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	<title>Emanuel Schach &#8211; politik-digital</title>
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	<title>Emanuel Schach &#8211; politik-digital</title>
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		<title>Anonymous: Fluch oder Segen?</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Charlie Rutz]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 23 Feb 2012 14:41:09 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Netzstandpunkte]]></category>
		<category><![CDATA[Anonymous]]></category>
		<category><![CDATA[Emanuel Schach]]></category>
		<category><![CDATA[Stephan Eisel]]></category>
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					<description><![CDATA[Aktivisten der Anonymous-Bewegung sorgten in der Vergangenheit für Furore: So führten sie Angriffe gegen Unternehmen und Institutionen wie CIA, Mastercard [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<figure id="attachment_11959" aria-describedby="caption-attachment-11959" style="width: 320px" class="wp-caption alignleft"><a href="http://politik-digital.de/anonymous-fluch-oder-segen/anonymous/" rel="attachment wp-att-11959"><img fetchpriority="high" decoding="async" class=" wp-image-11959 " title="Anonymous" src="https://www.politik-digital.de/wp-content/uploads/2020/07/anonymous.png" alt="" width="320" height="175" /></a><figcaption id="caption-attachment-11959" class="wp-caption-text">Foto by Vincent Diamante / Lizenz: CC BY-SA 2.0</figcaption></figure>
<p><strong>Aktivisten der Anonymous-Bewegung sorgten in der Vergangenheit für Furore: So führten sie Angriffe gegen Unternehmen und Institutionen wie CIA, Mastercard oder Sony durch und pressten erfolgreich ein Mitglied frei. Doch sind ihre Aktionen sehr umstritten. Der CDU-Politiker und Autor Stephan Eisel hält die Methoden von Anonymous für inakzeptabel. Der IT-Anwalt Emanuel Schach hebt positive Aspekte der auf Aufmerksamkeit und Transparenz zielenden Aktionen hervor.</strong></p>
<p>In dieser Woche erschien das von den Journalisten Ole Reißmann, Christian Stöcker und Konrad Lischka herausgegebene Sachbuch „We are Anonymous“. <a href="http://www.zeit.de/digital/internet/2012-02/we-are-anonymous-rezension/komplettansicht" target="_blank" rel="noopener noreferrer">In einer Rezension</a> schreibt Patrick Beuth von Zeit Online dazu: „Anonymous und seine zahlreichen Teil-, Splitter- und Trittbrettfahrergruppen, das betonen die Autoren immer wieder, wollen oft vor allem eines: sogenannte lulz. Sie wollen Spaß haben. Sie tun dafür Dinge, die man fragwürdig bis bösartig finden kann und die auf keinen Fall mit der Hackerethik vereinbar sind.“ Ist diese Hacker-Bewegung nun Fluch oder Segen? Die Wahrheit liegt wohl irgendwo in der Mitte.</p>
<p>Was aber spricht für oder gegen Anonymous?</p>
<p>Der CDU-Politiker Dr. Stephan Eisel kritisiert, dass sich die Anonymous-Bewegung eines digitalen Faustrechts und des größten Feindes der Freiheit bediene: der Angst. Ihre Methoden seien in einer Demokratie inakzeptabel. Dagegen hält der Anwalt Emanuel Schach die Aktionen von Anonymous für eine Form des politischen Protests und eine Art virtuelles Pendant zu den Demonstrationen auf der Straße, die sich gegen Regulierung und Kontrolle der Datenströme im Netz richten.</p>
<h2>Pro-Standpunkt Emanuel Schach</h2>
<p>Anonymous ist keine Gruppe im klassischen Sinn, sie hat keine feste Struktur, keine festen Mitglieder. Anonymous ist ein Phänomen, das zugleich seine eigene Lebensvoraussetzung beschreibt: ein freies, unkontrolliertes und unzensiertes Netz. Klassische Anonymous-Aktionen richten sich vor allem gegen Institutionen oder Gruppierungen, die versuchen, eine Regulierung und Kontrolle der Datenströme im Netz zu erreichen. Aber auch gegen rechtsradikale Gruppierungen oder Foren von Pädophilen geht Anonymous vor. Mit diesen Aktionen zielt Anonymous vor allem auf Aufmerksamkeit und Transparenz. Zumeist erreichen sie dieses Ziel auch. Kritiker werfen ihnen regelmäßig vor, letztlich nichts anderes zu sein als kriminelle Hacker, die sich hinter der Anonymität ihrer (virtuellen) Masken verstecken, um Straftaten zu begehen. Verkannt wird dabei allerdings der politische Charakter, der den Aktionen dieser Idee bzw. Bewegung häufig beikommt. Anonymous ist Protest, eine Art virtuelles Pendant zu den