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	<title>Recht auf Vergessen &#8211; politik-digital</title>
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	<title>Recht auf Vergessen &#8211; politik-digital</title>
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		<title>Datenschutz und Meinungsfreiheit &#8211; zwei unvereinbare Gegensätze?</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Julia Rieder]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 09 Oct 2014 09:34:13 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Am 9. und 10. Oktober setzt der Rat der Europäischen Innen- und Justizminister seine schwierigen Verhandlungen über die EU-Datenschutzreform fort. [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/Berliner-Datenschutzrunde.jpg"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-142319" alt="Berliner Datenschutzrunde" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/Berliner-Datenschutzrunde.jpg" width="640" height="280" /></a>Am 9. und 10. Oktober setzt der Rat der Europäischen Innen- und Justizminister seine schwierigen Verhandlungen über die EU-Datenschutzreform fort. Auf der Suche nach Anregungen zum Thema Datenschutz diskutierte Bundesinnenminister Thomas de Maizière deshalb vergangene Woche mit Experten über das „Google-Urteil“ und andere aktuelle Gerichtsentscheidungen sowie die Frage, ob man in puncto Datenschutz überhaupt einen Konsens erzielen kann. Dabei stellte sich vor allem das Verhältnis von Meinungs- und Informationsfreiheit und Datenschutz als ein sehr kompliziertes heraus.<br />
Die aktuell gültige EU-Datenschutzrichtlinie stammt aus dem Jahr 1995, einer Zeit, in der Informationen noch per Fax verschickt wurden, Google noch nicht existierte und man sich mit einem laut fiependen Modem ins Internet einwählte. Höchste Zeit also für eine Anpassung an die Realität der digitalisierten Welt, in der jeder jeden googeln kann und Firmen aus dem Bündeln und Verarbeiten persönlicher Informationen ein lukratives Geschäftsmodell gemacht haben.<br />
Doch eine Neufassung der europäischen Datenschutzgrundverordnung gestaltet sich schwierig. <a href="http://politik-digital.de/wirtschaft-vs-buegerrechte-die-eu-datenschutzreform/">Seit fast zwei Jahren wird nun schon über die Inhalte des Papiers verhandelt. </a> Das EU-Parlament hat im März 2014 endgültig einen Vorschlag für den Gesetzestext verabschiedet. Die Innen- und Justizminister der Mitgliedstaaten konnten sich bisher jedoch nur auf einige der Punkte des Reformvorhabens verständigen. Nun startet die nächste Verhandlungsrunde in Luxemburg, die Verabschiedung der Reform ist für 2015 geplant. Ob dieser Zeitplan jedoch eingehalten werden kann, ist bisher unklar.<br />
Die zögerlichen Fortschritte im EU-Ministerrat werden vielfach auf den <a href="https://netzpolitik.org/2014/eu-datenschutzverordnung-viel-schatten-wenig-licht-und-noch-mehr-verzoegerung/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">politischen Unwillen zur Einigung</a> zurückgeführt. Diese Interpretation ist sicher nicht unberechtigt, beim Besuch der Diskussionsrunde mit Thomas de Maizière erhielt man jedoch eine lebhafte Vorstellung von der Schwierigkeit, die Positionen der 28 Mitgliedstaaten in einem wirkmächtigen Papier zusammenzubringen. Denn der <a href="http://politik-digital.de/livestream-zum-thema-datenschutz-mit-thomas-de-maiziere-am-2-oktober/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Austausch des Innenministers mit 19 Experten am vergangenen Donnerstag</a> machte vor allem eins deutlich: Das Thema Datenschutz ist extrem komplex und voller Widersprüche.<br />
Geredet wurde bei der Dialogveranstaltung der <a href="https://www.berliner-datenschutzrunde.de/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Berliner Datenschutzrunde</a> diesmal nicht über die Kontrolle datenverarbeitender Unternehmen, höhere Sanktionen bei Datenschutzverstößen und Erleichterungen für die Wirtschaft durch europaweit einheitliche Datenschutzregeln. Diese Themen spielen bei den Gesprächen über die EU-Datenschutzreform zwar eine wichtige Rolle, doch in der Expertenrunde befasste man sich mit Grundlegenderem, nämlich den Auswirkungen des Datenschutzes auf Grundrechte wie Meinungs- und Informationsfreiheit.</p>
<h3>Ist die Meinungsfreiheit in Gefahr?</h3>
<p>Wo liegen die Grenzen der Meinungsfreiheit? Wann hat das Recht eines Einzelnen, sein Leben privat zu gestalten und selbst über die Verbreitung persönlicher Informationen zu bestimmen, Vorrang vor der Redefreiheit? Dies sind zentrale Fragen, die sich stellen, wenn Datenschutz nicht nur auf die Vorgehensweise großer Unternehmen wie Facebook, sondern auf das Handeln eines jeden Einzelnen bezogen wird. Das Internet verkompliziert diese Abwägungen enorm, denn es schafft eine viel größere potentielle Öffentlichkeit für das Verbreiten von Informationen.<br />
