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	<title>Anwendungsfeld &#8211; politik-digital</title>
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	<description>Information, Kommunikation, Partizipation</description>
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	<title>Anwendungsfeld &#8211; politik-digital</title>
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	<item>
		<title>Meldebestätigung mit Handysignatur</title>
		<link>https://www.politik-digital.de/news/egovernment-esignatur-melde-shtml-2840/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[rposch]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 22 Jul 2003 23:00:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[
                          
                          Österreich: von der reinen Information zur bürgernahen Transaktion. Wichtiger Baustein des Musterverfahrens Meldebestätigung ist die Handysignatur. Ein Bericht von Dr. Reinhard Posch, Chief Information Officer Wien.
                          
                          ]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Österreich: von der reinen Information zur bürgernahen Transaktion. Wichtiger Baustein des Musterverfahrens Meldebestätigung ist die Handysignatur. Ein Bericht von Dr. Reinhard Posch, Chief Information Officer Wien.</p>
<p><!--break--><br />
                          <a href="http://www.cio.gv.at" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Österreichische e-Government-Lösungen</a> gehören zu den europäischen Paradebeispielen erfolgreicher Umsetzung der neuen Informations- und Kommunikationstechnologien im Bereich der Verwaltung. Die Österreichische Bundesregierung wird mit der eGovernment Offensive 2003 sukzessive den Schritt von der reinen Information zur bürgernahen Transaktion in der öffentlichen Verwaltung vollziehen: Sämtliche Verfahren sollen bis Ende 2005 im Internet angeboten werden.<br />
                          <br />Nachhaltige e-Government-Lösungen müssen modular aufgebaut sein. Nur so ist es möglich, auf Änderungen von technischen und legistischen Rahmenbedingungen rasch und kostengünstig zu reagieren. Nicht mehr ganze Verfahren müssen neu programmiert werden, sondern einzelne Module können einfach ausgetauscht werden. Als e-Government Musterverfahren, wurde die Meldebestätigung herangezogen. Die wichtigsten Bausteine jedes elektronischen Verfahrens sind auch hier enthalten:<br />
                          <br />&#8211; Ausfüllen eines Antragsformulars im Web<br />
                          <br />&#8211; Sofern es das Verfahren erfordert, elektronische Identifikation der Person und Signatur am Antrag<br />
                          <br />&#8211; Elektronische Bezahlung der anfallenden Gebühren<br />
                          <br />&#8211; Elektronische Zustellung einer auch in Papierform weiterverwendbaren Erledigung</p>
<p>                          <strong>Styleguide für Antragsformulare</strong><br />
                          <br />Formulare sollen in Zukunft immer dasselbe Erscheinungsbild haben, gleich von welcher Behörde sie angeboten werden. In den zwischen Bundes-, Ländern-, Städte- und Gemeindebehörden gemeinsam erarbeiteten Formular-Styleguide fließen regelmäßig die neuesten Erkenntnisse über Bedürfnisse von Anwendern und Anwenderinnen ein. Dadurch sollen einheitliche, leicht auszufüllende Formulare verwaltungsübergreifend sichergestellt werden.</p>
<p>                          <strong>Signatur am Antrag</strong><br />
                          <br />Die elektronische Signatur ist die Grundlage verantwortungsbewussten, sicheren eGovernments. Identität und Authentizität von Personen – vor allem auch zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger und der Wirtschaft -, sowie Integrität von Schriftstücken muss sichergestellt sein. In Ergänzung des Konzepts Bürgerkarte wurde nun das Instrument der Verwaltungssignatur umgesetzt, das im kommenden österreichischen eGovernment-Gesetz auch verankert werden soll. Diese kann auch mit dem Mobiltelefon ausgelöst werden. Dadurch kann jeder am eGovernment mit einer bekannten und bewährten Technik ohne zusätzliche Installation von Software und ohne weitere Hardware teilnehmen.<br />
