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	<title>informationelle Selbstbestimmung &#8211; politik-digital</title>
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		<title>Wirtschaft vs. Bürgerrechte: Die EU-Datenschutzreform</title>
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		<pubDate>Thu, 02 Oct 2014 11:29:59 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Entbürokratisierung versus Schutz der Nutzerdaten: In der Diskussion um die europäische Reforminitiative wird der grundlegende Widerspruch zwischen eher bürgerrechtlichen und [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/EU-Datenschutzreform_crop.jpg"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-142165" alt="EU-Datenschutzreform_crop" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/EU-Datenschutzreform_crop.jpg" width="640" height="280" /></a>Entbürokratisierung versus Schutz der Nutzerdaten: In der Diskussion um die europäische Reforminitiative wird der grundlegende Widerspruch zwischen eher bürgerrechtlichen und eher wirtschaftsfreundlichen Positionen deutlich. Ein Überblick über die aktuelle Entwicklung und die wesentlichen Kontroversen.<br />
Lange bevor Edward Snowdens Enthüllungen über die Datensammelwut von Geheimdiensten aus den USA und Großbritannien das Vertrauen in die Sicherheit von Online-Kommunikation erschüttert haben, stand das Thema Datenschutz auf der europäischen Agenda. Den Ausgangspunkt dafür stellt die rasante Entwicklung im Bereich der Digitalwirtschaft dar, die von US-amerikanischen Konzernen dominiert wird. Während im Februar 2014 Facebook den Kommunikationsdienst WhatsApp für 19 Milliarden US-Dollar übernahm, stammt die in der EU geltende Richtlinie <a href="http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:31995L0046:de:HTML" target="_blank" rel="noopener noreferrer">zur Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr</a> aus einer Zeit, als der Facebook-Vorstandsvorsitzende Mark Zuckerberg gerade elf war, nämlich von 1995.</p>
<h3>Unterschiedliche nationale Regelungen</h3>
<p>Zudem entscheiden die einzelnen Mitgliedsstaaten individuell, wie sie diese Richtlinie umsetzen, woraus ein Flickenteppich aus unterschiedlichen nationalen Regelungen resultiert. Da für Unternehmen die Datenschutzvorschriften am jeweiligen Firmensitz in der EU maßgeblich sind, können globale Konzerne die länderspezifischen Gegebenheiten ausnutzen: So ist das vergleichsweise wenig Datenschutz kritische Irland für den Umgang mit den Daten von mehreren hundert Millionen Nutzern von Computer-Programmen und Online-Diensten zuständig, da Firmen wie Microsoft oder Twitter dort ihren europäischen Hauptsitz haben.<br />
Um die &#8220;Online-Rechte des Einzelnen auf Wahrung der Privatsphäre zu stärken und die digitale Wirtschaft Europas anzukurbeln&#8221; (so die <a href="http://europa.eu/rapid/press-release_IP-12-46_de.htm?locale=en" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Pressemitteilung vom 25.1.2012</a>), legte die für Justiz, Grundrechte und Bürgerschaft zuständige EU-Kommissarin Viviane Reding Anfang 2012 einen Vorschlag für eine europaweit einheitliche &#8220;Datenschutz-Grundverordnung&#8221; vor. Doch während die Verordnung den &#8220;Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten&#8221; sowie einen &#8220;freien Datenverkehr&#8221; bereits im Titel verbindet (siehe das <a href="http://ec.europa.eu/justice/data-protection/document/review2012/com_2012_11_de.pdf" target="_blank" rel="noopener noreferrer">PDF-Dokument in deutscher Sprache</a>), steht der Schutz der Privatsphäre häufig im Widerspruch zu kommerziellen Erwägungen.<br />
Der ökonomische Ertrag von sozialen Netzwerken und Suchmaschinen beruht gerade auf der weitgehenden Erfassung von Nutzerdaten. Aus unserem Verhalten bei der Nutzung solcher Online-Dienste wird auf persönliche Dispositionen geschlossen: Wer den Status-Updates einer Band folgt, könnte auch ihre CDs kaufen wollen und wird also mit entsprechender Werbung konfrontiert. Dabei handelt es sich um einen Preis, den viele bereit sind für die Nutzung meist kostenloser Online-Dienste zu bezahlen. Dass Kunden sämtliche Angaben zu ihrer Person aus den Datenbanken eines Konzerns löschen lassen oder gar zu einem anderen Dienst mitnehmen können (Stichwort &#8220;Datenportabilität&#8221;), ist erst seit Mai 2014 möglich. Dann entschied der EuGH nämlich über das &#8220;Recht auf Vergessenwerden&#8221;. Es soll sicherstellen, dass digitale Informationen mit Personenbezug nicht dauerhaft zur Verfügung stehen .</p>
<h3>Bürgerrechtliche versus wirtschaftsfreundliche Argumente</h3>
<p>Die grundlegende Kontroverse zwischen eher bürgerrechtlichen und eher wirtschaftsfreundlichen Positionen manifestiert sich in der Debatte um die europäische Reforminitiative. Während es der Datenwirtschaft primär um Entbürokratisierung durch Vereinheitlichung rechtlicher Standards geht, stellt aus der Perspektive vieler zivilgesellschaftlicher Organisationen der Umgang mit &#8220;personenbezogenen Daten&#8221; durch Unternehmen den zentralen Aspekt dar.<br />
Doch bereits die Definition dessen, was unter diesen Begriff fällt, ist umstritten. Selbstverständlich handelt es sich dabei um Angaben wie Name und Adresse, aber gerade im Netz können Personen auch durch andere Merkmale wie IP-Adressen identifiziert werden. Und welche Unternehmen dürfen diese Daten überhaupt erheben und verarbeiten? Sicher braucht ein Online-Versand Name, Adresse und Konto-Nummer seiner Kunden. Er hat also ein &#8220;berechtigtes Interesse&#8221;, wie es im Verordnungsentwurf heißt. Doch gilt dies auch für Firmen, die Adressen ausschließlich zum Zwecke des Direktmarketings erheben?</p>
<h3>Große Mehrheit im Europaparlament</h3>
<p>Und was geschieht überhaupt mit den Daten, wenn sie den Geltungsbereich der EU verlassen? Die geltende Datenschutzrichtlinie verbietet es grundsätzlich, personenbezogene Daten aus EU-Mitgliedsstaaten dorthin zu übertragen, wo kein vergleichbares Datenschutzniveau herrscht. Trotzdem gelten nach einer Entscheidung der EU-Kommission vom Juli 2000 die Vereinigten Staaten als <a href="http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2000:215:0007:0047:DE:PDF" target="_blank" rel="noopener noreferrer">&#8220;sicherer Hafen&#8221;</a>. Diese Einschätzung scheint spätestens nach dem NSA-Skandal obsolet. Zwar kann die EU Praktiken des US-Geheimdienstes, die Daten von europäischen Bürgern betreffen, nicht verhindern. Allerdings sieht der Verordnungsentwurf zumindest schärfere Sanktionen gegenüber US-Konzernen vor, die nicht entsprechend europäischer Datenschutzstandards handeln.<br />
Die Konflikte über diese Aspekte werden weniger zwischen den Fraktionen des Europäischen Parlaments ausgetragen, das im Oktober 2013 seine Verhandlungsposition mit großer Mehrheit formuliert hat. Die unterschiedlichen Interessen der jeweiligen nationalen Regierungen haben schließlich dazu geführt, dass die Entscheidung über die europäische Datenschutzreform inzwischen bislang vertagt ist.<br />
<em>Dies ist ein Crosspost von bpb.de. Der Artikel ist zuerst <a href="https://www.bpb.de/dialog/europawahlblog-2014/181562/datenschutz-im-europawahlkampf" target="_blank" rel="noopener noreferrer">dort </a>erschienen.</em><br />
Foto: <a href="https://www.flickr.com/photos/twicepix/4333178624">Martin Abegglen</a><br />
<a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x11011.png"><img decoding="async" class="alignleft  wp-image-139428" alt="CC-Lizenz-630x1101" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x11011.png" width="441" height="77" /></a><br />
&nbsp;</p>
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		<title>Wirtschaft vs. Bürgerrechte: Die EU-Datenschutzreform</title>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/EU-Datenschutzreform_crop.jpg"><img decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-142165" alt="EU-Datenschutzreform_crop" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/EU-Datenschutzreform_crop.jpg" width="640" height="280" /></a>Entbürokratisierung versus Schutz der Nutzerdaten: In der Diskussion um die europäische Reforminitiative wird der grundlegende Widerspruch zwischen eher bürgerrechtlichen und eher wirtschaftsfreundlichen Positionen deutlich. Ein Überblick über die aktuelle Entwicklung und die wesentlichen Kontroversen.<br />
