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	<title>Netzpolitischer Einspruch &#8211; politik-digital</title>
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	<title>Netzpolitischer Einspruch &#8211; politik-digital</title>
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		<title>Verwaltungsausbildung: Digitalisierung? Fehlanzeige!</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Thomas Langkabel]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 17 Jun 2015 08:29:28 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="wpb-content-wrapper"><div data-parent="true" class="vc_row row-container" id="row-unique-0"><div class="row limit-width row-parent"><div class="wpb_row row-inner"><div class="wpb_column pos-top pos-center align_left column_parent col-lg-12 single-internal-gutter"><div class="uncol style-light"  ><div class="uncoltable"><div class="uncell no-block-padding" ><div class="uncont" ><div class="uncode_text_column text-lead" ><p>Deutschland steht vor einem tiefgreifenden digitalen Wandel, der alle Lebens- und Arbeitsbereiche erfasst. Während die Wirtschaft sich bereits sehr konkret mit der digitalen Transformation beschäftigt, hinkt die öffentliche Verwaltung mit ihren Strukturen noch deutlich hinterher. Hier ist Basisarbeit gefragt. Ein Kommentar von Thomas Langkabel.</p>
</div><div class="uncode_text_column" ><p>Die digitale Transformation verändert mit Industrie 4.0 die Produktionslandschaft und das neue, mobile Arbeiten revolutioniert die traditionelle Büroarbeit. Gesundheitswesen, Dienstleistungen, Handel, Bildung und Landwirtschaft: Die Transformation betrifft alle Wirtschaftssektoren. „Auch die Verwaltung steht vor der Herausforderung einer nutzerorientierten, effizienten und innovativen Digitalisierung“, heißt es im Regierungsprogramm der großen Koalition. Für ein funktionierendes Staatswesen ist die effiziente, moderne Verwaltung quasi das Betriebssystem des gesellschaftlichen Lebens und unverzichtbar für die Zukunft des Landes. Öffentliche Finanzen, Ordnung und Sicherheit, Katasterwesen, Bildung, Ver- und Entsorgung, Kultur, Gesundheit, Infrastrukturen und Verkehr: Die öffentliche Verwaltung hat in vielerlei Hinsicht eine fundamentale Bedeutung für das Gemeinwesen.</p>
<p>Allerdings hinkt die Verwaltung fast flächendeckend dem Stand der Technik und damit den Möglichkeiten der digitalen Transformation hinterher. So nimmt Deutschland im Ranking der europäischen Nationen im Bereich „Digital Public Services“ gerade einmal den 18. Platz in einem EU-weiten Index ein, den <a href="http://www.zeit.de/schlagworte/personen/guenther-oettinger/index">EU-Digitalkommissar Günther Oettinger</a> im Februar dieses Jahres in Brüssel vorgestellt hat. „Die schwache Verbreitung von E-Government-Lösungen mag ein Indikator dafür sein, dass die Verfügbarkeit und die Verwendung von Online-Diensten der Öffentlichen Hand verbessert werden könnte“, urteilt der Bericht.</p>
<h3>Leuchtturmprojekte glänzen per Definition nur punktuell</h3>
<p>Ganz am Anfang steht Deutschland aber auch nicht. Es existiert bereits – allerdings nur für den Bund – ein E-Government-Gesetz, aus dem einzelne Länder eigene Bestimmungen abgeleitet haben, zum Beispiel der Stadtstaat Hamburg mit seinem Transparenzgesetz. Es gibt einen IT-Rat, in dem die CIOs der Bundes-Ressorts arbeiten, und einen IT-Planungsrat für die CIOs von Bund und Ländern. In der Digitalen Agenda für Deutschland fordert die Bundesregierung unter anderem „die verbessernde Zusammenarbeit von Bürgerinnen und Bürgern mit der Verwaltung“, lässt aber offen, was genau sie darunter versteht und wie sie das umzusetzen möchte.</p>
<p>Es gibt Leuchtturmprojekte, zum Beispiel aus Ulm: Hier hat die Stadt im vergangenen Jahr seine Bürger beim Projekt „Neues Leben in der Hindenburgkaserne“ über die bevorstehende Umwandlung zunächst breit informiert, um anschließend eine Diskussion über die Zukunft der bisher militärisch genutzten Anlage führen zu können, die Mitte 2015 von der Bundeswehr an die Stadt Ulm übergeben wird. Auch einige andere Städte und Gemeinden beschäftigen sich mit innovativen Digitalisierungsthemen.</p>
<p>Flächendeckend für die gesamte Republik muss man jedoch feststellen: Es geschieht zu wenig. Statt zu handeln, diskutieren die Verantwortlichen über schwierige Rahmenbedingungen und Umsetzungshürden. Gründe für den ausbleibenden Wandel gibt es viele: fehlende Haushaltsmittel, föderale Strukturen und mangelnde Bedarfsformulierungen von Bürgern und Unternehmen. Ein anderer, fundamentalerer Mangel aber ist wesentlich bedeutender: Für eine nachhaltige digitale Transformation der öffentlichen Verwaltung fehlen schlicht die Grundlagen – allen voran bei der Ausbildung des Personals.</p>
<h3>Niemand versteht mehr vom Fliegen als ein Vogel</h3>
<p>Wer kennt die Verwaltung am besten? Wer versteht die tägliche Verwaltungspraxis auf Bundes-, Landes- oder Kommunalebene wirklich? Es sind diejenigen, die sich tagtäglich in komplexen Verwaltungsprozessen bewegen, die den „kleinen Dienstweg“ verstehen, die mit Bürgern und Unternehmen zusammenarbeiten, die das System am Laufen halten – die Verwaltungsmitarbeiter selber. „Nur mit den Mitarbeitern wird dieser Veränderungsprozess gelingen“, formuliert denn auch die Bundesregierung in ihrem Programm „Digitale Verwaltung 2020“. „Sie haben die Kompetenz, das Wissen und die Ideen, die Innovationen möglich zu machen.“</p>
<p>An dieser einfachen Wahrheit gemessen, ist es dann aber einfach zu wenig, was getan wird, um diesen Kompetenzträgern das nötige Rüstzeug an die Hand zu geben. Die Hilfe ist mangelhaft, um die Chancen der Digitalisierung verstehen und aus der täglichen Praxis heraus Innovationspotenziale erkennen zu können. Es ist zu wenig, um E-, Open- oder Mobile-Government nicht nur als Add-On zur normalen Verwaltung zu sehen, sondern daraus gelebten Alltag zu machen und die Verwaltung digital neu zu denken.</p>
<h3>Der Generationenwechsel wird das Problem nicht lösen</h3>
<p>Mittelfristig wird es in den öffentlichen Verwaltungen unseres Landes einen Generationenwechsel geben, weil eine hohe Zahl von Mitarbeitern aller Verwaltungsebenen demnächst in den Ruhestand geht. Unterschiedliche Studien sprechen von 30 bis 50 Prozent in den kommenden fünf bis zehn Jahren. Wer aber nun glaubt, dass die Überwindung verwaltungsinterner Digitalisierungswiderstände ein demografisches Problem ist, irrt gleich doppelt.</p>
<p>Erstens wird die Verwaltung erhebliche Schwierigkeiten im „War of Talents“ haben. Schon heute leiden Unternehmen der freien Wirtschaft unter dem wachsendem Fachkräftemangel, viele Ausbildungsstellen bleiben auch dort inzwischen unbesetzt. Im Gegensatz zur Verwaltung kann die Privatwirtschaft prinzipiell aber deutlich leichtfüßiger darauf reagieren: mit höheren Gehältern, flexibleren Arbeitszeitmodellen sowie mobilen und attraktiven Arbeitsplätzen. Der Verwaltung bleiben die Anreize „Sicherheit“ und „Stabilität“, aber auch die verlieren mit fortschreitender Ausweitung befristeter Anstellungsverhältnisse in der Verwaltung langsam an Kraft.</p>
<h3>Auf dem Weg zur Verwaltungsausbildung 2.0?</h3>
<p>Zweitens, und hier liegt das größte Problem: Die Verwaltungsausbildung verschläft die Digitalisierung. Typischerweise findet die Ausbildung der Anwärter für den gehobenen Dienst in der öffentlichen Verwaltung für den Bund und die meisten Bundesländer in Deutschland in „Fachhochschulen für öffentliche Verwaltungen“ statt. Der Bologna-Prozess hat auch hier inzwischen zur Ausrichtung auf Bachelor- und Master-Studiengänge geführt.</p>
<p>In der Grundausbildung des Verwaltungsnachwuchses in Deutschland ist die Digitalisierung bislang nicht angekommen. Ein Studienplan für die „Kommunalverwaltung und staatliche allgemeine Verwaltung“ der Verwaltungsfachhochschule eines Ost-Bundeslandes zum Beispiel weist unter der Studienfachgruppe „Verwaltungs- und Sozialwissenschaften“ Inhalte zur „Informations- und Kommunikationstechnik“ aus, die mit dem digitalen Wandel nicht mehr Schritt halten können. Dazu gehören Übungen zu „Eingabe, Verarbeitung und Ausgabe“ von Daten, Exkurse zur Hardware (Zentraleinheit, Eingabegeräte, Ausgabegeräte) und zu „Programmiersprachen“. Nicht das, was man sich unter moderner IT vorstellt. Im gesamten Grundstudium sind dafür insgesamt 30 Stunden angesetzt. Das Internet lernt der Verwaltungsnachwuchs im Hauptstudium kennen. Dazu gehören Themen wie IT-Sicherheit und E-Government. Allerdings stehen auch hier nicht mehr als insgesamt 30 Stunden zur Verfügung, wobei auf das Thema E-Government ganze vier Stunden entfallen. Das ist angesichts der Komplexität der Aufgaben deutlich zu wenig.</p>
<p>Im Westen sieht es nicht besser aus: Eine „Fachhochschule für Öffentliche Verwaltung“ bietet neben speziellen Bachelor-Studiengängen für den Polizeivollzugsdienst oder die Rentenversicherung auch zwei allgemeine Bachelor-Verwaltungsstudiengänge für den Kommunalen und den Staatlichen Verwaltungsdienst an, also für die Kommunal- und Landesebene. „Informationsverarbeitung“ mit Themen wie IT-Geschäftsprozessmanagement, IT-Projektmanagement und Anwendungssystementwicklung ist in dem einen Studiengang eine Wahlpflichtveranstaltung mit immerhin 48 Präsenzstunden – kann, muss aber nicht belegt werden. Der zweite Bachelor-Studiengang „Staatlicher Verwaltungsdienst – Allgemeine Verwaltung“ bietet Teilmodule zu Soziologie, Ethik, Psychologie und den Grundlagen der empirischen Sozialforschung. Bezüge zu aktuellen Themen der digitalen Transformation gibt es bei keinem dieser oder anderer Module.</p>
<h3>Digitalisierung findet in der Ausbildung praktisch nicht statt</h3>
<p>In den meisten Studien- und Ausbildungsgängen für den öffentlichen Verwaltungsnachwuchs finden die wirklich aktuellen und drängenden Fragestellungen der Digitalisierung also praktisch nicht statt: Abbau von Schriftformerfordernissen, Elektronische Aktenführung und Dokumentenmanagement, Kollaborationsplattformen, Elektronische Identitäten, eID des neuen Personalausweises, De-Mail, Umgang mit Sozialen Medien, Open Government, Open Data, Open Source, E-Partizipation, Transparenz, Cloud Computing, Big Data, Barrierefreiheit, IT und Cybersicherheit, BSI Angebote, Recht auf informationelle Selbstbestimmung, Normen-Screening zum Bürokratieabbau fehlen auf der Agenda. Dabei geht es hier nicht um den Aufbau von Umsetzungskompetenzen für IT-Fachleute, sondern um ein essenzielles technologisches Grundverständnis zur Entwicklung von Beurteilungs- und Innovationskompetenzen für alle Verwaltungsmitarbeiter.</p>
<p>Es reicht auch nicht, für solche Themen Fortbildungskurse anzubieten, die später gegebenenfalls Budget- oder Ausbildungszeitbeschränkungen zum Opfer fallen und zudem ein freiwilliges Grundinteresse voraussetzen. Solche Angebote dienen ausschließlich dazu, nach erfolgter Grundschulung auf dem Stand der Technik zu bleiben und das Wissen geeignet weiter zu entwickeln. Fehlt die Grundausbildung in modernem Informationsmanagement, haben solche Weiterbildungsangebote keine echte Basis.</p>
<h3>Offensive „Verwaltungsausbildung für die Digitale Gesellschaft“</h3>