                          <br />Die Voraussetzung für die Anwendung der Signatur ist eine Registrierung auf Basis einer gesicherten Identifikation, bei der ein Signaturzertifikat und die Personenbindung erzeugt werden. Die Registrierung erfolgt bei der Anmeldung des Mobiltelefons. Nach diesem einmaligen Vorgang steht die Signatur als Mittel zur Identifikation und zum Unterschreiben von Anbringen allen e-Government-Anwendungen zur Verfügung. Das Auslösen der Signatur erfolgt durch Besitz (Chipkarte, Handy,&#8230;) und Wissen (Signatur-PIN) und ist damit sicher vor unbefugtem Zugriff geschützt.</p>
<p>                          <strong>Elektronische Bezahlung</strong><br />
                          <br />Gebühren müssen bei der Abwicklung von Online-Verfahren ohne Medienbruch bezahlt werden können, wobei die erfolgte Bezahlung dem Verfahren ohne Nachbearbeitung zugeordnet werden können muss.</p>
<p>                          <strong>Elektronische Zustellung</strong><br />
                          <br />Die elektronische Zustellung könnte zu einer ganz wesentlichen Applikation des e-Governments werden. Allein die Bundesministerien für Finanzen und für Justiz versenden in Österreich über 30 Millionen Schriftstücke pro Jahr. Bei derzeitigen Kosten von etwa 7 € pro konventioneller RSa/RSb Zustellung, aber auch in Bezug auf gewöhnliche Briefe der Behörde, ergeben sich hier enorme Einsparungspotentiale, wenn es gelingt die Bürgerinnen und Bürger zur Teilnahme zu motivieren. Bürgerinnen und Bürger können in Zukunft persönliche Zustellungen ortsunabhängig einfach und unkompliziert zu jedem Zeitpunkt entgegennehmen. Die elektronisch verfügbaren Dokumente können somit jederzeit wieder für neue Internettransaktionen und mit der aufgedruckten elektronischen Signatur auch im normalen Amtsverkehr verwendet werden.</p>
<p>                          <strong>Der Prozess der Meldebestätigung</strong><br />
                          <br />Die Meldebestätigung wird über das Portal help.gv.at beantragt. Bürgerinnen und Bürger rufen dort das Formular zum Antrag auf Ausstellung einer Meldebestätigung auf. Danach sind folgende Schritte notwendig:<br />
                          <br />1. Entscheidung ob der Antrag mittels Bürgerkarte oder Bürgerkarte light gestellt wird.<br />
                          <br />2. Ausfüllen des Web-Formulars.<br />
                          <br />3. Bei erstmaliger Nutzung der Mobiltelefonsignatur Login am e-Government-Portal der österreichischen Mobilkom mittels Passwort und User ID. Damit wird dem Rechner mitgeteilt, welches Mobiltelefon der Kunde benutzen will.<br />
                          <br />4. Bürger autorisiert das Auslesen seiner Personenbindung und wird damit authentifiziert. Damit ist sichergestellt, dass eine Meldebestätigung nur für die eigene Person, nicht jedoch für Dritte angefordert werden kann.<br />
                          <br />5. Das vollständig ausgefüllte Formular sowie eine Information über die entstehenden Kosten werden angezeigt.<br />
                          <br />6. Die Signatur wird durch die Eingabe der Signatur PIN und des per SMS empfangenen Transaktionscodes ausgelöst.<br />
                          <br />7. Auswahl der Zahlungsmethode. Bei der Demonstration kommt die paybox, ein e-payment Verfahren auf Mobiltelefonbasis, zum Einsatz.<br />
                          <br />8. Im Browser des Users wird die Nachricht angezeigt, dass die beantragte Meldebestätigung in Kürze am Zustellserver abzuholen ist.<br />
                          <br />9. Identifikation am Zustellserver mittels Bürgerkarte oder Bürgerkarte light und Abholung des Bescheides. Auch hier wird mit der Signatur sichergestellt, dass nur an die eigene Person adressierte Schriftstücke eingesehen und geholt werden können. Optional wird in diesem Schritt der Behörde ein Zustellnachweis übermittelt.<br />
                          <br />Der Vorgang dauert max. 2 Minuten; die Online- Meldebestätigung mit Bürgerkarte, einer Chipkarte mit sicherer Signatur ist bereits verfügbar. Mit Verwaltungssignatur und Mobiltelefon befindet sich das Projekt in der Endphase an der bereits zahlreiche friendly User teilnehmen</p>
</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>                  <!-- Content Ende --></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Die elektonische Signatur in der Praxis</title>
		<link>https://www.politik-digital.de/news/egovernment-weitere-signatur-shtml-2570/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[mhagen]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 05 Jun 2002 23:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Elektronische Signatur]]></category>
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					<description><![CDATA[Von Dr. Martin Hagen, Referet für E-Government beim Senator für Finanzen der Freien Hansestadt Bremen
                    
