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	<title>Handysignatur &#8211; politik-digital</title>
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	<title>Handysignatur &#8211; politik-digital</title>
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		<title>iDentifikation per Smartphone? Der österreichische Weg</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Johann Eggert]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 18 Nov 2014 09:03:44 +0000</pubDate>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="wpb-content-wrapper"><div data-parent="true" class="vc_row row-container" id="row-unique-0"><div class="row limit-width row-parent"><div class="wpb_row row-inner"><div class="wpb_column pos-top pos-center align_left column_parent col-lg-12 single-internal-gutter"><div class="uncol style-light"  ><div class="uncoltable"><div class="uncell no-block-padding" ><div class="uncont" ><div class="uncode_text_column text-lead" ><p>Gemeinhin wird die Alpenrepublik in der öffentlichen Wahrnehmung vorrangig mit Skifahren, Bergwandern und einem überdressierten Schäferhund im Wiener Polizeidienst in Verbindung gebracht. Doch wie so häufig trügt das Klischee. Ein europaweit als vorbildlich geltendes eGovernment-Gesetz feiert in diesem Jahr bereits seinen zehnten Geburtstag und sorgt unter anderem dafür, dass immer mehr Menschen zwischen Innsbruck und Wien ihre Behördengänge per Smartphone erledigen.</p>
</div><div class="uncode_text_column" ><p>In Zeiten, in denen vor dem Hintergrund der NSA-Affäre das allzu berechtigte Misstrauen gegenüber staatlicher Datenaggregation nicht weichen mag, wirkt die Recherche nach Best Practice-Beispielen rund um das Thema eGovernment wie ein hyperoptimistischer Millenniums-Anachronismus unverbesserlicher Nerds. Wer sich trotzdem (oder auch gerade deshalb?) auf die Expedition in Anwendungsgebiete bürgernaher digitaler Verwaltung begibt, dessen Reise endet bereits unmittelbar hinter der deutschen Grenze im Süden.<br />
Denn im Vergleich mit den übrigen 27 Mitgliedsstaaten in der Europäischen Union nimmt Österreich bereits seit über einer Dekade eine europaweite Vorreiterrolle bei der praktischen Umsetzung des Themas eGovernment ein. Das entsprechende Gesetz vom März 2004 feierte dort in diesem Jahr bereits seinen zehnten Geburtstag – in der sich stetig selbst beschleunigenden Zeitrechnung des Digitalzeitalters beinahe schon eine halbe Ewigkeit. Dass Österreich bei der Nutzung und Zufriedenheit von eGovernment-Diensten im innereuropäischen Vergleich weiterhin einen Spitzenplatz einnimmt, wurde in der jüngst veröffentlichten Ausgabe des deutschen <a href="http://www.initiatived21.de/wp-content/uploads/2014/09/eGovMon2014_web.pdf" target="_blank" rel="noopener noreferrer">eGovernment Monitors</a> ein weiteres Mal bestätigt. Und da die technische Entwicklung auch an Inn und Donau schneller voranschreitet als so manche Novellierung entsprechender Gesetze, hat man sich dort auf das mobile Zeitalter eingestellt.<br />
Die sogenannte „Handysignatur“ als eines der jüngeren Beispiele alpenländischer Innovationsfreude leistet technisch dabei mehr als die bloße persönliche Identifikation für den Geschäftsverkehr im Internet, die auch hierzulande bereits seit einigen Jahren gang und gäbe ist, um beispielsweise Bankgeschäfte zu erledigen oder um die Steuererklärung beim Finanzamt abzugeben. Die TAN-basierte Handysignatur ist neben dem Einsatz in Behörden auch für die Abwicklung des kommerziellen Geschäftsverkehrs von größtem Interesse.</p>
<h3>Deutschlands neuer Personalausweis – Österreich hat die „Bürgerkarte“</h3>
<p>Und auch, wenn der neue deutsche Personalausweis im Chipkartenformat unter Hinzunahme entsprechender Kartenlesegeräte<a href="http://www.bmwi.de/DE/Themen/Digitale-Welt/Recht/e-signatur.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer"> Online-Behördengänge</a> hierzulande zeitnah möglich machen wird – bei den Nachbarn im Süden ist es bereits seit dem Jahr 2003 zur überaus zeitsparenden digitalen (Verwaltungs-)Praxis geworden. Die präsenzpflichtigen Behördengänge werden dort mittels der „Bürgerkarte“ bereits online erledigt, wenn auch mit Anschaffungskosten für entsprechende Lesegeräte und der Installation zusätzlicher Software verbunden.<br />
Die „Bürgerkarte“ darf man sich dabei keinesfalls als haptische Karte vorstellen, handelt es sich dabei lediglich um die Bezeichnung für das <a href="https://www.buergerkarte.at/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">übergeordnete Verfahren</a>, in dessen Rahmen sich der Nutzer mittels der eigentlichen eKarte und eines Kartenlesegerätes authentifiziert. Dieser Weg erscheint nicht nur aus der Außenperspektive zunächst kompliziert, auch die Österreicher selbst verlieren, schenkt man entsprechenden Meldungen Glauben, an der umständlichen Karten-Variante nach und nach die Lust – von einem „Ladenhüter“ ist die Rede. „iDentifikation“ mittels Smartphone heißt also das Gebot der Stunde und scheint, was angesichts der stetig wachsenden Verbreitung von Smartphones kaum verwundert, dem Prinzip der eKarten-basierten Bürgerkarte in Österreich bereits den Rang abzulaufen. Von inzwischen über 20.000 monatlichen Neuanmeldungen zur Nutzung der Handysignatur berichtete die österreichische Technikwebsite <a href="http://futurezone.at/b2b/300-000-personen-nutzen-handy-signatur/57.681.314" target="_blank" rel="noopener noreferrer">futurzone.at</a> bereits im März dieses Jahres.<br />