Lange bevor Edward Snowdens Enthüllungen über die Datensammelwut von Geheimdiensten aus den USA und Großbritannien das Vertrauen in die Sicherheit von Online-Kommunikation erschüttert haben, stand das Thema Datenschutz auf der europäischen Agenda. Den Ausgangspunkt dafür stellt die rasante Entwicklung im Bereich der Digitalwirtschaft dar, die von US-amerikanischen Konzernen dominiert wird. Während im Februar 2014 Facebook den Kommunikationsdienst WhatsApp für 19 Milliarden US-Dollar übernahm, stammt die in der EU geltende Richtlinie <a href="http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:31995L0046:de:HTML" target="_blank" rel="noopener noreferrer">zur Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr</a> aus einer Zeit, als der Facebook-Vorstandsvorsitzende Mark Zuckerberg gerade elf war, nämlich von 1995.</p>
<h3>Unterschiedliche nationale Regelungen</h3>
<p>Zudem entscheiden die einzelnen Mitgliedsstaaten individuell, wie sie diese Richtlinie umsetzen, woraus ein Flickenteppich aus unterschiedlichen nationalen Regelungen resultiert. Da für Unternehmen die Datenschutzvorschriften am jeweiligen Firmensitz in der EU maßgeblich sind, können globale Konzerne die länderspezifischen Gegebenheiten ausnutzen: So ist das vergleichsweise wenig Datenschutz kritische Irland für den Umgang mit den Daten von mehreren hundert Millionen Nutzern von Computer-Programmen und Online-Diensten zuständig, da Firmen wie Microsoft oder Twitter dort ihren europäischen Hauptsitz haben.<br />
Um die &#8220;Online-Rechte des Einzelnen auf Wahrung der Privatsphäre zu stärken und die digitale Wirtschaft Europas anzukurbeln&#8221; (so die <a href="http://europa.eu/rapid/press-release_IP-12-46_de.htm?locale=en" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Pressemitteilung vom 25.1.2012</a>), legte die für Justiz, Grundrechte und Bürgerschaft zuständige EU-Kommissarin Viviane Reding Anfang 2012 einen Vorschlag für eine europaweit einheitliche &#8220;Datenschutz-Grundverordnung&#8221; vor. Doch während die Verordnung den &#8220;Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten&#8221; sowie einen &#8220;freien Datenverkehr&#8221; bereits im Titel verbindet (siehe das <a href="http://ec.europa.eu/justice/data-protection/document/review2012/com_2012_11_de.pdf" target="_blank" rel="noopener noreferrer">PDF-Dokument in deutscher Sprache</a>), steht der Schutz der Privatsphäre häufig im Widerspruch zu kommerziellen Erwägungen.<br />
Der ökonomische Ertrag von sozialen Netzwerken und Suchmaschinen beruht gerade auf der weitgehenden Erfassung von Nutzerdaten. Aus unserem Verhalten bei der Nutzung solcher Online-Dienste wird auf persönliche Dispositionen geschlossen: Wer den Status-Updates einer Band folgt, könnte auch ihre CDs kaufen wollen und wird also mit entsprechender Werbung konfrontiert. Dabei handelt es sich um einen Preis, den viele bereit sind für die Nutzung meist kostenloser Online-Dienste zu bezahlen. Dass Kunden sämtliche Angaben zu ihrer Person aus den Datenbanken eines Konzerns löschen lassen oder gar zu einem anderen Dienst mitnehmen können (Stichwort &#8220;Datenportabilität&#8221;), ist erst seit Mai 2014 möglich. Dann entschied der EuGH nämlich über das &#8220;Recht auf Vergessenwerden&#8221;. Es soll sicherstellen, dass digitale Informationen mit Personenbezug nicht dauerhaft zur Verfügung stehen .</p>
<h3>Bürgerrechtliche versus wirtschaftsfreundliche Argumente</h3>
<p>Die grundlegende Kontroverse zwischen eher bürgerrechtlichen und eher wirtschaftsfreundlichen Positionen manifestiert sich in der Debatte um die europäische Reforminitiative. Während es der Datenwirtschaft primär um Entbürokratisierung durch Vereinheitlichung rechtlicher Standards geht, stellt aus der Perspektive vieler zivilgesellschaftlicher Organisationen der Umgang mit &#8220;personenbezogenen Daten&#8221; durch Unternehmen den zentralen Aspekt dar.<br />
Doch bereits die Definition dessen, was unter diesen Begriff fällt, ist umstritten. Selbstverständlich handelt es sich dabei um Angaben wie Name und Adresse, aber gerade im Netz können Personen auch durch andere Merkmale wie IP-Adressen identifiziert werden. Und welche Unternehmen dürfen diese Daten überhaupt erheben und verarbeiten? Sicher braucht ein Online-Versand Name, Adresse und Konto-Nummer seiner Kunden. Er hat also ein &#8220;berechtigtes Interesse&#8221;, wie es im Verordnungsentwurf heißt. Doch gilt dies auch für Firmen, die Adressen ausschließlich zum Zwecke des Direktmarketings erheben?</p>
<h3>Große Mehrheit im Europaparlament</h3>
<p>Und was geschieht überhaupt mit den Daten, wenn sie den Geltungsbereich der EU verlassen? Die geltende Datenschutzrichtlinie verbietet es grundsätzlich, personenbezogene Daten aus EU-Mitgliedsstaaten dorthin zu übertragen, wo kein vergleichbares Datenschutzniveau herrscht. Trotzdem gelten nach einer Entscheidung der EU-Kommission vom Juli 2000 die Vereinigten Staaten als <a href="http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2000:215:0007:0047:DE:PDF" target="_blank" rel="noopener noreferrer">&#8220;sicherer Hafen&#8221;</a>. Diese Einschätzung scheint spätestens nach dem NSA-Skandal obsolet. Zwar kann die EU Praktiken des US-Geheimdienstes, die Daten von europäischen Bürgern betreffen, nicht verhindern. Allerdings sieht der Verordnungsentwurf zumindest schärfere Sanktionen gegenüber US-Konzernen vor, die nicht entsprechend europäischer Datenschutzstandards handeln.<br />
Die Konflikte über diese Aspekte werden weniger zwischen den Fraktionen des Europäischen Parlaments ausgetragen, das im Oktober 2013 seine Verhandlungsposition mit großer Mehrheit formuliert hat. Die unterschiedlichen Interessen der jeweiligen nationalen Regierungen haben schließlich dazu geführt, dass die Entscheidung über die europäische Datenschutzreform inzwischen bislang vertagt ist.<br />
<em>Dies ist ein Crosspost von bpb.de. Der Artikel ist zuerst <a href="https://www.bpb.de/dialog/europawahlblog-2014/181562/datenschutz-im-europawahlkampf" target="_blank" rel="noopener noreferrer">dort </a>erschienen.</em><br />
Foto: <a href="https://www.flickr.com/photos/twicepix/4333178624">Martin Abegglen</a><br />
<a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x11011.png"><img decoding="async" class="alignleft  wp-image-139428" alt="CC-Lizenz-630x1101" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x11011.png" width="441" height="77" /></a><br />
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		<title>15. Berliner Hinterhofgespräch: Baustelle Datenschutzrecht – Wann kommt der europäische Standard?</title>
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		<pubDate>Wed, 01 Oct 2014 13:05:01 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Egal, ob wir uns auf Facebook vernetzen, im Internet nach Informationen suchen oder online shoppen, wir hinterlassen permanent Daten – [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/P1020225_mehr_kontrast-630x3541.jpg"><img decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-139955" alt="P1020225_mehr_kontrast-630x354" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/P1020225_mehr_kontrast-630x3541.jpg" width="630" height="354" /></a>Egal, ob wir uns auf Facebook vernetzen, im Internet nach Informationen suchen oder online shoppen, wir hinterlassen permanent Daten – das haben nicht zuletzt der NSA-Skandal und die Empörung über die Datensammelwut von Facebook, Google und Co. deutlich gemacht. Nationale Regelungen zum Schutz dieser Daten wirken nur begrenzt, denn längst dominieren global agierende Unternehmen auch in der digitalen Welt. In unserem 15. Berliner Hinterhofgespräch am <strong>Dienstag, 7. Oktober, um 17 Uhr</strong> wollen wir mit Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und weiteren Experten über die Einführung und Durchsetzung eines gemeinsamen Datenschutzstandards auf europäischer Ebene diskutieren.<br />
