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	<title>Nutzungsrecht &#8211; politik-digital</title>
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	<title>Nutzungsrecht &#8211; politik-digital</title>
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	<item>
		<title>Der Korb der Pandora</title>
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		<dc:creator><![CDATA[wschimmel]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 22 Nov 2006 23:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Uncategorized]]></category>
		<category><![CDATA[Privatkopie]]></category>
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		<category><![CDATA[Gesetzentwurf]]></category>
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					<description><![CDATA[(Kommentar) Die Rechte der Kreativen sind in Gefahr. Der zweite Korb der geplanten Urheberrechtsnovelle beschäftigt sich mit Nutzungsrechten, Privatkopien und Vergütungsregelen für die Urheber. Ein Kommentar von Wolfgang Schimmel von der Initiative Urheberrecht.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p class="fett">(Kommentar) Die Rechte der Kreativen sind in Gefahr. Der zweite Korb der geplanten Urheberrechtsnovelle beschäftigt sich mit Nutzungsrechten, Privatkopien und Vergütungsregelen für die Urheber. Ein Kommentar von Wolfgang Schimmel von der Initiative Urheberrecht.</p>
<p><!--break--></p>
<p>Seit 2001 gilt die EU-Richtlinie zur „Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft“. Die notwendigen Anpassungen des deutschen Urheberrechts an diese Richtlinie, die die frühere Justizministerin Däubler-Gmelin als „Korb 1“ auf den Weg brachte, sind seit 2003 in Kraft. Jetzt berät der Bundestag einen urheberrechtlichen „Korb 2“, mit dem die amtierende Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) den „Standort Deutschland“ fit für die „Informationsgesellschaft“ machen will.</p>
<p>Dazu gehört es nach Auffassung der Justizministerin, wichtige Regelungen zum Schutz der Urheber zu beseitigen und ihre Einkommensmöglichkeiten grob zu beschneiden. Gewinner sollen die Verwerter – also etwa Verlage oder Sender &#8211; und vor allem die Geräteindustrie sein.</p>
<p>
                              <strong>Neue Technik? Pech gehabt!</strong>
                            </p>
<p>Was passiert da? Derzeit dürfen Urheber laut Gesetz ihre Werke nur für Verwertungsformen anbieten, die technisch bekannt sind wie – heute! – etwa CDs, Internet, Hörbücher. Rechte für „unbekannte Nutzungsarten“ dürfen sie nicht einräumen. Diese Schutznorm, die leider für ausübende Künstler nicht gilt, macht Sinn: Über Dinge und technische Entwicklungen, von denen man– noch – keine Ahnung hat und haben kann, sollte man keine Verträge abschließen. Die Konsequenz passt allerdings einigen Verwerterunternehmen nicht: Für das, was an neuen Nutzungsarten entstehen wird oder (z.B. ab 1995 im Internet) bereits entstanden ist, liegen die Rechte bei den Urhebern und müssen nachträglich erworben – sprich: bezahlt – werden. Das soll sich laut Gesetzentwurf zum „2. Korb“ gründlich ändern. In Zukunft soll es erlaubt sein, Urhebern auch Rechte für unbekannte Nutzungsarten „abzukaufen“; das wird natürlich sofort in die Verträge übernommen und so den Urhebern, die zumeist praktisch keinen Verhandlungsspielraum haben, aufgedrückt. Es soll aber noch schlimmer kommen: Die Rechte für früher unbekannte Nutzungsarten würden nach dem Entwurf rückwirkend bis 1966 den Urhebern entzogen und den Verwerterunternehmen, mit denen sie Verträge über die bekannten Nutzungsarten abgeschlossen haben, zugewiesen. Es ist zu befürchten, dass dies entschädigungslos geschieht, weil absehbar weder das im Entwurf vorgesehene Widerspruchsrecht greifen, noch der besondere Vergütungsanspruch durchsetzbar sein wird.</p>
<p>
                              <strong>Vergütung hat sich auskopiert</strong>
