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	<title>Internetrecht &#8211; politik-digital</title>
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	<title>Internetrecht &#8211; politik-digital</title>
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		<title>Nach EuGH-Urteil zur Vorratsdatenspeicherung: Der Streit kann weiter gehen</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Nicolas Krotz]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 09 Apr 2014 14:11:56 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Andrea Voßhoff]]></category>
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					<description><![CDATA[Die Debatte über Vorratsdatenspeicherung  (VDS) in Deutschland kann jetzt endlich weiter geführt werden. Das Thema wird voraussichtlich für Streit zwischen [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/Cédric-Puisney.jpg"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="alignnone size-large wp-image-139034" alt="Cédric Puisney" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/Cédric-Puisney-630x420.jpg" width="630" height="420" /></a><br />
Die Debatte über Vorratsdatenspeicherung  (VDS) in Deutschland kann jetzt endlich weiter geführt werden. Das Thema wird voraussichtlich für Streit zwischen den Koalitionsparteien sowie innerhalb der Parteien sorgen. Inhaltlich stehen sich dabei im Wesentlichen zwei Standpunkte gegenüber. Wir haben bei einem Befürworter und einem Gegner der VDS nachgefragt – beide verweisen auf sich widersprechende Studien.<br />
Aktuell ist Deutschland der einzige EU-Mitgliedsstaat, in dem es keine VDS gibt. Zu Beginn der Großen Koalition drängte das CDU-geführte Innenministerium darauf, zügig ein Gesetz auf Grundlage der EU-Richtlinie zur VDS zu entwickeln. Zum Unmut des Koalitionspartners erklärte Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) dann Anfang Januar, das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) abwarten zu wollen, bevor sein Ministerium einen neuen Gesetzentwurf vorlegen werde. Diese Entscheidung muss rückwirkend als angemessen betrachtet werden, denn gemäß des gestrigen EuGH-Urteils ist die entsprechende EU-Richtlinie tatsächlich unzulässig.<br />
Für die neue Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Andrea Voßhoff (CDU) ist das Thema VDS in Deutschland damit aber noch nicht erledigt. Sie ist der Ansicht, <a href="http://www.heute.de/eugh-hat-vorratsdatenspeicherung-laut-bundesdatenschutzbeauftragte-vosshoff-nicht-grundsaetzlich-verworfen-32668982.html?utm_content=bufferb05b0&amp;utm_medium=social&amp;utm_source=twitter.com&amp;utm_campaign=buffer">dass VDS „im Sinne des Gemeinwohls“ sinnvoll sein kann.</a> Für den ehemaligen BfDI Peter Schaar allerdings gehen die Richter des EuGHs inhaltlich weiter als die des Bundesverfassungsgerichts, welches das deutsche Gesetz zur VDS 2010 gekippt hatte. Für Schaar ist <a href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/Analyse-EuGH-beerdigt-die-Vorratsdatenspeicherung-2166159.html?utm_content=buffer53d67&amp;utm_medium=social&amp;utm_source=twitter.com&amp;utm_campaign=buffer">die VDS sowie ähnliche Vorhaben, wie die europaweite Speicherung von Daten über Flugpassagiere, vom Tisch.</a><br />
Im Kern der Sache geht es um die Frage, ob VDS für die Aufklärung von Verbrechen – insbesondere im Internet – nützlich ist und der damit verbundene Eingriff in die Grundrechte der Menschen gerechtfertigt werden kann oder eben nicht:<br />
Befürworter der VDS, wie die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG), sind der Ansicht, dass VDS essenziell für die Verbrechensbekämpfung sei. Rainer Wendt, Bundesvorsitzender der DPolG, lässt erklären, dass Internet-Verbindungsdaten und Verkehrsdaten der Telekommunikation „wichtige Informationen zum Täterverhalten, Tatstrukturen und möglichen Komplizen“ lieferten. „Schwere Straftaten können erst mit Hilfe dieser Verkehrsdaten aufgeklärt und weitere Delikte verhindert werden“, so Wendt. Verwiesen wird auf <a href="http://bit.ly/1jtf1Uu">eine Studie des Bundeskriminalamts,</a> die diese Auffassung bestätige. Angezweifelt werde zudem die Qualifizierung der Richter. Diese „sollten eine spezielle Sachkunde nachweisen, bevor sie entscheidungsbefugt sind.“<br />
Gegner der VDS, wie Matthias Spielkamp, Redaktionsleiter von <a href="http://iRights.info">iRights.info,</a> vertreten hingegen den Standpunkt, dass es keine belastbaren Hinweise darauf gebe, dass diese zu einer höheren Aufklärungsrate von Internetdelikten führen würde. Spuren, die zur Ermittlung von Tätern führen können, seien auch ohne VDS ausreichend zu finden. Die Grundrechte der Bürger würden daher unverhältnismäßig einschränkt. Der Generalverdacht, unter den die VDS alle Bürger stelle, sei schädlich für eine demokratische Gesellschaft. Spielkamp verweist auf <a href="http://bit.ly/1jtfmGG">eine vom Max-Planck-Institut durchgeführte Studie,</a> die keinen positiven Effekt durch VDS auf die Bekämpfung und Vermeidung von Internetdelikten feststellen kann.<br />
&nbsp;<br />
<strong>Weiterführende Links:</strong><br />
Urteil des EuGH über die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung: <a href="http://bit.ly/1hbeaZ1">bit.ly/1hbeaZ1</a><br />
EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung (2006/24/EG v. 15. 3. 2006): <a href="http://bit.ly/1lIbmmB">bit.ly/1lIbmmB</a><br />
Interview mit der Rechtsanwältin und Bloggerin Nina Diercks zum EuGH-Urteil: <a href="http://t.co/nUUc0KCPHd">http://t.co/nUUc0KCPHd</a><br />
Bild: Media Initiative ECI /<a href="https://www.youtube.com/watch?v=y2E936k0UW4" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Screenshot Video</a><br />
<img decoding="async" title="Klett-Cotta " alt="Buch-Cover von Marina Weisband " src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x110.png" width="403" height="70" /><br />
&nbsp;</p>
]]></content:encoded>
					
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			</item>
		<item>
		<title>Nina Diercks zum EuGH-Urteil: „Vorratsdatenspeicherung früher oder später wieder auf der Agenda“</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Nicolas Krotz]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 08 Apr 2014 15:59:19 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
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					<description><![CDATA[Die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung (2006/24/EG v. 15. 3. 2006) ist in ihrer jetzigen Form unzulässig, urteilten die Richter des Europäischen Gerichtshofs [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/Vorratsdatenspeicherung01-Skal.jpg"><img decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-139045" alt="Vorratsdatenspeicherung01-Skal" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/Vorratsdatenspeicherung01-Skal.jpg" width="600" height="312" /></a><br />
Die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung (2006/24/EG v. 15. 3. 2006) ist in ihrer jetzigen Form unzulässig, urteilten die Richter des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) heute. Wird es nun eine Neuauflage der Richtlinie auf europäischer Ebene geben? Was bedeutet das Urteil für die politische Situation in Deutschland? Wir haben bei der Rechtsanwältin und Bloggerin Nina Diercks nachgefragt.<br />
Der Prozess vorm EuGH hatte vor allem in Deutschland Aufmerksamkeit auf sich gezogen. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) erklärte zum Amtsantritt, <a href="http://politik-digital.de/juso-vorsitzende-ueckermann-zur-vorratsdatenspeicherung-umdenken-in-der-spd/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">er wolle keinen neuen Gesetzentwurf vorlegen,</a> sondern das Urteil des EuGH abwarten &#8211; im Gegensatz zum Bundesinnenminister Thomas de Maizière, der eine schnelle gesetzliche Neuregelung anstrebte. Ein neuer Gesetzesentwurf wurde erforderlich, da das Bundesverfassungsgericht die geltende Regelung 2010 für verfassungswidrig erklärte. Seitdem scheinen die Parteien das Thema zu umgehen und verweisen auf die EU. Jetzt deutet sich eine Fortsetzung des Konflikts in der Großen Koalition an, da Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) weiterhin eine <a href="http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2014/04/eugh.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">„verfassungsgemäße und mehrheitsfähige Neuregelung“</a> der Vorratsdatenspeicherung anstrebt, wohingegen Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) <a href="http://www.bmjv.de/DE/Home/_doc/_aktuelles_zitat.html;jsessionid=5FF9DB5DAD907157C5ACE3C5F6EAA917.1_cid324?nn=3433226" target="_blank" rel="noopener noreferrer">keine Grundlage für einen neuen Gesetzesentwurf sieht</a>.<br />
Die Rechtsanwältin Nina Diercks beschäftigt sich schon seit längerem mit dem Thema Vorratsdatenspeicherung und betreibt zusammen mit Stephan Dirks eine Anwaltskanzlei sowie den Blog<a href="http://www.socialmediarecht.de/" target="_blank" rel="noopener noreferrer"> Social Media Recht</a>. Dort argumentiert sie für eine juristisch-sachbezogene Vorratsdatenspeicherung in klaren rechtlichen Grenzen. Das heutige Urteil bedeutet ihr zufolge nicht, dass es keine gesetzliche Vorratsdatenspeicherung geben wird. Die große Hürde sei, ein Gesetz vorzulegen, welches dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz genügt.<br />
<strong>politik-digital.de:</strong> Frau Diercks, welche Auswirkungen hat das Urteil auf die nationale Gesetzgebung in der Sache?<br />
<strong>Nina Diercks:</strong> Rein rechtlich betrachtet sind die Auswirkungen des EuGH-Urteils eher als gering einzustufen. Schließlich hatte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) bereits im Jahr 2010 hinsichtlich der deutschen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung (ehem. §§ 113a und 113b TKG) geurteilt, dass die Vorratsdatenspeicherung nicht per se unzulässig, aber die konkrete gesetzliche Ausgestaltung ungenügend ist, damit ein ungerechtfertigter Eingriff durch die Vorratsdatenspeicherung in die Grundrechte der Bürger vorliege und deswegen die Normen verfassungswidrig seien. In Deutschland existiert damit seit fast vier Jahren keine Vorratsdatenspeicherung mehr. Der EuGH erkennt nun quasi selbiges hinsichtlich der EU-Richtlinie. Auch der EuGH erklärte nicht die grundsätzliche Unzulässigkeit der Vorratsdatenspeicherung. Er erklärte vielmehr die Richtlinie für ungültig, da sie nicht präzise genug ausgestaltet gewesen sei, also – wie Juristen sagen würden – die durch die Richtlinien aufkommenden Grundrechtseingriffe nicht hinreichend gerechtfertigt und verhältnismäßig im engeren Sinne gewesen seien.<br />
Politisch wird die Gesetzgebung aber natürlich maßgeblich durch dieses Urteil beeinflusst. Bislang hieß es von Seiten der Regierung, dass vor einem neuen Entwurf zu einem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung die Entscheidung des EuGH abgewartet werden solle. Nun ist das neue Urteil da… und schon konnte man heute auf Twitter lesen, dass die EU zunächst einmal neue Vorgaben machen solle. Deutschland beeinflusst natürlich auch die in der EU entstehenden Richtlinien. Insoweit ist das meines Erachtens am Ende des Tages nur ein Schritt, um die in der Bevölkerung ungeliebte VDS nun nicht sofort selbst wieder auf das Tableau bringen zu müssen – auch wenn diese meiner Meinung nach früher oder später sicher wieder auf der Agenda stehen wird.<br />
<figure id="attachment_139048" aria-describedby="caption-attachment-139048" style="width: 175px" class="wp-caption alignleft"><a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/NDierckskl-cut.jpg"><img decoding="async" class="wp-image-139048 " alt="NDierckskl-cut" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/NDierckskl-cut-305x388.jpg" width="175" height="223" /></a><figcaption id="caption-attachment-139048" class="wp-caption-text">Nina Diercks, Rechtsanwältin und Partnerin bei Dirks &amp; Diercks Rechtsanwälte in Hamburg sowie Gründerin des Social Media Recht Blog</figcaption></figure><br />
<strong>politik-digital.de:</strong> Wird trotz des Urteils eine Umsetzung der VDS durch die Große Koalition in Deutschland möglich?<br />
<strong>Nina Diercks:</strong> Ja. Weder EuGH noch BVerfG haben einen grundsätzlichen und unlösbaren Konflikt mit den Grundrechten gesehen. Beide Gerichte erkennen an, dass es gute Gründe für eine VDS und die damit verbundenen Grundrechtseingriffe geben kann. Derartige Eingriffe müssen aber eben gerechtfertigt sein. Gerechtfertigt sind sie aber nur, wenn sie aufgrund eines Gesetzes erfolgen, das dem sog. Verhältnismäßigkeitsgrundsatz genügt. Ein solches Gesetz bzw. eine solche Richtlinie zu entwerfen, das wäre dann die große Hürde, die es zu nehmen gälte.<br />
Und ich bin mir im Übrigen sicher, wenn sich die Aufregung gelegt hat, dann wird es neue Entwürfe zur Regelung der Vorratsdatenspeicherung geben. Erst auf EU-Ebene und dann auf nationaler Ebene.<br />
&nbsp;<br />
<strong>politik-digital.de:</strong> Wenn die VDS trotzdem umgesetzt werden sollte: Wie sollte die Speicherung dann Ihrer Ansicht nach geregelt werden? Was halten Sie von einem Quick-Freeze-Verfahren, bei dem die Dauer der Speicherung signifikant abgekürzt wird?<br />
<strong>Nina Diercks:</strong> Das ist eine schwierige Frage, auf die es keine einfache Antwort gibt. Natürlich klingt Quick-Freeze toll und verhältnismäßig. Das Problem ist aber, dass ein solches Quick-Freeze zu spät sein kann. Gerade bei Delikten wie dem Identitäts-Diebstahl, das massive Auswirkungen auf die betroffene Person, also den Rechtsverletzten haben kann, kann es sein, dass eine Datenspeicherung in dem Moment, in dem das Delikt realisiert wird schon zu spät ist. Denn zu diesem Zeitpunkt muss nicht mehr zwingend eine zu speichernde und nachzuverfolgende Verbindung gegeben sein. Und die „alten“ Daten (von vor zwei Tagen oder Wochen) sind dann bereits gelöscht. Ich erlebe solche Fälle in der Praxis. Die Betroffenen stehen dann vollkommen rechtsschutzlos da. Ein Ergebnis, dass auch nicht richtig sein kann. Allerdings sind diese Delikte in der öffentlichen Meinung noch nicht sonderlich bekannt.<br />
Lange Rede, kurzer Sinn: Nein, ein Quick-Freeze-Verfahren ist meines Erachtens nicht sinnvoll. Wie lang der Zeitraum der Vorratsdatenspeicherung sein sollte, tja, ich finde sechs Monate gar nicht so schlecht. Aber es ist eine reine Bauchfrage und sehr schwierig zu beantworten. Das BVerfG hatte jedenfalls grundsätzlich nichts an den 6 Monaten auszusetzen. Da befinde ich mich dann wohl in ganz guter Gesellschaft (lächelt).<br />
<strong>politik-digital.de:</strong> Im Hinblick auf die gesamteuropäische Kommunikation, etwa Verbindungsdaten von Deutschland nach Frankreich: Bedarf es einer Regulierung des Themas auf EU-Ebene und wenn ja, wieso?<br />
<strong>Nina Diercks:</strong> Schön wäre das. Und das nicht, weil dann europaweit „geschnüffelt“ werden könnte, sondern weil es europaweit ein einheitliches Schutzniveau gäbe – jedenfalls in der besten aller Welten. Ebenso schön wäre eine globale Regelung für die Eingriffe in die digitalen Grundrechte der Bürger anderer souveräner Staaten. Das Stichwort lautet hier NSA &amp; Co. Also, anders ausgedrückt, wenn man sich auf so etwas wie die UN-Charta des Internetrechts (die Idee stammt von Geesche Jost) einigen könnte. Aber da müssen wir wohl noch ein wenig träumen. Und viele kleine Schritte gehen, damit der Traum irgendwann wahr wird.<br />
<strong>politik-digital.de:</strong> Und ihre ganz persönliche Meinung zu dem Thema?<br />
<strong>Nina Diercks:</strong> Ich finde, ganz unabhängig, wie man nun zur Vorratsdatenspeicherung stehen und ob man einen Sinn in ihr erkennen mag: Das heutige Urteil ist ein Grund zur Freude. Denn es zeigt, dass die Gewaltenteilung funktioniert. Und das ist etwas, was nicht hoch genug geschätzt werden kann.<br />
<strong>Weiterführende Links:</strong><br />
Urteil des EuGH über die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung: <a href="http://bit.ly/1hbeaZ1">bit.ly/1hbeaZ1</a><br />
EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung (2006/24/EG v. 15. 3. 2006): <a href="http://bit.ly/1lIbmmB">bit.ly/1lIbmmB</a><br />
Bilder: oben: <a href="http://www.gulli.com/news/129-vorratsdatenspeicherung-in-rumaenien-verfassungswidrig-2009-10-09" target="_blank" rel="noopener noreferrer">gulli.com</a>; Portät: © Lisa Krechting<br />
<img decoding="async" title="Klett-Cotta " alt="Buch-Cover von Marina Weisband " src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x110.png" width="403" height="70" /><br />
&nbsp;</p>
]]></content:encoded>
					
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			</item>
		<item>
		<title>&#034;Bewusstsein für virtuelles Eigentum fehlt&#034;</title>
		<link>https://www.politik-digital.de/chattranscripte/bewusstsein-fuer-virtuelles-eigentum-fehlt-2360/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Alina Barenz]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 09 Jul 2007 23:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Chattranscripte]]></category>
		<category><![CDATA[David Ziegelmayer]]></category>
		<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[Internetrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Weblog]]></category>
		<category><![CDATA[Blogger]]></category>
		<category><![CDATA[Blogsprechstunde]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>
<b><span class="fett">Am 10. Juli 2007 war der Anwalt David Ziegelmayer
zu Gast in der Blogsprechstunde von politik-digital.de in Kooperation
mit den Blogpiloten. Zum Thema Abmahnungen erklärte er den
richtigen Umgang mit Abmahnungsbescheiden und wie Blogger sich vor
ihnen schützen können.</span></b>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>
<b><span class="fett">Am 10. Juli 2007 war der Anwalt David Ziegelmayer<br />
zu Gast in der Blogsprechstunde von politik-digital.de in Kooperation<br />
mit den Blogpiloten. Zum Thema Abmahnungen erklärte er den<br />
richtigen Umgang mit Abmahnungsbescheiden und wie Blogger sich vor<br />
ihnen schützen können.</span></b><!--break-->
</p>
<p>
<b><b>Moderatorin:</b></b> Hallo und herzlich<br />
willkommen zur Blogsprechstunde, dem Chat von politik-digital.de<br />
und den Blogpiloten. Zum Thema Abmahnungen und Urheberrecht ist<br />
heute David Ziegelmayer zu Gast. Der Rechtsanwalt arbeitet bei der<br />
Kanzlei Lampmann und Behn und schreibt für den kanzleieigenen<br />
<a href="http://www.lampmann-behn.de/blog/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Blog</a>.<br />
Herr Ziegelmayer, kann es losgehen?
