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	<title>private Internetnutzung &#8211; politik-digital</title>
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	<description>Information, Kommunikation, Partizipation</description>
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	<title>private Internetnutzung &#8211; politik-digital</title>
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		<title>Dienstleistungsgewerkschaft ver.di</title>
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		<pubDate>Wed, 10 Jul 2002 23:00:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Antwort von ver.di zur 2. Stellungnahme der BDA zur privaten Nutzung des Internet, Berlin, den 10. Juli 2002]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Antwort von ver.di zur 2. Stellungnahme der BDA zur privaten Nutzung des Internet, Berlin, den 10. Juli 2002<!--break--></p>
<p>Wir möchten vorausschicken, dass wir den Zugang zu den neuen Kommunikationsmitteln auch am Arbeitsplatz für eine Voraussetzung einer Informations-/Wissensgesellschaft mit selbstverantwortlichen, kreativen und innovativen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern halten. Beschäftigte müssen ohne Angst vor heimlicher Überwachung Optionen haben, auch privat das Internet, Intranet oder einen E-Mailzugang zu nutzen, sofern im Betrieb mit diesen Kommunikationsmitteln gearbeitet wird. Wie dies im Einzelnen geregelt wird, ist eine Frage der individuellen betrieblichen Möglichkeiten. Eine Richtschnur sind die Regelungen zur privaten Telefonnutzung. Anzumerken ist, dass in Notfällen oder bei dienstlich begründeten Telefongesprächen privater Natur Privatgespräche durch den Arbeitgeber nicht verboten werden können. Dieser Grundsatz lässt sich auch auf den E-Mailverkehr übertragen.</p>
<p>Die Ablehnung der BDA, Beschäftigten einen Zugang zur Gewerkschaft über die im Betrieb genutzten elektronischen Kommunikationsmittel wie Internet, Intranet oder E-Mail zu gewähren, stößt bei ver.di auf Unverständnis. Schon in Hinblick auf den hohen Stellenwert von Art. 9 Abs. 3 GG &#8211; Koalitionsrecht der Gewerkschaften &#8211; ist der Arbeitgeber aus verfassungsrechtlichen Erwägungen daran gehindert, den Zugriff auf gewerkschaftliche Informationsangebote einzuschränken. Oft ist die Ansprache über IT-Systeme inzwischen sowohl für Betriebsräte als auch für Gewerkschaften die einzige Möglichkeit, Beschäftigte in Betrieben oder Unternehmen zu erreichen und zeitnah anzusprechen und umgekehrt. Nur wenn die elektronische Inanspruchnahme der gewerkschaftlichen Informationen durch die Beschäftigten zu einer relevanten und unzumutbaren Einschränkung zu Lasten des Arbeitgebers führt, kann der Arbeitgeber die Nutzung einschränken. Diese Einschränkung ist allerdings vom Arbeitgeber substantiiert darzulegen.</p>
<p>Mit unserer Kampagne Onlinerechte für Beschäftigte haben wir auf die unklare rechtliche Situation im Arbeitnehmerdatenschutz aufmerksam gemacht, die sich u.a. in einander widersprechenden arbeitsgerichtlichen Urteilen zeigt. Hieran wird die Notwendigkeit eines speziellen Schutzgesetzes deutlich.</p>
<p>Über 500 Unterstützer und Unterstützerinnen, die sich auf unserer Seite www.onlinerechte-fuer-beschaeftigte.de eingetragen haben, unterstreichen aus ihrer Erfahrung den Bedarf nach klaren Regelungen des Zugangs zu den neuen Medien im Betrieb.<br />
                    </p>
<p>
                      
                    </p>
</p>
<table cellpadding="2" width="146" border="0">
<tbody>
<tr>
<td bgcolor="#FFCC33">
<div class="tidy-2">Erschienen am 11.07.2002</div>
</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>
                      
                    </p>
<p>                    <!-- Content Ende --></p>
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			</item>