<iframe hcb-fetch-image-from="http://youtu.be/qlsOZYaeC10" title="Baustelle Datenschutzrecht – Wann kommt der europäische Standard?" width="840" height="473" src="https://www.youtube.com/embed/qlsOZYaeC10?feature=oembed&#038;width=840&#038;height=1000&#038;discover=1" frameborder="0" allow="accelerometer; autoplay; encrypted-media; gyroscope; picture-in-picture" allowfullscreen></iframe><br />
Zwar existiert bereits eine EU-Datenschutzrichtlinie, diese stammt aber aus dem Jahr 1995 und wurde von den einzelnen Mitgliedsstaaten höchst unterschiedlich umgesetzt. Deshalb ist seit fast zwei Jahren über eine für alle EU-Mitgliedsländer verbindliche Reform der europäischen Datenschutzregeln geplant. Doch die Verhandlungen der EU-Justiz- und Innenminister geraten aufgrund der unterschiedlichen Interessenlagen in den Mitgliedsländern immer wieder ins Stocken und so ist unklar, wann und wie die EU-Datenschutzreform realisiert wird.<br />
Was hat es mit den Diskussionen über Privacy by Default, Datenportabilität und das &#8220;Recht auf Vergessenwerden&#8221; auf sich? Welche Vor- und Nachteile hat eine gesamteuropäische Regelung? Und welche zentralen Aspekte muss die EU-Datenschutzreform enthalten, um den Status Quo wirksam zu verbessern? Über diese und weitere Fragen zum Datenschutz wollen wir im 15. Berliner Hinterhofgespräch sprechen.<br />
Unsere Diskussionsgäste im Google Hangout sind <strong>Sabine Leutheusser-Schnarrenberger</strong>, Bundesjustizministerin a.D. und Mitglied des Google-Expertenbeirats zum &#8220;Recht auf Vergessen&#8221;; der Jurist und Experte für informationelle Selbstbestimmung <strong>Ulf Buermeyer</strong> sowie <strong>Jürgen Geuter</strong>, Mitglied der datenschutzkritischen Spackeria und im Internet unter dem Namen &#8220;tante&#8221; unterwegs. Die Moderation des Gesprächs übernimmt <strong>Tobias Schwarz</strong>, Projektleiter bei den <a href="http://www.netzpiloten.de/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Netzpiloten</a>, mit denen wir die Hinterhofgespräche gemeinsam durchführen.<br />
Das Google+ Event finden Sie <a href="https://plus.google.com/b/109018381854399213531/events/cgudukla248bdf8atb86ls5dg28" target="_blank" rel="noopener noreferrer">hier</a><br />
<a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/HHgSchnarre.jpg"><img decoding="async" class="alignleft size-large wp-image-142160" alt="HHgSchnarre" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/HHgSchnarre-630x208.jpg" width="630" height="208" /></a><br />
Porträts v.l.n.r. : Ulf Buermeyer; Sabine Leutheusser Schnarrenberger: © Frank Ossenbrink; Jürgen Geuter:CCBYSA ; Tobias Schwarz<br />
Bild oben: politik-digital.de<br />
<a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x11011.png"><img decoding="async" class="alignnone  wp-image-139428" alt="CC-Lizenz-630x1101" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x11011.png" width="441" height="77" /></a></p>
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			</item>
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		<title>Livestream zum Thema Datenschutz mit Thomas de Maizière am 2. Oktober</title>
		<link>https://www.politik-digital.de/news/livestream-zum-thema-datenschutz-mit-thomas-de-maiziere-am-2-oktober-142104/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 30 Sep 2014 13:02:33 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Im Mai diesen Jahres hat der Europäische Gerichtshof sein Urteil zum &#8220;Recht auf Vergessen&#8221; verkündet. Über die Fragen, die diese [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: left"><a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/Thomas-de-Maiziere.jpg"><img decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-142120" alt="Thomas de Maiziere" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/Thomas-de-Maiziere.jpg" width="640" height="280" /></a><br />
Im Mai diesen Jahres hat der Europäische Gerichtshof sein Urteil zum &#8220;Recht auf Vergessen&#8221; verkündet. Über die Fragen, die diese Entscheidung aufgeworfen hat, will Bundesinnenminister Thomas de Maizière am 2. Oktober im Rahmen einer Dialogrunde das Thema &#8220;Datenschutz im Span­nungs­ver­hält­nis zur In­for­ma­ti­ons- und Mei­nungs­frei­heit&#8221; mit Experten aus Wissenschaft, Wirtschaft und Ziviligesellschaft diskutieren. Wir übertrugen die Veranstaltung im Livestream.</p>
<p><iframe hcb-fetch-image-from="https://www.youtube.com/watch?feature=player_detailpage&amp;v=Jumi6o85a0I" title="Dialogrunde &quot;Datenschutz im Spannungsverhältnis zur Informations- und Meinungsfreiheit&quot;" width="840" height="473" src="https://www.youtube.com/embed/Jumi6o85a0I?feature=oembed&#038;width=840&#038;height=1000&#038;discover=1" frameborder="0" allow="accelerometer; autoplay; encrypted-media; gyroscope; picture-in-picture" allowfullscreen></iframe></p>
<p style="text-align: left">Im Vorfeld der <a href="https://www.berliner-datenschutzrunde.de/?q=node/97" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Diskussion aus der Reihe &#8220;Forum Digitale Gesellschaft&#8221;</a> beantwortete Thomas de Maizière uns einige Fragen.</p>
<p style="text-align: left"><i><b>politik-digital.de:</b></i> <em>Herr Minister, was ist das &#8220;Forum Digitale Gesellschaft&#8221;?</em></p>
<p><b>Thomas de Maizière: </b>Das &#8220;Forum Digitale Gesellschaft&#8221; ist eine Veranstaltungsreihe, mit der ich zentrale Fragen der voranschreitenden Digitalisierung unserer Gesellschaft aufgreifen und zur Debatte stellen möchte. Gemeinsam mit Vertretern aus Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Wirtschaft sollen Antworten auf aktuelle und zukünftige Fragen der Vernetzung gefunden werden.<br />
Die Veranstaltungsreihe ist Teil der Umsetzung der Digitalen Agenda der Bundesregierung. Als Auftaktveranstaltung fand am 21. August 2014 bereits eine Expertenrunde zum Thema &#8220;Big Data &#8211; eine Herausforderung für den Datenschutz&#8221; statt. Die Ergebnisse der Diskussionen möchte ich im Rahmen meiner Initiative zur EU-Datenschutzreform berücksichtigen.<br />
<a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/de-maiziere-hochaufloesend_klein2.jpg"><img decoding="async" class="alignright size-full wp-image-142117" alt="Thomas de Maizière" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/de-maiziere-hochaufloesend_klein2.jpg" width="193" height="252" /></a></p>
<p style="text-align: left"><i><b>politik-digital.de: </b></i><em>Womit beschäftigt sich dieses Forum?<br />
</em></p>
<p style="text-align: left"><b><b>Thomas de Maizière</b>:</b> Thema des nächsten Forums ist &#8220;Datenschutz im Spannungsverhältnis zur Informations- und Meinungsfreiheit&#8221;. Ich möchte dort unter anderem über die Auswirkungen des EuGH-Urteils zum &#8220;Recht auf Vergessen&#8221; diskutieren &#8211; mit den anwesenden Experten, aber auch mit dem Publikum vor Ort und den Zuschauern des Livestreams.</p>
<p>Ich würde mich freuen, wenn viele auch über Twitter mitdiskutieren, z. B über den Hashtag zum &#8220;Forum Digitale Gesellschaft&#8221;: <strong>#FoDiG</strong>.<br />
Das Forum wird dieses Mal zusammen mit unseren Kooperationspartnern, der Berliner Datenschutzrunde und der Hertie School of Governance, ausgerichtet und findet am 2. Oktober 2014 in der Hertie School statt.</p>
<p style="text-align: left"><div class="c33l info-box"><div class="subc"><strong>&#8220;Recht auf Vergessen&#8221;<br />
</strong></p>
<p style="text-align: left">Der Europäische Gerichtshof hat im Mai 2014 jedem Bürger im Internet ein Recht auf Vergessen oder korrekter auf Vergessenwerden zugebilligt. Deshalb können Betroffene von Suchmaschinenbetreibern die Löschung von Suchergebnissen fordern, wenn diese ihre Persönlichkeitsrechte verletzen. Da der EuGH kein Verfahren für den Umgang mit Löschanträgen vorgegeben hat, liegt die Entscheidung zwischen Datenschutz und Informationsfreiheit bisher bei den Suchmaschinenanbietern.</div></div>
