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	<title>Bürgerrecht &#8211; politik-digital</title>
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	<description>Information, Kommunikation, Partizipation</description>
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	<title>Bürgerrecht &#8211; politik-digital</title>
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		<title>Nach der Euphorie: Digitale Stiftungen</title>
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		<dc:creator><![CDATA[kreinhardt]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 23 Sep 2003 23:00:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Nach den Utopien des Internet geht es jetzt um die Bewahrung des Ist-Zustandes. Neue Stiftungen wollen jetzt bei den Spielregeln mitreden. Kommt es zu einer Gründungswelle?]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Nach den Utopien des Internet geht es jetzt um die Bewahrung des Ist-Zustandes. Neue Stiftungen wollen jetzt bei den Spielregeln mitreden. Kommt es zu einer Gründungswelle?<!--break-->
                    </p>
<p>Von den einstigen hochtrabenden Hoffnungen, die im neuen Medium Internet unbegrenztes Potenzial zur<br />
                    <a href="http://www.politik-digital.de/edemocracy/netzkampagnen/virt1.shtml" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Demokratisierung der Gesellschaft</a> gesehen haben, ist wenig geblieben. Szenarien, in denen der Bürger mit Hilfe des Internet zum aktiven (Mit-) Entscheider in sämtlichen politischen und sozialen Lebensbereichen wird, haben sich bis heute bekanntlich nicht in der Weise erfüllt. Doch nicht alle Enthusiasten der ursprünglichen Idee geben sich geschlagen. Insbesondere zwei Stiftungen lassen aufmerksam werden. Beide Initiativen legen ihr Augenmerk auf die Gestaltung und Weiterentwicklung der digitalen Realität mit der Absicht, Netzpolitik mitzugestalten. Handelt es sich bei diesem Phänomen um Einzelerscheinungen oder um einen neuen Trend, der an die anfänglichen Utopien wieder anknüpft?</p>
<p>                    <strong>Bürgerrechte in der digitalen Gesellschaft<br />
                    <br /></strong>Auf aktuelle Bestrebungen, die Spielregeln der Realität im Internet neu zu definieren, reagiert die Stiftung<br />
                    <a href="http://www.bridge-ideas.de/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">bridge</a>, die Frank Hansen im Juni diesen Jahres ins Leben gerufen hat. bridge steht für Bürgerrechte in der digitalen Gesellschaft und hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Beschränkung der Rechte des Bürgers im Netz auf die öffentliche Agenda zu setzen. Ziel von bridge ist es, „die positiven gesellschaftlichen Auswirkungen der Einführung von Computertechnologien auf Selbstbestimmung und freie Kommunikation“ zu bewahren und selbstbestimmte und unkontrollierte Kommunikation der Menschen untereinander zu schützen. Gefahren drohen der unzensierten und privaten Kommunikation z.B. durch die bereits durchgesetzte<br />
                    <a href="http://www.politik-digital.de/edemocracy/netzrecht/index.shtml#urh3" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Verschärfung des Urheberrechts</a> und die von der EU angedachte<br />
                    <a href="http://www.politik-digital.de/edemocracy/netzrecht/patent.shtml" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Patentierung von Software</a>. Mit immer leistungsfähiger werdenden Überwachungstechnologien hielte die digitale Kontrolle schleichend Einzug in die Zivilgesellschaft.</p>
<p>                    <strong>Brainstorming für freie Kommunikation<br />
                    <br /></strong>Um die Öffentlichkeit gegen diese Tendenzen zu mobilisieren, hat der Stifter Frank Hansen 15000 € für einen Ideenwettbewerb ausgeschrieben, mit dessen Hilfe ein geeignetes Konzept für die geplante Awareness-Kampagne gefunden werden soll. Noch bis zum 1. Oktober nimmt die Stiftung<br />
                    <a href="http://www.bridge-ideas.de/bewerbung.html">Vorschläge</a> entgegen, wie online und offline die Aufmerksamkeit auf die Konstitution des noch öffentlichen Raumes im Internet gelenkt werden kann. Möglich wurde die Gründung der Stiftung Bridge durch die Organisation „<br />
                    <a href="http://www.bewegungsstiftung.de" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Bewegungsstiftung</a>“, die als Dachorganisation von Stiftungen, Anstöße für soziale Bewegungen geben will. Die Bewegungsstiftung“ betreut Stifter und solche die es werden wollen mit Know-how und gibt potenziellen Wohltätern Hilfestellungen, wie sie ihr privates Vermögen für eine soziale Zwecke einsetzen können.</p>
<p>                    <strong>Visionen der Informationsgesellschaft<br />
                    <br /></strong>Ähnlich gelagerten Themenkomplexen nimmt sich die<br />
                    <a href="http://www.wauland.de" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Wau-Holland-Stiftung</a> an. Sie hat es sich zum Ziel gesetzt, das Lebenswerk Wau Hollands archivarisch aufzubereiten, um es der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Dabei orientiert sich die Wau Holland Stiftung an den Ansichten und Überzeugungen des legendären Gründers des Chaos Computer Club, der sich bereits sehr früh für die Meinungs- und Informationsfreiheit im Netz engagiert hat. Der erbitterte Gegner jeglicher Zensur war überzeugt davon, dass eine Gesellschaft, die Wissen und Information teilt, zum größten Nutzer aller ist. Daher war Wau Holland gegenüber Ansätzen, die die Freiheit der Nutzer im Umgang mit Informationsgütern einschränken wollten, kritisch eingestellt. Wie er einmal gegenüber dem Netzmagazin Telepolis äußerte, ist es wichtig, „aufmerksam zu sein und Probleme öffentlich mitzuteilen. Die Freiheit lebt von der Initiative ihrer Bürger.“ Die Stiftung wird nach und nach in einem Schriftenarchiv sämtliche Texte und Veröffentlichungen des profilierten Medien- und Gesellschaftskritikers erfassen und per Schlagwort zugänglich machen. Darüber hinaus legt die Wau Holland Stiftung ihren Schwerpunkt auf die intelligente Weitergestaltung der durch Informationstechnologie generierten digitalen Welt. Ganz im Sinne des kreativen Visionärs initiiert, begleitet und fördert die Stiftung Projekte zur digitalen „AlphaBiTisierung“, die technischen Geräten zum Wohl des Menschen „Zusatznutzen“ abringen wollen.</p>
