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	<title>Medienrecht &#8211; politik-digital</title>
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	<title>Medienrecht &#8211; politik-digital</title>
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		<title>Medien, Ordnung und Innovation</title>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 29 Jun 2007 07:44:53 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p class="fett">(Rezension) Die Urheberrechtsnovelle        ist noch nicht beschlossen, aber Logik und Konsequenzen des Gesetzes        werden in Buchform schon diskutiert. Unter den Autoren des Sammelbands        sind u.a. Justizministerin Brigitte Zypries und Rechtsprofessor        Thomas Dreier.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p class="fett">(Rezension) Die Urheberrechtsnovelle ist noch nicht beschlossen, aber Logik und Konsequenzen des Gesetzes werden in Buchform schon diskutiert. Unter den Autoren des Sammelbands sind u.a. Justizministerin Brigitte Zypries und Rechtsprofessor Thomas Dreier.<!--break--></p>
<p class="normal">Einen wirklich umfassenden Reader über „Medien, Ordnung und Innovation“ haben die Herausgeber da vorgelegt. Um Kabelnetze, Datenschutz, Frequenzregulierung, <a href="http://europa.eu/scadplus/leg/de/lvb/l24101.htm" target="_blank" rel="noopener noreferrer">EU-Fernsehrichtlinie</a>, Glasfaserzugang, <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Radio_Frequency_Identification" target="_blank" rel="noopener noreferrer">RFID</a>, Medienkonzentration und Fragen der Regulierungsstrukturen geht es in dem gut 400seitigen Werk &#8211; unter anderem. Besonders interessant sind &#8211; nicht nur angesichts der anstehenden <a href="http://netzpolitik.org/2006/2-korb-die-ersten-anhoerungen-zum-urheberrecht-im-bundestag" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Neuverhandlung</a> der <a href="http://www.urheberrecht.org/topic/Korb-2/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Gesetzesnovelle</a> &#8211; die Beiträge zum Urheberrecht.</p>
<p><a href="http://blog.brigittezypries.de/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Brigitte Zypries</a>, Justizministerin des Bundes, erläutert in ihrem Artikel die Hintergründe der Urheberrechts-Novelle und die Position der Bundesregierung. Sie betont dabei, dass die Privatkopie nicht ein Recht der Nutzer sei, sondern lediglich eine pragmatische Lösung. Ein Verbot sei aber angesichts der „heutigen digitalen Möglichkeiten und der bestehenden sozialen Realität [&#8230;] erst recht nicht zu vermitteln.“ Somit müsse auch das heutige System der kollektiven Vergütung aufrecht erhalten werden, auch wenn es teilweise durch Modelle individueller Lizenzierung ad absurdum geführt werde. Da nicht alle Werke individuell vergütet und über einen technischen Maßnahmen geschützt würden &#8211; der Gesetzgeber solle „zum jetzigen Zeitpunkt keinen Zwang zum Einsatz von DRM-System auferlegen“ (!) -, sei die Zeit für einen „Systemwandel im Sinne einer Aufgabe der kollektiven Vergütung hin zu einem ausschließlichen individuellen Lizenzierungssystem nicht reif.“<br />
Einen äußerst kenntnisreichen und wegweisenden Beitrag hat <a href="http://www.zar.uni-karlsruhe.de/zar/kontakt/mitarbeiter/3%20" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Thomas Dreier</a> verfasst. Zum Einstieg dekonstruiert der Rechtsprofessor die ihm offenbar von den Herausgebern mitgegebene Frage „Beschützt die Novellierung im Urheberrecht Innovationen?“ und stellt sie vom Kopf auf die Füße. Es gehe im Urheberrecht nicht primär um den Schutz bestehender Werke sondern um Anreizmechanismen zur Förderung neuer Werke &#8211; oder: Innovationen. Dass allein nur ein möglichst „hohes Schutzniveau substantielle Investitionen in Kreativität und Innovation [&#8230;] befördere &#8211; wie es die <a href="http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2001/l_167/l_16720010622de00100019.pdf" target="_blank" rel="noopener noreferrer">EU-Richtlinie</a> formuliert hat -, bestreitet Dreier. Tatsächlich müsse das Gesetz gleichzeitig den Interessen der Allgemeinheit „in Bezug auf Werkzugang und Werkgenuss“ gerecht werden &#8211; nicht zuletzt, um Innovationen erst zu ermöglichen. Es gehe also nicht um das „Beschützen von Innovationen“ sondern um die Frage: „Vermögen die Novellierungen im Urheberrecht für gewünschte Innovationen zu sorgen oder stehen sie diesen eher im Wege?“<br />
Dreier argumentiert, dass zur Beantwortung dieser Frage eine bislang kaum angewandte Differenzierung zwischen unterschiedlichen Werkarten nötig sei. Für manche Urheber könnten sich die durchgeführten und geplanten Anhebungen des Schutzniveaus hilfreich erweisen, indem sie eine rigidere Kontrolle über die Nutzung von Werken ermöglichten. Für einen großen Bereich von Werken seien diese Novellierungen aber durchaus kontraproduktiv. So liegen etwa in der Wissenschaft oder der Musik die Anreize für das Schaffen von Werken oft nicht in der direkten Verwertung des Erzeugnisses sondern darin, Ansehen aufzubauen oder Aufmerksamkeit zu erzeugen. In diesem Bereich bedarf es, so Dreier, „an sich nicht des Ausschließlichkeitsrechts.“ Das Interesse des Urhebers liegt hier nicht in der strikten Kontrolle der Werknutzung, sondern gerade konträr in der möglichst weiten Ausbreitung. Nach Dreier gehen die derzeitigen Novellierungen viel zu stark allein von Werkarten aus, die eine auf eine direkte Verwertung zielen. Und stehen so durchaus gewünschten Innovationen im Wege.<br />
<a href="http://waste.informatik.hu-berlin.de/coy" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Wolfgang Coy</a> befasst sich in seinem Artikel „Ideen und ihrer Verwertung in globalen Gemeinschaften“ primär mit der Schöpfung eben jener Werkarten, die keine direkten Erlöse zielen sollen &#8211; am Beispiel von <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Hauptseite" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Wikipedia</a> Wissenschaft und Bildung. Er kommt zu dem Schluss, dass „Wissenschaft und öffentliche Bildung zu den Verlierern der nationalen und internationalen Aushandlungsprozesse“ gehören.<br />
Die Fülle des Bandes lassen eine Würdigung jedes Artikels nicht zu. Es sei hier noch hingewiesen auf die Beiträge von Werner A. Meier und Josef Trappel zur Medienkonzentration, von Wolfgang Kleinwächter zu Internet Governance und den Auswirkungen des UN-Gipfels zur Informationsgesellschaft und von Hansjürgen Garstka zu Datenschutz und RFID, die jeweils gelungene Zusammenfassungen der Entwicklungen in aktuellen Regulierungsfragen bieten.<br />
Wer gerne Bücher von vorne bis hinten durchliest, sollte „Medien, Ordnung und Innovation“ lieber beiseite legen. Es ist, was es ist: ein Reader. Und tatsächlich bietet es zu einem beeindruckend breit gefassten Themenfeld der „Regulierung der Medien“ durchweg gelungene Beiträge. Um also einen Überblick über aktuelle Fragen der Medienordnung zu gewinnen, ist der Sammelband bestens geeignet.<br />
&nbsp;</p>
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		<title>Medien, Ordnung und Innovation</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Redaktion politik-digital.de]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 29 Jun 2007 07:42:09 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bücherreport]]></category>
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		<category><![CDATA[Wissensgesellschaft]]></category>
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					<description><![CDATA[<p class="fett">(Rezension) Die Urheberrechtsnovelle        ist noch nicht beschlossen, aber Logik und Konsequenzen des Gesetzes        werden in Buchform schon diskutiert. Unter den Autoren des Sammelbands        sind u.a. Justizministerin Brigitte Zypries und Rechtsprofessor        Thomas Dreier.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p class="fett">(Rezension) Die Urheberrechtsnovelle ist noch nicht beschlossen, aber Logik und Konsequenzen des Gesetzes werden in Buchform schon diskutiert. Unter den Autoren des Sammelbands sind u.a. Justizministerin Brigitte Zypries und Rechtsprofessor Thomas Dreier.<!--break--></p>
