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	<title>Netzrecht &#8211; politik-digital</title>
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	<title>Netzrecht &#8211; politik-digital</title>
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		<title>&#8220;Gesetze laufen Problemen im Netz hinterher&#8221;</title>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 16 Apr 2008 18:53:56 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Am Mittwoch, 16.4.08, war Carsten Ulbricht, Rechtsanwalt und Betreiber des <a href="http://www.rechtzweinull.de/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">rechtzweinull-Blogs</a>, zu Gast in der Blogsprechstunde von politik-digital und den Blogpiloten. Er stand Rede und Antwort zu Lizenzrechten von Bildern und Beiträgen, Strafen bei Rechtsverletzungen sowie dem Web 2.0-Trend in der Justiz.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Am Mittwoch, 16.4.08, war Carsten Ulbricht, Rechtsanwalt und Betreiber des <a href="http://www.rechtzweinull.de/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">rechtzweinull-Blogs</a>, zu Gast in der Blogsprechstunde von politik-digital und den Blogpiloten. Er stand Rede und Antwort zu Lizenzrechten von Bildern und Beiträgen, Strafen bei Rechtsverletzungen sowie dem Web 2.0-Trend in der Justiz.<!--break--></p>
<p>
<b>Moderator</b>: Hallo und herzlich willkommen in der Blogsprechstunde. Kurze Frage an unseren Gast: Können wir starten?
</p>
<p>
<b>Carsten Ulbricht</b>: Ich bin bereit. Es kann losgehen.
</p>
<p>
&nbsp;
</p>
<div style="text-align: center">
<img fetchpriority="high" decoding="async" src="/wp-content/uploads/culbricht300x.jpg" alt="Carsten Ulbricht" title="Carsten Ulbricht" height="271" width="217" />
</div>
<div style="text-align: center">
<i>Carsten Ulbricht,</i>
</div>
<div style="text-align: center">
<i>Rechtsanwalt und Web 2.0-Experte </i>
</div>
<p></p>
<p>
&nbsp;
</p>
<p>
<b>Moderator</b>: Hier kommt die erste Frage:
</p>
<p>
<b>Fabian</b>: Was war der bisher größte Skandal bezüglich Urheberrechtsverletzung im Internet? Erinnern Sie sich an einen?
</p>
<p>
<b>Carsten Ulbricht</b>: Auch wenn ich es nicht unbedingt einen Skandal bezeichnen würde, so kommt die Geschichte mit den Massenabmahnungen der Musikindustrie dem schon ziemlich nahe. Wann hat eine Branche schon einmal die eigenen Kunden verklagt.
</p>
<p>
<b>Blue</b>: Was sind die schärfsten in Deutschland festgesetzten Strafen bezüglich Urheberrechtsverletzungen?
</p>
<p>
<b>Carsten Ulbricht</b>: Das geht ja gleich mit schwierigen Fragen los. Das kann man in der Allgemeinheit auch nicht so beantworten. Früher hatten Urheberrechtsverletzungen ja eine ganz andere Qualität, wie im Bereich der Kunst oder bei Musik oder Filmen. Urheberrechtsverletzungen wurden damals regelmäßig von kriminellen Organisationen im großen Stil begangen (gewerbliche Raubkopierer). Dafür war das Urheberrecht und entsprechende strafrechtliche Sanktionen auch ausgelegt. Das Problem heutzutage ist, dass bei den ganzen neuen Internetsachverhalten das Urheberrecht die Probleme nicht immer sachgerecht abdeckt und Alltagstaten kriminalisiert. Um auch noch die Frage zu beantworten: 😉 Bei kriminellen Vereinigungen, die in großem Stil Urheberrechtsverletzungen begangen haben, gab es auch schon erhebliche Freiheitsstrafen von mehreren Jahren Gefängnis.
</p>
<p>
<b>steffi2.0</b>: Wie beurteilen sie das deutsche Urheberrecht im Vergleich zum ausländischen? Gibt es da drastische Unterschiede?
</p>
<p>
<b>Carsten Ulbricht</b>: Nein. Gerade zum amerikanischen Recht gibt es doch zahlreiche Parallelen. Das Problem ist, dass die nationalen Rechte sehr restriktiv sind, um &#8211; was erst einmal richtig ist &#8211; dem Urheber vollumfänglich die Verwertungsrechte zu geben. Das ist in vielen anderen Rechtsordnungen, gerade im europäischen Wirtschaftsraum, ähnlich. Allerdings muss man natürlich sagen, dass ich in erster Linie deutscher Jurist bin und mein wesentliches Know-How in diesem Bereich liegt.
</p>
<p>
<b>Moderator</b>: Kommen wir zu den Web 2.0-Rechtsfragen:
</p>
<p>
<b>Uri</b>: Ist es erlaubt, für mein Blog Bilder von Flickr und Co. zu verwenden, wenn ich damit quasi Werbung mache?
</p>
<p>
<b>Carsten Ulbricht</b>: Sämtliche Flickr-Bilder werden im Rahmen des sogenannten Creative Commons Systems eingestellt. Das sind vordefinierte Lizenzen, die es erlauben, Bilder unter Einhaltung der konkreten Bedingungen zu verwenden. Man muss also immer darauf achten, unter welcher CC-Lizenz ein konkretes Bild steht. Da gibt es z.B. die CC-Lizenz by, die besagt, dass man das Bild nach Belieben (also auch kommerziell) verwerten darf, wenn man nur den Urheber nennt. Es gibt aber z.B auch die CC-Lizenz &quot;non-commercial&quot;, die besagt, dass man die Bilder zwar verwenden darf, aber eben nur zu nicht-kommerziellen Zwecken. Dann ginge das mit der Werbung also nicht. DESHALB IMMER GENAU AUF DIE KONKRETE CREATIVE COMMONS LIZENZ ACHTEN.
</p>
<p>
<b>Moderator</b>: Feststellung und Nachfrage einer Userin zum Thema Creative Commons:
</p>
<p>
<b>Anna</b>: Betreff CC-Lizenz: Ich finde die Richtlinien da meistens ziemlich schwammig &#8211; z.B. weiß ich nie, wo genau ich denn den Urheber nennen muss, wenn er das verlangt.
</p>
<p>
<b>Carsten Ulbricht</b>: Gerichtsentscheidungen, wo genau der Urheber genannt werden muss, gibt es derzeit nicht. Also sollte man als Verwender nach bestem Wissen und Gewissen das tun, was man für angemessen hält. In jedem Fall sollte die Urhebernennung auf der selben Seite erscheinen, wo auch das Bild verwendet wird. Dann hat man meines Erachtens gute Argumente, um im Fall der Fälle dazulegen, dass man alles Erforderliche getan hat.
