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	<title>Europäischer Gerichtshof &#8211; politik-digital</title>
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	<title>Europäischer Gerichtshof &#8211; politik-digital</title>
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	<item>
		<title>Europäischer Gerichtshof kippt die anlasslose Vorratsdatenspeicherung</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Elena Klaas]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 21 Dec 2016 11:55:09 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Vorratsdatenspeicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Europäischer Gerichtshof]]></category>
		<category><![CDATA[EuGH Urteil]]></category>
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					<description><![CDATA[Ab sofort ist die Speicherung der Vorratsdaten europäischer Bürger nicht mehr ohne konkreten Anlass möglich. Dies entschied am Mittwoch der [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="document-page">
<div class="pdf-page">
<p><a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/Jana-Donat_Europaflagge.jpg"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="alignnone wp-image-150814 size-large" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/Jana-Donat_Europaflagge-630x334.jpg" alt="" width="630" height="334" /></a><br />
Ab sofort ist die Speicherung der Vorratsdaten europäischer Bürger nicht mehr ohne konkreten Anlass möglich. Dies entschied am Mittwoch der Europäische Gerichtshof in Luxemburg.</p>
<p class="text-wrapper user-select-text">Nach Anfragen eines schwedischen und britischen Gerichts <a href="http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2016-12/cp160145de.pdf" target="_blank" rel="noopener noreferrer">erklärte</a> der EuGH, dass sich die anlasslose Vorratsdatenspeicherung nicht mit den EU-Grundrechten vereinen lässt. Mit der Begründung, die Speicherung der Daten ließe “sehr genaue Schlüsse auf das Privatleben” der Bürger zu, müssen anders formulierte Gesetze der Mitgliedsstaaten nun außer Kraft treten. Somit muss auch Deutschland reagieren, und das erst Ende 2015 verabschiedete Gesetz zur Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten wieder aufheben.</p>
<p>Ausnahmen dürfen nur gemacht werden, wenn eine konkrete Bedrohung der öffentlichen Sicherheit besteht, oder um schwere Straftaten zu bekämpfen. Auch hierbei jedoch setzt der Gerichtshof auf eine Formulierung präziser Gesetze, damit die Daten ausreichend von Missbrauchsrisiken geschütz werden. In solchen Fällen muss die Speicherung von Telekommunikationsdaten auf bestimmte Personen abzielen sowie zeitlich und örtlich begrenzt stattfinden.</p>
</div>
</div>
<p>Titelbild: Europaflagge von <a href="http://politik-digital.de/user/jdonat/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Jana Donat</a> / <a href="http://politik-digital.de/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">politik-digital.de</a>, licenced <a href="http://i0.wp.com/politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x11011.png" target="_blank" rel="noopener noreferrer">CC-BY-SA 3.0</a></p>
<p><a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x11011.png" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><img decoding="async" class="alignleft  wp-image-139428" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x11011.png" alt="CC-Lizenz-630x1101" width="441" height="77" /></a></p>
<p>&nbsp;</p>
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		<title>Haftung bei Links: Was folgt aus dem Urteil?</title>
		<link>https://www.politik-digital.de/news/teure-links-linkhaftungsurteil-150788/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Elena Klaas]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 21 Dec 2016 10:56:51 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Landgericht Hamburg]]></category>
		<category><![CDATA[Europäischer Gerichtshof]]></category>
		<category><![CDATA[Heise Online]]></category>
		<category><![CDATA[Linkhaftungsurteil]]></category>
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					<description><![CDATA[Wer einen Link auf eine Seite mit illegalen Inhalten setzt, kann dafür haftbar gemacht werden. Das im September 2016 gefällte [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p class="text-wrapper user-select-text"><a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/RechtUnrecht.png"><img decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-150801" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/RechtUnrecht.png" alt="rechtunrecht" width="630" height="330" /></a>Wer einen Link auf eine Seite mit illegalen Inhalten setzt, kann dafür haftbar gemacht werden. Das im September 2016 gefällte Linkhaftungs-Urteil des Europäischen Gerichtshof wurde letzte Woche vom Landesgericht Hamburg angewandt. Wir haben bei dem Experten für digitales Urheberrecht David Pachali nachgefragt, was dies konkret bedeutet und welche Auswirkungen sich dadurch für die Zukunft der Netzwelt ergeben.</p>
<p class="text-wrapper user-select-text">Wenn Webseiten-Betreiber auf Internetseiten mit rechtswidrigen Inhalten verlinken, können sie laut dem Europäischen Gerichtshof nun dafür abgemahnt werden. Dieses Linkhaftungsurteil hat nun auch das Landgericht Hamburg zum ersten Mal angewendet und einem Anbieter von Lehrmaterial eine Abmahnung von 1.000 Euro zukommen lassen. Nach Anfragen der <a href="http://https://www.heise.de/newsticker/meldung/LG-Hamburg-will-Rechtmaessigkeit-seiner-Online-Inhalte-nicht-rechtsverbindlich-erklaeren-3568292.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Heise Gruppe</a> wollte jedoch nicht einmal das Landgericht selbst die Rechtmäßigkeit seiner Online-Inhalte für rechtsverbindlich erklären. Um genauer zu verstehen, was das Urteil nun eigentlich beinhaltet, hat uns der Redaktionsleiter der Website<a href="https://irights.info/was-ist-irightsinfo-redaktion" target="_blank" rel="noopener noreferrer"> iRights.info</a> seine Einschätzungen dazu mitgeteilt.</p>
<p class="text-wrapper user-select-text"><strong> Das Urteil bezieht sich auf eine gewerblich betriebene Website mit „Gewinnerzielungsabsicht“. Können Sie erklären, welche verschiedenen Akteure darunter fallen? Ein privat geführter Blog, der Einnahmen über Bannerwerbung oder Affiliate-Links generiert? Eine Geschäftswebsite, die nur als Visitenkarte genutzt wird und über die primär nichts verkauft wird? Oder andersrum gefragt, wer fällt nicht darunter und muss sich erstmal keine Sorgen machen, wohin er von seiner Website aus verlinkt?</strong></p>
<p>David Pachali: Allgemeingültige Regeln gibt es leider noch nicht. Bislang gibt es ja nur zwei Entscheidungen in genau diesem Zusammenhang: Eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg und eine Grundsatzentscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom September, auf die sich das Landgericht Hamburg beruft — oder zumindest glaubt, sich berufen zu können.</p>
<p>Es ist vielleicht hilfreich, sich vor Augen zu führen, wie es zu der Rechtsprechung überhaupt kam: Bei dem Fall am EuGH ging es um ein reichweitenstarkes Klatsch-Portal eines Verlagsunternehmens. Da war es so, dass die Seite auf Fotos verlinkte, die bei einem Filehoster unerlaubt veröffentlicht waren. Als die Fotos dort gelöscht wurden, tauchten sie anderswo wieder auf und die Seite verlinkte auch dorthin. Damit war es relativ eindeutig: Die Seite weiß, was sie tut, und verlinkt dennoch auf Urheberrechtsverletzungen.</p>
<p>Entscheidend ist nach diesem Urteil daher die Kenntnis oder das „Kennenmüssen“: Müsste ein Seitenbetreiber wissen, dass die verlinkten Inhalte Urheberrechte verletzen – und tut er es dennoch? Bei Seiten mit „Gewinnerzielungsabsicht“ kann man nach Ansicht des EuGH vermuten, dass sie von Urheberrechtsverletzungen wissen müssten. Der EuGH hat dann noch versucht, zumindest private Nutzer aus der Schusslinie zu nehmen. Aber da tut sich natürlich ein riesiger Graubereich auf.</p>
<p>In diesem Graubereich hat das Landgericht Hamburg dann noch einmal sehr schnell zugunsten von Rechteinhabern entschieden. Da ging es um eine Website, auf der der Betreiber auch Lernmaterial gegen Geld anbot. Nach Ansicht des Landgerichts Hamburg war das ausreichend für die „Gewinnerzielungsabsicht“. Es soll dabei nicht auf den konkreten Link ankommen, sondern die Website als ganze.  Einen ähnlichen Graubereich gibt es zum Beispiel bei Creative-Commons-Lizenzen zur nicht-kommerziellen Nutzung. So unbefriedigend es ist: Wer sonst darunter fällt und Kenntnis haben müsste, müssen dann weitere Gerichtsentscheidungen zeigen.</p>
<p><strong>Bezieht sich das Urteil auf die Setzung eines Hyperlinks auf ein konkretes Objekt (z.B. Foto, Video, Text), eine Unterseite, oder auf die ganze Webpräsenz?<br />
</strong><br />
Bei der Entscheidung des Landgerichts Hamburg ging es um einen Link, der direkt auf eine Unterseite mit der Rechtsverletzung führte. In dem Fall vorm Europäischen Gerichtshof führte der Link auf eine Zwischenseite und man musste sich noch mal weiterklicken. Wie tief man da prüfen soll, kann derzeit leider niemand mit Sicherheit sagen.</p>
<p><strong>Wie kann ich denn überhaupt erkennen ob eine Urheberrechtsverletzung vorliegt?</strong></p>
<p>Das wüsste ich auch gerne. Denn sehr häufig ist selbst für geübte Augen gar nicht ohne Weiteres zu erkennen, ob auf einer Website Urheberrechte verletzt werden. Nur selten ist das relativ deutlich. Wenn zum Beispiel auf einer Website mit so einer Südsee-Adresse Kinofilme massenhaft kostenlos bereitstehen, wird es wohl nicht mit rechten Dingen zugehen.</p>
<p>Aber das erwähnte Urteil des EuGH beschränkt sich nicht auf „offensichtliche“ Rechtsverletzungen, bei denen sich dieser Eindruck unmittelbar aufdrängt. Wer verlinkt, soll vielmehr aktiv nachforschen. Aber selbst, wer zum Beispiel bei einer anderen Website nachfragt, ob dort alles OK ist, kann nicht sicher sein, dass nicht doch irgendwo Urheberrechte verletzt werden. Es könnte ja zum Beispiel in der Lizenzkette ein Fehler passiert sein. Diese Prüfpflicht ist aus einer sehr speziellen Konstellation entstanden, aber in der Praxis ist das ziemlich weltfremd.</p>
<div class="c33l info-box"><div class="subc">