                    Dr. Martin Hagen ist von Beginn an im Bremer MEDIA@Komm-Projekt beteiligt und gibt nun seine persönliche Erfahrungen mit dem bremer-online-service aus der Perspektive eines - betroffenen- Bürgers wider.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Von Dr. Martin Hagen, Referet für E-Government beim Senator für Finanzen der Freien Hansestadt Bremen<br />
                    <br />
                    Dr. Martin Hagen ist von Beginn an im Bremer MEDIA@Komm-Projekt beteiligt und gibt nun seine persönliche Erfahrungen mit dem bremer-online-service aus der Perspektive eines &#8211; betroffenen- Bürgers wider.<!--break--></p>
<p>Neulich sind wir umgezogen. Zwischen Kofferpacken, Bilder abhängen und Tapeten kleben vergaßen wir, unsere Adressenänderung der Post, den Behörden, Versicherungen und anderen &#8220;Verdächtigen&#8221; mitzuteilen. Erst einen Tag bevor der Möbelwagen kam, haben wir uns daran erinnert. Zu spät? Nein. Denn obwohl es früher ein paar Tage brauchte, bevor die Post den Nachsendeauftrag verarbeitet hatte, gab es jetzt eine Alternative: die Online-Adressenänderung auf dem bremer-online-service. Mit Kartenleser und Signaturkarte ausgestattet, schickte ich den Auftrag noch am selben Tag per Computer ab. Das war ein Freitag, und am Montag drauf gab&#8217;s schon die Nachsendung an unsere neue Adresse. Möglich machte das die elektronische Unterschrift.<br />
                    <br />Sicher, nicht viele können diesen Service nutzen, denn wer hat schon jetzt eine Signaturkarte. Nur wenige Bürger sind mit der Technik vertraut oder verstehen die schwierigen krytopgraphischen Grundlagen. Und die, die eine Signaturkarte haben, arbeiten meist direkt oder indirekt in besonders geförderten Projekten zur Einführung elektronischer Signaturen mit, so wie ich im Bremer MEDIA@Komm-Projekt. Trotzdem zeigt das Beispiel, dass wir in der Praxis längst weiter sind als viele Kritiker glauben machen wollen: es ist auch für Bürger (oder: &#8220;Privatkunden&#8221;) in Deutschland möglich, mit der elektronischen Signatur Verwaltungsvorgänge online abwickeln zu können.<br />
                    <br />Das ist ein Fortschritt, erreicht in vergleichsweiser kurzer Zeit. Blenden wir zurück: 1999 gründeten die Freie Hansestadt Bremen, die Deutsche Telekom, die Sparkasse Bremen und andere Unternehmen eine Firma, bremen online service GmbH &amp; Co KG, um das vom Bund mit ca. 10 Mio. EUR geförderte Projekt MEDIA@Komm in Bremen umzusetzen. Heute, drei Jahre später, sind durch dieses Projekt eine Reihe von &#8220;echten&#8221; Online-Transaktionen, die meisten mit, einige auch ohne Einsatz der elektronischen Signatur, realisiert worden:</p>
<p>&#8211; Bürger können neben der Adressenänderung bei der Deutschen Post auch Adressenänderungen bei der Bremer Straßenbahn AG, der Sparkasse Bremen und der swb Enordia, den ehemaligen Stadtwerken, vornehmen. Dazu kommen eine Reihe weiterer Geschäftsvorfälle, wie z.B. die Bestellung eines Jahresabos für den Verkehrsverbund, die Zählerstandsmitteilung oder die Änderung der Kontoführungsmodalitäten.</p>
<p>&#8211; Beim Standesamt können Geburtsurkunden, Heiratsurkunden usw. online bestellt und bezahlt werden. Dabei kommt ein Lastschrifteinzugsverfahren zum Einsatz, das mit elektronischer Signatur abgewickelt wird. Auch für UNICEF kann man so online spenden!</p>
<p>&#8211; Studierende können an den drei Bremer Hochschulen Urlaubssemester beantragen, ebenfalls ihre Adresse ändern oder sich exmatrikulieren. An der Universität Bremen sind zu Semesterbeginn auch Immatrikulationen möglich &#8211; im WS 2001/2002 machten davon 10 % aller Erstsemester Gebrauch. Und bei der Hochschule Bremerhaven kann man sich für Prüfungen anmelden.</p>
<p>&#8211; Rechtsanwälte und Unternehmen wickeln bereits in großer Anzahl per bremer-online-service Mahnanträge vollständig online ab und holen Auskünfte aus den verschiedenen gewerblichen Register ein. Letzteres passiert bereits 3000mal im Monat.</p>
<p>Weitere Anwendungen werden in den nächsten Monaten online gestellt, insbesondere die Online-Ummeldung beim Einwohnermeldeamt, die Kfz-Zulassung und Adressenänderung im Kfz-Schein, baurechtliche Formulare, elektronische Ausschreibungen und die Möglichkeit zur elektronischern Angebotsabgabe.<br />
