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	<title>Löschanträge &#8211; politik-digital</title>
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	<title>Löschanträge &#8211; politik-digital</title>
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		<title>Die Grenze des Erträglichen</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Julie Rothe]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 21 May 2015 13:35:53 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
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					<description><![CDATA[Ein nicht ganz fünf Minuten langes Video eines bekannten deutschen YouTubers zeigt, wie schwierig der Umgang mit Hass und Gewalt [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/youtube_bearb.jpg"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-145799" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/youtube_bearb.jpg" alt="youtube_bearb" width="640" height="280" /></a>Ein nicht ganz fünf Minuten langes Video eines bekannten deutschen YouTubers zeigt, wie schwierig der Umgang mit Hass und Gewalt für soziale Netzwerke ist. Wo hören berechtigte Kritik und Humor auf und wo fangen Hetze, Drohungen und Aufforderungen zur Gewalt an? Wir haben die Community-Richtlinien von YouTube zur Bewertung des Videos von JuliensBlog herangezogen.</p>
<p>Vor kurzem erst haben wir über die <a title="Facebooks Politik des (Nicht-)Löschens" href="http://politik-digital.de/facebooks-politik-des-nicht-loeschens">Löschpolitik von Facebook</a> und den Umgang des Unternehmens mit hetzerischen, beleidigenden oder gewaltverherrlichenden Beiträgen in dem Netz berichtet. An einem aktuellen Beispiel zeigt sich, dass auch die anderen sozialen Netzwerke große Probleme haben, angemessen mit Inhalten umzugehen, die in strafrechtlich relevante Bereiche vordringen.</p>
<p>Das am 19. Mai veröffentlichte Video „JuliensBlog #21 – GDL (Bahnstreik)“ des YouTubers JuliensBlog überspringt genau diese Grenze mit Leichtigkeit und es ist deshalb mehr als verwunderlich, dass YouTube-Eigentümer Google keinen Verstoß gegen die <a href="http://www.morgenpost.de/berlin/article141196857/Eklat-um-Youtube-Star-Man-sollte-die-Lokfuehrer-vergasen.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Community-Richtlinien</a> festgestellt haben will. Unabhängig von der schweren Beleidigung, die sich durch den 4:55 Minuten langen Rant zieht, ist zumindest in Deutschland die Aufforderung jemanden „zu vergasen“ niemals ein Spaß und auch kein Stilmittel. YouTube hat in seinen Community-Richtlinien Spielregeln aufgestellt und Linien markiert, die von den Nutzern eingehalten werden sollen. Zu den allgemeinen Regeln gehören das Verbot <a href="https://support.google.com/youtube/answer/2802008" target="_blank" rel="noopener noreferrer">gewalttätiger und grausamer Inhalte</a>, von <a href="https://support.google.com/youtube/answer/2801927" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Drohungen und Einschüchterungen</a> und <a href="https://support.google.com/youtube/answer/2801939" target="_blank" rel="noopener noreferrer">hasserfüllten Inhalten</a>.</p>
<p>Das GDL-Video von JuliensBlog verstößt gegen alle genannten Punkte. YouTube führt die Regelungen dankenswerterweise genauer aus und erklärt im Einzelnen, wann Verstöße vorliegen oder wie sie vermieden werden können. Zum Punkt „gewalttätige oder grausame Inhalte“ wird erläutert: „Wenn die in dem Video gezeigte Gewalt extrem grausam ist, poste im Titel und in den Metadaten unbedingt so viele Informationen wie möglich, um dem Publikum verständlich zu machen, was sie ansehen. Indem du einen dokumentarischen oder pädagogischen Kontext bietest, hilfst du dem Publikum und unseren Prüfern zu verstehen, warum diese bestürzenden Inhalte gezeigt werden.“ Wenn also nur ein extremes und unangebrachtes Beispiel der Verdeutlichung einer Aussage dienen soll, müsste dies in einen Kontext gebracht werden, der die Darstellung von Gewalt und Hass in diesem Zusammenhang erklärt und für den Zuschauer aufbereitet. In der Videobeschreibung finden sich aber lediglich Links zur Facebook-Seite des Urhebers und seinem Fanartikelshop. Kontextualisierung: Fehlanzeige.</p>
