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	<title>Bundesverfassungsgericht &#8211; politik-digital</title>
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	<title>Bundesverfassungsgericht &#8211; politik-digital</title>
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		<title>Bürgerrechte abräumen im Schnelldurchlauf</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Julie Rothe]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 19 May 2015 16:35:52 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Vorratsdatenspeicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Heiko Maas]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesverfassungsgericht]]></category>
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		<category><![CDATA[Höchstspeicherfrist]]></category>
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					<description><![CDATA[Jetzt soll wieder alles ganz schnell gehen. Nachdem die Umbenennung der Vorratsdatenspeicherung in „Höchstspeicherfrist“ nicht von der Wiedereinführung eines bereits [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/monitor-auge-by-geralt-cc0-via-pixbay.jpg"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="alignnone wp-image-148852 size-full" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/monitor-auge-by-geralt-cc0-via-pixbay.jpg" alt="monitor auge by geralt cc0 via-pixbay" width="640" height="280" /></a>Jetzt soll wieder alles ganz schnell gehen. Nachdem die Umbenennung der Vorratsdatenspeicherung in „Höchstspeicherfrist“ nicht von der Wiedereinführung eines bereits für verfassungswidrig erklärten Gesetzes ablenken konnte, soll das entsprechende neue Gesetz jetzt in wenigen Wochen durch die Instanzen gejagt werden. Ein Kommentar zum Referentenentwurf für die Vorratsdatenspeicherung.</p>
<p>Einen Monat ist es her, seit Justizminister Heiko Maas die Eckpunkte für ein neues Gesetz zur <a title="Vorratsdatenspeicherung: Fakten-Check und Chronologie" href="http://politik-digital.de/vorratsdatenspeicherung-fakten-check-und-chronologie" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung</a> (Neusprech: Leitlinien zur Einführung einer Speicherpflicht und Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten) vorgestellt hat. Seit dem Wochenende liegt nun der mit dem Innenministerium koordinierte <a href="https://netzpolitik.org/wp-upload/2015-05-15_BMJV-Referentenentwurf-Vorratsdatenspeicherung.pdf" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Referentenentwurf</a> des Justizministeriums zur Ressortabstimmung mit den übrigen Ministerien und zur Verbändeanhörung vor. Im Eiltempo soll der Vorschlag jetzt diskutiert werden. Bereits in der kommenden Woche will das Kabinett den Entwurf beschließen und diesen dann im Juni durch Bundestag und Bundesrat peitschen. Da bleibt kaum Zeit für die eigentliche parlamentarische Arbeit der Abgeordneten in den Ausschüssen, und auch die Front der Kritiker aus der Zivilgesellschaft &#8211; zum Beispiel Datenschützer und Bürgerrechtsorganisationen &#8211; hat nur wenig Gelegenheit sich zu formieren.</p>
<p>Ein äußerer Zwang für die Schnelligkeit, mit der hier versucht wird, ein so weitreichendes Gesetz durchzudrücken, ist zumindest aktuell nicht bekannt. Im Gesetzesentwurf wird abstrakt von „Lücken bei der Strafverfolgung und bei der Gefahrenabwehr“ und einer nicht-effektiven Strafverfolgung gesprochen, die durch die Vorratsdatenspeicherung verbessert werden soll. Diese Lücken, wenn es sie denn gibt, müssten aber schon länger bestehen, um einen so überstürzten, tiefgreifenden Grundrechteeingriff zu rechtfertigen. Aktuell gibt es jedenfalls keinen äußeren Anlass, der diese Dringlichkeit erfordert. Die Eile, mit der das Papier nun bis zum Beginn der parlamentarischen Sommerpause am 3. Juli durchgebracht werden soll, schlägt sich auch in dem Entwurf nieder, der an zahlreichen Stellen fragwürdige Gesetzänderungen vorsieht.</p>
<h3>Sind Messaging-Dienste doch betroffen?</h3>
<p>Der Referentenentwurf orientiert sich stark an den von Heiko Maas im April vorgestellten <a href="http://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/20150415-Leitlinien-HSF.pdf?__blob=publicationFile" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Leitlinien</a>. Gespeichert werden sollen Verkehrsdaten, die bei der Telekommunikation anfallen: Das sind Rufnummern der beteiligten Anschlüsse (auch wenn kein Gespräch zustande kam); Datum; Uhrzeit und Dauer der Gespräche bzw. des Empfangs von Kurznachrichten; Anbieter des Dienstes; die internationale Kennung von Mobiltelefonen (IMSI); sowie das Datum der Aktivierung der Dienste bei Prepaid-Karten. Hinzu kommen die Standorte der Funkzellen, in denen sich Mobiltelefone während der Gespräche und des Empfangs von Nachrichten befinden; die IP-Adressen von Internetnutzern; die eindeutige Kennung des Anschlusses sowie seines Benutzers; sowie die genauen Daten der Nutzung. All diese der Standortbestimmung dienenden Daten sollen vier Wochen gespeichert werden. Bei Internet-Telefondiensten wie Skype sollen die IP-Adressen und Benutzernamen sogar zehn Wochen lang gesichert werden. Dabei stellt sich die Frage, ob Messaging-Dienste wie Facebook und WhatsApp, die ebenfalls eine Telefonfunktion anbieten, als Internet-Telefondienste behandelt werden. In diesem Fall würde ein klarer Widerspruch zur vor einem Monat abgegebenen Versicherung vorliegen, dass eben diese Instant Messenger-Dienste von der Vorratsdatenspeicherung ausgeschlossen seien.</p>
<p>Die Erhebung und Sicherung der genannten Daten sollen der Aufklärung von besonders schweren Straftaten dienen, wobei es nach wie vor fraglich ist, ob wirklich alle im Straftatenkatalog aufgeführten Taten auch als besonders schwer gelten können.</p>
<h3>Straftatbestand Datenhehlerei &#8211; Whistleblower abschrecken?</h3>
<p>Ganz nebenbei schafft der Gesetzentwurf im Übrigen noch einen neuen Straftatbestand: §202 d: „Datenhehlerei“. Offenbar wurde der gesamte Entwurf so eilig zusammengeschustert, dass hier (versehentlich oder bewusst) ein neuer Straftatbestand geschaffen werden soll, der geeignet ist, Whistleblower und investigativ arbeitende Journalisten zu kriminalisieren. Der Datenhehlerei macht sich strafbar, wer sich und anderen nichtöffentliche Daten zugänglich macht, die ein Dritter rechtswidrig erlangt hat. Auch die Beschaffung, Überlassung und bewusste Verbreitung solcher Daten wird in dem neuen Paragraphen erfasst. Explizit ausgenommen werden lediglich Handlungen von Amtsträgern und deren Beauftragten, die in Erfüllung ihrer dienstlichen Pflichten geschehen und beispielsweise der Aufklärung von Steuerdelikten oder Strafverfahren dienen.</p>
<p>Die Legalisierung des Ankaufs von Steuersünder-CDs durch den Staat dürfte der Hauptgrund für den neuen Straftatbestand sein, der hier zusammen mit der Vorratsdatenspeicherung verabschiedet werden soll. Dass dadurch die Arbeit von investigativen Journalisten gefährdet werden könnte, hat der Verfassungsrechtler und Richter <a href="https://netzpolitik.org/2015/warum-der-vorschlag-zur-strafbarkeit-der-datenhehlerei-die-pressefreiheit-gefaehrdet/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Ulf Buermeyer ausführlich</a> dargelegt. Schließlich werden Journalisten in der Gesetzesbegründung zwar ausgenommen, diese hat allerdings keine Gesetzeskraft, da sie kein Bestandteil des verabschiedeten Gesetztextes sein wird. Und der schwammig formulierte Gesetzestext lässt große Interpretationslücken für Ermittlungsrichter, die über Durchsuchungsbeschlüsse und Überwachungsanordnungen entscheiden müssen.</p>
<p>Zudem stellt sich die Frage, ob Blogger, die Missstände mit Hilfe geleakter oder rechtswidrig beschaffter Dokumente aufdecken, sich ebenfalls auf ihre journalistische Tätigkeit berufen könnten, wie der Verfassungsrechtler <a href="http://www.cr-online.de/blog/2015/05/18/indiskretionen-werden-zur-strafbaren-datenhehlerei/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Nico Härting</a> zu bedenken gibt. Whistleblower, die nicht allgemein zugängliche Daten weitergeben, würden nach dem vorliegenden Entwurf in dem jedem Fall eine Straftat begehen. Auch die Abfrage-Ausnahme für Berufsgeheimnisträger birgt weiterhin Tücken. <a title="Rebranding: Aus #VDS wird Höchstspeicherfrist" href="http://politik-digital.de/rebranding-aus-vds-wird-hoechstspeicherfrist" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Wie bereits berichtet</a>, werden auch die Verkehrsdaten von Journalisten, Anwälten, Seelsorgern und Abgeordneten gespeichert, dürfen aber nicht herausgeben werden. Die Strafverfolgungsbehörden müssen vor einer Datenabfrage prüfen, ob bekannte Nummern oder IP-Adressen dieser Berufsgruppen vorliegen. Für berufliche Zwecke notwendige anonyme Mobiltelefone können so allerdings nicht ausgeschlossen werden. Eine zufällige Datenabfrage bleibt damit hingegen durchaus möglich.</p>
<p>Und ein weiteres Detail könnte in einem anderen Bereich weitreichende Folgen haben. Da alle „Erbringer öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste“ die oben aufgeführten Daten speichern sollen, sind davon unter Umständen auch die Betreiber öffentlicher WLAN-Zugänge betroffen. Die bereits <a title="Störerhaftung: Angst schaden Internet" href="http://politik-digital.de/stoererhaftung-angst-schaden-internet">viel kritisierte anstehende Änderung des Telemedien-Gesetzes</a>, die das Providerprivileg auch auf die Betreiber offener WLAN-Netze ausweiten würde, hätte somit keinerlei Nutzen. Die hier geforderte Datenspeicherung wird kein öffentlicher WLAN-Betreiber auf sich nehmen, im Vergleich dazu wirkt die bislang geforderte Nutzerauthentifizierung geradezu geringfügig. Der Traum vom freien WLAN würde mit dem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung gleich mit dem Recht auf Schutz der Privatsphäre und des Fernmeldegeheimnisses zu Grabe getragen.</p>
