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	<title>Hasskommentare &#8211; politik-digital</title>
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	<title>Hasskommentare &#8211; politik-digital</title>
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	<item>
		<title>Hasskriminalitätsgesetz – Von Beginn an zum Scheitern verurteilt?</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Marvin Neukirch]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 26 Oct 2020 13:21:36 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
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					<description><![CDATA[]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="wpb-content-wrapper"><div data-parent="true" class="vc_row row-container" id="row-unique-0"><div class="row limit-width row-parent"><div class="wpb_row row-inner"><div class="wpb_column pos-top pos-center align_left column_parent col-lg-12 single-internal-gutter"><div class="uncol style-light"  ><div class="uncoltable"><div class="uncell no-block-padding" ><div class="uncont" ><div class="uncode_text_column text-lead" ><p>Die Große Koalition steht bei einem ihrer wichtigsten Gesetzespakete gegen Hetze im Internet vor einem Problem. Das Verfahren zum „Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität“ hängt in der Schwebe. Frank-Walter Steinmeier hat in seiner Position als Bundespräsident die Aufgabe, jegliche bereits vom Bundestag und Bundesrat beschlossenen Gesetze zu signieren, damit diese in Kraft treten können. Im Fall des Gesetzes gegen die Hasskriminalität wurde das sogenannte Ausfertigungsverfahren jedoch vorerst außer Kraft gesetzt. Nun soll das Bundesinnenministerium ein separates Reparaturgesetz vornehmen, welches noch einmal durch den Bundestag und Bundesrat beschlossen werden muss.</p>
</div><div class="uncode_text_column" ><p>Seit Jahren lässt sich hinsichtlich der politischen Kommunikation im Internet eine zunehmende Verrohung erkennen. Speziell in den sozialen Medien gibt es unzählige aufgeheizte Debatten. Der Einwanderungszustrom, die Klimadebatte und nicht zuletzt die Corona-Pandemie &#8211; in kürzester Zeit hat sich Deutschland mit diversen Problemen auseinanderzusetzen. Die gleichermaßen große Aufmerksamkeit dieser Themen in den sozialen Medien verwundert kaum.</p>
</div><div class="uncode_text_column" ><p>In Kommunikationskanälen, wie zum Beispiel Diskussionsforen, Facebook-Seiten oder Kommentarbereichen, kennen sich die Teilnehmer*innen in den seltensten Fällen persönlich. Dadurch werden grundsätzliche Normen des menschlichen Umgangs außer Acht gelassen. Wer gegen etwaige Verhaltensregeln verstößt, hat meist nichts zu befürchten, da die Nutzer*innen die Möglichkeit haben, ihr Profil zu anonymisieren. Dementsprechend ist die Hemmschwelle für Beleidigungen oder Lügen gering. Gesellschaftlich- oder politisch engagierte Menschen können zu Feindbildern werden. Diese Menschen werden unter Umständen nach politischen Äußerungen diffamiert oder erhalten im Extremfall Morddrohungen. Dadurch sinkt die Hemmschwelle für weitere, gleich gerichtete Äußerungen. Hier wird jedoch nicht nur das Persönlichkeitsrecht, sondern auch der politische Diskurs angegriffen bzw. infrage gestellt. Einige ziehen sich deshalb aus dem Diskurs zurück, wodurch freier Meinungsaustausch im Internet und damit die Meinungsfreiheit gefährdet wird. Eben jenes stellt jedoch einen Grundpfeiler der freiheitlich-demokratischen Grundordnung dar. Genau deshalb wird ein härteres Vorgehen gegen Hasskriminalität im Netz von nahezu allen Parteien grundsätzlich begrüßt.</p>
</div><div class="vc_custom_heading_wrap "><div class="heading-text el-text" ><h2 class="h2" ><span><strong>Das Problem</strong></span></h2></div><div class="clear"></div></div><div class="uncode_text_column" ><p>Einige Stellen des vom Bundesjustizministerium kürzlich vorgelegten Gesetzes sollen verfassungswidrig sein. Dies bezieht sich vor allem auf die Meldepflicht der sozialen Netzwerke. So sollen diese privaten Unternehmen den  Ermittler*innen Zugriff auf Bestandsdaten ermöglichen. Damit können diese ohne Anfangsverdacht die IP-Adresse, den Namen und die Wohnanschrift der jeweiligen Nutzer*innen einsehen. Erst vor wenigen Wochen hat das Bundesverfassungsgericht jedoch die bereits bestehenden Zugriffsrechte des BKA für verfassungswidrig erklärt. Die Entscheidung fiel allerdings erst, nachdem der Bundestag und Bundesrat das Gesetz bereits beschlossen hatten. Aufgrund dieser rechtlichen Bedenken hat der Bundespräsident das Gesetz vorerst gestoppt.</p>
