<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>Akteneinsicht &#8211; politik-digital</title>
	<atom:link href="https://www.politik-digital.de/tag/akteneinsicht/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>https://www.politik-digital.de</link>
	<description>Information, Kommunikation, Partizipation</description>
	<lastBuildDate>Mon, 10 Oct 2011 13:51:16 +0000</lastBuildDate>
	<language>de</language>
	<sy:updatePeriod>
	hourly	</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>
	1	</sy:updateFrequency>
	<generator>https://wordpress.org/?v=6.9.4</generator>

<image>
	<url>https://www.politik-digital.de/wp-content/uploads/2020/07/cropped-Politik-Digital_Logo_Sign_Gradient-512-32x32.png</url>
	<title>Akteneinsicht &#8211; politik-digital</title>
	<link>https://www.politik-digital.de</link>
	<width>32</width>
	<height>32</height>
</image> 
	<item>
		<title>Brauchen wir mehr Informationsfreiheit in Deutschland?</title>
		<link>https://www.politik-digital.de/news/brauchen-wir-mehr-informationsfreiheit-in-deutschland-5451/</link>
					<comments>https://www.politik-digital.de/news/brauchen-wir-mehr-informationsfreiheit-in-deutschland-5451/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[Sebastian Drescher]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 10 Oct 2011 13:51:16 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Informationsfreiheitsgesetz]]></category>
		<category><![CDATA[Akteneinsicht]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesdatenschutzbeauftragter]]></category>
		<category><![CDATA[Deutschland]]></category>
		<category><![CDATA[Open Data]]></category>
		<category><![CDATA[Acces Info]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.politik-digital.de/uncategorized/brauchen-wir-mehr-informationsfreiheit-in-deutschland-5451/</guid>

					<description><![CDATA[<img width="478" align="top" height="153" src="/sites/politik-digital.de/files/header_justiz.jpg" />Eine internationale Studie bescheinigt Deutschland in Sachen Informationsfreiheit schlechte Noten. Zumindest was die Gesetzeslage betrifft. Auch deutsche Experten wollen nachbessern, denn das gültige Gesetz beschränkt offenbar die Akteneinsicht. 
<p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><img fetchpriority="high" decoding="async" width="478" align="top" height="153" src="/wp-content/uploads/header_justiz.jpg" />Eine internationale Studie bescheinigt Deutschland in Sachen Informationsfreiheit schlechte Noten. Zumindest was die Gesetzeslage betrifft. Auch deutsche Experten wollen nachbessern, denn das gültige Gesetz beschränkt offenbar die Akteneinsicht. </p>
<p>
<!--break-->
</p>
<p>
Die Ergebnisse der Studie sind  im ersten Index für Informationsfreiheit &quot;<a target="_blank" href="http://rti-rating.org/" rel="noopener noreferrer">Global Right to Information Ranking&quot;</a> zusammengefasst. Informationsfreiheitsgesetze regeln, wie frei staatliche Informationen für den Bürger verfügbar sein müssen, zum Beispiel, unter welchen Umständen behördliche Akten eingesehen werden können. Angeführt wird der Index, der 89 Länder umfasst, von Serbien, Slowenien, Indien, El Salvador und Kroatien – allesamt Länder mit relativ jungen Informationsrechten. Obgleich auch das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) erst 2005 verabschiedet wurde, findet sich Deutschland mit nur 54 von 150 möglichen Punkten erst auf Rang 85 wieder – und hinkt internationalen Standards damit hinterher. </p>
<p>Verantwortlich für die Studie sind die Organisationen <a target="_blank" href="http://www.access-info.org/" rel="noopener noreferrer">Access Info Europe</a> aus Spanien und das <a target="_blank" href="http://www.law-democracy.org/" rel="noopener noreferrer">Centre for Law and Democracy</a> aus Kanada. Bewertet wurden die Gesetzestexte nach 61 Kriterien, basierend auf den Einschätzungen von Experten aus den jeweiligen Ländern. Zudem wurden die Ergebnisse von entsprechend bewanderten Juristen überprüft. Für Deutschland, wie auch für eine Reihe weiterer Länder, fehlt eine solche wissenschaftliche Begutachtung noch. Das Ergebnis ist daher auch nur vorläufig. Zunächst fand sich Deutschland sogar auf dem letzten Platz, wurde aufgrund einiger Kritik und der Überprüfung durch einen weiteren Experten aber leicht aufgewertet. Helen Darbishire von Acces Info geht jedoch nicht davon aus, dass sich Deutschland im Ranking noch maßgeblich verbessern wird, da die grundlegenden Schwächen im Kern der deutschen Rechtsregelung unbestreitbar seien. Die schlechte Positionierung Deutschlands wurde auch vom Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Peter Schaar zur Kenntnis genommen. Schaar nimmt diese zum Anlass von Kritik und <a target="_blank" href="http://www.bfdi.bund.de/IFG/Oeffentlichkeitsarbeit/Pressemitteilungen/2011/34_BundesregierungMussSichFuerMehrInformationsfreiheitEinsetzen.html?nn=4%2011766" rel="noopener noreferrer">fordert</a>, es sei umso wichtiger, &quot;dass Deutschland endlich zu den Staaten aufschließt, die dem freien Informationszugang hohe Priorität einräumen&quot;.
</p>
<p>
Als Grund für die schlechte Bewertung Deutschlands wird unter anderem das fehlende Grundrecht auf Informationszugang angeführt. &quot;Das Gesetz geht nicht vom Grundsatz der Offenheit aus“, so Helen Darbishire gegenüber politik-digital.de. Die Reichweite sei zwar gut, allerdings sehe das Gesetz keine<br />
Abwägung des öffentlichen Interesse gegenüber dem Schutz von personenbezogenen Daten oder Betribsgeheimnissen vor. Zudem seien keine Sanktionen vorgesehen, wenn eine rechtlich zulässige Anfrage abgelehnt wird. Auch das Antragsverfahren erhält in der Untersuchung wenige Punkte: Es sei unzureichend definiert und schaffe beispielsweise keine Klarheit darüber, wie sich Antragsteller ausweisen sollen. </p>
<p><b>Kluft zwischen Theorie und Praxis?  </b>
</p>
<p>
Ob Bürger in Ländern wie China, Pakistan oder Russland, die im Ranking allesamt vor Deutschland liegen, tatsächlich mehr Informationsfreiheit genießen, ist dennoch fraglich. Das Ranking beschränkt sich auf eine Beurteilung des Rechtssystems, die Implementierung und die praktische Anwendung wurden bisher jedoch noch nicht untersucht. Eine Diskrepanz zwischen dem rechtlichen Rahmen und der tatsächlichen Effizienz könne durchaus vorhanden sein, räumt auch Michael Karanicolas vom Center for Law and Democracy ein. </p>
<p>Ein Indiz dafür könnte das überdurchschnittlich gute Abschneiden Deutschlands bei der <a target="_blank" href="http://www.law-democracy.org/?p=1184" rel="noopener noreferrer">&quot;The Ask Your Government! 6 Question Campaign&quot;</a><br />
sein. Die Studie verglich die Erfolgsquote von Behördenanfragen in 80 Ländern, Deutschland kam dabei auf den 15. Platz. Die deutschen Behörden beantworteten fünf der sechs Etat-Anfragen fristgerecht nach 27 Tagen und liegen damit weit über der durchschnittlichen Erfolgsquote (26 Prozent) und der durchschnittlichen Bearbeitungszeit von 62 Tagen. Der Monitor wurde ebenfalls von Acces Info und dem Center for Law and Democracy in Zusammenarbeit mit lokalen Nichtregierungsorganisationen erstellt.
