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	<title>Matthias Spielkamp &#8211; politik-digital</title>
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	<title>Matthias Spielkamp &#8211; politik-digital</title>
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		<title>Datenschutz und Meinungsfreiheit &#8211; zwei unvereinbare Gegensätze?</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Julia Rieder]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 09 Oct 2014 09:34:13 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Am 9. und 10. Oktober setzt der Rat der Europäischen Innen- und Justizminister seine schwierigen Verhandlungen über die EU-Datenschutzreform fort. [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/Berliner-Datenschutzrunde.jpg"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-142319" alt="Berliner Datenschutzrunde" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/Berliner-Datenschutzrunde.jpg" width="640" height="280" /></a>Am 9. und 10. Oktober setzt der Rat der Europäischen Innen- und Justizminister seine schwierigen Verhandlungen über die EU-Datenschutzreform fort. Auf der Suche nach Anregungen zum Thema Datenschutz diskutierte Bundesinnenminister Thomas de Maizière deshalb vergangene Woche mit Experten über das „Google-Urteil“ und andere aktuelle Gerichtsentscheidungen sowie die Frage, ob man in puncto Datenschutz überhaupt einen Konsens erzielen kann. Dabei stellte sich vor allem das Verhältnis von Meinungs- und Informationsfreiheit und Datenschutz als ein sehr kompliziertes heraus.<br />
Die aktuell gültige EU-Datenschutzrichtlinie stammt aus dem Jahr 1995, einer Zeit, in der Informationen noch per Fax verschickt wurden, Google noch nicht existierte und man sich mit einem laut fiependen Modem ins Internet einwählte. Höchste Zeit also für eine Anpassung an die Realität der digitalisierten Welt, in der jeder jeden googeln kann und Firmen aus dem Bündeln und Verarbeiten persönlicher Informationen ein lukratives Geschäftsmodell gemacht haben.<br />
Doch eine Neufassung der europäischen Datenschutzgrundverordnung gestaltet sich schwierig. <a href="http://politik-digital.de/wirtschaft-vs-buegerrechte-die-eu-datenschutzreform/">Seit fast zwei Jahren wird nun schon über die Inhalte des Papiers verhandelt. </a> Das EU-Parlament hat im März 2014 endgültig einen Vorschlag für den Gesetzestext verabschiedet. Die Innen- und Justizminister der Mitgliedstaaten konnten sich bisher jedoch nur auf einige der Punkte des Reformvorhabens verständigen. Nun startet die nächste Verhandlungsrunde in Luxemburg, die Verabschiedung der Reform ist für 2015 geplant. Ob dieser Zeitplan jedoch eingehalten werden kann, ist bisher unklar.<br />
Die zögerlichen Fortschritte im EU-Ministerrat werden vielfach auf den <a href="https://netzpolitik.org/2014/eu-datenschutzverordnung-viel-schatten-wenig-licht-und-noch-mehr-verzoegerung/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">politischen Unwillen zur Einigung</a> zurückgeführt. Diese Interpretation ist sicher nicht unberechtigt, beim Besuch der Diskussionsrunde mit Thomas de Maizière erhielt man jedoch eine lebhafte Vorstellung von der Schwierigkeit, die Positionen der 28 Mitgliedstaaten in einem wirkmächtigen Papier zusammenzubringen. Denn der <a href="http://politik-digital.de/livestream-zum-thema-datenschutz-mit-thomas-de-maiziere-am-2-oktober/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Austausch des Innenministers mit 19 Experten am vergangenen Donnerstag</a> machte vor allem eins deutlich: Das Thema Datenschutz ist extrem komplex und voller Widersprüche.<br />
Geredet wurde bei der Dialogveranstaltung der <a href="https://www.berliner-datenschutzrunde.de/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Berliner Datenschutzrunde</a> diesmal nicht über die Kontrolle datenverarbeitender Unternehmen, höhere Sanktionen bei Datenschutzverstößen und Erleichterungen für die Wirtschaft durch europaweit einheitliche Datenschutzregeln. Diese Themen spielen bei den Gesprächen über die EU-Datenschutzreform zwar eine wichtige Rolle, doch in der Expertenrunde befasste man sich mit Grundlegenderem, nämlich den Auswirkungen des Datenschutzes auf Grundrechte wie Meinungs- und Informationsfreiheit.</p>
<h3>Ist die Meinungsfreiheit in Gefahr?</h3>
<p>Wo liegen die Grenzen der Meinungsfreiheit? Wann hat das Recht eines Einzelnen, sein Leben privat zu gestalten und selbst über die Verbreitung persönlicher Informationen zu bestimmen, Vorrang vor der Redefreiheit? Dies sind zentrale Fragen, die sich stellen, wenn Datenschutz nicht nur auf die Vorgehensweise großer Unternehmen wie Facebook, sondern auf das Handeln eines jeden Einzelnen bezogen wird. Das Internet verkompliziert diese Abwägungen enorm, denn es schafft eine viel größere potentielle Öffentlichkeit für das Verbreiten von Informationen.<br />
Vor diesem Hintergrund äußerten Prof. Indra Spiecker vom Frankfurter Lehrstuhl für öffentliches Recht, und Moritz Karg, Referent des Hamburger Datenschutzbeauftragten, die Ansicht, dass in puncto Datenschutz in der analogen und digitalen Welt nicht dieselben Regeln gelten sollten. Eine Information könne im Internet eine ganz andere Reichweite und Wirkung entfalten, als wenn sie in Form von Flugblättern auf der Straße verteilt werde. Deshalb plädierten Spieker und Karg dafür, die Meinungsfreiheit online stärker einzuschränken als offline.<br />
Dieser Ansatz blieb jedoch nicht unwidersprochen. Prof. Bernd Holznagel, Rechtswissenschaftler der Universität Münster, mahnte, ein solches Vorgehen könne zu einem globalen „Race to the Bottom“ führen. Meinungsfreiheit sei eine essentielle Komponente in der Entwicklung des Internets in seiner heutigen Form gewesen. Es dürfe nun nicht versucht werden, das Datenschutzrecht zu nutzen, um das Internet beliebig zu steuern. Der Vorstand der Internet Society Deutschland Hans Peter Dittler wies außerdem darauf hin, dass es schwierig sei, mit der Reichweite von Veröffentlichungen im Internet zu argumentieren, da der Urheber nur wenig Einfluss auf die Verbreitung seiner Äußerungen habe. Damit zeigte er ein grundsätzliches Dilemma auf: Über das Internet kann man eine Information zwar potentiell auf der ganzen Welt verbreiten, möglicherweise erreicht sie aber auch nur ein ähnlich großes Publikum wie das örtliche Gemeindeblatt. Ein Blog kann 50 Leser haben oder 50.000, und ob sich eine Äußerung verbreitet, ist oft nicht vorhersehbar.<br />