</p>
<p>
<b><b>David Ziegelmayer:</b> </b>Bin drin! 
</p>
<p align="center">
<a href="http://www.lampmann-behn.de/blog/" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><img decoding="async" src="http://www.politik-digital.de/salon/photos/ABlogs/ziegelmayer_rechtsanwalt85x.jpg" alt="David Ziegelmayer" border="0" height="120" width="85" /></a><br />
<i>David Ziegelmayer</i>
</p>
<p>
<b>Moderatorin:</b> Unsere Nutzer konnten bereits im Vorfeld Fragen stellen<br />
und bewerten. Die drei Fragen mit den meisten Stimmen eröffnen<br />
den Chat. Hier Nummer eins:
</p>
<p>
<b>ra: </b>Stimmt es, dass immer mehr Rechtsanwälte<br />
sich auf Abmahnungen spezialisieren, weil man damit Geld schneiden<br />
kann und stimmt es, dass das meist eher unterbefähigte Rechtsanwälte<br />
&#8211; aus Not &#8211; machen?
</p>
<p>
<b>David Ziegelmayer:</b> Na, das ist eine Einstiegsfrage. Ich kann in<br />
jedem Fall bestätigen, dass es eine starke öffentliche<br />
Aufmerksamkeit gibt. Sich „auf Abmahnungen zu spezialisieren&quot;<br />
ist im Übrigen nicht so leicht, weil ich die Materien Wettbewerbs-<br />
und Urheberrecht für sehr kompliziert halte &#8211; das gilt vor<br />
allem im prozessualen Bereich. Ob es besonders viele „unterbefähigte&quot;<br />
Anwälte gibt, mag ich nicht beurteilen. Das würde ich<br />
nicht am Rechtsgebiet festmachen. Übrigens: So lukrativ und<br />
einfach wie einige Mandate zum Beispiel im Arbeits- oder Scheidungsrecht<br />
ist dieses Gebiet nicht unbedingt. Ich will auch nicht verheimlichen,<br />
dass Abmahnungen auch eine Geldquelle für kämpferische<br />
Anwälte auf Seiten des Abgemahnten sein können, die ihre<br />
Mandanten oft in aussichtslose Prozesse schicken, weil sie sie in<br />
dem leider weit verbreiteten Glauben bestärken, dass eine „Abmahnung&quot;<br />
an sich schon eine Form von Betrug sei.
</p>
<p>
<b>hoschi:</b> Was halten Sie von dem Vorschlag der Justizministerin<br />
Zypries, dass Abmahnungen nur noch mit 50 Euro zu Buche schlagen<br />
sollen?
</p>
<p>
<b>David Ziegelmayer:</b> Nicht sonderlich viel: Der<br />
Vorschlag kehrt das Schadensrecht um, weil es (in dem eng umgrenzten<br />
Bereich) dem Rechtsinhaber die kompetente Rechtsverfolgung durch<br />
einen Anwalt erschwert, obwohl es sich nach unserem Recht fast immer<br />
um Straftaten handelt. Wenn schon, dann sollte man konsequent sein<br />
und das Urheberrecht, beziehungsweise das Kostenerstattungsrecht,<br />
abschaffen. Es wäre dann auch nicht mehr gerechtfertigt, Anwaltsgebühren<br />
für berechtigte Zahlungsansprüche beim Gegner einzufordern.<br />
Meine Auffassung ist, dass ein solches System dann auch für<br />
alle Rechtsgebiete gelten muss.
</p>
<p>
<b>Smiers: </b>Manchmal hat man den Eindruck, dass Abmahnungen<br />
als Werk des Teufels angesehen werden. Argumente wie „Damit<br />
werden ja nur kleine Unternehmen bestraft&quot; oder „Das<br />
ist nur Umsatzmache von Anwälten, die Abmahnungen um ihrer<br />
selbst Willen versenden&quot; hört man zuweilen. Halten Sie<br />
Abmahnungen für ein legitimes Instrument in unserem juristischen<br />
System? Erfüllt sie überhaupt irgendwelche Aufgaben?
</p>
<p>
<b>David Ziegelmayer:</b> Rechtsgeschichtlich wurde das Instrument zur<br />
Vermeidung von Prozessen konzipiert. Man muss sich klarmachen, dass<br />
dies nach wie vor gilt: Eine Abmahnung ist nichts anderes als die<br />
Aufforderung „Lass es sein&quot;. Sie entlastet den Steuerzahler.
</p>
<p>
<b>hmpf:</b> Wie kann man es denn rechtfertigen, 6000<br />
Euro für das Foto eines einfachen Brötchens zu verlangen<br />
(Stichwort Marions Kochbuch)?
</p>
<p>
<b>David Ziegelmayer:</b> Ich kann mir nicht vorstellen, dass dies verlangt<br />
wird. Richtig ist, dass der Streitwert des Unterlassungsanspruchs<br />
meist über 6000 Euro beträgt. Diesen Betrag muss aber<br />
niemand zahlen, er ist Grundlage für die Berechnung von Anwalts-<br />
und Gerichtsgebühren.
</p>
<p>
<b>Moderatorin:</b> Der Betrag, den der Beklagte zu zahlen hat, liegt also<br />
darunter?
</p>
<p>
<b>David Ziegelmayer:</b> Oh ja: Bei einem Streitwert von 6.000 Euro beträgt<br />
die Anwaltsgebühr etwa 450 Euro, was natürlich auch viel<br />
Geld ist.
</p>
<p>
<b>Kelko:</b> Was kann ich denn tun, wenn ich eine Abmahnung<br />
erhalten habe?
</p>
<p>
<b>David Ziegelmayer:</b> Zum Anwalt gehen&#8230;Aber das meinten Sie wahrscheinlich<br />
nicht. Zu prüfen ist jedenfalls die Berechtigung der Abmahnung<br />
und die Höhe des Gegenstandswertes.
</p>
<p>
<b>abcde: </b>Was passiert mir im Falle, wenn ich gar<br />
nicht auf eine Abmahnung reagiere?
</p>
<p>
<b>David Ziegelmayer:</b> War die Abmahnung unberechtigt wahrscheinlich<br />
nichts. War sie berechtigt, bekommen Sie wahrscheinlich einige Zeit<br />
später eine einstweilige Verfügung durch einen Gerichtsvollzieher<br />
zugestellt.
</p>
<p>
<b>tobias:</b> Kann ich auch für Inhalte abgemahnt<br />
werden, die ich auf fremden Seiten veröffentliche? Zum Beispiel<br />
in Kommentaren? Oder trifft das immer den Verantwortlichen der Seite?<br />
Inwiefern kann man ihn dann haftbar machen?
</p>
<p>
<b>David Ziegelmayer:</b> Als Urheber eines rechtswidrigen Kommentars<br />
sind Sie immer verantwortlich, auch wenn Sie ihn auf fremde Seiten<br />
stellen. Der Betreiber kann als „Störer&quot; haften.
</p>
<p>
<b>nataku:</b> Wann kann denn eine Abmahnung als berechtigt<br />
gelten und wann nicht?
</p>
<p>
<b>David Ziegelmayer:</b> Für die Beantwortung dieser Frage brauchen<br />
Sie wahrscheinlich den Anwalt. Zum Beispiel könnte jemand,<br />
der gar keine Rechte an einem urheberrechtlich geschützten<br />
Werk hat, auch keinen Unterlassungsanspruch geltend machen.
</p>
<p>
<b>abcde: </b>Kommt der Gerichtsvollzieher persönlich<br />
bei einer einstweiligen Verfügung? Was passiert/heißt<br />
das dann für mich?
</p>
<p>
<b>David Ziegelmayer:</b> Der Gerichtsvollzieher kann sich auch einen<br />
Postbeamten als Helfer nehmen, der den Beschluss in Ihren Briefkasten<br />
legt und damit wirksam zustellt. Für Sie bedeutet das, dass<br />
Sie sich ab dem Zeitpunkt der Zustellung an die Verfügung,<br />
beziehungsweise das Verbot, halten müssen, sonst riskieren<br />
Sie ein Ordnungsgeld.
</p>
<p>
<b>Smiers:</b> Bei Abmahnungen geht es häufig um<br />
Bildmaterial. Sollten die Ersteller dieser Bilder nicht ein Interesse<br />
daran haben, dass ihr Material verbreitet wird, beispielsweise wenn<br />
es sich um Stars handelt? Linux wird ja auch immer beliebter, das<br />
zeigt ja, dass Informationsfreiheit auch dem Produkt hilft.
</p>
<p>
<b>David Ziegelmayer:</b> Die Politik der Berechtigten ist oft sehr verschieden.<br />
Ein Hersteller eines Artikels wird sich wahrscheinlich freuen, wenn<br />
die Produktbilder verbreitet werden. Er kann seine Meinung aber<br />
auch von einem Tag auf den anderen ändern und die Verbreitung<br />
verbieten lassen. Daher sollte man sich bei der Übernahme von<br />
Bildern nie darauf verlassen, dass es „schon niemanden stören&quot;<br />
wird, solange man nichts schriftlich hat.
</p>
<p>
<b>Moderatorin:</b> Noch mal ganz allgemein zur Veröffentlichung von<br />
Fotos:
</p>
<p>
<b>Halloween:</b> Welche Fotos darf ich denn auf meinem<br />
Blog veröffentlichen, welche nicht?
</p>
<p>
<b>Norbert: </b>Darf ich Fotos von Freunden und Bekannten<br />
veröffentlichen? Was muss ich dabei beachten?
</p>
<p>
<b>David Ziegelmayer:</b> Grundsätzlich darf ich nur „Lichtbilder&quot;<br />
(so nennt es das Gesetz) veröffentlichen, an denen ich das<br />
Recht zur Veröffentlichung besitze. Kommt es zum Streit, trifft<br />
die Beweislast dafür, dass die Verwendung berechtigt erfolgte,<br />
immer den Verbreiter.
</p>
<p>
<b>katzeshakira:</b> Ist es legal, beim Verkauf von Markenwaren<br />
bei Internetkaufhäusern die Bilder der Hersteller zu nutzen?<br />
Macht es einen Unterschied, ob das Neu- oder Gebrauchtware ist?<br />
Mir ist aufgefallen, dass das bei Ebay häufig so gemacht wird,<br />
und ich ärger mich dann immer, dass ich mühselig meine<br />
Bildchen knipse und hochlade.
</p>
<p>
<b>David Ziegelmayer:</b> Die Abbildung eines Produktes könnte dann<br />
illegal sein, wenn es sich bei dem Produkt selbst um ein geschütztes<br />
„Werk&quot; handelt. Das müsste man im Einzelfall prüfen.<br />
Jedenfalls sind Ihre Knipsbildchen ebenfalls automatisch geschützt<br />
und niemand darf sie „klauen&quot;.
</p>
<p>
<b>hanno: </b>Reicht es denn, wenn ich mir mündlich<br />
zusichern lasse, dass ich ein Foto veröffentlichen darf, oder<br />
muss ich da was Schriftliches haben?
</p>
<p>
<b>David Ziegelmayer:</b> Stellen Sie sich vor, Sie sitzen vor einem Richter<br />
und erzählen ihm, dass Ihr Bekannter Ihnen die Verwendung seines<br />
Fotos mündlich erlaubt hat. Er bestreitet das. Dann haben Sie<br />
Pech gehabt.
</p>
<p>
<b>teichtier: </b>Wie sieht es denn mit der Verlinkung<br />
von YouTube-Videos aus, also keine selbst gedrehten Filme, sondern<br />
Musikvideos und ähnliches? Verstößt das nicht auch<br />
gegen das Urheberrecht?
</p>
<p>
<b>David Ziegelmayer:</b> Ich halte es jedenfalls für sehr bedenklich,<br />
auf eigenen Seiten YouTube-Fenster einzubauen, die auf urheberrechtlich<br />
geschütztes Material verweisen. Sofern ich mir nicht sicher<br />
bin, dass das Video geschützt ist, sollte ich es (auch nicht<br />
über bebilderte Links) zugänglich machen.
</p>
<p>
<b>Smiers:</b> Werden (auch unberechtigte) Abmahnungen<br />
nicht auch von Unternehmen genutzt, um ihren Wettbewerbern zu schaden?<br />
Gerade wenn große Unternehmen kleine abmahnen, können<br />
sie so die Kosten ihrer Konkurrenten in die Höhe treiben, denn<br />
zumindest befassen muss man sich ja mit der Abmahnung. Kann man<br />
da als kleines Unternehmen etwas gegen machen?