<p>Wenn hier nicht ein so unfassbares Tempo für die Verabschiedung dieses weitreichenden Gesetzes an den Tag gelegt würde, könnte man fast annehmen, das Haus des ehemaligen VDS-Kritikers Maas hat absichtlich einen unausgegorenen und juristisch fragwürdigen Gesetzestext entworfen, um den Kritikern möglichst viele Angriffspunkte zu geben. Davon ist aber nicht auszugehen, stattdessen wird wohl das Verfassungsgericht abermals einschreiten und diese irrsinnige Gesetzgebung im Nachgang erneut kassieren müssen.</p>
<p>Bild: <a href="https://pixabay.com/en/monitor-monitor-wall-big-screen-eye-1054708/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">geralt CC0 via pixbay</a></p>
<div class="attribution-info"></div>
<p><a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x11011.png" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><img decoding="async" class="alignleft  wp-image-139428" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x11011.png" alt="CC-Lizenz-630x1101" width="441" height="77" /></a></p>
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		<title>Rebranding: Aus #VDS wird Höchstspeicherfrist</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Julie Rothe]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 15 Apr 2015 14:39:13 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Vorratsdatenspeicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Heiko Maas]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesverfassungsgericht]]></category>
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					<description><![CDATA[Manche Ideen sind nicht totzukriegen. Egal wie viele Gerichte ein Gesetz für verfassungswidrig erklären, egal wie groß der Protest in [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/hsf-bearb.jpg"><img decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-145380" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/hsf-bearb.jpg" alt="hsf bearb" width="640" height="280" /></a>Manche Ideen sind nicht totzukriegen. Egal wie viele Gerichte ein Gesetz für verfassungswidrig erklären, egal wie groß der Protest in Politik und Bevölkerung ist – die Vorratsdatenspeicherung geistert seit Jahren durch das Land.</p>
<p>Nach dem Anschlag auf die Redaktion von <a href="http://politik-digital.de/trotz-charlie-hebdo-nein-zur-vorratsdatenspeicherung" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Charlie Hebdo</a> am 7. Januar dieses Jahres ließen die Rufe nach mehr Überwachung aus der Politik nicht lange auf sich warten. Vor knapp einem Monat dann gab auch der SPD-Parteivorsitzende Sigmar Gabriel seine Zurückhaltung auf und forderte seinen Parteigenossen und Justizminister Heiko Maas auf, einen neuen Vorschlag für eine Vorratsdatenspeicherung in Deutschland vorzulegen. Maas hatte zuvor mehrfach öffentlich seine Skepsis gegenüber einer anlasslosen Speicherung von Verbindungsdaten geäußert und nach dem Entscheid des EuGH vom April 2014 auch klargestellt, dass nationale Alleingänge für ihn nicht in Fragen kommen. In den folgenden Tagen und Wochen überraschte der Vizekanzler dann mit verschiedenen <a href="https://netzpolitik.org/2015/gabriel-vorratsdatenspeicherung-nsu/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Fallbeispielen</a>, in denen eine Vorratsdatenspeicherung seiner Meinung nach zur Aufklärung von Straftaten geholfen hätte. Der Überprüfung konnte zwar kein Szenario standhalten, aber am Zeitplan für neue Eckpunkte für die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung bis zum Sommer wurde stoisch festgehalten.</p>
<h3>Des Kaisers neue Kleider</h3>
<p>Heute nun legten das Justizministerium und das CDU-geführte Innenministerium unter Thomas de Maizière in getrennten Pressemitteilungen noch schneller als erwartet ihre gemeinsamen Vorschläge für eine verfassungskonforme Überwachung der Kommunikationsdaten der Bürger vor. Die strengen Vorgaben aus den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts (2010) und des Europäischen Gerichtshofs soll der neue Entwurf einhalten.</p>
<p>Wie es sich für einen ordentliche Relaunch gehört, wird das ungeliebte Produkt zunächst umbenannt, damit nicht sofort die eingespielten Abwehrreflexe beim Bürger ausgelöst werden. Vorratsdatenspeicherung heißt jetzt Höchstspeicherfrist, sonst ändert sich nix.</p>
<p>Die neuen <a href="http://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/20150415-Leitlinien-HSF.pdf?__blob=publicationFile" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Leitlinien</a> sehen vor, bei der Kommunikation anfallende Verkehrsdaten befristet zu speichern. Das sind Rufnummern der beteiligten Anschlüsse, Zeitpunkt und Dauer des Anrufs bzw. des Empfangs einer Nachricht und beim Mobilfunk auch die Standortdaten, IP-Adressen einschließlich Zeitpunkt und Dauer der Vergabe einer IP-Adresse. Ausgenommen sind die Inhalte der Kommunikation, der E-Mail-Verkehr und aufgerufene Webseiten. Die Daten sollen künftig für zehn Wochen gespeichert werden, für Standortdaten gilt eine verkürzte Speicherdauer von vier Wochen, um die Erstellung von Bewegungsprofilen zu verhindern. Ein Abruf der Daten ist nur bei schwersten Straftaten und unter Richtervorbehalt vorgesehen. Der Straftatenkatalog orientiert sich am Katalog zur Wohnraumüberwachung und umfasst neben Straftaten mit terroristischem Hintergrund vor allem Handlungen, die geeignet sind, Leib, Leben, Freiheit oder auch die sexuelle Selbstbestimmung Dritter zu gefährden. Die Übersicht ist den Leitlinien beigefügt und gibt Einblick in die Definition „schwerster Straftaten“.</p>
<p>Nach der Kritik des Bundesverfassungsgerichts soll für Berufsgeheimnisträger (wie Ärzte, Anwälte oder Journalisten) ein Abruf- und Verwertungsverbot der gespeicherten Daten gelten. Ob dem besonderen Schutz von zeugnisverweigerungsberechtigten Personen damit Genüge getan wird, ist fraglich, da die Kommunikationsdaten beider Teilnehmer trotzdem für zehn Wochen gespeichert werden wie bei allen andere Nutzern auch.</p>
<p>Eine Ankündigung in den Leitlinien könnte noch teuer werden. Da die Anbieter von Telekommunikationsdiensten die abgerufenen Daten im Inland sicher verschlüsselt in gesonderten Einrichtungen speichern sollen, stellt das BMJV in Aussicht, die Dienstleister für die Umsetzung der Speicherpflicht zu entschädigen, sollte ihnen eine zu hohe Kostenlast entstehen. Was passiert, wenn Daten verloren gehen oder Server angegriffen werden – dazu schweigt sich das Ministerium aus. Nur der neue Straftatbestand „Datenhehlerei“ soll die Strafverfolgung im Ernstfall ermöglichen.</p>
<p>Die heute vorgestellten Leitlinien sehen also weiterhin eine anlasslose, flächendeckende Speicherung der Telekommunikationsdaten aller Bürger Deutschlands vor. Das Gefühl der ständigen Überwachung, das sowohl vom Bundesverfassungsgericht als auch dem EuGH kritisiert wurde, dürfte durch die vorgestellten Maßnahmen nicht abgeschwächt werden. Justizminister Maas muss nun die Wiederbelebung der Vorratsdatenspeicherung verteidigen und sich der Kritik der VDS (heute: HSF)-Gegner stellen, zu denen er noch bis vor einem Monat ebenfalls zählte. So schnell geht es manchmal in der Politik.</p>
<p>Bild: <a href="https://www.flickr.com/photos/dgbalancesrocks/397698413" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Dave Gorman</a></p>
<p><a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x11011.png" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><img decoding="async" class="alignleft  wp-image-139428" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x11011.png" alt="CC-Lizenz-630x1101" width="441" height="77" /></a></p>
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		<title>Vorratsdatenspeicherung: Bundesregierung muss nachbessern</title>
		<link>https://www.politik-digital.de/news/vorratsdatenspeicherung-bundesregierung-muss-nachbessern-12177/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Lea Thielscher]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 27 Feb 2012 16:29:27 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesverfassungsgericht]]></category>
		<category><![CDATA[Vorratsdatenspeicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Telekommunikationsgesetz]]></category>
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					<description><![CDATA[Vergangenen Freitag entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe über eine weitere Beschwerde zur Vorratsdatenspeicherung und vepflichtete die Bundesregierung nachzubessern. Datenschützer begrüßten [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://politik-digital.de/vorratsdatenspeicherung-bundesregierung-muss-nachbessern/bundesverfassungsgericht/" rel="attachment wp-att-12178"><img decoding="async" class="alignleft size-full wp-image-12178" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/bundesverfassungsgericht.png" alt="Bundesverfassungsgericht Karlsruhe ©Al Fed" width="195" height="119" /></a>Vergangenen Freitag entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe über eine weitere Beschwerde zur Vorratsdatenspeicherung und vepflichtete die Bundesregierung nachzubessern. Datenschützer begrüßten das Urteil, sind jedoch noch nicht gänzlich zufrieden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Zugriff von Ermittlungsbehörden auf Telefon- und Internetdaten gilt künftig als „teilweise verfassungswidrig“, entschied das <a href="http://www.bverfg.de/pressemitteilungen/bvg12-013" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Bundesverfassungsgericht</a> am letzten Freitag. Die Bundesregierung wurde in dem Urteil dazu aufgefordert, das Telekommunikationsgesetz bis 30. Juni 2013 entsprechend nachzubessern.</p>
