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	<title>Grundgesetz &#8211; politik-digital</title>
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		<title>70 Jahre Grundgesetz. Schützt die Verfassung unsere digitalisierte Gesellschaft?</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Jonas Hartmann]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 16 Sep 2019 10:45:17 +0000</pubDate>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="wpb-content-wrapper"><div data-parent="true" class="vc_row row-container" id="row-unique-0"><div class="row limit-width row-parent"><div class="wpb_row row-inner"><div class="wpb_column pos-top pos-center align_left column_parent col-lg-12 single-internal-gutter"><div class="uncol style-light"  ><div class="uncoltable"><div class="uncell no-block-padding" ><div class="uncont" ><div class="uncode_text_column text-lead" ><p>Im Rahmen der von der Zeit-Stiftung Ebelin und Gerd Bucerius organisierten Veranstaltungsreihe „Was hält unsere Gesellschaft zusammen“, diskutierten interessante Gäste in der gut gefüllten Kalkscheune in Berlin, über das Thema „70 Jahre Grundgesetz. Schützt die Verfassung unsere digitalisierte Gesellschaft?“. Es wurde die Frage nach neuen digitalen Grundrechten aufgeworfen und debattiert. Braucht die Verfassung Ergänzungen im Hinblick auf die neuen Herausforderungen des digitalen Zeitalters?</p>
</div><div class="uncode_text_column" ></p>
<h3>Brauchen wir digitale Grundrechte?</h3>
<p>Zur Einleitung und als Impuls für die darauffolgende <a href="https://www.vf-holtzbrinck.de/veranstaltungen/gesellschaftlicher-zusammenhalt.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Podiumsdiskussion</a> hielt Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, ehemalige Bundesjustizministerin und stellvertretende Vorsitzende der Friedrich-Naumann-Stiftung, einen Vortrag über die grundsätzlichen Entwicklungen und Veränderungen des Grundgesetzes seit 1949. Sie hob insbesondere die Rolle des Bundesverfassungsgerichts als Rechtsprecher und Schutz der Bürgerinnen und Bürger gegen staatliche Überwachung und Eingriffe hervor. Die FDP Politikerin sieht die Grundrechte durch die Digitalisierung großen Veränderungen ausgesetzt und die Erfassung von Daten als „die Grundvoraussetzung dieser Entwicklung“. Bestehende Rechtsprechung für den digitalen Bereich, wie beispielsweise das Recht auf Vergessenwerden, würden unzureichend umgesetzt. Daher fordert Leutheusser-Schnarrenberger mehr Transparenz und Offenlegung von Algorithmen, die Übernahme von Verantwortung durch die Plattformbetreiber sowie eine bessere Rechtsdurchsetzung, „Der ewige Kampf um Freiheit und Grundrechte muss immer wieder neu gewonnen werden, auch im digitalen Zeitalter”.</p>
<p>Im Anschluss an diese Einleitung stellte Moderator Dr. Heinrich Wefing, Ressortleiter Politik bei „Die Zeit“, die weiteren Podiumsgäste des Abends vor. Neben Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, saßen auf dem Podium Prof. Dr. Gesche Joost, Leiterin des Design Research Lab der Universität der Künste Berlin und Principal Investigator beim Weizenbaum Institut für die vernetzte Gesellschaft, Prof. Dr. Heinz Bude, Professor für Makrosoziologie an der Universität Kassel und Mitinitiator der Digital-Charta, sowie Markus Beckedahl, Gründer und Chefredakteur von netzpolitik.org und Gründer der re:publica.</p>
<p>Die erwähnte <a href="https://digitalcharta.eu/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Digital Charta</a> wurde von der Zeit-Stiftung maßgeblich mitinitiiert und ebenfalls kurz vorgestellt. Es handelt sich hierbei um eine Charta, in welcher Bürgerinnen und Bürger 18 digitale Grundrechte ausgearbeitet haben, welche dann dem Europäischen Parlament vorgelegt wurden.</p>
<h3>„Es ist vorbei mit der Souveränität der Bürger“</h3>
<p>Einleitend in die Diskussion fragte Heinrich Wefing nach den größten durch die Digitalisierung entstandenen oder gerade entstehenden Herausforderungen für das Grundgesetz. Gesche Joost, die sich im Weizenbaum Institut seit 3 Jahren mit digitaler Selbstbestimmung auseinandersetzt, zog den Schluss, dass diese Selbstbestimmung heute nicht mehr gegeben sei. Sie meint: „Es ist vorbei mit der Souveränität der Bürger“, da die drei Grundlagen für eine digitale Selbstbestimmung also die rechtliche Grundlage bzw. die Regulierung, die technologische Umsetzbarkeit und die individuelle Kompetenz in den meisten Fällen nicht umfassend gegeben seien. Somit bestehe kein effektiver Schutz der Souveränität der Bürgerinnen und Bürger. Markus Beckedahl sieht neben dem unzureichenden Schutz durch den Staat auch staatliche Institutionen und Überwachungsmaßnahmen selbst als Gefahr für die bürgerlichen Grundrechte. Die zweite große Gefahr besteht für ihn in der Abhängigkeit von den Plattformgiganten. Facebook, Microsoft oder Google würden durch ihre Kontrolle verschiedenster Lebensbereiche eine neue Form von Staaten entstehen lassen. Google beispielsweise kontrolliert die Betriebssysteme von 80-90% der Handys weltweit, 93% der Suchanfragen in Deutschland und über Youtube, „die Unterhaltungsbranche einer ganzen Generation“. Auch Heinz Bude schloss sich dieser Einschätzung an, für ihn sind diese großen Plattformen „nicht marktbeherrschend“, sondern „ihnen gehören die Märkte“.</p>
<h3>Wem gehören Daten?</h3>
<p>Bude schlug als Alternative zum Modell der einseitigen Datenverarbeitung durch große Plattformbetreiber, ein „Daten für Alle“-Konzept vor. Er verglich das mit der Idee die Atmosphäre, im Sinne des Klimaschutzes, als Gemeingut zu definieren. Ein Komplexitätsproblem sieht er nicht: „Ich glaube diesem ganzen Komplexitätsgerede nicht, Komplexität ist zurückführbar, man muss es nur wollen“, meinte er dazu, während Markus Beckedahl an dieser Stelle noch den Bedarf von technologischer Weiterentwicklung betonte, vor allem bei der Anonymisierung von Daten, die heute noch nicht sicher genug sei um einerseits Datenschutz zu gewährleisten und andererseits umfassende Datenmengen der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen.</p>