<p style="text-align: right;"><a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/david-1-color-print.jpg"><img decoding="async" class="  wp-image-150805 aligncenter" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/david-1-color-print-305x305.jpg" alt="david-1-color-print" width="168" height="168" /></a><strong>David Pachali </strong>ist Redaktionsleiter der Webseite <a href="https://irights.info/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">iRights.info</a>. Er ist außerdem als freier Journalist und Experte für Urheberrecht in der Netzpolitik tätig. Weitere Infos: <a href="http://david.pachali.net/">http://david.pachali.net/</a></div></div><br />
<strong>Angenommen, ich überprüfe die Website, auf die ich verlinken will, ob eine Urheberrechtsverletzung vorliegt. Was passiert, wenn der Websitebetreiber im Nachhinein illegale Inhalte online stellt bzw. mit seinen Inhalten gegen das Urheberrecht verstößt. Müsste ich in bestimmten Zeiträumen die Website und ihre Inhalte kontrollieren, um mich abzusichern?<br />
</strong><br />
Auch das kann im Moment niemand mit Sicherheit sagen.</p>
<p><strong>Bezieht sich die Entscheidung nur auf Webseiten oder auch auf Links, die man in Social Media postet?<br />
</strong><br />
In den beiden Entscheidungen spielte Social Media keine Rolle. Für die Betreiber sozialer Netzwerke gilt meist ein sogenanntes Haftungsprivileg, solange sie nicht wissen, was ihre Nutzer posten. Für die Nutzer selbst macht es aber keinen großen Unterschied, ob sie Links auf einer Website setzen oder in sozialen Netzwerken. Von daher ist die Frage bei Social Media dieselbe: Müsste, wer öffentlich postet, von Urheberrechtsverletzungen wissen, weil er mit „Gewinnerzielungsabsicht“ handelt?</p>
<p>Zusätzlich ist bei sozialen Netzwerken relativ ungeklärt, ab wann dort eine „Öffentlichkeit“, so wie das Urheberrecht sie versteht, erreicht ist. Unter Umständen kann sie sich auch ergeben, wenn man technisch betrachtet nicht „öffentlich“ postet. Andererseits: Wenn man bedenkt, dass bei Social Media schon bislang vieles ungeklärt war, passiert relativ wenig. Die Warnungen vor Abmahnwellen waren meist etwas vorschnell, auch wenn es natürlich immer wieder Probleme gibt. Meine Twitter-Timeline war auch schon vor den Link-Urteilen zu gefühlt einem Drittel illegal oder halblegal.</p>
<p><strong>Wenn nicht mal das Landgericht Hamburg auf Anfrage eine rechtsverbindliche Erklärung über die einwandfreie Rechtmäßigkeit seiner Inhalte abgegeben kann oder will, wie soll man vorgehen, wenn man eine Anfrage eines anderen Webseiten-Betreibers erhält?<br />
</strong><br />
Die Anfrage von Heise Online beim Landgericht Hamburg zeigt ja auf kluge Weise, wie schnell man nach dieser Entscheidung in der Realsatire landet. Ich würde so eine rechtsverbindliche Erklärung als angefragter Website-Betreiber auch nicht abgeben.</p>
<p><strong>Wie würden Sie nun weiter vorgehen &#8211; Ist es erstmal sicherer, bis auf weitere Rechtsprechungen, alle Links zu entfernen?<br />
</strong><br />
Sicherer wäre es, aber vor allem würde ich jetzt nicht in Panik verfallen. Man könnte vorsichtshalber auch die Kommunikation über das Internet einstellen und die Kulturtechnik der Verlinkung zu den Akten legen. Die Frage ist doch: Zu welchem Preis? Wenn Websitebetreiber aus Angst keine Links mehr setzen, gibt es ein ernstes Problem für die Meinungs- und Informationsfreiheit. Das hat auch der EuGH nach meiner Meinung zu wenig bedacht. Diese Gefahr ist in dem Urteil angelegt, auch wenn das Landgericht Hamburg in dem konkreten Fall vielleicht einfach falsch entschieden hat. Aber es muss sich noch herausschälen, was daraus in der Praxis für Website-Betreiber folgt.</p>
<p><strong>Wie sehen Sie die weitere Entwicklung? Worauf können wir uns einstellen?<br />
</strong><br />
Die Entscheidung des Landgerichts war ja eine einstweilige Verfügung — eine Art Eilverfahren, aus dem man letztlich noch keine allgemeinen Regeln ableiten kann. Wie weit die Prüfpflichten bei der Verlinkung reichen, musste das Gericht nicht weiter erörtern, weil der Webseitenbetreiber erklärt hatte, dass er zu Prüfungen gar keinen Anlass sehe und die Entscheidung so akzeptiert hat.</p>
<p>Ich erwarte, dass es da in naher Zukunft weitere Entscheidungen geben wird. Es ist immerhin möglich, dass die Gerichte die Link-Prüfpflicht dann zumindest wieder auf ein halbwegs praktikables Maß zurechtstutzen und sich der Schaden durch das EuGH-Urteil in Grenzen hält. Außerdem hoffe ich auf die normative Kraft des Faktischen.</p>
<p>Titelbild: <a href="https://pixabay.com/de/absturz-administrator-angriff-at-62281/">Pixabay</a>, CC0 bearbeitet<br />
Portrait: Bereitgestellt von David Pachali, Copyright: Mika Redeligx</p>
<p><a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x11011.png" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><img decoding="async" class="alignleft  wp-image-139428" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x11011.png" alt="CC-Lizenz-630x1101" width="441" height="77" /></a></p>
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		<item>
		<title>EuGH-Urteil zur Störerhaftung enttäuscht Befürworter offener Netze</title>
		<link>https://www.politik-digital.de/news/eugh-urteil-zur-stoererhaftung-enttaeuscht-befuerworter-offener-netze-150250/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Michael Mahler]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 15 Sep 2016 14:07:31 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[freies WLAN]]></category>
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		<category><![CDATA[Tobias Mc Fadden]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
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		<category><![CDATA[Europäischer Gerichtshof]]></category>
		<category><![CDATA[EuGH]]></category>
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					<description><![CDATA[Freifunker haften nicht für Rechtsverstöße, die Nutzer ihres WLAN-Hotspots begehen. Das hat heute der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden. Allerdings müssen [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/WLAN-Gerd-Altmann-CC0-Public-Domain-via-pixabay.jpg"><img decoding="async" class="alignnone wp-image-150252 size-full" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/WLAN-Gerd-Altmann-CC0-Public-Domain-via-pixabay.jpg" alt="wlan-gerd-altmann-cc0-public-domain-via-pixabay" width="640" height="367" /></a>Freifunker haften nicht für Rechtsverstöße, die Nutzer ihres WLAN-Hotspots begehen. Das hat heute der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden. Allerdings müssen Anbieter von freien WLAN-Netzen diese gegebenenfalls mit einem Passwort schützen. Für Befürworter offener WLAN-Netze eine Enttäuschung.</p>
<p>Das heutige Urteil des EuGH bewahrt Freifunker vor Schadensersatzklagen, wenn Dritte über den von ihnen zur Verfügung gestellten Internetzugang Urheberrechte verletzt haben. Die Richter wollen damit eigenen Angaben zufolge dem Recht der Anbieter von Internetzugangsdiensten auf unternehmerische Freiheit und dem Recht der Internetnutzer auf Informationsfreiheit entsprechen. Jedoch kann von dem Anbieter eines öffentlich zugänglichen WiFi-Netzes gerichtlich verlangt werden, ein Passwort einzurichten, um den Verstoß gegen das Urheberrecht zu beenden oder allein schon, um einem solchen vorzubeugen. Maßnahmen, wie die Überwachung der durch das Netz übermittelten Informationen oder gar die vollständige Abschaltung des Internetanschlusses, erteilte das Gericht in Luxemburg allerdings eine Absage.</p>
<h3>&#8220;Herber Rückschlag für eine flächendeckende Versorgung mit offenen Netzen&#8221;</h3>
<p>Befürworter offener WLAN-Netze zeigen sich trotz allem von dem Richterspruch enttäuscht. Sie stoßen sich besonders an dem Hinweis des EuGH, dass Nutzer im Falle einer angeordneten Verschlüsselung für ein zuvor frei zugängliches WLAN-Netz, „ihre Identität offenbaren müssen, bevor sie das erforderliche Passwort erhalten.“ Völlig unklar bleibe nämlich, wie diese Identitätsfeststellung erfolgen solle und wie lange und in welcher Weise die Daten aufbewahrt werden müssten, <a href="https://digitalegesellschaft.de/2016/09/eugh-stoererhaftung-fragen/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">erklärte etwa Volker Tripp</a>, politischer Geschäftsführer des Vereins Digitale Gesellschaft: „Muss ich im Café demnächst meinen Ausweis vorlegen und einscannen lassen, um an das WLAN-Passwort zu gelangen?“ Das Urteil sei deshalb „ein herber Rückschlag für eine flächendeckende Versorgung mit offenen Netzen.“</p>
<p>Ähnlich äußerte sich Kläger Tobias Mc Fadden. Er hatte ein frei zugängliches WiFi-Netz zur Verfügung gestellt, über das 2010 ein musikalisches Werk illegal zum Herunterladen angeboten worden war. Die Folge war ein bis jetzt andauernder Rechtsstreit. Das abschließende Urteil des EuGH werten Beobachter als Schritt zu mehr Rechtssicherheit: Denn trotz der kürzlich erfolgten Abschaffung der Störerhaftung in Deutschland durch das reformierte Telemediengesetz, sei die <a href="https://netzpolitik.org/2016/abschaffung-der-wlan-stoererhaftung-fuer-jubel-ist-es-zu-frueh/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Gefahr von Abmahnungen</a> gegen WLAN-Betreiber nicht explizit ausgeräumt gewesen. Anwälte hätten sich nach wie vor auf Unterlassungsansprüche stützen können.</p>
<p>Titelbild: <a href="https://pixabay.com/de/telefon-wlan-wifi-handy-anrufen-1582893/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">WLAN</a> von <a href="https://pixabay.com/de/users/geralt-9301/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Gerd Altmann</a> via <a href="https://pixabay.com/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">pixabay</a>, licenced <a href="https://pixabay.com/de/telefon-wlan-wifi-handy-anrufen-1582893/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">CC0 Public Domain</a></p>
<p><a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x11011.png" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><img decoding="async" class="alignleft  wp-image-139428" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x11011.png" alt="CC-Lizenz-630x1101" width="441" height="77" /></a></p>
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		<item>
		<title>EuGH-Urteil zu Hyperlinks: Entlastung für Einzelpersonen, Belastung für Redakteure</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Michael Mahler]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 08 Sep 2016 13:03:25 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrechtsverletzung]]></category>
