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	<title>Kooperation &#8211; politik-digital</title>
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	<description>Information, Kommunikation, Partizipation</description>
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	<title>Kooperation &#8211; politik-digital</title>
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	<item>
		<title>Die virtuelle Universität schlechthin wird es nicht geben</title>
		<link>https://www.politik-digital.de/hats-geklickt/elearningmandl-shtml-2580/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 28 Nov 2001 22:00:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[politik-digital sprach mit 
                      Professor Dr. Heinz Mandl, Inhaber des 
                      Lehrstuhls für Empirische Pädagogik und Pädagogische Psychologie an der 
                      Ludwig-Maximilians-Universität München. Als einer der führenden deutschen Wissenschaftler forscht Prof. Mandl u.a. in den Bereichen e-Learning, Wissensmanagement und problemoriertes, selbstgesteuertes und kooperatives Lernen.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>politik-digital sprach mit<br />
                      <a href="http://home.emp.paed.uni-muenchen.de/%7Emandl/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Professor Dr. Heinz Mandl</a>, Inhaber des<br />
                      <a href="http://infix.emp.paed.uni-muenchen.de/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Lehrstuhls für Empirische Pädagogik und Pädagogische Psychologie</a> an der<br />
                      <a href="http://www.uni-muenchen.de/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Ludwig-Maximilians-Universität München</a>. Als einer der führenden deutschen Wissenschaftler forscht Prof. Mandl u.a. in den Bereichen e-Learning, Wissensmanagement und problemoriertes, selbstgesteuertes und kooperatives Lernen.<!--break-->
                    </p>
<p>
                    <strong>politik-digital:</strong> Seit wann befassen Sie sich mit e-Learning und was hat Sie dazu bewegt, in diesem Bereich zu forschen?</p>
<p>
                    <strong>Prof. Dr. Heinz Mandl:</strong> Wir haben schon vor 15 Jahren damit begonnen, mit Computern interaktive Videoprogramme zu erstellen. Eigentlicher Hintergrund ist aber, dass uns das Lernen interessiert und wir im e-Learning eine große Chance sehen, die Diskussion über eine neue Lernkultur voranzubringen.<br />
                    <br />Für uns sind interaktive Medien ein trojanisches Pferd und wir halten sie für einen guten Anlass, das Lernen und die Lernkultur zu überdenken. Das e-Learning stellt ja besondere Herausforderungen an den Lernenden; es ist zum Beispiel sehr viel mehr eigenverantwortliches und kooperatives Lernen möglich. Diese Aspekte, die für uns ganz zentral sind, werden in der bisherigen Lernkultur allerdings eher ignoriert. Die heutigen Lernstrukturen zielen sehr stark auf die Vermittlung von Wissen ab und vernachlässigen dabei bestimmte Kompetenzen, die man im späteren Leben für die Wissensgesellschaft braucht: nämlich die Kompetenz, sich selber Wissen anzueignen, anstatt immer vom Lehrer bei der Hand genommen zu werden, außerdem die Fähigkeit kooperativ zu lernen und zu arbeiten.</p>
<p>
                    <strong>politik-digital:</strong> Inwieweit wird das, was man in der Forschung entwickelt, in der Praxis tatsächlich implementiert?</p>
<p>
                    <strong>Prof. Dr. Heinz Mandl:</strong> Natürlich bringen wir Ideen aus der Forschung in die Praxis ein. Aber die Weiterbildung zum Beispiel wartet gar nicht auf die Forschung, sondern dort wird einfach ausprobiert. Wir lernen also auch von der Praxis und versuchen dann, bestimmte Aspekte genauer zu untersuchen. Beispiel: Ein Schwerpunkt in unserer Forschung, übrigens auch ein DFG-Schwerpunktprogramm, ist netzbasierte Wissenskommunikation in Gruppen. Wir veranstalten dazu virtuelle Seminare und beobachten, wo Probleme auftreten, etwa in der Kooperation zwischen den Studierenden. In einem Grundlagenprojekt, wo man mehr unter kontrollierten Bedingungen arbeitet, werden zum Beispiel Kooperationsskripts entwickelt und erprobt, die die Zusammenarbeit unterstützen. Die neuen Erkenntnisse fließen dann wieder in die Anwendung, also in die virtuellen Seminare ein.</p>