<p style="text-align: left"><i><b>politik-digital.de:</b></i> <em>Warum ist gerade Meinungsfreiheit in der Datenschutzdebatte wichtig?</em></p>
<p style="text-align: left"><b>Thomas de Maizière: </b>Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist in Zeiten digitaler Vernetzung bei gleichzeitiger Datenexplosion im privaten Bereich von überragender Bedeutung. Es kann jedoch mit anderen Grundrechten kollidieren, etwa mit der Meinungsfreiheit.</p>
<p>Die Möglichkeiten der Meinungsfreiheit haben sich durch das Internet potenziert, aber damit auch die Gefahren für diejenigen, die Gegenstand von Veröffentlichungen sind. Dennoch dürfen wir den Konflikt nicht einseitig lösen, sondern müssen eine neue Balance unter Berücksichtigung aller schutzwürdigen Interessen finden. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Die Abwägung zwischen den einzelnen Grundrechten findet auch hier statt, und zwar möglichst mit Ergebnissen, bei denen wir nicht in ungläubiges Staunen verfallen, wenn wir die sogenannte digitale Welt mit der sogenannten realen Welt vergleichen.<br />
<em><strong><br />
</strong> </em></p>
<p style="text-align: left">Fotos: <a href="http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Bilderstrecken/DE/20140430_MinisterMai2014.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Bundesministerium des Innern/Henning Schacht</a> und <a href="http://www.bmi.bund.de/DE/Presse/Fotomaterial/fotomaterial_node.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Bundesministerium des Innern/Jesco Denzel<cite></cite></a></p>
<p style="text-align: left"><a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x11011.png"><img decoding="async" class="alignleft  wp-image-139428" alt="CC-Lizenz-630x1101" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x11011.png" width="441" height="77" /></a></p>
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		<title>Verbraucherrechte sind Bürgerrechte: “Wir können jede Menge tun“</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Jakob Werlitz]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 22 May 2014 08:51:31 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
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					<description><![CDATA[Am vergangenen Freitag lud die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/ Die Grünen dazu ein, über aktuelle Herausforderungen im Verbraucher- und Datenschutz [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/Online-Verbraucher.png"><img decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-139834" alt="Online-Verbraucher" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/Online-Verbraucher.png" width="639" height="304" /></a>Am vergangenen Freitag lud die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/ Die Grünen dazu ein, über aktuelle Herausforderungen im Verbraucher- und Datenschutz zu debattieren. Vor dem Hintergrund der Digitalisierung vielfältiger Lebensbereiche und Konsumgüter wurden auf der Konferenz „Verbrauchermacht in der digitalen Gesellschaft“ Themen wie Big Data, Urheberrecht oder die informationelle Selbstbestimmung diskutiert. An Bewusstsein für den Ernst der Lage mangelte es nicht, stattdessen zeigte die Debatte zentrale Schwierigkeiten bei der gesetzlichen Umsetzung handfester Lösungsansätze auf.<br />
In Zeiten Daten erzeugender und verarbeitender Endgeräte steht der Verbraucherdatenschutz vor gewaltigen Herausforderungen: Ob Konsum, Arbeitswelt oder Verkehr, in sämtlichen Lebensbereichen werden Daten produziert, ausgewertet und angewendet, mit oft weitreichenden Konsequenzen für Nutzer und Gesellschaft, wie jüngst auch <a href="http://politik-digital.de/im-netz-der-daten/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">hier</a> zu lesen war.  <a href="http://www.wu.ac.at/ec/faculty/spiekermann" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Prof. Dr. Sarah Spiekermann</a> vom Institut für BWL und Wirtschaftsinformatik an der Wirtschaftsuniversität Wien, schilderte in ihrer kurzweiligen Keynote zur <a href="http://www.gruene-bundestag.de/themen/digitale-buergerrechte_ID_4390734/verbrauchermacht-in-der-digitalen-welt_ID_4391793.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Veranstaltung</a> die gegenwärtigen Entwicklungen im Bereich der Informationstechnik und skizzierte auch  künftige Szenarien sowie die vor diesem Hintergrund zu diskutierenden gesellschaftlichen Fragestellungen. Dabei verwies sie auf eine zentrale Problematik: Der technologische Wandel sei nicht nur in vollem Gange, sondern verlaufe auch immer schneller. Politik und Gesellschaft hinkten in diesem Wettrennen zunehmend hinterher, weshalb die auftretenden Konflikte weiter an Steuerbarkeit verlören.<br />
Dabei sei die ökonomische Färbung des gesellschaftlichen Fortschritts in vielerlei Hinsicht fatal, so die Wissenschaftlerin. Die großen Wirtschaftsakteure hätten sich schon frühzeitig auf die Möglichkeiten der Datenanalyse eingestellt und den Konsumenten die Gratiskultur im Internet jahrelang teuer bezahlen lassen: mit seinen Daten. Angesichts der weitreichenden Veränderungen im Bereich des Arbeitsmarktes, der Robotik oder der Datenanalyse sei es an der Zeit, diesen Kreislauf zu unterbrechen. Es bedürfe Privacy-freundlicher Dienste und des Rechts auf Anonymität und Transparenz. Nutzer sollten die Möglichkeit zur informierten Zustimmung haben, also ihre Daten kontrollieren können und dann mit den Unternehmen über deren Weitergabe und Verwendung verhandeln.  Auch iRights-Autor <a href="http://cloud.irights.info/author/jan-schallaboeck" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Jan Schallaböck</a> betonte im anschließenden Workshop „Datenschutz modernisieren!“, dass man sich von den IT-Unternehmen nicht die Rahmenbedingungen im Netz diktieren lassen dürfe. Nutzer müssten qua Gesetz dazu ermächtigt werden, zu erfahren, was mit ihren Daten passiert, wohin diese gehen, wozu sie gesammelt und verwendet werden.</p>
<h3>Viele Instrumente, wenig Einigkeit</h3>
<p>Im Laufe des Tages zeigte sich jedoch auch, dass die Meinungen bezüglich der politischen Umsetzung durchaus weit auseinander gehen können. Ein Ampelsystem für Online-Dienste beispielsweise, das den Nutzer wie ein Gütesiegel auf die Datenfreundlichkeit eines Anbieters hinweisen könnte, wurde wiederholt gefordert. Dem wurde jedoch entgegen gebracht, dass die Menschen in vielen Bereichen nicht ohne hohe soziale Kosten auf bestimmte Online-Dienste verzichten könnten (Beispiel Facebook) und zum anderen oft auch kein Interesse daran hätten,  da sie die Kosten, die ihr freizügiger Umgang mit Daten gesamtgesellschaftlich verursacht, nicht direkt und selbst zu spüren bekommen würden.<br />
Einen Schritt weiter ging Peter Schaar, ehemaliger Bundesdatenschutzbeauftragter und heute Vorsitzender der <a href="http://www.eaid-berlin.de/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Europäischen Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz</a>, in der abschließenden Podiumsdiskussion. Er forderte gar ein Datenpreisschild für die Dienste im Internet. Allerdings blieb unklar, wie sich die Kosten abstrakter und immaterieller Konstrukte berechnen ließen.<br />
Auch über die AGBs von Online-Diensten wurde viel diskutiert. Schon lange ist klar, dass diese zu komplex und auch für kundige Benutzer kaum überschaubar oder bearbeitbar sind.  Renate Künast forderte in diesem Zusammenhang, die Regelwerke verständlicher zu fassen. So könnten zum Beispiel Kernpunkte herausgehoben werden oder bildliche Darstellungen genutzt werden. Allerdings bleibt durchaus zu hinterfragen, wie dies rechtskräftig umsetzbar wäre  und  wie Konsumenten letzten Endes mit den so gewonnen Informationen umgehen würden. Wären sie bereit zu bezahlen, auf Dienste zu verzichten, Nachbesserungen einzufordern? Stattdessen bedürfe es angesichts zunehmend überforderter Nutzer keiner neuen Gesetze, sondern vor allem Verbesserungen in der Kontrolle der geltenden und einer Stärkung der institutionellen Interessenvertretung der Bürger.  So zumindest forderten es Verbraucherverbände in den Diskussionen ein.</p>