Vor diesem Hintergrund äußerten Prof. Indra Spiecker vom Frankfurter Lehrstuhl für öffentliches Recht, und Moritz Karg, Referent des Hamburger Datenschutzbeauftragten, die Ansicht, dass in puncto Datenschutz in der analogen und digitalen Welt nicht dieselben Regeln gelten sollten. Eine Information könne im Internet eine ganz andere Reichweite und Wirkung entfalten, als wenn sie in Form von Flugblättern auf der Straße verteilt werde. Deshalb plädierten Spieker und Karg dafür, die Meinungsfreiheit online stärker einzuschränken als offline.<br />
Dieser Ansatz blieb jedoch nicht unwidersprochen. Prof. Bernd Holznagel, Rechtswissenschaftler der Universität Münster, mahnte, ein solches Vorgehen könne zu einem globalen „Race to the Bottom“ führen. Meinungsfreiheit sei eine essentielle Komponente in der Entwicklung des Internets in seiner heutigen Form gewesen. Es dürfe nun nicht versucht werden, das Datenschutzrecht zu nutzen, um das Internet beliebig zu steuern. Der Vorstand der Internet Society Deutschland Hans Peter Dittler wies außerdem darauf hin, dass es schwierig sei, mit der Reichweite von Veröffentlichungen im Internet zu argumentieren, da der Urheber nur wenig Einfluss auf die Verbreitung seiner Äußerungen habe. Damit zeigte er ein grundsätzliches Dilemma auf: Über das Internet kann man eine Information zwar potentiell auf der ganzen Welt verbreiten, möglicherweise erreicht sie aber auch nur ein ähnlich großes Publikum wie das örtliche Gemeindeblatt. Ein Blog kann 50 Leser haben oder 50.000, und ob sich eine Äußerung verbreitet, ist oft nicht vorhersehbar.<br />
Auch die Frage, in welche Lebensbereiche der Datenschutz überhaupt eingreifen soll, war keineswegs unumstritten. Viele der in der Dialogrunde anwesenden Juristen waren der Meinung, dass es, insbesondere was Äußerungen von Privatpersonen im Netz angeht, überhaupt keiner Regelung durch den Datenschutz bedürfe. Vielmehr solle man die Frage, was man im Netz über andere äußern darf, den Zivilgerichten überlassen. Dort habe sich über Jahre eine bewährte Praxis der Abwägung zwischen Persönlichkeitsrechten des Einzelnen und der Meinungs- und Informationsfreiheit etabliert. Wie das Vertrauen in die deutsche Zivilgerichtsbarkeit einer gesamteuropäischen Regelung zuträglich sein kann, blieb allerdings offen.</p>
<h3>Reicht das Presserecht aus?</h3>
<p>Doch die EU-Datenschutzreform könnte nicht nur Auswirkungen darauf haben, was Privatleute künftig öffentlich machen dürfen. Die Journalisten in der Runde äußerten sich besorgt um die Pressefreiheit. Bisher nimmt das sogenannte Medienprivileg die journalistische Arbeit vom Datenschutzrecht aus. Der Entwurf der Datenschutzverordnung, der zurzeit auf EU-Ebene diskutiert wird, sieht nun aber eine Abwägung zwischen Datenschutz und Meinungsfreiheit vor. Das stelle eine deutliche Verschlechterung des deutschen Status Quo dar, monierte Christoph Fiedler vom Verband Deutscher Zeitungsverleger. Auch Christian Mihr, Geschäftsführer von Reporter ohne Grenzen, meinte, das bestehende Presserecht sei ausreichend. Er warnte davor, dass in anderen Ländern der Deckmantel des Datenschutzes genutzt werden könne, um unliebsame Kommunikation zu unterdrücken.<br />
Darüber, dass die Pressefreiheit ein hohes Gut ist, war man sich in der Runde generell einig. Doch auch hier wirft die Digitalisierung neue Fragen auf, zum Beispiel danach, ob das Medienprivileg in Folge des Medienwandels über die klassischen Medien hinaus ausgedehnt werden sollte. Plattformen wie Wikimedia arbeiten schließlich auch redaktionell, wie Oliver Süme von EuroISPA bemerkte.</p>
<h3>Das Recht auf Vergessen und seine Folgen</h3>
<p>Erwartungsgemäß widmete sich die Runde auch der aktuellen Kontroverse um das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum Recht auf Vergessenwerden. Insgesamt bestand Einigkeit darüber, dass es Verbesserungsbedarf bei der Umsetzung des &#8220;Google-Urteils&#8221; gibt. <a href="http://politik-digital.de/15-berliner-hinterhofgespraech-baustelle-datenschutzrecht-wann-kommt-der-europaeische-standard/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Sabine Leutheusser-Schnarrenberger</a>, Ex-Justizministerin und Mitglied des Google-Löschbeirats, sprach sich dafür aus, einen transparenten Kriterienkatalog für die Löschung von Suchergebnissen zu entwickeln und auch den von den Löschanträgen betroffenen Webseitenbetreibern Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Darüber, dass Google nicht allein über die Löschung von Suchergebnissen entscheiden sollte, bestand ebenfalls weitgehend Einigkeit. Dazu, ob die Löschverfahren künftig gleich von einer Schiedsstelle durchgeführt oder die Google-Entscheidungen nachträglich gerichtlich überprüft werden sollten, gab es allerdings unterschiedliche Ansichten. Es dürfe auf keinen Fall eine öffentliche Zensurbehörde entstehen, warnten einige.<br />
