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Stefanie Doll, Jahrgang 1979, arbeitet derzeit als freie Autorin bei politik-digital.de. Sie ist Medien- und Kommunikationswissenschaftlerin mit einem Schwerpunkt auf Online-Kommunikation, lebt in Berlin und war von Dezember 2007 bis Februar 2008 Redaktions-Praktikantin bei politik-digital.de.
Die mit Spannung erwartete Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum den Online-Durchsuchungen ist verkündet – in der Blogosphäre wird das Urteil geteilt aufgenommen. Die Zweideutigkeit des Urteils spiegelt sich auch in den Beiträgen wieder: Von „Bundesverfassungsgericht kippt Online-Durchsuchungen“ bis hin zu einem ironischen „Hurra, die heimliche Online-Durchsuchung ist legal“ sind alle Interpretationen des Urteils vertreten.
Das Bundesverfassungsgericht hat heute (27.2.2008) das für die Bundespolitik richtungsweisende Urteil zu Online-Durchsuchung verkündet und ein Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme erwähnt. Online-Durchsuchungen seien nur unter strengen Auflagen zulässig, urteilten die Richter.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Annahme einer Verfassungsbeschwerde gegen die seit dem 01.01.2007 geltende Rundfunkgebühren-Pflicht für internetfähige PCs abgelehnt. Die Verfassungsrichter sehen sich für den Fall nicht zuständig, da die Kläger den üblichen Rechtsweg bisher nicht ausgeschöpft hätten.
Die FPD hat eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben, weil eine im Hamburg-Wahlkampf eingesetzte Werbeagentur E-Mails mit frei erfunden Absenderadressen an Blogger verschickt hat. Der Blogger Hanno Zulla wurde aufgefordert, ein Video der Partei zu verlinken. Er hat die FDP stattdessen abgemahnt.