<h3>Mahnende Worte aus der Wirtschaft</h3>
<p>Selbstverständlich kam die Diskussion auch auf die vom Europäischen Parlament auf den Weg gebrachte <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Datenschutz-Grundverordnung" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Datenschutz-Grundverordnung</a> zu sprechen. Während die meisten der Redner und Teilnehmer das Regelwerk erwartungsgemäß sehr begrüßten, gab Jana Moser, Juristin bei Axel Springer, durchaus zu bedenken, ob ein verschärfter Datenschutz sich nicht auch zu einem Wettbewerbsnachteil für deutsche oder europäische Unternehmen entwickeln könnte. Sie sprach sich entsprechend für internationale Anstrengungen aus, um die heimische Industrie nicht zu schädigen. Auch Dr. Joachim Bühler vom Wirtschaftsverband Bitkom e.V., auf dessen <a href="http://www.bitkom.org/de/mitglieder/2854.aspx" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Mitgliederliste</a> sich so bekannte Namen wie Google, Facebook und Apple wiederfinden, wollte die Verordnung in ihrer jetzigen Form nicht mittragen. Auch wehrte er sich gegen den Ausbau von „Marktwächtern“ und die Euphorie über das <a href="http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/google-eugh-urteil-zum-recht-vergessen-zu-werden-a-969132.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">EuGH-Urteil</a>. Stattdessen deutete der Unternehmensvertreter routiniert mit dem Finger auf die NSA, deren Machenschaften natürlich viel gefährlicher seien, als die der Wirtschaft.<br />
Längst ist es die Öffentlichkeit jedoch gewohnt, dass sich Geheimdienste und IT-Konzerne gegenseitig den Schwarzen Peter zuschieben, während letztlich an keiner Front nennenswerte Fortschritte gemacht werden. Und auch die besonderen Gefahren, die durch die IT-Monopolisten und deren Verfügung über gewaltige Datenmengen entstehen, schienen den meisten Teilnehmern durchaus bewusst zu sein, und so kam die Debatte am Thema „Google“ nicht gänzlich vorbei. Dabei wurde auch die branchenübergreifende Marktmacht des Konzerns problematisiert und der immense Wettbewerbsvorteil durch die Verknüpfung der gesammelten Daten. Peter Schaar forderte „strukturelle Fairness“ und die Bedingungen für einen fairen Wettbewerb im Internet. Die Politik hinke den Marktentwicklungen und Innovationen jedoch systematisch hinterher und könne nicht in ausreichendem Maße ihrer Kontroll- und Regulierungsfunktion nachkommen.</p>
<h3>Verbale Aufgeschlossenheit bei anhaltender Verhaltensstarre</h3>
<p>Doch der Staat ist nicht nur in vielerlei Hinsicht überfordert, sondern sei im Falle der deutschen Bundesregierung auch oftmals nicht willens, die erforderlichen Schritte zu unternehmen. Wie es sich für eine Veranstaltung einer Oppositionspartei gehört, wurde an Regierungskritik nicht gespart. Bereits in seinen Grußworten hob der netzpolitische Sprecher der Fraktion Konstantin von Notz deren „Totalversagen“ hervor und geißelte, wie zu erwarten, die quälende Untätigkeit der Bundesregierung. Entsprechend lang war dann auch die Liste an Bemühungen und Initiativen der Grünen, die dem Handeln der Bundesregierung gegenüberstünden. Renate Künast ärgerte sich über die Diskrepanz zwischen Reden und Handeln: „Verbale Aufgeschlossenheit bei anhaltender Verhaltensstarre“ lautete ihr Vorwurf. Tatsächlich steht das öffentliche Bekenntnis in gewaltigem Widerspruch zur operativen Politik des Kabinetts, das die Verabschiedung des <a href="http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2012:0011:FIN:DE:PDF" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Entwurfs der Datenschutz-Grundverordnung</a> im Ministerrat <a href="https://netzpolitik.org/2014/verbraucherschutzminister-und-bundesdatenschutzbeauftragte-fordern-eu-datenschutzreform-bundesregierung-mauert-weiter/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">weiterhin entscheidend blockiert</a>.<br />
Politischer Stillstand jedoch, so die grundlegende Botschaft der Veranstaltung und ihrer Teilnehmer, sei in der gegenwärtigen Situation alles andere als angebracht. Vielmehr müsse unser Datenschutz an die veränderten technologischen Möglichkeiten angepasst und besser implementiert und kontrolliert werden.<b> </b>Rückblickend zeigte der Nachmittag allerdings auch zahlreiche Konfliktlinien auf und verwies dabei u.a. auf die Schwierigkeiten politischer Handlungsfähigkeit in der gegenwärtigen Netzpolitik. Auch die Opposition, Verbraucherschützer und Netzaktive verlieren sich häufig im Kleinklein der konkurrierende Vorschläge und Interessen. Profitieren werden davon vor allem die IT-Konzerne, die sich nichts sehnlicher wünschen können, als dass alles genau so bleibt, wie es im Moment ist.</p>
<h3>„Wir können jede Menge tun“</h3>
<p>Aber es braucht eine Vision und politische Tatkraft. Der viel beschworene Wissensvorsprung der IT-Konzerne und das stete Hinterherlaufen der Politik sind kein neues Phänomen und können weder mit Resignation noch mit Pessimismus beantwortet werden. Vielmehr bedarf es eines politischen Diskurses, der konkrete Lösungen anbietet und vertritt, anstatt über Einzelheiten zu streiten oder die Ideen gegenseitig zu disqualifizieren. Denn jede politische und rechtliche Lösung, so mangelhaft und unausgereift sie heutzutage fast schon systematisch wirken mag, ist besser als der Status Quo der Netzpolitik. Entsprechend konstatierte Gerd Billen, seinerseits Grüner und Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: „Wir können jede Menge tun!“<br />
Bild: flickr/ <a href="https://www.flickr.com/photos/foto_db/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Tim Reckmann</a> (<a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.0/deed.de" target="_blank" rel="noopener noreferrer">CC BY-NC-SA 2.0</a>)<br />
<a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x11011.png"><img decoding="async" class="alignnone  wp-image-139428" alt="CC-Lizenz-630x1101" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x11011.png" width="441" height="77" /></a></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Freiheit 2.0 – Demokratie im und durch das Internet</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Tobias Schwarz]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 22 Nov 2012 14:16:42 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Chaos Computer Club]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[informationelle Selbstbestimmung]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutzbeauftragter]]></category>
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					<description><![CDATA[Am Institut der Sozialwissenschaften der Berliner Humboldt-Universität diskutierten am Dienstagabend auf Einladung der Berliner Landeszentrale für politische Bildung der CDU-Bundestagsabgeordnete [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p align="JUSTIFY"><a href="http://politik-digital.de/freiheit-2-0-demokratie-im-und-durch-das-internet/img_20121120_200018_kleiner/" rel="attachment wp-att-123505"><img decoding="async" class="aligncenter size-large wp-image-123505" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/IMG_20121120_200018_kleiner-630x472.jpg" alt="Blick von außen durchs Fenster auf die Gäste" width="630" height="472" /></a>Am Institut der Sozialwissenschaften der Berliner Humboldt-Universität diskutierten am Dienstagabend auf Einladung der Berliner Landeszentrale für politische Bildung der CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Jarzombek, der Berliner Datenschutzbeauftragte Alexander Dix und Constanze Kurz, Sprecherin des Chaos Computer Club (CCC) und ehemalige Kandidatin der Thüringer Grünen als Datenschutzbeauftragte, über Demokratie im und durch das Internet. Moderiert von der taz-Journalistin Meike Laaff entspann sich eine interessante Debatte um das Internet als Freiheitsraum.</p>
<p align="JUSTIFY"><strong>Die Politik muss für bessere Gesetze sorgen</strong></p>
