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	<title>Bundesdatenschutzgesetz &#8211; politik-digital</title>
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	<description>Information, Kommunikation, Partizipation</description>
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	<title>Bundesdatenschutzgesetz &#8211; politik-digital</title>
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		<title>Datenschutz: „Recht auf Vergessen“ im Internet</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Frank Vaccaro]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 09 Nov 2011 15:51:48 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[EU-Kommission]]></category>
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		<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
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					<description><![CDATA[<img src="/sites/politik-digital.de/files/datenschutz_pic.jpg" align="left" height="109" hspace="5" vspace="5" width="225" />Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner und EU-Justizkommissarin Viviane Reding erörterten am Montag in Brüssel Möglichkeiten zur Modernisierung der EU-Datenschutzvorschriften. Das Ergebnis: Der Verbraucher soll in seiner informationellen Selbstbestimmung gestärkt werden.
<p>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><img decoding="async" src="/wp-content/uploads/datenschutz_pic.jpg" align="left" height="109" hspace="5" vspace="5" width="225" />Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner und EU-Justizkommissarin Viviane Reding erörterten am Montag in Brüssel Möglichkeiten zur Modernisierung der EU-Datenschutzvorschriften. Das Ergebnis: Der Verbraucher soll in seiner informationellen Selbstbestimmung gestärkt werden.</p>
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Das Gespräch der beiden Politikerinnen fand im Rahmen der bevorstehenden Reform der EU-Datenschutzrichtlinie von 1995 statt, zu der die Europäische Kommission bis Ende Januar 2012  ihre Vorschläge machen wird. Einigkeit herrschte vor allem darüber, dass die Reform des EU-Datenschutzes den Verbrauchern eine bessere Kontrolle über ihre Daten geben müsse.<br />
„Deshalb sollte das EU-Recht [&#8230;] die ausdrückliche Zustimmung der Verbraucher als Vorbedingung für die Verarbeitung der Daten vorschreiben. Außerdem sollten Verbraucher jederzeit und selbstbestimmt ihre persönlichen Daten löschen können, insbesondere die Daten, die sie selbst ins Internet stellen“, so Bundesverbraucherministerin Aigner und EU-Justizkommissarin Reding. Letztere fordert ein „Recht auf Vergessen.“ 
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Unternehmen, die ihre Dienste an europäische Verbraucher richten, sollten direkt dem europäischen Datenschutzrecht unterliegen. Wer sich nicht daran halte, solle keine Geschäfte auf dem EU-Binnenmarkt machen dürfen. Dies müsse auch und vor allem für soziale Netzwerke gelten, deren Nutzer in der EU wohnhaft sind. Es sei sicherzustellen, dass sich diese Netzwerke an EU-Recht halten und dass EU-Recht selbst dann angewendet wird, wenn sich die Anbieter außerhalb der EU befinden oder in sogenannten „Clouds“ speichern.
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Der Reformprozess müsse zu einem besseren Schutz der persönlichen Daten von Verbrauchern in Europa führen, ganz unabhängig davon, in welchem EU-Land sie leben oder in welchem Land die Unternehmen, die ihre Daten verarbeiten, ihren Sitz haben.<br />
„Um sicherzustellen, dass die Modernisierung der EU-Datenschutzvorschriften diese Fragen angeht und der Datenschutz für Verbraucher und Unternehmen überall in Europa umfassend sichergestellt wird, werden wir eng zusammenarbeiten&quot;, bekräftigten Aigner und Reding.
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<p>
Grundsätzlich ist der Schutz personenbezogener Daten in der EU durch Kapitel 1, Artikel  8 der <a href="http://www.europarl.de/view/de/Europa/EU_Vorstellung/Grundrechtecharta.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">EU-Grundrechtecharta</a> geregelt. In Deutschland werden durch das <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/__20.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Bundesdatenschutzgesetz</a> die Bedingungen für die Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten  festgelegt. Hier heißt es: Daten „sind zu löschen, wenn ihre Speicherung unzulässig ist oder ihre Kenntnis für die verantwortliche Stelle zur Erfüllung der in ihrer Zuständigkeit liegenden Aufgaben nicht mehr erforderlich ist.“ Fraglich ist hierzulande, ob sich diese Regelungen auch auf soziale Netzwerke wie Facebook anwenden lassen. So <a href="http://www.justiz.bayern.de/ministerium/presse/archiv/2011/detail/103.php" target="_blank" rel="noopener noreferrer">fordert auch Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk</a>, „dass wir gerade für soziale Netzwerke klare rechtliche Vorgaben brauchen.“<br />
Eine andere grundsätzliche Frage ist, inwiefern <a href="http://www.internet-law.de/2011/08/gilt-deutsches-datenschutzrecht-fur-facebook-uberhaupt.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">deutsches oder europäisches Recht für Facebook &amp; Co. gilt</a>.