                    <br />Für viele ist das nicht genug. Sie fordern weitaus mehr Anwendungen, die möglichst kurzfristig online gestellt werden sollen. Doch dabei wird die enorme Komplexität selbst vermeintlich &#8220;einfacher&#8221; Anwendungen, wie z.B. einer Adressenänderung, übersehen. Zentrales Problem dabei ist, dass die Datenverarbeitungsverfahren, die bisher geschlossen und nur von einem begrenzten Benutzerkreis in der Verwaltung zugänglich waren, jetzt nach außen geöffnet werden.</p>
<p>Die elektronische Signatur zur Authentifikation der Benutzer ist zwar ein wichtiger, aber eben nur ein Mosaikstein. Etwas zu Unrecht droht er die Diskussion um E-Government zu monopolisieren. Mindestens genauso kompliziert wie die Signatur sind die Gewährleistung der Vertraulichkeit (Verschlüsselung) und die Integration des Zahlungswesens, denn hier geht es nicht um eine elektronische Bezahlung, sondern auch die automatische Integration in das Buchungs- und Rechnungswesen der jeweiligen Verwaltungskasse. Um überdies langfristig teure Doppelentwicklungen zu vermeiden und bei der Anwendungsentwicklung Synergieeffekte zu erzielen, sind gemeinsame Standards, wie z.B.<br />
                    <a href="http://www.osci.de" target="_blank" rel="noopener noreferrer">OSCI</a>, und gemeinsame Infrastrukturen, wie z.B.<br />
                    <a href="http://www.governikus.de" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Governikus</a>, notwendig, die den speziellen Regelungen des Verwaltungsverfahrensrechtes und des Datenschutz gerecht werden.<br />
                    <br />Um nachhaltig erfolgreich zu sein, müssen zudem neben den Anwendungen und Infrastrukturen auch geeignete Zugangsformen gefunden werden. Dazu gehören eine benutzerfreundliche Signierkomponente, wie sie beim bremer-online-service eingesetzt wird, genauso wie der betreute Zugangsplatz, in dem Bürger an öffentlich zugänglichen Terminals z.B. in Jugendzentren oder der Stadtbibliothek die Online-Dienste nutzen können und dabei auch die persönliche Hilfe von entsprechend geschulten Betreuern in Anspruch nehmen können.</p>
<p>Angesichts dieser Herausforderungen und auch in Kenntnis viel längerer Entwicklungszeiträume für neue Computeranwendungen in der öffentlichen Verwaltung, muss der jetztige Entwicklungsstand meiner Meinung nach nicht mehr als &#8220;halb-leer&#8221;, sondern als &#8220;halb-voll&#8221; bzezeichnet werden. Auch in Nürnberg, Bremerhaven, Esslingen und Hannover kann man schon elektronische Signaturen benutzen.<br />
                    <br />Also: wer demnächst in Urlaub fährt und einen Nachsendeauftrag stellen will, sollte prüfen, ob er damit nicht auch einen persönlichen ersten Schritt in das Signaturzeitalter machen will, und sich eine elektronische Signatur besorgen. Zumindest, wenn er in Bremen wohnt &#8230; ;-).</p>
<table cellpadding="2" width="146" border="0">
<tbody>
<tr>
<td bgcolor="#FFCC33">
<div class="tidy-2">Erschienen am 06.06.2002</div>
</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>
                      <!-- Content Ende --></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Die Digitale Signatur &#8211; Teil 1</title>
		<link>https://www.politik-digital.de/news/die_digitale_signatur_teil_1-948/</link>
					<comments>https://www.politik-digital.de/news/die_digitale_signatur_teil_1-948/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[darendt]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 01 Jan 1970 00:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Sicherheitspolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Anwendungsfeld]]></category>
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		<category><![CDATA[Gesetzgebung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>
<span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica">
<b>Das Thema eGovernment kann nicht ohne einen Blick auf die Entwicklung und die Möglichkeiten der digitalen
Signatur auskommen.</b></span>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>
<span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica"><br />
<b>Das Thema eGovernment kann nicht ohne einen Blick auf die Entwicklung und die Möglichkeiten der digitalen<br />
Signatur auskommen.</b></span><!--break-->
</p>
<p>
<span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica"><br />
Nachdem eine erste Gesetzesverabschiedung zur Digitalen Signatur 1997 die Deutschen<br />
zunächst auf die verwaltungstechnische Überholspur katapultierte, blieb die Anerkennung der Rechtsverbindlichkeit<br />
bisher noch aus.<br />
Dirk Arendt, Jurist bei Gewiplan Projektmanagement GmbH, meint, die digitale Verwaltung wird<br />
