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	<title>Gesetzentwurf &#8211; politik-digital</title>
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	<description>Information, Kommunikation, Partizipation</description>
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	<title>Gesetzentwurf &#8211; politik-digital</title>
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		<title>eGovernment-Gesetz auf dem Vormarsch</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Alexander Wilke]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 20 Mar 2012 15:54:09 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Gesetzentwurf]]></category>
		<category><![CDATA[BMI]]></category>
		<category><![CDATA[eGovernment]]></category>
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					<description><![CDATA[Das von der Bundesregierung geplante eGovernment-Gesetz nimmt langsam Gestalt an. Ziel des Gesetzesvorhabens ist, die elektronische Kommunikation zwischen Verwaltung, Bürgern [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<figure id="attachment_16572" aria-describedby="caption-attachment-16572" style="width: 305px" class="wp-caption alignleft"><a href="http://politik-digital.de/egovernment-gesetz-auf-dem-vormarsch/483115_original_r_k_b_by_gerd-altmann_pixelio-de/" rel="attachment wp-att-16572"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="size-medium wp-image-16572 " title="© Gerd Altmann / pixelio.de" alt="© Gerd Altmann / pixelio.de" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/483115_original_R_K_B_by_Gerd-Altmann_pixelio.de_-305x168.jpg" width="305" height="168" /></a><figcaption id="caption-attachment-16572" class="wp-caption-text">© Gerd Altmann / pixelio.de</figcaption></figure>
<p>Das von der Bundesregierung geplante eGovernment-Gesetz nimmt langsam Gestalt an. <a href="http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2012/03/e_government_gesetz.html?nn=366856" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Ziel des Gesetzesvorhabens</a> ist, die elektronische Kommunikation zwischen Verwaltung, Bürgern und Staat zu erleichtern und Rechtsunsicherheiten zu beseitigen.</p>
<p>So sollen nutzerfreundlichere und effizientere elektronische Verwaltungsdienste angeboten, sowie innovative elektronische Verwaltungsdienste ermöglicht werden. Die <a href="http://www.bmi.bund.de/DE/Themen/OeffentlDienstVerwaltung/Informationsgesellschaft/EGovernment/EGovGesetz/EGov_Gesetz_node.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">wesentlichsten Regelungen</a> können Artikel 1 entnommen werden. So ist unter anderem die Rede von einer Verpflichtung der Verwaltung zur Eröffnung eines elektronischen Kanals und zusätzlich der Bundesverwaltung zur Eröffnung eines De-Mail-Zugangs oder die Regelung zur Bereitstellung von maschinenlesbaren Datenbeständen durch die Verwaltung (&#8220;open data&#8221;).</p>
<p>Das bekannte Problem des fehlenden elektronischen Äquivalents zur Schriftform soll dadurch geregelt werden, dass neben der qualifizierten elektronischen Signatur (qeS) noch weitere sichere Technologien zugelassen werden. Ebenfalls geplant sind Web-Anwendungen der Verwaltung, die mit der elektronischen Identifizierung des neuen Personalausweises möglich sind.</p>
<p>Der <a href="http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetzestexte/Entwuerfe/Entwurf_EGov.html?nn=109628" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Entwurf</a> des Gesetzes kann auf der Seite des Bundesministeriums des Innern eingesehen werden.</p>
<p>Zurzeit läuft innerhalb der Bundesregierung noch die Abstimmung über den Entwurf. Da Bundesländer und Interessenverbände an der Diskussion beteiligt sind, gibt es Grund zur Annahme, dass es noch etliche Änderungen geben wird, ehe das Bundeskabinett endgültig über das eGovernment-Gesetz entscheidet.</p>
<p>Bild: © Gerd Altmann / <a href="http://www.pixelio.de/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">pixelio.de</a></p>
<div>
<hr align="left" size="1" width="33%" />
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		<title>Grüner Gesetzentwurf zum Mitmachen</title>
		<link>https://www.politik-digital.de/news/gruener-gesetzentwurf-zum-mitmachen-4956/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Dominique Roth]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 21 Jul 2010 16:36:11 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[EU]]></category>
		<category><![CDATA[Blog]]></category>
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		<category><![CDATA[Bündnis 90/Die Grünen]]></category>
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		<category><![CDATA[Bürgerbeteiligung]]></category>
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					<description><![CDATA[Bündnis 90/Die Grünen haben als erste deutsche Bundestagsfraktion zur Online-Mitarbeit an einer Gesetzesvorlage eingeladen. Auf einem Blog können Internetnutzer den <a href="http://beschaeftigten-datenschutz.de/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Entwurf zum sogenannten „Beschäftigtendatenschutz“</a> bewerten, kommentieren und diskutieren. Die Initiatoren, der netzpolitische Sprecher Konstantin von Notz und die Sprecherin für Arbeitnehmerrechte Beate Müller-Gemmeke, hoffen auf eine rege Beteiligung.
<p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Bündnis 90/Die Grünen haben als erste deutsche Bundestagsfraktion zur Online-Mitarbeit an einer Gesetzesvorlage eingeladen. Auf einem Blog können Internetnutzer den <a href="http://beschaeftigten-datenschutz.de/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Entwurf zum sogenannten „Beschäftigtendatenschutz“</a> bewerten, kommentieren und diskutieren. Die Initiatoren, der netzpolitische Sprecher Konstantin von Notz und die Sprecherin für Arbeitnehmerrechte Beate Müller-Gemmeke, hoffen auf eine rege Beteiligung.</p>
<p>
<!--break-->
</p>
<p>
Bislang sei man mit der Entwicklung des Blogs sehr zufrieden, so das Büro von Notz gegenüber politik-digital.de. Zwar sei die Betreuung des Projekts sehr zeitintensiv, es ergebe sich daraus aber zusätzliches Know-how. Insgesamt wolle man in Zukunft häufiger das Internet für eine aktive Bürgerbeteiligung nutzen, ähnlich den <a href="http://ec.europa.eu/yourvoice/consultations/index_de.htm" target="_blank" rel="noopener noreferrer">EU-Konsultationsverfahren</a>.
