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	<title>Datenbank &#8211; politik-digital</title>
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	<title>Datenbank &#8211; politik-digital</title>
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		<title>Die europäische JI-Richtlinie – der kleine Bruder, den keiner kennt</title>
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		<pubDate>Fri, 20 Apr 2018 10:35:03 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Bereits wenige Wochen vor dem Inkrafttreten der EU-Datenschutzgrundverordnung am 25.Mai soll ebenfalls ihr „kleiner Bruder“, die EU-Richtlinie für Justiz und [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/lighthouse.jpg"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-154453" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/lighthouse.jpg" alt="lighthouse" width="640" height="280" /></a>Bereits wenige Wochen vor dem Inkrafttreten der EU-Datenschutzgrundverordnung am 25.Mai soll ebenfalls ihr „kleiner Bruder“, die EU-Richtlinie für Justiz und Inneres (JI-Richtlinie), in nationales Recht umgesetzt werden. Dabei hat die deutsche Polizei jedoch noch einige andere Baustellen als den Datenschutz.</p>
<p>Während im Frühjahr 2016 die Datenschutzgrundverordnung  (DSGVO), nicht zuletzt wegen ihres Umfangs und des großen Einflusses auf die Wirtschaft, für einen hohes Maß an medialer Aufmerksamkeit sorgte, wurde ihr „kleiner Bruder“, die JI-Richtlinie, die eigentlich den sperrigen Namen „Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zweck der Verhütung, Aufdeckung, Untersuchung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung sowie zum freien Datenverkehr“ trägt,  kaum beachtet.</p>
<p>Bereits letztes Jahr hatte das Bundesministerium des Innern für beide Vorhaben im Bereich des Bundes den Referentenentwurf eines Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetzes EU (DSAnpUG-EU) vorgelegt, damit rechtzeitig zum Mai alle Änderungen in das bundesdeutsche Recht übernommen werden. Teilweise wurde dabei allerdings das Datenschutzniveau über das europarechtlich geforderte Maß hinaus geregelt.</p>
<p>Dass grundlegend gewisse nationale Regelungen über das europäische Mindestmaß hinausgehen können, erklärt sich durch die Rechtsnatur der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und der JI-Richtlinie. Während die Richtlinie in allen Bestandteilen als Mindestmaß im Landesrecht umgesetzt werden muss, lässt sie allerdings auch Möglichkeiten für länderspezifische Anpassungen und Sonderregelungen zu. Bei der Verordnung müssen sich die Mitgliedstaaten genau an die Rahmenbedingungen halten und dürfen von diesen nicht abweichen.</p>
<p>Das bedeutet, dass es für alle Mitgliedsstaaten eine Mindestharmonisierung, also einen gemeinsamen Mindeststandard, im Bereich Datenschutz geben soll, welche sehr wohl auch erweitert werden kann. So werden Befugnisse, Rechte und Pflichten zwischen den Ermittlungsbehörden, Bürgern und privaten Datenverwaltern neu ausgelegt. Im Kern soll aber vor allem der Umgang mit personenbezogenen Daten zur Untersuchung, Aufdeckung und Verfolgung von Straftaten vereinheitlicht werden. Außerdem sollen polizeiliche Datenbanken ebenfalls einen einheitlichen europäischen und nunmehr nicht nur innerstaatlichen Mindeststandard bei der Datenverarbeitung – und -weiterleitung erfüllen. Weiterhin wird festgelegt, wie die Lösch-und Prüffristen für erhobene Daten zu gestalten sind, wie das Verfahren bei Massendatenabfragen (bspw. Funkzellenabfrage) geregelt ist, wie die Rollen von Verdächtigem, Opfer oder Zeugen definiert werden und wie neben der Gestaltung von Datenintegrität und Intervenierbarkeit auch Auskünfte von Bürgern zu handhaben sind.</p>