</p>
<p>
Ganz unterschiedliche Erfahrungen hat Stefan Wehrmeyer vom Portal <a target="_blank" href="https://fragdenstaat.de/" rel="noopener noreferrer">fragdenstaat.de</a> mit der Umsetzung des IFG gesammelt. Der Erfolg einer Anfrage sei stark von den einzelnen Behörden abhängig: &quot;Manche Anfragen werden sehr schnell und freundlich beantwortet, bei anderen mauert die Behörde mit abschreckenden Antworten und undifferenzierten Kostendrohungen&quot;, erklärt Wehrmeyer gegenüber politik-digital.de. Von 174 Informationsfreiheitsanfragen, die Bürger über fragdenstaat.de bei verschiedenen Behörden eingereicht haben, wurden bisher 17 erfolgreich und weitere 16 teilweise erfolgreich bearbeitet. Es sei für Behörden oftmals einfacher, die Anfrage nach einem der 18 Ablehnungsgründe abzulehnen als sie zu beantworten, gerade weil eine Abwägung des Ablehnungsgrundes gegenüber dem Informationsanspruch des Bürgers im Bundes-IFG nicht vorgesehen ist.     </p>
<p><b>Revision des deutschen Gesetzes gefordert</b></p>
<p>Ein vom Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit bestelltes <a target="_blank" href="http://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/VortraegeUndArbeitspapiere/GutachtenIFGKloepfer.pdf?__blob=publicationFile" rel="noopener noreferrer">Rechtsgutachten des IFG</a> übt ähnliche Kritik. Demnach schränke der absolute Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen das Recht auf Akteneinsicht massiv ein. &quot;Die Einfügung einer Abwägungsklausel und damit eine Relativierung des Schutzes der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse erscheint angezeigt&quot;, schreibt Michael Kloepfer in dem im Juni veröffentlichten Gutachten. Der Berliner Jurist <a target="_blank" href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/Rechtsprofessor-Informationsfreiheit-soll-ins-Grundgesetz-141206.html" rel="noopener noreferrer">plädiert</a> schon seit längerem für eine Aufnahme des Grundrechts auf Akteneinsicht in die Verfassung, um die Informationsfreiheit in Deutschland generell aufzuwerten. </p>
<p>Auch aus Open Data-Kreisen gab es jüngst Kritik an der deutschen Gesetzeslage. So fordert Herbert Kubicek vom <a target="_blank" href="http://www.ifib.de/ueber-uns-team-detail.html?detail=Prof.%20Dr.%20Herbert%20Kubicek&amp;id=31" rel="noopener noreferrer">Insitut für Informationsmanagement</a> eine Revision des Bundes-IFG zur Anpassung an die Open Government Data-Ziele der Bundesregierung. Mit der ausschließlichen Gewährung von individuellen Auskunftsrechten sei das IGF nicht mehr zeitgemäß, vielmehr brauche es eine proaktive Veröffentlichungspflicht und müsse den Zugang zu Rohdaten und deren Verwendung ausdrücklich erlauben, sagt Kubicek im Gespräch mit politik-digital.de. Als Vorbild könne hier das <a target="_blank" href="http://www.google.de/url?sa=t&amp;source=web&amp;cd=1&amp;ved=0CBwQFjAA&amp;url=http%3A%2F%2Fwww.informationsfreiheit-bremen.de%2Fpdf%2Fifg.pdf&amp;rct=j&amp;q=Bremische%20IFG&amp;ei=F8aNTs2BOuyO4gSZ27GxAQ&amp;usg=AFQjCNFh6f4Mo2UrOUGHt-yishsllFsjYg&amp;cad=rja" rel="noopener noreferrer">Bremer IFG</a> dienen, dass diese Vorgaben bereits umgesetzt hat.
</p>
<p>
Dass der Gesetzgeber den Forderungen nach einer progressiveren Regelung des Informationszugang nachkommt, scheint indes eher unwahrscheinlich. Zwar sieht der Koaltionsvertrag von CDU/CSU und FPD ein neues einheitliches Informationszugangsgesetz vor, wann es dazu kommen soll ist nicht bekannt. Ungewiss ist auch, ob die Kritik von Bürgerrechtlern und Verfechter der Open-Data -Idee in der Regierung erhört wird. So ging schon das IFG von 2005 zu weit für CDU und CSU und wurde als <a target="_blank" href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundestag-verabschiedet-Informationsfreiheitsgesetz-107524.html" rel="noopener noreferrer">&quot;überflüssig&quot;</a> bezeichnet. Noch 2009 meldete sich Horst Seehofer (CSU) mit der Forderung nach einer Ausnahmeregelung für die Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) <a target="_blank" href="http://www.youtube.com/watch?v=kq_20TZfbRI" rel="noopener noreferrer">zu Wort</a> – ein klarer Einschnitt in Informationsfreiheit und Transparenz. Auch die fünf Bundesländer, die bisher auf die Einführung eines Länder-IFG verzichtet haben, sind mit Ausnahme von Baden-Württemberg CDU-regiert.  </p>
]]></content:encoded>
					
					<wfw:commentRss>https://www.politik-digital.de/news/brauchen-wir-mehr-informationsfreiheit-in-deutschland-5451/feed/</wfw:commentRss>
			<slash:comments>0</slash:comments>
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Informationsgesellschaft ohne Information</title>
		<link>https://www.politik-digital.de/geheimniskramerei-im-amt/wissensgesellschaftohneinfo-shtml-2729/</link>
					<comments>https://www.politik-digital.de/geheimniskramerei-im-amt/wissensgesellschaftohneinfo-shtml-2729/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 30 Mar 2004 22:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Geheimniskrämerei im Amt]]></category>
		<category><![CDATA[Modernisierung]]></category>
		<category><![CDATA[Bundespolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Bertelsmann-Stiftung]]></category>
		<category><![CDATA[E-Government]]></category>
		<category><![CDATA[Wissensgesellschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Akteneinsicht]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Auskunftsanspruch]]></category>
		<category><![CDATA[Nordrhein-Westfalen]]></category>
		<category><![CDATA[Bürgernähe]]></category>
		<category><![CDATA[Studie]]></category>
		<category><![CDATA[Geheimhaltung]]></category>
		<category><![CDATA[Schleswig-Holstein]]></category>
		<category><![CDATA[Geschäftsgeheimnis]]></category>
		<category><![CDATA[Brandenburg]]></category>
		<category><![CDATA[Gesetzesvorschlag]]></category>
		<category><![CDATA[E-Democracy]]></category>
		<category><![CDATA[Informationsfreiheit]]></category>
		<category><![CDATA[Publikation]]></category>
		<category><![CDATA[Berlin]]></category>
		<category><![CDATA[Informationsfreiheitsgesetz]]></category>
		<category><![CDATA[Verwaltung]]></category>
		<category><![CDATA[Transparenz]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.politik-digital.de/uncategorized/wissensgesellschaftohneinfo-shtml-2729/</guid>

					<description><![CDATA[Was macht die Polizei eigentlich mit Ihrem Bußgeld? Wie sicher ist der Kinderspielplatz um die Ecke? Der Verwaltung sollte per Gesetz verpflichtet werden, auskunftsfreudiger zu werden. Carolin Welzel von der Bertelsmann Stiftung über die Schwierigkeit, mehr Transparenz zu schaffen.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Was macht die Polizei eigentlich mit Ihrem Bußgeld? Wie sicher ist der Kinderspielplatz um die Ecke? Der Verwaltung sollte per Gesetz verpflichtet werden, auskunftsfreudiger zu werden. Carolin Welzel von der Bertelsmann Stiftung über die Schwierigkeit, mehr Transparenz zu schaffen.<!--break--></p>
<p>