                            </p>
<p>Auch die Einnahmen der Urheber und ausübenden Künstler sollen gekappt werden: „Eine deutliche Begrenzung der Vergütungsbeträge“ ist – auch wenn die Justizministerin anderes behauptet – ausdrücklich Ziel des Entwurfs. Es geht um die Vergütung für Privatkopien, die mit dem Kaufpreis von Geräten (z.B. Fotokopierer) oder Leermedien (z.B. DVD-Rohlinge) erhoben wird. Die bisher in einer Anlage zum Gesetz festgeschriebenen Vergütungen sollen künftig zwischen Geräteindustrie und den Urhebern – vertreten durch ihre Verwertungsgesellschaften – ausgehandelt werden. Eigentlich eine gute Idee, um zu vermeiden, dass – wie geschehen – durch Untätigkeit des Gesetzgebers die Vergütungen über mehr als zwanzig Jahre hinweg vom Kaufkraftverlust entwertet werden. Allerdings hat die Justizministerin etwas eigenwillige Vorstellungen von einem „angemessenen Ausgleich zwischen den Interessen aller Beteiligten“. Die Urheberseite soll nämlich nicht frei verhandeln dürfen und auf keinen Fall zu viel bekommen: Höchstens fünf Prozent vom Gerätepreis darf die Vergütung für alle mit dem Gerät (z.B. DVD-Brenner, MP3-Player, Festplattenrekorder) hergestellten Kopien urheberrechtlich geschützter Vorlagen (Filme, Musik, Bilder, Texte) betragen. Höchstens! Für Geräte, die auch für andere Zwecke eingesetzt werden können (z.B. Drucker für die Ausgabe von Briefen), muss nach den Vorstellungen der Ministerin die Vergütung noch niedriger liegen.</p>
<p>Damit zwingt der Entwurf die Urheberseite, die Vergütungen buchstäblich in den Keller zu verhandeln. Die Preise für kopiertaugliche Geräte wie Scanner, Brenner, PCs befinden sich seit Jahren im Sturzflug. Außerdem werden einige Geräte (z.B. Kopierer, Drucker) ganz offenkundig zu Schnäppchenpreisen angeboten, weil die Hersteller erst mit den – bisher nicht vergütungspflichtigen – Verbrauchsmaterialen (Toner, Tinte) Reibach machen, indem sie dafür mitunter mehr verlangen als für komplette Drucker.</p>
<p>Von einer Mindestvergütung für die Millionen kopierter Werke und Produktionen findet sich nichts im Entwurf. Diese Pläne der Bundesregierung schwächen das kreative Potenzial in Deutschland rechtlich und wirtschaftlich.<br />
                            <br />Mittlerweile haben im Rechtsausschuss des Bundestags drei Anhörungen zu diesem Entwurf stattgefunden. Die Fragen der Abgeordneten an die Sachverständigen lassen hoffen, dass das Parlament den Angriff auf die Rechte der Kreativen mit der gebotenen Kritik betrachtet.</p>
]]></content:encoded>
					
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			</item>
		<item>
		<title>Wer hat (Nutzungs-)Recht? Der Kampf um das geistige Kapital</title>
		<link>https://www.politik-digital.de/news/netzrecht-urh3-shtml-3119/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[dschmidtke]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 08 Jan 2003 23:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[USA]]></category>
		<category><![CDATA[Nutzungsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Copyright]]></category>
		<category><![CDATA[Medienindustrie]]></category>
		<category><![CDATA[Musterprozeß]]></category>
		<category><![CDATA[Verlag]]></category>
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					<description><![CDATA[Urheberrecht unter den neuen Medienbedingungen. Wie das Copyright in die digitale Gegenwart ankommt, wer David und wer Goliath ist und über den Streit um digitale Pressespiegel berichtet der folgende Artikel.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Urheberrecht unter den neuen Medienbedingungen. Wie das Copyright in die digitale Gegenwart ankommt, wer David und wer Goliath ist und über den Streit um digitale Pressespiegel berichtet der folgende Artikel.<!--break--></p>