<p>
                    <strong>politik-digital:</strong> Arbeiten Sie in den virtuellen Seminaren mit der Metaphorik traditioneller Seminare, gibt es eine Tafel, das Melden eines Studenten, den eingeschlafenen Kommilitonen usw. im übertragenen Sinne? Wie kann man sich so ein virtuelles Seminar vorstellen?</p>
<p>
                    <strong>Prof. Dr. Heinz Mandl:</strong> Das virtuelle Seminar beginnt mit einem Tagesworkshop, an dem die Teilnehmer real zusammenkommen, eine Einführung erhalten und Gruppen bilden. Von da ab läuft alles über die virtuelle Lernplattform, von der sie Aufgaben entnehmen, zu denen sie in Kooperation und mit Hilfe von Literatur Lösungen finden müssen. In diesem Prozess werden sie von einem Teletutor unterstützt. Sicher gibt es im virtuellen Seminar auch den eingeschlafenen Studenten, sogenannte Trittbrettfahrer. Wir überlassen es aber den einzelnen Gruppen, Regeln zur Zusammenarbeit aufzustellen. Sie können dann selbst entscheiden, ob ein Trittbrettfahrer rausfliegt oder ob er mitgezogen wird.<br />
                    <br />Im Gegensatz zu herkömmlichen Veranstaltungen erfordert das virtuelle Seminar allerdings einen höheren Arbeitsaufwand. Mit 5-6 Stunden pro Woche Arbeit muss man rechnen.</p>
<p>
                    <strong>politik-digital:</strong> Welche Vorteile hat e-Learning gegenüber dem traditionellen Präsenzlernen?</p>
<p>
                    <strong>Prof. Dr. Heinz Mandl:</strong> Die Vorteile liegen in der Zeit- und Ortsunabhängigkeit. Man kann beim e-Learning auch um Mitternacht noch ein Thema oder eine Aufgabe bearbeiten. Und ob man nun von Nürnberg, München oder Berlin aus mit anderen zusammen arbeitet, spielt auch keine Rolle.</p>
<p>
                    <strong>politik-digital:</strong> Wie argumentieren Sie bei dem Vorwurf, beim e-Learning käme die soziale Komponente zu kurz, die Studierenden würden vor ihrem Computer vereinsamen?</p>
<p>
                    <strong>Prof. Dr. Heinz Mandl:</strong> Es stimmt natürlich, dass die soziale Komponente nicht so direkt ist. Beim E-mail-Kontakt sieht man sich ja nicht und kann keine Mimik und Gestik austauschen.<br />
                    <br />Das impliziert natürlich Einschränkungen. Wenn es aber um Sachverhalte geht und nicht um zwischenmenschliche Beziehungen, macht es unseren Untersuchungen zufolge keinen Unterschied, ob der Gegenüber präsent ist oder nicht. Wir haben auch herausgefunden, dass der Wissenstransfer bei einer Videokonferenz nicht geringer ist als in einer Face-to-Face-Situation. Auch die Qualität bei der Problemlösung variiert nicht.</p>
<p>
                    <strong>politik-digital:</strong> Welche neuen Rollen und Herausforderungen birgt e-Learning für die Lehrenden?</p>
<p>
                    <strong>Prof. Dr. Heinz Mandl:</strong> Der Kern des virtuellen Seminars ist der Ansatz des problemorientierten Lernens. Diesem neuen Ansatz liegt eine konstruktivistische Auffassung vom Lernen zu Grunde, die sehr stark von Eigenaktivität, Selbststeuerung und Kooperation ausgeht. Es ist natürlich für die Lehrenden nicht einfach, Lernumgebungen mit solchen Ansprüchen zu gestalten.<br />
                    <br />Technische Schwierigkeiten stellen dabei eher ein geringes Problem dar. Das Hauptproblem ist, dass bis jetzt nicht viele Lehrende in der Lage sind, problemorientierte Lernumgebungen zu gestalten, wo die Studierenden sich aktiv, selbstgesteuert und kooperativ einbringen können. Lehrende müssen Abstand nehmen vom bloßen Präsentieren von Informationen, denn insbesondere bei der Arbeit mit neuen Medien wäre es ja doch sehr langweilig, immer nur Vorlesungen auf dem Bildschirm abzuspielen.</p>
<p>
                    <strong>politik-digital:</strong> Inwiefern müssen sich die Lernenden umstellen?</p>
<p>
                    <strong>Prof. Dr. Heinz Mandl:</strong> Die Lernenden müssen vor allem Selbststeuerungs- und Kooperationsfähigkeit besitzen, da bei unserem Lern-Lehransatz die Eigeninitiative und Gruppenarbeit im Vordergrund stehen. Vor allem letzteres ist eine Herausforderung, weil Kooperation im Schul- und Universitätssystem bisher wenig Berücksichtigung findet. Auch Medienkompetenz ist eine wichtige Qualifikation: Der Lernende muss in der Lage sein, Informationen kritisch zu beurteilen.</p>
