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	<title>Arbeitsrecht &#8211; politik-digital</title>
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	<title>Arbeitsrecht &#8211; politik-digital</title>
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		<title>Plattform-Ökonomie – die Großen fressen die Kleinen</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Sam van Wijk]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 21 Apr 2017 14:52:54 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Plattform-Ökonomien]]></category>
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		<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[Wer kennt es nicht, den schnellen, einfachen und günstigen Einkauf bei Amazon oder die unkomplizierte Fahrt in einem Uber. Ökonomische [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Wer kennt es nicht, den schnellen, einfachen und günstigen Einkauf bei Amazon oder die unkomplizierte Fahrt in einem Uber. Ökonomische Plattformen werden immer beliebter. Doch fehlen in einigen Branchen dieser Plattformen regulatorische Rahmenbedingungen, vor allem das Arbeitsrecht droht auf der Strecke zu bleiben.</p>
<p>Digitale Plattformen nutzt fast jeder Mensch mit einem Internetzugang. Sei es Amazon, Alibaba, AirBnb oder Uber. Klassische Hotelbuchungen fallen oft weg, da AirBnB die cooleren und günstigeren Wohnungen hat. Ein Taxiunternehmen anrufen und ein Taxi am Telefon bestellen? Dann doch lieber das günstigere Uber schnell und kinderleicht über die App auf dem Smartphone bestellen. Ständig bewegt man sich auf ökonomischen Plattformen, ohne dabei zu realisieren, was dies für die Wirtschaft bedeutet.</p>
<p>47 % der Deutschen glauben, dass die Plattform-Ökonomie für „klassische“ Unternehmen eine Chance darstellt. Diese Zahl wurde auf der <a href="https://basecamp.telefonica.de/event/youngrestless-plattform-oekonomie-chancen-herausforderungen-im-digitalen-strukturwandel/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Young&amp;Restless-Veranstaltung</a> am 20.04.2017 im Téléfonica Basecamp in Berlin vorgestellt. Ökonomische Plattformen haben eine Sache gemeinsam: sie dienen als Vermittler zwischen Suchenden und Anbietern. Jeder Mensch hat die Möglichkeit, an einer digitalen Plattform teilzunehmen. Sei es durch das Bestellen einer Ware auf Alibaba oder das Mieten eines Privatautos auf Drivy. Doch wer stellt und bestimmt den Content auf diesen digitalen Plattformen? Wir, die Nutzer. AirBnB bestitzt genauso wenig eigene Wohnungen wie Uber eigene Autos besitzt. Privatnutzer können durch das Sharing ihrer privaten Sachen, wie Autos oder Wohnungen, Geld verdienen. Amazon lebt von den Bewertungen und den daraus resultierenden Bestellungen und auf Facebook verfassen wir selbst die Inhalte, die unsere Mitmenschen später sehen.</p>
<p>Um diesen Content zu schaffen, müssen Daten freigegeben werden. Nutzer geben ihre Daten dafür her und helfen den Unternehmen, ihre Macht zu vergrößern. Umso mehr Daten und schließlich Content geschaffen werden, umso erfolgreicher wird eine Plattform. Dem Nutzer aber entgleitet die Kontrolle über die Plattform und vor allem über die herausgegebenen und verwendeten Daten.</p>
<p>Die 4 Plattform-Ökonomien sind erfolgreicher als die größten 30 DAX Unternehmen. Der Markt und die Nachfrage nach digitalen Plattformen wachsen  stetig in Deutschland. Zwar sind Plattformen aus den USA und aus CHINA immer noch Spitzenreiter, doch mittlerweile versuchen auch deutsche Unternehmen, auf den Zug aufzuspringen. So ist supermarkt-berlin.net eine Plattform für digitale Kultur, kollaborative Ökonomie &amp; neue Arbeitsformen, mit Workshops und Events. In Belgien kann man über das Portal notfairbnb.be Behausungen von Obdachlosen mieten und sie so finanziell unterstützen. Die Organisation Solidarité Grands Froids will so auf die große Wohnungsnot in Städten aufmerksam machen.</p>
<p>Dennoch zeichnet sich eine Machtkonzentration von großen Plattformen ab. Immer wieder werden fehlende Regulierungen und Kontrollinstanzen bemängelt.</p>
<p>Die Schattenseiten der Plattformen sind nicht zu übersehen. Menschen haben Jahrzehnte lang für ihre Rechte gekämpft. Ein Ergebnis ist das Arbeitsrecht: Entschädigungen im Krankheitsfall, Reglungen der erlaubten Arbeitzeiten und Absicherungen bei Betriebsunfällen. Auf digitalen Plattformen schwindet die Verbindlichkeit. Es gibt keine versicherten Arbeitnehmer, keine Arbeitsgeber mehr. Die Plattform vermittelt nur. Ein Uber-Fahrer wird von niemandem aufgefordert, die Ruhezeiten zu beachten. Im Krankheitsfall hat er keinen Anspruch auf Zahlungen. Hierfür müssen in Zukunft neue Regeln gefunden werden. Der kurzfristige individuelle Gewinn, den man beim günstigen Mieten via AirBnB oder Uber erzielen kann, könnte langfristig und gesellschaftlich betrachtet teuer erkauft werden.</p>
<p>Bild von <a href="https://pixabay.com/de/users/nafergo-1022408/?utm_source=link-attribution&amp;utm_medium=referral&amp;utm_campaign=image&amp;utm_content=765993">nelson gonçalves</a> auf <a href="https://pixabay.com/de/?utm_source=link-attribution&amp;utm_medium=referral&amp;utm_campaign=image&amp;utm_content=765993">Pixabay</a> , <a href="https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/deed.de" target="_blank" rel="noopener noreferrer">CC0 Public Domain </a></p>
<p>&nbsp;</p>
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		<title>Digitale Presseschau 29/2012</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Daniel Schumacher]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 20 Jul 2012 15:31:07 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Presseschau]]></category>