</p>
<p>
Auch die Linkspartei beobachtet die Entwicklung des Grünen-Blogs sehr genau. Im Fall eines Erfolgs wolle man selbst auch in diese Richtung gehen, sagte ein Mitarbeiter des Datenschutzbeauftragten der Linken-Bundestagsfraktion Jan Korte gegenüber politik-digital.de. Ein solches Projekt sei eine „sehr interessante Idee.“
</p>
<p>
Die Regierungsparteien planen dagegen nicht, die Bürger auf diese Weise in den Gesetzgebungsprozess zu integrieren. Die Pressestelle der Union sagte auf Anfrage von politik-digital.de, man sehe dafür keinen Bedarf in einer parlamentarischen Demokratie. Die Parteien seien für die Gesetzgebung immerhin extra gewählt worden.</p>
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		<title>1,2,3 und raus bist du!</title>
		<link>https://www.politik-digital.de/news/123-und-raus-bist-du-4475/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[lbuhr]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 28 Jul 2009 08:01:35 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Gesetzentwurf]]></category>
		<category><![CDATA[Filesharing]]></category>
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					<description><![CDATA[Südkorea hat als erstes Land das „Three Strikes-Gesetz“ in seiner vollen Schärfe realisiert: Ab sofort soll nach der dritten Urheberrechtsverletzung durch Filesharing der Internetzugang für bis zu sechs Monate gesperrt werden.
<p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Südkorea hat als erstes Land das „Three Strikes-Gesetz“ in seiner vollen Schärfe realisiert: Ab sofort soll nach der dritten Urheberrechtsverletzung durch Filesharing der Internetzugang für bis zu sechs Monate gesperrt werden.</p>
<p>
<!--break-->
</p>
<p><a href="http://www.koreatimes.co.kr/www/news/tech/2009/04/133_42594.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer"></a></p>
<p>
<a href="http://www.koreatimes.co.kr/www/news/tech/2009/04/133_42594.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Das Gesetz</a> richtet sich in erster Linie gegen Fileshare-Anbieter, die urheberrechtlich geschützte Werke gewinnbringend weiterverbreiteten. Jedoch ist das Gesetz anscheinend so formuliert, dass auch individuellen Nutzern bei wiederholter Urheberrechtsverletzung durch Uploaden temporär der Internetzugang entzogen werden kann.
</p>
<p>
Auch in Europa ist das Three-Strikes-Gesetz nicht unbekannt: Die französische Regierung versucht in diesen Wochen zum wiederholten Male, ein ähnliches Gesetzesvorhaben gegen die Internetpiraterie in der Nationalversammlung und auf EU-Ebene durchzusetzen.</p>
]]></content:encoded>
					
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		<title>Die #zensursula-Debatte und ihre Folgen</title>
		<link>https://www.politik-digital.de/news/die-zensursula-debatte-und-ihre-folgen-4426/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 30 Jun 2009 17:46:36 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
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		<category><![CDATA[Ursula von der Leyen]]></category>
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					<description><![CDATA[Acht Thesen von Christoph Bieber, Mitglied des SPD-Onlinebeirats und Vorstand von politik-digital.de, zu den Folgen der Debatte um Netzsperren und Netzzensur. Die Essenz: Einst exotische Politikbereiche wie Datenschutz, Online-Überwachung und Informationsfreiheit werden für viele Bürger wichtig - nur merken die Politiker davon noch nichts.<br />
<p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Acht Thesen von Christoph Bieber, Mitglied des SPD-Onlinebeirats und Vorstand von politik-digital.de, zu den Folgen der Debatte um Netzsperren und Netzzensur. Die Essenz: Einst exotische Politikbereiche wie Datenschutz, Online-Überwachung und Informationsfreiheit werden für viele Bürger wichtig &#8211; nur merken die Politiker davon noch nichts.</p>
<p>
<!--break-->
</p>
<p>
Vorbemerkung:
</p>
<p>
Im Umfeld der Abstimmung im Deutschen Bundestag zum „Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen“ (<a href="http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/134/1613411.pdf" target="_blank" rel="noopener noreferrer">BT-Drucksache 16/13411 vom 17.6.2009</a>) habe ich als Mitglied des Online-Beirats der SPD an einer Stellungnahme an die Fraktionsmitglieder mitgewirkt, in der auf verschiedene Mängel am Entwurf hingewiesen wird. Beinahe noch wichtiger als die – zum Zeitpunkt der Versendung der Mitteilung an die Abgeordneten – schon längst bekannte Sachkritik am Entwurf sind die Hinweise auf die politischen Konsequenzen einer Zustimmung zum #zensursula-Gesetz.
</p>
<p>
<b>Acht Thesen zu den Folgen der Debatte.<br />
</b>
</p>
<p>
<b>1</b>. Die Feststellung, dass der Online-Wahlkampf im Fokus der Öffentlichkeit stehen wird, hat abermals Nachdruck erhalten. Im Gegensatz zum positiv besetzten US-Präsidentschaftswahlkampf diesmal allerdings negativ: der Kampf der Ahmadinedschad-Regierung in Iran gegen die auch via Internet aufbegehrende Opposition ist ein globales Medienthema.
</p>
<p>
<b>2</b>. Auch die deutsche Zensur-Debatte erhält damit neue Facetten: „Hätten die Mullahs im Iran solche Stoppschilder gehabt, hätte vielleicht nichts über Twitter in die Welt gelangen können“ – auch wenn die <a href="http://www.szon.de/news/multimedia/aktuell/200906251552.html?_from=rss" target="_blank" rel="noopener noreferrer">griffige Formel</a> von Hajo Schumacher nicht ganz zutreffen mag, so bringt er doch das Wesentliche auf den Punkt: wenn eine technische Möglichkeit zu Überwachung und Kontrolle von digitalen Kommunikationsnetzen erst einmal vorhanden ist, dann liegt auch deren pervertierte Nutzung in der Luft.
</p>
<p>
Es wirkt dann beinahe zynisch, dass die Infrastruktur, die in Iran zur „Deep Packet Inspection“, dem digitalen Aufzeichnen, Abhören und Klassifizieren einzelner Nachrichten, vom deutsch-finnischen Joint-Venture Siemens/Nokia <a href="http://online.wsj.com/article/SB124562668777335653.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">bereitgestellt wurde</a>. Während in Iran allmählich die Regierung die Oberhand gewinnen zu scheint, bleibt die Diskussion über den revolutionären Gehalt der Twitter- und Facebook-Nutzung jedoch das nächste große Kapitel in der politischen Geschichte des Internet.
</p>
<p>
<b>3</b>. Vor dem Hintergrund einer erheblich größer und „normaler“ gewordenen Nutzerschaft werden gesellschaftlich relevante Konfliktbereiche offenbar, die noch vor wenigen Jahren als eher exotische Politik-Gegenstände galten: Datenschutz und Datensicherheit, Online-Überwachung und digitale Privatsphäre, die Modernisierung des Urheberrechts und den Umgang mit (Software-)Patenten oder eben am grundlegendsten freie Meinungsäußerung und Kontrolle von Online-Inhalten. „Das Internet” zieht sich heute für viele Menschen durch Arbeitsleben und Alltag &#8211; damit wird dieses Bündel nicht mehr wirklich neuartiger Bürgerrechte zu einem echten, “wertigen” Politikfeld.