Auch die Frage, in welche Lebensbereiche der Datenschutz überhaupt eingreifen soll, war keineswegs unumstritten. Viele der in der Dialogrunde anwesenden Juristen waren der Meinung, dass es, insbesondere was Äußerungen von Privatpersonen im Netz angeht, überhaupt keiner Regelung durch den Datenschutz bedürfe. Vielmehr solle man die Frage, was man im Netz über andere äußern darf, den Zivilgerichten überlassen. Dort habe sich über Jahre eine bewährte Praxis der Abwägung zwischen Persönlichkeitsrechten des Einzelnen und der Meinungs- und Informationsfreiheit etabliert. Wie das Vertrauen in die deutsche Zivilgerichtsbarkeit einer gesamteuropäischen Regelung zuträglich sein kann, blieb allerdings offen.</p>
<h3>Reicht das Presserecht aus?</h3>
<p>Doch die EU-Datenschutzreform könnte nicht nur Auswirkungen darauf haben, was Privatleute künftig öffentlich machen dürfen. Die Journalisten in der Runde äußerten sich besorgt um die Pressefreiheit. Bisher nimmt das sogenannte Medienprivileg die journalistische Arbeit vom Datenschutzrecht aus. Der Entwurf der Datenschutzverordnung, der zurzeit auf EU-Ebene diskutiert wird, sieht nun aber eine Abwägung zwischen Datenschutz und Meinungsfreiheit vor. Das stelle eine deutliche Verschlechterung des deutschen Status Quo dar, monierte Christoph Fiedler vom Verband Deutscher Zeitungsverleger. Auch Christian Mihr, Geschäftsführer von Reporter ohne Grenzen, meinte, das bestehende Presserecht sei ausreichend. Er warnte davor, dass in anderen Ländern der Deckmantel des Datenschutzes genutzt werden könne, um unliebsame Kommunikation zu unterdrücken.<br />
Darüber, dass die Pressefreiheit ein hohes Gut ist, war man sich in der Runde generell einig. Doch auch hier wirft die Digitalisierung neue Fragen auf, zum Beispiel danach, ob das Medienprivileg in Folge des Medienwandels über die klassischen Medien hinaus ausgedehnt werden sollte. Plattformen wie Wikimedia arbeiten schließlich auch redaktionell, wie Oliver Süme von EuroISPA bemerkte.</p>
<h3>Das Recht auf Vergessen und seine Folgen</h3>
<p>Erwartungsgemäß widmete sich die Runde auch der aktuellen Kontroverse um das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum Recht auf Vergessenwerden. Insgesamt bestand Einigkeit darüber, dass es Verbesserungsbedarf bei der Umsetzung des &#8220;Google-Urteils&#8221; gibt. <a href="http://politik-digital.de/15-berliner-hinterhofgespraech-baustelle-datenschutzrecht-wann-kommt-der-europaeische-standard/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Sabine Leutheusser-Schnarrenberger</a>, Ex-Justizministerin und Mitglied des Google-Löschbeirats, sprach sich dafür aus, einen transparenten Kriterienkatalog für die Löschung von Suchergebnissen zu entwickeln und auch den von den Löschanträgen betroffenen Webseitenbetreibern Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Darüber, dass Google nicht allein über die Löschung von Suchergebnissen entscheiden sollte, bestand ebenfalls weitgehend Einigkeit. Dazu, ob die Löschverfahren künftig gleich von einer Schiedsstelle durchgeführt oder die Google-Entscheidungen nachträglich gerichtlich überprüft werden sollten, gab es allerdings unterschiedliche Ansichten. Es dürfe auf keinen Fall eine öffentliche Zensurbehörde entstehen, warnten einige.<br />
Kontrovers diskutiert wurde auch der Einfluss des Google-Urteils auf die Informations- und Meinungsfreiheit. Thomas Stadler von internetlaw.de kritisierte insbesondere, dass das EuGH-Urteil einen grundsätzlichen <a href="https://netzpolitik.org/2014/kommentar-zum-eugh-urteil-vorrang-des-datenschutzes-vor-meinungs-und-informationsfreiheit/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Vorrang des Schutzes persönlicher Daten vor dem Interesse auf Zugang zu Informationen</a> erklärt habe. Ulf Buermeyer, Richter am Landgericht Berlin, hingegen deutete das Urteil als „Entscheidung für die Freiheit“, denn mit dem Wissen, dass ein Link in einigen Jahren auch wieder gelöscht werden kann, könnten Gerichte für die Veröffentlichung von Informationen zunächst einmal großzügigere Maßstäbe ansetzen.<br />
Dass sich aus der EuGH-Entscheidung neben grundsätzlichen Fragen auch handfeste praktische Probleme ergeben, erläuterte Matthias Spielkamp von iRights.info. Bei der enormen Anzahl von 130.000 Löschanträgen, die mittlerweile bei Google eingegangen sind, und angesichts der mangelnden Transparenz des Verfahrens könne man nicht davon ausgehen, dass im Einzelfall angemessene Entscheidungen getroffen würden. Zudem sei es absurd, dass Informationen zwar gelöscht würden, gleichzeitig aber Listen der gelöschten Einträge angelegt würden. So entstünden „riesige Erpressungsdatenbanken“. Spielkamp kritisierte weiter, die Löschung von Suchmaschineneinträgen sei ineffektiv, da sie nur für den Europäischen Raum gelte. Da die Einträge im Rest der Welt weiter verfügbar sind, sei es auch für „minderbegabte Internetnutzer“ technisch kein Problem, von überall weiter auf sie zuzugreifen. Hier gebe es Parallelen zu den wenig erfolgreichen <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Zugangserschwerungsgesetz#Aufhebung_des_Gesetzes" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Netzsperren</a>. Daher stellte er die berechtigte Frage, ob es sinnvoll sei, eine derart ineffektive Praxis in eine gesetzliche Regelung aufzunehmen.</p>
<h3>Zu früh für gesetzliche Regelungen</h3>
<p>In Anbetracht der vielen ungeklärten Fragen, die das Google-Urteil aufgeworfen hat, war sich die Mehrheit der Experten einig, dass es zu früh sei, gesetzliche Regelungen zum Recht auf Vergessen zu treffen. Die EU-Innen- und Justizminister sollten abwarten, bis nationale Gerichte die Rechtsprechung des EuGH weiterentwickelt hätten. Selbst Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, die grundsätzliche eine gesetzliche Regelung des Rechts auf Vergessen für nötig erachtete, zeigte sich unsicher, ob diese bereits in der EU-Datenschutzgrundverordnung erfolgen solle.<br />
Während der fast dreistündigen Diskussion in der Hertie School of Governance wurden viele wichtige Fragen und komplexe Zusammenhänge zum Thema Datenschutz angesprochen. Man darf gespannt sein, was Bundesinnenminister Thomas de Maizière daraus in die Verhandlungen um die europäische Datenschutzreform mitnehmen wird. In der Debatte wurde vor allem deutlich, dass es nicht einfach werden wird, umfassende Datenschutzregeln zu beschließen, ohne wichtige Grundrechte zu beschneiden. Denn wie Christoph Fiedler in der Expertendiskussion feststellte: Datenschutz und Meinungsfreiheit sind in ihren Grundprinzipien komplett gegensätzlich und deshalb nur schwer vereinbar.<br />
&nbsp;<br />
Foto: Bundesministerium des Innern<br />