<p>Bereits nach dem eigentlichen Inkrafttreten der Richtlinie im Mai 2016 war somit klar, dass für nahezu alle Staaten ein enormer Aufwand in der Umsetzung entsteht. Und auch wenn Deutschland eigentlich als das europäische Vorzeigeland in Sachen Datenschutz gilt, die DSGVO und die JI-Richtlinie sogar in vielen Paragraphen an das deutsche Datenschutzrecht angelehnt sind, musste auch die Bundesregierung zahlreiche Änderungen im bestehenden Recht vorzunehmen.</p>
<p>Eines der größten Probleme bei der Umsetzung der JI-Richtlinie in Deutschland ist allerdings die Kompetenzverteilung beim Strafprozessrecht und dem Gefahrenabwehrrecht. Während die StPO bundeseinheitlich JI-richtlinienkonform durch entsprechende Formulierungen im BDSG angepasst werden kann, so müssen die einzelnen Bundesländer in ihren landeseigenen Polizeirechten ebenfalls nachziehen. Unter diesem Aspekt kann man sich bei Gelegenheit die neue Polizeirechts-Novelle von Bayern<a href="https://www.stmi.bayern.de/med/pressemitteilungen/pressearchiv/2018/33/index.php" target="_blank" rel="noopener noreferrer"> </a> zu Gemüte ziehen und diese mit dem aktuellen Gefahrenabwehrrecht von Berlin vergleichen. Ohne auf die Details eingehen zu wollen – die allgemeinen aber auch die spezifisch datenschutzrelevanten Befugnisrechte sind in Berlin deutlich restriktiver ausgelegt.</p>
<p>Ein weiterer großer Kritikpunkt bei der Umsetzung der JI-Richtlinie ist die zukünftige Anpassung bei der Datenverarbeitung und –weitergabe, respektive wieder die Verantwortlichkeiten dafür.</p>
<p>Deutlich wird dies am Beispiel der großen dezentralen Polizeidatenbanken (unter der Leitung des BKA) wie bspw. die Anti-Terror-Datei (ATD) und den zahlreichen einzelnen Polizeidatenystemen der Bundesländer, welche in deren Verantwortung liegen. Letztere können nach wie vor teilweise nicht untereinander kommunizieren, was mitunter zu absurden Situationen in der Fallbearbeitung führt. So kann ein Straftäter bspw. in Berlin straffällig werden und dessen Daten in dem Berliner Polizeidatensysten POLIKS aufgenommen werden.  Sollte er kurze Zeit später wieder straffällig und somit in das Brandenburger Polizeidatensysten POLAS eingegeben werden, erfahren die Brandenburger Polizisten nichts von der Tat in Berlin. Statt nun also endlich ein bundeseinheitliches polizeiliches Datenverarbeitungssystem einzuführen, wird die Verantwortung an die Landesregierungen gegeben, die unter Umständen aufgrund von Haushaltsentscheidungen zu nicht kompatiblen Systemen greift. Interessant wird diese ganze Problematik im europäischen Kontext. Insbesondere bei staatenübergreifenden Tätern und Tätergruppierungen gibt es bereits jetzt schon Schwierigkeiten die polizeilichen Daten abzugleichen. So bleibt abzuwarten, wie sich eine Mindestharmonisierung des Datenschutzes auf die gesamteuropäische Polizeikommunikation auswirkt.</p>
<p>Mit dem Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz (DSAnUG) soll außerdem die Videoüberwachung im öffentlichen Raum deutlich ausgebaut werden. Aus polizeilicher Sicht ist diese Entscheidung sehr zu begrüßen, zudem die Installation einer Kamera von dem, zugegeben schwammig formulierten,  Vorhandensein eines „besonders wichtigen Interesses“ für allgemeine Sicherheitslage abhängig ist. Nichts desto trotz ist die Videoauswertung eine der bedeutendsten Auswertungsmöglichkeiten in der Strafverfolgung und kann, bei entsprechender Qualität, ein entscheidender Sachbeweis im Ermittlungsverfahren sein. Dabei wird natürlich in Kauf genommen, dass in der Masse der Aufnahmezeit naturgemäß keine Straftäter aufgezeichnet werden, sondern der Alltag der Bürger. Hier stellt sich also weniger die Frage der Datenerhebung, sondern wie die Aufnahmen verarbeitet und letztlich gelöscht werden.</p>
