<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>GEZ &#8211; politik-digital</title>
	<atom:link href="https://www.politik-digital.de/tag/gez/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>https://www.politik-digital.de</link>
	<description>Information, Kommunikation, Partizipation</description>
	<lastBuildDate>Mon, 06 Oct 2014 15:07:10 +0000</lastBuildDate>
	<language>de</language>
	<sy:updatePeriod>
	hourly	</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>
	1	</sy:updateFrequency>
	<generator>https://wordpress.org/?v=6.9.4</generator>

<image>
	<url>https://www.politik-digital.de/wp-content/uploads/2020/07/cropped-Politik-Digital_Logo_Sign_Gradient-512-32x32.png</url>
	<title>GEZ &#8211; politik-digital</title>
	<link>https://www.politik-digital.de</link>
	<width>32</width>
	<height>32</height>
</image> 
	<item>
		<title>Creative Commons in der ARD</title>
		<link>https://www.politik-digital.de/news/creative-commons-in-der-ard-142244/</link>
					<comments>https://www.politik-digital.de/news/creative-commons-in-der-ard-142244/#comments</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 06 Oct 2014 15:07:10 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[CC-Lizenz]]></category>
		<category><![CDATA[Fernsehen]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[ARD]]></category>
		<category><![CDATA[Öffentlich-rechtlicher Rundfunk]]></category>
		<category><![CDATA[ZDF]]></category>
		<category><![CDATA[GEZ]]></category>
		<category><![CDATA[Creative Commons]]></category>
		<category><![CDATA[Radio]]></category>
		<category><![CDATA[TV]]></category>
		<category><![CDATA[CC]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://politik-digital.de/?p=142244</guid>

					<description><![CDATA[Im vergangenen Jahr hat die ARD auf Beschluss der Redaktionskonferenz Online (RKO) eine Arbeitsgruppe Creative Commons gegründet, in der darüber [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/cc-ard-mini.crop_.jpg"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-142248" alt="cc-ard-mini.crop" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/cc-ard-mini.crop_.jpg" width="640" height="280" /></a>Im vergangenen Jahr hat die ARD auf Beschluss der Redaktionskonferenz Online (RKO) eine Arbeitsgruppe Creative Commons gegründet, in der darüber nachgedacht wurde, ob Creative Commons (CC) ARD-kompatibel ist und inwiefern freie Lizenzen in den ARD-Anstalten genutzt werden können. Nun wurden Ergebnisse bekannt.<br />
Soeben hat das Informationsportal iRights.info einen auf den 13. März 2014 datierten Bericht dieser Arbeitsgruppe veröffentlicht, über den intern bereits seit der letzten re:publica viel diskutiert wurde. Der Bericht ist ein erstes Zeichen für eine eigentlich nicht aufzuhaltende Entwicklung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk, denn das Konzept der Nutzung und Veröffentlichung freier Inhalte leitet sich unmittelbar aus dem öffentlich-rechtlichen Auftrag der Rundfunkanstalten ab.</p>
<h3> Creative Commons passt zur ARD</h3>
<p>In der den <a href="http://irights.info/wp-content/uploads/2014/10/Creative_Commons_in_der_ARD.pdf">Bericht </a>einleitenden Zusammenfassung heißt es treffend:<br />
&#8220;<i>Die AG kommt zu dem Ergebnis, dass der Einsatz von CC für ausgewählte ARD-Inhalte bei sorgfältiger Rechteprüfung sinnvoll ist. Die ARD hat den Auftrag, die Teilhabe an der Informationsgesellschaft zu fördern und die Mitwirkung an der Meinungsbildung zu ermöglichen. Die Nutzung von CC-Lizenzen unterstützt die Erfüllung dieses Auftrags. (…) Die ARD sollte daher auch Inhalte unter CC zur Verfügung stellen.</i>&#8221;<br />
