<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>EU-Richtlinie &#8211; politik-digital</title>
	<atom:link href="https://www.politik-digital.de/tag/eu-richtlinie/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>https://www.politik-digital.de</link>
	<description>Information, Kommunikation, Partizipation</description>
	<lastBuildDate>Fri, 08 Nov 2024 07:21:40 +0000</lastBuildDate>
	<language>de</language>
	<sy:updatePeriod>
	hourly	</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>
	1	</sy:updateFrequency>
	<generator>https://wordpress.org/?v=6.9.4</generator>

<image>
	<url>https://www.politik-digital.de/wp-content/uploads/2020/07/cropped-Politik-Digital_Logo_Sign_Gradient-512-32x32.png</url>
	<title>EU-Richtlinie &#8211; politik-digital</title>
	<link>https://www.politik-digital.de</link>
	<width>32</width>
	<height>32</height>
</image> 
	<item>
		<title>Die europäische JI-Richtlinie – der kleine Bruder, den keiner kennt</title>
		<link>https://www.politik-digital.de/news/die-europaeische-ji-richtlinie-der-kleine-bruder-den-keiner-kennt-154452/</link>
					<comments>https://www.politik-digital.de/news/die-europaeische-ji-richtlinie-der-kleine-bruder-den-keiner-kennt-154452/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 20 Apr 2018 10:35:03 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[EU-Datenschutzgrundverordnung]]></category>
		<category><![CDATA[Datenverarbeitung]]></category>
		<category><![CDATA[Polizeiarbeit]]></category>
		<category><![CDATA[EU-Richtlinie]]></category>
		<category><![CDATA[Justiz]]></category>
		<category><![CDATA[Datenbank]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://politik-digital.de/?p=154452</guid>

					<description><![CDATA[Bereits wenige Wochen vor dem Inkrafttreten der EU-Datenschutzgrundverordnung am 25.Mai soll ebenfalls ihr „kleiner Bruder“, die EU-Richtlinie für Justiz und [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/lighthouse.jpg"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-154453" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/lighthouse.jpg" alt="lighthouse" width="640" height="280" /></a>Bereits wenige Wochen vor dem Inkrafttreten der EU-Datenschutzgrundverordnung am 25.Mai soll ebenfalls ihr „kleiner Bruder“, die EU-Richtlinie für Justiz und Inneres (JI-Richtlinie), in nationales Recht umgesetzt werden. Dabei hat die deutsche Polizei jedoch noch einige andere Baustellen als den Datenschutz.</p>
<p>Während im Frühjahr 2016 die Datenschutzgrundverordnung  (DSGVO), nicht zuletzt wegen ihres Umfangs und des großen Einflusses auf die Wirtschaft, für einen hohes Maß an medialer Aufmerksamkeit sorgte, wurde ihr „kleiner Bruder“, die JI-Richtlinie, die eigentlich den sperrigen Namen „Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zweck der Verhütung, Aufdeckung, Untersuchung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung sowie zum freien Datenverkehr“ trägt,  kaum beachtet.</p>
<p>Bereits letztes Jahr hatte das Bundesministerium des Innern für beide Vorhaben im Bereich des Bundes den Referentenentwurf eines Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetzes EU (DSAnpUG-EU) vorgelegt, damit rechtzeitig zum Mai alle Änderungen in das bundesdeutsche Recht übernommen werden. Teilweise wurde dabei allerdings das Datenschutzniveau über das europarechtlich geforderte Maß hinaus geregelt.</p>
<p>Dass grundlegend gewisse nationale Regelungen über das europäische Mindestmaß hinausgehen können, erklärt sich durch die Rechtsnatur der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und der JI-Richtlinie. Während die Richtlinie in allen Bestandteilen als Mindestmaß im Landesrecht umgesetzt werden muss, lässt sie allerdings auch Möglichkeiten für länderspezifische Anpassungen und Sonderregelungen zu. Bei der Verordnung müssen sich die Mitgliedstaaten genau an die Rahmenbedingungen halten und dürfen von diesen nicht abweichen.</p>
<p>Das bedeutet, dass es für alle Mitgliedsstaaten eine Mindestharmonisierung, also einen gemeinsamen Mindeststandard, im Bereich Datenschutz geben soll, welche sehr wohl auch erweitert werden kann. So werden Befugnisse, Rechte und Pflichten zwischen den Ermittlungsbehörden, Bürgern und privaten Datenverwaltern neu ausgelegt. Im Kern soll aber vor allem der Umgang mit personenbezogenen Daten zur Untersuchung, Aufdeckung und Verfolgung von Straftaten vereinheitlicht werden. Außerdem sollen polizeiliche Datenbanken ebenfalls einen einheitlichen europäischen und nunmehr nicht nur innerstaatlichen Mindeststandard bei der Datenverarbeitung – und -weiterleitung erfüllen. Weiterhin wird festgelegt, wie die Lösch-und Prüffristen für erhobene Daten zu gestalten sind, wie das Verfahren bei Massendatenabfragen (bspw. Funkzellenabfrage) geregelt ist, wie die Rollen von Verdächtigem, Opfer oder Zeugen definiert werden und wie neben der Gestaltung von Datenintegrität und Intervenierbarkeit auch Auskünfte von Bürgern zu handhaben sind.</p>
<p>Bereits nach dem eigentlichen Inkrafttreten der Richtlinie im Mai 2016 war somit klar, dass für nahezu alle Staaten ein enormer Aufwand in der Umsetzung entsteht. Und auch wenn Deutschland eigentlich als das europäische Vorzeigeland in Sachen Datenschutz gilt, die DSGVO und die JI-Richtlinie sogar in vielen Paragraphen an das deutsche Datenschutzrecht angelehnt sind, musste auch die Bundesregierung zahlreiche Änderungen im bestehenden Recht vorzunehmen.</p>
<p>Eines der größten Probleme bei der Umsetzung der JI-Richtlinie in Deutschland ist allerdings die Kompetenzverteilung beim Strafprozessrecht und dem Gefahrenabwehrrecht. Während die StPO bundeseinheitlich JI-richtlinienkonform durch entsprechende Formulierungen im BDSG angepasst werden kann, so müssen die einzelnen Bundesländer in ihren landeseigenen Polizeirechten ebenfalls nachziehen. Unter diesem Aspekt kann man sich bei Gelegenheit die neue Polizeirechts-Novelle von Bayern<a href="https://www.stmi.bayern.de/med/pressemitteilungen/pressearchiv/2018/33/index.php" target="_blank" rel="noopener noreferrer"> </a> zu Gemüte ziehen und diese mit dem aktuellen Gefahrenabwehrrecht von Berlin vergleichen. Ohne auf die Details eingehen zu wollen – die allgemeinen aber auch die spezifisch datenschutzrelevanten Befugnisrechte sind in Berlin deutlich restriktiver ausgelegt.</p>
<p>Ein weiterer großer Kritikpunkt bei der Umsetzung der JI-Richtlinie ist die zukünftige Anpassung bei der Datenverarbeitung und –weitergabe, respektive wieder die Verantwortlichkeiten dafür.</p>
<p>Deutlich wird dies am Beispiel der großen dezentralen Polizeidatenbanken (unter der Leitung des BKA) wie bspw. die Anti-Terror-Datei (ATD) und den zahlreichen einzelnen Polizeidatenystemen der Bundesländer, welche in deren Verantwortung liegen. Letztere können nach wie vor teilweise nicht untereinander kommunizieren, was mitunter zu absurden Situationen in der Fallbearbeitung führt. So kann ein Straftäter bspw. in Berlin straffällig werden und dessen Daten in dem Berliner Polizeidatensysten POLIKS aufgenommen werden.  Sollte er kurze Zeit später wieder straffällig und somit in das Brandenburger Polizeidatensysten POLAS eingegeben werden, erfahren die Brandenburger Polizisten nichts von der Tat in Berlin. Statt nun also endlich ein bundeseinheitliches polizeiliches Datenverarbeitungssystem einzuführen, wird die Verantwortung an die Landesregierungen gegeben, die unter Umständen aufgrund von Haushaltsentscheidungen zu nicht kompatiblen Systemen greift. Interessant wird diese ganze Problematik im europäischen Kontext. Insbesondere bei staatenübergreifenden Tätern und Tätergruppierungen gibt es bereits jetzt schon Schwierigkeiten die polizeilichen Daten abzugleichen. So bleibt abzuwarten, wie sich eine Mindestharmonisierung des Datenschutzes auf die gesamteuropäische Polizeikommunikation auswirkt.</p>
<p>Mit dem Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz (DSAnUG) soll außerdem die Videoüberwachung im öffentlichen Raum deutlich ausgebaut werden. Aus polizeilicher Sicht ist diese Entscheidung sehr zu begrüßen, zudem die Installation einer Kamera von dem, zugegeben schwammig formulierten,  Vorhandensein eines „besonders wichtigen Interesses“ für allgemeine Sicherheitslage abhängig ist. Nichts desto trotz ist die Videoauswertung eine der bedeutendsten Auswertungsmöglichkeiten in der Strafverfolgung und kann, bei entsprechender Qualität, ein entscheidender Sachbeweis im Ermittlungsverfahren sein. Dabei wird natürlich in Kauf genommen, dass in der Masse der Aufnahmezeit naturgemäß keine Straftäter aufgezeichnet werden, sondern der Alltag der Bürger. Hier stellt sich also weniger die Frage der Datenerhebung, sondern wie die Aufnahmen verarbeitet und letztlich gelöscht werden.</p>
<p>In diesem Zusammenhang wird sich zukünftig auch zeigen, welche Rolle die unabhängige Datenschutzkontrolle, in Form eines Datenschutzbeauftragten, einnehmen wird. Bei derartig deutlichen Unterschieden in der Auslegung des Datenschutzes im polizeilichen Kontext durch die Landesregierungen, ist der tatsächliche Einfluss der Beauftragten fraglich. Die Datenschutzbeauftragten haben zwar laut JI-Richtlinie umfassende Ermittlungsbefugnisse sowie <a href="https://www.netzwerk-datenschutzexpertise.de/sites/default/files/bewertung_2016_02_eudsri_polizei.pdf" target="_blank" rel="noopener noreferrer">„wirksame Einwirkungsbefugnisse“</a> , allerdings ist ihre Mitarbeit an Gesetzesentwürfen meist nicht vorgesehen, weshalb häufig erst im Nachhinein Kritik geäußert wird. Das führt letztlich dazu, dass bereits aktive Polizeirechte oftmals nachträglich europarechtskonform angepasst werden müssen und es deshalb ebenso häufig zu Rechtsunsicherheiten im Berufsalltag der Polizeibeamten kommt.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Titelbild via <a href="https://pixabay.com/de/leuchtturm-nacht-historischen-1969705/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Pixabay</a> skeeze, <a href="https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/deed.de" target="_blank" rel="noopener noreferrer">CC</a><a href="https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/deed.de" target="_blank" rel="noopener noreferrer">O</a>, bearbeitet.</p>
<p><a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizens-305x531.png"><img decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-123698" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizens-305x531.png" alt="Creative Commons Lizenz" width="305" height="53" /></a></p>
]]></content:encoded>
					
