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	<title>darendt &#8211; politik-digital</title>
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	<description>Information, Kommunikation, Partizipation</description>
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	<title>darendt &#8211; politik-digital</title>
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	<item>
		<title>Die Digitale Signatur &#8211; Teil 1</title>
		<link>https://www.politik-digital.de/news/die_digitale_signatur_teil_1-948/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[darendt]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 01 Jan 1970 00:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Gesetzgebung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>
<span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica">
<b>Das Thema eGovernment kann nicht ohne einen Blick auf die Entwicklung und die Möglichkeiten der digitalen
Signatur auskommen.</b></span>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>
<span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica"><br />
<b>Das Thema eGovernment kann nicht ohne einen Blick auf die Entwicklung und die Möglichkeiten der digitalen<br />
Signatur auskommen.</b></span><!--break-->
</p>
<p>
<span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica"><br />
Nachdem eine erste Gesetzesverabschiedung zur Digitalen Signatur 1997 die Deutschen<br />
zunächst auf die verwaltungstechnische Überholspur katapultierte, blieb die Anerkennung der Rechtsverbindlichkeit<br />
bisher noch aus.<br />
Dirk Arendt, Jurist bei Gewiplan Projektmanagement GmbH, meint, die digitale Verwaltung wird<br />
erst mit der Rechtsverbindlichkeit der digitalen Signatur richtig in Schwung kommen. Für politik-digital fasst der<br />
Experte für digitale Signaturen Idee, Rechtsgrundlage und Anwendungsmöglichkeiten der sicheren eKommunikation<br />
zusammen.<br />
</span>
</p>
<p>
<span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica"><b>Die Idee: ein &quot;elektronisches Siegel&quot;</b><br />
</span>
</p>
<p>
<span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica">Die Angst vor den Sicherheitsrisiken der fortschreitenden Kommunikation über das Internet als ein für alle<br />
Teilnehmer offenes Computernetz greift um sich. E-mail für dich, e-mail für mich, Virus für uns alle. Das Netz birgt<br />
einige Sicherheitsrisiken in sich, die insbesondere durch Angriffe &quot;virenverseuchter&quot; e-Mails (&quot;I-love-you&quot;) und<br />
deren Folgen in letzter Zeit wieder von einer breiteren Öffentlichkeit diskutiert wurden.<br />
</span>
</p>
<p>
<span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica">Aber nicht nur Angriffe über das Netz auf den persönlichen PC, sondern auch die Möglichkeit eine e-Mail<br />
einzusehen oder deren Inhalt auf dem Weg zum Empfänger durch unbefugte Dritte zu verändern, verdeutlichen die<br />
Notwendigkeit der sicheren Übermittlung von elektronischen Daten im Internet. Mit e-commerce hat sich im<br />
Internet ein eigenständiges Handels- und Dienstleistungssystem aufgebaut, das allmählich alle Wirtschaftszweige<br />
erfaßt hat. Da auch der Ruf nach vereinfachter Abwicklung behördlicher Dienstleistungen, kurz eGovernment immer<br />
lauter wird, stellt sich immer dringender die Frage nach der dafür erforderlichen Sicherheit.<br />
</span>
</p>
<p>
<span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica">Wichtigster Diskussionpunkt bei der Entwicklung von eGovernment ist die Möglichkeit der rechtsverbindlichen<br />
Kommunikation in der virtuellen Welt. An genau dieser Stelle setzt die Digitale Signatur ein: Dahinter steht die<br />
Idee, ein &quot;Siegel&quot;, wie man es aus dem handschriftlichen Rechtsverkehr kennt, auch für elektronische Daten zu<br />