<a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x11011.png" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><img decoding="async" class="alignleft  wp-image-139428" alt="CC-Lizenz-630x1101" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x11011.png" width="441" height="77" /></a><br />
&nbsp;</p>
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		<title>Europa als Datenhafen: BpB-Expertenchat zur Europawahl</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Felix Idelberger]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 24 Apr 2014 13:57:58 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Das Thema Datenschutz wird in Europa kontrovers diskutiert. Erst kürzlich hat das Europäische Parlament für eine Stärkung des Datenschutzes in [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/security-tbit-via-Pixaby.png"><img decoding="async" class="alignnone wp-image-148856 size-full" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/security-tbit-via-Pixaby.png" alt="security by TBIT CC0 viaPixaby" width="640" height="280" /></a>Das Thema Datenschutz wird in Europa kontrovers diskutiert. Erst kürzlich hat das Europäische Parlament für eine Stärkung des Datenschutzes in der EU gestimmt, und der Europäische Gerichtshof hat die Richtlinie der EU zur Vorratsdatenspeicherung für ungültig erklärt. Zwei Experten, Dr. Imke Sommer und Matthias Spielkamp, beantworten Fragen zu diesen Themen in Europa im Chat der Bundeszentrale für politische Bildung am 29. April ab 13:30 Uhr.<br />
Nicht erst seit der Abstimmung des Europäischen Parlaments zum Datenschutz und der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, die Vorratsdatenspeicherung in ihrer bisherigen Form für ungültig zu erklären, werden diese Themen in Europa <a href="https://www.bpb.de/dialog/europawahlblog-2014/181562/datenschutz-im-europawahlkampf" target="_blank" rel="noopener noreferrer">kontrovers diskutiert</a>. Mit den Enthüllungen Edward Snowdens über die Datensammelwut der Geheimdienste erhielt der Datenschutz in Europa mehr öffentliche Aufmerksamkeit, doch stand das Thema schon lange vorher auf der Agenda der EU. Die derzeit gültige <a title="EU-Richtlinie Datenschutz 1995" href="http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:31995L0046:de:HTML" target="_blank" rel="noopener noreferrer">EU-Richtlinie</a> zu personenenbezogenen Daten stammt aus dem Jahr 1995.<br />
Die Umsetzung der Richtlinie unterscheidet sich aber teilweise stark zwischen den Mitgliedsstaaten, weshalb Internetunternehmen oftmals ihren Hauptsitz in Irland haben, wo die Anforderungen an den Datenschutz am geringsten sind. Auch herrscht Uneinigkeit darüber, welche Daten als „personenbezogenen Daten“ gelten und welche Unternehmen berechtigt sind, diese zu erheben. 2012 hat die EU-Kommission deshalb einen <a title="Vorschlag EU-Richtlinie 2012" href="http://ec.europa.eu/justice/data-protection/document/review2012/com_2012_11_de.pdf" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Vorschlag</a> zu einer europaweit einheitlichen Regelung vorgelegt, die einen umfassenden Schutz garantieren soll.</p>
<h3>Position des Europäischen Parlaments</h3>
<p>Eine große Mehrheit der Mitglieder des Europäischen Parlaments hat im März 2014 eine gemeinsame Position für eine weitreichende Datenschutzreform gefunden. Doch der Reformprozess wird aktuell noch durch die unterschiedlichen Interessen der nationalen Regierungen ausgebremst.<br />
Diskutieren Sie über Datenschutz und Vorratsdatenspeicherung in Europa mit <a title="Dr. Imke Sommer Datenschutzbeauftragte Bremen" href="http://www.datenschutz.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen236.c.7262.de" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Dr. Imke Sommer</a>, Datenschutzbeauftragte des Landes Bremen, und <a title="Matthias Spielkamp Experte für Rechte in der digitalen Welt" href="http://immateriblog.de/about/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Matthias Spielkamp</a>, Experte für Rechte in der digitalen Welt, am Dienstag, 29.4.2014, ab 13:30 Uhr im <a title="bpb-Chat zu Europa als Datenhafen" href="http://www.bpb.de/dialog/europawahlblog-2014/182849/chat-am-29-april" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Chat</a> der Bundeszentrale für politische Bildung. Sie können bereits jetzt Ihre <a href="http://www.bpb.de/dialog/europawahlblog-2014/182849/chat-am-29-april" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Fragen</a> an die Experten stellen.<br />
<em>Der Chat wird durchgeführt von politik-digital.de.</em><br />
Bild: <a href="https://pixabay.com/en/security-castle-sure-internet-1202344/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">TBIT CC0 viaPixaby</a><br />
<a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x1101.png"><img decoding="async" class="alignnone size-medium wp-image-130752" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x1101-305x53.png" alt="CC-Lizenz-630x110" width="305" height="53" /></a></p>
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		<title>Leistungsschutzrecht ist das netzpolitische Wort des Jahres 2012</title>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 09 Jan 2013 10:27:57 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[„Leistungsschutzrecht“ ist für die Leser von politik-digital.de das netzpolitische Wort des Jahres 2012. Innerhalb der zweiwöchigen Abstimmungsphase, die am 7. [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/Originalbild-von-Leo-Reyn-via-FlickR2.jpg"><img decoding="async" class="alignnone size-large wp-image-125802" alt="Originalbild von Leo Reyn via FlickR_zugeschnitten" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/Originalbild-von-Leo-Reyn-via-FlickR2-630x326.jpg" width="630" height="326" /></a><br />
„Leistungsschutzrecht“ ist für die Leser von politik-digital.de das netzpolitische Wort des Jahres 2012. Innerhalb der zweiwöchigen Abstimmungsphase, die am 7. Januar endete, erreichte der Begriff 43 Prozent der abgegebenen Stimmen und ließ damit die anderen vier Wortvorschläge klar hinter sich.<br />
„[Am Leistungsschutzrecht] wird deutlich, wie fest die Presseverlage die CDU im Griff haben und wie wenig der Union an einer Politik gelegen ist, die in die Zukunft schaut, statt die Gegenwart zu betonieren.“, warb der Journalist, Autor und Referent Matthias Spielkamp für die besondere Bedeutung des Wortes im Jahr 2012.<br />
Auf dem zweiten Platz landete mit 20 Prozent der Stimmen das Wort „Crowd“, das eine finanzierende Menschenmenge für ein gemeinsames Projekt umschreibt. Dirk von Gehlen von der Süddeutschen Zeitung begründete seine Wahl mit den Worten: „Die erfolgreichen Ansätze des im späten 2012 etwas überhypten Crowdfundings gründen genau darauf: gemeinsam etwas zu schaffen, was alleine nicht gelingen würde.“<br />
