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	Kommentare zu: Jetzige Vorratsdatenspeicherung verfassungswidrig	</title>
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		Von: Hobo		</title>
		<link>https://www.politik-digital.de/news/jetzige-vorratsdatenspeicherung-verfassungswidrig-4782/#comment-1525</link>

		<dc:creator><![CDATA[Hobo]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 30 Nov -0001 00:00:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Spannend wird jetzt, wie sich die FDP als Regierungspartei zur Vorratsdatenspeicherung verhält.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Spannend wird jetzt, wie sich die FDP als Regierungspartei zur Vorratsdatenspeicherung verhält.</p>
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		<title>
		Von: Thomas		</title>
		<link>https://www.politik-digital.de/news/jetzige-vorratsdatenspeicherung-verfassungswidrig-4782/#comment-1526</link>

		<dc:creator><![CDATA[Thomas]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 30 Nov -0001 00:00:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://www.politik-digital.de/die-netzjournaille/sebnitz_2_0-846/#comment-2&quot;&gt;Gast&lt;/a&gt;.

Hallo,
ich persönlich bin gegen das Urteil des BVerfG vom 02.03.2010.
Ich möchte hier ein par Begründungen zu meiner Auffassung bennenen:
1. Der Staat wird in seinen Fähigkeiten bei der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr weiter eingeschränkt.
2. Bisher hat sich niemand wirklich daran gestört, dass seine Verbingungsdaten gesepeichert wurden hat hemmungslos und ohne bedenken telefoniert, gemailt oder sonst an der digitalen Kommunikation Teil genommen.
3. Die Daten wurden lediglich automatisch gespeichert. D.h., dass nie ein Mensch diese Daten willkürlich eingesehen hat. Nämlich nur dann, wenn die betreffende Person in Verbindung mit einer Straftat oder Gefahr stand. Und diesen Umstand hat die Person eh meist zu vertreten. Somit steht in meinen Augen auch kein Grundrechtseingriff bei der &quot;Vorratsdatenspeicherung&quot; im Raum.
4. In den vielen Netzwerken der heutigen Zeit werden z.T. sogar intimste Daten Preis gegeben. Aber wenn &quot;Staat&quot;und &quot;Daten&quot; gehört wird, schlagen immer gleich die Alarmglocken.
Das sind nur die wichtigsten Contras, die ich ausdrücken möchte. Bei Fehlern oder Gegenmeinungen gerne ausdrücken.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://www.politik-digital.de/die-netzjournaille/sebnitz_2_0-846/#comment-2">Gast</a>.</p>
<p>Hallo,<br />
ich persönlich bin gegen das Urteil des BVerfG vom 02.03.2010.<br />
Ich möchte hier ein par Begründungen zu meiner Auffassung bennenen:<br />
1. Der Staat wird in seinen Fähigkeiten bei der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr weiter eingeschränkt.<br />
2. Bisher hat sich niemand wirklich daran gestört, dass seine Verbingungsdaten gesepeichert wurden hat hemmungslos und ohne bedenken telefoniert, gemailt oder sonst an der digitalen Kommunikation Teil genommen.<br />
3. Die Daten wurden lediglich automatisch gespeichert. D.h., dass nie ein Mensch diese Daten willkürlich eingesehen hat. Nämlich nur dann, wenn die betreffende Person in Verbindung mit einer Straftat oder Gefahr stand. Und diesen Umstand hat die Person eh meist zu vertreten. Somit steht in meinen Augen auch kein Grundrechtseingriff bei der &#8220;Vorratsdatenspeicherung&#8221; im Raum.<br />
4. In den vielen Netzwerken der heutigen Zeit werden z.T. sogar intimste Daten Preis gegeben. Aber wenn &#8220;Staat&#8221;und &#8220;Daten&#8221; gehört wird, schlagen immer gleich die Alarmglocken.<br />
Das sind nur die wichtigsten Contras, die ich ausdrücken möchte. Bei Fehlern oder Gegenmeinungen gerne ausdrücken.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Gast		</title>
		<link>https://www.politik-digital.de/news/jetzige-vorratsdatenspeicherung-verfassungswidrig-4782/#comment-1527</link>

		<dc:creator><![CDATA[Gast]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 30 Nov -0001 00:00:00 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://www.politik-digital.de/uncategorized/jetzige-vorratsdatenspeicherung-verfassungswidrig-4782/#comment-1527</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://www.politik-digital.de/die-netzjournaille/sebnitz_2_0-846/#comment-2&quot;&gt;Gast&lt;/a&gt;.