<p>Wir können es uns nicht länger leisten, die Verwaltungsausbildung vorwiegend auf Verwaltungsrecht und die Vermittlung von Soft Skills zu beschränken und das „Digitale“ in Word- und Excel-Kursen zusammenzufassen. Denn es gibt keinen Verwaltungsbereich mehr, für den die Digitalisierung heute nicht relevant ist, für den sich daraus nicht Chancen für bessere Dienste, größere Erkenntnisse, höhere Effektivität und Effizienz bieten. Wahrnehmen lassen sich diese Chancen am besten aus der täglichen Verwaltung heraus. Die großen Themen der Digitalisierung gehören daher in die Grundausbildung einer jeden Verwaltungslaufbahn.</p>
<p>Denn das auf der diesjährigen CeBIT ausgerufene Digitale Wirtschaftswunder wird scheitern, wenn die Verwaltung nicht mithalten kann. Der Bund und die Länder müssen daher eine ehrliche Bestandsaufnahme zum digitalen Kompetenzaufbau in ihren jeweiligen Ausbildungsgängen vornehmen. Eine Offensive zur Verwaltungsausbildung für die Digitale Gesellschaft gehört auf die Tagesordnungen der Innenministerkonferenzen und des Bundestagsausschusses Digitale Agenda – nicht irgendwann, sondern jetzt.</p>
<p>Bild: <a href="https://pixabay.com/en/mark-marker-hand-gears-995567/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">geralt CC0 via pixabay</a></p>
<div class="attribution-info"></div>
<p><a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x11011.png" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><img decoding="async" class="alignleft wp-image-139428" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x11011.png" alt="CC-Lizenz-630x1101" width="441" height="77" /></a></p>
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		<title>Das Kanzleramt kann sich nicht aus der Verantwortung stehlen!</title>
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		<dc:creator><![CDATA[André Hahn]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 04 May 2015 10:06:47 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
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</div><div class="uncode_text_column" ><p>Noch kann man die Dimension der jüngstens BND/NSA-Affäre nicht abschließend bewerten, aber nach dem, was bisher in den Medien berichtet wurde und auch ich aus meiner Arbeit weiß, handelt es sich um einen der größten Geheimdienstskandale in der Geschichte der Bundesrepublik.</p>
<p>Der Bundesnachrichtendienst (BND) soll dem US-Geheimdienst über fast ein Jahrzehnt hinweg beim Ausforschen und Aushorchen von europäischen Unternehmen, Institutionen sowie Politikern und letztlich auch bei Wirtschaftsspionage geholfen haben.</p>
<p>Im BND ist das durchaus aufgefallen, schließlich hat man über Jahre hinweg offenbar mehr als 40.000 illegale Suchbegriffe festgestellt, die seitens der NSA in die Überwachungsmaschinerie eingespeist werden sollten. Diese wurden nach Erkennung gesperrt, wobei unklar ist, ob und wie lange sie vorher schon im System waren. Zudem sind noch nicht einmal alle heiklen Begriffe erfasst worden, wie sich nach den Snowden-Enthüllungen herausstellte, denn bei einer Tiefenprüfung im Jahr 2013 – so laut nicht dementierten Medienberichten – sollen noch einmal 2.000 so genannte Selektoren gefunden worden sein, die womöglich über Jahre hinweg zu Anwendung kamen und über die millionenfach Daten von Organisationen und Personen erfasst wurden, die weder etwas mit Waffenhandel noch mit organisierter Kriminalität und schon gar nicht mit Terrorismus zu tun hatten. Doch allein das waren die Themen für die gemeinsamen Projekte zwischen dem BND und amerikanischen Geheimdiensten.</p>
<p>Wenn die neuesten Informationen stimmen und es schon in den Jahren 2008 bzw. 2010 Berichte des BND über versuchte bzw. auch real erfolgte Wirtschaftsspionage seitens der NSA an die Dienst- und Fachaufsichtsbehörde gegeben hat, dann hätte das Bundeskanzleramt das Parlamentarische Kontrollgremium und auch die Obleute im NSA-Untersuchungsausschuss belogen, denn dort hat Kanzleramtsminister Altmaier am 22. April 2015 erklärt, sein Amt habe erst vor wenigen Tagen von derartigen Bestrebungen erfahren.</p>
<p>Natürlich war Herr Altmaier 2008 noch nicht im Amt &#8211; das war der jetzige Bundesinnenminister de Maizière &#8211; aber Altmaier trägt neben der Bundeskanzlerin die politische Verantwortung für sein Haus. Deshalb müssen sofort alle Karten auf den Tisch, sowohl gegenüber dem Kontrollgremium als auch gegenüber dem Untersuchungsausschuss, der den Hauptteil der Aufklärung zu leisten hat.</p>
<h3>Bundestag muss Ausklärungsarbeit leisten (können)</h3>
<p>Das Parlament hat Anspruch auf die ganze Wahrheit, und die Abgeordneten sind fraktionsübergreifend nicht bereit, sich länger mit häppchenweisen Informationen abspeisen zu lassen. Es muss vollständig aufgeklärt werden, wer wann durch wen über die Versuche der (Wirtschafts-)Spionage gegen deutsche und europäische Interessen unterrichtet und was daraufhin dagegen unternommen wurde &#8211; oder eben auch nicht. Der NSA-Untersuchungsausschuss muss alle angeforderten Unterlagen vollständig erhalten, insbesondere auch die kompletten Listen mit den so genannten Selektoren, also jenen Suchbegriffen (Namen, Firmen, E-Mail-Adressen, Telefonnummern usw.), die die NSA interessierten. Erst dann kann man den tatsächlich entstandenen Schaden wirklich erkennen.</p>
<p>Es gibt keinen nachvollziehbaren Grund, warum der BND Spionage gegen deutsche und europäische Interessen direkt oder indirekt unterstützt, zumindest aber geduldet hat. Allerdings wurde von BND-Leuten im NSA-Untersuchungsausschuss immer wieder betont, dass die Geheimdienst-Kooperation mit den USA angeblich unverzichtbar sei. Möglicherweise hat man deshalb weggeschaut, und der Bundesregierung fehlte offenbar der Mut, den US-Bestrebungen entschieden entgegenzutreten. Es wäre jedoch sowohl die Verantwortung des BND und vor allem des Kanzleramtes gewesen, sofort zu intervenieren und gegebenenfalls die Zusammenarbeit in den rechtlich ohnehin umstrittenen Projekten zu beenden. Das ist aber offenbar nicht geschehen. Diese Unterwürfigkeit gegenüber den US-Amerikanern muss endlich ein Ende haben!</p>
<p>Ob die Bundeskanzlerin selbst von den Vorgängen in Kenntnis gesetzt wurde, ist derzeit noch nicht sicher. Es ist aber kaum vorstellbar, dass ihr Kanzleramtschef von solchen Vorgängen weiß und seine Chefin nicht unterrichtet. Eines ist aber klar: Angesichts der Dimension der Vorwürfe muss es am Ende auch personelle Konsequenzen geben, an der Spitze des BND ebenso wie im Kanzleramt. Momentan ist vor allem der frühere Kanzleramtschef de Maizière in der Kritik, aber auch sein Vorgänger Steinmeier und sein Nachfolger Pofalla sind längst nicht „aus dem Schneider“ und werden im Untersuchungsausschuss vielleicht sogar unter Eid aussagen müssen. Thomas de Maizière wird voraussichtlich schon am 6. Mai dem Parlamentarischen Kontrollgremium Rede und Antwort stehen. Danach wissen wir hoffentlich mehr.</p>
<p>Bilder: <a href="http://www.flickr.com/photos/95284782@N06/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">marsmet548</a> <a href="http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.0/deed.de" target="_blank" rel="noopener noreferrer">(CC BY-NC-SA 2.0)</a></p>
<div class="attribution-info"></div>
<p><a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x11011.png" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><img decoding="async" class="alignleft wp-image-139428" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x11011.png" alt="CC-Lizenz-630x1101" width="441" height="77" /></a></p>
</div></div></div></div></div></div><script id="script-row-unique-1" data-row="script-row-unique-1" type="text/javascript" class="vc_controls">UNCODE.initRow(document.getElementById("row-unique-1"));</script></div></div></div>
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			</item>
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		<title>Störerhaftung: Angst schaden Internet</title>
		<link>https://www.politik-digital.de/news/stoererhaftung-angst-schaden-internet-145345/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Daniel Schwerd]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 13 Apr 2015 10:26:08 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Netzpolitischer Einspruch]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrechtsverletzung]]></category>
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		<category><![CDATA[Nordrhein-Westfalen]]></category>
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</div><div class="uncode_text_column" ></p>
<p style="text-align: left;" align="JUSTIFY">Es scheint eine zutiefst deutsche Eigenart zu sein: Die Suche nach jemandem, den man für den Fall des Scheiterns verantwortlich macht. Kann man den Verursacher selbst nicht greifen, soll wenigstens jemand anderes für den Schaden haften. Und bevor man etwas Neues zulässt, unterhält man sich erst einmal über die Schadenersatzpflicht. Im deutschen Internet gibt es dafür die sogenannte Störerhaftung: Wenn über ein drahtloses Netzwerk urheberrechtsgeschützte Dateien heruntergeladen werden, so kann nach gegenwärtiger Rechtsprechung der Betreiber des Netzwerkes als „Mitstörer“ in Anspruch genommen werden.</p>
<p style="text-align: left;" align="JUSTIFY">Dabei hat der Gesetzgeber es anders gewollt: Im Telemediengesetz ist niedergelegt, dass ein Netzwerkzugangsbetreiber für Rechtsverletzungen seiner Nutzer nicht haftet, solange er davon keine Kenntnis hat. Diese Haftungsfreistellung nennt sich „Providerprivileg“. Dabei orientiert man sich an der Post: Auch sie ist nicht dafür verantwortlich, wenn sie Bombenbaupläne, Erpresserbriefe, anstößige Fotos oder raubkopierte Bücher transportiert. Und niemand verlangt von ihr, jeden Brief zu öffnen und auf Rechtsverstöße zu überprüfen – ganz im Gegenteil, das Postgeheimnis verbietet ihr das sogar.</p>
<p style="text-align: left;" align="JUSTIFY">Das Providerprivileg im Telemediengesetz ist aber kein Freibrief: Es gilt nämlich nicht, wenn sich der Netzbetreiber die Inhalte zu eigen macht, er Kenntnis von illegalen Inhalten bekommt, oder ihn jemand auf Rechtsverstöße hinweist: Er muss dann umgehend tätig werden und ist ab diesem Zeitpunkt sehr wohl haftbar für beanstandete Inhalte. Damit soll verhindert werden, dass sich jemand auf dem Providerprivileg ausruht und es zulässt, dass in seinem Netz fortlaufend Rechtsverstöße begangen werden. Aber es handelt sich um eine Ex-Post-Regelung: Zu vorauseilendem Gehorsam ist niemand verpflichtet.</p>
<h3 style="text-align: left;" align="JUSTIFY">Störerhaftung &#8211; ein deutscher Sonderfall</h3>
<p style="text-align: left;" align="JUSTIFY">Aus irgendeinem Grund hat die deutsche Rechtsprechung die Betreiber von drahtlosen Internetzugängen, also von WLAN-Netzwerken, bislang oft anders behandelt. Ihnen wurden die Kosten der Rechtsverfolgung auferlegt, auch wenn ihnen persönlich gar kein Rechtsverstoß nachgewiesen wurde: Das Gericht ordnete dem Betreiber des Netzwerkes das Delikt auch ohne sein Wissen und Wollen zu. Daraus hat sich eine Abmahnindustrie in Deutschland entwickelt, die gezielt nach Urheberrechtsverstößen über Internetzugänge sucht und von den Betreibern des Zugangs dann horrende Kosten des Rechtsinstrumentes der Abmahnung einfordert. Darauf spezialisierte Kanzleien erzielten zwei- bis dreistellige Millionenbeträge an Gebühren pro Jahr.</p>