</div><div class="uncode_text_column" ><p>Auf die Anfrage der Grünen-Bundestagsabgeordneten Renate Künast, wie die verfassungsrechtlichen Bedenken ausgeräumt werden sollen, äußerte sich der Parlamentarische Staatssekretär der Bundesministerin der Justiz, Christian Lange, in der Plenarsitzung des 07. Oktober 2020. Die Bundesregierung arbeite demnach mit Nachdruck daran, einen veränderten Gesetzesentwurf vorzulegen. <em>„Bei welchen Rechtsvorschriften konkret gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht, werde derzeit innerhalb der Bundesregierung noch geprüft.“</em>, ließ Lange verlauten. Nun ist das Bundesinnenministerium dafür verantwortlich, das Gesetzespaket zu retten. Hierfür ist geplant, ein separates Reparaturgesetz vorzulegen. Dieses soll die erforderlichen Änderungen zur Verfassungskonformität bieten. Der gesamte Ablauf bleibt jedoch nicht frei von Kritik, da noch einiges an Handlungsbedarf besteht.</p>
</div><div class="uncode_text_column" ><p>Gegenüber politik-digital.de äußerte sich Christof Stein, Pressesprecher des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI). <em>„Mit punktuellen Änderungen des Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität wäre es nicht getan. Das Gesetz ist mit erheblichen Einschränkungen der Grundrechte der Bürger*innen verbunden. […] Insofern ist schon die Grundkonzeptionen der Meldepflicht und der Rolle des Bundeskriminalamtes (BKA) aus Sicht des BfDI zweifelhaft.“</em>, so Stein<em>. „Im Übrigen ist die Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne an vielen Stellen des Gesetzes nicht gegeben.“</em></p>
</div><div class="vc_custom_heading_wrap "><div class="heading-text el-text" ><h2 class="h2" ><span><strong>Kritik von der Opposition</strong></span></h2></div><div class="clear"></div></div><div class="uncode_text_column" ><p>Kritik an diesem Ablauf gibt es vor allem aus den Reihen der Linken und Grünen. Die verfassungsrechtlichen Bedenken standen schon lange im Raum, sodass auch vor der Urteilsverkündung des Bundesgerichtshofes mit diesem Ergebnis zu rechnen war.</p>
</div><div class="uncode_text_column" ><p><em>„Die GroKo scheint einfach nicht lernfähig zu sein und wiederholt ein ums andere Mal die gleichen Fehler. Man ignoriert bisherige Rechtsprechungen des Bundesverfassungsgerichts und entwirft &#8211; erneut &#8211; ein verfassungswidriges Gesetz“</em>, so die Netzpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Anke Domscheit-Berg.<em> „Der Entwurf erntet vielfache Kritik, die sachlich fundiert auf die Verfassungswidrigkeit hinweist.“</em></p>
</div><div class="uncode_text_column" ><p>Die Linken-Politikerin kritisiert nicht nur den gesetzgeberischen Vorgang als solchen, sondern stellt einen neuen Ansatz in den Raum. Ihrer Ansicht nach verfehlt der Ausbau von Kompetenzen der Strafverfolgungsbehörden seinen Zweck. Sie fordert ein Demokratiefördergesetz, mit dessen Hilfe unter anderem demokratiefördernde Projekte und Initiativen langfristig finanziert und ausgestattet werden. <em>„Im Mittelpunkt muss nicht die strengere Verfolgung von Straftäter*innen stehen, sondern dass Menschen nicht zu Straftäter*innen werden.“</em>, so Domscheit-Berg.</p>
</div><div class="uncode_text_column" ><p>Laut Tabea Rößner, Sprecherin für Netzpolitik und Verbraucherschutz der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, hätte diese Verzögerung verhindert werden können: <em>„Wir Grünen schlugen daher in unserem Änderungsantrag zum Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität ein sog. „Zwei-Stufen-Modell“ vor, um ein grundrechtsschonenderes Meldesystem einzurichten.“</em> Diesem Modell zufolge soll der Sachverhalt dem Bundeskriminalamt zunächst in anonymisierter Form übermittelt werden. Die Weiterleitung von personenbezogenen Daten an das BKA wird demnach nur bei einem gegebenen Anfangsverdacht erfolgen. Die betroffenen Daten werden hier allein für die Ermittlung des konkreten Sachverhalts kurz eingefroren und mit Abschluss des Verfahrens gelöscht. Damit ist eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung wirksam verhindert. <em>„Dieser Vorschlag wurde allerdings, neben einigen anderen Verbesserungsvorschlägen von uns, von der Bundesregierung leider nicht aufgegriffen“</em>, so Rößner.</p>