erst mit der Rechtsverbindlichkeit der digitalen Signatur richtig in Schwung kommen. Für politik-digital fasst der<br />
Experte für digitale Signaturen Idee, Rechtsgrundlage und Anwendungsmöglichkeiten der sicheren eKommunikation<br />
zusammen.<br />
</span>
</p>
<p>
<span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica"><b>Die Idee: ein &quot;elektronisches Siegel&quot;</b><br />
</span>
</p>
<p>
<span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica">Die Angst vor den Sicherheitsrisiken der fortschreitenden Kommunikation über das Internet als ein für alle<br />
Teilnehmer offenes Computernetz greift um sich. E-mail für dich, e-mail für mich, Virus für uns alle. Das Netz birgt<br />
einige Sicherheitsrisiken in sich, die insbesondere durch Angriffe &quot;virenverseuchter&quot; e-Mails (&quot;I-love-you&quot;) und<br />
deren Folgen in letzter Zeit wieder von einer breiteren Öffentlichkeit diskutiert wurden.<br />
</span>
</p>
<p>
<span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica">Aber nicht nur Angriffe über das Netz auf den persönlichen PC, sondern auch die Möglichkeit eine e-Mail<br />
einzusehen oder deren Inhalt auf dem Weg zum Empfänger durch unbefugte Dritte zu verändern, verdeutlichen die<br />
Notwendigkeit der sicheren Übermittlung von elektronischen Daten im Internet. Mit e-commerce hat sich im<br />
Internet ein eigenständiges Handels- und Dienstleistungssystem aufgebaut, das allmählich alle Wirtschaftszweige<br />
erfaßt hat. Da auch der Ruf nach vereinfachter Abwicklung behördlicher Dienstleistungen, kurz eGovernment immer<br />
lauter wird, stellt sich immer dringender die Frage nach der dafür erforderlichen Sicherheit.<br />
</span>
</p>
<p>
<span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica">Wichtigster Diskussionpunkt bei der Entwicklung von eGovernment ist die Möglichkeit der rechtsverbindlichen<br />
Kommunikation in der virtuellen Welt. An genau dieser Stelle setzt die Digitale Signatur ein: Dahinter steht die<br />
Idee, ein &quot;Siegel&quot;, wie man es aus dem handschriftlichen Rechtsverkehr kennt, auch für elektronische Daten zu<br />
schaffen. Dieses &quot;Siegel&quot; soll für den Empfänger elektronischer Daten die Identität des Absenders<br />
(die Authentizität) und die Unverfälschtheit der Daten (die Integrität) sicherstellen. Die Digitalen Signaturen schaffen<br />
somit ein wesentliches Instrument zum sicheren Dokumentenaustausch beispielsweise mit Behörden und zur<br />
Absicherung von Verträgen im Bereich des eCommerce.<br />
</span>
</p>
<p>
<span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica"><b>Die deutschen &quot;Multimedia-Pioniere&quot;: Das Signaturgesetz von 1997</b><br />
</span>
</p>
<p>
<span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica">Als ein Bestandteil der 1997 verabschiedeten sogenannten Multimediagesetze<br />
(im genauen Wortlaut:<a href="http://www.iid.de/iukdg/gesetz/iukdg.html">Informations- und Kommunikations-Dienste-Gesetz [IuKDG]</a>)<br />
ist das Signaturgesetz (<a href="http://www.iid.de/iukdg/gesetz/iukdg.html#a3/">SigG</a>) in Art. 3 geregelt.<br />
Die Verabschiedung des Signaturgesetzes hat weltweit für viel Aufsehen gesorgt; nahm der deutsche Gesetzgeber<br />
doch mit der Konzeption eines entsprechenden Gesetzes für die Rahmenbedingungen des Einsatzes digitaler<br />
Signaturen eine Vorreiterrolle als &quot;Multimedia-Pionier&quot; ein. Zum Vergleich: In den USA ist beispielsweise ein<br />
entsprechendes Gesetz erst im Juli 2000 verabschiedet worden.<br />
</span>
</p>
<p>
<span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica">Leider sträubte sich der deutsche Gesetzgeber,  die rechtliche Qualität und auch Beweisfunktion im<br />
Signaturgesetz zu regeln. Er hat in Verbindung mit der Signaturverordnung (<a href="http://www.iid.de/iukdg/gesetz/sigv.html">SigVO</a>)<br />
nur den administrativen Rahmen für die Sicherheit von digitalen Signaturen geschaffen. Daher ist die Digitale<br />
Signatur in der 1997 festgelegten Fassung noch nicht bei solchen Rechtsvorgängen einsetzbar, die der eigenhändigen<br />
Unterschrift bedürfen. Die Technik war schneller als die Gesetzgebung.<br />
</span>
</p>
<p>
<span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica"><b>Die Veränderungen und die Neufassung</b><br />
</span>
</p>
<p>
<span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica">Die Neufassung des Signaturgesetzes durch das &quot;Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen&quot;<br />