<p>                    <strong>Digitale AlphaBitisierung für den Menschen<br />
                    <br /></strong>In diesem Rahmen widmet sich die Wau Holland Stiftung der Entwicklung und Anwendung einer Kurzschrift. Diese besteht aus Lautkürzeln, die auf der Tastatur eingegeben werden und dann am Bildschirm in gewöhnliche Buchstaben umsetzt werden. Mit Hilfe dieses Informationswerkzeugs kann einerseits das Schreibtempo wesentlich erhöht werden und andererseits Analphabeten der Zugang zum Lesen erleichtert werden. Ein weiteres Betätigungsfeld der Organisation ist die Gründung einer Computerschule für im Krieg verwundete Kinder. Dadurch, dass diese den Umgang mit dem Computer und die Orientierung in der Informationswelt lernen, sollen sie die Chance erhalten, ihren Lebensunterhalt zu verdienen und aktiv an der Informationsgesellschaft teilzunehmen. Damit wird das soziale Engagement des innovativen Vordenkers weitergeführt, der zuletzt Kindern und Jugendlichen an den Umgang mit dem Computer herangeführt hat. Mit dem Sammeln und Aufbereiten von Informationen beschäftigt sich das Projekt „Datengarten“. Diese werden aus dem „Datenwald“ gewonnen, um dann in einer Kombination aus Archiv und News, im sogenannten „Datengarten“ gelistet zu werden. Ausgehend von der Devise, dass Leser mehr über ein Buch wissen als der Schreiber selbst, werden nicht nur offizielle Quellen aufgenommen, sondern auch Fragen und Kommentare der Nutzer. Anhand von ähnlichen Fragestellungen können Sachverhalte vernetzt, vertieft und somit daraus resultierende Handlungen von jedem Bürger beeinflusst werden.</p>
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		<title>Wegweiser in die Wissensgesellschaft</title>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 27 May 2003 22:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
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		<category><![CDATA[Weltgipfel zur Informationsgesellschaft]]></category>
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					<description><![CDATA[Vom 19. Mai bis zum 19 Juni findet die online Diskussion der "Charta der Bürgerrechte für eine nachhaltige Wissensgesellschaft" statt. Sie ist ein kollaboratives Werk verschiedener zivilgesellschaftlicher Akteure, die ein Diskussionsangebot zum Weltgipfel zur Informationsgesellschaft unterbreiten wollen.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Vom 19. Mai bis zum 19 Juni findet die online Diskussion der &#8220;Charta der Bürgerrechte für eine nachhaltige Wissensgesellschaft&#8221; statt. Sie ist ein kollaboratives Werk verschiedener zivilgesellschaftlicher Akteure, die ein Diskussionsangebot zum Weltgipfel zur Informationsgesellschaft unterbreiten wollen.<!--break-->
                    </p>
<p>Der UN-Gipfel zur Informationsgesellschaft (World Summit on the Information Society WSIS) bildet ein gutes Forum, um die Prinzipien einer Verfassung der künftigen Gesellschaft, die wir mit dem Akzent auf dem Wissen, das Menschen zum Handeln befähigt, als Wissensgesellschaft bezeichnen, international zu diskutieren.<br />
                    <br />Zu diesem Diskussionsprozess wollen wir mit einer Charta einen Beitrag leisten. Darüber hinaus soll innerhalb Deutschlands eine Selbstverständigung über Eckpunkte einer zukunftsweisenden Gesellschaftspolitik auf dem Weg in die Wissensgesellschaft angeregt und die Bundesregierung zu entsprechenden Vorstößen in der internationalen Debatte ermutigt werden.</p>
<p>
                    <strong>Der Charta-Weg</strong><br />
                    <br />Ausgehend von diesen Überlegungen begannen vor etwa einem halben Jahr eine Reihe namhafter WissenschaftlerInnen und NGO-VertreterInnen auf Anregung und mit Unterstützung der Heinrich-Böll-Stiftung mit der Entwicklung eines ersten Charta-Entwurfs. Dieser erste Entwurf wurde im Januar in die 2. Vorbereitungskonferenz des WSIS eingebracht.<br />
                    <br />Nun liegt auf dem Weg zu einer Charta der Bürgerrechte eine 2. Version vor, an der ein viel breiterer Kreis auf einem öffentlichen Workshop im März 2003 mitgewirkt hat. Die wertvollen Anregungen wie auch die Kritik dieser zivilgesellschaftlichen Teilöffentlichkeit wurden von der unterzeichnenden Redaktionsgruppe in die vorliegende Version eingearbeitet.</p>
<p>
                    <strong>Aktuell</strong><br />
                    <br />In einem weiteren Schritt findet nun vom 19. Mai bis zum 19. Juni eine Online-Diskussion der Charta statt: das ChartaForum auf<br />
                    <a href="http://www.worldsummit2003.de">www.worldsummit2003.de</a>.<br />
                    <br />Mit diesem Schritt möchte die Charta-Redaktion das Angebot für eine zivilgesellschaftliche Verständigung über die orientierenden Rechte und Werte einer nachhaltigen Wissensgesellschaft und für die Formulierung eines Aktionsplans mit den dazu gehörigen Umsetzungsforderungen machen. Ende Juni wird die Redaktion dann die fertige Charta der Öffentlichkeit vorstellen und für breite Unterstützung der Forderungen des Aktionsplans werben.<br />
                    <br />Die wichtigsten Prämissen dieser Charta berühren die Frage, welche Prioritäten die Bundesrepublik beim WSIS setzen sollte.</p>
<p>
                    <strong>Ausgangsthese der Charta</strong><br />
                    <br />Die Ausgangsthese ist, dass die Digitalisierung einen erheblichen Neuordnungsbedarf im Hinblick auf den Umgang mit Wissen hervorruft.<br />
                    <br />Aus unserer Sicht wird die Auseinandersetzung hierzulande, aber auch weltweit, sehr stark durch die Bestandsinteressen der Informationswirtschaft und der Verwertungsindustrie geprägt. Das herrschende Problembewusstsein erschöpft sich in Begriffen wie Raubkopien und geistiger Enteignung.<br />
                    <br />Wir meinen dagegen, dass es bei der Gestaltung der künftigen Wissensordnung mehr zu bedenken gibt als die Absatzprobleme einzelner Branchen.<br />