schaffen. Dieses &quot;Siegel&quot; soll für den Empfänger elektronischer Daten die Identität des Absenders<br />
(die Authentizität) und die Unverfälschtheit der Daten (die Integrität) sicherstellen. Die Digitalen Signaturen schaffen<br />
somit ein wesentliches Instrument zum sicheren Dokumentenaustausch beispielsweise mit Behörden und zur<br />
Absicherung von Verträgen im Bereich des eCommerce.<br />
</span>
</p>
<p>
<span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica"><b>Die deutschen &quot;Multimedia-Pioniere&quot;: Das Signaturgesetz von 1997</b><br />
</span>
</p>
<p>
<span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica">Als ein Bestandteil der 1997 verabschiedeten sogenannten Multimediagesetze<br />
(im genauen Wortlaut:<a href="http://www.iid.de/iukdg/gesetz/iukdg.html">Informations- und Kommunikations-Dienste-Gesetz [IuKDG]</a>)<br />
ist das Signaturgesetz (<a href="http://www.iid.de/iukdg/gesetz/iukdg.html#a3/">SigG</a>) in Art. 3 geregelt.<br />
Die Verabschiedung des Signaturgesetzes hat weltweit für viel Aufsehen gesorgt; nahm der deutsche Gesetzgeber<br />
doch mit der Konzeption eines entsprechenden Gesetzes für die Rahmenbedingungen des Einsatzes digitaler<br />
Signaturen eine Vorreiterrolle als &quot;Multimedia-Pionier&quot; ein. Zum Vergleich: In den USA ist beispielsweise ein<br />
entsprechendes Gesetz erst im Juli 2000 verabschiedet worden.<br />
</span>
</p>
<p>
<span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica">Leider sträubte sich der deutsche Gesetzgeber,  die rechtliche Qualität und auch Beweisfunktion im<br />
Signaturgesetz zu regeln. Er hat in Verbindung mit der Signaturverordnung (<a href="http://www.iid.de/iukdg/gesetz/sigv.html">SigVO</a>)<br />
nur den administrativen Rahmen für die Sicherheit von digitalen Signaturen geschaffen. Daher ist die Digitale<br />
Signatur in der 1997 festgelegten Fassung noch nicht bei solchen Rechtsvorgängen einsetzbar, die der eigenhändigen<br />
Unterschrift bedürfen. Die Technik war schneller als die Gesetzgebung.<br />
</span>
</p>
<p>
<span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica"><b>Die Veränderungen und die Neufassung</b><br />
</span>
</p>
<p>
<span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica">Die Neufassung des Signaturgesetzes durch das &quot;Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen&quot;<br />
in Folge der Umsetzung der Richtlinie 1999/93/EG  des Europäischen Parlaments und des Rates vom<br />
03. Dezember 1999 bringt für den Anwender jedoch einige beträchtliche Veränderungen in der täglichen Praxis mit<br />
sich:<br />
</span>
</p>
<p>
<span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica">Durch Art. 5 dieser Richtlinie wurden die Voraussetzungen für eine Gleichstellung der elektronischen Signatur mit<br />
der handschriftlichen Unterschrift und der Anerkennung als Beweismittel vor Gericht geschaffen. Das bedeutet in<br />
der Konsequenz nichts anderes als die Einführung einer &quot;elektronischen Unterschrift&quot; im Rechtsverkehr.<br />
</span>
</p>
<p>
<span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica">Es kommt jetzt auf den deutschen Gesetzgeber an, diese Vorgaben entsprechend umzusetzen. Ein Vorhaben,<br />
das einem Abenteuer zu gleichen scheint. Hierbei müssen annähernd 3.800 Rechtsvorschriften überprüft und<br />
angepaßt werden. Der Gesetzgeber hat aber bereits gehandelt: Bis zum 1. Januar 2001 sollen alle Änderungen<br />
im Vetrags- und Prozessrecht in Kraft treten. Bahnbrechend für den Einsatz der digitalen Signatur ist dieses<br />
Datum nicht. Der relevante Bereich des Verwaltungsrechts wird nämlich immer noch nicht erfasst.<br />
</span>
</p>
<p>
<span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica"><b>Wie funktioniert die digitale Signatur?</b><br />
</span>
</p>
<p>