					<wfw:commentRss>https://www.politik-digital.de/news/die-europaeische-ji-richtlinie-der-kleine-bruder-den-keiner-kennt-154452/feed/</wfw:commentRss>
			<slash:comments>0</slash:comments>
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Nach EuGH-Urteil zur Vorratsdatenspeicherung: Der Streit kann weiter gehen</title>
		<link>https://www.politik-digital.de/news/nach-eugh-urteil-zur-vorratsdatenspeicherung-der-streit-kann-weiter-gehen-138982/</link>
					<comments>https://www.politik-digital.de/news/nach-eugh-urteil-zur-vorratsdatenspeicherung-der-streit-kann-weiter-gehen-138982/#comments</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[Nicolas Krotz]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 09 Apr 2014 14:11:56 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Grundrechte]]></category>
		<category><![CDATA[EU-Richtlinie]]></category>
		<category><![CDATA[Gewaltenteilung]]></category>
		<category><![CDATA[Privatsphäre]]></category>
		<category><![CDATA[UN-Charta des Internetrechts]]></category>
		<category><![CDATA[Vorratsdatenspeicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Internetdelikt]]></category>
		<category><![CDATA[große Koalition]]></category>
		<category><![CDATA[Mathias Spielkamp]]></category>
		<category><![CDATA[Peter Schaar]]></category>
		<category><![CDATA[Rainer Wendt]]></category>
		<category><![CDATA[Interview]]></category>
		<category><![CDATA[Internetkriminalität]]></category>
		<category><![CDATA[Cybercrime]]></category>
		<category><![CDATA[Andrea Voßhoff]]></category>
		<category><![CDATA[Internetrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Europäischer Gerichtshof]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://politik-digital.de/?p=138982</guid>

					<description><![CDATA[Die Debatte über Vorratsdatenspeicherung  (VDS) in Deutschland kann jetzt endlich weiter geführt werden. Das Thema wird voraussichtlich für Streit zwischen [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/Cédric-Puisney.jpg"><img decoding="async" class="alignnone size-large wp-image-139034" alt="Cédric Puisney" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/Cédric-Puisney-630x420.jpg" width="630" height="420" /></a><br />
Die Debatte über Vorratsdatenspeicherung  (VDS) in Deutschland kann jetzt endlich weiter geführt werden. Das Thema wird voraussichtlich für Streit zwischen den Koalitionsparteien sowie innerhalb der Parteien sorgen. Inhaltlich stehen sich dabei im Wesentlichen zwei Standpunkte gegenüber. Wir haben bei einem Befürworter und einem Gegner der VDS nachgefragt – beide verweisen auf sich widersprechende Studien.<br />
Aktuell ist Deutschland der einzige EU-Mitgliedsstaat, in dem es keine VDS gibt. Zu Beginn der Großen Koalition drängte das CDU-geführte Innenministerium darauf, zügig ein Gesetz auf Grundlage der EU-Richtlinie zur VDS zu entwickeln. Zum Unmut des Koalitionspartners erklärte Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) dann Anfang Januar, das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) abwarten zu wollen, bevor sein Ministerium einen neuen Gesetzentwurf vorlegen werde. Diese Entscheidung muss rückwirkend als angemessen betrachtet werden, denn gemäß des gestrigen EuGH-Urteils ist die entsprechende EU-Richtlinie tatsächlich unzulässig.<br />
Für die neue Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Andrea Voßhoff (CDU) ist das Thema VDS in Deutschland damit aber noch nicht erledigt. Sie ist der Ansicht, <a href="http://www.heute.de/eugh-hat-vorratsdatenspeicherung-laut-bundesdatenschutzbeauftragte-vosshoff-nicht-grundsaetzlich-verworfen-32668982.html?utm_content=bufferb05b0&amp;utm_medium=social&amp;utm_source=twitter.com&amp;utm_campaign=buffer">dass VDS „im Sinne des Gemeinwohls“ sinnvoll sein kann.</a> Für den ehemaligen BfDI Peter Schaar allerdings gehen die Richter des EuGHs inhaltlich weiter als die des Bundesverfassungsgerichts, welches das deutsche Gesetz zur VDS 2010 gekippt hatte. Für Schaar ist <a href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/Analyse-EuGH-beerdigt-die-Vorratsdatenspeicherung-2166159.html?utm_content=buffer53d67&amp;utm_medium=social&amp;utm_source=twitter.com&amp;utm_campaign=buffer">die VDS sowie ähnliche Vorhaben, wie die europaweite Speicherung von Daten über Flugpassagiere, vom Tisch.</a><br />
Im Kern der Sache geht es um die Frage, ob VDS für die Aufklärung von Verbrechen – insbesondere im Internet – nützlich ist und der damit verbundene Eingriff in die Grundrechte der Menschen gerechtfertigt werden kann oder eben nicht:<br />
Befürworter der VDS, wie die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG), sind der Ansicht, dass VDS essenziell für die Verbrechensbekämpfung sei. Rainer Wendt, Bundesvorsitzender der DPolG, lässt erklären, dass Internet-Verbindungsdaten und Verkehrsdaten der Telekommunikation „wichtige Informationen zum Täterverhalten, Tatstrukturen und möglichen Komplizen“ lieferten. „Schwere Straftaten können erst mit Hilfe dieser Verkehrsdaten aufgeklärt und weitere Delikte verhindert werden“, so Wendt. Verwiesen wird auf <a href="http://bit.ly/1jtf1Uu">eine Studie des Bundeskriminalamts,</a> die diese Auffassung bestätige. Angezweifelt werde zudem die Qualifizierung der Richter. Diese „sollten eine spezielle Sachkunde nachweisen, bevor sie entscheidungsbefugt sind.“<br />
Gegner der VDS, wie Matthias Spielkamp, Redaktionsleiter von <a href="http://iRights.info">iRights.info,</a> vertreten hingegen den Standpunkt, dass es keine belastbaren Hinweise darauf gebe, dass diese zu einer höheren Aufklärungsrate von Internetdelikten führen würde. Spuren, die zur Ermittlung von Tätern führen können, seien auch ohne VDS ausreichend zu finden. Die Grundrechte der Bürger würden daher unverhältnismäßig einschränkt. Der Generalverdacht, unter den die VDS alle Bürger stelle, sei schädlich für eine demokratische Gesellschaft. Spielkamp verweist auf <a href="http://bit.ly/1jtfmGG">eine vom Max-Planck-Institut durchgeführte Studie,</a> die keinen positiven Effekt durch VDS auf die Bekämpfung und Vermeidung von Internetdelikten feststellen kann.<br />
&nbsp;<br />
<strong>Weiterführende Links:</strong><br />
Urteil des EuGH über die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung: <a href="http://bit.ly/1hbeaZ1">bit.ly/1hbeaZ1</a><br />
EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung (2006/24/EG v. 15. 3. 2006): <a href="http://bit.ly/1lIbmmB">bit.ly/1lIbmmB</a><br />
Interview mit der Rechtsanwältin und Bloggerin Nina Diercks zum EuGH-Urteil: <a href="http://t.co/nUUc0KCPHd">http://t.co/nUUc0KCPHd</a><br />
Bild: Media Initiative ECI /<a href="https://www.youtube.com/watch?v=y2E936k0UW4" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Screenshot Video</a><br />
<img decoding="async" title="Klett-Cotta " alt="Buch-Cover von Marina Weisband " src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x110.png" width="403" height="70" /><br />
&nbsp;</p>
]]></content:encoded>
					
					<wfw:commentRss>https://www.politik-digital.de/news/nach-eugh-urteil-zur-vorratsdatenspeicherung-der-streit-kann-weiter-gehen-138982/feed/</wfw:commentRss>
			<slash:comments>1</slash:comments>
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Nina Diercks zum EuGH-Urteil: „Vorratsdatenspeicherung früher oder später wieder auf der Agenda“</title>
		<link>https://www.politik-digital.de/news/nina-diercks-zum-eugh-urteil-vorratsdatenspeicherung-frueher-oder-spaeter-wieder-auf-der-agenda-138931/</link>
					<comments>https://www.politik-digital.de/news/nina-diercks-zum-eugh-urteil-vorratsdatenspeicherung-frueher-oder-spaeter-wieder-auf-der-agenda-138931/#comments</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[Nicolas Krotz]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 08 Apr 2014 15:59:19 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Vorratsdatenspeicherung]]></category>
		<category><![CDATA[große Koalition]]></category>
		<category><![CDATA[Interview]]></category>
		<category><![CDATA[Gesche Joost]]></category>
		<category><![CDATA[Europäischer Gerichtshof]]></category>
		<category><![CDATA[Grundrechte]]></category>
		<category><![CDATA[Nina Diercks]]></category>
		<category><![CDATA[Internetrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Gewaltenteilung]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[UN-Charta des Internetrechts]]></category>
		<category><![CDATA[EU-Richtlinie]]></category>
		<category><![CDATA[Privatsphäre]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://politik-digital.de/?p=138931</guid>

