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	<title>Raubkopie &#8211; politik-digital</title>
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	<description>Information, Kommunikation, Partizipation</description>
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	<title>Raubkopie &#8211; politik-digital</title>
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		<title>Netzzensur in einem Jahr auf dem Prüfstand</title>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 16 Oct 2009 11:32:06 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
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					<description><![CDATA[CDU/CSU und FDP haben sich in Sachen Netzpolitik geeinigt. Die Netzzensur via Stoppschild und Sperrliste wird vertagt, die Regeln für Vorratsdatenspeicherung und Online-Durchsuchung ein wenig konkretisiert. Ein Blick auf die Auswirkungen der Einigung.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>CDU/CSU und FDP haben sich in Sachen Netzpolitik geeinigt. Die Netzzensur via Stoppschild und Sperrliste wird vertagt, die Regeln für Vorratsdatenspeicherung und Online-Durchsuchung ein wenig konkretisiert. Ein Blick auf die Auswirkungen der Einigung.<!--break--></p>
<p>
Das bereits auf den Weg gebrachte Netzsperren-Gesetz wird zunächst für ein Jahr nicht angewendet, beschlossen Union und FDP in den Koalitionsverhandlungen. In diesem Zeitraum soll das Bundeskriminalamt (BKA) versuchen, Webseiten mit kinderpornographischen Inhalt zu löschen. Ob die BKA-Bemühungen erfolgreich waren, wird nach einem Jahr ausgewertet. Und dann gegebenfalls per Stoppschild und BKA-Liste gesperrt.
</p>
<p>
In der Vergangenheit hatte das BKA aufgrund des Dienstweges <a href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/Gutachten-BKA-koennte-mehr-zum-Loeschen-von-Kinderpornos-beitragen-183362.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Probleme, Seiten im Ausland schnell genug zu löschen</a>, bevor diese weiterwandern. Gegner von Netzsperren wiederum zeigten im Selbstversuch, dass ausländische Provider durchaus und <a href="http://ak-zensur.de/2009/05/loeschen-funktioniert.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">schnell auf Kinderpornographie-Meldungen reagieren</a>.
</p>
<p>
<b>Die Vorratsdatenspeicherung und die Raubkopierer</b></p>
<p>Auch die Vorratsdatenspeicherung wird bis zum im Frühjahr erwarteten Urteil des Bundesverfassungsgericht ausgesetzt – und soll nur für schwere Straftaten gelten (also bei mehr als vier Jahren Freiheitsentzug im Fall einer Verurteilung). Das ist zwar Status Quo, erteilt aber <a href="http://www.musikindustrie.de/vorratsdatenspeicherung/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Forderungen beispielsweise aus der Musikindustrie</a> eine weitgehende Absage. Die würde die Daten der Vorratsdatenspeicherung gerne nutzen, um Raubkopierer zu verfolgen. Allerdings können gewerbliche Raubkopierer in seltenen Fällen mit bis zu fünf Jahren Freiheitsentzug bestraft werden. Meist verhängen Richter jedoch Geldstrafen bei Urheberrechtsverstößen und werten diese somit nicht als schwere Straftat.
</p>
<p>
<b>Online-Durchsuchung nur durch BKA </b>
</p>
<p>
Darüber hinaus dürfen Online-Durchsuchungen künftig nur noch durch einen Richter des Bundesgerichtshofs auf Antrag der Bundesstaatsanwaltschaft angeordnet werden. Gleichzeitig bleibt die Online-Durchsuchung ausschließlich dem BKA vorbehalten.</p>
<p>Unter Mitarbeit von <a href="/user/mkemmerich">Matthias Kemmerich</a></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Erst die Peitsche, dann das Zuckerbrot</title>
		<link>https://www.politik-digital.de/news/netzrecht-urh12-shtml-2635/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[pbihr]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 27 Aug 2003 23:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
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		<category><![CDATA[Musikindustrie]]></category>
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					<description><![CDATA[Schaden Musiktauschbörsen der Musikindustrie? Wie sieht die Zukunft der legalen Musikverbreitung im Internet aus? Ein Bericht über MP 3, Napster und die Folgen des neuen Urheberrechts.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Schaden Musiktauschbörsen der Musikindustrie? Wie sieht die Zukunft der legalen Musikverbreitung im Internet aus? Ein Bericht über MP 3, Napster und die Folgen des neuen Urheberrechts.<!--break-->
                    </p>
<p>Seit Jahren geht es hin und her: Die Musikindustrie unterstellt den Tauschbörsen, Künstler in den Ruin zu treiben. Musik-Downloader werfen den Musikverbänden Abzocke vor. Bei diesem Streit fließt viel böses Blut, denn die Beteiligten sind nicht gerade zimperlich.</p>
<p>Statt einer sachlichen Diskussion bekommen Musikliebhaber Propaganda von beiden Seiten zu hören. Aber der Reihe nach. Um was geht es hier überhaupt? Werfen wir einen kurzen Blick zurück.</p>
<p>Ende der neunziger Jahre trat ein bis dahin relativ unbekanntes Musikformat seinen Siegeszug an: MP3 war plötzlich in aller Munde, denn erstmals konnte Musik fast in CD-Qualität schnell per Internet verbreitet werden, weil MP3-Dateien so klein waren. Es dauerte nicht lange, bis inoffizielle Webseiten MP3s in rauhen Mengen zum Download anboten. Um an die Musikstücke zu kommen, brauchte es allerdings einige Nerven und Geduld. Meist waren diese Datenbanken mit Porno-Pop-Up-Fenstern und allerlei anderem Ungemach geschmückt. Doch damit war Schluss, als Napster 1999 ans Netz ging. Über eine komfortable Suchmaske ließen sich Lieder finden, die ein riesiges Kollektiv von Usern auf ihren Festplatten bereitstellten. Und jeder konnte mitmachen &#8211; die erste große Web-Tauschbörse war geboren. Musik, Videos oder Programme, per Napster konnte einfach alles getauscht werden. So begann der Streit, über den sich seitdem die Gemüter von Musiklabels, Künstlern und Lobbyisten ebenso erhitzen wie die von Netzaktivisten, Politikern und Konsumenten.</p>
<p>
                    <strong><br />
                    <br />Zwei Seiten<br />
                    <strong>derselben</strong> Medaille<br />