</div><div class="uncode_text_column" ><p>Auch die Grünen-Bundestagsabgeordnete Renate Künast verweist auf den Änderungsantrag und kritisiert die Bundesregierung: <em>„Das ganze wird auch rechtsstaatlich immer unmöglicher, wenn jetzt zum Beispiel die Bundesregierung dem Bundespräsidialamt Versprechungen über Änderungen macht, die dann allerdings die erste Gewalt, nämlich der Bundestag, vorzunehmen hat.“</em></p>
</div><div class="uncode_text_column" ><p>Die Themen Hasskriminalität und Rechtsextremismus im Netz und auf der Straße bleiben weiterhin Probleme, die nicht nur die direkt Betroffenen etwas angehen, sondern auch eine allgemeine Gefahr für die Gesellschaft und Demokratie darstellen. Am Ende scheint die im besten Fall handwerklich unsaubere Arbeit der Großen Koalition vor allem für eines zu sorgen: Verlorene Zeit, um dem Problem sinnvoll entgegenzutreten. Das sieht auch Renate Künast so: <em>„Was mich am meisten ärgert ist, dass als Reaktion auf die Ermordung des Regierungspräsidenten Lübcke und den Anschlag auf die Synagoge in Halle versprochen wurde, nun endlich mehr gegen den Rechtsextremismus zu tun. Durch diese Schlamperei jedoch ist ein Jahr danach immer noch nichts passiert.&#8221;</em></p>
</div><div class="uncode_text_column" ><p><span class="attribution_field hide-sm hide-md">Bild von <a href="https://pixabay.com/de/users/geralt-9301/?utm_source=link-attribution&amp;utm_medium=referral&amp;utm_campaign=image&amp;utm_content=3089939">Gerd Altmann</a> auf <a href="https://pixabay.com/de/?utm_source=link-attribution&amp;utm_medium=referral&amp;utm_campaign=image&amp;utm_content=3089939">Pixabay</a></span></p>
</div></div></div></div></div></div><script id="script-row-unique-0" data-row="script-row-unique-0" type="text/javascript" class="vc_controls">UNCODE.initRow(document.getElementById("row-unique-0"));</script></div></div></div><div data-parent="true" class="vc_row styleptrl--cc-module has-bg need-focus style-color-gyho-bg limit-width boxed-row row-container" id="row-unique-2"><div class="row unequal col-no-gutter single-top-padding single-bottom-padding single-h-padding row-parent"><div class="wpb_row row-inner"><div class="wpb_column pos-middle pos-center align_left column_parent col-lg-4 styleptrl--cc-module--col single-internal-gutter"><div class="uncol style-light"  ><div class="uncoltable"><div class="uncell no-block-padding  unradius-std" ><div class="uncont" ><div class="uncode_text_column" ><p>Text: <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">CC-BY-SA 3.0</a></p>
</div></div></div></div></div></div><div class="wpb_column pos-middle pos-center align_right column_parent col-lg-8 styleptrl--cc-module--col single-internal-gutter"><div class="uncol style-light"  ><div class="uncoltable"><div class="uncell no-block-padding" ><div class="uncont" ><div class="uncode_text_column" ><p><img decoding="async" class="alignnone size-medium wp-image-159021" src="https://www.politik-digital.de/wp-content/uploads/2020/05/CC-Lizenz-630x110111-305x53-1-300x52.png" alt="" width="300" height="52" srcset="https://www.politik-digital.de/wp-content/uploads/2020/05/CC-Lizenz-630x110111-305x53-1-300x52.png 300w, https://www.politik-digital.de/wp-content/uploads/2020/05/CC-Lizenz-630x110111-305x53-1.png 305w" sizes="(max-width: 300px) 100vw, 300px" /></p>
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		<title>Was bringen Pranger gegen Hasskommentare im Internet?</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Michael Mahler]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 20 Sep 2016 08:22:24 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