<p class="normal">Einen wirklich umfassenden Reader über „Medien, Ordnung und Innovation“ haben die Herausgeber da vorgelegt. Um Kabelnetze, Datenschutz, Frequenzregulierung, <a href="http://europa.eu/scadplus/leg/de/lvb/l24101.htm" target="_blank" rel="noopener noreferrer">EU-Fernsehrichtlinie</a>, Glasfaserzugang, <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Radio_Frequency_Identification" target="_blank" rel="noopener noreferrer">RFID</a>, Medienkonzentration und Fragen der Regulierungsstrukturen geht es in dem gut 400seitigen Werk &#8211; unter anderem. Besonders interessant sind &#8211; nicht nur angesichts der anstehenden <a href="http://netzpolitik.org/2006/2-korb-die-ersten-anhoerungen-zum-urheberrecht-im-bundestag" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Neuverhandlung</a> der <a href="http://www.urheberrecht.org/topic/Korb-2/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Gesetzesnovelle</a> &#8211; die Beiträge zum Urheberrecht.</p>
<p><a href="http://blog.brigittezypries.de/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Brigitte Zypries</a>, Justizministerin des Bundes, erläutert in ihrem Artikel die Hintergründe der Urheberrechts-Novelle und die Position der Bundesregierung. Sie betont dabei, dass die Privatkopie nicht ein Recht der Nutzer sei, sondern lediglich eine pragmatische Lösung. Ein Verbot sei aber angesichts der „heutigen digitalen Möglichkeiten und der bestehenden sozialen Realität [&#8230;] erst recht nicht zu vermitteln.“ Somit müsse auch das heutige System der kollektiven Vergütung aufrecht erhalten werden, auch wenn es teilweise durch Modelle individueller Lizenzierung ad absurdum geführt werde. Da nicht alle Werke individuell vergütet und über einen technischen Maßnahmen geschützt würden &#8211; der Gesetzgeber solle „zum jetzigen Zeitpunkt keinen Zwang zum Einsatz von DRM-System auferlegen“ (!) -, sei die Zeit für einen „Systemwandel im Sinne einer Aufgabe der kollektiven Vergütung hin zu einem ausschließlichen individuellen Lizenzierungssystem nicht reif.“<br />
Einen äußerst kenntnisreichen und wegweisenden Beitrag hat <a href="http://www.zar.uni-karlsruhe.de/zar/kontakt/mitarbeiter/3%20" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Thomas Dreier</a> verfasst. Zum Einstieg dekonstruiert der Rechtsprofessor die ihm offenbar von den Herausgebern mitgegebene Frage „Beschützt die Novellierung im Urheberrecht Innovationen?“ und stellt sie vom Kopf auf die Füße. Es gehe im Urheberrecht nicht primär um den Schutz bestehender Werke sondern um Anreizmechanismen zur Förderung neuer Werke &#8211; oder: Innovationen. Dass allein nur ein möglichst „hohes Schutzniveau substantielle Investitionen in Kreativität und Innovation [&#8230;] befördere &#8211; wie es die <a href="http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2001/l_167/l_16720010622de00100019.pdf" target="_blank" rel="noopener noreferrer">EU-Richtlinie</a> formuliert hat -, bestreitet Dreier. Tatsächlich müsse das Gesetz gleichzeitig den Interessen der Allgemeinheit „in Bezug auf Werkzugang und Werkgenuss“ gerecht werden &#8211; nicht zuletzt, um Innovationen erst zu ermöglichen. Es gehe also nicht um das „Beschützen von Innovationen“ sondern um die Frage: „Vermögen die Novellierungen im Urheberrecht für gewünschte Innovationen zu sorgen oder stehen sie diesen eher im Wege?“<br />
Dreier argumentiert, dass zur Beantwortung dieser Frage eine bislang kaum angewandte Differenzierung zwischen unterschiedlichen Werkarten nötig sei. Für manche Urheber könnten sich die durchgeführten und geplanten Anhebungen des Schutzniveaus hilfreich erweisen, indem sie eine rigidere Kontrolle über die Nutzung von Werken ermöglichten. Für einen großen Bereich von Werken seien diese Novellierungen aber durchaus kontraproduktiv. So liegen etwa in der Wissenschaft oder der Musik die Anreize für das Schaffen von Werken oft nicht in der direkten Verwertung des Erzeugnisses sondern darin, Ansehen aufzubauen oder Aufmerksamkeit zu erzeugen. In diesem Bereich bedarf es, so Dreier, „an sich nicht des Ausschließlichkeitsrechts.“ Das Interesse des Urhebers liegt hier nicht in der strikten Kontrolle der Werknutzung, sondern gerade konträr in der möglichst weiten Ausbreitung. Nach Dreier gehen die derzeitigen Novellierungen viel zu stark allein von Werkarten aus, die eine auf eine direkte Verwertung zielen. Und stehen so durchaus gewünschten Innovationen im Wege.<br />
<a href="http://waste.informatik.hu-berlin.de/coy" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Wolfgang Coy</a> befasst sich in seinem Artikel „Ideen und ihrer Verwertung in globalen Gemeinschaften“ primär mit der Schöpfung eben jener Werkarten, die keine direkten Erlöse zielen sollen &#8211; am Beispiel von <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Hauptseite" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Wikipedia</a> Wissenschaft und Bildung. Er kommt zu dem Schluss, dass „Wissenschaft und öffentliche Bildung zu den Verlierern der nationalen und internationalen Aushandlungsprozesse“ gehören.<br />
Die Fülle des Bandes lassen eine Würdigung jedes Artikels nicht zu. Es sei hier noch hingewiesen auf die Beiträge von Werner A. Meier und Josef Trappel zur Medienkonzentration, von Wolfgang Kleinwächter zu Internet Governance und den Auswirkungen des UN-Gipfels zur Informationsgesellschaft und von Hansjürgen Garstka zu Datenschutz und RFID, die jeweils gelungene Zusammenfassungen der Entwicklungen in aktuellen Regulierungsfragen bieten.<br />
Wer gerne Bücher von vorne bis hinten durchliest, sollte „Medien, Ordnung und Innovation“ lieber beiseite legen. Es ist, was es ist: ein Reader. Und tatsächlich bietet es zu einem beeindruckend breit gefassten Themenfeld der „Regulierung der Medien“ durchweg gelungene Beiträge. Um also einen Überblick über aktuelle Fragen der Medienordnung zu gewinnen, ist der Sammelband bestens geeignet.<br />
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		<title>Non-Papers Kapriolen</title>
		<link>https://www.politik-digital.de/news/netzrecht-breinersdorfer-shtml-2882/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[fbreinersdorfer]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 25 Nov 2001 23:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Medienrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Gesetzentwurf]]></category>
		<category><![CDATA[Urhebervertragsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Gesetzgebung]]></category>
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					<description><![CDATA[Dr. Fred Breinersdorfer ist Vorsitzender des deutschen Schriftstellerverbandes. Er fordert eine verbindliche Vereinbarung gemeinsamer Vergütungsregelungen und Vertragsstandards zwischen Verbänden und Verwertern.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Dr. Fred Breinersdorfer ist Vorsitzender des deutschen Schriftstellerverbandes. Er fordert eine verbindliche Vereinbarung gemeinsamer Vergütungsregelungen und Vertragsstandards zwischen Verbänden und Verwertern.<!--break-->
                    </p>
<p>Es gibt in Ministerien Planungen und Konzepte, die sind dermaßen diskret, dass sie sogar das Papier scheuen, auf dem sie geschrieben sind. Man spricht deswegen von Non-papers. Diese geisterhaft-vertraulichen ministeriellen Erscheinungen pflegen innerhalb kürzester Zeit auf den Schreibtischen von Interessenvertretern und Redaktionen zu landen, von wo aus sie analysiert und bekämpft werden. Ein solches Non-paper gibt es auch zum neuen Urhebervertragsrecht, nachdem die Verleger nach der Filmwirtschaft vor wenigen Wochen gegenüber Kanzler und Justizministerin ihre Fundamentalopposition gegen die Novelle aufgegeben haben. Glücklicherweise war nun der Weg frei, die Argumente der Kritiker gegen bestimmte Details der kommenden Regelung abzuwägen, um endlich in der Sache voran zu kommen.<br />