<p>
                    <strong>politik-digital:</strong> Wird e-Learning in einigen Bereichen, zum Beispiel in der Weiterbildung, bevorzugt eingesetzt?</p>
<p>
                    <strong>Prof. Dr. Heinz Mandl:</strong> Ja, gerade in der Weiterbildung stößt e-Learning auf großes Interesse. Ein Beispiel ist der Knowledge Master, ein virtuelles Weiterbildungsangebot, das von uns zusammen mit Siemens entwickelt wurde. Da können Leute aus der ganzen Bundesrepublik teilnehmen, ohne für längere Zeit aus dem Arbeitsprozess herausgerissen zu werden. Innerhalb der halbjährigen Weiterbildungsveranstaltung gibt es insgesamt nur fünf Präsenztage, die andere Zeit arbeiten die Teilnehmer in Gruppen virtuell im Internet. Natürlich ist diese Form der Weiterbildung für Unternehmen, die ihre Arbeitnehmer nicht einfach über einen längeren Zeitraum entbehren können, kostensparender.<br />
                    <br />E-Learning wird für die Weiterbildung eine höhere Bedeutung haben als für die Ausbildung. An Universitäten und Schulen werden wir wohl eine Mischform erleben, wo ein Teil des Unterrichts virtuell stattfindet, der andere aber weiterhin in Form von Präsenzveranstaltungen.</p>
<p>
                    <strong>politik-digital:</strong> Tut die Regierung Ihrer Ansicht nach genug, den Einsatz neuer Medien an öffentlichen Bildungsinstitutionen zu fördern?</p>
<p>
                    <strong>Prof. Dr. Heinz Mandl:</strong> Die finanzielle Unterstützung des e-Learning ist, was die Schulen und Hochschulen betrifft, sehr groß. Der Bund hat den Universitäten in der letzten Zeit 200 Millionen DM zur Verfügung gestellt, um virtuelle Studiengänge zu entwickeln. In der Regel sind es Gemeinschaftsprojekte, an denen verschiedene Universitäten kooperativ arbeiten. So wird die Nachhaltigkeit der Projekte gesichert, was ja auch im Sinne des Geldgebers ist.</p>
<p>
                    <strong>politik-digital:</strong> Wie reformbereit zeigt man sich an Universitäten und Schulen, neue Medien in den Unterricht zu integrieren, in finanzieller und didaktischer Hinsicht?</p>
<p>
                    <strong>Prof. Dr. Heinz Mandl:</strong> Die Diskussion wird ja so geführt, als würde es nur noch e-Learning geben. Man muss aber verstehen, dass es die virtuelle Universität schlechthin kaum geben wird. Man braucht immer noch reale Interaktion und ein wirkliches Zusammentreffen der Lernenden. Alles rein virtuell zu machen, ist im Rahmen eines universitären Erststudiums kaum möglich und wenig erstrebenswert.<br />
                    <br />Da Schulen und Universitäten jetzt finanziell unterstützt werden, können sie technisch aufrüsten und neue Curricula entwickeln. Eine besondere Herausforderung besteht noch auf Seiten der Didaktik: Wie gestaltet man motivierende Lernumgebungen, die selbstgesteuertes und kooperatives Lernen unterstützen? Wie können hierbei Präsenz- und virtuelle Lernumgebungen miteinander verbunden werden? Die Vorstellung von der Omnipotenz des e-Learning wird durch einen solchen Ansatz relativiert. So bleibt Raum für verschiedene Formen des Lehrens und Lernens.<br />
                    </p>
<p>
                    <strong>politik-digital: </strong>Vielen Dank für das Gespräch!<br />
                    </p>
<p>Das Interview mit Professor Dr. Heinz Mandl führte Ines Robbers.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Das Internet ist ein integraler Bestandteil des Mediensystems</title>
		<link>https://www.politik-digital.de/offentlich-rechtliches-internet/netzkulturinterview_lammert-shtml-2471/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 19 Jun 2001 22:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Öffentlich-Rechtliches Internet]]></category>
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					<description><![CDATA[Als kultur- und medienpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion ist Dr. Norbert Lammert ein Medienexperte. Er sitzt nicht nur im Ausschuß für Kultur und Medien sondern ist auch ehrenamtliches Mitglied im Programmausschuß von RTL.