Kontrovers diskutiert wurde auch der Einfluss des Google-Urteils auf die Informations- und Meinungsfreiheit. Thomas Stadler von internetlaw.de kritisierte insbesondere, dass das EuGH-Urteil einen grundsätzlichen <a href="https://netzpolitik.org/2014/kommentar-zum-eugh-urteil-vorrang-des-datenschutzes-vor-meinungs-und-informationsfreiheit/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Vorrang des Schutzes persönlicher Daten vor dem Interesse auf Zugang zu Informationen</a> erklärt habe. Ulf Buermeyer, Richter am Landgericht Berlin, hingegen deutete das Urteil als „Entscheidung für die Freiheit“, denn mit dem Wissen, dass ein Link in einigen Jahren auch wieder gelöscht werden kann, könnten Gerichte für die Veröffentlichung von Informationen zunächst einmal großzügigere Maßstäbe ansetzen.<br />
Dass sich aus der EuGH-Entscheidung neben grundsätzlichen Fragen auch handfeste praktische Probleme ergeben, erläuterte Matthias Spielkamp von iRights.info. Bei der enormen Anzahl von 130.000 Löschanträgen, die mittlerweile bei Google eingegangen sind, und angesichts der mangelnden Transparenz des Verfahrens könne man nicht davon ausgehen, dass im Einzelfall angemessene Entscheidungen getroffen würden. Zudem sei es absurd, dass Informationen zwar gelöscht würden, gleichzeitig aber Listen der gelöschten Einträge angelegt würden. So entstünden „riesige Erpressungsdatenbanken“. Spielkamp kritisierte weiter, die Löschung von Suchmaschineneinträgen sei ineffektiv, da sie nur für den Europäischen Raum gelte. Da die Einträge im Rest der Welt weiter verfügbar sind, sei es auch für „minderbegabte Internetnutzer“ technisch kein Problem, von überall weiter auf sie zuzugreifen. Hier gebe es Parallelen zu den wenig erfolgreichen <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Zugangserschwerungsgesetz#Aufhebung_des_Gesetzes" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Netzsperren</a>. Daher stellte er die berechtigte Frage, ob es sinnvoll sei, eine derart ineffektive Praxis in eine gesetzliche Regelung aufzunehmen.</p>
<h3>Zu früh für gesetzliche Regelungen</h3>
<p>In Anbetracht der vielen ungeklärten Fragen, die das Google-Urteil aufgeworfen hat, war sich die Mehrheit der Experten einig, dass es zu früh sei, gesetzliche Regelungen zum Recht auf Vergessen zu treffen. Die EU-Innen- und Justizminister sollten abwarten, bis nationale Gerichte die Rechtsprechung des EuGH weiterentwickelt hätten. Selbst Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, die grundsätzliche eine gesetzliche Regelung des Rechts auf Vergessen für nötig erachtete, zeigte sich unsicher, ob diese bereits in der EU-Datenschutzgrundverordnung erfolgen solle.<br />
Während der fast dreistündigen Diskussion in der Hertie School of Governance wurden viele wichtige Fragen und komplexe Zusammenhänge zum Thema Datenschutz angesprochen. Man darf gespannt sein, was Bundesinnenminister Thomas de Maizière daraus in die Verhandlungen um die europäische Datenschutzreform mitnehmen wird. In der Debatte wurde vor allem deutlich, dass es nicht einfach werden wird, umfassende Datenschutzregeln zu beschließen, ohne wichtige Grundrechte zu beschneiden. Denn wie Christoph Fiedler in der Expertendiskussion feststellte: Datenschutz und Meinungsfreiheit sind in ihren Grundprinzipien komplett gegensätzlich und deshalb nur schwer vereinbar.<br />
&nbsp;<br />
Foto: Bundesministerium des Innern<br />
<a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x11011.png" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><img decoding="async" class="alignleft  wp-image-139428" alt="CC-Lizenz-630x1101" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x11011.png" width="441" height="77" /></a><br />
&nbsp;</p>
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		<title>Wirtschaft vs. Bürgerrechte: Die EU-Datenschutzreform</title>
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		<pubDate>Thu, 02 Oct 2014 11:29:59 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Entbürokratisierung versus Schutz der Nutzerdaten: In der Diskussion um die europäische Reforminitiative wird der grundlegende Widerspruch zwischen eher bürgerrechtlichen und [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/EU-Datenschutzreform_crop.jpg"><img decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-142165" alt="EU-Datenschutzreform_crop" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/EU-Datenschutzreform_crop.jpg" width="640" height="280" /></a>Entbürokratisierung versus Schutz der Nutzerdaten: In der Diskussion um die europäische Reforminitiative wird der grundlegende Widerspruch zwischen eher bürgerrechtlichen und eher wirtschaftsfreundlichen Positionen deutlich. Ein Überblick über die aktuelle Entwicklung und die wesentlichen Kontroversen.<br />
Lange bevor Edward Snowdens Enthüllungen über die Datensammelwut von Geheimdiensten aus den USA und Großbritannien das Vertrauen in die Sicherheit von Online-Kommunikation erschüttert haben, stand das Thema Datenschutz auf der europäischen Agenda. Den Ausgangspunkt dafür stellt die rasante Entwicklung im Bereich der Digitalwirtschaft dar, die von US-amerikanischen Konzernen dominiert wird. Während im Februar 2014 Facebook den Kommunikationsdienst WhatsApp für 19 Milliarden US-Dollar übernahm, stammt die in der EU geltende Richtlinie <a href="http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:31995L0046:de:HTML" target="_blank" rel="noopener noreferrer">zur Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr</a> aus einer Zeit, als der Facebook-Vorstandsvorsitzende Mark Zuckerberg gerade elf war, nämlich von 1995.</p>
