<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>BMJV &#8211; politik-digital</title>
	<atom:link href="https://www.politik-digital.de/tag/bmjv/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>https://www.politik-digital.de</link>
	<description>Information, Kommunikation, Partizipation</description>
	<lastBuildDate>Tue, 19 May 2015 16:35:52 +0000</lastBuildDate>
	<language>de</language>
	<sy:updatePeriod>
	hourly	</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>
	1	</sy:updateFrequency>
	<generator>https://wordpress.org/?v=6.9.4</generator>

<image>
	<url>https://www.politik-digital.de/wp-content/uploads/2020/07/cropped-Politik-Digital_Logo_Sign_Gradient-512-32x32.png</url>
	<title>BMJV &#8211; politik-digital</title>
	<link>https://www.politik-digital.de</link>
	<width>32</width>
	<height>32</height>
</image> 
	<item>
		<title>Bürgerrechte abräumen im Schnelldurchlauf</title>
		<link>https://www.politik-digital.de/news/buergerrechte-abraeumen-im-schnelldurchlauf-145778/</link>
					<comments>https://www.politik-digital.de/news/buergerrechte-abraeumen-im-schnelldurchlauf-145778/#comments</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[Julie Rothe]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 19 May 2015 16:35:52 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Vorratsdatenspeicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Heiko Maas]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesverfassungsgericht]]></category>
		<category><![CDATA[VDS]]></category>
		<category><![CDATA[EuGH]]></category>
		<category><![CDATA[BMJV]]></category>
		<category><![CDATA[Höchstspeicherfrist]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://politik-digital.de/?p=145778</guid>

					<description><![CDATA[Jetzt soll wieder alles ganz schnell gehen. Nachdem die Umbenennung der Vorratsdatenspeicherung in „Höchstspeicherfrist“ nicht von der Wiedereinführung eines bereits [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/monitor-auge-by-geralt-cc0-via-pixbay.jpg"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="alignnone wp-image-148852 size-full" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/monitor-auge-by-geralt-cc0-via-pixbay.jpg" alt="monitor auge by geralt cc0 via-pixbay" width="640" height="280" /></a>Jetzt soll wieder alles ganz schnell gehen. Nachdem die Umbenennung der Vorratsdatenspeicherung in „Höchstspeicherfrist“ nicht von der Wiedereinführung eines bereits für verfassungswidrig erklärten Gesetzes ablenken konnte, soll das entsprechende neue Gesetz jetzt in wenigen Wochen durch die Instanzen gejagt werden. Ein Kommentar zum Referentenentwurf für die Vorratsdatenspeicherung.</p>
<p>Einen Monat ist es her, seit Justizminister Heiko Maas die Eckpunkte für ein neues Gesetz zur <a title="Vorratsdatenspeicherung: Fakten-Check und Chronologie" href="http://politik-digital.de/vorratsdatenspeicherung-fakten-check-und-chronologie" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung</a> (Neusprech: Leitlinien zur Einführung einer Speicherpflicht und Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten) vorgestellt hat. Seit dem Wochenende liegt nun der mit dem Innenministerium koordinierte <a href="https://netzpolitik.org/wp-upload/2015-05-15_BMJV-Referentenentwurf-Vorratsdatenspeicherung.pdf" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Referentenentwurf</a> des Justizministeriums zur Ressortabstimmung mit den übrigen Ministerien und zur Verbändeanhörung vor. Im Eiltempo soll der Vorschlag jetzt diskutiert werden. Bereits in der kommenden Woche will das Kabinett den Entwurf beschließen und diesen dann im Juni durch Bundestag und Bundesrat peitschen. Da bleibt kaum Zeit für die eigentliche parlamentarische Arbeit der Abgeordneten in den Ausschüssen, und auch die Front der Kritiker aus der Zivilgesellschaft &#8211; zum Beispiel Datenschützer und Bürgerrechtsorganisationen &#8211; hat nur wenig Gelegenheit sich zu formieren.</p>