<span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica">Aber wie funktioniert die Signierung nun? In einem Artikel in einer Berliner Tageszeitung hieß es vor kurzem:<br />
&quot;Klick, Klick, Führerschein&quot;. Ganz so einfach ist es natürlich nicht. Vielmehr ist die Erzeugung einer digitalen<br />
Signatur ein hochkomplizierter mathematischer Vorgang, der im Regelfall für den Anwender jedoch nicht &quot;sichtbar&quot;<br />
wird. Die Prozedur des &quot;Signierens&quot; und des &quot;Prüfens&quot; der Unterschrift sieht von Anwenderseite wie folgt aus:<br />
</span>
</p>
<p>
<span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica">Die Signierende, wir nennen sie Alice, erzeugt ein elektronisches Dokument und möchte dieses unterschrieben an<br />
Bob senden. Alice ruft das Signaturprogramm auf, legt die Signaturkarte ins Kartenlesegerät und gibt sie mit Hilfe<br />
des PINs frei. Nun markiert Alice die zu signierende Datei. Sie hat jetzt die Auswahlmöglichkeit, ob sie die Datei<br />
&quot;nur&quot; signieren, dann ist sie für jedermann lesbar, oder aber auch verschlüsselt versenden möchte. Dann ist das<br />
Dokument nur für den expliziten Empfänger lesbar.<br />
</span>
</p>
<p>
<span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica">Zum Verschlüsseln wird zusätzlich der öffentliche Schlüssel des Empfängers benötigt. Diesen erhält Alice entweder<br />
als Anhang einer E-Mail oder aber sie kann ihn von dem Trust-Center, von welchem Bobs Signatur stammt, per<br />
Internet beziehen. Die digitale Signatur und die Verschlüsselung sind zwei unterschiedliche und voneinander<br />
losgelöste Vorgänge. Sinnbildlich ist eine signierte E-Mail eine unterschriebene Postkarte, wohingegen die<br />
verschlüsselte E-Mail einem geschlossenen Brief gleicht.<br />
</span>
</p>
<p>
<span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica">Bob, der ausgewählte Empfänger, erhält das digital signierte Dokument von Alice. Um die Signatur zu prüfen, das<br />
Dokument zu lesen oder möglicherweise vorher zu dechiffrieren, benötigt Bob den öffentlichen Schlüssel von Alice.<br />
Bob startet das Signaturprogramm, legt seine Signaturkarte in das Kartenlesegerät ein und gibt seine PIN ein.<br />
Nun markiert er die entsprechende Datei, deren Signatur geprüft werden soll. Mit Hilfe des öffentlichen Schlüssels<br />
von Alice kann er die Signatur prüfen und mit Hilfe seines privaten Schlüssels, der sich auf der Signaturkarte<br />
befindet, das Dokument dechiffrieren und anschließend lesen. Wenn Bob sichergehen möchte, dass die Signatur<br />
von Alice stammt, kann er die Unterschrift beim jeweiligen TrustCenter, der &quot;Instanz ihres Vertrauens&quot;, prüfen lassen .<br />
</span>
</p>
<p><span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica"><a href="http://www.politik-digital.de/archiv/egovernment/digsig2.shtml">[Hier geht`s weiter: Digitale Signatur &#8211; Pro und Contra]</a></span></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Die Digitale Signatur &#8211; Teil 2</title>
		<link>https://www.politik-digital.de/news/die_digitale_signatur_teil_2-949/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[darendt]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 01 Jan 1970 00:00:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>
<span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica">
<b>Nutzen und Vorteile der Signatur: Warum soll ich signieren?</b>
</span>
</p>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>
<span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica"><br />
<b>Nutzen und Vorteile der Signatur: Warum soll ich signieren?</b><br />
</span>
</p>
<p>
<span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica">Aber wer will oder soll überhaupt signieren? Prinzipiell kommt jeder in Betracht. Dem Nutzer bieten sich folgende<br />
Vorteile:<br />
· Möglichkeit der verbindlichen elektronischen Kommunikation<br />
