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	<title>Ulrich Hottelet &#8211; politik-digital</title>
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	<title>Ulrich Hottelet &#8211; politik-digital</title>
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		<title>Bundestag modernisiert Datenschutzrecht</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Ulrich Hottelet]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 12 Jan 2000 20:58:53 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Der Bundestag erforscht die netzbasierte Kommunikation]]></category>
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					<description><![CDATA[Das Parlament hat am 6. April die Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes einstimmig verabschiedet. Wesentliche Neuerungen sind die Einführung eines freiwilligen Datenschutzaudits für Unternehmen und die Regelung der Videoüberwachung durch private Stellen.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Das Parlament hat am 6. April die Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes einstimmig verabschiedet. Wesentliche Neuerungen sind die Einführung eines freiwilligen Datenschutzaudits für Unternehmen und die Regelung der Videoüberwachung durch private Stellen.<!--break--><br />
Mit der einstimmigen Verabschiedung der Novelle zum Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) hat der Bundestag einen maßgeblichen Schritt zur Umsetzung der EU-Datenschutzrichtlinie von 1995 getan. Deutschland gehört zu den wenigen Ländern in Europa, in denen dies noch aussteht. Im Mai wird sich nun der Bundesrat mit der Novelle befassen. Die Änderung des BDSG ist die erste Stufe bei der geplanten Modernisierung des Datenschutzrechts. In einer zweiten Stufe will die Bundesregierung ein Informationsfreiheits-Gesetz erlassen, zu dem bis Sommer ein Referentenentwurf vorliegen soll.<br />
Wesentliche Säulen des geänderten BDSG sind die Einführung eines freiwilligen Datenschutz-Audit für Unternehmen, die Regelungen zur Videoüberwachung durch private Stellen und das Gebot der Datensparsamkeit. Während sich Rot-Grün von einem Datenschutz-Audit eine Stärkung von Transparenz und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen verspricht, lehnte die Union das Audit mit Hinweis auf die hohen Kosten für die Wirtschaft ab. Zwar sei der Erwerb eines Zertifikats für die Qualität der getroffenen Datenschutzmaßnahmen freiwillig, letztendlich laufe es für die Betriebe aber auf eine Art &#8220;freiwilligen Zwangs&#8221; hinaus, hieß es dazu am Mittwoch bei der Beratung im Innenausschuss. Die Unternehmen seien in dieser Frage gespalten. Welche Mindeststandards das Audit enthalten soll, muss noch durch ein Ausführungsgesetz festgelegt werden.<br />
Für die Videoüberwachung in öffentlich zugänglichen Räumen wie Einkaufspassagen, Bahnsteigen und Museen regelt die Novelle, zu welchen Zwecken Kameras eingesetzt werden dürfen und wann die Aufnahmen gelöscht werden müssen. Während die Union für ein Mehr an Videoüberwachung plädierte, lehnte die PDS sie grundsätzlich ab. Rot-Grün vertritt mit der Gesetzesfassung eine mittlere Position. Die Regierungskoalition wende sich gegen eine &#8220;flächendeckende&#8221; Kontrolle durch Videokameras, sagte Johannes Kollbeck, Mitarbeiter des SPD-Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss, Mitglied im Innenausschuss und Vorsitzender des Unterausschusses Neue Medien.<br />
Das Gebot der datenminimierenden Datenverarbeitung hält Professor Alfred Büllesbach, weltweiter Datenschutz-Beauftragter von DaimlerChrysler, für die Wirtschaft für &#8220;unproblematisch&#8221;. &#8220;Wir haben das im Vorfeld lange in den Gremien diskutiert und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass dies für die Wirtschaft zu keinen hohen Kosten führt&#8221;, sagte er. Kollbeck wies darauf hin, dass es schon heute eine &#8220;Zweckbindung&#8221; der Datenverarbeitung gebe und das Minimierungsgebot dies lediglich klarstelle. Dennoch müssten aber die Betriebe künftig neue Datenverarbeitungsprozesse entwickeln, die dies berücksichtigten.<br />