<p>Ein äußerer Zwang für die Schnelligkeit, mit der hier versucht wird, ein so weitreichendes Gesetz durchzudrücken, ist zumindest aktuell nicht bekannt. Im Gesetzesentwurf wird abstrakt von „Lücken bei der Strafverfolgung und bei der Gefahrenabwehr“ und einer nicht-effektiven Strafverfolgung gesprochen, die durch die Vorratsdatenspeicherung verbessert werden soll. Diese Lücken, wenn es sie denn gibt, müssten aber schon länger bestehen, um einen so überstürzten, tiefgreifenden Grundrechteeingriff zu rechtfertigen. Aktuell gibt es jedenfalls keinen äußeren Anlass, der diese Dringlichkeit erfordert. Die Eile, mit der das Papier nun bis zum Beginn der parlamentarischen Sommerpause am 3. Juli durchgebracht werden soll, schlägt sich auch in dem Entwurf nieder, der an zahlreichen Stellen fragwürdige Gesetzänderungen vorsieht.</p>
<h3>Sind Messaging-Dienste doch betroffen?</h3>
<p>Der Referentenentwurf orientiert sich stark an den von Heiko Maas im April vorgestellten <a href="http://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/20150415-Leitlinien-HSF.pdf?__blob=publicationFile" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Leitlinien</a>. Gespeichert werden sollen Verkehrsdaten, die bei der Telekommunikation anfallen: Das sind Rufnummern der beteiligten Anschlüsse (auch wenn kein Gespräch zustande kam); Datum; Uhrzeit und Dauer der Gespräche bzw. des Empfangs von Kurznachrichten; Anbieter des Dienstes; die internationale Kennung von Mobiltelefonen (IMSI); sowie das Datum der Aktivierung der Dienste bei Prepaid-Karten. Hinzu kommen die Standorte der Funkzellen, in denen sich Mobiltelefone während der Gespräche und des Empfangs von Nachrichten befinden; die IP-Adressen von Internetnutzern; die eindeutige Kennung des Anschlusses sowie seines Benutzers; sowie die genauen Daten der Nutzung. All diese der Standortbestimmung dienenden Daten sollen vier Wochen gespeichert werden. Bei Internet-Telefondiensten wie Skype sollen die IP-Adressen und Benutzernamen sogar zehn Wochen lang gesichert werden. Dabei stellt sich die Frage, ob Messaging-Dienste wie Facebook und WhatsApp, die ebenfalls eine Telefonfunktion anbieten, als Internet-Telefondienste behandelt werden. In diesem Fall würde ein klarer Widerspruch zur vor einem Monat abgegebenen Versicherung vorliegen, dass eben diese Instant Messenger-Dienste von der Vorratsdatenspeicherung ausgeschlossen seien.</p>
<p>Die Erhebung und Sicherung der genannten Daten sollen der Aufklärung von besonders schweren Straftaten dienen, wobei es nach wie vor fraglich ist, ob wirklich alle im Straftatenkatalog aufgeführten Taten auch als besonders schwer gelten können.</p>
<h3>Straftatbestand Datenhehlerei &#8211; Whistleblower abschrecken?</h3>
<p>Ganz nebenbei schafft der Gesetzentwurf im Übrigen noch einen neuen Straftatbestand: §202 d: „Datenhehlerei“. Offenbar wurde der gesamte Entwurf so eilig zusammengeschustert, dass hier (versehentlich oder bewusst) ein neuer Straftatbestand geschaffen werden soll, der geeignet ist, Whistleblower und investigativ arbeitende Journalisten zu kriminalisieren. Der Datenhehlerei macht sich strafbar, wer sich und anderen nichtöffentliche Daten zugänglich macht, die ein Dritter rechtswidrig erlangt hat. Auch die Beschaffung, Überlassung und bewusste Verbreitung solcher Daten wird in dem neuen Paragraphen erfasst. Explizit ausgenommen werden lediglich Handlungen von Amtsträgern und deren Beauftragten, die in Erfüllung ihrer dienstlichen Pflichten geschehen und beispielsweise der Aufklärung von Steuerdelikten oder Strafverfahren dienen.</p>