                    <br />Wer die heftige Debatte verfolgt hat, wird sich erinnern, dass die Urheberseite einige Einwände der Verwerter gegen das Gesetz unterstützt hat und anderen neutral gegenüber steht, solange die Substanz der Novelle nicht angetastet wird. Genauso wie viele vernünftige Verleger nie einen Zweifel daran gelassen haben, dass sie angemessene Honorare für notwendig halten, haben Urheber nie das Bedürfnis der Unternehmer nach Rechts- und Kalkulationssicherheit bestritten. Auch über unerwünschte Rückwirkungen, die übrigens verfassungsrechtlich problematisch wären, muss man reden, ein verschärfter Bestsellerparagraf kann hier für Altverträge weiter helfen.<br />
                    <br />Es gab und gibt Gemeinsamkeiten. Da war zum Beispiel die Kritik an dem außerordentlichen Kündigungsrecht für Urheber nach dreißigjähriger Vertragslaufzeit nie ernsthaft im Streit &#8211; die meisten Autoren fliegen mit ihren Büchern und Rechten eh schneller aus der Backlist, als sie ins Verlagsprogramm gekommen sind. Kein Urheber besteht darauf, jeden Verwerter in einer Lizenzkette direkt in Anspruch nehmen zu können, er hält sich gerne an seinen Vertragspartner, den er ja kennt. Nur muss im Insolvenzfall ein Durchgriff auf andere Verwerter möglich sein. In diesen und anderen Punkten sind wir endlich weiter gekommen. Weitere Beispiele könnten folgen, von Zurückrudern kann deswegen nicht die Rede sein. Schreiben und Publizieren soll ja nicht erschwert werden.<br />
                    <br />In der SZ vom 5. November ist das Verlegen von Büchern mit Börsenspekulation verglichen worden. Erstaunlich, dass die Verleger nicht empört auf die Gleichstellung mit Kurszockern reagiert haben. Unser aller Vorstellung von diesem Beruf ist anders, hat mit Komponenten des Intellektuellen, den Künstlerischen und selbstverständlich auch des Kaufmännischen zu tun.<br />
                    <br />Natürlich gehört Mut dazu, in einen neuen, unbekannten Autor zu investieren, spekulativ wird damit die Sache noch lange nicht. Doch nicht nur der Verleger investiert in ein Buchprojekt, indem er Lektorat, Herstellung und Vertrieb finanziert, nein auch jeder neue, unbekannte Autor investiert in dasselbe Vorhaben, oft sogar mehr als sein Verleger. Der Schriftsteller steckt in sein Manuskript Kreativität und Phantasie und meist unendlich viel Zeit, in der er kein Geld verdient, oft genug bleibt er dabei sozial völlig ungesichert. Ein Risiko ist ein schwieriges Buch deswegen für beide. Wird es ein Flop, bleiben beide Seiten auf ihren Kosten sitzen, nicht nur der Verlag.<br />
                    <br />Logisch, dass der Verleger mit seinen Erträgen machen kann, was er will, aber woher nimmt er die Legitimation, dem Autor eines Erfolgsbuches ein nicht angemessenes Honorar zu zahlen, weil er andere Projekte damit &#8220;quersubventionieren&#8221; will? Wer subventioniert hier wen? Das Beispiel zeigt, dass es Sinn macht, die Frage der Angemessenheit streng am Projekt und nicht am Unternehmen zu entscheiden. Vielleicht ist daraus die Vehemenz der Kritik zu erklären.<br />
                    <br />Wieder und immer wieder wurde ins Feld geführt, der Begriff des angemessenen Autorenhonorars sei dehnbar und in der Praxis untauglich. Indes, Gesetzgeber und Vertragsverfasser kommen nie ohne Generalklauseln aus. Verleger sind nicht glaubwürdig, wenn sie so tun als wüssten sie nicht, was in ihrer Branche angemessen ist und vom Gesetzgeber die Definition im Urheberrecht dafür verlangen. Denn eigentlich geht es nur darum, wie viel vom Angemessenen die Verlage bereit sind zu zahlen und wie weit das Angemessene auch verbindlich sein muss. Die Taktik ist klar, je mehr der Maßstab der &#8220;Angemessenheit&#8221; zerbröselt wird, um so näher kommen die Kritiker der Novelle ihrem Ziel, den bisherigen, für sie so komfortablen Zustand zu zementieren. Klar ist, die Frage der Angemessenheit von Autorenvergütungen ist Punkt, an dem sich Erfolg oder Misserfolg des Gesetztes entscheidet. Deswegen lohnt es sich, nachzubessern und zu präzisieren, sofern erforderlich und möglich.<br />
                    <br />Allerdings schlägt das Non-paper gerade hier Kapriolen. Es lässt nun erst mal den vertraglichen Vereinbarungen zwischen Verlag und Autor Vorrang; dagegen hat niemand etwas, sofern sie angemessen sind. Bei unangemessenen Vereinbarungen soll dann vom Autor Anpassung des Vertrages verlangt werden können, was wiederum logischerweise auch die Anpassung seines Honorars und eine Nachvergütung zur Folge hat. Von hinten durch die Brust ins Auge! Warum lässt man es nicht bei dem direkten Anspruch auf angemessene Vergütung wie bisher vorgesehen, abhängig von der konkreten Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke? Kalkulations- und Rechtssicherheit gibt der Abverkauf von Büchern und Lizenzen. Dass eine Vergütung von der konkreten Nutzung abhängig gemacht wird, kennt unser Rechtssystem in vielen Bereichen; man zahlt ja beispielsweise auch Mieten pro rata temporis. Nebenbei: Der Mieter der Belle Etage subventioniert ja auch nicht die Souterrainwohnung quer. Das Verfahren mit einer Vertragsanpassung verkompliziert lediglich, an der Angemessenheitsfrage hat sich nichts geändert.<br />
                    <br />Nun steht fest, es muss eine Legaldefinition der &#8220;angemessenen Vergütung&#8221; her. Die Justizministerin hat in einem Interview mit dem Börsenblatt klar gestellt, dass alleine die redliche Branchenübung Richtschnur dafür sein kann. Aber die Frage ist erlaubt, was ist eine &#8220;redliche Branchenübung&#8221;? Doch wohl nicht die bisher existierenden Billighonorarzonen für literarische Übersetzer oder die grassierenden Buy-out-Verträge in der Filmindustrie?<br />
                    <br />Es steht zu befürchten, dass eine befriedigende gesetzliche Definition der angemessenen Vergütung kaum zu finden ist, die den Bedenken beider Seiten und auch noch den Bedürfnissen der Praxis in der sehr differenzieren Urheberindustrie Rechnung trägt. Der einzige Ausweg ist und bleibt die verbindliche Vereinbarung gemeinsamer Vergütungsregelungen und Vertragsstandards zwischen Verbänden und Verwertern, die auf gleicher Augenhöhe den unbestimmten Rechtsbegriff der Angemessenheit im neuen Gesetz je nach Branche und Fall verbindlich ausfüllen können. Dass es dabei bleibt, hat die Justizministerin auch mit der notwendigen Klarheit festgestellt.<br />
                    <br />Wir betreten damit ebenfalls kein juristisches Neuland. Es ist auffallend, dass kein Verleger dramatischer Werke gegen die Novelle protestiert. Die Bühnenverleger haben Anfang der 70er ihre eigene Regelsammlung für angemessene Honorar- und Vertragsbedingungen durchgesetzt. Sie leben gut damit. Denn die Regelsammlung spart Bürokratie und schafft Transparenz und Rechtssicherheit.</p>
<p class="tidy-3">
                    <br />Zuerst erschienen in der<br />
                    <a href="http://www.sueddeutsche.de/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Süddeutschen Zeitung</a> am 23. November 2001</p>
<table cellpadding="2" width="146" border="0">
<tbody>
<tr>
<td bgcolor="#FFCC33">
<div class="tidy-2">Erschienen am 26.11.2001</div>
</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>
                      <em>Erstveröffentlichung in der Süddeutschen Zeitung am tag, den 2 .November 2001.</em><br />
                      
                    </p>
<p>
                      <!-- Content Ende --></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Die Debatte um das Urhebervertragsrecht</title>
		<link>https://www.politik-digital.de/news/netzrecht-gesetzgebung-shtml-2541/</link>
					<comments>https://www.politik-digital.de/news/netzrecht-gesetzgebung-shtml-2541/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[mtreichel]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 21 Nov 2001 23:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Medienrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Gesetzentwurf]]></category>