		<category><![CDATA[Digitale Boheme]]></category>
		<category><![CDATA[Sandro Gaycken]]></category>
		<category><![CDATA[Internetsucht]]></category>
		<category><![CDATA[Kim Dotcom]]></category>
		<category><![CDATA[Marissa Mayer]]></category>
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		<category><![CDATA[Cyberwar]]></category>
		<category><![CDATA[Journalismus]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Thomas Knüwer]]></category>
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					<description><![CDATA[Sascha Lobo ist Vorbild und Zerrbild der Berliner „digitalen Bohème“. Internetjunkies sind wie Nikotinabhängige und Tageszeitungen haben ausgedient. Aber warum [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Sascha Lobo ist Vorbild und Zerrbild der Berliner „digitalen Bohème“. Internetjunkies sind wie Nikotinabhängige und Tageszeitungen haben ausgedient. Aber warum ist Kim Dotcom das neue Popsternchen? Das und noch mehr in der heutigen Ausgabe der Presseschau.</p>
<p>[youtube http://www.youtube.com/watch?v=MokNvbiRqCM&amp;feature=player_embedded;w=630&amp;h=340]<br />
Bisher war Kim Schmitz, alias Kimble oder Kim Dotcom, nur als durchgeknallter Internet-Multimillionär bekannt. Sein Portal Megaupload hat ihn reich und berühmt gemacht und brachte ihn wegen Urheberrechtsverletzungen in ein neuseeländisches Gefängnis. Nun präsentiert er sich als Sänger und &#8220;Freiheitskämpfer&#8221; auf YouTube. Adressiert an den US-Präsidenten Barack Obama streut Kim Dotcom die These, dass der Krieg gegen das Internet begonnen hat. Die Redaktion von politik-digital sagt: Das Lied hat eindeutig Hitpotential, aber ob der Vergleich zwischen SOPA, PIPA und ACTA mit MEGA wirklich zutrifft? Wir zweifeln dran.</p>
<p><strong><a title="Diese verflixten tausend Euro" href="http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/digitale-boheme-in-berlin-diese-verflixten-tausend-euro-11823254.html">Diese verflixten tausend Euro</a></strong></p>
<p>Berlin: Das Social Media-Mekka Deutschlands, das Pflaster des &#8220;Hipstertums&#8221; und, laut FAZ-Blogger Don Alphonso, Heimstätte der digitalen Bohème. Beispiele sind Netzexperten wie Sascha Lobo, Piratensprecher Johannes Ponader und Startup-Gründer wie die Samwer-Brüder. Zukunft? Ja, aber nur mit bedingungslosem Grundeinkommen und der Hoffnung, &#8220;Germany&#8217;s next Lobo, Ponader oder Samwer zu werden&#8221;. Bis dahin versucht man sich mit schlecht bezahlten Gastbeiträgen über Wasser zu halten oder doch die politische Karriere bei den Piraten zu verfolgen.</p>
<p><strong><a title="Syrien: Live-Landkarte von Vergewaltigungen" href="http://futurezone.at/netzpolitik/10129-syrien-live-landkarte-von-vergewaltigungen.php">Syrien: Live-Landkarte von Vergewaltigungen</a></strong></p>
<p>In Syrien herrscht Bürgerkrieg. Tagtäglich gibt es neue Berichte über Mord, Folter und Vergewaltigungen. Die Initiative &#8220;Women Under Siege Syria&#8221; hat aus diesem Grund eine Live-Landkarte ins Netz gestellt, um Gewaltverbrechen an Frauen so aktuell wie möglich zu dokumentieren. Der Artikel von Madleine Amberger auf dem Nachrichtenportal futurezone.at befasst sich mit der Entstehung und Entwicklung solcher &#8220;Krisenlandkarten&#8221; als &#8220;neueste Waffe im Arsenal von Menschenrechtsorganisationen&#8221;.</p>
<p><strong><a title="Exploiting the Neuroscience of Internet Addiction" href="http://www.theatlantic.com/health/archive/2012/07/exploiting-the-neuroscience-of-internet-addiction/259820/">Exploiting the Neuroscience of Internet Addiction</a></strong></p>
<p>Wussten Sie, dass Onlineaktivitäten Glückshormone freisetzen? Nein? Dann könnte Ihnen der Artikel von Bill Davidow im US-Magazin „The Atlantic“ weiterhelfen. Darin beschäftigt sich der Ingenieur, Autor und Risikokapital-Unternehmer mit dieser Frage sowie mit den Gefahren der Internetsucht und dem Profit, den Internetfirmen daraus ziehen. Denn die haben längst verstanden, was Tabak-Konzerne schon immer wussten: &#8220;Die Sucht ist gut fürs Geschäft&#8221;.</p>
<p><strong><a title="Das verzerrte Bild von Arbeitszeit und Erfolg" href="http://netzwertig.com/2012/07/19/firmenlenker-und-startup-gruender-das-verzerrte-bild-von-arbeitszeit-und-erfolg/">Das verzerrte Bild von Arbeitszeit und Erfolg</a></strong></p>
<p>Mit Marissa Mayer hat eine schwangere Frau die Firmenleitung von Yahoo übernommen. Ein Novum, denn Erfolg ist im öffentlichen Bewusstsein meist mit überdurchschnittlichem Engagement und Rund-um-die-Uhr-Verfügbarkeit verbunden. Martin Weigert veranschaulicht auf netzwertig.com dieses arbeitsrechtliche Problem und kommt zu dem Schluss, dass harte Arbeit und der Verlust von Freizeit nicht zwangsläufig mit Erfolg und besserer Leistung gleichzusetzen sind. Workoholics seien kein Ideal und deswegen hofft der Autor, dass das Beispiel Marissa Mayer kein Einzelfall bleibt.</p>
<p><strong><a title="&quot;Tageszeitungen sterben, kommen wir drüber weg&quot;" href="http://www.vocer.org/de/artikel/do/detail/id/228/%22tageszeitungen-sterben-kommen-wir-drueber-weg%22.html">&#8220;Tageszeitungen sterben, kommen wir drüber weg&#8221;</a></strong></p>
<p>Der Journalismus steht am Scheideweg. Nein, damit ist nicht das Leistungsschutzrecht gemeint. In einem Interview, das Ulrike Langer mit dem Gründungs-Chefredakteur der deutschen &#8220;Wired&#8221; Thomas Knüwer für vocer.org führte, sieht dieser keine Zukunft für das klassische Format Tageszeitung. Neue Ideen seien gefragt im Journalismus, denn: &#8220;Wenn Journalismus keine Innovationen hervorbringt, stirbt er&#8221;, so Knüwer.</p>
