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	<title>Flipboard &#8211; politik-digital</title>
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	<description>Information, Kommunikation, Partizipation</description>
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	<title>Flipboard &#8211; politik-digital</title>
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		<title>Der politik-digital.de App-Test &#8211; Flipboard</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Franziska Wiesner]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 29 Oct 2014 14:35:25 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
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					<description><![CDATA[In einer losen Reihe stellen wir hier künftig Apps aus den Bereichen Politik, E-Democracy, Medien und Gesellschaft vor – weil [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/App-Test-Bild1.jpg"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-142588" alt="App Test Bild" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/App-Test-Bild1.jpg" width="640" height="280" /></a>In einer losen Reihe stellen wir hier künftig Apps aus den Bereichen Politik, E-Democracy, Medien und Gesellschaft vor – weil wir sie für nützlich halten und empfehlen oder weil sie uns einfach Spaß machen. Heute: die Flipboard-App für die Erstellung persönlicher Magazine.</p>
<h3>Das Versprechen</h3>
<p>Mit Flipboard kann jeder zum Herausgeber werden. Nachrichten, Interessen und soziale Updates können in individualisierten Magazinen zusammengestellt werden – zu beliebigen Themen und in schicker Blätter-Optik. Der Clou: die Möglichkeit, Posts aus den sozialen Medien zu abonnieren und bearbeiten. Verschiedenste Rubriken (z. B. News, Politik, Wirtschaft, Digital, Reisen, …) laden zum Stöbern ein.<br />
<span style="text-decoration: underline">Zielgruppe:</span> Medienjunkies mit vielen unterschiedlichen Interessen, die ihre Favoritenthemen selbst auswählen wollen, sich beim Durchblättern gerne inspirieren lassen und die Vorteile abonnierter Inhalte schätzen.</p>
<h3>Der erste Eindruck</h3>
<p>Flipboard besticht durch<a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/Flipboard_4.jpg"><img decoding="async" class=" wp-image-142697 alignleft" alt="Flipboard_4" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/Flipboard_4.jpg" width="200" height="284" /></a> eine bilder- und inhaltsreiche Optik, die dank der klaren Struktur doch übersichtlich bleibt. Mit vorgeschlagenen Themenblöcken sind der Einstieg in die App einfach und die Bedienung intuitiv, was das Zurechtfinden im Dschungel der Inhalte erleichtert. Zudem ist die “Flip”-Technik als Simulation des Umblätterns reizvoll und bringt Spaß.</p>
<h3>Und im Detail</h3>
<p>Der Flipboard-Einsteiger kann aus 18 Themenkategorien auswählen. Die App ist neben der deutschen in 24 weiteren länderspezifischen Editionen darstellbar. Per Suchfunktion werden Begriffe gefunden, die übersichtlich nach Plattform (Flipboard Magazin, Twitter, Google+ etc.) aufgelistet werden.<br /></br><span style="text-decoration: underline">Personalisierung:</span> Eine eigene Kontoeinrichtung ist praktisch für alle, die sich mit Social Media vernetzen, eigene Magazine erstellen und Zugriff von allen Endgeräten haben wollen.<br />
Die abonnierten Themen, hier Magazine genannt, erscheinen auf der Startseite im Kachelformat unter den „Titelstories“. Damit hat der User seine abonnierten Titel alle im Blick. Ein Löschen der Abos ist jederzeit möglich.<br /></br><span style="text-decoration: underline">Interaktiv:</span> Neben dem Durchstöbern von Magazinen anderer Leser, die man durch soziale Kontakte oder die Themensuche gefunden hat, besteht die Hauptfunktion im Zusammenstellen eigener Themen. Das funktioniert mit wenigen Klicks, und die erstellte Auswahl kann öffentlich oder privat gespeichert werden. Nicht-öffentliche Magazine sind für andere Leser unsichtbar. Der User füllt sein persönliches Magazin mit interessanten Artikeln durch ein „+“, einzelne Artikel können favorisiert oder über soziale Medien geteilt werden. Egal ob Twitter, Facebook, Google+, Flicker oder acht andere Kanäle (LinkedIn, Instagram, Tumblr, 500px, Sina Weibo, Renren, Soundcloud, Youtube, New York Times, Financial Times): Mit der Flipboard-App können interessante Themen schnell und unkompliziert verbreitet werden und eine große Leserschaft erreichen.<br />