<p style="text-align: left;" align="JUSTIFY">Betreiber von WLAN-Netzwerken in Schulen, Cafés, Hotels, aber auch private Betreiber von Netzwerken in Wohngemeinschaften, Nachbarschaften und Familien sahen sich mit solchen kostenpflichtigen Abmahnungen konfrontiert und sollten zahlen, auch wenn sie die Rechtsverletzungen weder persönlich begangen hatten noch überhaupt davon wissen konnten. Menschen, die ihren Internetzugang mit ihren Nachbarn oder Passanten teilen, Betreiber von sogenannten Freifunk-Knoten, mussten mit diesen Problemen ebenfalls rechnen. Unter diesen Voraussetzungen sind nicht viele Netzwerkbetreiber bereit, ihren Internetzugang zu teilen – und das ist schlecht für die öffentliche Netzversorgung mit drahtlosen Internetzugängen in Deutschland.</p>
<p style="text-align: left;" align="JUSTIFY">In vielen anderen Ländern ist WLAN-Zugang im öffentlichen Raum eine Selbstverständlichkeit. Ob in öffentlichen Nahverkehrsmitteln, Fußgängerzonen oder irgendwo in Wohngebieten: Ein freies WLAN findet sich immer. So etwas wie die Störerhaftung gibt es nur in Deutschland, kein anderes Land kennt dieses Rechtskonstrukt.</p>
<p style="text-align: left;" align="JUSTIFY">Die Politik hat das Problem ebenfalls erkannt: Eine Klarstellung, dass das Providerprivileg, die prinzipielle Haftungsfreistellung für Netzwerkbetreiber, eben auch für WLAN-Betreiber gelten muss, wurde gefordert. Und der derzeitig vorliegende Gesetzentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums nimmt sich dieser Forderung vordergründig zunächst an. Doch wie so oft in der deutschen Netzpolitik geht es einen Schritt voran und gleichzeitig zwei Schritte zurück: Der Gesetzentwurf enthält einen ganzen Katalog von Ausnahmen und Vorschriften, die das Providerprivileg für Betreiber freier Netzwerke sogleich wieder aushebeln. Und damit wird eben gerade keine Haftungsfreistellung erreicht, sondern Haftung für Rechtsverstöße auch ohne Kenntnis wird festgeschrieben – damit wird die bisherige Rechtsprechung zementiert und gesetzlich festgelegt, und neue Abmahnfallen werden eröffnet.</p>
<p style="text-align: left;" align="JUSTIFY">WLAN-Betreiber sollen nämlich laut Gesetzentwurf „geeignete Maßnahmen“ ergreifen, Rechtsverstöße im Vorfeld zu verhindern. Welche das sein könnten, zählt das Gesetz nur exemplarisch auf: Verschlüsselung des Zugangs, Belehrung zu Beginn, keine Rechtsverstöße zu begehen, Identifizierung der Nutzer etc. Private WLAN-Betreiber sollen sogar den Namen jedes Benutzers feststellen. Damit werden Interpretationsspielräume eröffnet, die die Abmahnindustrie dankbar aufgreifen wird. Denn was ist eine geeignete, zumutbare Maßnahme? Es wird wieder Klagen und Prozesse geben, und Richter werden interpretieren, wieweit diese Maßnahmen ex-ante gehen müssen. Zu leicht kann man dann im Betrieb eines Netzwerkes etwas falsch machen, und die Abmahnung ist da.</p>
<h3 style="text-align: left;" align="JUSTIFY">Keine Ausnahmen beim Providerprivileg</h3>
<p style="text-align: left;" align="JUSTIFY">Warum sollen WLAN-Betreiber grundsätzlich schlechter gestellt werden als andere Netzzugangsanbieter? Warum werden private Anbieter wiederum schlechter gestellt als gewerbliche? Und warum soll der Betrieb eines offenen, unverschlüsselten WLAN völlig vom Providerprivileg ausgenommen werden? Ein echter Freifunk ist mit einer Identifizierungspflicht seiner Nutzer nicht mehr realisierbar.</p>
<p style="text-align: left;" align="JUSTIFY">Mit der Klarstellung, dass auch WLAN-Betreiber Provider sind, und das Providerprivileg somit auch für sie gelten soll, ist eigentlich bereits alles Notwendige gesagt: Denn auch damit sind WLAN-Betreiber nicht frei von jeglicher Verantwortung: Sie müssen – wie alle anderen Provider auch – ab Kenntnis eines Rechtsverstoßes handeln. Tun sie das nicht, sind sie sehr wohl verantwortlich für illegale Vorkommnisse.</p>
<p style="text-align: left;" align="JUSTIFY">Wie albern die Vorschrift ist, den Nutzer eines Netzwerkes zu belehren, keine Rechtsverstöße zu begehen, ist offensichtlich: Wer illegale Downloads durchführen will, wird sich durch eine Vorschaltseite kaum davon abhalten lassen – dass man sich an geltende Gesetze halten soll, ist eine Selbstverständlichkeit, die eigentlich keines Hinweises bedürfen sollte. Hier zeigt sich vielmehr wieder der Versuch, unbedingt jemanden verantwortlich machen zu wollen, wenn etwas scheitert.</p>
<p style="text-align: left;" align="JUSTIFY">Alle Dinge bergen das Risiko des Missbrauchs in sich. Auch eine Latte aus einem Gartenzaun kann dazu benutzt werden, sie jemandem über den Schädel zu ziehen. Wenn dann so ein Missbrauch passiert, ist der Gartenbesitzer nicht verantwortlich, und auch ein Verbotsschild am Zaun hätte die Tat nicht verhindert.</p>
<p style="text-align: left;" align="JUSTIFY">Wir sind gut beraten, dem Fortschritt des Internets mit Optimismus entgegenzutreten, und ihn nicht aus Angst vor Missbrauch stoppen zu wollen. Oder wie Victor Hugo es ausdrückte: „Die Zukunft hat viele Namen. Für Schwache ist sie das Unerreichbare, für die Furchtsamen das Unbekannte, für die Mutigen die Chance.“</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Bilder: <a href="http://www.flickr.com/photos/95284782@N06/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">marsmet548</a> <a href="http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.0/deed.de" target="_blank" rel="noopener noreferrer">(CC BY-NC-SA 2.0)</a></p>
<div class="attribution-info"></div>
<p><a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x11011.png" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><img decoding="async" class="alignleft wp-image-139428" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x11011.png" alt="CC-Lizenz-630x1101" width="441" height="77" /></a></p>
</div></div></div></div></div></div><script id="script-row-unique-2" data-row="script-row-unique-2" type="text/javascript" class="vc_controls">UNCODE.initRow(document.getElementById("row-unique-2"));</script></div></div></div>
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		<title>Netzpolitischer Einspruch: eco-Barometer Netzpolitik</title>
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		<dc:creator><![CDATA[eco]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 24 Feb 2015 09:41:51 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Netzpolitischer Einspruch]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesregierung]]></category>
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		<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Digitale Agenda]]></category>
		<category><![CDATA[Digitalisierung]]></category>
		<category><![CDATA[IT-Sicherheitsgesetz]]></category>
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					<description><![CDATA[]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="wpb-content-wrapper"><div data-parent="true" class="vc_row row-container" id="row-unique-3"><div class="row limit-width row-parent"><div class="wpb_row row-inner"><div class="wpb_column pos-top pos-center align_left column_parent col-lg-12 single-internal-gutter"><div class="uncol style-light"  ><div class="uncoltable"><div class="uncell no-block-padding" ><div class="uncont" ><div class="uncode_text_column text-lead" ><p>Am 20. August 2014 stellte die Bundesregierung ihre Digitale Agenda 2014 – 2017 vor. eco – Verband der deutschen Internetwirtschaft e. V. nimmt das erste Halbjahr der Digitalen Agenda zum Anlass für eine Bilanz im Hinblick auf bereits erfüllte und noch offene Aufgaben, die die Bundesregierung in insgesamt sieben Handlungsfeldern selbst definiert hat.</p>
</div><div class="uncode_text_column" ><p>Im Fokus des eco Barometers Netzpolitik stehen dabei die Arbeitsbereiche, die für die Internetwirtschaft netzpolitisch besonders relevant sind. Von den untersuchten 45 Vorhaben wurden sechs bereits umgesetzt, bei 22 ist die Umsetzung im Gange. 17 Vorhaben und damit rund 38 Prozent der untersuchten Punkte wurden noch gar nicht angegangen.<span id="more-1192"></span></p>
<p>„Leider sind wir in vielen Politikbereichen mit veralteten Rahmenbedingungen konfrontiert, die Innovationen bremsen und dazu führen, dass die Chancen und Potenziale digitaler Technologien nicht voll ausgeschöpft werden“, sagt Oliver Süme, eco Vorstand Politik &amp; Recht. „Es ist ein gutes Zeichen, dass ein Großteil der Vorhaben aus der Digitalen Agenda inzwischen zumindest den Sprung in die erste Umsetzungsphase geschafft hat. Jetzt muss die Koalition ihren politischen Gestaltungsspielraum dafür nutzen, dass diese Vorhaben in absehbarer Zeit auch in konkrete Entscheidungen münden und nicht ewig in der Ressortabstimmung hängen bleiben.“ Sowohl die Unternehmen, als auch die Nutzer digitaler Produkte und Anwendungen in Deutschland müssten endlich einen verlässlichen und zukunftsfähigen rechtlichen Handlungsrahmen erhalten, so Süme.</p>
<p>In den betrachteten Handlungsfeldern kommt das eco Barometer Netzpolitik zu folgenden Ergebnissen:</p>
<h3>Digitale Infrastrukturen: Breitbandausbau kommt schleppend in Gang</h3>
<p>Nur schleppend in Gang kommt das Thema <strong>Netzausbau</strong>. Die Freigabe von Funkfrequenzen im 700er-MHz-Band ist zwar ein erster wichtiger Schritt, löst aber nicht alle Probleme, die speziell im ländlichen Raum bislang eine flächendeckende Verfügbarkeit von Breitband-Internet verhindern.</p>
<p>Die Ankündigung von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt, die im Rahmen einer „Digitalen Dividende II&#8221; zusätzlich erworbenen Mittel aus einem Verkauf von Funkfrequenzen dem Breitbandausbau zur Verfügung zu stellen, begrüßt eco grundsätzlich. Die zu erwartenden Erlöse werden allerdings den vorhandenen Bedarf nicht annähernd decken können. eco fordert die Bundesregierung daher auf, den Breitbandausbau energischer voranzutreiben und dafür endlich auch Mittel aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung zu stellen.</p>
<p>Fazit: Von der in der Digitalen Agenda angekündigten Vorreiterrolle Deutschlands bei der Durchdringung und Nutzung digitaler Dienste sind wir nach wie vor Lichtjahre entfernt. Aktuelle Zahlen zum internationalen Wettbewerb zeigen, dass die meisten anderen Länder ihre Kapazitäten deutlich schneller ausbauen. So erhöht sich in China laut dem jüngsten Akamai-Report für das dritte Quartal 2014 die Schnelligkeit  von Festnetzverbindungen jährlich um 33 Prozent, in Deutschland gerade mal um 13 Prozent. Auch Länder wie Rumänien (21 %), Polen (17,5 %), Tschechien (17 %) und Ungarn (15 %) haben uns längst überholt.</p>
<h3>Digitale Wirtschaft und digitales Arbeiten: schlechte Umsetzungsquote</h3>