                    Im Gespräch mit politik-digital sprach er über die Grenzen der öffentlich-rechtlichen Auftritte im Internet.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Als kultur- und medienpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion ist Dr. Norbert Lammert ein Medienexperte. Er sitzt nicht nur im Ausschuß für Kultur und Medien sondern ist auch ehrenamtliches Mitglied im Programmausschuß von RTL.<br />
                    <br />Im Gespräch mit politik-digital sprach er über die Grenzen der öffentlich-rechtlichen Auftritte im Internet.<!--break--></p>
<p>
                    <strong>politik-digital:</strong> Dem Anspruch, als (Nachrichten-)portal im Internet zu fungieren, liegt die Vorstellung vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk als Wegweiser durch die digitale Welt zugrunde. Wie bewerten Sie die &#8211; mittlerweile leiseren &#8211; Töne der ARD und der Landesrundfunkanstalten den Ausbau ihres Internet-Auftritts betreffend? Halten Sie diesen für durch den Rundfunkauftrag gedeckt?</p>
<p>
                    <strong>Lammert:</strong> Grundsätzlich habe ich keine eine Einwände gegenüber programmorientierten Internet-Aktivitäten der öffentlich-rechtlichen Anstalten. Eine Verzicht auf dieses Medium, auf das weder die Zeitungen noch die privaten Rundfunk- und Fernsehsender verzichten wollen und können, hätte absehbar strangulierende Konsequenzen, was nicht im Interesse eines funktionierenden dualen Rundfunksystems in der Bundesrepublik ist. Der Ministerpräsident von Thüringen, Bernhard Vogel, hat Recht: &#8220;Wir dürfen den öffentlich-rechtlichen nicht die neuen Möglichkeiten und damit die Zukunft nehmen.&#8221; Programmbegleitende oder programmergänzende Online-Aktivitäten wie beispielsweise beim ARD-Presseclub oder bei der Talk-Sendung &#8220;Christiansen&#8221; halte ich für legitim und durch den Rundfunkauftrag gedeckt. Das Internet ist neben Fernsehen und Hörfunk heute ein integraler Bestandteil des Mediensystems. Abgesehen davon nutzen insbesondere jüngere Altersgruppen das Netz viel stärker als die konventionellen elektronischen Medien. Aus diesem Grund könnten es sich ARD und ZDF kaum erlauben, auf diesem Gebiet nicht präsent zu sein.<br />
                    <br />Eine Zäsur sehe ich allerdings in systematischen e-commerce-Aktivitäten, die auf eine wirtschaftliche Gewinnerzielung ausgerichtet sind. Ein virtuelles Kaufhaus dürfen ARD und ZDF nie sein. Hier sehe ich eindeutig die Grenze der Online-Aktivitäten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten.</p>
<p>
                    <strong>politik-digital:</strong> Wie bewerten sie die Vereinbarung von ZDF und t-online, die ja im Rahmen einer Exklusivpartnerschaft für das Nachrichtenportal heute.t online.de nicht nur die Einblendung des Hinweises auf die geplante Internet-Domain heute.t-online.de in jeder Nachrichtensendung des ZDF sondern auch den privilegierten Zugriff auf ZDF-Inhalte für t-online vorsieht?</p>
<p>
                    <strong>Lammert:</strong> Vom journalistischen Standpunkt aus tauchen bei dieser Konstellation mögliche Probleme auf, weil vor dem Hintergrund der geschäftlichen Verbindung mit der Deutschen Telekom zumindest der Eindruck von Interessenkollisionen bei der Berichterstattung des ZDF über die Telekommunikationsbranche entstehen kann. Bedenkt man, dass die Aktien der Deutschen Telekom noch mehrheitlich im Eigentum des Bundes sind, also unter Kontrolle des Bundesfinanzministers, wird die Situation nicht einfacher. Darüber hinaus ist auch die regelmäßige Einblendung des t-online-Namens in einem redaktionellen Umfeld einer öffentlich-rechtlichen Nachrichtensendung problematisch. Deshalb habe ich Zweifel, ob die Kooperation in der Praxis funktioniert. Jedenfalls denke ich, dass in diesem Fall das Maximum an wohlwollender Interpretation des Rundfunkstaatsvertrages ausgeschöpft wird.</p>
