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	<title>NRW &#8211; politik-digital</title>
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		<title>Bildung endlich digitalisieren</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Robert Meyer]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 23 Dec 2015 09:22:13 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Bildung 4.0]]></category>
		<category><![CDATA[Nordrhein-Westfalen]]></category>
		<category><![CDATA[Bildung]]></category>
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		<category><![CDATA[NRW]]></category>
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					<description><![CDATA[Mit der Plattform bildungviernull.nrw möchte die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Vorschläge zur digitalen Zukunft der Bildung sammeln. Bis zum 15. Januar 2016 [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/Teaser-Bildungviernull.jpg"><img fetchpriority="high" decoding="async" class=" size-full wp-image-147739 alignleft" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/Teaser-Bildungviernull.jpg" alt="Teaser-Bildungviernull" width="640" height="280" /></a>Mit der Plattform bildungviernull.nrw möchte die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Vorschläge zur digitalen Zukunft der Bildung sammeln. Bis zum 15. Januar 2016 dürfen interessierte Bürgerinnen und Bürger Vorschläge einreichen und diskutieren.</p>
<p>Ausgerechnet Bildungseinrichtungen sind oft noch Horte des Analogen. Digitalisierung? Fehlanzeige. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalens versucht derzeit, mithilfe der Online-Beteiligungsplattform <a href="https://www.bildungviernull.nrw/landnrw/de/home" target="_blank" rel="noopener noreferrer">bildungviernull.nrw</a>, Vorschläge von Bürgerinnen und Bürgern zum „Lernen im digitalen Wandel“ zu sammeln. Wie können Kitas, Schulen, Universitäten und die Fachkräfteausbildung besser an die digitalisierten Verhältnisse angepasst werden? Das Projekt soll ein realistisches Leitbild zum digitalen Lernen ergeben, von der frühkindlichen bis zur beruflichen Bildung – als Grundlage für die künftige Gestaltung des Bildungssystems. Bis zum 15. Januar 2016 können alle Interessierten und Experten Vorschläge für die Einbindung des Digitalen in die Bildung einbringen. Die Diskussion gliedert sich in fünf Themenbereiche:</p>
<ol>
<li>Selbstbestimmtes Lernen</li>
<li>Frühkindliche Bildung</li>
<li>Schule und Weiterbildung im Digitalen Wandel</li>
<li>Hochschule 4.0</li>
<li>Fachkräfteausbildung im Digitalen Wandel</li>
</ol>
<h3>Ausführlicher Diskussionsprozess</h3>
<p>Im Anschluss diskutiert das Bildungsministerium gemeinsam mit Expertinnen und Experten über die eingebrachten Vorschläge. Das Ergebnis des Fachgesprächs wird auf der Website zur Kommentierung veröffentlicht. Außerdem dient es als Grundlage für einen anschließenden Kongress, bei dem die Vorschläge in Workshops diskutiert werden. Darüber hinaus können sich Interessierte bis zum 15. Januar 2016 für einen Vortrag anmelden, um dort praxisnahe Beispiele zu erläutern. Im Nachgang des Kongresses wird es ein zweites Fachgespräch geben, auf dessen Basis ein Leitbild zum Thema „Lernen im digitalen Wandel“ entstehen soll. Dieses wird dann erneut zur Diskussion auf die Plattform gestellt und danach der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen vorgelegt.</p>
<h3>Beteiligung: Ausbaufähig, jedoch konstruktiv</h3>
<p>Eine rege Beteiligung rufen aktuell vor allem klassische Fragen hervor. Sollten Tablets in den Unterricht eingebunden werden? Wie kann man Bildungseinrichtungen besser technisch ausstatten? Oft bleiben die Vorschläge sehr vage: „Entscheidende Voraussetzung für die für Kinder gewinnbringende Digitalisierung in der frühkindlichen Bildung ist die Medienbildung der Fachkräfte!“ Dennoch gibt es hin und wieder auch sehr konkrete Anregungen und Problemschilderungen. Welche Online-Plattformen eignen sich für Schulen? Welche Kosten sind im chronisch unterfinanzierten Bildungssystem damit verbunden? Wie sieht es dabei mit dem Datenschutz aus?</p>
<p>Drei Wochen nach dem Start der Beteiligungsplattform sind 86 Vorschläge sowie 111 Kommentare eingegangen. Augenscheinlich eher niedrige Werte. Jedoch lässt sich der Erfolg nicht nur quantitativ bemessen. Es kommt vor allem auf die Qualität der Beiträge an. Bisher konnten die Betreiber Troll-Beiträge aus der Diskussion raushalten. In Zeiten von Hate Speech und Co. eine Seltenheit.</p>
<p>Bild: <a href="https://www.flickr.com/photos/opensourceway/6082519811/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">opensource.com</a>, <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">CC BY-SA 2.0</a></p>