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		<title>Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA)</title>
		<link>https://www.politik-digital.de/news/netzrecht-bda1-shtml-2440/</link>
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		<pubDate>Wed, 03 Jul 2002 23:00:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Berlin, den 18. Juni 2002]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Berlin, den 18. Juni 2002<!--break--></p>
<p>Das Internet hat sich in einigen Arbeitsbereichen zu einem wichtigen Arbeitsinstrument entwickelt. Es ermöglicht den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, sich in kürzester Zeit relevante Arbeitsinformationen zu verschaffen.</p>
<p>Wissenschaftlich fundierte Analysen und Zahlen über die Höhe eines möglichen finanziellen Schadens für Arbeitgeber aufgrund der Privatnutzung des Internets durch Mitarbeiter, gibt es nicht. Um Konflikte zu vermeiden ist es empfehlenswert, individuelle Regelungen auf Unternehmensebene zur privaten Nutzung des Internets zu treffen und zu kommunizieren. Hierbei können schon bereits existierende Vereinbarungen z. B. zum privaten Telefonieren als Modell dienen.</p>
<p>Im Falle eines begründeten Missbrauchsverdacht durch übermäßiges Privatsurfen oder das Aufrufen von unseriösen Seiten durch einzelne Mitarbeiter ist eine Einzelkontrolle sinnvoll. In diesem Zusammenhang sollte mit dem betroffenen Mitarbeiter ein Gespräch geführt werden, um die dahinterliegenden Ursachen, wie z.B. fehlende Motivation zu ergründen und hier Abhilfe zu schaffen. Stellt sich bei den betroffenen Mitarbeitern keine Verhaltensänderung ein, kann der Arbeitgeber weitergehende arbeitsrechtliche Schritte in Betracht ziehen.</p>
<p>Die Notwendigkeit für ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz besteht aus Sicht der Arbeitgeber nicht. Die vorhandenen Gesetze zum Datenschutz sind ausreichend.</p>
<p>Die Forderung von verdi, allen Beschäftigten eine Option zur privaten Nutzung des Internets ermöglichen zu wollen, unterstützen die Arbeitgeber nicht. Einen allgemeinen Anspruch für Arbeitnehmer auf Privatnutzung des Internets am Arbeitsplatz oder auf Einrichtung eines Internetanschlusses darf es ebenfalls nicht geben.</p>
<p>Innerbetriebliche Kommunikation, auch mit dem Betriebsrat, erfolgt in vielen Unternehmen neben den herkömmlichen Möglichkeiten, bereits online über das Intranet. Die Forderung von verdi, nach einem zusätzlichen privaten Internetanschluss am Arbeitsplatz zur &#8220;Ermöglichung der Kommunikation mit der Interessenvertretung&#8221; ist deshalb nicht nachvollziehbar aber in der Konsequenz kostentreibend.<br />
                    </p>
</p>
<table cellpadding="2" width="146" border="0">
<tbody>
<tr>
<td bgcolor="#FFCC33">
<div class="tidy-2">Erschienen am 04.07.2002</div>
</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>
                      
                    </p>
<p>                    <!-- Content Ende --></p>
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		<title>Dienstleistungsgewerkschaft ver.di</title>
		<link>https://www.politik-digital.de/news/netzrecht-verdi1-shtml-2583/</link>
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		<pubDate>Wed, 03 Jul 2002 23:00:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[auf die Stellungnahme des BDA zur privaten Nutzung des Internets, Berlin, den 3. Juli 2002]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>auf die Stellungnahme des BDA zur privaten Nutzung des Internets, Berlin, den 3. Juli 2002<!--break--></p>
<p>In einer Zeit, in der sich E-Mail-Systeme, Intra- und Internet etabliert haben, sollte der Umgang mit diesen Kommunikationsmitteln auch für betriebliche Interessenvertretungen und am Arbeitsplatz selbstverständlich sein. Ver.di setzt sich ein für klare Regelungen zwischen Arbeitgebern und Beschäftigten sowie für eine Reglementierung der Kontrollmöglichkeiten durch die ArbeitgeberInnen.</p>