<p>Am 25. Juni 2001 ereignete sich vor den Schranken des Obersten Gerichtes der Vereinigten Staaten von Amerika die moderne Variante des biblischen Duells David gegen Goliath. Sechs freie Journalisten hatten es gewagt, die ehrwürdige New York Times und mit ihr weitere Medienhäuser zu verklagen. Acht Jahre dauerte der Rechtsstreit. Der<br />
                  <a href="http://www.supremecourt.us.gov/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Supreme Court</a> gab schließlich &#8211; trotz massiven Lobbyings von Seiten der Industrie &#8211; den Autoren mit 7:2 Stimmen<br />
                  <a href="http://www.supremecourtus.gov/opinions/00pdf/00-201.pdf" target="_blank" rel="noopener noreferrer">in einer sogenannten<br />
                  <em>Slip Opinion</em> Recht</a>: Verlage dürfen nicht ohne Zustimmung der Autoren gedruckte Artikel auf CDs brennen und in kommerziellen Datenbanken weiter vermarkten. Das Copyright war in der digitalen Gegenwart angekommen.<br />
                  <br />Die Lage auf dem Mediensektor gleicht einem Schlachtengemälde aus dem 18. Jahrhundert: Während im Vordergrund noch die Trümmer der New Economy rauchen und die Medien nach den Rekordumsätzen der rauschhaften Millenniumsfeier laut<br />
                  <a href="http://www.asv.de">Springer</a>-Chef Matthias Döpfner die<br />
                  <em>&#8220;tiefste Krise seit dem zweiten Weltkrieg&#8221;</em> erleben, werden dahinter, weitgehend den Blicken des geneigten Publikums verborgen, längst die Claims für die Zukunft abgesteckt. Statt großer Zukunftsentwürfe, wie sie Mitte der Neunziger Jahre der Durchbruch des Internets produzierte, regiert nun Besitzstandswahrung. Der Kampf der Musik- und neuerdings auch Filmindustrie gegen digitale Kopien und Internet-Tauschbörsen ist nur das augenfälligste Beispiel.</p>
<p>                  <strong>Immaterielles Kapital</strong><br />
                  <br />Vor der Industrialisierung entschied das Eigentum an Grund und Boden über den Kapitalfluss. Später waren es die Produktionsmittel. Glaubt man den Propagandisten der Informationsgesellschaft, so wird das 21. Jahrhundert im Zeichen eines gänzlich immateriellen Gutes stehen: Lizenzen und Verwertungsrechten für geistiges Eigentum. So rät die im April 2002 publizierte<br />
                  <em>&#8220;Medien-Studie 2006&#8221;</em> von<br />
                  <a href="http://www.mercermc.de/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Mercer Management Consulting</a> und<br />
                  <a href="http://www.hypovereinsbank.de/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">HypoVereinsbank</a> der Medienindustrie,<br />
                  <em>&#8220;nicht nur ihr Kerngeschäft auf eine profitable und kosteneffiziente Basis zu stellen, sondern auch zusätzliche Umsatzquellen zu erschließen sowie innovative Geschäftsmodelle zu entwickeln&#8221;</em>.<br />
                  <br />Unter Innovation verstehen die Berater dabei weniger die Schöpfung als vielmehr das Recycling von Content über mehrere Kanäle und Medien hinweg:<br />
                  <em>&#8220;Im Zeitungssektor können Verleger den Wert der eigenen Marke mit zusätzlichen Produkten verstärkt ausschöpfen oder Inhalte mehrfach verwerten &#8230; Buchverlage können Boden gutmachen, indem sie erfolgreiche Buchinhalte über verschiedene Medienplattformen wie Film, Fernsehen oder Internet vertreiben&#8221;</em>, heißt es in der<br />
                  <a href="http://www.mercermc.de/plain.php3?content=content/pressemeldungen/index&amp;id=32&amp;navlink=100" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Kurzfassung der Studie</a>. Die Gewichte sollen sich also verlagern: Natürlich müssen auch weiter Kino-Drehbücher verfasst, Pop-Songs komponiert und Zeitungsartikel geschrieben werden &#8211; entscheidend aber ist, wie sie im Bouquet der Medien und Nutzungsarten x-fach verwertet werden.</p>