<p><strong><a title="&quot;Cyberwar ist humaner als ein echter Krieg&quot;" href="http://futurezone.at/netzpolitik/9827-cyberwar-ist-humaner-als-ein-echter-krieg.php?rss=fuzo">&#8220;Cyberwar ist humaner als ein echter Krieg&#8221;</a></strong></p>
<p>Ist Cyberwar super-sexy? Im Interview auf futurezone.at beantwortet der deutsche Cyberwar-Experte Sandro Gaycken diese und andere Fragen. Laut Gaycken, der Militärs in Cyberwar-Fragen berät, sind breit angelegte Hacker-Angriffe sehr viel kostengünstiger und effizienter als traditionelle Spionage und deshalb besonders attraktiv für einige Staaten. Auch einen Ratschlag für junge Hacker hat Gaycken: &#8220;Nicht für die bösen Jungs arbeiten. Wer auch immer das gerade ist&#8221;.</p>
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		<title>Kritik am Chef im Blog führt leicht zur Kündigung</title>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 28 Dec 2005 21:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[Mitarbeiterweblogs etablieren sich immer mehr. Doch die Chefs von Unternehmen sehen dieser Entwicklung nicht immer mit Begeisterung entgegen. In einigen Fällen haben die Angestelltenblogs bereits zur Kündigung geführt.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p class="fett">Mitarbeiterweblogs etablieren sich immer mehr. Doch die Chefs von Unternehmen sehen dieser Entwicklung nicht immer mit Begeisterung entgegen. In einigen Fällen haben die Angestelltenblogs bereits zur Kündigung geführt.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Zu lasziv hatte Stewardess Ellen Simonetti in Uniform nach dem Geschmack ihrer US-Fluggesellschaft Delta für Fotos in ihrem Weblog<br />
<a href="http://queenofsky.journalspace.com" target="_blank" rel="noopener noreferrer">„Queen of Sky“</a> posiert . Sie wurde kurzerhand gefeuert und betitelte daraufhin ihr amüsant geschriebenes Online-Tagebuch „Diary of a fired flight attendant“. Ihr Rausschmiss ist zwar kurios, aber beileibe kein Einzelfall: Nach einer Studie des Pew Internet und American Life Project gibt es über acht Millionen Blogs in der USA. Nachdem so mancher darin seinem Unmut über den Brötchengeber Luft gemacht hat, kam es bereits zu mehreren Dutzend<br />
<a href="http://www.rights.journalspace.com/?cmd=displaycomments&amp;dcid=1&amp;entryid=1" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Kündigungen</a>.</p>
<p>Schlagzeilen machte vor einigen Wochen der Google-Produktmanager Mark Jen, der in seinem Blog<br />
<a href="http://www.99zeros.blogspot.com" target="_blank" rel="noopener noreferrer">99zeros.blogspot.com</a> recht unverblümt über sein Angestelltenleben berichtet hatte und deswegen von dem Suchmaschinenbetreiber entlassen wurde. Ähnliche Fälle sind vom Online-Netzwerk Friendster und der Tageszeitung Herald-Sun bekannt.</p>
<p>Amerikanische Juristen wollen nun Klarheit schaffen und rufen nach Unternehmensrichtlinien für Mitarbeiter-Weblogs. Bislang haben nur wenige US-Firmen eine solche Regelung aufgestellt, zum Beispiel<br />
<a href="http://www.tbray.org/ongoing/When/200x/2004/05/02/Policy" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Sun Microsystems</a>. Der IT-Riese hat sogar eine eigene<br />
<a href="http://www.blogs.sun.com/roller/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Site</a> für die Blogs seiner Angestellten eingerichtet.</p>
<p>Prominentestes Beispiel des digitalen Arbeitnehmerprotests in Deutschland ist der Weblog<br />
<a href="http://www.verdi-blog.de/lidl" target="_blank" rel="noopener noreferrer">verdi-blog.de/lidl</a>. Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di startete ihn Ende 2004, nachdem ihr „Schwarzbuch Lidl“ bei den Beschäftigten der Handelskette für Furore gesorgt hat. „Der Blog wird wie ein Forum genutzt. Ich bin über die große Resonanz überrascht“, sagt ver.di-Online-Redakteur Bernd Steinmann. Einziger Nachteil der fortschrittlichen Vernetzung: Die nötige Betreuung ist arbeitsaufwändig. „Für jedermann offene Blogs laden Verrückte geradezu ein. Wir müssen ständig kontrollieren, dass keine Beleidigungen und Beschimpfungen drinnen stehen“, seufzt DGB-Pressesprecher Hilmar Höhn.</p>
<p>Wer als Arbeitnehmer öffentlich solche Äußerungen über seine Firma macht, riskiert nicht nur in den USA, kündigungsrechtlich ohnehin ein Arbeitgeberparadies, sondern auch in Deutschland die fristlose Kündigung.</p>
<p>Juristen raten Weblog-Schreibern grundsätzlich zu großer Vorsicht. Zwar hat das Bundesverfassungsgericht das Recht auf Meinungsfreiheit am Arbeitsplatz bejaht, aber die Abwägung mit den Treuepflichten gegenüber dem Arbeitgeber hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab und kann daher für Blogger negativ ausfallen. „Die entscheidenden Fragen lauten: War die Kritik sachlich? In welcher Form und in welchem Rahmen wurde sie geäußert? War es angemessen, sie an die Öffentlichkeit zu bringen und wurde sie zuvor intern vorgebracht?“ sagt Steffen Krieger, Arbeitsrechtsanwalt der Kanzlei Gleiss Lutz. Ist die Äußerung geeignet, das Vertrauensverhältnis zwischen Unternehmen und Mitarbeiter zu zerstören, so darf fristlos gekündigt werden.</p>