<p>
                    <strong>politik-digital:</strong> Das Internetzeitalter unterscheidet sich von den 80er Jahren durch eine diversifizierte Medienlandschaft, veränderte Kultur, wirtschaftliche und politische Rahmenbedingungen sowie durch die Verhaltensweisen der Rezipienten. Von Defiziten der Meinungsvielfalt kann nicht die Rede sein, das Gegenteil ist der Fall. Erwächst &#8211; der Argumentation der öffentlich-rechtlichen Anstalten folgend &#8211; nicht gerade aus der zunehmenden Unübersichtlichkeit im Netz eine neue Grundversorgungsaufgabe der Öffentlich-Rechtlichen im Internet?</p>
<p>
                    <strong>Lammert:</strong> Es gibt in der Tat Anlaß, über den Grundversorgungsauftrag von ARD und ZDF zu diskutieren. Während der Debatte um die Übertragungsrechte der Fußballweltmeisterschaften in Asien (2002) und Deutschland (2006) ist dies nur in Ansätzen deutlich geworden.<br />
                    <br />Die hohen monatlichen Gebühren für ARD und ZDF erzeugen entsprechend hohe Erwartungen der Zuschauer, die Anstalten fühlen sich verpflichtet diesen Erwartungen, koste es was es wolle, zu entsprechen, worauf die nachzuweisenden Programmkosten für die KEF eine Größenordnung erreicht haben, die sich folgerichtig in einer nächsten Gebührenerhöhung niederschlagen.</p>
<p>
                    <strong>politik-digital:</strong> Die Bestands- und Entwicklungsgarantie garantiert den öffentlich-rechtlichen Sendern eine dynamische Entwicklung, auch auf technischer Ebene. Ein Grundproblem der öffentlich-rechtlichen Sender ist, dass es ihnen vor allem an Akzeptanz der jüngeren Zuschauer fehlt. Sind ARD und ZDF nicht geradezu verpflichtet, ihren &#8220;klassischen&#8221; Rundfunkauftrag durch offensive Multimedia-Aktivitäten abzusichern, um wahrnehmbar zu bleiben und junge Zuschauer an sich zu binden.</p>
<p>
                    <strong>Lammert:</strong> Die einzig spannende Frage ist, wie weit die Offensive reicht. Eine qualitative Zäsur besteht für mich dann, wenn die Online-Aktivitäten auf eine nachhaltige Gewinnerzielung ausgerichtet sind. Wenn beispielsweise ARD und ZDF die Fußball-WM übertragen und die parallelen Online-Aktivitäten als multimediale Handelsplattform konzipiert sind, bei der Reisen, Textilien und sonstige Merchandising-Artikel käuflich erworben werden können, ist für mich die Grenze überschritten und der öffentlich-rechtliche Auftrag verletzt. Wenn jedoch, wie im vergangenen Jahr, die ARD beispielsweise einen sehr intelligenten, aufschlussreichen und spannenden Internetauftritt parallel zur Tour-de-France ins Netz stellt, ist das für mich eine wertvolle Bereicherung der Berichterstattung.</p>
<p>
                    <strong>politik-digital:</strong> Muss man angesichts der zunehmenden Konvergenz von TV und Internet (Stichwort &#8220;Big Brother&#8221;) den neu entstehenden Kommunikationsmärkten mit einem neuen Ordnungsrahmen begegnen?</p>
<p>