<p>Die Legalisierung des Ankaufs von Steuersünder-CDs durch den Staat dürfte der Hauptgrund für den neuen Straftatbestand sein, der hier zusammen mit der Vorratsdatenspeicherung verabschiedet werden soll. Dass dadurch die Arbeit von investigativen Journalisten gefährdet werden könnte, hat der Verfassungsrechtler und Richter <a href="https://netzpolitik.org/2015/warum-der-vorschlag-zur-strafbarkeit-der-datenhehlerei-die-pressefreiheit-gefaehrdet/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Ulf Buermeyer ausführlich</a> dargelegt. Schließlich werden Journalisten in der Gesetzesbegründung zwar ausgenommen, diese hat allerdings keine Gesetzeskraft, da sie kein Bestandteil des verabschiedeten Gesetztextes sein wird. Und der schwammig formulierte Gesetzestext lässt große Interpretationslücken für Ermittlungsrichter, die über Durchsuchungsbeschlüsse und Überwachungsanordnungen entscheiden müssen.</p>
<p>Zudem stellt sich die Frage, ob Blogger, die Missstände mit Hilfe geleakter oder rechtswidrig beschaffter Dokumente aufdecken, sich ebenfalls auf ihre journalistische Tätigkeit berufen könnten, wie der Verfassungsrechtler <a href="http://www.cr-online.de/blog/2015/05/18/indiskretionen-werden-zur-strafbaren-datenhehlerei/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Nico Härting</a> zu bedenken gibt. Whistleblower, die nicht allgemein zugängliche Daten weitergeben, würden nach dem vorliegenden Entwurf in dem jedem Fall eine Straftat begehen. Auch die Abfrage-Ausnahme für Berufsgeheimnisträger birgt weiterhin Tücken. <a title="Rebranding: Aus #VDS wird Höchstspeicherfrist" href="http://politik-digital.de/rebranding-aus-vds-wird-hoechstspeicherfrist" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Wie bereits berichtet</a>, werden auch die Verkehrsdaten von Journalisten, Anwälten, Seelsorgern und Abgeordneten gespeichert, dürfen aber nicht herausgeben werden. Die Strafverfolgungsbehörden müssen vor einer Datenabfrage prüfen, ob bekannte Nummern oder IP-Adressen dieser Berufsgruppen vorliegen. Für berufliche Zwecke notwendige anonyme Mobiltelefone können so allerdings nicht ausgeschlossen werden. Eine zufällige Datenabfrage bleibt damit hingegen durchaus möglich.</p>
<p>Und ein weiteres Detail könnte in einem anderen Bereich weitreichende Folgen haben. Da alle „Erbringer öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste“ die oben aufgeführten Daten speichern sollen, sind davon unter Umständen auch die Betreiber öffentlicher WLAN-Zugänge betroffen. Die bereits <a title="Störerhaftung: Angst schaden Internet" href="http://politik-digital.de/stoererhaftung-angst-schaden-internet">viel kritisierte anstehende Änderung des Telemedien-Gesetzes</a>, die das Providerprivileg auch auf die Betreiber offener WLAN-Netze ausweiten würde, hätte somit keinerlei Nutzen. Die hier geforderte Datenspeicherung wird kein öffentlicher WLAN-Betreiber auf sich nehmen, im Vergleich dazu wirkt die bislang geforderte Nutzerauthentifizierung geradezu geringfügig. Der Traum vom freien WLAN würde mit dem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung gleich mit dem Recht auf Schutz der Privatsphäre und des Fernmeldegeheimnisses zu Grabe getragen.</p>
<p>Wenn hier nicht ein so unfassbares Tempo für die Verabschiedung dieses weitreichenden Gesetzes an den Tag gelegt würde, könnte man fast annehmen, das Haus des ehemaligen VDS-Kritikers Maas hat absichtlich einen unausgegorenen und juristisch fragwürdigen Gesetzestext entworfen, um den Kritikern möglichst viele Angriffspunkte zu geben. Davon ist aber nicht auszugehen, stattdessen wird wohl das Verfassungsgericht abermals einschreiten und diese irrsinnige Gesetzgebung im Nachgang erneut kassieren müssen.</p>
<p>Bild: <a href="https://pixabay.com/en/monitor-monitor-wall-big-screen-eye-1054708/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">geralt CC0 via pixbay</a></p>
<div class="attribution-info"></div>