		<category><![CDATA[Urhebervertragsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Gesetzgebung]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[Die Reform des Urhebervertragsrechts schlägt hohe Wellen. Sogar mit halbseitigen Zeitungsannoncen, beispielsweise von 
                      Dieter Hundt (Präsident des 
                      BDA), wird gegen die Reform von Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin pr]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Die Reform des Urhebervertragsrechts schlägt hohe Wellen. Sogar mit halbseitigen Zeitungsannoncen, beispielsweise von<br />
                      <a href="http://www.bda-online.de/www/bdaonline.nsf/3bcba804453bbfdbc125682600420128/40de838206c29c91c125682a003e0fd6!OpenDocument" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Dieter Hundt</a> (Präsident des<br />
                      <a href="http://www.bda-online.de" target="_blank" rel="noopener noreferrer">BDA</a>), wird gegen die Reform von Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin pr<!--break--><br />
                      <strong>otestiert. Viele namhafte Verbände und Gewerkschaften haben sich in die Diskussion eingeschaltet. Dem Protestlager der Verlage, Fernsehsender und Rechteverwerter stehen die Interessen von Autoren, Übersetzern und Künstlern gegenüber.</strong>
                    </p>
<p>Laut Staatsminister Julian Nida-Rümelin,<br />
                    <a href="http://www.bundesregierung.de/frame/dokument/Regierung/Bundesbeauftragter_fuer_Kultur_und_Medien/ix4562_25556.htm?script=1" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Beauftragter für Kultur und Medien im Bundeskanzleramt</a>, &#8220;gehört die Verbesserung des Urhebervertragsrechts zu den wichtigen kulturpolitischen Vorhaben der Bundesregierung in dieser Legislaturperiode. Der vorgelegte<br />
                    <a href="http://www.urheberrecht.org/UrhGE-2000/download/GesEUrhVertrR300501.pdf" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Gesetzentwurf</a> zur Stärkung der vertraglichen Stellung von Urhebern und ausübenden Künstlern soll vor allem die Lage der selbstständigen Kreativen verbessern. Im Kern dreht sich die Debatte um deren &#8220;angemessene Vergütung&#8221;. Die Kreativen sollen für ihre Arbeit nicht mehr nur einmalig bezahlt werden, sondern auch an einer späteren Weiterverwertung finanziell beteiligt werden. Von großer Bedeutung ist auch die Frage der Wirksamkeit der Gesetzesänderung für bereits bestehende Verträge.</p>
<p>Für die federführende Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin ist die Gesetzesänderung ein Prestigeprojekt. Gerade in den vergangenen Wochen hat sie zahlreiche Gespräche mit Vertretern beider Seiten geführt. Von dem anfänglich sehr urheberfreundlichen Gesetzentwurf ist sie jedoch aufgrund des starken Drucks von Seiten der Wirtschaft inzwischen deutlich abgerückt. Dies geht aus einer<br />
                    <a href="http://www.initiative-urhebervertragsrecht.de/aktuell/bmj_formulierung.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">&#8220;Formulierungshilfe&#8221;</a> hervor, die am 19. November 2001 im Bundesjustizministerium intern verteilt wurde und einige wesentliche Änderungen des vorhandenen Gesetzentwurfes vorsieht.</p>
<p>Selten florierte wohl der gesellschaftliche Dialog über einen Gesetzentwurf so stark wie in diesem Fall. Kein Wunder: Es geht um schätzungsweise 250.000 Kreative: Schriftsteller, Journalisten und Übersetzer, Komponisten und Musiker, Schauspieler, Regisseure und Kameraleute, bildende Künstler und Fotografen sind betroffen.<br />
                    <br />Die vehement geführte Diskussion ist sicher noch lange nicht beendet. Ob die Urheber/innen nach aktuellem Stand des Gesetzentwurfes noch auf gravierende rechtliche Verbesserungen hoffen können, ist sehr unsicher.</p>
<p>
                    <strong>Der lange Weg des Gesetzes</strong><br />
                    <br />In der folgenden Zeitschiene geht es um das<br />
                    <u>Urhebervertragsrecht</u>. Außerdem arbeitet die Bundesregierung an einer Novellierung des<br />
                    <u>Urheberrechts</u>. Hierbei handelt es sich um eine EU-Richtlinie vom 22. Juni 2001, die binnen 18 Monaten in nationales Recht umgesetzt werden muss. Nähere Informationen zur Richtlinie zum Urheberrecht in der Informationsgesellschaft finden Sie<br />
                    <a href="http://europa.eu.int/smartapi/cgi/sga_doc?smartapi!celexapi!prod!CELEXnumdoc&amp;lg=de&amp;numdoc=32001L0029&amp;model=guichett" target="_blank" rel="noopener noreferrer">hier</a>.</p>
<p>&#8220;Gesetz zur Stärkung der vertraglichen Stellung von Urhebern und ausübenden Künstlern&#8221;</p>
<p>·<br />
                    <strong>22. Mai 2000:</strong> Ein sogenannter Professorenentwurf, erarbeitet von fünf namhaften Urheberrechtsexperten, wird der federführenden Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin übergeben.<br />
                    <br />·<br />
                    <strong>17. August 2000:</strong> Eine überarbeitete, zweite Fassung des Professorenentwurfes wird dem<br />
                    <a href="http://bmj.de" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Bundesministerium der Justiz (BMJ)</a> vorgelegt.<br />
                    <br />·<br />
                    <strong>10. Oktober 2000:</strong><br />
                    <a href="http://dip.bundestag.de/btd/14/043/1404359.pdf" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Große Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion</a> zu den Vorstellungen der Bundesregierung zur Regelung des Urhebervertragsrechts (20 Seiten)<br />
                    <br />·<br />
                    <strong>17. Mai 2001:</strong> Der<br />
                    <a href="http://www.urheberrecht.org/UrhGE-2000/download/GesetzEUrhVertrRefE_170501.pdf" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Referentenentwurf des BMJ</a> (63 Seiten) wird veröffentlicht.<br />
                    <br />·<br />
                    <strong>30. Mai 2001:</strong> Das Bundeskabinett verabschiedet den<br />
                    <a href="http://www.urheberrecht.org/UrhGE-2000/download/GesEUrhVertrR300501.pdf" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Referentenentwurf mit leichten Änderungen</a>.<br />
                    <br />·<br />
                    <strong>1. Juni 2001:</strong> Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung wird zur<br />
                    <a href="http://www.parlamentsspiegel.de/cgi-bin/hyperdoc/show_dok.pl?k=BBD404/01" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Stellungnahme an den Bundesrat</a> gegeben. Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates.<br />
                    <br />·<br />
                    <strong>26. Juni 2001:</strong><br />
                    <a href="http://dip.bundestag.de/btd/14/064/1406426.pdf" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Antwort der Bundesregierung</a> auf die Große Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion vom 10. Oktober 2000 (28 Seiten)<br />
                    <br />·<br />
                    <strong>26. Juni 2001:</strong> Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen bringen den vom Bundeskabinett verabschiedeten<br />
                    <a href="http://dip.bundestag.de/btd/14/064/1406433.pdf" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Gesetzesentwurf wortgleich in den Bundestag</a> ein. Dies soll der schnelleren Beratung dienen.<br />
                    <br />·<br />
                    <strong>28. Juni 2001:</strong> In der<br />
                    <a href="http://www.bundestag.de/aktuell/a_prot/2001/ap14179.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">1. Lesung im Plenum des Bundestages</a> wird der Gesetzentwurf dem federführenden<br />
                    <a href="http://www.bundestag.de/gremien/a6/index.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Rechtsausschuss des Bundestages</a> überwiesen.<br />