                    <br />Aus unserer Sicht geht es um nichts Geringeres als die Konzeption einer NACHHALTIGEN WISSENSGESELLSCHAFT, die auch für die künftigen Generationen das Wissen der Vergangenheit zugänglich vorhält. Nur durch den ungehinderten Zugang zu Wissen können die kreativen Potenziale erschlossen und soziale und wirtschaftliche Erfindungen gefördert werden, die für die Zukunft unserer Gesellschaft und ihrer Verantwortung für globale Nachhaltigkeit erforderlich sein werden.</p>
<p>
                    <strong>Zum Konzept der Nachhaltigkeit der Wissensgesellschaft</strong><br />
                    <br />Es ist dieser Aspekt der Nachhaltigkeit, der die Charta von anderen Texten dieser Art unterscheidet. Die Präambel erläutert die verschiedenen Dimensionen der Nachhaltigkeit und den Begriff der Wissensgesellschaft, die unseren Überlegungen zugrunde liegen. Wir knüpfen damit an die Diskussionen des Johannesburger Weltgipfels zur nachhaltigen Entwicklung an und skizzieren Prinzipien eines nachhaltigen Umgangs mit und in elektronischen Umwelten.<br />
                    <br />Unsere Überzeugung ist, dass die zunehmende Privatisierung und Kommerzialisierung von Wissen und Information, die Herstellung von Wissen als knappem Gut, nicht nachhaltig ist. Deshalb sollte der WSIS in Rechnung stellen, dass das meiste Wissen dieser Welt frei ist, &#8220;Erbe und Besitz der Menschheit&#8221;, &#8211; also frei zugänglich ist und auch dauerhaft so bleiben muss.<br />
                    <br />Der Weltgipfel sollte zugleich die global fortschreitende Kommodifizierung von Wissen als reale Gefahr für den freien Zugang zu Wissen, der Grundlage für die demokratische Entwicklung ist, erkennen und Maßnahmen zum Gegensteuern fordern. Das Bewußtsein muss geschärft werden, dass das herrschende System des Geistigen Eigentums, dargelegt in den WIPO-Konventionen und TRIPS-Verträgen, den freizügigen und inklusiven Zugang zu Wissen und Information massiv beeinträchtigt und deshalb grundlegend revidiert werden muß.</p>
<p>
                    <strong>Hauptanliegen der Charta: Neue Wissenspolitik</strong><br />
                    <br />Eine an Nachhaltigkeitsprinzipien orientierte Wissenspolitik muss klar machen: Wissen und Information können nicht in gleicher Weise wie ein Auto als Privateigentum betrachtet und geschützt werden. Das Wissen ist Gemeineigentum und es ist die Gesellschaft, die den AutorInnen, KünstelerInnen und ErfinderInnen die Verwertung ihrer geistigen Produkte für eine bestimmte Zeit zur ausschließlichen Verwertung freigibt, bevor sie wieder in die öffentliche Sphäre, die public domain, zurückgeholt werden. Die ursprüngliche Intention des Schutzsystems des geistigen Eigentums, die Kreativität und Innovationsfähigkeit der Gesellschaft durch Anreize zu stimulieren, scheint heute jedoch zugunsten der privatwirtschaftlichen Interessen der global agierenden Medien- und Verwertungsindustrien gekippt.<br />
                    <br />Es ist also von herausragender Bedeutung, auf dem WSIS sicherzustellen, dass die gesellschaftlichen Nutzungsrechte an Wissen und Information auch in elektronischen Umgebungen erhalten und gegen die derzeit dominierende Kommodifizierung sogar ausgedehnt werden, so dass auch künftige Generationen ungehinderten Zugriff auf die Wissensressourcen haben. Gerade auch im Interesse der Verringerung der digitalen Spaltung zwischen Nord und Süd muss der WSIS eine neue Balance der privatwirtschaftlichen Interessen und der Interessen der Allgemeinheit fordern.<br />
                    <br />Zunächst scheint dies plausibel und auch allgemein anerkannt. Die zurückliegende Debatte über die Novellierung des Deutschen Urheberrechts hat aber gezeigt, wie unverblümt und teilweise auch wirksam sich wirtschaftliche Partikularinteressen und private Eigentumsansprüche als das Allgemeininteresse zu inszenieren vermögen. Der Begriff &#8220;Eigentum&#8221; bezogen auf geistige Güter schürt sogar dieses Mißverständnis und sollte fallen gelassen werden.<br />
                    <br />Vor diesem Hintergrund wurden die ersten beiden Paragraphen der Charta formuliert:<br />
                    <br />§ Der freie Zugang zu Wissen ist erstens die Voraussetzung für die demokratische Teilhabe am öffentlichen Leben, zweitens aber auch Vorbedingung für die Schaffung von neuem Wissen.</p>
<p>
                    <strong>Bedingungen für eine nachhaltige Wissenspolitik: Kommunikationsrechte</strong><br />
                    <br />In den weiteren Paragraphen spricht die Charta Rechte und Werte an, die wir als unabdingbar für die Verwirklichung der Wissensgesellschaft ansehen. Um solche Rechte und Werte sollten es auf dem Weltgipfel vornehmlich gehen und nicht um die Frage, wie Personal-Computer und Microsoft Software in das letzte afrikanische Dorf gelangen. Es ist gerade diese informationstechnologische Zweck-Mittel-Verkehrung, die wir an der bisherigen Anlage des WSIS kritisieren. Die Charta hebt deshalb hervor:<br />
                    <br />1. Im Bereich der Bürger und Menschenrechte soll neben den bereits international anerkannten, aber noch lange nicht weltweit durchgesetzten Menschenrechten auf Meinungs- und Pressefreiheit im WSIS auch das Recht auf Privatheit als für die Selbstbestimmung der Menschen unerlässliches Menschenrecht anerkannt werden. Auch in der elektronisch vernetzten Arbeitswelt muss das Recht auf Privatheit respektiert werden und müssen die erstrittenen ArbeitnehmerInennrechte weiterhin gelten.<br />
                    <br />2. Offene Standards: Ebenfalls sehr wichtig ist es, im Bereich der technologischen Infrastruktur Offene Standards durchzusetzen &#8211; sowohl zur Verhinderung von Monopolbildung bei der informationstechnischen Infrastruktur als auch als Mittel zur Überbrückung der Digitalen Spaltung. Die gesellschaftspolitische Bedeutung von Open Source und offenen Standrads soll im WSIS hervorgehoben werden.<br />
                    <br />3. Informationsfreiheit als Bürgerrecht gegenüber dem Staat und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung müssen als Prinzip anerkannt werden, auch wenn abzusehen ist, dass undemokratische Staaten hier nicht mitziehen werden.<br />