<p><a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x11011.png" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><img decoding="async" class="alignleft  wp-image-139428" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x11011.png" alt="CC-Lizenz-630x1101" width="441" height="77" /></a></p>
]]></content:encoded>
					
					<wfw:commentRss>https://www.politik-digital.de/news/buergerrechte-abraeumen-im-schnelldurchlauf-145778/feed/</wfw:commentRss>
			<slash:comments>1</slash:comments>
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Rebranding: Aus #VDS wird Höchstspeicherfrist</title>
		<link>https://www.politik-digital.de/news/rebranding-aus-vds-wird-hoechstspeicherfrist-145375/</link>
					<comments>https://www.politik-digital.de/news/rebranding-aus-vds-wird-hoechstspeicherfrist-145375/#comments</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[Julie Rothe]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 15 Apr 2015 14:39:13 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[EuGH]]></category>
		<category><![CDATA[BMJV]]></category>
		<category><![CDATA[Höchstspeicherfrist]]></category>
		<category><![CDATA[Vorratsdatenspeicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Heiko Maas]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesverfassungsgericht]]></category>
		<category><![CDATA[Sigmar Gabriel]]></category>
		<category><![CDATA[Thomas de Maizière]]></category>
		<category><![CDATA[VDS]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://politik-digital.de/?p=145375</guid>

					<description><![CDATA[Manche Ideen sind nicht totzukriegen. Egal wie viele Gerichte ein Gesetz für verfassungswidrig erklären, egal wie groß der Protest in [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/hsf-bearb.jpg"><img decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-145380" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/hsf-bearb.jpg" alt="hsf bearb" width="640" height="280" /></a>Manche Ideen sind nicht totzukriegen. Egal wie viele Gerichte ein Gesetz für verfassungswidrig erklären, egal wie groß der Protest in Politik und Bevölkerung ist – die Vorratsdatenspeicherung geistert seit Jahren durch das Land.</p>
<p>Nach dem Anschlag auf die Redaktion von <a href="http://politik-digital.de/trotz-charlie-hebdo-nein-zur-vorratsdatenspeicherung" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Charlie Hebdo</a> am 7. Januar dieses Jahres ließen die Rufe nach mehr Überwachung aus der Politik nicht lange auf sich warten. Vor knapp einem Monat dann gab auch der SPD-Parteivorsitzende Sigmar Gabriel seine Zurückhaltung auf und forderte seinen Parteigenossen und Justizminister Heiko Maas auf, einen neuen Vorschlag für eine Vorratsdatenspeicherung in Deutschland vorzulegen. Maas hatte zuvor mehrfach öffentlich seine Skepsis gegenüber einer anlasslosen Speicherung von Verbindungsdaten geäußert und nach dem Entscheid des EuGH vom April 2014 auch klargestellt, dass nationale Alleingänge für ihn nicht in Fragen kommen. In den folgenden Tagen und Wochen überraschte der Vizekanzler dann mit verschiedenen <a href="https://netzpolitik.org/2015/gabriel-vorratsdatenspeicherung-nsu/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Fallbeispielen</a>, in denen eine Vorratsdatenspeicherung seiner Meinung nach zur Aufklärung von Straftaten geholfen hätte. Der Überprüfung konnte zwar kein Szenario standhalten, aber am Zeitplan für neue Eckpunkte für die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung bis zum Sommer wurde stoisch festgehalten.</p>
<h3>Des Kaisers neue Kleider</h3>
<p>Heute nun legten das Justizministerium und das CDU-geführte Innenministerium unter Thomas de Maizière in getrennten Pressemitteilungen noch schneller als erwartet ihre gemeinsamen Vorschläge für eine verfassungskonforme Überwachung der Kommunikationsdaten der Bürger vor. Die strengen Vorgaben aus den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts (2010) und des Europäischen Gerichtshofs soll der neue Entwurf einhalten.</p>