Diese Deutlichkeit der Aussagen überrascht. Im vergangenen halben Jahre wurde zwar in Hintergrundgesprächen mit Vertretern verschiedener öffentlich-rechtlicher Sender diese Richtung bereits angedeutet, und auch die Journalistin <em><a href="https://twitter.com/immateriell">Meike Richter</a>, </em>Social Media-Beraterin des Norddeutschen Rundfunks (NDR) und Mitglied der oben erwähnten Arbeitsgruppe,<a href="http://cc.d-64.org/journalistin-meike-richter-creative-commons-und-offentlich-rechtlicher-rundfunk-passen-gut-zusammen/"> nannte in einem Interview </a>im April bereits die zahlreichen Potenziale von Creative Commons, doch das klare Bekenntnis der ARD und die Verknüpfung mit dem eigenen Auftrag sind nun neue und positive Entwicklungen.</p>
<h3>Der Teufel steckt im Detail</h3>
<p>Die Richtung stimmt zwar, die Knackpunkte liegen aber im Detail und sind noch nicht aus der Welt geschafft. So beginnt der Bericht mit einer Checkliste, die zu beachten sei, wenn ARD-Inhalte unter Creative Commons veröffentlicht werden. <a href="https://twitter.com/leonidobusch">Leonhard Dobusch</a> meint in seiner Analyse auf iRights.info, diese liefere <a href="http://irights.info/artikel/endlich-creative-commons-im-oeffentlich-rechtlichen-rundfunk/24015">&#8220;<i>eine gute Zusammenschau über die relevanten Fragestellungen rund um Creative Commons im öffentlich-rechtlichen Rundfunk</i>&#8220;</a>.<br />
Besonders interessant sind folgende Punkte der Liste:</p>
<ul>
<li><b><i>Geeignete Inhalte</i></b>: Für eine CC-Lizenzierung eignen sich mit Blick auf die Rechtelage <i>am ehesten 100%ige Eigenproduktionen beziehungsweise Inhalte, bei denen eine CC-Lizenzierung vor Produktionsstart geklärt wurde (…).</i></li>
<li><b><i>Arbeitsverträge</i></b><i>: Vor einer CC-Lizenzierung eines ARD-Inhaltes muss die jeweilige Landesrundfunkanstalt klären, ob die geltenden Verträge aller betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die geplante CC-Lizenzierung erlauben.</i></li>
</ul>
<p>Der zuerst zitierte Punkt ist zumeist gleichermaßen Argument und  Gegenargument bisheriger Gegner von freien Lizenzen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk, denn dahinter verbirgt sich das eigentliche Streitthema in allen Problematiken des Urheberrechts: das Geld.<br />
Eigenproduktionen sind teuer und beschränken sich deshalb fast ausschließlich auf Nachrichtensendungen. Bei Auftragsproduktionen werden einzelne Produktionsschritte an externe Produktionsfirmen vergeben, wobei viele öffentlich-rechtliche Sender an mehreren Produktionsfirmen beteiligt sind. Dadurch können die Dienstleistungen auch Dritten angeboten werden, was den öffentlich-rechtlichen Sendern aufgrund ihrer eingeschränkten Rolle am Markt nützt, denn so können die Kontrolle über die Qualität der Produktionen gewahrt wird und die Ressourcen zugleich effizient genutzt werden.<br />
Eine Verwendung von Fremdmaterial oder von nicht unter Creative Commons lizensierter Musik macht aber die Rechteklärung so gut wie unmöglich bzw. würde der notwendige Rechteeinkauf sehr teuer. Produktionsfirmen hätten gewiss nichts dagegen, wenn die ARD mehr Geld für Rechte ausgeben müsste, doch wird diese höchstwahrscheinlich darauf verzichten. Dabei könne sich insbesondere &#8220;<i>bei Bildungsinhalten,</i>  <i>Erklärbeiträgen, Interviews oder Naturaufnahmen&#8221;, </i>wie die Arbeitsgruppe aufzählt, eine freie Lizenzierung anbieten. Damit aber mehr Inhalte unter einer Creative Commons-Lizenz veröffentlicht werden, müsste das gesamte Produktionssystem geändert werden. Ein nahezu unmögliches Vorhaben, weshalb die wenigen Eigenproduktionen umso dringender unter Creative Commons veröffentlicht werden müssten.<br />
Das betrifft auch den zweiten oben genannten Punkt: die MitarbeiterInnen der Landesrundfunkanstalten. Die Arbeitsgruppe empfiehlt, dass vor einer CC-Lizenzierung eines ARD-Inhaltes die jeweilig verantwortliche Landesrundfunkanstalt klärt, ob die geltenden Verträge aller betroffenen MitarbeiterInnen die geplante CC-Lizenzierung erlauben. Ich kenne den derzeitigen Status Quo dieser Verträge nicht, aber auch hier ist anzunehmen, dass die Freigabe diverser Nutzungsrechte Hand in Hand mit Forderungen nach höheren Honoraren gehen würde. Es bleibt also abzuwarten, wie viele Produktionen der ARD von Anfang an unter Creative Commons entstehen werden.</p>