· einfache Integritätsprüfung (d.h. der Text wird in die Signatur einbezogen, was bewirkt, dass eine spätere<br />
Änderungen sofort bemerkt werden kann)<br />
· einfache Authentizitätsprüfung (Nachweismöglichkeit des Absenders), die aber nicht nur für schriftliche<br />
Abhandlungen, sondern gerade auch für geistig Geschaffenes gilt (etwa digitale Bilder, Töne und auch Software!)<br />
· effiziente Handhabung und enorme Einsparmöglichkeiten für Wirtschaft und Verwaltung<br />
</span>
</p>
<p>
<span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica"><b>Anwendungsfelder digitaler Signaturen</b><br />
</span>
</p>
<p>
<span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica">Digitale Signaturen können in nahezu allen Lebensbereichen alternativ zur eigenhändigen Unterschrift Anwendung<br />
finden. Folgende Bereiche können als Beispiele aufgezählt werden, in denen die Signatur bereits angewandt wird<br />
oder sich eine Anwendung abzeichnet:<br />
· Sozialversicherung (z.B. Rechnungswesen, papierlose Verwaltung und Archivierung, Datenübertragung) und<br />
Gesundheitswesen (z.B. für elektronische Rezepte und Patientenakten)<br />
· Elektronische Dokumentation und Vertrieb von Software<br />
· Zahlungsverkehr (Online-Banking) und elektronisches Mahnverfahren<br />
· Virtuelle Verwaltung (z.B. Online-Steuererklärungen, Gewerbean- und Abmeldungen)<br />
· Elektronische Ausschreibung öffentlicher Aufträge<br />
· Elektronische Wahlen<br />
</span>
</p>
<p>
<span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica">Die ersten Schritte auf dem Weg zur virtuellen Verwaltung sind also bereits getätigt: Es existieren zahlreiche<br />
Pilotprojekte. Zu verweisen ist dabei beispielsweise auf &quot;e-gap&quot; in <a href="http://www.saarbruecken.de/">Saarbrücken</a>;<br />
auf die Universitäten Trier und Göttingen, die den Studenten eine Immatrikulation vom eigenen PC aus ermöglichen<br />
und auf die preisgekrönten Teilnehmer des <a href="http://www.dlr.de/it/mm/media@komm/"> Media@Komm-Wettbewerbs</a><br />
des BMBF in <a href="http://www.bremen.de/media-komm/">Bremen</a>, <a href="http://mediakomm.esslingen.de/">Esslingen</a><br />
und dem <a href="http://www.nuernberg.de/signcard/start.htm/">Städteverbund Nürnberg</a>.<br />
</span>
</p>
<p>
<span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica">Ebenso empfindlich &#8211; und somit für die Anwendung der digitalen Signatur geeignet &#8211; sind die persönlichen<br />
Steuerdaten. Hier gilt &quot;ELSTER&quot; (<a href="http://www.elster.de/">Elektronische Steuererklärung</a>)<br />
als Vorzeigeprojekt. Allerdings weist auch dieses Projekt eine empfindliche Schwachstelle auf: Die entsprechenden<br />
Unterlagen für den Lohnsteuerjahresausgleich müssen neben der elektronischen Übermittlung noch handschriftlich<br />
unterschrieben nachgereicht werden.<br />
</span>
</p>
<p>
<span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica"><b>Hindernisse, Sicherheit und Service</b><br />
</span>
</p>
<p>
<span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica">Drei Jahre nach Inkrafttreten des Signaturgesetzes ist die Zahl der registrierten Nutzer erheblich geringer als<br />
erwartet. Was aber ist nun der Grund, dass die Digitale Signatur bei allen bisher geschilderten Vorteilen noch<br />
nicht die erwartete Verbreitung erlangt hat? Neben einem fehlenden Vermarktungskonzept ist einer der Gründe mit<br />
hoher Wahrscheinlichkeit in den hohen Sicherheitsanforderungen für die Zertifizierungsstellen zu sehen, die für<br />
die Digitale Signatur dringend notwendige Schlüsselvergabe zuständig sind. Aus diesem Dilemma folgte dann<br />
auch, dass bis zum heutigen Tag von der zuständigen Behörde, der &quot;RegTP&quot;<br />
(<a href="http://www.regtp.de/">Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post</a>), nur zwei solcher<br />