Weitere Kandidaten für das netzpolitische Wort des Jahres 2012 waren die Begriffe „Liquid“ (15 Prozent), „Netiquette“ (12 Prozent) und „Microtargeting“ (10 Prozent). Die fünf Vorschläge wurden vorab von der Redaktion von politik-digital.de ausgewählt.<br />
<a href="http://politik-digital.de/wir-waehlen-das-netzpolitische-wort-des-jahres-2012/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Die Paten und ihre Plädoyers finden Sie hier</a><br />
<a href="http://politik-digital.de/internationale-datenschutzkonferenz-von-paragrafenreitern-und-versaeumnissen/cc-lizens/" rel="attachment wp-att-121978"><img decoding="async" class="size-medium wp-image-121978 alignleft" alt="CC-BY-SA-Lizenz" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizens-305x53.png" width="305" height="53" /></a></p>
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		<title>E-Petition zum Leistungsschutzrecht : „Eine vertane Chance“</title>
		<link>https://www.politik-digital.de/news/e-petition-zum-leistungsschutzrecht-eine-vertane-chance-121410/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Alexander Wilke]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 27 Sep 2012 15:03:31 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Markus Beckedahl]]></category>
		<category><![CDATA[Piratenpartei]]></category>
		<category><![CDATA[Leistungsschutzrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Matthias Spielkamp]]></category>
		<category><![CDATA[Nina Galla]]></category>
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					<description><![CDATA[Seit dem 12. September sammelt die Piratenpartei Unterschriften für ihre  Online-Petition gegen das umstrittene Leistungsschutzrecht. Bisher sind rund 8.300 Stimmen [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://politik-digital.de/e-petition-zum-leistungsschutzrecht-%e2%80%9eeine-vertane-chance/lsr/" rel="attachment wp-att-121442"><img decoding="async" class="alignleft size-large wp-image-121442" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/lsr-630x342.png" alt="" width="630" height="342" /></a>Seit dem 12. September sammelt die Piratenpartei Unterschriften für ihre  Online-Petition gegen das umstrittene Leistungsschutzrecht. Bisher sind rund 8.300 Stimmen zusammengekommen. Noch bis Mitte Oktober können Bürgerinnen und Bürger die Petition unterzeichnen. Über die Kritik an dieser Petition sprach politik-digital.de mit Matthias Spielkamp von iRights.info.</p>
<p>Der Münchner Hauptpetent Bruno Kramm,  Musikproduzent und Mitglied der Piratenpartei, hofft auf die erforderlichen 50.000 Unterschriften, die es braucht, um die Petition im Bundestag vorlegen zu lassen. Sein Ansinnen ist lobenswert, Kramm möchte erreichen, dass die Bundesregierung das geplante <a href="http://www.zeit.de/digital/internet/2012-08/Leistungsschutzrecht-kabinett" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Leistungsschutzrecht</a> für Presseverlage endgültig ablehnt. Doch liest man den Inhalt der <a href="https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2012/_08/_16/Petition_35009.$$$.a.u.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Petition</a>im Wortlaut, finden sich einige Unklarheiten, die viele Bürger davon abhalten könnten, zu unterzeichnen.</p>
<p>Damit die Petition am 10. Oktober im Bundestag behandelt wird, müssen insgesamt 50.000 Menschen unterzeichnet haben. Seitens der Piratenpartei wurde dafür eine seit Beginn laufende E-Mail- und Social Media-Kamagne gestartet, die über den Umfang und die Auswirkungen des Leistungsschutzrechts (LSR) informieren soll. Für Oktober sind ein runder Tisch sowie Demonstrationen geplant, um die Öffentlichkeit auf das Thema aufmerksam zu machen. Zudem hat die Partei die ihrer Einschätzung nach wichtigsten <a href="http://www.piratenpartei.de/2012/09/12/epetition-piraten-gehen-aktiv-gegen-leistungsschutzrecht-vor/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Argumente</a> gegen ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage zusammengetragen.</p>
<p><strong>Zu schwammig, zu ungenau und nicht ganz durchdacht</strong></p>
<p>Dass die Piraten die Initiative ergriffen haben, ist ohne Zweifel lobenswert und trotz der Kritik kann man die Petition guten Gewissens unterschreiben. Doch die fast unachtsam herangezogenen Artikel, die die Initiatoren offenbar dem Grundgesetz zuordnen, die teils vagen Formulierungen und nicht zuletzt der unübersichtliche Fließtext lassen eine gewisse Sorgsamkeit vermissen. Über juristische Ungenauigkeiten in der Begründung und die Erfolgswahrscheinlichkeit der Petition sprach politik-digital.de mit dem Journalisten und Betreiber des Informationsportals irights.info Matthias Spielkamp.</p>
<p>Spielkamp stört sich an den ungenauen Formulierungen und vor allem an den bezugslosen Artikeln am Anfang des Begründungstexts. Bereits kurz nach dem Start der E-Petition konnte man in den Kommentaren auf der Seite der „Petition 35009“  lesen, dass die Nutzer den Vorwurf der Verfassungswidrigkeit kritisieren. So ist in einem Kommentar zu lesen: „Keine Mitzeichnung. Nach &#8216;verfassungswidrig nach Artikel 3, 5 oder 19&#8217; habe ich aufgehört, die Begründung zu lesen.“  Ähnlich problematisch sieht das auch Matthias Spielkamp: „Es hätte eigentlich genau an dieser Stelle eine Erläuterung erfolgen müssen. So einen starken Vorwurf wie die Verfassungswidrigkeit darf man nicht ohne Begründung stehen lassen. Das führt dazu, dass die Petition unverständlich wird und der Zweck bzw. die Idee einer solchen verloren geht. Das ist für eine derart wichtige Petition leider keine Auszeichnung.“</p>
<p>Seitens der Initiatoren gibt es zu der strittigen Formulierung im ersten Satz des Begründungstexts bisher nur eine einzige Antwort. In der heißt es sinngemäß, man habe sich von Juristen beraten lassen, und diese hätten den Text in Kooperation so aufgesetzt. Der kritische Kommentar war mit Links unterlegt, die als Erklärung dienten. Doch die sind auf der Seite nicht mehr zu finden. Sie wurden offenbar gelöscht. Matthias Spielkamp kann sich das nicht erklären. Dem Kommentar von <a href="http://politik-digital.de/doppelmitgliedschaften-verhindern-mitgliederschwund/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Nina Galla</a> dazu ist zu entnehmen: „Die Links (URLs) wurden vom Moderator gelöscht, da Links (URLs) auf andere Webseiten nicht zugelassen sind. Links (URLs) sind nur als Quellenangabe für ein Zitat erlaubt. Bitte beachten Sie die Richtlinie.“ Für das Löschen findet Spielkamp trotzdem deutliche Worte: „Das ist keine gute Strategie. Es wäre auch hilfreich, wenn sich Bruno Kramm zu den kritischen Kommentaren äußern würde.“</p>