                              <strong>Was macht die Polizei eigentlich mit Ihrem Bußgeld? Wie sicher ist der Kinderspielplatz um die Ecke? Der Verwaltung sollte per Gesetz verpflichtet werden, auskunftsfreudiger zu werden. Carolin Welzel von der Bertelsmann Stiftung über die Schwierigkeit, mehr Transparenz zu schaffen.</strong>
                            </p>
<p>Bürger, die in Berlin, Brandenburg, Schleswig-Holstein oder Nordrhein-Westfalen leben, haben eine Möglichkeit, Antworten auf diese Fragen zu erhalten. Für den Rest der Republik gilt weiterhin der Grundsatz der Geheimhaltung in der &#8220;öffentlichen&#8221; Verwaltung. Ein Widerspruch in sich, der durch ein Informationsfreiheitsgesetz (IFG) aufzulösen wäre. Doch dieses Gesetz lässt auf Bundesebene bereits seit über fünf Jahren auf sich warten. Seitdem die Grünen 1998 darauf drangen, die Verabschiedung eines IFG in den Koalitionsvertrag aufzunehmen, steht dieses Gesetzesvorhaben im Raum aber nicht auf der politischen Agenda. Die viel beschworene Informationsgesellschaft muss hierzulande ohne Zugang zum Rohstoff Information auskommen.<br />
                            </p>
<p>
                            <strong>Bedenken der Wirtschaft<br />
                            <br /></strong>Die Gründe für die Verzögerung eines solchen Transparenz-Gesetzes sind vielfältig und lassen sich direkt mit den „betroffenen“ Akteuren in Verbindung bringen: Die Verwaltung fürchtet zusätzliche Arbeit bei der Erledigung von Bürgeranfragen, einzelne Ministerien möchten weit reichende Ausnahmen für ihre Ressorts festschreiben und die deutsche Wirtschaft, vertreten durch den BDI, fürchtet Überregulierung und eine Gefährdung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. All diese Bedenken sind nicht auf die leichte Schulter zu nehmen, denn bei der Einführung eines IFG geht es vor allem um die Modernisierung von Staat und Verwaltung, um Bürgernähe und Transparenz, keinesfalls aber um zusätzliche Bürokratisierung oder wirtschaftliche Lähmung.</p>
<p>In einer internationalen Vergleichsstudie hat die Bertelsmann Stiftung sich dieser deutschen Bedenken angenommen und geprüft, wie beispielsweise in den USA, Kanada, in Ungarn oder Thailand mit den strittigen Punkten umgegangen wurde. Weltweit haben immerhin über 50 Staaten die Fragen nach Reichweite und Beschränkung von Informationsfreiheit für sich gelöst und Erfahrungen mit der Anwendung des Gesetzes sammeln können.</p>
<p>
                            <strong>Positive Erfahrungen im Ausland</strong><br />
                            <br />Um es kurz zu machen: in keinem der untersuchten Beispiele brach die Verwaltung zusammen oder kam die Wirtschaft zum Erliegen. Im Gegenteil: das Gesetz bewirkte mancherorts eine Modernisierung der Verwaltung, verstärkte Publizität besonders über das Internet und auf Seiten der Wirtschaft ist eine rege Nutzung des Instruments Informationsfreiheit durch Unternehmen zu beobachten. Natürlich lassen sich bei dem ein oder anderen Länderbeispiel auch Schwächen in den Gesetzen beobachten, beispielsweise was die Bearbeitungsdauer oder –gebühren betrifft. Diese Erfahrungen könnten bei der Formulierung des deutschen Gesetzes wertvolle Anregungen vermitteln.</p>
<p>Die Sorgen der Wirtschaft, die in Deutschland gegenwärtig als Haupthindernisse für einen zustimmungsfähigen Gesetzesentwurf gelten, bilden einen besonderen Schwerpunkt der Untersuchungen der Bertelsmann Stiftung. Der BDI führt neben der Sicherheit von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen auch die Erhöhung der Staatsquote und damit verbundene Kosten für Unternehmen ins Feld. Internationale Erfahrungen, die aus einer oft jahrzehnte währenden Praxis stammen, belegen, dass diese Bedenken unbegründet sind.</p>
<p>
                            <strong>Schutz von Geschäftsgeheimnissen</strong><br />
                            <br />Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind in allen Ländern durch Ausnahmeregelungen geschützt. Die vertraulichen Informationen aus Ausschreibungen oder der Überwachung von Produktionsprozessen sind überall vom Zugriff ausgenommen. Auch in der Praxis zeigt sich, dass Verwaltungen sehr wohl in der Lage sind, zu erkennen wann eine Information vertraulich ist. Konflikte konnten in diesem Feld weder in den deutschen Bundesländern mit IFG noch in den ausländischen Beispielen gefunden werden. In jedem Fall sollte es aber eine Regelung für den Konfliktfall geben. Viele IFG sehen hier für den Fall, dass eine Freigabe von Informationen geschäftliche Interessen (oder auch die Privatsphäre Einzelner) berühren könnte, eine Abstimmungsprozess vor.</p>
<p>In Kanada wird beispielsweise das betroffene Unternehmen innerhalb von 30 Tagen über den Antrag informiert und hat dann 20 Tage Zeit, Widerspruch einzulegen. Ob diesem Einspruch stattgegeben werden kann, regelt ebenfalls das Gesetz, für strittige Fälle gibt es einen Ombudsmann (Information Comissioner), der zwischen den Parteien auf Grundlage des Gesetzes vermittelt.</p>
<p>
                            <strong>Informationsfreiheit und E-Government</strong><br />
                            <br />Die Einführung der Informationsfreiheit in Deutschland würde zunächst sicher einen zusätzlichen Aufwand für die Verwaltung bedeuten: Anlaufstellen für die Beratung und Schlichtung müssen eingerichtet, Zuständigkeiten in den Behörden festegelegt werden und eine Schulung der Angestellten ist zumindest empfehlenswert. Die Erhöhung der Staatsquote scheint also zunächst einmal unvermeidlich. Allerdings zeigen auch hier die guten Beispiele aus aller Welt, dass der Mehraufwand kleiner ist, als angenommen. Oder, um es mit den Worten des IFG-erfahrenen Innenministers von Nordrhein-westfalen Dr. Fritz Behrens zu sagen: „Die öffentliche Verwaltung ist nicht unter der Flut eingehender Anträge zusammengebrochen. Im Gegenteil, die Nachfrage ist zwar rege, allerdings sind die Anträge offenbar in den betroffenen Behörden regelmäßig ohne allzu großen Verwaltungsaufwand abzuhandeln. Und das alles spricht dafür, dass das Mehr an Demokratie und Transparenz mit dem IFG durchaus günstig erkauft ist“. (?)</p>
<p>Eine Kopplung von Datenschutz und Informationsfreiheit bei der Beratung und Schlichtung hat sich weltweit ebenso bewährt wie eine aktive Publikationspolitik. Wenn alle unstrittigen Dokumente von der Verwaltung sofort online publiziert werden, können sich Bürger eine offizielle Anfrage sparen. Für die Verwaltung entsteht kein zusätzlicher Aufwand. Mit einer Anbindung des IFG an die E-Government Strategie und eine damit einhergehende Prozessoptimierung in der Verwaltung könnte das IFG sogar zum Motor der Staatsmodernisierung werden lassen.</p>
<p>
                            <strong>Kulturrevolution</strong><br />