<h3>Experimente wagen</h3>
<p>Schon jetzt gibt es viele <a href="http://www.carta.info/71370/freie-lizenzen-im-offentlich-rechtlichen-rundfunk/">Beispiele für Creative Commons in der ARD </a>. Einzelne Radiosendungen können als Podcast (ohne Musik) unter einer Creative Commons-Lizenz heruntergeladen werden, auf ZDFinfo läuft die Sendung &#8220;Elektrischer Reporter&#8221; komplett unter einer Creative Common-Lizenz, im Bayerischen Rundfunk nutzt die Sendung &#8220;Space Night&#8221; (nach<a href="http://isarmatrose.com/?p=3235"> Protesten</a>) seit Februar 2013 überwiegend Creative Commons-lizensierte und Gema-freie Musik. Und im NDR werden Beiträge des Medienmagazins &#8220;Zapp&#8221; und der Sendung &#8220;Extra 3&#8221; unter Creative Commons lizensiert und unter dem Titel &#8220;Kopieren erwünscht&#8221;wird auch <a href="http://www.ndr.de/nachrichten/netzwelt/Creative-Commons-Kopieren-erwuenscht,creativecommonsindex2.html">erklärt</a>, warum und wie das funktioniert.<br />
Der Bericht der AG Creative Commons beschreibt sehr lesenswert die Möglichkeiten und Chancen von Creative Commons sowiedie Vorteile, die die ARD davon hätte: beispielsweise entspricht die Nutzung von CC-Lizenzen dem „Public Value“, also dem öffentlichen Nutzen, zu dem die ARD verpflichtet ist. Schließlich gibt sie Empfehlungen zum Einsatz von CC-Lizenzen für ARD-Inhalte. Ein erster Schritt könnten weitere Pilotprojekte von Landesfunkanstalten sein, die ausgewählte Inhalte unter Creative Commons veröffentlichen und diesen Schritt auch kommunikativ begleiten, damit die Menschen erkennen, dass der Zugang zu Bildungsinhalten oder Inhalten, die die Meinungsbildung fördern, dadurch erleichtert würde. Dies könnte auch dafür sorgen, dass die Beitragsakzeptanz, vor allem bei jüngeren BeitragszahlerInnen, wieder steigt. Für Freibier möchte man nicht auch noch zahlen müssen, für mehr Freiheit vielleicht schon.<br />
Foto: <a href="http://cc.d64.serpens.uberspace.de/wp-content/uploads/sites/2/2014/01/cc-ard-mini.jpg">D64</a><br />
<a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x11011.png"><img decoding="async" class="alignleft  wp-image-139428" alt="CC-Lizenz-630x1101" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x11011.png" width="441" height="77" /></a><br />
&nbsp;</p>
]]></content:encoded>
					
					<wfw:commentRss>https://www.politik-digital.de/news/creative-commons-in-der-ard-142244/feed/</wfw:commentRss>
			<slash:comments>3</slash:comments>
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Entscheidung über Rundfunkgebühr für Internet-PCs abgelehnt</title>
		<link>https://www.politik-digital.de/news/entscheidung-ueber-rundfunkgebuehr-fuer-internet-pcs-abgelehnt-3769/</link>
					<comments>https://www.politik-digital.de/news/entscheidung-ueber-rundfunkgebuehr-fuer-internet-pcs-abgelehnt-3769/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 19 Feb 2008 10:26:58 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Rundfunkgebühr]]></category>
		<category><![CDATA[GEZ]]></category>
		<category><![CDATA[Verfassungsbeschwerde]]></category>
		<category><![CDATA[BVG]]></category>
		<category><![CDATA[Gebühren]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.politik-digital.de/uncategorized/entscheidung-ueber-rundfunkgebuehr-fuer-internet-pcs-abgelehnt-3769/</guid>

					<description><![CDATA[Das Bundesverfassungsgericht hat die Annahme einer Verfassungsbeschwerde gegen die seit dem 01.01.2007 geltende Rundfunkgebühren-Pflicht für internetfähige PCs abgelehnt. Die Verfassungsrichter sehen sich für den Fall nicht zuständig, da die Kläger den üblichen Rechtsweg bisher nicht ausgeschöpft hätten. 