					<description><![CDATA[Die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung (2006/24/EG v. 15. 3. 2006) ist in ihrer jetzigen Form unzulässig, urteilten die Richter des Europäischen Gerichtshofs [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/Vorratsdatenspeicherung01-Skal.jpg"><img decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-139045" alt="Vorratsdatenspeicherung01-Skal" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/Vorratsdatenspeicherung01-Skal.jpg" width="600" height="312" /></a><br />
Die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung (2006/24/EG v. 15. 3. 2006) ist in ihrer jetzigen Form unzulässig, urteilten die Richter des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) heute. Wird es nun eine Neuauflage der Richtlinie auf europäischer Ebene geben? Was bedeutet das Urteil für die politische Situation in Deutschland? Wir haben bei der Rechtsanwältin und Bloggerin Nina Diercks nachgefragt.<br />
Der Prozess vorm EuGH hatte vor allem in Deutschland Aufmerksamkeit auf sich gezogen. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) erklärte zum Amtsantritt, <a href="http://politik-digital.de/juso-vorsitzende-ueckermann-zur-vorratsdatenspeicherung-umdenken-in-der-spd/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">er wolle keinen neuen Gesetzentwurf vorlegen,</a> sondern das Urteil des EuGH abwarten &#8211; im Gegensatz zum Bundesinnenminister Thomas de Maizière, der eine schnelle gesetzliche Neuregelung anstrebte. Ein neuer Gesetzesentwurf wurde erforderlich, da das Bundesverfassungsgericht die geltende Regelung 2010 für verfassungswidrig erklärte. Seitdem scheinen die Parteien das Thema zu umgehen und verweisen auf die EU. Jetzt deutet sich eine Fortsetzung des Konflikts in der Großen Koalition an, da Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) weiterhin eine <a href="http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2014/04/eugh.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">„verfassungsgemäße und mehrheitsfähige Neuregelung“</a> der Vorratsdatenspeicherung anstrebt, wohingegen Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) <a href="http://www.bmjv.de/DE/Home/_doc/_aktuelles_zitat.html;jsessionid=5FF9DB5DAD907157C5ACE3C5F6EAA917.1_cid324?nn=3433226" target="_blank" rel="noopener noreferrer">keine Grundlage für einen neuen Gesetzesentwurf sieht</a>.<br />
Die Rechtsanwältin Nina Diercks beschäftigt sich schon seit längerem mit dem Thema Vorratsdatenspeicherung und betreibt zusammen mit Stephan Dirks eine Anwaltskanzlei sowie den Blog<a href="http://www.socialmediarecht.de/" target="_blank" rel="noopener noreferrer"> Social Media Recht</a>. Dort argumentiert sie für eine juristisch-sachbezogene Vorratsdatenspeicherung in klaren rechtlichen Grenzen. Das heutige Urteil bedeutet ihr zufolge nicht, dass es keine gesetzliche Vorratsdatenspeicherung geben wird. Die große Hürde sei, ein Gesetz vorzulegen, welches dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz genügt.<br />
<strong>politik-digital.de:</strong> Frau Diercks, welche Auswirkungen hat das Urteil auf die nationale Gesetzgebung in der Sache?<br />
<strong>Nina Diercks:</strong> Rein rechtlich betrachtet sind die Auswirkungen des EuGH-Urteils eher als gering einzustufen. Schließlich hatte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) bereits im Jahr 2010 hinsichtlich der deutschen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung (ehem. §§ 113a und 113b TKG) geurteilt, dass die Vorratsdatenspeicherung nicht per se unzulässig, aber die konkrete gesetzliche Ausgestaltung ungenügend ist, damit ein ungerechtfertigter Eingriff durch die Vorratsdatenspeicherung in die Grundrechte der Bürger vorliege und deswegen die Normen verfassungswidrig seien. In Deutschland existiert damit seit fast vier Jahren keine Vorratsdatenspeicherung mehr. Der EuGH erkennt nun quasi selbiges hinsichtlich der EU-Richtlinie. Auch der EuGH erklärte nicht die grundsätzliche Unzulässigkeit der Vorratsdatenspeicherung. Er erklärte vielmehr die Richtlinie für ungültig, da sie nicht präzise genug ausgestaltet gewesen sei, also – wie Juristen sagen würden – die durch die Richtlinien aufkommenden Grundrechtseingriffe nicht hinreichend gerechtfertigt und verhältnismäßig im engeren Sinne gewesen seien.<br />
Politisch wird die Gesetzgebung aber natürlich maßgeblich durch dieses Urteil beeinflusst. Bislang hieß es von Seiten der Regierung, dass vor einem neuen Entwurf zu einem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung die Entscheidung des EuGH abgewartet werden solle. Nun ist das neue Urteil da… und schon konnte man heute auf Twitter lesen, dass die EU zunächst einmal neue Vorgaben machen solle. Deutschland beeinflusst natürlich auch die in der EU entstehenden Richtlinien. Insoweit ist das meines Erachtens am Ende des Tages nur ein Schritt, um die in der Bevölkerung ungeliebte VDS nun nicht sofort selbst wieder auf das Tableau bringen zu müssen – auch wenn diese meiner Meinung nach früher oder später sicher wieder auf der Agenda stehen wird.<br />
<figure id="attachment_139048" aria-describedby="caption-attachment-139048" style="width: 175px" class="wp-caption alignleft"><a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/NDierckskl-cut.jpg"><img decoding="async" class="wp-image-139048 " alt="NDierckskl-cut" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/NDierckskl-cut-305x388.jpg" width="175" height="223" /></a><figcaption id="caption-attachment-139048" class="wp-caption-text">Nina Diercks, Rechtsanwältin und Partnerin bei Dirks &amp; Diercks Rechtsanwälte in Hamburg sowie Gründerin des Social Media Recht Blog</figcaption></figure><br />
<strong>politik-digital.de:</strong> Wird trotz des Urteils eine Umsetzung der VDS durch die Große Koalition in Deutschland möglich?<br />
<strong>Nina Diercks:</strong> Ja. Weder EuGH noch BVerfG haben einen grundsätzlichen und unlösbaren Konflikt mit den Grundrechten gesehen. Beide Gerichte erkennen an, dass es gute Gründe für eine VDS und die damit verbundenen Grundrechtseingriffe geben kann. Derartige Eingriffe müssen aber eben gerechtfertigt sein. Gerechtfertigt sind sie aber nur, wenn sie aufgrund eines Gesetzes erfolgen, das dem sog. Verhältnismäßigkeitsgrundsatz genügt. Ein solches Gesetz bzw. eine solche Richtlinie zu entwerfen, das wäre dann die große Hürde, die es zu nehmen gälte.<br />
Und ich bin mir im Übrigen sicher, wenn sich die Aufregung gelegt hat, dann wird es neue Entwürfe zur Regelung der Vorratsdatenspeicherung geben. Erst auf EU-Ebene und dann auf nationaler Ebene.<br />
&nbsp;<br />
<strong>politik-digital.de:</strong> Wenn die VDS trotzdem umgesetzt werden sollte: Wie sollte die Speicherung dann Ihrer Ansicht nach geregelt werden? Was halten Sie von einem Quick-Freeze-Verfahren, bei dem die Dauer der Speicherung signifikant abgekürzt wird?<br />
<strong>Nina Diercks:</strong> Das ist eine schwierige Frage, auf die es keine einfache Antwort gibt. Natürlich klingt Quick-Freeze toll und verhältnismäßig. Das Problem ist aber, dass ein solches Quick-Freeze zu spät sein kann. Gerade bei Delikten wie dem Identitäts-Diebstahl, das massive Auswirkungen auf die betroffene Person, also den Rechtsverletzten haben kann, kann es sein, dass eine Datenspeicherung in dem Moment, in dem das Delikt realisiert wird schon zu spät ist. Denn zu diesem Zeitpunkt muss nicht mehr zwingend eine zu speichernde und nachzuverfolgende Verbindung gegeben sein. Und die „alten“ Daten (von vor zwei Tagen oder Wochen) sind dann bereits gelöscht. Ich erlebe solche Fälle in der Praxis. Die Betroffenen stehen dann vollkommen rechtsschutzlos da. Ein Ergebnis, dass auch nicht richtig sein kann. Allerdings sind diese Delikte in der öffentlichen Meinung noch nicht sonderlich bekannt.<br />
Lange Rede, kurzer Sinn: Nein, ein Quick-Freeze-Verfahren ist meines Erachtens nicht sinnvoll. Wie lang der Zeitraum der Vorratsdatenspeicherung sein sollte, tja, ich finde sechs Monate gar nicht so schlecht. Aber es ist eine reine Bauchfrage und sehr schwierig zu beantworten. Das BVerfG hatte jedenfalls grundsätzlich nichts an den 6 Monaten auszusetzen. Da befinde ich mich dann wohl in ganz guter Gesellschaft (lächelt).<br />
<strong>politik-digital.de:</strong> Im Hinblick auf die gesamteuropäische Kommunikation, etwa Verbindungsdaten von Deutschland nach Frankreich: Bedarf es einer Regulierung des Themas auf EU-Ebene und wenn ja, wieso?<br />
<strong>Nina Diercks:</strong> Schön wäre das. Und das nicht, weil dann europaweit „geschnüffelt“ werden könnte, sondern weil es europaweit ein einheitliches Schutzniveau gäbe – jedenfalls in der besten aller Welten. Ebenso schön wäre eine globale Regelung für die Eingriffe in die digitalen Grundrechte der Bürger anderer souveräner Staaten. Das Stichwort lautet hier NSA &amp; Co. Also, anders ausgedrückt, wenn man sich auf so etwas wie die UN-Charta des Internetrechts (die Idee stammt von Geesche Jost) einigen könnte. Aber da müssen wir wohl noch ein wenig träumen. Und viele kleine Schritte gehen, damit der Traum irgendwann wahr wird.<br />
<strong>politik-digital.de:</strong> Und ihre ganz persönliche Meinung zu dem Thema?<br />
<strong>Nina Diercks:</strong> Ich finde, ganz unabhängig, wie man nun zur Vorratsdatenspeicherung stehen und ob man einen Sinn in ihr erkennen mag: Das heutige Urteil ist ein Grund zur Freude. Denn es zeigt, dass die Gewaltenteilung funktioniert. Und das ist etwas, was nicht hoch genug geschätzt werden kann.<br />
<strong>Weiterführende Links:</strong><br />
Urteil des EuGH über die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung: <a href="http://bit.ly/1hbeaZ1">bit.ly/1hbeaZ1</a><br />
EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung (2006/24/EG v. 15. 3. 2006): <a href="http://bit.ly/1lIbmmB">bit.ly/1lIbmmB</a><br />
Bilder: oben: <a href="http://www.gulli.com/news/129-vorratsdatenspeicherung-in-rumaenien-verfassungswidrig-2009-10-09" target="_blank" rel="noopener noreferrer">gulli.com</a>; Portät: © Lisa Krechting<br />
<img decoding="async" title="Klett-Cotta " alt="Buch-Cover von Marina Weisband " src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x110.png" width="403" height="70" /><br />
&nbsp;</p>
]]></content:encoded>
					