                            <br />Bei genauer Betrachtung sprechen viele Gründe für und wenige gegen ein deutsches Informationsfreiheitsgesetz. Die zögerliche Haltung von Politik und Wirtschaft entspringt möglicherweise eher einem kulturellen Phänomen denn einer rational belegbaren Argumentation. Offenheit und Bürgernähe sind vielleicht keine originär deutschen Staatstugenden. Das Ende des Geheimhaltungsprinzips kommt hierzulande einer kleinen Revolution gleich. Sicherlich wird es auch nach einer möglichen Verabschiedung des Gesetzes einige Zeit dauern, bis die Angst vor der Transparenz überwunden ist – schließlich geht es um einen Kulturwandel in Staat und Verwaltung.</p>
<p>Vielleicht hat das Warten ja in diesem Jahr ein Ende. Die seit längerem um ein IFG bemühten Abgeordneten Jörg Tauss (SPD) und Gritje Bettin (Bd90/Grüne) wollen nicht länger auf die Ressortabstimmung eines Gesetzesentwurfs warten und schreiben derzeit an einem eigenen Gesetzestext. Parallel ist erstmalig ein Entwurf aus der Mitte der Bürgergesellschaft entstanden: Eine Allianz aus Netzwerk Recherche, Humanistischer Union, DJV, DJU und Transparency International hat einen Gesetzesvorschlag entwickelt, der die Bundesregierung beflügeln soll.</p>
<p>
                            <strong>Information über Informationsfreiheit</strong><br />
                            <br />All diese Initiativen können jedoch nicht darüber hinweg täuschen, dass der Bürger, dem das Gesetz nutzen soll, in den seltensten Fällen weiß, was er verpasst. Das sperrig klingende Informationsfreiheitsgesetz ist weitgehend unbekannt und kann so auch nicht von breiten Teilen der Bevölkerung gefordert werden. Die Vermutung liegt nahe, dass auch viele Betriebe nicht genau wissen, was sich hinter dem Kürzel IFG verbirgt – der ein oder andere Unternehmer soll bereits erstaunt festgestellt haben, dass ein IFG eigentlich viele Vorteile, ja sogar neue Geschäftmodelle im IuK-Bereich für ihn böte. Ob es um den erhöhten Druck auf die zuständigen Stellen oder eine Anregung zur Nutzung geht: Deutschlands Bürgern fehlen die Informationen über die Informationsfreiheit.</p>
<p>
                            <strong>Zusatzinformationen</strong><br />
                            <br />Eine<br />
                            <a href="http://www.begix.de/informationsfreiheit/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Kurzversion</a> der Studie der Bertelsmann Stiftung ist unter http://www.begix.de/informationsfreiheit/ zum download bereit gestellt. Unter dieser Adresse gibt es auch eine ausführliche Linkliste zum Thema.</p>
<p>Das Buch „Informationsfreiheit: Die gläserne Bürokratie als Bürgerrecht“ Hg. Von Thomas Hart, Carolin Welzel und Hansjürgen Garstka erscheint im April.<br />
                            <a href="http://www.bertelsmann-stiftung.de/de/5948_4976.jsp#15212" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Bestellungen</a> sind unter http://www.bertelsmann-stiftung.de/de/5948_4976.jsp#15212 möglich.</p>
<p>                            <a href="http://freedom-info.blogspot.com/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Weblog</a> zum Thema: http://freedom-info.blogspot.com/</p>
<p>Carolin Welzel ist Projektmanager Corporate Social Responsibility bei der Bertelsmann Stiftung und war zwischen 2000 und 2002 Redaktionsleiterin bei politik-digital.de</p></p>
]]></content:encoded>
					
					<wfw:commentRss>https://www.politik-digital.de/geheimniskramerei-im-amt/wissensgesellschaftohneinfo-shtml-2729/feed/</wfw:commentRss>
			<slash:comments>0</slash:comments>
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Verzögert, vertagt, verschoben</title>
		<link>https://www.politik-digital.de/geheimniskramerei-im-amt/wissensgesellschaftifg-shtml-3031/</link>
					<comments>https://www.politik-digital.de/geheimniskramerei-im-amt/wissensgesellschaftifg-shtml-3031/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 10 Apr 2002 22:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Geheimniskrämerei im Amt]]></category>
		<category><![CDATA[Wissen macht Wert]]></category>
		<category><![CDATA[Wissensgesellschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Gesetzgebung]]></category>
		<category><![CDATA[Journalismus]]></category>
		<category><![CDATA[Informationsfreiheitsgesetz]]></category>
		<category><![CDATA[Akteneinsicht]]></category>
		<category><![CDATA[Auskunftsanspruch]]></category>
		<category><![CDATA[Bürgerrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Verwaltungstätigkeit]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.politik-digital.de/uncategorized/wissensgesellschaftifg-shtml-3031/</guid>

					<description><![CDATA[Das Informationsfreiheitsgesetz: Chance für diese Legislaturperiode vertan]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Das Informationsfreiheitsgesetz: Chance für diese Legislaturperiode vertan<!--break-->
                    </p>
<p>Schon seit dem 20.10.1998, mit der Verabschiedung des Rot-Grünen Koalitionsvertrages, ist es offiziell, die infodurstigen Deutschen sollen ein Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bekommen: &#8220;Durch ein Informationsfreiheitsgesetz wollen wir unter Berücksichtigung des Datenschutzes den Bürgerinnen und Bürgern Informationszugangsrechte verschaffen.&#8221; Was in den USA mit dem<br />
                    <a href="http://www.epic.org/open_gov/foia/us_foia_act.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Freedom of Information Act</a>, in der EU mit dem Beschluss über den Zugang der Öffentlichkeit zu den Dokumenten der EU-Organe und in vier Bundesländern (Schleswig-Holstein, Berlin, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen) mit eigenen IFGs schon Gang und Gäbe ist, wird auf Bundesebene seit der Veröffentlichung des Referenten- bzw. &#8220;Diskussionsentwurfes&#8221; des BMI vom 6.Juni 2001 ignoriert.<br />
                    <br />Zentraler Punkt des IFG ist das<br />
                    <a href="http://www.bmi.bund.de/dokumente/Artikel/ix_28324.htm?" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Recht auf Akteneinsicht</a> für jedermann: &#8220;Das Informationszugangsrecht steht jedermann zu. Der Anspruch richtet sich gegen alle Bundesorgane, wenn und soweit sie Verwaltungstätigkeit ausüben. Der Zugang zu Informationen ist durch Auskunftserteilung oder durch Akteneinsicht möglich.</p>
<p>Der besagte<br />
                    <a href="http://www.bmi.bund.de/dokumente/Artikel/ix_28349.htm" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Entwurf</a> wurde in Netz gestellt und ein 6-wöchiges<br />
                    <a href="http://www.neustaat.de/bmiphorum/list.php?f=8" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Diskussionsforum</a> eingerichtet. Highlight im Forum war sicherlich der virtuelle Besuch des bekannten Datenschützers Johann Bizer (Uni Frankfurt), der auch das<br />
                    <a href="http://www.elektronische-demokratie.de" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Projekt e-Demokratie</a> des Deutschen Bundestages zur Modernisierung des Informationsrechtes als Moderator des dortigen Forums betreut. Einige der User beschwerten sich über zensierte bzw. nicht veröffentlichte Beiträge und über die zum Teil wenig hilfreichen oder nicht vorhandenen Antworten des BMI: &#8220;Wenn ich mir die Antworten, die reichlich karg ab und an vom BMI kommen, anschaue, dann habe ich das Gefühl, hier soll nicht der interessierte Bürger zu Wort kommen und informiert werden, sondern er soll hier abgespeist werden, denn wie sonst soll ich mir erklären, dass alle Anfragen mit Hinweis auf bereits bestehende gesetzliche Bestimmungen beantwortet werden?&#8221;, so ein User im Forum.</p>
