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	<title>Grundversorgung &#8211; politik-digital</title>
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	<title>Grundversorgung &#8211; politik-digital</title>
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		<title>Rundfunk 2.0</title>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 28 Aug 2007 07:35:00 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[Grundversorgung]]></category>
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					<description><![CDATA[Es bewegt sich ´was in der Debatte um die Umgestaltung, Neuorganisation, oder einfach: <a href="http://www.politik-digital.de/metablocker/archives/1373-Verfassungsstreit%21-Endlich%21.html">Modernisierung des Mediensystems</a>
in Deutschland. Und zwar beinahe gleichzeitig, an ganz
unterschiedlichen Stellen.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Es bewegt sich ´was in der Debatte um die Umgestaltung, Neuorganisation, oder einfach: <a href="http://www.politik-digital.de/metablocker/archives/1373-Verfassungsstreit%21-Endlich%21.html">Modernisierung des Mediensystems</a><br />
in Deutschland. Und zwar beinahe gleichzeitig, an ganz<br />
unterschiedlichen Stellen.<!--break--> Das ist einerseits kein schlechtes Zeichen,<br />
weil offenbar an mehreren Enden des Diskurses die Dringlichkeit des<br />
Themas angekommen ist. Auf der anderen Seite führt es zu einem<br />
teilweise fulminanten Durcheinander, wie verschiedene Ereignisse aus<br />
der letzten Woche zeigen können. Aus SPD und CDU kommen neue Ideen für<br />
einen &quot;Rundfunk 2.0&quot;, allerdings mit einer enormen Spannweite zwischen<br />
Regulierung und Radikalumbau, Privatsender und öffentlich-rechtliche<br />
Anstalten zanken sich um die Online- und Digitalkompetenzen und einmal<br />
mehr werden GEZ-Methoden an den Pranger gestellt (mehr dazu bei <a href="http://internetundpolitik.wordpress.com/">Internet &amp; Politik</a>).</p>
<p>An dieser Stelle nur ein kurzer Blick auf die Vorstellungen und<br />
Vorschläge aus den Lagern von CDU und SPD, denn allein dadurch ist zu<br />
erkennen, auf welch kompliziertem Weg sich die weitere Diskussion<br />
entwickeln wird.</p>
<p>So sieht der <a href="http://www.spd.de/menu/1722731/">Leitantrag der SPD</a><br />
das Internet in einer durchaus zentralen Rolle in einer neuen<br />
Medienordnung: &quot;Neue Medien müssen dabei immer ein Teil des<br />
öffentlich-rechtlichen Rundfunks sein, er muss sie voll abdecken<br />
können. Mit solchen Angeboten neuer Art, wird es möglich neue<br />
Zielgruppen zu erreichen und damit eine mediale Generationenspaltung<br />
der Bevölkerung zu vermeiden.&quot;</p>
<p>Die anderweitig medien-affine <a href="http://www.cdu-basis.de/download/oer_konzept_1.pdf">cdu-basis.de</a><br />
favorisiert dagegen ein radikal übersichtliches Rundfunkkonzentrat aus<br />
nur je einem Fernseh- und Hörfunksender und weist die &quot;Neuen Medien&quot; in<br />
sehr enge Schranken: &quot;Alle weiteren genutzten Verbreitungswege haben an<br />
das Hörfunk- und Fernsehprogramm angegliedert zu sein. Neben dem<br />
Hörfunk- und Fernsehangebot sind dritte Säulen nicht zulässig.&quot;</p>
<p>Nun bleibt abzuwarten, inwieweit diese Positionen zum Gegenstand der<br />
offiziellen Parteipolitik werden (die SPD ist hier offenbar schon etwas<br />
weiter als die CDU) und sich dort eine nennenswerte Dynamik entfalten<br />
können.</p>
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		<title>Verfassungsstreit! Endlich!</title>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 28 Jun 2007 15:16:27 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Fernsehen]]></category>
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					<description><![CDATA[Die Ankündigung der Online-Offensive der ARD schlägt Wellen - die klassische Presse wittert ebenso wie die Blogosphäre Unheil in der Ankündigung der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten, stärker als bisher Online-Inhalte zu produzieren. Der bevor stehende Abschied von der Deckelung der Senderetats für die Internet-Aktivitäten auf nanomäßige 0,75% des Gesamthaushaltes verschreckt die &#34;Konkurrenz&#34;.
