<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>CC &#8211; politik-digital</title>
	<atom:link href="https://www.politik-digital.de/tag/cc/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>https://www.politik-digital.de</link>
	<description>Information, Kommunikation, Partizipation</description>
	<lastBuildDate>Mon, 06 Oct 2014 15:07:10 +0000</lastBuildDate>
	<language>de</language>
	<sy:updatePeriod>
	hourly	</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>
	1	</sy:updateFrequency>
	<generator>https://wordpress.org/?v=6.9.4</generator>

<image>
	<url>https://www.politik-digital.de/wp-content/uploads/2020/07/cropped-Politik-Digital_Logo_Sign_Gradient-512-32x32.png</url>
	<title>CC &#8211; politik-digital</title>
	<link>https://www.politik-digital.de</link>
	<width>32</width>
	<height>32</height>
</image> 
	<item>
		<title>Creative Commons in der ARD</title>
		<link>https://www.politik-digital.de/news/creative-commons-in-der-ard-142244/</link>
					<comments>https://www.politik-digital.de/news/creative-commons-in-der-ard-142244/#comments</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 06 Oct 2014 15:07:10 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[CC]]></category>
		<category><![CDATA[CC-Lizenz]]></category>
		<category><![CDATA[Fernsehen]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[ARD]]></category>
		<category><![CDATA[Öffentlich-rechtlicher Rundfunk]]></category>
		<category><![CDATA[ZDF]]></category>
		<category><![CDATA[GEZ]]></category>
		<category><![CDATA[Creative Commons]]></category>
		<category><![CDATA[Radio]]></category>
		<category><![CDATA[TV]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://politik-digital.de/?p=142244</guid>

					<description><![CDATA[Im vergangenen Jahr hat die ARD auf Beschluss der Redaktionskonferenz Online (RKO) eine Arbeitsgruppe Creative Commons gegründet, in der darüber [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/cc-ard-mini.crop_.jpg"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-142248" alt="cc-ard-mini.crop" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/cc-ard-mini.crop_.jpg" width="640" height="280" /></a>Im vergangenen Jahr hat die ARD auf Beschluss der Redaktionskonferenz Online (RKO) eine Arbeitsgruppe Creative Commons gegründet, in der darüber nachgedacht wurde, ob Creative Commons (CC) ARD-kompatibel ist und inwiefern freie Lizenzen in den ARD-Anstalten genutzt werden können. Nun wurden Ergebnisse bekannt.<br />
Soeben hat das Informationsportal iRights.info einen auf den 13. März 2014 datierten Bericht dieser Arbeitsgruppe veröffentlicht, über den intern bereits seit der letzten re:publica viel diskutiert wurde. Der Bericht ist ein erstes Zeichen für eine eigentlich nicht aufzuhaltende Entwicklung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk, denn das Konzept der Nutzung und Veröffentlichung freier Inhalte leitet sich unmittelbar aus dem öffentlich-rechtlichen Auftrag der Rundfunkanstalten ab.</p>
<h3> Creative Commons passt zur ARD</h3>
<p>In der den <a href="http://irights.info/wp-content/uploads/2014/10/Creative_Commons_in_der_ARD.pdf">Bericht </a>einleitenden Zusammenfassung heißt es treffend:<br />
&#8220;<i>Die AG kommt zu dem Ergebnis, dass der Einsatz von CC für ausgewählte ARD-Inhalte bei sorgfältiger Rechteprüfung sinnvoll ist. Die ARD hat den Auftrag, die Teilhabe an der Informationsgesellschaft zu fördern und die Mitwirkung an der Meinungsbildung zu ermöglichen. Die Nutzung von CC-Lizenzen unterstützt die Erfüllung dieses Auftrags. (…) Die ARD sollte daher auch Inhalte unter CC zur Verfügung stellen.</i>&#8221;<br />
Diese Deutlichkeit der Aussagen überrascht. Im vergangenen halben Jahre wurde zwar in Hintergrundgesprächen mit Vertretern verschiedener öffentlich-rechtlicher Sender diese Richtung bereits angedeutet, und auch die Journalistin <em><a href="https://twitter.com/immateriell">Meike Richter</a>, </em>Social Media-Beraterin des Norddeutschen Rundfunks (NDR) und Mitglied der oben erwähnten Arbeitsgruppe,<a href="http://cc.d-64.org/journalistin-meike-richter-creative-commons-und-offentlich-rechtlicher-rundfunk-passen-gut-zusammen/"> nannte in einem Interview </a>im April bereits die zahlreichen Potenziale von Creative Commons, doch das klare Bekenntnis der ARD und die Verknüpfung mit dem eigenen Auftrag sind nun neue und positive Entwicklungen.</p>
<h3>Der Teufel steckt im Detail</h3>