</p>
<p>
<b>Orania</b>: Darf ich bei eBay Produktbilder anderer Verkäufer benutzen?
</p>
<p>
<b>Carsten Ulbricht</b>: Grundsätzlich: Nein. Bilder darf immer nur der verwenden, der entweder der Urheber ist oder vom Urheber die Rechte eingeräumt bekommen hat. Oder eben von demjenigen, der vom Urheber die entsprechende Lizenz zur Weitergabe bekommen hat usw. Es muss eigentlich immer eine Lizenzkette bis zurück zum Urheber geben.
</p>
<p>
<b>Kenox</b>: Darf ich einen von mir verfassten Wikipedia-Artikel als mein Eigentum ansehen?
</p>
<p>
<b>Carsten Ulbricht</b>: Zunächst mal ist der Schreiber eines Artikels, so dieser die notwendige schöpferische Gestaltungshöhe erreicht, alleiniger Urheber und damit &quot;Eigentümer&quot; des jeweiligen Textes. Beachten muss man allerdings, dass sich Wikipedia der so genannten GNU-Lizenz (http://de.wikipedia.org/wiki/GNU-Lizenz_f%C3%BCr_freie_Dokumentation ) bedient, und damit die auf Wikipedia veröffentlichten Artikel grundsätzlich der Allgemeinheit zur Verwertung zur Verfügung gestellt werden. Man räumt also Wikipedia eigentlich eine entsprechende Lizenz zur Nutzung ein.<br />
Sofern ein Artikel bei Wikipedia eingestellt ist, muss klar sein, dass man daraus unmittelbar kein Kapital schlagen kann und auch keine Ansprüche (z.B. gegen Abänderung) geltend machen kann. Es bleibt natürlich unbenommen den Artikel wieder zu löschen (problematisch ist nur, dass ab der einmaligen Veröffentlichung eine vollständige Eliminierung des Textes im Internet insgesamt fast unmöglich wird).
</p>
<p>
<b>Moderator</b>: Unsere Nutzer konnten schon im Vorfeld Fragen stellen und bewerten. Diese Frage wurde am besten bewertet:
</p>
<p>
<b>Thomas</b>: Wer haftet für User Generated Content, zum Beispiel bei YouTube?
</p>
<p>
<b>Carsten Ulbricht</b>: Da hab ich mal was vorbereitet 😉<br />
Zunächst haftet bei etwaigen Rechtsverletzungen natürlich einmal derjenige, der die Inhalte generiert, also zum Beispiel ein Video auf YouTube einstellt.  Rechtsverletzungen resultieren oft aus dem Urheberrecht, weil eben derjenige der die Inhalte einstellt nicht die entsprechenden Rechte zur Veröffentlichung hat. Zusätzlich können nach der derzeitigen Rechtslage aber auch Portalbetreiber unter bestimmten Voraussetzungen als so genannte Mitstörer zur Verantwortung gezogen werden. Das Argument der Rechtsprechung ist insbesondere, dass diese das Portal ja zur Verfügung stellen und auch die tatsächliche Möglichkeit haben, Rechtsverletzungen zu löschen oder zu verhindern. Notwendig ist dafür aber grundsätzlich, dass der jeweilige Portalbetreiber auch die ihm obliegenden Prüfungspflichten verletzt hat. Diese greifen regelmäßig aber erst ab Kenntnis von dem konkret rechtsverletzenden Inhalt ein. Dass heißt also, dass der Portalbetreiber erst handeln muss, wenn er weiß dass ein nutzergenerierter Inhalt rechtswidrig ist. Dann trifft ihn die Pflicht den Inhalt zu löschen und dafür Sorge zu tragen, dass ein entsprechender (die Rechtsprechung sagt &quot;kerngleicher&quot;) Verstoß auf seiner Plattform nicht mehr vorkommt.<br />
Man ist also als Portalbetreiber eigentlich auf der sicheren Seite, wenn man diese Grundsätze beachtet. Abmahnungen sind bei Beachtung dieser Grundsätze auch regelmäßig unbegründet.<br />
Konkrete Praxistipps zu dem Thema findet Ihr unter http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/7-Praxistipps-fuer-Forenbetreiber.html
</p>
<p>
<b>Venom</b>: Darf ich auf meiner privaten Website Ausschnitte von professionellen Songs kostenlos verwenden?
</p>
<p>
<b>Carsten Ulbricht</b>: Das ist nicht so einfach. Auch hier gilt natürlich das Urheberrecht. Die Musiker bzw. die Firmen, die die Lizenzrechte zur Verwertung eingeräumt bekommen haben, sollen grundsätzlich darüber entscheiden können, wo bzw. wie die Lieder veröffentlicht werden. Insofern muss man wohl sagen, dass man ohne die ausdrückliche Einräumung der Veröffentlichung, auch von Ausschnitten von Songs, dies nicht darf.
</p>
<p>
<b>Hpay</b>: Wie sieht es mit Forumsbeiträgen aus, gehören die dem Forenbetreiber oder mir selbst?
</p>
<p>
<b>Carsten Ulbricht</b>: Das hängt regelmäßig von den AGB oder Nutzungsbedingungen des konkreten Forums ab. Die meisten sehen einfache Nutzungsrechte der Plattform vor für Inhalte die dort eingestellt werden. Damit &quot;gehören&quot; die Inhalte wohl erst einmal beiden. Relevant ist das ohnehin nur, wenn der jeweilige Inhalt die notwendige Schöpfungshöhe erreicht, weil er nur dann entsprechend geschützt ist. Für den Fall, dass er diese Schöpfungshöhe nicht erreicht (und das dürfte für die grosse Mehrzahl aller Forumsbeiträge gelten), ist der Inhalt ohnehin regelmäßig frei verwendbar und gehört insofern niemandem.
</p>
<p>
<b>Moderator</b>: Eine Frage zur Web 2.0-Kompetenz unserer Justiz:
</p>
<p>
<b>Blogbiy</b>: Kennen sich Richter und Staatsanwälte überhaupt schon hinreichend mit &quot;neuen &quot; Formaten wie Blogs aus, um da Urteile zu fällen?
</p>
<p>
<b>Carsten Ulbricht</b>: Zunächst muss man lobend feststellen, dass das immer besser wird. Einzelne Gerichte haben sogar schon aus Wikipedia zitiert. Aufgrund der Tatsache, dass Internetsachverhalte &#8211; nicht zuletzt durch die unsäglichen Abmahnanwälte &#8211; immer häufiger die Gerichte beschäftigen. Jüngere Richter können oft etwas damit anfangen, älteren Richtern muss man das halt erst einmal alles erklären. Mit Richtern im Bereich des Urheber- oder Markenrechts, mit denen ich häufiger zu tun habe, habe ich aber gar keine soooo schlechten Erfahrungen gemacht.