<p>Das Handlungsfeld <strong>Digitale Wirtschaft und digitales Arbeiten</strong> weist für das erste Halbjahr eine der schlechtesten Umsetzungsquoten im Rahmen der betrachteten Handlungsfelder auf. Gleichzeitig hat Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel allerdings auch einige der wichtigsten netzpolitischen Rahmenbedingungen zu gestalten. Dringend erwartete gesetzliche Regelungen beispielsweise zur WLAN-Störerhaftung und zur Netzneutralität lassen nach wie vor auf sich warten. Die weltweit einmalige Störerhaftung führt dazu, dass in Deutschland große Mobilitätspotenziale ungenutzt bleiben. Bislang gibt es nur von der Opposition einen konkreten Gesetzesvorschlag zur Verbesserung der Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber und zur Abschaffung der Störerhaftung, der im November im Bundestag debattiert wurde. Zum Thema Netzneutralität legte die Bundesregierung im Dezember 2014 immerhin ein erstes abgestimmtes Konzept – für eine Regelung auf europäischer Ebene – vor. eco befürwortet den Vorschlag der Bundesregierung als möglichen Kompromiss zur Netzneutralität, da er den seit langem geforderten rechtlichen Rahmen für qualitätsgesicherte IP-Dienste liefert, ohne andere Dienste und Anwendungen im offenen Internet zu diskriminieren. So ist sowohl der Transparenz als auch dem Wettbewerb gedient.</p>
<p>Positiv bewertet eco die Initiative der Bundesregierung für eine zügige Einigung bei der <strong>Datenschutz-Grundverordnung</strong>. Ein gemeinsames europäisches Datenschutzrecht kann einen Standortvorteil für die deutsche und europäische Internetwirtschaft darstellen, wenn ein gerechter, praxistauglicher und zukunftsfähiger Ausgleich zwischen Informations- und Meinungsfreiheit, Persönlichkeitsschutz und wirtschaftlicher Datenverarbeitung gefunden wird. Wichtig ist nun, dass Deutschland sich auch bei den aktuell laufenden Verhandlungen in den Arbeitsgruppen des Rates konstruktiv einbringt und mitarbeitet, damit es bei zentralen Elementen der Datenschutz-Grundverordnung, wie dem one-stop-shop Mechanismus (nur eine einzelne Anlaufstelle für Unternehmen), zügig zu einer Einigung kommt.</p>
<p>Keine Fortschritte gibt es bislang bei der <strong>Modernisierung des Urheberrechts</strong>, die aber auch maßgeblich auf europäischer Ebene verfolgt wird. Während es der EU um die längst überfällige Anpassung des Urheberrechts an die Bedürfnisse der Informationsgesellschaft geht, fokussiert sich die Bundesregierung in der Digitalen Agenda leider eher auf eine Verschärfung der Rechte am geistigen Eigentum sowie auf Rechtsdurchsetzung und Kriminalisierung. Hier weist eco darauf hin, dass die bestehende Rechtslage bereits hinreichende zivil- und strafrechtliche Sanktionierungsmöglichkeiten bei Urheberrechtsverletzungen zur Verfügung stellt.</p>
<p>Erste Bewegung kommt in das Thema Neues Arbeiten, das Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles im Rahmen ihres Dialogprozesses Arbeiten 4.0 weiter vorantreibt.</p>
<h3>Digitale Lebenswelten in der Gesellschaft gestalten: Jugendmedienschutz kommt voran</h3>
<p>In diesem Handlungsfeld sehen wir vor allem Fortschritte im Bereich <strong>Jugendmedienschutz</strong>. So ist die Novellierung des Jugendmedienschutzstaatsvertrags mit dem Konsultationsprozess seit Sommer 2014 in vollem Gang.</p>
<p>Bislang fokussierte sich die Diskussion um die Ausgestaltung der digitalen Lebenswelten oftmals auf verpflichtende gesetzliche Maßnahmen oder technische Regelungen. Wie die laufende Diskussion zu einer Novellierung des Jugendmedienschutzstaatsvertrags aber zeigt, kann eine Regulierung von tech-nischen Lösungen allein keine zeitgemäße Lösung darstellen. Freiwillige Alterskennzeichnungen, Jugendschutzprogramme oder Voreinstellungen können nur einen Baustein in einer Gesamtstrategie von Jugendschutzmaßnahmen darstellen. eco weist darauf hin, dass die Erwartungen an technische Lösungen realistisch ausfallen müssen.</p>
<h3>Bildung, Forschung, Wissenschaft, Kultur und Medien: solide Grundlagenarbeit, aber zukunftsfähige Medienordnung noch in weiter Ferne</h3>
<p>Dieses Handlungsfeld weist im Vergleich zu den anderen Bereichen eine sehr hohe Umsetzungsquote auf. Hier wurden im vergangenen Halbjahr zum Beispiel mit dem <strong>Förderprogramm „Digitale Medien in der beruflichen Bildung“</strong> und dem Ausbau der Hightech Strategie zur ressortübergreifenden Innovationsstrategie sehr rasch wichtige Grundlagen für eine zukunftsweisende Bildungs- und Forschungspolitik gelegt.</p>
<p>Besonders geprägt wird dieses Themenfeld von dem Begriff der <strong>Medienkonvergenz</strong>. Die rechtliche Begleitung und interessengerechte Ausgestaltung des zunehmenden Zusammengehens verschiedener Medienformen ist eine der zentralen Herausforderungen für die Medien- und Internetpolitik. Mit der Einsetzung einer Bund-Länder-Kommission Medienkonvergenz ist hier ein erster wichtiger Schritt zur Entwicklung einer zeitgemäßen Medienordnung erfolgt. Parallel ist auf europäischer Ebene eine Fortentwicklung und Öffnung der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste notwendig. Hier gibt es bislang noch keine nennenswerten Entwicklungen.</p>
<h3>Sicherheit, Schutz und Vertrauen: IT-Sicherheitsgesetz als Hauptprojekt</h3>
<p>Besonders viele politische und gesetzgeberische Initiativen wurden im vergangenen Halbjahr im Handlungsfeld Sicherheit, Schutz und Vertrauen auf den Weg gebracht.</p>
<p>Mit dem Gesetzesentwurf zum <strong>IT-Sicherheitsgesetz</strong> hat Bundesinnenminister de Maizière sein vielleicht wichtigstes Projekt vorgestellt. Offene Fragen sieht eco hier nach wie vor im Zusammenhang mit dem europäischen Gesetzgebungsverfahren für eine Richtlinie zur Gewährleistung einer hohen gemeinsamen Netzwerk und Informationssicherheit (NIS-Richtlinie). eco fordert in diesem Zusammenhang eine inhaltlichen Einbettung und Verzahnung mit der europäischen NIS-Richtlinie und einen stärkeren Fokus auf die kritischen Infrastrukturen und deren Betreiber. Hier stehen jetzt die Einbeziehung des Bundestages sowie das europäische Notifizierungsverfahren im Fokus.</p>
<p>IT-Sicherheit ist für die Internetwirtschaft bereits seit Jahren ein wichtiges Thema: in Deutschland existiert im Vergleich zu anderen Ländern ein überdurchschnittlich hohes Sicherheitsniveau. Dies ist wesentlich auf partnerschaftliche Projekte zwischen Wirtschaft und Staat auf nationaler und europäi-scher Ebene sowie Initiativen der Internetwirtschaft zurückzuführen. Aus Sicht von eco sollte dieser erfolgreiche Ansatz von der Bundesregierung mit hoher Priorität intensiviert und fortgeführt werden.</p>
<h3>Europäische und Internationale Dimension der Digitalen Agenda: zunehmendes Engagement</h3>
<p>Das Internet kennt keine Landesgrenzen, dem entsprechend verlangen viele netzpolitische Fragestellungen auch internationale Lösungen. Ein Blick auf das eco Barometer Netzpolitik in diesem Handlungsfeld zeigt, dass die Bundesregierung die Bedeutung der internationaler Kooperation im Bereich Netzpolitik erkannt hat und sich aktiver beispielsweise in die multilateralen Konsultationen im Bereich Internet Governance sowie in den europäischen Prozess zur Entwicklung eines gemeinsamen Rechtsrahmens für elektronische Kommunikation einbringt.</p>
<p>Das eco Barometer Netzpolitik bewertet ab sofort halbjährlich, welche Fortschritte die Bundesregierung in verschiedenen Bereichen der Digitalen Agenda macht. Die aktuelle Grafik ist online verfügbar unter: <a href="https://www.eco.de/wp-content/blogs.dir/eco-barometer-netzpolitik-2015-02.pdf" target="_blank" rel="noopener noreferrer">https://www.eco.de/wp-content/blogs.dir/eco-barometer-netzpolitik-2015-02.pdf</a></p>
<p>Erfahren Sie mehr über die Positionen der Internetwirtschaft zur Digitalen Agenda der Bundesregierung im <a href="https://www.eco.de/wp-content/blogs.dir/20140820-eco-positionspapier-digitale-agenda.pdf">eco Positionspapier zur Digitalen Agenda</a>.</p>
<p class="big"><em>Dies ist ein Crosspost von politik-recht.eco.de. Der Artikel ist zuerst <a class="external" href="https://politik-recht.eco.de/2015/pressemitteilung/eco-barometer-netzpolitik-umsetzungsstand-der-digitalen-agenda-ist-stark-ressortabhaengig.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">dort</a> erschienen.</em></p>
<p>Bild: <a class="external" href="https://www.flickr.com/photos/100477852@N05/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Bokeh &amp; Travel</a></p>
<p><a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x11011.png" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><img decoding="async" class="alignleft wp-image-139428" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x11011.png" alt="CC-Lizenz-630x1101" width="441" height="77" /></a></p>
</div></div></div></div></div></div><script id="script-row-unique-3" data-row="script-row-unique-3" type="text/javascript" class="vc_controls">UNCODE.initRow(document.getElementById("row-unique-3"));</script></div></div></div>
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		<title>Netzpolitik 2014: Ein Erfolg, aber nicht in der Politik</title>
		<link>https://www.politik-digital.de/news/netzpolitik-2014-ein-erfolg-aber-nicht-in-der-politik-144161/</link>
					<comments>https://www.politik-digital.de/news/netzpolitik-2014-ein-erfolg-aber-nicht-in-der-politik-144161/#comments</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[Sebastian Haselbeck]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 07 Jan 2015 15:04:38 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Netzpolitischer Einspruch]]></category>
		<category><![CDATA[rückblick 2014]]></category>
		<category><![CDATA[Netzpolitik]]></category>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="wpb-content-wrapper"><div data-parent="true" class="vc_row row-container" id="row-unique-4"><div class="row limit-width row-parent"><div class="wpb_row row-inner"><div class="wpb_column pos-top pos-center align_left column_parent col-lg-12 single-internal-gutter"><div class="uncol style-light"  ><div class="uncoltable"><div class="uncell no-block-padding" ><div class="uncont" ><div class="uncode_text_column text-lead" ><p>Netzpolitik war im Jahr 2014 ein Erfolg. Das möchte ich bei all dem <em>Berliner</em> Pessimismus einmal grundsätzlich feststellen. Ohne mich in eine Debatte zu verlieren, was an dem Begriff Netzpolitik an sich gut oder falsch ist, bin ich der Meinung, dass bei den meisten netzpolitischen Themen des vergangenen Jahres viel erreicht wurde. Alle beteiligten Akteure haben außerordentliche Arbeit geleistet. Kurzum, wir haben uns auf die Schulter zu klopfen. Es gibt nur ein Problem. Dort wo Netzpolitik eigentlich hätte wirken sollen, in der Politik und der Gesellschaft, war sie kein Erfolg. Ein Widerspruch? Ich finde nicht.</p>
</div><div class="uncode_text_column" ><p>Inzwischen gibt es einen <a href="http://bundestag-digital.de/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Ausschuss im Bundestag</a>, der nichts zu sagen hat, was politisch so gewollt ist. Der aber ein netzpolitisches Regierungsprogramm umsetzen soll, an deren Entwicklung er nicht beteiligt war, was ebenfalls politisch so gewollt war. Die Digitale Agenda, welche eher nach einem Vorwort für ein derartiges Vorhaben aus dem Jahr 1990 klingt, zementiert den Rückstand der Politik, sich mit dem digitalen Wandel auseinanderzusetzen.</p>