</p>
<p>
<b>David Ziegelmayer:</b> Es ist korrekt, dass das Wettbewerbsrecht ein<br />
wenig nach dem Prinzip „Die Großen fressen die Kleinen&quot;<br />
funktioniert und die Unternehmen mit gefüllter Kriegskasse<br />
ordentlich zulangen. Man muss aber auch bedenken, dass große<br />
Unternehmen oft die Innovationsträger sind. Außerdem<br />
bietet das Gesetz in bestimmten Fällen die Möglichkeit<br />
an, Streitwerte mit Rücksicht auf den Angegriffenen zu senken.<br />
Grundsätzlich ist aber beim Streitwert das Interesse des „Großen&quot;<br />
zu berücksichtigen, so dass es zum Beispiel bei großen<br />
Markenrechtsinhabern zu horrenden Streitwerten kommt. Das ist letztlich<br />
eine politische Frage.
</p>
<p>
<b>Moderatorin:</b> Zum Thema Streitwert:
</p>
<p>
<b>Alter Hasse:</b> Ist es richtig, dass durch die Abgabe<br />
einer modifizierten Unterlassungserklärung mit mit dem Zusatz<br />
„ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, aber rechtsverbindlich“<br />
und ohne Übernahme irgendwelcher Kosten der Streitwert stark<br />
gesenkt werden kann, da es nicht mehr um die Urheberrechtsfrage<br />
sondern nur noch um die Rechtmäßigkeit der Abmahnung<br />
und deren Gebühren geht? Würde dann in so einem Fall immer<br />
noch der fliegende Gerichtsstand gelten, oder müsste die Abmahnerseite<br />
ihre Forderungen am Wohnsitz des Beklagten einklagen?
</p>
<p>
<b>David Ziegelmayer:</b> Das ist so nicht korrekt. Eine solche Unterlassungserklärung<br />
würde die Wiederholungsgefahr und damit die Möglichkeit<br />
eines Eilverfahrens beseitigen, aber nichts am Gegenstands- bzw.<br />
Streitwert „der Abmahnung&quot; ändern. Das Gericht wird<br />
in einer Gebührenklage dann prüfen, welcher Gegenstandswert<br />
gerechtfertigt war. Für die Gebührenklage gilt (im Internet)<br />
der „fliegende Gerichtsstand&quot;.
</p>
<p>
<b>Moderatorin:</b> Mal ein Schwenk zum Thema Urheberrechtsreform:
</p>
<p>
<b>castrop:</b> Was ändert sich mit der Urheberrechtsreform<br />
für den Verbraucher? Darf ich noch Privatkopien ziehen?
</p>
<p>
<b>David Ziegelmayer:</b> Dieser Grundsatz soll mit dem bevorstehenden<br />
„Zweiten Korb&quot; der Reform nicht angetastet werden, wird<br />
er aber doch. Denn das Gesetz erlaubt keine Umgehung von „wirksamen&quot;<br />
Kopierschutzmaßnahmen. Was das ist, wissen die Juristen wohl<br />
selbst noch nicht so genau.
</p>
<p>
<b>CC: </b>Ist das Urheberrecht &#8211; auch in seiner überarbeiteten<br />
Form &#8211; nicht hoffnungslos veraltet? Das Internet ist ein freies<br />
Medium, was spricht dagegen, auch alle Inhalte frei nutzbar zu machen?
</p>
<p>
<b>David Ziegelmayer:</b> Da sind wir schon wieder bei der Politik. Alle<br />
gesetzgeberischen Maßnahmen (von der 50-Euro-Klausel mal abgesehen)<br />
und politischen Absichtserklärung („G8&quot;) deuten<br />
in die entgegengesetzte Richtung. Natürlich besteht vor allem<br />
unter den privaten Web 2.0 Nutzern das Wunschdenken nach einer gleichsam<br />
kommunistischen Internetordnung, wo alles für alle frei verfügbar<br />
ist. Mir hat aber noch keiner erklärt, wer die Inhalte, die<br />
kreativ geschaffen werden, bezahlen soll.
</p>
<p>
<b>Moderatorin:</b> Eine Nachfrage zu einem rechtlichen Begriff:
</p>
<p>
<b>hanno:</b> Was versteht man denn unter einem „fliegenden<br />
Gerichtsstand?&quot;
</p>
<p>
<b>David Ziegelmayer:</b> Das Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb und<br />
die Zivilprozessordnung definieren den Gerichtsstand dort, wo eine<br />
unerlaubte (Wettbewerbs-) Handlung begangen wurde. Im Internet wird<br />
die Handlung regelmäßig in ganz Deutschland begangen.<br />
Der Anspruchssteller oder Kläger kann sich also sein Gericht<br />
aussuchen und zum Beispiel von Köln nach Hamburg „fliegen&quot;,<br />
was manchmal taktische Vorteile bietet.
</p>
<p>
<b>muh:</b> „Keine Umgehung von „wirksamen&quot;<br />
Kopierschutzmaßnahmen&quot;&#8230;In Finnland gab es ein Urteil,<br />
dass die DVD-Verschlüsselung (DeCSS) nicht mehr wirksam ist,<br />
da sie jedes Programm umgehen kann. Ist dann in Deutschland diese<br />
Kopierschutzmaßnahmen noch gültig?
</p>
<p>
<b>David Ziegelmayer:</b> Ganz ehrlich: Keine Ahnung.
</p>
<p>
<b>Smiers:</b> Nur wenn ein Urheber die „Früchte&quot;<br />
seiner Arbeit genießen kann, besteht ein Anreiz, Urheber zu<br />
sein &#8211; sollte das Urheberrecht nicht aus diesem Grund noch strikter<br />
sein?
</p>
<p>
<b>David Ziegelmayer:</b> Das ist der Gegenpol zu dem oben skizzierten<br />
Wunsch nach freier Verfügbarkeit geistigen Eigentums. Ich denke,<br />
irgendwo muss ein Ausgleich geschaffen werden. Das Urheberrecht<br />
ist bei uns bereits sehr strikt und urheberfreundlich. Ich halte<br />
es deshalb für wichtig, dass ein Bewusstsein für „virtuelles&quot;<br />
Eigentum entsteht. Da ist die Welt aber komplett gespalten.
</p>
<p>
<b>anonym: </b>Ich finde raus, dass ein Leser meines<br />
Blogs Teile meiner Einträge übernimmt, ohne dabei eine<br />
Quelle anzugeben. Was kann ich tun?
</p>
<p>
<b>David Ziegelmayer:</b> Wenn die Beiträge in Ihrem Blog eine gewisse<br />
„Schöpfungshöhe&quot;, also Kreativität erkennen<br />
lassen, wird man davon ausgehen können, dass Ihre Einträge<br />
ohne besonderen Hinweis urheberrechtlich geschützt sind. Dann<br />
haben Sie in jedem Fall den Anspruch auf die Angabe der Quelle.<br />
Ihre Ansprüche gehen aber noch weit darüber hinaus: Sie<br />
könnten dem Content-Dieb die Benutzung untersagen lassen. Das<br />
Mittel der Wahl wäre dann die Abmahnung, ob mit oder ohne Anwalt.
</p>
<p>
<b>Moderatorin:</b> Eine englische Frage. Für die deutschen Nutzer:<br />
Wie sieht es mit Copyright und Photoshop aus? Verliert ein Fotograf<br />
die Rechte an seinem Bild, wenn ein Designer dieses Foto für<br />
künstlerische Zwecke verwendet (und verfremdet)?
</p>
<p>
<b>Steven: </b>Hello David. (Sorry in English) How about<br />
copyrights and photoshopping? Does a photographer lose its rights,<br />
when a designer uses its photo for art purposes?
</p>
<p>
<b>David Ziegelmayer:</b> Only if he creates a whole new artwork. It&#8217;s<br />
not enough to just &quot;use&quot; a picture that doesn&#8217;t belong<br />
to you. Ähem, so is my English. [Übersetzung:Nur wenn<br />
er ein neues Kunstprodukt erschafft. Es reicht nicht aus, nur ein<br />
Bild zu „benutzen“, dass dir nicht gehört.]
</p>
<p>
<b>tobias:</b> Wie ausführlich muss das Impressum<br />
auf meinem Blog sein?
</p>
<p>
<b>David Ziegelmayer:</b> Das ist durch das Telemediengesetz in Paragraph<br />
§5 vorgegeben, der eine ganze Reihe von Voraussetzungen aufzählt.<br />
Der gilt allerdings nur für geschäftsmäßige,<br />
in der Regel entgeltliche Dienste. Ob das Blog dazu gehört,<br />
müsste man prüfen. Werbebanner könnten schon dafür<br />
sprechen.
</p>
<p>
<b>Moderatorin:</b> Zurück zum Thema Abmahnungen:
</p>
<p>
<b>Carnia:</b> Die abmahnenden Anwälte behaupten<br />
ja immer, dass ihre Software fehlerfrei ist. Nun liest man aber<br />
immer wieder von Abmahnungen, die nicht stimmen können. Die<br />
Beschuldigten können es nach der langen Zeit, die zwischen<br />
Tat und Abmahnung liegen(Monate) nicht beweisen, dass sie nie was<br />
Unrechtes getan haben. Wie soll, beziehungsweise kann man sich dagegen<br />
wehren?
</p>
<p>
<b>David Ziegelmayer:</b> Ich bin mir nicht ganz sicher, ob ich die Frage<br />
verstanden habe, aber: Wenn der geschilderte Sachverhalt in einer<br />
Abmahnung frei erfunden ist, ist sie wahrscheinlich unberechtigt.<br />
Es gibt dann für den Betroffenen sogar die Möglichkeit,<br />
den Spieß umzudrehen und den Abmahner in ein Verfahren zu<br />
ziehen. Dort muss der Anspruchsteller beweisen, dass Sie als Abgemahnter<br />
irgendwann irgendwas falsch gemacht haben.
</p>
<p>
<b>abcde:</b> Muss man denn immer mit einem Gerichtsverfahren<br />
rechnen, wenn man die Abmahnung ignoriert?
</p>
<p>
<b>David Ziegelmayer:</b> Ja.
</p>
<p>
<b>Hadron:</b> Abmahnung als Geschäftsmodell: 50.000<br />
bis 70.000 Abmahnungen, aber genau null einstweilige Verfügungen<br />
und nicht einmal zehn Gerichtsverhandlungen. Macht da die 50 Euro-Deckelung<br />
nicht doch Sinn? Einfach um einen Missbrauch des Rechtsmittels Abmahnung<br />
zu verhindern?
</p>
<p>
<b>David Ziegelmayer:</b> Was hätte das zur Folge? Ich kenne Rechteinhaber,<br />
die freundliche E-Mails an die Verletzer geschrieben haben und dafür<br />
ausgelacht wurden. Kommt die 50-Euro-Regelung, wird es vielleicht<br />
mehr freundliche E-Mails, aber sicher auch mehr einstweilige Verfügungen<br />
geben, weil Abmahnungen von normalen Menschen (leider zu Unrecht)<br />
nicht so ernst genommen werden wie Abmahnungen von Anwälten.<br />
Zu dem „Geschäftsmodell&quot;: Jede Abmahnung birgt die<br />
Gefahr einer negativen Feststellungsklage und Haftungsrisiken für<br />
den Anwalt.
</p>
<p>
<b>hobbykellner: </b>Was halten Sie eigentlich von Bloggern,<br />
die sich gegen Abmahnungen wenden und öffentlich darüber<br />
schreiben, zum Beispiel auf dem <a href="http://abmahnung.blogger.de/" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><br />
Abmahnblog</a>?
</p>
<p>
<b>David Ziegelmayer:</b> Die Meinungsfreiheit ist grundgesetzlich garantiert<br />
und ich freue mich immer über Diskussionen zu dem Thema. Auch<br />
ist es manchmal sinnvoll, wenn so genannte „Abmahn-Opfer&quot;<br />
sich austauschen. Man sollte nur nicht vorschnell dazu neigen, gleich<br />
jede Abmahnung in die öffentliche Diskussion zu zerren. War<br />
die Abmahnung nämlich berechtigt, wird man sich Einigungsmöglichkeiten<br />
verbauen. Wer es darauf ankommen lassen will, braucht viel Zeit<br />
und Geld.
</p>
<p>
<b>Moderatorin:</b> Uns haben auch einige allgemeinere Fragen zum Internetrecht<br />
erreicht:
</p>
<p>
<b>snob:</b> Kann ich die Grafik von Google-Maps als<br />
„Kamerafahrt&quot; in einen gewerblichen Werbetrailer (Video)<br />
einbauen?
</p>
<p>
<b>David Ziegelmayer:</b> Erst kürzlich hat das Landgericht München<br />
entschieden, dass solche Karten urheberrechtsfähig sind. Kann<br />
sein, dass es Google nicht juckt, wenn Sie so etwas tun. Kann aber<br />
auch nicht sein &#8211; und dann wird es wieder teuer.
</p>
<p>
<b>hobbykellner: </b>Was kann mir denn passieren, wenn<br />
ich nicht meinen vollen Namen im Impressum angeben &#8211; oder erst gar<br />
keines anlege?
</p>
<p>
<b>David Ziegelmayer:</b> Wenn Sie ein Anbieter sind,<br />
der unter das Telemediengesetz (siehe oben) fällt, drohen Ihnen<br />
Bußgelder. Aber auch Wettbewerber oder zum Beispiel die Verbraucherzentralen<br />
könnten sich daran stören und Sie &#8211; was sonst &#8211; abmahnen.
</p>
<p>
<b>Moderatorin:</b> Anmerkung zur nächsten Frage: Doppelter Opt-In<br />
bedeutet, dass man die Anmeldung zu einem E-Mail-Newsletter oder<br />
einem ähnlichen Dienst bestätigen muss, in dem man eine<br />
Mail mit einem Aktivierungslink erhält.
</p>
<p>
<b>newsletter:</b> Seitdem unser Newsletter vor Jahren<br />
auf Double-Opt-In umgestellt wurde, sind die Wachstumsraten auf<br />
ein eher enttäuschendes Maß zurückgegangen. Wie<br />
streng muss man sich heutzutage an Double-Opt-In im Medien-Newsletter-Bereich<br />
halten? (Wir versenden keine gewerblichen Sachen)
</p>
<p>
<b>David Ziegelmayer:</b> Das Double-Opt-In ist die sicherste Möglichkeit,<br />
sich vor Angriffen von Wettbewerbern oder Privaten wegen unerbetener<br />
Werbung zu schützen. Wenn Sie es nicht einsetzen, können<br />
Sie ohne Verifikation des Abonnenten nie sicher sein, ob nicht Dritte<br />
Ihren Dienst manipulieren.
</p>
<p>
<b>katzeshakira:</b> Wie ist <a href="http://de.wikisource.org/wiki/Hauptseite" target="_blank" rel="noopener noreferrer">WiKisource</a><br />
zu betrachten; darf man diese Quellen bedenkenlos in eigenen Blogs<br />
oder auf eigenen Seiten zitieren?
</p>
<p>
<b>David Ziegelmayer:</b> Auch hier gilt: Sie können gerne jeder<br />
„offenen Lizenz&quot; im Netz trauen. Wenn sich aber irgendwann<br />
ein Rechteinhaber meldet und sagt, dass er solche Lizenzen nie erteilt<br />
hat, stehen Sie im Regen. Sie können dann höchstens versuchen,<br />
sich bei Wikisource schadlos zu halten. Ich würde keiner Lizenz<br />
trauen, solange ich die Kette bis zum Urheber nicht kenne.
</p>
<p>
<b>moko: </b>Noch eine Frage zu den Abmahnungen wegen<br />
Urheberrechtsverletzung. Ist nach Zahlung und Abgabe der Unterlassungserklärung<br />
weiteres zu erwarten ? Beides fristgerecht erfolgt.