<p align="JUSTIFY">Wie die Politik das Internet als Freiheitsraum gestaltet, wurde von allen drei Teilnehmern sehr unterschiedlich beantwortet. <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Thomas_Jarzombek" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Thomas Jarzombek</a> berichtete von Diskussionen mit seinen im <a href="http://c-netz.info/blog/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">cnetz </a>organisierten Parteikollegen über die Frage, wie die Vorteile des Internet besser genutzt werden können und ob die Politik wirklich immer regulierend auf jede Entwicklung eingreifen muss. In der CDU gibt es laut Jarzombek viele Menschen, die das Internet primär als Chance betrachten und an das Thema weniger restriktiv als einige CDU-Politiker des Rechtsausschusses im Bundestag herangehen.</p>
<p align="JUSTIFY">Auch <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Alexander_Dix" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Alexander Dix</a> sieht das Internet als ein freiheitlich gedachtes Medium, stellt in seiner täglichen Arbeit jedoch eine andere Realität fest. Das Desinteresse der Menschen für den Datenschutz und das mangelnde Bewusstsein dafür sind Ursache für Unternehmen, die immer weniger Transparenz gewähren und stückweise die Autonomie der Nutzer untergraben. In seiner Rolle als Datenschützer sieht er sich aber nicht ″<em>als Akzeptanzbeschaffer der Politik</em>″ und fordert deshalb von der Politik von Anfang an bessere Gesetze.</p>
<p align="JUSTIFY"><strong>ACTA war kein politischer Unfall</strong></p>
<p align="JUSTIFY">Die sieht auch <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Constanze_Kurz" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Constanze Kurz</a> noch nicht gegeben und zeigt mit dem internationalen Handelsabkommen ACTA und dem Bundestrojaner verschiedene Beispiele auf, in denen geltendes Gesetz gebrochen oder umgangen werden sollte. Das waren ″<em>keine politischen Unfälle</em>″, sondern der Versuch, mehr Protektionismus auf verschiedenen Ebenen durchzusetzen, stellte Kurz klar. Im Gegensatz zu Jarzombek, der ACTA als wie viele andere Politiker der Regierungsparteien als weitgehend harmlos empfand und die Diskussion zumindest als Ausdruck für ein funktionierendes System bezeichnete, ist auch Dix froh darüber, dass der digitale Protest sich gegen die massiven Interessen wirtschaftlicher und politischer Eliten durchsetzen konnte. Er findet es bemerkenswert, wie ernst die sogenannte Netzgemeinde in dem Moment genommen wurde, warnt aber davor, sich auf diesem ″<em>Etappensieg</em>″ auszuruhen. Dix informierte das Publikum über weitere Gesetzesvorhaben auf europäischer Ebene, die bei Überwachungs- und Speicherverfahren weiter gehen werden als es in ACTA vorgesehen war, wie zum Beispiel <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Clean_IT">CleanIT</a> oder <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/IPRED">IPRED</a>.</p>
<p align="JUSTIFY"><strong>Mehr Demokratie durch Online-Beteiligung?</strong></p>
<p align="JUSTIFY">Der Staat als Akteur in der Debatte wurde von Dix und Kurz mehr in die Pflicht genommen, wogegen Jarzombek auch die Bevölkerung in der Pflicht sieht, sich aktiver einzubringen. Als Mitglied der Enquete ″<a href="http://www.bundestag.de/internetenquete/">Internet und </a><a href="http://www.bundestag.de/internetenquete/">digitale </a><a href="http://www.bundestag.de/internetenquete/">Gesellschaft</a>″ testete er in seiner Arbeitsgruppe ″Medienkompetenz und Jugendschutz″ ein Online-Beteiligungssystem, dass zwar in der Masse der Beteiligungsversuche enttäuschte, aber manch ″<em>Perle hervorbrachte, die geborgen werden müsse</em>″. Teilweise sind konkrete Vorschläge von Bürgern unverändert in Texten der Enquete übernommen wurden, wie Jarzombek berichtete. Die wahre Stärke dieser Form der Beteiligung sieht er aber auf kommunalpolitischer Ebene – obwohl er Bürgerhaushalte auf Grund der möglichen ungleichen Bevölkerungsverteilung in einer Kommune als eine falsche Form der Beteiligung betrachte.</p>
<p align="JUSTIFY">Für Constanze Kurz sind Formen der Online-Beteiligung stets kritisch zu hinterfragen, steigt doch durch das ins Internet ausgelagerte Wahl- und Beteiligungsrecht auch die Gefahr des Missbrauchs. Gerade Lobbyisten werden dann aktiver und nicht unbedingt der einzelne Bürger. Ein weiteres Problem ist ihrer Meinung nach die Rechtsgültigkeit der Verlagerung von Entscheidungsfindungen von einem gewählten Volksvertreter auf technische Werkzeuge. Ähnlich sieht das Alexander Dix, der die Kompetenzverlagerung als eine ″<em>schwierige Gratwanderung</em>″ bezeichnete. Online-Wahlen zu Parlamenten schloss er auch in Zukunft kategorisch aus, da es nicht zu überprüfen sei, was mit der abgegebenen Stimme passiert.</p>
<p align="JUSTIFY"><strong>Ist das Internet eine schützenswerte Infrastruktur?</strong></p>
<p align="JUSTIFY">Zum Ende der Veranstaltung redeten die drei Experten über Post-Privacy und die Bedeutung der Infrastruktur des Internets für die Meinungs- und Informationsfreiheit. Hier plädierte Alexander Dix für eine Laissez-faire-Position, was den Umgang mit den eigenen Daten angeht. Jeder Mensch müsse seiner Meinung nach selber entscheiden, wie man mit den persönlichen Daten umgehen soll, aber kein Gesetz und keine AGB darf das der Gesellschaft im Ganzen vorschreiben. Auch in einer utopischen Gesellschaft ohne Diskriminierung, werden ″<em>Geheimnisse einen Wert haben</em>″. Kurz beklagte, dass bereits ganze Dekaden auf Grund der Ignoranz der Politik gegenüber den Warnungen der Datenschützer verloren gegangen sind, während Jarzombek aufgrund der Marktinteressen von Unternehmen wie Facebook durchaus weniger regulieren möchte und an den Wettbewerb glaubt.</p>
<p align="JUSTIFY">Aus dem Publikum heraus fragte der Berliner Informatiker Silvan Heintze nach der Möglichkeit der Bewertung des Internet als schützenswerte Infrastruktur, die ähnlich wie Gas-, Strom- und Wassernetze von einer Behörde wie der Bundesnetzagentur unter Wahrung von Neutralitätsprinzipien verwaltet werden könnte. Jarzombek bekundete Sympathie für diese Idee und gab zu, eine ähnliche Idee bereits intern in der CDU-Bundestagsfraktion besprochen zu haben. Dix wiederum sprach sich für eine bessere Rechtsdurchsetzung des Datenschutz aus, wogegen Kurz anstatt einer gesellschaftlichen Übereinkunft zu dem Thema eine kleine Lösung im privaten Freundeskreis bevorzugt, in dem geklärt wird, was erlaubt ist und was nicht.</p>
<p align="JUSTIFY"><a href="http://politik-digital.de/internationale-datenschutzkonferenz-von-paragrafenreitern-und-versaeumnissen/cc-lizens/" rel="attachment wp-att-121978"><img decoding="async" class="aligncenter  wp-image-121978" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizens-630x110.png" alt="" width="459" height="80" /></a></p>
<p align="JUSTIFY"><em><br />
</em></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Die Zukunft der Privatsphäre</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Charlie Rutz]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 10 Oct 2011 17:26:15 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[informationelle Selbstbestimmung]]></category>
		<category><![CDATA[Datensammlung]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Privatsphäre]]></category>
		<category><![CDATA[Google]]></category>
		<category><![CDATA[Facebook]]></category>
		<category><![CDATA[Datenkrake]]></category>
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					<description><![CDATA[<img src="/sites/politik-digital.de/files/facebook-privatsphaere.jpg" height="99" width="185" align="left" />Die Kampagnen und Initiativen für eine verbesserte Datenschutzpolitik bei Facebook mehren sich nicht nur, sondern scheinen auch erste Spuren zu hinterlassen – so ernannte Facebook erst kürzlich eine Datenschutzbeauftragte. Dennoch müssen große Datensammler noch weitaus mehr tun, um Vertrauen und Glaubwürdigkeit zu schaffen. Gefragt ist aber auch die Selbstverantwortung der Nutzer.