<p>Sabine Leutheusser-Schnarrenberger wies zudem darauf hin, dass es auch Daten gäbe, die nicht unbedingt für alle verfügbar sein sollten und auch Datensparsamkeit und das Begrenzen der Datensammlung sinnvoll sein können.</p>
<h3>Der Europäische Weg der Digitalisierung</h3>
<p>In Anbetracht der zwei weltweit konkurrierenden Digitalisierungsmodelle, also dem amerikanischen Modell mit den großen Plattformunternehmen und dem chinesischen Modell mit einem Social-Credit-System, welches durch die Erhebung personenbezogener Daten die Stellung einer Person in der Gesellschaft definiert und beispielsweise die persönlichen Handlungsmöglichkeiten finanzieller oder sozialer Natur einschränken kann, sehen die Podiumsgäste den Bedarf für ein eigenes europäisches Modell mit einer Orientierung am Gemeinwohl. Bei der Ausgestaltung und Umsetzung dieses Modells gab es allerdings noch etwas unterschiedliche Vorstellungen.</p>
<p>Sabine Leutheusser-Schnarrenberger forderte eine strengere Regulierung von Unternehmen wie Facebook und schreckte auch vor der Forderung nach einer Zerschlagung nicht zurück. Außerdem wünscht sie sich mehr gesellschaftliches Engagement dafür, die „Selbstbestimmung im Netz durchzusetzen“. Markus Beckedahl sieht zusätzlich den Staat in der Pflicht für die Vermittlung digitaler Kompetenz, die in der Vergangenheit nicht stattgefunden hat und führt darauf ein fehlendes politisches Bewusstsein in der Bevölkerung zurück.</p>
<p>Für Heinz Bude besteht das europäische Modell in der Vergabe von sozialen Rechten, die auf die digitale Ebene erweitert werden müssten. Er hält Europa in diesem Bereich auch für innovationsfähig und sieht keinen Bedarf an mehr digitaler Bildung: „ich glaube auch nicht, dass wir ein Problem mit Bildung lösen können dieser Art, […] die ganze Idee mit der Kompetenz: forget it. Es geht um soziale Rechte.” In diesem Punkt widersprachen ihm die anderen Panelisten jedoch entschieden, Gesche Joost betonte „man braucht Bildung als Grundlage für unsere gesellschaftliche Verfasstheit“ und auch Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sieht Bildung und die Vermittlung von Werten als Grundlage, „durch die man Bewertungen vornehmen kann und Mündigkeit entwickelt“.</p>
<p>Markus Beckedahl sprach sich für einen europäischen Weg mit Bereitstellung von gemeinwohlorientierter Infrastruktur aus, wodurch Unternehmen wie Microsoft, die heute einen Großteil der Verwaltungsinfrastruktur kontrollieren, zumindest ein Stück weit Kontrolle entzogen werden könne. Die aktuelle Digitalpolitik sei nur Industriepolitik, die Start-Ups fördert, aber eben keine systemische Veränderung hervorbringe, sondern nach der gleichen Marktlogik funktioniere wie es in den USA der Fall ist. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und Prof. Dr. Gesche Joost sehen das ähnlich, zwar gäbe es weltweit gesehen eine Bewegung, hin zu Forderungen nach mehr Regulierung, die bundesdeutsche Politik sei jedoch geprägt von der Idee, man müsse wirtschaftlich aufholen und am besten jetzt selbst „ein Google“ entwickeln.</p>
<p><strong>Titelbild by:</strong> politik-digital</p>
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</div></div></div></div></div></div><div class="wpb_column pos-middle pos-center align_right column_parent col-lg-8 styleptrl--cc-module--col single-internal-gutter"><div class="uncol style-light"  ><div class="uncoltable"><div class="uncell no-block-padding" ><div class="uncont" ><div class="uncode_text_column" ><p><img decoding="async" class="alignnone size-medium wp-image-159021" src="https://www.politik-digital.de/wp-content/uploads/2020/05/CC-Lizenz-630x110111-305x53-1-300x52.png" alt="" width="300" height="52" srcset="https://www.politik-digital.de/wp-content/uploads/2020/05/CC-Lizenz-630x110111-305x53-1-300x52.png 300w, https://www.politik-digital.de/wp-content/uploads/2020/05/CC-Lizenz-630x110111-305x53-1.png 305w" sizes="(max-width: 300px) 100vw, 300px" /></p>
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		<title>Balance zwischen Privatsphäre und Sicherheit – Geht das?</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Anne Korn]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 16 Jun 2014 13:28:12 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Freiheit und Sicherheit müssen immer in der Balance gehalten werden. Deshalb muss alles dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gehorchen.&#8221; So sprach [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/sicherheit-und-freiheit.png"><img decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-140437" alt="sicherheit und freiheit" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/sicherheit-und-freiheit.png" width="640" height="328" /></a>Freiheit und Sicherheit müssen immer in der Balance gehalten werden. Deshalb muss alles dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gehorchen.&#8221; So <a href="http://www.zeit.de/2013/29/angela-merkel-interview">sprach Angela Merkel im vergangenen Juli</a> in Reaktion auf den NSA-Skandal. Ähnlich formulierte es soeben <a href="http://politik-digital.de/eurodig-der-weg-ist-das-ziel/">Frank-Walter Steinmeier auf dem EuroDIG</a>. Aber wie sieht es nun aus mit der schwierigen Balance von Freiheit und Sicherheit, Privatsphäre und freier Meinungsäußerung? Eine Betrachtung.<br />
Privatsphäre ist eine wichtige Voraussetzung für Freiheit. Ihre Bedrohung „hat <a href="https://www.amnesty.de/2013/9/9/glaeserner-mensch?destination=node%2F24181">weitreichende Konsequenzen</a>. Die <a href="http://www.unesco.de/7378.html">UNESCO merkte bereits 2012 an</a>, dass „der Schutz der Privatsphäre eine wichtige Rolle für die Stärkung der Meinungsfreiheit und der politischen Rechenschaftspflicht“ spielt. Gleichzeitig sei „das Verhältnis von Meinungsfreiheit und Achtung der Privatsphäre&#8230; vielschichtig“,  wahrscheinlich ist es ebenso kompliziert wie das Verhältnis von Privatsphäre und Sicherheit.<br />