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					<description><![CDATA[Vor knapp einem Jahr antwortete die Bild-Zeitung auf Hass-Kommentare im Internet mit einem groß angelegten Online-Pranger, veröffentlichte also Fotos und [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/Pranger-DigitArtClips-CC0-Public-Domain-Pixabay.jpg"><img decoding="async" class="alignnone wp-image-150263 size-full" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/Pranger-DigitArtClips-CC0-Public-Domain-Pixabay.jpg" alt="pranger-digitartclips-cc0-public-domain-pixabay" width="640" height="301" /></a>Vor knapp einem Jahr antwortete die Bild-Zeitung auf Hass-Kommentare im Internet mit einem groß angelegten Online-Pranger, veröffentlichte also Fotos und Klarnamen der Kommentatoren. Medienwissenschaftler haben nun die Wirkung des sogenannten „Prangers der Schande“ untersucht. Ihr Befund: Die öffentliche Bloßstellung von Hetzern ist kein adäquates Mittel.</p>
<p>Der Hass war schon längst online gegangen. Doch im Oktober 2015 schienen die verbalen Ausfälle im Netz ihren vorläufigen Höhepunkt erreicht zu haben. Vor allem gegen Flüchtlinge. „So viel offener Hass war nie in unserem Land“, zeigte sich zumindest Deutschlands größte Tageszeitung überzeugt. Und veröffentlichte am 20. Oktober auf zwei Doppelseiten und im Internet 42 Hass-Kommentare mit den dazugehörigen Nutzernamen und Profilfotos: <a href="http://www.bild.de/news/inland/social-media/der-pranger-der-schande-43073084.bild.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">„BILD stellt die Hetzer an den Pranger!“</a> Ein halbes Jahr später stellte das Oberlandesgericht München klar: <a href="http://www.tagesspiegel.de/medien/eine-aktion-und-zwei-gegensaetzliche-urteile-gericht-pranger-der-schande-bei-bild-unzulaessig/13350898.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Juristisch gesehen war das unzulässig</a>. Doch hat der „Pranger der Schande“ wenigstens sein Ziel erreicht und den Hass im Netz durch eine solche Ächtung eindämmen können?</p>
<p>Das haben jetzt Katharina Neumann und Florian Arendt von der Münchner Ludwig-Maximilian-Universität untersucht. Das Ergebnis ihrer <a href="https://www.springerprofessional.de/der-pranger-der-schande/10342086" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Inhaltsanalyse</a> fällt ambivalent aus: So ging die Zahl der Hasskommentare zwei Tage nach der Veröffentlichung des Bild-Prangers zwar auf 5,6 Prozent aller abgegebenen Kommentare auf der Bild-Facebookseite zurück. Das waren gegenüber dem zuvor gemessenen Durchschnittswert 2,4 Prozentpunkte weniger. Gleichzeitig nahmen aber auch die Kommentare zu, die zwar nicht als Hatespeech zu werten sind, jedoch eine sehr kritische Haltung zum Ausdruck bringen („Das Boot ist voll – keine weitere Aufnahme“ oder „Mittlerweile habe ich nur noch Angst“). Sie stiegen um 5,6 Prozentpunkte auf 78,3 Prozent. Mit der Zeit verflüchtigten sich all diese Effekte wieder.</p>
<p>Die Medienwissenschaftler Neumann und Arendt erklären die vorübergehende Zunahme der negativen Kommentare damit, dass der Bild-Pranger ein Gefühl der Bedrohung der individuellen Meinungsfreiheit ausgelöst habe. Dieses Gefühl, so die Annahme der beiden Forscher, könne Flüchtlingsgegner und Skeptiker erst recht dazu ermuntert haben, ihre Meinung offen zu äußern. Die Forscher vermuten dabei auch einen Zusammenhang mit den gleichzeitig weniger gewordenen expliziten Hass-Kommentaren: So hätten einige über den gemäßigten Stil der negativen Kommentare ihren Gedanken weiter freien Lauf lassen können, ohne sich jedoch dabei der von der Bild-Zeitung geforderten Strafverfolgung („Herr Staatsanwalt, übernehmen Sie!“) oder der Gefahr von sozialen Sanktionen auszusetzen.</p>
<p>Katharina Neumann und Florian Arendt ziehen daraus die Konsequenz, „dass die öffentliche Bloßstellung von Hasskommentatoren kein adäquates Mittel“ gegen Hatespeech darstellt. Schließlich habe sich die Bild-Zeitung mit dem Pranger nicht nur zum Ziel gesetzt, so strafrechtlich relevante Äußerungen einzudämmen, sondern auch die öffentliche Meinung über Flüchtlinge zu verbessern. Die habe sich aber „zumindest kurzfristig verschlechtert“. Bestätigt sehen die Wissenschaftler die Forschungsergebnisse durch Empfehlungen der UNESCO, die im Kampf gegen Hasskommentare der inhaltlichen Auseinandersetzung und Gegenargumenten den Vorzug geben. Jede Reaktion, die die Meinungsfreiheit einschränke, sei dagegen sorgsam abzuwägen und nur in Ausnahmefällen zu rechtfertigen.</p>