<p>                  <strong>Gesetze hinken Technolgie hinterher</strong><br />
                  <br />Dafür braucht man die Rechte. Je günstiger diese erworben werden können, je vielfältiger sie verwertbar sind, umso mehr Geld wird in die Kassen gespült. Das klingt in der Theorie simpel, erweist sich aber in der (juristischen) Praxis als äußerst heikel. Denn die Gesetzgebung hinkt der Medientechnologie hinterher. So hat die Bundesregierung trotz Fristsetzung durch die EU &#8211; die europäische Richtlinie<br />
                  <a href="http://europa.eu.int/comm/internal_market/en/intprop/news/com29de.pdf" target="_blank" rel="noopener noreferrer">zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft</a> hätte eigentlich bis Ende 2002 umgesetzt werden müssen &#8211; eine den neuen Medienbedingungen entsprechende Novellierung des Urheberrechts immer noch nicht zustande gebracht. Selbst Microsoft ist da mit seinen Updates und Bugfixes schneller.<br />
                  <br />Das gesetzliche Vakuum, das auf diese Weise entsteht, haben die Medienkonzerne durchaus zu ihren Gunsten zu nutzen gewusst und dabei auch die Gefahr langwieriger, somit aber für die Gegenseite kaum erschwinglicher gerichtlicher Auseinandersetzungen in Kauf genommen. Das gilt nicht nur für New York, sondern auch für Karlsruhe, wo der<br />
                  <a href="http://www.bundesgerichtshof.de/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Bundesgerichtshof</a> den<br />
                  <a href="http://www.spiegel.de/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Spiegel</a> am 5. Juli 2001 dazu verurteilte, freie Fotografen nachträglich für die Nutzung ihrer Fotos auf Jahrgangs-CD-ROMs von 1989 bis 1993 zu bezahlen.</p>
<p>                  <strong>Fotografen als Vorkämpfer</strong><br />
                  <br />Nach dem<br />
                  <a href="http://www.netlaw.de/urteile/bgh_12.htm" target="_blank" rel="noopener noreferrer">BGH-Entscheid</a> steht fest, dass Archiv-CDs eine eigenständige Nutzungsart darstellen, die der Zustimmung der Autoren und der Honorierung bedarf. Ein ähnliches Urteil in zweiter Instanz, erwirkt gegen den Berliner<br />
                  <a href="http://www.tagesspiegel.de/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Tagesspiegel</a>, existiert auch für die Nutzung auf Websites. Weshalb die Verlage inzwischen dazu übergegangen sind, sich von freien Autoren in AGBs die Verwertungsrechte für alle möglichen Nutzungsarten einräumen zu lassen. Gegenüber ihren festangestellten Redakteuren haben sie dies in der Regel ohnehin schon bei der Einstellung getan.<br />
                  <br />Das ausgerechnet freie Fotografen in Deutschland die Musterprozesse führen, überrascht übrigens nicht. In der Einzelkämpfer-Branche Journalismus sind sie die einzigen, die &#8211; unabhängig von den etablierten und ihrer Natur nach stärker an die fest angestellten Arbeitnehmer gebundenen Berufsverbänden &#8211; eine eigene Interessensvertretung zustande gebracht haben:<br />
                  <a href="http://www.freelens.de/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">FreeLens</a> war der Hauptkläger im durch alle Instanzen gezogenen Rechtsstreit gegen den Spiegel.<br />
                  <br />Der Pressespiegel-Fall Während die Urheberrechtsnovelle in erster Linie das Feld der digitalen Kopie zu beackern sucht, fiel ein anderes Thema im Entwurf unter den Tisch: die Verbreitung elektronischer Pressespiegel. Solche Pressespiegel dürfen zwar &#8211; vom sogenannten Pressespiegelprivileg gesetzlich gedeckt &#8211; auf althergebrachte Weise mit Schere und Klebstoff montiert werden, wofür eine pauschale Abgabe an die<br />
                  <a href="http://www.vg-wort.de/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">VG (Verwertungsgesellschaft) Wort</a> anfällt, die das Geld wiederum unter den Autoren verteilt.<br />