</p>
<p>
<b>4.</b> Leider scheint die professionelle Politik diesen Entstehungsprozess nicht zu bemerken – Desinteresse und Fehler bei der Entwicklung des Gesetzesentwurfs leisten einem Legitimationsverlust der Regierungsparteien Vorschub. Sie haben gerade unter Beweis gestellt, dass sie nicht in der Lage sind, eine adäquate Politikformulierung zu leisten. Die #zensursula-Episode führt so zu einem spürbaren Bruch zwischen etablierten Organisationsformen und politischen (oder politisierbaren), informierten, oder auch einfach nur interessierten Onlinern – die Politik „mache sich für die Digitale Generation unwählbar“ hieß es dazu in der Stellungnahme des Online-Beirats.
</p>
<p>
<b>5</b>. Durch die Verabschiedung des “Zugangserschwerungsgesetzes” haben die handelnden Akteure das Segment der digitalen Bürgerrechte zur nachhaltigen Besetzung durch andere Akteure freigegeben. Zu den ersten Profiteuren zählen scheinbar die Grünen, selbst wenn es auch hier kein einheitliches Abstimmungsverhalten gegeben hat: die <a href="http://www.remix-generation.de/gPetition/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">interne Suche</a> nach den #zensursula-Unterstützern wird von der Netzgemeinde goutiert und könnte durchaus der Glaubwürdigkeit in Sachen Internet-Politik dienen.
</p>
<p>
<b>6</b>. „Digitale Bürgerrechte“ können zum Ansatzpunkt für die Entstehung einer neuen Single Issue-Organisation werden – müssen es aber nicht. Erste Adresse dafür ist in Deutschland die Piratenpartei. Das Abschneiden bei der Europawahl war zwar nicht mehr als ein Achtungserfolg und hat immerhin für die öffentliche Sichtbarkeit gesorgt. Inzwischen verfügt sie auch schon über einen virtuellen Bundestagsabgeordneten: in einer nicht anders als spektakulär zu nennenden Aktion war mit Jörg Tauss ein altgedienter Internetpolitiker der SPD am 20. Juni aus seiner Partei ausgetreten und <a href="http://wiki.piratenpartei.de/J%C3%B6rg_Tauss" target="_blank" rel="noopener noreferrer">zu den „Piraten“ gewechselt</a>.
</p>
<p>
Allerdings haftet an seiner Person der Makel des Pädophilie-Verdachtes in einem noch laufenden Gerichtsverfahren, zudem verkörpert er als typischer „Berufspolitiker“ ein populäres Feindbild vieler „Basis-Piraten“. In internen Diskussionen ist Tauss bereits das sprachlich passende Etikett des „zweischneidigen Schwertes“ zugetragen worden, andererseits könnte die Kooptierung eines systemerfahrenen „Haudegens“ auch positiven Anpassungsdruck im piratischen Parteifindungsprozess ausüben.
</p>
<p>
<b>7.</b> Die gesamte Thematik ist überaus kampagnenfähig, dies hat vor allem die erfolgreiche Online-Petition beim Deutschen Bundestag gezeigt. Aber: die mehr als 130.000 Mitzeichner/innen sind momentan nicht viel mehr als die Andeutung einer ereignisbezogenen Politisierbarkeit im Netz. Das ist nicht wenig, aber längst noch kein sicherer Hinweis auf einen bevorstehenden Wandel – so ringt etwa die Piratenpartei derzeit noch in mehreren Bundesländern um die benötigten Stimmen für die <a href="http://wiki.piratenpartei.de/Bundestagswahl_2009" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Zulassung zur Bundestagswahl</a>. Dennoch gibt es eine „digitale Infrastruktur“ aus Wikis, Blogs und Twitter-Hashtags, die in der heißen Wahlkampfphase schnell aktiviert werden kann wird.
</p>
<p>
<b>8</b>. „Digitale Bürgerrechte“ sind ein transnationales Politikfeld. Es ist dabei keineswegs ausgemacht, dass in Deutschland ein ähnlicher Etablierungsprozess wie etwa in Schweden stattfinden wird. Dennoch ist die globale Dimension des Problems eine Besonderheit dieser neuen policy. Die Ereignisse in Schweden um das Gerichtsverfahren gegen die Tauschbörse „The Pirate Bay“ (und der damit verbundene Aufstieg der „Piratpartiet“) oder die heftige Diskussion in Frankreich um die Verabschiedung des Hadopi-Gesetzes zur Bestrafung im Falle (wiederholter) Urheberrechtsverletzungen deuten in eine ähnliche Richtung. Im Augenblick werden die mit digitalen Bürgerrechten verbundenen Konflikte auf nationaler Ebene ausgehandelt und im Rahmen lokaler Wahlkämpfe im Zeichen der jeweiligen Besonderheiten verstärkt – doch aufgrund einer weltweiten Kommunikationsinfrastruktur im Hintergrund wird dies nicht so bleiben.</p>
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		<title>Der Korb der Pandora</title>
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		<dc:creator><![CDATA[wschimmel]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 22 Nov 2006 23:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Uncategorized]]></category>
		<category><![CDATA[Gesetzgebung]]></category>
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		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[(Kommentar) Die Rechte der Kreativen sind in Gefahr. Der zweite Korb der geplanten Urheberrechtsnovelle beschäftigt sich mit Nutzungsrechten, Privatkopien und Vergütungsregelen für die Urheber. Ein Kommentar von Wolfgang Schimmel von der Initiative Urheberrecht.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p class="fett">(Kommentar) Die Rechte der Kreativen sind in Gefahr. Der zweite Korb der geplanten Urheberrechtsnovelle beschäftigt sich mit Nutzungsrechten, Privatkopien und Vergütungsregelen für die Urheber. Ein Kommentar von Wolfgang Schimmel von der Initiative Urheberrecht.</p>
<p><!--break--></p>
<p>Seit 2001 gilt die EU-Richtlinie zur „Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft“. Die notwendigen Anpassungen des deutschen Urheberrechts an diese Richtlinie, die die frühere Justizministerin Däubler-Gmelin als „Korb 1“ auf den Weg brachte, sind seit 2003 in Kraft. Jetzt berät der Bundestag einen urheberrechtlichen „Korb 2“, mit dem die amtierende Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) den „Standort Deutschland“ fit für die „Informationsgesellschaft“ machen will.</p>
<p>Dazu gehört es nach Auffassung der Justizministerin, wichtige Regelungen zum Schutz der Urheber zu beseitigen und ihre Einkommensmöglichkeiten grob zu beschneiden. Gewinner sollen die Verwerter – also etwa Verlage oder Sender &#8211; und vor allem die Geräteindustrie sein.</p>
<p>
                              <strong>Neue Technik? Pech gehabt!</strong>
                            </p>