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Die Ankündigung der Online-Offensive der ARD schlägt Wellen &#8211; die klassische Presse wittert ebenso wie die Blogosphäre Unheil in der Ankündigung der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten, stärker als bisher Online-Inhalte zu produzieren. Der bevor stehende Abschied von der Deckelung der Senderetats für die Internet-Aktivitäten auf nanomäßige 0,75% des Gesamthaushaltes verschreckt die &quot;Konkurrenz&quot;.<br />
<!--break--><br />
Nun gut, nicht erst seit sich Jürgen Habermas´ in der Süddeutschen Zeitung um die <a href="http://www.sueddeutsche.de/kultur/artikel/455/114341/">Zukunft der seriösen Zeitung</a> sorgt, darf und soll man über die Frage der Medienkonkurrenz zwischen öffentlich-rechtlichen und privatwirtschaftlich finanzierten Anbietern reden &#8211; aber vielleicht nicht gerade so, wie es derzeit geschieht. Die wesentlichen Sprecher in dieser Diskussion, Intendanten, TV- und Print-Journalisten sowie Blogger, sind gerade durch ihre besondere Nähe zum Thema befangen &#8211; das garantiert zwar eine gewisse Schärfe der Debatte, hilft ihr aber nicht unbedingt weiter.<br />
In solch prekären Situationen, die einen Epochenwandel in der Organisation des &quot;Rundfunk-&quot; bzw. &quot;Mediensystems&quot; der Bundesrepublik anzukündigen scheinen, gibt es nur eine Institution, die substanzielle Aussagen dazu machen kann: das <b>Bundesverfassungsgericht</b>.<br />
Und in der Tat &#8211; es ist an der Zeit, dass <b>ein neues Rundfunkurteil</b> für Klarheit sorgt.  Die gleichwohl überhitzt-entrüstete Diskussion um die &quot;Enteignung der freien Presse&quot; (FAZ-Medienredakteur Hanfeld) bzw. die Umwidmung der &quot;Rundfunkgebühr zur Content-Flatrate für Qualitätsinhalte&quot; (ARD-Vorsitzender Raff) bietet den Rahmen für einen ähnlichen Einschnitt in der Mediengesetzgebung, wie sie etwa die Gründung des ZDF oder die Einführung des Privatfernsehens darstellte.<br />
Notwendig ist nichts weniger als das <b>Überdenken der gegenwärtigen &quot;Medienverfassung&quot; der Bundesrepublik</b>, die in inzwischen unzulässiger Weise auf die &quot;alten Medien&quot; ausgerichtet ist. Dazu bedarf es ein Neuabwägen der Begriffe der Grundversorgung und Entwicklungsgarantie &#8211; und hier wäre es nicht falsch, zur Abwechslung mal etwas genauer hinzusehen und nicht einfach nur die Wörter in den Ring zu werfen.<br />
&quot;Der <b>Begriff der Grundversorgung</b> bezeichnet dabei weder eine Mindestversorgung, auf die der öffentlichrechtliche Rundfunk beschränkt ist oder ohne Folgen für die Anforderungen an den privaten Rundfunk beschränkt werden könnte, noch nimmt er eine Grenzziehung oder Aufgabenteilung zwischen öffentlichrechtlichen und privaten Veranstaltern etwa in dem Sinne vor, daß jene für den informierenden und bildenden, diese für den unterhaltenden Teil des Programmangebots zuständig wären. Es muß vielmehr sichergestellt sein, daß die öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten für die Gesamtheit der Bevölkerung Programme anbieten, die umfassend und in der vollen Breite des klassischen Rundfunkauftrags informieren, und daß im Rahmen dieses Programmangebots Meinungsvielfalt in der verfassungsrechtlich gebotenen Weise hergestellt wird.&quot;<br />
(6. Rundfunkentscheidung, BVerfGE 83, 238 [403])<br />
und<br />
&quot;Die <b>Bestands- und Entwicklungsgarantie</b> bedeutet dabei nichts anderes als die Sicherung der Voraussetzungen, die die Grundversorgung der Bevölkerung möglich machen. Angesichts der schnellen Entwicklung des Rundfunkwesens, namentlich der Rundfunktechnik, würde eine auf den gegenwärtigen Zustand bezogene Garantie nicht ausreichen, die Wahrnehmung der Grundversorgungsaufgabe sicherzustellen. Die Garantie kann sich daher nicht auf die herkömmliche Technik der terrestrischen Übertragung beschränken. Wenn neben diese andere Übertragungsformen treten oder sie verdrängen, wird auch die Nutzung der neuen Übertragungsformen von der Gewährleistung der Grundversorgung umfaßt. Dasselbe gilt für das Programmangebot der öffentlichrechtlichen Anstalten, das für neue Publikumsinteressen oder neue Formen und Inhalte offen bleiben muß. Gegenständlich und zeitlich offen und dynamisch ist der Begriff der Grundversorgung allein an die Funktion gebunden, die der Rundfunk im Rahmen des von Art. 5 Abs. 1 GG geschützten Kommunikationsprozesses zu erfüllen hat. Daher ergeben sich auch die Grenzen der auf die Grundversorgung bezogenen Bestands- und Entwicklungsgarantie allein aus der Funktion des Rundfunks.&quot;<br />
(6. Rundfunkentscheidung, BVerfGE 83, 238 [407f])<br />
Entlang dieser beiden wesentlichen Wegmarken, die im Zuge der Rundfunkgesetzgebung seitdem nicht mehr zentral diskutiert worden sind, ist über den Zuschnitt und ggf. eine Neuordnung des längst nicht mehr nur dualen <strike>Rundfunk</strike>Mediensystems zu entscheiden. Nimmt man den Medienwandel auf der einen und die wachsende Bedeutung von Medien für moderne Demokratien auf der anderen Seite ernst, dann ist eine neue Medienverfassung erforderlich, die das Verhältnis von Politik, Medien und Öffentlichkeit neu bestimmt.<br />
Dieser Verfassungsstreit ist eröffnet. Karlsruhe, übernehmen Sie!<br />
Die Thematik wird kontinuierlich behandelt im Weblog <a href="http://internetundpolitik.wordpress.com" title="Internet &amp; Politik">Internet &amp; Politik</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Kultur- oder Wirtschaftsgut?</title>
		<link>https://www.politik-digital.de/news/netzkultur-kultur-oderwirtschaftsgut0001-shtml-2798/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[sprange]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 09 Mar 2005 23:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
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					<description><![CDATA[
                              Nach Karel van Miert und Mario Monti legt sich nun auch die neue EU-Wettbewerbshüterin, die Niederländerin Neelie Kroes, mit der Bundesregierung an. Grund ist das alte Thema öffentlich-rechtlicher Rundfunk in Deutschland.