<p>Das musste ich einmal los werden. Doch wo Schatten ist, gibt es auch Licht. Lob gebührt denjenigen Politikern, die sich jeden Tag für eine bessere Digitalpolitik einsetzen, unermüdlich gegen die alteingesessenen Machtinteressen ihrer Organisationen anlaufen und wenigstens in kleinen Schritten zu einer wirklichen Veränderung beitragen. Dafür ziehe ich meinen Hut. Diese Geduld habe ich nicht, weshalb ich auch in keiner Partei bin oder je für oder in der Regierung arbeiten könnte.</p>
<h3>Dank der “Community” ist das Thema in der Politik angekommen</h3>
<p>Die unterschiedlichsten Stiftungen, Vereine, Verbände, Einzelkämpfer und “Blogger” haben die letztjährige Netzpolitik zu einem Erfolg gemacht, indem sie zur Reifung des Politikfeldes beitrugen. Der schützende Kokon ist abgelegt, die ideologischen Unterschiede sind jetzt sichtbar und es wird lösungsorientiert diskutiert. Der sich stets vernetzenden “Community” von Aktiven ist es zu verdanken, dass das Thema in der Politik und anderen Institutionen angekommen ist. Um eine Auseinandersetzung mit der Digitalisierung kann sich niemand mehr drücken. Darin liegt der Erfolg.</p>
<p>Dass die gesellschaftliche Bedeutung des digitalen Wandels dem Durchschnittswähler immer noch nicht bewusst ist, dass mehr oder eher weniger durchschnittliche Politiker nichts gegen die weltweite und anlasslose Totalüberwachung durch Staaten unternehmen bzw. diese überhaupt im Ansatz falsch finden, ist nicht die Schuld der sich netzpolitisch engagierenden Menschen. Wir – formuliere ich es jetzt einmal stellvertretend für alle, die das genauso sehen wie ich – haben das alles auch erklärt, haben dafür demonstriert und auch nach unseren Überzeugungen gewählt. Ohne Erfolg. Unsere Bemühungen sind am System Merkel abgeprallt.</p>
<h3>Digitalisierung spielt im politischen Wettbewerb keine Rolle</h3>
<p>Warum? Die Thematik, aber auch unser Protest, sind zu komplex, waren einfach zu technisch und manchmal vielleicht auch zu nerdy. Die Netzgemeinde – wir – sind eben eine Nische. Protest fällt beim seditiven System Merkel schwer. In diesem gehen die Massen höchstens für Weltmeisterschaften auf die Straße oder schwenken demokratische Devotionalien. Themen spielen im politischen Wettbewerb keine Rolle, erst recht nicht die Digitalisierung. Deshalb verwundert es auch nicht, dass die Politik in ihrer Verständnislogik, ihren Prozessen und inhaltlichen Ausrichtungen weitestgehend im letzten Jahrhundert stecken geblieben ist.</p>
<p>Die Netzpolitik außerhalb der Politik war ein Erfolg, weil alles Mögliche getan wurde und das sogar gut bis sehr gut. Sascha Lobo regt sich zu Recht darüber auf, dass dafür zu wenig Geld zur Verfügung steht, was auch das Collaboratory als auf Fundraising angewiesener Verein nur zu gut weiß. Doch alles Geld der Welt, egal wie oft wir zur “Freiheit statt Angst”-Demonstration gehen oder unsere Abgeordneten anrufen, am Ende braucht ein politisches Thema den Rückhalt in der breiten Bevölkerung, um überhaupt erst von der Politik ernst genommen zu werden.</p>
<p>Oder man braucht die Lobbymacht eines Unternehmens wie Axel Springer. Dann kann man sich einfach ein Gesetz bestellen, wie wir beim sinnlosen Leistungsschutzrecht für Presseverlage gesehen haben. Doch leider stellen die sich mit der Digitalisierung beschäftigenden Menschen keine Mehrheit dar, weshalb es schwer fällt, bestimmte Punkte in einen Koalitionsvertrag hinein zu diktieren. Doch fast alle anderen Wege stehen uns offen – bei vielen Aktiven vor allem durch ehrenamtliches Engagement – und im Rahmen unserer Ressourcen haben wir alles getan, was überhaupt möglich war.</p>
<h3>Weiter so! History is on our side</h3>
<p>Ich möchte also meinen traditionellen Text zum Jahreswechsel mit einer Botschaft des Mutes abschließen. Alle diejenigen, die sich im vergangenen Jahr für eine bessere Netzpolitik eingesetzt haben, sei es beruflich in einem Unternehmen, bei einer Stiftung, in einem Verein, bei einem Verband oder ehrenamtlich in einer politischen Partei, an der Uni, in der Schule oder zu Hause am Mittagstisch, möchte ich voller Dank sagen: Weiter so! History is on our side, und als unbelehrbarer Optimist bin ich mir sicher, dass wir noch die Zeit erleben werden, in der von der Politik mehr als nur Lippenbekenntnisse und “Neuland” zum Thema Digitalisierung zu hören sind.</p>
<p>Es wird immer Menschen mit anderen Ansichten geben, darunter auch Leute und Institutionen, die der aufgeklärten Begegnung mit Veränderung grundsätzlich negativ gesinnt sind, doch damit wollen wir in einer pluralistischen Demokratie umgehen, dies aushalten und auch respektieren. Was wir aber nicht können, ist die Flinte ins Korn zu werfen und die Unfähigkeit manch politischer Machtelite (nicht alle, you know who you are, I hope) zu unseren eigenen Fehlern zu deklarieren. Die Netzpolitik war 2014 ein Erfolg. Vielleicht ist sie es bald auch in Legislative, Exekutive und Judikative und erreicht damit die gesamte Gesellschaft.</p>
<p>Ich wünsche allen ein erfolgreiches Jahr 2015!</p>
<p><em>Dieser Text spiegelt die persönliche Meinung des Autors wider, und stellt nicht die Ansichten des Collaboratory e.V., seiner Mitglieder oder Partner dar.</em></p>
<p><em>Dies ist ein Crosspost von Collaboratory.de. Der Artikel ist zuerst <a href="http://blog.collaboratory.de/meinung-die-netzpolitik-2014-war-ein-erfolg-aber-nicht-der-politik/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">dort</a> erschienen.</em></p>
<p>Foto: <a href="https://www.flickr.com/photos/100477852@N05/">Bokeh &amp; Travel</a><br />
<a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x11011.png" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><img decoding="async" class="alignleft wp-image-139428" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x11011.png" alt="CC-Lizenz-630x1101" width="441" height="77" /></a></p>
<p>
</div></div></div></div></div></div><script id="script-row-unique-4" data-row="script-row-unique-4" type="text/javascript" class="vc_controls">UNCODE.initRow(document.getElementById("row-unique-4"));</script></div></div></div>
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		<title>Störerhaftung erstickt freien Internet-Zugang im Keim</title>
		<link>https://www.politik-digital.de/news/stoererhaftung-erstickt-freien-internet-zugang-im-keim-143310/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Stefan Körner]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 26 Nov 2014 14:31:04 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Netzpolitischer Einspruch]]></category>
		<category><![CDATA[freies WLAN]]></category>
		<category><![CDATA[WIFI]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrechtsverletzung]]></category>
		<category><![CDATA[große Koalition]]></category>
		<category><![CDATA[Digitale Agenda]]></category>
		<category><![CDATA[Störerhaftung]]></category>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="wpb-content-wrapper"><div data-parent="true" class="vc_row row-container" id="row-unique-5"><div class="row limit-width row-parent"><div class="wpb_row row-inner"><div class="wpb_column pos-top pos-center align_left column_parent col-lg-12 single-internal-gutter"><div class="uncol style-light"  ><div class="uncoltable"><div class="uncell no-block-padding" ><div class="uncont" ><div class="uncode_text_column text-lead" ><p>In anderen Ländern ist der Zugang zu freiem WLAN längst schon Alltag, egal ob in Flughafen, Cafés oder Großstädten. In Deutschland wird dieses Ziel wegen der Störerhaftung auf längere Sicht nicht erreicht werden. Der Bundesvorsitzende der Piratenpartei Stefan Körner fordert in einem Gastbeitrag dieses &#8220;Supergrundrecht&#8221; von der Bundesregierung ein.<br />
Vor rund zwanzig Jahren schien es nur eine Frage der Zeit, bis jedes Café, jedes Restaurant seinen Gästen den Internetanschluss per offenem WLAN so selbstverständlich zur Verfügung stellen würde, wie es Tageszeitungen ausliegen hatte. Es sah nach einer &#8220;goldenen Zukunft&#8221; im digitalen Zeitalter aus: Alles Wissen der Welt für jeden verfügbar, immer und überall. Aber die Geschichte entwickelte sich dann etwas überraschend anders.</p>
</div><div class="uncode_text_column" ></p>
<h3>Störerhaftung vernichtet Verbreitung freier Zugänge</h3>
<p>Statt einer Verbreitung des freien Zugangs zum Netz für die Gäste gab es eine Verbreitung von Prozessen für die Inhaber der Anschlüsse. Cafébetreiber und Restaurantbesitzer mussten sich zuhauf für die vorgeworfenen Urheberrechtsverletzungen ihrer Kunden verantworten. Die sogenannte Störerhaftung machte es für die Anschlussinhaber zu einem ziemlich unkalkulierbaren wirtschaftlichen Risiko, ihren DSL-Anschluss per WLAN von ihren Gästen nutzen zu lassen. Unzählige Male standen Anschlussinhaber vor Gericht, um sich für ein paar über ihren Anschluss kopierte MP3-Dateien oder ähnlich banale Verstöße gegen das Urheberrecht zu verantworten, und mussten nicht selten vierstellige Beträge an Anwalts- und Gerichtskosten bezahlen. Damit war die Verbreitung freier WLAN-Hotspots praktisch vernichtet, bevor sie beginnen konnte.<br />
Inzwischen gibt es für Hoteliers nur mit einer entsprechenden Infrastruktur aus geschützten Zugängen, verbunden mit der weitreichenden Protokollierung der Zugriffe, die einigermaßen sichere Möglichkeit, ihren Gästen einen Zugang ins Internet zur Verfügung zu stellen. Damit werden aber die Inhaber der Anschlüsse dazu gezwungen, wie eine Art Hilfspolizei auf ein regelkonformes Onlineverhalten ihrer Besucher zu achten.<br />
Aber es sind nicht nur Hoteliers von der bedrohlichen Gesetzeslage betroffen. Auch private Wohngemeinschaften und sogar Schulen laufen Gefahr, für das Verhalten anderer in Haftung genommen zu werden. Der Gesetzgeber erwartet von ihnen allen, möglichst jeden Internetverkehr &#8211; Suchanfragen, private Nachrichten an Freunde und Familie, das Informieren über politische Themen und alles, was wir sonst noch im Netz erledigen &#8211; zu überwachen, um potentielles Fehlverhalten zu entdecken und zu unterbinden. Während niemand im Traum auf die Idee käme, die Post für den Inhalt eines Briefs oder die Telekom für den Inhalt eines Telefonats zur Verantwortung zu ziehen, scheint eben das beim Thema &#8220;Internet&#8221; für die Regierung selbstverständlich zu sein, da ihr wohl einfach das Verständnis dieser für sie offensichtlich immer noch recht neuen Technologie fehlt. Und was man nicht versteht, das macht eben Angst. Das kann man bei Privatleuten noch für verständlich halten, bei unserer Regierung sollten wir aber erwarten, dass solche Gefühle nicht in die Gesetzgebung Einzug halten.</p>
<h3>Deutschland bleibt im internationalen Vergleich schwach</h3>
<p>Diese Gesetzgebung unterscheidet Deutschland im Übrigen sehr deutlich von vielen anderen Ländern rund um den Globus. Dort nämlich ist es oft selbstverständlich, per Smartphone, Tablet oder Notebook überall über offene WLAN-Zugänge &#8211; häufig auch als WiFi bezeichnet &#8211; online zu gehen. Der erstaunte Blick internationaler Besucher, selbst in unseren Großstädten kein freies Netz vorzufinden, bietet immer wieder Anlass zur Fremdscham über unsere Regierung. Welche Bedeutung der Zugang zum Netz per WLAN weltweit hat, kann man vielleicht auch daran ablesen, dass Apple ganze Kategorien mobiler Arbeitsgeräte nur mit einem WLAN-Modul statt der hierzulande inzwischen aus der Not heraus etablierten UMTS-Verbindungen ausstattet.<br />