<p>Was passiert da? Derzeit dürfen Urheber laut Gesetz ihre Werke nur für Verwertungsformen anbieten, die technisch bekannt sind wie – heute! – etwa CDs, Internet, Hörbücher. Rechte für „unbekannte Nutzungsarten“ dürfen sie nicht einräumen. Diese Schutznorm, die leider für ausübende Künstler nicht gilt, macht Sinn: Über Dinge und technische Entwicklungen, von denen man– noch – keine Ahnung hat und haben kann, sollte man keine Verträge abschließen. Die Konsequenz passt allerdings einigen Verwerterunternehmen nicht: Für das, was an neuen Nutzungsarten entstehen wird oder (z.B. ab 1995 im Internet) bereits entstanden ist, liegen die Rechte bei den Urhebern und müssen nachträglich erworben – sprich: bezahlt – werden. Das soll sich laut Gesetzentwurf zum „2. Korb“ gründlich ändern. In Zukunft soll es erlaubt sein, Urhebern auch Rechte für unbekannte Nutzungsarten „abzukaufen“; das wird natürlich sofort in die Verträge übernommen und so den Urhebern, die zumeist praktisch keinen Verhandlungsspielraum haben, aufgedrückt. Es soll aber noch schlimmer kommen: Die Rechte für früher unbekannte Nutzungsarten würden nach dem Entwurf rückwirkend bis 1966 den Urhebern entzogen und den Verwerterunternehmen, mit denen sie Verträge über die bekannten Nutzungsarten abgeschlossen haben, zugewiesen. Es ist zu befürchten, dass dies entschädigungslos geschieht, weil absehbar weder das im Entwurf vorgesehene Widerspruchsrecht greifen, noch der besondere Vergütungsanspruch durchsetzbar sein wird.</p>
<p>
                              <strong>Vergütung hat sich auskopiert</strong>
                            </p>
<p>Auch die Einnahmen der Urheber und ausübenden Künstler sollen gekappt werden: „Eine deutliche Begrenzung der Vergütungsbeträge“ ist – auch wenn die Justizministerin anderes behauptet – ausdrücklich Ziel des Entwurfs. Es geht um die Vergütung für Privatkopien, die mit dem Kaufpreis von Geräten (z.B. Fotokopierer) oder Leermedien (z.B. DVD-Rohlinge) erhoben wird. Die bisher in einer Anlage zum Gesetz festgeschriebenen Vergütungen sollen künftig zwischen Geräteindustrie und den Urhebern – vertreten durch ihre Verwertungsgesellschaften – ausgehandelt werden. Eigentlich eine gute Idee, um zu vermeiden, dass – wie geschehen – durch Untätigkeit des Gesetzgebers die Vergütungen über mehr als zwanzig Jahre hinweg vom Kaufkraftverlust entwertet werden. Allerdings hat die Justizministerin etwas eigenwillige Vorstellungen von einem „angemessenen Ausgleich zwischen den Interessen aller Beteiligten“. Die Urheberseite soll nämlich nicht frei verhandeln dürfen und auf keinen Fall zu viel bekommen: Höchstens fünf Prozent vom Gerätepreis darf die Vergütung für alle mit dem Gerät (z.B. DVD-Brenner, MP3-Player, Festplattenrekorder) hergestellten Kopien urheberrechtlich geschützter Vorlagen (Filme, Musik, Bilder, Texte) betragen. Höchstens! Für Geräte, die auch für andere Zwecke eingesetzt werden können (z.B. Drucker für die Ausgabe von Briefen), muss nach den Vorstellungen der Ministerin die Vergütung noch niedriger liegen.</p>
<p>Damit zwingt der Entwurf die Urheberseite, die Vergütungen buchstäblich in den Keller zu verhandeln. Die Preise für kopiertaugliche Geräte wie Scanner, Brenner, PCs befinden sich seit Jahren im Sturzflug. Außerdem werden einige Geräte (z.B. Kopierer, Drucker) ganz offenkundig zu Schnäppchenpreisen angeboten, weil die Hersteller erst mit den – bisher nicht vergütungspflichtigen – Verbrauchsmaterialen (Toner, Tinte) Reibach machen, indem sie dafür mitunter mehr verlangen als für komplette Drucker.</p>
<p>Von einer Mindestvergütung für die Millionen kopierter Werke und Produktionen findet sich nichts im Entwurf. Diese Pläne der Bundesregierung schwächen das kreative Potenzial in Deutschland rechtlich und wirtschaftlich.<br />
                            <br />Mittlerweile haben im Rechtsausschuss des Bundestags drei Anhörungen zu diesem Entwurf stattgefunden. Die Fragen der Abgeordneten an die Sachverständigen lassen hoffen, dass das Parlament den Angriff auf die Rechte der Kreativen mit der gebotenen Kritik betrachtet.</p>
]]></content:encoded>
					
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			</item>
		<item>
		<title>Non-Papers Kapriolen</title>
		<link>https://www.politik-digital.de/news/netzrecht-breinersdorfer-shtml-2882/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[fbreinersdorfer]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 25 Nov 2001 23:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
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		<category><![CDATA[Urhebervertragsrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[Dr. Fred Breinersdorfer ist Vorsitzender des deutschen Schriftstellerverbandes. Er fordert eine verbindliche Vereinbarung gemeinsamer Vergütungsregelungen und Vertragsstandards zwischen Verbänden und Verwertern.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Dr. Fred Breinersdorfer ist Vorsitzender des deutschen Schriftstellerverbandes. Er fordert eine verbindliche Vereinbarung gemeinsamer Vergütungsregelungen und Vertragsstandards zwischen Verbänden und Verwertern.<!--break-->
                    </p>
<p>Es gibt in Ministerien Planungen und Konzepte, die sind dermaßen diskret, dass sie sogar das Papier scheuen, auf dem sie geschrieben sind. Man spricht deswegen von Non-papers. Diese geisterhaft-vertraulichen ministeriellen Erscheinungen pflegen innerhalb kürzester Zeit auf den Schreibtischen von Interessenvertretern und Redaktionen zu landen, von wo aus sie analysiert und bekämpft werden. Ein solches Non-paper gibt es auch zum neuen Urhebervertragsrecht, nachdem die Verleger nach der Filmwirtschaft vor wenigen Wochen gegenüber Kanzler und Justizministerin ihre Fundamentalopposition gegen die Novelle aufgegeben haben. Glücklicherweise war nun der Weg frei, die Argumente der Kritiker gegen bestimmte Details der kommenden Regelung abzuwägen, um endlich in der Sache voran zu kommen.<br />
                    <br />Wer die heftige Debatte verfolgt hat, wird sich erinnern, dass die Urheberseite einige Einwände der Verwerter gegen das Gesetz unterstützt hat und anderen neutral gegenüber steht, solange die Substanz der Novelle nicht angetastet wird. Genauso wie viele vernünftige Verleger nie einen Zweifel daran gelassen haben, dass sie angemessene Honorare für notwendig halten, haben Urheber nie das Bedürfnis der Unternehmer nach Rechts- und Kalkulationssicherheit bestritten. Auch über unerwünschte Rückwirkungen, die übrigens verfassungsrechtlich problematisch wären, muss man reden, ein verschärfter Bestsellerparagraf kann hier für Altverträge weiter helfen.<br />