Sobald die noch ausstehenden Mitgliedsstaaten die EU-Richtlinie in ihr nationales Recht umgesetzt haben, gilt europaweit für alle Bürger ein einheitliches Datenschutzniveau. Die vom Bundestag verabschiedete Novelle hebt im Gegensatz zur alten Fassung des BDSG die Unterscheidung zwischen öffentlichen und privaten Stellen auf. Bereits im vergangenen Jahr hat die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder an Bundestag und Bundesrat appelliert, das Gesetzgebungsverfahren zügig und ohne Abstriche zum Abschluss zu bringen. Die Anpassung des deutschen Datenschutzrechts an die Vorgaben der EU-Richtlinie sei &#8220;längst überfällig&#8221;, hieß es in einer Entschließung der Konferenz. Sowohl das Gebot der Datensparsamkeit als auch das Datenschutzaudit werde die Durchsetzung datenschutzfreundlicher Lösungen im Wettbewerb erleichtern und trage so zur Selbstregulierung des Marktes bei. Das Audit ermögliche es den Unternehmen, datenschutzkonforme Angebote und Verhaltensweisen nachprüfbar zu dokumentieren und damit einen Wettbewerbsvorsprung zu gewinnen.<br />
&nbsp;</p>
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		<title>Fallstricke für Dotcoms</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Ulrich Hottelet]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 31 Dec 1999 23:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[New Economy]]></category>
		<category><![CDATA[IT-Branche]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerreform]]></category>
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					<description><![CDATA[<span style="font-family: Arial,Helvetica,sans-serif"><span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica"><b>Die Steuerreform benachteiligt die New Economy gegenüber der Old Economy</b></span></span>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Die Steuerreform benachteiligt die New Economy gegenüber der Old Economy<br />
Keine Gelegenheit lässt die Bundesregierung aus, sich in den Medien als politische<br />
Speerspitze des Internet-Booms zu präsentieren. Schröder &#038; Co. tun alles, um die New<br />
Economy zu fördern, lautet die Botschaft. Doch die Realität sieht anders aus. Die vom<br />
Bundesrat abgesegnete Steuerreform hält einige Fallstricke für die vorwärts stürmenden<br />
Dotcoms bereit.<br />
Größte Stolperfalle ist die Benachteiligung von Personengesellschaften gegenüber<br />
Kapitalgesellschaften bei der Betriebsveräußerung. Gerade mittelständische Firmen, die<br />
in der New Economy weitaus stärker den Ton angeben als in der Old Economy, sind häufig<br />
Personengesellschaften (OHG, KG oder GbR). Die eindeutigen Gewinner der Steuerreform sind<br />
dagegen die großen Aktiengesellschaften der Old Economy. Sie können ihre zahlreichen<br />
Beteiligungen an Unternehmen künftig steuerfrei veräußern. Kein Wunder, dass die<br />
Sektkorken bei den Großbanken in Frankfurt knallten. Der Bundeskanzler hatte sich erneut<br />
als &#8220;Genosse der Bosse&#8221; erwiesen.<br />
Die Regelung für Betriebsveräußerungen sieht nach der Steuerreform für<br />
Anteilseigner so aus: Die Steuerfreiheit von Teilhabern wurde von zehn auf ein Prozent<br />
gesenkt. Das heißt, wer mehr als ein Prozent Eigentum an einem Unternehmen hält,<br />
muss seinen Veräußerungsgewinn versteuern. Bereits 1999 wurde die Steuerfreiheit von<br />
25 auf zehn Prozent herabgesetzt. Für Internet-Start-Ups, häufig Drei-Mann-Betriebe,<br />
sind steuerfreie Veräußerungsgewinne damit in unerreichbare Ferne gerückt. Gerade in<br />
der jetzigen Phase der Übernahme junger IT-Firmen durch die arrivierten Großen wirkt<br />
sich die Steuerreform für erfolgreiche Gründer fatal aus. Sie müssen einen Teil ihres<br />
Verkaufsgewinns nach ihrem persönlichen Einkommensteuersatz an den Fiskus abführen,<br />
während die Großbanken ihre zahlreichen Beteiligungen lukrativ abstoßen können,<br />
ohne dass der Finanzminister davon eine Mark sieht.<br />
Die auf Druck der Opposition versprochene Nachbesserung der Reform nützt der<br />
Internet-Branche nichts. Denn nur wer älter als 55 Jahre ist, darf nach der<br />
Gesetzesvorlage ein einziges Mal für den Verkauf seines Betriebs einen ermäßigten<br />
Steuersatz, nämlich den halben durchschnittlichen persönlichen Steuersatz, in Anspruch<br />
nehmen. Interessant für mittelständische Handwerker, aber nicht für die Dotcom-Szene,<br />
bei der man mit 35 Jahren schon fast zum alten Eisen gehört.<br />
Kein Wunder, dass Bernhard Rohleder, Hauptgeschäftsführer von Bitkom<br />
(Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien), an der<br />
rot-grünen Steuerreform einiges auszusetzen hat: &#8220;Wir hätten uns natürlich die<br />
Gleichstellung der Personengesellschaften bei der Betriebsveräußerung gewünscht.<br />
Es gibt ja nicht nur die berühmten Start-Ups; wir haben in der IT-Branche einen<br />
soliden Mittelstand von 10.000 Unternehmen, die seit Jahren als Personengesellschaften<br />
existieren. Das ist der größte Teil unseres Verbandes.&#8221; Auch dauere es zu lange, bis<br />