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<p>
<b>Hintergrund</b><br />
Laut einer <a href="http://www.bfdi.bund.de/DE/EuropaUndInternationales/Eurobarometer.html?nn=408914" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Eurobarometer-Studie</a> sind 70 Prozent der Europäer darüber besorgt, wie Unternehmen mit ihren Daten umgehen. 74 Prozent wollen die Erhebung und Verarbeitung ihrer Daten im Internet von der eigenen, ausdrücklichen Einwilligung im Voraus abhängig machen. Insgesamt 75 Prozent der Menschen wollen jederzeit im Stande sein, ihre persönlichen Angaben online löschen zu können. Auch Maßnahmen auf EU-Ebene genießen eine hohe Unterstützung: 90 Prozent der EU-Bürger sprechen sich für europaweit geltende Datenschutzrechte aus .</p>
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		<title>Kein Konsens bei der Berliner Datenschutzrunde 2009</title>
		<link>https://www.politik-digital.de/news/kein-konsens-bei-der-berliner-datenschutzrunde-2009-4231/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[ctekoning]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 26 Jan 2009 17:31:21 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutzgesetz]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesdatenschutzgesetz]]></category>
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					<description><![CDATA[Das Recht auf eigene Daten oder der Zusammenbruch der objektiven Marktforschung? In Berlin hatte der Verlag für die Deutsche Wirtschaft für Donnerstag den 22.01.09 zur ersten Datenschutzrunde 2009 eingeladen. Viele mittelständische Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und Verbände waren gekommen und diskutierten die anstehenden Datenschutzreformen der Großen Koalition. Auch Vertreter aus der Politik waren unter den Gästen. ]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Das Recht auf eigene Daten oder der Zusammenbruch der objektiven Marktforschung? In Berlin hatte der Verlag für die Deutsche Wirtschaft für Donnerstag den 22.01.09 zur ersten Datenschutzrunde 2009 eingeladen. Viele mittelständische Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und Verbände waren gekommen und diskutierten die anstehenden Datenschutzreformen der Großen Koalition. Auch Vertreter aus der Politik waren unter den Gästen. <!--break--></p>
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Aber mitnichten haben diese beiden Lager immer die gleiche Meinung. Ein Streitpunkt war dabei die kommende Regelung, wie zukünftig mit Kundendaten umgegangen werden solle.
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Unter den Wirtschaftsvertretern herrschte weitgehender Konsens darüber, dass die geplanten datenschutzrechtlichen Änderungen erhebliche Konsequenzen mit sich bringen würden. Einige sahen &quot;Kollateralschäden“ für die Markt- und Meinungsforschung, andere befürchten gar den Verlust tausender Arbeitsplätze.
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<b>Geplante Datenschutzreform mittelstandsfeindlich</b>
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Ähnlich sahen das auch die Vertreter der anwesenden Spendenorganisationen. Diese warnten die Politik vor übereilten Entscheidungen. Die sich daraus ergebenden Konsequenzen für das wirtschaftliche Handeln und zivilgesellschaftliches Engagement der gemeinnützigen Organisationen seien drastisch.
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&quot;Das geplante Gesetz ist mittelstandsfeindlich“, sagte Christine Rust von SOS Kinderdorf e.V. Sie befürchtet eine Schrumpfung ihrer Organisation in den nächsten zehn Jahren auf eine kleine Bürgerinitiative. Neuspender würden ihrer Meinung nach wegfallen, die Vereine seien aber existenziell auf diese angewiesen. Sie ist davon überzeugt, dass die geplante Ausnahmeregelung für gemeinnützige Organisationen nicht greifen werde.
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<b>Verbraucher sollen die Souveränität über ihre Daten wieder erlangen</b>
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Der Vorsitzende des Innenausschusses im Deutschen Bundestag, Sebastian Edathy (SPD) und die Vorsitzende des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Ulrike Höfken (Bündnis 90/Die Grünen), verteidigten hingegen die geplante Regelung.
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Über die Parteigrenzen hinweg bestehe der Konsens, dass die Verbraucher die Souveränität über ihre Daten wieder erlangen müssten. Beide Politiker betonten darüber hinaus ihre Dialogbereitschaft gegenüber den Unternehmen, Verbänden und gemeinnützigen Organisationen und luden zu konkreten Gesprächen ein.