<h3>50.000 Unterschriften – da muss noch was passieren</h3>
<p>Auf die Frage, wie hoch er die Chance einschätzt, dass das nötige Quorum erreicht wird, antwortet Spielkamp vorsichtig: „Es müsste noch etwas passieren, was sehr viel Aufmerksamkeit erregt und positiv besetzt ist. Diejenigen, die sich ausschließlich über die Kommentare informieren, werden wohl kaum geneigt sein, zu unterschreiben.“</p>
<p>Auch stimmt Spielkamp dem Netzaktivisten  <a href="https://netzpolitik.org/2012/piratenpartei-startet-epetiton-gegen-leistungsschutzrecht/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Markus Beckedahl</a> zu, der es als „suboptimal“ bezeichnete, dass sich eine politische Partei einer Petition annehme, die eigentlich von allgemeinem Interesse sein sollte. So würden potentielle Unterzeichner aus anderen politischen Lagern abgeschreckt, bemängelt Spielkamp. „Es gäbe doch genügend Aktivisten, die sich bestens mit dem Thema auskennen. Wieso haben die bisher nichts in dieser Richtung unternommen?“, fragt er.</p>
<p>Die bisherige Informations- und Öffentlichkeitsarbeit der Piratenpartei fällt auch eher dürftig  aus. In der kurzen noch verbleibenden Zeit müsste mehr getan werden. Es sollten dringend alle Kommentare mit dazugehörigen Links gespeichert und sichtbar bleiben. Ebenso sollten sich offizielle Piratenvertreter vermehrt zu Wort melden und auf die Kommentare reagieren, damit die Initiative glaubwürdig bleibt, empfiehlt auch Matthias Spielkamp.</p>
<p>Dass das Leistungsschutzrecht ein komplexes Thema ist und es einigen Informationsaufwand im Vorfeld bedarf, bestätigt Spielkamp. Aus den gemachten Fehlern sollte man nun lernen. Falls diese Petition scheitert, könnte eine neue, klarer verständliche und präzise begründete Petition gestartet werden. Dass die  bislang fehlenden  41.700 Unterschriften noch rechtzeitig zusammenkommen, hält Matthias Spielkamp für unrealistisch. „Das ist leider eine große vertane Chance.“</p>
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		<title>Der Copyright-Kämpfer</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Thomas Würdinger]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 27 Oct 2011 15:26:22 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Köpfe]]></category>
		<category><![CDATA[ACTA]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrechte]]></category>
		<category><![CDATA[Matthias Spielkamp]]></category>
		<category><![CDATA[Online-Journalismus]]></category>
		<category><![CDATA[iRights.info]]></category>
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					<description><![CDATA[<img src="/sites/politik-digital.de/files/Spielkamp1.jpg" alt="Matthias_Spielkamp" title="Matthias_Spielkamp" height="125" align="left" width="130" />Weder Lobbyist noch Aktivist – der Berliner Journalist Matthias Spielkamp befasst sich seit Jahren mit digitalen Urheberrechten. Und möchte einen unabhängigen und neutralen Beitrag leisten. Der Mitbegründer des Informationsportals iRights.info im Porträt. 
<p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><img decoding="async" class="alignleft  wp-image-6715" title="Matthias Spielkamp" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/matthias_spielkamp1.png" alt="" width="185" height="217" />Weder Lobbyist noch Aktivist – der Berliner Journalist Matthias Spielkamp befasst sich seit Jahren mit digitalen Urheberrechten. Und möchte einen unabhängigen und neutralen Beitrag leisten. Der Mitbegründer des Informationsportals iRights.info im Porträt.</p>
<p>Dass er Journalist werden will, stand für Matthias Spielkamp früh fest &#8211; bereits zu Paderborner Schulzeiten gründete er mit Freunden eine unabhängige Schülerzeitung und nach dem Abitur folgten die ersten von vielen redaktionellen Praktika. Der &#8220;Erstkontakt&#8221; mit dem damals noch in den Kinderschuhen steckenden Medium Internet erlebte er 1993. Nicht in Deutschland, denn dort hatte zu diesem Zeitpunkt noch kaum jemand von dem neuen Medium gehört. Erst 1993 kam der erste grafikfähige Webbrowser namens Mosaic in den USA auf den Markt. Spielkamp hielt sich zu diesem Zeitpunkt für sein Journalistikstudium in Boulder an der University of Colorado auf. &#8220;Wir haben dort damals schon das Internet zur Recherche genutzt &#8211; mit Tools wie Gopher, die heute kein Mensch mehr kennt,&#8221; erklärt der heute 41-Jährige.</p>
<p>Zurück in Deutschland hatte er im Jahr 2000 sein Schlüsselerlebnis mit dem Urheberrecht, das ihn dazu bewog, sich intensiv mit dem bis dahin kaum behandelten Thema auseinanderzusetzen. Der freiberuflich tätige Journalist hatte die Buyout-Geschäftsbedingungen des Süddeutschen Verlags zugeschickt bekommen, mit denen sich die Süddeutsche Zeitung alle Rechte an seinen Artikeln sichern wollte. Für eine marginale Honorarerhöhung von fünf Prozent, was ungefähr sechs Cent pro Zeile ergeben hätte, wollte der Verlag seine Beiträge auch für die eigene Webseite nutzen und sie in kostenpflichtige Archive einstellen. &#8220;Das war ein unverschämtes Angebot, aber was ich zu der Zeit noch nicht ahnen konnte war, dass es das beste war, das ich je in dieser Hinsicht bekommen würde.&#8221; Andere Verlage wollten für die weitere Nutzung keinen einzigen Cent bezahlen. Von da an sei es nur ein kurzer Weg zu der Erkenntniss gewesen, wie wichtig, umkämpft und politisch relevant das Thema Urheberrecht im digitalen Zeitalter sei, berichtet Spielkamp.</p>
<p>Heute ist Matthias Spielkamp in Sachen Urheberrecht ein fundierter Experte und viel gefragter Gesprächspartner. Seine Essays und Expertisen erscheinen in Büchern und Fachzeitschriften, aber ebenso in Tages- und Wochenzeitungen wie die Zeit, FAZ, Spiegel Online oder in der taz. Spielkamp gelingt es, das sperrige und trockene Thema für jedermann verständlich aufzubereiten. Zuletzt war er Sachverständiger der <a href="https://enquetebeteiligung.de/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Enquete-Kommission Internet und Digitale Gesellschaft</a> des Deutschen Bundestags. Spielkamp engagiert sich aber auch in der Aus- und Fortbildung von Nachwuchsjournalisten – er vermittelt das Handwerkszeug des Online-Journalismus an verschiedenen Akademien und Journalistenschulen. Seine große Leidenschaft ist und bleibt aber das Urheberrecht. Als Gründungsredakteur war er 2005 entscheidend an der Entstehung des mehrfach prämierten Urheberrechtsportals &#8220;<a href="http://irights.info/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">iRights.info</a> – Urheberrecht in der digitalen Welt&#8221; beteiligt, seit 2009 ist er dessen Projektleiter. Trotz klarer Positionierung möchte Spielkamp das Portal keinesfalls als Lobbyinstrument verstanden wissen, iRights.info sei vielmehr ein Informationsangebot, das über die wichtigsten und jeweils aktuellen Aspekte des Urheberrechts berichten soll. &#8220;Das tun wir unabhängig und neutral. Beim Lesen unserer Artikel wird jedem schnell klar werden, dass wir einer Ausweitung des Urheberrechts zugunsten der Verwertungsindustrie sehr kritisch gegenüberstehen. Diese Einschätzung beruht aber auf unabhängiger Analyse der Situation.&#8221;</p>