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Das Bundesverfassungsgericht hat die Annahme einer Verfassungsbeschwerde gegen die seit dem 01.01.2007 geltende Rundfunkgebühren-Pflicht für internetfähige PCs abgelehnt. Die Verfassungsrichter sehen sich für den Fall nicht zuständig, da die Kläger den üblichen Rechtsweg bisher nicht ausgeschöpft hätten.<br />
<!--break--></p>
<p>
Besitzer von Computern, die ausschließlich über das www oder UMTS Radio- oder Fernsehprogramme empfangen können, müssen seit dem 01.01.2007 eine gesetzliche Rundfunkgebühr von 5,52 € monatlich bezahlen. Ob der PC tatsächlich dazu genutzt wird, online Radio zu hören oder Fernsehen zu gucken, ist hierbei nebensächlich. Allein die technische Möglichkeit und somit die Einordnung internetfähiger PCs als  „<a href="http://www.gez.de/door/gebuehren/neg/index.html" target="_blank" title="GEZ: Erläuterung zur Einstufung von Rundfunkempfangsgeräten" rel="noopener noreferrer">neuartige Rundfunkempfangsgeräte</a>“ genügt, um als gebührenpflichtiges Gerät zu gelten.
</p>
<p>
Die Ablehnung der im Frühjahr 2006 eingereichten Beschwerde führt dazu, dass nun  Verwaltungsgerichte in Einzelklagen über Rechtmäßigkeit dieser Neuerung der Gebührenpflicht und mögliche Ausnahmeregelungen entscheiden müssen. „Jetzt kommt vermutlich eine Klagewelle auf die Gerichte zu“ prognostiziert die prozessbevollmächtigte Rechtsanwältin Petra Marwitz in einer <a href="http://www.fa-urheber-medienrecht.de/Pressemitteilung.htm" target="_blank" title="Pressemitteilung der Prozessbevollmöchtigten Petra Marwitz, 15.02.2008" rel="noopener noreferrer">Pressemitteilung</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
					<wfw:commentRss>https://www.politik-digital.de/news/entscheidung-ueber-rundfunkgebuehr-fuer-internet-pcs-abgelehnt-3769/feed/</wfw:commentRss>
			<slash:comments>0</slash:comments>
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Mit Sicherheit kein gutes Gefühl</title>
		<link>https://www.politik-digital.de/news/econsumer-datenschutz-bigbrother03-shtml-2843/</link>
					<comments>https://www.politik-digital.de/news/econsumer-datenschutz-bigbrother03-shtml-2843/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[sfrindt]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 28 Oct 2003 23:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[E-Commerce]]></category>
		<category><![CDATA[Sicherheit]]></category>
		<category><![CDATA[Metro]]></category>
		<category><![CDATA[Verbraucherschutz]]></category>
		<category><![CDATA[T-Online]]></category>
		<category><![CDATA[SMS]]></category>
		<category><![CDATA[Landespolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Innenpolitik]]></category>
		<category><![CDATA[stille SMS]]></category>
		<category><![CDATA[Bayern]]></category>
		<category><![CDATA[Niedersachsen]]></category>
		<category><![CDATA[Telekommunikationsgesetz]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Pressefreiheit]]></category>
		<category><![CDATA[Überwachung]]></category>
		<category><![CDATA[Aufenthaltsort]]></category>
		<category><![CDATA[Rheinland-Pfalz]]></category>
		<category><![CDATA[Briefgeheimnis]]></category>
		<category><![CDATA[Thüringen]]></category>
		<category><![CDATA[Ehrhart Körting]]></category>
		<category><![CDATA[Big Brother Award]]></category>
		<category><![CDATA[Fernmeldegeheimnis]]></category>
		<category><![CDATA[Medienpolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Datenspeicherung]]></category>
		<category><![CDATA[geographischer Standort]]></category>
		<category><![CDATA[Berlin]]></category>
		<category><![CDATA[Privatsphäre]]></category>