<p>Die Richtung stimmt zwar, die Knackpunkte liegen aber im Detail und sind noch nicht aus der Welt geschafft. So beginnt der Bericht mit einer Checkliste, die zu beachten sei, wenn ARD-Inhalte unter Creative Commons veröffentlicht werden. <a href="https://twitter.com/leonidobusch">Leonhard Dobusch</a> meint in seiner Analyse auf iRights.info, diese liefere <a href="http://irights.info/artikel/endlich-creative-commons-im-oeffentlich-rechtlichen-rundfunk/24015">&#8220;<i>eine gute Zusammenschau über die relevanten Fragestellungen rund um Creative Commons im öffentlich-rechtlichen Rundfunk</i>&#8220;</a>.<br />
Besonders interessant sind folgende Punkte der Liste:</p>
<ul>
<li><b><i>Geeignete Inhalte</i></b>: Für eine CC-Lizenzierung eignen sich mit Blick auf die Rechtelage <i>am ehesten 100%ige Eigenproduktionen beziehungsweise Inhalte, bei denen eine CC-Lizenzierung vor Produktionsstart geklärt wurde (…).</i></li>
<li><b><i>Arbeitsverträge</i></b><i>: Vor einer CC-Lizenzierung eines ARD-Inhaltes muss die jeweilige Landesrundfunkanstalt klären, ob die geltenden Verträge aller betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die geplante CC-Lizenzierung erlauben.</i></li>
</ul>
<p>Der zuerst zitierte Punkt ist zumeist gleichermaßen Argument und  Gegenargument bisheriger Gegner von freien Lizenzen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk, denn dahinter verbirgt sich das eigentliche Streitthema in allen Problematiken des Urheberrechts: das Geld.<br />
Eigenproduktionen sind teuer und beschränken sich deshalb fast ausschließlich auf Nachrichtensendungen. Bei Auftragsproduktionen werden einzelne Produktionsschritte an externe Produktionsfirmen vergeben, wobei viele öffentlich-rechtliche Sender an mehreren Produktionsfirmen beteiligt sind. Dadurch können die Dienstleistungen auch Dritten angeboten werden, was den öffentlich-rechtlichen Sendern aufgrund ihrer eingeschränkten Rolle am Markt nützt, denn so können die Kontrolle über die Qualität der Produktionen gewahrt wird und die Ressourcen zugleich effizient genutzt werden.<br />
Eine Verwendung von Fremdmaterial oder von nicht unter Creative Commons lizensierter Musik macht aber die Rechteklärung so gut wie unmöglich bzw. würde der notwendige Rechteeinkauf sehr teuer. Produktionsfirmen hätten gewiss nichts dagegen, wenn die ARD mehr Geld für Rechte ausgeben müsste, doch wird diese höchstwahrscheinlich darauf verzichten. Dabei könne sich insbesondere &#8220;<i>bei Bildungsinhalten,</i>  <i>Erklärbeiträgen, Interviews oder Naturaufnahmen&#8221;, </i>wie die Arbeitsgruppe aufzählt, eine freie Lizenzierung anbieten. Damit aber mehr Inhalte unter einer Creative Commons-Lizenz veröffentlicht werden, müsste das gesamte Produktionssystem geändert werden. Ein nahezu unmögliches Vorhaben, weshalb die wenigen Eigenproduktionen umso dringender unter Creative Commons veröffentlicht werden müssten.<br />
Das betrifft auch den zweiten oben genannten Punkt: die MitarbeiterInnen der Landesrundfunkanstalten. Die Arbeitsgruppe empfiehlt, dass vor einer CC-Lizenzierung eines ARD-Inhaltes die jeweilig verantwortliche Landesrundfunkanstalt klärt, ob die geltenden Verträge aller betroffenen MitarbeiterInnen die geplante CC-Lizenzierung erlauben. Ich kenne den derzeitigen Status Quo dieser Verträge nicht, aber auch hier ist anzunehmen, dass die Freigabe diverser Nutzungsrechte Hand in Hand mit Forderungen nach höheren Honoraren gehen würde. Es bleibt also abzuwarten, wie viele Produktionen der ARD von Anfang an unter Creative Commons entstehen werden.</p>
<h3>Experimente wagen</h3>
<p>Schon jetzt gibt es viele <a href="http://www.carta.info/71370/freie-lizenzen-im-offentlich-rechtlichen-rundfunk/">Beispiele für Creative Commons in der ARD </a>. Einzelne Radiosendungen können als Podcast (ohne Musik) unter einer Creative Commons-Lizenz heruntergeladen werden, auf ZDFinfo läuft die Sendung &#8220;Elektrischer Reporter&#8221; komplett unter einer Creative Common-Lizenz, im Bayerischen Rundfunk nutzt die Sendung &#8220;Space Night&#8221; (nach<a href="http://isarmatrose.com/?p=3235"> Protesten</a>) seit Februar 2013 überwiegend Creative Commons-lizensierte und Gema-freie Musik. Und im NDR werden Beiträge des Medienmagazins &#8220;Zapp&#8221; und der Sendung &#8220;Extra 3&#8221; unter Creative Commons lizensiert und unter dem Titel &#8220;Kopieren erwünscht&#8221;wird auch <a href="http://www.ndr.de/nachrichten/netzwelt/Creative-Commons-Kopieren-erwuenscht,creativecommonsindex2.html">erklärt</a>, warum und wie das funktioniert.<br />