                    <strong>Lammert:</strong> Die technische Entwicklung ist tatsächlich so rasant, dass die bisherige Arbeitsteilung zwischen den Bundesländern (Massenkommunikation) und dem Bund (Individualkommunikation) nicht mehr überzeugend funktioniert. Die Rundfunkstaatsverträge sind in der letzten Konsequenz immer nur eine Anpassung an die bereits existierende technische Realität, wobei sie nach der zeitraubenden Phase der Ratifizierung durch die sechzehn Länderparlamente meistens schon wieder veraltet sind. Es gibt verschiedene Überlegungen, wie man die Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern neu aufteilen kann. Die Zuständigkeit für Rundfunk ist bekanntlich bei den Bundesländern und dort in den Staatskanzleien angesiedelt. Derzeit arbeitet jedoch der Leiter der Staatskanzlei von Rheinland Pfalz, Klaus Rüter, als Koordinator der Medienpolitik der Länder einen Entwurf für eine neue Medienordnung aus, der auch auf Bundesebene diskutiert werden und die neuen technischen Aspekte der bundesdeutschen Medienlandschaft berücksichtigen wird.<br />
                    </p>
</p>
<table cellpadding="2" width="146" border="0">
<tbody>
<tr>
<td bgcolor="#FFCC33">
<div class="tidy-2">Erschienen am 20.06.2001</div>
</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>
                      <!-- Content Ende --></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Medien, Markt und Meinungsmacht</title>
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		<pubDate>Tue, 19 Jun 2001 22:00:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Rundfunkpolitische Kontroversen, Debatten über Bestimmung, Ausgestaltung, Anspruch und Leistung der deutschen Rundfunkordnung sind so alt wie der Rundfunk selber. Weder die Klagen über die Trivialisierung und Kommerzialisierung der Medien noch parteiegoistische Forderungen von Politikern aller Couleur über die zukünftige Gestalt der Rundfunkordnung können darüber hinwegtäuschen, dass die bestehende Rundfunkordnung eine grundlegende und keineswegs unangefochtene Errungenschaft in der Nachkriegsgeschichte darstellt.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Rundfunkpolitische Kontroversen, Debatten über Bestimmung, Ausgestaltung, Anspruch und Leistung der deutschen Rundfunkordnung sind so alt wie der Rundfunk selber. Weder die Klagen über die Trivialisierung und Kommerzialisierung der Medien noch parteiegoistische Forderungen von Politikern aller Couleur über die zukünftige Gestalt der Rundfunkordnung können darüber hinwegtäuschen, dass die bestehende Rundfunkordnung eine grundlegende und keineswegs unangefochtene Errungenschaft in der Nachkriegsgeschichte darstellt.<!--break-->
                    </p>
<p>Erst nach dem zweiten Weltkrieg wurde Rundfunk im Public Service, also im Sinne eines &#8220;Dienstes an der Öffentlichkeit&#8221;, über alliierte Entscheidungen in den westdeutschen Besatzungszonen installiert. Unter der Zensur der alliierten Siegermächte wurde damals an der Entwicklung einer demokratischen Presse und eines freien Rundfunks gearbeitet. Ein gemeinsames Konzept gab es nicht, aber in jeder der Besatzungszonen entstanden mehrere Militärsender, die zu den Keimzellen der bundesdeutschen Rundfunkanstalten wurden.</p>
<p>Nach und nach übernahmen deutsche Mitarbeiter die jeweiligen Sendebetriebe. Mitarbeiter wie Gestalter der sich sukzessive von der alliierten Kontrolle lösenden Medienordnung waren sich ihres schweren Erbes bewußt. Die Nationalsozialisten hatten die Möglichkeiten des Rundfunks genau erkannt und ihn in den Dienst ihrer Propaganda gestellt. Leicht war es gewesen, den Rundfunk gleichzuschalten, da er in der Weimarer Zeit zentralistisch organisiert gewesen war.</p>