</p>
<p>
<b>David Ziegelmayer:</b> Nur dann, wenn Sie sich nicht an diese Erklärung<br />
halten und denselben Verstoß erneut begehen. Dann müssen<br />
Sie an den Abmahnenden eine hohe Vertragsstrafe zahlen.
</p>
<p>
<b>Smiers: </b>Darf man in seinem Online-Shop die Preise<br />
von Wettbewerbern nennen?
</p>
<p>
<b>David Ziegelmayer:</b> Die Frage ist mir etwas zu<br />
pauschal. Vielleicht sagt Ihnen das Stichwort „Baumarktkrieg&quot;<br />
(„20 Prozent auf alles, gehen Sie nicht zur Konkurrenz“<br />
et cetera&#8230;) etwas. Eine vergleichende Werbung ist grundsätzlich<br />
zulässig, muss aber nachvollziehbar sein und darf den Wettbewerber<br />
nicht verunglimpfen. Die Nennung eines ganz bestimmten Wettbewerbers<br />
bei Preisvergleichen halte ich für bedenklich.
</p>
<p>
<b>Moderatorin:</b> Und zum Schluss noch eine Frage zum<br />
<a href="http://www.lampmann-behn.de/blog/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Kanzlei-Blog</a>:
</p>
<p>
<b>d_sauer: </b>Wie ist Ihre Anwaltskanzlei eigentlich<br />
auf die Idee gekommen, ein Blog zu starten? Wie wird das von Ihren<br />
Klienten aufgenommen?
</p>
<p>
<b>David Ziegelmayer:</b> Wir wollten auch ins Web 2.0. Im Ernst: Ich<br />
schreibe gerne, bin manchmal Journalist und will mich mitteilen.<br />
Wie andere Blogger auch. Viel Feedback von eigenen Mandanten bekommen<br />
wir nicht. Es sind eher „externe&quot; Leser. Aber manchmal<br />
ergibt sich natürlich ein Mandat.
</p>
<p>
<b>Moderatorin:</b> Das waren schon wieder 60 Minuten<br />
Blogsprechstunde. Danke an alle für die vielen Fragen und danke<br />
natürlich an Herrn Ziegelmayer für die Antworten. Am nächsten<br />
Dienstag gibt es an dieser Stelle Tipps für Blog-Neulinge von<br />
Thomas Praus, der unter anderem bei <a href="http://www.stylewalker.net/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">stylewalker.net</a><br />
und dem <a href="http://www.meinungsmacherblog.de/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">meinungsmacherblog</a><br />
bloggt: 17. Juli von 16.00 bis 17.00 Uhr. Das letzte Wort für<br />
heute hat David Ziegelmayer
</p>
<p>
<b>David Ziegelmayer:</b> Danke für die Einladung.<br />
Meine Finger kommen jetzt in warmes Wasser.</p>
]]></content:encoded>
					
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		<item>
		<title>&#034;Missbrauch wird Tür und Tor geöffnet&#034;</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Alina Barenz]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 21 May 2007 23:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Chattranscripte]]></category>
		<category><![CDATA[Blogger]]></category>
		<category><![CDATA[Blogsprechstunde]]></category>
		<category><![CDATA[Udo Vetter]]></category>
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		<guid isPermaLink="false">https://www.politik-digital.de/uncategorized/missbrauch-wird-tuer-und-tor-geoeffnet-492/</guid>

					<description><![CDATA[<p>
<b><span class="fett"> Udo Vetter, Lawblogger und Strafverteidiger,
war am 22. Mai zu Gast im tagesschau-Chat in Kooperation mit politik-digital.de.
Der Anwalt chattete über Abmahnungen, Impressumspflicht und
das staatliche Ausschnüffeln von Privatcomputern.</span></b>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>
<b><span class="fett"> Udo Vetter, Lawblogger und Strafverteidiger,<br />
war am 22. Mai zu Gast im tagesschau-Chat in Kooperation mit politik-digital.de.<br />
Der Anwalt chattete über Abmahnungen, Impressumspflicht und<br />
das staatliche Ausschnüffeln von Privatcomputern.</span></b><!--break-->
</p>
<p>
<b><b><b>Moderator:</b></b></b> Liebe<br />
Blogger, Abgemahnte und Politik-Interessierte, herzlich willkommen<br />
zum tagesschau-Chat. Udo Vetter, Anwalt für Strafrecht aus<br />
Düsseldorf, ist heute unser Chat-Gast. Er bloggt auf www.lawblog.de<br />
und hat die juristischen Probleme im Netz im Blick. Herr Vetter<br />
chattet aus Düsseldorf, Guten Tag dahin und die Frage, können<br />
wir beginnen?<a href="http://www.lawblog.de/" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><img decoding="async" src="http://www.politik-digital.de/salon/photos/ABlogs/uvetter_85.jpg" alt="Udo Vetter" align="right" border="0" height="114" width="85" /></a>
</p>
<p>
<b><b>Udo Vetter:</b></b> Hallo allerseits, von mir aus kann<br />
es losgehen.
</p>
<p>
<b><b>Moderator:</b></b> So und jetzt muss doch noch eine Bemerkung vorab kommen:<br />
Ich sehe schon an den bereits aufgelaufenen Fragen, das es viele<br />
verschiedene Themen werden. Wir werden wohl ein bisschen zwischen<br />
den Themen springen, wenn es nicht anders geht. Also trotzdem bitte<br />
Ihre Fragen stellen, auch wenn wir das Thema vielleicht schon mal<br />
gestreift haben. Los geht’s damit:
</p>
<p>
<b>lawlaie:</b> Wie kam die Idee, ein Weblog über<br />
Juristenthemen zu machen? Hätten Sie gedacht, dass das tatsächlich<br />
jemanden interessiert?
</p>
<p>
<b>Udo Vetter:</b> Mein Traumberuf war Journalist. Heute Schriftsteller.<br />
Da waren Weblogs natürlich eine tolle Möglichkeit, Juristerei<br />
und Schreiben zu verbinden. Die heutige Resonanz hätte ich<br />
jedoch nicht erwartet.
</p>
<p>
<b>Kai Neahnung:</b> Inwieweit kann man sich in einem<br />
Blog negativ über Andere äußern? Fällt das<br />
alles unter „Meinungsfreiheit“?
</p>
<p>
<b>Udo Vetter:</b> Man sollte nie etwas schreiben, was man einem anderen<br />
nicht auch ins Gesicht sagen würde. Das Internet ist kein rechtsfreier<br />
Raum.
</p>
<p>
<b>asdf_: </b>Wie häufig kommt es vor, dass Blogger<br />
sich durch das Veröffentlichen „verdächtiger“<br />
Inhalte vor Gericht verantworten müssen?
</p>
<p>
<b>Udo Vetter:</b> Ich hatte heute die Anfrage einer amerikanischen Professorin.<br />
Sie vergleicht deutsche und amerikanische Weblogs. Ich habe ihr<br />
erklärt, dass von Seiten der öffentlichen Hand eigentlich<br />
wenig Repression festzustellen ist. Streit unter Privatleuten ist<br />
ein anderes Thema. Da wird natürlich viel geholzt.
</p>
<p>
<b>ck:</b> Ist es schon vorgekommen, dass sich Mandanten<br />
bei Ihnen beschwert haben, dass Ihr Fall im lawblog behandelt wurde<br />
oder bekommen die das gar nicht mit?
</p>
<p>
<b>Udo Vetter:</b> Nein, weil ich darauf achte, die Interessen der Mandanten<br />
zu schützen. Ich hatte nur schon Fragen: „Wann taucht<br />
mein Fall mal im lawblog auf?“
</p>
<p>
<b>Robin:</b> Guten Tag, kann ich öffentlich eine<br />
Firma (mit Namen) kritisieren, wenn die gemachten Angaben/Vorwürfe<br />
sachlich korrekt und beweisbar sind?
</p>
<p>
<b>Udo Vetter:</b> Wenn die Behauptungen beweisbar sind, grundsätzlich<br />
ja. Hinzu kommen muss noch ein Interesse der Öffentlichkeit,<br />
zum Beispiel das Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit<br />
über unlautere Geschäftsmethoden. Nur so in der Mülltonne<br />
wühlen und fremden Schmutz ins Licht zerren, das geht allerdings<br />
nicht.
</p>
<p>
<b>Pollux:</b> In der letzten Zeit höre ich oft<br />
von Firmen, die mit Klagen drohen und sich dabei an Personen wenden,<br />
die anhand ihrer IP-Adressen (Adressen von Computern im Internet,<br />
Anm. der Redaktion) identifiziert wurden. Das bedeutet ja, dass<br />
der jeweilige ISP (Internet Service Provider z.B. Telekom, Arcor<br />
usw., Anm. der Redaktion) diese Daten an Dritte herausgegeben haben<br />
muss, schon vor einem Verfahren. Ist das legal?
</p>
<p>
<b>Udo Vetter:</b> Nein, Internetprovider dürfen Privaten nicht mitteilen,<br />
welcher Computer hinter einer IP-Adresse steckt. Bisher. Für<br />
die Urheberrechtsverletzungen wird ein privater Auskunftsanspruch<br />
gerade ins Gesetzesform gegossen.
</p>
<p>
<b><b>Moderator:</b></b> Wie weit soll der gehen? Ist das Ihrer Ansicht nach<br />
gerechtfertigt?
</p>
<p>
<b>Udo Vetter:</b> Ohne Überprüfung durch einen Richter halte<br />
ich das für puren Wahnsinn. Damit wäre ein wichtiger Teil<br />
des Fernmeldegeheimnisses dahin. Außerdem wird Missbrauch<br />
Tür und Tor geöffnet.
</p>
<p>
<b>Christoph_Z:</b> Nachtrag zur Frage von Pollux: Wer<br />
ist denn auskunftsberechtigt?
</p>
<p>
<b>Udo Vetter:</b> Die Rechteinhaber sollen glaubhaft machen müssen,<br />
dass über eine bestimmte IP urheberrechtlich relevantes Material<br />
angeboten wurde. Glaubhaft machen ist ein relativer Begriff. Schon<br />
heute ist kaum nachvollziehbar, wie die Rechteinhaber an ihre Informationen<br />
gekommen sind.
</p>
<p>
<b>Pollux:</b> Gilt diese Änderung dann auch rückwirkend?<br />
Wird diese Vorgehen dann nachträglich legalisiert?
</p>
<p>
<b>Udo Vetter:</b> Nein, eine Rückwirkung sieht das Gesetz nicht<br />
vor. Dass es trotzdem versucht wird, ist natürlich nicht ausgeschlossen.
</p>
<p>
<b>Bernardo:</b> Können Sie eine Rechtsprechungstendenz<br />
in Deutschland ausmachen? Man hört hier und da von Firmen,<br />
die lieber im Bundesland XY klagen (auf Blogs bezogen), obwohl der<br />
Firmensitz sich dort gar nicht befindet.
</p>
<p>
<b>Udo Vetter:</b> Es gibt eine Tendenz. Das Landgericht Hamburg und das<br />
Landgericht Berlin werden von Leuten, die sich verunglimpft sehen,<br />
gern in Anspruch genommen.
</p>
<p>
<b>Cicero:</b> Habe ich irgendeine rechtliche Möglichkeit,<br />
von meinem Provider zu erfahren, wann und an wen er möglicherweise<br />
personenbezogene Daten von mir abgegeben hat?
</p>
<p>
<b>Udo Vetter:</b> Es gibt einen Auskunftsanspruch nach dem Bundesdatenschutzgesetz.<br />
Den kann man mit einem Brief geltend machen. Allerdings sollte man<br />
nicht damit rechnen, dass man eine Antwort über Anfragen der<br />
Staatsanwaltschaft / Polizei erhält.
</p>
<p>
<b>Hadron:</b> Wie und wer legt bei einem gerichtlichen<br />
Mahnverfahren (Widerspruch bei Mahnbescheid) den Gerichtsort fest?<br />
Und kann man gegebenenfalls den Gerichtsort an seinen Wohnort verlegen?
</p>
<p>
<b>Udo Vetter:</b> Der Gerichtsstand ist normalerweise der Wohnsitz des<br />
Beklagten. Bei Internetsachen wird aber meist der &quot;fliegende<br />
Gerichtsstand &quot; bejaht. Mit dem Argument, zuständig sei<br />
jedes Gericht, wo die Seite (theoretisch) aufrufbar ist.
</p>
<p>
<b>Donnerhacke:</b> Es gibt ja immer mehr Personen, die<br />
ihre Netzgeschichte nicht mehr wahr haben wollen. Rechtlich gesehen<br />
haben die Forderungen nach Löschung ja wenig Substanz, technisch<br />
gesehen ist die Löschung global undurchführbar. Sollte<br />
man das Internet so umbauen, wie sich einige Leute das aus privatem<br />
Interesse wünschen? Sollte man Archive verbieten?
</p>
<p>
<b>Udo Vetter:</b> Ich weiß, dass viele mit ihrer Internethistorie<br />
unzufrieden sind. Aber ist das ein Grund, diese technologische Revolution,<br />
die unser aller Leben verändert und verändern wird, wieder<br />
in den Busch zu kloppen? Ich meine nicht.
</p>
<p>
<b>pixeltransfer:</b> Wie stoppt man Anwälte, die<br />
sich auf das Abmahnen spezialisiert haben wie Kopfgeldjäger<br />
und früher Raubritter?
</p>
<p>
<b>Udo Vetter:</b> Es gibt bald ein Gesetz, wonach bei Urheberrechtsverletzungen<br />
im Bagatellbereich die Abmahnung nur 50 Euro kosten soll. Ansonsten<br />
bleibt es beim beklagten Raubrittertum. Fragen Sie gegebenenfalls<br />
Ihren Bundestagsabgeordneten.
</p>
<p>
<b>Moderator:</b> Nachfrage von Donnerhacke, die ich mal hinsichtlich<br />
des Chats beantworte:
</p>
<p>
<b>Donnerhacke:</b> Ich rede z.B. von dem Chat, der hier<br />
auch im Archiv auftauchen wird. Soll der nachträglich zensierbar<br />
sein?
</p>
<p>
<b>Moderator:</b> Wir redigieren die Chat-Protokolle, aber zensieren nicht.<br />
Es gab nur einen einzigen Chat meiner Erinnerung nach, bei dem wir<br />
nachträglich was geändert haben. Das war mit Finanzminister<br />
Eichel, der hatte sich ziemlich unklar ausgedrückt. Und das<br />
war ein bisschen börsenrelevant. Ging um den Dollar-Euro-Kurs.
</p>
<p>
<b>Udo Vetter:</b> Zensur macht immer der Staat. Ansonsten ist jeder Seitenbetreiber<br />
frei, was er mit den Inhalten bei sich macht. Wem das nicht gefällt,<br />
der kann es ja auf seine Seite schreiben.
</p>
<p>
<b>Pete:</b> Hatten Sie schon einmal die Möglichkeit,<br />
mit solchen „Raubrittern“ persönlich in der Kantine<br />
zu plaudern? Und haben Sie Angst, dass durch so etwas Ihr ganzer<br />
Berufsstand an Ansehen verliert?
</p>
<p>
<b>Udo Vetter:</b> Die Raubritter sind meist ganz umgängliche Menschen.<br />
Ich kenne Leute, die meinen, dass der Berufsstand mehr Ansehen durch<br />
engagierte Strafverteidiger verliert. Deshalb halte ich mal zurück.
</p>
<p>
<b>MikaX:</b> Warum darf ich keine (Ab)Mahnschreiben<br />
veröffentlichen, es würde doch bei Identifizierung von<br />
Serientätern helfen?
</p>
<p>
<b>Udo Vetter:</b> Ob man etwas veröffentlichen darf, hängt<br />
immer von den Umständen des Einzelfalls ab. Ansonsten wird<br />
ja schon ein zentrales Abmahnregister bei Gerichten gefordert. Man<br />
will den Leuten auf die Spur kommen, denen es nicht um die Sache<br />
geht, sondern ums Geld. Aber das wäre dann nur wieder eine<br />
Kartei mehr.