<p>In der Antwort auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion vom 21.07.2000 verweist die Bundesregierung ebenso auf ein sich in Vorbereitung befindliches IFG wie in der<br />
                    <a href="http://www.staat-modern.de/infos/index.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Bilanz 2002</a> des Programms der Bundesregierung &#8220;Moderner Staat ModerneVerwaltung&#8221; vom 27.02.2002: &#8220;Die Bundesregierung bereitet ein Informationsfreiheitsgesetz vor, das Verwaltungshandeln transparenter macht und die Beteiligungsmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger stärkt.&#8221; Auch im neuen<br />
                    <a href="http://www.bmwi.de/Homepage/Politikfelder/Informationsgesellschaft/Publikationen/Publikationen.jsp" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Fortschrittsbericht</a> zum Aktionsprogramm &#8220;Innovation und Arbeitsplätze in der Informationsgesellschaft des 21.Jahrhunderts &#8221; wird das IFG erwähnt: &#8220;Daher wurde ein Entwurf für ein Informationsfreiheitsgesetz vorgelegt. Schon im Entwurfsstadium des Gesetzes konnte die Öffentlichkeit über ein virtuelles Diskussionsforum im Internet eigene Vorstellungen in den laufenden Rechtssetzungsprozess einbringen.&#8221; Doch über das weitere Vorgehen und den Stand der Dinge schweigt sich auch dieser Bericht leider aus.</p>
<p>Das normale Verfahren &#8211; Abstimmung mit den Bundesministerien, Verabschiedung vom Bundeskabinett, Einbringung in den Bundestag &#8211; scheint nicht nur bei der Ressortabstimmung zu haken, sondern auch bei<br />
                    <a href="http://www.heise.de/tp/deutsch/special/frei/12040/1.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Bundesinnenminister Schily</a>. Sollte Schily bei all den Anti-Terror-Paketen und datenschutzrelevanten Gesetzesverschärfungen der letzten Monate einfach vergessen haben, dass in den Tiefen seines Ministeriums seit 9 Monaten ein Gesetzentwurf auf seine Weiterbearbeitung wartet? Nur gut, dass er jetzt daran erinnert wird, denn sowohl die Arbeitsgemeinschaft der Informationsbeauftragten Deutschland als auch das Netzwerk Recherche, der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) und die Deutsche Journalisten-Union (DJU) in ver.di fordern eine Forcierung des Gesetzesvorhabens und die Verabschiedung noch in dieser Legislaturperiode. &#8220;In Deutschland waren die Innenpolitiker der Parteien nach dem 11. September derart mit der Verabschiedung neuer Sicherheitsgesetze beschäftigt, dass für den IFG-Entwurf des Bundes gar keine Zeit mehr blieb. Der innenpolitische Sprecher der SPD, Dieter Wiefelspütz, hat dies im März sogar offiziell als Begründung dafür genannt, dass es in dieser Legislaturperiode nicht mehr zur Verabschiedung des IFG kommen wird&#8221;, erklärte Manfred Redelfs, Leiter die Recherche-Abteilung von Greenpeace und Mitbegründer der Journalistenorganisation &#8220;Netzwerk Recherche&#8221;, gegenüber<br />
                    <a href="/edemocracy/wissensgesellschaft/redelfs.shtml">politik-digital</a>. Vor allem haben das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesfinanzministerium noch Einwände gegen den aktuellen Gesetzesentwurf. Ob zumindest noch ein überarbeiteter Gesetzesentwurf in dieser Legislaturperiode vorgelegt wird, ist laut Staatssekretärin Zypries auch noch ungewiss. Die Staatssekretärin im BMI, Brigitte Zypries, erklärte auf der Cebit, dass &#8220;die Verabschiedung des Informationsfreiheitsgesetzes nach derzeitigem Stand nicht mehr in dieser Legislaturperiode zu erwarten ist&#8221;.Dennoch betonte sie, dass das IFG prinzipiell noch politisch gewollt ist und sie es für sehr wichtig halte. Zudem verwies sie auf das erst kürzlich verabschiedete<br />
                    <a href="http://www.verbraucherministerium.de/pressedienst/pd2002-11.htm#02" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Verbraucherinformationsgesetz</a> des Bundesverbraucherministeriums, das ein erster Schritt in diese Richtung sei.</p>
<p>Die Nachfrage bei den Büros der zuständigen Abgeordneten Jörg Tauss (medienpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion) und Cem Özdemir (innenpolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion) ergab, dass die Koalitionsfraktionen in ihrer letzten Sitzung am 22.März über das weitere Vorgehen beim IFG beraten haben. Iher Meinung nach ist die Verabschiedung des Gesetzes unter Umständen noch in dieser Legislaturperiode möglich. Ein konkreter Zeitplan könne genauso wenig wie ein Veröffentlichungstermin für den zweiten Gesetzesentwurf genannt werden. Anscheinend ist gerade den Grünen sehr an der zügigen Verabschiedung des IFG gelegen. So erklärte zuerst die medienpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Grietje Bettin am 03.09.2001: &#8220;Es ist höchste Zeit, dass wir auf Bundesebene nachziehen und ein Gesetz beschließen, das in seiner Substanz nicht hinter die bereits verabschiedeten Informationsfreiheitsgesetze der Länder zurückfallen darf&#8221;. Kurz darauf mahnte Cem Özdemir, in einer Rede im Bundestag am 26. September 2001 bezugnehmend auf den 11. September: &#8220;Ich finde aber, gerade weil dieser Angriff der offenen Gesellschaft galt, ist es wichtig, dass wir als Signal setzen: Dieser Staat bleibt offen, dieser Staat wird kein Obrigkeitsstaat.&#8221; Auch er beklagte die sehr zähe Ressortabstimmung des Referentenentwurfes: &#8220;Nicht nachzuvollziehen ist jedoch, dass jedes Ressort aus für sich selbst vielleicht verständlichen Gründen erklärt, warum gerade in dem jeweiligen Ressort keine Informationsfreiheit möglich ist.&#8221; In derselben Debatte verwies auch die CDU-Abgeordnete Sylvia Bonitz auf das zögerliche Vorgehen mit dem ersten Gesetzesentwurf: &#8220;Dieser Entwurf des Innenministeriums ist noch nicht einmal im Bundeskabinett verabschiedet, geschweige denn in den Bundestag eingebracht worden.&#8221; Und schließlich erklärte kürzlich auch die linke Gallionsfigur der Grünen, Christian Ströbele, in einer Pressemitteilung über Korruption in Deutschland: &#8220;Informationsfreiheitsgesetze müssen den Bürgern Akteneinsichtsrechte im Bund und in allen Bundesländern ermöglichen. Transparenz verhindert Korruption wirksam.&#8221; Zudem verwies er auf die skandinavischen Länder, die ein Informationsfreiheitsgesetz haben und &#8220;im internationalen Vergleich gegen Korruption am besten abschneiden.&#8221;</p>
<p>Auch die Arbeitsgemeinschaft der Informationsbeauftragten Deutschlands schlug mit einer<br />