Daraus resultierende Probleme wurden jüngst offenbar, als der <a href="http://www.tagesschau.de/ausland/google-urteil100.html">Europäische Gerichtshof</a> (EuGH) Internetnutzern gegenüber Google ein „Recht auf Vergessen“ zusprach. Im Zuge dieses Urteils wurde das Spannungsverhältnis zwischen dem Recht auf Privatsphäre und freie Meinungsäußerung beziehungsweise dem Recht auf Informationsbeschaffung hitzig diskutiert. Zum Beispiel <a href="http://www.internet-law.de/2014/05/wer-gegen-netzsperren-ist-muss-auch-das-eugh-urteil-zu-loeschpflichten-von-google-ablehnen.html">kritisiert der Jurist Thomas Stadler</a>: „Der EuGH unternimmt… erst gar nicht den Versuch einer ergebnisoffenen Abwägung zwischen dem Persönlichkeitsrecht einerseits und der Meinungs- und Informationsfreiheit andererseits, sondern postuliert einen regelmäßigen Vorrang des Datenschutzes.“<br />
Dementsprechend sah es im vergangenen Jahr so aus, als würden Regierungen vielerorts gegenüber dem Recht auf Privatsphäre regelmäßig den Vorrang der nationalen Sicherheit postulieren. So sind Grund- und Menschenrechte <a href="http://www.heise.de/tp/artikel/23/23625/1.html">im so genannten &#8220;Kampf gegen den Terror&#8221;… zunehmend unter Druck geraten</a>“. Zum Beispiel in Deutschland, wo die NSA und der britische GCHQ millionenfach Kommunikationsdaten deutscher Bürger ab- und somit massiv in die Grundrechte von Millionen Deutschen eingreifen. Eine entschiedene Reaktion der Regierung darauf steht bis heute aus.</p>
<h3>Der Schutz der Privatsphäre ist in Deutschland rechtlich verbrieft</h3>
<p>Dabei lautet Artikel 1 des Grundgesetzes (GG): <i>„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“<br />
</i>In Verbindung mit Artikel 2, Absatz 1:  „<i>Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt“  </i>und Artikel 13, Absatz 1 – „<i>Die Wohnung ist unverletzlich“</i> – ergibt sich daraus auch der Schutz der Privatsphäre. Zumal das Recht auf Privatsphäre – und damit auch das Recht, Geheimnisse zu haben – im deutschen Grundgesetz noch an anderer Stelle verankert ist: <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_10.html">Artikel 10 GG</a>, Absatz 1: <i>„Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.“</i><br />
Niemand darf einfach so Briefe öffnen oder ohne richterlichen Beschluss eine Wohnung durchsuchen. Das Fernmeldegeheimnis schützt darüber hinaus die digitale Kommunikation. Diese <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Grundrecht">Grundrechte</a> sind „als beständig, dauerhaft und einklagbar garantiert&#8230; In erster Linie sind sie Abwehrrechte des <a title="Bürger" href="https://de.wikipedia.org/wiki/Bürger">Bürgers</a> gegen den Staat.“ Sie sollen den Bürger vor unverhältnismäßigen und rechtlosen staatlichen Übergriffen schützen und ihm einen „<a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Privatsphäre">abgeschirmten Bereich persönlicher Entfaltung</a>“ garantieren.<br />
Sehr erfolgreich ist man mit dem Schutz dieses Bereiches vor NSA und GCHQ jedoch nicht. Vielen Endnutzern sind entsprechende Schutzmaßnahmen schlicht zu umständlich, während sich die Regierung, wenn überhaupt, „<a href="http://www.zeit.de/politik/deutschland/2014-01/notwehr-nsa-spionage-us-botschaft">in Verbalkritik</a>” übt. Man fragt sich, warum. So gab der ehemalige Verfassungsrichter Wolfgang Hoffmann-Riem unlängst <a href="http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/nsa-untersuchungsausschuss-schutzpflicht-bnd/">vor dem NSA-Ausschuss zu bedenken</a>, dass „Privatpersonen oder ausländische Behörden wie die NSA… zwar nicht unmittelbar an Grundrechte gebunden [seien], sehr wohl aber an die einfachen Gesetze, die zum Schutz der Grundrechte erlassen werden“, und der Gesetzgeber könnte, <a href="http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/nsa-untersuchungsausschuss-schutzpflicht-bnd/">so Ex-Verfassungsrichter Hans-Jürgen Papier</a> „dort, wo ein fremder Staat unabhängig von der Bundesrepublik nach seinem Willen handele… dem mit dem Mittel des Strafrechts begegnen“. <a href="http://www.tagesschau.de/inland/merkel-prism102.html">Zumal</a> „Geheimdienstarbeit… eine hoheitliche Tätigkeit [ist]. Ein Land darf die Bürger eines anderen Landes nicht ohne Erlaubnis überwachen. Haben die Amerikaner es dennoch getan, dann wäre das eine Verletzung der völkerrechtlich geschützten Souveränität“.</p>
<h3>Welche Rolle spielt die Bundesregierung?</h3>
<p>Wieso also nicht mehr Protest seitens der Regierung, angesichts dieser scheinbaren Verletzung des Völkerrechts? Ein Grund könnte sein, dass der deutsche BND selbst verfassungswidrig gehandelt hat. Das werfen ihm <a href="http://www.sueddeutsche.de/politik/nsa-untersuchungsausschuss-juristen-werfen-bnd-verfassungsbruch-vor-1.1972477">zumindest Papier, Hoffmann-Riem und Staatsrechtler Matthias Bäcker vor</a>. Die Bundesregierung mag Bedenken haben, sich gegenüber den USA moralisch aufs hohe Ross zu setzen, wenn ihr eigener Nachrichtendienst selbst nicht grundgesetzeskonform handelt.<br />
Sollte die deutsche Regierung von den Praktiken der NSA gewusst haben, wird es erst recht haarig, denn, so heißt es in der aktuellen Printausgabe des <i>Spiegel</i>: „[D]ann müssen die Kanzlerin und ihr Innenminister die Öffentlichkeit darüber informieren, denn beide trügen damit Mitverantwortung für die Handlungen der Amerikaner, die offenbar in Deutschland gewonnene Daten für das Töten mutmaßlicher Terroristen nutzen“. So weit, so gruselig.<br />