<a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/Flipboard_5.jpg"><img decoding="async" class=" wp-image-142696 alignright" alt="Flipboard_5" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/Flipboard_5.jpg" width="200" height="285" /></a><br />
<span style="text-decoration: underline">Menü:</span> Das Menü ist übersichtlich gegliedert – wenn man nur in vorgegebenen Kategorien stöbern möchte. Danach wird es vielschichtiger, bleibt aber intuitiv. Mit der klaren Struktur, die an Windows-Kacheln erinnert, ist die Bilderflut überschaubar.<br />
Die Startseite zeigt lediglich die Titelstories und abonnierten Magazine an, alle weiteren Funktionen sind über das Lesezeichensymbol erreichbar.<br />
Das Inhaltsmenü wird über ein Lesezeichen auf der Startseite erreicht. Hier kann man mit einem Klick einen Tweet oder Facebook-Kommentar posten und jederzeit zwischen den angemeldeten Konten wechseln. Weitere Menüpunkte auf der Inhaltsseite sind: Suche, „Mein Flipboard“, die Social Media-Kontenverwaltung sowie Listen für „Benachrichtigungen“ und „Freunde“. Unter der Überschrift „Mehr entdecken“ sind weitere Themenvorschläge zu finden.<br />
Zusätzliche Features wie die Möglichkeit zum späteren Lesen, das Stummschalten von Autoren, die Reduzierung der Datenverwendung oder der Offline-Abruf können unter Einstellungen angewählt werden.<br /></br><span style="text-decoration: underline">Datenschutz:</span> Nach Zustimmung zur kontenübergreifenden Nutzung (z.B. Twitter) wird der User explizit darauf hingewiesen, dass die App Tweets veröffentlichen und aus der Timeline lesen, das Profil aktualisieren und Follower anzeigen kann. Die Autorisierung erlaubt jedoch nicht den Zugriff auf Direktnachrichten oder das eigene Twitter-Passwort. Im Kleingedruckten erfährt der Leser, dass der App-Zugang immer über Einstellungen veränderbar und die Abmeldung der Konten möglich ist. In den Datenschutzrichtlinien ist nachzulesen, dass eine Benutzer-ID erstellt und mit den Anmeldedaten verknüpft wird. Unter Einstellungen kann der User Push-Benachrichtigungen wie Reflips, Erwähnungen und aktuelle Nachrichten abschalten. Auch die Datenverwendung kann ausgestellt werden.</p>
<h3>Fazit</h3>
<p>Flipboard bietet viel mehr als nur Nachrichten: Durch die Vernetzung verschiedenster Plattformen erhält der User News und andere Themen, die für ihn von Interesse sein können, auf einen Blick. Dank einer übersichtlichen Gestaltung und des intuitiven Handlings wird einem das Durchstöbern leicht gemacht. Die Social Media-Anbindung verbindet die Suche nach Informationen und ermöglicht es, schnell eigenen Content zu verbreiten. Spaß bringen die Möglichkeiten, neue Themen zu entdecken, anderen Lesern zu folgen und eigene Themen immer wieder neu zusammenzustellen. Auch in der Gestaltung eigener Magazine mit bildgewaltigen Startseiten kann man sich als Magazinmacher ausprobieren. Die Trennung von öffentlichen und nicht-öffentlichen Magazinen ist ein Plus, ebenso wie der mögliche Zugriff von verschiedenen Endgeräten.<br />
<span style="text-decoration: underline">Was wir uns noch gewünscht hätten:</span> Die App bietet viel, aber eine komplexere Suche mit mehreren Schlagworten bringt nicht die erhofften Ergebnisse. Wie sehr Flipboard den User durch vorgegebene Themen eingrenzt, hängt von dessen Geduld ab und seiner Bereitschaft, sich nach eigenen Suchworten für seine Interessen umzusehen. In der Einbindung weiterer Social Media-Kanäle steckt noch Potenzial.</p>
<h3>Kompatibilität und technische Daten</h3>
<p>Getestet wurde Version 2.1.2 auf Android<br />
