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	<title>personenbezogene Daten &#8211; politik-digital</title>
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	<title>personenbezogene Daten &#8211; politik-digital</title>
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	<item>
		<title>Der Verlust des Privaten in aller Öffentlichkeit</title>
		<link>https://www.politik-digital.de/buecherreport/der_verlust_des_privaten_in_aller_oeffentlichkeit-57/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Redaktion politik-digital.de]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 29 Jun 2007 07:43:27 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bücherreport]]></category>
		<category><![CDATA[Wissensgesellschaft]]></category>
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					<description><![CDATA[<p class="fett"><font size="2">(Buchbesprechung 12.Oktober 2006) Mit        dem gesellschaftlichen Wandel von der Industrie- zur Wissensgesellschaft        unterliegt auch das Konzept des Privaten einem Bedeutungswandel.        Michael Nagenborg, Autor des Buches &#8222;Das Private unter den        Rahmenbedingungen der Informations- und Kommunikationstechnologie&#8220;,        beschreibt diesen Wandel und liefert damit einen Beitrag zum ethischen        Umgang mit Information.</font>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p class="fett"><span style="font-size: x-small;">(Buchbesprechung 12.Oktober 2006) Mit dem gesellschaftlichen Wandel von der Industrie- zur Wissensgesellschaft unterliegt auch das Konzept des Privaten einem Bedeutungswandel. Michael Nagenborg, Autor des Buches „Das Private unter den Rahmenbedingungen der Informations- und Kommunikationstechnologie“, beschreibt diesen Wandel und liefert damit einen Beitrag zum ethischen Umgang mit Information.</span><!--break--></p>
<p class="normal">Spätestens seit der Verhaftung des mutmaßlichen Bahn-Bombers durch mittelbare Zuhilfenahme von Bildern einer Überwachungskamera gilt in der Öffentlichkeit die Ausweitung der Videoüberwachung als <a href="http://www.dstgb.de/_scripts/highlight.pl?url=http%3a%2f%2fwww%2edstgb%2ede%3a80%2findex_inhalt%2fhomepage%2fpressemeldungen%2finhalt%2fdstgb_fuer_ausweitung_der_videoueberwachung_landsberg_buergerschutz_wichtiger_als_uebertriebener_datenschutz%2findex%2ehtml%3fWebBugWindowId%3d%26WebBugUserId%3det4gr12o_2haj3eswakwp5lxrtp11exb&amp;style=background-color:yellow;&amp;keyword=Video%FCberwachung&amp;timestamp=1160495134" target="_blank" rel="noopener noreferrer">ausgemachte Sache</a>. <a href="http://www.emr-sb.de/news/band26.pdf#search=%22%22Sicherheit%20f%C3%BCr%20Freiheit%22%22" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Sicherheit für Freiheit</a> ist die Parole der Stunde. Gleichzeitig sollen die Befugnisse des Staates, Daten über und von seinen Bürger zu sammeln und auszuwerten, weiter ausgeweitet werden. Bestes Beispiel ist hierbei der Gesetzesentwurf für die geplante <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Anti-Terror_Datei" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Anti-Terror-Datei</a>.</p>
<p class="normal">Mit dem Feldversuch der biometrischen Gesichtserkennung am Mainzer Hauptbahnhof, der Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten, dem möglichen Verwenden des Autobahn-Maut-Systems zur Überwachung des Verkehrs und des gerade im Landtag von NRW diskutierten Gesetzesentwurfes über die Befugnisse des Landesverfassungsschutzes, in Zukunft die privaten Rechner der Bürger ausspionieren zu dürfen, ergibt sich eine Überwachungsdichte, die dem Einzelnen ein ganz neues Verständnis von Privatheit abverlangt.</p>
<p>Die Abschaffung des Privaten scheint zügig voranzuschreiten. Gleichzeitig verändert das Auftreten von privaten Investoren den öffentlichen Raum. Wie das Private zum Gegenstand des Öffentlichen wird, so wird das Öffentliche allmählich zum Privaten.<br />
Das Buch von Michael Nagenborg könnte darum aktueller nicht sein. Unter dem etwas sperrigen Titel verbirgt sich eine grundlegende Arbeit, die Frage nach dem Wesenhaften des Privaten und dem Wandel, dem es seit der digitalen Revolution unterworfen ist, nachgeht.<br />
Dass es sich beim vorliegenden Buch ursprünglich um eine Dissertation handelt, wird schnell deutlich. Es geht Nagenborg nicht allein darum einen (informationsethischen) Beitrag zur aktuellen Debatte über die Folgen der neuen IuK-Technologien für die Gesellschaft zu leisten, sondern auch darum, die Grundbegriffe dieser Diskussion &#8211; Privatheit und Öffentlichkeit &#8211; auf ein neues Fundament zu stellen.<br />