		<category><![CDATA[GEZ]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.politik-digital.de/uncategorized/econsumer-datenschutz-bigbrother03-shtml-2843/</guid>

					<description><![CDATA[Anonymität im Internet - Schutz der Daten: Die deutschen Big Brother Awards 2003 wurden vergeben. Die Preise werden für gravierende Eingriffe in den Datenschutz an Politik und Wirtschaft verliehen.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Anonymität im Internet &#8211; Schutz der Daten: Die deutschen Big Brother Awards 2003 wurden vergeben. Die Preise werden für gravierende Eingriffe in den Datenschutz an Politik und Wirtschaft verliehen.<!--break-->
                    </p>
<p>Es kommt nicht alle Tage vor, dass Preisredner in ihrer Laudatio die Ausgezeichneten für ihr Verhalten rügen. Am 24. Oktober 2003 war es wieder so weit. In Bielefeld wurden die vierten deutschen<br />
                    <a href="http://www.bigbrotherawards.de/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Big Brother Awards</a> verliehen. Eine unabhängige Jury aus Datenschutz- und Bürgerrechtsverbänden zeichnete Politiker und Wirtschaftsunternehmen in insgesamt sieben Preiskategorien für gravierende Eingriffe in den Datenschutz aus.</p>
<p>In der Kategorie „Politik“ wurden die Regierungen und Innenminister der Bundesländer Bayern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Thüringen mit dem Big Brother Award bedacht. Ihr Vorhaben, den Telekommunikationsverkehr ihrer Bürger ohne begründeten Anfangsverdacht zu überwachen, habe drastische Einschnitte in elementare Grund- und Freiheitsrechte zur Folge. Bedroht seien insbesondere das Brief- und Fernmeldegeheimnis, aber auch die Pressefreiheit und das informelle Selbstbestimmungsrecht der Bürger. Die präventive Überwachung des Telefon- und E-Mailverkehrs schließe dabei die Speicherung der Verbindungsdaten mit ein. In seiner Laudatio bezeichnete Dr. Rolf Gössner von der Internationalen Liga für Menschenrechte das Maßnahmenpaket der Länder als „unverhältnismäßig, uferlos und kaum kontrollierbar.“</p>
<p>Das Verhältnis von vollziehender und gesetzgebender Gewalt beschäftigte die Juroren auch im Fall des Innensenators des Landes Berlin, Dr. Ehrhart Körting. Dieser hatte den Einsatz von „stillen SMS“ durch die Berliner Polizei auf besonders fragwürdige Weise legitimiert. Das sogenannte „Pingen“ ermöglicht die Ortung von Verdächtigen durch die Verschickung von SMS. Ob ein solches Vorgehen durch geltendes Recht abgesichert ist, stellen die Datenschützer in Frage. Nach gängiger Lesart schütze das Grundgesetz nicht nur die unmittelbare Kommunikation, sondern auch die Kommunikationsbereitschaft. Diese aber sei durch das Vorgehen der Berliner Polizei verletzt worden.</p>
<p>Dass Datenschutz und Bürgerrechte seit den terroristischen Anschlägen des 11. Septembers unter Anrufung sicherheitspolitischer Gefahren beschnitten werden, darauf haben Experten und Datenschützer wiederholt hingewiesen. Die umstrittene Verschärfung der Landespolizeigesetze in Bayern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Thüringen etwa erfolge „im Windschatten der Terrorismusbekämpfung“, wie Dr. Rolf Gössner in seiner Laudatio bemerkte. Gefährdet scheint dieser Tage daher auch die Sicherheit des Datenschutzes. Das ganze Ausmaß einer solchen „Bedrohung durch Sicherheit“ tritt offen zu Tage, wenn der Internet-Service-Provider „T-Online“ das neue Sicherheitsparadigma heranziehen kann, um die datenschutzwidrige Vorratsspeicherung von Verbindungsdaten mit der Verfolgung möglicher Mißbrauchsfälle durch Hacker und die Streuung von Internetviren zu legitimieren.</p>