Der Bericht der AG Creative Commons beschreibt sehr lesenswert die Möglichkeiten und Chancen von Creative Commons sowiedie Vorteile, die die ARD davon hätte: beispielsweise entspricht die Nutzung von CC-Lizenzen dem „Public Value“, also dem öffentlichen Nutzen, zu dem die ARD verpflichtet ist. Schließlich gibt sie Empfehlungen zum Einsatz von CC-Lizenzen für ARD-Inhalte. Ein erster Schritt könnten weitere Pilotprojekte von Landesfunkanstalten sein, die ausgewählte Inhalte unter Creative Commons veröffentlichen und diesen Schritt auch kommunikativ begleiten, damit die Menschen erkennen, dass der Zugang zu Bildungsinhalten oder Inhalten, die die Meinungsbildung fördern, dadurch erleichtert würde. Dies könnte auch dafür sorgen, dass die Beitragsakzeptanz, vor allem bei jüngeren BeitragszahlerInnen, wieder steigt. Für Freibier möchte man nicht auch noch zahlen müssen, für mehr Freiheit vielleicht schon.<br />
Foto: <a href="http://cc.d64.serpens.uberspace.de/wp-content/uploads/sites/2/2014/01/cc-ard-mini.jpg">D64</a><br />
<a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x11011.png"><img decoding="async" class="alignleft  wp-image-139428" alt="CC-Lizenz-630x1101" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x11011.png" width="441" height="77" /></a><br />
&nbsp;</p>
]]></content:encoded>
					
					<wfw:commentRss>https://www.politik-digital.de/news/creative-commons-in-der-ard-142244/feed/</wfw:commentRss>
			<slash:comments>3</slash:comments>
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Creative Commons – Die Lizenz zum Traum vom freien Wissen</title>
		<link>https://www.politik-digital.de/news/creative-commons-die-lizenz-zum-traum-vom-freien-wissen-141637/</link>
					<comments>https://www.politik-digital.de/news/creative-commons-die-lizenz-zum-traum-vom-freien-wissen-141637/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 27 Aug 2014 14:55:01 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[CC-BY-SA]]></category>
		<category><![CDATA[CC0]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Deutsches Patent- und Markenamt]]></category>
		<category><![CDATA[Creative Commons]]></category>
		<category><![CDATA[GPL-Lizenz]]></category>
		<category><![CDATA[iRights.info]]></category>
		<category><![CDATA[Offene Lizenzen]]></category>
		<category><![CDATA[Open Knowledge Foundation]]></category>
		<category><![CDATA[Wikimedia Deutschland]]></category>
		<category><![CDATA[C3S]]></category>
		<category><![CDATA[CC]]></category>
		<category><![CDATA[CC-BY]]></category>
		<category><![CDATA[CC-BY-NC]]></category>
		<category><![CDATA[CC-BY-ND]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://politik-digital.de/?p=141637</guid>

					<description><![CDATA[Eine globale Reform des Urheberrechts für die digitale Gesellschaft ist vonnöten, wird aber immer schwieriger zu realisieren. Zum Glück gibt [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/Foto-CC-Lizenzen-2-Crop.jpg"><img decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-141646" alt="Foto CC-Lizenzen 2 Crop" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/Foto-CC-Lizenzen-2-Crop.jpg" width="640" height="280" /></a>Eine globale Reform des Urheberrechts für die digitale Gesellschaft ist vonnöten, wird aber immer schwieriger zu realisieren. Zum Glück gibt es offene Lizenzen für schöpferische Werke. Sie erlauben es den Urhebern, ihre Arbeiten schnell und unkompliziert im Internet zu verbreiten. „Creative Commons“ hat zu diesem Zweck Standardlizenzen entwickelt, die mittlerweile schon in der vierten Version existieren.<br />
„Creative Commons“ oder kurz „CC“ bedeutet wörtlich übersetzt so viel wie „kreative Allgemeinheit“ oder <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Creative_Commons">„schöpferisches Gemeingut“</a> und nimmt Bezug auf die kreative Gestaltungskraft, die die vielen kleinen und großen Schöpfer, Autoren und Urheber von Werken in unserer Gesellschaft haben. Konkret bezeichnet CC aber auch eine gemeinnützige Organisation, die Schöpfern von Werken mit den sogenannten <a href="http://creativecommons.org/choose/?lang=de">CC-Lizenzen</a> ein einfaches Tool zur Verfügung gestellt haben, das es Urhebern wie Nutzern von Inhalten gleichermaßen ermöglicht, die vielfältigen Spielräume des Internets auszunutzen, ohne dabei miteinander in Konflikt zu geraten.<br />
Zu diesem Zweck stellen die US-Organisation und ihre nationalen Ableger sechs verschiedene Standardlizenzen zur Verfügung, inklusive Hilfsmitteln zur einfachen Kennzeichnung von Werken, die unter einer CC-Lizenz veröffentlich wurden. Die Erstellung der Lizenzen wurde bei der Gründung von Creative Commons im Jahr 2001 von der bekannten GPL-Lizenz (General Public License) inspiriert, die für freie Software eingesetzt wird. Die Lizenzen wurden nach und nach weiterentwickelt und sind mittlerweile in der <a href="http://de.creativecommons.org/2013/11/25/version-4-0-ist-da/">vierten Version</a> online.<br />
