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	<title>Privatkopie &#8211; politik-digital</title>
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	<description>Information, Kommunikation, Partizipation</description>
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	<title>Privatkopie &#8211; politik-digital</title>
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		<title>Der Korb der Pandora</title>
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		<dc:creator><![CDATA[wschimmel]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 22 Nov 2006 23:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Uncategorized]]></category>
		<category><![CDATA[Gesetzgebung]]></category>
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					<description><![CDATA[(Kommentar) Die Rechte der Kreativen sind in Gefahr. Der zweite Korb der geplanten Urheberrechtsnovelle beschäftigt sich mit Nutzungsrechten, Privatkopien und Vergütungsregelen für die Urheber. Ein Kommentar von Wolfgang Schimmel von der Initiative Urheberrecht.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p class="fett">(Kommentar) Die Rechte der Kreativen sind in Gefahr. Der zweite Korb der geplanten Urheberrechtsnovelle beschäftigt sich mit Nutzungsrechten, Privatkopien und Vergütungsregelen für die Urheber. Ein Kommentar von Wolfgang Schimmel von der Initiative Urheberrecht.</p>
<p><!--break--></p>
<p>Seit 2001 gilt die EU-Richtlinie zur „Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft“. Die notwendigen Anpassungen des deutschen Urheberrechts an diese Richtlinie, die die frühere Justizministerin Däubler-Gmelin als „Korb 1“ auf den Weg brachte, sind seit 2003 in Kraft. Jetzt berät der Bundestag einen urheberrechtlichen „Korb 2“, mit dem die amtierende Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) den „Standort Deutschland“ fit für die „Informationsgesellschaft“ machen will.</p>
<p>Dazu gehört es nach Auffassung der Justizministerin, wichtige Regelungen zum Schutz der Urheber zu beseitigen und ihre Einkommensmöglichkeiten grob zu beschneiden. Gewinner sollen die Verwerter – also etwa Verlage oder Sender &#8211; und vor allem die Geräteindustrie sein.</p>
<p>
                              <strong>Neue Technik? Pech gehabt!</strong>
                            </p>
<p>Was passiert da? Derzeit dürfen Urheber laut Gesetz ihre Werke nur für Verwertungsformen anbieten, die technisch bekannt sind wie – heute! – etwa CDs, Internet, Hörbücher. Rechte für „unbekannte Nutzungsarten“ dürfen sie nicht einräumen. Diese Schutznorm, die leider für ausübende Künstler nicht gilt, macht Sinn: Über Dinge und technische Entwicklungen, von denen man– noch – keine Ahnung hat und haben kann, sollte man keine Verträge abschließen. Die Konsequenz passt allerdings einigen Verwerterunternehmen nicht: Für das, was an neuen Nutzungsarten entstehen wird oder (z.B. ab 1995 im Internet) bereits entstanden ist, liegen die Rechte bei den Urhebern und müssen nachträglich erworben – sprich: bezahlt – werden. Das soll sich laut Gesetzentwurf zum „2. Korb“ gründlich ändern. In Zukunft soll es erlaubt sein, Urhebern auch Rechte für unbekannte Nutzungsarten „abzukaufen“; das wird natürlich sofort in die Verträge übernommen und so den Urhebern, die zumeist praktisch keinen Verhandlungsspielraum haben, aufgedrückt. Es soll aber noch schlimmer kommen: Die Rechte für früher unbekannte Nutzungsarten würden nach dem Entwurf rückwirkend bis 1966 den Urhebern entzogen und den Verwerterunternehmen, mit denen sie Verträge über die bekannten Nutzungsarten abgeschlossen haben, zugewiesen. Es ist zu befürchten, dass dies entschädigungslos geschieht, weil absehbar weder das im Entwurf vorgesehene Widerspruchsrecht greifen, noch der besondere Vergütungsanspruch durchsetzbar sein wird.</p>
<p>
                              <strong>Vergütung hat sich auskopiert</strong>
                            </p>
<p>Auch die Einnahmen der Urheber und ausübenden Künstler sollen gekappt werden: „Eine deutliche Begrenzung der Vergütungsbeträge“ ist – auch wenn die Justizministerin anderes behauptet – ausdrücklich Ziel des Entwurfs. Es geht um die Vergütung für Privatkopien, die mit dem Kaufpreis von Geräten (z.B. Fotokopierer) oder Leermedien (z.B. DVD-Rohlinge) erhoben wird. Die bisher in einer Anlage zum Gesetz festgeschriebenen Vergütungen sollen künftig zwischen Geräteindustrie und den Urhebern – vertreten durch ihre Verwertungsgesellschaften – ausgehandelt werden. Eigentlich eine gute Idee, um zu vermeiden, dass – wie geschehen – durch Untätigkeit des Gesetzgebers die Vergütungen über mehr als zwanzig Jahre hinweg vom Kaufkraftverlust entwertet werden. Allerdings hat die Justizministerin etwas eigenwillige Vorstellungen von einem „angemessenen Ausgleich zwischen den Interessen aller Beteiligten“. Die Urheberseite soll nämlich nicht frei verhandeln dürfen und auf keinen Fall zu viel bekommen: Höchstens fünf Prozent vom Gerätepreis darf die Vergütung für alle mit dem Gerät (z.B. DVD-Brenner, MP3-Player, Festplattenrekorder) hergestellten Kopien urheberrechtlich geschützter Vorlagen (Filme, Musik, Bilder, Texte) betragen. Höchstens! Für Geräte, die auch für andere Zwecke eingesetzt werden können (z.B. Drucker für die Ausgabe von Briefen), muss nach den Vorstellungen der Ministerin die Vergütung noch niedriger liegen.</p>
<p>Damit zwingt der Entwurf die Urheberseite, die Vergütungen buchstäblich in den Keller zu verhandeln. Die Preise für kopiertaugliche Geräte wie Scanner, Brenner, PCs befinden sich seit Jahren im Sturzflug. Außerdem werden einige Geräte (z.B. Kopierer, Drucker) ganz offenkundig zu Schnäppchenpreisen angeboten, weil die Hersteller erst mit den – bisher nicht vergütungspflichtigen – Verbrauchsmaterialen (Toner, Tinte) Reibach machen, indem sie dafür mitunter mehr verlangen als für komplette Drucker.</p>
<p>Von einer Mindestvergütung für die Millionen kopierter Werke und Produktionen findet sich nichts im Entwurf. Diese Pläne der Bundesregierung schwächen das kreative Potenzial in Deutschland rechtlich und wirtschaftlich.<br />
                            <br />Mittlerweile haben im Rechtsausschuss des Bundestags drei Anhörungen zu diesem Entwurf stattgefunden. Die Fragen der Abgeordneten an die Sachverständigen lassen hoffen, dass das Parlament den Angriff auf die Rechte der Kreativen mit der gebotenen Kritik betrachtet.</p>
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		<title>Von Walther von der Vogelweide zum Digitalen Rechte-Management</title>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 27 Sep 2006 23:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Musik]]></category>
		<category><![CDATA[digitales Wasserzeichen]]></category>
		<category><![CDATA[Privatkopie]]></category>
		<category><![CDATA[Digitales Rechte-Management]]></category>
		<category><![CDATA[File-Sharing-Netzwerke]]></category>
		<category><![CDATA[Watermarking]]></category>
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					<description><![CDATA[Die Heinrich-Böll-Stiftung und das Netzwerk Neue Medien hatten am 19. September zur Diskussion „iPod:youTube. Das Internet und die Zukunft der Musik“ geladen. Ein zusammenfassender Bericht.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p class="fett">Die Heinrich-Böll-Stiftung und das Netzwerk Neue Medien hatten am 19. September zur Diskussion „iPod:youTube. Das Internet und die Zukunft der Musik“ geladen. Ein zusammenfassender Bericht.</p>
<p><!--break--></p>
<p>„iPod:youTube. Das Internet und die Zukunft der Musik“ &#8211; passender konnte das Thema am Vorabend der diesjährigen Popkomm-Eröffnung nicht gewählt sein. Die<br />
                            <a href="http://www.boell.de" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Heinrich-Böll-Stiftung</a> und das<br />
                            <a href="http://www.nnm-ev.de/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Netzwerk Neue Medien</a> hatten in den Grünen Salon der Berliner Volksbühne geladen. Auf dem Podium: Peter Zombik (<br />
                            <a href="http://www.ifpi.de/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">IFPI</a>, internationaler Branchenverband der Musikindustrie; Verband der deutschen Phonoindustrie), Stephan Benn (<br />
                            <a href="http://www.vut-online.de/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">VUT</a>, Verband unabhängiger Tonträgerhersteller), Johnny Haeusler (Blogger von<br />
                            <a href="http://www.spreeblick.de/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">spreeblick.com</a>) und Moritz Sauer (Netlabel-Katalog<br />
                            <a href="http://www.phlow.net/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">phlow.net</a>).</p>
<p>Seit Napster beklagt die Musikindustrie rückläufige Verkaufszahlen. Vehement wird deshalb nach neuen Verdienst- und Vertriebswegen für Musik gesucht. Es ist umstritten, ob Online-Anbieter wie &#8220;iTunes&#8221; oder &#8220;MusicLoad&#8221; sich wirklich rechnen. Beide arbeiten mit Kopierschutzsystemen (Stichwort: Digitales Rechte-Management), die das Kopieren der Musik von Nutzer zu Nutzer einschränken sollen. Daran gab es auch auf dieser Veranstaltung reichlich Kritik und Forderungen, mehr auf das Prinzip Offenheit zu setzen &#8211; einerseits auf die Netlabels mit frei downloadbaren Musik-Tracks oder auf Micropayment-Systeme.</p>
<p>
                              <strong>&#8220;Urheberrecht darf nicht zu Restriktionen für den Kunden führen“</strong>
                            </p>
<p>Johnny Haeusler brachte mit seinem Eingangsstatement die Problematik auf den Punkt. Das Urheberrecht sei weiterhin von Bedeutung, dürfe aber nicht zu Restriktionen für den Kunden führen. Das Urheberrecht bliebe so Bestandteil der Unterhaltssicherung von Künstlern.<br />
                            <br />Radikaler war die Position von Netlabel-Vertreter Sauer: „Die Musiker müssen wieder auf die Straße. Sie müssen unterhalten. Walther von der Vogelweide hat das auch nicht anders gemacht und abends seine Lammkeule bekommen“. Ergo: Im Sinne der Aufmerksamkeitsökonomie müssten Leute auf Konzerte und zum Merchandising gelockt werden.</p>