<p>Bedrohungen liegen laut YouTube dann vor, wenn Videos „Androhungen hinsichtlich schwerer Körperverletzungen gegenüber einer Einzelperson oder einer definierten Gruppe von Personen beinhalten.“ Die Aufforderung, alle streikenden Lokführer nach Auschwitz zu fahren um sie dort zu vergasen, lässt wenig Interpretationsspielraum, ob hier eine Androhung von Gewalt vorliegt oder nicht. Dabei sollte auch beachtet werden, dass ein erfolgreicher YouTuber mit 1,2 Millionen Abonnenten und einem durchschnittlich sehr jungen Publikum über eine nicht zu unterschätzende Meinungsmacht verfügt und hier eben auch eine Anstachelung zu Gewalt gegen Angehörige einer Berufsgruppe vorliegt. Die aktuell über 6200 (Stand 21.05.) mehrheitlich positiven Kommentare, fast 47 000 positiven Bewertungen des Videos und über 450 000 Views unterstreichen, dass von einem derartigen Video ein gewalttätiges Potential ausgeht.</p>
<p>Zu guter Letzt sollte auch das Verbot von Hassreden für dieses Video gelten und Konsequenzen nach sich ziehen. In den Richtlinien schreibt YouTube: „Hassreden bezieht sich auf Inhalte, die Gewalt oder Hass gegen Einzelpersonen oder Gruppen aufgrund von bestimmten Attribute fördern […]“. Im Anschluss folgen einige Beispiele für gruppenbezogene Hassrede, die aber ausdrücklich nur beispielhaft sind. Im Fall des besprochenen Videos richtet sich die Forderung nach Gewalt gegen eine Berufsgruppe und im weiteren gegen Arbeitnehmer, die ihr im Artikel 9 des Grundgesetzes festgeschriebenes Streikrecht wahrnehmen.</p>
<p>Auf Grund des GDL-Videos wurde gegen den Urheber <a href="https://twitter.com/PolizeiMuenchen/status/600926729255972864" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Anzeige</a> bei der Polizei München erstattet. JuliensBlog hat inzwischen eine <a href="http://www.morgenpost.de/berlin/article141205887/Eklat-um-Youtube-Star-Die-Reaktion-von-JuliensBlog-im-Wortlaut.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Stellungnahme</a> abgegeben, in der er seine Aussagen als schwarzen Humor darstellt und auf die eigentliche Pointe, dass er die entsprechenden Züge garantiert streikfrei fahren könnte, hinweist. Da YouTube sich offenbar nicht in der Pflicht fühlt, in diesem Fall Maßnahmen zu ergreifen, sind abermals die Strafverfolgungsbehörden gefragt, um in sozialen Netzwerken begangenes Unrecht auszugleichen.</p>
<p>Bild: <a class="owner-name truncate" title="Geh zum Fotostream von David Pickett" href="https://www.flickr.com/photos/fallentomato/16883387264/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">David Pickett<br />
</a></p>
<div class="attribution-info"></div>
<p><a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x11011.png" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><img decoding="async" class="alignleft  wp-image-139428" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x11011.png" alt="CC-Lizenz-630x1101" width="441" height="77" /></a></p>
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		<title>Facebooks Politik des (Nicht-)Löschens</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Julie Rothe]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 12 May 2015 09:16:22 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Ist das Web 2.0 tot?]]></category>
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					<description><![CDATA[]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="wpb-content-wrapper"><div data-parent="true" class="vc_row row-container" id="row-unique-0"><div class="row limit-width row-parent"><div class="wpb_row row-inner"><div class="wpb_column pos-top pos-center align_left column_parent col-lg-12 single-internal-gutter"><div class="uncol style-light"  ><div class="uncoltable"><div class="uncell no-block-padding" ><div class="uncont" ><div class="uncode_text_column text-lead" ><p>Facebook gehört heute für viele genauso zum Alltag wie Zähneputzen und Abendessen. In Deutschland hat das Netzwerk über 28 Millionen aktive Nutzer, täglich entsteht eine unfassbare Menge an unterschiedlichsten Inhalten und Meinungen. Immer öfter wird jetzt diskutiert, ob Facebook extremistische oder beleidigende Beiträge überhaupt angemessen prüft und in ausreichendem Maße darauf reagiert. Wir haben uns die Löschpraxis des Unternehmens genauer angesehen.</p>
