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	<title>Hyperlink &#8211; politik-digital</title>
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		<title>EuGH-Urteil zu Hyperlinks: Entlastung für Einzelpersonen, Belastung für Redakteure</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Michael Mahler]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 08 Sep 2016 13:03:25 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrechtsverletzung]]></category>
		<category><![CDATA[Europäischer Gerichtshof]]></category>
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					<description><![CDATA[Wer Hyperlinks auf seiner Webseite setzt, muss in der Regel nicht fürchten, damit gegen das Urheberrecht zu verstoßen. Das stellte [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/Bloggen-StockSnap-CC0-via-pixabay.jpg"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="alignnone wp-image-150180 size-full" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/Bloggen-StockSnap-CC0-via-pixabay.jpg" alt="bloggen-stocksnap-cc0-via-pixabay" width="640" height="352" /></a>Wer Hyperlinks auf seiner Webseite setzt, muss in der Regel nicht fürchten, damit gegen das Urheberrecht zu verstoßen. Das stellte der Europäische Gerichtshof (EuGH) heute klar. Belangt werden kann demnach nur, wer Nutzern vorsätzlich Zugang zu einem geschützten Werk verschafft.</p>
<p>Die Richter entlasten damit Einzelpersonen, weil es für diese oft schwierig zu überprüfen sei, ob es sich auf den Seiten um geschützte Werke handelt oder nicht. Durchschnittliche Internetnutzer dürfen also grundsätzlich weiter auf unbefugt im Internet veröffentlichte Inhalte verlinken, vorausgesetzt sie sind sich dessen nicht bewusst. Anders verhält es sich im Falle einer Gewinnerzielungsabsicht. Dann könne erwartet werden, so die Richter, dass vorab genau geprüft wurde, ob das betroffene Werk nicht unbefugt veröffentlicht wurde.</p>
<h3>Fachanwalt spricht von einem &#8220;richtig schlimmen Urteil&#8221;</h3>
<p>Der EuGH will damit nach eigener Aussage einen angemessenen Ausgleich schaffen: Zwischen den Interessen der Urheberrechtsinhaber einerseits und dem Schutz der Interessen und Grundrechte der Nutzer andererseits, um insbesondere deren Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit Rechnung zu tragen. Kritiker wie Jörg Heidrich, Fachanwalt für IT-Recht, sprechen dagegen von einem „richtig schlimmen Urteil für alle Formen der Online-Berichterstattung“. Mit seiner Entscheidung bürde das Gericht Redaktionen auf, verlinkte Inhalte auf Urheberrechtsverletzungen zu überprüfen: „Dann werden die Redaktionen eben alle nicht notwendigen Links weglassen“, so Heidrich auf Twitter. Das nutze der Pressefreiheit ebenso wenig wie den Urhebern.</p>
<p>Grund für das EuGH-Urteil war ein Fall aus den Niederlanden. Dort hatte 2011 die Skandal-Webseite GS Media in einem Online-Artikel auf eine australische Webseite verlinkt, die Nacktfotos des niederländischen Fernsehstars Brit Dekker zeigten. Die Aufnahmen waren jedoch ohne Genehmigung des niederländischen „Playboy“-Herausgebers Sanoma veröffentlicht worden. Als die Bilder auf Verlangen von Sanoma von der australischen Webseite gelöscht wurden, verlinkte GS Media auf ein anderes Portal, wo die Fotos ebenfalls unerlaubt zu sehen waren. Entsprechend dem EuGH-Urteil hat GS Media gegen das Urheberrecht verstoßen, da die Links in voller Kenntnis der Rechtswidrigkeit der Veröffentlichung gesetzt worden waren.</p>
<p>Titelbild: <a href="https://pixabay.com/de/wordpress-bloggen-schreiben-eingabe-923188/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Bloggen</a> von <a href="https://pixabay.com/de/users/StockSnap-894430/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">StockSnap</a> via <a href="https://pixabay.com/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">pixabay</a>, licenced <a href="https://pixabay.com/de/wordpress-bloggen-schreiben-eingabe-923188/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">CC0 Public Domain </a></p>