                  <br />Doch geht die zeitgemäße papierlose Verbreitung über den Horizont des Gesetzgebers, obwohl &#8211; wie der als unorthodoxer Kritiker des Urheberrechtsentwurfs profilierte Münsteraner Professor<br />
                  <a href="http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/mitarbeiter/hoeren.htm" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Thomas Hoeren</a> auf einer Berliner Konferenz<br />
                  <a href="http://www.heise.de/newsticker/result.xhtml?url=/newsticker/data/jk-26.04.02-010/default.shtml&amp;words=Thomas%20Hoeren" target="_blank" rel="noopener noreferrer">vermutete</a> &#8211; inzwischen jedes Unternehmen, ja selbst der Bundesgerichtshof, damit arbeite.</p>
<p>                  <strong>&#8220;Großverlage wollen alleine kassieren&#8221;</strong><br />
                  <br />Hoerens Pointe, dass sich die Verleger, die allein gegen Ausnahmerechte zum Erstellen der E-Presseschnippsel votierten, eigentlich mit der Frage beschäftigen müssten, wie sie den BGH verklagen könnten, trifft indes nicht voll ins Schwarze: Die Verleger haben nämlich auch diese Gesetzeslücke schon selbst genutzt, um eine eigene Lizenzierungsfirma, die seit April 2001 arbeitende<br />
                  <a href="http://www.presse-monitor.de/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Presse-Monitor Deutschland GmbH</a>, zu gründen, während sie der VG Wort als angestammter Verwertungsgesellschaft in mehreren Gerichtsurteilen die Erstellung elektronischer Pressespiegel untersagen ließen. Wohl nicht zu Unrecht<br />
                  <a href="http://www.igmedien.de/publikationen/m/2001/05/autoren_werden.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">echauffierte sich die Gewerkschaftszeitschrift M</a> damals, dass die &#8220;Großverlage alleine kassieren&#8221; wollten, &#8220;ohne die Urheber an den Erlösen zu beteiligen.&#8221;</p>
<p>Allerdings &#8211; und nun kommt die echte Pointe &#8211; hat der von Informationsrechtler Hoeren &#8220;geoutete&#8221; Bundesgerichtshof inzwischen der VG Wort erlaubt, selber elektronische Pressespiegel zu lizenzieren. In dem Urteil vom 11. Juli 2002<br />
                  <a href="http://www.bundesgerichtshof.de/PressemitteilungenBGH/PM2002/PM_076_2002.htm" target="_blank" rel="noopener noreferrer">befanden die Richter grundsätzlich</a>, dass sich ein elektronischer Pressespiegel nicht wesentlich von einem Pressespiegel in Papierform unterscheide. Womit ein veraltetes Gesetz anstandslos und höchstrichterlich in die neue Medienwelt überführt worden wäre.</p>
<p>Mit freundlicher Genehmigung der<br />
                  <a href="http://www.netzpresse.de" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Netzpresse</a></p>
<table cellpadding="2" width="146" border="0">
<tbody>
<tr>
<td bgcolor="#FFCC33">
<div class="tidy-2">Erschienen am 09.01.2003</div>
</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>
                    
                  </p>
<p>                  <!-- Content Ende --></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Thank you for the music? Das Urheberrecht und das Internet</title>
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		<dc:creator><![CDATA[lnovy]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 31 Dec 1969 23:00:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<span style="font-family: Arial,Helvetica,sans-serif"><span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica">
<b>Am Anfang war das Chaos. Das Internet entstand als unhierarchischer Raum, der sich dem
Zugriff von Regierungen und Behörden weitgehend entzog. Heute ist Deutschland &#34;drin&#34; und der
Mythos dahin. Deutlich wird dieser Wandel von der anarchisch strukturierten Spielwiese zum Raum