<p>Die derzeitigen Entwicklungen beim Urheberrecht begleitet Spielkamp als kritischer Beobachter, wobei ihm insbesondere das kürzlich verabschiedete <a href="http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2010/december/tradoc_147079.pdf" target="_blank" rel="noopener noreferrer">ACTA-Abkommen</a> ein Dorn im Auge ist. Nicht nur der überbordende Einfluss von Verlagen sowie Musik- und Filmindustrie, sondern auch das intransparente Zustandekommen des Abkommens stößt bei ihm auf Unverständnis: &#8220;Das alles war in einem so unfassbaren Ausmaß intransparent, undemokratisch und von Partikularinteressen gesteuert. Jeder, der den ACTA-Prozess nur entfernt verfolgt hat, muss diesen Eindruck bekommen&#8221;. Und er ergänzt: &#8220;Allen, die sich jahrelang unermüdlich um Transparenz bemüht haben, gebührt größter Respekt, denn sie sind von der EU-Kommission und den Regierungen der beteiligten Staaten mit unglaublicher Unverfrorenheit behandelt worden&#8221;. Ob sich seiner Einschätzung nach durch den Erfolg der Piratenpartei die Einstellung der Politik zum Urheberrecht und zur Netzpolitik allgemein ändern wird? Davon ist Spielkamp überzeugt und glaubt, dass die etablierten Parteien lernen werden müssen, mit dem Thema Netzpolitik auf Wählerfang zu gehen. Bei den Inhalten selbst ist er sich nicht so sicher: &#8220;Was sich ändern wird und ob mir gefallen wird, wie es sich ändert, kann man aber jetzt noch nicht voraussagen.&#8221;</p>
<p>In netzpolitischen Themen hinkt Deutschland oftmals den Entwicklungen in Übersee hinterher. Nicht so in der Diskussion um die überfällige Anpassung des Urheberrechts an das digitale Zeitalter : &#8220;Deutschland hat mit der Idee der Pauschalabgaben vor langer Zeit schon einmal eine sehr pragmatische Idee in die Welt gesetzt, die von unzähligen Ländern übernommen worden ist&#8221;, erläutert Spielkamp. An diese Tradition möchte er anknüpfen – ihm schwebt eine Kulturflaterate für einzelne Felder wie die Musiknutzung vor. Dabei liegt ihm ein fairer Ausgleich zwischen Urhebern, Rechteverwertern und Nutzern besonders am Herzen. Nach den Chancen eines Ausgleich der verschiedenen Interessen gefragt, gibt Spielkamp zu bedenken: &#8220;Wir dürfen uns nicht immer von den Profiteuren des bestehenden Systems einreden lassen, dass es wegen internationaler Verträge gar nicht möglich sei, eine Lösung zu finden, die alle Beteiligten zufrieden stellen würde &#8211; oder zumindest viel zufriedener als bisher&#8221;. Bis dahin werden wir sicher noch einige interessante und lesenswerte Beiträge von ihm lesen. (Zeichnung: Kat Menschik)</p>
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		<title>Urheberrecht – Kontrollieren, was nicht zu kontrollieren ist?</title>
		<link>https://www.politik-digital.de/news/urheberrecht-kontrollieren-was-nicht-zu-kontrollieren-ist-5453/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Thomas Würdinger]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 12 Oct 2011 14:07:58 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[geistiges Eigentum]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Kulturflatrate]]></category>
		<category><![CDATA[Die Linke]]></category>
		<category><![CDATA[Leistungsschutzrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Matthias Spielkamp]]></category>
		<category><![CDATA[Thierry Chervel]]></category>
		<category><![CDATA[Three-Strikes]]></category>
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					<description><![CDATA[Kulturflatrate, Leistungsschutzrecht oder Three Strikes-Modell – das Urheberrecht hat viele Facetten und wird kontrovers diskutiert. Zum Auftakt der Frankfurter Buchmesse hat erst gestern der Börsenverein des Deutschen Buchhandels den Standpunkt der Verwerter deutlich gemacht. Die Linke diskutierte am Montag in einem öffentlichen Fachgespräch hingegen über Alternativen. 
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Kulturflatrate, Leistungsschutzrecht oder Three Strikes-Modell – das Urheberrecht hat viele Facetten und wird kontrovers diskutiert. Zum Auftakt der Frankfurter Buchmesse hat erst gestern der Börsenverein des Deutschen Buchhandels den Standpunkt der Verwerter deutlich gemacht. Die Linke diskutierte am Montag in einem öffentlichen Fachgespräch hingegen über Alternativen.</p>
<p><!--break--></p>
<p>Am Anfang des Abends stand ein Gedankenexperiment: ein Zeitreisender aus den frühen 1960er Jahren befindet sich auf Entdeckungstour durch die Welt des 21. Jahrhunderts mit allen Möglichkeiten mobiler Kommunikation. Aus der Lebenswelt des Zeitreisenden und noch viel weiter zurückliegenden Abschnitten der Geschichte stammen auch große Teile des geltenden Urheberrechts. Der Online-Journalist und Mitgründer des Urheberrechtsblogs <a href="http://www.irights.info/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">irights.info</a> <b>Matthias Spielkamp</b> zitierte auf der von der Linken am Montag ausgerichteten Veranstaltung den britischen Science Fiction- und Fantasy-Autoren Carles Stross. Mit dessen Gedankenexperiment wollte Spielkamp zeigen, dass das Urheberrecht von damals nicht für die technischen Voraussetzungen von heute konzipiert worden ist. Man müsse darüber hinaus zur Kenntnis nehmen, dass es sich hierbei nicht nur um einen technischen Wandel handele, sondern auch um einen „von Technologie getriebenen gesellschaftlichen Wandel ungeheuren Ausmaßes“. Diesen neuen gesellschaftlichen Rahmenbedingungen müsse sich das Recht anpassen. Am Beispiel eines auf Facebook eingestellten Videos verdeutlichte er die Komplexität des Urheberrechts: So kann es beispielsweise einen urheberrechtlichen Unterschied machen, welchem Personenkreis das hochgeladene Video präsentiert wird. Wenn das Video lediglich dem engsten Freundeskreis gezeigt wird, liegt kein Urheberrechtsverstoß vor. Dürfen hingegen alle Nutzer frei auf das Video zugreifen, kann von einer öffentlichen Sphäre gesprochen werden – dann könnte es sich bereits um einen Urheberrechtsverstoß handeln. Das Recht könne daher nicht technikneutral gestaltet sein und ohne gesellschaftliche Anerkennung auf Dauer nicht bestehen.</p>