in Folge der Umsetzung der Richtlinie 1999/93/EG  des Europäischen Parlaments und des Rates vom<br />
03. Dezember 1999 bringt für den Anwender jedoch einige beträchtliche Veränderungen in der täglichen Praxis mit<br />
sich:<br />
</span>
</p>
<p>
<span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica">Durch Art. 5 dieser Richtlinie wurden die Voraussetzungen für eine Gleichstellung der elektronischen Signatur mit<br />
der handschriftlichen Unterschrift und der Anerkennung als Beweismittel vor Gericht geschaffen. Das bedeutet in<br />
der Konsequenz nichts anderes als die Einführung einer &quot;elektronischen Unterschrift&quot; im Rechtsverkehr.<br />
</span>
</p>
<p>
<span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica">Es kommt jetzt auf den deutschen Gesetzgeber an, diese Vorgaben entsprechend umzusetzen. Ein Vorhaben,<br />
das einem Abenteuer zu gleichen scheint. Hierbei müssen annähernd 3.800 Rechtsvorschriften überprüft und<br />
angepaßt werden. Der Gesetzgeber hat aber bereits gehandelt: Bis zum 1. Januar 2001 sollen alle Änderungen<br />
im Vetrags- und Prozessrecht in Kraft treten. Bahnbrechend für den Einsatz der digitalen Signatur ist dieses<br />
Datum nicht. Der relevante Bereich des Verwaltungsrechts wird nämlich immer noch nicht erfasst.<br />
</span>
</p>
<p>
<span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica"><b>Wie funktioniert die digitale Signatur?</b><br />
</span>
</p>
<p>
<span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica">Aber wie funktioniert die Signierung nun? In einem Artikel in einer Berliner Tageszeitung hieß es vor kurzem:<br />
&quot;Klick, Klick, Führerschein&quot;. Ganz so einfach ist es natürlich nicht. Vielmehr ist die Erzeugung einer digitalen<br />
Signatur ein hochkomplizierter mathematischer Vorgang, der im Regelfall für den Anwender jedoch nicht &quot;sichtbar&quot;<br />
wird. Die Prozedur des &quot;Signierens&quot; und des &quot;Prüfens&quot; der Unterschrift sieht von Anwenderseite wie folgt aus:<br />
</span>
</p>
<p>
<span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica">Die Signierende, wir nennen sie Alice, erzeugt ein elektronisches Dokument und möchte dieses unterschrieben an<br />
Bob senden. Alice ruft das Signaturprogramm auf, legt die Signaturkarte ins Kartenlesegerät und gibt sie mit Hilfe<br />
des PINs frei. Nun markiert Alice die zu signierende Datei. Sie hat jetzt die Auswahlmöglichkeit, ob sie die Datei<br />
&quot;nur&quot; signieren, dann ist sie für jedermann lesbar, oder aber auch verschlüsselt versenden möchte. Dann ist das<br />
Dokument nur für den expliziten Empfänger lesbar.<br />
</span>
</p>
<p>
<span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica">Zum Verschlüsseln wird zusätzlich der öffentliche Schlüssel des Empfängers benötigt. Diesen erhält Alice entweder<br />
als Anhang einer E-Mail oder aber sie kann ihn von dem Trust-Center, von welchem Bobs Signatur stammt, per<br />
Internet beziehen. Die digitale Signatur und die Verschlüsselung sind zwei unterschiedliche und voneinander<br />
losgelöste Vorgänge. Sinnbildlich ist eine signierte E-Mail eine unterschriebene Postkarte, wohingegen die<br />
verschlüsselte E-Mail einem geschlossenen Brief gleicht.<br />
</span>
</p>
<p>
<span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica">Bob, der ausgewählte Empfänger, erhält das digital signierte Dokument von Alice. Um die Signatur zu prüfen, das<br />
Dokument zu lesen oder möglicherweise vorher zu dechiffrieren, benötigt Bob den öffentlichen Schlüssel von Alice.<br />
Bob startet das Signaturprogramm, legt seine Signaturkarte in das Kartenlesegerät ein und gibt seine PIN ein.<br />
Nun markiert er die entsprechende Datei, deren Signatur geprüft werden soll. Mit Hilfe des öffentlichen Schlüssels<br />
von Alice kann er die Signatur prüfen und mit Hilfe seines privaten Schlüssels, der sich auf der Signaturkarte<br />
befindet, das Dokument dechiffrieren und anschließend lesen. Wenn Bob sichergehen möchte, dass die Signatur<br />
von Alice stammt, kann er die Unterschrift beim jeweiligen TrustCenter, der &quot;Instanz ihres Vertrauens&quot;, prüfen lassen .<br />
</span>
</p>
<p><span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica"><a href="http://www.politik-digital.de/archiv/egovernment/digsig2.shtml">[Hier geht`s weiter: Digitale Signatur &#8211; Pro und Contra]</a></span></p>
]]></content:encoded>
					
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			</item>
		<item>