                    <br /></strong>An jedem Musikstück haben mehrere Personen oder Firmen verschiedene Rechte. Vertreter dieser Rechteinhaber, allen voran der internationale Phonoverband IFPI (<br />
                    <a href="http://www.ifpi.org" target="_blank" rel="noopener noreferrer">International Federation of the Phonographic Industry</a>,<br />
                    <a href="http://www.ifpi.de" target="_blank" rel="noopener noreferrer">IFPI Deutschland</a>) werfen den Tauschbörsen vor, die Musik gratis zu verbreiten &#8211; vorbei an den Händlern und Rechteinhabern. Die Auftraggeber der IFPI, besonders Musik, erhielten durch die Tausch-Netzwerke weniger Geld. Folgerichtig beklagt die IFPI seit einigen Jahren lauthals ihre<br />
                    <a href="http://www.ifpi.org/site-content/antipiracy/piracy2003-the-key-facts.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Umsatzrückgänge</a>, für die sie hauptsächlich Tauschbörsen und Raubkopien auf dem Schulhof verantwortlich sieht. Die Lösung des Problems sucht die Musikindustrie vor allem im Verhindern des Tauschaktes an sich: Durch Kopierschutzmaßnahmen soll das Kopieren der Lieblingsalben so umständlich werden, dass niemand sich mehr die Mühe macht. Bisher stellten sich die verwendeten Techniken allerdings als nicht sehr sicher heraus. Zumeist war der Kopierschutz schon nach wenigen Wochen geknackt, das Kopieren ging weiter.</p>
<p>Deshalb gingen die Großen der Branche jetzt einen Schritt weiter. Durch massive Lobbyarbeit erreichten sie, dass im neuen Urhebergesetz das<br />
                    <a href="http://www.heise.de/tp/deutsch/html/result.xhtml?url=/tp/deutsch/special/copy/14624/1.html&amp;words=Urheberrecht" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Umgehen des Kopierschutzes</a> illegal wurde. Seitdem dürfen selbst Computerzeitschriften keine Anleitungen mehr zum Umgehen der Sicherheitsmaßnahmen veröffentlichen. IFPI-Boss Gerd Gephardt sieht darin einen &#8221;<br />
                    <a href="http://www.ifpi.de/news/news-298.htm" target="_blank" rel="noopener noreferrer">wichtigen Schritt für alle Künstler und Tonträgerhersteller</a>&#8220;, fordert aber &#8220;zügig&#8221; weitere Gesetzesänderungen. Diese gibt es voraussichtlich schon im Herbst, im sogenannten &#8220;zweiten Korb&#8221; der Gesetzesänderung.</p>
<p>In der Netzgemeinde war der Aufschrei groß. Von den verschiedensten Seiten kamen Einwände gegen die Aktionen der Musikindustrie: User der Tauschbörsen wollen die liebgewonnene Gratismusik nicht missen. Wissenschaftler<br />
                    <a href="http://www.privatkopie.net/files/argumentensammlung.htm#_1_12" target="_blank" rel="noopener noreferrer">fürchten Einschränkungen</a> durch die neuen Verbote. Stichworte wie &#8221;<br />
                    <a href="http://www.privatkopie.net/files/argumentensammlung.htm#_1_14" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Kriminalisierung der Kinderzimmer</a>&#8221; machen die Runde. Musikliebhaber wollen auch weiterhin digitale Kopien ihrer gekauften CDs anfertigen. Der anklagende Tenor lautet: &#8220;Ihr schießt mit Kanonen auf Spatzen!&#8221; Und dabei kann viel mehr kaputt gehen, als die Musikindustrie bisher glaubt: Das Vertrauen in die Labels steht auf dem Spiel. Und es ist schon jetzt sehr angekratzt.</p>
<p>
                    <br />
                    <strong>Wer ist schuld?<br />
                    <br /></strong>Es stimmt, der Umsatz der Plattenbranche ist in den letzten Jahren zurückgegangen. Gleichzeitig stieg das Tauschvolumen im Netz massiv an. Wie stark diese beiden Tatsachen aber zusammenhängen, kann niemand schlüssig belegen, denn schließlich mussten auch die meisten anderen Branchen in den letzten Jahren Einbrüche verkraften.</p>
<p>Beide Seiten haben starke Argumente. Dass im heutigen System Künstler und Labels Geld einnehmen müssen, um Musik zu produzieren, bezweifelt kaum jemand. Durch ein Lied aus der Tauschbörse kommt kein Cent in deren Geldsäckel. Doch würde sich ein Fünfzehnjähriger längst nicht jedes Musikstück kaufen, das er aus dem Internet herunterlädt. Jeden Download direkt als wirtschaftlichen Schaden zu kalkulieren, ist eine<br />
                    <a href="http://www.ifpi.de/jb/2002/22-25.pdf" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Milchmädchenrechnung</a>. Und durch unseriös wirkende Warnkampagnen, dem Stören von Tauschbörsen und Drohgebärden stehen die Phonoverbände als Spielverderber da. Den entscheidenden Punkt aber sollte man nicht vergessen: Bisher starteten die großen Labels eher halbherzige Versuche, Musik online zu vertreiben.<br />
                    <a href="http://www.pressplay.com" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Pressplay</a> floppte mangels Akzeptanz der User, da die heruntergeladene Musik zu großen Einschränkungen unterlag. Auch Bertelsmann konnte das aufgekaufte Napster nicht zum legalen Erfolg führen. Lediglich Apple schaffte das Unerwartete &#8211; der Download-Service<br />
                    <a href="http://www.apple.com/itunes/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">iTunes</a> übertraf alle Erwartungen bei weitem und machte vom ersten Tag an riesige Umsätze. Für PC-Benutzer wird mit<br />
                    <a href="http://www.ftd.de/tm/me/1060416744500.html?nv=hpm" target="_blank" rel="noopener noreferrer">phonoline</a> erst diesen Herbst eine legale Musikplattform an den Markt gehen, an der sich alle Labels beteiligen können.</p>
<p>
                    <br />
                    <strong>Fortsetzung folgt&#8230;<br />
                    <br /></strong>Fassen wir das Bisherige zusammen. Millionen Nutzer laden sich gratis Musik aus dem Netz und schädigen damit Künstler und Musikhändler. Die Musikbranche verklagt diese User und damit ihre eigenen Kunden. Komfortable Downloads aus offizieller Quelle wird es erst in ein paar Monaten mit der nötigen Auswahl geben.</p>