<h3>Unterschiedliche nationale Regelungen</h3>
<p>Zudem entscheiden die einzelnen Mitgliedsstaaten individuell, wie sie diese Richtlinie umsetzen, woraus ein Flickenteppich aus unterschiedlichen nationalen Regelungen resultiert. Da für Unternehmen die Datenschutzvorschriften am jeweiligen Firmensitz in der EU maßgeblich sind, können globale Konzerne die länderspezifischen Gegebenheiten ausnutzen: So ist das vergleichsweise wenig Datenschutz kritische Irland für den Umgang mit den Daten von mehreren hundert Millionen Nutzern von Computer-Programmen und Online-Diensten zuständig, da Firmen wie Microsoft oder Twitter dort ihren europäischen Hauptsitz haben.<br />
Um die &#8220;Online-Rechte des Einzelnen auf Wahrung der Privatsphäre zu stärken und die digitale Wirtschaft Europas anzukurbeln&#8221; (so die <a href="http://europa.eu/rapid/press-release_IP-12-46_de.htm?locale=en" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Pressemitteilung vom 25.1.2012</a>), legte die für Justiz, Grundrechte und Bürgerschaft zuständige EU-Kommissarin Viviane Reding Anfang 2012 einen Vorschlag für eine europaweit einheitliche &#8220;Datenschutz-Grundverordnung&#8221; vor. Doch während die Verordnung den &#8220;Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten&#8221; sowie einen &#8220;freien Datenverkehr&#8221; bereits im Titel verbindet (siehe das <a href="http://ec.europa.eu/justice/data-protection/document/review2012/com_2012_11_de.pdf" target="_blank" rel="noopener noreferrer">PDF-Dokument in deutscher Sprache</a>), steht der Schutz der Privatsphäre häufig im Widerspruch zu kommerziellen Erwägungen.<br />
Der ökonomische Ertrag von sozialen Netzwerken und Suchmaschinen beruht gerade auf der weitgehenden Erfassung von Nutzerdaten. Aus unserem Verhalten bei der Nutzung solcher Online-Dienste wird auf persönliche Dispositionen geschlossen: Wer den Status-Updates einer Band folgt, könnte auch ihre CDs kaufen wollen und wird also mit entsprechender Werbung konfrontiert. Dabei handelt es sich um einen Preis, den viele bereit sind für die Nutzung meist kostenloser Online-Dienste zu bezahlen. Dass Kunden sämtliche Angaben zu ihrer Person aus den Datenbanken eines Konzerns löschen lassen oder gar zu einem anderen Dienst mitnehmen können (Stichwort &#8220;Datenportabilität&#8221;), ist erst seit Mai 2014 möglich. Dann entschied der EuGH nämlich über das &#8220;Recht auf Vergessenwerden&#8221;. Es soll sicherstellen, dass digitale Informationen mit Personenbezug nicht dauerhaft zur Verfügung stehen .</p>
<h3>Bürgerrechtliche versus wirtschaftsfreundliche Argumente</h3>
<p>Die grundlegende Kontroverse zwischen eher bürgerrechtlichen und eher wirtschaftsfreundlichen Positionen manifestiert sich in der Debatte um die europäische Reforminitiative. Während es der Datenwirtschaft primär um Entbürokratisierung durch Vereinheitlichung rechtlicher Standards geht, stellt aus der Perspektive vieler zivilgesellschaftlicher Organisationen der Umgang mit &#8220;personenbezogenen Daten&#8221; durch Unternehmen den zentralen Aspekt dar.<br />
Doch bereits die Definition dessen, was unter diesen Begriff fällt, ist umstritten. Selbstverständlich handelt es sich dabei um Angaben wie Name und Adresse, aber gerade im Netz können Personen auch durch andere Merkmale wie IP-Adressen identifiziert werden. Und welche Unternehmen dürfen diese Daten überhaupt erheben und verarbeiten? Sicher braucht ein Online-Versand Name, Adresse und Konto-Nummer seiner Kunden. Er hat also ein &#8220;berechtigtes Interesse&#8221;, wie es im Verordnungsentwurf heißt. Doch gilt dies auch für Firmen, die Adressen ausschließlich zum Zwecke des Direktmarketings erheben?</p>
<h3>Große Mehrheit im Europaparlament</h3>
<p>Und was geschieht überhaupt mit den Daten, wenn sie den Geltungsbereich der EU verlassen? Die geltende Datenschutzrichtlinie verbietet es grundsätzlich, personenbezogene Daten aus EU-Mitgliedsstaaten dorthin zu übertragen, wo kein vergleichbares Datenschutzniveau herrscht. Trotzdem gelten nach einer Entscheidung der EU-Kommission vom Juli 2000 die Vereinigten Staaten als <a href="http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2000:215:0007:0047:DE:PDF" target="_blank" rel="noopener noreferrer">&#8220;sicherer Hafen&#8221;</a>. Diese Einschätzung scheint spätestens nach dem NSA-Skandal obsolet. Zwar kann die EU Praktiken des US-Geheimdienstes, die Daten von europäischen Bürgern betreffen, nicht verhindern. Allerdings sieht der Verordnungsentwurf zumindest schärfere Sanktionen gegenüber US-Konzernen vor, die nicht entsprechend europäischer Datenschutzstandards handeln.<br />