Diese Lizenzen erlauben es dem Urheber eines Werks, Inhalte seiner Wahl mit einem möglichst breiten Publikum zu teilen, und – je nach Lizenz – auch das Verändern und Weiterverbreiten explizit zu fördern und zuzulassen, ohne auf den Schutz des Urheberrechts zu verzichten. Für den Nutzer oder andere Urheber, die ein Werk bearbeiten oder weiterentwickeln wollen, hat die Lizenz in Verbindung mit einer klaren Kennzeichnung den Vorteil, dass sie sofort wissen, ob und zu welchem Zweck sie ein bestimmtes Werk verwenden dürfen.<br />
Die Lizenzen werden von Creative Commons in drei „Ebenen“ beschrieben. Diese bestehen aus einem klassischen juristischen Lizenzvertragstext, einem einfacheren, für Laien verständlichen Text, sowie einem maschinenlesbaren Code, der dann unter anderem von <a href="http://www.google.com/imghp?as_st=y&amp;tbm=isch&amp;as_q=&amp;as_epq=&amp;as_oq=&amp;as_eq=&amp;cr=&amp;as_sitesearch=&amp;safe=images&amp;tbs=sur:fmc">Suchmaschinen erkannt werden kann</a>. Diese sollen neben der rechtlichen Gültigkeit auch die einfache Verwendung sicherstellen.</p>
<h3>Sechs Standardlizenzen</h3>
<p>Die Grundbausteine der sechs zur Verfügung gestellten Lizenzen sind identisch, sie unterscheiden sich vor allem im Hinblick auf die Weiterverwendung der Inhalte. Die Lizenzen werden üblicherweise mit Kürzeln bezeichnet. Die einfachste Variante heißt <b>CC-BY</b>. Diese Lizenz erlaubt jegliche Verwendung, sofern der Name des Autors genannt wird. Ähnlich wie die GPL für quelloffene Software fügt <b>CC-BY-SA</b> („share alike“) die Bedingung hinzu, dass jegliche Benutzung erlaubt ist, sofern auf den Inhalten aufbauende Werke unter gleichen Bedingungen geteilt werden. Dies kann z.B. helfen, die Ergebnisse von Gemeinschaftsprojekten wie Wikipedia für alle zugänglich zu halten. Eine weitere Möglichkeit der Einschränkung ist die <b>CC-BY-ND</b> („no derivatives“), die zusätzlich zur Pflicht der Namensnennung das Verändern der Inhalte verbietet – im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten (z.B. sind je nach Staat bestimmte Formen der Satire oder künstlerische Schöpfungen, die ein eigenständiges Werk bilden, durch das Recht auf freie Meinungsäußerung bzw. die Kunstfreiheit gedeckt und können nicht eingeschränkt werden). Eine ebenso beliebte wie umstrittene Lizenzvariante ist <b>CC-BY-NC</b> („non-commercial“), die die kommerzielle Verwendung von Daten verbietet und ursprünglich die Verbreitung freier Inhalte fördern bzw. deren kommerzielle Ausschlachtung verhindern sollte.<br />
Was zunächst gut klingt, ist in der Praxis jedoch problematisch, denn es ist unmöglich, in der Lizenz vollumfänglich festzulegen, was als „kommerziell“ gilt und was nicht. Dazu hat im Zweifel jeder Urheber und jeder Nutzer, aber letztendlich auch jedes Gericht eine andere Meinung. Verfolgt zum Beispiel ein privater Blogger, der ein paar Werbeanzeigen geschaltet hat, schon kommerzielle Zwecke? Diese Grenze ist sehr schwer zu ziehen und klar darzustellen, weswegen der Nutzen von CC-NC fraglich ist, was sich auch in der Bewertung durch <a href="https://wikimedia.de/wiki/Datei:IRights_CC-NC_Leitfaden_web.pdf">Wikimedia Deutschland</a> und die <a href="http://blog.okfn.org/2013/01/08/consequences-risks-and-side-effects-of-the-license-module-non-commercial-use-only-2/">Open Knowledge Foundation</a> niederschlägt und in einer von dem Informationsportal <a href="http://irights.info/webschau/creative-commons-landgericht-koeln-sieht-deutschlandradio-als-kommerziellen-nutzer/22162">irights.info</a> durchgeführten Studie näher ausgeführt wird.<br />
Damit werden die Lizenzen den freien Softwaredefinitionen immer ähnlicher, da diese und die mit ihnen verbundenen Projekte kommerzielle Nutzung explizit erlauben, solange die weiteren Lizenzbedingungen, wie die Möglichkeit der Weiterverbreitung oder Weitergabe unter gleichen Bedingungen, eingehalten werden. Ein etwaiger Benutzer wäre möglicherweise von der Verwendung der Daten abgeschreckt, wenn unklar ist, welche Verwendung erlaubt ist.<br />
Schließlich gibt es noch die zwei kombinierten Lizenzen <b>NC-SA</b> (keine kommerzielle Nutzung und Nutzung unter gleichen Bedingungen) sowie <b>NC-ND</b> (keine kommerzielle Benutzung und keine Veränderungen). Diese sind aus ähnlichen Gründen problematisch, da sie nicht viel mehr erlauben als die kostenlose Nutzung, während alle anderen Rechte beim Urheber bleiben.<br />
Eine weitere Option ist die seit 2009 verfügbare <b>CC0</b>-Lizenz, die es dem Autor eines Werkes erlaubt, dieses der Öffentlichkeit („public domain“) ohne Einschränkung zur Verfügung zu stellen, unabhängig vom Standort des Urhebers oder Benutzers. In diesem Fall werden so viele Rechte am Werk wie (juristisch) möglich abgegeben.<br />