<p><a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x11011.png" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><img decoding="async" class="alignleft  wp-image-139428" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x11011.png" alt="CC-Lizenz-630x1101" width="441" height="77" /></a></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Was es bedeutet, nicht verlinken zu dürfen</title>
		<link>https://www.politik-digital.de/rechtsextremismus-im-netz/extremismusnichtverlinken101-shtml-3088/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[afreude]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 26 Jan 2005 22:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Rechtsextremismus im Netz]]></category>
		<category><![CDATA[Urteil]]></category>
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		<category><![CDATA[Amtsgericht Stuttgart]]></category>
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		<category><![CDATA[Extremismus]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[Das Amtsgericht Stuttgart hat in einem nicht rechtskräftigen Urteil den Autor dieser Zeilen zu einer Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen verurteilt. Er hatte sich auf zwei Webseiten kritisch mit den Sperrverfügungen der Bezirksregierung Düsseldorf auseinandergesetzt und Links zu den zu sperrenden rechtsextremistischen Web-Seiten gesetzt hat. Der folgende Artikel beschäftigt sich mit den Hintergründen und den möglichen Folgen, sollte das Urteil in der nächsten Instanz bestand haben.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p class="fett">Das Amtsgericht Stuttgart hat in einem nicht rechtskräftigen Urteil den Autor dieser Zeilen zu einer Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen verurteilt. Er hatte sich auf zwei Webseiten kritisch mit den Sperrverfügungen der Bezirksregierung Düsseldorf auseinandergesetzt und Links zu den zu sperrenden rechtsextremistischen Web-Seiten gesetzt hat. Der folgende Artikel beschäftigt sich mit den Hintergründen und den möglichen Folgen, sollte das Urteil in der nächsten Instanz bestand haben.</p>
<p><!--break--></p>
<p class="normal">Das<br />
                          <a href="http://www.w3.org/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">World Wide Web Consortium</a> (W3C) &#8211; quasi das Normungsinstitut des Web &#8211; hat Ende 2003 die Technical Architecture Group ins Leben gerufen. Dieses Gremium soll für Konsens bei generellen Fragen zur Web-Architektur sorgen. Die Technical Architecture Group ist der<br />
                          <a href="http://www.w3.org/2001/tag/doc/deeplinking.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Ansicht</a>, dass der Versuch, den Gebrauch von Internet-Adressen zu limitieren und Links strafrechtlich zu verfolgen, ungeeignet ist und auf einem Mißverständnis der Web-Architektur beruht. Das Amtsgericht Stuttgart ist nicht dieser Ansicht. Es sieht Links nicht als in erster Linie neutrale Verweise, sondern als Verbreitung und Zugänglichmachung der verlinkten Inhalte sowie all ihrer Unterseiten an. Demnach sind Links auf Seiten mit strafbaren Inhalten selbst strafbar, sofern nicht eine der im Strafrecht vorgesehenen Ausnahmen zutrifft.</p>
<p>Zum Zwecke der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Berichterstattung über das Zeitgeschehen, im Rahmen von Kunst und Kultur ist beispielsweise die Abbildung verfassungsfeindlicher Symbole nicht strafbar. Ohne diese Ausnahmen könnte, um ein populäres Beispiel zu nennen, keine Zeitung ein Bild des als Nazi verkleideten englischen Prinzen abbilden. Diese Priviligierung greift nach Ansicht des Gerichts im Stuttgarter Fall jedoch nicht. Der Bericht über die<br />
                          <a href="http://odem.org/zensur/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">alte Version</a> der<br />
                          <a href="http://odem.org/informationsfreiheit/o-ton--wieviel-und-was.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Sperrverfügungen Bezirksregierung Düsseldorf</a> sei keine Berichterstattung über das Zeitgeschehen. Und das Angebot von<br />