Die Hoffnung, dass sich die Bundesregierung aus Union und SPD an ihre Wahlkampfversprechen erinnert und mit ihrer Arbeit der zunehmenden Digitalisierung der Gesellschaft Rechnung trägt, hat sich spätestens mit der Veröffentlichung der so prominent vorgestellten wie inhaltlich dünn gestrickten Digitalen Agenda schlagartig erledigt. Die Große Koalition möchte im Rahmen ihrer Digitalen Agenda zwar grundsätzlich die Verfügbarkeit und die Verbreitung von mobilem Internet via WLAN verbessern. Dafür gibt sie an, die Rechtssicherheit für gewerbliche Anbieter wie Flughäfen, Hotels und Cafés verbessern zu wollen. In der finalen Fassung der Agenda wird der Vorstoß allerdings dahingehend wieder eingeschränkt, dass &#8220;die IT-Sicherheit gewahrt bleibt und keine neuen Einfallstore für anonyme Kriminalität entstehen&#8221; sollen. Keine Rede mehr ist vom globalen Anspruch, in deutschen Städten mobiles Internet &#8220;für jeden verfügbar zu machen&#8221; und die &#8220;Etablierung heterogener, frei vernetzter und lokaler Communities und ihrer Infrastrukturen zu forcieren&#8221;. Die &#8220;Digitale Agenda&#8221; der Bundesregierung ist in dieser Hinsicht sogar im Vergleich zum Koalitionsvertrag ein Rückschritt und die Hoffnung an dieser Stelle wohl vergebens.</p>
<h3>Forderung an die Regierung: Störerhaftung beseitigen!</h3>
<p>Zusammenfassend bleibt die klare Forderung an die Regierung, eine Änderung der gesetzlichen Grundlagen über die Ankündigung der Digitalen Agenda hinaus vorzunehmen und die aus dem Ruder gelaufene Rechtsprechung an dieser Stelle zu korrigieren und das typisch deutsche Konstrukt der Störerhaftung zu beseitigen. Damit Gastgeber ihren Gästen auch hierzulande überall auf die Frage nach einem &#8220;free WiFi&#8221; mit &#8220;aber selbstverständlich!&#8221; antworten können. In einer digitalisierten Gesellschaft ist der Zugang zur Digitalen Welt eben kein &#8220;nice to have&#8221; sondern so etwas wie ein Supergrundrecht &#8211; oder zumindest so wichtig, dass wir uns wirklich darum kümmern müssen.<br />
Bild: <a href="https://www.flickr.com/photos/suttonhoo22/418758606" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Dayna Bateman</a><br />
<a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x11011.png" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><img decoding="async" class="alignleft wp-image-139428" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x11011.png" alt="CC-Lizenz-630x1101" width="441" height="77" /></a></p>
</div></div></div></div></div></div><script id="script-row-unique-5" data-row="script-row-unique-5" type="text/javascript" class="vc_controls">UNCODE.initRow(document.getElementById("row-unique-5"));</script></div></div></div>
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		<title>Netzpolitischer Einspruch: “Pfadfinder im Neuland”</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Dirk Arendt]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 19 Aug 2014 10:27:26 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="wpb-content-wrapper"><div data-parent="true" class="vc_row row-container" id="row-unique-6"><div class="row limit-width row-parent"><div class="wpb_row row-inner"><div class="wpb_column pos-top pos-center align_left column_parent col-lg-12 single-internal-gutter"><div class="uncol style-light"  ><div class="uncoltable"><div class="uncell no-block-padding" ><div class="uncont" ><div class="uncode_text_column text-lead" ><p>Am Mittwoch, 20.08., stellen Sigmar Gabriel, Thomas de Maizière und Alexander Dobrindt die Pläne zur <a href="http://politik-digital.de/digitale-agenda-hoch-drei/">Digitalen Agenda</a> 2014 bis 2017 der Bundesregierung vor. Im Vorfeld wurde schon viel über den Entwurf der Agenda diskutiert, die Reaktionen reichten von enttäuschten Hoffnungen bis hin zu heller Empörung. In einem Gastbeitrag bewertet Dirk Arendt von der Inititative D21 die Pläne, die er als Auftakt für einen Modernisierungsprozess versteht, und hebt die Rolle des Bundestagsausschusses Digitale Agenda hervor.</p>
</div><div class="uncode_text_column" ><p>Der Bundestagsausschuss für die Digitale Agenda (BtADA) sucht im alltäglichen parlamentarischen Kleinklein noch nach seiner Rolle. Dabei könnte er das Werkzeug für den großen Wurf sein. Richtige Ansätze sind vorhanden. Erstmals nimmt die Netzpolitik in einem Koalitionsvertrag einen nennenswerten Stellenwert ein, es gibt einen <a href="http://bundestag-digital.de/">eigenen Ausschuss</a> im Bundestag, die digitale Infrastruktur hat mit Alexander Dobrindt einen eigenen Minister und die Bundesregierung plant eine „Digitale Agenda“.</p>
<h3>Erste Akzente sind gesetzt</h3>
<p>Doch ein halbes Jahr nachdem die Koalition ihre Arbeit aufgenommen hat, trüben sich die anfänglichen Hoffnungen ein. Der angekündigte Breitbandausbau ist früh ins Stocken geraten, und die schon in ersten Versionen vorliegende Digitale Agenda wird sich aller Voraussicht nach auf die aktuelle Legislaturperiode beschränken. Auch wenn mit den Bekenntnissen zur Netzneutralität, zur Abschaffung der Störerhaftung für WLAN-Funknetze und der Absage an das „SchlandNet“ sowie an die Vorratsdatenspeicherung  in der Agenda erste politische Akzente gesetzt werden, bezeichnet das <a href="http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/netzpolitische-halbjahresbilanz-die-regierung-taumelt-orientierungslos-durchs-neuland/10213886.html">Handelsblatt</a> die Regierung in Sachen Netzpolitik als orientierungslos.<br />
Ganz so schwarz muss man die Dinge freilich nicht sehen. Immerhin gibt es inzwischen eine Netzallianz und das Innenministerium hat einen runden netzpolitischen Tisch installiert. Kleine, aber notwendige Schritte, wenn ein großer Verwaltungsapparat an ein neues Thema herangeführt werden muss. Die Digitale Agenda kann auch als Auftakt verstanden werden: für einen gesamtgesellschaftlichen Modernisierungsprozess, an dessen Ende eine langfristige Vision und ein Maßnahmenplan mit konkreten, messbaren Handlungszielen, Meilensteinen und Verantwortlichkeiten steht. Diesen Prozessgedanken sieht der aktuelle Entwurf vor und diesen gilt es nun sinnvoll zu gestalten – unter Einbeziehung der gesellschaftlich relevanten Akteure.</p>
<h3>Der BtADA als innerparlamentarischer Think Tank</h3>
<p>Für die Zukunft braucht es eine Instanz, die eine langfristige, vorausschauende Netzpolitik etabliert – und zwar quer über die Ressorts wie Verkehr, Arbeit, Gesundheit und Bildung hinweg. Netzpolitik muss in Alltagsthemen präsent werden. Eine Instanz, die in einem ersten Schritt mutige Visionen entwirft, wie die digitale Gesellschaft aussehen kann und wohin sie sich entwickeln soll. Eine Instanz, die auch maßgeblich an der Weiterentwicklung der Digitalen Agenda beteiligt ist. Die dann in einem zweiten Schritt Vorgehenskonzepte entwickelt, wie diese Visionen realisiert und permanent fortgeschrieben werden können. Eine Instanz, die einen langfristigen digitalen Masterplan ausarbeitet und sich nicht auf eine Legislaturperiode beschränkt. Einen innerparlamentarischen Think Tank, der seine Aufgaben in der vorausschauenden Bewertung und Erschließung von Chancen sieht und nicht als legislative Reparaturwerkstatt für digitalen Flurschäden in der analogen Welt.<br />
Diese Lücke könnte der BtADA füllen, der – in Tradition der Arbeit und der Verantwortung der Ergebnisse der <a href="http://politik-digital.de/category/themen/netzpolitik-im-bundestag/">Enquete-Kommission</a> „Internet und Digitale Gesellschaft“ eingesetzt – seine Rolle noch nicht richtig gefunden zu haben scheint. Keinem Minister eindeutig zugeordnet, könnte er bald zwischen den Stühlen zerrieben werden. Wenn er lediglich das „abnicken“ darf, was die große Koalition erarbeitet hat, wird er ein „Gremium ohne parlamentarische Relevanz“ bleiben, als was ihn Opposition und Internetwirtschaft ohnehin schon bezeichnen. Zeit also, auf die Möglichkeiten des neuen Ausschusses hinzuweisen. Denn er könnte zu einer Plattform heranreifen, auf der sich abzeichnende digitale Trends diskutiert werden, die einen Blick über den Tellerrand der Koalitionsvereinbarungen und über Deutschlands Grenzen hinaus wirft. Mit diesem Ausschuss gibt es die Gelegenheit, das Neuland zu vermessen, endlich vorauszudenken, die politischen Rahmenbedingungen rechtzeitig zu setzen – und nicht immer nur reagieren zu müssen.</p>
<h3>Es braucht ein Alleinstellungsmerkmal</h3>
<p>Dieser Ausschuss braucht mehr Macht, mehr Einfluss, mehr Befugnisse, mehr Möglichkeiten, mehr Selbstbewusstsein. Er könnte zum Beispiel alle zukünftigen Gesetze auf ihre digitale Umsetzbarkeit hin überprüfen und Empfehlungen an den Bundestag aussprechen. Es müssten dazu allerdings Verfahrensweisen aufgebaut werden, damit der Ausschuss die Entwicklung der politischen Ereignisse spiegeln und ihnen vorgreifen kann.<br />
Ein Monitoring, das es im Übrigen in anderer Hinsicht schon gibt. Der Normenkontrollrat beispielsweise prüft alle Gesetze hinsichtlich ihrer Bürokratiekosten. Und auch wenn ein Normenkontrollrat natürlich anders funktioniert und zusammengesetzt ist als ein Bundestagsausschuss, zeigt er doch, dass ein solches Monitoring-System praktikabel und durchführbar sein kann.<br />
Fakt ist: Wir haben den Ausschuss gefordert, nun ist er da. Derzeit steht es noch nicht gut um seine parlamentarische Bedeutung, ihm fehlt vor allem eine eindeutige Funktion.<br />
Jetzt muss es darum gehen, ihm Relevanz und Alleinstellungsmerkmale zu verleihen. Damit er künftig den Stellenwert bekommt, der ihm, der Entwicklung unserer Gesellschaft in die digitale Realität und der unverzichtbaren, gestaltenden Netzpolitik dafür gebührt.</p>
<p>Foto: <a href="https://www.flickr.com/photos/100477852@N05/">Bokeh &amp; Travel</a><br />
<a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x11011.png"><img decoding="async" class="alignleft wp-image-139428" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x11011.png" alt="CC-Lizenz-630x1101" width="441" height="77" /></a></p>
</div></div></div></div></div></div><script id="script-row-unique-6" data-row="script-row-unique-6" type="text/javascript" class="vc_controls">UNCODE.initRow(document.getElementById("row-unique-6"));</script></div></div></div>
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		<title>Netzpolitischer Einspruch: Vorratsdatenspeicherung auf die Müllhalde der Geschichte</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Konstantin von Notz]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 11 Jun 2014 14:16:04 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Themen]]></category>
		<category><![CDATA[Netzpolitischer Einspruch]]></category>
		<category><![CDATA[Europäischer Gerichtshof]]></category>
		<category><![CDATA[Reinhard Grindel]]></category>
		<category><![CDATA[Vorratsdatenspeicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Konstantin von Notz]]></category>