Demonstrationen auf den Straßen unserer Städte. Und ebenso wie diese Demonstrationen etwa den Straßenverkehr behindern, behindert Anonymous mit seinen Aktionen den Datenverkehr: vorübergehend und ohne bleibende Schäden für die Betroffenen. Bei Straßen-Demonstrationen ist allgemein anerkannt: Je mehr Menschen damit konfrontiert werden, je zentraler und öffentlicher sie stattfinden, umso effektiver sind sie. Nicht trotz, sondern wegen der damit einhergehenden temporären Behinderung für die nicht teilnehmende Umwelt. Ein DDoS-„Angriff“ auf eine Webseite, die letztlich nur dazu führt, dass diese temporär von außen nicht erreicht werden kann, ist kein Hack, weil nicht in das EDV-System eingegriffen wird. Es ist eine Art virtuelle Sitzblockade, die sich zudem ohne Zutun von Polizei oder sonstigen Ordnungskräften wieder auflöst. Und die zum Ziel hat, Missstände bei dem Betroffenen aufzuzeigen. Was nicht heißt, Anonymous-Aktionen seien generell gutzuheißen. „Einbrüche“ in Datenbänke mit Veröffentlichung so gewonnener Daten gehen weit über das hinaus, was hingenommen werden kann. Umgekehrt erlauben uns solche Fälle nicht, alle anderen Aktionen zu verurteilen. Vielmehr sollte „Anonymous“ Anlass sein, über die Berechtigung und eventuell auch Regeln eines solchen Protests, solcher digitaler Demonstrationen zu diskutieren. Nicht über deren generelles Verbot. Protest ist Teil und Ausdruck einer vitalen Demokratie. Auch im Netz.</p>
<h2>Contra-Standpunkt Dr. Stephan Eisel</h2>
<p>Man kann die Ziele des Internet-Kollektivs „Anonymous“ teilen oder auch nicht, aber seine Methoden sind in der Demokratie inakzeptabel. Die Bewegung nimmt nämlich für sich in Anspruch: Der Zweck heiligt die Mittel. Dieser machiavellistische Grundsatz ist das Gegenteil von freiheitlicher Demokratie. Anonymous kämpft gegen Internetzensur mit den Mitteln der Zensur, indem durch Hackerangriffe systematisch Internetangebote unliebsamer Anbieter lahmgelegt werden. Man ist gegen „Netzsperren“, um selbst nach Gutdünken im Internet zu sperren, was nicht behagt. Anonymous propagiert nicht nur, sondern lebt das digitale Faustrecht im Internet. Auf der deutschen Anonymous-Homepage finden sich Slogans wie: „Da niemand weiß, was richtig ist, kann niemand beurteilen, was falsch ist.“ Oder „Alles ist erlaubt!“ Angeblich um die Freiheit des Internets zu schützen, bedient sich Anonymous des größten Feindes der Freiheit: der Angst. Aus dem Lehrbuch des Totalitarismus könnten Anonymous-Slogans stammen wie: „Identität ist unwichtig, wenn du weißt, dass es uns gibt.“ oder „Wir sind viele, aber Du weißt nicht wer; wir sind überall, doch du weißt nicht wo.“ In Diktaturen schützt Anonymität vor Verfolgung, in der Demokratie gehört sie zur Grundausstattung der Gegner der Freiheit: Rechts- und Linksextremisten vermummen sich, religiöse Fundamentalisten agieren aus dem subversiven Untergrund. Wer im Schutz der Anonymität nicht nur Internetseiten lahmgelegt, sondern auch Kreditkartendaten stiehlt oder persönliche Daten veröffentlicht, bedient sich der gleichen Methoden. Der Glaube an die Überzeugungskraft eigener Argumente kommt darin jedenfalls nicht zum Ausdruck, eher die Feigheit dafür einzustehen. Die Anonymous-Bewegung ist so widersprüchlich wie die grinsende Maske von Guy Fawkes, hinter der sich ihre Anhänger gerne verstecken. Fawkes wollte 1605 mit mehr als zwei Tonnen Schwarzpulver das englische Parlament in die Luft sprengen. 2008 machte der Film „V wie Vendetta“ nach der gleichnamigen Comicserie das Gesicht des gescheiterten Terroristen bekannt, weil es der anarchistische Titelheld bei seinen Anschlägen als Maske trug. Die Rechte an Comic und Film liegen beim Medienkonzern Time Warner, einem der Feindbilder der Anonymous-Bewegung. Die von ihr benutzte Fawkes-Maske gehört zu den Merchandise-Produkten des Konzerns. So verdient der internationale Medienkonzern an jeder Maske, die seine Gegner im Kampf gegen ihn tragen&#8230;</p>
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		<title>Vorratsdatenspeicherung</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Charlie Rutz]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 29 Nov 2011 10:30:42 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Netzstandpunkte]]></category>
		<category><![CDATA[Emanuel Schach]]></category>