Wer bereits vom kleinteiligen Inhaltsverzeichnis, einer ausführlichen Einleitung und den Respekt einflößenden Namen derjenigen Autoren an denen sich Nagenborg abarbeitet zurückschreckt, der kann die ersten Kapitel gelassen überblättern. Für eine grobes Verständnis der Problematik reicht die Lektüre der Kapitel F (Neo-klassische Privatheitsauffassung), G (Verlusterfahrung des Privaten) und I (Konsens und Privatheit) aus. Hier entwirft Nagenborg seine Theorie der neo-klassischen Privatheitsauffassung, stellt sie in einen gesellschaftlichen Zusammenhang und zeigt, dass sich die Diskussion um das Private nicht auf die informationelle Dimension des Privaten beschränken lässt.<br />
Die Zielgruppe ist klar umrissen: Philosophen, Wissenschaftler und Studenten. Kurz all diejenigen, die sich beruflich mit dieser Materie befassen. Nagenborg versteht es, die Komplexität einer Grundlegung des Privaten spannend zu präsentieren und auch einem unbedarften Publikum näher zu bringen. Die kenntnisreiche Diskussion der verschiedenen Autoren ist eine große Hilfe, wenn es gilt, sich eine eigene Meinung zum Nutzen und Sinn moderner Überwachungstechniken zu machen.<br />
Ausgehend von der These, dass das Private durch die zunehmende Verbreitung von IuK-Technologien bedroht sei, stellt Nagenborg die Frage, ob dieser Verlust auf die informationelle Dimension des Privaten beschränkt bleibt oder ob sie alle gesellschaftlichen Bereiche umfasst.<br />
Dazu blickt er vor allem auf wissensbasierende Entscheidungsprozesse und Urteile, die allem gesellschaftlichen Handeln zu Grunde liegen. Er fordert daher: „private Informationen [sollten] in bestimmten Entscheidungsprozessen keine Rolle spielen und insofern [sollte] die Achtung des Privaten auch dazu dienen, die Gleichheit zwischen Bürgern eines Staates herzustellen.“ Und meint damit, dass Unterschiede in der Informationsversorgung nicht zu gesellschaftlichen Ungleichheiten wie beispielsweise Herrschaftswissen führen dürfen.<br />
Beachtet man hierzu den liberalen Ansatz, in dem Nagenborg seine Theorie verortet, stellt man schnell fest, dass es ihm um mehr geht als die üblichen Warnungen, vor dem selbst verschuldeten Verlust der Privatsphäre, etwa durch Datenverkauf durch Payback-Systeme oder Preisausschreiben. Indem es Nagenborg gelingt, den Verlust des Privaten über die informationale Dimension hinaus zu zeigen, verdeutlicht er auch die fundamentale Konsequenzen für das politische System. In der liberalen Theorie, zeigt Nagenborg, bildet die Privatsphäre der Bürger die Legitimationsgrundlage von Staat und Gesellschaft. Um diese gesellschaftliche Bedrohung durch die IuK-Technologien zu zeigen, weist er zunächst den „normativen Charakter des Privaten“ nach. Nagenborg begreift so das Private als „konventionell, d.h. sein Vorhandensein und seine Ausgestaltung hängen von den geteilten Überzeugungen einer Gesellschaft ab.“ Damit erteilt er gleichzeitig Ansätzen die das Private zur Privatsache und damit zu einer individuellen Entscheidung erklären, eine klare Absage. Unter dies Ansätze, die Nagenborg irritierender Weise „Konsensmodelle des Privaten“ nennt, diskutiert er etwa Rainer Kuhlens „Die Konsequenzen von Informationsassistenten“ oder Lawrence Lessigs Ansatz „Privacy as Property“.<br />
Indem Nagenborg das Private als den, die Gesellschaft konstituierenden Raum beschreibt und gleichzeitig dessen Ausgestaltung der Gesellschaft überlässt, macht er deutlich, dass das Private notwendigerweise Veränderungen unterworfen ist. Privatheit und Öffentlichkeit beeinflussen sich wechselseitig. Dass diese Wechselwirkung negative Folgen für das Private hat, verdeutlicht Nagenborgim Kapitel „Privatheit unter den Rahmenbedingungen der IuK-Technologien“ : „Pessimistisch könnte man von einem sich über Generationen erstreckenden langsamen Verlust der Privatheit sprechen, von einer langsamen Anpassung der Vorstellung des Privaten an die gegebenen Rahmenbedingungen“.<br />
Die Konsequenzen dieser „neuen Vorstellung des Privaten“ macht Nagenborg am Beispiel der „<a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Panoptismus" target="_blank" rel="noopener noreferrer">panoptischen Gesellschaft</a>“ Foucaults [http://de.wikipedia.org/wiki/Panoptismus] deutlich: eine Gesellschaft der totalen Überwachung. Schließlich diskutiert Nagenborg auf Grundlage seiner Privatheitsauffassung die Frage der informationellen Gerechtigkeit.<br />