                    <br />4. Schließlich erwähnt die Charta die Sicherung der kulturellen Vielfalt sowie die Sicherung der medialen Vielfalt als wichtige Prinzipien, die auch in der Zukunft zu gelten haben und die beim WSIS den neuen Bedingungen der Wissensgesellschaft angepasst werden müssen.<br />
                    </p>
<p>Die Redaktion erhofft sich, eine breite Beteiligung und spannende Diskussionen im ChartaForum und lädt alle Interessierte zur Weiterentwicklung der Charta ein.<br />
                    <br />Diskutieren Sie mit auf<br />
                    <a href="http://www.worldsummit2003.de" target="_blank" rel="noopener noreferrer">www.worldsummit2003.de</a><br />
                    </p>
<p>Olga Drossou ist Referentin für Neue Medien der Heinrich-Böll-Stiftung und Mitglied der Charta Redaktion.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Verzögert, vertagt, verschoben</title>
		<link>https://www.politik-digital.de/geheimniskramerei-im-amt/wissensgesellschaftifg-shtml-3031/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 10 Apr 2002 22:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Geheimniskrämerei im Amt]]></category>
		<category><![CDATA[Wissen macht Wert]]></category>
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		<category><![CDATA[Auskunftsanspruch]]></category>
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		<category><![CDATA[Informationsfreiheitsgesetz]]></category>
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					<description><![CDATA[Das Informationsfreiheitsgesetz: Chance für diese Legislaturperiode vertan]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Das Informationsfreiheitsgesetz: Chance für diese Legislaturperiode vertan<!--break-->
                    </p>
<p>Schon seit dem 20.10.1998, mit der Verabschiedung des Rot-Grünen Koalitionsvertrages, ist es offiziell, die infodurstigen Deutschen sollen ein Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bekommen: &#8220;Durch ein Informationsfreiheitsgesetz wollen wir unter Berücksichtigung des Datenschutzes den Bürgerinnen und Bürgern Informationszugangsrechte verschaffen.&#8221; Was in den USA mit dem<br />
                    <a href="http://www.epic.org/open_gov/foia/us_foia_act.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Freedom of Information Act</a>, in der EU mit dem Beschluss über den Zugang der Öffentlichkeit zu den Dokumenten der EU-Organe und in vier Bundesländern (Schleswig-Holstein, Berlin, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen) mit eigenen IFGs schon Gang und Gäbe ist, wird auf Bundesebene seit der Veröffentlichung des Referenten- bzw. &#8220;Diskussionsentwurfes&#8221; des BMI vom 6.Juni 2001 ignoriert.<br />
                    <br />Zentraler Punkt des IFG ist das<br />
                    <a href="http://www.bmi.bund.de/dokumente/Artikel/ix_28324.htm?" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Recht auf Akteneinsicht</a> für jedermann: &#8220;Das Informationszugangsrecht steht jedermann zu. Der Anspruch richtet sich gegen alle Bundesorgane, wenn und soweit sie Verwaltungstätigkeit ausüben. Der Zugang zu Informationen ist durch Auskunftserteilung oder durch Akteneinsicht möglich.</p>
<p>Der besagte<br />
                    <a href="http://www.bmi.bund.de/dokumente/Artikel/ix_28349.htm" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Entwurf</a> wurde in Netz gestellt und ein 6-wöchiges<br />
                    <a href="http://www.neustaat.de/bmiphorum/list.php?f=8" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Diskussionsforum</a> eingerichtet. Highlight im Forum war sicherlich der virtuelle Besuch des bekannten Datenschützers Johann Bizer (Uni Frankfurt), der auch das<br />
                    <a href="http://www.elektronische-demokratie.de" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Projekt e-Demokratie</a> des Deutschen Bundestages zur Modernisierung des Informationsrechtes als Moderator des dortigen Forums betreut. Einige der User beschwerten sich über zensierte bzw. nicht veröffentlichte Beiträge und über die zum Teil wenig hilfreichen oder nicht vorhandenen Antworten des BMI: &#8220;Wenn ich mir die Antworten, die reichlich karg ab und an vom BMI kommen, anschaue, dann habe ich das Gefühl, hier soll nicht der interessierte Bürger zu Wort kommen und informiert werden, sondern er soll hier abgespeist werden, denn wie sonst soll ich mir erklären, dass alle Anfragen mit Hinweis auf bereits bestehende gesetzliche Bestimmungen beantwortet werden?&#8221;, so ein User im Forum.</p>
<p>In der Antwort auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion vom 21.07.2000 verweist die Bundesregierung ebenso auf ein sich in Vorbereitung befindliches IFG wie in der<br />
                    <a href="http://www.staat-modern.de/infos/index.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Bilanz 2002</a> des Programms der Bundesregierung &#8220;Moderner Staat ModerneVerwaltung&#8221; vom 27.02.2002: &#8220;Die Bundesregierung bereitet ein Informationsfreiheitsgesetz vor, das Verwaltungshandeln transparenter macht und die Beteiligungsmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger stärkt.&#8221; Auch im neuen<br />
                    <a href="http://www.bmwi.de/Homepage/Politikfelder/Informationsgesellschaft/Publikationen/Publikationen.jsp" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Fortschrittsbericht</a> zum Aktionsprogramm &#8220;Innovation und Arbeitsplätze in der Informationsgesellschaft des 21.Jahrhunderts &#8221; wird das IFG erwähnt: &#8220;Daher wurde ein Entwurf für ein Informationsfreiheitsgesetz vorgelegt. Schon im Entwurfsstadium des Gesetzes konnte die Öffentlichkeit über ein virtuelles Diskussionsforum im Internet eigene Vorstellungen in den laufenden Rechtssetzungsprozess einbringen.&#8221; Doch über das weitere Vorgehen und den Stand der Dinge schweigt sich auch dieser Bericht leider aus.</p>
<p>Das normale Verfahren &#8211; Abstimmung mit den Bundesministerien, Verabschiedung vom Bundeskabinett, Einbringung in den Bundestag &#8211; scheint nicht nur bei der Ressortabstimmung zu haken, sondern auch bei<br />