		<category><![CDATA[Vorratsdatenspeicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Uwe Schünemann]]></category>
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					<description><![CDATA[In unserem neuen Format „Netzstandpunkte“ stellen wir Pro- und Contra-Argumente von Politikern, Experten und Bloggern zu kontrovers diskutierten Netzthemen vor. [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>In unserem neuen Format „Netzstandpunkte“ stellen wir Pro- und Contra-Argumente von Politikern, Experten und Bloggern zu kontrovers diskutierten Netzthemen vor. Den Anfang macht die Vorratsdatenspeicherung (VDS). Auf politik-digital.de spricht sich der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann (CDU) für die Vorratsdatenspeicherung aus, der Fachanwalt für Strafrecht Emanuel Schach hält diese dagegen für inakzeptabel.</p>
<p>Sie zählt zu einem der am hitzigsten diskutierten netzpolitischen Themen: die Vorratsdatenspeicherung. Es war der 9. November 2007, als der Deutsche Bundestag mit den Stimmen der Großen Koalition von CDU/CSU und SPD ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung beschloss, das der Überwachung und Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten dienen sollte. Dagegen regte sich rasch massiver Widerstand, vornehmlich auf Seiten der Zivilgesellschaft: mit Erfolg. Nach der größten (Sammel-)Verfassungsklage in der Geschichte der Bundesrepublik von über 34.000 Bürgern <a href="http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20100302_1bvr025608.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">erklärte das Bundesverfassungsgericht</a> das VDS-Gesetz am 2. März 2010 für verfassungswidrig und nichtig.</p>
<p>Doch beendet ist die Diskussion über die Einführung einer VDS damit noch lange nicht – nicht nur, <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Richtlinie_2006/24/EG_über_die_Vorratsspeicherung_von_Daten" target="_blank" rel="noopener noreferrer">weil eine EU-Richtlinie</a> auch Deutschland zur Einführung einer VDS verpflichtet. Als eine Alternative zur mehrmonatigen VDS brachte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) im Januar 2011 schließlich das sogenannte <a href="http://www.bmj.de/DE/Buerger/digitaleWelt/QuickFreeze/_doc/_faq_doc.html?nn=1470004#[3]" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Quick-Freeze-Verfahren ins Spiel</a>. Danach soll eine Speicherung von Verkehrsdaten auf sieben Tage beschränkt werden. <a href="http://www.sueddeutsche.de/politik/justizministerin-im-sz-gespraech-es-darf-nicht-uferlos-gespeichert-werden-1.1047230" target="_blank" rel="noopener noreferrer">In einem Interview</a> erläuterte Leutheusser-Schnarrenberger ihr vorgeschlagenes Modell und legte im Juni 2011 schließlich <a href="http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/eckpunktepapr_zur_sicherung_vorhandener_verkehrsdaten.pdf?__blob=publicationFile" target="_blank" rel="noopener noreferrer">einen Gesetzentwurf</a> vor. Parteiübergreifend gibt es aktuell wieder heftige Kontroversen rund um die Speicherung personenbezogener Daten &#8211; <a href="http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2011-11/vorratsdaten-spd-cdu" target="_blank" rel="noopener noreferrer">insbesondere bei CDU und SPD</a>. Anlass genug für politik-digital.de, das Für und Wider einer VDS von zwei Kennern der Materie hinterfragen zu lassen.</p>
<h2>Pro: Uwe Schürmann</h2>
<p>Sicherheitslücken schließen und Kommunikationsdaten speichern! Die Gefahrenabwehr und die Bekämpfung von Kriminalität und Extremismus sind unverzichtbare Kernaufgaben des Staates. Ihre Erfüllung verlangt sowohl nach zeitgemäßen wie verfassungskonformen Mitteln. Ein ermittlungstaktisch äußerst wichtiges Instrument geben die so genannten Verkehrsdaten der Telekommunikation an die Hand. Deshalb waren die Anbieter von Telekommunikationsdiensten gesetzlich dazu verpflichtet worden, diese Verbindungsdaten – nicht etwa die Kommunikationsinhalte – für sechs Monate zu speichern (so genannte Vorratsdatenspeicherung). Aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom März 2010 ist diese Speicherungspflicht entfallen – mittlerweile also schon seit über 20 Monaten. Freilich verwarfen die Karlsruher Richter keineswegs die Speicherungspflicht als solche, sondern nur deren konkrete Ausgestaltung. Das Gericht stellte in seinem Urteil sogar ausdrücklich fest, dass die Speicherungspflicht als Reaktion auf das spezifische Gefahrenpotential neuer Telekommunikationsmittel verstanden werden müsse: „Es werden hierdurch Aufklärungsmöglichkeiten geschaffen, die sonst nicht bestünden und angesichts der zunehmenden Bedeutung der Telekommunikation auch für die Verbreitung und Begehung von Straftaten in vielen Fällen erfolgversprechend sind.