Hier erweist sich Nagenborgs „Kultur des Privaten“, einer Position, die das Private zur Privatsache erklärt, in dieser Hinsicht als überlegen. Da diese die Veränderungen, die IuK-Technologien mit sich bringen diskutieren und in Hinblick auf die Legitimation von Gesellschaft und Staat hinterfragen kann. Ein Konsensauffassung des Privaten verhindert eine solche Diskussion, da sie das Private ja gerade zur Privatangelegenheit erklärt.<br />
Im reflexiven Charakter liegen schließlich die Stärken des Nageborgschen Ansatzes. Problematisch ist jedoch der pragmatische Charakter seiner Theorie. Indem er dem Privaten zwar den Wert eines Bollwerks gegen Totalitarismus und den Rang eines Gralshüters der liberalen freiheitlichen Gesellschaft beimisst, stellt er sich klar gegen jede Tendenz, das Private zu beschneiden und warnt ausdrücklich vor den Folgen der informationellen Revolution. Gleichzeitig ordnet er bestehenden Verständnissen des Privaten keinen absoluten Wert bei, sondern betont deren normativen Charakter. Damit setzt er das Private bewusst der Gefahr des Relativismus aus, und nimmt in Kauf, dass dies im Zweifel für mehr Wohlstand, Bequemlichkeit oder Sicherheit geopfert wird. Mit allen damit verbundenen Gefahren für eine liberale Gesellschaft.<br />
Dieses Problem ist Nagenborg durchaus bewusst.Jedoch kann seine Arbeit nur die Probleme und die Folgen eines Verlustes des Privaten aufzeigen. Eine mutige Vision, wie man diesem Dilemma entkommen könnte, wäre als Ergänzung zu dieser Arbeit wünschenswert. Denn wenn es so ist, dass sich die Gesellschaft mit dem Verlust des Privaten gerade um einen Grundpfeiler ihres Gemeinwesens bringt, sollte man ihr dann nicht in den Arm fallen?<br />
<strong>Michael Nagenborg ist wissenschaftlicher Mitarbeiter der Arbeitsgruppe, die im Rahmen des europäischen Forschungsprojekts &#8220;<a href="http://www.cibernetica.unina.it/ETHICBOTS/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Ethicbots</a> &#8211; Emerging Technoethics of Human Interaction with Communication, Bionic and Robotic Systems“ an der Hochschule für Medien in Stuttgart arbeitet und Lehrbeauftragter am Institut für Philosophie in Karlsruhe.</strong><br />
&nbsp;</p>
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		<title>Der Verlust des Privaten in aller Öffentlichkeit</title>
		<link>https://www.politik-digital.de/news/der-verlust-des-privaten-in-aller-oeffentlichkeit-3650/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 11 Oct 2006 23:00:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[(Buchbesprechung 12.Oktober 2006) Mit dem gesellschaftlichen Wandel von der Industrie- zur Wissensgesellschaft unterliegt auch das Konzept des Privaten einem Bedeutungswandel. Michael Nagenborg, Autor des Buches „Das Private unter den Rahmenbedingungen der Informations- und Kommunikationstechnologie“, beschreibt diesen Wandel und liefert damit einen Beitrag zum ethischen Umgang mit Information.
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										<content:encoded><![CDATA[<p>(Buchbesprechung 12.Oktober 2006) Mit dem gesellschaftlichen Wandel von der Industrie- zur Wissensgesellschaft unterliegt auch das Konzept des Privaten einem Bedeutungswandel. Michael Nagenborg, Autor des Buches „Das Private unter den Rahmenbedingungen der Informations- und Kommunikationstechnologie“, beschreibt diesen Wandel und liefert damit einen Beitrag zum ethischen Umgang mit Information.<br />
<!--break--></p>
<p>
Spätestens seit der Verhaftung des mutmaßlichen Bahn-Bombers durch mittelbare Zuhilfenahme von Bildern einer Überwachungskamera gilt in der Öffentlichkeit die Ausweitung der Videoüberwachung als ausgemachte Sache. Sicherheit für Freiheit ist die Parole der Stunde. Gleichzeitig sollen die Befugnisse des Staates, Daten über und von seinen Bürger zu sammeln und auszuwerten, weiter ausgeweitet werden. Bestes Beispiel ist hierbei der Gesetzesentwurf für die geplante Anti-Terror-Datei. Mit dem Feldversuch der biometrischen Gesichtserkennung am Mainzer Hauptbahnhof, der Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten, dem möglichen Verwenden des Autobahn-Maut-Systems zur Überwachung des Verkehrs und des gerade im Landtag von NRW diskutierten Gesetzesentwurfes über die Befugnisse des Landesverfassungsschutzes, in Zukunft die privaten Rechner der Bürger ausspionieren zu dürfen, ergibt sich eine Überwachungsdichte, die dem Einzelnen ein ganz neues Verständnis von Privatheit abverlangt.