<p><b><i><br />
</i>Das „Stuttgarter Urteil“ im Hinterkopf<i><br />
</i></b></p>
<p>Diese Fragen diskutierten <b>Oliver Hinte</b> vom Aktionsbündnis Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft sowie <b>Arne Upmeier</b>, Leiter der Rechtskommission des deutschen Bibliotheksverbandes und Jurist an der TU Ilmenau. „Die Gewichte haben sich verschoben. In den letzten Jahren gab es eine Machtverschiebung hin zu den Urheberrechtshaltern“, stellte Upmeier fest. In der analogen Welt habe der Erschöpfungsgrundsatz kaum eine Rolle gespielt. Was der Nutzer mit einem musikalischen, filmischen oder literarischen Werk angefangen hat, war urheberrechtlich relativ uninteressant. Doch mit der Digitalisierung ergaben sich ungeahnte neue Vervielfältigungsmöglichkeiten – womit die Problematik der Urheberrechtsverletzung erhöhte Aufmerksamkeit erfuhr. Upmeier kam dabei inbesondere auf die Frage zu sprechen, wie mit verwaisten und vergriffenen Werken umzugehen sei. Für verwaiste Werke, deren Urheber nicht mehr auffindbar sind, schlug er die Gründung eines Entschädigungsfonds aus staatlichen Mitteln vor. Fall sich der Urheber nachträglich doch noch melde, könne er aus diesem Topf eine Entschädigung erhalten. Laut Einschätzung von Oliver Hinte könne die Bestandssumme des Entschädigungsfonds gering gehalten werden, da er die Zahl der Urheber bzw. Urheberrechtshalter, die sich nachträglich melden würden, für überschaubar hält. Arne Upmeier verwies darauf, dass eine Digitalisierung bei vergriffenen Werken einer Enteignung nahe käme, weshalb bei diesem Szenario über Entschädigungen für Rechteinhaber nachgedacht werden müsse. Oberstes Ziel müsse nach Meinung von Oliver Hinte die digitale Nutzbarkeit wichtiger kultureller Güter für alle sein. Deshalb plädiert er für die sogenannte Opt out-Regelung. Die Digitalisierung eines Werks solle dem Urheber angekündigt werden, und dieser solle eine Einspruchsmöglichkeit erhalten. Mache er davon nicht Gebrauch, könnte die Digitalisierung vollzogen werden.</p>
<p>Oliver Hinte kritisierte auch Teile der derzeitigen Schrankenregelungen für den wissenschaftlichen Betrieb. So können beispielsweise Angebote, die über elektronische Leseplätze zur Verfügung gestellt werden, nicht von außerhalb der Bibliotheken genutzt werden. In Zeiten überfüllter Hörsäle und Bibliotheken sei dies jedoch nicht praktikabel. Hinte sprach sich daher für eine Novellierung der entsprechenden Vorschriften aus. In diesem Zusammenhang sei auch das jüngst vom Stuttgarter Landgericht ausgesprochene <a href="http://www.heise.de/jobs/meldung/Urheberrecht-Gericht-bestaetigt-Intranet-Klausel-fuer-Lehrer-1358590.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Urheberrechtsurteil</a> nicht nachvollziehbar. Der Alfred Kröner Verlag hatte die Fernuniversität Hagen wegen einer zu umfangreichen Bereitstellung eines von ihm vertriebenen geschützten Buches im internen Hochschulnetz verklagt. Das Gericht hatte sich letztlich dazu entschieden, nur zehn Prozent zur kostenfreien Verbreitung an Studierende zuzulassen. „Leider gibt es hier immer wieder lediglich Einzelfallentscheidungen der Gerichte anstelle konkreter Vorgaben durch den Gesetzgeber“, monierte Hinte im Gespräch mit politik-digital.de. <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__52a.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Paragraph 52a des Urheberrechts</a>, der den Zugang für Unterricht und Forschung regeln soll, bleibt sehr vage. Demnach dürfen „kleine Teile“ eines Werkes zugänglich gemacht werden. Im täglichen Studienbetrieb sei dies wenig nützlich. Daher fordert Hinte, dass sämtliche Werke „im kompletten Umfang für Forschung und Lehre zur Verfügung gestellt werden“. Gleichwohl sei eine angemessene Vergütung für Verlage und Urheber wichtig. Einzelabrechnungen seien dafür jedoch keine praktikable Lösung.</p>
<p>Arne Upmeier hält die derzeitigen Beschränkungen schlicht für gescheitert. Bibliotheken seien deshalb mit der Digitalisierung von Medien sehr zurückhaltend. Zumal Paragraph 52a sogar nur bis Ende 2012 befristet ist, denn „der Gesetzgeber wollte den Verlagen nicht weh tun.“ Mit einem Zweitverwertungsrecht könnten die Urheber ihre Werke  nach einer Erstverwertung durch einen Verlag bzw. eine Verwertungsgesellschaft selbst anderweitig vermarkten. Im Rahmen der Verwertungsbedatte wird auch immer wieder über die Länge einer Embargofrist, in der eine solche Zweitverwertung noch blockiert werden könnte, diskutiert. Während Oliver Hinte die Frist auf maximal ein halbes Jahr beschränken will, sprach sich Upmeier grundsätzlich gegen Embargofristen aus. Er brachte zudem die Möglichkeit ins Gespräch, die Vergabe von Forschungsmitteln an die kostenfreie und öffentliche Bereitstellung der Forschungsergebnisse zu knüpfen. Im Gespräch mit politik-digital.de bewertete Hinte diesen Vorschlag differenziert. Einerseits müssten sich Wissenschaftler auf die Freiheit der Forschung berufen und damit selbst über die Publikation ihrer Ergebnisse entscheiden können, andererseits sollten drittmittelfinanzierte Projekte zur kostenfrei zugänglichen Publikation verpflichtet werden.</p>
<p><b><i><br />
</i>Geistiges Eigentum oder doch eher Wert der Kreativität?<br />
</b></p>
<p><img decoding="async" src="/wp-content/uploads/Urheberrecht_Die_Linke.jpg" alt="" width="300" height="203" align="left" />Kontrovers diskutiert wurde am Montag auch der Begriff des geistigen Eigentums. <b>Olaf Zimmermann </b>vom deutschen Kulturrat gab zu bedenken, dass die Frage nach der Rolle eines Akteurs im Kultursektor „gar nicht so einfach zu beantworten“ sei. Wer Produzent, Nutzer oder Verwerter ist, sei nicht immer klar ersichtlich, da die Strukturen häufig sehr  kleinteilig seien. Der Gegensatz zwischen „bösen großen Vermarktern und kleinem armen Künstler“ dürfe daher nicht verallgemeinert werden. Zudem wecke der Begriff des geistigen Eigentums unterschiedliche Assoziationen, weshalb er lieber vom einem „zu schützenden Wert der Kreativität“ sprechen wolle. In seiner Rolle als Filmemacher und Produzent beschwor <b>Cay Wesnigk </b>leidenschaftlich die Bedeutung der Verwertungsgesellschaften. Die Nutzung kultureller Güter solle Geld kosten – einen freien Zugang auf Kosten der Urheber dürfe es nicht geben. Professor <b>Artur-Axel Wandtke</b> von der Berliner Humboldt-Universität sieht den Begriff des geistigen Eigentums in der Netzwelt in Auflösung begriffen. Die Entscheidungsfreiheit über den  freien oder vergüteten Zugang zu einem Werk müsse der Urheber auch weiterhin genießen. Autor und Musikproduzent <b>Tim Renner</b> sieht in der Debatte um das Urheberrecht einen Versuch, etwas zu kontrollieren, was nicht zu kontrollieren sei. Ein Gestaltungs- und Kontrollrecht sei im Internet nicht einklagbar. „Wir können den Wunsch des Nutzers, mit unseren Werken zu experimentieren, nicht übergehen“, antwortete er auf die Frage nach der urheberrechtlichen Zulässigkeit von Mashups und und anderen technischen Möglichkeiten des Eingriffs in ein Werk. Dennoch hält auch er die Schaffung funktionierender Vergütungsstrukturen für essentiell.</p>