<p>Im Moment sind die User verunsichert, denn bisher war das Erstellen weniger Kopien für den Privatgebrauch nicht strafbar. „Eine Aufklärungskampagne ist im Interesse der Industrie, aber auch im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher sinnvoll&#8221;, fordert Gretje Bettin, medienpolitische Sprecherin der Grünen. Auch die Union unterstützt eine solche Kampagne. Dr. Günter Krings, CDU-Bundestagsabgeordneter, kritisiert aber, dass andere Länder da schon viel weiter seien. Hätte man sich durch eine ordentliche Aufklärungskampagne zu einem früheren Zeitpunkt viel Ärger sparen können?</p>
<p>Ende des Jahres steht die nächste Runde des Kampfes an, diesmal allerdings an drei Fronten: Der stark kritisierte zweite Korb des Urheberrechtsgesetzes wird diskutiert werden. Die Jagd der Phonoverbände auf Tauschbörsen-Nutzer wird sich verschärfen. Am spannendsten aber dürfte ein dritter Punkt werden: Können die Plattenfirmen mit Phonoline und dem kostenpflichtigen Napster 2.0 ihre Online-Angebote so interessant gestalten, dass sich die Kunden ihnen wieder zuwenden?<br />
                    </p>
<table cellpadding="2" width="146" border="0">
<tbody>
<tr>
<td bgcolor="#FFCC33">
<div class="tidy-2">Erschienen am 28.08.2003</div>
</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>
                      
                    </p>
<p>                    <!-- Content Ende --></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Nachhaltiger Widerstand</title>
		<link>https://www.politik-digital.de/news/netzrecht-urh5-shtml-2858/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[dkammerer]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 22 Jan 2003 23:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
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					<description><![CDATA[Der Entwurf der Bundesregierung für ein neues Urhebergesetz ist ein fauler Kompromiss zwischen Nutzerrechten und Industrie. Aber das reicht der Lobby der Medienproduzenten noch lange nicht.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Der Entwurf der Bundesregierung für ein neues Urhebergesetz ist ein fauler Kompromiss zwischen Nutzerrechten und Industrie. Aber das reicht der Lobby der Medienproduzenten noch lange nicht.<!--break--></p>
<p>&#8220;Die Privatkopie darf auch im Reich der Bits und Bytes nicht sterben!&#8221;, fordert eine Initiative, die unter<br />
                  <a href="http://www.privatkopie.net/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">privatkopie.net</a> Materialien und Links zum Thema zusammengestellt und eine digitale Petition gestartet hat. Die ersten 30.000 Unterschriften werden heute Bundesjustizministerin Brigitte Zypries übergeben werden.<br />
                  <br />Nicht nur sie muss nachsitzen. Eine ganze Reihe von Neuregelungen hat das internationale Urheberrecht in den letzten Jahren der digitalen Welt angepasst. 1996 formulierte die World Intellectual Property Organization (WIPO) neue Verträge für digitale Daten aller Art, 1998 erließen die USA ihren &#8220;Digital Millennium Copyright Act&#8221; (DMCA), Europa zog im Mai 2001 mit der &#8220;EU-Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft&#8221; nach, die bis Ende dieses Jahres von den Mitgliedsländern in nationales Recht umgesetzt werden sollte.<br />
                  <br />Deutschland hat diese Frist versäumt. Zwar fand im Bundestag die erste Lesung eines entsprechenden Gesetzentwurfes bereits am 14. November statt. Doch die Lobby der Medienindustrie hat erfolgreich verhindert, dass er Gesetz wird: In der heute vorliegenden Fassung schreibt der Paragraf 53 vor, dass einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auch auf digitalen Trägern zulässig sind, sofern sie keinem Erwerbszweck dienen.<br />
                  <br />Die heute übliche Praxis wäre dadurch gesetzlich anerkannt. Ebendas jedoch stößt auf den erbitterten Widerstand der Medienindustrie. Sie vermisst ein eindeutiges Verbot all dessen, was sie seit langem als &#8220;Piraterie&#8221; beklagt, in erster Linie des Zugriffs von Internetusern auf digitale Privatkopien über Peer-to Peer-Netze. Mit immer neuen Systemen des &#8220;Digital Rights Management&#8221; (DRM) versucht sie, selbst legale Privatkopien technisch zu verhindern.<br />
                  <br />Am 14. Januar kommenden Jahres soll der Entwurf doch noch verabschiedet werden (die Lesung ist in den Februar verschorben, Anm. d. R.). Die Regierung hofft, die Industrie mit einer Klausel zufrieden stellen zu können, die ebenjene &#8220;technischen Maßnahmen&#8221; für zulässig erklärt, die das zunächst Erlaubte in der Praxis unmöglich machen. Was als Interessenausgleich dargestellt wird, schiebt aber das Problem nur auf die lange Bank. In der Begründung zum vorliegenden Entwurf heißt es lapidar, eine Klarstellung der Regelung zur Durchsetzung der Privatkopieschranke werde &#8220;Gegenstand eines weiteren Gesetzentwurfs&#8221;.<br />
                  <br />Kein Wunder also, dass die Medienindustie ihren Kampf noch lange nicht verloren gibt. Der Deutsche Multimedia Verband (DMMV) blies schon vor der ersten Lesung zur Frontalattacke: Eine &#8220;faktische Legalisierung der Vervielfältigung von Raubkopien&#8221; findet der DMMV im Gesetzentwurf, die notwendig zu einer &#8220;Schwächung des Medienwirtschaftsstandortes&#8221; Deutschland führe. &#8220;Arbeitsplatzverlust&#8221; und &#8220;erhebliche wirtschaftliche Schäden&#8221; seien die unausweichlichen Folgen.</p>
<p>                  <strong>Kampf um jeden Cent</strong><br />
                  <br />Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e. V. (Bitkom) schlägt moderatere Töne an. Seine Hauptsorge sieht der Verband der Gerätehersteller in der Vermeidung einer Doppelvergütung. Das System der Pauschalabgaben auf Geräte wie Kassettenspieler, Videorecorder oder Kopierer, das im analogen Bereich für eine gerechte Vergütung für die Urheber sorgt, solle keinesfalls auf den digitalen Bereich übertragen werden. Das mache die Hardware teurer und schwäche die Umsätze, fürchtet der Verband, der schon die Pauschalvergütung für analoge Kopien als &#8220;unvermeidbare Ungerechtigkeit&#8221; nur zähneknirschend hinnimmt. Für die Welt des digitalen Copy &amp; Paste jedoch eröffne sich &#8211; dank digitaler Rechtekontrolle &#8211; eine Alternative: statt pauschaler Abgaben auf die Geräte individuelle Abrechnung der tatsächlichen Nutzung der Inhalte. Schon seit längerem liegt Bitkom darüber im Streit mit den Verwertungsgesellschaften, die für die Umverteilung der Pauschalabgaben an die Autoren zuständig sind. Ein Schlichtungsversuch des Bundesjustizministeriums schlug Anfang dieses Jahres fehl.<br />