Seit Mitte des Jahres 2010 ist es den österreichischen Smartphone-Nutzern möglich, ihre Anträge gegenüber der öffentlichen Verwaltung optional auf mobilem Wege zu signieren und sich digital durch ein mTAN-basiertes System auszuweisen. Grundsätzliche Einschränkungen für die Nutzung der verschiedenen eGovernment-Dienste gibt es hierbei – neben einer österreichischen Mobilfunknummer – formal zudem wenige und daher gilt: Früh übt sich, wer sich in Österreich per Handysignatur ausweisen möchte. Die Beantragung ist mit der Vollendung des 14. Lebensjahres möglich.<br />
Was gilt es also von Österreich zu lernen? Und wie steht die NSA-bedingte Datensicherheitsskepsis vieler Internetnutzer hierzulande im Verhältnis zu den Segnungen der digitalen Ausweisfunktion des eigenen Smartphones? Zumindest im Juni 2013 – wohlgemerkt vor dem Höhepunkt der umfangreichen Enthüllungen rund um den Whistleblower Edward Snowden – konnte sich laut einer im Auftrage des IT-Branchenverbandes <a href="http://www.bitkom.org/de/themen/54754_77107.aspx" target="_blank" rel="noopener noreferrer">BITKOM durchgeführten Erhebung</a> jeder Vierte vorstellen, das eigene Smartphone zum Ausweis im Kontakt mit Behörden zu benutzen.</p>
<h3>Kritik</h3>
<p>Selbstverständlich bleibt, nicht nur vor dem Hintergrund der staatlichen Datensammel-Exzesse, Kritik an der österreichischen eGovernment-Praxis nicht aus. So berichtete „<a href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/Sicherheitsluecken-bei-oesterreichischer-Buergerkarte-trotz-Zertifizierung-219403.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">heise online</a>“ bereits im Jahr 2009 von lange zurückliegenden erfolgreichen Trojaner-Einsätzen, mit denen das österreichische Bürgerkarten-System und damit die digitalen Signaturen von Nutzern missbraucht und ihnen gefälschte Daten untergeschoben wurden.<br />
Wie weit ist es also wirklich mit der Substitution des Portemonnaies? Auch wenn der jüngst vorgestellte Bezahldienst ApplePay oder entsprechende Systeme eingeführt werden und sich der Funkstandard NFC zur sicheren (?) Übertragung von Daten in einigen Jahren durchsetzen sollte: die Beantragung der Handysignatur läuft für die Bürgerinnen und Bürger in der Alpenrepublik zumindest vorerst noch auf vergleichsweise klassischem Wege ab. Voraussetzung ist, wie es in auch hierzulande bekannter Behördensprache heißt, die Vorlage eines „amtlichen Lichtbildausweises“ durch den „Signator“.<br />
Weiterführende Hinweise: Wer sich über die gesetzlichen Grundlagen des österreichischen eGovernments sowie die zahlreichen praktischen Anwendungsbeispiele informieren möchte, findet auf dem Portal „<a href="http://www.digitales.oesterreich.gv.at/site/5218/default.aspx" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Digitales Österreich</a>“, einem vom Wiener Bundeskanzleramt herausgegebenen Informationsangebot, weitere Informationen.<br />
Bild: <a href="https://secure.flickr.com/photos/ervins_strauhmanis/14365358930" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Ervins Strauhmanis</a><br />
<a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x11011.png" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><img decoding="async" class="alignleft wp-image-139428" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x11011.png" alt="CC-Lizenz-630x1101" width="441" height="77" /></a></p>
</div></div></div></div></div></div><script id="script-row-unique-0" data-row="script-row-unique-0" type="text/javascript" class="vc_controls">UNCODE.initRow(document.getElementById("row-unique-0"));</script></div></div></div>
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		<title>Meldebestätigung mit Handysignatur</title>
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		<dc:creator><![CDATA[rposch]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 22 Jul 2003 23:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Elektronische Signatur]]></category>
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					<description><![CDATA[
                          
                          Österreich: von der reinen Information zur bürgernahen Transaktion. Wichtiger Baustein des Musterverfahrens Meldebestätigung ist die Handysignatur. Ein Bericht von Dr. Reinhard Posch, Chief Information Officer Wien.