Die Konflikte über diese Aspekte werden weniger zwischen den Fraktionen des Europäischen Parlaments ausgetragen, das im Oktober 2013 seine Verhandlungsposition mit großer Mehrheit formuliert hat. Die unterschiedlichen Interessen der jeweiligen nationalen Regierungen haben schließlich dazu geführt, dass die Entscheidung über die europäische Datenschutzreform inzwischen bislang vertagt ist.<br />
<em>Dies ist ein Crosspost von bpb.de. Der Artikel ist zuerst <a href="https://www.bpb.de/dialog/europawahlblog-2014/181562/datenschutz-im-europawahlkampf" target="_blank" rel="noopener noreferrer">dort </a>erschienen.</em><br />
Foto: <a href="https://www.flickr.com/photos/twicepix/4333178624">Martin Abegglen</a><br />
<a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x11011.png"><img decoding="async" class="alignleft  wp-image-139428" alt="CC-Lizenz-630x1101" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x11011.png" width="441" height="77" /></a><br />
&nbsp;</p>
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		<title>Wirtschaft vs. Bürgerrechte: Die EU-Datenschutzreform</title>
		<link>https://www.politik-digital.de/news/wirtschaft-vs-buegerrechte-die-eu-datenschutzreform-2-142165/</link>
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		<pubDate>Thu, 02 Oct 2014 11:29:59 +0000</pubDate>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/EU-Datenschutzreform_crop.jpg"><img decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-142165" alt="EU-Datenschutzreform_crop" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/EU-Datenschutzreform_crop.jpg" width="640" height="280" /></a>Entbürokratisierung versus Schutz der Nutzerdaten: In der Diskussion um die europäische Reforminitiative wird der grundlegende Widerspruch zwischen eher bürgerrechtlichen und eher wirtschaftsfreundlichen Positionen deutlich. Ein Überblick über die aktuelle Entwicklung und die wesentlichen Kontroversen.<br />
Lange bevor Edward Snowdens Enthüllungen über die Datensammelwut von Geheimdiensten aus den USA und Großbritannien das Vertrauen in die Sicherheit von Online-Kommunikation erschüttert haben, stand das Thema Datenschutz auf der europäischen Agenda. Den Ausgangspunkt dafür stellt die rasante Entwicklung im Bereich der Digitalwirtschaft dar, die von US-amerikanischen Konzernen dominiert wird. Während im Februar 2014 Facebook den Kommunikationsdienst WhatsApp für 19 Milliarden US-Dollar übernahm, stammt die in der EU geltende Richtlinie <a href="http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:31995L0046:de:HTML" target="_blank" rel="noopener noreferrer">zur Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr</a> aus einer Zeit, als der Facebook-Vorstandsvorsitzende Mark Zuckerberg gerade elf war, nämlich von 1995.</p>
<h3>Unterschiedliche nationale Regelungen</h3>
<p>Zudem entscheiden die einzelnen Mitgliedsstaaten individuell, wie sie diese Richtlinie umsetzen, woraus ein Flickenteppich aus unterschiedlichen nationalen Regelungen resultiert. Da für Unternehmen die Datenschutzvorschriften am jeweiligen Firmensitz in der EU maßgeblich sind, können globale Konzerne die länderspezifischen Gegebenheiten ausnutzen: So ist das vergleichsweise wenig Datenschutz kritische Irland für den Umgang mit den Daten von mehreren hundert Millionen Nutzern von Computer-Programmen und Online-Diensten zuständig, da Firmen wie Microsoft oder Twitter dort ihren europäischen Hauptsitz haben.<br />
Um die &#8220;Online-Rechte des Einzelnen auf Wahrung der Privatsphäre zu stärken und die digitale Wirtschaft Europas anzukurbeln&#8221; (so die <a href="http://europa.eu/rapid/press-release_IP-12-46_de.htm?locale=en" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Pressemitteilung vom 25.1.2012</a>), legte die für Justiz, Grundrechte und Bürgerschaft zuständige EU-Kommissarin Viviane Reding Anfang 2012 einen Vorschlag für eine europaweit einheitliche &#8220;Datenschutz-Grundverordnung&#8221; vor. Doch während die Verordnung den &#8220;Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten&#8221; sowie einen &#8220;freien Datenverkehr&#8221; bereits im Titel verbindet (siehe das <a href="http://ec.europa.eu/justice/data-protection/document/review2012/com_2012_11_de.pdf" target="_blank" rel="noopener noreferrer">PDF-Dokument in deutscher Sprache</a>), steht der Schutz der Privatsphäre häufig im Widerspruch zu kommerziellen Erwägungen.<br />
Der ökonomische Ertrag von sozialen Netzwerken und Suchmaschinen beruht gerade auf der weitgehenden Erfassung von Nutzerdaten. Aus unserem Verhalten bei der Nutzung solcher Online-Dienste wird auf persönliche Dispositionen geschlossen: Wer den Status-Updates einer Band folgt, könnte auch ihre CDs kaufen wollen und wird also mit entsprechender Werbung konfrontiert. Dabei handelt es sich um einen Preis, den viele bereit sind für die Nutzung meist kostenloser Online-Dienste zu bezahlen. Dass Kunden sämtliche Angaben zu ihrer Person aus den Datenbanken eines Konzerns löschen lassen oder gar zu einem anderen Dienst mitnehmen können (Stichwort &#8220;Datenportabilität&#8221;), ist erst seit Mai 2014 möglich. Dann entschied der EuGH nämlich über das &#8220;Recht auf Vergessenwerden&#8221;. Es soll sicherstellen, dass digitale Informationen mit Personenbezug nicht dauerhaft zur Verfügung stehen .</p>