                    <br />·<br />
                    <strong>5. Juli 2001:</strong> Die zuständigen Ausschüsse des Bundesrates geben dem Bundesrat ihre<br />
                    <a href="http://www.parlamentsspiegel.de/cgi-bin/hyperdoc/show_dok.pl?k=BBD404/1/01" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Empfehlungen</a> ab.<br />
                    <br />·<br />
                    <strong>13. Juli 2001:</strong> Der<br />
                    <a href="http://www.parlamentsspiegel.de/cgi-bin/hyperdoc/show_inhalt.pl?k=BBD404/2/01&amp;dcn=786498203&amp;clu_id=7&amp;doc_id=61402&amp;s=00001&amp;a=0&amp;t=N" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Antrag von Hessen und Bayern</a>, den Gesetzentwurf im Bundesrat abzulehnen,<br />
                    <a href="http://www.parlamentsspiegel.de/cgi-bin/hyperdoc/show_dok.pl?k=BBP766" target="_blank" rel="noopener noreferrer">findet keine Mehrheit</a>.<br />
                    <br />·<br />
                    <strong>13. Juli 2001:</strong> Der Bundesrat nimmt zum Gesetzentwurf der Bundesregierung<br />
                    <a href="http://www.parlamentsspiegel.de/cgi-bin/hyperdoc/show_inhalt.pl?k=BBD404/01&amp;dcn=786498233&amp;clu_id=7&amp;doc_id=61430&amp;s=00001&amp;a=B&amp;t=N" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Stellung</a>.<br />
                    <br />·<br />
                    <strong>15. Oktober 2001:</strong><br />
                    <a href="http://www.buchhandel.de/sixcms/detail.php?id=44542" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Öffentliche Anhörung</a> von Sachverständigen vor den beiden Bundestagsausschüssen für Recht sowie für Kultur und Medien<br />
                    <br />·<br />
                    <strong>19 November 2001:</strong> Im Bundesjustizministerium wird intern eine<br />
                    <a href="http://www.initiative-urhebervertragsrecht.de/aktuell/bmj_formulierung.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">&#8220;Formulierungshilfe&#8221;</a> verteilt, die einige wesentliche Änderungen des vorhandenen Gesetzentwurfes vorsieht<br />
                    <br />·<br />
                    <strong>21. November 2001:</strong> Die Bundesregierung greift in ihrer<br />
                    <a href="http://www.bundesregierung.de/dokumente/Artikel/ix_42345_1499.htm" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates</a> vom 13. Juli 2001 zu diesem Gesetzentwurf berechtigte Kritik und konstruktive Verbesserungsvorschläge sowohl der Verwerter als auch des Bundesrates auf.</p>
<p></p>
<table cellpadding="2" width="146" border="0">
<tbody>
<tr>
<td bgcolor="#FFCC33">
<div class="tidy-2">Erschienen am 22.11.2001</div>
</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>
                      <!-- Content Ende --></p>
]]></content:encoded>
					
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			</item>
		<item>
		<title>Nach dem Spiel ist vor dem Spiel</title>
		<link>https://www.politik-digital.de/news/netzrecht-tornow-shtml-2854/</link>
					<comments>https://www.politik-digital.de/news/netzrecht-tornow-shtml-2854/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[gtornow]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 21 Nov 2001 23:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Gesetzgebung]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Medienrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Urhebervertragsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Filmindustrie]]></category>
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					<description><![CDATA[Weiterführende Links:]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Weiterführende Links:<!--break-->
                  </p>
<p>Der Kraftakt hat sich gelohnt: Der Alternativvorschlag der Filmwirtschaft soll in wesentlichen Punkten im neuen Urhebervertragsrecht umgesetzt werden. Ein Jahr lang hatte die Deutsche Filmwirtschaft massiv protestiert, zuerst gegen einen schockierenden Professorenentwurf, dann gegen einen enttäuschenden Referentenentwurf. Im Juni dann &#8211; der Regierungsentwurf eines &#8220;Gesetzes zur Stärkung der vertraglichen Stellung von Urhebern und ausübenden Künstlern&#8221; hatte bereits die erste Lesung im Bundestag hinter sich &#8211; änderte<br />
                  <a href="http://www.film20.de/" target="_new" rel="noopener noreferrer"><br />
                    <u>film20</u><br />
                  </a> die Taktik: Ein Juristenworkshop der Mitgliedsfirmen arbeitete an einem Alternativkonzept, die<br />
                  <a href="http://www.spio.de/" target="_new" rel="noopener noreferrer"><br />
                    <u>Spitzenorganisation der Filmwirtschaft (SPIO)</u><br />
                  </a>, der<br />
                  <a href="http://www.xyz.de" target="_new" rel="noopener noreferrer"><br />
                    <u>Bundesverband der Fernsehproduzenten</u><br />
                  </a> und die Arbeitsgemeinschaft Neuer Deutscher Spielfilmproduzenten stießen dazu, ein gemeinsamer<br />
                  <a href="http://www.film20.de/news/Stellungnahme.pdf" target="_new" rel="noopener noreferrer"><br />
                    <u>&#8220;Alternativvorschlag der Filmwirtschaft&#8221;</u><br />
                  </a> bündelte die Interessen der Branche. Am 21. August wurde der Alternativvorschlag der<br />
                  <a href="http://www.bmj.bund.de/frames/ger/ministerium/die_ministerin/10000003/index.html?sid=d09a5b27db038958578656d272fcac7a" target="_new" rel="noopener noreferrer"><br />
                    <u>Justizministerin</u><br />
                  </a> übergeben &#8211; seitdem zahllose Gespräche mit Abgeordneten, Vertretern unserer Position in Medien und Ausschüssen, permanente Konsultationen mit dem Justizministerium, kurz: Lobbyarbeit auf allen Kanälen. &#8220;Öffentliche und klare Rückmeldungen&#8221; zu ihrem Alternativvorschlag hatten die Verfasser immer wieder gefordert. In der vergangenen Woche war es dann zuerst die Ministerin selbst, die in Interviews meldete: &#8220;Die Kritik hat uns nachdenklich gemacht&#8221;, die den &#8220;konstruktiven Dialog&#8221; lobte und mehrfach betonte, man wolle &#8220;den Film fördern und nicht die filmspezifischen Produktionsabläufe behindern. In dieser Woche liegt nun die &#8220;Formulierungshilfe&#8221; des<br />
                  <a href="http://www.bmj.bund.de/frames/ger/aktuelles/index.html?sid=640dfa7f19a24553280c69ab41a0fc43" target="_new" rel="noopener noreferrer"><br />
                    <u>Justizministeriums</u><br />
                  </a> für die weiteren Beratungen in den Ausschüssen und im Parlament vor. Das ist die offizielle neue Basis für Diskussion und Entscheidung im weiteren Gesetzgebungsprozess der nächsten Wochen. Und hier muss die Filmwirtschaft endlich nicht mehr den Eindruck haben, im total falschen Film zu sitzen:</p>
<ul>
<li>Nie strittig war, dass Urheber gesetzlichen Schutz brauchen und ihre Leistung angemessen vergütet werden soll. Allerdings ist erst jetzt ein halbwegs praktikabler Weg dafür gefunden worden, dass die angemessene Vergütung überhaupt funktionieren kann: Als Ergänzungsanspruch, der bestehende Verträge respektiert, wenn sie der redlichen branchenüblichen Praxis folgen. Ein allgemeines Nachtarocken, das internationale Rechteabklärungen und Verwertungen für die Filmindustrie schier unmöglich gemacht hätte, ist damit abgewendet. Allerdings bleibt es bei einem gegenüber der jetzigen gesetzlichen Regelung erleichterten &#8220;Bestseller-Paragraphen&#8221;, der bei außergewöhnlichem Erfolg einen &#8220;Fairness-Ausgleich&#8221; verlangt.</li>
<li>Klar abgelehnt wurden im Alternativentwurf der Filmwirtschaft die Rückwirkung des neuen Urhebergesetzes auf Verträge die innerhalb der letzten 20 Jahre abgeschlossen wurden und eine gesetzliche Zwangsschlichtung &#8211; beide Punkte sind vom Tisch.</li>