<p>Zu der bei politik-digital veröffentlichten Stellungnahme des BDA zur privaten Nutzung des Internets in Betrieben und zur elektronischen Überwachung des Online-Verhaltens nehmen wir im folgenden Stellung.</p>
<p>1.<br />
                    <a href="http://www.verdi.de" target="_blank" rel="noopener noreferrer">ver.di</a> begrüßt, dass der BDA sich den Forderungen der Gewerkschaft nach klaren Regelungen zur privaten Nutzung von Internet und E-Mailsystemen am Arbeitsplatz durch Betriebsvereinbarungen anschließt. Sinnvoll erscheint auch der Vorschlag, bei individuellen Regelungen zur privaten Internetnutzung an bereits existente Regelungen, wie z.B. die zur privaten Nutzung des Telefons, anzuknüpfen.</p>
<p>2. Die Gewerkschaft betont, dass es ihr um eine verantwortungsbewusste und ökonomisch sinnvolle Nutzung der neuen Kommunikationsmittel geht. Auch ver.di spricht sich gegen den Missbrauch der neuen Technologien aus. Wir empfehlen einen sinnvollen Gebrauch von Filterprogrammen und eindeutigen Sanktionen. Beides muss selbstverständlich mit der Interessenvertretung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in den Betrieben abgestimmt werden.</p>
<p>3. Die vorhandenen Gesetze zum Datenschutz sind komplex und unübersichtlich, das zeigt sich in der betrieblichen und rechtlichen Praxis. ver.di setzt sich dafür ein, dass die Grundrechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in der Informationsgesellschaft gewahrt werden. Der arbeitsrechtliche Standard muss mit der technischen Entwicklung Schritt halten. Nur in einem speziellen Arbeitnehmerdatenschutzgesetz kann der abhängigen Situation der Beschäftigten Rechnung getragen und können geeignete rechtliche Instrumente zur Durchsetzung des Datenschutzes für die betrieblichen Interessenvertretungen und die Beschäftigten bereitgestellt werden.</p>
<p>4. ver.di fordert, dass die Beschäftigten, deren Arbeitsplatz bereits über einen Zugang zu Internet und E-Mailsystemen verfügt, diesen in geregeltem Umfang auch privat nutzen dürfen. So hat auch die Datenschutzarbeitsgruppe der Europäischen Kommission in ihrem Arbeitspapier zur &#8220;Überwachung der elektronischen Kommunikation der Beschäftigten&#8221; das Verbot von privatem Internet-Gebrauch am Arbeitsplatz als nicht vernünftig bewertet. Ein solches Verbot verkenne, in welchem Umfang das Internet ArbeitnehmerInnen im Alltag unterstützen könne.<br />
                    <br />Fortschrittliche Unternehmen haben längst erkannt, dass sie davon profitieren, wenn ihre Beschäftigten das Internet in angemessenem Rahmen auch privat nutzen dürfen. Dieser Auffassung folgt bisher nur ein Teil der ArbeitgeberInnen, so dass es immer wieder zu Streitigkeiten zwischen den Beteiligten bis hin zu arbeitsgerichtlichen Prozessen kommt. Wir sehen daher akuten Handlungsbedarf im o.g. Sinne.</p>
<p>5. ver.di fordert, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über Intra-, Internet und E-Mailsystemen Kontakt zu ihrem Betriebsrat und ihrer Gewerkschaft aufnehmen können und umgekehrt. Nach unserer Erfahrung hat in vielen Betrieben die Interessenvertretung der Beschäftigten keinen Zugang zum Intranet oder eine eigene Homepage. In der Vergangenheit gab es sogar den konkreten Fall, dass Beschäftigten der Zugang zur Internetplattform ihres Betriebsrates gesperrt wurde und diesem der Zugang zu seiner Gewerkschaft. Zu einer Zeit in der, wie der BDA in seiner Stellungnahme konstatiert, das Internet sich zu einem wichtigen Arbeitsinstrument entwickelt hat, darf den Betriebsräten und Gewerkschaften nicht die E-Kommunikation mit ihren Mitgliedern und den Beschäftigten versperrt werden. Nicht zusätzliche private Internetanschlüsse an jedem Arbeitsplatz sind unsere Forderung, vielmehr gilt es, für alle Beschäftigten im Betrieb Zugangsmöglichkeiten zum Netz zu schaffen.<br />