<p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><img decoding="async" src="/wp-content/uploads/facebook-privatsphaere.jpg" width="185" height="99" align="left" />Die Kampagnen und Initiativen für eine verbesserte Datenschutzpolitik bei Facebook mehren sich nicht nur, sondern scheinen auch erste Spuren zu hinterlassen – so ernannte Facebook erst kürzlich eine Datenschutzbeauftragte. Dennoch müssen große Datensammler noch weitaus mehr tun, um Vertrauen und Glaubwürdigkeit zu schaffen. Gefragt ist aber auch die Selbstverantwortung der Nutzer.</p>
<p><!--break--></p>
<p>Facebook hat mit ca. 20 Millionen Nutzern in Deutschland und ca. 750 Millionen weltweit eine Quasi-Monopolstellung unter den sozialen Netzwerken erreicht. Für viele Menschen ist die Nutzung dieses Angebots aus beruflichen oder privaten Gründen zu einem wichtigen Bestandteil ihrer alltäglichen Bewegung im Lebensraum Internet geworden. So erklärt sich auch der vermeintliche Widerspruch, dass rund 90 Prozent der deutschen Internetnutzer laut einer von TNS Emnid im Auftrag von Ketchum Pleon durchgeführten <a href="http://www.ketchum.de/sites/default/UserFiles/file/ketchum_pleon_de/KP_Umfrage_Datenschutz_Internet.pdf" target="_blank" rel="noopener noreferrer">repräsentativen Umfrage</a> den Umgang von Facebook mit persönlichen Daten für bedenklich halten, mehr als jeder Vierte aller Befragten es aber dennoch regelmäßig nutzt.</p>
<p>In immer kürzeren Abständen integriert Facebook neue Funktionen, wie zuletzt die Gesichtserkennung, die häufig auch der Sammlung und Archivierung von Nutzerdaten dienen, ohne umfassend darüber aufzuklären. Neue Funktionen machen teilweise auch Änderungen in den <a href="https://www.facebook.com/about/privacy/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Datenschutzbestimmungen</a> oder den Allgemeinen Geschäftsbestimmungen (AGB) notwendig und sind nach Einführung standardmäßig in den Profilen aktiviert. Das bedeutet: Es sind proaktive Eingriffe der registrierten Nutzer notwendig, um gegebenenfalls unerwünschte Funktionalitäten wie die Frei- oder Weitergabe persönlicher Informationen an Dritte (z. B. Unternehmen) zu unterdrücken. Manche dieser Funktionen wie die Erfassung von Adressbüchern in Mobiltelefonen betreffen auch unbeteiligte Dritte, die selbst nicht bei Facebook registriert sein müssen.</p>
<p>Als Konsequenzen dieser Praxis drohen Datenmissbrauch oder die unerwünschte Verknüpfung und Zentralisierung von Nutzerdaten. Außerdem speichert Facebook die Daten von Usern (Fotos, Beiträge etc.) längerfristig – auch wenn diese vom Nutzer vermeintlich gelöscht werden oder er seinen Account kündigt. Diese Form der Vorratsdatenspeicherung ist datenschutzrechtlich problematisch. Kritikwürdig ist ebenfalls, dass Facebook seine Nutzer nicht über Änderungen in den AGB informiert, es sei denn, man „liked“ die „<a href="https://www.facebook.com/fbsitegovernance" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Facebook Site Governance</a>“. Diese Seite, die nur in englischer Sprache existiert, kennen weltweit lediglich zwei Millionen Facebook-Nutzer. Zuletzt hatte schließlich die Ankündigung von Facebook zur Einführung einer <a href="http://www.zeit.de/2011/40/Facebook-Timeline" target="_blank" rel="noopener noreferrer">sogenannten Timeline</a> für enormes Aufsehen und Kritik gesorgt. Es scheint, dass diese Praxis nicht zuletzt auch wegen der relevanten Markt- und Marketingmacht von Facebook in Politik und Wirtschaft stillschweigend toleriert wird.</p>
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<div align="center"><b>Das Facebook-Privatsphären-Einmaleins</b></div>
<p>(-&gt; Das Video ist zwar nicht auf dem aktuellen Stand, aber immer noch empfehlenswert – Tipps zur neuen Timeline <a href="http://youtu.be/PMVDxrvZ9-k" target="_blank" rel="noopener noreferrer">gibt es beispielsweise von </a><a class="author" href="http://www.youtube.com/user/CNETTV" rel="author">CNET-TV</a>)</p>
<p>Derlei Datensammelwut treibt Datenschützer wie Thilo Weichert vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) auf die Palme. Der Jurist droht Webseitenbetreibern in Schleswig-Holstein damit, Bußgelder von bis zu 50.000 Euro zu verhängen, wenn diese nicht den „Like-Button“ von Facebook auf ihren Seiten entfernen und ihre Fanseiten löschen. Denn bei der Nutzung der Facebook-Dienste erfolge eine Datenweitergabe von Verkehrs- und Inhaltsdaten in die USA sowie eine qualifizierte Rückmeldung an den Betreiber hinsichtlich der Nutzung des Angebots &#8211; die sogenannte Reichweitenanalyse. Dies ist laut Weichert in jetziger Form rechtswidrig. <a href="/thilo-weichert„uns-geht-es-nicht-um-zoff-sondern-um-ueberzeugung“" target="_blank" rel="noopener noreferrer">In einem Interview mit politik-digital.de</a> vom August stellte er fest, dass das „europäische und das deutsche Datenschutzrecht fordern, dass beim Setzen von Cookies zur Profilbildung die Betroffenen hierüber informiert werden und ihnen eine aktive Wahlmöglichkeit gegeben wird, ja dass sie hierfür eine Einwilligung erteilen. Diese Informationen und Optionen werden von Facebook nicht angeboten.“ Weicherts Datenschutz-Kritik mag zwar grundsätzlich richtig sein. Es ist jedoch illusorisch zu denken, Schleswig-Holstein würde durch die von ihm angekündigten Maßnahmen „facebookfrei“ werden. Befindet er sich also auf dem Holzweg? Unabhängig davon, dass er in erster Linie die Nutzer bestraft und nicht Facebook selbst, greift sein Ansatz jedenfalls viel zu kurz und ist kontraproduktiv – eine solche Insellösung kann nicht funktionieren. Ende vergangener Woche <a href="http://www.ndr.de/regional/schleswig-holstein/facebook579.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">lehnten es gar die Staatskanzlei und das Wirtschaftsministerium von Schleswig-Holstein ab</a>, dem Aufruf Weicherts zu folgen und ihre Facebook-Seiten zu löschen, da diese ein wichtiges Kommunikationsmittel seien.</p>
<p>Jede Medaille hat bekanntlich zwei Seiten. Daher sind andere Maßnahmen nötig, um die informationelle Selbstbestimmung der Nutzer im Lebensraum Internet zu stärken. Dazu gehört die Schaffung transparenter Strukturen bei Unternehmen wie Facebook, Google, Apple und Co., aber auch bei staatlichen Stellen (Stichwort: Vorratsdatenspeicherung) sowie eine bestmögliche Kontrolle des Nutzers selbst über die über ihn erhobenen bzw. gespeicherten Daten. In diesem Zusammenhang ist die sogenannte <a href="http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,749831,00.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">„Post-Privacy“-Bewegung</a> interessant. Deren Vertreter, wie die <a href="http://blog.spackeria.org/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">datenschutzkritische Spackeria</a>, gehen davon aus, dass die klassische Privatsphäre ein Relikt der vordigitalen Ära ist und Datenschutz nicht mehr funktioniert. Auch bei der Piratenpartei gibt es <a href="http://www.blaetter.de/archiv/jahrgaenge/2011/oktober/parlament-geentert-piraten-an-bord" target="_blank" rel="noopener noreferrer">eine aktuelle Debatte</a> im Spannungsfeld zwischen informationeller Selbstbestimmung und Post-Privacy-Position. In ihrem <a href="http://wiki.piratenpartei.de/Parteiprogramm#Privatsph.C3.A4re_und_Datenschutz" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Parteiprogramm</a> spricht sie sich jedoch klar für das Recht auf Wahrung der Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung aus.</p>
<p>Einen gedanklichen und konkreten Schritt weiter als Datenschützer Thilo Weichert sind die Aktivisten der österreichischen Initiative “<a href="http://www.europe-v-facebook.org/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Europe versus Facebook</a>”, die auf juristischem Wege den Datenschutz von Facebook auf den Prüfstand stellen lassen. <a href="/europa-gegen-facebook" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Im Interview mit politik-digital.de</a> hatte der Mitinitiator Max Schrems kürzlich bekannt, dass er selbst gerne Facebook nutze und der Devise „verbessern statt verweigern“ folge. Das scheint ein guter Ansatz zu sein. Die Initiative reichte mittlerweile <a href="http://www.europe-v-facebook.org/DE/Anzeigen/anzeigen.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">22 Beschwerden</a> bei der irischen Datenschutzkommission gegen „Facebook Ireland Ltd“ ein, das seinen Sitz in Dublin hat und mit dem alle Nutzer außerhalb der USA und Kanadas ein Vertragsverhältnis haben. Eine erste Reaktion von Facebook war das Versprechen, an einem System zu arbeiten, das Nutzern eine vollwertige Auskunft über die verwendeten Daten gibt. Zudem gab Facebook Ireland Ltd auf Anfrage Nutzerdaten heraus – jedoch nicht vollständig. Begründet wurde dies damit, dass die restlichen Nutzerdaten „Geschäftsgeheimnisse“ seien. Zudem <a href="http://www.europe-v-facebook.org/missing_data.pdf" target="_blank" rel="noopener noreferrer">seien weitere Daten</a> „überproportional schwierig“ zu übermitteln und „geistiges Eigentum“ von Facebook: Zu diesen Informationen gehören beispielsweise Daten aus dem Gesichtserkennungsprogramm wie auch die auf externen Webseiten mittels „Like-Button“ gesammelten Daten.</p>