<p>
</div><div class="uncode_text_column" ><p>Fast eineinhalb Milliarden Menschen weltweit haben zurzeit ein Facebookprofil und nutzen es aktiv, das heißt mindestens <a href="http://www.statista.com/statistics/264810/number-of-monthly-active-facebook-users-worldwide/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">einmal im Monat</a>. Dass bei der schieren Zahl von Nutzern unterschiedlichste Meinungen, Ideen und Weltbilder aufeinanderprallen, bleibt nicht aus. Daran ändert auch die <a href="http://www.ted.com/talks/eli_pariser_beware_online_filter_bubbles?language=de" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Filterblase</a> nichts (<a href="http://www.netzpiloten.de/facebook-filter-bubble-studie/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">wenn es sie denn gibt</a>), denn jeder kann seine Standpunkte durch eigene Beiträge, auf Seiten, in Gruppen und in den Kommentaren frei und sichtbar für alle äußern. Dass diese moderne Form der Speakers‘ Corner ihre Schattenseiten hat, wird immer dann deutlich, wenn extremistische, sexistische oder gewaltverherrlichende Seiten gestartet werden oder man einen Blick in die Kommentare unter Beiträgen von Medien, Politikern, Parteien oder Vereinen wirft. Die häufigste Reaktion der Nutzer auf solche Kommentare ist eine Mischung aus Neugier, Abscheu, Entsetzen und Belustigung. Wer solche Entgleisungen jedoch nicht hinnehmen will, kann die Inhalte und deren Urheber an Facebook melden – in der Hoffnung, dass diese gelöscht und der Nutzer im schlimmsten Fall gesperrt wird.</p>
<p>Insbesondere in der Hochphase der Pegida-Demonstrationen haben sich rechte oder menschenfeindliche Äußerungen zuhauf unter den Beiträgen nicht nur der zahlreichen Bündnisse gegen Pegida, sondern vor allem bei kritischen Nachrichtenseiten gefunden. Wenn gewünscht, können Nutzer auf Facebook in relativer Anonymität agieren. Denn das Netzwerk verlangt zwar seit einiger Zeit Klarnamen, überprüft aber selbstverständlich nicht, ob „Martin Meier“ wirklich der ist, für den er sich ausgibt. So suggerieren Pseudonyme und Abkürzungen ein sicheres Gefühl der Unerkanntheit. Man handelt also in einem in der Regel sehr homogenen Umfeld, im Schutz der Masse und – wenn gewollt – ziemlich inkognito. Doch wurden inzwischen gegen einige Pegida-Ableger und deren <a href="http://www.hna.de/kassel/strafbefehl-kagida-chef-michael-viehmann-4931593.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Organisatoren</a> Strafbefehle aufgrund volksverhetzender Beiträge auf Facebook erlassen.</p>
<p>Neben ausgewiesenen Reizthemen wie die Unterbringung von Flüchtlingen, Integrations-, Innen- und Frauenpolitik scheint aber nahezu jedes Thema das Potential zu haben, zumindest beleidigende Kommentare zu produzieren. Wenn sich dann eine Gruppe Gleichgesinnter zusammenfindet, übernehmen solche Meinungen schnell die Wortführerschaft und schrecken andere Nutzer ab.</p>
<h3>Was macht Facebook dagegen?</h3>
<p>Bislang hat sich Facebook stets schwer damit getan, einzelne Postings aufgrund ihres Inhalts zu löschen. Vor allem die von Staat zu Staat unterschiedliche Bewertung dessen, was durch die Meinungsfreiheit abgedeckt ist und was über diese Grenze hinausgeht, macht den Community-Administratoren die Arbeit schwer. Facebook Deutschland ließ durch seine Kommunikationsagentur ausrichten, dass die Community-Standards ausnahmslos globale Gültigkeit haben, regionale Besonderheiten oder Empfindlichkeiten aber teilweise berücksichtigt werden. Während in den USA viele Beiträge mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung legitimiert werden und vor allem Posts mit sexuellem oder gewaltverherrlichendem Inhalt gelöscht werden, werden in Deutschland rechte und rassistische Parolen besonders sensibel behandelt.</p>