                  <br />Tief ins wohlmeinende Herz des Verbrauchers geblickt hat dagegen der<br />
                  <a href="/edemocracy/netzrecht/urh6.shtml">Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft</a>. &#8220;Kopiergeschützte CDs sind vom Verbraucher längst akzeptiert&#8221;, heißt es vertrauensvoll aus dem Hause. Ob das daran liegt, dass kaum noch Musik-CDs ohne Kopierschutz zu haben sind, oder an der zu klein gedruckten Kennzeichnung, konnte diese Spezialuntersuchung des Kundenverhaltens nicht näher ergründen. Hinlänglich bekannt aber sind die Probleme, die der Kopierschutz schon heute verursacht: Viele Player akzeptieren die Scheiben nicht mehr, verärgerte Kunden und Händler sind zu Umtauschaktionen gezwungen. &#8220;Ein Anspruch auf eine Kopie besteht nach deutschem Urheberrechtsgesetz zweifellos nicht&#8221;, haben sich die Tonträgerhersteller juristisch kundig gemacht.<br />
                  <br />Ein Anspruch auf funktionierende Produkte besteht allerdings schon. Daran zu erinnern, das ist das Anliegen des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (VZBV). Die Verabschiedung des vorliegenden Entwurfs komme &#8220;de facto einem Verbot der digitalen Privatkopie gleich&#8221;, kontern die Verbraucherschützer. Das Recht auf Privatkopie werde ad absurdum geführt, wenn den Anbietern zugleich das Recht eingeräumt werde, digitale Kopien durch &#8220;wirksame technische Maßnahmen&#8221; zu verhindern. Schelte für den Gesetzgeber gibts daher auch von dieser Seite. Eine &#8220;unangemessene Benachteiligung des Verbrauchers&#8221; und einen &#8220;schlechten Kompromiss&#8221; nennt der Bundesverband das Reformvorhaben</p>
<p>                  <strong>Tatort Stadtbücherei</strong><br />
                  <br />Tatsächlich wären von den Regelungen nicht nur Musikfans betroffen. Etwa für die Benutzung öffentlicher Büchereien ergäbe sich die absurde Situation, dass elektronische Zeitschriften nur an speziellen Terminals angeboten werden dürften. Inhalte, die eigentlich überall und jederzeit zugänglich sein könnten, würden künstlich eingesperrt. Die deutschen Bibliotheksverbände wünschen sich deshalb eine Klarstellung, und verlangen, &#8220;die Zugänglichmachung von elektronischen Werken in öffentlichen Bibliotheken zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch der Benutzer als verbindliche Ausnahmetatbestände zu regeln.&#8221;</p>
<p>Zuerst erschienen in der<br />
                  <a href="http://www.taz.de" target="_blank" rel="noopener noreferrer">taz</a> Nr. 6928 vom 12.12.2002, Seite 14, 211 TAZ-Bericht. Mit freundlicher Genehmigung des Autors DIETMAR KAMMERER.</p>
</p>
<table cellpadding="2" width="146" border="0">
<tbody>
<tr>
<td bgcolor="#FFCC33">
<div class="tidy-2">Erschienen am 23.01.2003</div>
</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>
                    
                  </p>
<p>                  <!-- Content Ende --></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Urheberrecht in der Informationsgesellschaft&#8221; – Die Novelle des Urheberrechtsgesetzes aus Sicht der Musikwirtschaft</title>
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		<dc:creator><![CDATA[tbraun]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 22 Jan 2003 23:00:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Dr. Thorsten Braun, Syndicus beim Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft, erläutert die Schwachstellen des Gesetzes. Besonders die Missbräuche bei der „Privatkopie“ müssten beseitigt werden.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Dr. Thorsten Braun, Syndicus beim Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft, erläutert die Schwachstellen des Gesetzes. Besonders die Missbräuche bei der „Privatkopie“ müssten beseitigt werden.<!--break-->
                  </p>
<p>Die Funktionsfähigkeit des Musikmarkts ist derzeit durch massenhaftes (legales wie illegales) „Brennen“ von CDs und durch Internet-Piraterie nachhaltig gestört. Hier ist der Gesetzgeber gefragt: Das Urheberrecht als traditionelles Marktordnungsrecht muss an die neuen technologischen Entwicklungen angepasst werden. Die Musikwirtschaft erwartet von der Novelle des Urheberrechtsgesetzes wichtige Impulse: Tonträgerhersteller müssen in ihren Bemühungen unterstützt werden, ihre Produkte gegen unkontrolliertes Klonen zu schützen. Missbräuche bei der so genannten „Privatkopie“ müssen beseitigt werden. Außerdem gilt es, den Rechtsrahmen für funktionierende Geschäftsmodelle im Internet zu schaffen. Dazu zählen auch wirksame und effektive Rechtsbehelfe, um unautorisierte Musikangebote im Internet unterbinden zu können. Der Regierungsentwurf für ein „Gesetz zum Urheberrecht in der Informationsgesellschaft“ wird den Erwartungen der Musikwirtschaft in vielen Punkten gerecht, auch wenn zu einzelnen Aspekten des Entwurfs noch wichtige Nachbesserungen notwendig sind.</p>
<p>
                  <strong>Die positiven Aspekte des Regierungsentwurfs</strong><br />
                  <br />Zur Privatkopie folgt der Regierungsentwurf dem Prinzip „das Schützbare schützen, das Nicht-Schützbare vergüten“. Dieses Prinzip hatten die Phonoverbände zusammen mit dreizehn weiteren Urheberrechtsorganisationen in einem „Forum der Rechteinhaber“ formuliert. Entgegen aller Forderungen vorgeblicher Verbraucherschützer wird in dem Gesetzentwurf kein „Anspruch auf Privatkopie“ verankert. Einen solchen Anspruch gibt es heute nicht, und ihn darf es auch zukünftig nicht geben. Dort, wo keine technischen Schutzmaßnahmen eingesetzt werden, bleibt die Privatkopie zulässig und – das ist ebenfalls wichtig – vergütungspflichtig (über Geräte- und Leermedienabgaben). Wo jedoch technische Maßnahmen zum Schutz eines Produkts angewandt werden, müssen diese respektiert und dürfen nicht umgangen werden.</p>