                    <a href="http://www.heise.de/tp/deutsch/special/frei/12040/1.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Bundesinnenminister Schily</a>. Sollte Schily bei all den Anti-Terror-Paketen und datenschutzrelevanten Gesetzesverschärfungen der letzten Monate einfach vergessen haben, dass in den Tiefen seines Ministeriums seit 9 Monaten ein Gesetzentwurf auf seine Weiterbearbeitung wartet? Nur gut, dass er jetzt daran erinnert wird, denn sowohl die Arbeitsgemeinschaft der Informationsbeauftragten Deutschland als auch das Netzwerk Recherche, der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) und die Deutsche Journalisten-Union (DJU) in ver.di fordern eine Forcierung des Gesetzesvorhabens und die Verabschiedung noch in dieser Legislaturperiode. &#8220;In Deutschland waren die Innenpolitiker der Parteien nach dem 11. September derart mit der Verabschiedung neuer Sicherheitsgesetze beschäftigt, dass für den IFG-Entwurf des Bundes gar keine Zeit mehr blieb. Der innenpolitische Sprecher der SPD, Dieter Wiefelspütz, hat dies im März sogar offiziell als Begründung dafür genannt, dass es in dieser Legislaturperiode nicht mehr zur Verabschiedung des IFG kommen wird&#8221;, erklärte Manfred Redelfs, Leiter die Recherche-Abteilung von Greenpeace und Mitbegründer der Journalistenorganisation &#8220;Netzwerk Recherche&#8221;, gegenüber<br />
                    <a href="/edemocracy/wissensgesellschaft/redelfs.shtml">politik-digital</a>. Vor allem haben das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesfinanzministerium noch Einwände gegen den aktuellen Gesetzesentwurf. Ob zumindest noch ein überarbeiteter Gesetzesentwurf in dieser Legislaturperiode vorgelegt wird, ist laut Staatssekretärin Zypries auch noch ungewiss. Die Staatssekretärin im BMI, Brigitte Zypries, erklärte auf der Cebit, dass &#8220;die Verabschiedung des Informationsfreiheitsgesetzes nach derzeitigem Stand nicht mehr in dieser Legislaturperiode zu erwarten ist&#8221;.Dennoch betonte sie, dass das IFG prinzipiell noch politisch gewollt ist und sie es für sehr wichtig halte. Zudem verwies sie auf das erst kürzlich verabschiedete<br />
                    <a href="http://www.verbraucherministerium.de/pressedienst/pd2002-11.htm#02" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Verbraucherinformationsgesetz</a> des Bundesverbraucherministeriums, das ein erster Schritt in diese Richtung sei.</p>
<p>Die Nachfrage bei den Büros der zuständigen Abgeordneten Jörg Tauss (medienpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion) und Cem Özdemir (innenpolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion) ergab, dass die Koalitionsfraktionen in ihrer letzten Sitzung am 22.März über das weitere Vorgehen beim IFG beraten haben. Iher Meinung nach ist die Verabschiedung des Gesetzes unter Umständen noch in dieser Legislaturperiode möglich. Ein konkreter Zeitplan könne genauso wenig wie ein Veröffentlichungstermin für den zweiten Gesetzesentwurf genannt werden. Anscheinend ist gerade den Grünen sehr an der zügigen Verabschiedung des IFG gelegen. So erklärte zuerst die medienpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Grietje Bettin am 03.09.2001: &#8220;Es ist höchste Zeit, dass wir auf Bundesebene nachziehen und ein Gesetz beschließen, das in seiner Substanz nicht hinter die bereits verabschiedeten Informationsfreiheitsgesetze der Länder zurückfallen darf&#8221;. Kurz darauf mahnte Cem Özdemir, in einer Rede im Bundestag am 26. September 2001 bezugnehmend auf den 11. September: &#8220;Ich finde aber, gerade weil dieser Angriff der offenen Gesellschaft galt, ist es wichtig, dass wir als Signal setzen: Dieser Staat bleibt offen, dieser Staat wird kein Obrigkeitsstaat.&#8221; Auch er beklagte die sehr zähe Ressortabstimmung des Referentenentwurfes: &#8220;Nicht nachzuvollziehen ist jedoch, dass jedes Ressort aus für sich selbst vielleicht verständlichen Gründen erklärt, warum gerade in dem jeweiligen Ressort keine Informationsfreiheit möglich ist.&#8221; In derselben Debatte verwies auch die CDU-Abgeordnete Sylvia Bonitz auf das zögerliche Vorgehen mit dem ersten Gesetzesentwurf: &#8220;Dieser Entwurf des Innenministeriums ist noch nicht einmal im Bundeskabinett verabschiedet, geschweige denn in den Bundestag eingebracht worden.&#8221; Und schließlich erklärte kürzlich auch die linke Gallionsfigur der Grünen, Christian Ströbele, in einer Pressemitteilung über Korruption in Deutschland: &#8220;Informationsfreiheitsgesetze müssen den Bürgern Akteneinsichtsrechte im Bund und in allen Bundesländern ermöglichen. Transparenz verhindert Korruption wirksam.&#8221; Zudem verwies er auf die skandinavischen Länder, die ein Informationsfreiheitsgesetz haben und &#8220;im internationalen Vergleich gegen Korruption am besten abschneiden.&#8221;</p>
<p>Auch die Arbeitsgemeinschaft der Informationsbeauftragten Deutschlands schlug mit einer<br />
                    <a href="http://www.datenschutzzentrum.de/material/themen/presse/ifgbund.htm" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Pressemitteilung am 26. März</a> noch einmal in diese Kerbe: &#8220;Die jüngsten Korruptionsskandale in Deutschland zeigen, dass die öffentliche Hand verstärkt auf mehr Transparenz setzen muss, um derartigen Missbrauchsfällen wirksam entgegenzuwirken. Es wird Zeit, dass die Bundesregierung mit dem Entwurf des Bundesinformationsfreiheitsgesetzes ein wichtiges Signal in Richtung Öffnung der Behördenakten und Wahrnehmung der Bürgerrechte setzt.&#8221;</p>
<p>Es bleibt also abzuwarten, was die zuständige<br />
                    <a href="http://www.bmi.bund.de/frame/dokument/Wir_ueber_uns/Organigramm/ix3779_18100.htm?script=1" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Abteilung V</a> (Verwaltungsrecht, Verfassungsrecht, etc.) des Bundesinnenministeriums noch in den Gesetzesentwurf hinein- oder heraus schreiben wird. Sollte das Gesetz tatsächlich erst in der nächsten Legislaturperiode verabschiedet werden, bleibt zu hoffen, dass eine gründlichere Debatte zu einem gelungeneren Gesetzesentwurf führt und die unwilligen Bundesministerien ihren Widerstand aufgeben. Auch wenn Staatssekretärin Zypries am 23.08.2001 im<br />