                            ]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p class="fett">
                              <strong>Nach Karel van Miert und Mario Monti legt sich nun auch die neue EU-Wettbewerbshüterin, die Niederländerin Neelie Kroes, mit der Bundesregierung an. Grund ist das alte Thema öffentlich-rechtlicher Rundfunk in Deutschland.</strong>
                            </p>
<p><!--break--></p>
<p class="normal">Da hatten schon Kroes&#8217; Vorgänger dran herumgemäkelt, die Niederländerin scheint nun aber Ernst machen zu wollen. Neben Deutschland haben auch die Niederlande und Irland einen Brief der Kommissarin bekommen. Die bemängelt gewisse Ausprägungen des Gebührensystems für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in den drei Staaten.</p>
<p>Neelie Kroes macht schon in ihrem so genannten Artikel 17 Schreiben an die Regierungen klar, was sie von den derzeitigen Regelungen hält: &#8220;Nach Prüfung der Behauptungen verschiedener Beschwerdeführer ist die Kommission zu der vorläufigen Auffassung gelangt, dass das gegenwärtige Finanzierungssystem in diesen Mitgliedstaaten nicht mehr in Einklang mit Artikel 87 des EG-Vertrages steht, wonach die Mitgliedstaaten keine den Wettbewerb verfälschenden Beihilfen gewähren dürfen.&#8221;</p>
<p>Beschwerdeführer, das war im Fall Deutschlands der mächtige Verband privater Rundfunk- und Telekommunikationstreibender (VPRT). Der gilt als Dauernörgler gegen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Dieses Mal haben die organisierten Privatfunker Anstoß an den Internetauftritten der öffentlich-rechtlichen Sender in Deutschland genommen. Die würden nicht dem Grundversorgungsauftrag entsprechen, argumentiert der VPRT. Freilich hat das deutsche Bundesverfassungsgericht in der Vergangenheit mehrmals deutlich gemacht, dass es die sehr enge Auslegung des Grundversorgungsprinzips durch den VPRT nicht teilt.</p>
<p>
                              <strong>Zählt Internet zur Grundversorgung?</strong>
                            </p>
<p>Stattdessen haben die Privatsender offenbar eine Verbündete in Brüssel gefunden. Jedenfalls verlangt Neelie Kroes, dass die Bundesregierung genau darlegt, warum die vorhandenen Internetauftritte von ARD, ZDF und den Dritten durch den Grundversorgungsauftrag abgedeckt seien. Wären sie das nämlich nicht, wären die Online-Angebote eine unerlaubte Quersubventionierung, weil die deutschen Fernsehgebühren den Sendeanstalten nur bei der Erfüllung ihres Grundversorgungsauftrags helfen dürfen.</p>
<p>Die Niederländerin fordert von den drei Staaten konkrete Maßnahmen:</p>
<p>* eine eindeutige Definition des Grundversorgungsauftrags<br />
                            <br />* Führung getrennter Bücher, so dass zwischen den öffentlich-rechtlichen und sonstigen Tätigkeiten unterschieden werden kann<br />
                            <br />* geeignete Mechanismen, um eine Überkompensation der öffentlich-rechtlichen Tätigkeiten zu verhindern<br />
                            <br />* Gründung einer Aufsichtsbehörde, die diese Grundsätze überwacht</p>
<p>
                              <strong>Die Bundesregierung kann nichts machen</strong>
                            </p>
<p>Die Bundesregierung ist freilich der falsche Ansprechpartner. Denn Rundfunkpolitik ist in Deutschland Ländersache. Also wird man das Problem an die Ministerpräsidenten weiterleiten. Die müssten einen neuen Rundfunkstaatsvertrag aushandeln, sofern sie die Bedenken der EU-Kommission teilen. Und das ist nicht unbedingt wahrscheinlich. In den Rundfunkanstalten selbst formiert sich schon Protest gegen die Forderungen aus Brüssel.</p>
<p>Auch viele Spitzenpolitiker sympathisieren mit dem derzeitigen öffentlich-rechtlichen System. Zudem die Sender in den letzten Monaten schon im vorauseilenden Gehorsam ihre Internet-Angebote im Sinne der Kommission entschärft haben. So finden sich heute nur noch Programm begleitende Angebote im World Wide Web. Genau das ist auch durch höchstrichterliche Entscheidungen in der Bundesrepublik gedeckt.</p>
<p>
                              <strong>Kompromiss wahrscheinlich</strong>
                            </p>
<p>Experten gehen deswegen davon aus, dass im Falle Deutschlands der Streit zwischen Kommission und Regierung mit einem Kompromiss endet. Danach definieren die Länder den Grundversorgungsauftrag konkreter, versichern zudem, dass die Sender lediglich Hintergrundinformationen zu ihrem Programm ins Internet stellen. Mehr Eingeständnisse, so viel ist sicher, wird Neelie Kroes auf gütlichem Wege nicht erreichen. Zudem in Deutschland bis auf den VPRT ein breites Bündnis hinter den öffentlich-rechtlichen Anstalten steht.</p>
<p>&#8220;Die Kommission scheint deren Relevanz für die Demokratie, die das Bundesverfassungsgericht mit der verfassungsrechtlichen Bestands- und Entwicklungsgarantie gewürdigt hat, nicht verstanden zu haben&#8221;, schimpft etwa Michael Konken, Chef des Deutschen Journalistenverbandes (DJV).</p>
<p>