</p>
<p>
Die Abschaffung des Privaten scheint zügig voranzuschreiten. Gleichzeitig verändert das Auftreten von privaten Investoren den öffentlichen Raum. Wie das Private zum Gegenstand des Öffentlichen wird, so wird das Öffentliche allmählich zum Privaten. Das Buch von Michael Nagenborg könnte darum aktueller nicht sein. Unter dem etwas sperrigen Titel verbirgt sich eine grundlegende Arbeit, die Frage nach dem Wesenhaften des Privaten und dem Wandel, dem es seit der digitalen Revolution unterworfen ist, nachgeht. Dass es sich beim vorliegenden Buch ursprünglich um eine Dissertation handelt, wird schnell deutlich. Es geht Nagenborg nicht allein darum einen (informationsethischen) Beitrag zur aktuellen Debatte über die Folgen der neuen IuK-Technologien für die Gesellschaft zu leisten, sondern auch darum, die Grundbegriffe dieser Diskussion &#8211; Privatheit und Öffentlichkeit &#8211;<br />
auf ein neues Fundament zu stellen. Wer bereits vom kleinteiligen Inhaltsverzeichnis, einer ausführlichen Einleitung und den Respekt einflößenden Namen derjenigen Autoren an denen sich Nagenborg abarbeitet zurückschreckt, der kann die ersten Kapitel gelassen überblättern. Für eine grobes Verständnis der Problematik reicht die Lektüre der Kapitel F (Neo-klassische Privatheitsauffassung), G (Verlusterfahrung des Privaten) und I (Konsens und Privatheit) aus. Hier entwirft Nagenborg seine Theorie der neo-klassischen<br />
Privatheitsauffassung, stellt sie in einen gesellschaftlichen Zusammenhang und zeigt, dass sich die Diskussion um das Private nicht auf die informationelle Dimension des Privaten beschränken lässt. Die Zielgruppe ist klar umrissen: Philosophen, Wissenschaftler und Studenten. Kurz all diejenigen, die sich beruflich mit dieser Materie befassen. Nagenborg versteht es, die Komplexität einer Grundlegung des Privaten spannend zu präsentieren und auch einem unbedarften Publikum näher zu bringen. Die kenntnisreiche Diskussion der verschiedenen Autoren ist eine große Hilfe, wenn es gilt, sich eine eigene Meinung zum Nutzen und Sinn moderner Überwachungstechniken zu machen. Ausgehend von der These, dass das Private durch die zunehmende Verbreitung von IuK-Technologien bedroht sei, stellt Nagenborg die Frage, ob dieser Verlust auf die informationelle Dimension des Privaten beschränkt bleibt oder ob sie alle gesellschaftlichen Bereiche umfasst. Dazu blickt er vor allem auf wissensbasierende Entscheidungsprozesse und Urteile, die allem gesellschaftlichen Handeln zu Grunde liegen. Er fordert daher: „private Informationen [sollten] in bestimmten Entscheidungsprozessen keine Rolle spielen und insofern [sollte] die Achtung des Privaten auch dazu dienen, die Gleichheit zwischen Bürgern eines Staates herzustellen.“ Und meint damit, dass Unterschiede in der Informationsversorgung nicht zu gesellschaftlichen Ungleichheiten wie beispielsweise Herrschaftswissen führen dürfen. Beachtet man hierzu den liberalen Ansatz, in dem Nagenborg seine Theorie verortet, stellt man schnell fest, dass es ihm um mehr geht als die üblichen Warnungen, vor dem selbst verschuldeten Verlust der Privatsphäre, etwa durch Datenverkauf durch Payback-Systeme oder<br />
Preisausschreiben. Indem es Nagenborg gelingt, den Verlust des Privaten über die informationale Dimension hinaus zu zeigen, verdeutlicht er auch die fundamentale Konsequenzen für das politische System. In der liberalen Theorie, zeigt Nagenborg, bildet die Privatsphäre der Bürger die Legitimationsgrundlage von Staat und Gesellschaft. Um diese gesellschaftliche Bedrohung durch die IuK-Technologien zu zeigen, weist er zunächst den „normativen Charakter des Privaten“ nach. Nagenborg begreift so das Private als „konventionell, d.h. sein Vorhandensein und seine Ausgestaltung hängen von den geteilten Überzeugungen einer Gesellschaft ab.“ Damit erteilt er gleichzeitig Ansätzen die das<br />