<li>In all den Punkten, bei denen die vom Regierungsentwurf vorgeschlagenen neuen Regelungen die Filmherstellung als &#8220;Work in Progress&#8221; auf geradezu absurde Weise nahezu unmöglich gemacht hätten, überzeugten die Produzenten offensichtlich. Tendenz: Entweder folgte das Justizministerium dem Alternativvorschlag oder es blieb beim alten Gesetz. So bleibt das Einspruchsrecht der Urheber auf &#8220;gröbliche Entstellungen&#8221; beschränkt, von den ausübenden Künstlern können Produzenten auch die Rechte für neue, nicht bekannte Nutzungsarten erwerben, Wiederverfilmungsrechte können auch für einen längeren Zeitraum als 10 Jahre gelten werden.</li>
<li>Bei dem Umfang der Rechtseinräumungsvermutungen hat es Fortschritte gegeben.</li>
</ul>
<p>Nicht überall war die Überzeugungsarbeit der Filmwirtschaft erfolgreich &#8211; an einigen Punkten bleibt sogar drängender, echter Handlungsbedarf. Dazu gehören sicher genaue Bestimmungen darüber, wie denn der jetzt vorgesehene erleichterte &#8220;Fairness-Ausgleich&#8221; im Fall eines außergewöhnlichen Erfolges geregelt werden soll. Ebenso bleibt bisher offen, wie man verhindern kann, dass der Produzent in eine Sandwich-Position gerät, wenn ihm als Hersteller &#8211; der ja jetzt gegenüber den Urhebern und ausübenden Künstlern die Ansprüche aus &#8220;angemessener Vergütung&#8221; und &#8220;Bestseller-Paragraph&#8221; garantieren soll &#8211; die Verwertungserlöse aus den verschiedenen Nutzungen des Filmwerks nicht uneingeschränkt zustehen. Und dann muss es auch ermöglicht werden, bei angemessener Vergütung auch Rechte für unbekannte Nutzungsarten erwerben zu können. Damit es kein Vertun gibt, nochmal: Das ist nicht eine fromme, vorweihnachtliche Wunschliste, hier müssen in diesem jetzt anstehenden Gesetzgebungsverfahren noch Antworten gefunden werden. Daneben gilt es, Versuche abzuwehren, das Rad wieder auf den Stand des Regierungsentwurfs zurückzudrehen. Deshalb werden wir auch weiter auf Transparenz in diesem Verfahren drängen &#8211; denn entscheidend ist nicht die &#8220;Formulierungshilfe&#8221;, sondern was wir zum Schluss im Bundesgesetzblatt lesen! Wo stehen wir also derzeit? film20-Anwalt Prof. Mathias Schwarz hat gerechnet: 81,2316 % des materiellen Gehalts des Alternativvorschlags sollen umgesetzt werden, mit 18,7684 % konnte sich die Filmwirtschaft nicht durchsetzen. Wer meint, die Branche könnte vor diesen Zahlen in Triumph und Jubel ausbrechen, irrt. Diese Relation wirft vielmehr ein Schlaglicht auf das tiefe Informationsloch über die Filmbranche, aus dem sich Professoren, Politik und Ministerialjuristen heraus arbeiten mussten &#8211; eine sportlich-quantitative Zwischenbilanz also. Die qualitativ-politische Zwischenbilanz sieht so aus:</p>
<ol>
<li>Wir sind auf dem besten Weg, ein für die Filmwirtschaft desaströses Gesetz sehr weitgehend abwenden zu können &#8211; wir sind aber noch nicht &#8220;durch&#8221;!</li>
<li>Wir haben in und für diesen Prozess die Interessenvertreter der Filmwirtschaft gebündelt und zu einem geschlossenen Auftreten gebracht.</li>
<li>Wir können nach der Auseinandersetzung über das Urhebervertragsrecht deutlicher als bisher überlappende bzw. angrenzende Problembereiche definieren, die das Entwicklungspotential der Filmwirtschaft heute behindern, zum Beispiel die Möglichkeit der Übertragung von Rechten an unbekannten Nutzungsarten, das Verhältnis der Produzenten zu Lizenznehmern wie den Sendern, die vor dem Hintergrund der digitalen Revolution unmoderne deutsche Medienordnung. Das sind die Themen für die Lobbyarbeit der nächsten Zeit.</li>
</ol>
<p>Bleiben wir auch hier sportlich: Nach dem Spiel, ist vor dem Spiel! Die Novelle zum Urhebervertragsrecht drängte die Filmwirtschaft in die Verteidigungsposition. Da haben wir uns warm gelaufen. Am 27. November gibt es vor dem Rechtsausschuss des Bundestages die erste Anhörung zur Umsetzung der EU-Richtlinie zum<br />
                  <a href="http://www.medien-recht.com/Wittmann-Artikel.pdf" target="_new" rel="noopener noreferrer"><br />
                    <u>&#8220;Urheberrecht in der Informationsgesellschaft&#8221;</u><br />
                  </a> &#8211; der richtige Ort, von vornherein Modernisierungsinteressen einzubringen. Es darf gestürmt werden!</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Zum Urhebervertragsrecht &#8211; Wo wir stehen und wo wir aufeinander zugehen könnten</title>
		<link>https://www.politik-digital.de/news/netzrecht-hucko-shtml-3154/</link>
					<comments>https://www.politik-digital.de/news/netzrecht-hucko-shtml-3154/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[ehucko]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 21 Nov 2001 23:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Gesetzgebung]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Medienrecht]]></category>
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		<category><![CDATA[Urhebervertragsrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[Dr. Elmar Hucko ist Ministerialdirektor am Bundesjustizministerium und seit 1970 Leiter der Abteilung für Handels- und Wirtschaftsrecht.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Dr. Elmar Hucko ist Ministerialdirektor am Bundesjustizministerium und seit 1970 Leiter der Abteilung für Handels- und Wirtschaftsrecht.<!--break-->
                    </p>
<p>Die Bundesrepublik Deutschland lebt in ganz besonderem Maße von ihren Kreativen. Diese sollten deshalb angemessen honoriert werden. Das ist heute in vielen Bereichen durchaus schon der Fall. In anderen Bereichen allerdings nicht. Deshalb haben die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen einen<br />
                    <a href="http://dip.bundestag.de/btd/14/064/1406433.pdf" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Entwurf zum Urhebervertragsrecht</a> vorgelegt, der den Urhebern in allen Bereichen einen Anspruch auf angemessene Vergütung gewähren soll, die Bestimmung der Angemessenheit aber Empfehlungen der Verbände der jeweiligen Branche anvertrauen will. Dieser Entwurf erregt zur Zeit die Gemüter. Vor allem auch der<br />
                    <a href="http://www.boersenverein.de/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Börsenverein</a> hat seine Kritik in Gesprächen mit der<br />
                    <a href="http://www.bmj.bund.de/frames/ger/ministerium/die_ministerin/10000003/index.html?sid=d09a5b27db038958578656d272fcac7a" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Bundesministerin der Justiz</a>, bei öffentlichen Veranstaltungen und in schriftlichen Stellungnahmen vorgebracht, zuletzt in einem langen Gespräch im<br />
                    <a href="http://www.bmj.bund.de" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Bundesministerium der Justiz</a> am 14. September 2001. Die Repräsentanten des Börsenvereins haben kritisiert, die Rechtssicherheit werde beeinträchtigt, die angemessene Vergütung sei nicht definiert, ein direkter Anspruch gegen Lizenznehmer schaffe vielfältige Probleme.</p>
<p>Inzwischen hat die Bundesministerin der Justiz zahlreiche Gespräche mit den Vertretern unterschiedlicher Verwerter geführt und sich deren Sorgen angehört. Nach wie vor kann eine Fundamentalkritik nach dem Motto &#8220;Es ist alles in Ordnung. Wir brauchen kein Urhebervertragsrecht&#8221; nicht überzeugen.<br />
                    <br />Auch der Alternativvorschlag der Verwerterseite vom 10. April 2001 liegt so weit von dem Grundanliegen der<br />
                    <a href="http://www.bundesregierung.de" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Bundesregierung</a> entfernt, dass auf dieser Basis eine Annäherung nicht möglich ist. Aber eine Reihe von Kritikpunkten der Verwerterseite nimmt die Bundesministerin der Justiz sehr ernst und hat sie zum Anlass genommen, Wege prüfen zu lassen, auf denen man aufeinander zugehen und Sorgen der Verwertung begegnet werden könnte. Bei dem letzten Gespräch am 14. September mit dem künftigen Vorsteher des Börsenvereins, Herrn Schormann, Herrn Dr. v. Lucius, Herrn Dr. Honnefelder, Herrn Dr. Heker und Herrn Dr. Sprang hat das Bundesministerium der Justiz eine Prüfung in folgende Richtung zugesagt, um zu mehr Einvernehmen zu kommen:</p>