		<category><![CDATA[Europäischer Gerichtshof]]></category>
		<category><![CDATA[EuGH]]></category>
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		<category><![CDATA[Hyperlink]]></category>
		<category><![CDATA[Online-Journalismus]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[Wer Hyperlinks auf seiner Webseite setzt, muss in der Regel nicht fürchten, damit gegen das Urheberrecht zu verstoßen. Das stellte [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/Bloggen-StockSnap-CC0-via-pixabay.jpg"><img decoding="async" class="alignnone wp-image-150180 size-full" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/Bloggen-StockSnap-CC0-via-pixabay.jpg" alt="bloggen-stocksnap-cc0-via-pixabay" width="640" height="352" /></a>Wer Hyperlinks auf seiner Webseite setzt, muss in der Regel nicht fürchten, damit gegen das Urheberrecht zu verstoßen. Das stellte der Europäische Gerichtshof (EuGH) heute klar. Belangt werden kann demnach nur, wer Nutzern vorsätzlich Zugang zu einem geschützten Werk verschafft.</p>
<p>Die Richter entlasten damit Einzelpersonen, weil es für diese oft schwierig zu überprüfen sei, ob es sich auf den Seiten um geschützte Werke handelt oder nicht. Durchschnittliche Internetnutzer dürfen also grundsätzlich weiter auf unbefugt im Internet veröffentlichte Inhalte verlinken, vorausgesetzt sie sind sich dessen nicht bewusst. Anders verhält es sich im Falle einer Gewinnerzielungsabsicht. Dann könne erwartet werden, so die Richter, dass vorab genau geprüft wurde, ob das betroffene Werk nicht unbefugt veröffentlicht wurde.</p>
<h3>Fachanwalt spricht von einem &#8220;richtig schlimmen Urteil&#8221;</h3>
<p>Der EuGH will damit nach eigener Aussage einen angemessenen Ausgleich schaffen: Zwischen den Interessen der Urheberrechtsinhaber einerseits und dem Schutz der Interessen und Grundrechte der Nutzer andererseits, um insbesondere deren Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit Rechnung zu tragen. Kritiker wie Jörg Heidrich, Fachanwalt für IT-Recht, sprechen dagegen von einem „richtig schlimmen Urteil für alle Formen der Online-Berichterstattung“. Mit seiner Entscheidung bürde das Gericht Redaktionen auf, verlinkte Inhalte auf Urheberrechtsverletzungen zu überprüfen: „Dann werden die Redaktionen eben alle nicht notwendigen Links weglassen“, so Heidrich auf Twitter. Das nutze der Pressefreiheit ebenso wenig wie den Urhebern.</p>
<p>Grund für das EuGH-Urteil war ein Fall aus den Niederlanden. Dort hatte 2011 die Skandal-Webseite GS Media in einem Online-Artikel auf eine australische Webseite verlinkt, die Nacktfotos des niederländischen Fernsehstars Brit Dekker zeigten. Die Aufnahmen waren jedoch ohne Genehmigung des niederländischen „Playboy“-Herausgebers Sanoma veröffentlicht worden. Als die Bilder auf Verlangen von Sanoma von der australischen Webseite gelöscht wurden, verlinkte GS Media auf ein anderes Portal, wo die Fotos ebenfalls unerlaubt zu sehen waren. Entsprechend dem EuGH-Urteil hat GS Media gegen das Urheberrecht verstoßen, da die Links in voller Kenntnis der Rechtswidrigkeit der Veröffentlichung gesetzt worden waren.</p>
<p>Titelbild: <a href="https://pixabay.com/de/wordpress-bloggen-schreiben-eingabe-923188/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Bloggen</a> von <a href="https://pixabay.com/de/users/StockSnap-894430/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">StockSnap</a> via <a href="https://pixabay.com/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">pixabay</a>, licenced <a href="https://pixabay.com/de/wordpress-bloggen-schreiben-eingabe-923188/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">CC0 Public Domain </a></p>
<p><a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x11011.png" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><img decoding="async" class="alignleft  wp-image-139428" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x11011.png" alt="CC-Lizenz-630x1101" width="441" height="77" /></a></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Das Google-Löschungslabyrinth</title>
		<link>https://www.politik-digital.de/news/das-google-loeschungslabyrinth-145740/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Saskia Fritzsche]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 18 May 2015 11:45:11 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Ein Jahr ist es her, seit Mario Costeja González vor dem Europäischen Gerichtshof ein bahnbrechendes Urteil gegen Google erwirkte. Der [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/googlehq_bearb.jpg"><img decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-145744" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/googlehq_bearb.jpg" alt="googlehq_bearb" width="640" height="280" /></a>Ein Jahr ist es her, seit <span id="pagePrincipale">Mario Costeja González</span> vor dem Europäischen Gerichtshof ein bahnbrechendes Urteil gegen Google erwirkte. Der Spanier hatte geklagt, weil sich Google weigerte, Verlinkungen auf alte Zeitungsartikel bei Suchanfragen mit seinem Namen zu löschen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied, dass es auch im Internet ein Recht auf Vergessen gibt und Google in der Pflicht steht, Nutzeranfragen nach Löschung von Links zu personenbezogenen Daten nachzukommen. Wir haben den Weg zum Löschantrag ausprobiert und fragen uns: Soll eine unübersichtliche Benutzerführung als Mittel gegen die Antragsflut helfen?</p>
<p>„Sehr überrascht“ und „enttäuscht“ – mit diesen knappen Worten machte Google vor einem Jahr seiner offensichtlichen Missbilligung des <a href="http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf;jsessionid=9ea7d2dc30dd52d8654026584fb6b859c01fe3c6960e.e34KaxiLc3qMb40Rch0SaxuQa3b0?text=&amp;docid=152065&amp;pageIndex=0&amp;doclang=DE&amp;mode=lst&amp;dir=&amp;occ=first&amp;part=1&amp;cid=425939" target="_blank" rel="noopener noreferrer">EuGH-Urteils zum Recht auf Vergessenwerden</a> Luft. Welche Konsequenzen man aus dem Urteil ziehen werde, ließ der Konzern seinerzeit noch offen. Heute und damit zwölf Monate nach dem Privacy-Paukenschlag aus Luxemburg ist klar: Google hat schnell und offensiv mit der Bereitstellung eines Löschungsformulars, personellen Ressourcen zur Bearbeitung der Anträge, einem <a href="http://www.google.com/transparencyreport/removals/europeprivacy/?hl=de" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Transparenzbericht</a> und der Einsetzung eines Expertenbeirates für Fragen der Löschungspraxis reagiert. Die ablehnende Haltung des Unternehmens gegenüber datenschutzrechtlichen Löschungspflichten ist damit aber keinesfalls passé. Sie kommt nur deutlich subtiler zum Ausdruck als noch vor einem Jahr, nämlich eingebettet in die Benutzerführung von Googles Support-Seiten für Löschungsersuchen. Mit mehrdeutigen Auswahloptionen, unverständlichen Erläuterungstexten, irreführenden Zusatzinformationen und einer unübersichtlichen Seitenstruktur bringen die Usability-Profis von Google nicht nur juristische Laien, sondern auch doppelt examinierte Datenschutzrechtsexperten zum Verzweifeln.</p>
<div class="c33l info-box"><div class="subc"></p>
<p>EuGH-Entscheidung zum Recht auf Vergessenwerden (Urteil vom 13.05.2014, Rs. C‑131/12)</p>
<p>Auf Vorlage des spanischen Audiencia National hat der EuGH im Mai letzten Jahres entschieden, dass Suchmaschinenbetreiber auf Verlangen des Betroffenen verpflichtet sind, persönlichkeitsrechtsverletzende und datenschutzwidrige Suchergebnisse zum Namen des Betroffenen aus ihrem Suchindex zu löschen (das sogenannte Recht auf Vergessenwerden). Hintergrund des Vorabentscheidungsersuchens war der Fall des Spaniers Costeja González. Zu dessen Namen waren bei Google Search mehrere Zeitungsartikel zur pfändungsbedingten Versteigerung seines Grundstücks zu finden. González war der Ansicht, die Öffentlichkeit könne kein Interesse mehr daran haben, dass diese Artikel in den Suchergebnissen zu seinem Namen gelistet werden, da die Pfändung bereits seit mehreren Jahren vollständig erledigt sei. Er legte deshalb Beschwerde bei der spanischen Datenschutzbehörde ein.</div></div>
<p>Dabei sind die Forderungen des Google-Löschungsbeirates zur Gestaltung des Google-Löschungsformulars sind an Eindeutigkeit kaum zu überbieten: „Einfach zugänglich und verständlich“ lauten die Designvorgaben des achtköpfigen Expertengremiums in seinem <a href="https://drive.google.com/a/google.com/file/d/0B1UgZshetMd4cEI3SjlvV0hNbDA/view?pli=1" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Bericht zum Recht auf Vergessenwerden</a> vom 6. Februar 2015. Kein Problem für Google-Programmierer, möchte man meinen. Verspricht deren Credo bzw. <a href="http://www.google.com/about/company/philosophy/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Googles Firmenphilosophie</a> doch fast inhaltsgleich, neue Tools und Anwendungen so zu konzeptionieren, „dass niemand einen Gedanken daran verschwende, was man hätte anders machen können“ und kontinuierlich Verbesserungen vorzunehmen, damit die Nutzer „Informationen schnell und mühelos finden“.</p>
<h3>Rätselhafte Wegweiser, Wegschleifen und Sackgassen</h3>
<p>So einfach, wie dieses Versprechen glauben machen möchte, gestaltet sich die Probe aufs Exempel allerdings nicht. Statt dem Nutzer bei einer Google-Suche nach „google + suchergebnis + löschen + formular“ den direkten Zugriff auf das Löschungsformular anzubieten, erscheint ganz oben in den Suchergebnissen die Google-Supportseite <a href="https://support.google.com/websearch/troubleshooter/3111061?hl=de" target="_blank" rel="noopener noreferrer">„Informationen aus Google entfernen“</a>, die sich als kompletter Gegenentwurf zu der vom Löschungsbeirat geforderten Benutzerfreundlichkeit entpuppt. Einer Erhebung im Kollegen- und Freundeskreis zufolge dauert der Klickweg durch das virtuelle Support-Labyrinth bis zum Google-Löschungsformular aufgrund rätselhafter Wegweiser, Wegschleifen und Sackgassen beim ersten Versuch mindestens 20 Minuten.</p>
<p>Die Verunsicherung beginnt bereits im Infotext der Websuche-Hilfe. Statt von der Löschung veralteter oder diffamierender Suchergebnisse ist hier bloß vom Entfernen privater Bankkontonummern oder handschriftlicher Unterschriften und von der erforderlichen Vorabkontaktierung des Webmasters der betroffenen Website die Rede.</p>