<p>Für den Geschäftsführer des Bundesverbands der Deutschen Phonoindustrie Zombik ging es nicht in erster Linie um ein verbraucherfreundliches Urheberrecht. Statt dessen stellte er die Frage, wie denn ein urheberfreundliches Urheberrecht aussehen müsse. Der Urheber sollte derjenige sein, der entscheidet, wer wann wie seine Werke nutzen darf. Die Marktforschung hätte für 2005 ergeben, dass allein in Deutschland 400 Millionen illegal verbreitete Alben 30 Millionen legal erworbenen Alben gegenüber stehen würden. Gleichzeitig räumte Zombik aber auch ein, dass der Verbraucher sicher sein müsse, dass eingeräumte Rechte auch in vollem Umfang genutzt werden können. Die Verbände würden sich für die Rechte der Urheber einsetzen und seien nicht zum Selbstzweck da.</p>
<p>Auf die Forderung aus dem Publikum, die Branchenverbände aufzulösen und ihr Vermögen auf die Künstlerschaar aufzuteilen, reagierten die beiden Verbandssprecher mit Sprachlosigkeit. Den gleichen Effekt hatte auch der Vorwurf Johnny Haeuslers, die Urheberechtsverwalter hätten es versäumt, gegen die jetzt bestehenden Restriktionen von Online-Anbietern vorzugehen. Die Situation, dass legal erworbene Musik dem User nicht ohne weiteres zur freien Verfügung, also z.B. zum Überspielen auf den Mp3-Player, zur Verfügung steht, hätten die Verbände mit zu verantworten.</p>
<p>Aus dem Auditorium forderte Katja Mrowka vom<br />
                            <a href="http://www.vzbv.de/go/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Verbraucherzentrale Bundesverband</a> ein Recht auf Privatkopie – Zombik reagierte fast empört: „Ein solches Recht gibt es nicht“.</p>
<p>
                              <strong>Wie sieht die Zukunft der Musik aus?</strong>
                            </p>
<p>Wie sieht nun die Zukunft der Musik aus? Haeusler sieht an Stelle einer GEZ-ähnlichen Konstruktion künftig eine Medienflatrate. Weil DRM nicht funktioniere, müsse auch über die Verwendung eines digitalen Wasserzeichens („Watermarking“) nachgedacht werden. Solch ein Wasserzeichen schränkt die Kopierbarkeit eines Musikstücks nicht ein, erlaubt aber nachzuvollziehen, wer die erste Kopie ins Internet gestellt hat – so kann ein Käufer eines Songs diesen auf all seinen Geräten nutzen, während er gleichzeitig davon abgeschreckt werden soll, die Dateien über File-Sharing-Netzwerke zu verbreiten. Das<br />
                            <a href="http://www.iuk.fraunhofer.de/index2.html?Dok_ID=10&amp;Sp=1&amp;Key=20527" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Fraunhofer Institut</a> hat bereits ein entsprechendes Verfahren entwickelt.</p>
<p>Für die Vertreter der Verwerterverbände liegen die Chancen vor allem im sogenannten „Digital Rechte-Management“ (DRM). Für Zombik hält die Zukunft „eine bisher nicht gekannte Vielfalt verfügbarer Möglichkeiten“ bereit. „Musik zum einmaligen anhören und die Alltime-Heroes für immer“: Alles liegt auf zentralen Datenbanken und es wird genau das bezahlt, was genutzt wird. Digitales Rechte-Management ist ein wesentlicher Bestandteil dieses Modells. Zombik fordert politischen Willen „um zu entscheiden, wie der Markt aussehen soll“. Unterstützung erhält Zombik auch vom Sprecher des Verband unabhängiger Tonträger (VUT) Stefan Benn: „Kreativität braucht einen Ordnungsrahmen“. Pauschalpreise und Flatrate seien Planwirtschaft, das heutige System biete „Verteilungsgerechtigkeit“. Es waren nicht ihre einzigen Äußerungen, die Gelächter und ablehnende Zwischenrufe aus dem Publikum hervorriefen.</p>
<p>Zu guter letzt blieb noch die Frage an das ca. 80 Personen starke Auditorium und Podium nach dem künftigen Verhalten: Lediglich zwei Sprachen sich für DRM aus. Fast alle kopieren und wollen dies auch weiterhin tun. Insofern nichts Neues.</p>
<p>Die von den Veranstaltern formulierte Kernfrage, welche Chancen die Digitalisierung für Musiker und Labels bieten würde, blieb aber unbeantwortet. Ein großes Kompliment geht an die Moderatorin Katja Husen vom Netzwerk Neue Medien, die rigoros für eine spannende und pfiffige Diskussion auf Podium und mit dem Publikum sorgte. Schade nur, das mit Johnny Haeusler gerade mal ein Musikurheber (ex Plan B) auf dem Podium vertreten war.<br />
                            </p>
<p>
                              
                            </p></p>
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			</item>
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		<title>Wankende Schranken</title>
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		<dc:creator><![CDATA[cberghahn]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 27 Aug 2003 23:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Privatkopie]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrechtsgesetz]]></category>
		<category><![CDATA[Verbraucherschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Gesetzgebung]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[Am 13.9.2003 ist ein neues Urhebergesetz in Kraft getreten. Wie stehen Rechteinhaber und Verbraucherschützer zu den Änderungen? Starker Widerstand formiert sich auf beiden Seiten im Vorfeld.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Am 13.9.2003 ist ein neues Urhebergesetz in Kraft getreten. Wie stehen Rechteinhaber und Verbraucherschützer zu den Änderungen? Starker Widerstand formiert sich auf beiden Seiten im Vorfeld.<!--break-->
                    </p>
<p>Seit dem 13.9.2003 ist die Novelle des Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und damit In Kraft getreten. Bei der letzten Plenarsitzung vor der Sommerpause am 11.Juli 2003 hatte der Bundesrat dem novellierten Gesetz zur Urheberschaft zugestimmt. Im Vorfeld war das Gesetz allerdings noch vom Vermittlungsausschuss nachgebessert worden. Am 11.4.2003 hatte bereits der Deutsche Bundestag der<br />
                    <a href="http://dip.bundestag.de/btd/15/008/1500837.pdf" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Gesetzesnovelle zur Gestaltung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft</a> mit den<br />
                    <a href="http://www.bmj.de/ger/service/pressemitteilungen/10000695/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Stimmen der Abgeordneten von SPD, Grüne und CDU/CSU</a> zugestimmt. Die Abgeordneten der<br />
                    <a href="http://www.fdp-fraktion.de/index.php?seite=http://www.fdp-fraktion.de/reden.php" target="_blank" rel="noopener noreferrer">FDP</a> allerdings lehnten den Entwurf ab, da er ihrer Meinung nach die Belange der Rechteinhaber nicht genügend beachte.</p>
<p>                    <strong>Ratswünsche<br />
                    <br /></strong> Der Bundesrat hatte das Gesetz bei seiner Ratifizierung am 23. Mai nicht angenommen. Er hielt die Ausdehnung des Urheberrechtsschutzes auf private Normwerke, auf die in Gesetzen, Verordnungen oder amtlichen Bekanntmachungen verwiesen wird, für sachlich ungerechtfertigt“ und verlangte eine „Ergänzung zur Schrankenregelung der Privatkopien“. Ein<br />
                    <a href="http://www.bundestag.de/gremien/verma/verma_mgl.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Vermittlungsausschuss</a> wurde eingesetzt. Dieser hat am 2. Juli eine Beschlussempfehlung veröffentlicht. Eine Privatkopie ist legal, „soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrige Quelle verwendet“ wird. Damit haben die Rechteinhaber zwar weiter Boden gutgemacht in ihrem Kampf gegen Raubkopien und Tauschbörsen, doch weit genug geht ihnen das Gesetz noch nicht. Das Wort „offensichtlich“ solle gestrichen werden. Denn in der Tat entsteht so eine rechtliche Grauzone, die auch für Benutzer von Tauschbörsen unangenehme Folgen haben kann. Woher soll ein Nutzer wissen, wie sein Tauschpartner an die Datei gekommen ist? Ab wann ist eine Kopie offensichtlich rechtswidrig, wenn der Tausch aber anonym abläuft?</p>
<p>Die Diskussion der weiterhin strittigen Themen soll ein sogenannter „zweiter Korb“ regeln, die zwar relevant sind für Rechteinhaber, Rechteverwerter und Verbraucherschützer, aber nicht entsprechend der EU-Richtlinie unbedingt umgesetzt werden müssen.</p>
<p>Unumstritten ist nur, dass weder Rechteinhaber noch Verbraucherschützer wirklich glücklich sind mit dem Beschluss und sich vielleicht nun auch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit seiner Rechtmäßigkeit beschäftigen muss. Denn eine Softwarefirma aus Süddeutschland will<br />
                    <a href="http://www.s-a-d.de/index.php?lang=DE&amp;sid=942814086660445656&amp;men=newsItem&amp;presse_id=292" target="_blank" rel="noopener noreferrer">gegen das Gesetz klagen</a>.</p>
<p>                    <strong>Mehr oder weniger unzufrieden mit dem Gesetz</strong><br />
                    <br />Allerdings ist der Grad der Unzufriedenheit auf den gegnerischen Seiten verschieden: Während die Rechteinhaber und Verwerter eher zufrieden waren, knirschten die Verbraucherschützer mit den Zähnen.</p>
<p>So war Gerd Gebhardt, der Vorsitzende der<br />
                    <a href="http://www.ifpi.de/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">deutschen Phonoverbände</a>, glücklich, “dass dieser längst überfällige Beschluss endlich zustande gekommen ist. Damit erhalten wir zumindest einige der Rahmenbedingungen, die für die Tonträgerhersteller dringend erforderlich sind&#8221;. Auch bei der<br />
                    <a href="http://www.gema.de" target="_blank" rel="noopener noreferrer">GEMA</a> rieb man sich die Hände, denn die vom Deutschen Bundestag verabschiedete<br />
                    <a href="http://www.gema.de/kommunikation/pressemitteilungen/pm20030414.shtml" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Novelle</a> zum Urheberrecht sei ein Schritt in die richtige Richtung.<br />
                    <br />Trotz aller Freude geht den Wirtschaftsverbänden das Gesetz nicht weit genug. Den Phonoverbänden fehlt das deutliche Verbot, aus illegalen Quellen keine legalen Kopien anfertigen zu dürfen. Das sei legalisierte Hehlerei mit gestohlener Musik. Und der GEMA Vorstandsvorsitzende Prof. Dr. Reinhold Kreile forderte die Bundesregierung auf, „in der angekündigten weiteren Urheberrechtsnovelle, die Vergütung für das private Kopieren anzuheben, um die Angemessenheit der Vergütung für den schöpferischen Urheber wieder herzustellen.&#8221;</p>
<p>Auch der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V., kurz<br />
                    <a href="http://www.bitkom.org" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Bitkom</a>, bedauerte, dass der Bundestag versäumt habe, eine bindende Regelung bezüglich der Pauschalabgaben auf digitale Geräte in das Gesetz aufzunehmen. Man hätte sich dort eine klare Aussage gegen diese Abgaben, insbesondere auf Drucker und PC, gewünscht. Dies erhoffe man sich nun vom „zweiten Korb“, den die Justizministerin angekündigt hat. „Es bleibt für den Gesetzgeber noch viel zu tun.&#8221; mahnte Gerd Gebhard die Regierung.</p>