leider kann ich keinem deiner angeführten punkte zustimmen.
zu 1.: das gesetz wurde meines wissens vor dem hintergrund der terrorismusbekämpfung eingeführt. es bleibt jedoch fraglich, was das bundesinnenministerium mit einer solchen anzahl an daten anfängt. denn konkrete verdachtsmomente entstehen daraus wohl kaum. das heisst, der verdachtsmoment muss von anderer seite herrühren, meist wird dies von den geheimdiensten übernommen. falls jedoch geheimdienste einen verdacht bezüglich einer person hegen, stehen ihnen doch ohnehin schon jegliche türen offen.
zu 2.: die argumentation, dass sich noch niemand daran gestört hat, ist sowohl falsch - woher kommen wohl die ganzen schäuble-antipathien in diesem land - als auch nicht sonderlich überzeugend. denn es ist bezeichnend, dass gerade die verfolgung von straftaten nicht dem spruch: &#039;wo kein kläger, da kein richter&#039; folgt.
zu 3.: die gesetzliche hürde beim zugriff auf gespeichert daten ist die speicherung selbst. der zugriff auf betroffene daten stellt demgegnüber nur einen verwaltungsakt dar. das heisst, soblad die daten gespeichert werden dürfen, ist es ein leichtes, darauf zuzugreifen. und dies kann sehr wohl willkürlich geschehen.
zu 4.: die preisgabe von details auf social networks etc. erfolgt freiwillig und in vollem bewusstsetin des betroffenen. der vorratsdatenspeicherung muss nicht explizit zugestimmt werden, sie geschieht automatisch. der bürger wird folglich in seiner freiheit beraubt. ausserdem ist es gerade im hinblick auf unsere vergangenheit (nicht nur ns-zeit, auch stasi in ex-ddr) nicht unbedingt verkehrt, gerade beim staat sehr genau hinzuschauen, wenn daten von millionen von bürgern gesammelt werden. klingt pathetischer als es in der realität ist.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://www.politik-digital.de/die-netzjournaille/sebnitz_2_0-846/#comment-2">Gast</a>.</p>
<p>leider kann ich keinem deiner angeführten punkte zustimmen.<br />
zu 1.: das gesetz wurde meines wissens vor dem hintergrund der terrorismusbekämpfung eingeführt. es bleibt jedoch fraglich, was das bundesinnenministerium mit einer solchen anzahl an daten anfängt. denn konkrete verdachtsmomente entstehen daraus wohl kaum. das heisst, der verdachtsmoment muss von anderer seite herrühren, meist wird dies von den geheimdiensten übernommen. falls jedoch geheimdienste einen verdacht bezüglich einer person hegen, stehen ihnen doch ohnehin schon jegliche türen offen.<br />
zu 2.: die argumentation, dass sich noch niemand daran gestört hat, ist sowohl falsch &#8211; woher kommen wohl die ganzen schäuble-antipathien in diesem land &#8211; als auch nicht sonderlich überzeugend. denn es ist bezeichnend, dass gerade die verfolgung von straftaten nicht dem spruch: &#8216;wo kein kläger, da kein richter&#8217; folgt.<br />
zu 3.: die gesetzliche hürde beim zugriff auf gespeichert daten ist die speicherung selbst. der zugriff auf betroffene daten stellt demgegnüber nur einen verwaltungsakt dar. das heisst, soblad die daten gespeichert werden dürfen, ist es ein leichtes, darauf zuzugreifen. und dies kann sehr wohl willkürlich geschehen.<br />
zu 4.: die preisgabe von details auf social networks etc. erfolgt freiwillig und in vollem bewusstsetin des betroffenen. der vorratsdatenspeicherung muss nicht explizit zugestimmt werden, sie geschieht automatisch. der bürger wird folglich in seiner freiheit beraubt. ausserdem ist es gerade im hinblick auf unsere vergangenheit (nicht nur ns-zeit, auch stasi in ex-ddr) nicht unbedingt verkehrt, gerade beim staat sehr genau hinzuschauen, wenn daten von millionen von bürgern gesammelt werden. klingt pathetischer als es in der realität ist.</p>
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		<title>
		Von: droleff		</title>
		<link>https://www.politik-digital.de/news/jetzige-vorratsdatenspeicherung-verfassungswidrig-4782/#comment-1528</link>

		<dc:creator><![CDATA[droleff]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 30 Nov -0001 00:00:00 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://www.politik-digital.de/uncategorized/jetzige-vorratsdatenspeicherung-verfassungswidrig-4782/#comment-1528</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://www.politik-digital.de/die-netzjournaille/sebnitz_2_0-846/#comment-3&quot;&gt;sgievert&lt;/a&gt;.

EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström hat in einem Interview mit WELT ONLINE angekündigt, nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts die EU-Richtlinie überprüfen zu lassen, insbesondere auf ihre Verträglichkeit mit dem Lissabon-Vertrag.
MFG
Daniel Roleff]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://www.politik-digital.de/die-netzjournaille/sebnitz_2_0-846/#comment-3">sgievert</a>.</p>
<p>EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström hat in einem Interview mit WELT ONLINE angekündigt, nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts die EU-Richtlinie überprüfen zu lassen, insbesondere auf ihre Verträglichkeit mit dem Lissabon-Vertrag.<br />
MFG<br />
Daniel Roleff</p>
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