<p><img decoding="async" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x1101-305x53.png" alt="CC-BY-SA" width="305" height="53" /></p>
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		<title>Kommentar zur Störerhaftung: Die Hoffnung liegt auf dem Bundesrat</title>
		<link>https://www.politik-digital.de/netzstandpunkte/kommentar-zur-stoererhaftung-die-hoffnung-liegt-auf-dem-bundesrat-147425/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Daniel Schwerd]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 05 Nov 2015 16:16:53 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Netzstandpunkte]]></category>
		<category><![CDATA[WLAN]]></category>
		<category><![CDATA[Internet]]></category>
		<category><![CDATA[Störerhaftung]]></category>
		<category><![CDATA[NRW]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesrat]]></category>
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					<description><![CDATA[Zur Störerhaftung wie auch zur Bedeutung freier Bürgernetzwerke und freier Internetzugänge in Nordrhein-Westfalen hat der Landtag in NRW eine eindeutige [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/NRW.jpg"><img decoding="async" class="alignnone wp-image-147436 size-full" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/NRW.jpg" alt="" width="640" height="280" /></a>Zur Störerhaftung wie auch zur Bedeutung freier Bürgernetzwerke und freier Internetzugänge in Nordrhein-Westfalen hat der Landtag in NRW eine eindeutige Beschlusslage hergestellt. Man sieht mehrheitlich die Notwendigkeit, die Haftungsfrage von WLAN-Netzwerk-Betreibern gesetzlich zu klären, man weiß um die Wichtigkeit der Verbreitung freier Zugänge zum Netz, zum Beispiel für Tourismus, Wirtschaft und der kulturellen Entwicklung unseres Landes. Uneins ist man sich allerdings in der Wahl der Mittel.<br />
<br/><div class="subcolumns">
             <div class="c75l">
               <div class="subcl">
                 <div class="entry-content-position">
                   Leider trägt der derzeitig vorliegende Gesetzentwurf zur Störerhaftung auf Bundesebene diesen Anforderungen überhaupt keine Rechnung. Er macht die Freistellung von Störerhaftung von einigen Bedingungen abhängig. Zwar ist die Verschlüsselungspflicht in der letzten Version des Gesetzentwurfes nicht mehr explizit genannt, aber von &#8220;angemessenen Sicherheitsmaßnahmen&#8221; ist nach wie vor die Rede, ohne das näher zu klären. Das stellt ein Einfallstor für neue Abmahnwellen und Quell neuer Rechtsunsicherheit dar.</p>
<p>Der Gesetzgeber fordert von Betreibern eines WLAN-Netzwerkes Kenntnis über die Identität seiner Nutzer, damit die sich auf die Haftungsfreistellung berufen dürfen, was bei offenen Netzwerken schlicht nicht zu bewerkstelligen ist. Damit würde der Freifunk-Bewegung offener drahtloser Bürgernetzwerke der Todesstoß versetzt, es konterkariert alle Bemühungen, bessere Internetversorgung in unserem Land zu schaffen.</p>
<p>Und eine Belehrungspflicht ist vorgesehen, die jeden Zugangspunkt betrifft, und die dem freien Bewegen in einem freien Netz im Wege steht: Stellen Sie sich vor, sie müssten bei ihrem Telefon bei jeder neuen Funkzelle ihre Pin neu eingeben. Das ist schlicht nicht praktikabel. Dass so eine Dauerbelehrung, die Gesetze einzuhalten, keinen sittlichen Nährwert hat, versteht sich von selbst.</p>
<p>Letztlich ist auch vollkommen unbewiesen, dass offene WLAN-Zugänge eine nennenswerte Auswirkung auf illegales Filesharing haben, oder das Belehrungen oder namentliche Kenntnis der Nutzer an Urheberrechtsverletzungen irgendetwas ändern.</p>
<p>Das alles hat glücklicherweise auch der Bundesrat erkannt. In den Fachbefassungen in den Ausschüssen für Wirtschaft, für Recht und für Kulturfragen wurde genau das thematisiert, und man hat eine Alternativformulierung für dieses Gesetz gefunden, die die Haftungsfrage klärt, ohne die beschriebenen Nachteile auszulösen. Ich finde diese Formulierung sehr gut, ich appelliere an die Landesregierungen, sich diesen Vorschlag zu eigen zu machen.</p>
<p>NRW könnte im Bundesrat vorangehen, diesen Vorschlag aufgreifen und eine entsprechende Initiative auf dieser Grundlage starten. Im Landtag NRW habe ich am Donnerstag mit einem Antrag (Drucksachennummer 16/10056) dafür geworben. Damit könnte man auf elegante Weise der Beschlusslage in NRW zur Geltung verhelfen, und hätten in Form der Fachausschüsse direkt wichtige Befürworter. Am Freitag ist bereits die Befassung – ich setze meine Hoffnungen auf den Bundesrat.</p>
<p>Bild: <a href="https://www.flickr.com/photos/lanier67/">lanier67</a><a href="https://unsplash.com/josemartinramirezcarrasco"> </a>(<small><a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">CC-BY-NC-ND 2.0</a>)</small></p>
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