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	Kommentare zu: Ein Historiker und das Zukunftsthema Netzpolitik	</title>
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		Von: Jan Dark		</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Jan Dark]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 30 Nov -0001 00:00:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Die Union hat den großen Lauschangriff haben wollen, hat die Terroristengesetze haben wollen, hat das BKA-Gesetz gebraucht (das aber nicht zur Aufdeckung des braunen Sudes gereicht hat). Die Union hat grundgesetzwidrig die Vorratsdatenspeicherung haben wollen (Doro Bär und Peter Altmaier die Verfassung missachtet und haben für die Vorratsdatenspeicherung gestimmt). Die Union hat eine klare Position zur Totalüberwachung, aber ein schwieriges Verhältnis zum Rechtsstaat. Beim Zugangserschwerungsgesetz weiß man nicht, was die Union will. Erst weigern sich Guttenberg und von der Leyen, den Kinderpornografiedreck zu löschen und wollen nur statt dessen einen leicht umgehbaren roten Vorhang vor den Dreck hängen und dann wollen sie schon ein Jahr später das genaue Gegenteil. Und dann hadert man mit dem Rechtsstaat. Obwohl Prof. Heckmann, Passau, klar im Auftrag einer Fraktion des Deutschen Bundestages begutachtet hat, dass die Nichtanwendung des Zugangserschwerungsgesetzes rechtswidrig sei, hat Peter Tauber dazu geschwiegen, dass seine Parteifreunde in der Regierung Recht brechen. Er ist seiner Aufgabe als Abgeordneter des Bundestages, die Regierung zu kontrollieren, nicht nachgekommen.

Die CDU ist also nicht in der Position, wo sie großzügig das eine oder andere gut finden kann, sondern muss sich erst bewähren, dass sie trotz zahlreicher Verfehlungen gegen unsere Verfassung und Gesetze (siehe oben) zu unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung steht. Peter Tauber kann nun zeigen, ob es auch in der Union möglich ist, unsere Gesetze und unsere Verfassung zu beachten. Danach kann man vielleicht, wenn er sich bewährt, über netzpolitische Fragen mit ihm sprechen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Union hat den großen Lauschangriff haben wollen, hat die Terroristengesetze haben wollen, hat das BKA-Gesetz gebraucht (das aber nicht zur Aufdeckung des braunen Sudes gereicht hat). Die Union hat grundgesetzwidrig die Vorratsdatenspeicherung haben wollen (Doro Bär und Peter Altmaier die Verfassung missachtet und haben für die Vorratsdatenspeicherung gestimmt). Die Union hat eine klare Position zur Totalüberwachung, aber ein schwieriges Verhältnis zum Rechtsstaat. Beim Zugangserschwerungsgesetz weiß man nicht, was die Union will. Erst weigern sich Guttenberg und von der Leyen, den Kinderpornografiedreck zu löschen und wollen nur statt dessen einen leicht umgehbaren roten Vorhang vor den Dreck hängen und dann wollen sie schon ein Jahr später das genaue Gegenteil. Und dann hadert man mit dem Rechtsstaat. Obwohl Prof. Heckmann, Passau, klar im Auftrag einer Fraktion des Deutschen Bundestages begutachtet hat, dass die Nichtanwendung des Zugangserschwerungsgesetzes rechtswidrig sei, hat Peter Tauber dazu geschwiegen, dass seine Parteifreunde in der Regierung Recht brechen. Er ist seiner Aufgabe als Abgeordneter des Bundestages, die Regierung zu kontrollieren, nicht nachgekommen.</p>
<p>Die CDU ist also nicht in der Position, wo sie großzügig das eine oder andere gut finden kann, sondern muss sich erst bewähren, dass sie trotz zahlreicher Verfehlungen gegen unsere Verfassung und Gesetze (siehe oben) zu unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung steht. Peter Tauber kann nun zeigen, ob es auch in der Union möglich ist, unsere Gesetze und unsere Verfassung zu beachten. Danach kann man vielleicht, wenn er sich bewährt, über netzpolitische Fragen mit ihm sprechen.</p>
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