                              <strong>Ist die EU überhaupt zuständig?</strong>
                            </p>
<p>In der Tat verdeutlicht der jetzige Streit erneut die unterschiedlichen Auffassungen, die in puncto europäischer Medienpolitik schon seit Jahren aufeinander prallen. &#8220;Die Zuständigkeit der EU in dieser Frage ist fraglich&#8221;, kritisiert nicht nur der DJV. Zweifel an der Kompetenz der EU in Sachen Rundfunk sind weit verbreitet.</p>
<p>Dabei ist das Definitionssache: die Kommission argumentiert, der Rundfunk sei ein Wirtschaftsgut. Damit fiele er unter die grundsätzlichen Bestimmungen für den freien Warenverkehr in der Gemeinschaft. In Deutschland wiederum ist Rundfunk eben ein besonderes Gut, weil es als unabdingbar für eine funktionierende Demokratie gilt. Demnach wäre Rundfunk kein normales Wirtschaftsgut, sondern irgendwo im Spektrum zwischen Kultur- und Wirtschaftspolitik angeordnet. Und in Fragen der Kulturpolitik hat die EU eben ausdrücklich keine Kompetenzen.</p>
<p>Im Fall des jüngsten Briefes hat Deutschland jedenfalls vier Wochen Zeit auf die Bedenken der Kommissarin einzugehen. Sollte man sich in den nächsten Wochen mit der Kommissarin einigen, wird sie den Fall zu den Akten legen. Geht es nach ARD und ZDF, wird es so kommen. Denn, so die Sender, die Bedingungen der Kommissarin seien längst erfüllt.</p>
<p>
                              <span class="fett"></p>
<p>Ursprünglich erschienen am 04.03.2005 bei<br />
                              <a href="http://www.europa-digital.de" target="_blank" rel="noopener noreferrer">europa-digital.de</a></span>
                            </p>
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			</item>
		<item>
		<title>Der Lerchenberg geht t-online</title>
		<link>https://www.politik-digital.de/offentlich-rechtliches-internet/netzkulturoeffrech-shtml-2502/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 19 Jun 2001 22:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Öffentlich-Rechtliches Internet]]></category>
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					<description><![CDATA[Vor dem Hintergrund der Onlineaktivitäten von ARD und ZDF erhält die Frage des Auftrags des öffentlich-rechtlichen Rundfunks neue Brisanz.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Vor dem Hintergrund der Onlineaktivitäten von ARD und ZDF erhält die Frage des Auftrags des öffentlich-rechtlichen Rundfunks neue Brisanz.<!--break-->
                    </p>
<p>Am 20. März diesen Jahres kündigten t-online und das am Mainzer Lerchenberg heimische ZDF an, ein gemeinsames Internet-Nachrichtenportal unter der Domain<br />
                    <a href="http://www.heute.t-online.de" target="_blank" rel="noopener noreferrer">www.heute.t-online.de</a> aufzubauen. So umstritten die Exklusiv-Kooperation vor allem hinsichtlich der journalistischen Unabhängigkeit des ZDF ist, so nachvollziehbar erscheint das betriebswirtschaftliche Kalkül der beiden Unternehmen.</p>
<p>Dem ZDF, bisher mit den US-Partnern Microsoft und NBC im Nachrichtenangebot<br />
                    <a href="http://www.zdf.msnbc.de" target="_blank" rel="noopener noreferrer">www.zdf.msnbc.de</a> affiliert, wird es bei der Kooperation vorwiegend um technische Kompetenz und Reduzierung der Kosten gehen. Dem börsennotierten Tochterunternehmen der Telekom, das bereits eine ähnliche Partnerschaft mit dem Springerverlag vereinbart hat, garantiert das mehrjährige Lizenzgeschäft im Gegenzug den exklusiven Zugriff auf dringend benötigte Inhalte.</p>
<p>Getreu dem Motto &#8220;besser spät als gar nicht&#8221; hat auch die ARD das Potenzial des Internets entdeckt. Im April beschlossen die ARD-Intendanten,<br />
                    <a href="http://www.ard.de" target="_blank" rel="noopener noreferrer">www.ard.de</a> als Einstiegsportal zu den bisher weitgehend unvernetzt nebeneinander existierenden Seiten der ARD, der Landesrundfunkanstalten und deren Radio- und TV-Sendungen weiterzuentwickeln. Einen Vorgeschmack auf das, was den Nutzer in Zukunft unter<br />
                    <a href="http://www.ard.de" target="_blank" rel="noopener noreferrer">www.ard.de</a> erwartet, ermöglicht seit dem 25. Mai der neue Dienst &#8220;Radio-Net&#8221;, mit dem man auf alle Live-Streams der ARD-Hörfunkprogramme zugreifen kann. Kompetenz in der Onlineberichterstattung will die ARD mit einem überarbeiteten Auftritt ihres Nachrichtenportals<br />
                    <a href="http://www.tagesschau.de" target="_blank" rel="noopener noreferrer">www.tagesschau.de</a> beweisen. Außerdem steht der Ausbau des programmorientierten Angebots<br />
                    <a href="http://www.das-erste.de" target="_blank" rel="noopener noreferrer">www.das-erste.de</a> an.</p>