                    </p>
</p>
<table cellpadding="2" width="146" border="0">
<tbody>
<tr>
<td bgcolor="#FFCC33">
<div class="tidy-2">Erschienen am 04.07.2002</div>
</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>
                      
                    </p>
<p>                    <!-- Content Ende --></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Online ohne Leine</title>
		<link>https://www.politik-digital.de/news/netzrecht-orecht-shtml-2889/</link>
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		<pubDate>Wed, 03 Jul 2002 23:00:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[In ihrer ersten Onlinekampagne fordert die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di "
                      Onlinerechte für Beschäftigte".]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>In ihrer ersten Onlinekampagne fordert die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di &#8221;<br />
                      <a href="http://www.onlinerechte-fuer-beschaeftigte.de/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Onlinerechte für Beschäftigte</a>&#8220;.<!--break-->
                    </p>
<p>Für viele Arbeitnehmer gehören E-Mail und Internet bereits zum beruflichen und privaten Alltag &#8211; so auch für<br />
                    <a href="http://tool.wegewerk.com/verdi/onlinerechte/quest/overview.php3?id=1&amp;" target="_blank" rel="noopener noreferrer">rita2008</a>, Teilnehmerin des virtuellen Interviews auf der<br />
                    <br />ver.di-Kampagnen-Seite. Zwar gibt es in ihrer Firma kein Verbot zum privaten Surfen am Arbeitsplatz, aber trotzdem wurde ihr aus genau diesem Grund fristlos gekündigt. Die Begründung: Durch das private Surfen würde die Arbeitszeit nicht voll ausgenutzt. Auf der anderen Seite nutzen Beschäftigte das Internet zum illegalen Download von mp3-Dateien, zum Surfen auf Pornoseiten und zum &#8220;Moorhuhn&#8221;-Spielen und bringen so den Arbeitgeber in Bedrängnis. Bei dem Versuch, sich gegen solchen Missbrauch zu wehren, greifen manche Arbeitnehmer wiederum auf legale und teilweise illegale Überwachungssoftware zurück &#8211; Big Brother ist watching you! Der Schaden durch privates Surfen wird laut einer Studie von<br />
                    <a href="http://www.sterlingcommerce.de/enhanced.asp" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Sterling Commerce</a> vom September 2001 auf rund 52 Mrd. Euro geschätzt. Privates Surfen am Arbeitsplatz verursacht ohne Zweifel wirtschaftlichen Schaden für Unternehmen. Ergänzend zu der Studie von Sterling Commerce schätzt das Beratungsunternehmen<br />
                    <a href="http://www.idc.com" target="_blank" rel="noopener noreferrer">IDC</a> den Anteil der Netzwerkbelastung durch „nicht unternehmensrelevante Internet-Aktivitäten“ in vielen Unternehmen auf 30-40 Prozent.</p>
<p>                    <strong>Unsichere Rechtslage</strong><br />
                    <br />Rechtsverbindliche Regelungen zur privaten Nutzung des Internets in Betrieben und zur elektronischen Überwachung des Online-Verhaltens von Arbeitnehmern existieren bisher kaum. Manche Einzelurteile der Arbeitsgerichte widersprechen sich sogar in ihrem Urteil. Mit ihrer ersten Online-Kampagne möchte die Dienstleistungsgesellschaft ver.di diesem Sachverhalt Rechnung tragen und setzt sich für eine verbindliche rechtliche Regelung dieser Probleme über ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz oder betriebliche Vereinbarungen ein. Michael Sommer, zu Beginn der Kampagne stellvertretender Vorsitzender von ver.di und mittlerweile DGB Vorsitzender, stellt jedoch im von politik-digital.de durchgeführten<br />