<p>Davon war auch die Gegenseite überzeugt, aber damit hört auch schon die Gemeinsamkeit auf. Auf der Seite der Verbraucherschützer machte sich großer Unmut breit: Die Initiative Privatkopie.net stellte in einer<br />
                    <a href="http://www.privatkopie.net/files/presse0403.htm" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Stellungnahme</a> fest, dass die Bürger zwar theoretisch auch weiterhin Kopien von veröffentlichten Werken für ihren persönlichen Gebrauch herstellen dürften, aber in Wirklichkeit schaffe das neue Gesetz durch das Umgehungsverbot von Kopierschutztechniken und Systemen zum Digital Rights Management „die Privatkopie im digitalen Bereich jedoch ab. Damit laufe jeder, der seinem Recht auf Privatkopie nachgehe, Gefahr, von der Medienindustrie auf Schadensersatz verklagt zu werden.“</p>
<p>
                    <strong>Streitpunkt Privatkopie</strong><br />
                    <br />Was die digitale Privatkopie angeht, bietet das Gesetz eine verwirrende Regelung an. Es sieht zwar vor, dass weiterhin einzelne Privatkopien von Filmen, Büchern und Musik gemacht werden dürfen. Allerdings ist es verboten, den Kopierschutz zu umgehen und Software, die diesen knackt, herzustellen, zu verbreiten und zu nutzen. Andererseits ist laut Paragraph 95b des UrhG die Wirtschaft verpflichtet, dem Nutzer dafür „die notwendigen Mittel zur Verfügung zu stellen“. Leider ohne nähere Definition, wie und was passiert, wenn das nicht geschieht. Und da die Industrie plant, auf alle ihre Werke einen Kopierschutz zu legen, der ja nicht umgangen werden darf, würde die legale digitale Privatkopie mit der Zeit aussterben. Aber das scheint Teilen des Bundesjustizministeriums nicht unwillkommen zu sein, bezeichnete der parlamentarische Staatssekretär Alfred Hartenbach die digitale Privatkopie während des<br />
                    <a href="http://www.gema.de/kommunikation/100jahre/rede_hartenbach.shtml" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Festakts zum 100-jährigen Jubiläum</a> der &#8220;Tantiemen-Gesellschaft&#8221; doch als „Gefahrenherd“.<br />
                    </p>
<table cellpadding="2" width="146" border="0">
<tbody>
<tr>
<td bgcolor="#FFCC33">
<div class="tidy-2">Erschienen am 28.08.2003</div>
</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>
                      
                    </p>
<p>                    <!-- Content Ende --></p>
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		<title>Why DMCA? Global village, people!</title>
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		<dc:creator><![CDATA[hneymanns]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 29 Jan 2003 23:00:00 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[Medienunternehmen]]></category>
		<category><![CDATA[Privatkopie]]></category>
		<category><![CDATA[Digital Rights Management]]></category>
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		<category><![CDATA[USA]]></category>
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					<description><![CDATA[Interview 22-1-2003 mit John Perry Barlow]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Interview 22-1-2003 mit John Perry Barlow<!--break-->
                  </p>
<p>
                  <br />
                  <strong>John Perry Barlow ist Mitbegründer der<br />
                  <a href="http://www.eff.org/%7Ebarlow/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Electronic Frontier Foundation</a> (EFF) und Fellow am Berkman Center for Internet and Society der Harvard Law School. Außerdem war er Texter der Gruppe<br />
                  <a href="http://www.dead.net" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Grateful Dead</a>.</strong></p>
<p>
                  <strong><br />
                    <img decoding="async" height="113" alt="John Perry Barlow" src="/salon/photos/jbarlow.jpg" width="87" align="left" /><br />
                  </strong><br />
                  <strong>politik-digital:</strong> 1998 unterschrieb Bill Clinton den Digital Millennium Copyright Act (DMCA), gemäß den WIPO (World Intellectual Property Organization) -Verträgen. Wo liegen Ihrer Meinung nach die größten Fehler des DMCA, die größten Verletzungen von Freiheiten der Bürger?</p>
<p>
                  <br />
                  <strong>John Perry Barlow:</strong> Der größte Fehler des DMCA ist, dass die Verknüpfung von Gesetzgebung und technischem Fortschritt dort zu einer Monopolbildung führt, wo man gerade kein Monopol haben will – im demokratischen Prozess. Für den demokratischen Prozess ist es unverzichtbar, dass verschiedene Sichtweisen dargestellt werden können und eine einfache und offene Kommunikation möglich ist. Doch ein Gesetz wie DMCA bringt die großen Medienunternehmen in den Besitz alles Gedachten und Gesagten – und das betrifft auch jene Ideen, die schon längst frei zugänglich und nicht urheberrechtlich geschützt sind.<br />
                  <br />So wird eine faire Nutzung von Ideen und Informationen drastisch eingeschränkt, vor allem weil das Copyright auf Bereiche angewandt wird, für die es nicht vorgesehen war. IBM benutzt z.B. das Gesetz, um den Gebrauch und den Absatz ihrer Druckerpatronen zu schützen. Wenn jemand die Druckerpatronen von IBM nachbaut, macht er sich strafbar [Es dürfen also nur IBM-Patronen in die IBM-Drucker, Anm. d. Ü.]. Und das ist nur eines von vielen Beispielen. Das andere Problem des Gesetzes ist der Versuch, die Infrastruktur von Computern und Internet neu zu definieren.</p>
<p>
                  <br />
                  <strong>politik-digital:</strong> Es gab schon vor DMCA Copyright-Gesetze. Worin unterscheidet sich der DMCA von seinen Vorgängern?</p>
<p>
                  <strong>John Perry Barlow:</strong> Durch den DMCA werden Behälter ermöglicht, die man nicht legal öffnen kann. Gleichzeitig kann man Inhalte in diese Behälter bringen, die eigentlich schon im öffentlichen Raum stehen – eine Art plötzliche Privatisierung, die einen beträchtlichen Flankenschutz vom Gesetzgeber erhält. Erscheint beispielsweise Alice im Wunderland als elektronisches Buch – der Urheberschutz von Alice im Wunderland ist ja schon lange abgelaufen – und jemand will sich das Buch, dann muss er den Kopierschutz brechen. Hat man ein Tool, um den Kopierschutz zu brechen, dann landet man im Gefängnis wie der russische Programmierer, der in den Vereinigten Staaten inhaftiert wurde.</p>
<p>
                  <br />
                  <strong>politik-digital:</strong> Das Ganze erinnert ein bisschen an die Debatte über Verschlüsselung vor einigen Jahren. Da versuchte der Staat auch, Einschränkungen von Kryptographie vorzunehmen, in dem technische Schranken gegen die Verbreitung starker Verschlüsselungsverfahren eingeführt werden sollten. Im Endeffekt konnten die staatlichen Akteure ihre Position aber nur sehr begrenzt durchsetzen, oder?</p>
<p>
                  <strong>John Perry Barlow:</strong> Das erinnert mich ganz stark an die Debatte über Verschlüsselung, an der ich ja aktiv beteiligt war. Aber was die Copyright-Gesetze angeht, bin ich nicht halb so optimistisch. Denn in der Auseinandersetzung um die Verschlüsselung waren wir in der Lage zu zeigen, dass die Beschränkung der Verschlüsselung-Algorithmen ein direkter Eingriff in das Recht auf Redefreiheit war. Die Einschränkungen waren verfassungswidrig. Was den DMCA betrifft, scheinen sich die Richter entschieden zu haben, die Verfassung zu ignorieren. Bei allem, was wir vor Gericht gegen den DMCA vorgebracht haben, hat das Gericht die verfassungsrechtlichen Bedenken nicht einmal in Betracht gezogen.<br />
                  <br />Das ist ziemlich offensichtlich: Wir hatten z.B. einen Fall, wo der Beklagte auf seiner Website Links zu DeCSS gesetzt hatte, den Entschlüsselungscode für DVDs. Es waren nur Links! Er wurde verurteilt, gegen den DMCA verstoßen zu haben, für etwas, dass ich klar und deutlich Ausübung der Redefreiheit nennen würde.</p>
<p>
                  <strong>politik-digital:</strong> Bei der Frage um Verschlüsselung spielte die American Civil Liberties Union (ACLU) einen wichtige Rolle. Gibt es eine Zusammenarbeit mit der ACLU gegen den DMCA?</p>
<p>
                  <strong>John Perry Barlow:</strong> Die ACLU beschäftigt sich nur äußerst widerwillig und langsam mit diesem Thema. Denn sie wissen, dass sie damit ihre traditionelle Basis gegen sich aufbringen, die Unterhaltungsindustrie. Ich habe einmal einen Preis von ACLU bekommen und es gab ein großes, festliches Hollywood-Dinner. Als ich den Preis entgegen nahm, wurde ich fast von der Bühne gebuht. Ich habe ihnen nämlich gesagt, dass sie – wenn ihnen wirklich etwas an der Redefreiheit liegen würde – sich noch einmal über das Copyright Gedanken machen müssten. Die Unterhaltungsindustrie ist immer so lange für die Redefreiheit, wie es ihren Geschäften nützt.</p>
<p>
                  <strong>politik-digital:</strong> In den USA ist der Teil der DMCA, der am meisten in der Kritik steht, in Überarbeitung, der Abschnitt 1201. Glauben Sie, dass die Fehler, die Sie gerade angesprochen haben, behoben werden können?</p>
<p>
                  <strong>John Perry Barlow:</strong> Ich weiß es nicht. Der Kongressabgeordnete Rick Boucher hat gerade eine Gesetzesvorlage eingebracht, die den Verbraucherschutz in Bezug auf den DMCA wieder herstellen will. Allerdings weiß ich nicht, ob der Entwurf verabschiedet wird oder nicht.</p>
<p>In der Zwischenzeit greift die Unterhaltungsindustrie hart durch und schafft neue technische Beschränkungen gegen die Redefreiheit und die Verbreitung von Informationen. Besonders beängstigend ist, dass Intel, Microsoft und einige Chiphersteller jetzt mit dem Model des „trusted computing“ aus der Deckung kommen, was soviel heißen soll, dass du deinem Computer trauen kannst. Es bedeutet aber nichts anderes, als dass Microsoft deinem Computer trauen kann und Hollywood deinem Computer trauen kann. Da findet Digital Rights Management (DRM) direkt in der Hardware und dem Betriebssystem statt!</p>
<p>
                  <strong>politik-digital:</strong> Wie sollten denn Digital Rights gesichert werden? Songwriter, Autoren und Sänger haben doch schließlich auch ein berechtigtes Interesse an Kopierschutz.</p>
<p>