Bis einschließlich Version 3.0 im Jahr 2008 gab es zusätzlich noch „portierte“ Versionen, die für jedes Land und die dort geltenden Gesetze entsprechend angepasst wurden. Mit der Version 4.0 wurde dies aber, gestützt durch Erfahrungen und mehr Selbstvertrauen der Autoren, weitestgehend aufgegeben, stattdessen wird eine internationale Lizenz (mit den verschiedenen oben genannten Varianten) zur Verfügung gestellt. Diese ist mit allen relevanten internationalen Verträgen, die das Urheberrecht betreffen, kompatibel und soll Urhebern wie Nutzern das Lizensieren von Werken so leicht wie möglich machen, ohne die Veröffentlichung von kreativen Werken durch zusätzliche Länderlizenzen zu verkomplizieren.</p>
<h3>Zugang zu Forschung und Kultur für jedermann</h3>
<p>Creative Commons und dessen nationale Ableger kümmern sich neben der Weiterentwicklung und Verbreitung der Lizenzen auch um technische <a href="http://creativecommons.org/choose/">Hilfen</a> und praktische Ratschläge, anhand derer sich digitale Güter besser teilen lassen. Das von Creative Commons selbst gesteckte Ziel, Innovation und Kreativität zu fördern, geht dabei sogar bis hin zu dem Wunsch, „das volle Potential des Internets zu erschließen“. Jedermann soll vollumfänglichen Zugang zu Forschung, Lehre und kultureller Partizipation erhalten, damit allerorten Wachstum, Entwicklung und Produktivität gefördert werden können. Deshalb ist auch definiert, dass Creative Commons zwar das bislang existierende Urheberrecht für die entwickelten Lizenzen als Grundlage nutzt, dabei verliert die Organisation aber nicht aus den Augen, dass sielangfristig eine grundlegende Reform des Urheberrechts vorziehen würde.<br />
Beispiele für die Verwendung offener Lizenzen, wozu die Creative Commons-Lizenzen zählen, sind zum Beispiel die Open Data-Portale des <a href="https://govdata.de/">Bundes</a> und der <a href="http://daten.berlin.de/">Länder</a>, freie Bildungsmaterialien sowie Plattformen, die <a href="http://www.jamendo.com/de">Musik</a>  unter einer CC-Lizenz veröffentlichen. <br />
Gerade in Verbindung mit dem System der Verwertungsgesellschaften gab und gibt es offene Fragen in Bezug auf CC-Lizenzen. So erlaubte die Verwertungsgesellschaft für Musikwerke Gema es den durch sie vertretenen Musikern bis vor Kurzem nicht, einzelne Stücke auch unter CC zu lizenzieren. Mittlerweile wurde sie zumindest für Inhalte unter NC („non-commercial“) durch eine europäische <a href="http://creativecommons.org/weblog/entry/40959">Richtlinie</a> dazu verpflichtet. Als Reaktion auf die Konflikte zwischen althergebrachten Verwaltungsgesellschaften und den Möglichkeiten der Digitalisierung hat sich die alternative Verwertungsgesellschaft <a href="https://www.c3s.cc/">C3S</a> mit mehr und gleichberechtigten Mitbestimmungsmöglichkeiten für alle Mitglieder gegründet. Zurzeit arbeitet man an der Infrastruktur für den Betrieb, um dann beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) die Zulassung als Verwertungsgesellschaft beantragen zu können.</p>
<h3>Urheberrechtsreform ist überfällig</h3>
<p>Unabhängig davon, ob sie wünschenswert und überfällig ist – eine wirkliche Reform des Urheberrechts wird mit dem Voranschreiten der Globalisierung und als Folge der Vielzahl internationaler Verträge immer schwieriger. Deswegen sind offene Lizenzen wie die von Creative Commons eine gute Möglichkeit, Inhalte einfach abrufbar, verteilbar und veränderbar oder einfach für eine größere Öffentlichkeit verfügbar zu machen. Insbesondere in Bezug auf offene Daten, sei es von Verwaltungsorganisationen oder Kulturinstitutionen, sind solche Lizenzen der Weg der Wahl, da sie die rechtssichere Weiternutzung oder Verarbeitung erlauben. Aber auch für Künstler, die z.B. Samples oder Bildausschnitte in ihren Werken verarbeiten, machen offene Lizenzen das Arbeiten einfacher.<br />
Immer mehr wird dies auch von öffentlicher Seite mitgetragen: Offene Lizenzen und offene Standards werden bei Ausschreibungen vermehrt vorausgesetzt oder zumindest gefördert. Auch <a href="https://www.youtube.com/watch?v=MGTLIfk-1BQ">Politiker</a> setzten sich immer mehr für die Öffnung von mit öffentlichen Geldern bezahlten Inhalten ein. In der Informationsgesellschaft werden Daten jeder Art immer wichtiger, deshalb ist es gut, dass erste Schritte getan sind, die jedem Bürger nach eigener Befähigung erlauben, auf öffentliche oder von ihm indirekt mitfinanzierte Daten zugreifen und diese nutzen zu können.<br />
<em>Praktische Informationen rund um Creative Commons-Lizenzen gibt es am 2.09. auf einer <a href="http://pb21.de/2014/08/cc-lizenztextlesung/">CC-Lizenztextlesung</a> in Berlin.</em><br />
Foto: <a href="https://www.flickr.com/photos/kalexanderson/5996465579">Kristina Alexanderson</a><br />