<p>Das Verfahren lief bereits seit Juni 2005, als die Juristen Patrick und Jonas Beyer sowie vier deutsche Firmen eine Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht hatten, in der vorrangig das<a href="http://www.google.de/url?sa=t&amp;rct=j&amp;q=telekommunikationsgesetz&amp;source=web&amp;cd=2&amp;ved=0CEYQFjAB&amp;url=http%3A%2F%2Fwww.gesetze-im-internet.de%2Fbundesrecht%2Ftkg_2004%2Fgesamt.pdf&amp;ei=VYBLT52ND6ik4gSs0-HpAw&amp;usg=AFQjCNHiKb-3fGkXwh4ldxd2d_-8F5tRiw&amp;sig2=x-4Vfvq-HYaCFf79Rk-eQQ&amp;cad=rja" target="_blank" rel="noopener noreferrer"> Telekommunikationsgesetz</a> bemängelt wurde. Die am Freitag besprochenen Kritikpunkte betrafen unter anderem gesetzliche Regelungen zur Speicherung von Passwörtern, anonymen Kommunikation und den Schutz von IP-Adressen.</p>
<p>Für Polizei und Nachrichtendienste war es bislang oftmals unproblematisch, PIN-Codes oder Passwörter für E-Mail-Konten in Fällen von strafrechtlicher Verfolgung zu beschaffen. Dies wurde nun vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig erklärt, da damit gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verstoßen werde. Künftig können Ermittler nur noch Daten anfordern, die auch vor Gericht verwendet werden dürfen, womit Internetnutzer vor staatlichen Zugriffen ohne richterliche Genehmigungen geschützt werden sollen. Unzulässig sei zudem die Abfrage von Informationen über dynamische IP-Adressen. Beim Kauf von Mobilfunkkarten müssen Telefonkunden jedoch auch weiterhin personenbezogene Informationen wie Name, Anschrift und Geburtsdatum preisgeben. Die Speicherung dieser Informationen würde in Fällen von Strafverfolgung, Gefahrenabwehr und nachrichtendienstlichen Tätigkeiten benötigt, betonte das Verfassungsgericht.</p>
<p>Die Beschwerdeführer wollen sich mit dieser Entscheidung nicht zufriedengeben und kündigten bereits an, sich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu wenden. Sie nahmen das Urteil insgesamt aber positiv auf: „Es ist ein großer Erfolg unserer Beschwerde, dass das Bundesverfassungsgericht der ausufernden staatlichen Identifizierung von Internetnutzern einen Riegel vorschiebt und die Anonymität unserer Internetnutzung schützt“, sagte Beschwerdeführer Patrick Breyer.</p>
<p>Die Grünen sprachen von einer „Stärkung des Datenschutzes“, und auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar begrüßte das Urteil: „Erneut sorgt das Bundesverfassungsgericht für einen verbesserten Grundrechtsschutz.“ Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums kritisierte hingegen, dass „die Auswirkungen auf die Praxis sich in engen Grenzen“ halten würden, da ein Großteil der umstrittenen Regelungen durch die Richter bestätigt wurde.</p>
<p>Welche gesetzlichen Neuregelungen zur Vorratsdatenspeicherung künftig zu erwarten sind, wird sich in den kommenden 15 Monaten zeigen. In diesem Zeitraum soll die Bundesregierung die bemängelten Gesetze überarbeiten.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Digitale Presseschau &#8211; KW 45</title>
		<link>https://www.politik-digital.de/presseschau/digitale-presseschau-kw-45-5911/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Frank Vaccaro]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 11 Nov 2011 14:35:22 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Presseschau]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Bürgerjournalismus]]></category>
		<category><![CDATA[Digitale Presseschau]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesverfassungsgericht]]></category>
		<category><![CDATA[Facebook]]></category>
		<category><![CDATA[Piratenpartei]]></category>
		<category><![CDATA[Staatstrojaner]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
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					<description><![CDATA[<img src="/sites/politik-digital.de/files/linkliste_banner.png" />Ein Rüffel an die Piraten, das ewige Thema Facebook, böses Internet und ein Ausflug zu den Möglichkeiten des Bürgerjournalismus – die Digitale Presseschau der vergangenen Woche. 
<p>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Ein Rüffel an die Piraten, das ewige Thema Facebook, böses Internet und ein Ausflug zu den Möglichkeiten des Bürgerjournalismus – die Digitale Presseschau der vergangenen Woche.</p>
<p>&nbsp;</p>
<h3 align="center"><strong>Unser Video der Woche<br />
</strong></h3>
<p align="center">[youtube http://www.youtube.com/watch?v=lYDx0Z75rt4&amp;w=480&amp;h=315]</p>
<p>Seit letzter Woche Teil unserer Presseschau: Das „Video der Woche“. In dieser Woche zeigt „Was Facebook über Dich weiß“ in knapp zwei Minuten anschaulich, wie mit den Daten umgangen wird, die das Netzwerk von uns speichert.</p>
<p><strong><a href="http://www.sueddeutsche.de/digital/piratenpartei-vergisst-ihr-gruendungsprinzipien-raubkopierer-in-die-parlamente-1.1183236" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Piratenpartei vergisst Gründungsprinzipien: Raubkopierer in die Parlamente!</a></strong></p>
<p>Auf Platz eins wählten wir eine wohlmeinende Ermahnung an die Piratenpartei. Dirk von Gehlen erinnert in seinem Beitrag auf sueddeutsche.de an die Ursprünge der Freibeuter und ruft deren orginäres Thema &#8211; das Urheberrecht &#8211; wieder ins Gedächtnis.</p>
<p><strong><a href="http://www.sueddeutsche.de/digital/kritik-an-freundschaftsnetzwerk-waechst-wie-datenschuetzer-weltweit-mit-facebook-ringen-1.1183159" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Wie Datenschützer weltweit mit Facebook ringen</a></strong></p>
<p>Dass nicht nur deutsche Datenschützer mit Facebooks Like-Button ein Problem haben, zeigt dieser Artikel. Außerdem zu erfahren: Wie funktioniert dieses Ding und warum sind auch Internetnutzer betroffen, die nicht bei Facebook angemeldet sind?</p>
<p><strong><a href="http://theeuropean.de/gunnar-sohn/8718-big-brother-datenschutz" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Warum der Staat das freie Netz hasst und Facebook liebt</a></strong></p>
<p>Mit dem Staatstrojaner und dem staatlichen Zielkonflikt von innerer Sicherheit und Datenschutz beschäftigt sich Gunnar Sohn. Staatlicher Datenschutz sei &#8220;kein probates Mittel für den Bürger, um seine informationelle Selbstbestimmung durchzusetzen&#8221;, so der Autor auf The European.</p>
<p><strong><a href="http://blog.wiwo.de/ungedruckt/2011/11/07/das-bose-internet-heute-ahnungslose-verfassungsrichter/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Der Verfassungsrichter und das „böse“ Internet</a></strong></p>
<p>In großen Teilen der Netzöffentlichkeit vielleicht der Aufreger der Woche: Andreas Voßkuhle, Präsident des Bundesverfassungsgerichts, bezeichnet die Nutzung von Facebook als &#8220;risikogeneigte Tätigkeit&#8221;. Sebastian Matthes stellt auf wiwo.de in Frage, ob nachweislich netzferne Personen netzpolitische Entscheidungen treffen sollten. Interessant sind auch die Kommentare auf Matthes‘ Artikel.</p>
<p><strong><a href="http://mashable.com/2011/11/10/citizen-journalism-democracy/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Wie Bürgerjournalismus Medien und Demokratie verändert</a></strong></p>
<p>Über die Bedeutung des Bürgerjournalismus in einem zunehmend globalisierten und monopolisierten Mediensystem schreibt Layla Revis auf mashable.com. Anhand verschiedener Beispiele veranschaulicht die Autorin, wie alternativer Journalismus ein bereicherndes Gegengewicht zu den etablierten Medien bilden kann.</p>
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		<item>
		<title>Koalitionskrach um Vorratsdatenspeicherung?</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Johann Eggert]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 10 Jun 2011 10:58:35 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[FDP]]></category>
		<category><![CDATA[CDU]]></category>
		<category><![CDATA[Vorratsdatenspeicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Netzpolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesverfassungsgericht]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Sabine Leutheusser-Schnarrenberger]]></category>
		<category><![CDATA[Hans-Peter Friedrich]]></category>
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					<description><![CDATA[Der Konflikt zwischen den Koalitionspartnern auf Bundesebene schwelt auf dem Feld der Innen- und Rechtspolitik schon seit längerem. Nun hat, folgt man aktuellen <a href="http://www.welt.de/politik/deutschland/article13422422/Die-Justizministerin-schockfrostet-die-Union.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Presseberichten</a>, die  Bundesministerin der Justiz (FDP) einen Gesetzentwurf zur Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung vorgelegt. Ein weiteres Mal droht ein Konflikt mit dem CSU-geführten Innenministerium.