<p>Doch nicht nur das Umgehen von Kopierschutzmaßnahmen wird zukünftig verboten sein. Viel bedeutsamer ist, dass jede Form der Verbreitung von Umgehungstechnologien oder der Anleitung zum Umgehen von Kopierschutz ebenfalls verboten wird. Die Zeiten, in denen sich Computer-Magazine darin überbieten, das Knacken von Kopierschutz zu erläutern und sogar Umgehungssoftware hierfür anbieten, werden dann endlich vorbei sein.</p>
<p>Hinsichtlich des Musikvertriebs im Internet soll in das Urheberrechtsgesetz ein neues Recht eingeführt werden: das Recht der Zugänglichmachung. Dieses garantiert Autoren, ausübenden Künstlern und Tonträgerherstellern, die Auswertung von Musikaufnahmen in „Music on Demand“-Diensten zu erlauben oder zu verbieten. Damit werden die Rechte, die Kreative und Produzenten hinsichtlich traditioneller physischer Tonträger besitzen, auf neue Angebotsformen, insbesondere im Online-Bereich, übertragen. Der Regierungsentwurf hält sich insoweit eng an die internationalen Vorgaben der EU-Informationsgesellschaften-Richtlinie.</p>
<p>Doch nicht in allen Punkten wird der Regierungsentwurf den Anforderungen der Musikwirtschaft gerecht.</p>
<p>
                  <strong>Es besteht noch Änderungsbedarf</strong><br />
                  <br />Der Regierungsentwurf versäumt es leider, die Missbräuche bei der so genannten Privatkopie zu beseitigen. So fehlt eine Klarstellung, dass Kopien zum eigenen privaten Gebrauch nur von legalen Quellen angefertigt werden dürfen. Was einmal illegal ist, muss auch nach der Vervielfältigung illegal bleiben und darf nicht „reingewaschen“ werden. Eine illegal im Internet angebotene Musikaufnahme darf also auch nicht zum privaten Gebrauch legal heruntergeladen werden. Darüber hinaus besteht überhaupt kein Grund, auch die Herstellung von Kopien durch Dritte zuzulassen. Dadurch wird nur der private Charakter der Vervielfältigung in Frage gestellt und unnötig eine rechtliche Grauzone aufgebaut, die Piraterie Vorschub leisten kann.</p>
<p>Äußerst problematisch sind die Vorschriften zur Einschränkung technischer Schutzmaßnahmen zugunsten einzelner Nutzergruppen (sog. „Durchsetzung von Schranken“). Was verbirgt sich dahinter? Das Gesetz sieht für bestimmte Nutzungen Ausnahmen (Schranken) vom Urheberrecht vor, z.B. aus sozialen Gründen. Da offenbar befürchtet wird, diese Ausnahmen könnten durch technische Schutzmaßnahmen völlig ausgehöhlt werden, sollen sie sich gegen die technischen Maßnahmen durchsetzen. Für die Lösung dieses bislang völlig theoretischen Problems sieht der Regierungsentwurf verschiedene Klagemöglichkeiten und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren vor. Dies führt insgesamt zu einer unberechtigten „Übersicherung“ der angeblichen Rechte einzelner Nutzergruppen und wird der Vorgabe der EU-Richtlinie nach einer Förderung freiwilliger Maßnahmen nicht gerecht. Der Entwurf verursacht Rechtsunsicherheit, indem er die Gefahr einander widersprechender Entscheidungen provoziert, und er behindert dadurch die sinnvolle Entwicklung technischer Schutzmaßnahmen, von der gerade auch die Nutzer profitieren können. Gerade in Anbetracht des nicht absehbaren praktischen Bedürfnisses ein Eingreifen des Gesetzgebers, sollte dieser vorerst von dieser umstrittenen Regelung absehen.</p>
<p>Im Regierungsentwurf ist eine ausdrückliche Regelung zur Kennzeichnung von Produkten aufgenommen worden, bei denen technische Maßnahmen wie z.B. ein Kopierschutz eingesetzt werden. Sachlich ist die Kennzeichnung sinnvoll: Die IFPI hat von Anfang an empfohlen, kopiergeschützte CDs entsprechend zu kennzeichnen und inzwischen auch ein einheitliches Kopierschutzlogo vorgestellt. Doch die Verankerung der Kennzeichnungspflicht im Urheberrechtsgesetz ist überflüssig und inhaltlich unklar. Eine Kennzeichnung muss dort erfolgen, wo es berechtigte Verbrauchererwartungen gibt. Wo diese nicht bestehen, ist auch eine Kennzeichnung nicht erforderlich. Die Vorschrift könnte dazu führen, dass CDs zukünftig ein „Beipackzettel“ beigefügt werden muss, dessen Umfang kaum übersehbar und dessen Inhalt angesichts neuer Gerätekonfigurationen schnell überholt wäre.</p>
<p>Schließlich fehlen im Regierungsentwurf Vorschriften für ein effektives Vorgehen gegen Internet-Piraterie. Der durch die EU-Richtlinie zwingend vorgeschriebene Unterlassungsanspruch gegen Internet Service Provider ist ebenso wenig im Gesetzentwurf enthalten wie ein ausdrücklicher Auskunftsanspruch, der den Rechteinhabern eine Identifizierung von Rechtsverletzern ermöglichen würde, ohne gleich Strafverfahren einleiten zu müssen. Diese Punkte sollten im Regierungsentwurf nachgebessert werden, damit das neue Urheberrechtsgesetz tatsächlich den internationalen Vorgaben gerecht wird.</p>
<p>
                  <strong>Die Novelle ist nur ein erster Schritt</strong><br />
                  <br />Der Regierungsentwurf enthält eine Fülle von weiteren Vorschriften, die dazu dienen, das Urheberrecht den Anforderungen der Informationsgesellschaft anzupassen. Sie können hier nicht alle dargestellt werden, sind teilweise für die Musikwirtschaft auch von geringer praktischer Bedeutung. Allerdings spart der Gesetzentwurf auch bewusst einige (auch für die Musikwirtschaft) wichtige Fragen aus, so insbesondere die Regelung der Vergütungssätze für Leermedien und Vervielfältigungsgeräte. Dies geschah, um das Gesetzesprojekt nicht mit einer Vielzahl besonders strittiger Punkte zu belasten und zeitlich zu verzögern. Diese Strategie ist nicht ganz aufgegangen, konnte das Gesetz doch in der abgelaufenen Legislaturperiode nicht mehr verabschiedet werden. Weitere Verzögerungen sollten aber vermieden werden. Mit den genannten notwendigen Detailänderungen sollte das Gesetz nunmehr zügig verabschiedet werden. Wenn die zwingenden EU-Vorgaben umgesetzt sind, kann in einem zweiten Schritt über weitere Änderungen diskutiert werden.</p>
<p>Dr. Thorsten Braun ist Syndicus beim<br />
                  <a href="http://www.ifpi.de" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft</a><br />
                  </p>
<table cellpadding="2" width="146" border="0">
<tbody>
<tr>
<td bgcolor="#FFCC33">
<div class="tidy-2">Erschienen am 23.01.2003</div>
</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p class="tidy-3">
                    