                    <a href="/salon/transcripte/msommer.shtml" target="_blank" rel="noopener noreferrer">ver.di-Chat</a> klar: &#8220;Wir reden nicht dem Missbrauch des Internet das Wort&#8221;. Stattdessen setzt sich ver.di für klare Absprachen zwischen den Tarifpartnern ein, um die große Unsicherheit vieler Arbeitnehmer hinsichtlich privater Nutzung des Internet zu beseitigen, zumal die Grenzen zwischen privater und betrieblicher Nutzung des Internet häufig fließend sind. Ziel der Kampagne ist es außerdem, in einem &#8220;klaren Arbeitsnehmerdatenschutzgesetz&#8221; (Sommer) den Einsatz von Überwachungssoftware zu regeln. Sommer ist überzeugt, &#8220;dass in weiten Bereichen illegale Überwachungssoftware im Einsatz ist, was den meisten Arbeitnehmern nicht bekannt ist.&#8221; Zwar dürfe das Internet nicht für illegale Nutzung am Arbeitsplatz missbraucht werden, etwa um Beleidigungen, Geschäftsgeheimnisse oder sensible Unternehmensdaten zu verschicken, aber für ver.di ist die permanente Überwachung der Beschäftigten &#8211; auch vor dem Hintergrund der grundgesetlich garantierten Privatsphäre &#8211; &#8220;keineswegs akzeptabel&#8221;. Statt dessen stellt sich die Gewerkschaft bei &#8220;begründeten Verdachtsfällen (&#8230;) Missbrauchskontrollen nach klaren, transparenten Regeln und unter Beteiligung des Betriebsrats&#8221; vor.<br />
                    </p>
<p>
                    <br />
                    <strong>&#8220;Ein Prozess von Geben und Nehmen&#8221;</strong><br />
                    <br />Hört sich kompliziert an? In der Tat herrscht bei manchen Nutzern der Kampagnenseite Verwirrung. Im<br />
                    <a href="/salon/transcripte/msommer.shtml" target="_blank" rel="noopener noreferrer">ver.di Chat</a> mit Michael Sommer fragt &#8220;ernst&#8221;: &#8220;Für mich klingt das ein bisschen schwammig, möchten Sie nun, dass ich meiner Freundin eine Mail am Arbeitsplatz schreiben kann, oder nicht?&#8221; Die Antwort bleibt freilich ebenfalls schwammig: &#8220;Wenn es nicht Ihre Haupttätigkeit ist: Aber natürlich!&#8221; Hier liegt in der Tat der Knackpunkt der Kampagne: Eine rechtliche Regelung der privaten Nutzung des Internets am Arbeitsplatz müsste den Spagat zwischen eindeutigen und dennoch flexiblen Regelungen schaffen. ver.di setzt dabei auf die Tarifpartner und eine verbindliche Regelung zur privaten Nutzung des Internets auf Betriebsebene, wie es auch beim Gebrauch des Telefons gehandhabt wird. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (<br />
                    <a href="http://www.bda-online.de/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">BDA</a>) erklärt in einer<br />
                    <a href="/edemocracy/netzrecht/bda1.shtml" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Stellungnahme</a> für politik-digital.de vom 18. Juni 2002, dass die Arbeitgeber ebenfalls der Meinung sind, dass &#8220;bereits existierende Vereinbarungen &#8211; z.B. zum privaten Telefonieren &#8211; als Modell dienen&#8221; könnten.</p>
<p>In &#8220;einem Prozess von Geben und Nehmen&#8221; (Sommer) soll den Arbeitnehmern die Nutzung des Internets am Arbeitsplatz für nicht ausschließlich betriebliche Zwecke ermöglicht werden. ver.di erkennt dabei auch die Probleme der Netzwerkgesellschaft und -ökonomie, die unter den Bedingungen der Individualisierung und der &#8220;Ich-AG&#8221; eine &#8220;Patentlösung&#8221; für die Nutzung von Online-Medien in allen Betrieben unmöglich macht. Und so versucht ver.di auch nicht, kollektive Lösungen zu bieten. Die Betonung der individuellen Situation des jeweiligen Unternehmens, auf die Regelungen zur Online-Nutzung bezogen sein müssten, zieht sich durch die gesamte Kampagne. Gleichzeitig sollen die Arbeitnehmer durch ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz vor ungerechtfertigter Überwachung geschützt werden. Hier widerspricht die BDA in ihrer<br />