Private zur Privatsache und damit zu einer individuellen Entscheidung erklären, eine klare Absage. Unter dies Ansätze, die Nagenborg irritierender Weise „Konsensmodelle des Privaten“ nennt, diskutiert er etwa Rainer Kuhlens „Die Konsequenzen von Informationsassistenten“ oder Lawrence Lessigs Ansatz „Privacy as Property“. Indem Nagenborg das Private als den, die Gesellschaft konstituierenden Raum beschreibt und gleichzeitig dessen Ausgestaltung der Gesellschaft überlässt, macht er deutlich, dass das Private notwendigerweise Veränderungen unterworfen ist. Privatheit und Öffentlichkeit beeinflussen sich wechselseitig. Dass diese Wechselwirkung negative Folgen für das Private hat, verdeutlicht Nagenborgim Kapitel „Privatheit unter den Rahmenbedingungen der IuK-Technologien“ : „Pessimistisch könnte man von einem sich über Generationen erstreckenden langsamen Verlust der Privatheit sprechen, von einer langsamen Anpassung der Vorstellung des Privaten an die gegebenen Rahmenbedingungen“. Die Konsequenzen dieser „neuen Vorstellung des Privaten“ macht Nagenborg am Beispiel der „panoptischen Gesellschaft“ Foucaults [http://de.wikipedia.org/wiki/Panoptismus] deutlich: eine Gesellschaft der totalen Überwachung. Schließlich diskutiert Nagenborg auf Grundlage seiner Privatheitsauffassung die Frage der informationellen Gerechtigkeit. Hier erweist sich Nagenborgs „Kultur des Privaten“, einer Position, die das Private zur Privatsache erklärt, in dieser Hinsicht als überlegen. Da diese die Veränderungen, die IuK-Technologien mit sich bringen diskutieren und in Hinblick auf die<br />
Legitimation von Gesellschaft und Staat hinterfragen kann. Ein Konsensauffassung des Privaten verhindert eine solche Diskussion, da sie das Private ja gerade zur Privatangelegenheit erklärt. Im reflexiven Charakter liegen schließlich die Stärken des Nageborgschen Ansatzes. Problematisch ist jedoch der pragmatische Charakter seiner Theorie. Indem er dem Privaten zwar den Wert eines Bollwerks gegen Totalitarismus und den Rang eines Gralshüters der liberalen freiheitlichen Gesellschaft beimisst, stellt er sich klar gegen jede Tendenz, das Private zu beschneiden und warnt ausdrücklich vor den Folgen der informationellen Revolution. Gleichzeitig ordnet er bestehenden Verständnissen des Privaten keinen absoluten Wert bei, sondern betont deren normativen Charakter. Damit setzt er das Private bewusst der Gefahr des Relativismus aus, und nimmt in Kauf, dass dies im Zweifel für mehr Wohlstand, Bequemlichkeit oder Sicherheit geopfert wird. Mit allen damit verbundenen Gefahren für eine liberale Gesellschaft. Dieses Problem ist Nagenborg durchaus bewusst.Jedoch kann seine Arbeit nur die Probleme und die Folgen eines Verlustes des Privaten aufzeigen. Eine mutige Vision, wie man diesem Dilemma<br />
entkommen könnte, wäre als Ergänzung zu dieser Arbeit wünschenswert. Denn wenn es so ist, dass sich die Gesellschaft mit dem Verlust des Privaten gerade um einen Grundpfeiler ihres Gemeinwesens bringt, sollte man ihr dann nicht in den Arm fallen?
</p>
<p>
<b>Michael Nagenborg ist wissenschaftlicher Mitarbeiter der Arbeitsgruppe, die im Rahmen des europäischen Forschungsprojekts &quot;Ethicbots &#8211; Emerging Technoethics of Human Interaction with Communication, Bionic and Robotic Systems“ an der Hochschule für Medien in Stuttgart arbeitet und Lehrbeauftragter am Institut für Philosophie in Karlsruhe.</b></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Mit der eGesundheitskarte zum Gläsernen Patienten?</title>
		<link>https://www.politik-digital.de/news/econsumer-verbraucherschutz-jpiegsa_egk051125-shtml-2846/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 01 Dec 2005 23:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
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					<description><![CDATA[Die elektronische Gesundheitskarte kommt. Nur wann? Weil die Selbstverwaltung bislang zu keiner Einigung kam, ermöglichte Ulla Schmidt per Verordnung erste Testreihen. In Österreich häufen sich derweil Pannen und Bedenken.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p class="fett">Die elektronische Gesundheitskarte kommt. Nur wann? Weil die Selbstverwaltung bislang zu keiner Einigung kam, ermöglichte Ulla Schmidt per Verordnung erste Testreihen. In Österreich häufen sich derweil Pannen und Bedenken.</p>
<p><!--break--></p>