                    <br />Es gab und gibt Gemeinsamkeiten. Da war zum Beispiel die Kritik an dem außerordentlichen Kündigungsrecht für Urheber nach dreißigjähriger Vertragslaufzeit nie ernsthaft im Streit &#8211; die meisten Autoren fliegen mit ihren Büchern und Rechten eh schneller aus der Backlist, als sie ins Verlagsprogramm gekommen sind. Kein Urheber besteht darauf, jeden Verwerter in einer Lizenzkette direkt in Anspruch nehmen zu können, er hält sich gerne an seinen Vertragspartner, den er ja kennt. Nur muss im Insolvenzfall ein Durchgriff auf andere Verwerter möglich sein. In diesen und anderen Punkten sind wir endlich weiter gekommen. Weitere Beispiele könnten folgen, von Zurückrudern kann deswegen nicht die Rede sein. Schreiben und Publizieren soll ja nicht erschwert werden.<br />
                    <br />In der SZ vom 5. November ist das Verlegen von Büchern mit Börsenspekulation verglichen worden. Erstaunlich, dass die Verleger nicht empört auf die Gleichstellung mit Kurszockern reagiert haben. Unser aller Vorstellung von diesem Beruf ist anders, hat mit Komponenten des Intellektuellen, den Künstlerischen und selbstverständlich auch des Kaufmännischen zu tun.<br />
                    <br />Natürlich gehört Mut dazu, in einen neuen, unbekannten Autor zu investieren, spekulativ wird damit die Sache noch lange nicht. Doch nicht nur der Verleger investiert in ein Buchprojekt, indem er Lektorat, Herstellung und Vertrieb finanziert, nein auch jeder neue, unbekannte Autor investiert in dasselbe Vorhaben, oft sogar mehr als sein Verleger. Der Schriftsteller steckt in sein Manuskript Kreativität und Phantasie und meist unendlich viel Zeit, in der er kein Geld verdient, oft genug bleibt er dabei sozial völlig ungesichert. Ein Risiko ist ein schwieriges Buch deswegen für beide. Wird es ein Flop, bleiben beide Seiten auf ihren Kosten sitzen, nicht nur der Verlag.<br />
                    <br />Logisch, dass der Verleger mit seinen Erträgen machen kann, was er will, aber woher nimmt er die Legitimation, dem Autor eines Erfolgsbuches ein nicht angemessenes Honorar zu zahlen, weil er andere Projekte damit &#8220;quersubventionieren&#8221; will? Wer subventioniert hier wen? Das Beispiel zeigt, dass es Sinn macht, die Frage der Angemessenheit streng am Projekt und nicht am Unternehmen zu entscheiden. Vielleicht ist daraus die Vehemenz der Kritik zu erklären.<br />
                    <br />Wieder und immer wieder wurde ins Feld geführt, der Begriff des angemessenen Autorenhonorars sei dehnbar und in der Praxis untauglich. Indes, Gesetzgeber und Vertragsverfasser kommen nie ohne Generalklauseln aus. Verleger sind nicht glaubwürdig, wenn sie so tun als wüssten sie nicht, was in ihrer Branche angemessen ist und vom Gesetzgeber die Definition im Urheberrecht dafür verlangen. Denn eigentlich geht es nur darum, wie viel vom Angemessenen die Verlage bereit sind zu zahlen und wie weit das Angemessene auch verbindlich sein muss. Die Taktik ist klar, je mehr der Maßstab der &#8220;Angemessenheit&#8221; zerbröselt wird, um so näher kommen die Kritiker der Novelle ihrem Ziel, den bisherigen, für sie so komfortablen Zustand zu zementieren. Klar ist, die Frage der Angemessenheit von Autorenvergütungen ist Punkt, an dem sich Erfolg oder Misserfolg des Gesetztes entscheidet. Deswegen lohnt es sich, nachzubessern und zu präzisieren, sofern erforderlich und möglich.<br />
                    <br />Allerdings schlägt das Non-paper gerade hier Kapriolen. Es lässt nun erst mal den vertraglichen Vereinbarungen zwischen Verlag und Autor Vorrang; dagegen hat niemand etwas, sofern sie angemessen sind. Bei unangemessenen Vereinbarungen soll dann vom Autor Anpassung des Vertrages verlangt werden können, was wiederum logischerweise auch die Anpassung seines Honorars und eine Nachvergütung zur Folge hat. Von hinten durch die Brust ins Auge! Warum lässt man es nicht bei dem direkten Anspruch auf angemessene Vergütung wie bisher vorgesehen, abhängig von der konkreten Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke? Kalkulations- und Rechtssicherheit gibt der Abverkauf von Büchern und Lizenzen. Dass eine Vergütung von der konkreten Nutzung abhängig gemacht wird, kennt unser Rechtssystem in vielen Bereichen; man zahlt ja beispielsweise auch Mieten pro rata temporis. Nebenbei: Der Mieter der Belle Etage subventioniert ja auch nicht die Souterrainwohnung quer. Das Verfahren mit einer Vertragsanpassung verkompliziert lediglich, an der Angemessenheitsfrage hat sich nichts geändert.<br />
                    <br />Nun steht fest, es muss eine Legaldefinition der &#8220;angemessenen Vergütung&#8221; her. Die Justizministerin hat in einem Interview mit dem Börsenblatt klar gestellt, dass alleine die redliche Branchenübung Richtschnur dafür sein kann. Aber die Frage ist erlaubt, was ist eine &#8220;redliche Branchenübung&#8221;? Doch wohl nicht die bisher existierenden Billighonorarzonen für literarische Übersetzer oder die grassierenden Buy-out-Verträge in der Filmindustrie?<br />
                    <br />Es steht zu befürchten, dass eine befriedigende gesetzliche Definition der angemessenen Vergütung kaum zu finden ist, die den Bedenken beider Seiten und auch noch den Bedürfnissen der Praxis in der sehr differenzieren Urheberindustrie Rechnung trägt. Der einzige Ausweg ist und bleibt die verbindliche Vereinbarung gemeinsamer Vergütungsregelungen und Vertragsstandards zwischen Verbänden und Verwertern, die auf gleicher Augenhöhe den unbestimmten Rechtsbegriff der Angemessenheit im neuen Gesetz je nach Branche und Fall verbindlich ausfüllen können. Dass es dabei bleibt, hat die Justizministerin auch mit der notwendigen Klarheit festgestellt.<br />
                    <br />Wir betreten damit ebenfalls kein juristisches Neuland. Es ist auffallend, dass kein Verleger dramatischer Werke gegen die Novelle protestiert. Die Bühnenverleger haben Anfang der 70er ihre eigene Regelsammlung für angemessene Honorar- und Vertragsbedingungen durchgesetzt. Sie leben gut damit. Denn die Regelsammlung spart Bürokratie und schafft Transparenz und Rechtssicherheit.</p>
<p class="tidy-3">