<p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Der Konflikt zwischen den Koalitionspartnern auf Bundesebene schwelt auf dem Feld der Innen- und Rechtspolitik schon seit längerem. Nun hat, folgt man aktuellen <a href="http://www.welt.de/politik/deutschland/article13422422/Die-Justizministerin-schockfrostet-die-Union.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Presseberichten</a>, die Bundesministerin der Justiz (FDP) einen Gesetzentwurf zur Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung vorgelegt. Ein weiteres Mal droht ein Konflikt mit dem CSU-geführten Innenministerium.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Wenn in den aktuell laufenden parlamentarischen Beratungen um finanzielle Hilfen für den akut gefährdeten griechischen Staatshaushalt Differenzen nicht nur zwischen Regierung und Opposition, sondern zwischen CDU/CSU und FDP deutlich werden, so ist dieser Streitfall nur einer von mehreren Konfliktherden zwischen den regierungstragenden Parteien. Zündstoff droht auch auf einem Politikfeld, das neben der Wirtschafts-, Finanz- und Gesundheitspolitik in den vergangenen Tagen und Wochen zumindest in der medialen Wahrnehmung in den Hintergrund getreten war.</p>
<p>Der zwischen dem Innen- und dem Justizministerium umstrittene Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung trägt den offiziellen Titel „Gesetz zur Sicherung vorhandener Verkehrsdaten und Gewährleistung von Bestandsdatenauskünften im Internet“. Jedoch ist nicht nur die Bezeichnung des Vorhabens sperrig, auch inhaltlich sind bei der vom höchsten deutschen Gericht angeordneten Neuregelung noch nicht alle Hürden genommen. Der jüngste Entwurf aus Sabine Leutheuser-Schnarrenbergers Ministerium (FDP) berücksichtigt, so berichtet Welt-Online es heute morgen, die Vorgaben des Karlsruher Urteils und soll für eine Begrenzung der Menge an gespeicherten Daten sorgen.</p>
<p>Die technische Grundlage von Leutheuser-Schnarrenbergers Plan ist das sogenannte <a href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundesdatenschuetzer-plaediert-fuer-Quick-Freeze-statt-Vorratsdatenspeicherung-1021967.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">„Quick-Freeze-Verfahren“</a>, mit dessen Hilfe die bei den Service-Providern ohnehin gespeicherten Daten „eingefroren“ werden und den Sicherheitsbehörden zur Bekämpfung schwerer Straftaten nutzbar gemacht werden sollen. Vertreter der Unionsparteien, die das von der FDP favorisierte Quick-Freeze-Verfahren ablehnen und den Strafverfolgungsbehörden die Speicherung von Verbindungsdaten am liebsten für einen Zeitraum von sechs Monaten ohne konkreten Anlass ermöglichen würden, hatten in den vergangenen Wochen zwar Kompromissbereitschaft signalisiert, jedoch nur in der Frage der Speicherdauer. So hatte Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier laut <a href="http://www.welt.de/politik/deutschland/article13396785/So-will-Bouffier-die-Anti-Terror-Gesetze-retten.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Presseberichten</a> jüngst eine Speicherfrist von drei statt sechs Monaten als Kompromissvorschlag in die Diskussion eingebracht.</p>
<p>Bereits in den vergangenen Tagen und Wochen hatten sowohl Gegner als auch Befürworter in der <a href="http://www.rp-online.de/politik/deutschland/FDP-Innenminister-tritt-Verfassung-mit-Fuessen_aid_1004694.html">Debatte</a> ihr Terrain mit deutlichen Worten abgesteckt. So nannte Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich die Gegner der Vorratsdatenspeicherung „linksliberale Fundamentalisten“. Lasse Becker, Bundesvorsitzender der Jungen Liberalen, grenzte sich daraufhin in Anspielung auf Friedrichs Äußerungen von „konservativen Verfassungsgegnern“ ab.</p>
<p>Die gesetzliche Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung war nötig geworden, nachdem sich das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe im März 2010 zwar nicht grundsätzlich gegen das Instrument der Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen hatte, die konkrete Ausgestaltung der damals gültigen Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung im Zuge einer Sammelklage jedoch für verfassungswidrig <a href="http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-011" target="_blank" rel="noopener noreferrer">erklärt</a> hatte.</p>
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		<item>
		<title>Online-Durchsuchungen unter strengen Auflagen erlaubt</title>
		<link>https://www.politik-digital.de/news/online-durchsuchungen-unter-strengen-auflagen-erlaubt-3781/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 27 Feb 2008 10:09:22 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Nordrhein-Westfalen]]></category>
		<category><![CDATA[Urteil]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesverfassungsgericht]]></category>
		<category><![CDATA[Bundestrojaner]]></category>
		<category><![CDATA[Online-Durchsuchungen]]></category>
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					<description><![CDATA[Das Bundesverfassungsgericht hat heute (27.2.2008) das für die Bundespolitik richtungsweisende Urteil zu Online-Durchsuchung verkündet und ein Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme erwähnt. Online-Durchsuchungen seien nur unter strengen Auflagen zulässig, urteilten die Richter.
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Das Bundesverfassungsgericht hat heute (27.2.2008) das für die Bundespolitik richtungsweisende Urteil zu Online-Durchsuchung verkündet und ein Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme erwähnt. Online-Durchsuchungen seien nur unter strengen Auflagen zulässig, urteilten die Richter.<br />
<!--break--></p>
<p>
&nbsp;
</p>
<p>
Die Verfassungsrichter entschieden, dass der entsprechende Paragraph im Verfassungsschutzgesetz NRW verfassungswidrig sei und erklärten ihn für nichtig.<br />
In Fällen, in denen „tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen“  <a href="http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg08-022.html" target="_blank" title="Pressemitteilung NRW" rel="noopener noreferrer">erklärte das Bundesverfassungsgericht</a> das heimliche Ausspähen privater Computer für verfassungsrechtlich zulässig. Das heimliche Durchsuchen von Computern verletze zwar das Persönlichkeitsrecht. Wenn ein Richter zustimmt, ist die Online-Durchsuchung aber zum Beispiel bei Anhaltspunkten einer Gefahr für Menschenleben oder geplanten Terroranschlägen möglich.
</p>
<p>
In der Großen Koalition wird seit einigen Monaten  über ein Gesetz zu Online-Durchsuchungen auf Bundesebene diskutiert. Der Koalitionspartner SPD bremste die von der CDU vorangetriebenen Vorschlag bislang mit einem Verweis auf das anstehende und somit richtungsweisende Urteil.
</p>
<p>
<b>Verfassungsschutzgesetz NRW</b>
</p>
<p>
Der §5 Abs.2, Nr.11 des Verfassungsschutzgesetzes NRW erlaubte es der Ermittlungsbehörden des Landes heimlich Computer auszuspähen und die Internetkommunikation Verdächtiger zu überwachen. Der im Dezember 2006 verabschiedete umfasst sowohl die verdeckte Teilnahme an Kommunikationseinrichtungen im Internet als auch der „heimliche Zugriff auf informationstechnische Systeme auch mit Einsatz technischer Mittel“.</p>
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		<title>Verhandlung über Online-Durchsuchungen</title>
		<link>https://www.politik-digital.de/news/verhandlung-ueber-online-durchsuchungen-3511/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 09 Oct 2007 22:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Nordrhein-Westfalen]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesverfassungsgericht]]></category>
		<category><![CDATA[Bundestrojaner]]></category>
		<category><![CDATA[Online-Durchsuchungen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>
Das Bundesverfassungsgericht beginnt heute, am 10. Oktober, erstmals mit einer <a href="http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg07-082.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Verhandlung über so genannte Online-Durchsuchungen</a>. Mehrere Kläger, darunter Ex-Innenminister Gerhard Baum, haben Verfassungsbeschwerde gegen das nordrhein-westfälische
Verfassungsschutzgesetz eingelegt.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>
Das Bundesverfassungsgericht beginnt heute, am 10. Oktober, erstmals mit einer <a href="http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg07-082.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Verhandlung über so genannte Online-Durchsuchungen</a>. Mehrere Kläger, darunter Ex-Innenminister Gerhard Baum, haben Verfassungsbeschwerde gegen das nordrhein-westfälische<br />
Verfassungsschutzgesetz eingelegt.<!--break-->
</p>
<p>
Nach einer Änderung vom 30.12.2007<br />
ist NRW das erste Bundesland, in dem der Verfassungschutz über das<br />
Internet auf Heimcomputer zugreifen und dort Daten auslesen darf. Das<br />
Bundesverfassungsgericht muss nun klären, ob und unter welchen<br />
Bedingungen dieses Vorgehen zulässig ist.