                  <strong>John Perry Barlow:</strong> Ich bin ja selbst Songwriter. Das derzeitige System hat doch riesige Tücken und Fehler. Heute werden einem professionellen Durchschnittsmusiker für Urheberrechte weniger als sechshundert Dollar pro Jahr gezahlt. Den Rest behalten die Musikkonzerne. Es ist also ein Trugschluss, dass dieses Gesetz die Rechte der Texter und Musiker schützt.<br />
                  <br />Meiner Meinung nach ist es in unserem Interesse, dass unsere Arbeit verbreitet wird. Für Musik und andere immaterielle Produkte im Allgemeinen gelten meiner Meinung nach auch andere Regeln als für materielle Produkte. Bei materiellen Produkten gibt es einen Zusammenhang zwischen Verfügbarkeit (Knappheit) und Wert: ein knappes Gut ist teurer. Bei Musik und Gedanken gibt es aber einen Zusammenhang zwischen Vertrautheit und Wert.<br />
                  <br />Das zeigt meine persönliche Erfahrung mit den Grateful Dead ganz deutlich. Wir haben unsere Arbeit auch kostenlos zugänglich gemacht, als wir anfingen, erfolgreich zu sein. Und interessanterweise verkauften sich alle unsere CDs äußerst gut, gerade weil wir Mitschnitte von unseren Konzerten erlaubten und frei zugänglich machten.<br />
                  <br />Was wir vor allem im Auge behalten müssen, sind die Rechte der Songwriter und Autoren, und nicht die der großen Institutionen. Denn die sind nur daran interessiert, die digitale Verbreitung abzuwürgen.</p>
<p>
                  <strong>politik-digital:</strong> Aber ist das nicht eher ein moralisches Problem?</p>
<p>
                  <strong>John Perry Barlow:</strong> Es ist auch ein wirtschaftliches Problem. Philosophisch müssen wir den Begriff „geistiges Eigentum“ komplett neu überdenken, obwohl es ein noch junger Begriff ist. Vor vierzig Jahren gab es so etwas noch nicht. Bei der Einführung des Rechts auf und den Schutz des „geistigen Eigentums“ handelte es sich zunächst um einen Schutz der Idee für eine bestimmte, und zwar relativ begrenzte Zeit. Aber auch schon damals hat man geistiges Eigentum nicht wirklich besessen und ich halte es für irreführend zu glauben, dass man es jetzt besitzt. Das wäre, als würde man Freundschaften besitzen.<br />
                  <br />Es sind Dienstleistungen, und keine Produkte. Also müssen wir sie auch wie Dienstleistungen behandeln, denn man kann – wie schon gesagt – immaterielle Güter nicht als Produkte definieren. Tut man das aber, so führt das dazu, dass die Leute Tauschbörsen im Netz als ebenso kriminell ansehen wie den Ladendiebstahl. Da gibt es aber einen großen Unterschied. Wenn du in einen Laden gehst und ein Kleidungsstück klaust, ist es weg. Die Ware und ihr wirtschaftlicher Wert ist für das Geschäft verloren. Wenn du im Netz einen meiner Songs runterlädst, habe ich ihn immer noch. Er wird sogar wertvoller, wenn ihn mehr Leute haben.<br />
                  <br />Wir müssen also die wirtschaftlichen Regeln überdenken. Der bestehende Kopierschutz ist völlig ausreichend, so lange es das geistige Eigentum schützt, in dem es nur die Container, die Behälter des geistigen Eigentums, reguliert. Wenn es aber das reguliert, was die Wirtschaft Content nennt, ist das ein falsches Model. Denn Content hat keinen Container. Also müssen wir uns etwas anderes einfallen lassen.</p>
<p>
                  <br />
                  <strong>politik-digital:</strong> Nehmen wir einen Verleger, der ein Buch druckt – das Buch ist hierbei der regulierte Container – und es später elektronisch zugänglich macht, sagen wir als pdf oder ebook. Welches Interesse hätte ein Verleger einen Autor zu veröffentlichen. Oder brauchen wir bald keine Verleger mehr?</p>
<p>
                  <strong>John Perry Barlow:</strong> Vielleicht werden die Verleger überflüssig. Ich glaube aber sie werden es nicht, denn momentan werden mehr Bücher verkauft als je zuvor. Und noch einmal, ich glaube, es gibt eine Symbiose zwischen dem Verkauf von diesen Containern und der Online-Verfügbarkeit ihres Inhalts. Nehmen wir die Filmindustrie. Ich kann jeden Film bekommen bevor er angelaufen ist und dennoch: Die Filmindustrie macht mehr Umsatz als je zuvor. Ich kann jede DVD umsonst bekommen, aber der DVD-Verkauf steigt weiter. Wieso? Ich denke, es gibt Interesse der Verleger, weiterhin Bücher in physischer Form zu veröffentlichen und sie dann online zugänglich zu machen. Denn ich glaube, niemand will ein Buch auf dem Computer lesen. Ich zumindest nicht!</p>
<p>
                  <strong>politik-digital:</strong> Und wenn sich elektronisches Papier durchsetzt…</p>
<p>John Perry Barlow: Lassen Sie uns über elektronisches Papier sprechen, wenn es wirklich auf dem Markt ist. Lassen Sie uns über Probleme sprechen, wenn sie sich abzeichnen, denn wir wissen nicht, ob alle Vorhersagen eintreffen. Viele Einschätzungen über den Einfluss des Internets haben sich als falsch herausgestellt.</p>
<p>
                  <strong>politik-digital:</strong> Sie sagen also, der DMCA oder das deutsche Gesetz, sind auf eine völlig digitalisierte Welt zugeschnitten, eine Welt in der die Computer Bücher und Theater ersetzen?</p>
<p>
                  <strong>John Perry Barlow:</strong> Genau, aber so eine Welt existiert noch nicht und wird vielleicht niemals existieren. Und wenn man die gesamte Architektur des Informationssystems auf eine Situation zuschneidet, die vielleicht nie eintreten wird, ist das unmoralisch. Wir müssen als Gesellschaft für Experimente offen sein und so das effizienteste Geschäftsmodell finden. Die European Union Copyright Directive (EUCD) macht genau das Gegenteil. Sie verbaut die Möglichkeit für Experimente und spielt damit wenigen großen Medienunternehmen in die Hände. Diese Unternehmen haben die Direktive in der EU durchgedrückt und drücken jetzt sie in Deutschland, Frankreich und den anderen Mitgliedstaaten durch.</p>
<p>
                  <strong>politik-digital:</strong> Sie engagieren sich vor allem global. Die DMCA und das deutsche Gesetz setzen die internationalen WIPO-Verträge um…</p>
<p>
                  <strong>John Perry Barlow:</strong> Aber die WIPO-Verträge wurden von der Unterhaltungsindustrie in Hollywood diktiert…</p>
<p>
                  <strong>politik-digital:</strong> Sind die Nationalstaaten dann nicht der falsche Ansprechpartner? Die nationalen Gesetzgeber behaupten, die WIPO-Verträge und die EUCD ließen keinen Spielraum: „Es gibt diese Verträge und wir müssen sie in nationales Recht umsetzen…“</p>
<p>
                  <strong>John Perry Barlow:</strong> Dass die Entscheidungen in den großen Institutionen wie WIPO und EUCD gefällt werden, ist ein Problem. Bisher habe ich noch niemand kennen gelernt, der für WIPO arbeitet und vorher nicht in der Medienindustrie oder dem Lizenzierungsgeschäft tätig war. WIPO und Medienindustrie sind ein und das selbe. Die Öffentlichkeit hat keine vernünftige Möglichkeit, diesen Prozess zu beeinflussen.</p>
<p>
                  <strong>politik-digital:</strong> Sehen Sie hier einen Wandel? Die Diskussionen um eDemokratie fand in den neunziger Jahren immer auch auf globaler Ebene statt. Auch die Electronic Frontier Foundation (EFF) operiert global und erreicht mit relativ wenig Leuten ziemlich viel. Ist es unmöglich mit Bertelsmann und AOL Time-Warner zu konkurrieren?</p>
<p>
                  <strong>John Perry Barlow:</strong> Für eine so kleine Organisation wie die EFF, die sich mit der gesamten Industrie angelegt hat, schlagen wir uns sehr erfolgreich. Wir gewinnen öfter als wir verlieren.<br />
                  <br />Aber auf dem Level der EU ist es sehr schwierig, Einfluss auszuüben. Die einzige Möglichkeit für die Öffentlichkeit wieder in diesen Prozess einzutreten, ist die nationalstaatliche Ebene. Ich kann mir nicht vorstellen, die nötigen Ressourcen aus europäischer Ebene zu sammeln, die die EUCD in Brüssel hätten verhindern können. Aber ich kann mir so eine Koalition in Deutschland vorstellen oder in Frankreich. Und genau das versuchen wir.</p>
<p>
                  <strong>politik-digital:</strong> Nehmen wir an, es gäbe keinen DMCA. Microsoft könnte immer noch technische Beschränkungen in die Software bauen wie etwa die Registrierung von Windows oder die Benachteiligung von Programmen von Drittanbietern. Können Marktkräfte dieses Problem lösen?</p>
<p>
                  <strong>John Perry Barlow:</strong> Es gab eine Zeit, da war jede Software kopiergeschützt, und es gab Firmen, die ganz legal Codes produziert haben, mit denen man den Kopierschutz knacken konnte. Die Firmen haben alle Codes geknackt und letztlich hat die Software-Industrie verstanden, dass die Leute keinen Kopierschutz wollen. Die Industrie hat das akzeptiert, denn trotz der Software-Piraterie verkauften sich die Programme sehr gut. Würde heute so etwas passieren, würde der Verkäufer von solchen Codes angeklagt. Das ist aber schlecht für den Wettbewerb und die technische Entwicklung.</p>
<p>
                  <strong>politik-digital:</strong> Was ist ihr Ratschlag an die deutschen Gesetzgeber?</p>
<p>John Perry Barlow: Der deutsche Gesetzgeber sollte sich fragen, ob der wirtschaftliche Schaden so groß ist, dass es sich lohnt, solche riskanten Langzeit-Effekte in Kauf zu nehmen. Ich glaube nicht, dass eine Demokratie funktioniert, wenn eine kleine Interessengruppe alle Informationen besitzt. Wie Mussolini sagte: „Faschismus sollte Korporatismus heißen, weil es die effektive Vermischung von Kapitalgesellschaft und Staat ist.“</p>
<p>
                  <strong>politik-digital:</strong> In Deutschland konzentriert sich die Diskussion auf das Thema „Privatkopie“. Trifft es die privaten Nutzer am Stärksten?</p>
<p>
                  <strong>John Perry Barlow:</strong> Wir wollen digitale Informationen effektiv nutzen und wir müssen in der Lage sein, uns zwischen verschiedenen Umgebungen zu bewegen. Wie viele Computer haben Sie gehabt? Nach 18 Monaten ist ein Computer veraltet. Wenn nur eine Kopie erlaubt ist, muss man sich beim nächsten Computer alles neu kaufen. Das ist eine sehr große wirtschaftliche Belastung für alle Computernutzer zugunsten einer kleinen Anzahl Herstellern.<br />
                  <br />Außerdem ist das Teilen und Tauschen für Menschen die natürlichste Sache der Welt. Das ist fundamental für menschliches Verhalten, den wir bereichern den Geist, indem wir kreative Arbeit teilen. Nur so blüht Kreativität. Ich meine, es gibt viele Gründe dafür, dieses Gesetz zu verhindern.</p>
<p>
                  <strong>politik-digital:</strong> Gab es Fälle in den USA, in denen User, die eine Privatkopie gemacht haben, vor Gericht gestellt wurden?</p>
<p>