<p>Wohlwissend, dass die Besatzungsmächte keinen Zentralismus zugelassen hätten, fiel die Entscheidung für die föderale Grundstruktur der neuen Rundfunkverfassung. Die Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland wurde am 9. und 10. Juni 1950 durch die Intendanten der bis dahin sechs Rundfunkanstalten aus Hamburg (NWDR), Bremen (Radio Bremen), Frankfurt (Hessischer Rundfunk), Baden-Baden (Südwestfunk), Stuttgart (Süddeutscher Rundfunk) und München (Bayerischer Rundfunk) in Bremen gegründet.</p>
<p>Dem Beginn der Fernsehära ist es zu verdanken, dass sich die lose verbundenen jungen Hörfunkanstalten bald zu einem als föderalem Verbund organisierten Medienunternehmen entwickelten. Die Programmanteile für das gemeinsame, 1954 gestartete nationale Programm Deutsches Fernsehen wurden in einem Vertrag prozentual zur finanziellen Leistungskraft auf die einzelnen Anstalten verteilt. Damit war das Leitmotiv in der Geschichte der ARD, das Prinzip des Föderalismus, gesetzt und dem Gedanken an eine zentrale Produktionsstätte in der Hauptstadt oder eine einheitliche Organisation eine Absage erteilt.</p>
<p>Schwieriger als die interne Diskussion gestaltete sich von nun an die Auseinandersetzung mit der deutschen Politik, die, nachdem die BRD 1955 die volle politische Handlungsfähigkeit gewonnen hatte und die alliierten Vorschriften außer Kraft getreten waren, Morgenluft witterte. Um sich des unbequemen Journalismus der öffentlich-rechtlichen Anstalten zu erwehren, betrieb Adenauer engagiert die Schaffung eines privatrechtlich verfaßten Bundesrundfunks mit möglichst direktem Zugriff durch die Regierung. Handstreichartig unterzeichneten er und sein Minister Fritz Scheffler am 25. Juli 1960 den Gesellschaftsvertrag einer &#8220;Deutschland-Fernsehen-GmbH&#8221;.</p>
<p>Die Sozialdemokratischen Länderchefs, durchaus beifällig von ihren CDU-Kollegen begleitet, klagten vor dem Bundesverfassungsgericht wegen Übergriffs in ihre Kulturhoheit. Das darauf folgende Urteil aus Karlsruhe schrieb Rundfunkgeschichte. Zum ersten Mal wurde verfassungsrechtlich festgestellt, dass der Rundfunk unter der Hoheit der Länder steht und er unter dem Primat der Meinungsfreiheit staatsfern organisiert werden muss.</p>
<p>Die Niederlage im Fernsehstreit bedeutete eine empfindliche politische Schlappe für die Regierung Adenauer. Die Verfassungsrichter hatten mit diesem ersten Rundfunkurteil klargestellt, daß alle zentralistischen Bestrebungen des Bundes im Rundfunkwesen zum Scheitern verurteilt sind und die Rundfunkhoheit den Ländern obliegt. Indem es die Veranstaltung von Rundfunksendungen zur &#8220;öffentlichen Aufgabe&#8221; erklärte, das bestehende Organisationsprinzip ausdrücklich sanktionierte, aber gleichzeitig unter bestimmten Voraussetzungen auch Gesellschaften privaten Rechts nicht von der Rundfunkveranstaltung ausschloss, bildete der Entscheid das Fundament der deutschen Rundfunkverfassung.</p>
<p>Auch nachdem das ZDF 1963 den Sendebetrieb aufnahm, blieb die ARD im Spannungsfeld der Politik. Von Seiten der CDU/CSU wurde ihr vorgeworfen, tendenziös zugunsten linker, sozialdemokratischer und &#8211; später &#8211; radikaler Positionen zu berichten. Mitte der Siebziger Jahre drohte die CSU, das Länderabkommen über die Koordinierung des Ersten Fernsehprogramms vom 17. April 1959 zu kündigen, falls &#8220;die Unausgewogenheit und zum Teil mangelnde Qualität des Gemeinschaftsprogramms der ARD&#8221; nicht behoben würden. Die bayerische Staatsregierung setzte ihre Kündigungsüberlegungen nicht in die Tat um, wohl auch, weil die Entwicklung der Kabeltechnik mit der Einführung privatrechtlicher Konkurrenz eine elegantere Möglichkeit versprach, dem beklagten Linkstrend der Öffentlich-Rechtlichen zu begegnen.</p>