die Entlastung der Unternehmen greife, nämlich erst im Jahre 2005. Bis dahin müssten<br />
Unternehmer einen Spitzensteuersatz von 45 Prozent bezahlen, wenn man den<br />
Solidaritätszuschlag einberechne.<br />
Damit nicht genug: &#8220;Ein weiterer gravierender<br />
Schwachpunkt aus unserer Sicht ist es, dass es wiederum versäumt wurde, das komplizierte<br />
Steuerrecht zu vereinfachen. Gerade für den Mittelstand stellt die ausufernde<br />
Steuergesetzgebung ein großes Problem dar.&#8221; Der Klage einiger Unternehmen und Verbände<br />
gegen die Steuerreform vor dem Bundesverfassungsgericht wolle man sich aber nicht<br />
abschließen. Rohleder: &#8220;Das dauert Jahre. Unsere Branche denkt dagegen in Drei-Monats-<br />
Zyklen.&#8221; Derzeit klopft Bitkom an die Türen des Bundeskanzleramts und der Ministerien,<br />
um weitere Nachbesserungen der Reform zu erreichen. Allerdings mit mageren Aussichten:<br />
&#8220;Momentan herrscht Jubelstimmung in Berlin, dass die Steuerreform den Bundesrat passiert<br />
hat. Da herrscht wenig Neigung zu Änderungen&#8221;, sagt Rohleder.<br />
Doch nicht nur das Eichelsche Gesamtkunstwerk, auch die Abgabenlast bereitet der<br />
IT-Branche Kopfzerbrechen. &#8220;Allein durch die Änderung des Urheberrechts-Gesetzes,<br />
wonach für Faxgeräte und Scanner künftig höhere GEMA-Abgaben anfallen, kommen Kosten in<br />
Höhe von 100 Millionen Mark auf uns zu&#8221;, so Rohleder. Darüber hinaus werde die von<br />
Brüssel forcierte Elektroaltgeräte-Verordnung die Unternehmen stark belasten.<br />
&#8220;In der Außendarstellung setzt sich die Bundesregierung vehement für uns ein. Aber<br />
wenn es budgetäre Zwänge gibt, sieht die Praxis häufig anders aus&#8221;, lautet Rohleders<br />
Fazit.<br />
Ähnlich kritisch fällt die Einschätzung der Steuerreform bei dem<br />
Deutschen Multimedia Verband (dmmv) aus. Der dmmv zählt 1100 Unternehmen der IT- und Telekommunikationsbranche<br />
zu seinen Mitgliedern. &#8220;Wir befürworten eine Nachbesserung. Die Regelung bei<br />
Betriebsveräußerungen behindert gerade die Internet-Start-Ups&#8221;, sagt Burkard Luhmer,<br />
der im dmmv für rechtliche Fragen und e-Commerce zuständig ist. &#8220;Der Missmut in der<br />
Branche kann dazu führen, dass sich Business Angels künftig mit Engagements zurückhalten.<br />
Dadurch ginge den Gründern wertvolles Know-how verloren.&#8221; Die Befürchtung: Wenn<br />
Kapitalgeber ihr riskantes Engagement in Start-Ups durch den späteren Verkauf ihrer<br />
Anteile nicht versilbern können, profitieren sie lieber bequem von Aktienkursgewinnen<br />
der etablierten Unternehmen.<br />
Das Bundesfinanzministerium reagiert auf die Kritik mit Achselzucken:<br />
&#8220;Die Steuerfreiheit von Betriebsveräußerungen für Kapitalgesellschaften ist Ergebnis der<br />
Umstellung auf das Halbeinkünfteverfahren. Danach wird erst dann besteuert,<br />
wenn Kapital das Unternehmen verlässt. Und das ist nicht der Fall bei einem<br />
Beteiligungsverkauf&#8221;, sagt Ministeriumssprecherin Andrea Herrmannsen. &#8220;Die Regelung ist<br />
also in sich logisch. Außerdem erhalten die Personengesellschaften eine Verbesserung bei<br />
der Einkommensteuer und können künftig die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer<br />
anrechnen. Wir sehen daher keinen Anlass für eine Nachbesserung. Man kann nicht Äpfel<br />
mit Birnen vergleichen.&#8221;<br />
Etwas konzilianter gibt sich Jörg Tauss, Beauftragter der SPD-Bundestagsfraktion für<br />
Neue Medien: &#8220;Ich hätte mir gewünscht, wenn man mehr für die Start-Ups getan hätte.<br />
Eine Diskussion darüber wäre sinnvoller gewesen als der Streit über das<br />
Halbeinkünfteverfahren und den Spitzensteuersatz. Aber die Linie in Bund und Ländern<br />
war einhellig, man wollte keine Ausnahmen machen.&#8221; Wer kein Geld zur Gründung einer<br />
GmbH habe und stattdessen eine Personengesellschaft gründe, würde ohnehin nicht hoch<br />
besteuert. &#8220;Und wer sehr schnell mit seinem Start-Up Geld gemacht habe, soll auch<br />
ordentlich Steuern zahlen&#8221;, meint Tauss. Den Vorwurf, die Steuerreform führe nicht zur<br />
Vereinfachung des Steuerrechts, kontert der Bundestags-Abgeordnete so: &#8220;Einerseits<br />
will die New Economy ein einfacheres Steuersystem, andererseits ruft sie nach<br />
Sonderregelungen für die Internet-Branche. Das ist ein Widerspruch.&#8221; Letzten Endes, so<br />
Tauss, sei das Problem aber grundsätzlicher Natur: &#8220;Steuern und Internet &#8211; das sind<br />
immer noch zwei Welten.&#8221;</p>
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