                          <a href="http://w2p.odem.org/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">FreedomFone</a>, sich beliebige Internet-Inhalte inklusive der Teilnahme an Tauschbörsen am Telefon vorlesen zu lassen sei &#8220;keine Kunst und somit keine Satire&#8221;.</p>
<p>Nach Ansicht des Gerichts, dass sich auch in der<br />
                          <a href="http://odem.org/linkverfahren/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">schriftlichen Urteilsbegründung</a> im Wesentlichen mit den Inhalten auf Unterseiten der verlinkten Websites und nicht mit der Tat-Website befasste, sei dies nur eine vorgeschobene Begründung für das eigentliche Ziel einer Errichtung eines &#8220;zensurfreien Internets&#8221;. In einem ähnlichen Fall ermittelte bereits 2000 die Staatsanwaltschaft Berlin gegen den Journalisten Burkhard Schröder: Er verlinkt auf seinem<br />
                          <a href="http://www.burks.de/nazis.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Informationsportal Rechtsextremismus &amp; Antisemitismus</a> sowohl antifaschistische als auch rechtsradikale Internet-Seiten. Nach einer Untersuchung stellte die Staatsanwaltschaft Berlin das Verfahren 2001 ein: eine strafbare Handlung konnte nicht festgestellt werden.</p>
<h5>Bedeutung und Folgen</h5>
<p>Sollte das Stuttgarter Urteil in der nächsten Instanz Bestand haben, drohen weit reichende Folgen für das Internet. Ein Linkverbot hätte zwangsläufig zur Folge, dass über betreffende Internet-Seiten nicht diskutiert werden kann. So wäre auch die bloße Nennung einer einschlägigen Adresse in einem Online-Diskussionsforum strafbar. Dennoch wären diese Seiten nicht verschwunden, sie würden lediglich aus dem öffentlichen Bewußtsein ausgeblendet. Gerade der (Wieder-)Einzug rechtsextremistischer Parteien in die Landtage von Brandenburg und Sachsen zeigt, dass das Ignorieren von gefährlichen gesellschaftlichen und politischen Themen wesentlich riskanter ist als die öffentliche Auseinandersetzung damit. Für das Internet gilt das nicht weniger. Ohne das Nennen von Links, also ohne Quellenangabe, ist eine sinnvolle Auseinandersetzung mit einschlägigen Inhalten nur schwer möglich.Der Nutzen eines generellen Linkverbots im Kampf gegen Rechtsextremismus ist zweifelhaft.</p>
<h5>Ausblick</h5>
<p>Der Gesetzgeber hat sich bisher nicht darum bemüht, eine klare Regelung zur Linkhaftung zu schaffen und dies lieber den Gerichten überlassen. Die Bundesregierung äußerte sich im Gesetzgebungsverfahren dahingehend, dass man &#8220;im Hinblick auf die Komplexität&#8221; davon abgesehen habe, &#8220;Regelungen für Hyperlinks&#8221; aufzunehmen. Nur zeigt sich immer wieder, dass auch die Gerichte mit dieser Komplexität überfordert sind. Dies hat in vielen Bereichen für Unsicherheit und zu Abmahnwellen geführt. So ist es für viele private Homepage-Betreiber oft finanziell nicht möglich, sich gegen entsprechende Abmahnungen zu wehren, auch wenn die Erfolgsaussichten hoch sind. Es wäre daher zu begrüßen, wenn die aktuell anstehende Novellierung der relevanten Gesetze dazu genutzt würde, eine Netzfreundliche und eindeutige Regelung für Links zu finden. Wer auf fremde Dokumente verweist, sollte für die dortigen fremden Inhalte nicht zur Verantwortung gezogen werden, sofern er sich diese nicht explizit zu eigen macht.</p>
<h5>Links sind neutrale Literaturhinweise</h5>
<p>Oder anders gesagt: Ein Link ist nichts weiter als ein Literaturhinweis und ist an sich erst einmal neutral. Erst durch den Kontext, in den er eingebettet ist, kann eine Wertung der verlinkten Seite zustande kommen. In letzter Zeit hat sich das Internet wieder von der alleinigen kommerziellen Wahrnehmung emanzipiert: Blogs, Wikis, Filesharing, Diskussionsforen und vieles mehr bieten ein Netz, das den Vorstellungen der Brecht&#8217;schen Radiotheorie wieder näher kommt. Jeder kann sowohl Rezipient als auch, wenn er möchte, Publizist sein. Dass die eine oder andere Interessengruppe Angst vor der wiedererstarkten Nutzerautonomie hat, ist nachvollziehbar. Dies darf aber nicht dazu führen, dass das Internet zu einem zweiten Fernseher und damit zu einem Einweg-Kanal für die Distribution von Medieninhalten wird. Die Kriminalisierung von Links erzeugt Angst, Mißtrauen und Zweifel unter den Nutzern. Sie führt dazu, dass das zarte Pflänzchen der Informationsgesellschaft Schaden nimmt. Auf<br />