<p>Die Ankündigung der ARD, verstärkt Präsenz im Netz zu zeigen, bestätigt auf den ersten Blick bestehende Vorurteile aus der Rubrik &#8220;Die Öffentlich-Rechtlichen und der Puls der Zeit&#8221;. Schließlich steckt die private Konkurrenz, allen voran die RTL-Gruppe, schon seit Jahren Millionenbeträge in ihre Onlineaktivitäten und verknüpft Fernsehformate wie &#8220;Big Brother&#8221;, &#8220;Wer wird Millionär?&#8221; oder &#8221; TV-Total&#8221; geschickt mit dem Internet. Bei eingehenderer Beschäftigung mit der späten Erkenntnis der ARD interessiert jedoch nicht mehr nur, warum das alles so furchtbar lange dauert. Stattdessen erfährt eine viel grundlegendere Kontroverse neue Brisanz: Die Frage nach dem Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.</p>
<p>Die Bedeutung dieser Frage liegt in der Struktur des deutschen Rundfunksystems begründet, die im letzten halben Jahrhundert aus politischen und juristischen Entscheidungen entstanden ist. Davon ausgehend, dass bestimmte &#8220;Informationsgüter&#8221; vom Markt allein nicht hinreichend zur Verfügung gestellt werden, beschränkte sich der Staat nach Gründung der Bundesrepublik beim Rundfunk anders als beim Pressemodell nicht auf die Regulierung privater Anbieter. Vielmehr brachte der Gesetzgeber mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk einen Akteur ins Spiel, der ob seiner Gebührenfinanzierung vom Markt weitgehend unabhängig sein sollte. Auch nach dem Ende der publizistischen Monopolstellung von ARD und ZDF durch die Zulassung privater Sender Mitte der 80er Jahre ist ihr Status ein besonderer. Denn seitdem fixiert das vom Bundesverfassungsgericht in einem wegweisenden Urteil eingeführte Prinzip der &#8220;Grundversorgung&#8221; mit Information, Bildung, Kultur und Unterhaltung den Verantwortungsbereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.</p>
<p>Anderthalb Jahrzehnte nach der medienpolitischen Wende ist die zunächst beargwöhnte Koexistenz zweier Rundfunksysteme einer Normalität gewichen, die der Fernsehzuschauer alltäglich in Form von schonungslosem Ideenklau bei Formaten, Präsentationsformen und Programmstrukturen vor Augen hat. Die<br />
                    <br />medienpolitischen Auseinandersetzungen jedoch dauern an. Vor allem der Bereich jenseits der Grundversorgung ist Anlass ausführlicher Diskussionen &#8211; also alle öffentlich-rechtlichen Angebote, die wie digitale Dienste, Spartenprogramme oder eben das Internet darüber hinausgehen, was als Grundversorgung definiert ist.</p>
<p>Der &#8220;natürliche Feind&#8221; einer öffentlich-rechtlichen Online-Expansion sind die Zeitungsverleger, organisiert im<br />
                    <a href="http://www.bdzv.de/%20" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger</a> (BDZV), und die durch den<br />
                    <a href="http://www.vprt.de/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Verband Privater Rundfunk und Telekommunikation</a> (VPRT) vertretenen privaten Sender. Mit aufwendigen Angeboten und immensen Investitionen sind beide Gruppen im Internet präsent &#8211; und wehren sich gegen die gebührensubventionierte Konkurrenz. Im Mittelpunkt der Kontroverse steht die Frage, ob ARD und ZDF mit ihren Internetplänen den ihnen verfassungsrechtlich und gesetzlich vorgegebenen Auftrag überschreiten. Das Diktum von der &#8220;3. Säule&#8221;, das für den langfristigen Ausbau des Internets zum Standbein neben Fernsehen und Radio steht, macht &#8211; obwohl vom ARD-Intendant Fritz Pleitgen längst zurückgenommen &#8211; die Runde. Nicht nur die Konkurrenz, auch die Politik ist alarmiert und die alte Forderung, die Aufgaben der Öffentlich-Rechtlichen durch einen engeren &#8220;Funktionsauftrag&#8221; einzuschränken, erfährt neue Aktualität.</p>
<p>Die Beschränkung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf seine Kernaufgaben im (hoch-)kulturellen Bereich, ist eine Standardformel in dieser Diskussionen, in der sich nicht nur wirtschaftliche und standortpolitische Interessen gegenüber stehen, sondern auch grundverschiedene Annahmen über die Aufgaben des Staates in der Kommunikationsordnung. So steht hinter der Forderung, den Rundfunk durch einen radikalen Umbau der dualen Rundfunkordnung dem Wettbewerb zu öffnen, im Kern der Glaube an den ökonomischen Wettbewerb, der als freiheitliches Organisationsprinzip allein einer freiheitlichen Kommunikationsordnung entspräche.</p>
<p>Immer wieder wird von Gegnern der Internetpläne von ARD und ZDF darauf verwiesen, dass das Entstehen von Markt- und Meinungsmacht in den unhierarchischen Strukturen des Internets gar nicht möglich sei. Damit fiele die Notwendigkeit der &#8220;unverkürzten Darstellung der Meinungsvielfalt&#8221; &#8211; Kernpunkt dessen, was der &#8220;Grundversorgungsauftrag&#8221; der Öffentlich-Rechtlichen inhaltlich bedeutet &#8211; für das Netz weg.</p>
<p>Der Markt allein, sagt dagegen<br />
                    <a href="/edemocracy/netzkultur/interview_pleitgen.shtml">Fritz Pleitgen</a>, der sich auf eine von der ARD mitfinanzierte Studie des Hamburger<br />