<h3>Bürgerrechtliche versus wirtschaftsfreundliche Argumente</h3>
<p>Die grundlegende Kontroverse zwischen eher bürgerrechtlichen und eher wirtschaftsfreundlichen Positionen manifestiert sich in der Debatte um die europäische Reforminitiative. Während es der Datenwirtschaft primär um Entbürokratisierung durch Vereinheitlichung rechtlicher Standards geht, stellt aus der Perspektive vieler zivilgesellschaftlicher Organisationen der Umgang mit &#8220;personenbezogenen Daten&#8221; durch Unternehmen den zentralen Aspekt dar.<br />
Doch bereits die Definition dessen, was unter diesen Begriff fällt, ist umstritten. Selbstverständlich handelt es sich dabei um Angaben wie Name und Adresse, aber gerade im Netz können Personen auch durch andere Merkmale wie IP-Adressen identifiziert werden. Und welche Unternehmen dürfen diese Daten überhaupt erheben und verarbeiten? Sicher braucht ein Online-Versand Name, Adresse und Konto-Nummer seiner Kunden. Er hat also ein &#8220;berechtigtes Interesse&#8221;, wie es im Verordnungsentwurf heißt. Doch gilt dies auch für Firmen, die Adressen ausschließlich zum Zwecke des Direktmarketings erheben?</p>
<h3>Große Mehrheit im Europaparlament</h3>
<p>Und was geschieht überhaupt mit den Daten, wenn sie den Geltungsbereich der EU verlassen? Die geltende Datenschutzrichtlinie verbietet es grundsätzlich, personenbezogene Daten aus EU-Mitgliedsstaaten dorthin zu übertragen, wo kein vergleichbares Datenschutzniveau herrscht. Trotzdem gelten nach einer Entscheidung der EU-Kommission vom Juli 2000 die Vereinigten Staaten als <a href="http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2000:215:0007:0047:DE:PDF" target="_blank" rel="noopener noreferrer">&#8220;sicherer Hafen&#8221;</a>. Diese Einschätzung scheint spätestens nach dem NSA-Skandal obsolet. Zwar kann die EU Praktiken des US-Geheimdienstes, die Daten von europäischen Bürgern betreffen, nicht verhindern. Allerdings sieht der Verordnungsentwurf zumindest schärfere Sanktionen gegenüber US-Konzernen vor, die nicht entsprechend europäischer Datenschutzstandards handeln.<br />
Die Konflikte über diese Aspekte werden weniger zwischen den Fraktionen des Europäischen Parlaments ausgetragen, das im Oktober 2013 seine Verhandlungsposition mit großer Mehrheit formuliert hat. Die unterschiedlichen Interessen der jeweiligen nationalen Regierungen haben schließlich dazu geführt, dass die Entscheidung über die europäische Datenschutzreform inzwischen bislang vertagt ist.<br />
<em>Dies ist ein Crosspost von bpb.de. Der Artikel ist zuerst <a href="https://www.bpb.de/dialog/europawahlblog-2014/181562/datenschutz-im-europawahlkampf" target="_blank" rel="noopener noreferrer">dort </a>erschienen.</em><br />
Foto: <a href="https://www.flickr.com/photos/twicepix/4333178624">Martin Abegglen</a><br />
<a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x11011.png"><img decoding="async" class="alignleft  wp-image-139428" alt="CC-Lizenz-630x1101" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x11011.png" width="441" height="77" /></a><br />
&nbsp;</p>
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		<title>15. Berliner Hinterhofgespräch: Baustelle Datenschutzrecht – Wann kommt der europäische Standard?</title>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 01 Oct 2014 13:05:01 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA["Berliner Hinterhofgespräche"]]></category>
		<category><![CDATA[Sabine Leutheusser-Schnarrenberger]]></category>
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					<description><![CDATA[Egal, ob wir uns auf Facebook vernetzen, im Internet nach Informationen suchen oder online shoppen, wir hinterlassen permanent Daten – [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/P1020225_mehr_kontrast-630x3541.jpg"><img decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-139955" alt="P1020225_mehr_kontrast-630x354" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/P1020225_mehr_kontrast-630x3541.jpg" width="630" height="354" /></a>Egal, ob wir uns auf Facebook vernetzen, im Internet nach Informationen suchen oder online shoppen, wir hinterlassen permanent Daten – das haben nicht zuletzt der NSA-Skandal und die Empörung über die Datensammelwut von Facebook, Google und Co. deutlich gemacht. Nationale Regelungen zum Schutz dieser Daten wirken nur begrenzt, denn längst dominieren global agierende Unternehmen auch in der digitalen Welt. In unserem 15. Berliner Hinterhofgespräch am <strong>Dienstag, 7. Oktober, um 17 Uhr</strong> wollen wir mit Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und weiteren Experten über die Einführung und Durchsetzung eines gemeinsamen Datenschutzstandards auf europäischer Ebene diskutieren.<br />