<p>„Sobald die Kritik öffentlich gemacht wird, gelten strengere Regeln als wenn sie intern im Unternehmen vorgebracht wird“, sagt Christian Donle, Experte für Arbeitsrecht und Internet-Recht in der Kanzlei Preu Bohlig &amp; Partner. Er rät zu einem nüchternen und objektiv-neutralen Stil der Berichterstattung über Missstände im Betrieb. Doch selbst dann droht im Falle eines Prozesses das zweischneidige Schwert der Beweiserhebung. „Die Tatsachen, die im Weblog geschrieben werden, müssen nachweislich wahr sein“, betont Arbeitsrechtsprofessor Stephan Pfaff von der Fachhochschule Westküste in Heide. Außerdem enden 90 Prozent aller Kündigungsschutzklagen mit einem Vergleich. „Selbst wenn der Arbeitnehmer eine hohe Abfindung erhält, was hat er letztlich davon im schwierigen Arbeitsmarkt heute?“, fragt Pfaff.</p>
<p>Für juristische Laien in der Weblog-Gemeinde hat Arbeitsrechtsanwalt Alexander von Maydell folgende Faustregel parat: „Wäre ich bereit, das mittellaut in der Betriebskantine zu sagen?“ Er rät dazu, keine Namen zu nennen. Technisch gibt es abgesehen von der naheliegenden Wahl eines Pseudonyms unterschiedliche Dienste zum Anonymisieren wie<br />
<a href="http://www.invisiblog.com" target="_blank" rel="noopener noreferrer">invisiblog.com</a>,<br />
<a href="http://www.tor.eff.org" target="_blank" rel="noopener noreferrer">tor.eff.org</a> und<br />
<a href="http://www.anonymizer.com/anonymizer2005/1.5/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">anonymizer.com</a>. Wer verhindern möchte, dass der Chef per Google &amp; Co. den Blog ausfindig macht, kann die Datei<br />
<a href="http://www.webtoolcentral.com/webmaster/tools/robots_txt_file_generator/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Robots.txt</a> verwenden. Wem das Anonymisieren zu umständlich ist, muss nach Aussage von Professor Pfaff immerhin damit rechnen, dass der Arbeitgeber bei strafrechtlich relevanten Inhalten möglicherweise den Provider zur Offenlegung der Identität des Bloggers zwingt.</p>
<p>&nbsp;</p>
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		<title>Dienstleistungsgewerkschaft ver.di</title>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 10 Jul 2002 23:00:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Antwort von ver.di zur 2. Stellungnahme der BDA zur privaten Nutzung des Internet, Berlin, den 10. Juli 2002]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Antwort von ver.di zur 2. Stellungnahme der BDA zur privaten Nutzung des Internet, Berlin, den 10. Juli 2002<!--break--></p>
<p>Wir möchten vorausschicken, dass wir den Zugang zu den neuen Kommunikationsmitteln auch am Arbeitsplatz für eine Voraussetzung einer Informations-/Wissensgesellschaft mit selbstverantwortlichen, kreativen und innovativen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern halten. Beschäftigte müssen ohne Angst vor heimlicher Überwachung Optionen haben, auch privat das Internet, Intranet oder einen E-Mailzugang zu nutzen, sofern im Betrieb mit diesen Kommunikationsmitteln gearbeitet wird. Wie dies im Einzelnen geregelt wird, ist eine Frage der individuellen betrieblichen Möglichkeiten. Eine Richtschnur sind die Regelungen zur privaten Telefonnutzung. Anzumerken ist, dass in Notfällen oder bei dienstlich begründeten Telefongesprächen privater Natur Privatgespräche durch den Arbeitgeber nicht verboten werden können. Dieser Grundsatz lässt sich auch auf den E-Mailverkehr übertragen.</p>
<p>Die Ablehnung der BDA, Beschäftigten einen Zugang zur Gewerkschaft über die im Betrieb genutzten elektronischen Kommunikationsmittel wie Internet, Intranet oder E-Mail zu gewähren, stößt bei ver.di auf Unverständnis. Schon in Hinblick auf den hohen Stellenwert von Art. 9 Abs. 3 GG &#8211; Koalitionsrecht der Gewerkschaften &#8211; ist der Arbeitgeber aus verfassungsrechtlichen Erwägungen daran gehindert, den Zugriff auf gewerkschaftliche Informationsangebote einzuschränken. Oft ist die Ansprache über IT-Systeme inzwischen sowohl für Betriebsräte als auch für Gewerkschaften die einzige Möglichkeit, Beschäftigte in Betrieben oder Unternehmen zu erreichen und zeitnah anzusprechen und umgekehrt. Nur wenn die elektronische Inanspruchnahme der gewerkschaftlichen Informationen durch die Beschäftigten zu einer relevanten und unzumutbaren Einschränkung zu Lasten des Arbeitgebers führt, kann der Arbeitgeber die Nutzung einschränken. Diese Einschränkung ist allerdings vom Arbeitgeber substantiiert darzulegen.</p>
<p>Mit unserer Kampagne Onlinerechte für Beschäftigte haben wir auf die unklare rechtliche Situation im Arbeitnehmerdatenschutz aufmerksam gemacht, die sich u.a. in einander widersprechenden arbeitsgerichtlichen Urteilen zeigt. Hieran wird die Notwendigkeit eines speziellen Schutzgesetzes deutlich.</p>
<p>Über 500 Unterstützer und Unterstützerinnen, die sich auf unserer Seite www.onlinerechte-fuer-beschaeftigte.de eingetragen haben, unterstreichen aus ihrer Erfahrung den Bedarf nach klaren Regelungen des Zugangs zu den neuen Medien im Betrieb.<br />
                    </p>
<p>
                      
                    </p>
</p>
<table cellpadding="2" width="146" border="0">
<tbody>
<tr>
<td bgcolor="#FFCC33">
<div class="tidy-2">Erschienen am 11.07.2002</div>
</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>
                      
                    </p>
<p>                    <!-- Content Ende --></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA)</title>
		<link>https://www.politik-digital.de/news/netzrecht-bda1-shtml-2440/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 03 Jul 2002 23:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
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					<description><![CDATA[Berlin, den 18. Juni 2002]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Berlin, den 18. Juni 2002<!--break--></p>