<p>Wer sich davon nicht irritieren lässt, der kann im nächsten Absatz unter den Optionen</p>
<ol>
<li>a) In der Google-Suche angezeigte Informationen entfernen, und</li>
<li>b) Das Erscheinen von Informationen in der Google-Suche verhindern</li>
</ol>
<p>wählen; beides durchaus attraktive Alternativen in den Ohren des Löschungssuchenden. Entscheidet man sich für Option a), schickt diese einen allerdings über kurz oder lang und nach erneutem Verweis an den Webmaster wieder zurück zur Ausgangsseite <a href="https://support.google.com/legal/troubleshooter/1114905#ts=1115655,6034194" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Entfernen von Inhalten aus Google</a>. Ebenso unergiebig ist Alternative b). Sie erweist sich als Sackgasse, an deren Ende Löschungssuchende mit Tipps zum Schutz von eigenen Social-Media-Profilangaben vor Webcrawlern abgespeist werden.</p>
<p>Bereits etwas frustriert kann man sein Glück nun noch mit einem Klick auf die „<a href="https://support.google.com/websearch/answer/2744324" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Richtlinien zum Entfernen von Inhalten</a>“ versuchen. Hinter diesem Link verbirgt sich zwar ebenfalls nicht das gesuchte Antragsformular. Dafür aber der vielversprechende Unterpunkt „Antrag auf Entfernung personenbezogener Daten“ mit den Auswahloptionen:</p>
<ul>
<li>personenbezogene Daten aus den Google-Suchergebnissen entfernen</li>
<li>Informationen aus rechtlichen Gründen entfernen.</li>
</ul>
<p>Getreu dem Motto „Probieren statt Studieren“ stellt man allerdings schnell fest, dass es sich bei der ersten Option wieder um eine Art Monopoly-Funktion „Gehe zurück auf Los“ handelt, die den Löschungswilligen erneut zurück auf die Seite <a href="https://support.google.com/legal/troubleshooter/1114905#ts=1115655,6034194" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Entfernen von Inhalten aus Google</a> katapultiert. Erst bei Klick auf die zweite Option kommt man dem gesuchten Löschungsantrag durch Weiterleitung auf ein neues <a href="https://support.google.com/legal/troubleshooter/1114905?rd=1#ts=1115655" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Auswahlmenü</a> ein Stück näher. Unter den sieben Auswahlmöglichkeiten findet sich hier der passende Menüpunkt „Ich möchte, dass meine personenbezogenen Daten aus den Google-Ergebnissen gelöscht werden.“</p>
<p>Doch noch ist die Odyssee nicht zu Ende. Auch diesmal öffnet sich eine <a href="https://support.google.com/legal/troubleshooter/1114905?rd=1#ts=1115655,6034194,6033173" target="_blank" rel="noopener noreferrer">weitere Auswahlliste</a>, die unter fünf mehr oder weniger spannend klingenden Alternativen die Option „Entfernung von Inhalte aus den Google-Suchergebnissen aufgrund eines Verstoßes gegen Europäisches Datenschutzrecht“ anbietet. Nur wer hierauf klickt, hat es fast geschafft: jetzt lediglich noch bis an das Ende der aufgefächerten Support-Seite scrollen, einen letzten Klick auf den ganz unten platzierten Link „Andernfalls verwenden Sie dieses Formular“ tätigen und endlich öffnet sich in einem neuen Tab der gesuchte <a href="https://support.google.com/legal/contact/lr_eudpa?product=websearch" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Google-Löschungsantrag</a>.</p>
<h3>Absichtliche Irreführung, statt einfache Nutzbarkeit</h3>
<p>Liebe Leserinnen und Leser, sie werden mir zustimmen, dass dieser Klickmarathon mit der geforderten leichten Zugänglichkeit des Löschungsformulars so wenig zu tun hat, wie Googles Geschäftsmodell mit Datensparsamkeit. Ebenfalls nicht von der Hand zu weisen ist die Vermutung, dass zahlreiche Löschungswillige angesichts des Löschungslabyrinths die Flinte ins Korn bzw. ihr Löschungsersuchen in den digitalen Papierkorb werfen. Das gilt umso mehr, als in den Google-Suchergebnissen zu den Suchbegriffen „google + suchergebnis + löschen + formular“ zumindest auf den ersten drei Seiten kein direkter Link zu dem gesuchten Google-Löschungsantrag zu finden ist.</p>
<div class="c33l info-box"><div class="subc"></p>
<p>Google-Löschungspraxis in Zahlen</p>
<p>Laut Google-Transparenzbericht sind bis Mitte Mai 2015 rund 255.000 Löschungsersuchen bei Google eingegangen. Knapp 17 Prozent dieser Anträge stammen aus Deutschland. Zahlenmäßig am antragsfreudigsten ist Frankreich mit mehr als 52.000 Ersuchen (über 20 Prozent aller Anträge). Von den insgesamt zur Überprüfung gestellten mehr als 925.500 URLs hat Google 41,3 Prozent nach abgeschlossener Prüfung aus den antragsgegenständlichen Suchergebnissen entfernt, für 58,7 Prozent der antragsgegenständlichen URLs aber die beantragte Löschung abgelehnt. Die Erfolgsquote der deutschen Anträge liegt etwas höher bei 48,8 Prozent der beanstandeten URLs.</div></div>
<p>Google erweist seinen Nutzern mit den Löschungs-Supportseiten folglich einen Bärendienst bei der Durchsetzung ihres Rechts auf Vergessenwerden. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Und noch mehr Schelm, wer an dieser Stelle darauf hinweist, dass das Google-Löschungslabyrinth in aller Deutlichkeit vor Augen führt, wie Suchmaschinenbetreiber ihr Wissen um menschliche Suchroutinen und -strategien ganz offensichtlich auch dafür missbrauchen können, ihre Nutzer par excellence im Kreis, in eine falsche Richtung oder eben in die Irre zu führen.</p>
<p>Geht man demgegenüber getreu Googles „Don’t be evil“-Philosophie vom guten Willen des Unternehmens aus, ist auch eine andere Lesart möglich. Dann erscheint es zumindest denkbar, dass die offensichtlich gezielte Zugangserschwerung dazu dienen soll, die in der EuGH-Entscheidung zu Lasten von Informations-, Meinungs- und Medienfreiheit angelegte Unwucht durch Zugangsbarrieren für die Durchsetzung persönlichkeitsrechtlicher Interessen auszugleichen. Eine solche Korrektur des von der Rechtsprechung statuierten Rechts auf Vergessenwerden steht allerdings nicht Google, sondern in erster Linie dem EuGH selbst und daneben allenfalls den nationalen Verfassungsgerichten zu.</p>
<p>Gleich welcher Motivation das Google-Löschungslabyrinth aber auch entspringt, zu einem taugt es bestimmt: als Frustrationstest in juristischen Assessment-Centern und als Büro-Challenge für verregnete Mittagspausen – ganz besonders bei Liebhabern von Hecken-Irrgärten und Maislabyrinthen.</p>
<p>Bild: <a href="https://www.flickr.com/photos/brionv/136777729" target="_blank" rel="noopener noreferrer">brionv</a></p>
<div></div>
<div class="attribution-info"></div>
<p><a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x11011.png" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><img decoding="async" class="alignleft  wp-image-139428" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x11011.png" alt="CC-Lizenz-630x1101" width="441" height="77" /></a></p>
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		<title>Das &#034;Recht auf Vergessen&#034; gefährdet die Pressefreiheit</title>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 22 Jul 2014 11:07:27 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Das vermeintliche “Recht auf Vergessen” entwickelt sich immer mehr zur Grundlage von willkürlicher Zensur – die Pressefreiheit ist in Gefahr. [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/Censr-image-Bild-Motaz-Abuthiab-CC-BY-2.0-via-Flickr_Format1.jpg"><img decoding="async" class="alignnone size-large wp-image-141048" alt="Censr-image-Bild-Motaz-Abuthiab-CC-BY-2.0-via-Flickr_Format1" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/Censr-image-Bild-Motaz-Abuthiab-CC-BY-2.0-via-Flickr_Format1-630x274.jpg" width="630" height="274" /></a> <strong>Das vermeintliche “Recht auf Vergessen” entwickelt sich immer mehr zur Grundlage von willkürlicher Zensur – die Pressefreiheit ist in Gefahr.</strong> Im Mai 2014 urteilte der Europäische Gerichtshof, dass es ein “Recht auf Vergessen” geben würde und “<em>unter bestimmten Umständen</em>” Google Verweise auf Artikel aus den Suchergebnissen der eigenen Suchmaschine entfernen müsse. Wann genau, blieb aber unklar, und das Fehlen von Richtlinien führt zur Zeit zu zensurähnlichen Versuchen der Imagepflege, auf Kosten der Pressefreiheit. Denn ohne Suchmaschinen verschwinden Informationen im digitalen Nirgendwo. Und Google ist nicht allein von dem Urteil betroffen.</p>
<h3>Schutz der Privatsphäre</h3>
<p>Mario Costeja González. Dieser Mann wollte seinen Namen auf Google nicht mehr im Zusammenhang mit der Versteigerung eines Grundstücks sehen. Googelte er seinen Namen, zeigte Googles Suchmaschine einen Beitrag der Tageszeitung La Vanguardia aus dem Jahr 1998. In dem Artikel stand, dass Mario Costeja González aufgrund zu hoher Schulden bei der Sozialversicherung sein Grundstück versteigern musste. Der Fall war mehr als 15 Jahre her und die abgeschlossene Pfändung für Mario Costeja González erledigt. Seiner Meinung nach müsse der Artikel nicht mehr auffindbar sein. Er wendete sich an die spanische Datenschutzagentur und hoffte, dass die Zeitung seinen Namen aus dem korrekten Bericht tilgen und dass Google seine personenbezogenen Daten löschen oder in den Suchergebnissen verbergen müsse. Der Europäische Gerichtshof gab Mario Costeja González Recht und leitete aus der EU-Datenschutzrichtlinie ein vermeintliches “Recht auf Vergessen” ab. Nötig war das nicht, wie der <a href="http://www.focus.de/digital/internet/mosley-besiegt-gigant-google-suchmaschine-darf-bilder-von-orgie-mit-prostituierten-nicht-mehr-ausspielen-6_id_3566308.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Fall Max Mosley</a> zeigte und Alvar Freude an der “<em><a href="http://blog.alvar-freude.de/2014/05/suchmaschinenzensur-beispiele.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">privaten Suchmaschinenzensur</a></em>” von Bettina Wulff erklärt. Wie genau jetzt die Überprüfung und Löschung der Anträge erfolgen sollte, sagten die Richter in ihrem Urteil aber nicht. Das hier zu vermeintlich mehr Datenschutz gezwungene Unternehmen soll sich selber überlegen, wie die Privatsphäre der Bürger besser geschützt werden kann und muss selber festlegen, wie mit Löschanfragen umzugehen ist. Google wurde hier der schwarze Peter des Verantwortlichen für Zensur zugeschoben, eine Rolle, die das Unternehmen niemals haben wollte.</p>
<h3>&#8230; auf Kosten der Pressefreiheit</h3>