</p>
<p>
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble plant eine bundesweite Einführung<br />
der Online-Durchsuchungen. Das aktuelle Verfahren kann als Testlauf für<br />
eine Gesetzesänderung auf Bundesebene gesehen werden. Mit einem Urteil<br />
rechnet das Gericht frühestens zu Beginn 2008</p>
]]></content:encoded>
					
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			</item>
		<item>
		<title>Verfassungsstreit! Endlich!</title>
		<link>https://www.politik-digital.de/news/verfassungsstreit-endlich-2292/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 28 Jun 2007 15:16:27 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Fernsehen]]></category>
		<category><![CDATA[Grundversorgung]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesverfassungsgericht]]></category>
		<category><![CDATA[Netz-Entwicklungs-Zentrale]]></category>
		<category><![CDATA[Mediensystem]]></category>
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					<description><![CDATA[Die Ankündigung der Online-Offensive der ARD schlägt Wellen - die klassische Presse wittert ebenso wie die Blogosphäre Unheil in der Ankündigung der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten, stärker als bisher Online-Inhalte zu produzieren. Der bevor stehende Abschied von der Deckelung der Senderetats für die Internet-Aktivitäten auf nanomäßige 0,75% des Gesamthaushaltes verschreckt die &#34;Konkurrenz&#34;.
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Die Ankündigung der Online-Offensive der ARD schlägt Wellen &#8211; die klassische Presse wittert ebenso wie die Blogosphäre Unheil in der Ankündigung der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten, stärker als bisher Online-Inhalte zu produzieren. Der bevor stehende Abschied von der Deckelung der Senderetats für die Internet-Aktivitäten auf nanomäßige 0,75% des Gesamthaushaltes verschreckt die &quot;Konkurrenz&quot;.<br />
<!--break--><br />
Nun gut, nicht erst seit sich Jürgen Habermas´ in der Süddeutschen Zeitung um die <a href="http://www.sueddeutsche.de/kultur/artikel/455/114341/">Zukunft der seriösen Zeitung</a> sorgt, darf und soll man über die Frage der Medienkonkurrenz zwischen öffentlich-rechtlichen und privatwirtschaftlich finanzierten Anbietern reden &#8211; aber vielleicht nicht gerade so, wie es derzeit geschieht. Die wesentlichen Sprecher in dieser Diskussion, Intendanten, TV- und Print-Journalisten sowie Blogger, sind gerade durch ihre besondere Nähe zum Thema befangen &#8211; das garantiert zwar eine gewisse Schärfe der Debatte, hilft ihr aber nicht unbedingt weiter.<br />
In solch prekären Situationen, die einen Epochenwandel in der Organisation des &quot;Rundfunk-&quot; bzw. &quot;Mediensystems&quot; der Bundesrepublik anzukündigen scheinen, gibt es nur eine Institution, die substanzielle Aussagen dazu machen kann: das <b>Bundesverfassungsgericht</b>.<br />
Und in der Tat &#8211; es ist an der Zeit, dass <b>ein neues Rundfunkurteil</b> für Klarheit sorgt.  Die gleichwohl überhitzt-entrüstete Diskussion um die &quot;Enteignung der freien Presse&quot; (FAZ-Medienredakteur Hanfeld) bzw. die Umwidmung der &quot;Rundfunkgebühr zur Content-Flatrate für Qualitätsinhalte&quot; (ARD-Vorsitzender Raff) bietet den Rahmen für einen ähnlichen Einschnitt in der Mediengesetzgebung, wie sie etwa die Gründung des ZDF oder die Einführung des Privatfernsehens darstellte.<br />
Notwendig ist nichts weniger als das <b>Überdenken der gegenwärtigen &quot;Medienverfassung&quot; der Bundesrepublik</b>, die in inzwischen unzulässiger Weise auf die &quot;alten Medien&quot; ausgerichtet ist. Dazu bedarf es ein Neuabwägen der Begriffe der Grundversorgung und Entwicklungsgarantie &#8211; und hier wäre es nicht falsch, zur Abwechslung mal etwas genauer hinzusehen und nicht einfach nur die Wörter in den Ring zu werfen.<br />
&quot;Der <b>Begriff der Grundversorgung</b> bezeichnet dabei weder eine Mindestversorgung, auf die der öffentlichrechtliche Rundfunk beschränkt ist oder ohne Folgen für die Anforderungen an den privaten Rundfunk beschränkt werden könnte, noch nimmt er eine Grenzziehung oder Aufgabenteilung zwischen öffentlichrechtlichen und privaten Veranstaltern etwa in dem Sinne vor, daß jene für den informierenden und bildenden, diese für den unterhaltenden Teil des Programmangebots zuständig wären. Es muß vielmehr sichergestellt sein, daß die öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten für die Gesamtheit der Bevölkerung Programme anbieten, die umfassend und in der vollen Breite des klassischen Rundfunkauftrags informieren, und daß im Rahmen dieses Programmangebots Meinungsvielfalt in der verfassungsrechtlich gebotenen Weise hergestellt wird.&quot;<br />
(6. Rundfunkentscheidung, BVerfGE 83, 238 [403])<br />
und<br />
&quot;Die <b>Bestands- und Entwicklungsgarantie</b> bedeutet dabei nichts anderes als die Sicherung der Voraussetzungen, die die Grundversorgung der Bevölkerung möglich machen. Angesichts der schnellen Entwicklung des Rundfunkwesens, namentlich der Rundfunktechnik, würde eine auf den gegenwärtigen Zustand bezogene Garantie nicht ausreichen, die Wahrnehmung der Grundversorgungsaufgabe sicherzustellen. Die Garantie kann sich daher nicht auf die herkömmliche Technik der terrestrischen Übertragung beschränken. Wenn neben diese andere Übertragungsformen treten oder sie verdrängen, wird auch die Nutzung der neuen Übertragungsformen von der Gewährleistung der Grundversorgung umfaßt. Dasselbe gilt für das Programmangebot der öffentlichrechtlichen Anstalten, das für neue Publikumsinteressen oder neue Formen und Inhalte offen bleiben muß. Gegenständlich und zeitlich offen und dynamisch ist der Begriff der Grundversorgung allein an die Funktion gebunden, die der Rundfunk im Rahmen des von Art. 5 Abs. 1 GG geschützten Kommunikationsprozesses zu erfüllen hat. Daher ergeben sich auch die Grenzen der auf die Grundversorgung bezogenen Bestands- und Entwicklungsgarantie allein aus der Funktion des Rundfunks.&quot;<br />
(6. Rundfunkentscheidung, BVerfGE 83, 238 [407f])<br />
Entlang dieser beiden wesentlichen Wegmarken, die im Zuge der Rundfunkgesetzgebung seitdem nicht mehr zentral diskutiert worden sind, ist über den Zuschnitt und ggf. eine Neuordnung des längst nicht mehr nur dualen <strike>Rundfunk</strike>Mediensystems zu entscheiden. Nimmt man den Medienwandel auf der einen und die wachsende Bedeutung von Medien für moderne Demokratien auf der anderen Seite ernst, dann ist eine neue Medienverfassung erforderlich, die das Verhältnis von Politik, Medien und Öffentlichkeit neu bestimmt.<br />
Dieser Verfassungsstreit ist eröffnet. Karlsruhe, übernehmen Sie!<br />
Die Thematik wird kontinuierlich behandelt im Weblog <a href="http://internetundpolitik.wordpress.com" title="Internet &amp; Politik">Internet &amp; Politik</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
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			</item>
		<item>
		<title>&#8220;Mir ist es wichtiger, ein Verfassungspatriot zu sein&#8221;</title>
		<link>https://www.politik-digital.de/chattranscripte/mir-ist-es-wichtiger-ein-verfassungspatriot-zu-sein-179/</link>
					<comments>https://www.politik-digital.de/chattranscripte/mir-ist-es-wichtiger-ein-verfassungspatriot-zu-sein-179/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[hworch]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 17 Aug 2005 23:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Chattranscripte]]></category>
		<category><![CDATA[Bündnis 90/Die Grünen]]></category>
		<category><![CDATA[Politische Kultur]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesverfassungsgericht]]></category>
		<category><![CDATA[Vertrauensfrage]]></category>
		<category><![CDATA[Werner Schulz]]></category>
		<category><![CDATA[Bundestagswahl]]></category>
		<category><![CDATA[Bundespolitik]]></category>
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					<description><![CDATA[<p class="normal">
<b><b>Werner Schulz, MdB, war am 18. August 
zu Gast im tacheles.02 Live-Chat von tagesschau.de und politik-digital.de. 
Im Mittelpunkt der Chat-Diskussion stand die Klage von Schulz gegen 
die vorzeitige Auflösung des Bundestages vor dem Bundesverfassungsgericht. 