                  <strong>John Perry Barlow:</strong> Bis jetzt noch nicht. Bisher wurde der DMCA auf CDs und Software mit Kopierschutz angewandt. Die Musik und Bücher waren lange nicht kopiergeschützt. Das hat erst jetzt angefangen und so langsam bekommen die Menschen den wahren Druck des DMCA zu spüren. Anfangs konnte der Kopierschutz konnte mit einem einfachen Filzstift umgangen werden.</p>
<p>
                  <br />
                  <strong>politik-digital:</strong> Aber ist das nicht die Lösung: Kopierschutz kann größtenteils technisch umgangen werden, indem man den Kopierschutz mir Software oder einem Extra-Chip umgeht? Man kann doch schon jetzt Mikrochips kaufen und damit seine Playstation modifizieren und kopierte Spiele und DVDs abspielen. Wäre das die richtige Antwort auf ein falsches Gesetz?</p>
<p>
                  <strong>John Perry Barlow:</strong> Ich halte es für eine sehr schlechte Idee, Gesetze zu verabschieden, die dann von der Gesellschaft ignoriert werden. Daraus ergibt sich nur eine generelle Ablehnung des Rechtssystems. Und meiner Meinung nach hat die Gesellschaft schon gezeigt was sie von Kopierschutz hält.</p>
<p>
                  <strong>politik-digital:</strong> Und die technische Lösung, die wir gerade angesprochen haben, bevorzugt diejenigen, die wissen, wo man solche Chips und Cracks bekommt.</p>
<p>
                  <strong>John Perry Barlow:</strong> Das Gesetz benachteiligt die Alten und technisch Ahnungslosen und begünstigt die Jungen und technisch Bewanderten. Das sieht nicht aus wie eine gerechte Sache.</p>
<p>
                  <strong>politik-digital:</strong> Es kommt zu einer neuen digitalen Spaltung…</p>
<p>
                  <strong>John Perry Barlow:</strong> Ja, eine neue digitale Spaltung, die bisher größte Spaltung zwischen jung und alt, die ich kenne. Ich würde es sogar noch drastischer ausdrücken. Wir sollten uns nicht in der Hoffnung zurücklehnen, dass Anarchie wird das Problem schon lösen wird. Ich glaube nicht, dass Anarchie eine gute Lösung für irgend etwas ist.</p>
<p>
                  <strong>politik-digital:</strong> Muss die Antwort auf technische Beschränkung nicht eine technische Antwort sein?</p>
<p>
                  <strong>John Perry Barlow:</strong> Das wäre der Idealfall. Doch hier liegt das Problem von DMCA und EUCD. Gesetz und Technologie entfalten gemeinsam eine ungeheure Macht.</p>
<p>
                  <strong>politik-digital:</strong> Denken Sie an Lawrence Lessig’s „Code-is-law“, wo das Medium „Recht“ neben Infrastruktur und Marktkräften nur eines Regulierungsmitteln ist. Spielt „Recht“ wirklich noch eine so wichtige Rolle?</p>
<p>
                  <strong>John Perry Barlow:</strong> Als Larry diese Zeile geschrieben hat, war ich anderer Meinung, weil ich viel misstrauischer gegenüber Regierungen und Gesetzen bin als er. Aber ich war bereit zu glauben, dass wir das Medium „Recht“ brauchen, um das übereifrige Verhalten der Protektionisten zu korrigieren. Allerdings wurde „Recht“ dann zum Verbündeten der Protektionisten. Larrys Vorschlag wollte den technischen Zwang auflösen, hat ihn am Ende aber vergrößert. Es tut mir Leid, dass die Dinge mit Unterstützung des Rechts schlimmer geworden sind.<br />
                  <br />Auch in Deutschland wird sich die Lage mit diesem Gesetz verschlechtern. Aber es ist furchtbar schwierig, öffentliche Aufmerksamkeit für dieses Thema zu bekommen. Wenn du in einem Gespräch, das sich bis dato mit Fußball beschäftigt hat, anfängst über digitale Reche zu sprechen, wirst du kein beliebter Kerl.</p>
<p>
                  <strong>politik-digital:</strong> War die EFF in der Global Internet Liberty Campaign (GILC)?</p>
<p>
                  <strong>John Perry Barlow:</strong> Ja und sie ist es immer noch. Aber auch für eine Organisation wie die UN, die viel Geld von den Nationalstaaten bekommt, ist es schwierig eine globale Kampagne zu führen. Die einzigen globalen Kampagnen, die funktionieren, sind die von McDonalds und Nike.</p>
<p>
                  <strong>politik-digital:</strong> Setzen Sie Hoffnungen in die World Summit of Information Society (WSIS)?</p>
<p>
                  <strong>John Perry Barlow:</strong> Nein, nicht wirklich. Ich kann mich irren, aber es sieht eher so aus, als ob das Ganze von den üblichen Verdächtigen auf die Beine gestellt worden ist. Das ist eine Veranstaltung der Medienunternehmen.</p>
<p>
                  <strong>politik-digital:</strong> Und der Gipfel findet in der International Telecommunications Union (ITU) statt und das ist Big Business&#8230;</p>
<p>
                  <strong>John Perry Barlow:</strong> Ja, die PTTs (Post, Telegrafen- und Telekomunikationsunternehmen, Anm. d. R.) sind dabei, und die sind einer Meinung mit den Medienunternehmen. Es gibt natürlich Ausnahmen, aber für gewöhnlich sind ihre Interessen die selben.<br />
                  <br />Das aggressive Verhalten der Medienriesen stimmt mich aber auch optimistisch. Es erinnert mich an die letzten Tage des Kommunismus. Ich glaube, sie wissen, dass mehr und mehr Druck und Zwang nicht mehr funktionieren wird. Der Wind hat sich gedreht.</p>
<p>
                  <strong>politik-digital:</strong> Der Plattenindustrie schwimmen also die Felle weg und deshalb klammern sie sich an den DMCA?</p>
<p>
                  <strong>John Perry Barlow:</strong> Ihr Wirtschaftsmodell passt nicht mehr in die Umgebung, in der sie operieren. Die Vorstellung, eine Wirtschaft mit immateriellen Produkten, immateriellen Dienstleistungen könnte nicht gedeihen, ist lächerlich. Sie wird gedeihen! Mit welchem Wirtschaftssystem, das muss sich noch zeigen. Aber deswegen einfach am alten System festzuhalten ist dumm.</p>
<p>
                  <strong>politik-digital:</strong> Ihre Einschätzung lässt ein bisschen Hoffnung: Auch wenn Gesetze wie der DMCA verabschiedet werden, ist noch nicht alles platt gewalzt, denn in ein paar Jahren kann alles wieder ganz anders aussehen.</p>
<p>
                  <strong>John Perry Barlow:</strong> Dennoch sollten wir nicht die Zeit damit verschwenden, Fehler zu machen, die wir später korrigieren müssen, denn so kann dauerhafter Schaden entstehen.<br />
                  <br />Wenn erst einmal die Architektur des Internet im Sinne von DRM grundlegend geändert ist, ergibt das einen ausgezeichneten Überwachungs- und Kontrollmechanismus für Redefreiheit. Das bleibt für immer. Die Platten- und Filmindustrie kann ihr Geschäftsmodell vollständig ändern, aber wenn wir das Internet einmal in diesem Sinne umstrukturiert haben, dann kann man das nicht mehr rückgängig machen. Das ist die eine Sache.<br />
                  <br />Die andere Sache ist, dass die Medienkonzerne einen großen Teil unserer Geschichte löschen werden. Werke der letzten hundertfünfzig Jahre, die nicht mehr unter Copyright stehen, werden niemals digitalisiert werden. Wir werden einen großen Teil des menschlichen Wissens verlieren.</p>
<p>Mr. Barlow, vielen Dank für dieses Interview.</p>
<p>Das Interview führte: Dr. Harald Neymanns<br />
                  <br />Übersetzt von: Jens Mau<br />
                  <br />Der Titel wurde – als Content ohne Container – gestiftet von: Jan Engelmann, Journalistenbüro Acker 10, Berlin<br />
                  </p>
<p>
                    
                  </p>
</p>
<table cellpadding="2" width="146" border="0">
<tbody>
<tr>
<td bgcolor="#FFCC33">
<div class="tidy-2">Erschienen am 30.01.2003</div>
</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>
                    
                  </p>
<p>                  <!-- Content Ende --></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Nachhaltiger Widerstand</title>
		<link>https://www.politik-digital.de/news/netzrecht-urh5-shtml-2858/</link>
					<comments>https://www.politik-digital.de/news/netzrecht-urh5-shtml-2858/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[dkammerer]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 22 Jan 2003 23:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
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					<description><![CDATA[Der Entwurf der Bundesregierung für ein neues Urhebergesetz ist ein fauler Kompromiss zwischen Nutzerrechten und Industrie. Aber das reicht der Lobby der Medienproduzenten noch lange nicht.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Der Entwurf der Bundesregierung für ein neues Urhebergesetz ist ein fauler Kompromiss zwischen Nutzerrechten und Industrie. Aber das reicht der Lobby der Medienproduzenten noch lange nicht.<!--break--></p>
<p>&#8220;Die Privatkopie darf auch im Reich der Bits und Bytes nicht sterben!&#8221;, fordert eine Initiative, die unter<br />
                  <a href="http://www.privatkopie.net/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">privatkopie.net</a> Materialien und Links zum Thema zusammengestellt und eine digitale Petition gestartet hat. Die ersten 30.000 Unterschriften werden heute Bundesjustizministerin Brigitte Zypries übergeben werden.<br />
                  <br />Nicht nur sie muss nachsitzen. Eine ganze Reihe von Neuregelungen hat das internationale Urheberrecht in den letzten Jahren der digitalen Welt angepasst. 1996 formulierte die World Intellectual Property Organization (WIPO) neue Verträge für digitale Daten aller Art, 1998 erließen die USA ihren &#8220;Digital Millennium Copyright Act&#8221; (DMCA), Europa zog im Mai 2001 mit der &#8220;EU-Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft&#8221; nach, die bis Ende dieses Jahres von den Mitgliedsländern in nationales Recht umgesetzt werden sollte.<br />
                  <br />Deutschland hat diese Frist versäumt. Zwar fand im Bundestag die erste Lesung eines entsprechenden Gesetzentwurfes bereits am 14. November statt. Doch die Lobby der Medienindustrie hat erfolgreich verhindert, dass er Gesetz wird: In der heute vorliegenden Fassung schreibt der Paragraf 53 vor, dass einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auch auf digitalen Trägern zulässig sind, sofern sie keinem Erwerbszweck dienen.<br />
                  <br />Die heute übliche Praxis wäre dadurch gesetzlich anerkannt. Ebendas jedoch stößt auf den erbitterten Widerstand der Medienindustrie. Sie vermisst ein eindeutiges Verbot all dessen, was sie seit langem als &#8220;Piraterie&#8221; beklagt, in erster Linie des Zugriffs von Internetusern auf digitale Privatkopien über Peer-to Peer-Netze. Mit immer neuen Systemen des &#8220;Digital Rights Management&#8221; (DRM) versucht sie, selbst legale Privatkopien technisch zu verhindern.<br />