                          
                          ]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Österreich: von der reinen Information zur bürgernahen Transaktion. Wichtiger Baustein des Musterverfahrens Meldebestätigung ist die Handysignatur. Ein Bericht von Dr. Reinhard Posch, Chief Information Officer Wien.</p>
<p><!--break--><br />
                          <a href="http://www.cio.gv.at" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Österreichische e-Government-Lösungen</a> gehören zu den europäischen Paradebeispielen erfolgreicher Umsetzung der neuen Informations- und Kommunikationstechnologien im Bereich der Verwaltung. Die Österreichische Bundesregierung wird mit der eGovernment Offensive 2003 sukzessive den Schritt von der reinen Information zur bürgernahen Transaktion in der öffentlichen Verwaltung vollziehen: Sämtliche Verfahren sollen bis Ende 2005 im Internet angeboten werden.<br />
                          <br />Nachhaltige e-Government-Lösungen müssen modular aufgebaut sein. Nur so ist es möglich, auf Änderungen von technischen und legistischen Rahmenbedingungen rasch und kostengünstig zu reagieren. Nicht mehr ganze Verfahren müssen neu programmiert werden, sondern einzelne Module können einfach ausgetauscht werden. Als e-Government Musterverfahren, wurde die Meldebestätigung herangezogen. Die wichtigsten Bausteine jedes elektronischen Verfahrens sind auch hier enthalten:<br />
                          <br />&#8211; Ausfüllen eines Antragsformulars im Web<br />
                          <br />&#8211; Sofern es das Verfahren erfordert, elektronische Identifikation der Person und Signatur am Antrag<br />
                          <br />&#8211; Elektronische Bezahlung der anfallenden Gebühren<br />
                          <br />&#8211; Elektronische Zustellung einer auch in Papierform weiterverwendbaren Erledigung</p>
<p>                          <strong>Styleguide für Antragsformulare</strong><br />
                          <br />Formulare sollen in Zukunft immer dasselbe Erscheinungsbild haben, gleich von welcher Behörde sie angeboten werden. In den zwischen Bundes-, Ländern-, Städte- und Gemeindebehörden gemeinsam erarbeiteten Formular-Styleguide fließen regelmäßig die neuesten Erkenntnisse über Bedürfnisse von Anwendern und Anwenderinnen ein. Dadurch sollen einheitliche, leicht auszufüllende Formulare verwaltungsübergreifend sichergestellt werden.</p>
<p>                          <strong>Signatur am Antrag</strong><br />
                          <br />Die elektronische Signatur ist die Grundlage verantwortungsbewussten, sicheren eGovernments. Identität und Authentizität von Personen – vor allem auch zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger und der Wirtschaft -, sowie Integrität von Schriftstücken muss sichergestellt sein. In Ergänzung des Konzepts Bürgerkarte wurde nun das Instrument der Verwaltungssignatur umgesetzt, das im kommenden österreichischen eGovernment-Gesetz auch verankert werden soll. Diese kann auch mit dem Mobiltelefon ausgelöst werden. Dadurch kann jeder am eGovernment mit einer bekannten und bewährten Technik ohne zusätzliche Installation von Software und ohne weitere Hardware teilnehmen.<br />
                          <br />Die Voraussetzung für die Anwendung der Signatur ist eine Registrierung auf Basis einer gesicherten Identifikation, bei der ein Signaturzertifikat und die Personenbindung erzeugt werden. Die Registrierung erfolgt bei der Anmeldung des Mobiltelefons. Nach diesem einmaligen Vorgang steht die Signatur als Mittel zur Identifikation und zum Unterschreiben von Anbringen allen e-Government-Anwendungen zur Verfügung. Das Auslösen der Signatur erfolgt durch Besitz (Chipkarte, Handy,&#8230;) und Wissen (Signatur-PIN) und ist damit sicher vor unbefugtem Zugriff geschützt.</p>