					<wfw:commentRss>https://www.politik-digital.de/news/nina-diercks-zum-eugh-urteil-vorratsdatenspeicherung-frueher-oder-spaeter-wieder-auf-der-agenda-138931/feed/</wfw:commentRss>
			<slash:comments>2</slash:comments>
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Juso-Vorsitzende Uekermann zur Vorratsdatenspeicherung: &#034;Umdenken in der SPD&#034;</title>
		<link>https://www.politik-digital.de/news/juso-vorsitzende-ueckermann-zur-vorratsdatenspeicherung-umdenken-in-der-spd-136025/</link>
					<comments>https://www.politik-digital.de/news/juso-vorsitzende-ueckermann-zur-vorratsdatenspeicherung-umdenken-in-der-spd-136025/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[Nicolas Krotz]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 09 Jan 2014 13:04:41 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[große Koalition]]></category>
		<category><![CDATA[Edward Snowden]]></category>
		<category><![CDATA[Europäischer Gerichtshof]]></category>
		<category><![CDATA[Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Johanna Uekermann]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[EU-Richtlinie]]></category>
		<category><![CDATA[Jusos]]></category>
		<category><![CDATA[Privatsphäre]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://politik-digital.de/?p=136025</guid>

					<description><![CDATA[Das Thema Vorratsdatenspeicherung führte zum Streit in der Großen Koalition. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) will das Urteil zur EU-Richtlinie abwarten, [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/7816764678_1235e5de61_z.jpg"><img decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-136030" alt="7816764678_1235e5de61_z" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/7816764678_1235e5de61_z.jpg" width="640" height="430" /></a>Das Thema Vorratsdatenspeicherung führte zum Streit in der Großen Koalition. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) will das Urteil zur EU-Richtlinie abwarten, doch die CDU macht Druck. Im Interview sieht die Juso-Vorsitzende Uekermann die Vorratsdatenspeicherung kritisch.<br />
Justizminister Heiko Maas hatte angekündigt, anders als im Koalitionsvertrag vereinbart, vorerst keinen Gesetzentwurf vorzulegen. Das CDU-geführte Innenministerium hingegen fordert zügig ein Gesetz. Die <a href="http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/entwurf-union-und-spd-reaktivieren-vorratsdatenspeicherung-a-935770.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">bisherigen Pläne zur Vorratsdatenspeicherung</a> beruhen auf einer <a href="http://politik-digital.de/der-zaehe-kampf-um-den-datenschutz/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">EU-Richtlinie</a>, zu der in Kürze ein Urteil vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) erwartet wird. Maas will das Urteil abwarten. Das <a href="http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2013-12/cp130157en.pdf" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Gutachten</a> zur Richtlinie eines EU-Generalanwalts von Mitte Dezember wird <a href="http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/innenministerium-sieht-sich-durch-eu-generalanwalt-bestaetigt-a-938673.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">unterschiedlich interpretiert</a>. Im Interview unterstützt die Juso-Bundesvorsitzende Johanna Uekermann den Justizminister in seinem Vorgehen und sieht das Thema Vorratsdatenspeicherung generell kritisch.<br />
<strong>politik-digital.de:</strong> <em>Was halten Sie von der Ankündigung des Bundesjustizministers, das Gesetzgebungsverfahren zur Vorratsdatenspeicherung auf Eis zu legen, bis der EuGH über die Richtlinie geurteilt hat?</em><br />
<strong>Johanna Uekermann:</strong> Ich finde, es ist ein richtiger Schritt solange abzuwarten, bis ein verbindliches Urteil vorliegt. Es gibt derzeit auch keinen Handlungsdruck. Heiko Maas handelt deshalb richtig, wenn er die Einführung einer Vorratsdatenspeicherung in Deutschland bis zur Entscheidung des EuGH ablehnt, statt ein möglicherweise europawidriges Gesetz in Gang zu bringen.<br />
<strong>politik-digital.de:</strong> <em>Kann es sein, dass Herrn Maas das ausstehende Urteil des EuGH ganz gelegen kommt, um sich nicht eindeutig positionieren zu müssen?</em><br />
<strong>Johanna Uekermann:</strong> Ich glaube nicht, dass sich der Bundesjustizminister bisher keine Meinung zum Thema Vorratsdatenspeicherung gebildet hat und dafür nun die Wochen bis zum EuGH-Urteil benötigt. Es ist sachpolitisch sinnvoll, zunächst eine Entscheidung der EU-Richter abzuwarten.<br />
<strong>politik-digital.de:</strong> <em>Die Ankündigung des Bundesjustizministers hat für Verstimmung in der Großen Koalition gesorgt. Gibt es einen neuen Kurs der SPD in punkto Vorratsdatenspeicherung oder wird das Thema aus koalitionspolitischen Streitigkeiten heraus instrumentalisiert (Stichwort &#8220;Armutszuwanderung&#8221; der CSU)?</em><br />
<strong>Johanna Uekermann:</strong> Es ist wichtig, dass die SPD in Zukunft deutlich macht, dass es eine Politik gegen die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger mit ihr auch in einer Großen Koalition nicht geben wird. Für mich hat das auch nichts mit Instrumentalisierung zu tun. Die Vorzeichen haben sich geändert mit dem Mitte Dezember veröffentlichten Gutachten. Die politische Auseinandersetzung um ein so wichtiges Thema wie die Zukunft der Grund- und Bürgerrechte muss auch in der Regierung geführt werden können.</p>
<blockquote><p>&#8220;Die SPD muss jetzt zu einer Neupositionierung kommen und wieder echte Bürgerrechtspartei werden.&#8221;</p></blockquote>
<p><strong>politik-digital.de:</strong> <em>In Umfragen wird immer wieder deutlich, dass ein Großteil der Bevölkerung eine Vorratsdatenspeicherung ablehnt. Wieso fand diese öffentliche Mehrheitsmeinung nicht Niederschlag im Koalitionsvertrag bzw. in der Haltung der SPD?</em><br />
<figure id="attachment_136041" aria-describedby="caption-attachment-136041" style="width: 244px" class="wp-caption alignleft"><a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/Portrait_Uekermann_Johanna_Foto_by_Tobias-Pietsch-small.jpg"><img decoding="async" class=" wp-image-136041  " alt="Portrait_Uekermann_Johanna_Foto_by_Tobias-Pietsch small" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/Portrait_Uekermann_Johanna_Foto_by_Tobias-Pietsch-small-305x203.jpg" width="244" height="162" /></a><figcaption id="caption-attachment-136041" class="wp-caption-text">Johanna Uekermann (Jg. 1987) studierte Politische Wissenschaft an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg und der Universíté de Genève. Seit 2013 ist sie Bundesvorsitzende der Jugendorganisation der SPD und engagiert sich ehrenamtlich in ihrer politischen Heimat Niederbayern.</figcaption></figure><br />
<strong>Johanna Uekermann:</strong> Der Bundesparteitag der SPD hat sich 2011 mit knapper Mehrheit dafür entschieden, eine Vorratsdatenspeicherung für drei Monate unter strengen Kriterien grundsätzlich zuzulassen. Das erschwert einen Richtungswechsel in Sachen Vorratsdatenspeicherung und war sicher auch für die Koalitionsverhandlungen kein Vorteil. Gleichwohl nehme ich wahr, dass im Zuge der Snowden-Enthüllungen auch in der SPD ein Umdenken einsetzt, Themen wie die Vorratsdatenspeicherung und Datensicherheit im Allgemeinen wieder stärker in den Fokus rücken. Die SPD muss jetzt zu einer Neupositionierung kommen und wieder echte Bürgerrechtspartei werden.<br />
<strong>politik-digital.de:</strong><em> Wie stehen die Jusos zum Thema Vorratsdatenspeicherung, und mit welchen Mitteln werden die Jusos ihren Einfluss in der Partei bzw. in der Regierung geltend machen?</em><br />
<strong>Johanna Uekermann:</strong> Mit der Vorratsdatenspeicherung spricht der Staat einen Generalverdacht gegen alle seine Bürgerinnen und Bürger aus. Mit den erhobenen Metadaten lassen sich komplexe Persönlichkeitsprofile erstellen, während niemand für die Sicherheit der Daten bürgen kann. Wir lehnen einen solch gravierenden Grundrechtseingriff als unverhältnismäßig ab und sprechen uns gegen jede Form der Vorratsdatenspeicherung aus. Das haben wir auch parteiintern immer wieder versucht durchzusetzen. Auf dem Parteitag 2011 haben wir einen Antrag zur Ablehnung der Vorratsdatenspeicherung eingebracht, der nach kontroverser Diskussion die Mehrheit nur knapp verfehlte. Danach haben wir das Mitgliederbegehren gegen die Vorratsdatenspeicherung unterstützt. Jetzt wollen wir die Debatte in der SPD weiter vorantreiben und kritische Stimmen stärken.<br />
&nbsp;<br />
Bilder: oben: <a href="http://www.flickr.com/photos/meetrajesh/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">meetrajesh</a> <a href="http://creativecommons.org/licenses/by-nc/2.0/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">(CC BY-NC 2.0)</a>; Portät: Tobias Pietsch<br />
<img decoding="async" title="Klett-Cotta " alt="Buch-Cover von Marina Weisband " src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x110.png" width="403" height="70" /><br />
&nbsp;</p>
]]></content:encoded>
					