		<category><![CDATA[Digitale Bürgersprechstunde]]></category>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="wpb-content-wrapper"><div data-parent="true" class="vc_row row-container" id="row-unique-7"><div class="row limit-width row-parent"><div class="wpb_row row-inner"><div class="wpb_column pos-top pos-center align_left column_parent col-lg-12 single-internal-gutter"><div class="uncol style-light"  ><div class="uncoltable"><div class="uncell no-block-padding" ><div class="uncont" ><div class="uncode_text_column text-lead" ><p>Nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) Anfang April entschieden hat, dass die Speicherung von Kommunikationsdaten ohne Verdacht auf Straftaten nicht mit europäischem Recht vereinbar ist, sprach sich der CDU-Bundestagsabgeordnete Reinhard Grindel am 4. Juni in der <a href="https://www.youtube.com/watch?v=7kpVTvHgS8o" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Digitalen Bürgersprechstunde</a> für einen deutschen Alleingang aus. Bundesjustizminister Heiko Maas widersprach dem nun in einem <a href="http://www.spiegel.de/politik/deutschland/nsa-affaere-maas-fordert-snowden-zu-voller-kooperation-in-moskau-auf-a-973873.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Interview </a>und kündigte an, dass es ohne eine europäische Richtlinie keine Vorratsdatenspeicherung in Deutschland geben werde. In unserer Reihe &#8220;Netzpolitischer Einspruch&#8221; fordert Konstantin von Notz (Grüne) von der Großen Koalition, die Vorratsdatenspeicherung endgültig zu begraben.</p>
</div><div class="uncode_text_column" ></p>
<h3>Konstantin von Notz:</h3>
<p>Spätestens seit dem jüngsten Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ist die Debatte um das weitere Vorgehen in Sachen Vorratsdatenspeicherung erneut voll entbrannt. Als extrem ideologisch erweisen sich die Befürworter der Vorratsdatenspeicherung, die trotz der zweiten herben Niederlage vor dem Europäischen Gerichtshofs weiter an der hoch umstrittenen Datenspeicherung festhalten.<br />
Dabei war das jüngste Urteil des Europäischen Gerichtshofs eine erneute herbe Niederlage für die Befürworter von anlasslosen Massendatenspeicherungen. Das Urteil ist somit auch eine einzige Ohrfeige für die schwarz-rote Bundesregierung, die sich in ihrem Koalitionsvertrag mit Verweis auf die Richtlinie für eine rasche Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen hatte. Die grüne Bundestagsfraktion hat gleich zu Beginn der Legislaturperiode erneut einen Antrag in den Bundestag eingebracht, in dem wir die Bundesregierung aufgefordert haben, von der höchst umstrittenen Datenspeicherung endlich Abstand zu nehmen und sich in Brüssel dafür einzusetzen, dass die Datenspeicherung dahin kommt, wohin sie gehört: auf die Müllhalde der Geschichte.<br />
Obwohl sich sowohl das höchste deutsche als auch das höchste europäische Gericht klar gegen anlasslose und unverhältnismäßige Massenspeicherungen und einen mit ihr einhergehenden Generalverdacht ausgesprochen haben, obwohl die Europäische Kommission angekündigt hat, endgültig auf Strafzahlungen zu verzichten, obwohl wir durch die Nicht-Umsetzung einer von Anfang an für nichtig erklärten Richtlinie im europäischen Vergleich nun hervorragend dastehen und sich auch andere EU-Mitgliedsstaaten mittlerweile von der Vorratsdatenspeicherung verabschieden, halten einige wenige sicherheitspolitische Hardliner aus den Reihen der Union weiterhin an der hochumstrittenen Vorratsdatenspeicherung fest.<br />
Als hätte es das jüngste Urteil nie gegeben, haben die CDU-Innenminister gerade in ihrer „Erfurter Erklärung“ eine rasche Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung und einen erneuten nationalen Alleingang gefordert. Über diese anhaltende Realitätsverweigerung in Teilen der GroKo kann man nur den Kopf schütteln, genauso über die Versuche der Union, das Urteil nun als Beweis für die Vereinbarkeit der VDS mit geltendem EU-Grundrecht bewusst umzuinterpretieren. Das Klammern an ein Instrument aus der Mottenkiste der Sicherheitspolitik durch einige Law &amp; Order-Dinosaurier aus den Reihen der Union ist mir unverständlich.<br />
Die Angesprochenen sind scheinbar auch durch eine seit mehreren Jahren geführte Diskussion und intensiven Austausch der Argumente für und wider eine Vorratsdatenspeicherung nicht davon abzubringen, auch noch ein drittes Mal gegen die gleiche bürgerrechtliche Wand zu laufen. Den Sicherheitsbehörden, denen wir endlich tatsächliche effektive und mit unserer Verfassung in Einklang zu bringende Instrumente der Strafverfolgung an die Hand reichen müssen, erweisen sie durch ihre ideologisches Klammern an die Vorratsdatenspeicherung einen Bärendienst. Als Grüne behalten wir uns ausdrücklich vor, erneut in Karlsruhe gegen eine großkoalitionäre Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung zu klagen.</p>
<div id="stcpDiv">
<p id="stcpDiv">Bilder: oben: <a href="http://www.flickr.com/photos/95284782@N06/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">marsmet548</a> <a href="http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.0/deed.de" target="_blank" rel="noopener noreferrer">(CC BY-NC-SA 2.0)</a></p>
<p><strong><a href="http://politik-digital.de/?s=%22netzpolitischer+einspruch%22" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Hier gibt es weitere Beiträge der Reihe “Netzpolitischer Einspruch”</a></strong></p>
</div>
<p><a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x11011.png"><img decoding="async" class="alignleft wp-image-139428" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x11011.png" alt="CC-Lizenz-630x1101" width="441" height="77" /></a></p>
</div></div></div></div></div></div><script id="script-row-unique-7" data-row="script-row-unique-7" type="text/javascript" class="vc_controls">UNCODE.initRow(document.getElementById("row-unique-7"));</script></div></div></div>
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		<title>Netzpolitischer Einspruch: Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Vorratsdatenspeicherung ist eindeutig</title>
		<link>https://www.politik-digital.de/news/netzpolitischer-einspruch-urteil-des-europaeischen-gerichtshofs-zur-vorratsdatenspeicherung-ist-eindeutig-140302/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Halina Wawzyniak]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 11 Jun 2014 14:09:53 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Themen]]></category>
		<category><![CDATA[Netzpolitischer Einspruch]]></category>
		<category><![CDATA[Reinhard Grindel]]></category>
		<category><![CDATA[Vorratsdatenspeicherung]]></category>
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		<category><![CDATA[Europäischer Gerichtshof]]></category>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="wpb-content-wrapper"><div data-parent="true" class="vc_row row-container" id="row-unique-8"><div class="row limit-width row-parent"><div class="wpb_row row-inner"><div class="wpb_column pos-top pos-center align_left column_parent col-lg-12 single-internal-gutter"><div class="uncol style-light"  ><div class="uncoltable"><div class="uncell no-block-padding" ><div class="uncont" ><div class="uncode_text_column text-lead" ><p>Nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) Anfang April entschieden hat, dass die Speicherung von Kommunikationsdaten ohne Verdacht auf Straftaten nicht mit europäischem Recht vereinbar ist, sprach sich der CDU-Bundestagsabgeordnete Reinhard Grindel am 4. Juni in der <a href="https://www.youtube.com/watch?v=7kpVTvHgS8o" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Digitalen Bürgersprechstunde</a> für einen deutschen Alleingang bei der Vorratsdatenspeicherung aus.</p>
</div><div class="uncode_text_column" ><p>Der Justizminister Heiko Maas lehnt einen solchen Alleingang ab. Wir haben Halina Wawzyniak (Linke) zu Grindels Aussage und einem möglichen nationalen Alleingang befragt.<br />
<iframe hcb-fetch-image-from="https://www.youtube.com/watch?v=7kpVTvHgS8o" title="Reinhard Grindel zur Vorratsdatenspeicherung" width="840" height="473" src="https://www.youtube.com/embed/7kpVTvHgS8o?feature=oembed&#038;width=840&#038;height=1000&#038;discover=1" frameborder="0" allow="accelerometer; autoplay; encrypted-media; gyroscope; picture-in-picture" allowfullscreen></iframe></p>
<h3><em>Frau, Wawzyniak, wie stehen Sie zu dem Vorstoß von Herrn Grindel?</em></h3>
<p>Ich lehne den Vorstoß von Herrn Grindel ab. Leider kommt er nicht allzu überraschend. Dass es sowohl in der Union als auch in der SPD einige Fans der Vorratsdatenspeicherung gibt, ist zumindest nichts Neues. Ich frage mich, wann Herr Grindel und seine Koalitionskollegen in der Realität ankommen. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes ist eindeutig. Ich erkenne darin jedenfalls keine Möglichkeit einer wie auch immer gearteten Vorratsdatenspeicherung, die mit der europäischen Grundrechtecharta vereinbar wäre. Und selbst wenn es einen Spielraum gäbe, müsste – angesichts der seit einem Jahr bekannten Massenüberwachung durch Geheimdienste – jedem klar sein, dass unser Rechtsstaat und unsere Demokratie kein Plus an Überwachung vertragen können, ohne erheblichen Schaden zu nehmen.</p>
<h3><em>Rechnen Sie mit einer nationalen Regelung, wenn immer mehr Stimmen aus der CDU-Fraktion einen deutschen Alleingang fordern?</em></h3>
<p>Jahrelang haben die Befürworter der Vorratsdatenspeicherung in der Bundesrepublik Angst vor Strafzahlungen wegen Nicht-Einhaltung der nun für nichtig erklärten EU-Richtlinie geschürt. Dieselben Leute wollen nun einen Verstoß gegen die EU-Grundrechtecharta in Kauf nehmen? Das ist doch absurd. Ich hoffe sehr, dass sich nicht nur in der Union, sondern auch bei der SPD die Vernunft durchsetzt. DIE LINKE wird jedenfalls jedem Versuch, die Überwachung der Bevölkerung auszuweiten, entschiedenen Widerstand entgegensetzen.</p>
<p id="stcpDiv">Bilder: oben: <a href="http://www.flickr.com/photos/95284782@N06/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">marsmet548</a> <a href="http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.0/deed.de" target="_blank" rel="noopener noreferrer">(CC BY-NC-SA 2.0)</a></p>
<p><strong><a href="http://politik-digital.de/?s=%22netzpolitischer+einspruch%22" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Hier gibt es weitere Beiträge der Reihe “Netzpolitischer Einspruch”</a></strong><br />
<a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x11011.png"><img decoding="async" class="alignleft wp-image-139428" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x11011.png" alt="CC-Lizenz-630x1101" width="441" height="77" /></a></p>
</div></div></div></div></div></div><script id="script-row-unique-8" data-row="script-row-unique-8" type="text/javascript" class="vc_controls">UNCODE.initRow(document.getElementById("row-unique-8"));</script></div></div></div>
</div>]]></content:encoded>
					
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		<title>Netzpolitischer Einspruch: Der Überwachungsepos und die organisierte Kriminalität im Internet</title>
		<link>https://www.politik-digital.de/news/der-ueberwachungsepos-und-die-organisierte-kriminalitaet-im-internet-139923/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Katharina Nocun]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 26 May 2014 14:47:47 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Themen]]></category>