<strong>Update 30.10.2014</strong> es gibt eine ganz frische <a href="http://inside.flipboard.com/2014/10/29/the-new-flipboard-gets-personal-with-over-30000-topics-to-follow/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Version</a>, welche Flipboard noch spannender macht! Flipboard erreicht eine bessere Personalisierung durch über 30.000 Themen aus denen Nutzer wählen können. In der neuen Version stellt „The Daily Edition“ jeden Morgen ab 7 Uhr in einem übersichtlichen Magazin die wichtigsten Nachrichten zu den Themen News, Wirtschaft, Technik, Sport und Kultur bereit.<br />
<span style="text-decoration: underline">Bewertungen:</span><br />
<a href="https://play.google.com/store/apps/details?id=flipboard.app" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Google Play</a>: 4,4 von 5<br />
<a href="https://itunes.apple.com/us/app/flipboard-your-social-news/id358801284?mt=8" target="_blank" rel="noopener noreferrer">iTunes</a>: 4,5<br />
<a href="http://www.windowsphone.com/en-us/store/app/flipboard/e5723a43-42c8-4e25-b322-115f07bd44f1" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Windows Phone</a> 3,5<br />
Bild: <a href="http://www.flickr.com/photos/danielygo/5103425259" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Daniel Go</a><br />
<a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x11011.png" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><img decoding="async" class="alignleft  wp-image-139428" alt="CC-Lizenz-630x1101" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x11011.png" width="441" height="77" /></a><br />
&nbsp;</p>
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		<title>Der Bundestag beschließt das LSR für Presseverlage</title>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 01 Mar 2013 14:26:29 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesregierung]]></category>
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					<description><![CDATA[Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage wurde heute im Bundestag mit 293 Ja-Stimmen und 243 Nein-Stimmen bei drei Enthaltungen beschlossen. Eine Entscheidung [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/Tobias-Schwarz-Leistungsschutzrecht.jpg"><img decoding="async" class="alignleft size-large wp-image-127279" alt="Tobias Schwarz (CC BY-SA 3.0)" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/Tobias-Schwarz-Leistungsschutzrecht-630x419.jpg" width="630" height="419" /></a><br />
Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage wurde heute im Bundestag mit 293 Ja-Stimmen und 243 Nein-Stimmen bei drei Enthaltungen beschlossen. Eine Entscheidung der schwarz-gelben Bundesregierung gegen die Presse- und Meinungsfreiheit in Deutschland, gegen Innovation, die Informationsfreiheit aller und vor allem gegen die Interessen der urhebenden Journalist_innen. So schlimm diese Entscheidung ist, umgesetzt wird die nun beschlossene Gesetzesvorlage wahrscheinlich nie.<br />
<strong>Das Leistungsschutzrecht ist ein Beweis von Macht</strong><br />
Bis auf 81 Abgeordnete waren heute alle Bundestagsabgeordneten bei der Abstimmung anwesend. Das lag sicher nicht nur am Leistungsschutzrecht für Presseverlage. Die engagierten Redebeiträge aller Parteien zeigten aber, dass das Thema nicht ohne Bedeutung ist. Es geht auch um Macht. Besonders um zu zeigen, wer die Macht besitzt und das ist immer noch die schwarz-gelbe Regierungsfraktion.<br />
Macht bedeutet jede Chance, innerhalb einer sozialen Beziehung den eigenen Willen auch gegen Widerstreben durchzusetzen, gleichviel worauf diese Chance beruht. Max Weber hat das vor über 100 Jahren in seinem Werk <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Wirtschaft_und_Gesellschaft">″Wirtschaft und Gesellschaft″</a> geschrieben und wie so vieles von Weber, trifft diese Feststellung auch heute noch zu. Die Regierungsfraktion hat, gegen jede Vernunft und Warnung von den verschiedensten Seiten, das viel kritisierte Leistungsschutzrecht für Presseverlage durchgesetzt. Es ist schwerer gefährlichen Unsinn durchzusetzen als etwas vernünftiges. Die Regierung hat Macht bewiesen.<br />