<p>Angesichts der Masse an Beiträgen und Kommentaren ist eine Filterung durch Facebook schlicht nicht möglich, und es wird auch keine technische Lösung zur automatischen Blockierung bestimmter Wörter eingesetzt. Dafür können Nutzer fremde Beiträge melden und kategorisieren, die ihrer Meinung nach die Verhaltensrichtlinien verletzen. Diese Meldungen werden nach Auskunft von Facebooks Kommunikationsagentur von einem Team aus Muttersprachlern schnellstmöglich bearbeitet und auf die Verletzung der Gemeinschaftsstandards geprüft.</p>
<p>Erkennen die Mitarbeiter eine Regelverletzung, wird der gemeldete Beitrag gelöscht und der Autor verwarnt. Beiträge mit strafrechtlich relevantem Inhalt werden zwar gelöscht, Facebook stellt allerdings keine Strafanzeige gegen den betroffenen Nutzer. Die häufigste Kritik gibt es hinsichtlich der Einschätzung, ob eine Regelverletzung vorliegt. Denn oft werden Drohungen, Beleidigungen oder rassistische Kommentare nicht von Facebook gelöscht, mit der Begründung, ein Verstoß gegen die Gemeinschaftsregeln sei nicht erkannt worden. Die Standardabsage von Facebook lautet: „Wir haben die von dir [Grund der Meldung] gemeldete Seite geprüft und festgestellt, dass sie nicht gegen unsere Gemeinschaftsstandards verstößt.“ Eine äußerst unbefriedigende Antwort, die sich für den Nutzer wie ein Schlag ins Gesicht anfühlt, wenn Drohungen gegen Leib und Leben, offener Rassismus und härteste sexistische Beleidigungen nicht geahndet werden. Auf unsere Nachfrage ließ Facebooks durch seine Kommunikationsberatung bestätigen, dass die Prüfer zwar die Anzahl der gemeldeten Beiträge sehen, diese aber keine Rolle bei der Bewertung spiele. Dadurch sollen gezielte „Meldeangriffe“ von organisierten Gruppen neutralisiert werden.</p>
<p>Die Netzgemeinde setzt inzwischen auf Selbsthilfe. Auf Facebook wurden mittlerweile viele Seiten wie <a href="https://www.facebook.com/netzgegennaz?fref=ts" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Netz gegen Nazis</a>, <a href="https://www.facebook.com/FUSSBALL.FANS.GEGEN.RECHTS?fref=ts" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Fussballfans gegen Rechts</a>, <a href="https://www.facebook.com/stoerungsmelder?fref=ts" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Störungsmelder</a> oder der <a href="https://www.facebook.com/weltpraktikant" target="_blank" rel="noopener noreferrer">„DIE WELT“-Praktikant</a> gegründet, die gezielt hetzerische Kommentare sammeln und veröffentlichen, so werden die Urheber aus dem Schatten des Netzwerks in die Öffentlichkeit gebracht.</p>
<h3>Transparenter Umgang mit Löschanträgen von Regierungen</h3>
<p>Die andere Seite dieser Diskussion wird von Facebook selbst deutlich offensiver angegangen. Seit 2013 veröffentlicht das Unternehmen halbjährlich den <a href="https://govtrequests.facebook.com/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Government Request Report</a>, in dem die Anfragen von Regierungen an Facebook offengelegt werden. In den Berichten wird nicht nur die Zahl der Anträge auf Herausgabe von Informationen genannt, es werden auch die hauptsächlich beanstandeten Inhalte aufgeführt. Anfragen nach spezifischen Nutzern werden vor allem im Zusammenhang mit der Verfolgung und Bekämpfung von Verbrechen gestellt und nach eigenen Angaben von Facebook sehr genau juristisch geprüft.</p>
<p>Ein Blick auf den aktuellen Bericht für das zweite Halbjahr 2014 zeigt, dass in <a href="https://govtrequests.facebook.com/country/Germany/2014-H2/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Deutschland</a> 2.132 Anfragen gestellt wurden und in 34,3 Prozent der Fälle Daten von Nutzern (zum Beispiel Name, Datum der Erstanmeldung und zum Teil IP-Adressen oder Inhalte von Beiträgen des Accounts) herausgegeben wurden. Im gleichen Zeitraum wurden in den <a href="https://govtrequests.facebook.com/country/United%20States/2014-H2/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">USA</a> 14.274 Nutzerinformationen beantragt und in 79,1 Prozent Auskünfte gewährt. Hinzu kommen in den USA mehrere Hundert Datenanfragen im Zusammenhang mit der nationalen Sicherheit und der Auslandsüberwachung, die allerdings nur in Tausenderschritten angezeigt werden dürfen. In <a href="https://govtrequests.facebook.com/country/United%20Kingdom/2014-H2/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Großbritannien</a> liegt die Auskunftsquote bei 75,1 Prozent bei insgesamt 2.366 Anfragen. Offenbar werden in Deutschland im Vergleich also besonders viele unberechtigte Anfragen von Seiten der Strafverfolgungsbehörden oder der Regierung gestellt, die von Facebook nach Prüfung der gesetzlichen Grundlagen in Deutschland als unbegründet eingeschätzt werden.</p>