                    <a href="/edemocracy/netzrecht/bda1.shtml" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Stellungnahme</a> der ver.di Position: &#8220;Die Notwendigkeit für ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz besteht aus Sicht der Arbeitgeber nicht. Die vorhandenen Gesetze zum Datenschutz sind ausreichend.&#8221;</p>
<p>
                    <strong>Streitpunkt private Nutzung</strong><br />
                    <br />Ein weiterer Streitpunkt ist die Ermöglichung der privaten Nutzung des Internets. &#8220;Die Forderung von verdi, allen Beschäftigten eine Option zur privaten Nutzung des Internets ermöglichen zu wollen, unterstützen die Arbeitgeber nicht. Einen allgemeinen Anspruch für Arbeitnehmer auf Privatnutzung des Internets am Arbeitsplatz oder auf Einrichtung eines Internetanschlusses darf es ebenfalls nicht geben, heißt es in der<br />
                    <a href="/edemocracy/netzrecht/bda1.shtml" target="_blank" rel="noopener noreferrer">BDA Stellungnahme</a>. In der<br />
                    <a href="/edemocracy/netzrecht/verdi1.shtml" target="_blank" rel="noopener noreferrer">ver.di Antwort</a> für politik-digital.de auf diese Stellungnahme des BDA vom 3. Juli 2002 verneint die Gewerkschaft die Absicht einer solchen generellen Forderung. Vielmehr fordert ver.di, &#8220;dass die Beschäftigten, deren Arbeitsplatz bereits über einen Zugang zu Internet und E-Mailsystemen verfügt, diesen in geregeltem Umfang auch privat nutzen dürfen&#8221;. Hier zeigt sich die Tücke im Detail, zwischen allgemeinem Anspruch und der Lösung im Kleinen, die nach<br />
                    <a href="http://tool.wegewerk.com/verdi/onlinerechte/quest/overview.php3?id=1&amp;" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Expertenmeinung</a> durch die unsichere Rechtslage hervorgerufen wird.</p>
<p>Ein anderer Aspekt der privaten Nutzung des Internets ist ebenfalls umstritten. Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di fordert in ihrer Stellungnahme, &#8220;dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über Intra-, Internet und E-Mailsystemen Kontakt zu ihrem Betriebsrat und ihrer Gewerkschaft aufnehmen können und umgekehrt. Nach unserer Erfahrung hat in vielen Betrieben die Interessenvertretung der Beschäftigten keinen Zugang zum Intranet oder eine eigene Homepage. In der Vergangenheit gab es sogar den konkreten Fall, dass Beschäftigten der Zugang zur Internetplattform ihres Betriebsrates gesperrt wurde und diesem der Zugang zu seiner Gewerkschaft.&#8221; Die Standpunkt der Arbeitergeber ist eindeutig. In einer<br />
                    <a href="/edemocracy/netzrecht/bda2.shtml" target="_blank" rel="noopener noreferrer">zweiten Stellungnahme</a> vom 4. Juli 2002 stellt der BDA fest: &#8220;Das Internet hat sich in einigen Bereichen zu einem wichtigen Arbeitsinstrument entwickelt. In vielen anderen Arbeitsbereichen spielt es gar keine oder kaum eine Rolle. Die Forderung, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über Intra-, Internet oder Email-Systemen Kontakt zu Ihrer Gewerkschaft aufnehmen können, lehnt die BDA ab. Dort, wo bereits durch andere Kommunikationswege die Kommunikation zu betrieblichen Mitarbeitervertretungen möglich ist, ist die Forderung von ver.di nach Internetzugang für alle Beschäftigten nicht nachvollziehbar und deshalb abzulehnen.&#8221; Die Antwort von ver.di kam prompt: &#8220;Die Ablehnung der BDA, Beschäftigten einen Zugang zur Gewerkschaft über die im Betrieb genutzten elektronischen Kommunikationsmittel wie Internet, Intranet oder E-Mail zu gewähren, stößt bei ver.di auf Unverständnis. Schon in Hinblick auf den hohen Stellenwert von Art. 9 Abs. 3 GG &#8211; Koalitionsrecht der Gewerkschaften &#8211; ist der Arbeitgeber aus verfassungsrechtlichen Erwägungen daran gehindert, den Zugriff auf gewerkschaftliche Informationsangebote einzuschränken&#8221;, heißt es in der<br />