                    <a href="http://www.datenschutzzentrum.de/material/themen/presse/ifgbund.htm" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Pressemitteilung am 26. März</a> noch einmal in diese Kerbe: &#8220;Die jüngsten Korruptionsskandale in Deutschland zeigen, dass die öffentliche Hand verstärkt auf mehr Transparenz setzen muss, um derartigen Missbrauchsfällen wirksam entgegenzuwirken. Es wird Zeit, dass die Bundesregierung mit dem Entwurf des Bundesinformationsfreiheitsgesetzes ein wichtiges Signal in Richtung Öffnung der Behördenakten und Wahrnehmung der Bürgerrechte setzt.&#8221;</p>
<p>Es bleibt also abzuwarten, was die zuständige<br />
                    <a href="http://www.bmi.bund.de/frame/dokument/Wir_ueber_uns/Organigramm/ix3779_18100.htm?script=1" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Abteilung V</a> (Verwaltungsrecht, Verfassungsrecht, etc.) des Bundesinnenministeriums noch in den Gesetzesentwurf hinein- oder heraus schreiben wird. Sollte das Gesetz tatsächlich erst in der nächsten Legislaturperiode verabschiedet werden, bleibt zu hoffen, dass eine gründlichere Debatte zu einem gelungeneren Gesetzesentwurf führt und die unwilligen Bundesministerien ihren Widerstand aufgeben. Auch wenn Staatssekretärin Zypries am 23.08.2001 im<br />
                    <a href="/salon/transcripte/bzypries2.shtml" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Chat bei politik-digital</a> sagte, dass in der Bundesverwaltung nicht das Geheimnisprinzip bestehe, werden die schon erwähnten Journalistenverbände sich mit diesem Statement nicht zufrieden geben. Denn die Verabschiedung des IFG hätte lediglich sichergestellt, dass &#8220;Deutschland endlich ein Rechtsprinzip einführt, was sich in anderen Industrieländern schon seit Jahren bewährt hat. Die Chance, den Anschluss an internationale Standards wiederzugewinnen, wurde also zumindest für diese Legislaturperiode vertan&#8221;, verdeutlicht Manfred Redelfs.<br />
                    </p>
]]></content:encoded>
					
					<wfw:commentRss>https://www.politik-digital.de/geheimniskramerei-im-amt/wissensgesellschaftifg-shtml-3031/feed/</wfw:commentRss>
			<slash:comments>0</slash:comments>
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Wenn Ausnahmen zur Regel werden</title>
		<link>https://www.politik-digital.de/geheimniskramerei-im-amt/wissensgesellschaftredelfs-shtml-3113/</link>
					<comments>https://www.politik-digital.de/geheimniskramerei-im-amt/wissensgesellschaftredelfs-shtml-3113/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 10 Apr 2002 22:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Geheimniskrämerei im Amt]]></category>
		<category><![CDATA[Wissen macht Wert]]></category>
		<category><![CDATA[Bearbeitungsgebühr]]></category>
		<category><![CDATA[Wissensgesellschaft]]></category>
		<category><![CDATA[investigativer Journalismus]]></category>
		<category><![CDATA[Journalismus]]></category>
		<category><![CDATA[Informationsfreiheitsgesetz]]></category>
		<category><![CDATA[Akteneinsicht]]></category>
		<category><![CDATA[Auskunftsanspruch]]></category>
		<category><![CDATA[Bürgerrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Verwaltungstätigkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Amtsverschwiegenheit]]></category>
		<category><![CDATA[Transparenz]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.politik-digital.de/uncategorized/wissensgesellschaftredelfs-shtml-3113/</guid>

					<description><![CDATA[
                      Politik-digital sprach mit Manfred Redelfs, Leiter der Recherche-Abteilung von 
                      Greenpeace und Mitbegründer der Journalistenorganisation 
                      „Netzwerk Recherche“, über die Bedeutung des Informationsfreiheitsgesetzes und den daraus resultirenden Veränderungen im Verhältnis Bürgerinnen-staatliche Verwaltung, sowie über die Auswirkungen auf den investigativen Journalismus
                      in Deutschland.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>                      <img decoding="async" height="189" alt="Manfred Redelfs" src="/edemocracy/wissensgesellschaft/images/redelfs.jpg" width="150" align="left" />Politik-digital sprach mit Manfred Redelfs, Leiter der Recherche-Abteilung von<br />
                      <a href="http://www.greenpeace.de/GP_SYSTEM/HOME_30.HTM" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Greenpeace</a> und Mitbegründer der Journalistenorganisation<br />
                      <a href="http://www.netzwerkrecherche.de/" target="_self" rel="noopener noreferrer">„Netzwerk Recherche“</a>, über die Bedeutung des Informationsfreiheitsgesetzes und den daraus resultirenden Veränderungen im Verhältnis Bürgerinnen-staatliche Verwaltung, sowie über die Auswirkungen auf den investigativen Journalismus<br />
                      <br />in Deutschland.<!--break-->
                    </p>
<p></p>
<p class="tidy-3">
                    <strong>politik-digital:</strong> Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) soll ein Jedermannsrecht sein. Also Akteneinsicht ohne Begründung. Aber es gibt viele Ausnahmen. Welche sind für Sie von entscheidender Bedeutung und mit welchen Konsequenzen?<br />
                    <strong><br />
                      <br />
                    </strong><br />
                    <br />
                    <strong>Manfred Redelfs:</strong> Grundsätzlich ist das Vorhaben, endlich auch in Deutschland die Aktenschränke zu öffnen und Abschied vom obrigkeitsstaatlichen Prinzip der &#8220;Amtsverschwiegenheit&#8221; zu nehmen, natürlich zu begrüßen. Allerdings sind die zahlreichen Ausnahmeregelungen, die im<br />
                    <a href="http://www.bmi.bund.de/dokumente/Artikel/ix_28349.htm" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Entwurf</a> des Bundesinnenministeriums vorgesehen sind, eher kontraproduktiv. Wer eine transparentere Verwaltung will, darf seine Energie nicht darauf konzentrieren, Ausnahmeregelungen zu definieren. Da kommt mir der Gesetzentwurf fast so vor wie die Rabatte der<br />
                    <a href="http://www.bahn.de/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Deutschen Bahn</a>: Immer wenn man fahren will, gelten bei den Sonderangeboten irgendwelche Einschränkungen. Und so ist das leider auch bei der Vorlage des Innenministeriums: Viele interessante Vorgänge könnten nach dem im Internet publizierten Entwurf weiter unter Verschluss gehalten werden.</p>
<p>Zum Beispiel ist die Ausklammerung von laufenden Verwaltungsverfahren problematisch, denn das Gesetz soll eigentlich eine bessere Bürgerbeteiligung ermöglichen. Bürgerengagement macht aber nur dann Sinn, wenn man nicht vor vollendete Tatsachen gestellt wird. Es ist gerade dann wichtig, wenn man noch Einfluss auf staatliche Planungen nehmen kann. Alle laufenden Verfahren auszuklammern widerspricht daher dem Ziel des Gesetzes. Sinnvoller wäre eine Regelung wie im Umweltinformationsgesetz, nach dem nur &#8220;nicht abgeschlossene Schriftstücke&#8221; von der Akteneinsicht ausgenommen bleiben &#8211; unabhängig davon, wie der Stand des zugehörigen Verfahrens ist.</p>