<p>Mitte Juli waren bereits europaweit über <a href="http://www.taz.de/Digitale-Imagepflege-mit-Google/%21142391/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">70.000 Anträge auf Löschung</a> eingegangen, davon waren 12.000 aus Deutschland, der Hochburg der Streetview-Verweigerer. Und Zensoren, denn was in den Medien zuerst voller Schadenfreude falsch dargestellt wurde und die Löschanträge wohl nur noch weiter beförderte, war der Fakt, dass nicht die Quelle der unliebsamen Informationen nach einer angemessenen Prüfung gelöscht wird, sondern der Weg via Google und das eben auf unklare Art und Weise. Für den Rechtsanwalt <a href="https://twitter.com/RAStadler" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Thomas Stadler</a> ist das Urteil gerade deshalb problematisch, “<em>weil es das Spannungsverhältnis zwischen Persönlichkeitsrecht/Datenschutz einerseits und Meinungs-, Presse- und Informationsfreiheit andererseits höchst <a href="https://netzpolitik.org/2014/kommentar-zum-eugh-urteil-vorrang-des-datenschutzes-vor-meinungs-und-informationsfreiheit/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">einseitig zugunsten des Datenschutzes</a> auflöst</em>“. Suchmaschinen nehmen aber in unserer vernetzten Gesellschaft eine elementare Rolle ein, denn sie ermöglichen Nutzern aus Unmengen an Informationen, die für sie relevanten Daten zu finden. Diesem wichtigen Grundstein in unserer digitalen Kommunikation und dem Umgang mit Informationen, könnte das Urteil ein jähes Ende bereiten, denn der Europäische Gerichtshof gibt in seinem Urteil dem Datenschutz einen regelmäßigen Vorrang vor der Meinungs- und Informationsfreiheit und fördert somit ein <a href="https://netzpolitik.org/2014/kommentar-zum-eugh-urteil-zuviel-des-guten-privatisierte-rechtsdurchsetzung-auf-dem-vormarsch/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Regime privater Rechtsdurchsetzung</a>. Schnell traf es auch vor allem die Medien, die von Google Hinweise auf die Löschung von ihren Links aus den Ergebnislisten erhielten. In Deutschland waren das u.a. die taz, Spiegel Online und Zeit Online. In Großbritannien waren es die BBC, die Daily Mail und der Guardian, dessen Autor <a href="https://twitter.com/jamesrbuk" target="_blank" rel="noopener noreferrer">James Ball</a> an insgesamt sechs nicht mehr via Google auffindbaren Artikeln <a href="http://www.theguardian.com/commentisfree/2014/jul/02/eu-right-to-be-forgotten-guardian-google" target="_blank" rel="noopener noreferrer">aufzeigte</a>, dass man nur die Informationen über eine Person auffindet, die diese zulässt. Das primär gegen Google gerichtete Urteil trifft aber auch andere Plattformen im Internet und das Fehlen eines klaren Prozesses, wie mit Löschanfragen umgegangen wird, schafft Unsicherheit – auf Seiten der Plattformbetreiber und der Nutzer – und Gelegenheit für Leute, die ihre digitales Image polieren wollen. “<em>Da jetzt alle Menschen formal in der Lage sind, ihre digitale Biographie so zu gestalten, wie sie es wünschen, schürt dies nur die Intransparenz</em>“, sagt <a href="https://twitter.com/ChristianScherg" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Christian Scherg</a>, Gründer des auf Online-Reputationsmanagement spezialisierten Unternehmens “Revolvermänner” <a href="http://www.faz.net/aktuell/beruf-chance/recht-und-gehalt/google-eugh-urteil-persoenlichkeitsrechte-12974670.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">auf Faz.net</a>.</p>
<h3>Der Willkür Tür und Tor geöffnet?</h3>
<p><a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/548539218_9f1b637273_z.jpg"><img decoding="async" class=" wp-image-141049 alignleft" alt="548539218_9f1b637273_z" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/548539218_9f1b637273_z-630x419.jpg" width="312" height="207" /></a>Ich selber bin vor wenigen Wochen Opfer eines Löschantrags geworden, der die zur Zeit vorherrschende Willkür aufzeigt. Am 14. Mai erhielt ich eine Mitteilung von Yahoos Foto-Plattform <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Flickr" target="_blank" rel="nofollow noopener noreferrer">Flickr</a>, dass “<em>in einigen Regionen Porträtrechte unter das Copyright fallen, d. h. dass Personen verlangen können, dass Bilder, auf denen Sie abgebildet sind, aus dem Flickr Fotostream entfernt werden, wenn sie eine gültige Identifikation vorlegen. Wir haben eine solche Anfrage von Angelo D’Angelico erhalten</em>“. Flickr löschte das Foto ohne weitere Recherche. Das sich D’Angelico als die abgebildete Person identifizieren konnte, reichte Flickr vollkommen aus. Was das Flickr-Team nicht wissen konnte, da sie es nicht geprüft haben, war der Fakt, dass ich das Foto als Journalist auf einer öffentlichen <a href="https://www.flickr.com/photos/tobiasschwarz/sets/72157632692234126/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Veranstaltung</a> gemacht habe. An dem Abend stellten sich die Kandidaten für die Berliner Liste von Bündnis 90/Die Grünen zur Bundestagswahl 2013 vor. Neben den Bundestagsabgeordneten Renate Künast und Lisa Paus, bewarben sich auch die Landesabgeordneten Andreas Otto und Özcan Mutlu um einen aussichtsreichen Listenplatz, herausgefordert von Angelo D’Angelico. Das öffentliche Interesse daran war groß, denn selbst auf Welt.de wurde Angelo D’Angelico, “<em>der seit 2010 Parteimitglied ist</em>“, namentlich als Herausforderer erwähnt. Das öffentliche Interesse oder mein journalistisches Fotowerk, dass wohl für immer im Digitalen festgehalten hat, dass Angelo D’Angelico sich einmal für einen Listenplatz zur Bundestagswahl beworben hat und jeder von da aus weiter recherchieren kann, <a href="http://gruene-berlin.de/lmv13" target="_blank" rel="noopener noreferrer">dass es nicht geklappt hat</a>, waren aber nicht die Gründe, warum Angelo D’Angelico Flickr aufforderte, das Bild zu löschen. Am 5. Mai forderte er mich in einer Mail persönlich auf, das Bild zu löschen, da er eine “<em>Bereitstellung von Content auf einer kommerziellen Seite mit Nutzungsabtretung</em>” ablehne. Diesem Wunsch kam ich nicht nach, da ich als Urheber des Fotos den Ort der Veröffentlichung (Flickr) und die Wahl der Lizenz (Creative Commons) zur Verbreitung selber bestimmen darf, wie ich ihm auch ausführlich erklärte. Da ich Angelo D’Angelico als einen in der Stärkung von Urhebern an sich Gleichgesinnten bei den Berliner Grünen kannte, nahm ich an, dass er meine Rechte als Urheber akzeptieren würde.</p>
<h3>Es fehlen einheitliche Regeln</h3>
<p>Wenige Tage später erhielt ich die bereits erwähnte Mitteilung von Flickr, dass das Bild gelöscht wurde (Flickr Case 3230246). Ich wandte mich daraufhin an <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Yahoo" target="_blank" rel="nofollow noopener noreferrer">Yahoo</a> Deutschland und erklärte den Sachverhalt, dass es sich bei dem Foto um ein journalistisches Werk von einer öffentlichen Veranstaltung mit öffentlichem Interesse handle. Eine Sprecherin des Unternehmens schrieb mir zurück, dass das “<em>Bild auf der Grundlage von internen Richtlinien, die dem Schutz von Portraitrechten dienen, entfernt wurde</em>“. Mir wurde aber die Möglichkeit gegeben, dass Bild Yahoo zuzusenden, damit sie “<em>mit Blick auf die zusätzlichen Informationen, u.a. dass es im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung mit Presseanwesenheit aufgenommen wurde</em>“, prüfen, ob es “<em>wieder hochgeladen werden kann</em>“. <a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/14529136059_2106d0769c_z.jpg"><img decoding="async" class=" wp-image-141050 alignleft" alt="14529136059_2106d0769c_z" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/14529136059_2106d0769c_z-630x420.jpg" width="326" height="217" /></a>Es konnte wieder hochgeladen werden. 40 Tage nach meiner Mail teilte mir die gleiche Unternehmenssprecherin mit, dass sie “<em>zu dem Schluss gekommen [ist], dass (…) dieses Foto wieder auf Flickr hochladen können. Angesichts [der] Angaben gehen wir in diesem speziellen Fall davon aus, dass es sich um eine öffentliche Veranstaltung gehandelt hat, bei der Pressevertreter zumindest geduldet wurden. Dieser Umstand war uns bei der ursprünglichen Prüfung dieses Falles nicht bewusst, weshalb – wie wir Ihnen bereits mitgeteilt hatten – das Foto zum Schutz von Portraitrechten entfernt wurde</em>“. Auf meine Nachfrage zu den Folgen des “Recht auf Vergessen”-Urteil für Yahoo, wurde ohne weiteren Kommentar auf das offizielle Statement von Yahoo verwiesen: “<em>In light of the European Court of Justice decision, our team is currently in the process of developing a solution for Yahoo users in Europe that we believe balances the important privacy and freedom of expression interests</em>“. Die ungerechtfertigte Löschung des Bildes aufgrund einer unbegründeten Anfrage von Angelo D’Angelico, aber auch die 40 Tage andauernde Prüfung des Sachverhalts eines einzigen Bildes, wobei meines Wissens nach Yahoo nicht bei der Grünen Jugend Berlin nachgefragt hat, ob es sich wirklich um eine öffentliche Veranstaltung handelte, zeigen die Notwendigkeit von transparenten Regeln, wie mit Löschanfragen umgegangen werden muss und wie die Pressefreiheit weiterhin geschützt werden kann. Noch zeigt die Politik in ihrem gegen Google gerichteten Regulierungswahn kein Bewusstsein für die Problematik. Auf einem an diesem Donnerstag in Brüssel angesetzten Treffen der europäischen Datenschützer, sind <a href="http://www.bloomberg.com/news/2014-07-17/eu-privacy-watchdogs-and-search-engines-meet-next-week.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">nur Google und Microsoft</a> geladen. Europäische Suchmaschinen oder andere Vertreter von Organisationen wie Reporter ohne Grenzen oder European Digital Rights (EDRi) fehlen bei der Sitzung. Dabei wäre ein breiter Multistakeholder-Dialog jetzt genau das, was die weitere Entwicklung des unzureichend begründeten und gefährlichen “Recht auf Vergessen” braucht.   <em>Dieser Artikel erschien zuerst auf netzpiloten.de</em> Teaser und Image: Motaz Abuthiab Bild Angelo D&#8217;Angelico: Tobias Schwarz</p>
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		<title>Das &#034;Recht auf Vergessen&#034; gefährdet die Pressefreiheit</title>