                    <a href="/salon/transcripte/bzypries2.shtml" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Chat bei politik-digital</a> sagte, dass in der Bundesverwaltung nicht das Geheimnisprinzip bestehe, werden die schon erwähnten Journalistenverbände sich mit diesem Statement nicht zufrieden geben. Denn die Verabschiedung des IFG hätte lediglich sichergestellt, dass &#8220;Deutschland endlich ein Rechtsprinzip einführt, was sich in anderen Industrieländern schon seit Jahren bewährt hat. Die Chance, den Anschluss an internationale Standards wiederzugewinnen, wurde also zumindest für diese Legislaturperiode vertan&#8221;, verdeutlicht Manfred Redelfs.<br />
                    </p>
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		<title>Wenn Ausnahmen zur Regel werden</title>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 10 Apr 2002 22:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Geheimniskrämerei im Amt]]></category>
		<category><![CDATA[Wissen macht Wert]]></category>
		<category><![CDATA[Wissensgesellschaft]]></category>
		<category><![CDATA[investigativer Journalismus]]></category>
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					<description><![CDATA[
                      Politik-digital sprach mit Manfred Redelfs, Leiter der Recherche-Abteilung von 
                      Greenpeace und Mitbegründer der Journalistenorganisation 
                      „Netzwerk Recherche“, über die Bedeutung des Informationsfreiheitsgesetzes und den daraus resultirenden Veränderungen im Verhältnis Bürgerinnen-staatliche Verwaltung, sowie über die Auswirkungen auf den investigativen Journalismus
                      in Deutschland.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>                      <img decoding="async" height="189" alt="Manfred Redelfs" src="/edemocracy/wissensgesellschaft/images/redelfs.jpg" width="150" align="left" />Politik-digital sprach mit Manfred Redelfs, Leiter der Recherche-Abteilung von<br />
                      <a href="http://www.greenpeace.de/GP_SYSTEM/HOME_30.HTM" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Greenpeace</a> und Mitbegründer der Journalistenorganisation<br />
                      <a href="http://www.netzwerkrecherche.de/" target="_self" rel="noopener noreferrer">„Netzwerk Recherche“</a>, über die Bedeutung des Informationsfreiheitsgesetzes und den daraus resultirenden Veränderungen im Verhältnis Bürgerinnen-staatliche Verwaltung, sowie über die Auswirkungen auf den investigativen Journalismus<br />
                      <br />in Deutschland.<!--break-->
                    </p>
<p></p>
<p class="tidy-3">
                    <strong>politik-digital:</strong> Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) soll ein Jedermannsrecht sein. Also Akteneinsicht ohne Begründung. Aber es gibt viele Ausnahmen. Welche sind für Sie von entscheidender Bedeutung und mit welchen Konsequenzen?<br />
                    <strong><br />
                      <br />
                    </strong><br />
                    <br />
                    <strong>Manfred Redelfs:</strong> Grundsätzlich ist das Vorhaben, endlich auch in Deutschland die Aktenschränke zu öffnen und Abschied vom obrigkeitsstaatlichen Prinzip der &#8220;Amtsverschwiegenheit&#8221; zu nehmen, natürlich zu begrüßen. Allerdings sind die zahlreichen Ausnahmeregelungen, die im<br />
                    <a href="http://www.bmi.bund.de/dokumente/Artikel/ix_28349.htm" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Entwurf</a> des Bundesinnenministeriums vorgesehen sind, eher kontraproduktiv. Wer eine transparentere Verwaltung will, darf seine Energie nicht darauf konzentrieren, Ausnahmeregelungen zu definieren. Da kommt mir der Gesetzentwurf fast so vor wie die Rabatte der<br />
                    <a href="http://www.bahn.de/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Deutschen Bahn</a>: Immer wenn man fahren will, gelten bei den Sonderangeboten irgendwelche Einschränkungen. Und so ist das leider auch bei der Vorlage des Innenministeriums: Viele interessante Vorgänge könnten nach dem im Internet publizierten Entwurf weiter unter Verschluss gehalten werden.</p>
<p>Zum Beispiel ist die Ausklammerung von laufenden Verwaltungsverfahren problematisch, denn das Gesetz soll eigentlich eine bessere Bürgerbeteiligung ermöglichen. Bürgerengagement macht aber nur dann Sinn, wenn man nicht vor vollendete Tatsachen gestellt wird. Es ist gerade dann wichtig, wenn man noch Einfluss auf staatliche Planungen nehmen kann. Alle laufenden Verfahren auszuklammern widerspricht daher dem Ziel des Gesetzes. Sinnvoller wäre eine Regelung wie im Umweltinformationsgesetz, nach dem nur &#8220;nicht abgeschlossene Schriftstücke&#8221; von der Akteneinsicht ausgenommen bleiben &#8211; unabhängig davon, wie der Stand des zugehörigen Verfahrens ist.</p>
<p>
                    <strong>politik-digital:</strong> Gibt es auch gerechtfertigte Ausnahmen?</p>
<p>
                    <strong>Manfred Redelfs:</strong> Unbestritten ist, dass es Ausnahmen für den Schutz personenbezogener Daten oder von Geschäftsgeheimnissen privater Firmen geben muss. Allerdings zählen nach dem vorliegenden Entwurf auch die Behörden selbst zu den zu schützenden Dritten. Das bedeutet, dass ein Amt, das eigentlich zur Transparenz verpflichtet werden soll, immer selbst festlegen kann, welche Akten nach dem unbestimmten Begriff des &#8220;Geschäftsgeheimnisses&#8221; nicht herausgegeben werden. Das lädt zum Missbrauch ein, wenn für das Amt eine Auskunft unangenehm wäre.</p>
<p>                    <strong>politik-digital:</strong> Kann das IFG das Verhältnis Bürgerinnen-staatliche Verwaltung verbessern?</p>
<p>