<p>Titelbild: <a href="https://pixabay.com/de/pranger-mittelalter-ritter-m%C3%B6rder-1126124/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Pranger</a> von <a href="https://pixabay.com/de/users/DigitArtClips-29345/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">DigitArtClips</a> via <a href="https://pixabay.com/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">pixabay</a>, licenced <a href="https://pixabay.com/de/pranger-mittelalter-ritter-m%C3%B6rder-1126124/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">CC0 Public Domain</a></p>
<p><a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x11011.png" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><img decoding="async" class="alignleft  wp-image-139428" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x11011.png" alt="CC-Lizenz-630x1101" width="441" height="77" /></a></p>
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		<title>Viele Internetnutzer kennen Hassbotschaften, wenige tun etwas dagegen</title>
		<link>https://www.politik-digital.de/news/viele-internetnutzer-kennen-hassbotschaften-wenige-tun-etwas-dagegen-148427/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Laura Kastner]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 12 Feb 2016 08:39:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Umfrage]]></category>
		<category><![CDATA[hate speech]]></category>
		<category><![CDATA[Hasskommentare]]></category>
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					<description><![CDATA[Hassbotschaften sind im Internet in Deutschland weit verbreitet. Dies ergab eine Umfrage, die das Meinungsforschungsinstitut YouGov im Auftrag des Verbands [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/hatespeech-Mielon-cc0-via-wikimedia-commons.png"><img decoding="async" class="alignleft wp-image-148435 size-large" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/Cyberprzemoc-630x272.png" alt="Cyberprzemoc via Wikimedia Commons CCO 1.0" width="630" height="272" /></a>Hassbotschaften sind im Internet in Deutschland weit verbreitet. Dies ergab eine Umfrage, die das Meinungsforschungsinstitut YouGov im Auftrag des Verbands der Internetwirtschaft eco durchführte.</p>
<p>Ein Drittel der Befragten sind laut der Umfrage im Internet schon auf fremdenfeindliche Kommentare gestoßen. Bei den jungen Befragten zwischen 18 und 24 Jahren geben sogar 62% an, schon mit rassistischen Äußerungen in Kontakt gekommen zu sein. Das dürfte daran liegen, dass diese Gruppe verstärkt soziale Medien nutzt, denn grade dort sind solche Kommentare häufig zu finden. Dass Hassbotschaften nicht nur abstrakt sind, sondern sich gegen Personen richten, zeigt sich daran, dass nach eigenen Angaben 3% der Befragten (7% der 18-bis 24-jährigen) sich schon mal selbst von rassistischen Kommentaren angegriffen fühlten.</p>
<p>Ein weiterer Schwerpunkt der Umfrage lag auf dem Umgang mit Hassbotschaften. Oft werden diese Kommentare ignoriert: Fast die Hälfte der Befragten gab an, sich so zu verhalten. Die häufigste aktive Reaktion besteht darin, die Äußerung zu melden. 20% nutzen den kürzesten Weg und melden die Äußerung direkt beim betroffenen Plattform-Betreiber. 10% melden die Verstöße bei externen offiziellen Beschwerdestellen. Nur 14% der Befragten reagieren nach eigenen Angaben öffentlich sichtbar, indem sie mit eigenen Kommentaren auf die Äußerungen antworten und sich diesen direkt entgegenstellen. Absolut hat die Zahl der Meldungen stark zugenommen: Laut einer Statistik der Beschwerdestelle des eco haben Beschwerdefälle im Bereich Rassismus von 2014 auf 2015 um 150% zugenommen.</p>
<p>Eine mögliche Erklärung für den geringen Prozentsatz an reagierenden Nutzern ist, dass sich viele User auf sich allein gestellt fühlen. Zwei Drittel der Befragten gaben an, dass ihnen keine einzige Initiative gegen Fremdenfeindlichkeit im Internet bekannt ist. Dieses Ergebnis der Umfrage kann man als Aufruf an die staatlichen und privaten Initiativen werten, sich noch stärker zu engagieren und mehr auf sich aufmerksam zu machen.</p>
<p>Bild: <a href="https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Cyberprzemoc.svg" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Mielon</a><span class="licensetpl_attr">,</span> <a href="https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/deed.en" target="_blank" rel="noopener noreferrer">CCo Public Domain</a></p>