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		<pubDate>Tue, 22 Jul 2014 11:07:27 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Das vermeintliche “Recht auf Vergessen” entwickelt sich immer mehr zur Grundlage von willkürlicher Zensur – die Pressefreiheit ist in Gefahr. [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/Censr-image-Bild-Motaz-Abuthiab-CC-BY-2.0-via-Flickr_Format1.jpg"><img decoding="async" class="alignnone size-large wp-image-141048" alt="Censr-image-Bild-Motaz-Abuthiab-CC-BY-2.0-via-Flickr_Format1" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/Censr-image-Bild-Motaz-Abuthiab-CC-BY-2.0-via-Flickr_Format1-630x274.jpg" width="630" height="274" /></a> <strong>Das vermeintliche “Recht auf Vergessen” entwickelt sich immer mehr zur Grundlage von willkürlicher Zensur – die Pressefreiheit ist in Gefahr.</strong> Im Mai 2014 urteilte der Europäische Gerichtshof, dass es ein “Recht auf Vergessen” geben würde und “<em>unter bestimmten Umständen</em>” Google Verweise auf Artikel aus den Suchergebnissen der eigenen Suchmaschine entfernen müsse. Wann genau, blieb aber unklar, und das Fehlen von Richtlinien führt zur Zeit zu zensurähnlichen Versuchen der Imagepflege, auf Kosten der Pressefreiheit. Denn ohne Suchmaschinen verschwinden Informationen im digitalen Nirgendwo. Und Google ist nicht allein von dem Urteil betroffen.</p>
<h3>Schutz der Privatsphäre</h3>
<p>Mario Costeja González. Dieser Mann wollte seinen Namen auf Google nicht mehr im Zusammenhang mit der Versteigerung eines Grundstücks sehen. Googelte er seinen Namen, zeigte Googles Suchmaschine einen Beitrag der Tageszeitung La Vanguardia aus dem Jahr 1998. In dem Artikel stand, dass Mario Costeja González aufgrund zu hoher Schulden bei der Sozialversicherung sein Grundstück versteigern musste. Der Fall war mehr als 15 Jahre her und die abgeschlossene Pfändung für Mario Costeja González erledigt. Seiner Meinung nach müsse der Artikel nicht mehr auffindbar sein. Er wendete sich an die spanische Datenschutzagentur und hoffte, dass die Zeitung seinen Namen aus dem korrekten Bericht tilgen und dass Google seine personenbezogenen Daten löschen oder in den Suchergebnissen verbergen müsse. Der Europäische Gerichtshof gab Mario Costeja González Recht und leitete aus der EU-Datenschutzrichtlinie ein vermeintliches “Recht auf Vergessen” ab. Nötig war das nicht, wie der <a href="http://www.focus.de/digital/internet/mosley-besiegt-gigant-google-suchmaschine-darf-bilder-von-orgie-mit-prostituierten-nicht-mehr-ausspielen-6_id_3566308.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Fall Max Mosley</a> zeigte und Alvar Freude an der “<em><a href="http://blog.alvar-freude.de/2014/05/suchmaschinenzensur-beispiele.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">privaten Suchmaschinenzensur</a></em>” von Bettina Wulff erklärt. Wie genau jetzt die Überprüfung und Löschung der Anträge erfolgen sollte, sagten die Richter in ihrem Urteil aber nicht. Das hier zu vermeintlich mehr Datenschutz gezwungene Unternehmen soll sich selber überlegen, wie die Privatsphäre der Bürger besser geschützt werden kann und muss selber festlegen, wie mit Löschanfragen umzugehen ist. Google wurde hier der schwarze Peter des Verantwortlichen für Zensur zugeschoben, eine Rolle, die das Unternehmen niemals haben wollte.</p>
<h3>&#8230; auf Kosten der Pressefreiheit</h3>
<p>Mitte Juli waren bereits europaweit über <a href="http://www.taz.de/Digitale-Imagepflege-mit-Google/%21142391/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">70.000 Anträge auf Löschung</a> eingegangen, davon waren 12.000 aus Deutschland, der Hochburg der Streetview-Verweigerer. Und Zensoren, denn was in den Medien zuerst voller Schadenfreude falsch dargestellt wurde und die Löschanträge wohl nur noch weiter beförderte, war der Fakt, dass nicht die Quelle der unliebsamen Informationen nach einer angemessenen Prüfung gelöscht wird, sondern der Weg via Google und das eben auf unklare Art und Weise. Für den Rechtsanwalt <a href="https://twitter.com/RAStadler" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Thomas Stadler</a> ist das Urteil gerade deshalb problematisch, “<em>weil es das Spannungsverhältnis zwischen Persönlichkeitsrecht/Datenschutz einerseits und Meinungs-, Presse- und Informationsfreiheit andererseits höchst <a href="https://netzpolitik.org/2014/kommentar-zum-eugh-urteil-vorrang-des-datenschutzes-vor-meinungs-und-informationsfreiheit/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">einseitig zugunsten des Datenschutzes</a> auflöst</em>“. Suchmaschinen nehmen aber in unserer vernetzten Gesellschaft eine elementare Rolle ein, denn sie ermöglichen Nutzern aus Unmengen an Informationen, die für sie relevanten Daten zu finden. Diesem wichtigen Grundstein in unserer digitalen Kommunikation und dem Umgang mit Informationen, könnte das Urteil ein jähes Ende bereiten, denn der Europäische Gerichtshof gibt in seinem Urteil dem Datenschutz einen regelmäßigen Vorrang vor der Meinungs- und Informationsfreiheit und fördert somit ein <a href="https://netzpolitik.org/2014/kommentar-zum-eugh-urteil-zuviel-des-guten-privatisierte-rechtsdurchsetzung-auf-dem-vormarsch/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Regime privater Rechtsdurchsetzung</a>. Schnell traf es auch vor allem die Medien, die von Google Hinweise auf die Löschung von ihren Links aus den Ergebnislisten erhielten. In Deutschland waren das u.a. die taz, Spiegel Online und Zeit Online. In Großbritannien waren es die BBC, die Daily Mail und der Guardian, dessen Autor <a href="https://twitter.com/jamesrbuk" target="_blank" rel="noopener noreferrer">James Ball</a> an insgesamt sechs nicht mehr via Google auffindbaren Artikeln <a href="http://www.theguardian.com/commentisfree/2014/jul/02/eu-right-to-be-forgotten-guardian-google" target="_blank" rel="noopener noreferrer">aufzeigte</a>, dass man nur die Informationen über eine Person auffindet, die diese zulässt. Das primär gegen Google gerichtete Urteil trifft aber auch andere Plattformen im Internet und das Fehlen eines klaren Prozesses, wie mit Löschanfragen umgegangen wird, schafft Unsicherheit – auf Seiten der Plattformbetreiber und der Nutzer – und Gelegenheit für Leute, die ihre digitales Image polieren wollen. “<em>Da jetzt alle Menschen formal in der Lage sind, ihre digitale Biographie so zu gestalten, wie sie es wünschen, schürt dies nur die Intransparenz</em>“, sagt <a href="https://twitter.com/ChristianScherg" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Christian Scherg</a>, Gründer des auf Online-Reputationsmanagement spezialisierten Unternehmens “Revolvermänner” <a href="http://www.faz.net/aktuell/beruf-chance/recht-und-gehalt/google-eugh-urteil-persoenlichkeitsrechte-12974670.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">auf Faz.net</a>.</p>
<h3>Der Willkür Tür und Tor geöffnet?</h3>
<p><a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/548539218_9f1b637273_z.jpg"><img decoding="async" class=" wp-image-141049 alignleft" alt="548539218_9f1b637273_z" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/548539218_9f1b637273_z-630x419.jpg" width="312" height="207" /></a>Ich selber bin vor wenigen Wochen Opfer eines Löschantrags geworden, der die zur Zeit vorherrschende Willkür aufzeigt. Am 14. Mai erhielt ich eine Mitteilung von Yahoos Foto-Plattform <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Flickr" target="_blank" rel="nofollow noopener noreferrer">Flickr</a>, dass “<em>in einigen Regionen Porträtrechte unter das Copyright fallen, d. h. dass Personen verlangen können, dass Bilder, auf denen Sie abgebildet sind, aus dem Flickr Fotostream entfernt werden, wenn sie eine gültige Identifikation vorlegen. Wir haben eine solche Anfrage von Angelo D’Angelico erhalten</em>“. Flickr löschte das Foto ohne weitere Recherche. Das sich D’Angelico als die abgebildete Person identifizieren konnte, reichte Flickr vollkommen aus. Was das Flickr-Team nicht wissen konnte, da sie es nicht geprüft haben, war der Fakt, dass ich das Foto als Journalist auf einer öffentlichen <a href="https://www.flickr.com/photos/tobiasschwarz/sets/72157632692234126/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Veranstaltung</a> gemacht habe. An dem Abend stellten sich die Kandidaten für die Berliner Liste von Bündnis 90/Die Grünen zur Bundestagswahl 2013 vor. Neben den Bundestagsabgeordneten Renate Künast und Lisa Paus, bewarben sich auch die Landesabgeordneten Andreas Otto und Özcan Mutlu um einen aussichtsreichen Listenplatz, herausgefordert von Angelo D’Angelico. Das öffentliche Interesse daran war groß, denn selbst auf Welt.de wurde Angelo D’Angelico, “<em>der seit 2010 Parteimitglied ist</em>“, namentlich als Herausforderer erwähnt. Das öffentliche Interesse oder mein journalistisches Fotowerk, dass wohl für immer im Digitalen festgehalten hat, dass Angelo D’Angelico sich einmal für einen Listenplatz zur Bundestagswahl beworben hat und jeder von da aus weiter recherchieren kann, <a href="http://gruene-berlin.de/lmv13" target="_blank" rel="noopener noreferrer">dass es nicht geklappt hat</a>, waren aber nicht die Gründe, warum Angelo D’Angelico Flickr aufforderte, das Bild zu löschen. Am 5. Mai forderte er mich in einer Mail persönlich auf, das Bild zu löschen, da er eine “<em>Bereitstellung von Content auf einer kommerziellen Seite mit Nutzungsabtretung</em>” ablehne. Diesem Wunsch kam ich nicht nach, da ich als Urheber des Fotos den Ort der Veröffentlichung (Flickr) und die Wahl der Lizenz (Creative Commons) zur Verbreitung selber bestimmen darf, wie ich ihm auch ausführlich erklärte. Da ich Angelo D’Angelico als einen in der Stärkung von Urhebern an sich Gleichgesinnten bei den Berliner Grünen kannte, nahm ich an, dass er meine Rechte als Urheber akzeptieren würde.</p>
<h3>Es fehlen einheitliche Regeln</h3>
