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	Kommentare zu: Online-Durchsuchungen unter strengen Auflagen erlaubt	</title>
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	<description>Information, Kommunikation, Partizipation</description>
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		<title>
		Von: sgievert		</title>
		<link>https://www.politik-digital.de/news/online-durchsuchungen-unter-strengen-auflagen-erlaubt-3781/#comment-768</link>

		<dc:creator><![CDATA[sgievert]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 30 Nov -0001 00:00:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Falschparker können also aufatmen :-) Spannend ist aber die Frage, wie die zulässigen Verdachtsmomente für Online-Durchsuchungen ausgelegt werden. In der Urteilsbegründung ist nach Ansicht der Richter zulässig, &quot;wenn die Grundlagen oder der Bestand des Staates oder die Grundlagen der Existenz der Menschen bedroht seien&quot;.
Oder etwas polemischer: Betrifft z.B. Steuerhinterziehung die Grundlagen des Staates?
Besonders spannend finde ich aber auf jeden Fall die Postulierung eines Grundrechtes auf Vertraulichkeit und Integrität von Informationstechnik. Das schiebt sicher vielen Begehrlichkeietn einen Riegel vor. Oder was meinen die Leser?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Falschparker können also aufatmen 🙂 Spannend ist aber die Frage, wie die zulässigen Verdachtsmomente für Online-Durchsuchungen ausgelegt werden. In der Urteilsbegründung ist nach Ansicht der Richter zulässig, &#8220;wenn die Grundlagen oder der Bestand des Staates oder die Grundlagen der Existenz der Menschen bedroht seien&#8221;.<br />
Oder etwas polemischer: Betrifft z.B. Steuerhinterziehung die Grundlagen des Staates?<br />
Besonders spannend finde ich aber auf jeden Fall die Postulierung eines Grundrechtes auf Vertraulichkeit und Integrität von Informationstechnik. Das schiebt sicher vielen Begehrlichkeietn einen Riegel vor. Oder was meinen die Leser?</p>
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		<title>
		Von: alex		</title>
		<link>https://www.politik-digital.de/news/online-durchsuchungen-unter-strengen-auflagen-erlaubt-3781/#comment-769</link>

		<dc:creator><![CDATA[alex]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 30 Nov -0001 00:00:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://www.politik-digital.de/die-netzjournaille/sebnitz_2_0-846/#comment-2&quot;&gt;Gast&lt;/a&gt;.

Das BverG-Urteil wird mit Sicherheit bei konkreten Verdachtsmomenten bzw. direkten Online-Durchsuchungen auf dem Prüfstein stehen, denn ich denke wie &#039;sgiervert&#039;, dass es auf die Auslegung ankommt. Interessant ist auch die Kontorverse zwischen Beck (Grüne) und Innenminster Schäuble (CDU). Ersterer erklärte, dem Möchtegern-Hacker der Republik, Bundesinnenminister Schäuble wurde somit eine schallende Ohrfeige erteilt, letztgenannter sieht im BverfG-Urteil die juristische Bestätigung für seine Pläne.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://www.politik-digital.de/die-netzjournaille/sebnitz_2_0-846/#comment-2">Gast</a>.</p>
<p>Das BverG-Urteil wird mit Sicherheit bei konkreten Verdachtsmomenten bzw. direkten Online-Durchsuchungen auf dem Prüfstein stehen, denn ich denke wie &#8216;sgiervert&#8217;, dass es auf die Auslegung ankommt. Interessant ist auch die Kontorverse zwischen Beck (Grüne) und Innenminster Schäuble (CDU). Ersterer erklärte, dem Möchtegern-Hacker der Republik, Bundesinnenminister Schäuble wurde somit eine schallende Ohrfeige erteilt, letztgenannter sieht im BverfG-Urteil die juristische Bestätigung für seine Pläne.</p>
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		<title>
		Von: sdoll		</title>
		<link>https://www.politik-digital.de/news/online-durchsuchungen-unter-strengen-auflagen-erlaubt-3781/#comment-770</link>

		<dc:creator><![CDATA[sdoll]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 30 Nov -0001 00:00:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://www.politik-digital.de/die-netzjournaille/sebnitz_2_0-846/#comment-2&quot;&gt;Gast&lt;/a&gt;.