Einen weiteren Anhaltspunkt für das scheinbare Drückebergertum der Bundesregierung bietet aber auch Edward Snowdens <a href="https://netzpolitik.org/2014/snowden-zu-eu-parlament-deutschland-veraenderte-auf-druck-der-usa-g10-gesetz/">Aussage vor dem EU-Parlament</a>: Demnach habe Deutschland auf Druck der USA das G-10 Gesetz geändert. Das G-10 Gesetz regelt die Einschränkungen von Artikel 10 GG – also die Voraussetzungen, unter denen man das, was durch Artikel 10 Absatz 1 ausgeschlossen wird, eben doch darf. Sollte die deutsche Regierung dieses Gesetz in der Tat auf Druck der USA geändert haben, stellt sich einmal mehr die <a href="http://www.carta.info/72015/edward-snowden-in-deutschland-oder-die-grundsatzfrage-der-souveranitat/">Frage nach der deutschen Souveränität</a>. Zumal der Historiker Josef Foschepoth <a href="http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/nsa-affaere-der-grosse-bruder-12273323.html#Drucken">herausgefunden haben</a> will, dass <a href="http://www.sueddeutsche.de/politik/us-geheimdienst-in-der-bundesrepublik-deutschland-erlaubte-den-amerikanern-das-schnueffeln-1.1715355-2">offenbar immer noch gültige Geheimabkommen</a> aus der Zeit Konrad Adenauers und Willy Brandts den Amerikanern und Briten das Schnüffeln erlauben.</p>
<h3>Vorratsdatenspeicherung im Namen der Sicherheit</h3>
<p>Doch selbst wenn man nicht so weit gehen will, der Bundesregierung Mitwisserschaft zu unterstellen, tut man sich mit Privatsphäre und Datenschutz in Deutschland bisweilen auch so schwer genug. Etwa beim Thema Vorratsdatenspeicherung. Diese ist <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Artikel_10_des_Grundgesetzes_für_die_Bundesrepublik_Deutschland">in Deutschland nicht erlaubt</a>. Auch der Europäische Gerichtshof lehnte sie im April dieses Jahres ab. Seitdem <a href="http://www.faz.net/aktuell/politik/cdu-vize-strobl-fuer-alleingang-bei-vorratsdatenspeicherung-12905995.html">plädiert</a> der stellvertretende CDU-Vorsitzende Strobl für einen deutschen Alleingang. Begründet werden solche Vorstöße oft im Interesse der Sicherheit – sei es nun vor Kinderpornografie oder Terrorismus. Aber ist, wie die <a href="http://www.zeit.de/2013/29/angela-merkel-interview" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Zeit im Juli 2013 fragte</a>, „Verzicht auf Privatsphäre… der Preis für die Sicherheit?“<br />
Eine der beliebtesten Antworten auf diese Frage lautet, dass &#8220;<a href="http://www.heise.de/tp/artikel/23/23625/1.html">wer nichts zu verbergen hat</a>“, auch nichts befürchten müsse. Diese Einstellung übersieht jedoch, dass der Grundsatz, unbescholtene Bürger hätten nichts zu verbergen, nicht nur digitale Überwachung entschuldigen würde, sondern jegliche Art von Überwachung schlechthin. Schaffen wir also die Privatsphäre ganz ab und installieren in jedem Wohnzimmer eine Kamera – nur für den Fall, dass die dadurch gewonnenen und abgespeicherten Videos irgendwann einmal zur Terrorabwehr wirksam werden könnten. So einem Unsinn würde wohl niemand zustimmen. Niemand möchte die Unterhaltung im eigenen Wohnzimmer öffentlich zugänglich wissen. Jeder hat etwas zu verbergen. Das bedeutet aber nicht, dass der Staat seine Bürger unter „<a href="http://www.carta.info/59993/ich-habe-nichts-zu-verbergen/">Generalverdacht</a>“ stellen kann. Das ist schlicht „<a href="https://www.amnesty.de/2013/9/9/glaeserner-mensch?destination=node%2F24181">Missbrauch der Terrorismusbekämpfung, um ungesetzliche Maßnahmen zu rechtfertigen</a>“. Ein Vorgehen, das <a href="http://www.nbcnews.com/feature/edward-snowden-interview">Edward Snowden gegenüber dem US-Fernsehsender NBC</a> zu Recht als „zutiefst unehrlich“ bezeichnete.</p>
<h3>Ein Blick ins Grundgesetz könnte helfen</h3>
<p>Sicherlich muss es auch darum gehen, <a href="https://www.google.com/url?sa=t&amp;rct=j&amp;q=&amp;esrc=s&amp;source=web&amp;cd=1&amp;ved=0CCUQFjAA&amp;url=http%3A%2F%2Fwww.unesco.de%2F7378.html&amp;ei=0TecU__WLaSv7Aa9xYGACA&amp;usg=AFQjCNGX-iByFmWgIK2nNWeWTQ4NF7F_1Q&amp;bvm=bv.68911936,d.ZGU">eine verantwortungsvolle Balance</a> zwischen Privatsphäre und Meinungsfreiheit, ebenso wie zwischen der Wahrung von Grundrechten und Sicherheit zu schaffen. Diese Balance zu finden, mag nicht immer einfach sein. Auf der Hand zu liegen scheint jedoch auch, <a href="http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/ueberwachung/nsa-gebt-uns-unser-grundrecht-auf-privatsphaere-zurueck-12631089-p3.html">was Georg Mascolo und Ben Scott schreiben</a>: „Zur Freiheit [und damit zum Recht auf Privatsphäre] gehört auch das bisweilen schwer zu ertragende Risiko, nicht alles wissen zu können“.<br />
Deutschland hat den großen Vorteil eines Grundgesetzes, das grundlegende Menschenrechte verbrieft. Als oberste Leitlinie der Politik sollte es bestimmte Entscheidungen erleichtern. Das täte es vermutlich auch, wenn sich die deutsche Regierung endlich auf ihre Pflichten besinnen und, so Hoffmann-Riem, „<a href="http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2014/nsa_untersuchungsausschuss/279296">das Potential des Grundgesetzes voll… nutzen</a>“ würde. Dafür, dass sie das nicht tut, muss mit Nachdruck eine Erklärung gefordert werden. Die von Frau Merkel im Eingangszitat erwähnte Verhältnismäßigkeit scheint in der aktuellen Situation jedenfalls nicht gegeben.<br />
Bild: <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%9Cberwachung#mediaviewer/Datei:%C3%9Cberwachungskameras_Autohof_in_Th%C3%BCringen_an_A9_03.06.2013_10-07-08.JPG" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Wikimedia/Dirk Franke</a> <a href="http://creativecommons.org/licenses/by/3.0/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">(CC BY 3.0)</a><br />
<a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x11011.png"><img decoding="async" class="alignnone  wp-image-139428" alt="CC-Lizenz-630x1101" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x11011.png" width="441" height="77" /></a><br />
&nbsp;</p>