<p>Bis Ende 2006 sollen 80 Millionen Krankenversicherte in Deutschland eine elektronische Gesundheitskarte (eGK) erhalten. So will es Ulla Schmidt. Das Projekt ist Teil der Gesundheitsreform und gilt als eines der größten IT-Infrastrukturprogramme hierzulande. Die digitale Vernetzung der rund 270.000 Ärzte, 77.000 Zahnärzte, 2.000 Kranken- häuser, 22.000 Apotheken und über 300 Krankenkassen soll letzt-endlich Einsparungen in Milliardenhöhe bringen. Allein durch das digitale Rezept sollen eine Milliarde Euro jährlich eingespart werden können. Neben dem digitalen Rezept wird die Karte auch ein Foto und den europäischen Krankenversicherungsausweis enthalten. Weitere Funktionen, etwa die digitale Patientenakte, sollen später hinzu-kommen und für den Einzelnen freiwillig sein. Zusammen mit der eGK wird auch ein elektronischer Heilmittelausweis eingeführt. Erst dieser berechtigt künftig zum Zugriff auf sensible Patientendaten.</p>
<p>
                              <strong>Bislang keine Einigung in der Selbstverwaltung</strong>
                            </p>
<p>Die Umsetzung des Vorhabens und der künftige Betrieb obliegt der Selbstverwaltung, also den Spitzenorganisationen der Kranken-kassen, Apotheken und Ärzte, die eigens dafür die<br />
                            <a href="http://www.gematik.de/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Projektgesellschaft Gematik</a> gegründet haben. Bis zum 31. Dezember 2005 sollte dort die Lösungsarchitektur zur eGK erarbeitet werden. Doch die fünfzehn Spitzenverbände sind in Einzelfragen unterschiedlicher Meinung. Streitpunkte sind neben der Finanzierung auch die Datenspeicherung. Die Krankenkassen wollen die Patientendaten zentral auf Servern speichern. Ärzte und Apotheker lehnen dies ab und möchten möglichst viele Daten auf der eGK selbst unterbringen. Der Patient solle so Herr seiner Daten bleiben.</p>
<p>Da bislang keine Einigung erzielt werden konnte und sich die ge-planten Tests somit verzögerten, hat die Bundesregierung der Selbst-verwaltung die Handlungsbefugnis entzogen und Anfang November Testläufe per Verordnung ermöglicht. Am Termin zur flächen-deckenden Einführung der Karte bis Ende 2006 hält die Gesundheits-ministerin aber fest.</p>
<p>Einzelne Vertreter der Kassen und Ärzte warnen indes vor Schnell-schüssen und wollen sich bei der Problemlösung lieber Zeit lassen, berichtet das Zahnarztmagazin zm (Nr. 4/2004; Nr. 21/2005). Aus dem Gesundheitsministerium<br />
                            <a href="http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2005/1006/wirtschaft/0063/index.html?keywords=Gesundheitskarte;ok=OK%21;match=strict;author=Wendel;ressort=;von=6.10.2005;bis=6.10.2005;mark=gesundheitskarte" target="_blank" rel="noopener noreferrer">verlautete</a> bereits, die Projektgesellschaft Gematik im Falle weiterer Unstimmigkeiten wieder per Verordnung umgangen werden soll.</p>
<p>
                              <strong>Industrie in Aufbruchstimmung</strong>
                            </p>
<p>Die Stimmung bei den im Konsortium bIT4health zusammen- geschlossenen Unternehmen dürfte also bestens sein. IBM Deutschland, der Chipkartenhersteller ORGA, SAP, der Patienten-aktenspezialist<br />
                            <a href="http://www.itsolution.at/digitale-signatur-elektronische-unterschrift/hersteller/intercomponentware.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">InterComponentWare</a> sowie das<br />
                            <a href="http://www.iao.fraunhofer.de/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Fraunhofer-Institut für Arbeitswirtschaft und Organisation</a> hatten bereits das technische Strukturkonzept erarbeitet. Sie dürfen nun mit Auftragseingängen in Höhe von mindestens zwei Milliarden Euro rechnen.</p>
<p>Unterstützung finden die Unternehmen bei den Industrieverbänden BDI, BITKOM und ZVEI und dem Hartmannbund, die mit ihrer Studie<br />
                            <a href="http://www.bdi-online.de/img/Energie-Telekommunikation/Titel_eHealth.pdf.pdf" target="_blank" rel="noopener noreferrer">„Monitoring eHealth Deutschland 2005/2006“</a> die Vorbereitungen in Deutschland auf gutem Weg sehen.</p>
<p>Carsten Kreklau, Mitglied der BDI-Hauptgeschäftsführung, erklärte anlässlich der Vorstellung der Studie am 5. Oktober 2005 in Berlin:<br />
                            <br />„An der Schnittstelle von Medizintechnik und Kommunikationswirt-schaft entsteht ein interessanter, rasch wachsender Markt.“ Damit Deutschland zum Leitmarkt der neuen Technologie werden könne, sollten neben dem elektronischen Rezept möglichst viele zusätzliche Anwendungen integriert werden.</p>