Schulz verteidigte sein Vorgehen als notwenig für die demokratische 
Kultur im Land.</b></b>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p class="normal">
<b><b>Werner Schulz, MdB, war am 18. August<br />
zu Gast im tacheles.02 Live-Chat von tagesschau.de und politik-digital.de.<br />
Im Mittelpunkt der Chat-Diskussion stand die Klage von Schulz gegen<br />
die vorzeitige Auflösung des Bundestages vor dem Bundesverfassungsgericht.<br />
Schulz verteidigte sein Vorgehen als notwenig für die demokratische<br />
Kultur im Land.</b></b><!--break-->
</p>
<p class="normal">
<b>Moderatorin:</b> Liebe Politik-Interessierte,<br />
willkommen im tacheles.02-Chat. Die Chat-Reihe tacheles.02 ist ein<br />
Format von tagesschau.de und politik-digital.de und wird unterstützt<br />
von tagesspiegel.de. Zum Chat ist heute der Grünen-Abgeordnete<br />
Werner Schulz ins ARD-Hauptstadtstudio gekommen. Herr Schulz, sind<br />
Sie bereit für den 60-Minuten-Chat mit unseren Usern?
</p>
<p>
<b>Werner Schulz:</b> Selbstverständlich.
</p>
<p>
<b>Moderatorin:</b> Das Bundesverfassungsgericht wird<br />
diese Woche voraussichtlich nicht mehr über den Urteilstermin<br />
zur Bundestags-Neuwahl entscheiden. Haben Sie neue Wasserstandsmeldungen<br />
aus Karlsruhe in welche Richtung die Entscheidung geht?
</p>
<p>
<b>Werner Schulz:</b> Nein, ich habe keine Vorankündigungen,<br />
ich weiß nicht wann das Urteil verkündet wird und ich<br />
weiß auch nicht, wie das Urteil ausfallen wird. Ich hatte<br />
einen guten Eindruck bei der mündlichen Verhandlung, dass meine<br />
Argumente dort angekommen sind und verstanden wurden.
</p>
<p>
<b>Bürgerin:</b> Lieber Herr Schulz, geht es Ihnen<br />
wirklich um die Demokratie? Und falls ja, warum ist Ihr Umgang mit<br />
der Demokratie so wenig entspannt und selbstsicher?
</p>
<p>
<b>Werner Schulz:</b> Es geht mir ausschließlich<br />
um die demokratische Kultur. Tut mir leid, wenn man darum kämpft<br />
und möglicherweise auch angestrengt wirkt. Aber sie können<br />
wissen, das ist Engagement und keine Verkrampfung.
</p>
<p>
<b>Madkiss:</b> Herr Schulz, fürchten Sie nicht,<br />
als &#8216;Buhmann der Nation&#8217; zu gelten, sollte Ihre Klage vor dem BVerfG<br />
Erfolg haben?
</p>
<p>
<b>Werner Schulz:</b> Nein, davor habe ich keine Furcht.<br />
Mir ist es wichtiger, ein Verfassungspatriot zu sein, der nicht<br />
nur an Sonn- und Feiertagen das Grundgesetz lobt, um es sich dann<br />
am Freitag als Dietrich zurechtzubiegen für den Notausgang,<br />
um aus der Verantwortung zu flüchten.
</p>
<p>
<b>Torben22:</b> Wie hoch rechnen Sie sich Chancen aus,<br />
dass ihre Klage Erfolg hat?
</p>
<p>
<b>Werner Schulz:</b> Wenn man klagt, hofft man auf Erfolg.<br />
Die Frage ist, wie könnte der Erfolg aussehen. Ich will der<br />
Nation nicht die Lust auf Neuwahlen verderben aber ich möchte,<br />
dass solch ein krummer Weg, den Bundestag aufzulösen, nicht<br />
noch einmal beschritten werden kann.
</p>
<p>
<b>ChristophV:</b> Warum glauben Sie, dass das Verfassungsgericht<br />
anders entscheiden könnte als 1983? &#8216;fingiert &#8216; waren ja beide<br />
Vertrauensfragen ganz offensichtlich. Aber dieses Mal nicht mehr<br />
als damals.
</p>
<p>
<b>Werner Schulz:</b> Weil das 83er Urteil eine Schwachstelle<br />
hat. Die heißt &quot;Ermessensspielraum des Kanzlers&quot;<br />
und ich hoffe, dass dieser Ermessensspielraum diesmal klar definiert<br />
wird, damit sich hier keine Willkür einschleichen kann. Denn<br />
Ermessen kommt von Messen, hat etwas mit Maßstab zu tun. Und<br />
wenn der fehlt, wird das ganze beliebig, kann der Bundeskanzler<br />
durch reinen Argwohn auf Verdacht, ihm könnte die Mehrheit<br />
fehlen, das Parlament nach Hause schicken. Das wäre ein Stück<br />
Weimar in Berlin.
</p>
<p>
<b>ClausM:</b> Wie erklären Sie sich, dass Sie fast<br />
Einzelkämpfer in dieser wichtigen Frage sind?
</p>
<p>
<b>Werner Schulz:</b> Wenn ein Einzelner wie der Bundeskanzler<br />
in einer einsamen Entscheidung der Meinung ist, den Bundestag aufzulösen,<br />
dann sollte es auch einem Einzelnen möglich sein, dagegen zu<br />
stimmen. Meine Lebenserfahrung aus langen Jahren der Opposition<br />
in der DDR lautet: Wenn einer es wagt in Übereinstimmungen<br />
mit seinen Überzeugungen zu leben, werden auch andere Mut bekommen<br />
und ein Stück ihrer Würde wiederfinden. In der bürgerlichen<br />
Gesellschaft, in der wir leben, heißt das Zivilcourage.
</p>
<p>
<b>Asdfre:</b> Es geht Ihnen um die demokratische Kultur. Demokratie geht<br />
vom Volk aus, dass Volk will Neuwahlen. Also, wo ist das Problem?
</p>
<p>
<b>Werner Schulz:</b> Wir haben eine parlamentarische<br />
Demokratie, der Abgeordnete ist Vertreter des ganzen Volkes, er<br />
ist vom Volk gewählt und nicht an Weisungen gebunden. So steht<br />
es in unserem Grundgesetz. Wie manipulierbar unsere Gesellschaft<br />
ist, können sie daran sehen und erkennen, dass auf die beiden<br />
Fragen &quot;Rechnen sie mit Neuwahlen&quot;, &quot;Wollen sie Neuwahlen,<br />
wenn rot-grün in NRW verliert&quot; bis zum 22. Mai, dem Tag<br />
der Landtagswahl, zwei Drittel der Deutschen mit &quot;Nein&quot;<br />
geantwortet haben. Erst als der SPD-Vorsitzende und der Bundeskanzler<br />
Neuwahlen für den Herbst 2005 ankündigten ohne zu sagen<br />
und zu wissen, wie das geht, haben zwei Drittel umgeschwenkt&#8230;und<br />
sind jetzt für Neuwahlen. Ich fürchte nur, es ist nicht<br />
die Lust auf Neuwahlen, sondern eher auf Abwahl und Protestwahl.
</p>
<p>
<b>Moderatorin: </b>Sie behaupten, der Kanzler wusste<br />
nicht wie Neuwahlen funktionieren. Heißt das, Sie glauben,<br />
das war eine Spontanreaktion des Kanzlers?
</p>
<p>
<b>Werner Schulz:</b> Es war ein unüberlegter oder<br />
wenig durchdachter Schachzug. Vergleichbar mit denen, die man kennt,<br />
wenn man sich in einer bedrängten Situation empfindet, einen<br />
Befreiungszug durchführt, um den Gegner Schach zu bieten. Aber<br />
die nächsten drei Züge überschaut, in denen man Schacht<br />
matt gesetzt wird.
</p>
<p>
<b>Moderatorin:</b> Es heißt, nur einer der acht<br />
Richter habe in der Verhandlung ausdrücklich Kritik geäußert,<br />
mindestens vier Richter scheinen dagegen die Entscheidung.
</p>
<p>
<b>Werner Schulz:</b> Nein. Noch läuft die Auszählung<br />
und die Frage ist, was ist ein Sieg. Es haben allein 8 Verfassungsrichter<br />
zu entscheiden, ob es zu Neuwahlen kommt oder nicht, aber es ist<br />
so oder so keine Katastrophe. Die Probleme, die der Bundespräsident<br />
in seiner Erklärung genannt hat, hohe Staatsverschuldung, hohe<br />
Arbeitslosigkeit, alternde Gesellschaft, zu wenig Nachwuchs werden<br />
sich nicht durch eine Neuwahl lösen lassen.
</p>
<p>
<b>Lars08:</b> Inwieweit war Ihr Volkskammervergleich<br />
Polemik und inwieweit war er ernst gemeint?