<p>Das Internet hat sich in einigen Arbeitsbereichen zu einem wichtigen Arbeitsinstrument entwickelt. Es ermöglicht den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, sich in kürzester Zeit relevante Arbeitsinformationen zu verschaffen.</p>
<p>Wissenschaftlich fundierte Analysen und Zahlen über die Höhe eines möglichen finanziellen Schadens für Arbeitgeber aufgrund der Privatnutzung des Internets durch Mitarbeiter, gibt es nicht. Um Konflikte zu vermeiden ist es empfehlenswert, individuelle Regelungen auf Unternehmensebene zur privaten Nutzung des Internets zu treffen und zu kommunizieren. Hierbei können schon bereits existierende Vereinbarungen z. B. zum privaten Telefonieren als Modell dienen.</p>
<p>Im Falle eines begründeten Missbrauchsverdacht durch übermäßiges Privatsurfen oder das Aufrufen von unseriösen Seiten durch einzelne Mitarbeiter ist eine Einzelkontrolle sinnvoll. In diesem Zusammenhang sollte mit dem betroffenen Mitarbeiter ein Gespräch geführt werden, um die dahinterliegenden Ursachen, wie z.B. fehlende Motivation zu ergründen und hier Abhilfe zu schaffen. Stellt sich bei den betroffenen Mitarbeitern keine Verhaltensänderung ein, kann der Arbeitgeber weitergehende arbeitsrechtliche Schritte in Betracht ziehen.</p>
<p>Die Notwendigkeit für ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz besteht aus Sicht der Arbeitgeber nicht. Die vorhandenen Gesetze zum Datenschutz sind ausreichend.</p>
<p>Die Forderung von verdi, allen Beschäftigten eine Option zur privaten Nutzung des Internets ermöglichen zu wollen, unterstützen die Arbeitgeber nicht. Einen allgemeinen Anspruch für Arbeitnehmer auf Privatnutzung des Internets am Arbeitsplatz oder auf Einrichtung eines Internetanschlusses darf es ebenfalls nicht geben.</p>
<p>Innerbetriebliche Kommunikation, auch mit dem Betriebsrat, erfolgt in vielen Unternehmen neben den herkömmlichen Möglichkeiten, bereits online über das Intranet. Die Forderung von verdi, nach einem zusätzlichen privaten Internetanschluss am Arbeitsplatz zur &#8220;Ermöglichung der Kommunikation mit der Interessenvertretung&#8221; ist deshalb nicht nachvollziehbar aber in der Konsequenz kostentreibend.<br />
                    </p>
</p>
<table cellpadding="2" width="146" border="0">
<tbody>
<tr>
<td bgcolor="#FFCC33">
<div class="tidy-2">Erschienen am 04.07.2002</div>
</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>
                      
                    </p>
<p>                    <!-- Content Ende --></p>
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		<title>Dienstleistungsgewerkschaft ver.di</title>
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		<pubDate>Wed, 03 Jul 2002 23:00:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[auf die Stellungnahme des BDA zur privaten Nutzung des Internets, Berlin, den 3. Juli 2002]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>auf die Stellungnahme des BDA zur privaten Nutzung des Internets, Berlin, den 3. Juli 2002<!--break--></p>
<p>In einer Zeit, in der sich E-Mail-Systeme, Intra- und Internet etabliert haben, sollte der Umgang mit diesen Kommunikationsmitteln auch für betriebliche Interessenvertretungen und am Arbeitsplatz selbstverständlich sein. Ver.di setzt sich ein für klare Regelungen zwischen Arbeitgebern und Beschäftigten sowie für eine Reglementierung der Kontrollmöglichkeiten durch die ArbeitgeberInnen.</p>
<p>Zu der bei politik-digital veröffentlichten Stellungnahme des BDA zur privaten Nutzung des Internets in Betrieben und zur elektronischen Überwachung des Online-Verhaltens nehmen wir im folgenden Stellung.</p>
<p>1.<br />
                    <a href="http://www.verdi.de" target="_blank" rel="noopener noreferrer">ver.di</a> begrüßt, dass der BDA sich den Forderungen der Gewerkschaft nach klaren Regelungen zur privaten Nutzung von Internet und E-Mailsystemen am Arbeitsplatz durch Betriebsvereinbarungen anschließt. Sinnvoll erscheint auch der Vorschlag, bei individuellen Regelungen zur privaten Internetnutzung an bereits existente Regelungen, wie z.B. die zur privaten Nutzung des Telefons, anzuknüpfen.</p>
<p>2. Die Gewerkschaft betont, dass es ihr um eine verantwortungsbewusste und ökonomisch sinnvolle Nutzung der neuen Kommunikationsmittel geht. Auch ver.di spricht sich gegen den Missbrauch der neuen Technologien aus. Wir empfehlen einen sinnvollen Gebrauch von Filterprogrammen und eindeutigen Sanktionen. Beides muss selbstverständlich mit der Interessenvertretung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in den Betrieben abgestimmt werden.</p>
<p>3. Die vorhandenen Gesetze zum Datenschutz sind komplex und unübersichtlich, das zeigt sich in der betrieblichen und rechtlichen Praxis. ver.di setzt sich dafür ein, dass die Grundrechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in der Informationsgesellschaft gewahrt werden. Der arbeitsrechtliche Standard muss mit der technischen Entwicklung Schritt halten. Nur in einem speziellen Arbeitnehmerdatenschutzgesetz kann der abhängigen Situation der Beschäftigten Rechnung getragen und können geeignete rechtliche Instrumente zur Durchsetzung des Datenschutzes für die betrieblichen Interessenvertretungen und die Beschäftigten bereitgestellt werden.</p>
