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	Kommentare zu: Gesetze online: Eine Frage des Geldes	</title>
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	<description>Information, Kommunikation, Partizipation</description>
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		<title>
		Von: Marc B.		</title>
		<link>https://www.politik-digital.de/news/gesetze-online-eine-frage-des-geldes-5057/#comment-1706</link>

		<dc:creator><![CDATA[Marc B.]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 30 Nov -0001 00:00:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Der Beitrag unterschlägt, dass natürlich jedermann einzelne Gesetze und andere Veröffentlichungen aus dem E-Bundesanzeiger kopieren und zu beliebigen Zwecken weiternutzen darf. Dann das ist von § 5 UrhG gedeckt.
Nur die Datenbank als ganze oder substantielle Teile von ihr unterliegen dem Datenbankschutz. Niemals einzelne Einträge. ]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Beitrag unterschlägt, dass natürlich jedermann einzelne Gesetze und andere Veröffentlichungen aus dem E-Bundesanzeiger kopieren und zu beliebigen Zwecken weiternutzen darf. Dann das ist von § 5 UrhG gedeckt.<br />
Nur die Datenbank als ganze oder substantielle Teile von ihr unterliegen dem Datenbankschutz. Niemals einzelne Einträge. </p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
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		<title>
		Von: sgehrke		</title>
		<link>https://www.politik-digital.de/news/gesetze-online-eine-frage-des-geldes-5057/#comment-1707</link>

		<dc:creator><![CDATA[sgehrke]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 30 Nov -0001 00:00:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://www.politik-digital.de/die-netzjournaille/sebnitz_2_0-846/#comment-2&quot;&gt;Gast&lt;/a&gt;.

Sehr geehrter Marc B.,
herzlichen Dank für Ihren Kommentar. Grundsätzlich haben Sie Recht, jedoch ist nach unseren Erkenntnissen gerade eine Nutzung &quot;zu beliebigen Zwecken&quot; nicht gestattet. So ist eine Aggregation der Daten zum Zweck der Kommerzialisierung (Bsp: Entwicklung einer Smartphone-App oder ähnlichem) nicht gestattet. Hier ist der Bundesanzeiger der Rechteinhaber. Aus unserer Sicht wird damit möglicherweise die Entwicklung von kreativen Anwendungen verhindert. Zumindest herrscht eine gewisse Rechtsunklarheit.
Besten Gruß,
Stefan Gehrke]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://www.politik-digital.de/die-netzjournaille/sebnitz_2_0-846/#comment-2">Gast</a>.</p>
<p>Sehr geehrter Marc B.,<br />
herzlichen Dank für Ihren Kommentar. Grundsätzlich haben Sie Recht, jedoch ist nach unseren Erkenntnissen gerade eine Nutzung &#8220;zu beliebigen Zwecken&#8221; nicht gestattet. So ist eine Aggregation der Daten zum Zweck der Kommerzialisierung (Bsp: Entwicklung einer Smartphone-App oder ähnlichem) nicht gestattet. Hier ist der Bundesanzeiger der Rechteinhaber. Aus unserer Sicht wird damit möglicherweise die Entwicklung von kreativen Anwendungen verhindert. Zumindest herrscht eine gewisse Rechtsunklarheit.<br />
Besten Gruß,<br />
Stefan Gehrke</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Ralf Kühne		</title>
		<link>https://www.politik-digital.de/news/gesetze-online-eine-frage-des-geldes-5057/#comment-1708</link>

		<dc:creator><![CDATA[Ralf Kühne]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 30 Nov -0001 00:00:00 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://www.politik-digital.de/uncategorized/gesetze-online-eine-frage-des-geldes-5057/#comment-1708</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://www.politik-digital.de/die-netzjournaille/sebnitz_2_0-846/#comment-3&quot;&gt;sgievert&lt;/a&gt;.

Hier in Berlin sieht es noch düsterer aus: GVBl und ABl sind nur in einer Rastergrafik-Form, gekapselt in PDF, frei verfügbar, vom ABl zudem nur einigen Ausgaben. Die haben etwa die Qualität eines schlechten Fax, damit ja kein Nutzer auf die Idee kommt, selbst die Texterkennung anzuwerfen. Damit sind diese Veröffentlichungen faktisch unbrauchbar, es sei denn man hat Spass daran, solche Texte von A-Z zu lesen und sich dabei die Augen zu verderben.
Die durchsuchbaren, lesbaren und verlinkten Dokumente bekommt nur zu sehen, wer 15-20 Euro Abokosten pro Quartal zu tragen bereit ist.
Da brauch man sich erst gar keine Gedanken zu machen bezüglich des Urheber- oder Leistungsschutzrechts. Die veralteten Geschäftsmodelle einzelner Unternehmen sind dem Senat wichtiger als Transparenz.
]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://www.politik-digital.de/die-netzjournaille/sebnitz_2_0-846/#comment-3">sgievert</a>.</p>
<p>Hier in Berlin sieht es noch düsterer aus: GVBl und ABl sind nur in einer Rastergrafik-Form, gekapselt in PDF, frei verfügbar, vom ABl zudem nur einigen Ausgaben. Die haben etwa die Qualität eines schlechten Fax, damit ja kein Nutzer auf die Idee kommt, selbst die Texterkennung anzuwerfen. Damit sind diese Veröffentlichungen faktisch unbrauchbar, es sei denn man hat Spass daran, solche Texte von A-Z zu lesen und sich dabei die Augen zu verderben.<br />
Die durchsuchbaren, lesbaren und verlinkten Dokumente bekommt nur zu sehen, wer 15-20 Euro Abokosten pro Quartal zu tragen bereit ist.<br />
Da brauch man sich erst gar keine Gedanken zu machen bezüglich des Urheber- oder Leistungsschutzrechts. Die veralteten Geschäftsmodelle einzelner Unternehmen sind dem Senat wichtiger als Transparenz.</p>
]]></content:encoded>
		
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