mit Regulierungsbedarf auch in der Diskussion um das Urheberrecht.</b></span></span>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><span style="font-family: Arial,Helvetica,sans-serif"><span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica"><br />
<b>Am Anfang war das Chaos. Das Internet entstand als unhierarchischer Raum, der sich dem<br />
Zugriff von Regierungen und Behörden weitgehend entzog. Heute ist Deutschland &quot;drin&quot; und der<br />
Mythos dahin. Deutlich wird dieser Wandel von der anarchisch strukturierten Spielwiese zum Raum<br />
mit Regulierungsbedarf auch in der Diskussion um das Urheberrecht.</b></span></span><!--break--></p>
<p>
<span style="font-family: Arial,Helvetica,sans-serif"><span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica">Im Internet, wo jede Eingabe beziehungsweise Digitalisierung urheberrechtlich geschützter<br />
Werke wie Artikel, Bilder oder Musikstücke eine Vervielfältigung darstellt, sind die<br />
Urheber-rechte bislang nur schwer oder gar nicht zu schützen.<br />
</span></span>
</p>
<p>
<span style="font-family: Arial,Helvetica,sans-serif"><span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica"><b>Copy kills content?</b><br />
</span></span>
</p>
<p>
<span style="font-family: Arial,Helvetica,sans-serif"><span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica">Diesem Problem nahmen sich am 30. November 30 prominente Journalisten an. In einem an Kanzler<br />
Schröder gerichteten Appell artikulierten sie die Sorge ihrer zumeist weit weniger<br />
prominenten Kollegen und machten sich für einen besseren Schutz der Urheberrechte im<br />
Online-Zeitalter stark. Die Unterzeichnenden, darunter Ulrich Wickert, Erich Böhme und<br />
Sandra Maischberger, plädieren für einen gesetzlichen Anspruch auf Zahlung einer<br />
&quot;angemessenen Vergütung&quot; für jeden Fall der Nutzung von geistigem Eigentum, da<br />
speziell in den Verträgen der freiberuflich Tätigen sehr häufig die Rechte<br />
für online- und Internetnutzung nicht garantiert seien. Mit dieser Initiative rissen sie<br />
eine Problematik an, derer sich Content-Produzenten, Nutzer und Politik erst langsam<br />
bewußt werden. Letztere steht nach der Diskussion um die Erhebung von<br />
Rundfunkgebühren auf Computer erneut vor der Frage des adäquaten Umgangs mit den<br />
neuen Medien.<br />
</span></span>
</p>
<p>
<span style="font-family: Arial,Helvetica,sans-serif"><span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica">Fest steht: Geistiges Kapital sind in der neuen Ökonomie die Gegenstände von Wert. Sie<br />
sind Triebfeder des Internets und zugleich Objekt der Begierde. Somit ist der Schutz<br />
intellektuellen Eigentums zum einen essentiell für die kreativ Tätigen, deren<br />
Einkommen schon jetzt in drastischem Missverhältnis zu ihrer volkswirtschaftlichen<br />
Bedeutung steht. Zum anderen steht mit dieser Problematik auch die Entwicklung des Internets<br />
insgesamt auf dem Spiel.<br />
</span></span>
</p>
<p>
<span style="font-family: Arial,Helvetica,sans-serif"><span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica"><b>Die lex Abba</b><br />
</span></span>
</p>
<p>
<span style="font-family: Arial,Helvetica,sans-serif"><span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica">Dem geltenden Urheberrecht gemäß obliegen die Vervielfältigungsrechte immer<br />
dem Urheber oder der jeweiligen Verwertungsgesellschaft. Übertragbar sind nicht die<br />
Urheberrechte, sondern nur die Nutzungsrechte. Genau darum geht es beim immateriellen<br />
(kostenpflichtigen) Vertrieb von Musik, Filmen und Texten über das Internet: Für<br />
eine bestimmte Summe wird Nutzern das Recht eingeräumt, die Werke aus dem Internet zu<br />
laden. Das Prinzip des Urheberrechts ist das Bezahlen. Bezahlen, diese Erfahrung machen zur<br />