</p>
<p>
<b>Anna</b>: Ist es eigentlich rechtens, dass ich bei eventuellen Verstoßen z.B. gegen das Urheberrecht sofort eine Geldstrafe bezahlen muss? Sollte es da nicht zuerst mal nur eine Abmahnung geben?
</p>
<p>
<b>Carsten Ulbricht</b>: Ok. Dazu muss ich vielleicht ein wenig erklären, da viele Leute Geldstrafe, also die strafrechtliche Seite, und Schadenersatz und damit im Zusammenhang stehende Abmahnungen, also die zivilrechtliche Seite, etwas durcheinander bringen. Geldstrafen gibt es grundsätzlich nur im Strafrecht, also wenn der Staat meint, ein bestimmtes Verhalten müsste sanktioniert werden. Das ist bei den üblichen Internetsachverhalten (auch im Bereich des Filesharing) regelmäßig nicht der Fall und greift eigentlich nur, wenn man mp3s in großem Stil &quot;handelt&quot;.<br />
Die zivilrechtliche Seite ist der Schadenersatz und die Abmahnkosten (also die Kosten des abmahnenden Anwalts), der regelmäßig direkt mit der Abmahnung geltend gemacht wird. Da ist es bei einem tatsächlichen Urheberrechtsverstoß leider tatsächlich so, dass derjenige, dessen Rechte verletzt worden sind, bereits mit der Abmahnung entsprechenden Schadenersatz und auch die Kosten seines Anwalts verlangen darf.
</p>
<p>
<b>Arndt</b>: Hallo, Herr Ulbricht! Wenn ich ein Forum oder Blog verwalte, wie streng bzw. wie häufig muss ich Kommentare kontrollieren? Das geht doch nicht rund um die Uhr!
</p>
<p>
<b>Carsten Ulbricht</b>: Eine Pflicht zur Vorabkontrolle gibt es laut Gesetz nicht. Eigentlich gilt in fast ganz Deutschland, dass was ich oben gesagt habe: Man muss nur reagieren, wenn man (regelmäßig durch einen entsprechenden Hinweis) von einem rechtsverletzenden Kommentar Kenntnis erlangt. Diesen muss man dann möglichst schnell (so in 24 Stunden) löschen. Also so lange nichts kommt, müssen die Kommentare nicht regelmäßig kontrolliert werden (wäre ja auch unzumutbar). Etwas anderes gilt laut Auffassung des LG Hamburg (und damit steht es in Deutschland ziemlich alleine): Wenn man mit seinem eigenen Beitrag geradezu Rechtsverletzungen provoziert. Also z.B. wenn ich in meinem Beitrag dazu aufrufen würde, eine bestimmte Person in den Kommentaren zu beleidigen oder zu denunzieren.
</p>
<p>
<b>Moderator</b>: Kommen wir zum zum Blog unseres Gastes:
</p>
<p>
<b>Bruno</b>: Wie kommt man als Anwalt zum Bloggen?
</p>
<p>
<b>Carsten Ulbricht</b>: Angefangen hat alles mit einer Web 2.0 Veranstaltung von Microsoft vor ca. 1.5 Jahren. Da ist mir sofort klar geworden, dass mit den zahlreichen Möglichkeiten, die das Internet und vor allem die neuen Möglichkeiten des Web 2.0 bieten, auch zahlreiche rechtliche Fragen einhergehen. Ich habe mich dann mehr für das Thema interessiert und mich in zahlreichen Blogs informiert. Da ich Blogs für ein sehr attraktives Medium halte, war die Idee des eigenen Blogs nicht mehr weit.
</p>
<p>
<b>Seppl</b>: Was halten deine Kollegen von deinem Blog?
</p>
<p>
<b>Carsten Ulbricht</b>: Zunächst einmal versuche ich, nicht für Kollegen zu schreiben, sondern für Nicht-Juristen, die im privaten oder geschäftlichen Bereich von solchen Themen betroffen sind. Insofern hoffe ich, auch wenn ich mich bemühe die zahlreichen neuen Fragen auch rechtlich fundiert zu bearbeiten, einigermaßen verständlich zu schreiben. Allzu viel Feedback habe ich von bloggenden Kollegen auch noch nicht bekommen. Und viele von den nicht-bloggenden Rechtsanwälten verstehen ohnehin noch nicht so ganz, was ein solches Weblog überhaupt soll 😉
</p>
<p>
<b>Putti</b>: Wie geht es dir persönlich? Soweit ich weiß, bist du bisher einer der ganz wenigen Web2.0-Anwälte, belächeln dich Kollegen oder haben die im Gegenteil großen Respekt davor?
</p>
<p>
<b>Carsten Ulbricht</b>: Mir macht die Arbeit in diesem Bereich sehr viel Spaß. In diesem Umfeld ist nach wie vor eine unheimliche Dynamik. Und die Tatsache, dass der Bedarf an Rechtsberatung da ist oder sogar immer größer wird, gibt mir mit dieser Branche ja auch Recht. Es ist sogar eher zu erwarten, dass immer mehr Anwälte auf diesen Zug aufspringen. Die Anwaltschaft ist bei neuen Entwicklungen aber oft etwas hinterher.
</p>
<p>
<b>Uhu</b>: Vielleicht etwas naiv gefragt, aber wie wird man denn Web 2.0-Anwalt?
</p>
<p>
<b>Carsten Ulbricht</b>: Gar nicht. Gute Frage, die ich mir selbst auch manche 😉 Ich habe schon immer im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes (also Marken- und Urheberrecht) gearbeitet. Aufgrund der eigenen Internetaffinität und der ständigen Beschäftigung mit solchen Themen hat alles damit angefangen, dass ein zwischenzeitlich renommiertes Web 2.0 Startup zu mir kam. Mit dem Weblog kamen dann nach und nach mehr Anfragen. Und nun bin ich hier&#8230;. und gebe Interviews 😉
</p>
<p>
<b>clou</b>: Wie ist die Entwicklung von web 2.0 in anderen Ländern, wie zum Beispiel Frankreich, zu beurteilen?