</p>
<p>
<b>Moderator:</b> Fotogeschichten:
</p>
<p>
<b>schmizz:</b> Hat eine Person A das Recht, ein auf<br />
einer Internetseite gespeichertes Foto auf dem die Person A abgebildet<br />
ist, entfernen zu lassen, wenn Person A mit seiner Veröffentlichung<br />
nicht (mehr) einverstanden ist?
</p>
<p>
<b>Udo Vetter:</b> Grundsätzlich hat jeder das Recht am eigenen Bild.<br />
Ich muss also zum Beispiel nicht dulden, mit besoffenem Kopf auf<br />
einer Party gefilmt und später bei YouTube bloß gestellt<br />
zu werden. Ob man nachträglich sein Einverständnis zurückziehen<br />
kann, ist eine andere Frage. Das wird jedenfalls schwieriger.
</p>
<p>
<b>Maritn:</b> Ich habe eine Foto-Frage: Darf ich selbst<br />
aufgenommene Fotos von öffentlich ausgestellten Skulpturen<br />
auf meinem Blog veröffentlichen?
</p>
<p>
<b>Udo Vetter:</b> Schwierige Frage. Auch Kunstwerke unterliegen dem Urheberschutz.<br />
Es gab schon Fälle, in denen Künstler später Geld<br />
verlangt haben. Ich würde den Künstler lieber vorher fragen.
</p>
<p>
<b>derHeiko:</b> Ein registriertes Mitglied in einem<br />
Weblog fordert mich auf, alle seine Beiträge, Fotos inklusive<br />
seinem Account zu löschen. Muss ich dem als Betreiber nach<br />
kommen?
</p>
<p>
<b>Udo Vetter:</b> Der Autor bleibt Inhaber seiner Texte und Fotos. Er<br />
kann über ihre Verwendung bestimmen. Da könnte man schön<br />
einen grundsätzlichen Fall daraus machen. Ich tendiere aber<br />
dazu, dass der Betroffene es verlangen kann.
</p>
<p>
<b>derHeiko:</b> Bin ich als privater Blogschreiber in<br />
der Pflicht, im Impressum meine Anschrift, sowie Telefonnummer zu<br />
veröffentlichen?
</p>
<p>
<b>Udo Vetter:</b> Das ist auch umstritten. Sobald das Weblog über<br />
eine rein private, unverbindliche Seite hinausgeht, sollte man ein<br />
Impressum anlegen. Allerdings sind die Folgen auch nicht so gravierend.<br />
Es ist noch nicht klar, ob ein fehlendes Impressum zum Beispiel<br />
abmahnfähig ist.
</p>
<p>
<b>asdf_:</b> Welche strafrechtlichen Konsequenzen kann<br />
es haben, wenn ein Webseitenbetreiber der Bitte um Löschung<br />
der Bilder einer Person nicht nachkommen will, wenn diese von ihrem<br />
„Recht am eigenen Bild“ Gebrauch machen möchte?
</p>
<p>
<b>Udo Vetter:</b> Zunächst mal zivilrechtliche. Abmahnung und einstweilige<br />
Verfügung. Alles ziemlich teuer. Strafrechtliche Folgen würde<br />
ich bei harmlosen Bildern nicht erwarten. Da fehlt wohl ein öffentliches<br />
Interesse an der Verfolgung.
</p>
<p>
<b>Moderator:</b> Zweimal ähnlich:
</p>
<p>
<b>ott:</b> Wie ist das in Foren, wo der User einen auffordert,<br />
seine Daten zu löschen? Weil dann werden ja auch Threads aus<br />
dem Zusammenhang gerissen?
</p>
<p>
<b>HANSEw2:</b> Gilt die Antwort auf den Beitrag von<br />
derHeiko auch für Internetforen? Kann man also das Löschen<br />
des eigenen Beitrages verlangen?
</p>
<p>
<b>Moderator:</b> Und noch einer:
</p>
<p>
<b>asdf_:</b> Nachtrag zur Frage von schmizz: Wie verhält<br />
es sich bei anderen Inhalten wie z.B. Forenbeiträgen oder Kommentaren?<br />
Ist der Betreiber verpflichtet, der Aufforderung nach Löschung<br />
nachzukommen?
</p>
<p>
<b>Udo Vetter:</b> Schwierige Frage, nach meinem Kenntnisstand auch gerichtlich<br />
nicht geklärt. Es kommt zunächst darauf an, ob es sich<br />
um geschützte Werke handelt. Dann bestehen eher Chancen. Bei<br />
belanglosen Diskussionsbeiträgen muss das nicht der Fall sein.
</p>
<p>
<b>Moderator:</b> Noch mal Bilder:
</p>
<p>
<b>madcap:</b> Darf ich Bilder, die unter der Creative-Commons-Lizenz<br />
stehen, auf einer Kleinunternehmenswebseite verwenden?
</p>
<p>
<b>Udo Vetter:</b> Die Lizenz schließt nach meiner Kenntnis gewerbliche<br />
Nutzung aus. Sie macht keinen Unterschied zwischen kleinem und großem<br />
Gewerbe. Aber man kann ja fragen.
</p>
<p>
<b>tmc:</b> Ich hoffe, ich frage richtig und zu einem<br />
hier relevanten Thema: Urheberrechte. Wie ist die allgemeine Rechtsprechung<br />
im Bezug auf Aufnahmen aus dem Fernsehen, die man auf der eigenen<br />
Webseite veröffentlichen möchte? Wie sieht es mit satirischer<br />
Veränderung dieser Inhalte aus?
</p>
<p>
<b>Udo Vetter:</b> Fernsehbilder sind urheberrechtlich geschützt.<br />
Man darf sie zwar aufnehmen, aber nicht ohne weiteres öffentlich<br />
wiedergeben. Zumindest wenn das Zitatrecht überschritten wird.<br />
Wenn man ein neues Werk daraus macht, kann das anders sein. Das<br />
ist erlaubt, allerdings brüten dann Richter darüber, ob<br />
die Verfremdung ausreicht. Und ob das Kunst ist.
</p>
<p>
<b>Moderator:</b> Nachtrag zu Forenbeiträgen von ck, der sich als<br />
Rechtsanwalt geoutet hat:
</p>
<p>
<b>ck:</b> Doch es ist geklärt. Forenbetreiber haften<br />
für die Beiträge. Ich glaube sogar BGH (Entscheidung des<br />
Bundesgerichtshofes, Anm. der Redaktion).
</p>
<p>
<b>Udo Vetter:</b> Die Haftung ist ein anderes Thema. Die Frage zielte<br />
auf den Wunsch des Urhebers, sie zu entfernen.
</p>
<p>
<b>Moderator:</b> Und:
</p>
<p>
<b>Nicor3456: </b>Zu madcap: Je nachdem welche Version<br />
der Creative Commons gewählt wurde, ist auch eine kommerzielle<br />
Nutzung möglich
</p>
<p>
<b>tux:</b> Was kann der deutsche Gesetzgeber gegen Inhalte<br />
tun, die auf ausländischen Servern gehostet sind? Endet da<br />
nicht die Zuständigkeit?
</p>
<p>
<b>Udo Vetter:</b> Es gibt Rechtshilfe, aber mit vielen Ländern ist<br />
die nicht besonders effektiv.<br />
Es gibt auch Länder, in denen erlaubt ist, was in Deutschland<br />
verboten ist.
</p>
<p>
<b>Moderator:</b> In Sachen Fernsehbilder:
</p>
<p>
<b>Annika: </b>Was genau bedeutet in diesem Fall das<br />
Zitatrecht?
</p>
<p>
<b>Udo Vetter:</b> Wenn es nötig ist, einen Ausschnitt zu zeigen,<br />
um ihn zum Beispiel zu kommentieren oder etwas damit zu belegen,<br />
kann das vom Zitatrecht gedeckt sind. Das Zitat muss aber immer<br />
Teil eines eigenen, weiterführenden „Werkes“ sein.<br />
Und die Quelle muss man auch nennen.
</p>
<p>
<b>HANSEw:</b> Ich bin Mitglied in einem Forum, dass<br />
so ähnlich wie ein Blog funktioniert. Es kommt vor, dass Mitglieder<br />
z.B. ganze Zeitungstexte (z.B. von tagesschau.de) dort hineinkopieren,<br />
anstatt einen Link zu setzen. Wie rechtlich problematisch ist dies<br />
für den Autor und den Foreninhaber?
</p>
<p>
<b>Udo Vetter:</b> Das sind klare Urheberrechtsverletzungen. Zunächst<br />
haftet derjenige, der sie einstellt. Der Forenbetreiber haftet spätestens,<br />
wenn er darauf hingewiesen wurde (so der Bundesgerichtshof). Nach<br />
Landgericht Hamburg haftet der Forenbetreiber für alles, was<br />
in sein Forum eingestellt wird.
</p>
<p>
<b>Moderator:</b> Bemerkung dazu: Das ist auch der Grund, warum es bei<br />
tagesschau.de nur ein moderiertes Forum gibt und auch der tagesschau-blog<br />
bzw. die Kommentare moderiert sind.
</p>
<p>
<b>JeanBAbel:</b> Darf ich in meinen privaten Blog Videos<br />
einbetten, die ich bei YouTube entdeckt habe, auch wenn ich mir<br />
schon irgendwie denken kann, dass sie zumindest nicht mit Zustimmung<br />
des Rechteinhabers eingestellt wurden? Darf ich dann überhaupt<br />
irgendeinen Link setzen?
</p>
<p>
<b>Udo Vetter:</b> YouTube ist kein Gütesiegel für freie Inhalte.<br />
Die Verantwortung bleibt immer bei einem selbst.
</p>
<p>
<b>5996:</b> Könnte man aus dem Ausland für<br />
etwas belangt werden, was im eigenen Land erlaubt ist? Welches Recht<br />
gilt dann?
</p>
<p>
<b>Udo Vetter:</b> Großes Problem, gerade in der EU. Momentan ist<br />
der Rechtsstand zumindest, dass man als Deutscher ohne Einverständnis<br />
nicht ins Ausland, auch nicht ins EU-Ausland, ausgeliefert werden<br />
darf. Grundsätzlich kann man aber mit einem deutschen Weblog<br />
Ärger im Ausland bekommen. Ein Berliner hat die chinesische<br />
Busindustrie angegriffen. Er hat demnächst in China einen Gerichtstermin.
</p>
<p>
<b>Moderator:</b> Noch zwei zum Thema Ausland:
</p>
<p>
<b>Wahngrok:</b> Apropos andere Länder: Inwieweit<br />
kann sich überhaupt deutsche Rechtsprechung auf im Ausland<br />
gehostete Seiten auswirken?
</p>
<p>
<b>derHeiko: </b>Ich möchte gerne meinen Blog samt<br />
Domain ins Ausland verlagern, damit ich weiter das schreiben kann,<br />
was ich möchte. Kann man dich dennoch für das, was ich<br />
schreibe, nach deutschem Recht belangen?
</p>
<p>
<b>Udo Vetter:</b> Wenn du in Deutschland schreibst, gilt für dich<br />
deutsches Recht. Der Umzug auf einen ausländischen Server hilft<br />
nicht. Als Deutscher unterliegt man überdies auch im Ausland<br />
häufig der deutschen Strafgerichtsbarkeit.
</p>
<p>
<b>Moderator:</b> Zwischendurch mal eine Gebührenfrage:
</p>
<p>
<b>Hermann:</b> Warum sind Abmahnungen (eigentlich ja<br />
nur ein Anwaltsbrief) bis mehrere hundert Euro teuer?
</p>
<p>
<b>Udo Vetter:</b> Anwälte sind teuer 🙂 Im Ernst: Die Höhe<br />
der Kosten richtet sich nach dem Gegenstandswert. Diesen legt der<br />
abmahnende Anwalt fest. Er hat also wenig Gründe, bescheiden<br />
zu sein.
</p>
<p>
<b>Moderator:</b> Noch ein bisschen hohe Politik:
</p>
<p>
<b>rh@blog: </b>Was denken Sie? Wird es in Sachen neues<br />
Sicherheitsgesetz ein Einlenken der Politik geben oder wird der<br />
Widerstand einiger Berufsverbände ohne Resonanz verhallen?
</p>
<p>
<b>Udo Vetter:</b> Gestern habe ich in einem Zeitungskommentar gelesen,<br />
dass die Regierung erstmals die bürgerliche Mitte gegen sich<br />
aufbringt, wenn sie die Freiheit weiter einschränkt. Ich hoffe,<br />
dass wir hier noch einen Bewusstseinsschub erleben und die Proteste<br />
größer werden. Wenn nicht, muss man die Situation analysieren<br />
und sich einrichten.
</p>
<p>
<b>BrinkleyAC:</b> Lieber Herr Vetter, halten Sie es<br />
für notwendig, die im Grundgesetz gewährleisteten Freiheiten<br />
durch eine Grundgesetzänderung an die „neue Informationsgesellschaft“<br />
anzupassen? Mit anderen Worten: Halten Sie &#8211; auch vor dem Hintergrund<br />
der Normenklarheit und Verständlichkeit für den Bürger<br />
&#8211; eine Wortlautänderung, z.B. durch eine Art „Art. 13a<br />
GG“ für nötig und zuträglich?
</p>
<p>
<b>Udo Vetter:</b> Die Grundrechte waren einmal kurz und knapp formuliert.<br />
Heute ist der Katalog durch Einschränkungen so aufgebläht<br />
wie die Europäische Gurkenverordnung. Ich wäre eher dafür,<br />
viel von dem Ballast zu streichen und sich wieder auf die Grundwerte<br />
zu besinnen.
</p>
<p>
<b>kerzengerade:</b> Rechtfertigt Ihrer Meinung nach<br />
die Terrorabwehr ein Eindringen auch in meinen Privatcomputer per<br />
Bundestrojaner?
</p>
<p>
<b>Udo Vetter:</b> Die Online-Durchsuchung ist eine ungeheure Bedrohung<br />
für die Freiheit des Einzelnen. Es geht gar nicht darum, ob<br />
ich tatsächlich mal durchsucht werde. Alleine das Wissen, dass<br />
es passieren könnte, wird uns zu Konformisten machen und zu<br />
ängstlichen Menschen. Nein, keine Terrorgefahr kann solche<br />
flächendeckenden Maßnahmen rechtfertigen. Da geht nach<br />
meiner Meinung die Freiheit vor.
</p>
<p>
<b>Moderator:</b> Noch mal konkret:
</p>
<p>
<b>Bernardo: </b>Frage zum Impressum: Ist eigentlich<br />
geregelt, wie man zum Impressum kommt? Kann ich es auf die vierte<br />
Unterseite packen oder gar mit Ajax nachladen (auf Linkclick) um<br />
es z.B. nicht bei Google wiederzufinden?
</p>
<p>
<b>Udo Vetter:</b> Nein, das Impressum muss problemlos über die Startseite<br />
zu erreichen sein. Und auch über die Unterseiten.
</p>
<p>
<b>nina:</b> Haben Sie eine Buchempfehlung zum Einstieg<br />
für den Laien in das Thema Internetrecht?
</p>
<p>
<b>Udo Vetter:</b> Es gibt ein kostenloses Skript von Professor Hoeren<br />
aus Münster. Einfach mal googeln und runterladen.
</p>
<p>
<b>Nietnagel:</b> Sie hatten selbst mal einen Beitrag<br />
in ihrem Blog, wie man völlig anonym im Ausland mit einer deutschen<br />
Domain einen Blog hochzieht. Ich spiele ernsthaft mit dem Gedanken,<br />
dies zu tun, um völlig frei das zu erzählen und loszuwerden,<br />
was mir auf der Seele liegt ohne Angst vor Abmahnungen et cetera<br />
zu haben. Was halten Sie davon?