					<wfw:commentRss>https://www.politik-digital.de/news/juso-vorsitzende-ueckermann-zur-vorratsdatenspeicherung-umdenken-in-der-spd-136025/feed/</wfw:commentRss>
			<slash:comments>0</slash:comments>
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Vorratsdatenspeicherung: Fronten bleiben verhärtet</title>
		<link>https://www.politik-digital.de/news/vorratsdatenspeicherung-fronten-bleiben-verhaertet-108370/</link>
					<comments>https://www.politik-digital.de/news/vorratsdatenspeicherung-fronten-bleiben-verhaertet-108370/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[Alexander Wilke]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 18 Apr 2012 16:23:43 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[EU-Richtlinie]]></category>
		<category><![CDATA[Vorratsdatenspeicherung]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://politik-digital.de/?p=108370</guid>

					<description><![CDATA[Trotz EU-Ultimatums und anstehender Strafen konnten sich Innenminister Friedrich (CSU) und Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) nicht auf eine Neuregelung zur Vorratsdatenspeicherung [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://politik-digital.de/vorratsdatenspeicherung-fronten-bleiben-verhaertet/vorratsdatenspeicherung2/" rel="attachment wp-att-108374"><img decoding="async" class="alignleft size-medium wp-image-108374" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/Vorratsdatenspeicherung2-305x202.jpg" alt="" width="305" height="202" /></a>Trotz EU-Ultimatums und anstehender Strafen konnten sich Innenminister Friedrich (CSU) und Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) nicht auf eine Neuregelung zur Vorratsdatenspeicherung einigen. Damit bleibt den Koalitionspartnern noch Zeit bis zum 26. April, denn dann wird die EU Klage vor dem Europäischen Gerichtshof einreichen.</p>
<p>Wie lange sollen Verbindungsdaten von Internet- und Telefonnutzern gespeichert werden? Über <a href="http://politik-digital.de/streit-um-eu-vorratsdatenspeicherung/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">diese Frage</a> diskutieren die beiden zuständigen Ministerien  schon seit März 2010, seitdem das Bundesverfassungsgericht die bis dahin gültige sechsmonatige Speicherung der Daten aussetzte. Während die Justizministerin strikt dafür kämpft, die Daten nur im Falle eines konkreten Anlasses und zur Kriminalitätsbekämpfung zur Verfügung zu stellen, fordert Innenminister Friedrich eine anlasslose Speicherung von sechs Monaten. Er bezieht sich damit auf eine entsprechende EU-Richtlinie, die genau diese Regelung zum Inhalt hat. Die Forderungen von Frau Leutheusser-Schnarrenberger, die sich in ihrer Argumentation auf die freiheitlichen Grundwerte stützt, könnten weder den polizeilichen noch den strafrechtlichen Erfordernissen des Bundesverfassungsgerichts standhalten, kritisierte ein Sprecher Friedrichs.</p>
<p>Sollten sich die Regierungspartner nicht bis Donnerstag kommender Woche einigen können, erwartet Deutschland in Falle eines Prozesses eine Strafe von mehreren Millionen Euro. Dass ein solches Klageverfahren bis zu 20 Monate dauern kann und somit erst nach der nächsten Bundestagswahl abgeschlossen wäre, ist angesichts der Tatsache, dass die FDP dringend um Wählerstimmen kämpfen muss, eine denkwürdige Methode. Ob das Taktieren der beiden Minister letztlich darauf abzielt, die entstehende finanzielle Belastung auf die nächste Regierung abzuwälzen, bleibt ebenso fragwürdig.</p>
<h3>Update:</h3>
<p>Weitere Streitpunkte in der Vorratsdatenspeicherungsdebatte sind, wie heute bekannt wurde, außerdem die konkreten Änderungen des Innenministeriums am Gesetzesentwurf des Justizministeriums. Demzufolge sollen neben dem Telekommunikationsgesetz (TKG)  auch  die Strafprozessordnung (StPO) angepasst sowie erweitert werden (in der StPO sind das zwei neue Paragrafen: 100 j und 100k). Inhalt dieser Erweiterungen ist unter anderem die Auskunftspflicht der Provider. Diese betrifft die Freigabe von Daten während eines laufenden Ermittlungsverfahrens, das durch eine richterliche Anordnung zugelassen ist. Freizugebende Daten sind: Rufnummern, Zeitpunkt der Verbindung, internationale Kennung der genutzten Geräte, genutzte Funkzellen, Verbindungsart und gegebenenfalls die IP-Adresse. Inhalte sind nicht betroffen. Über die Summe der gesammelten Informationen soll zudem eine Statistik angefertigt werden.</p>
]]></content:encoded>
					
					<wfw:commentRss>https://www.politik-digital.de/news/vorratsdatenspeicherung-fronten-bleiben-verhaertet-108370/feed/</wfw:commentRss>
			<slash:comments>0</slash:comments>
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Der zähe Kampf um den Datenschutz</title>
		<link>https://www.politik-digital.de/news/der-zaehe-kampf-um-den-datenschutz-43021/</link>
					<comments>https://www.politik-digital.de/news/der-zaehe-kampf-um-den-datenschutz-43021/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[Sophie Bachmann]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 29 Mar 2012 14:15:57 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Vorratsdatenspeicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Friedrich]]></category>
		<category><![CDATA[Leutheusser-Schnarrenberger]]></category>
		<category><![CDATA[EU-Richtlinie]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://politik-digital.de/?p=43021</guid>

					<description><![CDATA[Die EU-Kommission ist mit ihrer Geduld am Ende und übt nun massiv Druck auf die Bundesregierung aus. Deutschland hat jetzt [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://politik-digital.de/der-zaehe-kampf-um-den-datenschutz/116639_web_r_k_by_www-jenpix-de_pixelio-de/" rel="attachment wp-att-43331"><img decoding="async" class="size-full wp-image-43331 alignleft" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/116639_web_R_K_by_www.jenpix.de_pixelio.de_.jpg" alt="" width="400" height="266" /></a>Die EU-Kommission ist mit ihrer Geduld am Ende und übt nun massiv Druck auf die Bundesregierung aus. Deutschland hat jetzt noch knapp drei Wochen Zeit, ein überarbeitetes Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung auf den Weg zu bringen. Diese Aufgabe stellt die schwarz-gelbe Koalition auf eine erneute Probe.</p>
<p>Morgen wird <a href="http://www.bundestag.de/dokumente/tagesordnungen/173.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">im Bundestag</a> zum wiederholten Male über ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung diskutiert. Die <a href="http://politik-digital.de/koalitionskrach-um-vorratsdatenspeicherung/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Fronten</a> sind nach wie vor verhärtet. Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) beharrt auf dem „Quick-Freeze-Verfahren“, nach dem anlassbezogene Daten nur für kurze Zeit gespeichert werden können. Innenminister Friedrich (CSU) will jedoch die Forderungen der EU-Richtlinie, personenbezogene Daten für mindestens sechs Monate zu speichern, umsetzen. Gerade nach den Terroranschlägen in Frankreich werde deutlich, wie man über IP-Adressen und Kontaktdaten Verbrechen schneller aufklären könne, <a href="http://www.dradio.de/dlf/sendungen/interview_dlf/1710389/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">bekräftigte Friedrich</a> in der vergangenen Woche. Er sieht die Bundesregierung in der Pflicht, den Forderungen aus Brüssel schnellstmöglich nachzukommen.</p>
<p>Die FDP beruft sich weiterhin auf das <a href="http://politik-digital.de/jetzige-vorratsdatenspeicherung-verfassungswidrig/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Urteil des Bundesverfassungsgerichts</a> vom 2. März 2010, das die Speicherung von Telekommunikations- und Internetdaten für einen Zeitraum von sechs Monaten als verfassungswidrig einstufte. In einem <a href="http://www.focus.de/politik/schlagzeilen/nid_98298.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Interview</a> mit der ARD erklärte sich Minister Friedrich gestern zu einem Kompromiss mit dem Bundesjustizministerium bereit, er werde jedoch nicht von seiner Position zur Dauer der Speicherfrist von sechs Monaten abrücken.</p>
<p>Die neuen Verhandlungen im Bundestag dürfen mit Spannung erwartet werden. Einen Bruch der Koalition werden die Koalitionspartner wohl kaum riskieren. Fest steht aber auch: Wenn die Parteien kein neues Gesetz beschließen, wird die Kommission vor den Europäischen Gerichtshof ziehen &#8211; und der könnte ein Zwangsgeld in Millionenhöhe gegen die Bundesrepublik verhängen.</p>
]]></content:encoded>
					
					<wfw:commentRss>https://www.politik-digital.de/news/der-zaehe-kampf-um-den-datenschutz-43021/feed/</wfw:commentRss>
			<slash:comments>0</slash:comments>
		
		
			</item>
		<item>
		<title>„Wir haben mehr Chancen als Risiken“</title>
		<link>https://www.politik-digital.de/news/wir-haben-mehr-chancen-als-risiken-19927/</link>
					<comments>https://www.politik-digital.de/news/wir-haben-mehr-chancen-als-risiken-19927/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[Sophie Bachmann]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 23 Mar 2012 13:51:08 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Wirtschaft]]></category>
		<category><![CDATA[EU-Richtlinie]]></category>
		<category><![CDATA[CDU]]></category>
		<category><![CDATA[Internet]]></category>
		<category><![CDATA[Wirtschaftsrat]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://politik-digital.de/?p=19927</guid>