                  </p>
<table cellspacing="0" cellpadding="2" width="390" border="0">
<tbody>
<tr>
<td align="middle">
                          <em><br />
                            <a href="mailto:redaktion@politik-digital.de?subject=Artikel:">Kommentieren Sie diesen Artikel!</a><br />
                          </em></p>
<p>                          <em><br />
                            <a href="/salon/diskussion/">Diskutieren Sie mit anderen in unserem Forum!</a><br />
                          </em><br />
                          
                        </td>
</tr>
</tbody>
</table>
<hr class="tidy-4" width="390" noshade="noshade" size="1" />
                  <!-- Content Ende --></p>
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			</item>
		<item>
		<title>MP3 durch die politische Brille</title>
		<link>https://www.politik-digital.de/news/econsumer-verbraucherschutz-mp3p-shtml-2822/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[tbertram]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 25 Mar 2002 23:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
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		<category><![CDATA[Musikindustrie]]></category>
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					<description><![CDATA[Stärkere politische Regulation oder mehr Selbstkontrolle: Die politische Seite von MP3 ist die politische Seite des Internets.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Stärkere politische Regulation oder mehr Selbstkontrolle: Die politische Seite von MP3 ist die politische Seite des Internets.<!--break-->
                    </p>
<p>&#8220;Wir haben MP3 ja nicht einfach so ins Netz gestellt&#8221;, sagt Karlheinz Brandenburg vom Entwicklerteam des Frauenhofer Instituts für Integrierte Schaltungen Erlangen. &#8220;Es gab nur sehr bald auch nicht-lizensierte Versionen. Zum Teil waren diese auch aus unserer Sicht illegal&#8221;, erklärte Brandenburg in einem Interview gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.</p>
<p>Dem Siegeszug des digitalen Musikformats hat die Illigalität jedoch nichts anhaben können. Mit der Entwicklung des bahnbrechenden Kompressionsalgorhythmus Anfang der 90er Jahre und dem gleichzeitigen Entstehen von Musiktauschbörsen a la Napster war der Erfolg vorprogrammiert. Fortan rippte &#8211; wie das umwandeln von CD-Daten in MP3 genannt wird &#8211; die Jugend was das Zeug hielt und legte die Daten zum Tausch online. Seither läuft die Musikindustrie Sturm, fordert von der Politik neue Gesetze und Maßnahmen zur Eindämmung der verbotenen Raubkopien.</p>
<p>So verlangte Peter Zombik, Vorsitzender der Geschäftsführung des<br />
                    <a href="http://www.ifpi.de">Bundesverbands der Phonographischen Wirtschaft</a>, unter anderem eine Regelung, um die Provider und Serverbetreiber in die Verantwortung nehmen zu können. Im Gespräch war eine Filtersoftware, die Adressen von MP3-Seiten blockieren und damit indirekt das Copyright der Musikindustrie schützen sollte. Die vom europäischen Parlament im Mai 2000 verabschiedete E-Commerce-Richtlinie, die beinhaltet, dass Provider bei &#8220;Caching&#8221; und &#8220;Hosting&#8221; keine Verantwortung für Online-Inhalte mehr tragen, setzte jedoch einen Schlußpunkt unter die Diskussion.</p>
<p>Auch deutsche Intellektuelle wie Michael Krüger, Leiter des Münchner Carl Hanser Verlages und selbst Autor, legen sich beim Thema MP3 und Urheberrecht ins Zeug. So forderte Krüger im letzten Jahr von Bundeskulturminister Julian Nida-Rümlin eine Diskussion am Runden Tisch, um der weltweiten Verletzung des Copyrights Herr zu werden.</p>
<p>Von Seiten des Gesetzgeber ist die Lage von MP3-Dateien jedoch klar. Rechtlich ist der MP3-Austausch von MP3-Files, die von urheberrechtlich geschützten CDs kopiert worden sind, absolut illegal. Das umwandeln ist zwar noch legal, da es erlaubt, ist sich für den privaten Gebrauch eine Kopie zu machen. Auch ist es erlaubt eine Kopie einer CD oder auch nur einzelner Tracks an Freunde weiterzugeben, der Download aus dem Internet jedoch nicht.</p>
<p>Nicht strafbar dagegen sind freigegebene MP3-Files, die zum Beispiel auch zur politischen Kommunikation eingesetzt werden könnten. In der Praxis sieht es jedoch anders aus. Radio, Fernsehanstalten oder der<br />
                    <a href="http://www.bundestag.de" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Deutsche Bundestag</a> setzen auf Streaming-Formate (z.B. Realplayer), mit denen eine Übertragung von Audio- und Bildsignalen in Echtzeit möglich ist.</p>
<p>Großer Beliebtheit erfreut sich das MP3-Format jedoch auf einer anderen Ebene der politischen Kommunikation. So finden sich in den Musiktauschbörsen zahllose Dateien mit rechtsextremistischen Inhalten. Neben Mitschnitten von Reden Adolf Hitlers stehen auch Musiktitel von einschlägigen bekannten Bands aus der Neo-Nazi-Szene, wie Skrewdriver, Reichssturm oder Endsieg, zum Download bereit.</p>
<p>Spätestens hier ist die politische Seite des MP3-Formats die politische Seite des Internets. Muß das Internet stärker poltisch reguliert, seine Nutzer überwacht und beobachtet werden? Oder setzt man auf Selbstregulation im Sinne liberaler Meinungsfreiheit und Bürgerrechte? Die Internet-Community ist gespalten: Zum einen herrscht ein allgemeiner Konsens, sich gegen rechtsextremistische oder andere illegale Inhalte auszusprechen. Diverse Onlineangebote wie das<br />
                    <a href="http://www.netzgegenrechts.de" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Netz gegen Rechts</a> kämpfen für die Abschaltung und Verbannung solcher Inhalte aus dem Netz. Zum anderen gibt es jedoch Initiativen, wie die des Chaos-Compuer-Clubs oder von Freedom of Speech, die sich für uneingeschränkte Informationsfreiheit und damit gegen Zensur im Internet wehren.<br />
                    </p>
<table cellpadding="2" width="146" border="0">
<tbody>
<tr>
<td bgcolor="#FFCC33">
<div class="tidy-2">Erschienen am 26.03.2002</div>
</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>                    <!-- Content Ende --></p>
]]></content:encoded>
					
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			</item>