<p>4. ver.di fordert, dass die Beschäftigten, deren Arbeitsplatz bereits über einen Zugang zu Internet und E-Mailsystemen verfügt, diesen in geregeltem Umfang auch privat nutzen dürfen. So hat auch die Datenschutzarbeitsgruppe der Europäischen Kommission in ihrem Arbeitspapier zur &#8220;Überwachung der elektronischen Kommunikation der Beschäftigten&#8221; das Verbot von privatem Internet-Gebrauch am Arbeitsplatz als nicht vernünftig bewertet. Ein solches Verbot verkenne, in welchem Umfang das Internet ArbeitnehmerInnen im Alltag unterstützen könne.<br />
                    <br />Fortschrittliche Unternehmen haben längst erkannt, dass sie davon profitieren, wenn ihre Beschäftigten das Internet in angemessenem Rahmen auch privat nutzen dürfen. Dieser Auffassung folgt bisher nur ein Teil der ArbeitgeberInnen, so dass es immer wieder zu Streitigkeiten zwischen den Beteiligten bis hin zu arbeitsgerichtlichen Prozessen kommt. Wir sehen daher akuten Handlungsbedarf im o.g. Sinne.</p>
<p>5. ver.di fordert, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über Intra-, Internet und E-Mailsystemen Kontakt zu ihrem Betriebsrat und ihrer Gewerkschaft aufnehmen können und umgekehrt. Nach unserer Erfahrung hat in vielen Betrieben die Interessenvertretung der Beschäftigten keinen Zugang zum Intranet oder eine eigene Homepage. In der Vergangenheit gab es sogar den konkreten Fall, dass Beschäftigten der Zugang zur Internetplattform ihres Betriebsrates gesperrt wurde und diesem der Zugang zu seiner Gewerkschaft. Zu einer Zeit in der, wie der BDA in seiner Stellungnahme konstatiert, das Internet sich zu einem wichtigen Arbeitsinstrument entwickelt hat, darf den Betriebsräten und Gewerkschaften nicht die E-Kommunikation mit ihren Mitgliedern und den Beschäftigten versperrt werden. Nicht zusätzliche private Internetanschlüsse an jedem Arbeitsplatz sind unsere Forderung, vielmehr gilt es, für alle Beschäftigten im Betrieb Zugangsmöglichkeiten zum Netz zu schaffen.<br />
                    </p>
</p>
<table cellpadding="2" width="146" border="0">
<tbody>
<tr>
<td bgcolor="#FFCC33">
<div class="tidy-2">Erschienen am 04.07.2002</div>
</td>
</tr>
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</table>
<p>
                      
                    </p>
<p>                    <!-- Content Ende --></p>
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		<title>Online ohne Leine</title>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 03 Jul 2002 23:00:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[In ihrer ersten Onlinekampagne fordert die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di "
                      Onlinerechte für Beschäftigte".]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>In ihrer ersten Onlinekampagne fordert die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di &#8221;<br />
                      <a href="http://www.onlinerechte-fuer-beschaeftigte.de/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Onlinerechte für Beschäftigte</a>&#8220;.<!--break-->
                    </p>
<p>Für viele Arbeitnehmer gehören E-Mail und Internet bereits zum beruflichen und privaten Alltag &#8211; so auch für<br />
                    <a href="http://tool.wegewerk.com/verdi/onlinerechte/quest/overview.php3?id=1&amp;" target="_blank" rel="noopener noreferrer">rita2008</a>, Teilnehmerin des virtuellen Interviews auf der<br />
                    <br />ver.di-Kampagnen-Seite. Zwar gibt es in ihrer Firma kein Verbot zum privaten Surfen am Arbeitsplatz, aber trotzdem wurde ihr aus genau diesem Grund fristlos gekündigt. Die Begründung: Durch das private Surfen würde die Arbeitszeit nicht voll ausgenutzt. Auf der anderen Seite nutzen Beschäftigte das Internet zum illegalen Download von mp3-Dateien, zum Surfen auf Pornoseiten und zum &#8220;Moorhuhn&#8221;-Spielen und bringen so den Arbeitgeber in Bedrängnis. Bei dem Versuch, sich gegen solchen Missbrauch zu wehren, greifen manche Arbeitnehmer wiederum auf legale und teilweise illegale Überwachungssoftware zurück &#8211; Big Brother ist watching you! Der Schaden durch privates Surfen wird laut einer Studie von<br />
                    <a href="http://www.sterlingcommerce.de/enhanced.asp" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Sterling Commerce</a> vom September 2001 auf rund 52 Mrd. Euro geschätzt. Privates Surfen am Arbeitsplatz verursacht ohne Zweifel wirtschaftlichen Schaden für Unternehmen. Ergänzend zu der Studie von Sterling Commerce schätzt das Beratungsunternehmen<br />
                    <a href="http://www.idc.com" target="_blank" rel="noopener noreferrer">IDC</a> den Anteil der Netzwerkbelastung durch „nicht unternehmensrelevante Internet-Aktivitäten“ in vielen Unternehmen auf 30-40 Prozent.</p>
<p>                    <strong>Unsichere Rechtslage</strong><br />
                    <br />Rechtsverbindliche Regelungen zur privaten Nutzung des Internets in Betrieben und zur elektronischen Überwachung des Online-Verhaltens von Arbeitnehmern existieren bisher kaum. Manche Einzelurteile der Arbeitsgerichte widersprechen sich sogar in ihrem Urteil. Mit ihrer ersten Online-Kampagne möchte die Dienstleistungsgesellschaft ver.di diesem Sachverhalt Rechnung tragen und setzt sich für eine verbindliche rechtliche Regelung dieser Probleme über ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz oder betriebliche Vereinbarungen ein. Michael Sommer, zu Beginn der Kampagne stellvertretender Vorsitzender von ver.di und mittlerweile DGB Vorsitzender, stellt jedoch im von politik-digital.de durchgeführten<br />