<p>Wie es sich für einen ordentliche Relaunch gehört, wird das ungeliebte Produkt zunächst umbenannt, damit nicht sofort die eingespielten Abwehrreflexe beim Bürger ausgelöst werden. Vorratsdatenspeicherung heißt jetzt Höchstspeicherfrist, sonst ändert sich nix.</p>
<p>Die neuen <a href="http://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/20150415-Leitlinien-HSF.pdf?__blob=publicationFile" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Leitlinien</a> sehen vor, bei der Kommunikation anfallende Verkehrsdaten befristet zu speichern. Das sind Rufnummern der beteiligten Anschlüsse, Zeitpunkt und Dauer des Anrufs bzw. des Empfangs einer Nachricht und beim Mobilfunk auch die Standortdaten, IP-Adressen einschließlich Zeitpunkt und Dauer der Vergabe einer IP-Adresse. Ausgenommen sind die Inhalte der Kommunikation, der E-Mail-Verkehr und aufgerufene Webseiten. Die Daten sollen künftig für zehn Wochen gespeichert werden, für Standortdaten gilt eine verkürzte Speicherdauer von vier Wochen, um die Erstellung von Bewegungsprofilen zu verhindern. Ein Abruf der Daten ist nur bei schwersten Straftaten und unter Richtervorbehalt vorgesehen. Der Straftatenkatalog orientiert sich am Katalog zur Wohnraumüberwachung und umfasst neben Straftaten mit terroristischem Hintergrund vor allem Handlungen, die geeignet sind, Leib, Leben, Freiheit oder auch die sexuelle Selbstbestimmung Dritter zu gefährden. Die Übersicht ist den Leitlinien beigefügt und gibt Einblick in die Definition „schwerster Straftaten“.</p>
<p>Nach der Kritik des Bundesverfassungsgerichts soll für Berufsgeheimnisträger (wie Ärzte, Anwälte oder Journalisten) ein Abruf- und Verwertungsverbot der gespeicherten Daten gelten. Ob dem besonderen Schutz von zeugnisverweigerungsberechtigten Personen damit Genüge getan wird, ist fraglich, da die Kommunikationsdaten beider Teilnehmer trotzdem für zehn Wochen gespeichert werden wie bei allen andere Nutzern auch.</p>
<p>Eine Ankündigung in den Leitlinien könnte noch teuer werden. Da die Anbieter von Telekommunikationsdiensten die abgerufenen Daten im Inland sicher verschlüsselt in gesonderten Einrichtungen speichern sollen, stellt das BMJV in Aussicht, die Dienstleister für die Umsetzung der Speicherpflicht zu entschädigen, sollte ihnen eine zu hohe Kostenlast entstehen. Was passiert, wenn Daten verloren gehen oder Server angegriffen werden – dazu schweigt sich das Ministerium aus. Nur der neue Straftatbestand „Datenhehlerei“ soll die Strafverfolgung im Ernstfall ermöglichen.</p>
<p>Die heute vorgestellten Leitlinien sehen also weiterhin eine anlasslose, flächendeckende Speicherung der Telekommunikationsdaten aller Bürger Deutschlands vor. Das Gefühl der ständigen Überwachung, das sowohl vom Bundesverfassungsgericht als auch dem EuGH kritisiert wurde, dürfte durch die vorgestellten Maßnahmen nicht abgeschwächt werden. Justizminister Maas muss nun die Wiederbelebung der Vorratsdatenspeicherung verteidigen und sich der Kritik der VDS (heute: HSF)-Gegner stellen, zu denen er noch bis vor einem Monat ebenfalls zählte. So schnell geht es manchmal in der Politik.</p>
<p>Bild: <a href="https://www.flickr.com/photos/dgbalancesrocks/397698413" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Dave Gorman</a></p>
<p><a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x11011.png" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><img decoding="async" class="alignleft  wp-image-139428" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x11011.png" alt="CC-Lizenz-630x1101" width="441" height="77" /></a></p>
]]></content:encoded>
					
					<wfw:commentRss>https://www.politik-digital.de/news/rebranding-aus-vds-wird-hoechstspeicherfrist-145375/feed/</wfw:commentRss>
			<slash:comments>2</slash:comments>
		
		
			</item>
	</channel>
</rss>