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<p align="center"><b>Video von Extra3: Willkommen bei Facebook<br />
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<p>Doch trotz des „Mauerns“ von Facebook verstärkt sich der Druck durch öffentlichkeitswirksame Aktionen wie “Europe versus Facebook”. Die jüngste Ernennung der Anwältin Erin Egan zur Datenschutzbeauftragten des Internetriesen ist ein kleiner Schritt in die richtige Richtung – der jedoch bei weitem nicht ausreicht. Sicherlich ist es kein Zufall, dass Facebook kurze Zeit nach dem Start von Google+ einige Features überarbeitet hat. Doch auch Google ist ein ungezähmter Datensammler und kein vertrauensvollerer Makler.</p>
<p>Grundsätzlich ist nichts gegen staatliches Handeln einzuwenden, das hilft, den Datenschutz bei Facebook und anderen „Datenkraken“ zu verbessern, wenn dieses nicht den Charakter von Zensur und unverhältnismäßiger Überwachung in sich trägt. Solch ein politisches Engagement verpufft jedoch, wenn es nur auf Länderebene erfolgt. Vielmehr sollte es den Erfordernissen einer global vernetzten Welt entsprechend auf internationalem Terrain geschehen. Schließlich lassen sich Konzerne wie Facebook, Google und Co., die sowohl offline als auch online transnational agieren, weniger von auf einzelne Staaten oder Regionen beschränkte politische Maßnahmen beeindrucken. Dies scheint die EU-Justizkommissarin Viviane Reding <a href="http://www.zeit.de/2011/40/Interview-Reding" target="_blank" rel="noopener noreferrer">ähnlich zu sehen</a>. Sie spricht sich für eine Novellierung der europäischen Datenschutzrichtlinie aus, um Bürgern mehr Mittel an die Hand zu geben, ihre Rechte in punkto Datenschutz in der Praxis durchsetzen zu können. Hier Übereinkünfte zu erzielen, ist kurzfristig betrachtet zwar realistischer, doch auch weltweite Vereinbarungen müssen längerfristig zusätzlich erwogen werden.</p>
<p>Für den Nutzer muss transparent und nachvollziehbar sein, wie und wofür Internetkonzerne bestimmte Daten verwenden. Es muss dafür Sorge getragen werden, dass mit deren Erhebung kein Missbrauch betrieben wird und diese zuvorderst im Sinne der Nutzer verwendet werden – z.B. zur Optimierung von Kommunikationsprozessen. Mindestens ebenso wichtig ist jedoch ein aufgeklärter und selbstverantwortlich handelnder Bürger, der sich der Konsequenzen der Preisgabe seiner Daten im Internet bewusst ist. Es müssen also sowohl die informationelle Selbstbestimmung als auch der bewusste Umgang mit dem Internet (Stichwort: Medienkompetenz) gefördert werden – und keinesfalls die staatliche Bevormundung!  Informationsdiensten wie Facebook könnten mittel- bis längerfristig staatliche Eingriffe auf internationaler Ebene drohen, wenn sie ihre Geschäftsmodelle mit Blick auf die Datenverarbeitung nicht transparenter und datenschutzfreundlicher gestalten und der Unmut dagegen weiter wächst: So hat der US-amerikanische IT-Sicherheitsexperte Jon Callas <a href="http://www.zeit.de/2011/40/Jon-Callas-ueber-Facebook" target="_blank" rel="noopener noreferrer">kürzlich die These aufgestellt</a>, dass große Datensammler als „Grundversorgungsunternehmen der Informationsbeschaffung und des Gedankenaustauschs“ eines Tages „unter staatliche Aufsicht gestellt oder gar vom Staat betrieben“ werden könnten. Letzteres dürfte weder im Interesse dieser Unternehmen, noch im Interesse derjenigen sein, die für ein freies Netz einstehen.</p>
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		<title>Speichern personenbezogener Daten verboten</title>
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		<pubDate>Sun, 30 Sep 2007 22:00:00 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>
Das Bundeskriminalamt sorgt mit seiner vorsorglichen Speicherung von Nutzerdaten gerade für Unmut in der Netzwelt, der Deutsche Bundestag zeichnet ebenfalls auf, wer denn so auf seinem Internetauftritt vorbeischaut – und bis vor kurzem protokollierte auch das Bundesjustizministerium (BMJ) die Daten seiner Website-Besucher. Ein rechtswidriges Vorgehen, so entschied das Berliner Amtsgericht in einem <a href="#ag" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Grundsatzurteil</a> vom 27. März, das jetzt veröffentlicht wurde. Geklagt hatte der Jurist Patrick Breyer, tätig unter anderem für den Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. Das BMJ reagierte und erstellt lediglich noch anonyme Statistiken über die Besucher seiner Website.
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<i>Aktionswebsite www.wir-speichern-nicht.de vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung.</i>
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Das Bundeskriminalamt sorgt mit seiner vorsorglichen Speicherung von Nutzerdaten gerade für Unmut in der Netzwelt, der Deutsche Bundestag zeichnet ebenfalls auf, wer denn so auf seinem Internetauftritt vorbeischaut – und bis vor kurzem protokollierte auch das Bundesjustizministerium (BMJ) die Daten seiner Website-Besucher. Ein rechtswidriges Vorgehen, so entschied das Berliner Amtsgericht in einem <a href="#ag" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Grundsatzurteil</a> vom 27. März, das jetzt veröffentlicht wurde. Geklagt hatte der Jurist Patrick Breyer, tätig unter anderem für den Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. Das BMJ reagierte und erstellt lediglich noch anonyme Statistiken über die Besucher seiner Website.
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<i>Aktionswebsite www.wir-speichern-nicht.de vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung.</i>
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Was sich die Datensammler zunutze machen: Wer im Internet surft,<br />
hinterlässt Spuren. Dazu gehört die IP-Adresse, eine Ziffernfolge, die<br />
netzfähigen Rechnern und Geräten zugeordnet ist und sie eindeutig<br />
identifiziert. Damit lässt sich zurückverfolgen, wer von wo ins Netz<br />
geht. Nach der Entscheidung des Amtsgerichts dürfen diese Daten nur so<br />
lange gespeichert werden, wie der Internetnutzer auf der Seite<br />
verweilt. Eine längere Aufbewahrung verletze das Recht auf<br />
informationelle Selbstbestimmung.
</p>
<p>
Das Urteil könnte einige Websitebetrieber vor Probleme stellen: Denn<br />
nicht nur Behörden speichern Daten ihrer Besucher, auch Blogssoftwares<br />
wie etwa WordPress zeichnen in den Grundeinstellungen auf, wer auf die<br />
Weblogs zugreift.
</p>
<p>
Hilfe für die Betreiber von Online-Diensten, Blogs<br />
und Foren möchte der <a href="http://www.vorratsdatenspeicherung.de/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung </a>bieten. Mit der Aktion „<a href="http://www.wirspeichernnicht.de/component/option,com_frontpage/Itemid,1/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Wir speichern nicht – we respect your privacy</a>“<br />
will er aufklären, wie man die Anonymität seiner vorbeisurfenden<br />
Besucher sicherstellen kann. Anbieter, die mitmachen, bekommen ein<br />
Gütesiegel für ihre Website.<br />
Patrick Breyer spricht von einem Urteil „mit Signalwirkung für die<br />
gesamte Internetbranche“.
</p>
<p>
Es erscheint allerdings fraglich, ob und wie<br />
das Berliner Urteil internationale Internet-Anbieter beeindruckt. Ob<br />
Google, Amazon oder eBay – Nutzerverhalten aufzuzeichnen gehört bei<br />
vielen Diensten dazu, das schreibt Breyer selbst auf seiner <a href="http://www.daten-speicherung.de/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Website</a>. Und stellt dort auch eine <a href="http://www.daten-speicherung.de/?page_id=198" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Musterklage</a> zur Verfügung, mit der man sich gegen unerwünschte Protokollierung wehren soll.
</p>
<p>
Via <a href="http://www.netzpolitik.org/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">netzpolitik.org</a> und <a href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/96781" target="_blank" rel="noopener noreferrer">heise.de</a></p>
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