		<title>Die Digitale Signatur &#8211; Teil 2</title>
		<link>https://www.politik-digital.de/news/die_digitale_signatur_teil_2-949/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[darendt]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 01 Jan 1970 00:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[E-Commerce]]></category>
		<category><![CDATA[E-Government]]></category>
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		<category><![CDATA[Elektronische Signatur]]></category>
		<category><![CDATA[Signaturgesetz]]></category>
		<category><![CDATA[Medienpolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Zertifizierungsstelle]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>
<span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica">
<b>Nutzen und Vorteile der Signatur: Warum soll ich signieren?</b>
</span>
</p>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>
<span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica"><br />
<b>Nutzen und Vorteile der Signatur: Warum soll ich signieren?</b><br />
</span>
</p>
<p>
<span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica">Aber wer will oder soll überhaupt signieren? Prinzipiell kommt jeder in Betracht. Dem Nutzer bieten sich folgende<br />
Vorteile:<br />
· Möglichkeit der verbindlichen elektronischen Kommunikation<br />
· einfache Integritätsprüfung (d.h. der Text wird in die Signatur einbezogen, was bewirkt, dass eine spätere<br />
Änderungen sofort bemerkt werden kann)<br />
· einfache Authentizitätsprüfung (Nachweismöglichkeit des Absenders), die aber nicht nur für schriftliche<br />
Abhandlungen, sondern gerade auch für geistig Geschaffenes gilt (etwa digitale Bilder, Töne und auch Software!)<br />
· effiziente Handhabung und enorme Einsparmöglichkeiten für Wirtschaft und Verwaltung<br />
</span>
</p>
<p>
<span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica"><b>Anwendungsfelder digitaler Signaturen</b><br />
</span>
</p>
<p>
<span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica">Digitale Signaturen können in nahezu allen Lebensbereichen alternativ zur eigenhändigen Unterschrift Anwendung<br />
finden. Folgende Bereiche können als Beispiele aufgezählt werden, in denen die Signatur bereits angewandt wird<br />
oder sich eine Anwendung abzeichnet:<br />
· Sozialversicherung (z.B. Rechnungswesen, papierlose Verwaltung und Archivierung, Datenübertragung) und<br />
Gesundheitswesen (z.B. für elektronische Rezepte und Patientenakten)<br />
· Elektronische Dokumentation und Vertrieb von Software<br />
· Zahlungsverkehr (Online-Banking) und elektronisches Mahnverfahren<br />
· Virtuelle Verwaltung (z.B. Online-Steuererklärungen, Gewerbean- und Abmeldungen)<br />
· Elektronische Ausschreibung öffentlicher Aufträge<br />
· Elektronische Wahlen<br />
</span>
</p>
<p>
<span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica">Die ersten Schritte auf dem Weg zur virtuellen Verwaltung sind also bereits getätigt: Es existieren zahlreiche<br />
Pilotprojekte. Zu verweisen ist dabei beispielsweise auf &quot;e-gap&quot; in <a href="http://www.saarbruecken.de/">Saarbrücken</a>;<br />
auf die Universitäten Trier und Göttingen, die den Studenten eine Immatrikulation vom eigenen PC aus ermöglichen<br />
und auf die preisgekrönten Teilnehmer des <a href="http://www.dlr.de/it/mm/media@komm/"> Media@Komm-Wettbewerbs</a><br />
des BMBF in <a href="http://www.bremen.de/media-komm/">Bremen</a>, <a href="http://mediakomm.esslingen.de/">Esslingen</a><br />
und dem <a href="http://www.nuernberg.de/signcard/start.htm/">Städteverbund Nürnberg</a>.<br />
</span>
</p>
<p>
<span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica">Ebenso empfindlich &#8211; und somit für die Anwendung der digitalen Signatur geeignet &#8211; sind die persönlichen<br />
Steuerdaten. Hier gilt &quot;ELSTER&quot; (<a href="http://www.elster.de/">Elektronische Steuererklärung</a>)<br />
als Vorzeigeprojekt. Allerdings weist auch dieses Projekt eine empfindliche Schwachstelle auf: Die entsprechenden<br />
Unterlagen für den Lohnsteuerjahresausgleich müssen neben der elektronischen Übermittlung noch handschriftlich<br />
unterschrieben nachgereicht werden.<br />
</span>
</p>
<p>
<span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica"><b>Hindernisse, Sicherheit und Service</b><br />
</span>
</p>
<p>
<span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica">Drei Jahre nach Inkrafttreten des Signaturgesetzes ist die Zahl der registrierten Nutzer erheblich geringer als<br />