<p>Beim Thema Vergütung wurden unterschiedliche Positionen vertreten und diskutiert. Während sich Professor Wandtke gegen eine Kulturflaterate aussprach und für Möglichkeiten individueller Abrechnungsmöglichkeiten votierte, beklagte Cay Wesnigk die Untätigkeit des Gesetzgebers, der „schon längst eine entsprechende Infrastruktur“ hätte schaffen sollen. Er brachte das Modell einer Haushaltsabgabe, die der Branche der Kulutrschaffenden jährlich insgesamt eine Milliarde in die Kassen spülen könnte, in die Debatte ein. Im Gegenzug solle dann aber auch die kostenfreie Publikation sämtlicher Werke im Netz gewährleistet werden. Tim Renner ergänzte, dass Menschen durchaus bereit seien, für vollständige und qualitativ hochwertige Angebote zu zahlen. Für staatliche Regulierungsaktionen <a href="http://www.sueddeutsche.de/digital/umstrittenes-hadopi-gesetz-franzosen-droht-die-internet-sperre-1.1157121" target="_blank" rel="noopener noreferrer">wie jüngst in Frankreich</a> zeigt er jedoch kein Verständnis. Die in Deutschland von Siegfried Kauder ins Gespräch gebrachte <a href="http://netzpolitik.org/2011/kauder-will-internet-entzug/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">„Three Srikes“-Lösung</a> werde nicht zum Schutz der Urheber beitragen.</p>
<p>Und wie stehen die großen Verwertungsgesellschaften zu einer potenziellen Reform des Urheberrechts? Leider war kein großer Verlagsvertreter zum Fachgespräch eingeladen worden, so dass die selbst gestellte Vorgabe der Linken, einen Dialog unter Einbeziehung aller Interessen zu veranstalten, verfehlt wurde. Der Vorsteher des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels <b>Gottfried Honnefelder</b> warnte in seiner gestrigen <a href="http://www.boersenverein.de/sixcms/media.php/976/Er%F6ffnung%20Honnefelder%20DIGITAL.pdf" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Rede zur Eröffnung der Frankfurter Buchmesse</a> vor dem wachsenden Einfluss der Piratenpartei – denn deren Forderungen nach einer umfassenden Urheberrechtsreform seien bei denjenigen beliebt, „die nicht davon leben, mit Texten, mit Literatur, mit Inhalten – so genanntem geistigen Eigentum &#8211; umzugehen&#8221;.</p>
<p><i><b><br />
</b></i><b>Leistungsschutzrecht und weitere Initiativen<br />
</b></p>
<p><img decoding="async" src="/wp-content/uploads/urheberrecht_text.jpg" alt="" width="250" height="190" align="left" />Als eine Spielart des Urheberrechts wurde schließlich die Idee des Leistungsschutzrechtes diskutiert. Die Presseverleger <a href="http://www.bdzv.de/pressemitteilungen+M583c10e09f4.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">klagen dieses seit langem ein</a>, da sie sich „gegen eine unentgeltliche Ausnutzung ihrer Angebote im Internet zur Wehr setzten müssten“. <b>Matthias Spielkamp</b> betonte die Gefahren, die dieses Recht berge. Vor allem die Verlage wollten sich laut Spielkamp damit schützen &#8211; die Chance, dass es den eigentlichen Urhebern zugute käme, sei hingegen gering. Das Leistungsschutzrecht wäre daher in letzter Konsequenz nur schwerlich mit dem Urheberrecht in Einklang zu bringen. <b>Thierry Chervel</b>, Leiter und geistiger Vater des Kulturmagazins <a href="http://www.perlentaucher.de/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">perlentaucher.de</a>, erinnerte daran, dass sich Autoren beim Zitieren „immer aufs Glatteis begeben“. Er weiß, wovon er spricht: Seit 2007 befindet sich das von ihm gegründete Magazin wegen seiner Rezensionen im <a href="http://www.perlentaucher.de/artikel/7127.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">juristischen Dauerstreit</a> mit der Frankfurter Allgemeinen sowie der Süddeutschen Zeitung, die ihm Diebstahl geistigen Eigentums vorwerfen. Rechte an Texten glaubhaft zu machen, sei jedoch ein schwieriges Unterfangen. „Sprache braucht Spielraum, sonst läuft sie Gefahr, monopolisiert zu werden“, so Chervel. Damit wolle er jedoch nicht als Fürsprecher der Guttenbergs dieser Welt verstanden werden. Das Leistungsschutzrecht wäre auch seiner Einschätzung zufolge lediglich ein Recht für die Verlage.</p>
<p>Die Interessen beim Thema Urheberrecht sind und bleiben widersprüchlich. Während das Thema im Bundestag von der Linken forciert wird, wollen auch die <a href="http://www.greens-efa.eu/fileadmin/dam/Documents/Policy_papers/Common%20position%20on%20copyright%2028sept11_EN.pdf" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Grünen im Europäischen Parlament</a> das Recht grundlegend reformieren. Sie wollen das Filesharing ohne Gewinnabsichten grundsätzlich für legal erklären, da dieses Recht auch für die Medien der „analogen Welt“ gegolten habe. Ferner sollten nach Meinung der Grünen auch Mashups oder Parodien erlaubt sein. Für den Fall, dass dadurch die „Produktion kultureller Güter beeinträchtigt“ werde, sollten Überlegungen zur Einführung einer Kulturflaterate angestellt werden. Modelle zur Sanktionierung von Urheberrechtsverstößen wie das „Three Strikes-Gesetz“ seien dagegen ineffizient und zu kostenintensiv. Durch die Sperrung eines Internetanschlusses würden auch Unschuldige bestraft. Zudem können Sperrungen spielend umgangen werden. In diesem Zusammenhang wird auch das kürzlich verabschiedete <a href="http://www.dfat.gov.au/trade/acta/Final-ACTA-text-following-legal-verification.pdf" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Anti-Piraterie-Abkommen (ACTA)</a> kritisiert, welches nach Ansicht der Grünen die Rechte der Verwerter geistigen Eigentums stärke, während es Grund- und Freiheitsrechte der Nutzer missachte. Sie wollen sich dafür einsetzen, dass das Abkommen von der EU nicht unterzeichnet wird. Derweil wird auch in Deutschland über den so genannten <a href="http://www.irights.info/?q=content/expertenmeinungen-zum-3-korb-bei-irightsinfo" target="_blank" rel="noopener noreferrer">„dritten Korb“ der Urheberrechtsreform</a> gestritten. Ein Referentenentwurf des Bundesjustizminsteriums war ursprünglich für das zweite Quartal dieses Jahres angekündigt. Ein Ende der Diskussionen ist derzeit jedoch nicht absehbar.</p>
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