                    <br />Zuerst erschienen in der<br />
                    <a href="http://www.sueddeutsche.de/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Süddeutschen Zeitung</a> am 23. November 2001</p>
<table cellpadding="2" width="146" border="0">
<tbody>
<tr>
<td bgcolor="#FFCC33">
<div class="tidy-2">Erschienen am 26.11.2001</div>
</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>
                      <em>Erstveröffentlichung in der Süddeutschen Zeitung am tag, den 2 .November 2001.</em><br />
                      
                    </p>
<p>
                      <!-- Content Ende --></p>
]]></content:encoded>
					
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			</item>
		<item>
		<title>Zum Urhebervertragsrecht &#8211; Wo wir stehen und wo wir aufeinander zugehen könnten</title>
		<link>https://www.politik-digital.de/news/netzrecht-hucko-shtml-3154/</link>
					<comments>https://www.politik-digital.de/news/netzrecht-hucko-shtml-3154/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[ehucko]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 21 Nov 2001 23:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Gesetzentwurf]]></category>
		<category><![CDATA[Urhebervertragsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Gesetzgebung]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Medienrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[Dr. Elmar Hucko ist Ministerialdirektor am Bundesjustizministerium und seit 1970 Leiter der Abteilung für Handels- und Wirtschaftsrecht.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Dr. Elmar Hucko ist Ministerialdirektor am Bundesjustizministerium und seit 1970 Leiter der Abteilung für Handels- und Wirtschaftsrecht.<!--break-->
                    </p>
<p>Die Bundesrepublik Deutschland lebt in ganz besonderem Maße von ihren Kreativen. Diese sollten deshalb angemessen honoriert werden. Das ist heute in vielen Bereichen durchaus schon der Fall. In anderen Bereichen allerdings nicht. Deshalb haben die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen einen<br />
                    <a href="http://dip.bundestag.de/btd/14/064/1406433.pdf" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Entwurf zum Urhebervertragsrecht</a> vorgelegt, der den Urhebern in allen Bereichen einen Anspruch auf angemessene Vergütung gewähren soll, die Bestimmung der Angemessenheit aber Empfehlungen der Verbände der jeweiligen Branche anvertrauen will. Dieser Entwurf erregt zur Zeit die Gemüter. Vor allem auch der<br />
                    <a href="http://www.boersenverein.de/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Börsenverein</a> hat seine Kritik in Gesprächen mit der<br />
                    <a href="http://www.bmj.bund.de/frames/ger/ministerium/die_ministerin/10000003/index.html?sid=d09a5b27db038958578656d272fcac7a" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Bundesministerin der Justiz</a>, bei öffentlichen Veranstaltungen und in schriftlichen Stellungnahmen vorgebracht, zuletzt in einem langen Gespräch im<br />
                    <a href="http://www.bmj.bund.de" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Bundesministerium der Justiz</a> am 14. September 2001. Die Repräsentanten des Börsenvereins haben kritisiert, die Rechtssicherheit werde beeinträchtigt, die angemessene Vergütung sei nicht definiert, ein direkter Anspruch gegen Lizenznehmer schaffe vielfältige Probleme.</p>
<p>Inzwischen hat die Bundesministerin der Justiz zahlreiche Gespräche mit den Vertretern unterschiedlicher Verwerter geführt und sich deren Sorgen angehört. Nach wie vor kann eine Fundamentalkritik nach dem Motto &#8220;Es ist alles in Ordnung. Wir brauchen kein Urhebervertragsrecht&#8221; nicht überzeugen.<br />
                    <br />Auch der Alternativvorschlag der Verwerterseite vom 10. April 2001 liegt so weit von dem Grundanliegen der<br />
                    <a href="http://www.bundesregierung.de" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Bundesregierung</a> entfernt, dass auf dieser Basis eine Annäherung nicht möglich ist. Aber eine Reihe von Kritikpunkten der Verwerterseite nimmt die Bundesministerin der Justiz sehr ernst und hat sie zum Anlass genommen, Wege prüfen zu lassen, auf denen man aufeinander zugehen und Sorgen der Verwertung begegnet werden könnte. Bei dem letzten Gespräch am 14. September mit dem künftigen Vorsteher des Börsenvereins, Herrn Schormann, Herrn Dr. v. Lucius, Herrn Dr. Honnefelder, Herrn Dr. Heker und Herrn Dr. Sprang hat das Bundesministerium der Justiz eine Prüfung in folgende Richtung zugesagt, um zu mehr Einvernehmen zu kommen:</p>
<p>Im Gesetzestext könnte klargestellt werden, dass im Grundsatz zwischen Verwerter und Urheber das gilt, was sie vertraglich vereinbart haben. Nur in den Fällen, in denen die vereinbarte Vergütung nicht angemessen ist, erhält der Urheber einen Ergänzungsspruch, mit dem er die Differenz nachfordern kann. Im Geschäftsbereich des Börsenvereins dürfte es damit bei der überwiegenden Zahl der Vertragsgestaltungen so bleiben wie bisher, da in der Regel angemessen vergütet wird. Zu lösen bleibt freilich das Sonderproblem der Übersetzer.</p>
<p>Der Ergänzungsanspruch könnte so konzipiert werden, dass er sich grundsätzlich nur gegen den Vertragspartner des Urhebers richtet, nicht aber direkt gegen den jeweiligen Nutzer des Werkes. Der bisher vorgesehene direkte Zugriff auf den Unterlizenznehmer könnte für den Regelfall entfallen und damit auch die befürchteten Rückabwicklungsprobleme. Allerdings müsste es für Ausnahmefälle, in denen zum Beispiel der Vertragspartner wegfällt oder insolvent wird, eine Möglichkeit des Durchgriffs auf den Verwerter geben, der das Werk des Urhebers genutzt hat.</p>
<p>Der Kritik, es fehle an der Bestimmung der Angemessenheit, könnte zunächst bis zum Vorliegen der gemeinsamen Vergütungsregeln dadurch begegnet werden, dass die Angemessenheit im Gesetzestext definiert wird: Als angemessen könnte definiert werden, was für vergleichbare Leistungen im redlichen Geschäftsverkehr üblich ist. Das schafft von Anfang an Rechtssicherheit und verhindert unnütze Nachforderungen und Prozesse.</p>