erwartet. Was aber ist nun der Grund, dass die Digitale Signatur bei allen bisher geschilderten Vorteilen noch<br />
nicht die erwartete Verbreitung erlangt hat? Neben einem fehlenden Vermarktungskonzept ist einer der Gründe mit<br />
hoher Wahrscheinlichkeit in den hohen Sicherheitsanforderungen für die Zertifizierungsstellen zu sehen, die für<br />
die Digitale Signatur dringend notwendige Schlüsselvergabe zuständig sind. Aus diesem Dilemma folgte dann<br />
auch, dass bis zum heutigen Tag von der zuständigen Behörde, der &quot;RegTP&quot;<br />
(<a href="http://www.regtp.de/">Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post</a>), nur zwei solcher<br />
Stellen anerkannt wurden: die Deutsche Telekom AG über ihre Tochter <a href="http://www.telesec.de/">Telesec</a><br />
und die Deutsche Post AG über den Verzeichnungsdienst PostSign (<a href="http://www.signtrust.de/">Signtrust</a>).<br />
Ein Schelm, wer böses dabei denkt&#8230;.<br />
</span>
</p>
<p>
<span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica">Auch der Service bei den auszustellenden Trust-Centern muss erheblich verbessert werden, wissen doch die<br />
meisten Verkaufsstellen der Telekom, die &quot;T-Punkte&quot;, mit einer Frage nach entsprechenden Anträgen konfrontiert,<br />
mit diesem Medium noch nichts anzufangen. Hat man dann einen Antrag &quot;ergattert&quot;, kann es schon 4-6 Monate<br />
dauern, bis eine entsprechende Bestätigung oder sogar schon die Chipkarte eintrifft. Ein Procedere, dass wohl<br />
kaum zur Verbreitung der neuen Technik beiträgt, obwohl sich für die Anbieter ein Milliardenmarkt öffnen kann.<br />
Andere potentielle Betreiber, darunter die <a href="http://www.d-trust.de/">D-Trust GmbH</a><br />
aus Berlin, die <a href="http://www.datev.de/">DATEV eG</a>, die Münchener Gelddrucker<br />
<a href="http://www.gdm.de/">Giesecke &amp; Devrient</a>, der Deutsche Sparkassenverband sowie<br />
eine Initiative der Bundesverbandes deutscher Banken <a href="http://www.trustcenter.de/">Trustcenter</a><br />
stehen bereits in den Startlöchern und wollen noch in diesem Jahr auf den Markt.<br />
</span>
</p>
<p>
<span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica"><b>Zukunftsaussichten der Digitalen Signatur</b><br />
</span>
</p>
<p>
<span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica">Die digitale Signatur kann und sollte überall da eingesetzt werden, wo Vertrauen, Sicherheit und Zuverlässigkeit<br />
gefragt sind. Von entscheidender Bedeutung für die Zukunftsaussichten des Signaturgesetzes und einer vermehrten<br />
Anwendung der Signatur im Wettbewerb mit den kulturell gewachsenen Verfahren der handschriftlichen<br />
Authentizität dürfte dabei die rechtliche Gleichstellung der elektronischen mit der handschriftlichen Unterschrift<br />
sein. Hier sehen die Entwürfe eine Ergänzung des BGB durch einen § 126 a vor, der dann ein rechtlich<br />
anerkanntes Äquivalent zur eigenhändige Unterschrift darstellen wird. Allein mit dieser Gleichstellung wird die<br />
qualifizierte digitale Signatur eine Akzeptanz erlangen, die ihre Anwendung und die daraus erwachsenden<br />
rechtlichen Folgen in naher Zukunft fest im Wirtschaftsleben verankern wird.<br />
</span>
</p>
<p>
<span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica">Zu bedenken bleibt aber, dass diese Entwürfe bisher nur für das Privatrecht vorliegen. Etwaige Änderungen der<br />
Verwaltungsvorschriften unter Berücksichtigung der Signatur Richtlinie der EU würden auch den eGovernment<br />
Projekten zu mehr Ansehen und Handlungsfähigkeit verhelfen. Bisher nämlich werden die meisten eGovernment<br />
Anwendungen durch die schleppende Entwicklung der gesetzlichen Grundlagen in Ihrer Durchsetzbarkeit eher<br />
behindert.<br />
</span>
</p>
<p>
<span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica">Erforderlich wäre neben einer Anpassung der Formvorschriften für das Verwaltungsrecht eine umfassende<br />
Aufklärungskampagne, durch die bestehende Vorurteile bei der  Anwendung beseitigt werden könnten. Es besteht<br />
derzeit ein immenser Bedarf an Information und Anwendungshilfen, um in Zukunft die Vorteile der Signatur voll<br />
auszuschöpfen und der Digitalen Signatur damit zum Durchbruch zu verhelfen.<br />
</span>
</p>
<p><span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica">[<a href="http://www.politik-digital.de/archiv/egovernment/digsig1.shtml">zurück zu Teil 1</a>]</span></p>
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