					<description><![CDATA[Welche Herausforderung und welche Möglichkeiten bietet das Internet der Wirtschaft? Wie können mittelständische Unternehmen digitale Dienste am besten nutzen und [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://politik-digital.de/wir-haben-mehr-chancen-als-risiken/roesler_reding12-3/" rel="attachment wp-att-20200"><img decoding="async" class="aligncenter size-large wp-image-20200" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/Rösler_Reding122-630x300.jpg" alt="" width="630" height="300" /></a>Welche Herausforderung und welche Möglichkeiten bietet das Internet der Wirtschaft? Wie können mittelständische Unternehmen digitale Dienste am besten nutzen und brauchen wir einen EU Datenschutzrichtlinie? Diese Fragen standen am Mittwoch beim 3. Kompetenzzentrum des Wirtschaftsrates der CDU im Mittelpunkt.</p>
<p>Der Wirtschaftsrat der CDU hatte am 21.03.2012 zum jährlich stattfindenden Kompetenzzentrum Deutschland eingeladen. Unter dem Titel &#8220;Wachstumstreiber Internet &#8211; Chancen und Herausforderungen der Wirtschaft&#8221; begrüßte der Präsident des Wirtschaftsrates Prof. Lauk Innenminister Friedrich (CDU), Wirtschaftsminister Rösler (FDP) und die Vizepräsidentin der Europäischen Kommission Viviane Reding sowie die Vorsitzende der Arbeitsgruppe Netz- und Medienpolitik im Wirtschaftsrat der CDU e.V.  Dorothee Belz, Harald Kayser von der PricewaterhouseCoopers WPG AG und den Bundesgeschäftsführer des Wirtschaftsrates der CDU e.V.,  Rainer Gerding auf dem Podium.</p>
<p>Viviane Redingbetonte in einer Rede, dass der Zugriff auf unsere Daten einerseits „ungeahnte ökonomisch Chancen, andererseits auch ungeahnte Missbrauchsmöglichkeiten bietet.“ Sie zeigte zwar Verständnis dafür, dass sich „81 Prozent der Deutschen Gedanken machen, was mit ihren Daten passiert“, appellierte aber gleichzeitig an die Politiker, Zuversicht innerhalb der Bevölkerung zu schaffen, da ohne Daten und Vertrauen die Wirtschaft nicht funktioniere. Auch Obama habe von Europa gelernt und versuche dem Datenschutz in den USA mehr Gewicht zu verleihen. Unbedingt notwendig seien EU-weit einheitliche Standards für Datenschutz, davon würden vor allem die Unternehmen profitieren. Reding sieht in einer einheitlichen Rechtslage ein Einsparpotenzial von jährlich 2,3 Milliarden Euro.</p>
<p>Innenminister Friedrich sprach sich ebenfalls für ein einheitliches Datenschutzrecht innerhalb der EU aus, betonte jedoch, dass diese EU-weiten Regeln höchsten Datenschutzansprüchen genügen müssten und Deutschland bei der Strafverfolgung weiterhin eigenes Recht anwende. Das Vertrauen in Datensicherheit will Friedrich mit einer zuverlässigen Arbeit des Cyberabwehrzentrums und der „Stiftung Datenschutz“ schaffen, die in Zukunft Standards für Datenschutz setzen soll.<br />
Wirtschaftsminister  Rösler appellierte an die Offenheit der Bürger. Nun müsse mit einer klugen Regulierung europaweit „fairer Wettbewerb und freies Handeln“ gewährleistet werden. Das Leistungsschutzrecht sei zwar nicht eins zu eins auf das Internet übertragbar, jedoch „muss die Debatte um ACTA versachlicht werden, denn nur mit Emotionalität kann sie nicht geklärt werden.“ Das Internet biete mehr Chancen als Risiken, die von Nutzern und Unternehmen erkannt werden müssten.</p>
<p>Der Unternehmer  Harald Kayser ermutigte seine Kollegen, die Möglichkeiten des Internet besser zu nutzen und mehr in die Netzsicherheit zu vertrauen. Gerade mittelständische Unternehmen könnten über soziale Medien ihr Unternehmen interessanter machen und neue Fachkräfte anwerben. Mit Cloud Computing würden Kosten gesenkt und Hackerangriffe auf Webseiten verringert.</p>
<h3>Die Potentiale des Internet nutzen</h3>
<p><a href="http://politik-digital.de/wir-haben-mehr-chancen-als-risiken/netzkongress-2/" rel="attachment wp-att-22228"><img decoding="async" class="size-thumbnail wp-image-22228 alignleft" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/netzkongress1-195x119.jpg" alt="" width="195" height="119" /></a>In einer anschließenden Podiumsdiskussion wurden die Potentiale des Internet noch näher aus der Sicht der Unternehmer beleuchtet. Dr. David Dean, Senior Partner der Boston Consulting Group, bestätigte, dass die unterschiedlichen Datenschutzrichtlinien der Länder den Geschäftsaustausch behinderten. Auch der Geschäftsführer von PayPal, Arnulf Keese, sprach sich für eine EU Datenschutzrichtlinie aus.<br />
Alle Unternehmer bestätigten, dass sie von den Möglichkeiten des Internet profitieren und sie neue Geschäftsideen viel besser auf ihre Kunden zuschneiden können. Jedoch sei das Internet eine große Herausforderung für das Management eines Unternehmens. Neben Kenntnissen über die Wirtschaft und Unternehmensführung müssten Unternehmer heutzutage auch gute IT-Qualitäten mitbringen. Gut ausgebildete Fachkräfte würden händeringend gesucht.</p>
<p>Anderthalb Stunden reichten nicht aus, um eine Podiumsdiskussion in Gang zu bekommen, jedoch wurden interessante Themen wie das strenge Jugendschutzgesetz und der Datenschutz angesprochen. Politiker und Unternehmer machten deutlich, dass wirtschaftliches Wachstum zunehmend vom Internet abhängig ist. Die Referenten zeigten sich am Mittwoch offen für neue digitale Technologien und betonten deren zunehmende Wichtigkeit. Es wird sich zeigen, ob auch das Vertrauen der Bevölkerung in Innovationen wächst und die Bürger von der Sicherheit ihrer Daten überzeugen werden können.</p>
]]></content:encoded>
					
					<wfw:commentRss>https://www.politik-digital.de/news/wir-haben-mehr-chancen-als-risiken-19927/feed/</wfw:commentRss>
			<slash:comments>0</slash:comments>
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Interessenausgleich beim Thema Vorratsdatenspeicherung?</title>
		<link>https://www.politik-digital.de/news/interessenausgleich-beim-thema-vorratsdatenspeicherung-5416/</link>
					<comments>https://www.politik-digital.de/news/interessenausgleich-beim-thema-vorratsdatenspeicherung-5416/#comments</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[Thomas Würdinger]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 13 Sep 2011 15:38:08 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Patrick Breyer]]></category>
		<category><![CDATA[Quick-Freeze-Verfahren]]></category>
		<category><![CDATA[Thomas Mosch]]></category>
		<category><![CDATA[EU-Richtlinie]]></category>
		<category><![CDATA[Vorratsdatenspeicherung]]></category>
		<category><![CDATA[BITKOM]]></category>
		<category><![CDATA[Sabine Leutheusser-Schnarrenberger]]></category>
		<category><![CDATA[Jürgen Stock]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.politik-digital.de/uncategorized/interessenausgleich-beim-thema-vorratsdatenspeicherung-5416/</guid>