                  <br />Am 14. Januar kommenden Jahres soll der Entwurf doch noch verabschiedet werden (die Lesung ist in den Februar verschorben, Anm. d. R.). Die Regierung hofft, die Industrie mit einer Klausel zufrieden stellen zu können, die ebenjene &#8220;technischen Maßnahmen&#8221; für zulässig erklärt, die das zunächst Erlaubte in der Praxis unmöglich machen. Was als Interessenausgleich dargestellt wird, schiebt aber das Problem nur auf die lange Bank. In der Begründung zum vorliegenden Entwurf heißt es lapidar, eine Klarstellung der Regelung zur Durchsetzung der Privatkopieschranke werde &#8220;Gegenstand eines weiteren Gesetzentwurfs&#8221;.<br />
                  <br />Kein Wunder also, dass die Medienindustie ihren Kampf noch lange nicht verloren gibt. Der Deutsche Multimedia Verband (DMMV) blies schon vor der ersten Lesung zur Frontalattacke: Eine &#8220;faktische Legalisierung der Vervielfältigung von Raubkopien&#8221; findet der DMMV im Gesetzentwurf, die notwendig zu einer &#8220;Schwächung des Medienwirtschaftsstandortes&#8221; Deutschland führe. &#8220;Arbeitsplatzverlust&#8221; und &#8220;erhebliche wirtschaftliche Schäden&#8221; seien die unausweichlichen Folgen.</p>
<p>                  <strong>Kampf um jeden Cent</strong><br />
                  <br />Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e. V. (Bitkom) schlägt moderatere Töne an. Seine Hauptsorge sieht der Verband der Gerätehersteller in der Vermeidung einer Doppelvergütung. Das System der Pauschalabgaben auf Geräte wie Kassettenspieler, Videorecorder oder Kopierer, das im analogen Bereich für eine gerechte Vergütung für die Urheber sorgt, solle keinesfalls auf den digitalen Bereich übertragen werden. Das mache die Hardware teurer und schwäche die Umsätze, fürchtet der Verband, der schon die Pauschalvergütung für analoge Kopien als &#8220;unvermeidbare Ungerechtigkeit&#8221; nur zähneknirschend hinnimmt. Für die Welt des digitalen Copy &amp; Paste jedoch eröffne sich &#8211; dank digitaler Rechtekontrolle &#8211; eine Alternative: statt pauschaler Abgaben auf die Geräte individuelle Abrechnung der tatsächlichen Nutzung der Inhalte. Schon seit längerem liegt Bitkom darüber im Streit mit den Verwertungsgesellschaften, die für die Umverteilung der Pauschalabgaben an die Autoren zuständig sind. Ein Schlichtungsversuch des Bundesjustizministeriums schlug Anfang dieses Jahres fehl.<br />
                  <br />Tief ins wohlmeinende Herz des Verbrauchers geblickt hat dagegen der<br />
                  <a href="/edemocracy/netzrecht/urh6.shtml">Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft</a>. &#8220;Kopiergeschützte CDs sind vom Verbraucher längst akzeptiert&#8221;, heißt es vertrauensvoll aus dem Hause. Ob das daran liegt, dass kaum noch Musik-CDs ohne Kopierschutz zu haben sind, oder an der zu klein gedruckten Kennzeichnung, konnte diese Spezialuntersuchung des Kundenverhaltens nicht näher ergründen. Hinlänglich bekannt aber sind die Probleme, die der Kopierschutz schon heute verursacht: Viele Player akzeptieren die Scheiben nicht mehr, verärgerte Kunden und Händler sind zu Umtauschaktionen gezwungen. &#8220;Ein Anspruch auf eine Kopie besteht nach deutschem Urheberrechtsgesetz zweifellos nicht&#8221;, haben sich die Tonträgerhersteller juristisch kundig gemacht.<br />
                  <br />Ein Anspruch auf funktionierende Produkte besteht allerdings schon. Daran zu erinnern, das ist das Anliegen des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (VZBV). Die Verabschiedung des vorliegenden Entwurfs komme &#8220;de facto einem Verbot der digitalen Privatkopie gleich&#8221;, kontern die Verbraucherschützer. Das Recht auf Privatkopie werde ad absurdum geführt, wenn den Anbietern zugleich das Recht eingeräumt werde, digitale Kopien durch &#8220;wirksame technische Maßnahmen&#8221; zu verhindern. Schelte für den Gesetzgeber gibts daher auch von dieser Seite. Eine &#8220;unangemessene Benachteiligung des Verbrauchers&#8221; und einen &#8220;schlechten Kompromiss&#8221; nennt der Bundesverband das Reformvorhaben</p>
<p>                  <strong>Tatort Stadtbücherei</strong><br />
                  <br />Tatsächlich wären von den Regelungen nicht nur Musikfans betroffen. Etwa für die Benutzung öffentlicher Büchereien ergäbe sich die absurde Situation, dass elektronische Zeitschriften nur an speziellen Terminals angeboten werden dürften. Inhalte, die eigentlich überall und jederzeit zugänglich sein könnten, würden künstlich eingesperrt. Die deutschen Bibliotheksverbände wünschen sich deshalb eine Klarstellung, und verlangen, &#8220;die Zugänglichmachung von elektronischen Werken in öffentlichen Bibliotheken zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch der Benutzer als verbindliche Ausnahmetatbestände zu regeln.&#8221;</p>
<p>Zuerst erschienen in der<br />
                  <a href="http://www.taz.de" target="_blank" rel="noopener noreferrer">taz</a> Nr. 6928 vom 12.12.2002, Seite 14, 211 TAZ-Bericht. Mit freundlicher Genehmigung des Autors DIETMAR KAMMERER.</p>
</p>
<table cellpadding="2" width="146" border="0">
<tbody>
<tr>
<td bgcolor="#FFCC33">
<div class="tidy-2">Erschienen am 23.01.2003</div>
</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>
                    
                  </p>
<p>                  <!-- Content Ende --></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Rettet die Privatkopie</title>
		<link>https://www.politik-digital.de/news/netzrecht-urh8-shtml-2946/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 22 Jan 2003 23:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Privatkopie]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrechtsgesetz]]></category>
		<category><![CDATA[Privatkopie.net]]></category>
		<category><![CDATA[Berlin]]></category>
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					<description><![CDATA[Alternative Anhörung zum Urheberrechtsgesetz. Zu Gast sein wird am 23. Januar in Berlin John Perry Barlow, Netzaktivist der ersten Stunde. Mitveranstalter ist die Initiative „privatkopie.net“.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Alternative Anhörung zum Urheberrechtsgesetz. Zu Gast sein wird am 23. Januar in Berlin John Perry Barlow, Netzaktivist der ersten Stunde. Mitveranstalter ist die Initiative „privatkopie.net“.<!--break-->
                  </p>
<p>Mit der Gesetzesnovelle, die derzeit im Bundestag verhandelt wird, hat sich die Regierung das Ziel gesetzt, das Urheberrecht an die digitale Informationsgesellschaft anzupassen. Die Initiative<br />
                  <a href="http://www.privatkopie.net" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Privatkopie.net</a> nimmt das zum Anlass, um am 23. Januar 2003 eine Alternative Anhörung mit dem Ziel zu veranstalten, die gesellschaftlich prekären Folgen des Gesetzentwurfes aufzuzeigen.</p>
<p>Für die Nutzer stelle der kurz vor der Abstimmung stehende Entwurf einen Rückfall in die analoge Steinzeit dar. So würde sich der Verbraucher in Zukunft beispielsweise von einer technisch geschützten Musik-CD keine Kopie mehr für Auto oder MP3-Player ziehen dürfen. Die Initiative will im Unterschied zu den Interessen der<br />
                  <a href="/edemocracy/netzrecht/urh6.shtml">Medienproduzenten</a> die Privatkopie erhalten sehen. Die Zustimmung zu ihren Forderungen dokumentieren die ca 37.000 gesammelten Unterschriften.</p>
<p>Die Anhörung ist prominent besetzt, da u.a.<br />
                  <a href="http://www.eff.org/%7Ebarlow/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">John Perry Barlow</a>, Mitbegründer der Electronic Frontier Foundation (<br />
                  <a href="http://www.eff.org" target="_blank" rel="noopener noreferrer">EFF</a>) und Fellow am Berkman Center for Internet and Society der Harvard Law School, über die Erfahrungen mit dem Digital Millenium Copyright Act (DMCA), der US-amerikanischen Entsprechung zur deutschen Novelle, berichten wird. Bei freiem Eintritt finden sich weitere Experten zur Anhörung in der Humboldt Universität zu Berlin ein.</p>
<p>Zum Interview mit John Perry Barlow geht&#8217;s<br />
                  <a href="/edemocracy/netzrecht/urh9.shtml">hier</a>.</p>
<p>
                  <br />
                  <a href="http://www.privatkopie.net/files/aktuell2.htm" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Weitere Informationen</a>:<br />
                  <br />Ort: Humboldt Universität zu Berlin, Kinosaal, Unter den Linden 6<br />
                  <br />Beginn 18:00<br />
                  </p>
<p>
                    
                  </p>
</p>
<table cellpadding="2" width="146" border="0">
<tbody>
<tr>
<td bgcolor="#FFCC33">
<div class="tidy-2">Erschienen am 23.01.2003</div>
</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>
                    
                  </p>
<p>                  <!-- Content Ende --></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Urheberrecht in der Informationsgesellschaft&#8221; – Die Novelle des Urheberrechtsgesetzes aus Sicht der Musikwirtschaft</title>
		<link>https://www.politik-digital.de/news/netzrecht-urh6-shtml-3191/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[tbraun]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 22 Jan 2003 23:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Musikindustrie]]></category>
		<category><![CDATA[Privatkopie]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrechtsgesetz]]></category>
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		<category><![CDATA[Kopierschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Raubkopie]]></category>
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					<description><![CDATA[Dr. Thorsten Braun, Syndicus beim Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft, erläutert die Schwachstellen des Gesetzes. Besonders die Missbräuche bei der „Privatkopie“ müssten beseitigt werden.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Dr. Thorsten Braun, Syndicus beim Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft, erläutert die Schwachstellen des Gesetzes. Besonders die Missbräuche bei der „Privatkopie“ müssten beseitigt werden.<!--break-->
                  </p>
