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Das Bundesverfassungsgericht hat die Annahme einer Verfassungsbeschwerde gegen die seit dem 01.01.2007 geltende Rundfunkgebühren-Pflicht für internetfähige PCs abgelehnt. Die Verfassungsrichter sehen sich für den Fall nicht zuständig, da die Kläger den üblichen Rechtsweg bisher nicht ausgeschöpft hätten.
Seit dem 01.01.2008 müssen in Deutschland alle Telekommunikationsverbindungsdaten für sechs Monate auf Vorrat gespeichert werden. Gegen das gestern inkraftgetretene Gesetz zur verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung ziehen nun 30.000 Bürgerinnen und Bürger vor das Bundesverfassungsgericht. Die vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung initiierte Sammelverfassungs- beschwerde ist die bislang größte in der Geschichte der Bundesrepublik.
Die SPD will die Verfassungsbeschwerde gegen die Online-Durchsuchung abwarten – und ist laut ihrem Innenexperten Sebastian Edathy ansonsten dafür. Das könnte für einen Schnellstart des Gesetzes Anfang 2008 sorgen.