<p>In diesem Zusammenhang wird sich zukünftig auch zeigen, welche Rolle die unabhängige Datenschutzkontrolle, in Form eines Datenschutzbeauftragten, einnehmen wird. Bei derartig deutlichen Unterschieden in der Auslegung des Datenschutzes im polizeilichen Kontext durch die Landesregierungen, ist der tatsächliche Einfluss der Beauftragten fraglich. Die Datenschutzbeauftragten haben zwar laut JI-Richtlinie umfassende Ermittlungsbefugnisse sowie <a href="https://www.netzwerk-datenschutzexpertise.de/sites/default/files/bewertung_2016_02_eudsri_polizei.pdf" target="_blank" rel="noopener noreferrer">„wirksame Einwirkungsbefugnisse“</a> , allerdings ist ihre Mitarbeit an Gesetzesentwürfen meist nicht vorgesehen, weshalb häufig erst im Nachhinein Kritik geäußert wird. Das führt letztlich dazu, dass bereits aktive Polizeirechte oftmals nachträglich europarechtskonform angepasst werden müssen und es deshalb ebenso häufig zu Rechtsunsicherheiten im Berufsalltag der Polizeibeamten kommt.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Titelbild via <a href="https://pixabay.com/de/leuchtturm-nacht-historischen-1969705/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Pixabay</a> skeeze, <a href="https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/deed.de" target="_blank" rel="noopener noreferrer">CC</a><a href="https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/deed.de" target="_blank" rel="noopener noreferrer">O</a>, bearbeitet.</p>
<p><a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizens-305x531.png"><img decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-123698" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizens-305x531.png" alt="Creative Commons Lizenz" width="305" height="53" /></a></p>
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		<title>e-participation.net: Launch unserer neuen Seite nächste Woche</title>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 15 May 2007 13:12:49 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Seit geraumer Zeit basteln wir daran, jetzt ist es bald so weit: Gemeinsam mit dem British Council Deutschland haben wir eine Website vorbereitet, mit der wir gute e-Participation-Projekte in Deutschland und dem Vereinigten Königreich vorstellen wollen. Unter der Domain <a href="http://www.e-participation.net"  title="e-participation.net">http://www.e-participation.net</a> können sich Nutzer ab nächster Woche über Projekte informieren und die Datenbank durch eigene Hinweise verbessern.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Seit geraumer Zeit basteln wir daran, jetzt ist es bald so weit: Gemeinsam mit dem British Council Deutschland haben wir eine Website vorbereitet, mit der wir gute e-Participation-Projekte in Deutschland und dem Vereinigten Königreich vorstellen wollen. Unter der Domain <a href="http://www.e-participation.net"  title="e-participation.net">http://www.e-participation.net</a> können sich Nutzer ab nächster Woche über Projekte informieren und die Datenbank durch eigene Hinweise verbessern.<!--break--> Grundlage der Website ist die Studie, die wir gemeinsam mit dem British Council Deutschland vor rund einem Jahr <a href="http://www.politik-digital.de/studie/index.shtml"  title="Studie: E-Participation in Deutschland und Großbritannien">vorgestellt </a>haben. Derzeit ist die Seite noch passwortgeschützt: wir korrigieren noch die Texte der ausschließlich englischsprachigen Website.<br />