<a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x11011.png"><img decoding="async" class="alignleft  wp-image-139428" alt="CC-Lizenz-630x1101" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x11011.png" width="441" height="77" /></a><br />
&nbsp;</p>
]]></content:encoded>
					
					<wfw:commentRss>https://www.politik-digital.de/news/creative-commons-die-lizenz-zum-traum-vom-freien-wissen-141637/feed/</wfw:commentRss>
			<slash:comments>0</slash:comments>
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Creative Commons – Die Lizenz zum Traum vom freien Wissen</title>
		<link>https://www.politik-digital.de/news/creative-commons-die-lizenz-zum-traum-vom-freien-wissen-2-141638/</link>
					<comments>https://www.politik-digital.de/news/creative-commons-die-lizenz-zum-traum-vom-freien-wissen-2-141638/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[Florian Idelberger]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 27 Aug 2014 14:55:01 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Wikimedia Deutschland]]></category>
		<category><![CDATA[C3S]]></category>
		<category><![CDATA[CC]]></category>
		<category><![CDATA[CC-BY]]></category>
		<category><![CDATA[CC-BY-NC]]></category>
		<category><![CDATA[CC-BY-ND]]></category>
		<category><![CDATA[CC-BY-SA]]></category>
		<category><![CDATA[CC0]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Deutsches Patent- und Markenamt]]></category>
		<category><![CDATA[Creative Commons]]></category>
		<category><![CDATA[GPL-Lizenz]]></category>
		<category><![CDATA[iRights.info]]></category>
		<category><![CDATA[Offene Lizenzen]]></category>
		<category><![CDATA[Open Knowledge Foundation]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://politik-digital.de/?p=141637</guid>

					<description><![CDATA[Eine globale Reform des Urheberrechts für die digitale Gesellschaft ist vonnöten, wird aber immer schwieriger zu realisieren. Zum Glück gibt [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/Foto-CC-Lizenzen-2-Crop.jpg"><img decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-141646" alt="Foto CC-Lizenzen 2 Crop" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/Foto-CC-Lizenzen-2-Crop.jpg" width="640" height="280" /></a>Eine globale Reform des Urheberrechts für die digitale Gesellschaft ist vonnöten, wird aber immer schwieriger zu realisieren. Zum Glück gibt es offene Lizenzen für schöpferische Werke. Sie erlauben es den Urhebern, ihre Arbeiten schnell und unkompliziert im Internet zu verbreiten. „Creative Commons“ hat zu diesem Zweck Standardlizenzen entwickelt, die mittlerweile schon in der vierten Version existieren.<br />
„Creative Commons“ oder kurz „CC“ bedeutet wörtlich übersetzt so viel wie „kreative Allgemeinheit“ oder <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Creative_Commons">„schöpferisches Gemeingut“</a> und nimmt Bezug auf die kreative Gestaltungskraft, die die vielen kleinen und großen Schöpfer, Autoren und Urheber von Werken in unserer Gesellschaft haben. Konkret bezeichnet CC aber auch eine gemeinnützige Organisation, die Schöpfern von Werken mit den sogenannten <a href="http://creativecommons.org/choose/?lang=de">CC-Lizenzen</a> ein einfaches Tool zur Verfügung gestellt haben, das es Urhebern wie Nutzern von Inhalten gleichermaßen ermöglicht, die vielfältigen Spielräume des Internets auszunutzen, ohne dabei miteinander in Konflikt zu geraten.<br />
Zu diesem Zweck stellen die US-Organisation und ihre nationalen Ableger sechs verschiedene Standardlizenzen zur Verfügung, inklusive Hilfsmitteln zur einfachen Kennzeichnung von Werken, die unter einer CC-Lizenz veröffentlich wurden. Die Erstellung der Lizenzen wurde bei der Gründung von Creative Commons im Jahr 2001 von der bekannten GPL-Lizenz (General Public License) inspiriert, die für freie Software eingesetzt wird. Die Lizenzen wurden nach und nach weiterentwickelt und sind mittlerweile in der <a href="http://de.creativecommons.org/2013/11/25/version-4-0-ist-da/">vierten Version</a> online.<br />
Diese Lizenzen erlauben es dem Urheber eines Werks, Inhalte seiner Wahl mit einem möglichst breiten Publikum zu teilen, und – je nach Lizenz – auch das Verändern und Weiterverbreiten explizit zu fördern und zuzulassen, ohne auf den Schutz des Urheberrechts zu verzichten. Für den Nutzer oder andere Urheber, die ein Werk bearbeiten oder weiterentwickeln wollen, hat die Lizenz in Verbindung mit einer klaren Kennzeichnung den Vorteil, dass sie sofort wissen, ob und zu welchem Zweck sie ein bestimmtes Werk verwenden dürfen.<br />