<iframe hcb-fetch-image-from="http://youtu.be/qlsOZYaeC10" title="Baustelle Datenschutzrecht – Wann kommt der europäische Standard?" width="840" height="473" src="https://www.youtube.com/embed/qlsOZYaeC10?feature=oembed&#038;width=840&#038;height=1000&#038;discover=1" frameborder="0" allow="accelerometer; autoplay; encrypted-media; gyroscope; picture-in-picture" allowfullscreen></iframe><br />
Zwar existiert bereits eine EU-Datenschutzrichtlinie, diese stammt aber aus dem Jahr 1995 und wurde von den einzelnen Mitgliedsstaaten höchst unterschiedlich umgesetzt. Deshalb ist seit fast zwei Jahren über eine für alle EU-Mitgliedsländer verbindliche Reform der europäischen Datenschutzregeln geplant. Doch die Verhandlungen der EU-Justiz- und Innenminister geraten aufgrund der unterschiedlichen Interessenlagen in den Mitgliedsländern immer wieder ins Stocken und so ist unklar, wann und wie die EU-Datenschutzreform realisiert wird.<br />
Was hat es mit den Diskussionen über Privacy by Default, Datenportabilität und das &#8220;Recht auf Vergessenwerden&#8221; auf sich? Welche Vor- und Nachteile hat eine gesamteuropäische Regelung? Und welche zentralen Aspekte muss die EU-Datenschutzreform enthalten, um den Status Quo wirksam zu verbessern? Über diese und weitere Fragen zum Datenschutz wollen wir im 15. Berliner Hinterhofgespräch sprechen.<br />
Unsere Diskussionsgäste im Google Hangout sind <strong>Sabine Leutheusser-Schnarrenberger</strong>, Bundesjustizministerin a.D. und Mitglied des Google-Expertenbeirats zum &#8220;Recht auf Vergessen&#8221;; der Jurist und Experte für informationelle Selbstbestimmung <strong>Ulf Buermeyer</strong> sowie <strong>Jürgen Geuter</strong>, Mitglied der datenschutzkritischen Spackeria und im Internet unter dem Namen &#8220;tante&#8221; unterwegs. Die Moderation des Gesprächs übernimmt <strong>Tobias Schwarz</strong>, Projektleiter bei den <a href="http://www.netzpiloten.de/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Netzpiloten</a>, mit denen wir die Hinterhofgespräche gemeinsam durchführen.<br />
Das Google+ Event finden Sie <a href="https://plus.google.com/b/109018381854399213531/events/cgudukla248bdf8atb86ls5dg28" target="_blank" rel="noopener noreferrer">hier</a><br />
<a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/HHgSchnarre.jpg"><img decoding="async" class="alignleft size-large wp-image-142160" alt="HHgSchnarre" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/HHgSchnarre-630x208.jpg" width="630" height="208" /></a><br />
Porträts v.l.n.r. : Ulf Buermeyer; Sabine Leutheusser Schnarrenberger: © Frank Ossenbrink; Jürgen Geuter:CCBYSA ; Tobias Schwarz<br />
Bild oben: politik-digital.de<br />
<a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x11011.png"><img decoding="async" class="alignnone  wp-image-139428" alt="CC-Lizenz-630x1101" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x11011.png" width="441" height="77" /></a></p>
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		<title>Livestream zum Thema Datenschutz mit Thomas de Maizière am 2. Oktober</title>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 30 Sep 2014 13:02:33 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Im Mai diesen Jahres hat der Europäische Gerichtshof sein Urteil zum &#8220;Recht auf Vergessen&#8221; verkündet. Über die Fragen, die diese [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: left"><a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/Thomas-de-Maiziere.jpg"><img decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-142120" alt="Thomas de Maiziere" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/Thomas-de-Maiziere.jpg" width="640" height="280" /></a><br />
Im Mai diesen Jahres hat der Europäische Gerichtshof sein Urteil zum &#8220;Recht auf Vergessen&#8221; verkündet. Über die Fragen, die diese Entscheidung aufgeworfen hat, will Bundesinnenminister Thomas de Maizière am 2. Oktober im Rahmen einer Dialogrunde das Thema &#8220;Datenschutz im Span­nungs­ver­hält­nis zur In­for­ma­ti­ons- und Mei­nungs­frei­heit&#8221; mit Experten aus Wissenschaft, Wirtschaft und Ziviligesellschaft diskutieren. Wir übertrugen die Veranstaltung im Livestream.</p>
<p><iframe hcb-fetch-image-from="https://www.youtube.com/watch?feature=player_detailpage&amp;v=Jumi6o85a0I" title="Dialogrunde &quot;Datenschutz im Spannungsverhältnis zur Informations- und Meinungsfreiheit&quot;" width="840" height="473" src="https://www.youtube.com/embed/Jumi6o85a0I?feature=oembed&#038;width=840&#038;height=1000&#038;discover=1" frameborder="0" allow="accelerometer; autoplay; encrypted-media; gyroscope; picture-in-picture" allowfullscreen></iframe></p>
<p style="text-align: left">Im Vorfeld der <a href="https://www.berliner-datenschutzrunde.de/?q=node/97" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Diskussion aus der Reihe &#8220;Forum Digitale Gesellschaft&#8221;</a> beantwortete Thomas de Maizière uns einige Fragen.</p>