<p>Im Gesetzestext könnte klargestellt werden, dass im Grundsatz zwischen Verwerter und Urheber das gilt, was sie vertraglich vereinbart haben. Nur in den Fällen, in denen die vereinbarte Vergütung nicht angemessen ist, erhält der Urheber einen Ergänzungsspruch, mit dem er die Differenz nachfordern kann. Im Geschäftsbereich des Börsenvereins dürfte es damit bei der überwiegenden Zahl der Vertragsgestaltungen so bleiben wie bisher, da in der Regel angemessen vergütet wird. Zu lösen bleibt freilich das Sonderproblem der Übersetzer.</p>
<p>Der Ergänzungsanspruch könnte so konzipiert werden, dass er sich grundsätzlich nur gegen den Vertragspartner des Urhebers richtet, nicht aber direkt gegen den jeweiligen Nutzer des Werkes. Der bisher vorgesehene direkte Zugriff auf den Unterlizenznehmer könnte für den Regelfall entfallen und damit auch die befürchteten Rückabwicklungsprobleme. Allerdings müsste es für Ausnahmefälle, in denen zum Beispiel der Vertragspartner wegfällt oder insolvent wird, eine Möglichkeit des Durchgriffs auf den Verwerter geben, der das Werk des Urhebers genutzt hat.</p>
<p>Der Kritik, es fehle an der Bestimmung der Angemessenheit, könnte zunächst bis zum Vorliegen der gemeinsamen Vergütungsregeln dadurch begegnet werden, dass die Angemessenheit im Gesetzestext definiert wird: Als angemessen könnte definiert werden, was für vergleichbare Leistungen im redlichen Geschäftsverkehr üblich ist. Das schafft von Anfang an Rechtssicherheit und verhindert unnütze Nachforderungen und Prozesse.</p>
<p>Rechtssicherheit schaffen aber alsbald vor allem und mit Vorrang die gemeinsamen Vergütungsregeln. Werden diese bei der Bestimmungen der Vergütung im Vertrag zu Grunde gelegt, so wird es nichts mehr zu prozessieren geben. Es liegt damit vor allem auch im Interesse der Rechtssicherheit der Verwerter, sobald wie möglich zu gemeinsamen Vergütungsregeln zu kommen.</p>
<p>Die Bundesregierung wird in dieser Richtung weiter prüfen und sich auch in den nicht so essenziellen Fragen bemühen, auf die Verwerterseite zuzugehen. Sie wird ihre Prüfungen aber immer auch mit den Verbänden der Urheber beraten und den Konsens auch in dieser Richtung suchen. Es wäre gut, wenn gerade dieser notwendige Konsens mit den Urhebern nicht durch Kampagnen belastet würde, für die den Urhebern das Verständnis fehlen dürfte.</p>
<p class="tidy-3">Zuerst erschienen im<br />
                    <a href="http://www.boersenblatt.net/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Börsenblatt</a> am 26. September 2001<br />
                    </p>
<table cellpadding="2" width="146" border="0">
<tbody>
<tr>
<td bgcolor="#FFCC33">
<div class="tidy-2">Erschienen am 22.11.2001</div>
</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>
                      <!-- Content Ende --></p>
]]></content:encoded>
					
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			</item>
		<item>
		<title>Wir brauchen weltweite Mindeststandards</title>
		<link>https://www.politik-digital.de/uncategorized/wir-brauchen-weltweite-mindeststandards-912/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[pstradtmann]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 03 Dec 1998 08:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Uncategorized]]></category>
		<category><![CDATA[Jugendschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Kinderpornografie]]></category>
		<category><![CDATA[Kinderschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Provider]]></category>
		<category><![CDATA[Felix Somm]]></category>
		<category><![CDATA[Medienrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Christine Bergmann]]></category>
		<category><![CDATA[Medienkompetenz]]></category>
		<category><![CDATA[Zensur]]></category>
		<category><![CDATA[Filtersoftware]]></category>
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					<description><![CDATA[<span style="font-size: x-small; font-family: Arial,Helvetica,sans-serif"><b>Dr.
Christine Bergmann, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend,
im politik-digital-Interview über wirksame Maßnahmen zum Kinder- und Jugendschutz,
den Fall Felix Somm und die Verantwortung der Provider.</b></span>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><span style="font-size: x-small; font-family: Arial,Helvetica,sans-serif"><b>Dr.<br />
Christine Bergmann, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend,<br />
im politik-digital-Interview über wirksame Maßnahmen zum Kinder- und Jugendschutz,<br />
den Fall Felix Somm und die Verantwortung der Provider.</b></span><!--break--></p>
<p>
<span style="font-size: x-small; font-family: Arial,Helvetica,sans-serif"><b><span style="color: #ff6600"><br />
politik-digital:</span></b> Über wirksamen Kinder- und Jugendschutz im<br />
Internet wird viel diskutiert, wo sehen Sie als Ministerin für Kinder<br />
und Jugend konkreten Handlungsbedarf?</span>
</p>
<p>
<span style="font-size: x-small; font-family: Arial,Helvetica,sans-serif"><b>Bergmann:</b><br />
Die Entwicklung zur Informationsgesellschaft ist auch für Kinder und Jugendliche<br />
mit weitreichenden gesellschaftlichen Folgen verbunden. Sie müssen zum<br />
einen die Möglichkeit haben, die Chancen dieser Entwicklungen wahrzunehmen<br />
&#8211; zugleich müssen sie vor Gefährdungen geschützt werden. Der Kinder- und<br />
Jugendschutz im Multimediazeitalter stellt deshalb neue nationale und<br />
internationale Anforderungen. Nach meiner Überzeugung ist Medienkompetenz<br />
neben den Vorschriften des gesetzlichen Jugendmedienschutzes und den Maßnahmen<br />
der Freiwilligen Selbstkontrolle eine der wichtigsten Voraussetzungen<br />
für einen effektiven Jugendschutz in diesem Bereich. Deshalb ist die Vermittlung<br />
von Medienkompetenz an Eltern, Kinder und Jugendliche ein Schwerpunkt<br />
der Arbeit meines Hauses. Junge Menschen sollen lernen, zu problematischen<br />
Medieninhalten kritische Distanz zu wahren und zu einem eigen-verantwortlichen<br />
Umgang mit ihnen zu kommen. </span>
</p>
<p>
<span style="font-size: x-small; font-family: Arial,Helvetica,sans-serif"><b><span style="color: #ff6600"><br />
politik-digital:</span></b> Was könnten Ihrer Meinung nach sinnvolle Schutzmaßnahmen<br />
sein? Sollten alle Provider zum Angebot von Filtersoftware verpflichtet<br />
werden? Sollte es staatliche Cyberpolizisten geben, die das Angebot kontrollieren?<br />
Oder sind andere Ansätze denkbar? </span>
</p>
<p>
<span style="font-size: x-small; font-family: Arial,Helvetica,sans-serif"><b>Bergmann:</b><br />
Bei der Suche nach notwendigen Schutzmaßnahmen muß zwischen Straftaten<br />
einerseits und dem Kinder- und Jugenschutz andererseits unterschieden<br />
werden.Die Bekämpfung von Straftaten im Internet &#8211; und hier liegt mir<br />
die Bekämpfung von Kinderpor-nographie ganz besonders am Herzen &#8211; ist<br />
zu allererst Aufgabe der Strafverfolgungsbehör-den, das heißt, Aufgabe<br />
der Länder. Das Bundeskriminalamt wird hier überwiegend in seiner Zentralstellenfunktion<br />
tätig. Ihm obliegt unter anderem die Durchführung des nationalen und internationalen<br />
Nachrichtenaustausches &#8211; z.B. mit EUROPOL, INTERPOL &#8211; sowie die zentrale<br />
Sammlung und Auswertung aller verfügbaren Daten und Bilder aus dem In-<br />
und Ausland. Hier sind sich Bund und Länder darüber einig, daß zu den<br />
Aufgaben des Bundeskriminalam-tes als Zentralstelle auch gehört, im offenen<br />
Bereich des Internet anlaßunabhängige Recherchen durchzuführen. Stößt<br />
es bei seinen Recherchen auf konkrete Verdachtsfälle, so werden diese<br />
zur Bearbeitung an die zuständigen Landespolizeidienststellen weitergeleitet.<br />
Die Suche &#8211; z.B. nach Kinderpornographie &#8211; auch ohne eine Anzeige halte<br />
ich für einen sehr erfolgversprechenden Weg zur Bekämpfung dieser abscheulichen<br />