		<item>
		<title>MP3, Warez und andere Piratenstücke</title>
		<link>https://www.politik-digital.de/news/mp3_warez_und_andere_piratenstuecke-796/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[mbornkessel]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 01 Jan 1970 00:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Internetrecht]]></category>
		<category><![CDATA[File Sharing]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Raubkopie]]></category>
		<category><![CDATA[Tauschbörse]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>
<span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica">
Es gibt nichts, was es im Netz nicht gibt! Von gut sortierten Angeboten
kann man sich CDs als illegale MP3-Dateien herunterladen, auf gerne besuchten
'Warez'-Seiten finden sich die neuesten Produkte der Softwareindustrie
und viele andere Sachen, für die normalerweise die eine oder andere
Mark bezahlt werden müsste.</span>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>
<span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica"><br />
Es gibt nichts, was es im Netz nicht gibt! Von gut sortierten Angeboten<br />
kann man sich CDs als illegale MP3-Dateien herunterladen, auf gerne besuchten<br />
&#8216;Warez&#8217;-Seiten finden sich die neuesten Produkte der Softwareindustrie<br />
und viele andere Sachen, für die normalerweise die eine oder andere<br />
Mark bezahlt werden müsste.</span><!--break-->
</p>
<p>
<span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica"><br />
<b>Moderne Freibeuter verursachen Milliardenschäden</b><br />
<br />
Manch eingefleischter Fan der Heavy Metall Band &quot;<a href="http://www.metallica.com/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Metallica</a>&quot;<br />
ist in diesen Tagen nicht gut auf seine schweren Lieblinge zu sprechen.<br />
Durch eine bis dato einmalige Aktion wurden die Musiker zu einer der <a href="http://www.killmetallica.com/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">meist gehassten Bands im Netz</a>. Im Kampf gegen illegale MP3-Kopien ihrer Songs zogen die US-Boys vor ein kalifornisches Gericht und erkämpften die <a href="http://www.gnn.de/0005/7634.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Sperrung von fast 320.000 Nutzern</a> des MP3-Tauschdienstes <a href="http://www.napster.com/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Napster</a>.<br />
</span>
</p>
<p>
<span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica">Während nun die Fans im Web über diese &quot;Unverschämtheit&quot; wettern, wittert die Musikindustrie ihre Chance. Spätestens seit dem <a href="http://w3.zdf.msnbc.de/news/52472.asp" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Urteil gegen AOL</a><br />
im April diesen Jahres &#8211; danach haften Internetprovider wenn auf ihren<br />
Servern Raubkopien angeboten werden &#8211; ist das Thema MP3 ständig auf der<br />
Tagesordnung. Nicht verwunderlich, denn nach Schätzungen der deutschen<br />
Phonoindustrie sei alleine im Jahr 1999 dem bundesdeutschen<br />
Musikgewerbe ein Schaden von rund 140 Millionen Mark zugefügt worden.<br />
Dabei spielten die professionellen Raubkopierer mittlerweile eine eher<br />
untergeordnete Rolle; das Internet läuft ihnen den Rang ab!<br />
</span>
</p>
<p>
<span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica"><b>&quot;Download ohne Grenzen&quot;</b><br />
In<br />
der schönen, neuen Online-Welt haben nationale Grenzen nur eine<br />
marginale Bedeutung und zur Zeit sind länderübergreifende gesetzliche<br />
Regelungen noch die Ausnahme &#8211; aber in <a href="http://www.politik-digital.de/archiv/edemocracy/g8.shtml">Vorbereitung</a>!<br />
Wer will, der kann sich mit vollen Händen aus dem schier<br />
unerschöpflichen Web-Fundus bedienen. Musik, Software jeder Art,<br />
Cracks, Kreditkartennummern, Passwörter oder ganze Kinofilme werden &#8211;<br />
ganz offen &#8211; auf verschiedenen Seiten im Netz zur kostenlosen Nutzung,<br />
bzw. zum Download angeboten. Dass damit nicht unerhebliche Schäden<br />
verursacht werden ist vielen Nutzern zwar bewusst, aber letztlich egal!<br />
Zum Teil brüsten sich die Webmaster und Member dieser Seiten mit ihrem<br />
umfangreichen und überprüften Angeboten, die sie ständig aktualisieren<br />
und animieren dadurch die Surfer zu erneuten Besuchen.<br />
</span>
</p>
<p>
<span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica"><b>Provider wehren sich</b><br />
Doch<br />
seit dem bereits erwähnten AOL-Urteil werden auch die Gegenmaßnahmen<br />
seitens der Provider intensiviert. Eine der bekanntesten<br />
deutschsprachigen MP3-Seiten &#8211; MP3Hitz &#8211; kämpft seit einigen Tagen<br />
gegen ihre komplette Löschung. Da kein seriöser Provider solchen Seiten<br />
den benötigten Webspace zur Verfügung stellt, müssen sich die<br />
Internetpiraten &#8211; vergleichbar mit ihren zur See fahrenden Vorfahren &#8211;<br />
im Netz kleine Basen suchen. Zumeist nutzen sie kostenlose<br />
Speicherplätze wie <a href="http://geocities.yahoo.com/home/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Yahoo!Geocities</a>, um ihre Files dort anzubieten.<br />
Auf verschiedene Benutzeraccounts verteilt und auch von verschiedenen<br />
Personen betreut, existieren auf der Seite zahlreiche Unterrubriken,<br />
die von Yahoo!Geocities gezielt gelöscht wurden und auch weiterhin<br />
verstärkt unter Beschuss stehen. Doch davon lässt sich das Team nicht<br />
beeindrucken sondern lädt &#8211; zum Teil in Nachtarbeit &#8211; fleißig wieder<br />
hoch und versichert, dass sie &quot;alles tun, um MP3Hitz zu erhalten&quot;.<br />
</span>
</p>
<p>
<span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica"><b>Kampf gegen Windmühlen</b><br />
Während Metallica und nun auch der Rapper <a href="http://www.gnn.de/0005/7931.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Dr. Dre</a><br />
gegen die Napster-User vorgehen oder MP3Hitz gezielt gelöscht wird,<br />
lassen sich die MP3-Tausch-Fans einfach etwas Neues einfallen &#8211; <a href="http://mpex.net/news/archiv/00186.shtml" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Gnutella</a>!<br />