                    <a href="http://www.rrz.uni-hamburg.de/hans-bredow-institut/home.htm" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Hans-Bredow-Instituts</a> beruft, könne weder die &#8220;verfassungsrechtlich geforderte freie öffentliche Kommunikation&#8221; noch &#8220;publizistische Vielfalt&#8221; garantieren. Daher werde dem öffentlich-rechtlichen Engagement im Internet eine &#8220;Schlüsselrolle&#8221; zu Teil. Damit das Internet mehr werde als &#8220;ein virtueller Marktplatz für Händler und Dienstleister&#8221;, müssten ARD und ZDF, als von kommerziellen und politischen Interessen unabhängige &#8220;Lotsen&#8221; und &#8220;Mittler von verlässlichen Information&#8221; orientierungsstiftend in Erscheinung treten.</p>
<p>Die aktuelle Entwicklung des Internets scheint Pleitgens Einschätzungen zu bestätigen: Zwar kann von oligopolistischen Strukturen, einem Mangel an Übertragungswegen oder Defiziten der Meinungsvielfalt in der Tat nicht die Rede sein, wenn jeder Inhalte ins Netz stellen und aus einer Flut von Informationen wählen kann.<br />
                    <a href="http://www.jmm.com" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Studien</a> aus den USA belegen jedoch, dass die Internetnutzer immer mehr Zeit auf den Seiten immer weniger Unternehmen verbringen. Während die US-Nutzer 1999,<br />
                    <a href="http://www.mediametrix.com/landing.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Jupiter Media Metrix</a> zufolge, 50 Prozent ihrer Online-Zeit auf den Seiten von elf Unternehmen verbrachten, widmeten sie die selbe Zeit im März 2001 ausschließlich den Seiten vier großer Medienunternehmen, ganz vorne<br />
                    <a href="http://www.aoltimewarner.com/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">AOL Time Warner</a>.</p>
<p>Doch neben der hehren Absichten, die Pleitgen für die ARD ins Felde führt, geht es auch ihm schlichtweg um die Zukunftsfähigkeit seines Senders, um Synergien und Marketing. Pleitgen schließt eCommerce und Werbung, die den öffentlich-rechtlichen Anstalten staatsvertraglich verboten sind, zwar aus, betont aber, dass über alternative Finanzierungsmöglichkeiten &#8211; wie zum Beispiel Zusatzangebote gegen Kostenerstattung &#8211; nachgedacht werden müsse. Alfred Biolek ist da schon einen Schritt weiter, denn bereits heute gelangt man über die Seiten der ARD auf den &#8220;alfredissimo! Shop&#8221;, dessen breites Angebot von für das Nachkochen unerlässlichen Ingredienzien bis zum &#8220;alfredissimo! Risottotopf&#8221; zu DM 136,89 reicht.</p>
<p>Beide Lager beziehen sich in der Kontroverse auf die Formulierungen des vierten Rundfunkänderungsstaatsvertrags vom Frühjahr 2000. Dieser sieht für die öffentlich-rechtlichen Sender im Internet Angebote mit &#8220;vorwiegend programmbezogenem Inhalt&#8221; vor. Kern der scharfen Kritik des Bundesverbandes der Zeitungsverleger, der sich auf ein im März 2001 vorgestelltes Gutachten des Leipziger Rechtswissenschaftlers Prof. Degenhart stützt, ist, dass Internetdienste der Öffentlich-Rechtlichen mit Ausnahme des &#8220;Programmbezugs&#8221; rechtswidrig seien. Was allerdings &#8220;Programmbezug&#8221; bedeutet, ist unterschiedlich interpretierbar. Fritz Pleitgen nimmt jedenfalls für die Angebote der ARD in Anspruch, dass sie den staatsvertraglichen Vorgaben entsprächen. Für den VPRT-Präsidenten<br />
                    <a href="/edemocracy/netzkultur/interview_doetz.shtml">Jürgen Doetz</a> sind die geltenden Bestimmungen im Rundfunkstaatsvertrag ohnehin unzureichend, um zu verhindern, dass sich ARD und ZDF im Online-Bereich breit machen. Deren Engagement hält er nicht nur für überflüssig, es werde auch zu &#8220;Wettbewerbsverzerrungen im höchst sensiblen Online-Markt&#8221; führen. Daher sei es durch entsprechende rechtliche und politische Bestimmungen auf das &#8220;notwendige Maß zu beschränken&#8221;, sagte Doetz Politik-Digital.</p>
<p>Ob es in Zukunft wirklich zu einem Bedeutungsverlust des klassischen Programmrundfunks zu Gunsten des Internet kommt, und inwieweit beide Medien<br />
                    <br />zusammenwachsen, ist ungewiss. Sicher ist nur das enorme Tempo, mit dem sich das Internet zum selbstverständlichen Bestandteil des Medienportfolios bundesdeutscher Haushalte entwickelt. Globale Allianzen zwischen traditionellen und neuen Medienunternehmen, Produkt- und Nutzungsdifferenzierung, neue Wertschöpfungsmöglichkeiten und Synergien bei Inhalten und Werbung &#8211; das sind die Herausforderungen, vor denen die etablierten Medien stehen. Dafür versuchen sie sich eine gute Marktposition und die entsprechenden Rahmenbedingungen zu sichern.<br />
                    <br />Auf die gesellschaftliche und politische Agenda gehören jedoch andere Fragen: Entstehen im Internet, das sich in einem heftigen Konsolidierungsprozess befindet, langfristig tatsächlich inhaltliche Defizite? Durch welche Akteure könnten diese ausgeglichen werden, und wie, wenn nicht durch Bioleks Bratpfannen, ließen sich von kommerziellen Interessen weitgehend unabhängige Informationsangebote im Netz finanzieren?</p>