                    <a href="/salon/transcripte/msommer.shtml" target="_blank" rel="noopener noreferrer">ver.di-Chat</a> klar: &#8220;Wir reden nicht dem Missbrauch des Internet das Wort&#8221;. Stattdessen setzt sich ver.di für klare Absprachen zwischen den Tarifpartnern ein, um die große Unsicherheit vieler Arbeitnehmer hinsichtlich privater Nutzung des Internet zu beseitigen, zumal die Grenzen zwischen privater und betrieblicher Nutzung des Internet häufig fließend sind. Ziel der Kampagne ist es außerdem, in einem &#8220;klaren Arbeitsnehmerdatenschutzgesetz&#8221; (Sommer) den Einsatz von Überwachungssoftware zu regeln. Sommer ist überzeugt, &#8220;dass in weiten Bereichen illegale Überwachungssoftware im Einsatz ist, was den meisten Arbeitnehmern nicht bekannt ist.&#8221; Zwar dürfe das Internet nicht für illegale Nutzung am Arbeitsplatz missbraucht werden, etwa um Beleidigungen, Geschäftsgeheimnisse oder sensible Unternehmensdaten zu verschicken, aber für ver.di ist die permanente Überwachung der Beschäftigten &#8211; auch vor dem Hintergrund der grundgesetlich garantierten Privatsphäre &#8211; &#8220;keineswegs akzeptabel&#8221;. Statt dessen stellt sich die Gewerkschaft bei &#8220;begründeten Verdachtsfällen (&#8230;) Missbrauchskontrollen nach klaren, transparenten Regeln und unter Beteiligung des Betriebsrats&#8221; vor.<br />
                    </p>
<p>
                    <br />
                    <strong>&#8220;Ein Prozess von Geben und Nehmen&#8221;</strong><br />
                    <br />Hört sich kompliziert an? In der Tat herrscht bei manchen Nutzern der Kampagnenseite Verwirrung. Im<br />
                    <a href="/salon/transcripte/msommer.shtml" target="_blank" rel="noopener noreferrer">ver.di Chat</a> mit Michael Sommer fragt &#8220;ernst&#8221;: &#8220;Für mich klingt das ein bisschen schwammig, möchten Sie nun, dass ich meiner Freundin eine Mail am Arbeitsplatz schreiben kann, oder nicht?&#8221; Die Antwort bleibt freilich ebenfalls schwammig: &#8220;Wenn es nicht Ihre Haupttätigkeit ist: Aber natürlich!&#8221; Hier liegt in der Tat der Knackpunkt der Kampagne: Eine rechtliche Regelung der privaten Nutzung des Internets am Arbeitsplatz müsste den Spagat zwischen eindeutigen und dennoch flexiblen Regelungen schaffen. ver.di setzt dabei auf die Tarifpartner und eine verbindliche Regelung zur privaten Nutzung des Internets auf Betriebsebene, wie es auch beim Gebrauch des Telefons gehandhabt wird. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (<br />
                    <a href="http://www.bda-online.de/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">BDA</a>) erklärt in einer<br />
                    <a href="/edemocracy/netzrecht/bda1.shtml" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Stellungnahme</a> für politik-digital.de vom 18. Juni 2002, dass die Arbeitgeber ebenfalls der Meinung sind, dass &#8220;bereits existierende Vereinbarungen &#8211; z.B. zum privaten Telefonieren &#8211; als Modell dienen&#8221; könnten.</p>
<p>In &#8220;einem Prozess von Geben und Nehmen&#8221; (Sommer) soll den Arbeitnehmern die Nutzung des Internets am Arbeitsplatz für nicht ausschließlich betriebliche Zwecke ermöglicht werden. ver.di erkennt dabei auch die Probleme der Netzwerkgesellschaft und -ökonomie, die unter den Bedingungen der Individualisierung und der &#8220;Ich-AG&#8221; eine &#8220;Patentlösung&#8221; für die Nutzung von Online-Medien in allen Betrieben unmöglich macht. Und so versucht ver.di auch nicht, kollektive Lösungen zu bieten. Die Betonung der individuellen Situation des jeweiligen Unternehmens, auf die Regelungen zur Online-Nutzung bezogen sein müssten, zieht sich durch die gesamte Kampagne. Gleichzeitig sollen die Arbeitnehmer durch ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz vor ungerechtfertigter Überwachung geschützt werden. Hier widerspricht die BDA in ihrer<br />
                    <a href="/edemocracy/netzrecht/bda1.shtml" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Stellungnahme</a> der ver.di Position: &#8220;Die Notwendigkeit für ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz besteht aus Sicht der Arbeitgeber nicht. Die vorhandenen Gesetze zum Datenschutz sind ausreichend.&#8221;</p>
<p>
                    <strong>Streitpunkt private Nutzung</strong><br />
                    <br />Ein weiterer Streitpunkt ist die Ermöglichung der privaten Nutzung des Internets. &#8220;Die Forderung von verdi, allen Beschäftigten eine Option zur privaten Nutzung des Internets ermöglichen zu wollen, unterstützen die Arbeitgeber nicht. Einen allgemeinen Anspruch für Arbeitnehmer auf Privatnutzung des Internets am Arbeitsplatz oder auf Einrichtung eines Internetanschlusses darf es ebenfalls nicht geben, heißt es in der<br />
                    <a href="/edemocracy/netzrecht/bda1.shtml" target="_blank" rel="noopener noreferrer">BDA Stellungnahme</a>. In der<br />
                    <a href="/edemocracy/netzrecht/verdi1.shtml" target="_blank" rel="noopener noreferrer">ver.di Antwort</a> für politik-digital.de auf diese Stellungnahme des BDA vom 3. Juli 2002 verneint die Gewerkschaft die Absicht einer solchen generellen Forderung. Vielmehr fordert ver.di, &#8220;dass die Beschäftigten, deren Arbeitsplatz bereits über einen Zugang zu Internet und E-Mailsystemen verfügt, diesen in geregeltem Umfang auch privat nutzen dürfen&#8221;. Hier zeigt sich die Tücke im Detail, zwischen allgemeinem Anspruch und der Lösung im Kleinen, die nach<br />
                    <a href="http://tool.wegewerk.com/verdi/onlinerechte/quest/overview.php3?id=1&amp;" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Expertenmeinung</a> durch die unsichere Rechtslage hervorgerufen wird.</p>