</p>
<p>
<b>Carsten Ulbricht</b>: Da unsere Kanzlei auch sehr stark im französischen Bereich arbeitet, kann ich gerade zu Frankreich doch ein bisschen was sagen. Die Blogosphäre, aber auch die Startup-Szene, ist gerade in Frankreich sehr lebendig. Das sieht man schon daran, dass Unternehmen wie zlio schon anfangen, auch den deutschen Markt &quot;anzugreifen&quot;. Viele deutsche Web 2.0 Unternehmen, die das europäische Ausland angehen, gibt es hingegen wenige. In Italien beispielsweise tut sich in diesem Bereich meines Wissens ziemlich wenig. Kontakt hatte ich darüber hinaus nur noch mit England, wo auch einiges passiert. Das Thema wird also europaweit weiter aktuell bleiben.
</p>
<p>
<b>Moderator</b>: Unsere letzte Frage für heute:
</p>
<p>
<b>Sarin</b>: Wie siehst du die Zukunft beim Netzrecht, das Internet verändert sich und wächst ja ständig und beeinflusst damit auch immer wieder die rechtliche Situation, oder?
</p>
<p>
<b>Carsten Ulbricht</b>: Super Frage zum Schluss (bevor mir die Hand abfällt). Das Problem ist, dass die Gesetzgebung den Entwicklungen nicht mehr richtig hinterherkommt. Die Gesetzgebungszyklen sind natürlich viel länger als die neuen Möglichkeiten, die das Internet bietet. Mit dem Telemediengesetz, welches seit März letzten Jahres gilt, wollte der Gesetzgeber einige der auftretenden Probleme besser in den Griff bekommen, was leider in großen Teilen nicht gelungen ist. Sowohl die Regelungen zu Spam-Mails als auch die Haftung für User Generated Content sind ungenügend oder zu ungenau, um die Sachverhalte einer vernünftigen Lösungen zuzuführen. Insofern bleibt zu befürchten, dass die Gesetze den Problemen im Netz auch weiterhin &quot;hinterherlaufen&quot;.
</p>
<p>
<b>Moderator</b>: So, das waren 60 Minuten Blogsprechstunde. Vielen Dank an unsere Nutzer für die vielen Fragen. Und ganz besonderen Dank an unseren Gast Carsten Ulbricht. Das Protokoll dieses Chats können Sie in Kürze auf den Seiten von politik-digital.de und bei den Blogpiloten nachlesen. Das letzte Wort für heute hat unser Gast:
</p>
<p>
<b>Carsten Ulbricht</b>: Ich möchte mich auch bedanken für die vielen spannenden Fragen, die mich auch in meiner täglichen Arbeit immer wieder beschäftigen. Ich werde weiter versuchen mit meinem Blog ein wenig Aufklärungsarbeit zu leisten und dem Unfug der teilweise im Internet verbreitet wird, eine wenig die Stirn zu bieten. Für Themenvorschläge oder für Anmerkungen, was ich in meinem Blog besser machen kann, bin ich jederzeit dankbar. Also einfach in die Kommentare rein schreiben oder E-Mail an mich. Ansonsten wünsche ich allen einen schönen Abend und hoffe, wenigstens ein paar der Fragen entsprechend beantwortet zu haben.
</p>
<p>
<b>Moderator</b>: Wir wünschen allen noch einen schönen Abend und sagen Auf Wiedersehen!</p>
]]></content:encoded>
					
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			</item>
		<item>
		<title>Wieder mal schlimme Forumsentscheidung</title>
		<link>https://www.politik-digital.de/news/wieder-mal-schlimme-forumsentscheidung-3625/</link>
					<comments>https://www.politik-digital.de/news/wieder-mal-schlimme-forumsentscheidung-3625/#comments</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 06 Dec 2007 10:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Netzrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Landgericht Hamburg]]></category>
		<category><![CDATA[Stefan Niggemeier]]></category>
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					<description><![CDATA[<p class="teaser">
Der Blogger Stefan Niggemeier muss in Zukunft jeden Kommentar vorab lesen, bevor er für alle Nutzer sichtbar gemacht wird. Zumindest, wenn es sich um Beiträge von ihm handelt, die erwarten lassen, dass sich Menschen rechtswidrig dazu äußern. So will es nach Niggemeiers Darstellung das Landgericht Hamburg, das eine <a href="http://www.stefan-niggemeier.de/blog/callactive-gmbh-niggemeier-ii/">Einstweilige Verfügung</a> gegen Niggemeier bestätigte.
</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p class="teaser">
Der Blogger Stefan Niggemeier muss in Zukunft jeden Kommentar vorab lesen, bevor er für alle Nutzer sichtbar gemacht wird. Zumindest, wenn es sich um Beiträge von ihm handelt, die erwarten lassen, dass sich Menschen rechtswidrig dazu äußern. So will es nach Niggemeiers Darstellung das Landgericht Hamburg, das eine <a href="http://www.stefan-niggemeier.de/blog/callactive-gmbh-niggemeier-ii/">Einstweilige Verfügung</a> gegen Niggemeier bestätigte.