Stellen anerkannt wurden: die Deutsche Telekom AG über ihre Tochter <a href="http://www.telesec.de/">Telesec</a><br />
und die Deutsche Post AG über den Verzeichnungsdienst PostSign (<a href="http://www.signtrust.de/">Signtrust</a>).<br />
Ein Schelm, wer böses dabei denkt&#8230;.<br />
</span>
</p>
<p>
<span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica">Auch der Service bei den auszustellenden Trust-Centern muss erheblich verbessert werden, wissen doch die<br />
meisten Verkaufsstellen der Telekom, die &quot;T-Punkte&quot;, mit einer Frage nach entsprechenden Anträgen konfrontiert,<br />
mit diesem Medium noch nichts anzufangen. Hat man dann einen Antrag &quot;ergattert&quot;, kann es schon 4-6 Monate<br />
dauern, bis eine entsprechende Bestätigung oder sogar schon die Chipkarte eintrifft. Ein Procedere, dass wohl<br />
kaum zur Verbreitung der neuen Technik beiträgt, obwohl sich für die Anbieter ein Milliardenmarkt öffnen kann.<br />
Andere potentielle Betreiber, darunter die <a href="http://www.d-trust.de/">D-Trust GmbH</a><br />
aus Berlin, die <a href="http://www.datev.de/">DATEV eG</a>, die Münchener Gelddrucker<br />
<a href="http://www.gdm.de/">Giesecke &amp; Devrient</a>, der Deutsche Sparkassenverband sowie<br />
eine Initiative der Bundesverbandes deutscher Banken <a href="http://www.trustcenter.de/">Trustcenter</a><br />
stehen bereits in den Startlöchern und wollen noch in diesem Jahr auf den Markt.<br />
</span>
</p>
<p>
<span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica"><b>Zukunftsaussichten der Digitalen Signatur</b><br />
</span>
</p>
<p>
<span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica">Die digitale Signatur kann und sollte überall da eingesetzt werden, wo Vertrauen, Sicherheit und Zuverlässigkeit<br />
gefragt sind. Von entscheidender Bedeutung für die Zukunftsaussichten des Signaturgesetzes und einer vermehrten<br />
Anwendung der Signatur im Wettbewerb mit den kulturell gewachsenen Verfahren der handschriftlichen<br />
Authentizität dürfte dabei die rechtliche Gleichstellung der elektronischen mit der handschriftlichen Unterschrift<br />
sein. Hier sehen die Entwürfe eine Ergänzung des BGB durch einen § 126 a vor, der dann ein rechtlich<br />
anerkanntes Äquivalent zur eigenhändige Unterschrift darstellen wird. Allein mit dieser Gleichstellung wird die<br />
qualifizierte digitale Signatur eine Akzeptanz erlangen, die ihre Anwendung und die daraus erwachsenden<br />
rechtlichen Folgen in naher Zukunft fest im Wirtschaftsleben verankern wird.<br />
</span>
</p>
<p>
<span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica">Zu bedenken bleibt aber, dass diese Entwürfe bisher nur für das Privatrecht vorliegen. Etwaige Änderungen der<br />
Verwaltungsvorschriften unter Berücksichtigung der Signatur Richtlinie der EU würden auch den eGovernment<br />
Projekten zu mehr Ansehen und Handlungsfähigkeit verhelfen. Bisher nämlich werden die meisten eGovernment<br />
Anwendungen durch die schleppende Entwicklung der gesetzlichen Grundlagen in Ihrer Durchsetzbarkeit eher<br />
behindert.<br />
</span>
</p>
<p>
<span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica">Erforderlich wäre neben einer Anpassung der Formvorschriften für das Verwaltungsrecht eine umfassende<br />
Aufklärungskampagne, durch die bestehende Vorurteile bei der  Anwendung beseitigt werden könnten. Es besteht<br />
derzeit ein immenser Bedarf an Information und Anwendungshilfen, um in Zukunft die Vorteile der Signatur voll<br />
auszuschöpfen und der Digitalen Signatur damit zum Durchbruch zu verhelfen.<br />
</span>
</p>
<p><span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica">[<a href="http://www.politik-digital.de/archiv/egovernment/digsig1.shtml">zurück zu Teil 1</a>]</span></p>
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