<p>Interessant ist auch, welche Inhalte in den verschiedenen Ländern als Verstoß gegen die nationalen Gesetze ausgemacht werden und für welche eine Zugangsbeschränkung oder Löschung beantragt wird. In Deutschland sind es im Einklang mit dem Jugendschutzgesetz vor allem Beiträge mit rechtsextremistischem Inhalt und Holocaustleugnungen. Solche Inhalte werden auch in <a href="https://govtrequests.facebook.com/country/Israel/2014-H2/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Israel</a> regelmäßig von staatlicher Seite angezeigt und im Zugang beschränkt, während <a href="https://govtrequests.facebook.com/country/Norway/2014-H2/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Norwegen</a> und Großbritannien Löschung für Inhalte beantragten, die das Glücksspiel illegal fördern. Dass nationale Besonderheiten Einfluss auf das Ausmaß der freien Meinungsäußerung haben, wird an den Beispielen Saudi-Arabien und der Türkei deutlich. <a href="https://govtrequests.facebook.com/country/Saudi%20Arabia/2014-H1/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Saudi-Arabien</a> erwirkte beispielsweise die Löschung von Beiträgen, die die königliche Familie kritisieren. <a href="https://govtrequests.facebook.com/country/Turkey/2014-H2/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Türkische Gerichte</a> haben bereits mehrfach Inhalte gemeldet und entfernen lassen, die den Staatsgründer Mustafa Kemal Atatürk diffamieren.</p>
<p>In vielen Fällen wäre es für Facebook sicher angezeigt, eine genauere juristische Betrachtung vorzunehmen, um im Einklang mit nationalen Gesetzen hetzerische oder beleidigende Post löschen zu können. Einige <a href="http://www.mdr.de/exakt/volksverhetzung104.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Urteile</a> zu volksverhetzenden <a href="http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2015-01/pegida-lutz-bachmann-foto-postings-ermittelungen-streit" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Beiträgen</a>, <a href="http://www.br.de/nachrichten/niederbayern/inhalt/anklage-volksverhetzung-rechtsextreme-kommentare-facebook-100.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Kommentaren</a> und <a href="http://www.pnp.de/1173324" target="_blank" rel="noopener noreferrer">„Gefällt mir“</a>-Angaben aus den vergangenen Jahren lassen darauf schließen, dass der Spielraum für Facebook hier deutlich größer ist, als bislang angenommen. Insbesondere sollte das Netzwerk die Ahndung solcher Verfehlungen aber nicht ausschließlich den Nutzern aufbürden und ihnen die Übergabe der Informationen an die Gerichte überlassen, sondern seine Verantwortung als soziales Netzwerk selbstbewusster auslegen.</p>
<p>Bild: <a href="https://www.flickr.com/photos/mkhmarketing/8546850049/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">mkhmarketing </a><a href="https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">(CC BY 2.0)</a></p>
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<p><a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x11011.png" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><img decoding="async" class="alignleft wp-image-139428" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x11011.png" alt="CC-Lizenz-630x1101" width="441" height="77" /></a></p>
</div></div></div></div></div></div><script id="script-row-unique-0" data-row="script-row-unique-0" type="text/javascript" class="vc_controls">UNCODE.initRow(document.getElementById("row-unique-0"));</script></div></div></div>
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