		<category><![CDATA[Netzpolitischer Einspruch]]></category>
		<category><![CDATA[Edward Snowden]]></category>
		<category><![CDATA[Katharina Nocun]]></category>
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		<category><![CDATA[Piraten]]></category>
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					<description><![CDATA[]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="wpb-content-wrapper"><div data-parent="true" class="vc_row row-container" id="row-unique-9"><div class="row limit-width row-parent"><div class="wpb_row row-inner"><div class="wpb_column pos-top pos-center align_left column_parent col-lg-12 single-internal-gutter"><div class="uncol style-light"  ><div class="uncoltable"><div class="uncell no-block-padding" ><div class="uncont" ><div class="uncode_text_column text-lead" ><p>Vor fast genau einem Jahr hatte Edward Snowden den Mut, für die Werte einzustehen, die den Kern jeder Demokratie ausmachen. Was Katharina Nocun von der Piratenpartei in der Aufarbeitung der NSA-Affäre am meisten vermisst, ist die Durchsetzung der geltenden Bürgerrechte. In einem Gastbeitrag für unsere Reihe &#8220;Netzpolitischer Einspruch&#8221; wirft sie der Bundesregierung vor, sich zum Komplizen der Geheimdienste zu machen.</p>
</div><div class="uncode_text_column" ></p>
<p style="text-align: justify;">Die Bundesregierung verspricht vollmundig mehr Transparenz bei der Aufklärung der NSA-Überwachung. Doch Transparenz ist nicht das, was am dringendsten fehlt. Was vor allem fehlt, ist die Durchsetzung der geltenden Bürgerrechte. So lange der britische Geheimdienst unkontrolliert auf Webcams von Yahoo-Nutzern zugreifen kann und die NSA Angry-Birds-Installationen auf Millionen Smartphones als Einfallstor nutzt, ist die Sicherheit gefährdet. Seit Snowden ist die kriminelle Energie der Geheimdienste nicht mehr nur grobe Spekulation, sondern bewiesene Tatsache.</p>
<p style="text-align: justify;">Es ist wichtig, zu rekapitulieren, was hier eigentlich geschehen ist. Was generell passiert, wenn Geheimdienste oder der Staat Bürgerrechte im digitalen Raum außer Kraft setzen. Da kommen Menschen und brechen millionenfach in unsere digitalen vier Wände ein. Unbemerkt durchsuchen sie unsere privaten Ordner und Dateien, lassen ein vollautomatisches Durchsuchungsprogramm ohne Durchsuchungsbefehl über unseren digitalen Besitz laufen, speichern alles Interessante, Kuriose, Merkwürdige oder Verfängliche ab und nehmen es mit. Sie schließen die Tür hinter sich zu, als wäre nichts gewesen.</p>
<p style="text-align: justify;">Wir wissen nicht, wo die so erstellten digitalen Kopien unserer geheimsten Gedanken lagern, wer darauf Zugriff hat, und wann sie gegen uns verwendet werden können. Das Bedrohliche ist: Diese Menschen können jederzeit wieder kommen und sich erneut illegal Zutritt verschaffen. Sie haben einen digitalen Zweitschlüssel, mit dem sie unbemerkt ein- und ausgehen können. Dieser Einbruch wird von der Regierung nicht geahndet. Ja, die Regierung macht sich sogar zum Komplizen, indem auch deutsche Geheimdienste sich derart erlangte Informationen zunutze machen.</p>
<p style="text-align: justify;">Hier geht es nicht um einen NSA-Skandal, einen Spähskandal oder einen Überwachungsskandal. Das treffendste Wort wäre ein Überwachungsepos, denn die Entwicklung immer umfassenderer Überwachungssysteme, dem Zugriff von Polizei und Geheimdiensten auf immer mehr Daten und die Aufweichung des Trennungsgebots ist ein Prozess, der bis zum heutigen Tag andauert und auch durch die Snowden-Enthüllung nicht gestoppt werden konnte. Einige der Übergriffe sind durch Recht und Gesetz zumindest vorübergehend gedeckt. Ein Großteil der durch Snowden offenbarten Vorgänge, an denen auch deutsche Geheimdienste beteiligt sind, ist jedoch offensichtlich illegal. Wir haben es hier mit organisierter internationaler Kriminalität zu tun.</p>
<p>Wird niemandem mulmig dabei, wenn man bedenkt, dass irgendwo in einem Hinterzimmer Geheimdienst-Mitarbeiter Ihrer Tochter dabei zusehen können, wie sie sich umzieht und davon vielleicht sogar einen Mitschnitt machen? Trotzdem musste sich noch niemand der Verantwortlichen vor Gericht für diesen millionenfachen Gesetzesbruch verantworten. Eine Bande organisierter Krimineller räumt damit den Tresor des Rechtsstaats aus. Die Demokratie droht so entkernt zu werden.</p>
<h3 style="text-align: justify;">Unsere Grundrechte werden ausgehölt</h3>
<p style="text-align: justify;">Wer argumentiert, das sei doch alles nicht so schlimm, es sei schließlich niemand zu Schaden gekommen, der irrt. Und verkennt die Tragweite dessen, was hier passiert: Hier geht es nicht um ein wenig Datenschutz. Hier geht es auch nicht um Privatssphäreeinstellungen bei Facebook. Es geht um sehr viel mehr. Im Kern geht es um unsere Grundrechte: Pressefreiheit, die Unverletzlichkeit der Wohnung, das Fernmeldegeheimnis und vor allem um die Würde des Menschen. Die Würde des Menschen ist unantastbar. Auf diesen Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes schwört jede Bundeskanzlerin und jeder Bundeskanzler seit Inkrafttreten des Grundgesetzes. Das Grundgesetz ist der Rahmen des Arbeitsauftrags jeder Bundesregierung, oder sollte es zumindest sein.</p>
<p>Es geht darum, Journalisten ihren Job machen können ohne abgehört zu werden. Es geht darum, ob wir protestieren und auf die Straße gehen können, wenn uns die Politik derer da oben nicht passt. Es geht darum, einen Rahmen zu haben, in dem ich vom Staat in Ruhe gelassen werde, damit klar ist, wer der eigentliche Souverän in der Demokratie ist. War es nicht das was unsere Demokratien einmal mit Stolz erfüllt hat?<br />
Unter Bundeskanzlerin Angela Merkel wurden mehr als 50 Bundesgesetze für verfassungswidrig erklärt. In den 1950er und 1960er Jahren wäre das Erlassen eines verfassungswidrigen Gesetzes noch ein Rücktrittsgrund gewesen. Heute ist dieser verpönte Ausnahmezustand zum Arbeitsalltag der Bundesregierung verkommen. Dazu muss man sagen, dass viele dieser Gesetze bereits von Vorgängerregierungen erlassen wurden. Die Übergänge zwischen Rot-Grün, Schwarz-Gelb und Schwarz-Rot sind dabei fließend. Die Verträge, die der heutige Außenminister Steinmeier unter Rot-Grün mit US-Geheimdiensten geschlossen hat, sind heute noch gültig. Der „War on Terror“ ist der größte denkbare Anschlag gegen demokratische Grundwerte. Und er ist dabei, zu gelingen.</p>
<p style="text-align: justify;">Den Überwachungssystemen, die nach 2001 von Staaten in aller Welt installiert wurden, kann sich schon jetzt niemand mehr entziehen. Dieses Problem wird sich in Zukunft noch verschärfen. Es wird kaum noch einen Bereich geben, der nicht durchdrungen ist von elektronischer Datenverarbeitung. Derartige Systeme werden in Zukunft Tausende Aspekte unseres Lebens erfassen können. Wollen wir Geheimdienste, die wissen, wie viel wir wiegen, welche Medikamente wir nehmen, wie unsere Lehrer uns beurteilen, was in unserem Arbeitszeugnis steht und wer unsere Freunde sind?</p>
<h3 style="text-align: justify;">Mündige Bürger vs. alles kontrollierender Staat</h3>
<p style="text-align: justify;">Allen Terrorwarnungen zum Trotz: Wenn ich mich auf Bahnhöfen, Flughäfen oder Demonstrationen umsehe, erkenne ich keine Anzeichen dafür, dass wir ein Staat mit 80 Millionen potentiellen Terroristen und potentiellen Gefährdern sind. Wenn ich in die Augen meiner Mitbürger schaue, sehe ich zuallererst freie Menschen. Wir sind nicht von zu Hause ausgezogen, haben nicht Jahrhunderte von Überwachung und Autokratie in Europa und anderswo hinter uns gelassen, damit Vater Staat jeden Schritt, den wir tun, jeden Klick, den wir tätigen, über Vorratsdatenspeicherung oder andere Überwachungsgesetze nachvollziehen kann. Ich bin in einem Haus aufgewachsen, in dem Derartiges undenkbar gewesen wäre. Denn Eltern, die ihre Kinder zu mündigen Bürgern erziehen wollen, müssen ihnen auch die Freiheit lassen. Das ist ein Zeichen des gegenseitigen Respekts. Eine Regierung, die ihre Bürger überwacht, versetzt uns in den Status unmündiger Kinder. Dabei ist eine Demokratie immer nur so stark wie ihre Bürger.</p>
<p style="text-align: justify;">Vor fast genau einem Jahr hatte ein junger IT-Spezialist den Mut, uns das zu offenbaren, was unsere gewählten Repräsentanten all die Jahre wussten und uns vorenthielten. Vor fast genau einem Jahr hatte ein junger Mann aus Amerika die Courage, für das einzustehen, was ihm moralisch richtig erschien. Er verlor alles und hat persönlich nichts dadurch gewonnen. Er tat diesen Schritt ins Bodenlose nicht für sich, sondern im Glauben an ein größeres Ganzes, das es zu bewahren gilt.</p>
<p style="text-align: justify;">Vor fast genau einem Jahr hatte ein junger Mann die Integrität, für die Werte einzustehen, die den Kern jeder Demokratie ausmachen: Pressefreiheit, Meinungsfreiheit, und die Würde des Menschen. Edward Snowden hat damit mehr für unsere Bürgerrechte getan, als unsere gewählten Repräsentanten. Eine Bundesregierung, die Aufklärung verspricht und währenddessen unverhohlen neue Überwachungsmaßnahmen wie die Vorratsdatenspeicherung diskutiert, hat jegliche Glaubwürdigkeit verspielt. Ein EU-Parlament, das nicht den Arsch in der Hose hat, Edward Snowden Unterschlupf in Europa zu gewähren und ihn lieber in Russland versauern lassen will, sollte sich einmal die EU-Menschenrechtskarte zu Gemüte führen.</p>
<p style="text-align: justify;">Das Asyl von Edward Snowden in Russland läuft Anfang August aus. Es ist wichtig, dass wir in Europa ein Zeichen setzen und ihm unbefristeten Aufenthalt in einem EU-Mitgliedsstaat geben. Das wäre nur recht und billig. Mögen noch dutzende, hunderte, ja vielleicht tausende junge, integre Menschen wie Edward Snowden unsere Bundesregierung und auch das EU-Parlament daran erinnern, was ihr Arbeitsauftrag ist. Die digitale Revolution lässt sich nicht aufschieben. Wenn unsere demokratischen Repräsentanten verpassen, unsere Grundrechte im digitalen Raum zu bewahren, vernichten sie den Raum für den Erhalt der Demokratie in der Zukunft.</p>
<p id="stcpDiv">Bilder: oben: <a href="http://www.flickr.com/photos/95284782@N06/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">marsmet548</a> <a href="http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.0/deed.de" target="_blank" rel="noopener noreferrer">(CC BY-NC-SA 2.0)</a>, Portrait: Tobias M. Eckrich  <a href="http://creativecommons.org/licenses/by/2.0/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">(CC BY 2.0)</a></p>
<p style="text-align: justify;"><strong><a href="http://politik-digital.de/?s=%22netzpolitischer+einspruch%22" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Hier gibt es weitere Beiträge der Reihe “Netzpolitischer Einspruch”</a></strong></p>
<p style="text-align: justify;"><img decoding="async" title="Klett-Cotta " src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x110.png" alt="Buch-Cover von Marina Weisband " width="403" height="70" /></p>
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