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<b>Vermengung von Daten &#8211; und Verbraucherschutz</b> 
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Helmut Graf, Initiator der Veranstaltung und Vorstand des Verlags für die Deutsche Wirtschaft ergänzte: „Natürlich hat der Verbraucher das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Doch das `Wie` macht mir Sorgen. Der vorliegende Gesetzentwurf vermengt Datenschutz und Verbraucherschutz.“
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Der einzige mögliche Ausweg sei ein Dialog zwischen Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft sowie die gemeinsame Suche nach tragfähigen Alternativlösungen. </p>
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		<title>Bundestag modernisiert Datenschutzrecht</title>
		<link>https://www.politik-digital.de/der-bundestag-erforscht-die-netzbasierte-kommunikation/econsumerdatenschutzgesetz-shtml-2438/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Ulrich Hottelet]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 12 Jan 2000 20:58:53 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Der Bundestag erforscht die netzbasierte Kommunikation]]></category>
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		<category><![CDATA[Medienpolitik]]></category>
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					<description><![CDATA[Das Parlament hat am 6. April die Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes einstimmig verabschiedet. Wesentliche Neuerungen sind die Einführung eines freiwilligen Datenschutzaudits für Unternehmen und die Regelung der Videoüberwachung durch private Stellen.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Das Parlament hat am 6. April die Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes einstimmig verabschiedet. Wesentliche Neuerungen sind die Einführung eines freiwilligen Datenschutzaudits für Unternehmen und die Regelung der Videoüberwachung durch private Stellen.<!--break--><br />
Mit der einstimmigen Verabschiedung der Novelle zum Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) hat der Bundestag einen maßgeblichen Schritt zur Umsetzung der EU-Datenschutzrichtlinie von 1995 getan. Deutschland gehört zu den wenigen Ländern in Europa, in denen dies noch aussteht. Im Mai wird sich nun der Bundesrat mit der Novelle befassen. Die Änderung des BDSG ist die erste Stufe bei der geplanten Modernisierung des Datenschutzrechts. In einer zweiten Stufe will die Bundesregierung ein Informationsfreiheits-Gesetz erlassen, zu dem bis Sommer ein Referentenentwurf vorliegen soll.<br />
Wesentliche Säulen des geänderten BDSG sind die Einführung eines freiwilligen Datenschutz-Audit für Unternehmen, die Regelungen zur Videoüberwachung durch private Stellen und das Gebot der Datensparsamkeit. Während sich Rot-Grün von einem Datenschutz-Audit eine Stärkung von Transparenz und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen verspricht, lehnte die Union das Audit mit Hinweis auf die hohen Kosten für die Wirtschaft ab. Zwar sei der Erwerb eines Zertifikats für die Qualität der getroffenen Datenschutzmaßnahmen freiwillig, letztendlich laufe es für die Betriebe aber auf eine Art &#8220;freiwilligen Zwangs&#8221; hinaus, hieß es dazu am Mittwoch bei der Beratung im Innenausschuss. Die Unternehmen seien in dieser Frage gespalten. Welche Mindeststandards das Audit enthalten soll, muss noch durch ein Ausführungsgesetz festgelegt werden.<br />
Für die Videoüberwachung in öffentlich zugänglichen Räumen wie Einkaufspassagen, Bahnsteigen und Museen regelt die Novelle, zu welchen Zwecken Kameras eingesetzt werden dürfen und wann die Aufnahmen gelöscht werden müssen. Während die Union für ein Mehr an Videoüberwachung plädierte, lehnte die PDS sie grundsätzlich ab. Rot-Grün vertritt mit der Gesetzesfassung eine mittlere Position. Die Regierungskoalition wende sich gegen eine &#8220;flächendeckende&#8221; Kontrolle durch Videokameras, sagte Johannes Kollbeck, Mitarbeiter des SPD-Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss, Mitglied im Innenausschuss und Vorsitzender des Unterausschusses Neue Medien.<br />
Das Gebot der datenminimierenden Datenverarbeitung hält Professor Alfred Büllesbach, weltweiter Datenschutz-Beauftragter von DaimlerChrysler, für die Wirtschaft für &#8220;unproblematisch&#8221;. &#8220;Wir haben das im Vorfeld lange in den Gremien diskutiert und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass dies für die Wirtschaft zu keinen hohen Kosten führt&#8221;, sagte er. Kollbeck wies darauf hin, dass es schon heute eine &#8220;Zweckbindung&#8221; der Datenverarbeitung gebe und das Minimierungsgebot dies lediglich klarstelle. Dennoch müssten aber die Betriebe künftig neue Datenverarbeitungsprozesse entwickeln, die dies berücksichtigten.<br />
Sobald die noch ausstehenden Mitgliedsstaaten die EU-Richtlinie in ihr nationales Recht umgesetzt haben, gilt europaweit für alle Bürger ein einheitliches Datenschutzniveau. Die vom Bundestag verabschiedete Novelle hebt im Gegensatz zur alten Fassung des BDSG die Unterscheidung zwischen öffentlichen und privaten Stellen auf. Bereits im vergangenen Jahr hat die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder an Bundestag und Bundesrat appelliert, das Gesetzgebungsverfahren zügig und ohne Abstriche zum Abschluss zu bringen. Die Anpassung des deutschen Datenschutzrechts an die Vorgaben der EU-Richtlinie sei &#8220;längst überfällig&#8221;, hieß es in einer Entschließung der Konferenz. Sowohl das Gebot der Datensparsamkeit als auch das Datenschutzaudit werde die Durchsetzung datenschutzfreundlicher Lösungen im Wettbewerb erleichtern und trage so zur Selbstregulierung des Marktes bei. Das Audit ermögliche es den Unternehmen, datenschutzkonforme Angebote und Verhaltensweisen nachprüfbar zu dokumentieren und damit einen Wettbewerbsvorsprung zu gewinnen.<br />
&nbsp;</p>
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