<p>                          <strong>Elektronische Bezahlung</strong><br />
                          <br />Gebühren müssen bei der Abwicklung von Online-Verfahren ohne Medienbruch bezahlt werden können, wobei die erfolgte Bezahlung dem Verfahren ohne Nachbearbeitung zugeordnet werden können muss.</p>
<p>                          <strong>Elektronische Zustellung</strong><br />
                          <br />Die elektronische Zustellung könnte zu einer ganz wesentlichen Applikation des e-Governments werden. Allein die Bundesministerien für Finanzen und für Justiz versenden in Österreich über 30 Millionen Schriftstücke pro Jahr. Bei derzeitigen Kosten von etwa 7 € pro konventioneller RSa/RSb Zustellung, aber auch in Bezug auf gewöhnliche Briefe der Behörde, ergeben sich hier enorme Einsparungspotentiale, wenn es gelingt die Bürgerinnen und Bürger zur Teilnahme zu motivieren. Bürgerinnen und Bürger können in Zukunft persönliche Zustellungen ortsunabhängig einfach und unkompliziert zu jedem Zeitpunkt entgegennehmen. Die elektronisch verfügbaren Dokumente können somit jederzeit wieder für neue Internettransaktionen und mit der aufgedruckten elektronischen Signatur auch im normalen Amtsverkehr verwendet werden.</p>
<p>                          <strong>Der Prozess der Meldebestätigung</strong><br />
                          <br />Die Meldebestätigung wird über das Portal help.gv.at beantragt. Bürgerinnen und Bürger rufen dort das Formular zum Antrag auf Ausstellung einer Meldebestätigung auf. Danach sind folgende Schritte notwendig:<br />
                          <br />1. Entscheidung ob der Antrag mittels Bürgerkarte oder Bürgerkarte light gestellt wird.<br />
                          <br />2. Ausfüllen des Web-Formulars.<br />
                          <br />3. Bei erstmaliger Nutzung der Mobiltelefonsignatur Login am e-Government-Portal der österreichischen Mobilkom mittels Passwort und User ID. Damit wird dem Rechner mitgeteilt, welches Mobiltelefon der Kunde benutzen will.<br />
                          <br />4. Bürger autorisiert das Auslesen seiner Personenbindung und wird damit authentifiziert. Damit ist sichergestellt, dass eine Meldebestätigung nur für die eigene Person, nicht jedoch für Dritte angefordert werden kann.<br />
                          <br />5. Das vollständig ausgefüllte Formular sowie eine Information über die entstehenden Kosten werden angezeigt.<br />
                          <br />6. Die Signatur wird durch die Eingabe der Signatur PIN und des per SMS empfangenen Transaktionscodes ausgelöst.<br />
                          <br />7. Auswahl der Zahlungsmethode. Bei der Demonstration kommt die paybox, ein e-payment Verfahren auf Mobiltelefonbasis, zum Einsatz.<br />
                          <br />8. Im Browser des Users wird die Nachricht angezeigt, dass die beantragte Meldebestätigung in Kürze am Zustellserver abzuholen ist.<br />
                          <br />9. Identifikation am Zustellserver mittels Bürgerkarte oder Bürgerkarte light und Abholung des Bescheides. Auch hier wird mit der Signatur sichergestellt, dass nur an die eigene Person adressierte Schriftstücke eingesehen und geholt werden können. Optional wird in diesem Schritt der Behörde ein Zustellnachweis übermittelt.<br />
                          <br />Der Vorgang dauert max. 2 Minuten; die Online- Meldebestätigung mit Bürgerkarte, einer Chipkarte mit sicherer Signatur ist bereits verfügbar. Mit Verwaltungssignatur und Mobiltelefon befindet sich das Projekt in der Endphase an der bereits zahlreiche friendly User teilnehmen</p>
</td>
</tr>
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<p>                  <!-- Content Ende --></p>
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