</p>
<p>
<b>Werner Schulz:</b> Der war eine Provokation. Der genaue<br />
Satz lautete ja &quot;Wir sollten die Rückkehr der Geschichte,<br />
das ist ein aktueller Buchtitel des Außenministers nicht als<br />
ein Stück Volkskammer veranstalten&quot;. Hier schwingt die<br />
Sorge um die parlamentarische Demokratie mit. Die Volkskammer war<br />
ja nicht das Unterdrückungsinstrument der SED-Diktatur, sondern<br />
gespielte Demokratie, gespieltes Parlament, absurdes Theater. Aber<br />
hätte ich zu dieser fingierten Vertrauensfrage nur absurdes<br />
Theater gesagt, hätte es niemand groß aufgeregt. Daran<br />
hat man sich schon gewöhnt. Die Volkskammeranspielung schafft<br />
die Möglichkeit über den Zustand unserer Demokratie im<br />
Gespräch zu bleiben.
</p>
<p>
<b>eunice: </b>Ist diese Entscheidung des Bundeskanzlers<br />
das Grundgesetz in seinem Sinne zu interpretieren symptomatisch<br />
für heutiges Politikverständnis? Ist das nicht eine verbreitete<br />
Taktik jedes Wort im Gesetz je nach Wetterlage zu deuten?
</p>
<p>
<b>Werner Schulz: </b>Da ist viel dran. Wir erleben eine<br />
Kanzlerdemokratie, die politische Begriffe in ihrem Interesse auslegt.<br />
Nicht erst seit heute. Die Vertrauenskrise der Politik hat leider<br />
einen langen Vorlauf und viele Mitverursacher.
</p>
<p>
<b>smatti: </b>Haben Sie keine Angst, mit dieser Klage<br />
und der daraus entstehenden Unübersichtlichkeit die Politikverdrossenheit<br />
zu erhöhen?
</p>
<p>
<b>Werner Schulz:</b> Im Gegenteil. Ich glaube, dass<br />
die Politikverdrossenheit steigt, wenn man die Wähler in immer<br />
kürzeren Abständen an die Wahlurnen ruft und sie erleben<br />
müssen, egal wen man wählt, dass sich nichts wesentliches<br />
ändert und verbessert.
</p>
<p>
<b>ganoven_ede: </b>Plädieren Sie für eine<br />
Änderung des GG und die Aufnahme eines Selbstauflösungsrechts<br />
des Bundestags?
</p>
<p>
<b>Werner Schulz:</b> Das wäre sicher die beste<br />
Lösung. Sie müssen wissen, ich habe 1989/90 am Verfassungsentwurfs<br />
des Runden Tisches mitgearbeitet. Dort hatten wir in Art. 55 Abs.<br />
3 ein Selbstauflösungsrecht des Parlamentes mit Zweidrittelmehrheit<br />
vorgesehen. Es wäre gut gewesen, man hätte diesen demokratischen<br />
Aufbruch aus dem Osten nicht nur als Systemzusammenbruch verkannt.
</p>
<p>
<b>GJHler: </b>Können sie sich mehr direkte Demokratie<br />
(Abschaffung der Parteilisten durch Direktkandidatenranking, Bürgerbegehren/Volksentscheide)<br />
vorstellen?
</p>
<p>
<b>Werner Schulz:</b> Ich bin ein großer Anhänger<br />
von direkter Demokratie. Schauen Sie, der Ruf &quot;wir sind das<br />
Volk&quot;, diese vier Worte bringen doch auf den Punkt, was der<br />
Anspruch der friedlichen Revolution war. Das ist der beste Ausdruck<br />
von direkter Demokratie, Mitbestimmung und Einmischung in die eigenen<br />
Angelegenheiten.
</p>
<p>
<b>bernd40:</b> Guten Tag Herr Schulz, ich kann es nicht<br />
nachvollziehen, dass Sie gegen die Entscheidung des Bundespräsidenten<br />
klagen. Selbst wenn Sie aus verfassungsrechtlicher Sicht berechtigte<br />
Zweifel haben, müssen Sie doch den Zustand unseres Landes sehen,<br />
Deutschland ist in der aktuellen politischen Situation doch völlig<br />
unregierbar geworden, was meinen Sie dazu?
</p>
<p>
<b>Werner Schulz:</b> Das sehe ich anders. Der Bundeskanzler<br />
Gerhard Schröder könnte mit einer beherzten Entscheidung<br />
die verquickte Situation zwischen Bundestag und Bundesrat, diesen<br />
gordischen Knoten, auflösen. Die Föderalismusreform ist<br />
an einem strittigen Punkt gescheitert: Wer für die Bildungspolitik<br />
zuständig ist, der Bund oder die Länder. Bei der angewachsenen<br />
Mehrheit der CDU-regierten Länder im Bundesrat könnte<br />
der Bundeskanzler unter Verzicht auf den Anspruch, für die<br />
Bildung ist der Bund zuständig, sofort die Reform unserer föderalen<br />
Ordnung bekommen. Das heißt, nur noch 30 Prozent der Gesetze<br />
würde durch den Bundesrat laufen und der Zustimmung durch die<br />
Länder bedürfen. Das würde ihm und seiner Regierung<br />
weitaus mehr Kraft und Gestaltungsmöglichkeit geben, als eine<br />
noch so grandios gewonnene Bundestagswahl.
</p>
<p>
<b>Moderatorin:</b> Es gäbe noch andere Möglichkeiten:
</p>
<p>
<b>GJHler:</b> Warum ist der Kanzler nicht einfach zurückgetreten?
</p>
<p>
<b>Werner Schulz:</b> Das frage ich mich auch. Das wäre<br />
die sauberste Lösung gewesen, hier hätte er vor allen<br />
Dingen nicht die Hilfe der Abgeordneten gebraucht, die er bei seiner<br />
Flucht aus der Verantwortung zu Fluchthelfern gemacht hat. Ein souveräner<br />
Bundeskanzler hätte durchaus eine Regierungserklärung<br />
abgeben können, nach dem Motto: &quot;Ich trete zurück,<br />
um den Weg für Neuwahlen frei zu machen. Das ist kein Aufgeben<br />
meiner Politik, sondern ein neuer Anlauf mit den Erkenntnissen was<br />
bisher gut lief, was falsch lief und was besser gemacht werden kann&quot;.
</p>
<p>
<b>regenrinne:</b> Herr Schulz, die Grünen waren<br />
mal als Bürgerrechtspartei angetreten. Seit sie regieren ist<br />
davon nicht mehr viel zu sehen? Warum sind die Grünen die besseren<br />
Bürgerrechtler als die FDP?
</p>
<p>
<b>Werner Schulz:</b> Wir sind mit Sicherheit nicht die<br />
besseren Menschen und im einzelnen muss sich das immer zeigen, wer<br />
die Bürgerrechte verteidigt und bewahrt. Es gibt durchaus Schnittmengen<br />
zwischen politischen Kräften, die eine liberale Grundüberzeugung<br />
haben, für die Freiheit ein hoher Wert ist. Der Unterschied<br />
zur FDP zeigt sich darin, dass die Grünen zumindest nach meiner<br />
Vorstellung Freiheit mit sozialer Verantwortung und sozialen Engagement<br />
verbinden.
</p>
<p>
<b>Zaunkönig:</b> Sie haben die zu enge Loyalität<br />
der Grünen gegenüber der SPD und zum Kanzler kritisiert.<br />
Wie hätte Ihrer Meinung nach eine klarere Abgrenzung in der<br />
Vergangenheit aussehen können? Oder wie kann sie in Zukunft<br />
aussehen, wenn Rot-Grün doch gewinnt?
</p>
<p>
<b>Werner Schulz:</b> Es gab viele Probleme, wo wir uns<br />
als der bravste Koalitionspartner erwiesen haben, seit es Koalitionen<br />
gibt. Zähneknirschen ist eben keine Konfliktbewältigung.<br />
Konflikte muss man austragen, damit die Bürger sehen, wie letztlich<br />
Kompromisse entstehen. Daran hat es gemangelt. Schauen sie, allein<br />
wie wir bei dem Neuwahl-Coup des Kanzlers vor die Koalitionstür<br />
gesetzt wurden.
</p>
<p>
<b>Moderatorin:</b> Sie kandidieren in Berlin direkt<br />
für den Bundestag, nachdem Ihnen ein sicherer Platz auf der<br />
Landesliste der Grünen verwehrt blieb. Für die Direktkandidatur<br />
wurden sie nun jedoch mit großer Mehrheit gewählt. Fühlen<br />
Sie sich von Ihrer Partei insgesamt gut unterstützt?
</p>
<p>
<b>Werner Schulz:</b> Insgesamt habe ich diese Unterstützung,<br />
das zeigen die vielen Reaktionen und E-Mails, die mich von der Basis<br />
der Partei erreicht haben. Reibungen hat es mit dem grünen<br />
Establishment gegeben. Aber was wäre Politik ohne Meinungsstreit?<br />
Den möchte ich auf sachliche und vernünftige Art und Weise<br />
auch gerne weiterführen.
</p>
<p>
<b>Moderatorin:</b> Aber war er nicht eher persönlich:
</p>
<p>
<b>jetztred_I:</b> Wie wird Ihre politische Zukunft aussehen?<br />
Bei den Grünen sind Sie ja eher isoliert.