<p>Digitale Informations- und Kommunikationsmedien, allen voran das Internet, haben die Medienlandschaft schon jetzt sehr verändert. Sie fordern sowohl die eigentlichen Akteure als auch die Politik. Letztere erscheint angesichts des Tempos des Internets überfordert. Der medienpolitische Rahmen, in dem sich die Diskussion um öffentlich-rechtliche Netzaktivitäten abspielt, hinkt der Entwicklung chronisch hinterher und ist vielleicht mehr denn gefordert.</p>
<p>
                      <!-- Content Ende --></p>
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		<title>Medien, Markt und Meinungsmacht</title>
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		<pubDate>Tue, 19 Jun 2001 22:00:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Rundfunkpolitische Kontroversen, Debatten über Bestimmung, Ausgestaltung, Anspruch und Leistung der deutschen Rundfunkordnung sind so alt wie der Rundfunk selber. Weder die Klagen über die Trivialisierung und Kommerzialisierung der Medien noch parteiegoistische Forderungen von Politikern aller Couleur über die zukünftige Gestalt der Rundfunkordnung können darüber hinwegtäuschen, dass die bestehende Rundfunkordnung eine grundlegende und keineswegs unangefochtene Errungenschaft in der Nachkriegsgeschichte darstellt.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Rundfunkpolitische Kontroversen, Debatten über Bestimmung, Ausgestaltung, Anspruch und Leistung der deutschen Rundfunkordnung sind so alt wie der Rundfunk selber. Weder die Klagen über die Trivialisierung und Kommerzialisierung der Medien noch parteiegoistische Forderungen von Politikern aller Couleur über die zukünftige Gestalt der Rundfunkordnung können darüber hinwegtäuschen, dass die bestehende Rundfunkordnung eine grundlegende und keineswegs unangefochtene Errungenschaft in der Nachkriegsgeschichte darstellt.<!--break-->
                    </p>
<p>Erst nach dem zweiten Weltkrieg wurde Rundfunk im Public Service, also im Sinne eines &#8220;Dienstes an der Öffentlichkeit&#8221;, über alliierte Entscheidungen in den westdeutschen Besatzungszonen installiert. Unter der Zensur der alliierten Siegermächte wurde damals an der Entwicklung einer demokratischen Presse und eines freien Rundfunks gearbeitet. Ein gemeinsames Konzept gab es nicht, aber in jeder der Besatzungszonen entstanden mehrere Militärsender, die zu den Keimzellen der bundesdeutschen Rundfunkanstalten wurden.</p>
<p>Nach und nach übernahmen deutsche Mitarbeiter die jeweiligen Sendebetriebe. Mitarbeiter wie Gestalter der sich sukzessive von der alliierten Kontrolle lösenden Medienordnung waren sich ihres schweren Erbes bewußt. Die Nationalsozialisten hatten die Möglichkeiten des Rundfunks genau erkannt und ihn in den Dienst ihrer Propaganda gestellt. Leicht war es gewesen, den Rundfunk gleichzuschalten, da er in der Weimarer Zeit zentralistisch organisiert gewesen war.</p>
<p>Wohlwissend, dass die Besatzungsmächte keinen Zentralismus zugelassen hätten, fiel die Entscheidung für die föderale Grundstruktur der neuen Rundfunkverfassung. Die Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland wurde am 9. und 10. Juni 1950 durch die Intendanten der bis dahin sechs Rundfunkanstalten aus Hamburg (NWDR), Bremen (Radio Bremen), Frankfurt (Hessischer Rundfunk), Baden-Baden (Südwestfunk), Stuttgart (Süddeutscher Rundfunk) und München (Bayerischer Rundfunk) in Bremen gegründet.</p>
<p>Dem Beginn der Fernsehära ist es zu verdanken, dass sich die lose verbundenen jungen Hörfunkanstalten bald zu einem als föderalem Verbund organisierten Medienunternehmen entwickelten. Die Programmanteile für das gemeinsame, 1954 gestartete nationale Programm Deutsches Fernsehen wurden in einem Vertrag prozentual zur finanziellen Leistungskraft auf die einzelnen Anstalten verteilt. Damit war das Leitmotiv in der Geschichte der ARD, das Prinzip des Föderalismus, gesetzt und dem Gedanken an eine zentrale Produktionsstätte in der Hauptstadt oder eine einheitliche Organisation eine Absage erteilt.</p>
<p>Schwieriger als die interne Diskussion gestaltete sich von nun an die Auseinandersetzung mit der deutschen Politik, die, nachdem die BRD 1955 die volle politische Handlungsfähigkeit gewonnen hatte und die alliierten Vorschriften außer Kraft getreten waren, Morgenluft witterte. Um sich des unbequemen Journalismus der öffentlich-rechtlichen Anstalten zu erwehren, betrieb Adenauer engagiert die Schaffung eines privatrechtlich verfaßten Bundesrundfunks mit möglichst direktem Zugriff durch die Regierung. Handstreichartig unterzeichneten er und sein Minister Fritz Scheffler am 25. Juli 1960 den Gesellschaftsvertrag einer &#8220;Deutschland-Fernsehen-GmbH&#8221;.</p>
<p>Die Sozialdemokratischen Länderchefs, durchaus beifällig von ihren CDU-Kollegen begleitet, klagten vor dem Bundesverfassungsgericht wegen Übergriffs in ihre Kulturhoheit. Das darauf folgende Urteil aus Karlsruhe schrieb Rundfunkgeschichte. Zum ersten Mal wurde verfassungsrechtlich festgestellt, dass der Rundfunk unter der Hoheit der Länder steht und er unter dem Primat der Meinungsfreiheit staatsfern organisiert werden muss.</p>