Für Menschen, die sich für das Thema interessieren oder uns schon immer einmal kennen lernen wollten, besteht die Möglichkeit, sich zu unserer Launchfeier anzumelden, die wir am Montag, 21. Mai zwischen 18 und 21 Uhr an einem <a href="http://www.stiftung-denkmalschutz-berlin.de/der-turm/"  title="Turm am Frankfurter Tor">schönen Ort</a> in Berlin schmeißen werden. Da nur begrenzt Platz sein wird, bitten wir um Verständnis, wenn eventuell nicht alle Anmeldungen berücksichtigt werden können. Anmeldung bitte über <a href="http://www.britishcouncil.de/d/society/e_p_net07.htm"  title="British Council Deutschland">diese </a>Website. </p>
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		<title>Gesucht und gefunden</title>
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		<dc:creator><![CDATA[fsteglich]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 16 Jan 2002 22:00:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[LOST ART im Internet]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>LOST ART im Internet<!--break-->
                    </p>
<p>
                      <strong>Die Suche nach verschwundenen Kunstwerken war jahrzehntelang eine mühsame Arbeit. Ermittler mussten Museumskataloge wälzen, Auktionen und Kunsthändler auf allen Kontinenten besuchen und in staubige Archive steigen. Seit einigen Jahren versuchen staatliche und private Initiativen, mit den Möglichkeiten des Internet den verschollenen Werken und Eigentümern auf die Spur zu kommen.</strong>
                    </p>
<p>26.000 Teppiche, 33.000 Gemälde, Zeichnungen und Grafiken, 53.000 sonstige Kunstwerke. So viele Kulturgüter sind allein in Deutschland als gestohlen gemeldet. Kunstdiebe und Hehler schaffen es immer wieder, geraubte Objekte an Händler oder Sammler zu verkaufen, weil diese die Herkunft nicht ausreichend überprüfen wollen oder können. Die beste Möglichkeit, jedem potenziellen Kunstkäufer alle Daten für eine Identifizierung zur Verfügung zu stellen und damit Diebesgut unverkäuflich zu machen, ist das Internet. Das haben öffentliche Stellen ebenso wie private Initiativen erkannt und stellen zunehmend ihre Datenbanken online. Die mit Verlustgeschichten, Aktenzeichen und Fotografien gefütterten Verzeichnisse können nach Werk oder Schöpfer durchsucht werden. Kunstkäufer haben damit eine realistische Chance, ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Sorgfaltspflicht nachzukommen und die &#8220;Provenienz&#8221;, also die Herkunft des Werkes zu überprüfen. Ein positiver Nebeneffekt solcher virtueller Archive ist die Möglichkeit, sie dezentral zu &#8220;lagern&#8221;. So kann verhindert werden, was mit der Kunstabteilung der US-Zollbehörde in New York geschehen ist: Deren Archiv befand sich im Nebengebäude Nr. 6 des World Trade Centers und wurde bei den Anschlägen am 11. September 2001 vernichtet.</p>
<p>
                      <strong>Das Art Loss Register</strong>
                    </p>
<p>Die älteste und erfolgreichste Internet-Datenbank zu gestohlener Kunst ist das<br />
                    <a href="http://www.artloss.org" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Art Loss Register</a> (ALR) mit Hauptsitz in London. Es wurde 1991 von<br />
                    <a href="http://www.artloss.com/Asp/About/mn_shareholders.asp" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Versicherungsunternehmen, Auktionshäusern</a> und der<br />
                    <a href="http://www.ifar.org" target="_blank" rel="noopener noreferrer">International Foundation for Art Research</a> (IFAR) gegründet. Die IFAR hatte seit den 1970er Jahren ein Archiv über geraubte Kunstwerke angelegt und begann 1987, dieses in eine elektronische Datenbank zu überführen. Auf Vorschlag des Auktionshauses Sotheby`s http://www.sothebys.com wurde diese zum Art Loss Register ausgebaut. Dort kümmern sich nun 20 Mitarbeiter um Suchanfragen und um 10.000 neue Diebstahlmeldungen jährlich &#8211; und das mit Erfolg: Bereits 6 % aller verschwundenen Kunstwerke können jedes Jahr mit Hilfe der Datenbank, die rund 100.000 Einträge umfasst, identifiziert werden. So kamen seit der Gründung etwa 1.000 Funde im Gesamtwert von 100 Millionen Dollar zusammen.</p>