<p>Die Funktionsfähigkeit des Musikmarkts ist derzeit durch massenhaftes (legales wie illegales) „Brennen“ von CDs und durch Internet-Piraterie nachhaltig gestört. Hier ist der Gesetzgeber gefragt: Das Urheberrecht als traditionelles Marktordnungsrecht muss an die neuen technologischen Entwicklungen angepasst werden. Die Musikwirtschaft erwartet von der Novelle des Urheberrechtsgesetzes wichtige Impulse: Tonträgerhersteller müssen in ihren Bemühungen unterstützt werden, ihre Produkte gegen unkontrolliertes Klonen zu schützen. Missbräuche bei der so genannten „Privatkopie“ müssen beseitigt werden. Außerdem gilt es, den Rechtsrahmen für funktionierende Geschäftsmodelle im Internet zu schaffen. Dazu zählen auch wirksame und effektive Rechtsbehelfe, um unautorisierte Musikangebote im Internet unterbinden zu können. Der Regierungsentwurf für ein „Gesetz zum Urheberrecht in der Informationsgesellschaft“ wird den Erwartungen der Musikwirtschaft in vielen Punkten gerecht, auch wenn zu einzelnen Aspekten des Entwurfs noch wichtige Nachbesserungen notwendig sind.</p>
<p>
                  <strong>Die positiven Aspekte des Regierungsentwurfs</strong><br />
                  <br />Zur Privatkopie folgt der Regierungsentwurf dem Prinzip „das Schützbare schützen, das Nicht-Schützbare vergüten“. Dieses Prinzip hatten die Phonoverbände zusammen mit dreizehn weiteren Urheberrechtsorganisationen in einem „Forum der Rechteinhaber“ formuliert. Entgegen aller Forderungen vorgeblicher Verbraucherschützer wird in dem Gesetzentwurf kein „Anspruch auf Privatkopie“ verankert. Einen solchen Anspruch gibt es heute nicht, und ihn darf es auch zukünftig nicht geben. Dort, wo keine technischen Schutzmaßnahmen eingesetzt werden, bleibt die Privatkopie zulässig und – das ist ebenfalls wichtig – vergütungspflichtig (über Geräte- und Leermedienabgaben). Wo jedoch technische Maßnahmen zum Schutz eines Produkts angewandt werden, müssen diese respektiert und dürfen nicht umgangen werden.</p>
<p>Doch nicht nur das Umgehen von Kopierschutzmaßnahmen wird zukünftig verboten sein. Viel bedeutsamer ist, dass jede Form der Verbreitung von Umgehungstechnologien oder der Anleitung zum Umgehen von Kopierschutz ebenfalls verboten wird. Die Zeiten, in denen sich Computer-Magazine darin überbieten, das Knacken von Kopierschutz zu erläutern und sogar Umgehungssoftware hierfür anbieten, werden dann endlich vorbei sein.</p>
<p>Hinsichtlich des Musikvertriebs im Internet soll in das Urheberrechtsgesetz ein neues Recht eingeführt werden: das Recht der Zugänglichmachung. Dieses garantiert Autoren, ausübenden Künstlern und Tonträgerherstellern, die Auswertung von Musikaufnahmen in „Music on Demand“-Diensten zu erlauben oder zu verbieten. Damit werden die Rechte, die Kreative und Produzenten hinsichtlich traditioneller physischer Tonträger besitzen, auf neue Angebotsformen, insbesondere im Online-Bereich, übertragen. Der Regierungsentwurf hält sich insoweit eng an die internationalen Vorgaben der EU-Informationsgesellschaften-Richtlinie.</p>
<p>Doch nicht in allen Punkten wird der Regierungsentwurf den Anforderungen der Musikwirtschaft gerecht.</p>
<p>
                  <strong>Es besteht noch Änderungsbedarf</strong><br />
                  <br />Der Regierungsentwurf versäumt es leider, die Missbräuche bei der so genannten Privatkopie zu beseitigen. So fehlt eine Klarstellung, dass Kopien zum eigenen privaten Gebrauch nur von legalen Quellen angefertigt werden dürfen. Was einmal illegal ist, muss auch nach der Vervielfältigung illegal bleiben und darf nicht „reingewaschen“ werden. Eine illegal im Internet angebotene Musikaufnahme darf also auch nicht zum privaten Gebrauch legal heruntergeladen werden. Darüber hinaus besteht überhaupt kein Grund, auch die Herstellung von Kopien durch Dritte zuzulassen. Dadurch wird nur der private Charakter der Vervielfältigung in Frage gestellt und unnötig eine rechtliche Grauzone aufgebaut, die Piraterie Vorschub leisten kann.</p>
<p>Äußerst problematisch sind die Vorschriften zur Einschränkung technischer Schutzmaßnahmen zugunsten einzelner Nutzergruppen (sog. „Durchsetzung von Schranken“). Was verbirgt sich dahinter? Das Gesetz sieht für bestimmte Nutzungen Ausnahmen (Schranken) vom Urheberrecht vor, z.B. aus sozialen Gründen. Da offenbar befürchtet wird, diese Ausnahmen könnten durch technische Schutzmaßnahmen völlig ausgehöhlt werden, sollen sie sich gegen die technischen Maßnahmen durchsetzen. Für die Lösung dieses bislang völlig theoretischen Problems sieht der Regierungsentwurf verschiedene Klagemöglichkeiten und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren vor. Dies führt insgesamt zu einer unberechtigten „Übersicherung“ der angeblichen Rechte einzelner Nutzergruppen und wird der Vorgabe der EU-Richtlinie nach einer Förderung freiwilliger Maßnahmen nicht gerecht. Der Entwurf verursacht Rechtsunsicherheit, indem er die Gefahr einander widersprechender Entscheidungen provoziert, und er behindert dadurch die sinnvolle Entwicklung technischer Schutzmaßnahmen, von der gerade auch die Nutzer profitieren können. Gerade in Anbetracht des nicht absehbaren praktischen Bedürfnisses ein Eingreifen des Gesetzgebers, sollte dieser vorerst von dieser umstrittenen Regelung absehen.</p>
<p>Im Regierungsentwurf ist eine ausdrückliche Regelung zur Kennzeichnung von Produkten aufgenommen worden, bei denen technische Maßnahmen wie z.B. ein Kopierschutz eingesetzt werden. Sachlich ist die Kennzeichnung sinnvoll: Die IFPI hat von Anfang an empfohlen, kopiergeschützte CDs entsprechend zu kennzeichnen und inzwischen auch ein einheitliches Kopierschutzlogo vorgestellt. Doch die Verankerung der Kennzeichnungspflicht im Urheberrechtsgesetz ist überflüssig und inhaltlich unklar. Eine Kennzeichnung muss dort erfolgen, wo es berechtigte Verbrauchererwartungen gibt. Wo diese nicht bestehen, ist auch eine Kennzeichnung nicht erforderlich. Die Vorschrift könnte dazu führen, dass CDs zukünftig ein „Beipackzettel“ beigefügt werden muss, dessen Umfang kaum übersehbar und dessen Inhalt angesichts neuer Gerätekonfigurationen schnell überholt wäre.</p>
<p>Schließlich fehlen im Regierungsentwurf Vorschriften für ein effektives Vorgehen gegen Internet-Piraterie. Der durch die EU-Richtlinie zwingend vorgeschriebene Unterlassungsanspruch gegen Internet Service Provider ist ebenso wenig im Gesetzentwurf enthalten wie ein ausdrücklicher Auskunftsanspruch, der den Rechteinhabern eine Identifizierung von Rechtsverletzern ermöglichen würde, ohne gleich Strafverfahren einleiten zu müssen. Diese Punkte sollten im Regierungsentwurf nachgebessert werden, damit das neue Urheberrechtsgesetz tatsächlich den internationalen Vorgaben gerecht wird.</p>
<p>
                  <strong>Die Novelle ist nur ein erster Schritt</strong><br />
                  <br />Der Regierungsentwurf enthält eine Fülle von weiteren Vorschriften, die dazu dienen, das Urheberrecht den Anforderungen der Informationsgesellschaft anzupassen. Sie können hier nicht alle dargestellt werden, sind teilweise für die Musikwirtschaft auch von geringer praktischer Bedeutung. Allerdings spart der Gesetzentwurf auch bewusst einige (auch für die Musikwirtschaft) wichtige Fragen aus, so insbesondere die Regelung der Vergütungssätze für Leermedien und Vervielfältigungsgeräte. Dies geschah, um das Gesetzesprojekt nicht mit einer Vielzahl besonders strittiger Punkte zu belasten und zeitlich zu verzögern. Diese Strategie ist nicht ganz aufgegangen, konnte das Gesetz doch in der abgelaufenen Legislaturperiode nicht mehr verabschiedet werden. Weitere Verzögerungen sollten aber vermieden werden. Mit den genannten notwendigen Detailänderungen sollte das Gesetz nunmehr zügig verabschiedet werden. Wenn die zwingenden EU-Vorgaben umgesetzt sind, kann in einem zweiten Schritt über weitere Änderungen diskutiert werden.</p>
<p>Dr. Thorsten Braun ist Syndicus beim<br />
                  <a href="http://www.ifpi.de" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft</a><br />
                  </p>
<table cellpadding="2" width="146" border="0">
<tbody>
<tr>
<td bgcolor="#FFCC33">
<div class="tidy-2">Erschienen am 23.01.2003</div>
</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p class="tidy-3">
                    
                  </p>
<table cellspacing="0" cellpadding="2" width="390" border="0">
<tbody>
<tr>
<td align="middle">
                          <em><br />
                            <a href="mailto:redaktion@politik-digital.de?subject=Artikel:">Kommentieren Sie diesen Artikel!</a><br />
                          </em></p>
<p>                          <em><br />
                            <a href="/salon/diskussion/">Diskutieren Sie mit anderen in unserem Forum!</a><br />
                          </em><br />
                          
                        </td>
</tr>
</tbody>
</table>
<hr class="tidy-4" width="390" noshade="noshade" size="1" />
                  <!-- Content Ende --></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Vom Copyright zum Urheberrecht</title>
		<link>https://www.politik-digital.de/news/netzrecht-urh2-shtml-3036/</link>
					<comments>https://www.politik-digital.de/news/netzrecht-urh2-shtml-3036/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[ahoelzer]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 08 Jan 2003 23:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[EU-Richtlinie]]></category>
		<category><![CDATA[Gesetzgebung]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Privatkopie]]></category>
		<category><![CDATA[Copyright-Richtlinie]]></category>
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					<description><![CDATA[Das Urheberrecht in die Schranken gewiesen – einige Auswirkungen der Umsetzung der letzten EG-Richtlinie zum Urheberrecht]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Das Urheberrecht in die Schranken gewiesen – einige Auswirkungen der Umsetzung der letzten EG-Richtlinie zum Urheberrecht<!--break-->
                  </p>
<p>Am 29.01.2003 wird es eine Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages zum derzeitigen<br />
                  <a href="http://www.bmj.bund.de/images/11476.pdf" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Gesetzesentwurf der Bundesregierung</a> geben, der das Urheberrecht in der Informationsgesellschaft regeln soll. Hintergrund der neuen Regelungen bildet eine<br />
                  <a href="http://www.europa.eu.int/comm/internal%20market/en/intprop/news/com29.de.pdf" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Richtlinie</a> des europäischen Parlaments und des Rats vom 22.05.2001, die eine teilweise Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts innerhalb der EU Rates anstrebt. Der vollständige Name lautet: „Richtlinie 2001/29/EG &#8230; zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft“, häufig wird sie deshalb einfach nur als „Copyright-Richtlinie“ bezeichnet. Außerdem werden in dem Gesetzesentwurf zwingende Vorgaben aus zwei bereits ratifizierten internationalen Urheberrechtsübereinkommen, den<br />