                          <a href="http://odem.org/linkverfahren/">odem.org</a> sind Informationen zum Verfahren, die Anklageschrift, das Urteil und weitere Materialien zu finden. </p>
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			</item>
		<item>
		<title>Strike for your right!</title>
		<link>https://www.politik-digital.de/news/strike_for_your_right-686/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[cwelzel]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 01 Jan 1970 00:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Internetrecht]]></category>
		<category><![CDATA[MerzAkademie]]></category>
		<category><![CDATA[Online-Demonstration]]></category>
		<category><![CDATA[Student]]></category>
		<category><![CDATA[Stuttgart]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>
<span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica"><b>Die Abmahnungen gegen Seiten, die mit Links auf andere verweisen, mehren sich. Das ist gegen die guten Sitten
des Netzes, fanden einige Studenten der MerzAkademie und übertrugen klassisch-demokratische
Protestformen ins Internet. Herausgekommen ist dabei unter anderem die Online-Demonstration.</b></span>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>
<span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica"><b>Die Abmahnungen gegen Seiten, die mit Links auf andere verweisen, mehren sich. Das ist gegen die guten Sitten<br />
des Netzes, fanden einige Studenten der MerzAkademie und übertrugen klassisch-demokratische<br />
Protestformen ins Internet. Herausgekommen ist dabei unter anderem die Online-Demonstration.</b></span><!--break--><span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica"><br />
</span>
</p>
<p>
<span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica">Es gibt sie, die Synthese aus politisiertem Hacker und computerisiertem Aktivisten. Die beiden Spezies haben<br />
sich zusammengetan, um die gute alte Demo-Tradition in zeitgemäßer Form fortzuführen. Zeitgemäß ist, dass<br />
die Demonstranten sich nicht mehr notwendigerweise die Füße plattstehen und ihre Sit-In-Vergangenheit mit<br />
Frostbeulen dokumentieren können, sondern die Blockaden im Internet ausüben.<br />
<a href="http://www.online-demonstration.org/">www.Online-demonstrationen.org</a> heißt die Seite,<br />
die den zivilen Ungehorsam im Netz entwickelt hat und koordiniert. Dahinter steckt ein Semesterprojekt der<br />
<a href="http://www.merz-akademie.de/">Stuttgarter MerzAkademie</a> zum Thema<br />
<a href="http://student.merz-akademie.de/alink/">&quot;Active Link&quot;</a>.<br />
</span>
</p>
<p>
<span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica"> Eine neu Form der demokratischen Artikulation im Netz? Alvar Freude, der das Projekt entwickelt hat, sieht<br />
die Online-Demonstration als demokratisches Mittel für internetspezifische Anliegen. So startete die Plattform<br />
am 29. Juni mit einem &quot;Sit-In&quot; auf den Seiten des Server des Justizministeriums. Ziel der Akademie-Veranstaltung<br />
war es, &quot;in Öffentlichkeit und Verwaltung Bewusstsein für die Funktion der Links zu schaffen, deren Nutzung<br />
im WWW derzeit durch Gerichtsentscheidungen, Unternehmensstrategien und administrative Überlegungen<br />
empfindlich beeinträchtigt wird.&quot; Ziel: Freedom for links!<br />
</span>
</p>
<p>
<span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica">Entgegen anderer Berichte handelt es sich bei den Online-Demonstrationen nicht um DOS-Attacken.<br />
Alvar Freude erklärt, wodurch sich die Demonstration von &quot;Denial of Service-Attacken&quot; unterscheidet:<br />
&quot;Die Unterschied liegt auf zwei Ebenen, der ideellen und der technischen.&quot; Die Demonstration findet zunächst<br />
einmal angekündigt statt, ist also öffentlich. Dazu kommt, das die Namen der Initiatoren und Teilnehmer bekannt<br />
sind. Es geht nicht darum, eine Seite anonym lahm zu legen, sondern durch den Protest auf ein konkretes<br />