Die Lizenzen werden von Creative Commons in drei „Ebenen“ beschrieben. Diese bestehen aus einem klassischen juristischen Lizenzvertragstext, einem einfacheren, für Laien verständlichen Text, sowie einem maschinenlesbaren Code, der dann unter anderem von <a href="http://www.google.com/imghp?as_st=y&amp;tbm=isch&amp;as_q=&amp;as_epq=&amp;as_oq=&amp;as_eq=&amp;cr=&amp;as_sitesearch=&amp;safe=images&amp;tbs=sur:fmc">Suchmaschinen erkannt werden kann</a>. Diese sollen neben der rechtlichen Gültigkeit auch die einfache Verwendung sicherstellen.</p>
<h3>Sechs Standardlizenzen</h3>
<p>Die Grundbausteine der sechs zur Verfügung gestellten Lizenzen sind identisch, sie unterscheiden sich vor allem im Hinblick auf die Weiterverwendung der Inhalte. Die Lizenzen werden üblicherweise mit Kürzeln bezeichnet. Die einfachste Variante heißt <b>CC-BY</b>. Diese Lizenz erlaubt jegliche Verwendung, sofern der Name des Autors genannt wird. Ähnlich wie die GPL für quelloffene Software fügt <b>CC-BY-SA</b> („share alike“) die Bedingung hinzu, dass jegliche Benutzung erlaubt ist, sofern auf den Inhalten aufbauende Werke unter gleichen Bedingungen geteilt werden. Dies kann z.B. helfen, die Ergebnisse von Gemeinschaftsprojekten wie Wikipedia für alle zugänglich zu halten. Eine weitere Möglichkeit der Einschränkung ist die <b>CC-BY-ND</b> („no derivatives“), die zusätzlich zur Pflicht der Namensnennung das Verändern der Inhalte verbietet – im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten (z.B. sind je nach Staat bestimmte Formen der Satire oder künstlerische Schöpfungen, die ein eigenständiges Werk bilden, durch das Recht auf freie Meinungsäußerung bzw. die Kunstfreiheit gedeckt und können nicht eingeschränkt werden). Eine ebenso beliebte wie umstrittene Lizenzvariante ist <b>CC-BY-NC</b> („non-commercial“), die die kommerzielle Verwendung von Daten verbietet und ursprünglich die Verbreitung freier Inhalte fördern bzw. deren kommerzielle Ausschlachtung verhindern sollte.<br />
Was zunächst gut klingt, ist in der Praxis jedoch problematisch, denn es ist unmöglich, in der Lizenz vollumfänglich festzulegen, was als „kommerziell“ gilt und was nicht. Dazu hat im Zweifel jeder Urheber und jeder Nutzer, aber letztendlich auch jedes Gericht eine andere Meinung. Verfolgt zum Beispiel ein privater Blogger, der ein paar Werbeanzeigen geschaltet hat, schon kommerzielle Zwecke? Diese Grenze ist sehr schwer zu ziehen und klar darzustellen, weswegen der Nutzen von CC-NC fraglich ist, was sich auch in der Bewertung durch <a href="https://wikimedia.de/wiki/Datei:IRights_CC-NC_Leitfaden_web.pdf">Wikimedia Deutschland</a> und die <a href="http://blog.okfn.org/2013/01/08/consequences-risks-and-side-effects-of-the-license-module-non-commercial-use-only-2/">Open Knowledge Foundation</a> niederschlägt und in einer von dem Informationsportal <a href="http://irights.info/webschau/creative-commons-landgericht-koeln-sieht-deutschlandradio-als-kommerziellen-nutzer/22162">irights.info</a> durchgeführten Studie näher ausgeführt wird.<br />
Damit werden die Lizenzen den freien Softwaredefinitionen immer ähnlicher, da diese und die mit ihnen verbundenen Projekte kommerzielle Nutzung explizit erlauben, solange die weiteren Lizenzbedingungen, wie die Möglichkeit der Weiterverbreitung oder Weitergabe unter gleichen Bedingungen, eingehalten werden. Ein etwaiger Benutzer wäre möglicherweise von der Verwendung der Daten abgeschreckt, wenn unklar ist, welche Verwendung erlaubt ist.<br />
Schließlich gibt es noch die zwei kombinierten Lizenzen <b>NC-SA</b> (keine kommerzielle Nutzung und Nutzung unter gleichen Bedingungen) sowie <b>NC-ND</b> (keine kommerzielle Benutzung und keine Veränderungen). Diese sind aus ähnlichen Gründen problematisch, da sie nicht viel mehr erlauben als die kostenlose Nutzung, während alle anderen Rechte beim Urheber bleiben.<br />
Eine weitere Option ist die seit 2009 verfügbare <b>CC0</b>-Lizenz, die es dem Autor eines Werkes erlaubt, dieses der Öffentlichkeit („public domain“) ohne Einschränkung zur Verfügung zu stellen, unabhängig vom Standort des Urhebers oder Benutzers. In diesem Fall werden so viele Rechte am Werk wie (juristisch) möglich abgegeben.<br />
Bis einschließlich Version 3.0 im Jahr 2008 gab es zusätzlich noch „portierte“ Versionen, die für jedes Land und die dort geltenden Gesetze entsprechend angepasst wurden. Mit der Version 4.0 wurde dies aber, gestützt durch Erfahrungen und mehr Selbstvertrauen der Autoren, weitestgehend aufgegeben, stattdessen wird eine internationale Lizenz (mit den verschiedenen oben genannten Varianten) zur Verfügung gestellt. Diese ist mit allen relevanten internationalen Verträgen, die das Urheberrecht betreffen, kompatibel und soll Urhebern wie Nutzern das Lizensieren von Werken so leicht wie möglich machen, ohne die Veröffentlichung von kreativen Werken durch zusätzliche Länderlizenzen zu verkomplizieren.</p>