</p>
<p>
<b>Udo Vetter:</b> Sie sind ein freier Mensch.
</p>
<p>
<b>Pete:</b> Hallo, wo sehen Sie die Juristerei in 10<br />
Jahren? Glauben Sie, dass die Rechtsmissbräuche wie z.B. unberechtigte<br />
Abmahnungen noch zunehmen werden?
</p>
<p>
<b>Udo Vetter:</b> Ich hoffe, dass es besser wird. Aber eine Prognose<br />
wage ich nicht. Das hängt in erster Linie davon ab, wie sensibel<br />
Politiker für das Thema sind. Wir Juristen setzen ja „nur“<br />
um, was da aus Berlin kommt. Und wir nutzen die Lücken.
</p>
<p>
<b>luten:</b> Herr Vetter &#8211; welche Perspektiven sehen<br />
Sie in den kommenden Jahren für das Web 2.0? Halten Sie es<br />
für denkbar, dass private Weblogs und Foren bald der Vergangenheit<br />
angehören?
</p>
<p>
<b>Udo Vetter:</b> Das Thema Bürgerjournalismus und Web 2.0 dringt<br />
erst langsam ins Bewusstsein. Es gibt da eine riesige Veränderung.<br />
Der Bürger ist nicht mehr nur Empfänger, sondern auch<br />
Sender. Es ist unverkennbar, dass viele diesem Phänomen zwiespältig<br />
gegenüberstehen. Mit Tendenzen zur Eindämmung ist sicher<br />
zu rechnen. Aber noch haben wir ja Artikel 5 des Grundgesetzes,<br />
der es jedem erlaubt, seine Meinung zu sagen. Wenn das abgeschafft<br />
würde, lebten wir wirklich in einer anderen Gesellschaft.
</p>
<p>
<b>ck: </b>Ich bin selbst Rechtsanwalt und habe viel<br />
zu tun. Herr Vetter, wie schaffen sie es nur, die nötige Zeit<br />
für Ihr Blog aufzubringen?
</p>
<p>
<b>Udo Vetter:</b> So viel Zeit ist das nun auch wieder nicht. Ich tippe<br />
mit zehn Fingern. Außerdem spiele ich nicht Golf.
</p>
<p>
<b>Moderator:</b> Das kann man, glaube ich, wirklich sehen: Sehr schnelle<br />
Finger!
</p>
<p>
<b>Udo Vetter:</b> Danke.
</p>
<p>
<b>Moderator:</b> Das waren 60 Minuten tagesschau-Chat<br />
auf tagesschau.de und politik-digital.de. Vielen Dank an alle User<br />
für Ihr Interesse und die vielen Fragen und vielen Dank, Herr<br />
Vetter, dass Sie sich die Zeit genommen haben. Allen Beteiligten<br />
wünschen tagesschau.de und politik-digital.de noch einen schönen<br />
Tag!</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Bundestag: Neue Internetkürzel braucht das Land</title>
		<link>https://www.politik-digital.de/news/icann-jdillmann_neue_internetkuerzel_070308-shtml-2439/</link>
					<comments>https://www.politik-digital.de/news/icann-jdillmann_neue_internetkuerzel_070308-shtml-2439/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[jdillmann]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 07 Mar 2007 23:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Bundespolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Internetrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Bundestag]]></category>
		<category><![CDATA[Top-Level-Domain]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.politik-digital.de/uncategorized/icann-jdillmann_neue_internetkuerzel_070308-shtml-2439/</guid>

					<description><![CDATA[(Artikel) Einprägsame Internetadressen, zum Beispiel politik-digital mit der Endung .de, werden knapp. Die Bundesregierung soll sich nun nach einem Vorschlag des Unterausschusses Neue Medien im Bundestag für die Einführung neuer regionalspezifischer „Top-Level-Domains“ wie .bayern, .nrw oder .berlin einsetzen.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p class="fett">(Artikel) Einprägsame Internetadressen, zum Beispiel politik-digital mit der Endung .de, werden knapp. Die Bundesregierung soll sich nun nach einem Vorschlag des Unterausschusses Neue Medien im Bundestag für die Einführung neuer regionalspezifischer „Top-Level-Domains“ wie .bayern, .nrw oder .berlin einsetzen.</p>
<p><!--break--></p>
<p class="normal">CDU/CSU und SPD wollen die Initiative des SPD-Abgeordneten<br />
                            <a href="http://www.politik-digital.de/politikdigital/team/jtauss.shtml" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Jörg Tauss</a> den<br />
                            <a href="http://www.tauss.de/presse/presse_2007/20070306_domain/">Vorschlag</a> in erster Lesung in das Parlament einbringen. Die Einführung neuer Internet-Endungen „kann für Deutschland sowie für die Bundesländer, Städte, Gemeinden und Regionen durch ihre Sichtbarkeit und Erkennbarkeit im Internet große Chancen mit sich bringen“, heißt es. Einen entsprechenden Tagesordnungspunkt gibt es im<br />
                            <a href="http://www.bundestag.de/parlament/plenargeschehen/to/index.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Sitzungskalender</a> bislang jedoch noch nicht.</p>
<p>Die Bundesregierung soll sich im Regierungsbeirat der „Internet Corporation for Assigned Names and Numbers“ (<br />
                            <a href="http://www.icann.org/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">ICANN</a>) für die neuen Endungen aussprechen, fordern die Parlamentarier. Die ICANN ist international für die Vergabe von Internetadressen verantwortlich, war in der Vergangenheit bei der Einführung neuer Adresszonen aber sehr zurückhaltend.</p>
<p>Fraglich ist, ob die neuen Top-Level-Domains die Situation entspannen. Als die .eu-Endung für die Europäische Union eingeführt wurde, registrierten spezialisierte Firmen (so genannte Domaingrabber), die begehrten Begriffe innerhalb kürzester Zeit. Schließlich lassen sich durch den Wiederverkauf einprägsamer Internetadressen sehr hohe Gewinne erzielen.</p>
<p>Zudem sind Internetseiten in der Regel unter möglichst vielen verschiedenen Adressendungen registriert. So gibt es zum Beispiel gmx.de, gmx.com, gmx.net, gmx.at usw. Marken- oder Firmennamen können nach deutschem Recht auch als Internetadresse geschützt und beansprucht werden. Der Mehrwert einer zusätzlichen regionalen Adresse, die zu einem vorhandenen Angebot weiterleitet, ist also nicht unbedingt gegeben.</p></p>
]]></content:encoded>
					
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			</item>
		<item>
		<title>ICANN bleibt an der US-Leine</title>
		<link>https://www.politik-digital.de/news/icann-kbeutel_icann_bleibt_an_der_us_leine_061214-shtml-2705/</link>
					<comments>https://www.politik-digital.de/news/icann-kbeutel_icann_bleibt_an_der_us_leine_061214-shtml-2705/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 13 Dec 2006 23:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[ICANN]]></category>
		<category><![CDATA[Internet Governance]]></category>
		<category><![CDATA[USA]]></category>
		<category><![CDATA[Internetrecht]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.politik-digital.de/uncategorized/icann-kbeutel_icann_bleibt_an_der_us_leine_061214-shtml-2705/</guid>

					<description><![CDATA[(Artikel) Beim 27. Jahrestreffen von ICANN Anfang Dezember 2006 in São Paulo stand erneut die Zukunft der Institution auf der Agenda. Eines der Hauptziele: Unabhängigkeit. Für die nächsten drei Jahre bleibt ICANN aber unter US-Aufsicht. Ein Strategiepapier versucht, das Dilemma zu lösen.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p class="fett">(Artikel) Beim 27. Jahrestreffen von ICANN Anfang Dezember 2006 in São Paulo stand erneut die Zukunft der Institution auf der Agenda. Eines der Hauptziele: Unabhängigkeit. Für die nächsten drei Jahre bleibt ICANN aber unter US-Aufsicht. Ein Strategiepapier versucht, das Dilemma zu lösen.</p>
<p><!--break--></p>
<p class="normal">Eine Veranstaltung Anfang November in Athen hatte gezeigt, was passiert, wenn sich Regierungs- und Wirtschaftsvertreter sowie Zivilgesellschafter treffen, um ergebnisoffen und hierarchiefrei zu diskutieren. Netzwerkartig, informell, jeder konnte sich jederzeit einbringen – so wie das Athener Internet Governance Forum IGF funktioniert das Internet in seinen besten Momenten.</p>
<p>Einen Monat später, beim 27. ICANN Jahresmeeting Anfang Dezember in São Paulo, war davon nichts übrig, die Diskutanten hätten sich von der IGF-Aura ruhig eine dicke Scheibe abschneiden können. Von locker-kreativer Atmosphäre keine Spur.<br />
                            <a href="http://www.icann.org/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">ICANN</a> steht für Internet Corporation for Assigned Names and Numbers und ist eine privatrechtliche Organisation, die seit ihrer Gründung 1998 die Kernressourcen des Internets, die so genannten Root-Server, verwaltet. ICANN ist somit Dreh- und Angelpunkt, wenn es um die Zukunft der Internetverwaltung geht: Wer soll in Zukunft das Rückgrat und das Adressbuch des Internet kontrollieren? Die Internationale Staatengemeinschaft durch die Internationale Fernmeldeunion ITU? Die Wirtschaft? Die Zivilgesellschaft, sprich: die Benutzer? Oder wie bisher die private ICANN, die durch Rahmenverträge an die USA gekettet ist?</p>
<p class="fett">Neue Regionalgruppe als größter Erfolg</p>
<p>Vor dem Treffen in São Paulo verlängerten die US-Regierung und ICANN ihr bisheriges &#8220;Memorandum of Understanding&#8221; durch ein so genanntes „Joint Project Agreement&#8221; (JPA) um weitere drei Jahre. Darin verzichtet zwar das US-Handelsministerium auf jährliche Rechenschaftsberichte von ICANN. ICANN könne von nun an selbst festlegen was es tut, hieß es. Die US-Regierung machte jedoch deutlich, dass sie nicht gewillt ist, ihren Einfluss vollständig aufzugeben. ICANN selbst versteht unter dem Vertrag zwar den letzten Schritt zur Unabhängigkeit, faktisch schreibt dieser Vertrag den Status Quo erst einmal fest.</p>
<p>Als größten Erfolg wertete man in São Paulo die Gründung der ersten &#8220;Regional At-Large Organisation&#8221; (RALO), die nun neben den bereits bestehenden RALOs auch Lateinamerika und die karibischen Staaten zusammenfasst. Dieser Zusammenschluss von 21 Universitäten und NGOs in einer mit ICANN formal verbundenen Organisation gilt als wichtiger Schritt, um die Zusammenarbeit zwischen der Zivilgesellschaft und ICANN weiter zu vertiefen und zu formalisieren.</p>
<p class="fett">Fünf strategische Ziele</p>
<p>Das nun in São Paulo verabschiedete Strategiepapier macht allerdings zweierlei deutlich. Einerseits den Willen, sich langfristig von der US-Administration zu lösen und eine wirklich unabhängige Organisation zu schaffen, die von verschiedenen Akteuren getragen wird. Andererseits soll dieser Weg nicht allzu schnell beschritten werden, um nicht zwischen den verschiedenen Interessen zerrieben zu werden. Schlimmstenfalls könnte mit einer zerstrittenen Staatengemeinschaft, die gewillt ist, das Heft an sich zu reißen, eine Aufspaltung des Netzes in lauter kleine national kontrollierte Netze drohen.</p>
<p>Der Hauptaspekt ist die Rolle ICANNs als internationale Non-Profit-Organisation, die für alle Interessensgruppen offen bleibt. Und deren Aufgabe es ist, die Stabilität und Sicherheit des Internets, konkret: des Domain Name Systems DNS, also des Internet Protokolls, zu gewährleisten. Besonders wichtig ist ICANN, dass der Prozess der Entscheidungsfindung transparent bleibt.</p>
<p>Das Papier formuliert fünf strategische Ziele, die die Organisation in den nächsten drei Jahren erreichen will. Dabei geht es zunächst um eine effizientere Organisation vor allem im technischen Bereich. Das zweite Ziel lautet, bessere Strategien zur Politikentwicklung zu finden. Hier sollen in erster Linie Entscheidungswege transparenter und Kommunikationswege innerhalb von ICANN und den ICANN-Unterorganisationen deutlicher gemacht werden. Desweiteren wollen sie die Zusammenarbeit mit der internationalen Internetgemeinschaft verbessern. Hier sollen Mechanismen gestärkt werden, die es den Nutzern weltweit erlauben, leichter an den Entscheidungsfindungsprozessen von ICANN teilzunehmen. Außerdem will man, so Punkt Nummer Vier, das Multistakeholder-Milieu von ICANN weiter stärken, vor allem indem man Interessensvertreter in Zukunft gezielter unterstützt. Das letzte strategische Ziel auf der Liste ist, ICANN vollständig in eine unabhängige, private Multistakeholder-Organisation umzuwandeln. Allerdings scheint noch nicht klar zu sein, wie diese zukünftige Organisation genau aussehen könnte. Außer der vagen Idee, die Stakeholder-Gruppen sowie die Regierungen auf formalere Weise in die Struktur einzubinden, verrät das Papier noch nichts Konkretes.</p>
<p class="fett">Nichts Halbes und nichts Ganzes</p>
<p>Das Strategiepapier zeigt damit deutlich das Dilemma, in dem ICANN steckt. Zum einen ist das Internet von unten entstanden, mit Strukturen, die in erster Linie die Idee von Technikern und Wissenschaftlern waren. Mit seiner gewachsenen Bedeutung verlangen natürlich auch Staaten zunehmend Einfluss auf ihre „nationalen“ Netze. Gleichzeitig stehen aus historischen Gründen, das Internet wurde nun einmal in Amerika erfunden, die Kernkomponenten des Internet in den USA. Es gibt zwar gute Gründe dafür, dass die USA sich die Kontrolle entziehen lassen sollten – nicht zuletzt ist das Internet mittlerweile stärker Chinesisch als Englisch dominiert – , gleichzeitig allerdings recht unwahrscheinlich.</p>
<p>Wie schwierig es ist, innerhalb dieses Interessensbündels neue Strukturen zu etablieren, wenn es wirklich um etwas geht, zeigt ICANN. Wie einfach es sein kann, wenn es zunächst nur um Diskussionen und Visionen geht, zeigt das Internet Governance Forum. In Athen konnte man beobachten, wie globales Regieren zukünftig aussehen könnte.<br />
                            </p></p>
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		<title>Eine eigene Domain für die Hauptstadt</title>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 26 Jul 2006 23:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Uncategorized]]></category>
		<category><![CDATA[Netzregulierung]]></category>
		<category><![CDATA[ICANN]]></category>
		<category><![CDATA[Internet Governance]]></category>
		<category><![CDATA[Berlin]]></category>
		<category><![CDATA[Internetrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Top Level Domain]]></category>
		<category><![CDATA[Businessmodel]]></category>
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					<description><![CDATA[(Interview, 27.07.2006) Die Firma dotBERLIN will bei der Internetverwaltung ICANN die Top-Level-Domain .berlin für die Hauptstadt beantragen. Simone Gerdesmeier führte ein eMail-Interview mit dotBERLIN-Geschäftsführer Dirk Krischenowski über Ziele, Hürden und Probleme des Projekts.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p class="fett">(Interview, 27.07.2006) Die Firma dotBERLIN will bei der Internetverwaltung ICANN die Top-Level-Domain .berlin für die Hauptstadt beantragen. Simone Gerdesmeier führte ein eMail-Interview mit dotBERLIN-Geschäftsführer Dirk Krischenowski über Ziele, Hürden und Probleme des Projekts.</p>
<p><!--break--></p>
<p class="normal">
                              <strong>Welche Vorteile ergeben sich durch eine .berlin-Endung für den Nutzer?</strong>
                            </p>
<p>Für Internetnutzer werden .berlin-Domains mit einer Berliner Identität im Internet in Verbindung gebracht. Für den Internetnutzer ergibt sich mit .berlin, wie mit .de, eine semantisch klare regionale Zuordnung des Internetangebotes unter einer .berlin-Domain. Das können Inhalte aus Berlin, von Berlinern oder über Berlin sein. Immerhin gibt es auch mehrere tausend Personen, die Berlin mit Nachnamen heißen und mit .berlin eine sehr schöne Domain registrieren können.</p>