</p>
<p>
<b>Werner Schulz:</b> Das kann ich so nicht erkennen.<br />
Frau Roth hat z.B. große Schwierigkeiten, in Bayern aufgestellt<br />
zu werden, weil ihre Kritik an meiner Bundestagsrede als überzogen<br />
empfunden wurde. Interessant ist ja, dass die Kritik vor allem von<br />
denen Mitgliedern der Fraktion kam, die sich bei der Vertrauensfrage<br />
enthalten hatten. Da war auch schlechtes Gewissen mit im Spiel.<br />
Und sie haben sich mit dieser überzogenen Kritik selbst keinen<br />
Gefallen getan.
</p>
<p>
<b>Daniel_Stuttgart:</b> Herr Schulz, wären Sie<br />
im Falle einer Neuwahl für ein Rot-Rot-Grünes Bündnis?
</p>
<p>
<b>Werner Schulz:</b> Mit einer Partei, die im Moment<br />
nur als Listenverbindung existiert, die noch keine innere Festigkeit<br />
vorweist, deren Richtung und Programm noch nicht klar ist, kann<br />
man keine Koalition eingehen. Insofern kommt nur Rot-Grün in<br />
Frage.
</p>
<p>
<b>Moderatorin: </b>Und Schwarz-grün? Die Grünen-Fraktionsspitze<br />
hat Ihren Forderungen widersprochen, auch ein schwarz-grünes<br />
Bündnis nach der Bundestagswahl in Erwägung zu ziehen.<br />
Der Geschäftsführer der Grünen im Bundestag, Volker<br />
Beck, erklärte in Berlin: „Schwarz-Grün und Rot-Rot-Grün<br />
scheiden gleichermaßen aus!“ Finden Sie die Entscheidung<br />
engstirnig?
</p>
<p>
<b>Werner Schulz:</b> Die Weigerung ist sowohl in der<br />
CDU als auch im Grünen Establishment zu hören. Aber ich<br />
war schon immer der Auffassung, dass wir eine Äquidistanz zu<br />
beiden großen Volksparteien besitzen und auch den Mut haben<br />
sollten, über große Koalitionen hinaus zu denken. Denn<br />
diese ist kein Modell für die Zukunft.
</p>
<p>
<b>Moderatorin:</b> Noch mal zu Rot-rot-grün:
</p>
<p>
<b>buerger: </b>Aus dieser Antwort ersehe ich, dass Sie<br />
so was nicht ausschließen würden Herr Schulz.
</p>
<p>
<b>Werner Schulz: </b>Es gilt ja der Grundsatz, dass<br />
alle demokratische Parteien koalitionsfähig sein sollten. Deswegen<br />
kann man die weitere Entwicklung der Linkspartei. PDS heute noch<br />
nicht einschätzen. Im Moment ist es eine Sammlungspartei, wo<br />
sich im Kern die PDS mit enttäuschten ehemaligen SPD-Mitgliedern<br />
und Gewerkschaftern aus dem Westen zusammen geschlossen hat. Ob<br />
daraus eine regierungsfähige Partei wird, entscheidet sich<br />
in dieser Partei. Es ist der zweite Versuch einer Westausdehnung<br />
der PDS, beim erstem Mal ist das gescheitert, hatten sich nur die<br />
Reste der Vierten Internationale für die PDS interessiert und<br />
führten zum Misserfolg der PDS bei der letzten Bundestagswahl.<br />
Um regieren zu können brauchen sie stabile innerparteiliche<br />
Verhältnisse. Das scheint mir bei der PDS im Moment nicht gegeben<br />
zu sein.
</p>
<p>
<b>Zurbriggr:</b> Herr Schulz, hoffen Sie auf ein Direktmandat?<br />
Ist Herr Thierse nicht ein zu starker Konkurrent?
</p>
<p>
<b>Werner Schulz:</b> Wolfgang Thierse ist als Spitzenkandidat<br />
der SPD sowieso im nächsten Bundestag. Ich finde, Pankow als<br />
Musterbezirk der deutschen Vereinigung, wo Ost und West zusammen<br />
gekommen sind, der mit dem Prenzlauer Berg den attraktivsten kulturellen<br />
Anziehungspunkt bietet, wo Leute wohnen, arbeiten, feiern und träumen<br />
wollen, sollte zwei starke Persönlichkeiten im Bundestag haben.<br />
Meine Devise lautet deswegen ‚Zwei für Pankow’.<br />
Wer Schulz wählt entscheidet sich nicht gegen Thierse.
</p>
<p>
<b>Moderatorin:</b> Aber auch der CDU-Politiker Günter<br />
Nooke und der Berliner PDS-Chef Stefan Liebich stellen sich auch<br />
zur Wahl.
</p>
<p>
<b>BerlinRockt:</b> Herr Schulz, in Ihrem Wahlbezirk<br />
tummelt sich ja geradezu politische Prominenz der Parteien. Welche<br />
Chancen rechnen sie sich aus, sich dort durchzusetzen? Können<br />
sie dabei vom Vorbild Ströbele etwas lernen?
</p>
<p>
<b>Werner Schulz: </b>Richtig. Die Chance ist da. Christian<br />
Ströbele hat bewiesen, dass die Bündnisgrünen in<br />
der Hauptstadt ein Direktmandant holen können. In seinem Wahlkreis<br />
ist die Hälfte des Prenzlauer Berges, die andere Hälfte<br />
ist in meinem Wahlkreis. Geteiltes Potential ist doppelter Erfolg.<br />
Das heißt, wir können zwei Direktmandate in der Hauptstadt<br />
erreichen.
</p>
<p>
<b>Franz Josef III:</b> Angesichts des glaubwürdigen<br />
aber einsamen Kampfes den Sie führen, was verbindet Sie eigentlich<br />
noch mit der Grünen Partei der heutigen Tage, insbesondere<br />
mit Joschka Fischer, der sich zu einem aalglatten Opportunisten<br />
der Macht gewandelt hat?
</p>
<p>
<b>Werner Schulz: </b>Was mich mit den Bündnisgrünen<br />
verbindet, ist die ökologische Herausforderung in ihrer Gesamtheit.<br />
Diese Fragen entscheiden über unsere Zukunft. Also eine nachhaltige<br />
Gesellschaft, die nicht die Energiereserven dieser Erde sinnlos<br />
verbraucht, sondern auf erneuerbare Energien, auf nachwachsende<br />
Rohstoffe, auf Klima- und Umweltschutz und natürlich ganz wichtig<br />
auf den Nachwuchs unserer Gesellschaft, d.h. Kinder und Bildung,<br />
setzt. Das sind ökologische Ziele, unabhängig davon, ob<br />
sie Joschka Fischer noch im Kopf hat oder nicht.
</p>
<p>
<b>GJHler:</b> Sie blühen ja richtig auf, so als<br />
Wahlkämpfer, was passiert wenn sie es nicht schaffen, engagieren<br />
sie sich innerparteilich?
</p>
<p>
<b>Werner Schulz:</b> Ja, selbstverständlich. Ich<br />
bleibe Mitglied dieser Partei, die ich im ersten Namensteil, Bündnis<br />
90, ja mitbegründet habe. Politik spielt sich schließlich<br />
nicht nur im Bundestag ab.
</p>
<p>
<b>danielm2601:</b> Werden Sie ein Buch über diese<br />
Ereignisse der letzten Monate schreiben?
</p>
<p>
<b>Werner Schulz:</b> Über die letzten 15 Jahre<br />
am besten. Weil die Erfahrungen nach 1990 für mich sehr aufschlussreich<br />
waren und wenn man an der Weiterentwicklung unserer Demokratie und<br />
an der strategischen Neuausrichtung unserer Partei interessiert<br />
ist, dann muss man diese Gedanken zu Papier bringen.
</p>
<p>
<b>kasi:</b> Haben Sie nach Einreichung der Klage vor dem Bundesverfassungsgericht<br />
noch einmal persönlich mit dem Bundeskanzler gesprochen?
</p>
<p>
<b>Werner Schulz: </b>Nein, er hat weder vor noch nach<br />
der Klage persönlich mit mir gesprochen. Ich glaube, er war<br />
‚not amused’.
</p>
<p>
<b>Moderatorin:</b> Wann rechnen Sie nächste Woche<br />
mit der Entscheidung des Gerichts?
</p>
<p>
<b>Werner Schulz: </b>Das vermag ich nicht zu beantworten.<br />
Ich glaube, dass es im Laufe der nächsten Woche passieren wird.
</p>
<p>
<b>Moderatorin:</b> Unsere Zeit ist bereits um. Vielen<br />
Dank an alle User für das große Interesse. Etliche Fragen<br />
sind leider unbeantwortet geblieben. Vielen Dank, Herr Schulz, dass<br />
Sie sich Zeit für den Chat genommen haben. Das Transkript dieses<br />
Chats finden Sie auf den Seiten der Veranstalter. Den nächsten<br />
Chat gibt es Morgen ab 13.00 Uhr mit dem CSU-Generalsekretär<br />
Markus Söder. Das tacheles.02-Team wünscht allen noch<br />
einen angenehmen Tag!
</p>
<p>
<b>Werner Schulz:</b> Herzlichen Dank für die vielen<br />
interessanten Fragen. Es hat mir viel Spaß gemacht und zeigt<br />
doch, wie lebendig und interessiert unsere Gesellschaft ist. Vielleicht<br />
täuschen wir uns manchmal über die Politikverdrossenheit.</p>
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