					<description><![CDATA[<img src="/sites/politik-digital.de/files/teaser_vordaten.jpg" title="Logo EMR und PROVET" align="bottom" height="70" width="370" /><br />
Die Diskussion um die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung hat derzeit wieder Hochkonjunktur. Mobilfunkanbieter speichern Daten länger als erlaubt, Politiker fordern neue Regelungen zum &#34;Wohle der Sicherheit&#34;. Ein Forschunsprojekt sucht nach einem Kompromiss zwischen den verhärteten Positionen.
<p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><img decoding="async" src="/wp-content/uploads/teaser_vordaten.jpg" title="Logo EMR und PROVET" align="bottom" height="70" width="370" /><br />
Die Diskussion um die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung hat derzeit wieder Hochkonjunktur. Mobilfunkanbieter speichern Daten länger als erlaubt, Politiker fordern neue Regelungen zum &quot;Wohle der Sicherheit&quot;. Ein Forschunsprojekt sucht nach einem Kompromiss zwischen den verhärteten Positionen.</p>
<p>
<!--break-->
</p>
<p>
In Sachen Vorratsdatenspeicherung steht Deutschland weiterhin auf dem Prüfstand: Aufgrund der Nichtumsetzung der <a href="http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2006:105:0054:0063:DE:PDF" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung</a> sieht sich die Bundesrepublik aktuell einem EU-Verfahren über Vertragsverletzungen ausgesetzt. Doch auch die EU-Richtlinie wird <a href="http://ec.europa.eu/commission_2010-2014/malmstrom/archive/20110418_data_retention_evaluation_de.pdf" target="_blank" rel="noopener noreferrer">derzeit noch überarbeitet</a>.
</p>
<p>
Hierzulande beziehen sich alle Diskutanten auf das vom Bundesverfassungsgericht im März 2010 ausgesprochene <a href="https://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20100302_1bvr025608.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Urteil zur Vorratsdatenspeicherung</a>. Das Gericht hatte die bis dahin bestehende Umsetzung der europäischen Richtlinie für nichtig erklärt, gleichzeitig aber auch festgestellt, dass eine Vorratsdatenspeicherung nicht grundsätzlich verfassungswidrig sei. Im Januar dieses Jahres stellte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger daraufhin mit dem <a href="http://www.bmj.de/SharedDocs/Interviews/DE/H%C3%B6rfunk/20110120_Interview_Pst_Quick_Freeze.html?nn=1468620" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Quick-Freeze-Verfahren</a> einen Kompromissvorschlag vor &#8211; doch eine Einigung aller Parteien und Interessenvertreter scheint derzeit außer Reichweite. Während die Gegner der Speicherung die freiheitlichen Grundrechte bedroht sehen und das Schreckgespenst eines <a href="http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2011/0413/medien/0045/index.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Orwellschen Überwachungsstaates</a> beschwören, argumentieren die Befürworter mit einem <a href="http://www.tagesschau.de/inland/vorratsdatenspeicherung158.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Mehr an Sicherheit</a>. Das <a href="http://www.emr-sb.de/frame1.htm" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Forschungsprojekt </a>&quot;Interessenausgleich im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung&quot; arbeitet seit nunmehr 18 Monaten daran, einen Ausgleich zwischen Freiheits- und Sicherheitsinteressen herzustellen. Am vergangenen Mittwoch wurden die Ergebnisse in Berlin vorgestellt.
</p>
<p>
Auch wenn die geltende Richtlinie derzeit überarbeitet wird, gingen die Forscher zunächst von der Prämisse aus, dass die europäischen Vorgaben Deutschland zur Einführung einer Vorratsdatenspeicherung zwingen. Alexander Roßnagel, Universitätsprofessor in Kassel und Leiter des Projekts, erörterte in seiner kurzen Vorstellung des Projektes die zentralen Forschungsfragen: Zu welchen Zwecken sollten Daten erhoben werden? Wie sollten  Abrufverfahren und die Ausgestaltung  richterlicher Vorbehalte geregelt werden? Wie lässt sich eine Zweckbindung von Abfragen garantieren? Hierfür wurden die Umsetzungsregelungen in den 26 anderen Mitgliedsstaaten der EU auf der Suche nach der jeweils besten Lösung verglichen und die von einer Vorratsdatenspeicherung betroffenen Rechtspositionen analysiert.
</p>
<p>
<b>Die Forscher kamen zu folgenden Ergebnissen:</b> <br />
Zunächst sollte das Instrument der Vorratsdatenspeicherung ausschließlich für die Verfolgung von schweren Straftaten eingesetzt werden. Gesellschaftliche Akzeptanz für die Vorratsdatenspeicherung könne nur hergestellt werden, wenn sich die Abfrage auf schwerste Straftaten beschränkt. Diese Zweckbeschränkung sei jedoch &quot;nicht vereinbar mit einer Ermittlung der Inhaber dynamischer IP-Adressen zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen.&quot; Daher solle ein Katalog besonders schwerer Straftaten mit einer noch festzulegenden Mindesthöhe für die zu erwartende Strafe eingeführt werden. Der Datenzugriff wäre nur in diesen Fällen gestattet.
</p>
<p>
In Anlehnung an das österreichische &quot;Datenvermeidungsmodell&quot;, das die Speicherpflicht entweder den jeweiligen Dienstanbietern oder den Telekommunikationsunternehmen auferlegt, sollten zudem Doppelspeicherungen vermieden werden. Dies würde die Missbrauchsgefahr angesichts der geringeren Datenverfügbarkeit reduzieren und zudem die speichernden Unternehmen finanziell entlasten. In diesem Zusammenhang votieren die Forscher auch für eine umfassende Kostenerstattung. Denn den Unternehmen entständen durch die Datenanfragen der Behörden sowie durch die hierfür notwendige Bereitstellung einer Infrastruktur direkte Kosten. Des Weiteren müssten die von einer Abfrage betroffenen Personen rechtzeitig informiert werden, womit die Transparenz des Verfahrens erhöht würde. Außerdem sollten nicht nur Daten von Berufsgeheimnisträgern von einer potenziellen Vorratsdatenspeicherung ausgenommen werden, sondern auch sensible Daten, wie Anfragen von Alkoholikern an Therapiegruppen, vor einem Zugriff bewahrt werden können. Denn ohne die Gewährleistung von Anonymität bestehe die Gefahr, dass solche Dienste weniger in Anspruch genommen würden.
</p>
<p>
Als Kernfrage für einen potenziellen Interessenausgleich wurde die Frage der Dauer der Speicherfrist ausgemacht. Die europäische Richtlinie und das Urteil des Bundesverfassungsgerichts geben hierbei gegensätzliche Positionen vor. Während die EU-Richtlinie eine Speicherfrist von sechs bis 24 Monaten vorsieht, plädiert das Bundesverfassungsgericht für eine maximale Speicherung von sechs Monaten. Klar scheint: Je länger die Speicherfrist, desto eher lässt sich ein Nutzerprofil des Users erstellen. Doch selbst bei einer sehr kurzen Speicherfrist bliebe es wegen der Anlasslosigkeit und der Erfassung aller Nutzer bei einem besonders schweren Grundrechtseingriff. Das vom Bundesjustizministerium vorgeschlagene Quick-Freeze-Verfahren sei hingegen eine grundrechtsschonende Variante und sollte als ernstzunehmende Alternative zur Vorratsdatenspeicherung diskutiert werden.
</p>
<p>
In der anschließenden <b>Diskussion </b>wurden die vorläufigen Erkenntnisse des Forschungsprojektes kontrovers gedeutet. <b>Wolfgang Bär </b>schilderte aus seiner praktischen Erfahrung als Richter am Oberlandesgericht Bamberg die Probleme der momentanten Rechtslage. Eine effektive Strafverfolgung sei seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht mehr gewährleistet, weshalb die Vorschläge des Projektes im wesentlichen begrüßenswert seien. Zumal die Strafprozessordnung bereits einige der Anforderungen wie den qualifizierten Richtervorbehalt oder die Benachrichtigung der von einer Datenabfrage betroffenen Personen vorsehe. Das Quick-Freeze- Verfahren sei jedoch keine gangbare Alternative, da die sieben Tage, in denen die Daten vom Betreiber vorgehalten werden sollen, in der Praxis der Strafverfolgung nicht ausreichend seien. Manche Taten würden erst nach einigen Tagen bekannt – und dann könnten die Daten bereits gelöscht sein.
</p>
<p>
<b>Patrick Breyer</b> vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung argumentierte hingegen, dass die Vorratsdatenspeicherung keinen positiven Effekt auf die Möglichkeiten der Strafverfolgung zeitige und Straftäter deren Effektivität beispielsweise durch den Einsatz von Verschlüsselungsinstrumenten unterliefen. Durch die Implementierung einer Vorratsdatenspeicherung schaffe man ein permanentes Missbrauchsrisiko und lege das Fundament für einen Dammbruch, dem sämtliche Grundrechte zum Opfer fallen könnten. Ein Ausgleich zwischen Sicherheits- und Freiheitsinteressen sei daher unmöglich.
</p>
<p>
Der Berliner Datenschutzbeauftragte <b>Alexander Dix</b> prangerte die europäische Richtlinie aufgrund ihrer mangelnden Verhältnismäßigkeit an und sieht diese im Konflikt mit der <a href="http://www.europarl.europa.eu/charter/pdf/text_de.pdf" target="_blank" rel="noopener noreferrer">europäischen Grundrechtecharta</a>. Darüber hinaus verwies er auf eine Lücke im deutschen Strafgesetzbuch, wonach zwar die zweckentfremdete Weitergabe von Daten verboten, die Nutzung aber rechtlich erlaubt sei. <b></b>
</p>
<p>
<b>Thomas Mosch</b>, Geschäftsführer des Bundesverbandes Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM), erinnerte in seinen Ausführungen an die finanziellen Belastungen einer Vorratsdatenspeicherung. Die speichernden  Unternehmen würden duch die organisatorischen Unterstützungsleistungen &quot;über die Maßen belastet&quot;. Bislang wurden lediglich die direkt bei Erteilung einer Auskunft entstehenden Kosten durch staatliche Stellen erstattet, nicht aber die dabei anfallenden Infrastrukturkosten. Der BITKOM strebe daher eine Regelung an, welche eine vollständige Kostenerstattung garantiert und die Datenanfragen duch die Ermittlungsbehörden standardisiert. &quot;Damit Anfragen nach bestimmten IP- Adressen nicht mehr Freitagnachmittags per Fax gestellt werden.&quot;
</p>
<p>
In <b>Jürgen Stock</b>, Vizepräsident des Bundeskriminalamtes, fand die Idee einer Vorratsdatenspeicherung hingegen einen großen Befürworter: &quot;Egal was in Brüssel passiert, wir brauchen die Vorratsdatenspeicherung.&quot; Das Internet sei seit dem Karlsruher Urteil zu einem rechtsfreien Raum geworden, was er gleichwohl nicht als Kritik am Bundesverfassungsgericht verstanden wissen wollte. &quot;Wir könnten gut mit dem Urteil des Bundesverfassungsgericht leben, wenn die Vorgaben endlich umgesetzt würden.&quot; Stock brachte in seinen Ausführungen einige Skepsis an manchen Forderungen des Forschungsprojektes zum Ausdruck. Das Quick-Freeze-Verfahren sei aufgrund seiner Beschränkung auf die anlassbezogene Speicherung kriminalistisch untauglich. &quot;Wenn nicht ohne konkreten strafrechtlichen Anlass gespeichert wird, kann im Bedarfsfall auch nicht auf die Daten zurückgegriffen werden&quot;. Zudem konterkariere die Benachrichtigungpflicht die gängige Ermittlungspraxis, bei der ein verdecktes Vorgehen mitunter essentiell sei. Andernfalls könne der Beschuldigte schließlich in aller Ruhe Beweise vernichten. Desweiteren müsse die Speicherfrist mindestens sechs Monate betragen. In Anbetracht langwieriger Ermittlungsverfahren müssten die Daten länger vorgehalten werden, zumal in 60 Prozent der Fälle eine Frist von sechs Monaten benötigt werde.  
</p>
<p>
Wenn es nach dem Bürger geht, sollte sich ein Interessenausgleich zwischen Freiheits- und Sicherheitsinteressen realisieren lassen. In einer von BITKOM durchgeführten <a href="http://meedia.de/internet/jeder-zweite-sorgt-sich-um-freiheit-im-internet/2011/09/09.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Erhebung </a>fordern drei Viertel der User &quot;ein stärkeres Eingreifen des Staates bei der Strafverfolgung im Internet, gleichzeitig sind über 60 Prozent gegen mehr Online-Überwachung und Vorratsdatenspeicherung.&quot; Es scheint also höchste Zeit für einen Kompromissvorschlag.
</p>
<p>
<b>UPDATE vom 6. Oktober:</b>
</p>
<p>
<b></b>Die Unterlagen zu den auf der Tagung gehaltenen Vorträgen und Präsentationen sind nun auch online abrufbar. Sie sind im Abschnitt &quot;Dokumentation&quot; der <a href="http://cms.uni-kassel.de/unicms/index.php?id=37580#c125826" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Projektseite</a> zu finden. 
</p>
<p>
&nbsp;</p>
]]></content:encoded>
					
