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	<title>Klage &#8211; politik-digital</title>
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	<title>Klage &#8211; politik-digital</title>
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		<title>Wikimedia wehrt Verfügungsantrag von Industrielobby ab</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Alina Barenz]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 25 May 2007 14:56:42 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Klage]]></category>
		<category><![CDATA[Wikipedia]]></category>
		<category><![CDATA[Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft]]></category>
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					<description><![CDATA[Der Verein Wikimedia Deutschland konnte am 24. Mai im Oberlandesgericht Köln einen Erfolg im Rechtstreit mit der Werbeagentur Initiative Neue Marktwirtschaft GmbH (INSM) verbuchen: Die INSM verzichtete dort auf ihren Antrag auf eine einstweilige Verfügung gegen Wikimedia Deutschland.
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Der Verein Wikimedia Deutschland konnte am 24. Mai im Oberlandesgericht Köln einen Erfolg im Rechtstreit mit der Werbeagentur Initiative Neue Marktwirtschaft GmbH (INSM) verbuchen: Die INSM verzichtete dort auf ihren Antrag auf eine einstweilige Verfügung gegen Wikimedia Deutschland.</p>
<p><!--break--><br />
In dem Rechtsstreit ging es um einen Diskussionsbeitrag in dem Online-Lexikon wikipedia.de: Ein anonymer Nutzer hatte die INSM dort im vergangenen Jahr als &quot;kriminelle Vereinigung&quot; bezeichnet und gefordert, die von den Arbeitsgeberverbänden der Industrie finanzierte Agentur zu verbieten. Der Beitrag wurde nach Angaben von Wikimedia Deutschland kurz nach seinem Erscheinen entfernt, war aber noch im Archiv der Artikeldiskussionen zu lesen. Die PR-Agentur berolino.pr GmbH versuchte daraufhin im Jahr 2006, eine einstweilige Verfügung gegen Wikimedia deutschland zu erwirken. Der Verein sollte den Beitrag aus dem Diskussionsarchiv entfernen und &#8211; was viel pikanter ist &#8211; sich zur Unterlassung dieser Äußerung gegen die INSM verpflichten. Den Antrag des Klägers hatte ein Gericht bereits in erster Instanz abgelehnt. Nach der mündlichen Einschätzung des Oberlandesgerichtes zog die INSM ihre Berufung auf das vorangegangene Urteil am 24. Mai zurück.<br />
&quot;Wer glaubt, solche Diskussionen und pointierte Meinungsäußerungen auf juristischem Wege generell unterbinden zu können, hat offenbar das Internet noch nicht als sozialen Raum begriffen&quot;, kritisierte Wikimedia-Geschäftsführer Arne Klempert das Vorgehen der Industrielobby. Der strittige Beitrag sei eine klar erkennbare Meinungsäußerung und keine bewusste Fehldarstellung der INSM gewesen, so der Vereinsvorsitzende Kurt Jansson. Der Kommentar des Nutzers lässt sich jedoch als eine beleidigende Tatsachenbehauptung werten. Da der Autor anonym blieb, kann die INSM den Betreiber zur Verantwortung ziehen.<br />
Der Verein Wikimedia Deutschland betreibt die Domain, welche die Nutzer auf die Hauptseite der deutschsprachigen Wikipedia weiterleitet und weist jegliche redaktionelle Verantwortung von sich. Der Betreiber der Wikipedia ist die Wikipedia-Foundation in Florida (USA). Zu klären bleibt in einem weiteren Verfahren, inwieweit Wikimedia Deutschland e.V. dennoch für Einträge auf wikipedia.de haftbar zu machen ist. Die INSM hat nämlich bereits eine neue Klage beim Landesgericht Köln eingereicht. Es bleibt also abzuwarten, unter welchen Bedingungen die Artikeldiskussionen auf wikipedia.de in Zukunft geführt werden.<br />
Infos via <a target="_blank" href="http://www.heise.de/newsticker/result.xhtml?url=/newsticker/meldung/90187&#038;words=Wikimedia&#038;T=wikimedia" rel="noopener noreferrer"><span lang="IT">heise.de</span></a><span lang="IT"><o:p /></span></p>
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		<title>Einsatz von Wahlcomputern vor dem Verfassungsgericht</title>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 05 Mar 2007 09:53:34 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Wahlcomputer]]></category>
		<category><![CDATA[Klage]]></category>
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					<description><![CDATA[Der Streit um den Einsatz von Wahlgeräten landet jetzt vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe: Ulrich Wiesner klagt dort gegen den Einsatz von Wahlcomputern der niederländischen Marke „Nedap“ bei der letzten Bundestagswahl. ]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Der Streit um den Einsatz von Wahlgeräten landet jetzt vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe: Ulrich Wiesner klagt dort gegen den Einsatz von Wahlcomputern der niederländischen Marke „Nedap“ bei der letzten Bundestagswahl.<br />
<!--break--><br />
Der Physiker und Software-Experte Wiesner dürfte vielen kein Unbekannter sein: Schon im November 2005 erhebte er <a href="http://ulrichwiesner.de/wp/WP145_05a.pdf" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Einspruch</a> gegen das im vorangegangenen Herbst zustande gekommene Wahlergebnis, den der Deutsche Bundestag aber vor zwei Monaten als &quot;<a href="http://ulrichwiesner.de/wp/BT_16_3600_anlage1.pdf" target="_blank" rel="noopener noreferrer">offensichtlich unbegründet</a>&quot; ablehnte.<br />