Zeit neben <a href="http://www.stephenking.com/" target="_new" rel="noopener noreferrer"> Stephen King </a>viele Anbieter<br />
von Inhalten im Netz, bezahlen steht den Nutzungsgewohnheiten im Netz diametral entgegen.<br />
</span></span>
</p>
<p>
<span style="font-family: Arial,Helvetica,sans-serif"><span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica">Grenzenlos, schrankenlos, kostenlos &#8211; das entspricht schon eher der Philosophie des Internets.<br />
Spätestens seit der Diskussion um den kostenlosen Austausch von Musik im Internet, die<br />
mit der Bekanntgabe der &quot;strategischen Kooperation&quot; zwischen Bertelsmann und der<br />
Internet-Musiktauschbörse <a href="http://www.napster.com/" target="_new" rel="noopener noreferrer"> Napster </a>ihren<br />
Höhepunkt erreichte, dreht sich in der Urheberrechtsfrage alles um die Verbreitung von<br />
Musik über das Internet. Und darum, dass Nutzer der Musiktauschbörsen auch in<br />
Zukunft lieber nach der &quot;lex Abba&quot; verfahren und es bei einem freundlichen &quot;Thank you for the<br />
music, the joy you´ve given&quot; bewenden lassen, statt für die Nutzungsrechte zu zahlen.<br />
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<span style="font-family: Arial,Helvetica,sans-serif"><span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica"><b>Der Feind im Haus</b><br />
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<span style="font-family: Arial,Helvetica,sans-serif"><span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica">Egal, ob man den Prognosen über die rasante Entwicklung des Online-Markts für Musik<br />
nun Glauben schenkt: Innovationsschübe wie das von Napster genutzte<br />
&quot;Peer-to-Peer&quot;-Verfahren &#8211; also der direkten Austausch zwischen verschiedenen Nutzern ohne<br />
zentralen Rechner &#8211; haben fundamentale Auswirkungen auf die Musikbranche, verändern<br />
Aufgaben und Mechanismen in der musikalischen Wertschöpfungskette. Wohlwissend, dass<br />
dies ihre Vertriebsorganisation und damit ihr gesamtes Marketingkonzept auf den Kopf stellen<br />
würde, beschwerte sich praktisch die gesamte Plattenindustrie darüber, dass die<br />
&quot;Musikpiraten&quot; von Napster und Co. ihr durch<br />
den unerlaubten Vertrieb von Musik über das Internet Schaden zugefügt hätten.<br />
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<span style="font-family: Arial,Helvetica,sans-serif"><span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica"> Die Anfang November ergangenen Ankündigung des ambitionierten Medienmultis<br />
<a href="http://www.bertelsmann.de/" target="_new" rel="noopener noreferrer"> Bertelsmann</a>, künftig<br />
gemeinsam mit Napster eine kostenpflichtige Musik-Seite zu betreiben,<br />
steht für einen radikalen Wandel im Verhältnisses von Musikindustrie<br />
und Internet. Bertelsmann hat sich der Realität gestellt und sich<br />
dafür entschieden, wenn man den Gegner doch nicht besiegen kann,<br />
ihn wenigstens zu domestizieren. Was bleibt ist eine grundsätzliche<br />
Frage, für die das von der Plattenindustrie mit Prozessen überzogene<br />
Unternehmen Napster mit seinem von über 40 Millionen Netizens genutzten<br />
Angebot nur der Ausdruck war. Es geht darum, wie urheberrechtlich geschützte<br />
Werke vor unerlaubter Vervielfältigung geschützt werden können.<br />
Denn die Problematik trifft die Phonoindustrie nicht allein &#8211; File-Sharing<br />
beschränkt sich nicht auf Musikinhalte. Neue Komprimierungstechniken<br />
vorausgesetzt, kann jeder Inhalt, jede Idee kopiert werden. Langfristig<br />
lassen sich mittels Napster auch Filme oder E-Books über das Internet<br />
vertreiben. Ganze Branchen fürchten um ihre Existenz aufgrund der<br />
Aushöhlung der Urheberrechte. Das ist nicht zum ersten Mal so&#8230;<br />
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