<p>Bei .berlin werden wir zudem erstmals das Kernprinzip einer intuitiven Nutzung in wichtigen Bereichen des täglichen Lebens etablieren. Unter rathaus.berlin wird man das Berliner Rathaus finden, unter kindergarten.berlin die Berliner Kindergärten, unter dachdecker.berlin Dachdecker und unter wetter.berlin das lokale Wetter in Berlin. Mit der Schaffung einer Vielzahl solcher Leuchtturm-Domains wird .berlin schnell bekannt und beliebt werden.</p>
<p>
                              <strong>Welche Kernzielgruppen wollen Sie mit einer City-TLD ansprechen?</strong>
                            </p>
<p>Kernzielgruppe bei City-TLDs sind Unternehmen (insbesondere KMUs) und Privatpersonen. Daneben gibt es eine Reihe von weiteren Zielgruppen, für die sich City-TLDs sehr gut eignen, z.B.:</p>
<ul>
<li>Anbieter lokaler Services und lokaler Suche (ebay.stadt, google.stadt, branchenverzeichnis.stadt</li>
<li>Generische Portale, die mit City-TLDs erst richtig Sinn machen: kino.stadt, wetter.stadt, taxi.stadt</li>
<li>Verwaltungen und Behörden, die in der Regel nur mit der jeweiligen Stadt.de repräsentiert sind, aber nicht mit kurzen und prägnanten Adressen wie z.B. finanzamt.stadt, ordnungsamt.stadt</li>
<li>die, die keine passende andere Domain gefunden haben, weil unter .com und .de sehr viele kurze und aussagekräftige Domains bereits vergeben sind</li>
</ul>
<p>
                              <strong>Wie funktioniert Ihr Business-Modell?</strong>
                            </p>
<p>Wie bei anderen TLDs verbleibt jeweils ein Teil der Registrierungsgebühren bei der Betreiberorganisation, bei .de Denic, bei .com Verisign oder bei .eu EURID. Genauso verhält es sich auch bei .berlin. Ein Teil der eingenommenen Registrierungsgebühren verbleibt in der dotBERLIN GmbH &amp; Co. KG, deren Basis eine Vielzahl von Gesellschaftern sein wird, die die Berliner Community aus den Bereichen Verwaltung, Wirtschaft, Wissenschaft, Sozialwesen, Kultur, Sport und Bürgerschaft repräsentieren. Bereits Gesellschafter sind Organisationen wie der Berliner Innungsverband, die Stadtmarketingorganisation BTM, die Gelben Seiten, der Hotelverband und eine Reihe von Internetprovidern. Dadurch wollen wir sicher stellen, dass Überschüsse aus dem Betrieb von .berlin auch den Berlinern und Berlin zugute kommen.</p>
<p>
                              <strong>Wie finanziert sich .berlin in der Zeit, in der das Businessmodell noch nicht greift?</strong>
                            </p>
<p>Als Gründer haben wir das initiale Startkapital aus eigenen und Freundesmitteln aufgebracht. Darüber hinaus unterstützen mittlerweile verschiedene Unternehmen, Organisationen und auch Privatpersonen aus der Berliner Community .berlin finanziell, z.B. als Sponsor oder Gesellschafter.</p>
<p>
                              <strong>Welche Institutionen/Organisationen unterstützen Sie bei Ihrem Projekt, welche lehnen eine Unterstützung ab? Und welche Motivationen stecken dahinter?</strong>
                            </p>
<p>Unterstützung für .berlin kommt aus der Wirtschaft, IT- und Kulturszene. Auch Organisationen, die sich um die Vermarktung Berlins als Standort kümmern, begrüßen .berlin als einmalige Chance. Die Befürworter sehen eine Reihe nachhaltiger Vorteile von übergeordneter Bedeutung für die Berliner Gemeinschaft, da die .berlin Domainendung</p>
<ul>
<li>einen wirtschaftlich langfristigen und relevanten Standortvorteil für Berlin im Wettbewerb mit anderen Städten und Regionen schafft</li>
<li>als Identität stiftendes Projekt Selbstbewusstsein für die gesamte Region schafft und damit auch einen Beitrag zur inneren Einheit und Stärkung Berlins leistet</li>
<li>Wettbewerb fördert und gleichzeitig Chancengleichheit verbessert</li>
<li>den kommunikativen und kulturellen Pluralismus fördert sowie der Imageförderung von Berlin dient und die Marke Berlin national und international stärkt</li>
</ul>
<p>Auf Ablehnung sind wir bisher eigentlich nicht gestoßen, allenfalls auf Skepsis oder Desinteresse, insbesondere bei Organisationen, die wir noch nicht umfassend über die Vorteile und den Nutzen von .berlin informieren konnten. Eine Liste von unterstützenden Organisationen finden Sie auf unserer Startseite<br />
                            <a href="http://www.dotberlin.de" target="_blank" rel="noopener noreferrer">www.dotberlin.de</a>.</p>
<p>
                              <strong>Eine .de-Domain kostet für den Endnutzer etwa 6-10 Euro pro Jahr. Wieviel wird eine .berlin-Domain pro Jahr kosten?</strong>
                            </p>
<p>Die Preisspanne für eine .de-Domain beträgt heute zwischen etwa 5 und 110 Euro, je nach Provider. Der untere Preisrahmen bei .de ist erst durch die enorme Anzahl von .de-Domains möglich geworden.</p>
<p>Die .berlin-Domains werden sich im Preisrahmen der gerade herausgekommenen .eu-Domains bewegen, der zwischen etwa 20 und 40 Euro liegt. Mit einer zunehmenden Zahl von Registrierungen werden dann sicher auch die Preise für .berlin-Domains fallen.</p>
<p>
                              <strong>Die Stadt New York versucht ebenfalls, eine dot.nyc-Tld bei der Icann zu beantragen. Welche Parallelen gibt es zur .berlin-Initiative? Gibt es gemeinsam organisierte Bemühungen zur Erlangung der Rechte für die lokalen Domainendungen?</strong>
                            </p>
<p>Sowohl .berlin als auch .nyc sind TLDs für die Communities der jeweiligen Stadtbewohner, die der Berliner und die der New Yorker. Wir arbeiten mit dem Begründer der .nyc-Initiative, Thomas Lowenhaupt, eng zusammen, um gemeinsame Richtlinien und eine best-Practice für die so genannten City-TLDs zu entwickeln. Dieses wird es der ICANN erheblich erleichtern, die City-TLDs zuzulassen.</p>
<p>Interessanterweise haben in den letzten Monaten neben Städten mittlerweile auch eine Reihe von europäischen Regionen das Konzept einer eigenen Domainendung aufgegriffen: Schottland (<br />
                            <a href="http://www.dotsco.org/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">.SCO</a>), Walis (<br />
                            <a href="http://www.dotcym.org/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">.CYM</a>), Bretagne (<br />
                            <a href="http://bzh.geobreizh.com/www/bzh" target="_blank" rel="noopener noreferrer">.BZH</a>), Galizien (<br />
                            <a href="http://www.puntogal.org/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">.GAL</a>) sowie Lateinamerika (<br />
                            <a href="http://www.lacnic.net/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">.LAC</a>).</p>
<p>Auch mit diesen Initiativen stehen wir in Kontakt.</p>
<p>
                              <strong>Was sind die Kernprobleme bei der Beantragung einer neuen lokalen TLD?</strong>
                            </p>
<p>Einer der entscheidenden Faktoren auf dem Weg zu jeder neuen TLD war bislang der Zeitpunkt, zu dem man sich bewerben konnte. In der aktuellen Situation zeichnet sich ab, dass der neue Bewerbungszeitpunkt Anfang 2007 sein wird. Ansonsten wird erwartet, dass lokale TLDs mit weniger Problemen im Zulassungsprozess behaftet sind als bspw. die abgelehnten .XXX und .MAIL aus der Bewerbungsrunde im Jahr 2004. Lokale TLDs bringen, da ähnlich wie nationale TLDs, wesentliche Voraussetzungen für eine erfolgreiche Bewerbung mit:</p>
<ul>
<li>Eine klar umrissene Community, für die es die TLD geben soll</li>
<li>Eine sich bewerbende Betreiberorganisation, die sich aus Repräsentanten der Community zusammensetzt und in der regionalen Internet-Community verhaftet ist</li>
<li>Eindeutiger Bedarf für die lokale TLD in der Community</li>
<li>Ein klares Geschäftsmodell</li>
</ul>
<p>
                              <strong>Nach welchen Gesichtspunkten handelt die ICANN bei der Vergabe neuer TLDs? Spielen da Ihrer Meinung nach eher wirtschaftlich-liberale oder politische Beweggründe eine Rolle?</strong>
                            </p>
<p>Im aktuellen strategischen Plan der ICANN ist festgelegt, dass neue TLD geschaffen werden sollen. Dieser Plan basiert auf Prinzipien und dem Auftrag der ICANN, die die Förderung von Wettbewerb, eine breite Repräsentation von Internet-Communities weltweit und die Schaffung von TLDs beinhalten.</p>
<p>In der Vergangenheit mag es bei der Zulassung von TLDs einen Beauty-Contest gegeben haben, bei dem neben wirtschaftlichen Gesichtspunkten auch politische eine Rolle gespielt haben mögen. Am Beispiel .CAT (Katalonien) kann man allerdings sehen, dass auch politisch schwierige TLDs erfolgreich angegangen wurden.</p>
<p>Für die neue TLD-Runde werden klare und objektive Regeln erwartet, nach denen die Bewerber beurteilt werden. Dabei werden insbesondere betriebwirtschaftliche, finanzielle, organisatorische und technische Kriterien eine Rolle spielen. Wichtig sind aber auch die Vergabekonventionen einschließlich deren Durchsetzungsmechanismen, Zielgruppen, Marketingstrategien und der allgemeinen Nutzen der neuen TLD. Immer wichtiger sind auch Maßnahmen zum Schutz geistigen Eigentums und der Privatsphäre. Alles dies wird .berlin in seiner Bewerbung liefern, schließlich arbeiten wir auch aktiv an diesen Regeln mit.</p>
<p>
                              <strong>Es gibt ja verschiedene &#8220;Berlins&#8221; in der Welt. Erhalten Sie aktive Unterstützung aus dem Ausland?</strong>
                            </p>
<p>Über verschiedene Kanäle unterhalten wir auch Beziehungen zu anderen Berlins weltweit. Im Fall Berlin mögen die Einwohner der „anderen Berlins“ nur rund 3% aller Berliner ausmachen. Prinzipiell finden die „andere Berlins“ die Idee gut. Was den Namen Berlin bekannt macht, kommt auch den kleinen Berlins zugute.</p>
<p>Von uns will die ICANN in der Bewerbung eine Lösung für den Fall sehen, wenn es zwei etwa gleich große Stadtgemeinschaften gibt, die sich um eine TLD bewerben. Z.B. gibt es sowohl in Großbritannien als auch in den USA Städte wie Boston, Birmingham, Cambridge oder Oxford, die eine Einwohnerzahl bedeutender Größenordnung besitzen. Die Lösung kann nur so aussehen, dass die Einwohner beider Städte die gleichberechtigte Möglichkeit zur Registrierung von Domains haben.</p>
<p>
                              <strong>Welche Form von Netzregulierung wünschen Sie sich?</strong>
                            </p>
<p>Wir denken, dass die ICANN ein gutes Beispiel dafür ist, wie eine notwendige supranationale Regulierungsorganisation für das Internet aussehen kann. Ziel der Netzregulierung sollte es sein, eine Legitimierung der jeweiligen Instanz durch die dauerhafte und breit angelegte Beteiligung von Internetusern, der Wirtschaft, verschiedenen Interessengruppen und Regierungsinstitutionen an den Entscheidungen zu erhalten. Insbesondere wirtschaftliche schwächere Gruppen dürfen dabei durch Überregulierung nicht zu kurz kommen, schließlich müssen immer noch viele digitale Gräben überwunden werden.</p>
<p>Im Fall von TLDs hat sich weltweit das privatwirtschaftliche Management eindeutig als Erfolgsmodell herausgestellt, die .de-Domain ist dafür ein hervorragendes Beispiel. Aber wie die Denic pflegt auch .berlin einen engen Dialog mit Regierungsvertretern, nationalen und internationalen für das Internet zuständigen Institutionen und Organisationen sowie mit Vertretern der Internet Community.</p>
</p>
<p>
                              <strong>Dirk Krischenowski ist Geschäftsführer von dotBERLIN. Der Text wurde am 28.07. in der Einleitung von &#8216;Die Firma dotBERLIN hat bei der Internetverwaltung ICANN die Top-Level-Domain .berlin für die Hauptstadt beantragt&#8217; in &#8216;Die Firma dotBERLIN will bei der Internetverwaltung ICANN die Top-Level-Domain .berlin für die Hauptstadt beantragen&#8217; geändert.</strong>
                            </p></p>
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		<title>Domainregistrierung hinter Gittern</title>
		<link>https://www.politik-digital.de/news/icann-irak-shtml-2596/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[mwendler]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 18 Sep 2003 23:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Irak]]></category>
		<category><![CDATA[Domain-Registrierung]]></category>
		<category><![CDATA[IANA]]></category>
		<category><![CDATA[ICANN]]></category>
		<category><![CDATA[Internet Governance]]></category>
		<category><![CDATA[Internetrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Top Level Domain]]></category>
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					<description><![CDATA[Internet im Irak bleibt problematisch – und das nicht nur, weil der Mann, der die .iq-Adressen vergeben darf, in einem texanischen Gefängnis einsitzt.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Internet im Irak bleibt problematisch – und das nicht nur, weil der Mann, der die .iq-Adressen vergeben darf, in einem texanischen Gefängnis einsitzt.<!--break-->
                    </p>
<p>Wer eine Internetdomain mit der Endung .iq reservieren möchte, muss sich wohl ins „Seagoville Jail“ in Nordtexas begeben. Dort sitzt seit Dezember 2002 der offizielle Ansprechpartner für das irakische Internet ein: Herr Bayan Elashi, angeklagt wegen finanzieller Unterstützung der Hamas. Dem gebürtigen Palästinenser, der seit über 25 Jahren in den USA lebt, wurde 1997 von der<br />
                    <a href="http://www.iana.org/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">IANA</a> das alleinige Recht zugesprochen, Adressen unterhalb der Top-Level-Domain.iq zu vertreiben.</p>
<p>
                    <strong>.</strong><br />
                    <strong>iq-Adressen unauffindbar<br />
                    <br /></strong>Elashi hatte offenbar aber kein Interesse daran, .iq-Adressen zu verkaufen. Zwar sollen etwa 200 Domains vergeben worden sein, doch aufzufinden sind diese nicht. Nicht einmal die staatliche Internet-Gesellschaft Uruklink besaß eine iq-domain, sondern firmierte unter der Adresse www.uruklink.net. Seit März ist diese Seite allerdings unauffindbar. War sie zunächst noch über die numerische IP-Adresse erreichbar, so ist sie mittlerweile völlig verschwunden. Der Registrar, „domaininfo.com“, will dafür keine Gründe kennen – wahrscheinlich sei der Server ausgefallen. Was tatsächlich mit der –ohnehin mickrigen- Internet-Infrastruktur im Irak geschehen ist, lässt sich kaum sagen. Die Suche nach Antworten wirft mehr an Fragen als Lösungen auf.</p>
<p>
                    <strong>Wird Uruklink wieder aktiv?<br />
                    <br /></strong>Doch jetzt gibt es wieder Lebenszeichen von Uruklink. Die Gesellschaft, die das irakische Internet kontrollierte und Regierungspropaganda verbreitete, stellt mit Hilfe eines Satelliten ansatzweise den Anschluss ans weltweite Netz her. Wie der<br />