<p>Die rege Gesetzgebungstätigkeit einzelner Bundesländer, die sich eine Neuordnung der Rundfunkordnung im Sinne eines geordneten Nebeneinanders von privaten und öffentlich-rechtlichen Anbietern zum Ziel gesetzt hatten, führten schließlich zu einer erneuten Bewährungsprobe der Kommunikationsordnung. Wieder war es das Bundesverfassungsgericht, dem dabei die entscheidende Rolle zu Teil wurde. In einem Normenkontrollverfahren gegen eines der ersten neuen Landesmediengesetze, dem niedersächsischen Landesrundfunkgesetz, entschieden die Karlsruher Richter 1984, dass dieses in seinen Grundlinien mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Dieses vierte Rundfunkurteil kam einem &#8220;medienpolitischen Urknall&#8221; (Bernhard Vogel) gleich. Die publizistische Monopolstellung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Bereich der elektronischen Medien war damit beendet. Das Prinzip der Grundversorgung mit Information, Bildung, Kultur und Unterhaltung fungierte als inhaltliche Fixierung des Verantwortungsbereichs des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. An die Privaten, RTL, Sat1 und die Sender der sogenannten zweiten und dritten Generation, werden seitdem reduzierte Anforderungen gestellt, die ihnen, auch um ihnen Entwicklungs- und Amortisationschancen zu geben, nur gewisse Grundstandards gleichgewichtiger Vielfalt abverlangten.</p>
<p>Die Höhe der Gebührenfinanzierung muss regelmäßig durch die Regierungen der Länder abgesegnet werden &#8211; und mit ebensolcher Regelmäßigkeit droht ARD und ZDF von hier Ungemach. Die Ministerpräsidenten Sachsens und Bayerns, Biedenkopf und Stoiber, schlugen in einem aufsehenerregenden Papier 1995 die Abschaffung des Ersten Deutschen Fernsehens und die Zurückführung der ARD auf ihre Landessender vor, falls die ARD ihre Rationalisierungsbestrebungen nicht intensiviere. Vor allem der Funktionsbereich jenseits der Grundversorgung war und ist Anlass ausführlicher Diskussionen. Die eine Seite fordert seither nachdrücklich, den Rundfunk durch einen radikalen Umbau der dualen Rundfunkordnung dem Wettbewerb zu öffnen.</p>
<p>Die anhaltenden medienpolitischen Kontroversen stehen für die Geschichte der deutschen Rundfunkpolitik zwischen Gesellschaft und Markt, föderalistischen Regelungszuständigkeiten und bundespolitischen Zugriffen, publizistischem und kommerziellen Wettbewerb, Kontrolle und Freiheit. Dieses System steht vor großen Herausforderungen. So stellt sich die Frage, inwieweit das duale Rundfunksystem der Bundesrepublik, in das der Grundversorgungsauftrag eingebettet ist, in seiner gegenwärtigen Ausprägung angesichts der zunehmenden politischen und wirtschaftlichen Integration in Europa noch tragbar ist. Zwar hat sich die BRD die Existenz der öffentlich-rechtlichen Sender in einer Protokollnotiz zum Vertrag von Amsterdam sichern lassen. Ob allerdings die Grundversorgung in einer zukünftigen gemeinsamen Rundfunkordnung dauerhaft hinreichend Berücksichtigung findet, ist zweifelhaft. Gleichzeitig gilt es, Fehlentwicklungen und Reformbedarf im nach dem Public Service-Modell organisierten Rundfunk, Markt- und Medienmacht von bestimmenden Akteuren sowie Abhängigkeiten im privatwirtschaftlichen Rundfunk zu untersuchen.</p>
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<div class="tidy-2">Erschienen am 20.06.2001</div>
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