<p>Wenige Tage später erhielt ich die bereits erwähnte Mitteilung von Flickr, dass das Bild gelöscht wurde (Flickr Case 3230246). Ich wandte mich daraufhin an <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Yahoo" target="_blank" rel="nofollow noopener noreferrer">Yahoo</a> Deutschland und erklärte den Sachverhalt, dass es sich bei dem Foto um ein journalistisches Werk von einer öffentlichen Veranstaltung mit öffentlichem Interesse handle. Eine Sprecherin des Unternehmens schrieb mir zurück, dass das “<em>Bild auf der Grundlage von internen Richtlinien, die dem Schutz von Portraitrechten dienen, entfernt wurde</em>“. Mir wurde aber die Möglichkeit gegeben, dass Bild Yahoo zuzusenden, damit sie “<em>mit Blick auf die zusätzlichen Informationen, u.a. dass es im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung mit Presseanwesenheit aufgenommen wurde</em>“, prüfen, ob es “<em>wieder hochgeladen werden kann</em>“. <a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/14529136059_2106d0769c_z.jpg"><img decoding="async" class=" wp-image-141050 alignleft" alt="14529136059_2106d0769c_z" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/14529136059_2106d0769c_z-630x420.jpg" width="326" height="217" /></a>Es konnte wieder hochgeladen werden. 40 Tage nach meiner Mail teilte mir die gleiche Unternehmenssprecherin mit, dass sie “<em>zu dem Schluss gekommen [ist], dass (…) dieses Foto wieder auf Flickr hochladen können. Angesichts [der] Angaben gehen wir in diesem speziellen Fall davon aus, dass es sich um eine öffentliche Veranstaltung gehandelt hat, bei der Pressevertreter zumindest geduldet wurden. Dieser Umstand war uns bei der ursprünglichen Prüfung dieses Falles nicht bewusst, weshalb – wie wir Ihnen bereits mitgeteilt hatten – das Foto zum Schutz von Portraitrechten entfernt wurde</em>“. Auf meine Nachfrage zu den Folgen des “Recht auf Vergessen”-Urteil für Yahoo, wurde ohne weiteren Kommentar auf das offizielle Statement von Yahoo verwiesen: “<em>In light of the European Court of Justice decision, our team is currently in the process of developing a solution for Yahoo users in Europe that we believe balances the important privacy and freedom of expression interests</em>“. Die ungerechtfertigte Löschung des Bildes aufgrund einer unbegründeten Anfrage von Angelo D’Angelico, aber auch die 40 Tage andauernde Prüfung des Sachverhalts eines einzigen Bildes, wobei meines Wissens nach Yahoo nicht bei der Grünen Jugend Berlin nachgefragt hat, ob es sich wirklich um eine öffentliche Veranstaltung handelte, zeigen die Notwendigkeit von transparenten Regeln, wie mit Löschanfragen umgegangen werden muss und wie die Pressefreiheit weiterhin geschützt werden kann. Noch zeigt die Politik in ihrem gegen Google gerichteten Regulierungswahn kein Bewusstsein für die Problematik. Auf einem an diesem Donnerstag in Brüssel angesetzten Treffen der europäischen Datenschützer, sind <a href="http://www.bloomberg.com/news/2014-07-17/eu-privacy-watchdogs-and-search-engines-meet-next-week.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">nur Google und Microsoft</a> geladen. Europäische Suchmaschinen oder andere Vertreter von Organisationen wie Reporter ohne Grenzen oder European Digital Rights (EDRi) fehlen bei der Sitzung. Dabei wäre ein breiter Multistakeholder-Dialog jetzt genau das, was die weitere Entwicklung des unzureichend begründeten und gefährlichen “Recht auf Vergessen” braucht.   <em>Dieser Artikel erschien zuerst auf netzpiloten.de</em> Teaser und Image: Motaz Abuthiab Bild Angelo D&#8217;Angelico: Tobias Schwarz</p>
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		<title>Netzpolitischer Einspruch: Vorratsdatenspeicherung auf die Müllhalde der Geschichte</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Konstantin von Notz]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 11 Jun 2014 14:16:04 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Themen]]></category>
		<category><![CDATA[Netzpolitischer Einspruch]]></category>
		<category><![CDATA[Vorratsdatenspeicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Konstantin von Notz]]></category>
		<category><![CDATA[Digitale Bürgersprechstunde]]></category>
		<category><![CDATA[Europäischer Gerichtshof]]></category>
		<category><![CDATA[Reinhard Grindel]]></category>
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					<description><![CDATA[]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="wpb-content-wrapper"><div data-parent="true" class="vc_row row-container" id="row-unique-0"><div class="row limit-width row-parent"><div class="wpb_row row-inner"><div class="wpb_column pos-top pos-center align_left column_parent col-lg-12 single-internal-gutter"><div class="uncol style-light"  ><div class="uncoltable"><div class="uncell no-block-padding" ><div class="uncont" ><div class="uncode_text_column text-lead" ><p>Nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) Anfang April entschieden hat, dass die Speicherung von Kommunikationsdaten ohne Verdacht auf Straftaten nicht mit europäischem Recht vereinbar ist, sprach sich der CDU-Bundestagsabgeordnete Reinhard Grindel am 4. Juni in der <a href="https://www.youtube.com/watch?v=7kpVTvHgS8o" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Digitalen Bürgersprechstunde</a> für einen deutschen Alleingang aus. Bundesjustizminister Heiko Maas widersprach dem nun in einem <a href="http://www.spiegel.de/politik/deutschland/nsa-affaere-maas-fordert-snowden-zu-voller-kooperation-in-moskau-auf-a-973873.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Interview </a>und kündigte an, dass es ohne eine europäische Richtlinie keine Vorratsdatenspeicherung in Deutschland geben werde. In unserer Reihe &#8220;Netzpolitischer Einspruch&#8221; fordert Konstantin von Notz (Grüne) von der Großen Koalition, die Vorratsdatenspeicherung endgültig zu begraben.</p>
</div><div class="uncode_text_column" ></p>
<h3>Konstantin von Notz:</h3>
<p>Spätestens seit dem jüngsten Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ist die Debatte um das weitere Vorgehen in Sachen Vorratsdatenspeicherung erneut voll entbrannt. Als extrem ideologisch erweisen sich die Befürworter der Vorratsdatenspeicherung, die trotz der zweiten herben Niederlage vor dem Europäischen Gerichtshofs weiter an der hoch umstrittenen Datenspeicherung festhalten.<br />
Dabei war das jüngste Urteil des Europäischen Gerichtshofs eine erneute herbe Niederlage für die Befürworter von anlasslosen Massendatenspeicherungen. Das Urteil ist somit auch eine einzige Ohrfeige für die schwarz-rote Bundesregierung, die sich in ihrem Koalitionsvertrag mit Verweis auf die Richtlinie für eine rasche Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen hatte. Die grüne Bundestagsfraktion hat gleich zu Beginn der Legislaturperiode erneut einen Antrag in den Bundestag eingebracht, in dem wir die Bundesregierung aufgefordert haben, von der höchst umstrittenen Datenspeicherung endlich Abstand zu nehmen und sich in Brüssel dafür einzusetzen, dass die Datenspeicherung dahin kommt, wohin sie gehört: auf die Müllhalde der Geschichte.<br />
Obwohl sich sowohl das höchste deutsche als auch das höchste europäische Gericht klar gegen anlasslose und unverhältnismäßige Massenspeicherungen und einen mit ihr einhergehenden Generalverdacht ausgesprochen haben, obwohl die Europäische Kommission angekündigt hat, endgültig auf Strafzahlungen zu verzichten, obwohl wir durch die Nicht-Umsetzung einer von Anfang an für nichtig erklärten Richtlinie im europäischen Vergleich nun hervorragend dastehen und sich auch andere EU-Mitgliedsstaaten mittlerweile von der Vorratsdatenspeicherung verabschieden, halten einige wenige sicherheitspolitische Hardliner aus den Reihen der Union weiterhin an der hochumstrittenen Vorratsdatenspeicherung fest.<br />
Als hätte es das jüngste Urteil nie gegeben, haben die CDU-Innenminister gerade in ihrer „Erfurter Erklärung“ eine rasche Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung und einen erneuten nationalen Alleingang gefordert. Über diese anhaltende Realitätsverweigerung in Teilen der GroKo kann man nur den Kopf schütteln, genauso über die Versuche der Union, das Urteil nun als Beweis für die Vereinbarkeit der VDS mit geltendem EU-Grundrecht bewusst umzuinterpretieren. Das Klammern an ein Instrument aus der Mottenkiste der Sicherheitspolitik durch einige Law &amp; Order-Dinosaurier aus den Reihen der Union ist mir unverständlich.<br />
Die Angesprochenen sind scheinbar auch durch eine seit mehreren Jahren geführte Diskussion und intensiven Austausch der Argumente für und wider eine Vorratsdatenspeicherung nicht davon abzubringen, auch noch ein drittes Mal gegen die gleiche bürgerrechtliche Wand zu laufen. Den Sicherheitsbehörden, denen wir endlich tatsächliche effektive und mit unserer Verfassung in Einklang zu bringende Instrumente der Strafverfolgung an die Hand reichen müssen, erweisen sie durch ihre ideologisches Klammern an die Vorratsdatenspeicherung einen Bärendienst. Als Grüne behalten wir uns ausdrücklich vor, erneut in Karlsruhe gegen eine großkoalitionäre Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung zu klagen.</p>
<div id="stcpDiv">
<p id="stcpDiv">Bilder: oben: <a href="http://www.flickr.com/photos/95284782@N06/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">marsmet548</a> <a href="http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.0/deed.de" target="_blank" rel="noopener noreferrer">(CC BY-NC-SA 2.0)</a></p>
<p><strong><a href="http://politik-digital.de/?s=%22netzpolitischer+einspruch%22" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Hier gibt es weitere Beiträge der Reihe “Netzpolitischer Einspruch”</a></strong></p>
</div>
<p><a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x11011.png"><img decoding="async" class="alignleft wp-image-139428" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x11011.png" alt="CC-Lizenz-630x1101" width="441" height="77" /></a></p>
</div></div></div></div></div></div><script id="script-row-unique-0" data-row="script-row-unique-0" type="text/javascript" class="vc_controls">UNCODE.initRow(document.getElementById("row-unique-0"));</script></div></div></div>
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		<title>Netzpolitischer Einspruch: Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Vorratsdatenspeicherung ist eindeutig</title>
		<link>https://www.politik-digital.de/news/netzpolitischer-einspruch-urteil-des-europaeischen-gerichtshofs-zur-vorratsdatenspeicherung-ist-eindeutig-140302/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Halina Wawzyniak]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 11 Jun 2014 14:09:53 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Themen]]></category>
		<category><![CDATA[Netzpolitischer Einspruch]]></category>
		<category><![CDATA[Vorratsdatenspeicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Halina Wawzyniak]]></category>
		<category><![CDATA[Digitale Bürgersprechstunde]]></category>
		<category><![CDATA[Europäischer Gerichtshof]]></category>