Am vergangenen Mittwoch reichten nun Wiesners juristische Vertreter eine <a target="_blank" href="http://ulrichwiesner.de/wp/070212_wahlpruefbeschwerde.pdf" rel="noopener noreferrer">Wahlprüfungsbeschwerde</a> gegen den Beschluss des Bundestages ein. Wie <a target="_blank" href="http://www.heise.de/ct/hintergrund/meldung/85615" rel="noopener noreferrer">c&#8217;t</a> berichtet, fordern sie eine Wiederholung der Bundestagswahl in den 30 betroffenen Wahlkreisen. Die Chancen dafür scheinen bei der vermutlich langen Verfahrensdauer gering. Dementsprechend beantragen sie hilfsweise, festzustellen, dass man die Verwendung von Wahlcomputern in Bundestagswahlen nicht mit dem Grundgesetz vereinbaren kann &#8211; &quot;solange nicht die Transparenz der Wahl für die Öffentlichkeit, die Überprüfbarkeit der Richtigkeit des Wahlergebnisses und die Manipulationssicherheit in einer der Wahl mit Stimmzetteln und Urnen entsprechenden Weise gewährleistet ist.“<br />
Im Gegensatz zu der im November zu Ende gegangenen <a href="http://www.politik-digital.de/metablocker/archives/1032-Grosser-Erfolg-fuer-ePetition-gegen-Wahlcomputer.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">ePetition</a> gegen den Einsatz von Wahlgeräten (die sich seitdem weiterhin in der <a href="http://itc.napier.ac.uk/e-Petition/bundestag/list_petitions.asp" target="_blank" rel="noopener noreferrer">parlamentarischen Prüfung</a> befindet), fordern sie keine ersatzlose Streichung des Bundeswahlgesetzparagraphen 35, der die Stimmabgabe mit Wählgeräten erlaubt. Ihnen kommt es mehr darauf an, die Möglichkeiten genau abzustecken: &quot;Je wichtiger das durch die Technik berührte Verfassungsgut, desto enger die Grenzen&quot;. </p>
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		<title>Fuchsjagd mit Etappensieg</title>
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		<dc:creator><![CDATA[afischer]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 01 Jan 1970 00:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Deutsche Bahn]]></category>
		<category><![CDATA[Kartenfuchs]]></category>
		<category><![CDATA[Kontaktbörse]]></category>
		<category><![CDATA[Mitfahrzentrale]]></category>
		<category><![CDATA[Klage]]></category>
		<category><![CDATA[Wettbewerbsrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica">
<b>Die Klage der Deutschen Bahn AG, die das Internetangebot <a href="http://www.kartenfuchs.de/" target="_new" rel="noopener noreferrer">www.kartenfuchs.de</a> richterlich
verbieten lassen wollte, wurde abgewiesen.</b></span>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica"><br />
<b>Die Klage der Deutschen Bahn AG, die das Internetangebot <a href="http://www.kartenfuchs.de/" target="_new" rel="noopener noreferrer">www.kartenfuchs.de</a> richterlich<br />
verbieten lassen wollte, wurde abgewiesen.</b></span><!--break--></p>
<p>
<span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica">Im <a href="http://www.politik-digital.de/archiv/econsumer/bahn.shtml" target="_new" rel="noopener noreferrer">Fall</a> www.kartenfuchs.de  vs. Deutsche Bahn AG kann der<br />
Fuchs einen Etappensieg für sich verbuchen. Die Deutsche Bahn AG wollte das Internetangebot<br />
für Reisegruppenbildungen per Gericht aus dem Netz treiben, da es ihre geschäftlichen<br />
Interessen beeinträchtige und damit den Wettbewerb behindere. Bahnfahrer, die sonst den<br />
vollen Preis bezahlen würden, könnten jetzt billiger fahren und der Bahn Umsatzverluste<br />
bringen, so die Klagebegründung. Der Monopolist warf dem Kartenfuchs einen Eingriff in seine<br />
Kalkulation und Preisgestaltung vor. Der Kartenfuchs startete eine Unterschriftenaktion zur<br />
Erhaltung seiner Art, die zahlreiche Unterstützer fand. Doch schon am 17.11. erklärte das<br />
Landgericht Frankfurt am Main eine Reisegruppenbildung per Internet für zulässig. Nach<br />
Meinung des Vorsitzendes Richters Bernhard Seyderhelm greife der Kartenfuchs nur die<br />
bestehenden Tarifmöglichkeiten der Deutschen Bahn AG auf. Diese Tarife seien nicht auf<br />
Gruppen beschränkt, die sich untereinander kennen, und so keinesfalls wettbewerbswidrig.<br />
</span>
</p>
<p><span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica">Einen Streifschuss bekam der Fuchs jedoch ab: Direkt auf die Fahrplanserver der Deutschen<br />
Bahn AG darf er nicht mehr zugreifen. Dies jedoch hatte die Deutsche Bahn AG schon im<br />
Vorfeld verhindert. Nun müssen die Verbindungsdaten per Hand eingegeben werden. So steht<br />
ein Service für die User des Kartenfuchses nicht mehr zur Verfügung, sie müssen sich direkt<br />
auf der Site der <a href="http://www.bahn.de/" target="_new" rel="noopener noreferrer">Deutschen Bahn</a> über Ankunfts- und Abfahrzeiten informieren. Ob sie sich<br />
dort von den Innovationen der Deutschen Bahn AG im Bereich Surf &amp; Rail überzeugen lassen ist<br />
fraglich, denn in Gruppen zu reisen, ist immer noch günstiger. Seit August hat der Kartenfuchs<br />
29 Gruppen zusammengeführt sowie 3000 Interessenten registriert, so Sven Koschick, Initiator<br />
des Webangebots.<br />
Er hofft nun, dass die DB AG jetzt von ihrer Treibjagd ablässt, und sich um wichtigere Dinge<br />
kümmert. Denn eins ist klar: Für die ständigen Verluste der Deutschen Bahn AG ist sicher<br />
nicht der Kartenfuchs verantwortlich.</span></p>
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