<p>BITKOM-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder sagte, die Gesund-heitskarte könne für Deutschland ein Referenzprojekt im inter-nationalen Geschäft werden. Man dürfe sich aber keine weiteren Verzögerungen leisten, weil im laufenden Jahr derartige Karten in Österreich und Italien eingeführt würden.</p>
<p>
                              <strong>Beispiel Österreich – Big Brother Award für die Ministerin</strong>
                            </p>
<p>Steht in Deutschland unter Zugzwang? Beim<br />
                            <a href="http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/3/0,1872,2388291,00.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">ZDF-Politmagazin Frontal 21</a> bedauerte man schon mal die Verzögerung der Gesundheitskarte und die österreichische Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat erklärte, das im Juni dieses Jahr eingeführte System in Österreich bewähre sich bereits und sorge für Kosten-senkung.</p>
<p>Was sie nicht erzählte, erfahren wir aus österreichischen Medien. So war die Einführung der eCard von etlichen Pannen begleitet. Ende September kam es gleich zweimal zu kompletten<br />
                            <a href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/64310" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Systemabstürzen</a> . Außerdem beklagt sich die Ärzteschaft über den jetzt größeren Zeit-aufwand für Abrechnungen.</p>
<p>Auch der österreichische Rechnungshof kritisierte das Projekt wegen der hohen Mehrkosten, die durch Managementfehler zu Stande gekommen waren. Die neue Hardware in den Arztpraxen sei Mangels Kostenvergleich und Mangels des Einsatzes von Standardhardware zu teuer geraten.</p>
<p>Zudem mehren sich datenschutzrechtliche Bedenken. Der öster-reichische Medizinsoftware-Hersteller OMS verweist auf Fälle, in denen das Arbeitsamt bei Erwerbslosen wegen fehlenden Unterlagen Einträge in die zentrale Versicherungsdatei vornahm, die von der Karte als Sperre interpretiert wurden. Beim Einlesen der Karten in der Arztpraxis erschien die Meldung „kein Versicherungschutz“.</p>
<p>Nicht nur deswegen wurde der österreichischen Gesundheits-ministerin Maria Rauch-Kallat der Big Brother Award in der Kategorie Politik verliehen. „Gesundheitstelematikgesetz und Vorsorgeunter-suchung-Neu brachten die klare Entscheidung“, heißt es in der Begründung der Jury. Mit der neuen Vorsorgeuntersuchung werden in Österreich Daten zur Freizeitgestaltung, Alkohol- und Nikotinkonsum personenbezogen an die Sozialversicherungen gemeldet, dort zentral gespeichert und im Rahmen der neuen Infrastruktur abrufbar.</p>
<p>Auch deutsche Ärzte warnen vor einer Aushöhlung ihrer Schweigepflicht. Denn seit 2004 müssen die kassenärztlichen Vereinigungen personenbezogene Patientendaten, also auch die Behandlungsart, zu Abrechnungszwecken an die Krankenkassen übermitteln.</p>
<p>Der deutsche<br />
                            <a href="http://www.bfd.bund.de/aktuelles/akt20050803.pdf" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar</a> sieht aber auch Chancen bei der Einführung der eGK. Er sagte der Stuttgarter Zeitung (Interview vom 3. August 2005), schon heute gebe es keinen hundertprozentigen Datenschutz. Es komme darauf an, das System so sicher zu machen, dass auf jeden Fall ein Plus auch in den Punkten Datenschutz und Datensicherheit gegenüber dem derzeitigen Zustand erreicht werde.</p>
<p>Mann darf gespannt sein auf die deutsche Version der Gesundheitskarte. Abzuwarten bleibt, ob der Datenschutz letztendlich eine höhere Priorität genießen wird als erhoffte Effizienzgewinne und Kostentransparenz.</p>
<p class="fett">
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		<title>RFID-Chip &#8211; Fortschritt oder Überwachung?</title>
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		<pubDate>Mon, 07 Nov 2005 23:00:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[
                              Mit der gleichen Technologie wie der neue „biometrische“ Reisepass werden die Tickets der Fußball WM versehen, mit einem Chip, der die persönlichen Daten seines Besitzers zuordnen kann. Dieses Verfahren wird im kommenden Jahr erstmalig im deutschen Fußball eingesetzt.