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		<title>Rezension: Digitale Politikvermittlung in interaktiven Medien</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Florian Schmitt]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 11 Apr 2014 09:26:04 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Der Band „Digitale Politikvermittlung. Chancen und Risiken interaktiver Medien“ widmet sich der Beeinflussung von politischen Diskursen und politischer Willensbildung durch [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/Dialog-Com-Skal.jpg"><img decoding="async" class="alignnone size-large wp-image-139032" alt="Dialog-Com-Skal" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/Dialog-Com-Skal-630x307.jpg" width="630" height="307" /></a><br />
Der Band „Digitale Politikvermittlung. Chancen und Risiken interaktiver Medien“ widmet sich der Beeinflussung von politischen Diskursen und politischer Willensbildung durch neue Medien. In über 30 Beiträgen wird dem Potential und den Risiken digitaler Medien aus theoretischen sowie praktischen Perspektiven nachgegangen.<br />
<figure id="attachment_139023" aria-describedby="caption-attachment-139023" style="width: 227px" class="wp-caption alignleft"><a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/digitale_Politikvermittlung.jpg"><img decoding="async" class="wp-image-139023  " alt="digitale_Politikvermittlung" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/digitale_Politikvermittlung-630x510.jpg" width="227" height="184" /></a><figcaption id="caption-attachment-139023" class="wp-caption-text">Friedrichsen, Mike; Kohn, Roland A. (Hg.): Digitale Politikvermittlung. Chancen und Risiken interaktiver Medien. Wiesbaden: Springer VS 2013. 525 Seiten, Preis: 49,95 Euro. ISBN 978-3-658-01125-3</figcaption></figure><br />
In der neuen Publikation, herausgegeben von Mike Friedrichsen, Professor für Media Economics and Media Innovation in Stuttgart, und dem ehemaligen Mitglied des Bundestags für die FDP Roland A. Kohn, kommen Stimmen aus Wissenschaft, Politikberatung, Politik sowie aus der gesellschaftlichen Praxis zu Wort. Die rund 30 Autoren beschreiben darin, wie digitale Medien in ihren jeweiligen Bereichen in unterschiedlicher Weise genutzt und beobachtet werden.<br />
Der erste Teil des Buchs widmet sich zunächst dem Einfluss der neuen Medien auf die Veränderung der politischen Kommunikation. Die zunehmende Abwendung der Menschen von der Politik zeige ein Kommunikationsproblem bei deren Vermittlung auf. Die Beiträge beschäftigen sich hier mit der Veränderung der vermittelnden Rolle journalistischer Medien von Print zu Online, der Veränderung von (politischen) Symboliken, Mediennutzung sowie Meinungsbildung im Internet.<br />
Besonders hervorzuheben ist ein Beitrag des Wirtschafts- und Politikberaters Hauke Laackmann, der „Die Rolle der Medien im gesellschaftlichen Legitimitätskonstrukt“ analysiert. Danach „haben Medien als Organisationen eine besondere Rolle als Wächter der Transparenz und Motor einer andauernden Hinterfragung der aktuellen Legitimitätsanforderungen. Dies ist jedoch kein eindimensionaler Vorgang, in dem die Medien einseitig Botschaften in die Gesellschaft einspeisen, sie sind ebenfalls dazu angehalten, gesellschaftliche Tendenzen publik zu machen und damit auf mögliche Missstände im gesellschaftlichen Machtverhältnis hinzuweisen.“</p>
<h3>Neuer Strukturwandel der Öffentlichkeit?</h3>
<p>Im zweiten Teil wird der Blick verstärkt darauf gerichtet, dass sich durch das Internet ein neuer Strukturwandel der (politischen) Öffentlichkeit vollziehe. Hier gibt es einige skeptische Beiträge zur Unübersichtlichkeit der Informationsflut im Internet, die sich als Warnungen verstehen lassen. In anderen Beiträgen, wie dem des langjährigen Journalisten und Professors für Medienwissenschaft Jens Wendland, werden genau diese skeptischen Betrachtungsweisen kritisiert: „besonders starke, verfestigte, wenn nicht geschlossene Gesellschaften verhalten sich in der Regel gegenüber Innovationen defensiv, abwehrend. Kulturelle Traditionen, soziokulturelle Muster und Konventionen dienen als Schutzschirm gegen Umwälzungen und Untiefen fundamentaler neuer Entwicklungen.“ Man könnte darüber hinaus gegen solche konservativen Positionen entgegnen: Um einem neuen Strukturwandel der Öffentlichkeit zu begegnen, bedarf es der Förderung von politischer Urteilskraft. Christopher Gohl, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Weltethos-Institut Tübingen, beschäftigt sich in seinem Beitrag zudem mit der Ethik digitaler Kollaboration, durch die neue Formen der kollektiven Intelligenz geschaffen werden können.</p>
<h3>Digitale Politik und Partizipation</h3>
<p>Der dritte Teil des Bandes konzentriert sich wesentlich auf die Grundpfeiler von demokratisch verfassten Gesellschaften: Transparenz, Legitimation und Partizipation. Dabei soll der Frage nachgegangen werden, „ob der neue Medientyp den politischen Partizipationsprozess und dessen Grundlage neu zu organisieren vermag“. Ist das vielleicht schon etwas forsch voraus gedacht, so kommen die Beiträge zu einem ambivalenten Ergebnis. Danach biete das Internet verstärkte Möglichkeiten der Partizipation, verstanden als kollektive Einflussnahme auf politische Handlungen. Dies wird beispielsweise anhand der digitalen Partizipation an den Protesten gegen „Stuttgart 21“ über Twitter demonstriert. Die Möglichkeiten der digitalen Partizipation brächten aber auch Risiken und Gefahren mit sich, etwa verfassungsrechtliche Probleme bei Online-Wahlen, aber auch ressentimentgeladenen „Shitstorm“ und „Wutbürgertum“. Interessanterweise antwortet auch darauf ein Beitrag aus dem Band selbst. Die Kommunikationsmanagerin Nina Keim zeigt in ihrem Aufsatz „Erfolgreich beteiligt“ auf, dass für gelingende Online-Beteiligungsprojekte begleitende Kommunikationsarbeit notwendig sein kann. Zudem wird der Umgang mit Sozialen Medien und die damit verbundene Kommunikationsarbeit aus der Erfahrung von Politikern geschildert.</p>