<p>Mit der rechtswidrigen Speicherung von IP-Adressen verdiente sich „T-Online“ den Big Brother Award in der Kategorie „Kommunikation“. Als rechtlich prekär erweise sich hierbei, dass die Polizei und andere staatliche Bedarfsträger zum Zwecke der Verbrechensbekämpfung auf die gespeicherten Daten von „T-Online“ zurückgreiffen konnten. „T-Online“ habe die Datenschützer wissen lassen, dass die zuständige Datenschutzbehörde, das Regierungspräsidium Darmstadt, der unzulässigen Datenspeicherung ihren behördlichen Segen erteilt habe.</p>
<p>Die Speicherung personenbezogener Daten, das wird an diesem Abend deutlich, zwingt den Datenschutz zum Rückzug. Bei der Gebühreneinzugszentrale (GEZ), dem Preisträger in der Kategorie „Lifetime Award“, habe die umstrittene Vorratsdatenspeicherung nach Einschätzung von Dr. Thilo Weichert, dem Vorsitzenden der Deutschen Vereinigung für Datenschutz e.V., „praktisch zur Errichtung eines zentralen Bundesmelderegisters“ geführt. Auch in diesem Fall werde gegen den verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitgrundsatz verstoßen. Weichert prangerte zudem an, dass sich die GEZ systematisch Daten aus mitunter fragwürdigen Quellen beschaffe und sich einer umfassenden und unabhängigen Datenschutzkontrolle, wie sie von der Europäischen Datenschutzrichtlinie vorgeschrieben wird, entziehe.</p>
<p>Dass in Deutschland ein Big Brother Award für gravierende Datenschutzverletzungen verliehen werden müsse, gesteht Dr. Thilo Weichert, habe er bis vor wenigen Jahren selbst nicht geglaubt. In den wenigen Jahren, in denen er seine Beurteilung der datenrechtlichen Lage in Deutschland überdachte, ist der Verfall des Datenschutzes und des Fernmeldegesetzes soweit vorangeschritten, dass der ehemalige Verfassungsrichter Jürgen Kühling im „Grundrechte-Report 2003“ bereits den „Totalverlust“ des Brief- und Fernmeldegeheimnisses beklagte.</p>
<p>Der Big Brother Award will dazu beitragen, gravierende Datenschutzverletzungen öffentlich zu machen und die Verbraucher zu einem sorgsamen Umgang mit vertraulichen Daten anzuhalten. Dies gilt insbesondere für die Nutzung des Internet. Das vorherrschende Thema der diesjährigen Big Brother Awards, die Problematik einer Langzeitspeicherung personenbezogener Daten, wird die Datenschützer über den Winter hinaus begleiten. Experten rechnen damit, dass die Novellierung des Telekommunikationsgesetzes, die für das Frühjahr 2004 erwartet wird, unter anderem die Einführung der Vorratsdatenspeicherung vorsieht. Die elektronischen Spuren, die Internet- und Mobilfunknutzer unfreiwillig hinterlassen, würden dann noch umfangreicher nutztbar.</p>
<p>Ausgezeichnet wurden mit dem Big Brother Award 2003 zudem die Regierung der USA, die „Metro AG“ und – wie bereits im Vorjahr – die „Deutsche Post AG. Die Preisträger des Big Brother Awards 2003 im Überblick:</p>
<ul>
<li>Kategorie „Arbeitswelt“: Die „Deutsche Post-Shop GmbH“</li>
<li>Kategorie „Politik“: Bundesländer Bayern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Thüringen</li>
<li>Kategorie „Verbraucherschutz“: „Future Store Initiative, Metro AG“</li>
<li>Kategorie „Lifetime-Award“: Gebühreneinzugszentrale (GEZ)</li>
<li>Kategorie „Regional“: Der Innensenator von Berlin, Dr. Erhart Körting</li>
<li>Kategorie „Behörden“: Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika</li>
<li>Kategorie „Kommunikation“: „T-Online AG“<br />
                      </li>
</ul>
<table cellpadding="2" width="146" border="0">
<tbody>
<tr>
<td bgcolor="#FFCC33">
<div class="tidy-2">Erschienen am 29.10.2003</div>
</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>
                    <!-- Content Ende --></p>
]]></content:encoded>
					
					<wfw:commentRss>https://www.politik-digital.de/news/econsumer-datenschutz-bigbrother03-shtml-2843/feed/</wfw:commentRss>
			<slash:comments>0</slash:comments>
		
		
			</item>
	</channel>
</rss>