                    <strong>Manfred Redelfs:</strong> Ich hoffe schon, denn mit dem IFG wird ein längst überholtes Rechtsprinzip umgekehrt: Bisher ist es so, dass die Arbeit der Verwaltung im Geheimen vonstatten geht, es sei denn, es gibt besondere Auskunftsrechte &#8211; etwa für diejenigen, die direkt betroffen sind und wissen wollen, welche Daten das Sozialamt oder eine andere Behörde über sie gespeichert hat. Nach dem IFG-Prinzip ist erst mal alles öffentlich, es sei denn, die Behörde hat besondere Ausnahmegründe. Während jetzt die Bürger ihren Auskunftsanspruch begründen müssen, wäre also in Zukunft die Behörde mit Begründungen gefordert, wenn sie etwas unter Verschluss halten will. Mit dieser Umkehr wird endlich anerkannt, dass die Verwaltung im Dienste der Bürger handelt, sie also keine &#8220;Bittsteller&#8221; beim Amt sind, sondern klar definierte Rechte haben. Das Recht auf Akteneinsicht ermöglicht eine bessere Bürgerbeteiligung bei staatlichen Planungen, etwa öffentlichen Bauvorhaben. Wenn die Behörden sich kooperativ zeigen, verbessert das nicht nur das Verhältnis zwischen Staat und Bürgern, sondern führt durch Anregungen aus der Bevölkerung auch häufig zu einem optimierten Endergebnis staatlicher Planung und damit auch zu einer besseren Akzeptanz von Verwaltungshandeln. Hinzu kommt, dass nur eine moderne und serviceorientierte Verwaltung in der Lage ist, sich für Bürgeranfragen zu öffnen. Wo Aktenpläne chaotisch sind oder Unterlagen nur nach langem Suchen gefunden werden können, bringt die Transparenzverpflichtung also einen Modernisierungsschub, der letztlich auch im Interesse der Verwaltungsmitarbeiter liegt.</p>
<p>
                    <strong>politik-digital:</strong>Wäre ein Korruptionsfall wie in Köln mit einem IFG wirksamer zu bekämpfen?</p>
<p>
                    <strong>Manfred Redelfs:</strong><br />
                    <a href="http://www.transparency.de/%20" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Transparency International</a>, eine Nichtregierungsorganisation, die gegen Korruption aktiv ist, sieht das Akteneinsichtsrecht der Bürger als ganz wichtiges Instrument an, um Bestechung und andere Unregelmäßigkeiten zu bekämpfen. Das zeigen auch die Erfahrungen aus den Ländern, die solche Akteneinsichtsrechte bereits eingeführt haben. Wer ständig befürchten muss, dass seine Unterlagen einschließlich der Geldströme offengelegt werden müssen, traut sich natürlich nicht so leicht, unrechtmäßig Gelder abzuzweigen, denn das Risiko der Entdeckung ist größer. Natürlich wird deswegen die Korruption nicht sofort verschwinden, aber der Missbrauch von öffentlichen Geldern wird eingeschränkt, auch im Falle von Subventionszahlungen. So ist es einer Bürgerinitiative in Seelze bei Hannover gelungen, unter Berufung auf die Transparenzverpflichtungen nach dem Umweltinformationsgesetz nachzuweisen, dass für den Bau einer Giftmüllverbrennungsanlage vier Millionen Mark aus dem Landesökofonds gezahlt worden waren, obwohl die Anlage gar keine ökologische Förderungswürdigkeit besaß. Die Bürgerinitiative hat dann bei der EU-Wettbewerbskommission in Brüssel Beschwerde erhoben und erreicht, dass diese Gelder zurückgezahlt werden mussten. Ohne Akteneinsichtsrecht wäre der Fall nie herausgekommen.</p>
<p>
                    <strong>politik-digital:</strong> Sind die existierenden Landesgesetze besser als der bisherige IFG-Entwurf?</p>
<p>
                    <strong>Manfred Redelfs:</strong> Die Landesgesetze, die in<br />
                    <a href="http://www.brandenburg.de/land/lfdbbg/gesetze/aig.htm" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Brandenburg</a>,<br />
                    <a href="http://www.datenschutz-berlin.de/recht/bln/ifg/ifg.htm" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Berlin</a>,<br />
                    <a href="http://www.datenschutzzentrum.de/material/recht/infofrei/infofrei.htm" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Schleswig-Holstein</a> und<br />
                    <a href="http://www.lfd.nrw.de/pressestelle/presse_6_komplett.html" target="_self" rel="noopener noreferrer">Nordrhein-Westfalen</a> gelten, sind in einer Reihe von Punkten weitergehender und damit mutiger als der Plan für die Bundesebene. Die Unterschiede liegen darin, dass die Ausnahmen von der Transparenzverpflichtung nicht so weitreichend sind und dass die Landesgesetzes in manchen Punkten auch bürgerfreundlicher formuliert wurden. Zum Beispiel verpflichtet das Berliner Landesgesetz die Behörden, Anträge bei Unzuständigkeit an die richtige Stelle weiterzuleiten. Beim Bundesgesetz fehlt eine solche Regelung. Stattdessen heißt es in der Gesetzesbegründung, die Weiterleitung sei ohnehin ein &#8220;nobile officium&#8221;, also eine &#8220;Ehrenpflicht&#8221; &#8211; und damit ist es wohl vom Ehrbegriff des jeweiligen Verwaltungsmitarbeiters abhängig, wie servicegerecht sich die Behörde verhält.</p>
<p>
                    <strong>politik-digital:</strong> Welche Kosten kommen auf die Behörden zu? Welche auf die Anfragenden Bürgerinnen? Gibt es eine Regelung über die Kosten oder gar eine Höchstgrenze?</p>
<p>
                    <strong>Manfred Redelfs:</strong> Für die Bundesebene ist eine Bearbeitungsgebühr im Gespräch, die bis zu 500 Euro betragen kann, je nach Aufwand. Sachauslagen wie Kopien können extra berechnet werden. In den Ländern gelten ähnliche Bestimmungen, so dass ein interessierter Bürger immer so präzise wie möglich benennen sollte, was genau er wissen will, um den Bearbeitsaufwand zu begrenzen. Entscheidend ist die Frage, ob die Sachbearbeiter in den Ämtern die Gebührenobergrenze möglichst ausreizen, um Bürger abzuschrecken, oder ob sie sich kooperativ verhalten und die Bestimmungen im Sinne der Antragsteller auslegen. Das ist sicherlich von Fall zu Fall verschieden, so dass man befürchten muss, dass sich einige Behörden auch hinter hohen Gebühren verschanzen werden.<br />
                    <br />Was die Frage des Kostenaufwands für die Behörden selbst angeht, zeigt die bisherige Erfahrung, dass alle Schreckensbilder, die Ämter würden unter der Last der Anträge zusammenbrechen, jeder Grundlage entbehren: In keinem der vier Bundesländer hat es eine Antragsflut gegeben, so dass die zusätzliche Arbeitsbelastung sich erstens gut verteilte und mit dem bestehenden Personal problemlos zu bewältigen waren. Zweitens haben die Behörden durch die Bearbeitungsgebühr ja auch Einnahmen, die den Aufwand ausgleichen. Aus den USA oder aus Skandinavien, wo die Akteneinsicht bereits seit Jahrzehnten Alltag ist, ist im übrigen nicht bekannt geworden, dass dort wegen der besseren Bürgerbeteiligung der Staatsbankrott droht.</p>
<p>