<h3>Repräsentive Tradition und die Aktualität der Digitalen (Direkt-)Demokratie</h3>
<p>Im letzten Teil des Bandes finden noch einige weitere Thesen und Beiträge Platz. Ein Beitrag von Roland A. Kohn betrachtet das Verhältnis von repräsentativer und digitaler Direktdemokratie und versucht nachzuweisen, dass der Parlamentarismus sowie das Prinzip der Repräsentation mit den direktdemokratischen Möglichkeiten des Internets keineswegs funktions- oder nutzlos geworden sei. Zudem finden sich einige Beiträge zur Bewertung der Beteiligungsmöglichkeiten durch Liquid Democracy in der Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft sowie zur Liquid Democracy allgemein. Auch der Einfluss von digitalen Medien auf Interessenverbände und Lobbyismus bleibt nicht unberücksichtigt.</p>
<h3>Fazit: Insgesamt lohnenswerte Lektüre</h3>
<p>Generell kann abschließend kritisiert werden, dass aus Sicht der Leser_innen bei über 30 sehr heterogenen Beiträgen ein wenig mehr strukturierender Eingriff der Herausgeber wünschenswert gewesen wäre. Wie im Medium Internet auch muss die Leserin das Wichtigste hier eigenständig herausfiltern. Damit wird also auch die Urteilskraft der Leser beansprucht. In vielen Beiträgen wird zudem das Thema Social Media jeweils wieder ganz von vorn behandelt. Menschen, die bspw. Twitter kennen und sogar nutzen, werden wohl gelangweilt sein, wenn sie zum fünften Mal lesen, dass man sich bei Twitter Nicknames gibt, die mit @ beginnen, Hashtags durch # gekennzeichnet werden und man Tweets auch retweeten kann. Dem Ganzen setzt der Herausgeber Prof. Friedrichsen noch die Krone auf, indem er zusätzlich zu seinem Einführungsbeitrag im Teil „Partizipation“ einen Beitrag platziert, der lexikonartig Social-Software-Tools funktional durcherklärt und sich wie eine Einführungsvorlesung liest. Zudem weist der Band insgesamt einige kleinere Mängel beim Lektorat auf. Insgesamt ist der Band aber aufgrund seiner Multiperspektivität durchaus lohnenswert. Wenn die wichtigen Beiträge und Informationen herausgefiltert sind, bringt er auch spannendes Neues zu Tage. Ein weiterer Vorteil ist, dass die Beiträge in gegenseitigem kritischen Dialog stehen.<br />
Bilder: oben: <a href="http://pixabay.com/de/cartoon-comic-wort-blasen-268493/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Prawny</a> (<a href="http://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/deed.de" target="_blank" rel="noopener noreferrer">CC0 1.0</a>) /Buch-Cover: <a href="http://www.mike-friedrichsen.de/index.php/neuerscheinung-digitale-politikvermittlung/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">mike-friedrichsen.de</a><br />
<img decoding="async" title="Klett-Cotta " alt="Buch-Cover von Marina Weisband " src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x110.png" width="403" height="70" /><br />
&nbsp;</p>
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		<title>Kritik Online: Inge Hannemann bloggt sich bis zur Petition in den Bundestag</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Florian Schmitt]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 27 Mar 2014 09:43:01 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Was als Kritik über den Blog „altonabloggt“ begann führte nun bis zur Vorsprache einer Petition im Deutschen Bundestag: Inge Hannemann, [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/clara_zetkin-skal-cut.jpg"><img decoding="async" class="alignnone size-large wp-image-138593" alt="clara_zetkin-skal-cut" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/clara_zetkin-skal-cut-630x305.jpg" width="630" height="305" /></a><br />
Was als Kritik über den Blog „altonabloggt“ begann führte nun bis zur Vorsprache einer Petition im Deutschen Bundestag: Inge Hannemann, von den Medien nur die „Hartz IV-Rebellin“ genannt, trug letzte Woche im Petitionsausschuss öffentlich ihre Petition zur Abschaffung von Hartz IV-Sanktionen vor. Ein gelungenes Beispiel für politischen Online-Aktivismus.<br />
Alles begann mit der Unzufriedenheit über eine Praxis, innerhalb der Inge Hannemann sich selbst bewegte. Seit 2005 arbeitete sie in verschiedenen Jobcentern und war zuletzt im Jobcenter Hamburg-Altona als <a href="http://www.taz.de/!116051/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Arbeitsvermittlerin</a> beschäftigt. Sie will die unmenschliche Behandlung, die Erzeugung von Angst und existentieller Erpressung der Menschen in Jobcentern ändern, stößt aber auf die institutionellen Grenzen der Behörde für die sie arbeitet. Also fängt sie 2011 an öffentlich darüber zu schreiben, genauer: zu bloggen. Ihre Kritik veröffentlicht sie seit April 2012 zentral auf der Seite <a href="http://altonabloggt.wordpress.com/">„altonabloggt“</a>. Um mehr <a href="http://www.ndr.de/regional/hamburg/ingehannemann101.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Öffentlichkeit</a> zu erzeugen, verschärft sie Anfang 2013 den Ton. In einem öffentlichen Brief, der als <a href="http://altonabloggt.wordpress.com/2013/02/19/und-die-bundesagentur-fur-arbeit-schaut-zu/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">„Brandbrief“</a> bekannt ist, greift sie die Bundesagentur für Arbeit direkt an: „Menschenunwürdiges und gedankenloses Handeln, wie es tagtäglich in den Jobcentern geschieht, macht krank. Bedrohungen, Angst vor Sanktionen und die Behandlung als Mensch zweiter, dritter, vierter Klasse durch die Jobcenter führen nicht in Arbeit, sondern in die totale Verweigerung, in ständige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, in die Resignation, in die Wut bis zum Suizid.“</p>
<h3>Das „System Hartz IV“ als Verstoß gegen die demokratischen Grundrechte</h3>