Was sich zunächst nach einer neuen Variante des bekannten<br />
Nuss-Nougat-Aufstrichs anhört, ist aber die Fortsetzung von Napster mit<br />
anderen Mitteln. Im Gegensatz zu Napster läuft das Programm nicht über<br />
zentrale und vom Anbieter betriebene Server, sondern jeder einzelne<br />
User fungiert hier gleichzeitig als Server und Client. Eine Sperrung<br />
von Ports oder bestimmten IP-Adressen ist daher leicht zu umgehen.<br />
Dabei ist Gnutella nur eines der im Netz kursierenden Tauschprogramme<br />
und ist durch seine persönliche Abwandlung der OpenSource-Philosophie<br />
namens &quot;<a href="http://www.gnu.org/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">GNU&#8217;s Not Unix!</a>&quot;<br />
für jeden fachkundigen Nutzer leicht veränderbar. Die Klone und<br />
Varianten werden daher zukünftig noch zunehmen und somit die Verfolgung<br />
von Raubkopierern weiter erschweren.<br />
</span>
</p>
<p>
<span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica"><b>Ein Filter soll schützen</b><br />
Dagegen vorgehen könnte das von der Musikindustrie entwickelte &quot;<a href="http://www.ifpi.de/recht/re-22.htm" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Rights Protection System</a>&quot;<br />
(RPS) welches das Übel aus dem Netz filtern, bzw. den Zugang zu<br />
illegalen Inhalte unterbinden oder ganze Internetadressen für den<br />
Zugriff aus Deutschland sperren soll. Dabei müssten die Server aller<br />
inländischen Internetanbieter die über eine Verbindung ins Ausland<br />
verfügen mit diesem System ausgerüstet werden. Das RPS überwacht den<br />
Datenstrom der nach Deutschland hereinfließt und soll so den Zugriff<br />
auf urheberrechtlich geschützte Dateien, die auf einem ausländischen<br />
Server abgelegt sind, verhindern. Der Bundesverband der<br />
Phonographischen Wirtschaft ist der Meinung, dass dies ohne größere<br />
Probleme umzusetzen sei; lediglich 50 bis 70 Provider verfügten über<br />
diese Auslandsanbindung und auch die Technik sei in die bestehenden<br />
Systeme einfach zu integrieren.<br />
</span>
</p>
<p>
<span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica">Da dieses Verfahren aber eine stetige Überwachung der Daten erfordert, kommt unweigerlich die <a href="http://www.politik-digital.de/netzpolitik/datenschutz">Datenschutzfrage</a><br />
ins Spiel. In der Offline-Welt ist es ja auch nicht ohne weiteres<br />
möglich Telefongespräche ohne entsprechende richterliche Beschlüsse<br />
abzuhören. Wieso dies im Cyberspace plötzlich kein Problem mehr sein<br />
soll bleibt ein spannender Konfliktpunkt im Streit zwischen den<br />
geschädigten Industrien und den aufmerksamen Datenschützern.<br />
</span>
</p>
<p>
<span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica"><b>Auch Software wird angeboten</b><br />
Durch<br />
das RPS könnten theoretisch auch andere Datei-Formate nach illegalen<br />
Inhalten durchsucht und somit weitaus höhere Schadensbilanzen gemindert<br />
werden. Während der Normalsurfer bislang aufgrund von engen Bandbreiten<br />
und teuren Tarifen seine CDs noch bevorzugt im Fachhandel zu kaufen<br />
scheint, &quot;lohnt&quot; sich der illegale Download von extrem teuerer<br />
Anwendungssoftware für den Privatnutzer in finanzieller Hinsicht. Trotz<br />
großer Datenmengen und den damit verbundenen Online-Kosten spart man &#8211;<br />
bei Softwarepreisen zum Teil weit über 1.000 Mark &#8211; durch den<br />
&quot;Raubdownload&quot; eine ganze Menge. Nicht nur deshalb sind Warez-, Gamez-,<br />
Filez-, Crackz oder Appz-Sites hoch frequentiert, so mancher Surfer<br />
entwickelt bei dem riesigen Angebot eine ausgeprägte<br />
Sammlerleidenschaft und lädt bis die Festplatte voll ist. Inwieweit<br />
diese Sammler die illegal beschaffte Software dann auch wirklich<br />
nutzen, bzw. ohne diese Angebote überhaupt gekauft hätten, bleibt<br />
fraglich.<br />
</span>
</p>
<p>
<span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica">Die <a href="http://www.bsa.de/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Business Software Alliance</a> (BSA) beziffert den durch Softwarepiraten in Deutschland entstandenen <a href="http://www.bsa.de/zahlen.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Schaden</a><br />
auf 839 Millionen Mark, weltweit auf 11 Milliarden Dollar (1998). Dabei<br />
befürchtet sie, dass diese Beträge in den nächsten Jahren &#8211; Dank immer<br />
schnelleren und billigeren Zugangsmöglichkeiten &#8211; noch bedeutend<br />
steigen werden. Es fänden sich derzeit an die 690.000 Seiten mit zum<br />
Teil umfangreichen Angeboten im Netz. Ein effektives Vorgehen scheint<br />
bei dieser großen Anzahl fast unmöglich und so erwecken die<br />
BSA-Erfolgsmeldungen &#8211; etwa wenn im ersten Quartal 2000 aufgrund von<br />
BSA-Anzeigen Software im Wert von rund 450.000 Mark nachlizensiert<br />
wurde &#8211; den Eindruck des oft zitierten Tropfens, der auf dem heißen<br />
Stein verdampft.<br />
</span>
</p>
<p><span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica"><b>Online=Offline?!</b><br />
&quot;Im Netz gibt es alles außer Mord&quot;, zitiert der <a href="http://www.heise.de/newsticker/data/jk-17.02.00-000/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Heise Newsticker</a> den Geschäftsführer der Firma <a href="http://www.netuse.de/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">NetUSE</a>,<br />
Martin Seeger. Er hat damit den Punkt getroffen. Bislang lagen die<br />
Schwerpunkte der polizeilichen Netzermittlungen im Bereich der <a href="http://www.bka.de/aktuell/agenda98/vtr99/vtr_kind.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Kinderpornographie</a>.<br />
In Zukunft müssen sich Polizei und Staatsanwaltschaften intensiver und<br />
umfassender mit dem Netz und seinen vielfältigen kriminellen Auswüchsen<br />
beschäftigen. Durch die immer weiter fort schreitende internationale<br />
Vernetzung stoßen nationale Gesetzgebungen schnell an ihre Grenzen und<br />
müssen daher schnellstmöglich durch weiter gehende Ordnungsrahmen<br />
ersetzt werden.</span></p>
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