                    <strong>politik-digital:</strong> Gibt es eine zeitliche Frist, innerhalb derer ein Antrag von der Behörde beantwortet werden muss ?</p>
<p>
                    <strong>Manfred Redelfs:</strong> Im Bundesentwurf fehlt leider eine solche Frist. Sie ergibt sich indirekt daraus, dass ein Antragsteller ohnehin nach drei Monaten wegen Untätigkeit klagen kann, falls die Behörde sich nicht rührt. Auch in diesem Punkt sind die Landesgesetze besser: In Schleswig-Holstein sind Anträge &#8220;unverzüglich, spätestens aber innerhalb eines Monats&#8221; zu beantworten, wie es im Gesetz heißt. Auch in Berlin ist von &#8220;unverzüglich&#8221; die Rede, denn natürlich sind die meisten Informationen nur hilfreich, wenn man sie auch einigermaßen schnell bekommt.</p>
<p>
                    <strong>politik-digital:</strong> Welche Erfahrungen mit den Behörden haben Sie gemacht?</p>
<p>
                    <strong>Manfred Redelfs:</strong> Wir haben bei Greenpeace das Umweltinformationsgesetz, das bereits seit 1994 eine Akteneinsicht bei Umweltinformationen ermöglicht, gerade genutzt, um Informationen über den Bau von Massentierhaltungsanlagen zu bekommen. Die Erfahrungen waren leider ernüchternd: Von zwölf angeschriebenen Landkreisen haben nur vier die Daten innerhalb der in dem Fall gesetzlich vorgeschriebenen Frist von zwei Monaten geliefert. Der Landkreis Vechta, in dem Massentierhaltung ein besonders gravierendes Problem ist, hat sogar erst nach sechs Monaten und einem förmlichen Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht geantwortet &#8211; und dann für die gelieferten Daten Bearbeitungskosten von exakt 2.226, 37 Euro in Rechnung gestellt, plus 5,37 Porto für ein Einschreiben mit Rückschein. Wir klagen jetzt gegen dieses eindeutig rechtswidrige Vorgehen und werden zur Not bis vor den Europäischen Gerichtshof ziehen. Leider zeigen solche Beispiele, dass Behörden, die Daten wegen ihrer Brisanz zurückhalten wollen, momentan noch viele Möglichkeiten haben, sich hinter langen Bearbeitungszeiten oder hohen Gebühren zu verschanzen.<br />
                    <br />Außerdem ist es problematisch, dass viele Ämter die Gesetzeslage selbst nicht kennen und erst von den Antragstellern aufgeklärt werden müssen. Hier ist zu hoffen, dass über die Jahre, wenn die Auskunftsrechte häufiger genutzt werden, sich auch ein selbstverständlicherer Umgang damit durchsetzen wird. Momentan merkt man leider noch, dass viele Sachbearbeiter sich an die neue Transparenz erst gewöhnen müssen.</p>
<p>                    <strong>politik-digital:</strong> Hat das fehlende Gesetz den investigativen Journalismus in Deutschland &#8211; auch im Vergleich zu anderen Ländern &#8211; eingeschränkt?</p>
<p>
                    <strong>Manfred Redelfs:</strong> Aus den USA ist bekannt, dass viele aufsehenerregende Recherchen nur möglich waren, weil Politiker und Behörden dort sehr weitreichenden Transparenzverpflichtungen unterliegen. Die New York Times hat z.B. während des Präsidentschaftswahlkampfes den Tischkalender von George Bush aus seiner Zeit als Gouverneur in Texas angefordert, um seinen Arbeitsstil zu analysieren. Das war unter Berufung auf den Freedom of Information Act möglich. Die Zeitung stellte fest, dass Bush junior seinen Dienst in der Regel um 9 Uhr morgens begonnen hat, mittags zwei Stunden Pause machte, um Zeit zum Joggen zu haben, und nachmittags gegen 17 Uhr letzte Termine ansetzte. Bei Todesurteilen, über die er als Gouverneur zu entscheiden hatte, setzte er für das Aktenstudium durchschnittlich 15 Minuten an. Seine öffentlichen Beteuerungen, wie intensiv er sich mit jedem Einzelfall befassen würde, waren so schnell widerlegt.<br />
                    <br />Selbst das US-Militär, das einige Ausnahmebestimmungen ins Feld führen kann, musste sich eine Reihe von Enthüllungen aufgrund von FOIA-Anfragen gefallen lassen: So wurde die hohe Zahl der von den eigenen Kameraden erschossenen GIs im Golfkrieg bekannt oder die Tatsache, dass die Verwendung von technisch unzureichenden Sichtgeräten für Piloten zum Absturz etlicher Flieger geführt hat.</p>
<p>Deutschland wurde stärker als die angelsächsischen Länder oder auch Skandinavien durch eine obrigkeitsstaatliche Tradition geprägt, bei der mit Informationen sehr restriktiv umgegangen wird. Journalisten haben deshalb in Deutschland wesentlich schlechtere Recherchemöglichkeiten als ihre Kollegen in den USA oder in Schweden. Zwar gibt es einen Auskunftsanspruch gegenüber Behörden, der in den Landespressegesetzen geregelt wird. Aber in Deutschland müssen sich Journalisten mit den mündlichen Auskünften der Pressesprecher zufrieden geben &#8211; und das ist etwas völlig anderes, als wenn man direkten Zugriff auf Originaldokumente erhält. Warum der investigative Journalismus bei uns eine geringere Rolle spielt, hat zwar viele Gründe, aber die Rechtslage ist sicherlich ein Teil der Erklärung.</p>
<p>
                    <strong>politik-digital:</strong> Sind die Landesgesetze den Bürgerinnen genügend bekannt?</p>
<p>
                    <strong>Manfred Redelfs:</strong> Nach meinem Eindruck wissen nur sehr wenige Bürger, welche Akteneinsichtsrechte sie bereits seit Jahren nach dem Umweltinformationsgesetz immer dann haben, wenn es um Umweltbelange geht oder nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz, wenn sie selbst von Amtshandlungen betroffen sind. Ähnlich verhält es sich bei den mittlerweile vier IFG-Landesgesetzen: Ausgerechnet Bestimmungen, die zu mehr Transparenz beitragen sollen, sind offenbar gut gehütete Geheimnisse. Da drängt sich der Eindruck auf, dass es einigen Ämtern auch ganz recht ist, wenn die Bürger gar nicht wissen, welche Auskunftsansprüche sie haben. Es fehlt an Öffentlichkeitsarbeit für das IFG und ähnliche Transparenzverpflichtungen. In Berlin haben die Grünen deshalb sogar Zeitungsanzeigen geschaltet, um das Gesetz bekannt zu machen. Dort sind innerhalb eines Jahres insgesamt 164 Anträge auf Akteneinsicht gestellt worden, was für die größte deutsche Stadt gewiss nicht viel ist. Mehr Information der Öffentlichkeit tut also wirklich Not.</p>
<p>Das Interview mit Manfred Redelfs führte Clemens Lerche.<br />
                    </p>
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