</p>
<p><!--break--></p>
<p>
&nbsp;
</p>
<p>
Der Kommentar, um den es sich handelte,<br />
war auch nach Niggemeiers Ansicht klar rechtsverletztend und wurde<br />
mitten in der Nacht vorgenommen; am nächsten Morgen wurde er sofort von<br />
dem Blogger entfernt. Doch das half nichts.</p>
<p>Das Gericht ließ aus Sicht von Niggemeier offen, nach welchen Beiträgen<br />
in Zukunft der Modus auf &quot;Moderierte Kommentare&quot; geschaltet werden<br />
muss. Niggemeier verstand das Gericht so, dass sich die Prüfpflicht nur<br />
auf &quot;brisante Themen&quot; bezieht &#8211; aber was ist das? &quot;Außerordentlich weltfremd&quot; sei diese Forderung, kommentiert denn Niggemeier auch die<br />
Gerichtsentscheidung, gegen die der Betroffene nun Berufung einlegen<br />
will.</p>
<p>Jedenfalls würde eine solche Praxis klar zur Selbstzensur und zum<br />
Abwürgen vieler fruchtbarer Blog-Debatten führen. Einige<br />
politik-digital.de-Projekte, die auf Provokation als Einladung zum<br />
Dialog setzen (z.B. &quot;ich-gehe-nicht-hin.de &#8211; den Nichtwählern eine<br />
Stimme geben&quot;) wären vielleicht in Zukunft nicht mehr möglich; tausende<br />
andere Blogger wären ebenfalls betroffen. Wie kann man bei Gerichten<br />
für medienkompetente und abgewogene Urteile sorgen? Kampagnen gegen<br />
eine Gerichtsentscheidung bringen nicht viel, fürchte ich. Oder doch?<br />
Bildung tut not &#8230;</p>
]]></content:encoded>
					
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			</item>
		<item>
		<title>Was es bedeutet, nicht verlinken zu dürfen</title>
		<link>https://www.politik-digital.de/rechtsextremismus-im-netz/extremismusnichtverlinken101-shtml-3088/</link>
					<comments>https://www.politik-digital.de/rechtsextremismus-im-netz/extremismusnichtverlinken101-shtml-3088/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[afreude]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 26 Jan 2005 22:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Rechtsextremismus im Netz]]></category>
		<category><![CDATA[Amtsgericht Stuttgart]]></category>
		<category><![CDATA[Haftung]]></category>
		<category><![CDATA[E-Democracy]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsprechung]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsextremismus]]></category>
		<category><![CDATA[Verlinkung]]></category>
		<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[Hyperlink]]></category>
		<category><![CDATA[Extremismus]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Urteil]]></category>
		<category><![CDATA[Netzrecht]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.politik-digital.de/uncategorized/extremismusnichtverlinken101-shtml-3088/</guid>

					<description><![CDATA[Das Amtsgericht Stuttgart hat in einem nicht rechtskräftigen Urteil den Autor dieser Zeilen zu einer Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen verurteilt. Er hatte sich auf zwei Webseiten kritisch mit den Sperrverfügungen der Bezirksregierung Düsseldorf auseinandergesetzt und Links zu den zu sperrenden rechtsextremistischen Web-Seiten gesetzt hat. Der folgende Artikel beschäftigt sich mit den Hintergründen und den möglichen Folgen, sollte das Urteil in der nächsten Instanz bestand haben.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p class="fett">Das Amtsgericht Stuttgart hat in einem nicht rechtskräftigen Urteil den Autor dieser Zeilen zu einer Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen verurteilt. Er hatte sich auf zwei Webseiten kritisch mit den Sperrverfügungen der Bezirksregierung Düsseldorf auseinandergesetzt und Links zu den zu sperrenden rechtsextremistischen Web-Seiten gesetzt hat. Der folgende Artikel beschäftigt sich mit den Hintergründen und den möglichen Folgen, sollte das Urteil in der nächsten Instanz bestand haben.</p>
<p><!--break--></p>
<p class="normal">Das<br />
                          <a href="http://www.w3.org/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">World Wide Web Consortium</a> (W3C) &#8211; quasi das Normungsinstitut des Web &#8211; hat Ende 2003 die Technical Architecture Group ins Leben gerufen. Dieses Gremium soll für Konsens bei generellen Fragen zur Web-Architektur sorgen. Die Technical Architecture Group ist der<br />
                          <a href="http://www.w3.org/2001/tag/doc/deeplinking.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Ansicht</a>, dass der Versuch, den Gebrauch von Internet-Adressen zu limitieren und Links strafrechtlich zu verfolgen, ungeeignet ist und auf einem Mißverständnis der Web-Architektur beruht. Das Amtsgericht Stuttgart ist nicht dieser Ansicht. Es sieht Links nicht als in erster Linie neutrale Verweise, sondern als Verbreitung und Zugänglichmachung der verlinkten Inhalte sowie all ihrer Unterseiten an. Demnach sind Links auf Seiten mit strafbaren Inhalten selbst strafbar, sofern nicht eine der im Strafrecht vorgesehenen Ausnahmen zutrifft.</p>
<p>Zum Zwecke der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Berichterstattung über das Zeitgeschehen, im Rahmen von Kunst und Kultur ist beispielsweise die Abbildung verfassungsfeindlicher Symbole nicht strafbar. Ohne diese Ausnahmen könnte, um ein populäres Beispiel zu nennen, keine Zeitung ein Bild des als Nazi verkleideten englischen Prinzen abbilden. Diese Priviligierung greift nach Ansicht des Gerichts im Stuttgarter Fall jedoch nicht. Der Bericht über die<br />
                          <a href="http://odem.org/zensur/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">alte Version</a> der<br />
                          <a href="http://odem.org/informationsfreiheit/o-ton--wieviel-und-was.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Sperrverfügungen Bezirksregierung Düsseldorf</a> sei keine Berichterstattung über das Zeitgeschehen. Und das Angebot von<br />
                          <a href="http://w2p.odem.org/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">FreedomFone</a>, sich beliebige Internet-Inhalte inklusive der Teilnahme an Tauschbörsen am Telefon vorlesen zu lassen sei &#8220;keine Kunst und somit keine Satire&#8221;.</p>
<p>Nach Ansicht des Gerichts, dass sich auch in der<br />
                          <a href="http://odem.org/linkverfahren/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">schriftlichen Urteilsbegründung</a> im Wesentlichen mit den Inhalten auf Unterseiten der verlinkten Websites und nicht mit der Tat-Website befasste, sei dies nur eine vorgeschobene Begründung für das eigentliche Ziel einer Errichtung eines &#8220;zensurfreien Internets&#8221;. In einem ähnlichen Fall ermittelte bereits 2000 die Staatsanwaltschaft Berlin gegen den Journalisten Burkhard Schröder: Er verlinkt auf seinem<br />
                          <a href="http://www.burks.de/nazis.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Informationsportal Rechtsextremismus &amp; Antisemitismus</a> sowohl antifaschistische als auch rechtsradikale Internet-Seiten. Nach einer Untersuchung stellte die Staatsanwaltschaft Berlin das Verfahren 2001 ein: eine strafbare Handlung konnte nicht festgestellt werden.</p>