<p>Was kritisiert Hannemann? Zunächst die gegen die Menschenwürde verstoßende Behandlung der Erwerbslosen, etwa die Idee der Schrittzähler für „faule“ Arbeitslose oder die Verlosung von Arbeitslosen auf dem Weihnachtsmarkt. Darüber hinaus die Leistungskürzungen bei nicht eingehaltenen Terminen, bei Zwangsmaßnahmen des Jobcenters oder nicht angenommenen Jobangeboten im Niedriglohnsektor. Durch Eingliederungszuschüsse für Arbeitgeber befördere der Staat kurzfristige, ausbeuterische Beschäftigungsformen in Zeitarbeitsfirmen und finanziere damit Armut, Niedriglöhne und moderne Sklavenarbeit. Der primäre Effekt dessen sei ein „Drehtüreffekt“, durch den Erwerbslose nach wenigen Monaten wieder auf Sozialleistungen angewiesen sind.<br />
Hannemann ist durchaus auch als Whistleblowerin anzusehen. Sie macht eine institutionelle Praxis öffentlich, die sonst nur die betroffenen Menschen tagtäglich erfahren, weist auf Missstände und Fehlentwicklungen hin. Dabei zitiert sie auch aus internen Weisungen und Dokumenten des Arbeitsalltags der Jobcenter. Als Beteiligte nimmt sie nicht nur diejenigen wahr, die auf Hilfeleistungen angewiesen sind, sondern auch die Mitarbeiter_innen der Jobcenter, die ihre Mitmenschen als Fall behandeln, in <a href="http://altonabloggt.wordpress.com/2014/02/07/fuhrungskompass-contra-menschlichkeit/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Zahlen und Statistiken messen</a> und mit Sanktionen bestrafen müssen. Im April 2013 wird sie wegen ihrer Kritik und der Weigerung, bestimmte Sanktionen gegen Erwerbslose zu verhängen, vom Dienst suspendiert.<br />
Seit der „Freistellung“ von ihrem Arbeitsplatz ist Inge Hannemann eine gefragte Rednerin, hält viele Vorträge über das „Unrechtssystem Hartz IV“. Es finden sich unzählige Vollzeit-Videos mit ihren Vorträgen sowie <a href="http://thomasrinkl.de/inge-hannemann-hartz-iv-gewollte-armut/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Interviews</a> bei <a href="http://www.youtube.com/watch?feature=player_embedded&amp;v=qZ_6rkjNiLY" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Youtube</a>. Im September 2013 wird ihr für politisches Engagement der <a href="http://www.taz.de/!123774/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">taz-Panter-Preis für Zivilcourage</a> verliehen.</p>
<h3>Die Abschaffung der Angst</h3>
<p>Hannemanns Mission und Vision ist die Abschaffung von Hartz IV. Aus der „Agenda 2010“ resultiere ein Machtgefälle zwischen Mitarbeiter_innen der Jobcenter und Erwerbslosen – Hilfeleistungen seien auch ohne „existentielle Erpressbarkeit“ möglich. In den Jobcentern hingegen bestehe ein <a href="http://altonabloggt.wordpress.com/2013/06/10/das-hartz-desaster-vorwort-inge-hannemann-zum-buch-von-norbert-wiersbin/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">„mit Schuld- und Schamgefühlen gepaartes Angstklima.“</a> Diese Praxis widerspreche den Grundrechten einer demokratischen Gesellschaft.<br />
<a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/Hannemann-Hartz-IV-Abschaffen.jpg"><img decoding="async" class="wp-image-138586 alignleft" alt="Hannemann-Hartz-IV-Abschaffen" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/Hannemann-Hartz-IV-Abschaffen.jpg" width="242" height="240" /></a>Am 23.10.2013 setzt sie daher als ersten Schritt eine <a href="https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2013/_10/_23/Petition_46483.nc.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">E-Petition zur Abschaffung der Hartz IV-Sanktionen</a> auf. Die Möglichkeit, eine öffentliche E-Petition über das mittlerweile erfolgreichste Internetangebot des Deutschen Bundestags zur Mitzeichnung zu stellen, besteht seit 2005. Dabei muss innerhalb von 4 Wochen ein Quorum von 50.000 Unterschriften erreicht werden, was kaum ohne Öffentlichkeitsarbeit gelingt. Deswegen werden in den letzten Jahren verstärkt <a href="http://www.collaboratory.de/images/e/ed/OpenGovFactsheet2Legislative20v1.pdf" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Soziale Netzwerke zur Verbreitung der Anliegen hinter E-Petitionen genutzt</a>. Schon seit dem 09. März 2013 ist Inge Hannemann auch bei <a href="https://www.facebook.com/IngeHannemann1?fref=ts" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Facebook</a> vertreten. Dort hat sie eine Community von mehr als 12.000 Menschen aufgebaut. Zur Petition gab es ab 20.11.2013 auch ein <a href="https://www.facebook.com/events/219953338178742/?ref=22" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Facebook-Event</a>, das zur Unterstützung aufrief.<br />
Zusätzlich vernetzt sie sich stärker mit der gesellschaftlichen Bewegung gegen Hartz IV, die sich bereits seit ihrer Entlassung mit ihr solidarisiert hat: Ein Netzwerk aus Erwerbsloseninitiativen, Gewerkschaften, Mitglieder von Parteien sowie auf einen persönlichen und bundesweiten Unterstützer_innen-Kreis. Die Petition wird auch als <a href="http://altonabloggt.wordpress.com/2013/12/11/wir-sammeln-fur-eine-demokratie-und-menschenwurde-petition-zur-abschaffung-von-sanktionen-bei-hartz-iv-und-grundsicherung/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Unterschriftenliste</a> verbreitet und Hannemann sammelt selbst Unterschriften vor den Jobcentern der Bundesrepublik. Die Petition erreicht über 90.000 Unterschriften, <a href="http://altonabloggt.wordpress.com/2013/12/20/petition-zur-abschaffung-sanktionen-hartz-iv-und-grundsicherung-erreicht-mehr-als-90-000-stimmen/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">55.271 Stimmen wurden online, 34.515 offline abgegeben</a>. Ohne die Möglichkeit der Onlineabstimmung, hätte sie also vermutlich das Quorum nicht erreicht.<br />
<a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/bild_pet-kopie-21.jpg"><img decoding="async" class="size-full wp-image-138661 alignright" alt="bild_pet-kopie-21" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/bild_pet-kopie-21.jpg" width="292" height="199" /></a><br />