<p>Die Niederlage im Fernsehstreit bedeutete eine empfindliche politische Schlappe für die Regierung Adenauer. Die Verfassungsrichter hatten mit diesem ersten Rundfunkurteil klargestellt, daß alle zentralistischen Bestrebungen des Bundes im Rundfunkwesen zum Scheitern verurteilt sind und die Rundfunkhoheit den Ländern obliegt. Indem es die Veranstaltung von Rundfunksendungen zur &#8220;öffentlichen Aufgabe&#8221; erklärte, das bestehende Organisationsprinzip ausdrücklich sanktionierte, aber gleichzeitig unter bestimmten Voraussetzungen auch Gesellschaften privaten Rechts nicht von der Rundfunkveranstaltung ausschloss, bildete der Entscheid das Fundament der deutschen Rundfunkverfassung.</p>
<p>Auch nachdem das ZDF 1963 den Sendebetrieb aufnahm, blieb die ARD im Spannungsfeld der Politik. Von Seiten der CDU/CSU wurde ihr vorgeworfen, tendenziös zugunsten linker, sozialdemokratischer und &#8211; später &#8211; radikaler Positionen zu berichten. Mitte der Siebziger Jahre drohte die CSU, das Länderabkommen über die Koordinierung des Ersten Fernsehprogramms vom 17. April 1959 zu kündigen, falls &#8220;die Unausgewogenheit und zum Teil mangelnde Qualität des Gemeinschaftsprogramms der ARD&#8221; nicht behoben würden. Die bayerische Staatsregierung setzte ihre Kündigungsüberlegungen nicht in die Tat um, wohl auch, weil die Entwicklung der Kabeltechnik mit der Einführung privatrechtlicher Konkurrenz eine elegantere Möglichkeit versprach, dem beklagten Linkstrend der Öffentlich-Rechtlichen zu begegnen.</p>
<p>Die rege Gesetzgebungstätigkeit einzelner Bundesländer, die sich eine Neuordnung der Rundfunkordnung im Sinne eines geordneten Nebeneinanders von privaten und öffentlich-rechtlichen Anbietern zum Ziel gesetzt hatten, führten schließlich zu einer erneuten Bewährungsprobe der Kommunikationsordnung. Wieder war es das Bundesverfassungsgericht, dem dabei die entscheidende Rolle zu Teil wurde. In einem Normenkontrollverfahren gegen eines der ersten neuen Landesmediengesetze, dem niedersächsischen Landesrundfunkgesetz, entschieden die Karlsruher Richter 1984, dass dieses in seinen Grundlinien mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Dieses vierte Rundfunkurteil kam einem &#8220;medienpolitischen Urknall&#8221; (Bernhard Vogel) gleich. Die publizistische Monopolstellung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Bereich der elektronischen Medien war damit beendet. Das Prinzip der Grundversorgung mit Information, Bildung, Kultur und Unterhaltung fungierte als inhaltliche Fixierung des Verantwortungsbereichs des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. An die Privaten, RTL, Sat1 und die Sender der sogenannten zweiten und dritten Generation, werden seitdem reduzierte Anforderungen gestellt, die ihnen, auch um ihnen Entwicklungs- und Amortisationschancen zu geben, nur gewisse Grundstandards gleichgewichtiger Vielfalt abverlangten.</p>
<p>Die Höhe der Gebührenfinanzierung muss regelmäßig durch die Regierungen der Länder abgesegnet werden &#8211; und mit ebensolcher Regelmäßigkeit droht ARD und ZDF von hier Ungemach. Die Ministerpräsidenten Sachsens und Bayerns, Biedenkopf und Stoiber, schlugen in einem aufsehenerregenden Papier 1995 die Abschaffung des Ersten Deutschen Fernsehens und die Zurückführung der ARD auf ihre Landessender vor, falls die ARD ihre Rationalisierungsbestrebungen nicht intensiviere. Vor allem der Funktionsbereich jenseits der Grundversorgung war und ist Anlass ausführlicher Diskussionen. Die eine Seite fordert seither nachdrücklich, den Rundfunk durch einen radikalen Umbau der dualen Rundfunkordnung dem Wettbewerb zu öffnen.</p>
<p>Die anhaltenden medienpolitischen Kontroversen stehen für die Geschichte der deutschen Rundfunkpolitik zwischen Gesellschaft und Markt, föderalistischen Regelungszuständigkeiten und bundespolitischen Zugriffen, publizistischem und kommerziellen Wettbewerb, Kontrolle und Freiheit. Dieses System steht vor großen Herausforderungen. So stellt sich die Frage, inwieweit das duale Rundfunksystem der Bundesrepublik, in das der Grundversorgungsauftrag eingebettet ist, in seiner gegenwärtigen Ausprägung angesichts der zunehmenden politischen und wirtschaftlichen Integration in Europa noch tragbar ist. Zwar hat sich die BRD die Existenz der öffentlich-rechtlichen Sender in einer Protokollnotiz zum Vertrag von Amsterdam sichern lassen. Ob allerdings die Grundversorgung in einer zukünftigen gemeinsamen Rundfunkordnung dauerhaft hinreichend Berücksichtigung findet, ist zweifelhaft. Gleichzeitig gilt es, Fehlentwicklungen und Reformbedarf im nach dem Public Service-Modell organisierten Rundfunk, Markt- und Medienmacht von bestimmenden Akteuren sowie Abhängigkeiten im privatwirtschaftlichen Rundfunk zu untersuchen.</p>
</p>
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<div class="tidy-2">Erschienen am 20.06.2001</div>
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