Anliegen der User-Gemeinde aufmerksam zu machen. Für den Angegriffenen wird dieser Protest auch in Form<br />
von einer Art Plakat sichtbar, die, ähnlich wie bei klassischen Demonstrationen auf der Strasse, für die Betreiber<br />
der Seite sichtbar werden.<br />
Die Demonstrationen sind darüber hinaus nur ein Mittel der Plattform, Protest zu artikulieren.<br />
Ein weiteres wichtiges Instrument stellen die Online-Petitionen der Initiative dar.<br />
</span>
</p>
<p>
<span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica">Technisch liegt der Unterschied -vereinfacht ausgedrückt &#8211; darin, dass bei DOS-Attacken eine unkontrollierte<br />
Menge Zugriffe von einer unkontrollierten, unbekannten Zahl an Rechnern erfolgt. Die Online-Demonstrationen<br />
verlaufen aber über eine bewusste und bekannte Teilnahme. Der potentielle Demonstrant wird über die<br />
stattfindende Aktion informiert und muss sich mit einem Namen anmelden.<br />
Anders als bei DOS-Attacken finden die Angriffe auch nicht auf niedrige Protokollebenen statt. Die niedrigen<br />
Protokollebenen sind nicht in der Lage, zu unterscheiden, ob der Verkehr, der auf sie trifft, sinnvoll ist, deshalb<br />
wehren sie ihn ab. Bei massenhaftem Beschuss sind diese niedrigen Protokolle so stark mit dem Abwehren der<br />
eintreffenden Anfragen beschäftigt, dass nichts mehr auf die höheren Protokollebenen durchdringt. In diesem Fall<br />
kann es zu einem Denial of Service kommen. Die Online-Demonstration spricht höhere Protokollebenen z.B.<br />
e-mail an, die &quot;intelligenter&quot; auf den Ansturm reagieren und gegebenenfalls Fehlermeldungen produzieren.<br />
Denial of Service kann bei diesem System so gut wie ausgeschlossen werden.<br />
Die Infrastruktur von User und Server, die bei DOS-Attacken &#8211; je nach Betriebssystem &#8211;  in Mitleidenschaft<br />
gezogen wird, nimmt bei den Online-Demonstrationen keinen Schaden.<br />
</span>
</p>
<p>
<span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica">Die Demonstration auf dem Server des Justizministeriums lief beispielsweise für Außenstehende nahezu<br />
unbemerkt ab. Mit 150 Teilnehmern war sie zwar &#8211; für Internetverhältnisse &#8211;  recht gut besucht, die Zugriffe<br />
waren aber sehr langsam getaktet. Freude dazu: &quot;Mit einem Zugriff pro Minute pro User legt man keine Server<br />
lahm&quot;.<br />
Letztlich ging es auch gar nicht darum. Die Demonstration sollte ein symbolischer Akt sein.<br />
Kennzeichen der Demokratie schematisch ins Netz zu übertragen und dort mit Sinn und Leben zu füllen ist<br />
lautet das Anliegen der Studenten aus Stuttgart. &quot;Es gibt Situationen, da kann man eigentlich nicht außerhalb<br />
des Netzes protestieren&quot; meint Alvar Freude und nennt als Beispiel<br />
<a href="http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/te/5768/1.html">die Etoy-Kampagne</a> gegen den<br />
Spielzeugvertreiber e-toys Anfang des Jahres: &quot;Wo hätte man denn gegen eine E-Commerce Firma<br />
sinnvoller protestieren können, als im Netz selbst?&quot;<br />
</span>
</p>
<p>
<span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica">Auch die Freiheit der Links ist ein netzspezifisches Thema, dessen Problematik am besten im Netz selbst &quot;demonstriert&quot; wird.<br />
Leider ist die Politik noch nicht auf allen Ebenen so weit, den Online-Protest für voll zu nehmen. Deswegen<br />
verhandeln die Betreiber der Plattform der Merz Akademie auch ganz real mit dem Justizmininsterium.<br />
Schon alleine deshalb, um sich nach den Terrorismus-Vorwürfen klar vor Verdächtigungen zu schützen.<br />
&quot;Viele Leute haben überhaupt nicht verstanden, was wir eigentlich machen&quot; bedauert Freude, der sich &#8211;<br />
das Projekt schlug hohe emotionale Wellen &#8211; Bezeichnungen wie Stalin oder KluKluxKlan gefallen lassen musste.<br />
Falls jedoch das Ministerium den Unterschriftenlisten gegenüber taub bleiben sollte,<br />
wird es eine neue Demonstration gegen die Link-Abmahnungen geben. Die Taktung der Server-Angriffe, so deutet Freude an,<br />
kann intensiviert werden &#8230;<br />
</span></p>
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