                  <a href="http://www.wipo.org" target="_blank" rel="noopener noreferrer">WIPO-Verträgen</a> umgesetzt.</p>
<p>
                  <strong>Frist versäumt</strong><br />
                  <br />Die Richtlinie war innerhalb von 18 Monaten nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EG in nationales Recht umzusetzen, eine Frist, die mit Ablauf des 31.12.2002 bereits verstrichen ist. Deutschland ist aber nicht das einzige Land innerhalb der EU, das die Frist verpasst hat. Derzeit ist nicht abzusehen, ob dies Konsequenzen haben wird. (Wie weit die Umsetzung in anderen Ländern ist, informiert folgende<br />
                  <a href="http://wiki.ael.be/index.php/EUCD-Status" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Internetseite</a>.)</p>
<p>
                  <strong>Bisherige Richtlinien zum Urheberrecht</strong><br />
                  <br />Um das Urheberrecht der einzelnen Mitgliedstaaten zu harmonisieren sind bereits eine Anzahl von Richtlinien erlassen und in der Zwischenzeit in nationales Recht umgesetzt worden. Davon betroffen waren folgende Bereiche:</p>
<p>&#8211; der Schutz von Computerprogrammen<br />
                  <br />&#8211; das Vermiet- und Verleihrecht<br />
                  <br />&#8211; der Satellitenrundfunk und das Kabelweiterverbreitungsrecht<br />
                  <br />&#8211; die Dauer des Urheberrechts und bestimmter verwandter Schutzrechte und<br />
                  <br />&#8211; der Schutz von Datenbanken.</p>
<p>
                  <strong>Einheitliche Schutzfrist innerhalb der EG</strong><br />
                  <br />In praktischer Hinsicht hatte das z.B. zur Folge, dass in allen Mitgliedsländern der EG die Urheber bzw. deren Angehörige 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers Schutz für die geschaffenen Werke genießen, egal ob für Texte, Musik, Bilder usw.</p>
<p>
                  <strong>Einheitliche Schrankenregelungen?</strong><br />
                  <br />Die Verhandlungen auf der EU-Ebene zur Copyright-Richtlinie haben sich – über 3 Jahre &#8211; vor allem deshalb so lange hingezogen, weil die Mitgliedstaaten sich die Aufgabe gestellt hatten, für einen einheitlichen Binnenmarkt die sogenannten urheberrechtlichen Schranken zu vereinheitlichen. Über die Jahre hinweg hatten sich zum Teil sehr unterschiedliche Schrankenregelungen herausgebildet. Frankreich z.B. kannte bisher eine Schrankenregelung, die speziell für die Nutzung von urheberrechtlichen Werken durch Behinderte galt – um beispielsweise Bücher in Blindenschrift herstellen zu können. In Deutschland existierte keine derartige Regelung, hier gab es für die Nutzung durch Blinde aber Absprachen zwischen den beteiligten Verbänden.</p>
<p>
                  <strong>Was ist eine Schranke?</strong><br />
                  <br />Schranke in diesem Sinne bedeutet, dass der Urheber (bzw. Rechteinhaber) bestimmte Einschränkungen in Bezug auf die Verwertung und Nutzung seiner Werkes und seiner Rechte daran hinnehmen muss. Dabei geht es um die Abwägung seiner Interessen mit denen der Allgemeinheit. Schrankenregelungen sind teilweise Ausnahmeregelungen von den Grundsätzen des Urheberrechts – Erlaubnis- und Vergütungspflicht. Dabei ist, zumindest im deutschen Urheberrecht, für jede Schranke einzeln geregelt der Zweck, der Umfang des Einschnitts und teilweise ein finanzieller Ausgleich zugunsten des Urhebers oder Rechteinhabers. Gründe für die Festlegung bestimmter Schranken im Gesetz liegen z.B. in der grundgesetzlich geschützten Meinungs- und Informationsfreiheit.</p>
<p>Im Ergebnis der zahlreichen Debatten und Papiere konnte man sich letztendlich nicht wirklich auf eine EU-weite einheitliche Definition von Schranken einigen. Es sind in der Richtlinie fixiert: a) Schranken“kataloge“ von den die Länder Gebrauch machen können, b) verbindliche Schranken, die umgesetzt werden müssen und c) sogenannte Fälle von geringerer Bedeutung.</p>
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                  <strong>Abschließende Schrankenregelung</strong><br />
                  <br />Zu den Regelungsmöglichkeiten der Schranken“kataloge“, die selbst abschließend sind, zählen z.B. das Caching und Browsing. Dies bedeutet, es können Ausnahmen und Beschränkungen vom Vervielfältigungsrecht für sogenannte flüchtige bzw. begleitende, technisch notwendige „Zwischen“-Speicherungen für diejenigen eröffnet werden, die nur als technischer Vermittler rechtmäßiger Datenübertragungen tätig werden. Vorraussetzung ist, dass der betreffenden Übertragung keine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung zukommt.</p>
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                  <strong>Offen geblieben?</strong><br />
                  <br />Zwei wesentliche Aspekte der Richtlinie mussten nicht bis zum 31.12.2002 umgesetzt werden, sondern können auch später geregelt werden – die sogenannte Privatkopie und der digitale Pressespiegel. Diese Möglichkeit hat die Bundesregierung in Anspruch genommen, die Zulässigkeit von digitalen Pressespiegeln beruht derzeit nicht auf einer gesetzlichen Regelung sondern auf einem<br />
                  <a href="http://www.bundesgerichtshof.de/PressemitteilungenBGH/PM2002/PM_076_2002.htm" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Urteil des BGH</a>. Die im Entwurf zum Teil enthaltene Reglung der sogenannten Privatkopie ist allerdings vielschichtiger.</p>
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                  <strong>Die Privatkopie bisher</strong><br />
                  <br />Die Regelung der Schranke der Privatkopie, d.h. die sogenannte Vervielfältigung zum privaten Gebrauch, in § 53 Urheberrechtsgesetz normiert, ist von großer praktischer Bedeutung. Danach war bisher jedem gestattet, von urheberrechtlich geschützten Werken einzelne Vervielfältigungsstücke zum privaten Gebrauch anzufertigen bzw. durch Dritte anfertigen zu lassen. Aus einem Buch darf man sich also einige Seiten kopieren, von einer rechtmäßig erworbenen CD darf man sich eine Kassettenkopie für Nutzung im Autoradio anfertigen ohne einen Urheber oder sonstigen Inhaber von Nutzungsrechten um Erlaubnis bitten zu müssen. Der Ausgleich für die Berechtigten erfolgt dadurch, dass &#8211; im Fall von Texten &#8211; das Kopiergerät mit einer Kopiergeräteabgabe versehen ist, die der Betreiber bzw. Käufer zahlen muß und die an die<br />
                  <a href="http://www.vgwort.de" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Verwertungsgesellschaft (VG) Wort</a> geleitet wird. Über diese VG erhalten die dort angemeldeten Urheber einen pauschalen, nach bestimmten Kriterien am Ende eines Verwaltungsjahres errechneten finanziellen Ausgleich. Auch für die Kassette hat man als Käufer bereits einen fixen Betrag von ca 0,06 Cent pro 60 Minuten Spielzeit als „Leerkassettenabgabe“ beim Kauf gezahlt, der über die Verwertungsgesellschaft<br />
                  <a href="http://www.gema.de" target="_blank" rel="noopener noreferrer">GEMA</a> und die<br />
                  <a href="http://www.gvl.de" target="_blank" rel="noopener noreferrer">GVL</a> an die Berechtigten ausgekehrt wird.</p>
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                  <strong>Regelungsansatz</strong><br />
                  <br />In dem derzeitigen Gesetzesentwurf ist die private Kopie weiterhin enthalten, nun sowohl die analoge als auch die digitale. Dies wird aber nicht als endgültige Regelung angesehen. Darüber hinaus wirkt eine bereits im Entwurf enthaltene, ergänzende Regelung – „Durchsetzung von Schrankenbestimmungen“ (§ 95 b UrhG) als scharfer Einschnitt in den Grundsatz der Privatkopie. Demzufolge müssen Verwender technischer Schutzmaßnahmen (damit sind Digital Right Managements – DRM- gemeint) nicht alle Schrankenmöglichkeiten, die im Gesetz geregelt sind, dem Nutzer ermöglichen, sondern nur einen eingeschränkten Katalog. Digitale Kopien sind in diesem Katalog aber nicht enthalten. Von der ursprünglichen Privatkopie bleiben nur Kopien auf Paper, wenn sie z.B. mittels photomechanischer Verfahren hergestellt wurden – also analog &#8211; übrig.</p>
<p>Ein Gutachten, dass der Deutsche Multimedia Verband (DMMV) in Auftrag gegeben hat, kommt allerdings zu dem Ergebnis, dass es derzeit keine technischen Schutzmaßnahmen gäbe, die den gesetzlichen Erfordernissen an „wirksame technische Schutzmaßnahmen“ entsprächen. Mit der gegenwärtigen „halben“ Regelung ist deshalb keine Seite zufrieden. Da bisher auch nicht feststeht, zu welchem Zeitpunkt die ergänzende Regelung der Privatkopie gelöst sein soll, steht zu befürchten, dass sich bis dahin eine praktische Lösung verfestigt, bevor der gesetzliche Rahmen dafür geschaffen wurde.</p>
<p>
                  <strong>Weitere Spannungspunkte</strong><br />
                  <br />Zu den darüber hinaus stark umstrittenen Punkten gehören die Regelungen der „öffentlichen Zugänglichmachung für Unterricht und Forschungszwecke“ des § 52a UrhG. Dabei geht es u.a. darum, was zukünftig für die Online- und Intranetnutzung von Werken in Schulen und im Rahmen von wissenschaftlichen Forschungen gelten soll – soweit damit kein kommerzieller Zweck verfolgt wird. Da seitens des Justizministeriums aber bereits geäußert wurde, dass hier noch Nachbesserungen erfolgen, bleibt abzuwarten, wie der nächste Entwurf sich hierzu äußert.</p>
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                  <a href="mailto:info@copyright-by-hoelzer.de" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Alexandra Hölzer</a> ist selbständige Rechtsanwältin in Berlin und tätig auf den Gebieten des Urheber-, Medien- und Onlinerechts. Zudem arbeitet sie als Dozentin an der Wirtschaftsfachschule GfS und hält Vorlesungen bei Cimdata.<br />
                  </p>
<table cellpadding="2" width="146" border="0">
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<div class="tidy-2">Erschienen am 09.01.2003</div>
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</tr>
</tbody>
</table>
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                  </p>
<p>                  <!-- Content Ende --></p>
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