Verbrechen. Im übrigen tragen auch die Provider eigene Verantwortung,<br />
und wir setzen darauf, daß sie Filtersoftware freiwillig verwenden. </span>
</p>
<p>
<span style="font-size: x-small; font-family: Arial,Helvetica,sans-serif"><b><span style="color: #ff6600"><br />
politik-digital:</span></b> Die Zuständigkeiten für den Kinder- und Jugendschutz<br />
im Internet sind unklar. Sowohl Polizei, als auch Bundesprüfstelle und<br />
Jugendschutz.net befassen sich mit dem Thema. Halten Sie eine Neuordnung<br />
der Kompetenzen für sinnvoll? Sollte es eine zentrale staatliche Institution<br />
geben? </span>
</p>
<p>
<span style="font-size: x-small; font-family: Arial,Helvetica,sans-serif"><b>Bergmann:</b><br />
Für den Bereich des Jugendschutzes im Internet hat der Bund mit dem Informations-<br />
und Kommunikationsdienstegesetz aus dem Jahr 1997 bereits wichtige rechtliche<br />
Änderungen vorgenommen. Die Bundesregierung wird dem Bundestag darüber<br />
berichten, an welcher Stelle Anpassungs- und Ergänzungsbedarf besteht.<br />
Der Abstimmungsprozeß innerhalb der Ministerien ist derzeit im Gange,<br />
und ich möchte dem Ergebnis, das in 10 Monaten vorliegen wird, nicht vorgreifen.<br />
Aber Sie können versichert sein, daß ich alles tun werde, um zu erreichen,<br />
daß Kinder und Jugendliche vor jeder Art von Beeinträchtigungen und Gefährdungen<br />
geschützt werden. Zeitgleich mit diesem Gesetz des Bundes haben die Länder<br />
auf der Grundlage des Mediendienstestaatsvertrages in ihrem Zuständigkeitsbereich<br />
eine zentrale Stelle &#8211; Jugendschutz.net &#8211; eingerichtet. </span>
</p>
<p>
<span style="font-size: x-small; font-family: Arial,Helvetica,sans-serif"><b><span style="color: #ff6600"><br />
politik-digital:</span></b> Werden Sie als Ministerin sich mit einer eigenen<br />
(gesetzlichen) Initiative in die Debatte einschalten? </span>
</p>
<p>
<span style="font-size: x-small; font-family: Arial,Helvetica,sans-serif"><b>Bergmann:</b><br />
Als Jugendministerin gehört es zu meinen Aufgaben alles dafür zu tun,<br />
daß unsere Kinder und Jugendlichen vor Gefährdungen geschützt werden.<br />
Deshalb werde ich mich selbstverständlich in die Diskussion einschalten<br />
und mich dort, wo Gesetzesänderungen notwendig werden, dafür einsetzen.</span>
</p>
<p>
<span style="font-size: x-small; font-family: Arial,Helvetica,sans-serif"><b><span style="color: #ff6600"><br />
politik-digital:</span></b> Der ehemalige Compuserve-Geschäftsführer Felix<br />
Somm ist wegen der Verbreitung von Kinderpornographie in erster Instanz<br />
verurteilt worden. Das Urteil und seine Begründung haben in Deutschland<br />
und vor allem im Ausland Widerspruch ausgelöst. Halten Sie die Verurteilung<br />
für gerechtfertigt? </span>
</p>
<p>
<span style="font-size: x-small; font-family: Arial,Helvetica,sans-serif"><b>Bergmann:</b><br />
In diesem Fall läuft das Verfahren noch. Eine Bewertung ist erst nach<br />
Abschluß des Verfahrens möglich. </span>
</p>
<p>
<span style="font-size: x-small; font-family: Arial,Helvetica,sans-serif"><b><span style="color: #ff6600"><br />
politik-digital:</span></b> Reicht angesichts der Globalität des Internets<br />
ein nationales Vorgehen zum Kinder- und Jugendschutz im Internet aus?<br />
</span>
</p>
<p>
<span style="font-size: x-small; font-family: Arial,Helvetica,sans-serif"><b>Bergmann:</b><br />
Angesichts des grenzüberschreitenden Mediums Internet reichen nationale<br />
Maßnahmen natürlich nicht aus. Deshalb müssen sie durch internationale<br />
Maßnahmen flankiert werden. Unser Ziel muß die Schaffung eines internationalen<br />
Übereinkommens über Computer- und Datennetz-Kriminalität sein, in dem<br />
strafrechtliche Mindeststandards und einheitliche Rechtshilferegelungen<br />
weltweit verbindlich festgelegt werden. Weltweite Mindeststandards brauchen<br />
wir auch zur wirksamen Bekämpfung jugendgefährdender Netzinhalte. Darüber<br />
hinaus halte ich hier die Stärkung der Medienkompetenz, die Entwicklung<br />
von Filter- und Bewertungssystemen sowie die freiwillige Selbstkontrolle<br />
der Diensteanbieter für überaus wichtig. </span>
</p>
<p><span style="font-size: x-small; font-family: Arial,Helvetica,sans-serif"> Das Interview mit<br />
Dr. Christine Bergmann führte Philipp Stradtmann</span></p>
]]></content:encoded>
					
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			</item>
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		<title>Somm-Urteil Katastrophe für den Medienstandort Deutschland</title>
		<link>https://www.politik-digital.de/news/somm_urteil_katastrophe_fuer_den_medienstandort_deutschland-941/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[pstradtmann]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 01 Jan 1970 00:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Kinderpornografie]]></category>
		<category><![CDATA[Provider]]></category>
		<category><![CDATA[Amtsgericht München]]></category>
		<category><![CDATA[Compuserve]]></category>
		<category><![CDATA[Felix Somm]]></category>
		<category><![CDATA[Medienrecht]]></category>
		<category><![CDATA[München]]></category>
		<category><![CDATA[Urteil]]></category>
		<category><![CDATA[Internetrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica"><b>Hoffnung auf Vernunft in Bayern war
trügerisch, schallende Ohrfeige für &#34;Zukunftsminister&#34; Rüttgers</b></span>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica"><b>Hoffnung auf Vernunft in Bayern war<br />
trügerisch, schallende Ohrfeige für &quot;Zukunftsminister&quot; Rüttgers</b></span><!--break--></p>
<p>
<span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica"><br />
</span>
</p>
<p>
<span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica">Als Katastrophe für den Medien- und Internet &#8211; Standort Deutschland wertet der SPD- Bundestagsabgeordnete Jörg<br />
Tauss (SPD) das Urteil des Amtsgerichts München gegen den Ex &#8211; Compuserve – Manager Felix Somm. Trotz der<br />
Forderung nach Freispruch von Verteidigung und Staats-anwaltschaft (!) wurde der Manager zu zwei Jahren Haft auf<br />
Bewährung verurteilt.<br />
</span>
</p>
<p>
<span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica">Damit kommt einem bayrischen Amtsgericht das zweifelhafte Verdienst zu, das Internet in Deutschland zu ruinieren.<br />
Hierzu ist der offensichtlich Internet-unkundige Amtsrichter vermutlich auch durch das bayrische Justizministerium<br />
ermuntert worden, welches mit der absurden Forderung nach schärferen Gesetzen im Falle eines Freispruchs das Gericht<br />
offensichtlich überfordert hat.<br />
</span>
</p>
<p>
<span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica">Gleichzeitig ist das Urteil eine schallende Ohrfeige für &quot;Zukunftsminister&quot; Rüttgers, der die Befürchtungen der Opposition,<br />
daß mit dem Teledienstgesetz keine Rechtsklarheit für das Internet in Deutschland geschaffen worden sei, ignoriert hat.<br />
Bis zuletzt hat Rüttgers Forderungen nach klaren und sachgerechten Verantwortungs-regelungen als erfüllt angesehen. Für<br />
dieses Urteil trägt also nicht nur die bayrische Justiz, sondern auch Rüttgers unmittelbare Mitverantwortung. Das gesamte<br />
PR – Getöse des Ministers, eine weltweit vorbildliche Schneise für Multi – Media geschlagen zu haben, hat sich nun –<br />
wie von der SPD vorhergesagt – als Kahlschlag für die Wachstumsbranche Multi – Media erwiesen.Für den glücklosen<br />
Minister wäre es &quot;zumutbar und möglich&quot; gewesen, die Warnungen der Experten während der parlamentarischen<br />
Beratung des Gesetzes zur Kenntnis zu nehmen und sie nicht selbstherrlich mit den jetzt eingetretenen Folgen zu<br />
ignorieren.<br />
</span>
</p>
<p><span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica">Tauss hat von Rüttgers eine Stellungnahme zum Compuserve – Verfahren gefordert, die jedoch noch aussteht.</span></p>
]]></content:encoded>
					
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