<h5>Bedeutung und Folgen</h5>
<p>Sollte das Stuttgarter Urteil in der nächsten Instanz Bestand haben, drohen weit reichende Folgen für das Internet. Ein Linkverbot hätte zwangsläufig zur Folge, dass über betreffende Internet-Seiten nicht diskutiert werden kann. So wäre auch die bloße Nennung einer einschlägigen Adresse in einem Online-Diskussionsforum strafbar. Dennoch wären diese Seiten nicht verschwunden, sie würden lediglich aus dem öffentlichen Bewußtsein ausgeblendet. Gerade der (Wieder-)Einzug rechtsextremistischer Parteien in die Landtage von Brandenburg und Sachsen zeigt, dass das Ignorieren von gefährlichen gesellschaftlichen und politischen Themen wesentlich riskanter ist als die öffentliche Auseinandersetzung damit. Für das Internet gilt das nicht weniger. Ohne das Nennen von Links, also ohne Quellenangabe, ist eine sinnvolle Auseinandersetzung mit einschlägigen Inhalten nur schwer möglich.Der Nutzen eines generellen Linkverbots im Kampf gegen Rechtsextremismus ist zweifelhaft.</p>
<h5>Ausblick</h5>
<p>Der Gesetzgeber hat sich bisher nicht darum bemüht, eine klare Regelung zur Linkhaftung zu schaffen und dies lieber den Gerichten überlassen. Die Bundesregierung äußerte sich im Gesetzgebungsverfahren dahingehend, dass man &#8220;im Hinblick auf die Komplexität&#8221; davon abgesehen habe, &#8220;Regelungen für Hyperlinks&#8221; aufzunehmen. Nur zeigt sich immer wieder, dass auch die Gerichte mit dieser Komplexität überfordert sind. Dies hat in vielen Bereichen für Unsicherheit und zu Abmahnwellen geführt. So ist es für viele private Homepage-Betreiber oft finanziell nicht möglich, sich gegen entsprechende Abmahnungen zu wehren, auch wenn die Erfolgsaussichten hoch sind. Es wäre daher zu begrüßen, wenn die aktuell anstehende Novellierung der relevanten Gesetze dazu genutzt würde, eine Netzfreundliche und eindeutige Regelung für Links zu finden. Wer auf fremde Dokumente verweist, sollte für die dortigen fremden Inhalte nicht zur Verantwortung gezogen werden, sofern er sich diese nicht explizit zu eigen macht.</p>
<h5>Links sind neutrale Literaturhinweise</h5>
<p>Oder anders gesagt: Ein Link ist nichts weiter als ein Literaturhinweis und ist an sich erst einmal neutral. Erst durch den Kontext, in den er eingebettet ist, kann eine Wertung der verlinkten Seite zustande kommen. In letzter Zeit hat sich das Internet wieder von der alleinigen kommerziellen Wahrnehmung emanzipiert: Blogs, Wikis, Filesharing, Diskussionsforen und vieles mehr bieten ein Netz, das den Vorstellungen der Brecht&#8217;schen Radiotheorie wieder näher kommt. Jeder kann sowohl Rezipient als auch, wenn er möchte, Publizist sein. Dass die eine oder andere Interessengruppe Angst vor der wiedererstarkten Nutzerautonomie hat, ist nachvollziehbar. Dies darf aber nicht dazu führen, dass das Internet zu einem zweiten Fernseher und damit zu einem Einweg-Kanal für die Distribution von Medieninhalten wird. Die Kriminalisierung von Links erzeugt Angst, Mißtrauen und Zweifel unter den Nutzern. Sie führt dazu, dass das zarte Pflänzchen der Informationsgesellschaft Schaden nimmt. Auf<br />
                          <a href="http://odem.org/linkverfahren/">odem.org</a> sind Informationen zum Verfahren, die Anklageschrift, das Urteil und weitere Materialien zu finden. </p>
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		<title>Das Gesetz muss Freiheit geben!</title>
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		<dc:creator><![CDATA[bpoeppelmann]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 21 Nov 2001 23:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Netzrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<b>Benno Pöppelmann ist Justitiar des DJV (Deutscher Journalisten-Verband). Der Urheberrechtexperte fordert für den DJV, das bestehende Urheberrecht zu reformieren, da es auf Kosten der Urheber geht. Er begrüßt die Gesetzesnovelle, sieht aber noch Hindernisse auf dem Weg zur Vertagsfreiheit der Urheber.</b>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><b>Benno Pöppelmann ist Justitiar des DJV (Deutscher Journalisten-Verband). Der Urheberrechtexperte fordert für den DJV, das bestehende Urheberrecht zu reformieren, da es auf Kosten der Urheber geht. Er begrüßt die Gesetzesnovelle, sieht aber noch Hindernisse auf dem Weg zur Vertagsfreiheit der Urheber.</b><!--break-->Die Fraktionen der Rot-Grünen Koalition im Deutschen Bundestag haben Ende Juni den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der vertraglichen Rechte der Urheber in den Bundestag eingebracht. Nach diesem Entwurf sollen Urheber zukünftig einen gesetzlichen Anspruch auf eine nach Art und Umfang der Werknutzung angemessene Vergütung haben. Der Anspruch soll sich gegen jeden richten, dem Urheber Nutzungsrechte eingeräumt haben oder der das Werk erlaubterweise nutzt. Diese dienen der Bestimmung der Angemessenheit von Vertragsbedingungen und Vergütungen. Zur Absicherung des Verfahrens im Falle der Verweigerung von Verhandlungen bzw. im Falle der Nichteinigung sieht der Entwurf die Anrufung eines Schiedsgerichts vor. Der Spruch des Schiedsgerichts kann von einem Oberlandesgericht überprüft werden. Ferner sieht der Entwurf Verbesserungen für die Urheber hinsichtlich der Wahrung ihrer Urheberpersönlichkeitsrechte vor. </p>
<p>Ein Gesetz, das das strukturelle Verhandlungsungleichgewicht von Urhebern einerseits, Verwertern andererseits zu ändern geeignet ist, ist dringend notwendig. Die wenigen Schutzvorschriften des Urhebervertragsrechts im derzeitigen Urheberrechtsgesetz (UrhG) bleiben in der Praxis wirkungslos, weil sie vertraglich abdingbar sind. Rechte müssen von Übersetzern, Journalistinnen, Fotografen und Autorinnen häufig in unbegrenztem Umfang zum Nulltarif &quot;freiwillig&quot; den Verwertern überlassen werden. Ihnen drohen existenzielle Konsequenzen, kommen sie den Forderungen der Medienunternehmen nicht nach. Das derzeit geltende Recht fördert die Gier der Unternehmen, sich immer mehr Verwertungsrechte zu sichern, ohne die Urheber angemessen an den wirtschaftlichen Früchten ihrer Werke zu beteiligen. Regelt das Gesetz z. B., dass nur soviel Nutzungsrechte vertraglich eingeräumt werden, wie zur Erfüllung des Vertragszweckes unbedingt notwendig sind, sehen davon abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen von Verlagen und Unternehmen elektronischer Medien umfangreiche Kataloge von Rechten für Nutzungsarten vor, die mit einer einmaligen Vergütung abgegolten sein sollen. In einem Weißbuch vom November 2001 (www.initiative-urhebervertragsrecht.de/material/index.html) hat der DJV Verträge dokumentiert, die freien Journalistinnen und Journalisten als Urheber(innen) nicht oder nur sehr eingeschränkt gestatten, ihre eigenen, privatautonomen Interessen zu verfolgen. Dokumentiert werden dort auch Medien, die eine Online-Nutzung der Werke ihrer freien Journalistinnen und Journalisten ohne deren Einwilligung und/oder ohne Vergütung vornehmen. Hingewiesen wird schließlich auf eine Honorarsituation, die eine prekäre wirtschaftliche Lage freier Journalistinnen und Journalisten in den Medien aufzeigt. </p>