Letzte Woche Montag, am 17.03.2014, sprach sie nun in einer <a href="http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2014/49840366_kw12_pa_petitionen_hartz_IV_sanktionen/index.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">öffentlichen Sitzung des Petitionsausschuss</a> zu ihrer Petition vor. Der Ausschuss wird in der nächsten Sitzung darüber entscheiden, ob die Petition im Bundestag behandelt wird. Der parlamentarischen Staatssekretärin des Ministeriums für Arbeit und Energie zufolge, steht die Regierung der Abschaffung von Sanktionen weiterhin ablehnend gegenüber. Hannemann macht indessen weiter mit ihrer <a href="http://altonabloggt.wordpress.com/2014/03/21/worte-zur-anhorung-im-petitionsausschuss-berlin-17-marz-2014/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Kritik</a>. Frei nach dem Motto, unter dem die Verleihung des Clara-Zetkin-Frauen-Preises steht, der ihr von der <a href="http://www.die-linke.de/politik/frauen/clara-zetkin-frauenpreis/clara-zetkin-frauenpreis-2014/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Partei DIE LINKE 2014</a> verliehen wurde: <a href="http://altonabloggt.wordpress.com/2014/03/08/clara-zetkin-preis-2014/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">„Erst recht“</a>.<br />
Bilder: oben: <a href="http://altonabloggt.files.wordpress.com/2014/03/clara_zetikin.jpg" target="_blank" rel="noopener noreferrer">altonabloggt</a>/Facebook-Seite <a href="https://www.facebook.com/IngeHannemann1?fref=ts" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Inge Hannemann</a> sowie Facebook Event: <a href="https://www.facebook.com/events/219953338178742/?ref=22" target="_blank" rel="noopener noreferrer">„Abschaffung der Sanktionen und Leistungseinschränkungen“</a><br />
<img decoding="async" title="Klett-Cotta " alt="Buch-Cover von Marina Weisband " src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x110.png" width="403" height="70" /><br />
&nbsp;</p>
]]></content:encoded>
					
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		<title>60 Jahre in 15 Minuten</title>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 22 May 2009 22:02:21 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Zum Jubiläum der Gründung der Bundesrepublik Deutschland vor 60 Jahren hat das Bundesministerium des Innern (BMI) einen schönen, stellenweise pathetischen Film produzieren lassen, der die Geschichte des Landes in 15 bewegenden Minuten zusammenfasst. Leider ist das Video auf der Webseite des BMI derart versteckt, dass man es nur mit Mühe finden kann. Wir haben es nach oben gezogen.<p><object width="300" height="250">															<param name="allowfullscreen" value="true">	</param>																						<param name="allowscriptaccess" value="always">	</param>																						<param name="movie" value="http://vimeo.com/moogaloop.swf?clip_id=4788949&#38;server=vimeo.com&#38;show_byline=1&#38;show_portrait=0&#38;color=&#38;fullscreen=1">	</param>															<embed src="http://vimeo.com/moogaloop.swf?clip_id=4788949&#38;server=vimeo.com&#38;show_portrait=0&#38;color=&#38;fullscreen=1" type="application/x-shockwave-flash" allowfullscreen="true" allowscriptaccess="always" width="300" height="250"></embed></object>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Zum Jubiläum der Gründung der Bundesrepublik Deutschland vor 60 Jahren hat das Bundesministerium des Innern (BMI) einen schönen, stellenweise pathetischen Film produzieren lassen, der die Geschichte des Landes in 15 bewegenden Minuten zusammenfasst. Leider ist das Video auf der Webseite des BMI derart versteckt, dass man es nur mit Mühe finden kann. Wir haben es nach oben gezogen.</p>
<p><object width="300" height="250"><param name="allowfullscreen" value="true"></param><param name="allowscriptaccess" value="always"></param><param name="movie" value="http://vimeo.com/moogaloop.swf?clip_id=4788949&amp;server=vimeo.com&amp;show_byline=1&amp;show_portrait=0&amp;color=&amp;fullscreen=1"></param><embed src="http://vimeo.com/moogaloop.swf?clip_id=4788949&amp;server=vimeo.com&amp;show_portrait=0&amp;color=&amp;fullscreen=1" type="application/x-shockwave-flash" allowfullscreen="true" allowscriptaccess="always" width="300" height="250"></embed></object><!--break--></p>
<p>Zum Anlass der 60 Jahre zurückliegenden Verkündung des Grundgesetzes dieses Landes am 23. Mai 1949, gibt es eine ganze Reihe an Rückblicken, die die Geschichte der Bundesrepublik Deutschland zusammen fassen. Am bekanntesten ist wohl die gut gemachte Reihe <a href="http://www.60xdeutschland.de/" target="_blank" title="60 x Deutschland" rel="noopener noreferrer">60 x Deutschland</a>, die die ARD, moderiert von Sandra Maischberger, seit 60 Werktagen rund um Mitternacht (oder später) versendet. Nicht jeder war um die Uhrzeit noch wach, nicht jeder wird die DVD kaufen.</p>
<p>Dabei gibt es seit dem Staatsakt zum Jahrestag der Staatsgründung im Konzerthaus am Gendarmenmarkt in Berlin <a href="http://www.bmi.bund.de/cln_104/sid_04171B6BE4BF40FE7902201429E73836/SharedDocs/Downloads/DE/Themen/Politik_Gesellschaft/DeutscheEinheit/unsere_60_jahre.html?nn=109628" target="_blank" title="Unsere 60 Jahre" rel="noopener noreferrer">einen Film</a>, der den 1400 geladenen Gästen die bewegte Geschichte der Bundesrepublik (mit Seitenblicken auf die DDR) in 15 Minuten vorführte. Das mit bekannten, berührenden und die Welt bewegenden Zitaten und Bildern gespickte Video ist leider auf der Internetseite des BMI im Pressebereich versteckt. Noch dazu muss der interessierte User das 98 Megabyte große Werk zunächst downloaden. Wir finden, der Film ist so gut, dass er für jeden auffindbar sein sollte und stellen ihn daher hier als Stream zur Verfügung. Damit auch die ihn sehen können, für die er gemacht wurde: Alle!</p>
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