Die Presseverlagslobby, angeführt vom Axel Springer Verlag und Hubert Burda Media, hat ihre eigenen Wünsche mit einer dafür empfänglichen Bundesregierung in einen Gesetzestext gießen können. Wer die inzwischen vier Gesetzesentwürfe, die das Leistungsschutzrecht von Springer-Lobbyist Christoph Keeses ersten Idee bis zum heute beschlossenen Gesetzestext liest, wird aber feststellen, dass die Verlage viele Forderungen verloren haben. Vieles davon wird jedoch sowieso nur Verhandlungsmasse gewesen sein und mit dem jetzigen Gesetz werden die Verlage zufrieden sein.<br />
<strong>Das Leistungsschutzrecht schafft noch mehr Rechtsunsicherheit</strong><br />
Die an dem Gesetzesvorhaben aktiv beteiligten Politiker_innen von CDU/CSU und FDP rühmen sich damit, dass ″einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte″ weiterhin ohne Lizenz benutzt werden können. Was das bedeutet, wie lange diese Snippets genannten Textausschnitte genau sind, wissen sie auch nicht. Das wollen sie auch gar nicht, denn ihrer Meinung nach werden das die Gerichte klären. Ein merkwürdiges Verständnis von Gesetzesmacher_innen, die aber ganz im Interesse der Verlage ist. Erst am Montag erklärte Thomas Höppner vom Bundesverband der Zeitungsverleger (BDZV) in einer Anhörung im Bundestag, dass Details sowieso erst nach Verabschiedung des Gesetzes zu klären seien.<br />
Die Presseverlage haben jetzt ein Gesetz bekommen, dass noch befüllt werden muss. Eine Welle an Gerichtsverfahren um jedes einzelne nicht lizenzierte Wort ist vorprogrammiert und von den Verlagen auch gewünscht, denn hier können sie ihre Marktmacht vollkommen ausspielen. Kleine Aggregatoren werden durch ihre schlechtere Position nicht mit am Tisch sitzen, wenn sich die wenigen großen Newsaggregatoren mit den wenigen großen Presseverlagen den Markt aufteilen werden. Die beliebte Newsaggregatoren-App Flipboard hat es vorgemacht und Verträge mit der New York Times, dem Guardian oder Forbes abgeschlossen.<br />
Passiert dies in Deutschland wird eine Folge sein, dass eine Hand voll Presseverlage die einzelnen Lieferanten von Nachrichten auf den Plattformen sein werden, die von den meisten Menschen zum Konsum von Informationen genutzt werden. Kleinere oder neue Startups werden leer ausgehen, genau wie die kleinen Verlage und vor allem die urhebenden Journalist_innen. Wie viel sie bekommen werden ist ungewiss, das es am Ende wenig sein wird, ist anzunehmen. Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage war auch nicht für sie gemacht.<br />
<strong>Warum das Leistungsschutzrecht doch nicht kommen wird</strong><br />
Das Gesetz muss nun in den Bundesrat gehen, in dem die Oppositionsparteien aus dem Bundestag eine Mehrheit gegenüber Schwarz-Gelb besitzen. Bereits am 6. März wird sich der Rechtsausschuss des Bundesrats mit dem Gesetz beschäftigen, am 22. März folgt dann die Diskussion im Plenum. Das Gesetz ist zwar nicht zustimmungspflichtig, aber ein Einspruchgesetz &#8211; der Bundesrat kann es deshalb immer wieder vertagen. Theoretisch bis nach der Bundestagswahl, falls es nicht vorher im Vermittlungsausschuss erledigt wird. Das Leistungsschutzrecht würde dann unabgeschlossen versanden und müsste in der nächsten Legislaturperiode neu eingebracht werden. Sollten CDU/CSU und FDP dann nicht mehr in der Regierung sein, wäre das Gesetz beendet.<br />
Im Oktober äußerten sich zwar auch einige rot-grünen Ländern nicht so ablehnend wie die Bundestagsfraktionen zum Leistungsschutzrecht, aber seitdem haben sich die Länder Niedersachsen und Schleswig-Holstein konsequent gegen das Gesetz ausgesprochen. Um sich klarer gegen Schwarz-Gelb abzugrenzen, werden auch die anderen Ländern sich in das Lager der LSR-Gegener einordnen. Und die Europäische Kommission könnte auch noch mitreden wollen, denn falls sich das Gesetz als Zertifizierungspflicht herausstellt, könnte die Kommission es stoppen. Eine Sprecherin der Kommission erklärt auf Anfrage von Süddeutsche.de, man habe beim Bundesjustizministerium Informationen angefordert, um diese Frage zu klären. Auf einen der beiden Wege wird das Leistungsschutzrecht für Presseverlage gestoppt werden.<br />
<em>Dieser Artikel erschien zuerst auf <a href="http://carta.info/54938/der-bundestag-beschliest-das-lsr-fur-presseverlage/">carta.info</a></em><br />
Bild: Tobias Schwarz (cc by-sa 3.0)<br />
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