<p><a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x11011.png" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><img decoding="async" class="alignleft  wp-image-139428" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x11011.png" alt="CC-Lizenz-630x1101" width="441" height="77" /></a></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Facebooks Umgang mit Hasspostings: Zwei Initiativen, ein Ziel</title>
		<link>https://www.politik-digital.de/news/facebooks-umgang-mit-hasspostings-zwei-initiativen-ein-ziel-148343/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Laura Kastner]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 02 Feb 2016 15:16:29 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Hasskommentare]]></category>
		<category><![CDATA[Initiative]]></category>
		<category><![CDATA[Facebook]]></category>
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					<description><![CDATA[]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="wpb-content-wrapper"><div data-parent="true" class="vc_row row-container" id="row-unique-3"><div class="row limit-width row-parent"><div class="wpb_row row-inner"><div class="wpb_column pos-top pos-center align_left column_parent col-lg-12 single-internal-gutter"><div class="uncol style-light"  ><div class="uncoltable"><div class="uncell no-block-padding" ><div class="uncont" ><div class="uncode_text_column text-lead" ><p><a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/Facebook_Initiative_Fotor.jpg"><img decoding="async" class="alignnone wp-image-148341 size-full" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/Facebook_Initiative_Fotor.jpg" alt="Facebook Initiative Gisela Giardino CC by SA 2.0 via flickr" width="640" height="280" /></a></p>
<p>Facebook hat zwei Initiativen angekündigt, um dem stark in die Öffentlichkeit gerückten Problem von „Hasskommentaren“ in sozialen Netzwerken entgegenzuwirken. Das soziale Netzwerk fährt dabei eine Doppelstrategie: Verstärkte Kontrolle im Netz und gezielte Gegenrede. Dazu wurde ein in Deutschland ansässiges Team gebildet, das gemeldete Kommentare untersuchen und gegebenenfalls löschen wird. Zum anderen wurde die Gründung der &#8220;Initiative für Zivilcourage Online&#8221; bekanntgegeben, die effektive Strategien zum Umgang mit Hasskommentaren entwickeln soll.</p>
</div><div class="uncode_text_column" ></p>
<h3>Initiative I: Zivilcourage Online</h3>
<p>Für allgemeine Überraschung sorgte die von Facebook gegründete &#8220;Initiative für Zivilcourage Online&#8221;. Die Initiative setzt sich aus Mitgliedern der Amadeu Antonio Stiftung, des International Centre for the Study of Radicalisation and Political Violence (ICSR) sowie des Institute for Strategic Dialogue (ISD) zusammen. „Es handelt sich um ein großartiges Konzept, weil es einen ganzheitlichen Ansatz verfolgt“, so Judith Rahner, Bildungsreferentin bei der Amadeu Antonio Stiftung. Diesen ganzheitlichen Ansatz verfolgt die Initiative vor allem mit der gezielten Förderung von Nichtregierungsorganisationen zur effektiven Bekämpfung von Rassismus und Antisemitismus um Netz. Dazu wurde ein Fördervolumen von mehr als einer Million Euro eingesetzt. Die Förderung setzt sich zusammen aus freien finanziellen Mitteln und der Unterstützung von Marketing-Aktivitäten auf Facebook.</p>
<p><a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/image002.png"><img decoding="async" class="alignleft size-medium wp-image-148384" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/image002-305x408.png" alt="image002" width="305" height="408" /></a><br />
Hierbei gelte es bei dem Übergang von interaktiven Hasskommentaren und etwaigen realen Aktionen anzusetzen, so Rahner. Das zeige sich konkret bei Jugendlichen bzw. in der Jugendarbeit, wie sie Rahner in dem Projekt ju:an täglich erlebt: „Einige Jugendliche laufen Gefahr, sich schnell in einer virtuellen, ideologischen Welt zu verlieren“. Hasskommentare begünstigen die virtuelle Spirale von Gewalt und Hass gegen andere Menschen und Personengruppen. Gerade bei Jugendlichen muss der Hass hierbei nicht an erster Stelle stehen. Vielmehr dient er als Katalysator für eigene Probleme und ungelöste Konflikte.</p>