...und irgendwie haben leider beide Recht. Die Vorgaben sind durch das Urteil zwar konkreter und die Hürden sicher höher geworden, aber der Gesetz-Entwurf der großen Koalition wird trotzdem bald kommen. Mal sehen, wie sie das &quot;überragend wichtige Rechtsgut&quot; dann definieren. Meiner Meinung nach leider nur ein Teilerfolg!]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://www.politik-digital.de/die-netzjournaille/sebnitz_2_0-846/#comment-2">Gast</a>.</p>
<p>&#8230;und irgendwie haben leider beide Recht. Die Vorgaben sind durch das Urteil zwar konkreter und die Hürden sicher höher geworden, aber der Gesetz-Entwurf der großen Koalition wird trotzdem bald kommen. Mal sehen, wie sie das &#8220;überragend wichtige Rechtsgut&#8221; dann definieren. Meiner Meinung nach leider nur ein Teilerfolg!</p>
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		<title>
		Von: sgievert		</title>
		<link>https://www.politik-digital.de/news/online-durchsuchungen-unter-strengen-auflagen-erlaubt-3781/#comment-771</link>

		<dc:creator><![CDATA[sgievert]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 30 Nov -0001 00:00:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://www.politik-digital.de/die-netzjournaille/sebnitz_2_0-846/#comment-2&quot;&gt;Gast&lt;/a&gt;.

Die Frage nach den Einsatzmöglichkeiten und der Auslegung der Grüne für Online-Durchsuchung hat übrigens gerade der ARD-Rechtsexperte Karl-Dieter Möller im tagesschau-Chat (in Zusammenarebit mit politik-digital.de) schön beantwortet:

&quot; Die Verfassungsrichter haben folgende Vorgaben für einen heimlichen Zugriff gemacht: 1. Bei konkreten Gefahren für Leib, Leben oder Gesundheit. Das heißt: Bei Mord, Erpressung oder Terroranschlägen dürfen heimliche Zugriffe erfolgen. Nicht mehr bei einfacher Kriminalität, z.B. Zigarettenschmuggel, Autodiebstahl oder Steuerhinterziehung. Wichtig ist vor allem, dass die Verfassungsrichter vor jedem heimlichen Zugriff wollen, dass ein Richter diesen Zugriff genehmigt. Also muss in ein neues Gesetz immer ein Richtervorbehalt&quot;., sagte Möller.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://www.politik-digital.de/die-netzjournaille/sebnitz_2_0-846/#comment-2">Gast</a>.</p>
<p>Die Frage nach den Einsatzmöglichkeiten und der Auslegung der Grüne für Online-Durchsuchung hat übrigens gerade der ARD-Rechtsexperte Karl-Dieter Möller im tagesschau-Chat (in Zusammenarebit mit politik-digital.de) schön beantwortet:</p>
<p>&#8221; Die Verfassungsrichter haben folgende Vorgaben für einen heimlichen Zugriff gemacht: 1. Bei konkreten Gefahren für Leib, Leben oder Gesundheit. Das heißt: Bei Mord, Erpressung oder Terroranschlägen dürfen heimliche Zugriffe erfolgen. Nicht mehr bei einfacher Kriminalität, z.B. Zigarettenschmuggel, Autodiebstahl oder Steuerhinterziehung. Wichtig ist vor allem, dass die Verfassungsrichter vor jedem heimlichen Zugriff wollen, dass ein Richter diesen Zugriff genehmigt. Also muss in ein neues Gesetz immer ein Richtervorbehalt&#8221;., sagte Möller.</p>
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