<p>
                    <strong>politik-digital:</strong> Gibt es auch gerechtfertigte Ausnahmen?</p>
<p>
                    <strong>Manfred Redelfs:</strong> Unbestritten ist, dass es Ausnahmen für den Schutz personenbezogener Daten oder von Geschäftsgeheimnissen privater Firmen geben muss. Allerdings zählen nach dem vorliegenden Entwurf auch die Behörden selbst zu den zu schützenden Dritten. Das bedeutet, dass ein Amt, das eigentlich zur Transparenz verpflichtet werden soll, immer selbst festlegen kann, welche Akten nach dem unbestimmten Begriff des &#8220;Geschäftsgeheimnisses&#8221; nicht herausgegeben werden. Das lädt zum Missbrauch ein, wenn für das Amt eine Auskunft unangenehm wäre.</p>
<p>                    <strong>politik-digital:</strong> Kann das IFG das Verhältnis Bürgerinnen-staatliche Verwaltung verbessern?</p>
<p>
                    <strong>Manfred Redelfs:</strong> Ich hoffe schon, denn mit dem IFG wird ein längst überholtes Rechtsprinzip umgekehrt: Bisher ist es so, dass die Arbeit der Verwaltung im Geheimen vonstatten geht, es sei denn, es gibt besondere Auskunftsrechte &#8211; etwa für diejenigen, die direkt betroffen sind und wissen wollen, welche Daten das Sozialamt oder eine andere Behörde über sie gespeichert hat. Nach dem IFG-Prinzip ist erst mal alles öffentlich, es sei denn, die Behörde hat besondere Ausnahmegründe. Während jetzt die Bürger ihren Auskunftsanspruch begründen müssen, wäre also in Zukunft die Behörde mit Begründungen gefordert, wenn sie etwas unter Verschluss halten will. Mit dieser Umkehr wird endlich anerkannt, dass die Verwaltung im Dienste der Bürger handelt, sie also keine &#8220;Bittsteller&#8221; beim Amt sind, sondern klar definierte Rechte haben. Das Recht auf Akteneinsicht ermöglicht eine bessere Bürgerbeteiligung bei staatlichen Planungen, etwa öffentlichen Bauvorhaben. Wenn die Behörden sich kooperativ zeigen, verbessert das nicht nur das Verhältnis zwischen Staat und Bürgern, sondern führt durch Anregungen aus der Bevölkerung auch häufig zu einem optimierten Endergebnis staatlicher Planung und damit auch zu einer besseren Akzeptanz von Verwaltungshandeln. Hinzu kommt, dass nur eine moderne und serviceorientierte Verwaltung in der Lage ist, sich für Bürgeranfragen zu öffnen. Wo Aktenpläne chaotisch sind oder Unterlagen nur nach langem Suchen gefunden werden können, bringt die Transparenzverpflichtung also einen Modernisierungsschub, der letztlich auch im Interesse der Verwaltungsmitarbeiter liegt.</p>
<p>
                    <strong>politik-digital:</strong>Wäre ein Korruptionsfall wie in Köln mit einem IFG wirksamer zu bekämpfen?</p>
<p>
                    <strong>Manfred Redelfs:</strong><br />
                    <a href="http://www.transparency.de/%20" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Transparency International</a>, eine Nichtregierungsorganisation, die gegen Korruption aktiv ist, sieht das Akteneinsichtsrecht der Bürger als ganz wichtiges Instrument an, um Bestechung und andere Unregelmäßigkeiten zu bekämpfen. Das zeigen auch die Erfahrungen aus den Ländern, die solche Akteneinsichtsrechte bereits eingeführt haben. Wer ständig befürchten muss, dass seine Unterlagen einschließlich der Geldströme offengelegt werden müssen, traut sich natürlich nicht so leicht, unrechtmäßig Gelder abzuzweigen, denn das Risiko der Entdeckung ist größer. Natürlich wird deswegen die Korruption nicht sofort verschwinden, aber der Missbrauch von öffentlichen Geldern wird eingeschränkt, auch im Falle von Subventionszahlungen. So ist es einer Bürgerinitiative in Seelze bei Hannover gelungen, unter Berufung auf die Transparenzverpflichtungen nach dem Umweltinformationsgesetz nachzuweisen, dass für den Bau einer Giftmüllverbrennungsanlage vier Millionen Mark aus dem Landesökofonds gezahlt worden waren, obwohl die Anlage gar keine ökologische Förderungswürdigkeit besaß. Die Bürgerinitiative hat dann bei der EU-Wettbewerbskommission in Brüssel Beschwerde erhoben und erreicht, dass diese Gelder zurückgezahlt werden mussten. Ohne Akteneinsichtsrecht wäre der Fall nie herausgekommen.</p>
<p>
                    <strong>politik-digital:</strong> Sind die existierenden Landesgesetze besser als der bisherige IFG-Entwurf?</p>
<p>
                    <strong>Manfred Redelfs:</strong> Die Landesgesetze, die in<br />
                    <a href="http://www.brandenburg.de/land/lfdbbg/gesetze/aig.htm" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Brandenburg</a>,<br />
                    <a href="http://www.datenschutz-berlin.de/recht/bln/ifg/ifg.htm" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Berlin</a>,<br />
                    <a href="http://www.datenschutzzentrum.de/material/recht/infofrei/infofrei.htm" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Schleswig-Holstein</a> und<br />
                    <a href="http://www.lfd.nrw.de/pressestelle/presse_6_komplett.html" target="_self" rel="noopener noreferrer">Nordrhein-Westfalen</a> gelten, sind in einer Reihe von Punkten weitergehender und damit mutiger als der Plan für die Bundesebene. Die Unterschiede liegen darin, dass die Ausnahmen von der Transparenzverpflichtung nicht so weitreichend sind und dass die Landesgesetzes in manchen Punkten auch bürgerfreundlicher formuliert wurden. Zum Beispiel verpflichtet das Berliner Landesgesetz die Behörden, Anträge bei Unzuständigkeit an die richtige Stelle weiterzuleiten. Beim Bundesgesetz fehlt eine solche Regelung. Stattdessen heißt es in der Gesetzesbegründung, die Weiterleitung sei ohnehin ein &#8220;nobile officium&#8221;, also eine &#8220;Ehrenpflicht&#8221; &#8211; und damit ist es wohl vom Ehrbegriff des jeweiligen Verwaltungsmitarbeiters abhängig, wie servicegerecht sich die Behörde verhält.</p>
<p>
                    <strong>politik-digital:</strong> Welche Kosten kommen auf die Behörden zu? Welche auf die Anfragenden Bürgerinnen? Gibt es eine Regelung über die Kosten oder gar eine Höchstgrenze?</p>
<p>
                    <strong>Manfred Redelfs:</strong> Für die Bundesebene ist eine Bearbeitungsgebühr im Gespräch, die bis zu 500 Euro betragen kann, je nach Aufwand. Sachauslagen wie Kopien können extra berechnet werden. In den Ländern gelten ähnliche Bestimmungen, so dass ein interessierter Bürger immer so präzise wie möglich benennen sollte, was genau er wissen will, um den Bearbeitsaufwand zu begrenzen. Entscheidend ist die Frage, ob die Sachbearbeiter in den Ämtern die Gebührenobergrenze möglichst ausreizen, um Bürger abzuschrecken, oder ob sie sich kooperativ verhalten und die Bestimmungen im Sinne der Antragsteller auslegen. Das ist sicherlich von Fall zu Fall verschieden, so dass man befürchten muss, dass sich einige Behörden auch hinter hohen Gebühren verschanzen werden.<br />