					<wfw:commentRss>https://www.politik-digital.de/news/interessenausgleich-beim-thema-vorratsdatenspeicherung-5416/feed/</wfw:commentRss>
			<slash:comments>2</slash:comments>
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Streit um EU-Vorratsdatenspeicherung</title>
		<link>https://www.politik-digital.de/news/streit-um-eu-vorratsdatenspeicherung-5205/</link>
					<comments>https://www.politik-digital.de/news/streit-um-eu-vorratsdatenspeicherung-5205/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 18 Apr 2011 17:37:11 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[EU-Richtlinie]]></category>
		<category><![CDATA[Europäische Union]]></category>
		<category><![CDATA[Vorratsdatenspeicherung]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.politik-digital.de/uncategorized/streit-um-eu-vorratsdatenspeicherung-5205/</guid>

					<description><![CDATA[Die Europäische Kommission hält die Vorratsdatenspeicherung weiterhin für ein notwendiges und effektives Mittel zur Verbrechensbekämpfung, will die entsprechende Richtlinie jedoch überarbeiten.  
<p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Die Europäische Kommission hält die Vorratsdatenspeicherung weiterhin für ein notwendiges und effektives Mittel zur Verbrechensbekämpfung, will die entsprechende Richtlinie jedoch überarbeiten.  </p>
<p>
<!--break-->
</p>
<p>
<img decoding="async" src="/wp-content/uploads/cecilia_malmstroem.jpg" title="Cecilia_Malmstroem" alt="Cecilia_Malmstroem" align="left" width="128" height="171" />In ihrem heute veröffentlichten <a href="http://ec.europa.eu/commission_2010-2014/malmstrom/archive/20110418_data_retention_evaluation_en.pdf" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Bericht</a> kommt die Kommission zu dem Schluss, dass sich die seit 2006 geltende Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung bei der Verbrechensaufklärung und -prävention bewährt habe, gab Innenkommissarin Cecilia Malmström bekannt.
</p>
<p>
Zugleich <a href="http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/11/484&amp;format=HTML&amp;aged=0&amp;language=DE&amp;guiLanguage=en" target="_blank" rel="noopener noreferrer">bemängelt</a> der Bericht jedoch Fehler sowohl in der unzureichenden Richtlinie selbst als auch in der Umsetzung durch die EU-Mitgliedsländer. Die Reaktionen auf den Evaluationsbericht fielen in Deutschland unterschiedlich aus. Während Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) auf eine rasche Neufassung des 2010 vom Bundesverfassungsgericht für ungültig erklärten Gesetzes zur Telekommunikationsüberwachung drängt, will Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) erst nach einer Reform der EU-Vorgabe ein deutsches Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verabschieden. Jan Philipp Albrecht (Grüne) <a href="http://janalbrecht.eu/2011/04/17/vorratsdatenspeicherung-eu-kommission-muss-richtlinie-aufheben/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">bezweifelt</a> die Verhältnismäßigkeit der Datenspeicherung und Jimmy Schulz (FDP) <a href="http://jimmy-schulz.netactive.de/mangel-bei-vorratsdatenspeicherung-%E2%80%93-eu-sieht-fehler-ein" target="_blank" rel="noopener noreferrer">konstatiert</a>: „Vorratsdatenspeicherung bringt mehr Schaden als Nutzen.“
</p>
<p>
Noch harscher fällt die <a href="http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/366/79/lang,de/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Kritik</a> des Arbeitskreises Datenspeicherung aus: „Der Bericht der EU-Kommission ist ein politisches Dokument und nicht das Ergebnis einer unabhängigen und wissenschaftlichen Standards genügenden Wirksamkeitsanalyse, die den Namen Evaluierung verdient hätte“. Ungeachtet der Kritik werden auf europäischer Ebene die nächsten Schritte geplant. So sollen die gesetzlichen Regelungen der einzelnen Mitgliedsländer harmonisiert werden. Geplant ist, die Speicherdauer, die zu erfassenden Daten und die Zahl der zugriffsbefugten Institutionen zu begrenzen. 2012 wird der Europäische Gerichtshofs urteilen, ob die Vorratsdatenspeicherung überhaupt mit der EU-Grundrechtecharta vereinbar ist. </p>
]]></content:encoded>
					
					<wfw:commentRss>https://www.politik-digital.de/news/streit-um-eu-vorratsdatenspeicherung-5205/feed/</wfw:commentRss>
			<slash:comments>0</slash:comments>
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Europäisches eGovernment in Deutschland</title>
		<link>https://www.politik-digital.de/news/europaeisches-egovernment-in-deutschland-4747/</link>
					<comments>https://www.politik-digital.de/news/europaeisches-egovernment-in-deutschland-4747/#comments</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 08 Feb 2010 10:04:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[EU-Richtlinie]]></category>
		<category><![CDATA[Europäische Union]]></category>
		<category><![CDATA[BMI]]></category>
		<category><![CDATA[Europäische Dienstleistungsrichtlinie]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.politik-digital.de/uncategorized/europaeisches-egovernment-in-deutschland-4747/</guid>

					<description><![CDATA[Die EU-Dienstleistungsrichtlinie ist seit Ende Dezember 2009 in allen europäischen Staaten in Kraft getreten. Durch die Richtlinie werden die Mitgliedsstaaten gezwungen, mittels eines &#34;einheitlichen Ansprechpartners&#34; die digitale Zukunft der Verwaltung einzuläuten. Eine Bestandsaufnahme von Patrick Braukmann.<br />
<p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Die EU-Dienstleistungsrichtlinie ist seit Ende Dezember 2009 in allen europäischen Staaten in Kraft getreten. Durch die Richtlinie werden die Mitgliedsstaaten gezwungen, mittels eines &quot;einheitlichen Ansprechpartners&quot; die digitale Zukunft der Verwaltung einzuläuten. Eine Bestandsaufnahme von Patrick Braukmann.</p>
<p>
<!--break-->
</p>
<p>
Ziel der Richtlinie ist es, den grenzüberschreitenden Handel mit Dienstleistungen innerhalb der EU zu fördern, indem die Aufnahme und Ausübung von Dienstleistungstätigkeiten künftig deutlich leichter gestaltet wird. Die sogenannten &quot;einheitlichen Ansprechpartner&quot; sind dabei die Kontaktstellen bzw. -personen, mit deren Hilfe jeder Dienstleistungserbringer alle notwendigen Verfahren, Formalitäten und Anfragen abwickeln kann, zum überwiegenden Teil auch online. 
</p>
<p>
Unter <a href="http://www.dienstleisten-leicht-gemacht.de" target="_blank" title="dienstleisten-leicht-gemacht.de" rel="noopener noreferrer">dienstleisten-leicht-gemacht.de</a> findet sich der aktuelle Stand der Umsetzung der Richtlinie. Und der ist &#8211; nach offiziellen Angaben &#8211; äußerst positiv. Auffällig ist allerdings, dass das Stichdatum, welches am 28. Dezember 2009 abgelaufen ist, kaum Aufmerksamkeit erfahren hat. Erwin Schwärzer von der Geschäftsstelle &quot;Deutschland Online&quot; beim Bundesministerium des Innern (BMI) <a href="http://www.kommune21.de/meldung_9853" target="_blank" title="kommune21.de/meldung_9853" rel="noopener noreferrer">räumte auch ein</a>, dass sich viele wohl etwas mehr erhofft hätten. Einiges sei noch zu tun, insbesondere in Fragen der Verwaltungsmodernisierung. Dennoch: Die EU-Dienstleistungsrichtlinie habe den richtigen Impuls ausgelöst, so Schwärzer.
</p>
<p>
<b>Impuls ausgelöst &#8211; Umsetzung noch offen</b>
</p>
<p>
Die konkrete Umsetzung jedoch ist vielerorts noch offen. Einige Bundesländer haben sich für ein Kammermodell (z.B. mittels Wirtschaftskammern) entschieden, andere haben Kommunen oder auch Landesbehörden beauftragt, die Funktion eines einheitlichen Ansprechpartners zu übernehmen. Der bundesdeutsche Föderalismus lässt grüßen.
</p>
<p>
In Hessen, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Rheinland-Pfalz &#8211; und in Teilen auch in anderen Bundesländern &#8211; wurden bei der Umsetzung der Richtlinie Lösungen gewählt, die als elektronische Abwicklung von Gewerbeangelegenheiten schon lange existieren. Oftmals wurden vorhandene Strukturen und Prozesse einfach mit einem einheitlichen Ansprechpartner ergänzt. Ein pragmatischer Ansatz, der das Soll erfüllt, aber das Ziel verfehlt.
</p>
<p>
<b>Was darf der Bürger erwarten</b>
</p>
<p>
Hat der Bürger seinen Ansprechpartner gefunden, erwartet ihn immerhin ein zentrales Angebot zu seinem Anliegen. Kein Ablaufen verschiedenster Stellen mehr, kein hin und her mit Papieren und Formularen. Vielmehr ist jetzt eine Stelle für ihn zuständig.
</p>
<p>
Daneben wurden auch zunehmend Möglichkeiten der Online-Abwicklung geschaffen &#8211; so sie noch nicht vorhanden waren. Was fehlt ist oftmals noch eine Anpassung der Verwaltungsprozesse an die Erfordernisse dieser Möglichkeiten und an die Bedürfnisse des &quot;Kunden Bürger&quot;. Hier kann das Potential des eGovernment, wie Erwin Schwärzer es beschreibt, noch gehoben werden.
</p>
<p>
<b>In Zukunft bitte online</b>
</p>
<p>
Der erste Schritt hin zu einer Internet-basierten Antragstellung in ganz alltäglichen Lebensbereichen ist getan. Und dies ist nach knapp 10 Jahren eGovernment-Debatte in Deutschland positiv zu bewerten! Die Behörden sind jedenfalls jetzt bereit (auch technologisch), die Antragstellung und die Dienstleistung komplett online zu erbringen. Was fehlt ist eine Möglichkeit, online zu unterschreiben, ein Manko, das der elektronische Personalausweis beheben könnte. Dann wird aus dem einheitlichen Ansprechpartner erst ein &quot;digitaler Verwaltungsprozess&quot;.</p>
]]></content:encoded>
					
					<wfw:commentRss>https://www.politik-digital.de/news/europaeisches-egovernment-in-deutschland-4747/feed/</wfw:commentRss>
			<slash:comments>1</slash:comments>
		
		
			</item>
	</channel>
</rss>