<p>Rechtssicherheit schaffen aber alsbald vor allem und mit Vorrang die gemeinsamen Vergütungsregeln. Werden diese bei der Bestimmungen der Vergütung im Vertrag zu Grunde gelegt, so wird es nichts mehr zu prozessieren geben. Es liegt damit vor allem auch im Interesse der Rechtssicherheit der Verwerter, sobald wie möglich zu gemeinsamen Vergütungsregeln zu kommen.</p>
<p>Die Bundesregierung wird in dieser Richtung weiter prüfen und sich auch in den nicht so essenziellen Fragen bemühen, auf die Verwerterseite zuzugehen. Sie wird ihre Prüfungen aber immer auch mit den Verbänden der Urheber beraten und den Konsens auch in dieser Richtung suchen. Es wäre gut, wenn gerade dieser notwendige Konsens mit den Urhebern nicht durch Kampagnen belastet würde, für die den Urhebern das Verständnis fehlen dürfte.</p>
<p class="tidy-3">Zuerst erschienen im<br />
                    <a href="http://www.boersenblatt.net/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Börsenblatt</a> am 26. September 2001<br />
                    </p>
<table cellpadding="2" width="146" border="0">
<tbody>
<tr>
<td bgcolor="#FFCC33">
<div class="tidy-2">Erschienen am 22.11.2001</div>
</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>
                      <!-- Content Ende --></p>
]]></content:encoded>
					
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			</item>
		<item>
		<title>Die Debatte um das Urhebervertragsrecht</title>
		<link>https://www.politik-digital.de/news/netzrecht-gesetzgebung-shtml-2541/</link>
					<comments>https://www.politik-digital.de/news/netzrecht-gesetzgebung-shtml-2541/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[mtreichel]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 21 Nov 2001 23:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Urhebervertragsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Gesetzgebung]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Medienrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Gesetzentwurf]]></category>
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					<description><![CDATA[Die Reform des Urhebervertragsrechts schlägt hohe Wellen. Sogar mit halbseitigen Zeitungsannoncen, beispielsweise von 
                      Dieter Hundt (Präsident des 
                      BDA), wird gegen die Reform von Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin pr]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Die Reform des Urhebervertragsrechts schlägt hohe Wellen. Sogar mit halbseitigen Zeitungsannoncen, beispielsweise von<br />
                      <a href="http://www.bda-online.de/www/bdaonline.nsf/3bcba804453bbfdbc125682600420128/40de838206c29c91c125682a003e0fd6!OpenDocument" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Dieter Hundt</a> (Präsident des<br />
                      <a href="http://www.bda-online.de" target="_blank" rel="noopener noreferrer">BDA</a>), wird gegen die Reform von Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin pr<!--break--><br />
                      <strong>otestiert. Viele namhafte Verbände und Gewerkschaften haben sich in die Diskussion eingeschaltet. Dem Protestlager der Verlage, Fernsehsender und Rechteverwerter stehen die Interessen von Autoren, Übersetzern und Künstlern gegenüber.</strong>
                    </p>
<p>Laut Staatsminister Julian Nida-Rümelin,<br />
                    <a href="http://www.bundesregierung.de/frame/dokument/Regierung/Bundesbeauftragter_fuer_Kultur_und_Medien/ix4562_25556.htm?script=1" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Beauftragter für Kultur und Medien im Bundeskanzleramt</a>, &#8220;gehört die Verbesserung des Urhebervertragsrechts zu den wichtigen kulturpolitischen Vorhaben der Bundesregierung in dieser Legislaturperiode. Der vorgelegte<br />
                    <a href="http://www.urheberrecht.org/UrhGE-2000/download/GesEUrhVertrR300501.pdf" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Gesetzentwurf</a> zur Stärkung der vertraglichen Stellung von Urhebern und ausübenden Künstlern soll vor allem die Lage der selbstständigen Kreativen verbessern. Im Kern dreht sich die Debatte um deren &#8220;angemessene Vergütung&#8221;. Die Kreativen sollen für ihre Arbeit nicht mehr nur einmalig bezahlt werden, sondern auch an einer späteren Weiterverwertung finanziell beteiligt werden. Von großer Bedeutung ist auch die Frage der Wirksamkeit der Gesetzesänderung für bereits bestehende Verträge.</p>
<p>Für die federführende Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin ist die Gesetzesänderung ein Prestigeprojekt. Gerade in den vergangenen Wochen hat sie zahlreiche Gespräche mit Vertretern beider Seiten geführt. Von dem anfänglich sehr urheberfreundlichen Gesetzentwurf ist sie jedoch aufgrund des starken Drucks von Seiten der Wirtschaft inzwischen deutlich abgerückt. Dies geht aus einer<br />
                    <a href="http://www.initiative-urhebervertragsrecht.de/aktuell/bmj_formulierung.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">&#8220;Formulierungshilfe&#8221;</a> hervor, die am 19. November 2001 im Bundesjustizministerium intern verteilt wurde und einige wesentliche Änderungen des vorhandenen Gesetzentwurfes vorsieht.</p>
<p>Selten florierte wohl der gesellschaftliche Dialog über einen Gesetzentwurf so stark wie in diesem Fall. Kein Wunder: Es geht um schätzungsweise 250.000 Kreative: Schriftsteller, Journalisten und Übersetzer, Komponisten und Musiker, Schauspieler, Regisseure und Kameraleute, bildende Künstler und Fotografen sind betroffen.<br />
                    <br />Die vehement geführte Diskussion ist sicher noch lange nicht beendet. Ob die Urheber/innen nach aktuellem Stand des Gesetzentwurfes noch auf gravierende rechtliche Verbesserungen hoffen können, ist sehr unsicher.</p>
<p>
                    <strong>Der lange Weg des Gesetzes</strong><br />
                    <br />In der folgenden Zeitschiene geht es um das<br />
                    <u>Urhebervertragsrecht</u>. Außerdem arbeitet die Bundesregierung an einer Novellierung des<br />
                    <u>Urheberrechts</u>. Hierbei handelt es sich um eine EU-Richtlinie vom 22. Juni 2001, die binnen 18 Monaten in nationales Recht umgesetzt werden muss. Nähere Informationen zur Richtlinie zum Urheberrecht in der Informationsgesellschaft finden Sie<br />
                    <a href="http://europa.eu.int/smartapi/cgi/sga_doc?smartapi!celexapi!prod!CELEXnumdoc&amp;lg=de&amp;numdoc=32001L0029&amp;model=guichett" target="_blank" rel="noopener noreferrer">hier</a>.</p>