<p>Seit vielen Jahren weist der DJV auf das wirtschaftliche Kräftegefälle bzw. das Auseinanderklaffen von Verhandlungsmacht zwischen Urhebern und Unternehmen hin und fordert mit Blick auf diese nachhaltige Störung des Gleichgewichts zwischen Leistung und Gegenleistung die gesetzliche Reform des Urhebervertragsrechts. </p>
<p>Die wichtigste Forderung des DJV: Für jede Einräumung eines Nutzungsrechtes muss der Urheber Anspruch auf Zahlung einer marktüblichen Vergütung haben, die sich an den Honorartarifverträgen und den Mittelstandsempfehlungen orientiert. Nur wenn dieser Anspruch im Gesetz verankert wird, besteht die Chance, dass Urheber künftig an der wirtschaftlichen Verwertung der Werke angemessen partizipieren können. Ferner ist es nach Auffassung des DJV notwendig, dass Urheberverbände Konditionen und Vergütungssätze mit Verwerterverbänden verhandeln und bindend festschreiben können. Schließlich fordert der DJV, die unerlaubte Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke künftig dadurch zu sanktionieren, dass dann das Doppelte der üblichen Vergütung fällig wird.</p>
<p>Der DJV hat den Entwurf der Koalitionsfraktionen begrüßt &#8211; als Sieg der Vertragsfreiheit von Urhebern über die seit Jahrzehnten geübte Praxis der Verwerter, Vertragsbedingungen zu diktieren. Positiv reagierten auch alle übrigen Urheberverbände, die sich im Jahr 2000 mit dem DJV zu einer Initiative zur Reform des Urhebervertragsrechts zusammengeschlossen hatten, um das Gesetzgebungsvorhaben der Bundesregierung zu stützen. </p>
<p>Allerdings steht der Regierungsentwurf noch nicht im Bundesgesetzblatt. Die F.A.Z. titelte am 19. November in ihrem Feuilleton &quot;Reform? Wieso Reform?&quot; und wies in dem dazugehörigen Beitrag darauf hin, dass nach ihrer Kenntnis von dem ursprünglichen Koalitionsentwurf nicht mehr viel übrig geblieben sei. Man wird also das, was in den weiteren Beratungen des Bundestages und seiner Ausschüsse formuliert wird, genau anschauen müssen, damit das Reformvorhaben der Bundesregierung als solches erkennbar bleibt. Dazu gehört es, dass weiterhin der Anspruch auf angemessene, also redliche und übliche Vergütung im Gesetz verankert ist. Die Angemessenheit muss dabei nicht nur im Zeitpunkt des Vertragsschlusses festgestellt werden können, sondern &#8211; für den Fall späterer Nutzungen &#8211; auch zum Zeitpunkt der Nutzung gegeben sein. Beteiligungen des Urhebers an den wirtschaftlichen Ergebnissen der Verwertung seines Werkes dürfen, sofern sie vertraglich noch nicht geregelt sind, auch nicht von der Feststellung eines auffälligen Missverhältnisses zwischen der Leistung des Urhebers und der ihm zustehenden Gegenleistung abhängen. Wäre die Feststellung eines solchen Missverhältnisses Voraussetzung für die Angemessenheit der Vergütung, würde Verwertern erneut das Tor geöffnet, Nutzungsrechte verwerten zu können, ohne dafür zahlen zu müssen. </p>
<p>Hinsichtlich der von Urheberverbänden und Verwerterverbänden bzw. einzelnen Verwerterunternehmen auszuhandelnden Vergütungsregeln ist darauf zu achten, dass diese Regeln durch Spruch der Schlichtungsstelle aufgestellt werden, wenn freiwillige Verhandlungen nicht zum Ziele führen. Eine Ausnahme von dieser Regel sollte es nicht geben. Ebenso wenig sollte in gemeinsamen Vergütungsregeln das Maß des schöpferischen Beitrages der Urheber eine Rolle spielen. Es kommt lediglich darauf an, ob der Beitrag des Urhebers eine eigene geistige Schöpfung darstellt. Nach EU-Recht können bei der Bestimmung, ob Werke für den Schutz des Urheberrechts in Betracht kommen, keine anderen Kriterien angewandt werden.</p>
<p>Nur dann, wenn diese Punkte nicht durchgesetzt werden können, bliebe weitgehend alles beim Alten. Kein einziges Problem der Urheber wäre gelöst, wenn das neue Gesetz die Sicherung einer angemessenen Vergütung lediglich als Ziel, aber nicht als durchsetzbaren Anspruch formulierte. Der Vorschlag, Urheber nur zu beteiligen, wenn ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung festzustellen ist, verkennt, dass der Urheber bei jedweder Nutzung des Werkes zu beteiligen ist. Schließlich ist nicht damit zu rechnen, dass Vergütungsregeln, die unverbindlich bleiben, die Lage der freien Urheber nachhaltig verbessern.</p>
<p>Die Koalitionsfraktionen und die Bundesregierung haben gute Gründe für ihren Gesetzentwurf. Sie sollten ihn durchsetzen, damit die Vertragsfreiheit der Urheber wieder hergestellt wird.</p>
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		<title>Virtuelle &#034;Leitkultur</title>
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		<dc:creator><![CDATA[mhartmann]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 31 Dec 1970 22:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Marina del Rey und die Folgen]]></category>
		<category><![CDATA[Netzrecht]]></category>
		<category><![CDATA[ICANN]]></category>
		<category><![CDATA[Internet Governance]]></category>
		<category><![CDATA[E-Democracy]]></category>
		<category><![CDATA[Leitkultur]]></category>
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					<description><![CDATA[Anfang Oktober war es geschehen um die erste offiziell zuständige Internet-Behörde, <a href="http://www.icann.org" target="_new" rel="noopener noreferrer">ICANN</a>. Mit der At-large-Membership Wahl wurden fünf Posten des neuen Direktoriums vergeben und fortan keimte in User-Kreisen die Hoffnung, die Kontroverse um den Schutz von geistigem Eigentum im Netz, könne in den Reihen von ICANN gelöst werden.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Anfang Oktober war es geschehen um die erste offiziell zuständige Internet-Behörde, <a href="http://www.icann.org" target="_new" rel="noopener noreferrer">ICANN</a>. Mit der At-large-Membership Wahl wurden fünf Posten des neuen Direktoriums vergeben und fortan keimte in User-Kreisen die Hoffnung, die Kontroverse um den Schutz von geistigem Eigentum im Netz, könne in den Reihen von ICANN gelöst werden.<!--break--></p>
<p>
&nbsp;
</p>
<p>
Doch liegt in diesem Glauben ein zumindest auf den ersten Blick folgenschwerer Denkfehler, geht doch schon aus dem Namen von ICANN, der Internet Corporation for Assigned Names and Numbers hervor, dass eine inhaltliche Auseinandersetzung um die rechtlichen Grundlagen im Internet weit entfernt liegt vom Zuständigkeitsbereich des koordinierenden technischen Direktoriums. Denn die bisherige Hauptfunktion der Direktoren ist es, die Vergabe und Verwaltung der Top Level Domains, der Namen, Nummern und die Implementierung von Protokollen zu regeln.