		<category><![CDATA[Reinhard Grindel]]></category>
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					<description><![CDATA[]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="wpb-content-wrapper"><div data-parent="true" class="vc_row row-container" id="row-unique-1"><div class="row limit-width row-parent"><div class="wpb_row row-inner"><div class="wpb_column pos-top pos-center align_left column_parent col-lg-12 single-internal-gutter"><div class="uncol style-light"  ><div class="uncoltable"><div class="uncell no-block-padding" ><div class="uncont" ><div class="uncode_text_column text-lead" ><p>Nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) Anfang April entschieden hat, dass die Speicherung von Kommunikationsdaten ohne Verdacht auf Straftaten nicht mit europäischem Recht vereinbar ist, sprach sich der CDU-Bundestagsabgeordnete Reinhard Grindel am 4. Juni in der <a href="https://www.youtube.com/watch?v=7kpVTvHgS8o" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Digitalen Bürgersprechstunde</a> für einen deutschen Alleingang bei der Vorratsdatenspeicherung aus.</p>
</div><div class="uncode_text_column" ><p>Der Justizminister Heiko Maas lehnt einen solchen Alleingang ab. Wir haben Halina Wawzyniak (Linke) zu Grindels Aussage und einem möglichen nationalen Alleingang befragt.<br />
<iframe hcb-fetch-image-from="https://www.youtube.com/watch?v=7kpVTvHgS8o" title="Reinhard Grindel zur Vorratsdatenspeicherung" width="840" height="473" src="https://www.youtube.com/embed/7kpVTvHgS8o?feature=oembed&#038;width=840&#038;height=1000&#038;discover=1" frameborder="0" allow="accelerometer; autoplay; encrypted-media; gyroscope; picture-in-picture" allowfullscreen></iframe></p>
<h3><em>Frau, Wawzyniak, wie stehen Sie zu dem Vorstoß von Herrn Grindel?</em></h3>
<p>Ich lehne den Vorstoß von Herrn Grindel ab. Leider kommt er nicht allzu überraschend. Dass es sowohl in der Union als auch in der SPD einige Fans der Vorratsdatenspeicherung gibt, ist zumindest nichts Neues. Ich frage mich, wann Herr Grindel und seine Koalitionskollegen in der Realität ankommen. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes ist eindeutig. Ich erkenne darin jedenfalls keine Möglichkeit einer wie auch immer gearteten Vorratsdatenspeicherung, die mit der europäischen Grundrechtecharta vereinbar wäre. Und selbst wenn es einen Spielraum gäbe, müsste – angesichts der seit einem Jahr bekannten Massenüberwachung durch Geheimdienste – jedem klar sein, dass unser Rechtsstaat und unsere Demokratie kein Plus an Überwachung vertragen können, ohne erheblichen Schaden zu nehmen.</p>
<h3><em>Rechnen Sie mit einer nationalen Regelung, wenn immer mehr Stimmen aus der CDU-Fraktion einen deutschen Alleingang fordern?</em></h3>
<p>Jahrelang haben die Befürworter der Vorratsdatenspeicherung in der Bundesrepublik Angst vor Strafzahlungen wegen Nicht-Einhaltung der nun für nichtig erklärten EU-Richtlinie geschürt. Dieselben Leute wollen nun einen Verstoß gegen die EU-Grundrechtecharta in Kauf nehmen? Das ist doch absurd. Ich hoffe sehr, dass sich nicht nur in der Union, sondern auch bei der SPD die Vernunft durchsetzt. DIE LINKE wird jedenfalls jedem Versuch, die Überwachung der Bevölkerung auszuweiten, entschiedenen Widerstand entgegensetzen.</p>
<p id="stcpDiv">Bilder: oben: <a href="http://www.flickr.com/photos/95284782@N06/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">marsmet548</a> <a href="http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.0/deed.de" target="_blank" rel="noopener noreferrer">(CC BY-NC-SA 2.0)</a></p>
<p><strong><a href="http://politik-digital.de/?s=%22netzpolitischer+einspruch%22" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Hier gibt es weitere Beiträge der Reihe “Netzpolitischer Einspruch”</a></strong><br />
<a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x11011.png"><img decoding="async" class="alignleft wp-image-139428" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x11011.png" alt="CC-Lizenz-630x1101" width="441" height="77" /></a></p>
</div></div></div></div></div></div><script id="script-row-unique-1" data-row="script-row-unique-1" type="text/javascript" class="vc_controls">UNCODE.initRow(document.getElementById("row-unique-1"));</script></div></div></div>
</div>]]></content:encoded>
					
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		<title>Bald von Google vergessen &#8211; Digitale Presseschau 20/2014</title>
		<link>https://www.politik-digital.de/news/bald-von-google-vergessen-digitale-presseschau-202014-139722/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Felix Idelberger]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 16 May 2014 13:22:10 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Presseschau]]></category>
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		<category><![CDATA[Edward Snowden]]></category>
		<category><![CDATA[Europäischer Gerichtshof]]></category>
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					<description><![CDATA[Am Dienstag hat der EuGH ein Urteil gefällt, das im Netz Applaus wie Kritik gleichermaßen fand. Streitpunkt dieser Woche in [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Am Dienstag hat der EuGH ein Urteil gefällt, das im Netz Applaus wie Kritik gleichermaßen fand. Streitpunkt dieser Woche in Deutschland war die Anhörung von Edward Snowden vor dem NSA-Untersuchungsauschuss. Neben diesen Themen ging es auch um die Beziehung zwischen Mensch und Maschine und das Thema Gesichtserkennung. Schauen sie selbst!</p>
<h3>Video der Woche</h3>
<p>http://www.youtube.com/watch?v=4X8QQCGY-sk<br />
Haben Sie in Ihrer Kindheit SuperDiscs anstelle von Schallplatten getauscht? In unserem Video der Woche vom elektrischen Reporter mit dem Titel „Retrocomputing“ geht es um Arcade-Spieleautomaten und Computer-Technik von gestern. Heutzutage existieren nicht mehr derart hohe Hürden für den Informationsaustausch, vielmehr stehen wir vor der Herausforderung, wie wir in Zeiten von Sozialen Medien mit „Liebeskummer Online“ umgehen und Distanz zu Ex-Partnern schaffen.</p>
<h3><a href="http://www.cicero.de/nsa-untersuchungsausschuss-die-bundesregierung-missachtet-das-parlament/57575" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Ärger mit „Herrn Snowden“</a></h3>
<p>Das Phantom Edward Snowden geistert weiter durch die bundesdeutsche Politik. Seitdem die Regierung Anfang Mai ein fragwürdiges US-Gutachten vorgelegt hat, um gegen die Vernehmung des Whistleblowers durch den zuständigen Ausschuss zu argumentieren, häuft sich die Kritik. Cicero-Autor Peter von Becker interpretiert die jüngsten Geschehnisse vor allem als politisches Ränkespiel der Großkoalitionäre Merkel und Gabriel. Sein Vorwurf an die Regierung: Feigheit vor dem „großen Bruder Amerika“.</p>
<h3><a href="http://berlinergazette.de/digitales-spiegelkabinett-warum-unsere-beziehung-zum-internet-einer-therapie-bedarf/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Mensch und Maschine in der Beziehungskrise?</a></h3>
<p>„Katerstimmung“ attestiert Kulturwissenschaftlerin Mercedes Bunz „den Freunden des Digitalen“. Doch Unmut gegenüber dem Internet lässt sie nicht gelten. Weil wir auf Technik ohnehin nicht mehr verzichten könnten und unsere Dienste und Geräte trotzdem munter weiter benutzten, müssten wir eher unsere Beziehung dazu hinterfragen. Hierzu liefert der Beitrag einige interessante Ideen.</p>
<h3><a href="http://blog.zdf.de/hyperland/2014/05/europawahlen-die-digitale-agenda-der-parteien/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Auf den Punkt gebracht: Netzpolitik für Europa</a></h3>
<p>Wer kümmert sich eigentlich ums Netz? In den Wahlprogrammen zur Europawahl finden sich bei jeder Partei netzpolitische Positionen, doch wie sieht die Digitale Agenda der europäischen Volksvertreter konkret aus? IT- und Medienjournalistin Christiane Schulzki-Haddouti liefert hierzu einen wohl recherchierten Überblick, der das breite Themenfeld auf die Eckpunkte Datenschutz, Geheimdienste, Urheberrecht und Breitbandausbau herunterbricht.</p>
<h3><a href="http://www.wiwo.de/technologie/digitale-welt/recht-auf-vergessen-der-falsche-jubel-ueber-das-google-urteil/9890884.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">„Teile der Suchergebnisse wurden auf Wunsch des Gesuchten entfernt“</a></h3>
<p>Nutzern von Googles Suche wurden lange die Begriffe „Escort“ und „Prostituierte“ durch die automatische Textvervollständigung vorgeschlagen, wenn sie nach Bettina Wulff suchten, bis diese dagegen erfolgreich geklagt hat. Doch sollten auch Suchergebnisse entfernt werden, die auf wahre Ereignisse verweisen? In seinem Kommentar „der falsche Jubel über das Google-Urteil“ bewertet Oliver Voß das Urteil des europäischen Gerichtshofs, bestimmte Suchergebnisse auf Wunsche zu löschen, als Einschränkung der Informationsfreiheit statt als Sieg für die Privatsphäre.</p>
<h3><a href="http://www.freitag.de/autoren/the-guardian/sei-kein-fremder" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Sie wurden [wobei-sie-nicht-gesehen-werden-wollen] gesichtet</a></h3>
<p>Menschen befürchten bald nicht mehr nur nicht Herr über ihre eigenen Daten zu sein, sondern auch die Kontrolle über Bilder von sich zu verlieren. Mit <a href="http://www.netzwelt.de/videos/14211-google-glass-hamburg-altona-unterwegs.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Google Glass</a> könnte jeder jederzeit eine Kamera tragen, die das Potenzial besitzt Menschen zu fotografieren. Anschließend würde z. B. Facebook die hochgeladenen Fotos analysieren und sie Nutzern zuordnen. Auch für personalisierte Werbung soll Gesichtserkennung eingesetzt werden. Welche Implikationen hat dies für unseren Alltag?</p>
<h3><a href="http://t3n.de/news/luca-analytics-mehr-bewegung-545126/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Eigene Dienste, eigene Macht</a></h3>
<p>Mithilfe des Dreisatzes „Sascha Lobo, app.net und meine Frau“ argumentiert Luca Carracciolo, wieso für die Meisten „die NSA-Spähattacke ungefähr so konkret ist wie eine Sonnenexplosion in einer weit entfernten Galaxie“. Er behauptet, dass zuerst die Netzavantgardisten sich ändern müssen, bevor wir die Debatte über das Netz in die Mitte der Gesellschaft tragen können, um eine kritische Masse zu bilden.<br />
Co-Autor: Jakob Werlitz.<br />
Foto: Screenshot Video<br />
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