<p>&#8220;Gesetz zur Stärkung der vertraglichen Stellung von Urhebern und ausübenden Künstlern&#8221;</p>
<p>·<br />
                    <strong>22. Mai 2000:</strong> Ein sogenannter Professorenentwurf, erarbeitet von fünf namhaften Urheberrechtsexperten, wird der federführenden Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin übergeben.<br />
                    <br />·<br />
                    <strong>17. August 2000:</strong> Eine überarbeitete, zweite Fassung des Professorenentwurfes wird dem<br />
                    <a href="http://bmj.de" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Bundesministerium der Justiz (BMJ)</a> vorgelegt.<br />
                    <br />·<br />
                    <strong>10. Oktober 2000:</strong><br />
                    <a href="http://dip.bundestag.de/btd/14/043/1404359.pdf" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Große Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion</a> zu den Vorstellungen der Bundesregierung zur Regelung des Urhebervertragsrechts (20 Seiten)<br />
                    <br />·<br />
                    <strong>17. Mai 2001:</strong> Der<br />
                    <a href="http://www.urheberrecht.org/UrhGE-2000/download/GesetzEUrhVertrRefE_170501.pdf" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Referentenentwurf des BMJ</a> (63 Seiten) wird veröffentlicht.<br />
                    <br />·<br />
                    <strong>30. Mai 2001:</strong> Das Bundeskabinett verabschiedet den<br />
                    <a href="http://www.urheberrecht.org/UrhGE-2000/download/GesEUrhVertrR300501.pdf" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Referentenentwurf mit leichten Änderungen</a>.<br />
                    <br />·<br />
                    <strong>1. Juni 2001:</strong> Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung wird zur<br />
                    <a href="http://www.parlamentsspiegel.de/cgi-bin/hyperdoc/show_dok.pl?k=BBD404/01" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Stellungnahme an den Bundesrat</a> gegeben. Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates.<br />
                    <br />·<br />
                    <strong>26. Juni 2001:</strong><br />
                    <a href="http://dip.bundestag.de/btd/14/064/1406426.pdf" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Antwort der Bundesregierung</a> auf die Große Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion vom 10. Oktober 2000 (28 Seiten)<br />
                    <br />·<br />
                    <strong>26. Juni 2001:</strong> Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen bringen den vom Bundeskabinett verabschiedeten<br />
                    <a href="http://dip.bundestag.de/btd/14/064/1406433.pdf" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Gesetzesentwurf wortgleich in den Bundestag</a> ein. Dies soll der schnelleren Beratung dienen.<br />
                    <br />·<br />
                    <strong>28. Juni 2001:</strong> In der<br />
                    <a href="http://www.bundestag.de/aktuell/a_prot/2001/ap14179.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">1. Lesung im Plenum des Bundestages</a> wird der Gesetzentwurf dem federführenden<br />
                    <a href="http://www.bundestag.de/gremien/a6/index.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Rechtsausschuss des Bundestages</a> überwiesen.<br />
                    <br />·<br />
                    <strong>5. Juli 2001:</strong> Die zuständigen Ausschüsse des Bundesrates geben dem Bundesrat ihre<br />
                    <a href="http://www.parlamentsspiegel.de/cgi-bin/hyperdoc/show_dok.pl?k=BBD404/1/01" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Empfehlungen</a> ab.<br />
                    <br />·<br />
                    <strong>13. Juli 2001:</strong> Der<br />
                    <a href="http://www.parlamentsspiegel.de/cgi-bin/hyperdoc/show_inhalt.pl?k=BBD404/2/01&amp;dcn=786498203&amp;clu_id=7&amp;doc_id=61402&amp;s=00001&amp;a=0&amp;t=N" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Antrag von Hessen und Bayern</a>, den Gesetzentwurf im Bundesrat abzulehnen,<br />
                    <a href="http://www.parlamentsspiegel.de/cgi-bin/hyperdoc/show_dok.pl?k=BBP766" target="_blank" rel="noopener noreferrer">findet keine Mehrheit</a>.<br />
                    <br />·<br />
                    <strong>13. Juli 2001:</strong> Der Bundesrat nimmt zum Gesetzentwurf der Bundesregierung<br />
                    <a href="http://www.parlamentsspiegel.de/cgi-bin/hyperdoc/show_inhalt.pl?k=BBD404/01&amp;dcn=786498233&amp;clu_id=7&amp;doc_id=61430&amp;s=00001&amp;a=B&amp;t=N" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Stellung</a>.<br />
                    <br />·<br />
                    <strong>15. Oktober 2001:</strong><br />
                    <a href="http://www.buchhandel.de/sixcms/detail.php?id=44542" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Öffentliche Anhörung</a> von Sachverständigen vor den beiden Bundestagsausschüssen für Recht sowie für Kultur und Medien<br />
                    <br />·<br />
                    <strong>19 November 2001:</strong> Im Bundesjustizministerium wird intern eine<br />
                    <a href="http://www.initiative-urhebervertragsrecht.de/aktuell/bmj_formulierung.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">&#8220;Formulierungshilfe&#8221;</a> verteilt, die einige wesentliche Änderungen des vorhandenen Gesetzentwurfes vorsieht<br />
                    <br />·<br />
                    <strong>21. November 2001:</strong> Die Bundesregierung greift in ihrer<br />
                    <a href="http://www.bundesregierung.de/dokumente/Artikel/ix_42345_1499.htm" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates</a> vom 13. Juli 2001 zu diesem Gesetzentwurf berechtigte Kritik und konstruktive Verbesserungsvorschläge sowohl der Verwerter als auch des Bundesrates auf.</p>
<p></p>
<table cellpadding="2" width="146" border="0">
<tbody>
<tr>
<td bgcolor="#FFCC33">
<div class="tidy-2">Erschienen am 22.11.2001</div>
</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>
                      <!-- Content Ende --></p>
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