<h3>Zugang zu Forschung und Kultur für jedermann</h3>
<p>Creative Commons und dessen nationale Ableger kümmern sich neben der Weiterentwicklung und Verbreitung der Lizenzen auch um technische <a href="http://creativecommons.org/choose/">Hilfen</a> und praktische Ratschläge, anhand derer sich digitale Güter besser teilen lassen. Das von Creative Commons selbst gesteckte Ziel, Innovation und Kreativität zu fördern, geht dabei sogar bis hin zu dem Wunsch, „das volle Potential des Internets zu erschließen“. Jedermann soll vollumfänglichen Zugang zu Forschung, Lehre und kultureller Partizipation erhalten, damit allerorten Wachstum, Entwicklung und Produktivität gefördert werden können. Deshalb ist auch definiert, dass Creative Commons zwar das bislang existierende Urheberrecht für die entwickelten Lizenzen als Grundlage nutzt, dabei verliert die Organisation aber nicht aus den Augen, dass sielangfristig eine grundlegende Reform des Urheberrechts vorziehen würde.<br />
Beispiele für die Verwendung offener Lizenzen, wozu die Creative Commons-Lizenzen zählen, sind zum Beispiel die Open Data-Portale des <a href="https://govdata.de/">Bundes</a> und der <a href="http://daten.berlin.de/">Länder</a>, freie Bildungsmaterialien sowie Plattformen, die <a href="http://www.jamendo.com/de">Musik</a>  unter einer CC-Lizenz veröffentlichen. <br />
Gerade in Verbindung mit dem System der Verwertungsgesellschaften gab und gibt es offene Fragen in Bezug auf CC-Lizenzen. So erlaubte die Verwertungsgesellschaft für Musikwerke Gema es den durch sie vertretenen Musikern bis vor Kurzem nicht, einzelne Stücke auch unter CC zu lizenzieren. Mittlerweile wurde sie zumindest für Inhalte unter NC („non-commercial“) durch eine europäische <a href="http://creativecommons.org/weblog/entry/40959">Richtlinie</a> dazu verpflichtet. Als Reaktion auf die Konflikte zwischen althergebrachten Verwaltungsgesellschaften und den Möglichkeiten der Digitalisierung hat sich die alternative Verwertungsgesellschaft <a href="https://www.c3s.cc/">C3S</a> mit mehr und gleichberechtigten Mitbestimmungsmöglichkeiten für alle Mitglieder gegründet. Zurzeit arbeitet man an der Infrastruktur für den Betrieb, um dann beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) die Zulassung als Verwertungsgesellschaft beantragen zu können.</p>
<h3>Urheberrechtsreform ist überfällig</h3>
<p>Unabhängig davon, ob sie wünschenswert und überfällig ist – eine wirkliche Reform des Urheberrechts wird mit dem Voranschreiten der Globalisierung und als Folge der Vielzahl internationaler Verträge immer schwieriger. Deswegen sind offene Lizenzen wie die von Creative Commons eine gute Möglichkeit, Inhalte einfach abrufbar, verteilbar und veränderbar oder einfach für eine größere Öffentlichkeit verfügbar zu machen. Insbesondere in Bezug auf offene Daten, sei es von Verwaltungsorganisationen oder Kulturinstitutionen, sind solche Lizenzen der Weg der Wahl, da sie die rechtssichere Weiternutzung oder Verarbeitung erlauben. Aber auch für Künstler, die z.B. Samples oder Bildausschnitte in ihren Werken verarbeiten, machen offene Lizenzen das Arbeiten einfacher.<br />
Immer mehr wird dies auch von öffentlicher Seite mitgetragen: Offene Lizenzen und offene Standards werden bei Ausschreibungen vermehrt vorausgesetzt oder zumindest gefördert. Auch <a href="https://www.youtube.com/watch?v=MGTLIfk-1BQ">Politiker</a> setzten sich immer mehr für die Öffnung von mit öffentlichen Geldern bezahlten Inhalten ein. In der Informationsgesellschaft werden Daten jeder Art immer wichtiger, deshalb ist es gut, dass erste Schritte getan sind, die jedem Bürger nach eigener Befähigung erlauben, auf öffentliche oder von ihm indirekt mitfinanzierte Daten zugreifen und diese nutzen zu können.<br />
<em>Praktische Informationen rund um Creative Commons-Lizenzen gibt es am 2.09. auf einer <a href="http://pb21.de/2014/08/cc-lizenztextlesung/">CC-Lizenztextlesung</a> in Berlin.</em><br />
Foto: <a href="https://www.flickr.com/photos/kalexanderson/5996465579">Kristina Alexanderson</a><br />
<a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x11011.png"><img decoding="async" class="alignleft  wp-image-139428" alt="CC-Lizenz-630x1101" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x11011.png" width="441" height="77" /></a><br />
&nbsp;</p>
]]></content:encoded>
					
					<wfw:commentRss>https://www.politik-digital.de/news/creative-commons-die-lizenz-zum-traum-vom-freien-wissen-2-141638/feed/</wfw:commentRss>
			<slash:comments>0</slash:comments>
		
		
			</item>
	</channel>
</rss>