<p>Neben Versicherern und Kunsthändlern, die aus eigenem Interesse digitale Archive gestohlener Kunst aufbauen, stellen auch staatliche Ermittlungsbehörden Fahndungsseiten ins Netz.<br />
                    <br />Auf der Homepage des &#8221;<br />
                    <a href="http://www.fbi.gov/hq/cid/arttheft/aboutus.htm" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Art Theft Program</a>&#8221; veröffentlicht das FBI vermisste Objekte nach Kategorien unterteilt. In der Rubrik &#8220;Special Cases&#8221; werden besonders spektakuläre Fälle, wie der Diebstahl von 20 Gemälden aus dem Anwesen einer spanischen Bauunternehmerin im August 2001, vorgestellt. Die Privatsammlung, die unter anderem einen Brueghel und mehrere Goyas umfasste, ist bislang noch nicht wieder aufgetaucht. Unter der Rubrik &#8220;Recoveries&#8221; finden sich unter anderem<br />
                    <a href="http://www.fbi.gov/hq/cid/arttheft/recoveries/geronimo/geronimo.htm" target="_blank" rel="noopener noreferrer">exotische Fälle</a> wie der des Kriegskopfschmucks von Apachen-Häuptling Geronimo. Einem Verkauf über das Internet kamen Undercover-Agenten des FBI zuvor.</p>
<p>Auf den<br />
                    <a href="http://www.bundeskriminalamt.de/text/fahndungg.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Fahndungsseiten</a> des Bundeskriminalamtes sind dagegen nur die 12 meistgesuchten Kunstwerke des Jahres zu sehen. Das deutsche Pendant der US-Bundesbehörde bietet damit ein eher mageres Angebot, das kaum Vorteile gegenüber einem herkömmlichen Fahndungsplakat aufweist. Deutlich fortschrittlicher ist<br />
                    <a href="http://www.interpol.int/Public/WorkOfArt/Default.asp" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Interpol</a>. Zusätzlich zu den ins Netz gestellten Postern mit den &#8220;Most Wanted Works&#8221; gibt es eine Liste mit den aktuell gemeldeten Fällen, eine umfangreiche Zusammenstellung von sichergestellten Objekten, deren rechtmäßige Besitzer noch nicht gefunden wurden und, wie beim FBI, eine Auswahl bereits aufgeklärter Fälle. Interpol bringt außerdem alle zwei Monate eine in drei Sprachen erhältliche CD-Rom heraus, auf der weit über 10.000 vermisste Kunstwerke zusammengefasst sind.</p>
<p>Sowohl das Art Loss Register wie auch die staatlichen Datenbanken beschäftigen sich hauptsächlich mit aktuellen Fällen von Kunstdiebstahl. Andere Projekte konzentrieren sich auf die Suche nach Werken, die während des NS-Regimes oder infolge des Zweiten Weltkriegs verschollen sind. Neben der<br />
                    <a href="http://www.comartrecovery.org/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Commission for Art Recovery</a>, einer Unterorganisation des<br />
                    <a href="http://www.wjc.org.il/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">World Jewish Congress</a>, deren Datenbank allerdings nicht öffentlich einsehbar ist, ist dies vor allem die<br />
                    <a href="http://www.lostart.de" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Lost Art Internet Database</a> in Deutschland.</p>
<p>
                      <strong>Die Lost Art Internet Database</strong>
                    </p>
<p>Seit 1994 recherchiert und dokumentiert die &#8220;Koordinierungsstelle der Länder für die Rückführung von Kulturgütern&#8221; Kunstwerke, die im Zusammenhang mit dem Nationalsozialismus verschollen sind. Darunter fallen die von den Sonderkommandos der Wehrmacht oder der SS für das geplante Führermuseum in Linz zusammengeraubten Objekte aber auch die sogenannte Beutekunst, die von den Alliierten während des Krieges &#8220;verbracht&#8221; wurde.<br />