<p>Ein anderer Aspekt der privaten Nutzung des Internets ist ebenfalls umstritten. Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di fordert in ihrer Stellungnahme, &#8220;dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über Intra-, Internet und E-Mailsystemen Kontakt zu ihrem Betriebsrat und ihrer Gewerkschaft aufnehmen können und umgekehrt. Nach unserer Erfahrung hat in vielen Betrieben die Interessenvertretung der Beschäftigten keinen Zugang zum Intranet oder eine eigene Homepage. In der Vergangenheit gab es sogar den konkreten Fall, dass Beschäftigten der Zugang zur Internetplattform ihres Betriebsrates gesperrt wurde und diesem der Zugang zu seiner Gewerkschaft.&#8221; Die Standpunkt der Arbeitergeber ist eindeutig. In einer<br />
                    <a href="/edemocracy/netzrecht/bda2.shtml" target="_blank" rel="noopener noreferrer">zweiten Stellungnahme</a> vom 4. Juli 2002 stellt der BDA fest: &#8220;Das Internet hat sich in einigen Bereichen zu einem wichtigen Arbeitsinstrument entwickelt. In vielen anderen Arbeitsbereichen spielt es gar keine oder kaum eine Rolle. Die Forderung, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über Intra-, Internet oder Email-Systemen Kontakt zu Ihrer Gewerkschaft aufnehmen können, lehnt die BDA ab. Dort, wo bereits durch andere Kommunikationswege die Kommunikation zu betrieblichen Mitarbeitervertretungen möglich ist, ist die Forderung von ver.di nach Internetzugang für alle Beschäftigten nicht nachvollziehbar und deshalb abzulehnen.&#8221; Die Antwort von ver.di kam prompt: &#8220;Die Ablehnung der BDA, Beschäftigten einen Zugang zur Gewerkschaft über die im Betrieb genutzten elektronischen Kommunikationsmittel wie Internet, Intranet oder E-Mail zu gewähren, stößt bei ver.di auf Unverständnis. Schon in Hinblick auf den hohen Stellenwert von Art. 9 Abs. 3 GG &#8211; Koalitionsrecht der Gewerkschaften &#8211; ist der Arbeitgeber aus verfassungsrechtlichen Erwägungen daran gehindert, den Zugriff auf gewerkschaftliche Informationsangebote einzuschränken&#8221;, heißt es in der<br />
                    <a href="/edemocracy/netzrecht/verdi2.shtml" target="_blank" rel="noopener noreferrer">zweiten Stellungnahme von ver.di</a>.</p>
<p>Der Fortlauf der Kampagne wird zeigen, ob es möglich sein wird, die unterschiedlichen Standpunkte auf einen gemeinsamen Nenner zu bringen. Die Gesprächsbereitschaft ist da, wie die Stellungnahmen der beiden Organisationen zeigen. Spannend ist auch die Frage, wie die Politik reagieren wird. Besonders vor dem Hintergrund der anstehenden Bundestagswahlen.</p>
<p>                    <strong>Kampagnenelemente</strong><br />
                    <br />Kern-Tool der Kampagnenseite ist eine Unterschriftenliste, in die sich seit März circa 500 Unterstützer eingetragen haben. Sommer: &#8220;Wir sind ganz zufrieden mit der Resonanz.&#8221; Bis zu den Bundestagswahlen soll die Kampagne vorerst laufen und der damalige ver.di-Vize Sommer verspricht geheimnisvoll &#8220;spektakulärere Geschichten&#8221;, wenn die Unterschriftenliste alleine nicht die gewünschte Wirkung erzielt. Für die Realisierung der Kampagnenseite zeichnet sich die Berliner Medienagentur &#8221;<br />
                    <a href="http://www.wegewerk.de" target="_blank" rel="noopener noreferrer">wegewerk</a>&#8221; verantwortlich. &#8220;Wir waren uns mit unserem Auftraggeber von Beginn an darüber im Klaren, dieses Online-Thema vor allem durch die Nutzung der interaktiven Möglichkeiten der E-Kommunikation zu artikulieren&#8221;, so Juri Maier, Geschäftsführer bei wegewerk. Ein innovatives Entwickler-Team sorgt dafür, dass diese interaktiven Möglichkeiten auch ausgeschöpft werden. Neben der virtuellen Unterschriftenliste informiert ein Newsletter über den Verlauf der Kampagne und die Nutzer können in einem Forum Erfahrungen austauschen und diskutieren. Zudem entwickelte wegwerk ein<br />
                    <a href="/edemocracy/netzkampagnen/interview.shtml" target="_blank" rel="noopener noreferrer">&#8220;virtuelles Interview&#8221;</a>, bei dem die User bis zu einem bestimmten Stichtag Fragen an einen Experten stellen, und die Fragen der anderen Nutzer bewerten können. Nach Ablauf des Stichtages werden die zehn am höchsten bewerteten Fragen beantwortet. Das am 30.6. 2002 durchgeführte Interview zum Thema &#8220;Überwachungssoftware&#8221; ist ebenso wie ein Interview mit dem Arbeitsrechtsexperten<br />
                    <a href="http://tool.wegewerk.com/verdi/onlinerechte/quest/overview.php3?id=1&amp;" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Prof. Dr. Wedde</a> online auf der Kampagnenseite zum nachlesen bereitgestellt. Online-Umfragen und umfangreiche Download-Möglichkeiten runden das Angebot ab. Bis zum Herbst wollen die Campaigner bei ver.di noch Unterschriften sammeln und die Liste noch vor der Bundestagswahl an den Bundesarbeitsminister Riester überreichen. In der nächsten Legislaturperiode soll dann nach dem Willen der Gewerkschaft das längst überfällige Arbeitnehmerdatenschutzgesetz verabschiedet werden &#8211; und Menschen wie &#8220;rita2008&#8221; damit mehr Sicherheit beim Umgang mit dem Internet am Arbeitslatz gegeben werden.</p>
</p>
<table cellpadding="2" width="146" border="0">
<tbody>
<tr>
<td bgcolor="#FFCC33">
<div class="tidy-2">Erschienen am 04.07.2002</div>
</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>
                      
                    </p>
<p>                    <!-- Content Ende --></p>
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