                    <a href="http://www.spiegel.de/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Spiegel</a> meldet, haben Ingenieure von Uruklink einen Satellitenempfänger aus dem ausgebrannten Informationsministerium retten können und im Westen Bagdads aufgebaut. Damit soll bald für etwa 50 Rechner ein Internetzugang möglich sein.</p>
<p>
                    <strong>Wer darf die irakische Top-Level-Domain managen?<br />
                    <br /></strong>Im allgemeinen Chaos der Nachkriegszeit bleibt der Start der irakischen Top-Level-Domain (TLD) ungewiss. Ob die USA mit einem wegen Unterstützung terroristischer Aktivitäten angeklagten Domain-Registrar einverstanden sind, darf bezweifelt werden. Die Regierung werde daher versuchen, auf möglichst unauffällige Weise die TLD an eine genehmere Organisation zu übertragen, vermutet ein Journalist des britischen Online-Magazins<br />
                    <a href="http://www.theregister.com/content/6/30170.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">„The Register“</a>.</p>
<p>                    <a href="http://www.icann.org/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">ICANN</a> und<br />
                    <a href="http://www.iana.org/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">IANA</a>, die für die Vergabe der Landeskürzel und die Verteilung der Adressblöcke zuständig sind, sehen derzeit allerdings keinen Handlungsbedarf. Sie verweisen auf ihre<br />
                    <a href="http://www.icann.org/icp/icp-1.htm#a" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Statuten</a>, nach denen die Berufung eines Managers für die Landesdomain in enger Abstimmung mit der Regierung und der „Internet-Community“ vorgenommen wird. Letztere sei aber nicht erkenntlich. Zu dieser Einsicht möchte man die ICANN beglückwünschen: ohne Internetzugang hat es eine Netzgemeinschaft in der Tat schwer.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Vom Forum auf die Anklagebank</title>
		<link>https://www.politik-digital.de/news/netzrecht-voss-shtml-3038/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[cberghahn]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 08 Jan 2003 23:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Münster]]></category>
		<category><![CDATA[Vorratsdatenspeicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Beleidigung]]></category>
		<category><![CDATA[Holger Voss]]></category>
		<category><![CDATA[Ironie]]></category>
		<category><![CDATA[Sarkasmus]]></category>
		<category><![CDATA[Internetforum]]></category>
		<category><![CDATA[Internetrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Strafverfolgung]]></category>
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					<description><![CDATA[Für Aufregung sorgte der Fall Holger Voss. Der Telepolisleser, der wegen einer sarkastisch gemeinten, aber als strafbar ausgelegten Äußerung im Forum vor dem Amtsgericht Münster erscheinen musste, wurde freigesprochen. Ende gut alles gut?]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Für Aufregung sorgte der Fall Holger Voss. Der Telepolisleser, der wegen einer sarkastisch gemeinten, aber als strafbar ausgelegten Äußerung im Forum vor dem Amtsgericht Münster erscheinen musste, wurde freigesprochen. Ende gut alles gut?<!--break--></p>
<p>Am 8. Januar musste sich der Münsteraner Holger Voss für seine sarkastisch gemeinte Äußerung im<br />
                    <a href="http://www.heise.de/tp/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Telepolis-Forum</a>, dem<br />
                    <a href="http://www.heise.de/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">heise-online</a> Forum, vor dem Amtsgericht Münster verantworten. Ausgangspunkt von all dem ist ein im Juni 2002 erschienender<br />
                    <a href="http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/co/12758/1.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Artikel</a> von Harald Neuber bei Telepolis über das ungeklärte Massaker in Masar-i-Scharif .</p>
<p>Im Forum<br />
                    <a href="http://www.heise.de/tp/foren/go.shtml?read=1&amp;msg_id=1911553&amp;forum_id=30631" target="_blank" rel="noopener noreferrer">kommentierte</a> der anonyme Teilnehmer „Engine_of_Aggression&#8221;, dass es die Richtigen getroffen habe: &#8220;Warum sollen Massaker immer nur an den Guten angerichtet werden und der Bodycount des Abschaums kommt unterm Strich besser weg!&#8221; Daraufhin<br />
                    <a href="http://www.heise.de/tp/foren/go.shtml?read=1&amp;msg_id=1916234&amp;forum_id=30631" target="_blank" rel="noopener noreferrer">postete</a> Holger Voss, der ohne Pseudonym agierte, eine heftige, aber sarkastische Antwort auf diesen Kommentar, um, wie er bei<br />
                    <a href="http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&amp;msg_id=2784442&amp;forum_id=37160" target="_blank" rel="noopener noreferrer">heise-online</a> erklärt, „die menschenverachtende Gewaltverherrlichung seiner Äußerungen deutlich zu machen“. Daraufhin wurde er anonym bei der Staatsanwalt Hannover angezeigt. Diese verlangte vom heise-online die Herausgabe der IP-Adresse des Nutzers. Und die führte zu<br />
                    <a href="http://www.t-online.de" target="_blank" rel="noopener noreferrer">T-Online</a>. Dort hatte man praktischerweise noch die Verbindungsdaten des Kunden Voss gespeichert, aus denen sich die Netz-Nutzung rekonstruieren ließ. Wegen Billigung eines (Massen-) Mordes wurde er per Strafbefehl zu einer Geldstrafe von 1.500 Euro verurteilt. Er reichte Einspruch ein und musste sich nun vor dem Verwaltungsgericht Münster verantworten. Hier verlas er eine siebenseitigen Erklärung in deren Zuge sich herausstellte, dass der Staatsanwalt keine genaue Kenntnis davon hatte, wer im Forum was gesagt hat. Voss konnte glaubhaft darlegen, dass seine Aussage keine Billigung des Anschlages vom 11. September 2001 war, sondern eine sarkastische Reaktion auf das Posting vom weiterhin anonymem „Engine_of_Aggression“. Daraufhin wurde er, mit ausdrücklicher Zustimmung der Staatsanwaltschaft, freigesprochen.</p>
<p>Dieser Fall wirft einige grundsätzliche Fragen bezüglich der Umfangsformen im Netz, zum Verhalten der Justiz und zum Datenschutzverhalten von T-Online auf.<br />
                    </p>
<p>
                    <strong>Netiquette und ihre Probleme</strong><br />
                    <br />Foren gibt es im Internet zu allerlei Themen. Die Besucher dieser Foren können sich in jeglicher Weise zu den dargebotenen Themen äußern. Diese Äußerungen werden erst dann bedenklich, wenn Gesetze verletzt werden. Äußerungen, die beleidigend, volksverhetzend oder Verbrechen billigend sind, können nach dem<br />
                    <a href="http://www.bib.uni-mannheim.de/bib/jura/gesetze/stgb-bt2.shtml#BELEIDIGUNG" target="_blank" rel="noopener noreferrer">§185 StGB</a> geahndet werden.<br />
                    <br />Doch jedes Forum ist anders, sprich: es herrscht ein meist zum Thema passender Ton vor.<br />
                    <br />Vergleichbar ist ein Forum mit einer Diskussion, die zu einem lautstarken, hier dann eher durch derbe Vokabeln geprägten, Streitgespräch ausufern kann. Ein Teilnehmer reagiert auf den anderen, Störenfriede werden von der Community des Forums oft gleich ignoriert. Wie bei einer öffentlichen Diskussion kann man dort eigentlich nicht sagen, dass z.B. Politiker XY ein „Schwein“ sei. Schwierig ist es für Gesetzesvertreter, sich in die „Geflogenheiten“ der Foren hineinzudenken.<br />
                    <br />Gerade bei Ironie und Sarkasmus, im Internet weder durch den Tonfall noch durch die Mimik der Teilnehmer zu erkennen, ist das ein Problem. Nach Regeln der<br />
                    <a href="http://www.chemie.fu-berlin.de/outerspace/netnews/netiquette.html#neti-09" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Netiquette</a> sollten ironische Beiträge mit sogenannten Icons gekennzeichnet werden. So ist es für Einsteiger klar, was wer wie meint. Holger Voss hatte seinen Beitrag wörtlich als Sarkasmus gekennzeichnet. Davon hat die Staatsanwaltschaft allerdings nichts gewusst. Und da sie denn Gesamtbeitrag augenscheinlich nicht kannte, konnte sie das Posting von dem Angeklagten auch nicht zuordnen. Wenn von vorneherein der Gesamtkontext klargewesen wäre, hätte das Verfahren auch nicht stattfinden müssen.<br />
                    </p>
<p>
                    <strong>Verhalten der Justiz &#8211; eine Gratwanderung</strong><br />
                    <br />Im Internet gelten dieselben Gesetze wie im ’wahren Leben’. Wenn ein User einen anderen oder einen Dritten beleidigt oder üble Nachrede verbreitet, kann er angezeigt werden. Dergleichen kann ein Forumsbesitzer für die Postings der Teilnehmer verantwortlich gemacht werden. Er sollte deshalb die Foren<br />
                    <a href="http://www.heise.de/newsticker/data/jk-20.06.02-003/default.shtml" target="_blank" rel="noopener noreferrer">regelmäßig</a> kontrollieren. Dazu kann er von den ermittelnden Behörden gezwungen werden, die Verbindungsadressen der Besucher herauszugeben, wenn der Verdacht einer Straftat besteht. Deshalb hat heise-online die Daten von Voss weitergeleitet.<br />
                    <br />Schwierig wird es nun für Richter und Staatsanwälte, die Postings der Foren zu deuten. Im oben genannten Fall hatte laut heise-online die Richterin die<br />
                    <a href="http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/te/13919/1.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Befürchtung</a>, dass viele unbeteiligte Leser sich nicht die Mühe machen würden, den Beitrag komplett bis zum Ende zu lesen, so dass ein bedingter Vorsatz &#8211; nämlich die Billigung eines solchen Missverständnisses &#8211; noch weiter in Frage käme.<br />
                    <br />Für die Justiz ist es eine Gratwanderung zwischen Internet Gepflogenheiten und Gesetzen izu entscheiden, wo die Straftat anfängt und wo die Meinungsfreiheit endet?<br />
                    </p>
<p>
                    <strong>Datenschutz, wo bist Du?</strong><br />
                    <br />Dazu kommt noch der Datenschutzaspekt. Heise online musste die Daten von Voss auf Druck der Staatsanwaltschaft Hannover weitergeben. Das war soweit legal. Diese Daten verwiesen auf T-Online. Dort hatte man noch die Verbindungsdaten gespeichert, aus denen die ermittelnden Behörden die Netz-Nutzung nachvollziehen konnten.<br />
                    <br />Allerdings erlaubt das<br />
                    <a href="http://www.netlaw.de/gesetze/tddsg.htm" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Teledienstedatenschutzgesetz</a> (TDDSG) die Speicherung der Daten nur zu Abrechnungszwecken. Holger Voss war allerdings DSL-Flatrate-Kunde und zahlt pauschal. Wieso T-Online die Daten trotzdem speicherte, versuchte der Kundensprecher von T-Online, Michael Schlechtriem, gegenüber<br />
                    <a href="http://www.spiegel.de/netzwelt/politik/0,1518,229610,00.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Spiegel-Online</a> mit dem Hinweis zu erklären, dass die Speicherung auf „Anlehnung“ an das TDDSG geschehe. Heiß diskutiert wird, ob T-Online gegen des Gesetz verstößt.</p>
<p>Der Fall Holger Voss ist somit symptomatisch für den unsicheren Umgang von staatlicher Seite mit dem Internet. Datenschutzverstöße werden nicht geahndet, Foren und ihre Kommentare nicht verstanden und mit den Netzgeflogenheiten kennt man sich nur unzureichend aus.<br />
                    </p>
<table cellpadding="2" width="146" border="0">
<tbody>
<tr>
<td bgcolor="#FFCC33">
<div class="tidy-2">Erschienen am 9.01.2003</div>
</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>
                      
                    </p>
<p>                    <!-- Content Ende --></p>
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		<title>Dienstleistungsgewerkschaft ver.di</title>
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		<pubDate>Wed, 10 Jul 2002 23:00:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Antwort von ver.di zur 2. Stellungnahme der BDA zur privaten Nutzung des Internet, Berlin, den 10. Juli 2002]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Antwort von ver.di zur 2. Stellungnahme der BDA zur privaten Nutzung des Internet, Berlin, den 10. Juli 2002<!--break--></p>
<p>Wir möchten vorausschicken, dass wir den Zugang zu den neuen Kommunikationsmitteln auch am Arbeitsplatz für eine Voraussetzung einer Informations-/Wissensgesellschaft mit selbstverantwortlichen, kreativen und innovativen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern halten. Beschäftigte müssen ohne Angst vor heimlicher Überwachung Optionen haben, auch privat das Internet, Intranet oder einen E-Mailzugang zu nutzen, sofern im Betrieb mit diesen Kommunikationsmitteln gearbeitet wird. Wie dies im Einzelnen geregelt wird, ist eine Frage der individuellen betrieblichen Möglichkeiten. Eine Richtschnur sind die Regelungen zur privaten Telefonnutzung. Anzumerken ist, dass in Notfällen oder bei dienstlich begründeten Telefongesprächen privater Natur Privatgespräche durch den Arbeitgeber nicht verboten werden können. Dieser Grundsatz lässt sich auch auf den E-Mailverkehr übertragen.</p>
<p>Die Ablehnung der BDA, Beschäftigten einen Zugang zur Gewerkschaft über die im Betrieb genutzten elektronischen Kommunikationsmittel wie Internet, Intranet oder E-Mail zu gewähren, stößt bei ver.di auf Unverständnis. Schon in Hinblick auf den hohen Stellenwert von Art. 9 Abs. 3 GG &#8211; Koalitionsrecht der Gewerkschaften &#8211; ist der Arbeitgeber aus verfassungsrechtlichen Erwägungen daran gehindert, den Zugriff auf gewerkschaftliche Informationsangebote einzuschränken. Oft ist die Ansprache über IT-Systeme inzwischen sowohl für Betriebsräte als auch für Gewerkschaften die einzige Möglichkeit, Beschäftigte in Betrieben oder Unternehmen zu erreichen und zeitnah anzusprechen und umgekehrt. Nur wenn die elektronische Inanspruchnahme der gewerkschaftlichen Informationen durch die Beschäftigten zu einer relevanten und unzumutbaren Einschränkung zu Lasten des Arbeitgebers führt, kann der Arbeitgeber die Nutzung einschränken. Diese Einschränkung ist allerdings vom Arbeitgeber substantiiert darzulegen.</p>
<p>Mit unserer Kampagne Onlinerechte für Beschäftigte haben wir auf die unklare rechtliche Situation im Arbeitnehmerdatenschutz aufmerksam gemacht, die sich u.a. in einander widersprechenden arbeitsgerichtlichen Urteilen zeigt. Hieran wird die Notwendigkeit eines speziellen Schutzgesetzes deutlich.</p>
<p>Über 500 Unterstützer und Unterstützerinnen, die sich auf unserer Seite www.onlinerechte-fuer-beschaeftigte.de eingetragen haben, unterstreichen aus ihrer Erfahrung den Bedarf nach klaren Regelungen des Zugangs zu den neuen Medien im Betrieb.<br />
                    </p>
<p>
                      
                    </p>
</p>
<table cellpadding="2" width="146" border="0">
<tbody>
<tr>
<td bgcolor="#FFCC33">
<div class="tidy-2">Erschienen am 11.07.2002</div>
</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>
                      
                    </p>
<p>                    <!-- Content Ende --></p>
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