                    <br />Das so entstandene interne Archiv ist seit April 2001 auch im World Wide Web verfügbar und verzeichnet beachtliche Zugriffszahlen: Durchschnittlich 150.000 Seiten werden seit dem Start jeden Monat aufgerufen. Beim Aufbau der Datenbank und der Website half die AG Datenbanken der<br />
                    <a href="http://www.uni-magdeburg.de" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg</a>. In der sachsen-anhaltinischen Landeshauptstadt sitzen auch die Mitarbeiter von Koordinierungsstelle und Lost Art-Projekt. Als einer der ersten Erfolge konnte im vergangenen Sommer ein lange vermisstes Gemälde des niederländischen Malers van de Velde an seine Eigentümer übergeben werden.</p>
<p>Auch mit den mehreren zehntausend bei Lost Art verzeichneten Objekten sind allerdings nicht alle vermissten Kunstwerke an einer Stelle erfasst. Zwar tauschen sich die einzelnen öffentlichen und privaten Datenbankanbieter untereinander schon lange aus, ein zentraler Zugriff auf deren Archive ist aber nicht möglich.</p>
<p>Das könnte sich bald ändern. Im November 2001 fand in Magdeburg eine internationale Fachkonferenz unter dem Titel &#8220;Datenbankgestützte Dokumentation von Kulturgutverlusten&#8221; statt, zu der Experten aus neun Staaten anreisten. Die Teilnehmer waren sich einig, dass die auf die einzelnen Projekte verteilten Datensammlungen mit dem Ziel einer möglichst großen Öffentlichkeit vernetzt werden müssen. Nach den Worten von Dr. Michael Franz, Projektleiter der Lost Art Internet Database, ist eine Meta-Suchmaschine geplant, mit der in allen digitalen Archiven zugleich nach vermissten Kulturgütern geforscht werden kann. Ein internationaler Standard, der als Grundlage für die vernetzte Suche dienen könnte, ist mit der &#8220;Object ID&#8221; bereits jetzt vorhanden.</p>
<p>
                      <strong>Object ID</strong>
                    </p>
<p>Das<br />
                    <a href="http://www.getty.edu" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Getty Information Institute</a> entwickelte 1997 in Zusammenarbeit mit Kunstsachverständigen und Kriminologen ein<br />
                    <a href="http://www.object-id.com/checklist/check_eng.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Formular</a> zur Registrierung von Kunstobjekten jeder Art. Dabei werden exakte Angaben zum Künstler und seinem Werk &#8211; zu Technik, Material, Maße, Besonderheiten, dem Marktwert und der Herkunft aufgezeichnet. Zusammen mit Fotografien lässt sich mit Hilfe der als &#8220;Object ID&#8221; bezeichneten Checkliste jedes Kunstwerk eindeutig identifizieren.<br />
                    <br />Die<br />
                    <a href="http://www.axa-art.de/servlet/PB/menu/1006095/index.htm" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Axa Art</a>, eine der größten Spezialversicherungen für Kunst weltweit, versichert Kunstwerke schon seit längerem nur noch, wenn sie zuvor über die Object ID registriert wurden.</p>
<p>Das Blättern in papiernen Akten wird zwar auch in Zukunft nicht völlig aus dem Alltag der Spurensucher verschwinden – eine vereinheitlichte, gleichzeitige Suche in allen Online-Datenbanken wird jedoch die Recherche beschleunigen und den Verkäufern geraubter Kunst das Leben schwerer machen.</p>
<table cellpadding="2" width="146" border="0">
<tbody>
<tr>
<td bgcolor="#FFCC33">
<div class="tidy-2">Erschienen am 17.01.2002</div>
</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>
                      <!-- Content Ende --></p>
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