“ Eine Rekonstruktion gerade der Telekommunikationsverbindungen sei „für eine effektive Strafverfolgung und Gefahrenabwehr von besonderer Bedeutung“. Tatsächlich hat der bisherige Verzicht auf die Wiedereinführung von Mindestspeicherungsfristen zu erheblichen Schutzlücken geführt. Im Bereich der Terrorismusbekämpfung oder der organisierten Kriminalität, auch hinsichtlich der Verbreitung von Kinderpornografie im Internet oder im Zusammenhang mit Betrugsdelikten bieten die Verkehrdaten häufig den einzigen Ermittlungsansatz. Deshalb hat sich auch der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes für eine verfassungskonforme Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen. Allein diese sicherheitspolitischen Gründe unterstreichen den Handlungsbedarf. Und durch die bisher noch nicht erfolgte Umsetzung einer EU-Richtlinie zu den Mindestspeicherfristen wird der rechtspolitische Handlungsdruck noch weiter erhöht. Die EU-Kommission hat Deutschland kürzlich eine Frist von zwei Monaten gesetzt, nach deren Ablauf Strafzahlungen drohen. Eine verfassungskonforme Neuregelung der Mindestspeicherungspflicht von Telekommunikationsdaten ist damit überfällig – vor allem im Interesse der Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger.</p>
<h2>Contra: Emanuel Schach</h2>
<p>Die Vorratsdatenspeicherung (VDS) ist grundsätzlich inakzeptabel, weil sie eines der grundlegenden Prinzipien des Rechtsstaates aushebelt und letztlich ins Gegenteil verkehrt: die Unschuldsvermutung. Auf diese Weise wird sie zum entscheidenden Schritt vom Rechts- in den Überwachungsstaat. Noch gilt in Ermittlungsverfahren: Je weiter eine Maßnahme in grundrechtlich geschützte Bereiche eines Menschen eingreift, desto höher liegen die Hürden. Die VDS hingegen würde an keinerlei Voraussetzungen geknüpft. Sie soll anlasslos (!) jeden Menschen treffen, der sich im Internet bewegt. Wir alle sind dann grundsätzlich verdächtig. Egal, ob wir Onlinezeitungen lesen, uns mittels Wikipedia informieren oder Waren bestellen: Unsere &#8220;Bewegungen&#8221; im Netz werden erfasst, es entsteht eine Art &#8220;virtuelles Bewegungsprofil&#8221;. Immer und ohne Ausnahme. Was im sogenannten Real Life nur im Verdachtsfall und auf richterliche Anordnung möglich ist, soll bei Internet und Telefonie Dauerzustand werden. Und das letztlich ohne Not und Bedarf, weil entgegen den Behauptungen ihrer Verfechter eben keinerlei Erkenntnisse existieren, wonach die VDS tatsächlich effektiv und damit notwendig zur Aufklärung von Straftaten ist. Im Gegenteil zeigt eine Auswertung der Kriminalitätsstatistiken durch den AK Vorrat: 2009 sank gerade bei schweren Straftaten trotz VDS die Aufklärungsquote im Verhältnis zu 2007, als es sie noch nicht gab[1]. Bemerkenswerterweise lässt derzeit das Bundeskriminalamts (BKA) in einer Vielzahl laufender Verfahren Datenabfragen bei Telefonprovidern vornehmen, auch und vor allem dann, wenn von vornherein eine Negativauskunft zu erwarten ist[2]. So soll suggeriert werden, dass das BKA ohne VDS nur noch unter erschwerten Bedingungen arbeiten kann. Dies zeigt anschaulich, dass offenkundig auch und gerade beim BKA keine aussagekräftigen Argumente für das begehrte Ermittlungsinstrument vorhanden sein können, da andernfalls solche Tricks nicht notwendig wären. Hinzu kommt das massive Missbrauchspotenzial der so gesammelten Daten. Diese werden bei den Providern und damit privaten Unternehmen vorrätig gehalten. Dort bestehen zweifelsohne Begehrlichkeiten, wie der weltweite schwunghafte Handel mit Daten zeigt. Doch auch eine zentrale Speicherung bei staatlichen Stellen ist nicht akzeptabel. Einerseits hat dies das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung zur VDS schon ausgeschlossen. Andererseits zeigen die aktuellen Skandale etwa um die Staatstrojaner, dass gerade die Ermittlungsbehörden nur allzu gerne bereit zu sein scheinen, die Rechte von uns Bürgern einem einfachen Ermittlungserfolg zu opfern. </p>
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