<h3>Hasskommentare: (K)ein Jugendproblem</h3>
<p>Soziale Netzwerke bieten Jugendlichen wie auch fremdenfeindlichen Personen und Gruppen (z.B. Pegida) die Möglichkeit eine Gemeinschaft zu finden, auch wenn diese sich manchmal nur durch Hass gegen Andere definiert. Hier könnte die neue Initiative für Zivilcourage Online ansetzen und effektiv entgegensteuern. Was es zum Counterspeech aber braucht, sind „coole Leute, die Jugendliche glaubhaft ansprechen und mitziehen“, betont Rahner. Zudem müssten den digitalen Maßnahmen in jedem Fall ergänzende Ansätze zur Seite gestellt werden. Zielführend sei eine Strategie langfristig nur dann, wenn sie u.a. Jugendliche nicht nur online abfängt. Auf der einen Seite sei es vor allem wichtig, mit präventiven Maßnahmen der Gefahr entgegenzutreten, dass sich Personen und Jugendliche in einer virtuellen Blase verlieren, sagte Rahner. Es käme darauf an, den Betroffenen die Auswirkungen von Hatespeech nahezubringen. Sie mit ihren Postings zu konfrontieren, stellt eine Möglichkeit dar, wobei es darauf ankommt, niemand vorzuführen. Vielmehr können die betroffenen Kommentatoren auf diese Wiese für den Inhalt und die Wirkung ihrer Postings sensibilisiert werden.</p>
<p>Vor allem aber braucht die &#8220;Initiative Zivilcourage Online&#8221; die Unterstützung der Facebook-Community. Bei einem Blick auf die Facebook-Seite der Initiative wird schnell das allgemeine Problem deutlich: Hasskommentare. Den nachhaltigen Forderungen an Facebook, effektive Maßnahmen gegen die Hasskommentare zu ergreifen, müssten nun auch Taten folgen. Das erstreckt sich nicht nur auf das soziale Netzwerk, auch dessen Nutzer müssen aktiv werden. Hierbei gilt: Rassistischen, rechten und anderen Hetzern nicht das Feld überlassen – sondern gemeinsam einzustehen.</p>
<h3>Initiative II: Verstärkte Kontrolle im Netz</h3>
<p>Bereits im Herbst 2015 kündigte Facebook an, dass es nun vermehrt gegen Hass-Postings vorgehen wolle. Dazu wurde nun eigens ein Arbeitskreis gegründet, der künftig für die Löschung anstößiger Kommentare zuständig sein wird. Dass es nun mehr Kontrolleure gibt, heißt noch nicht, dass die Regeln darüber, was gepostet werden darf, nun verschärft werden. Lediglich wie schnell gemeldete Posts überprüft werden, kann von den Kontrolleuren direkt beeinflusst werden. Die Grundlagen, nach denen sich die neuen Kommentar-Überprüfer richten sollen, sind die Gesetze des jeweiligen Landes und die Facebook Community Standards. Danach ist immer noch eine Menge möglich – auch das, was nicht jedem gefällt.</p>
<p>Auf Anfrage danach, nach welchem Verfahren genau die Posts überprüft werden, verwies die von Facebook beauftragte Agentur APCO auf die Community Standards. Aufgrund des Fehlens anderer Informationen lohnt sich also ein Blick in eben jene Community Standards und Gesetze um zuerkennen, nach welchen Regeln ein Post gelöscht werden kann.</p>
<h3>Löschung nach den Community Standards</h3>
<p>Facebooks Community Standards sind in Bezug auf Hass-Postings auf den ersten Blick ziemlich eindeutig. Demnach verpflichtet sich Facebook „sämtliche Hassbotschaften, d.h. Inhalte, die Personen aufgrund der folgenden Eigenschaften direkt angreifen: Rasse, Ethnizität, nationale Herkunft, religiöse Zugehörigkeit, sexuelle Orientierung, Geschlecht bzw. geschlechtliche Identität oder schwere Behinderungen oder Krankheiten“ zu entfernen.</p>
<p>Für diese Regelung gibt es aber auch Ausnahmen. So ist es beispielsweise kein Löschgrund, wenn Nutzer Inhalte mit Hassbotschaften zitieren, um darüber aufzuklären und sich dabei eindeutig von ihnen abgrenzen. Weniger eindeutig ist diese Formulierung: „Humor, Satire oder soziale Kommentare zu diesen Themen sind zulässig.“ Leider konnte uns auf Anfrage nicht genau beantwortet werden, was ein „sozialer Kommentar“ ist, daher lässt sich nur spekulieren, was darunter fällt. Unklar liegt der Fall ebenfalls bei dem Aspekt &#8220;Humor&#8221;, denn auch Humor kann ja bekanntlich rassistisch sein. Darf man also als Witz posten wie: „Was haben Schwarze und Pokemon gemeinsam? Man fängt sie und lässt sie Illegal gegeneinander kämpfen.“? Und ist es erlaubt ein Bild von einem Baseballschläger zu teilen mit der Aufschrift „Dolmetscher“ und dem Text „Wer uns nicht versteht…wir haben einen Übersetzer dabei“ (Beides sind auf Facebook gefundene Beispiele)? Wahrscheinlich liegt es dann im Ermessen des Prüfers, ob so etwas gegen die Community Standards verstößt oder nicht.</p>