                    <a href="/edemocracy/netzrecht/verdi2.shtml" target="_blank" rel="noopener noreferrer">zweiten Stellungnahme von ver.di</a>.</p>
<p>Der Fortlauf der Kampagne wird zeigen, ob es möglich sein wird, die unterschiedlichen Standpunkte auf einen gemeinsamen Nenner zu bringen. Die Gesprächsbereitschaft ist da, wie die Stellungnahmen der beiden Organisationen zeigen. Spannend ist auch die Frage, wie die Politik reagieren wird. Besonders vor dem Hintergrund der anstehenden Bundestagswahlen.</p>
<p>                    <strong>Kampagnenelemente</strong><br />
                    <br />Kern-Tool der Kampagnenseite ist eine Unterschriftenliste, in die sich seit März circa 500 Unterstützer eingetragen haben. Sommer: &#8220;Wir sind ganz zufrieden mit der Resonanz.&#8221; Bis zu den Bundestagswahlen soll die Kampagne vorerst laufen und der damalige ver.di-Vize Sommer verspricht geheimnisvoll &#8220;spektakulärere Geschichten&#8221;, wenn die Unterschriftenliste alleine nicht die gewünschte Wirkung erzielt. Für die Realisierung der Kampagnenseite zeichnet sich die Berliner Medienagentur &#8221;<br />
                    <a href="http://www.wegewerk.de" target="_blank" rel="noopener noreferrer">wegewerk</a>&#8221; verantwortlich. &#8220;Wir waren uns mit unserem Auftraggeber von Beginn an darüber im Klaren, dieses Online-Thema vor allem durch die Nutzung der interaktiven Möglichkeiten der E-Kommunikation zu artikulieren&#8221;, so Juri Maier, Geschäftsführer bei wegewerk. Ein innovatives Entwickler-Team sorgt dafür, dass diese interaktiven Möglichkeiten auch ausgeschöpft werden. Neben der virtuellen Unterschriftenliste informiert ein Newsletter über den Verlauf der Kampagne und die Nutzer können in einem Forum Erfahrungen austauschen und diskutieren. Zudem entwickelte wegwerk ein<br />
                    <a href="/edemocracy/netzkampagnen/interview.shtml" target="_blank" rel="noopener noreferrer">&#8220;virtuelles Interview&#8221;</a>, bei dem die User bis zu einem bestimmten Stichtag Fragen an einen Experten stellen, und die Fragen der anderen Nutzer bewerten können. Nach Ablauf des Stichtages werden die zehn am höchsten bewerteten Fragen beantwortet. Das am 30.6. 2002 durchgeführte Interview zum Thema &#8220;Überwachungssoftware&#8221; ist ebenso wie ein Interview mit dem Arbeitsrechtsexperten<br />
                    <a href="http://tool.wegewerk.com/verdi/onlinerechte/quest/overview.php3?id=1&amp;" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Prof. Dr. Wedde</a> online auf der Kampagnenseite zum nachlesen bereitgestellt. Online-Umfragen und umfangreiche Download-Möglichkeiten runden das Angebot ab. Bis zum Herbst wollen die Campaigner bei ver.di noch Unterschriften sammeln und die Liste noch vor der Bundestagswahl an den Bundesarbeitsminister Riester überreichen. In der nächsten Legislaturperiode soll dann nach dem Willen der Gewerkschaft das längst überfällige Arbeitnehmerdatenschutzgesetz verabschiedet werden &#8211; und Menschen wie &#8220;rita2008&#8221; damit mehr Sicherheit beim Umgang mit dem Internet am Arbeitslatz gegeben werden.</p>
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<table cellpadding="2" width="146" border="0">
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<div class="tidy-2">Erschienen am 04.07.2002</div>
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</tr>
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                    </p>
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