</p>
<p>
Gesagt, getan: gleich im Rahmen des ersten Arbeitstreffens des neu gewählten Direktoriums vom 13.-16. November in Marina del Rey, Kalifornien, beschloss man die Vergabe sieben neuer<br />
<a href="http://www.icann.org/announcements/icann-pr16nov00.htm" target="_new" rel="noopener noreferrer">Top-Level-Domains</a> (.aero/.biz/.coop/.info/.museum/.name/.pro).
</p>
<p>
Doch nicht alle Direktoren begnügen sich mit der technischen Regulierung des Netzes. Rasch nach seinem Triumph bei der europäischen Direktoriumswahl veröffentlichte<br />
<a href="http://www.datenreisen.de" target="_new" rel="noopener noreferrer">Andy-Müller- Maguhn</a> in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung ein unter dem Titel<br />
<a href="http://www.datenreisen.de/Aktuell/Regierungserklaerung.html" target="_new" rel="noopener noreferrer">&quot;Regierungserklärung&quot;</a> deklariertes Statement, in dem er zum einen seine politischen Ambitionen für die anstehenden Aufgaben im Icann-Direktorium, sowie seine Definition der rechtlichen Grundlage des Internet darzulegen versuchte. So schien es kurzum eine &quot;Erklärung&quot; der europäischen Icann-Regierung, in Person Müller-Maguhns, zum Start der aufgenommenen Arbeit zu sein, die mit ihren Inhalten jedoch alsbald für eine kleine<br />
<a href="http://www.markenverband.de/presse/stell_231000.html" target="_new" rel="noopener noreferrer">Kontroverse</a> mit dem<br />
<a href="http://www.markenverband.de" target="_new" rel="noopener noreferrer">Deutschen Markenverband</a>, vertreten durch Horst Prießnitz, sorgte.
</p>
<p>
Dieser fühlte sich als Repräsentant der Inhaber von Markenrechten verpflichtet, der mitunter anarchisch anmutenden Vorstellung der Rechtsordnung im Internet, die das europäische Direktoriumsmitglied Müller-Maguhn vertritt, entschieden entgegenzutreten. So wähnen sich die Inhaber von Markenrechten in einer Gefährdung ihrer wirtschaftsstrategischen Vermarktung ihrer Rechte, zweifeln die Kompetenz Andy Müller-Maguhns für die Ausübung des Amtes an und fordern eine klar erkennbare politische Verantwortung seiner selbst.
</p>
<p>
Offensichtlich geht es in diesem Zwist um den Kultur- und Kommunikationsraum des Internet und der bislang vergeblichen Suche nach einer &quot;Leitkultur&quot;, einem &quot;großen Bruder&quot;, der sich nicht nur technischen und administratorischen Aufgaben verantwortlich fühlt, sondern auch inhaltlich und juristisch re/a-gieren kann.
</p>
<p>
Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten sind in diesen Zeiten im Netz von großer Not, denn der von Müller-Maguhn geforderte<br />
<a href="http://www.datenreisen.de/Aktuell/Regierungserklaerung.html" target="_new" rel="noopener noreferrer">&quot;rechtsfreie Raum eines Paralleluniversums&quot;</a>, den er in der weltweiten Vernetzung sieht, ist eine mitunter gefährliche Angelegenheit. Eigentlichen Missfallen erregt nicht der Begriff des &quot;Paralleluniversums&quot;, er scheint sogar interessant und partiell zutreffend zu sein, doch darf an dieser Stelle nicht vergessen werden, dass er eben von Menschen geschaffen wurde. Dieses &quot;Paralleluniversum&quot; ist ein Platz unserer globalen Kommunikation und somit sollte dort auch unser juristisch gebräuchliches Recht geltend gemacht werden. Denn die Selbstregulierung einer in sich gefestigten demokratischen Gestalt ist bei einem scheinbar anonymen und undurchdringlichen Gebilde wie es das Internet darstellt, nicht zu erwarten.
</p>
<p>
ICANN ist das erste &quot;greifbare&quot; Direktorium, das sich mit dem Internet auseinandersetzt und wurde deshalb voll beladen mit all den Sorgen, die sich auftun in der Welt des Netzes. Es kann aber unmöglich von heute auf morgen einen konzeptionellen Wandel von Technik und Verwaltung zu Inhalt und Recht vollziehen. Zeit muss man hier gewähren.
</p>
<p>
Einzige Lösung im kulturellen &quot;Leit-Dickicht&quot; der rechtlichen Unklarheiten kann demnach nur ein perfekt inhaltlich abgestimmtes und verstärktes Zusammenwirken zwischen den Regierungen aller beteiligten Nationen (nicht ausschließlich der Vereinigten Staaten) und ICANN sein. Denn um inhaltliche Kontrollen des Netzes durchführen zu können, muss der Nutzer lokalisierbar und später haftbar gemacht werden können. Erreicht wird dies jedoch nur infolge einer ausgereiften Technik, welche die Identifikation eines jeden Nutzers möglich macht. Somit liefert ICANN den instrumentellen und technischen Beitrag, die Vertretungen der jeweiligen Nationen müssen ihre Rechtssprechungen beisteuern. Diese gilt es in den kritischen Punkten nicht neu- oder umzuschreiben, sondern vielmehr in Einklang zu bringen mit denen anderer Staaten. Dadurch ergäbe sich wenigstens eine juristische, netzspezifische Grundlage, die es ermöglicht, den Konflikt um geistiges Eigentum im Netz auf einer interkontinentalen Ebene auszutragen, in der sich alle beteiligten Parteien ihrer rechtlichen Mittel bewusst sind. Abgesteckt wären damit die Verantwortlichkeiten, die es ermöglichen sollten, mithilfe der vereinten Kräfte schon in naher Zukunft virtuelle Tatsachen zu schaffen, deren weltweite Beachtung für alle Nutzer unumgänglich sein wird.</p>
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