                    <br />Was die Frage des Kostenaufwands für die Behörden selbst angeht, zeigt die bisherige Erfahrung, dass alle Schreckensbilder, die Ämter würden unter der Last der Anträge zusammenbrechen, jeder Grundlage entbehren: In keinem der vier Bundesländer hat es eine Antragsflut gegeben, so dass die zusätzliche Arbeitsbelastung sich erstens gut verteilte und mit dem bestehenden Personal problemlos zu bewältigen waren. Zweitens haben die Behörden durch die Bearbeitungsgebühr ja auch Einnahmen, die den Aufwand ausgleichen. Aus den USA oder aus Skandinavien, wo die Akteneinsicht bereits seit Jahrzehnten Alltag ist, ist im übrigen nicht bekannt geworden, dass dort wegen der besseren Bürgerbeteiligung der Staatsbankrott droht.</p>
<p>
                    <strong>politik-digital:</strong> Gibt es eine zeitliche Frist, innerhalb derer ein Antrag von der Behörde beantwortet werden muss ?</p>
<p>
                    <strong>Manfred Redelfs:</strong> Im Bundesentwurf fehlt leider eine solche Frist. Sie ergibt sich indirekt daraus, dass ein Antragsteller ohnehin nach drei Monaten wegen Untätigkeit klagen kann, falls die Behörde sich nicht rührt. Auch in diesem Punkt sind die Landesgesetze besser: In Schleswig-Holstein sind Anträge &#8220;unverzüglich, spätestens aber innerhalb eines Monats&#8221; zu beantworten, wie es im Gesetz heißt. Auch in Berlin ist von &#8220;unverzüglich&#8221; die Rede, denn natürlich sind die meisten Informationen nur hilfreich, wenn man sie auch einigermaßen schnell bekommt.</p>
<p>
                    <strong>politik-digital:</strong> Welche Erfahrungen mit den Behörden haben Sie gemacht?</p>
<p>
                    <strong>Manfred Redelfs:</strong> Wir haben bei Greenpeace das Umweltinformationsgesetz, das bereits seit 1994 eine Akteneinsicht bei Umweltinformationen ermöglicht, gerade genutzt, um Informationen über den Bau von Massentierhaltungsanlagen zu bekommen. Die Erfahrungen waren leider ernüchternd: Von zwölf angeschriebenen Landkreisen haben nur vier die Daten innerhalb der in dem Fall gesetzlich vorgeschriebenen Frist von zwei Monaten geliefert. Der Landkreis Vechta, in dem Massentierhaltung ein besonders gravierendes Problem ist, hat sogar erst nach sechs Monaten und einem förmlichen Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht geantwortet &#8211; und dann für die gelieferten Daten Bearbeitungskosten von exakt 2.226, 37 Euro in Rechnung gestellt, plus 5,37 Porto für ein Einschreiben mit Rückschein. Wir klagen jetzt gegen dieses eindeutig rechtswidrige Vorgehen und werden zur Not bis vor den Europäischen Gerichtshof ziehen. Leider zeigen solche Beispiele, dass Behörden, die Daten wegen ihrer Brisanz zurückhalten wollen, momentan noch viele Möglichkeiten haben, sich hinter langen Bearbeitungszeiten oder hohen Gebühren zu verschanzen.<br />
                    <br />Außerdem ist es problematisch, dass viele Ämter die Gesetzeslage selbst nicht kennen und erst von den Antragstellern aufgeklärt werden müssen. Hier ist zu hoffen, dass über die Jahre, wenn die Auskunftsrechte häufiger genutzt werden, sich auch ein selbstverständlicherer Umgang damit durchsetzen wird. Momentan merkt man leider noch, dass viele Sachbearbeiter sich an die neue Transparenz erst gewöhnen müssen.</p>
<p>                    <strong>politik-digital:</strong> Hat das fehlende Gesetz den investigativen Journalismus in Deutschland &#8211; auch im Vergleich zu anderen Ländern &#8211; eingeschränkt?</p>
<p>
                    <strong>Manfred Redelfs:</strong> Aus den USA ist bekannt, dass viele aufsehenerregende Recherchen nur möglich waren, weil Politiker und Behörden dort sehr weitreichenden Transparenzverpflichtungen unterliegen. Die New York Times hat z.B. während des Präsidentschaftswahlkampfes den Tischkalender von George Bush aus seiner Zeit als Gouverneur in Texas angefordert, um seinen Arbeitsstil zu analysieren. Das war unter Berufung auf den Freedom of Information Act möglich. Die Zeitung stellte fest, dass Bush junior seinen Dienst in der Regel um 9 Uhr morgens begonnen hat, mittags zwei Stunden Pause machte, um Zeit zum Joggen zu haben, und nachmittags gegen 17 Uhr letzte Termine ansetzte. Bei Todesurteilen, über die er als Gouverneur zu entscheiden hatte, setzte er für das Aktenstudium durchschnittlich 15 Minuten an. Seine öffentlichen Beteuerungen, wie intensiv er sich mit jedem Einzelfall befassen würde, waren so schnell widerlegt.<br />
                    <br />Selbst das US-Militär, das einige Ausnahmebestimmungen ins Feld führen kann, musste sich eine Reihe von Enthüllungen aufgrund von FOIA-Anfragen gefallen lassen: So wurde die hohe Zahl der von den eigenen Kameraden erschossenen GIs im Golfkrieg bekannt oder die Tatsache, dass die Verwendung von technisch unzureichenden Sichtgeräten für Piloten zum Absturz etlicher Flieger geführt hat.</p>
<p>Deutschland wurde stärker als die angelsächsischen Länder oder auch Skandinavien durch eine obrigkeitsstaatliche Tradition geprägt, bei der mit Informationen sehr restriktiv umgegangen wird. Journalisten haben deshalb in Deutschland wesentlich schlechtere Recherchemöglichkeiten als ihre Kollegen in den USA oder in Schweden. Zwar gibt es einen Auskunftsanspruch gegenüber Behörden, der in den Landespressegesetzen geregelt wird. Aber in Deutschland müssen sich Journalisten mit den mündlichen Auskünften der Pressesprecher zufrieden geben &#8211; und das ist etwas völlig anderes, als wenn man direkten Zugriff auf Originaldokumente erhält. Warum der investigative Journalismus bei uns eine geringere Rolle spielt, hat zwar viele Gründe, aber die Rechtslage ist sicherlich ein Teil der Erklärung.</p>
<p>
                    <strong>politik-digital:</strong> Sind die Landesgesetze den Bürgerinnen genügend bekannt?</p>
<p>
                    <strong>Manfred Redelfs:</strong> Nach meinem Eindruck wissen nur sehr wenige Bürger, welche Akteneinsichtsrechte sie bereits seit Jahren nach dem Umweltinformationsgesetz immer dann haben, wenn es um Umweltbelange geht oder nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz, wenn sie selbst von Amtshandlungen betroffen sind. Ähnlich verhält es sich bei den mittlerweile vier IFG-Landesgesetzen: Ausgerechnet Bestimmungen, die zu mehr Transparenz beitragen sollen, sind offenbar gut gehütete Geheimnisse. Da drängt sich der Eindruck auf, dass es einigen Ämtern auch ganz recht ist, wenn die Bürger gar nicht wissen, welche Auskunftsansprüche sie haben. Es fehlt an Öffentlichkeitsarbeit für das IFG und ähnliche Transparenzverpflichtungen. In Berlin haben die Grünen deshalb sogar Zeitungsanzeigen geschaltet, um das Gesetz bekannt zu machen. Dort sind innerhalb eines Jahres insgesamt 164 Anträge auf Akteneinsicht gestellt worden, was für die größte deutsche Stadt gewiss nicht viel ist. Mehr Information der Öffentlichkeit tut also wirklich Not.</p>
<p>Das Interview mit Manfred Redelfs führte Clemens Lerche.<br />
                    </p>
]]></content:encoded>
					
					<wfw:commentRss>https://www.politik-digital.de/geheimniskramerei-im-amt/wissensgesellschaftredelfs-shtml-3113/feed/</wfw:commentRss>
			<slash:comments>0</slash:comments>
		
		
			</item>
	</channel>
</rss>