<h3>Löschen nach deutschen Gesetzen</h3>
<p>Eigentlich ist Facebook, als US-amerikanisches Unternehmen mit Sitz in Irland, nicht an deutsches Recht gebunden. Trotzdem hat es sich verpflichtet, bei Kommentaren aus Deutschland auch nach deutschem Recht vorzugehen. Was bedeutet das für die Kommentare? Es gibt mehrere in Bezug auf Hasskommentare relevante Gesetze, die eine Löschung und strafrechtliche Verfolgung möglich machen können.</p>
<p>Gerade Verfasser von umstrittenen Kommentaren zitieren oft einen Teil des Artikels 5 des Grundgesetzes: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten(…) Eine Zensur findet nicht statt“, weit seltener zitiert heißt es dort jedoch im nächsten Absatz: „Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.“ So kann also nicht argumentiert werden, dass das Recht auf Meinungsfreiheit über allen anderen Gesetzen steht und uneingeschränkt alles geäußert und veröffentlicht werden kann.<br />
Hasskommentare können gegen verschiedene Gesetze verstoßen. Wenn eine Person direkt beleidigt oder angegriffen wird, kann der Strafgesetzbuchartikel zur Beleidigung zum Tragen kommen. Das gilt aber nur dann, wenn eine einzelne Person direkt angesprochen wird, und nur diese kann dann Strafanzeige stellen oder die Löschung fordern. In der Debatte um Hasskommentare trifft das am ehesten zu, wenn etwa ein Politiker oder eine Person, die öffentlich Stellung bezieht, beleidigt wird, aber nicht auf große Gruppen wie „die Flüchtlinge“.</p>
<p>Dort kommen andere Gesetze zum Tragen. Wenn abwertende oder falsche Aussagen über Einzelpersonen oder abgrenzbare Gruppen verbreitet werden, kann das als Verleumdung oder üble Nachrede verfolgt werden. Da liegt aber das Problem in der Definition der eingrenzbaren Gruppe und der Beschuldigung. „Die Asylanten aus dem Asylantenheim X haben ein junges Mädchen vergewaltigt“ fällt auf jeden Fall darunter. „Alle Flüchtlinge sind Verbrecher“ eher nicht.</p>
<p>Das Gesetz, das bei der Beleidigung von Volksgruppen oder anderen Minderheiten am ehesten eingesetzt werden kann, ist Volksverhetzung. Der Tatbestand der Volksverhetzung besteht, wenn „gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung“ gehetzt wird, wenn jemand gegen diese „zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert“ oder sie „beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet“. Dieses Gesetz gilt also für große Gruppen und viele Tatbestände. Dies wird allerdings wieder eingeschränkt, denn es muss sich um eine sehr drastische Aussage handeln die „geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören“. Ob eine bestimmte Aussage den öffentlichen Frieden stören kann hängt damit wieder vom Einzelfall ab und bedarf einer juristischen Untersuchung.</p>
<p>Es zeigt sich, wie bei den Community Standards, gibt es auch bei den Gesetzen einen weiten Auslegungsspielraum und es ist zumindest bezweifelbar, dass alle neu angestellten Kommentar-Prüfer Volljuristen sind. Und da es sowohl bei den Community Standards wie auch bei den Gesetzen weniger eindeutige Formulierungen gibt, wird viel von dem, was nun gelöscht wird, von einzelnen Personen und deren Ansichten und Einstellungen abhängen.</p>
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<p>Artikel in Zusammenarbeit mit <a href="http://politik-digital.de/user/khellmys/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Katja Hellmys</a></p>
<p>Bild: <a href="https://www.flickr.com/photos/gi/127555697/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Gisela Giardino</a><span class="licensetpl_attr">,</span> <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">CC BY-SA 2.0</a></p>
<p><a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x11011.png"><img decoding="async" class="alignleft wp-image-139428" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x11011.png" alt="CC-Lizenz-630x1101" width="441" height="77" /></a></p>
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