                            ]]></description>
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                              <strong>Mit der gleichen Technologie wie der neue „biometrische“ Reisepass werden die Tickets der Fußball WM versehen, mit einem Chip, der die persönlichen Daten seines Besitzers zuordnen kann. Dieses Verfahren wird im kommenden Jahr erstmalig im deutschen Fußball eingesetzt.</strong>
                            </p>
<p><!--break--></p>
<p>Das Organisationskomitee (OK) der FIFA hat entschieden, zur Fußball-WM 2006 bei den Tickets eine neue Technologie zu benutzen. Im Confederations-Cup dieses Jahres getestet, werden die Fußballtickets mit einem so genannten RFID- Chip (Radio Frequency Identification) versehen, der vor allem den Zugang der Fußballfans zu den Stadien regeln soll. Der RFID-Chip, bisher eher aus der Lebensmittelbranche bekannt, ist in der Lage, Daten zu speichern. Im konkreten Fall der Fußball-WM sind das die persönlichen Daten der Fans. Da etwa 95% der Zuschauer ihre Tickets über das Internet beantragen, werden dort auch die persönlichen Daten aufgenommen. Entgegen vieler Annahmen werden diese jedoch nicht direkt auf dem Chip gespeichert. Der Chip enthält nur die Identifikations-und die Spielnummer. Diese ID- Nummer wird beim Zutritt des Besuchers zum Stadion mit den, an anderer Stelle gespeicherten Daten, und der Spielnummer abgeglichen.</p>
<p>Eine eigentliche Neuheit ist die RFID-Technologie nicht. Andernorts, wie beispielsweise in Supermärkten, wird sie schon länger gebraucht. Der Chip ist fähig, unterschiedlich große Datenmengen zu speichern. Bekannt ist die Anwendung auch bei Skipässen, die einen RFID-Chip enthalten. Beim Passieren des Lesegeräts werden die Daten erkannt und gelesen. Doch in Anbetracht der Anwendung, eines Fußballspiels, stellen sich durchaus die Frage , ob die Nutzung dieser Technologie notwendig und angemessen ist.</p>
<p>
                              <strong>Warum ist solche Technologie bei einem Fußballspiel notwendig, und was passiert mit den Daten?</strong>
                            </p>
<p>Das Organisationskomitee (OK) der FIFA rechtfertigt den Einsatz des „Smart Labels“ mit der Notwendigkeit der Fälschungssicherheit. Niemand soll die Karten kopieren können. Bei Verlust können die Karten personenbezogen ersetzt werden. Auch der Schwarzhandel soll dadurch verhindert werden. Das „Ticketing“ hat darüber hinaus den Reiz der Innovation für das Organisationskomitee, da wie schon erwähnt, diese RFID-Technologie erstmalig beim Confed-Cup eingesetzt wurde.</p>
<p>Ein zentraler Punkt der Organisation dreht sich um die Sicherheit der WM. Mit personifizierten Tickets können Identitäten schnell bestimmt werden. Bei besonders bei „schwierigen“ Fangruppen kann sich dies im Problemfall als hilfreich erweisen.</p>
<p>Doch zugleich hat die FIFA eine Grauzone in der deutschen Rechtssprechung geschaffen. So ist es die Registrierung von Passnummern zu Identitätszwecken (§ 16 PaßG und § 3 AuswG ) eigentlich gar nicht zulässig.</p>
<p>Dazu kommt, dass die Frage nach dem Verbleib der Daten ungeklärt ist. Hier muss eine Kontrolle des Datenschutzbundes stattfinden, der die gesetzmäßige Löschen aller Daten gewährleistet. Der Verkauf von personenbezogen Daten an die Wirtschaft (aufgrund von Werbezwecken) wurde bei ca. 10% der Zuschauer zugelassen. Es sind also noch einige Fragen bezüglich des Umgangs mit der Technologie bzw. mit den so erhobenen personenbezogenen Daten ungeklärt.</p>
<p>So steht auch die Frage im Raum, ob die geschaffene Infrastruktur von nun an auch in der Bundesliga genutzt wird, um bei Fußballspielen generell eine Identifikation der Fußballfans vorzunehmen.</p>
<p>Das Organisationskomitee der FIFA richtet jedenfalls ab Februar ein<br />
                            <a href="http://www.FIFAworldcup.com" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Ticket-Portal</a> für die Fans ein. Grundsätzlich ermöglicht werden darin sowohl der Weiterverkauf von Eintrittskarten für die FIFA WM 2006 als auch die Übertragung von Tickets.</p>
<p>
                              <strong>Ist die Fußball WM ein Vorbild für die Bundesliga?</strong>
                            </p>
<p>Die Vorteile des „Ticketing“ für den Zuschauer sind übersichtlich: Fälschungssicherheit der Tickets, vielleicht auch die Wertlegung auf Sicherheitsaspekte. Doch dem entgegen steht das Argument der individuellen und persönlichen Freiheit. Man kann sich der Datenaufnahme nämlich nicht verwehren. Auch wenn es zum derzeitigen Zeitpunkt noch keine Möglichkeit gibt, alle Daten auszuwerten, ist es nicht auszuschließen, dass dies über kurz oder lang möglich sein wird. So kann gespeichert werden, was gern eingekauft wird, welche Freizeitbeschäftigung man ausübt, und wo man übers Wochenende hinfährt.</p>
<p>Das Problem liegt aber nicht an der Technologie. Im Gesundheitsbereich und in vielen anderen, auch schon genannten Bereichen ist RFID eine intelligente Lösung. Das Problem liegt in der Handhabung der gewonnenen Daten. Hier muss der Verbraucher erstens im Sinne der Informationsfreiheit entscheiden können, ob die Daten gespeichert werden dürfen, und zweitens erfahren, was mit den Daten geschieht. So muss diese Anwendung des RFID-Chip nicht notwendigerweise auch in der Bundesliga zum Einsatz kommen. Darüber sollte zumindest diskutiert werden.</p></p>
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