<p style="text-align: left"><i><b>politik-digital.de:</b></i> <em>Herr Minister, was ist das &#8220;Forum Digitale Gesellschaft&#8221;?</em></p>
<p><b>Thomas de Maizière: </b>Das &#8220;Forum Digitale Gesellschaft&#8221; ist eine Veranstaltungsreihe, mit der ich zentrale Fragen der voranschreitenden Digitalisierung unserer Gesellschaft aufgreifen und zur Debatte stellen möchte. Gemeinsam mit Vertretern aus Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Wirtschaft sollen Antworten auf aktuelle und zukünftige Fragen der Vernetzung gefunden werden.<br />
Die Veranstaltungsreihe ist Teil der Umsetzung der Digitalen Agenda der Bundesregierung. Als Auftaktveranstaltung fand am 21. August 2014 bereits eine Expertenrunde zum Thema &#8220;Big Data &#8211; eine Herausforderung für den Datenschutz&#8221; statt. Die Ergebnisse der Diskussionen möchte ich im Rahmen meiner Initiative zur EU-Datenschutzreform berücksichtigen.<br />
<a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/de-maiziere-hochaufloesend_klein2.jpg"><img decoding="async" class="alignright size-full wp-image-142117" alt="Thomas de Maizière" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/de-maiziere-hochaufloesend_klein2.jpg" width="193" height="252" /></a></p>
<p style="text-align: left"><i><b>politik-digital.de: </b></i><em>Womit beschäftigt sich dieses Forum?<br />
</em></p>
<p style="text-align: left"><b><b>Thomas de Maizière</b>:</b> Thema des nächsten Forums ist &#8220;Datenschutz im Spannungsverhältnis zur Informations- und Meinungsfreiheit&#8221;. Ich möchte dort unter anderem über die Auswirkungen des EuGH-Urteils zum &#8220;Recht auf Vergessen&#8221; diskutieren &#8211; mit den anwesenden Experten, aber auch mit dem Publikum vor Ort und den Zuschauern des Livestreams.</p>
<p>Ich würde mich freuen, wenn viele auch über Twitter mitdiskutieren, z. B über den Hashtag zum &#8220;Forum Digitale Gesellschaft&#8221;: <strong>#FoDiG</strong>.<br />
Das Forum wird dieses Mal zusammen mit unseren Kooperationspartnern, der Berliner Datenschutzrunde und der Hertie School of Governance, ausgerichtet und findet am 2. Oktober 2014 in der Hertie School statt.</p>
<p style="text-align: left"><div class="c33l info-box"><div class="subc"><strong>&#8220;Recht auf Vergessen&#8221;<br />
</strong></p>
<p style="text-align: left">Der Europäische Gerichtshof hat im Mai 2014 jedem Bürger im Internet ein Recht auf Vergessen oder korrekter auf Vergessenwerden zugebilligt. Deshalb können Betroffene von Suchmaschinenbetreibern die Löschung von Suchergebnissen fordern, wenn diese ihre Persönlichkeitsrechte verletzen. Da der EuGH kein Verfahren für den Umgang mit Löschanträgen vorgegeben hat, liegt die Entscheidung zwischen Datenschutz und Informationsfreiheit bisher bei den Suchmaschinenanbietern.</div></div>
<p style="text-align: left"><i><b>politik-digital.de:</b></i> <em>Warum ist gerade Meinungsfreiheit in der Datenschutzdebatte wichtig?</em></p>
<p style="text-align: left"><b>Thomas de Maizière: </b>Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist in Zeiten digitaler Vernetzung bei gleichzeitiger Datenexplosion im privaten Bereich von überragender Bedeutung. Es kann jedoch mit anderen Grundrechten kollidieren, etwa mit der Meinungsfreiheit.</p>
<p>Die Möglichkeiten der Meinungsfreiheit haben sich durch das Internet potenziert, aber damit auch die Gefahren für diejenigen, die Gegenstand von Veröffentlichungen sind. Dennoch dürfen wir den Konflikt nicht einseitig lösen, sondern müssen eine neue Balance unter Berücksichtigung aller schutzwürdigen Interessen finden. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Die Abwägung zwischen den einzelnen Grundrechten findet auch hier statt, und zwar möglichst mit Ergebnissen, bei denen wir nicht in ungläubiges Staunen verfallen, wenn wir die sogenannte digitale Welt mit der sogenannten realen Welt vergleichen.<br />
<em><strong><br />
</strong> </em></p>
<p style="text-align: left">Fotos: <a href="http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Bilderstrecken/DE/20140430_MinisterMai2014.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Bundesministerium des Innern/Henning Schacht</a> und <a href="http://www.bmi.bund.de/DE/Presse/Fotomaterial/fotomaterial_node.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Bundesministerium des Innern/Jesco Denzel<cite></cite></a></p>
<p style="text-align: left"><a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x11011.png"><img decoding="async" class="alignleft  wp-image-139428" alt="CC-Lizenz-630x1101" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x11011.png" width="441" height="77" /></a></p>
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		<title>Löschen, Schwärzen, Trollen &#8211; Digitale Presseschau KW37</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Julia Rieder]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 12 Sep 2014 14:46:52 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
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					<description><![CDATA[Diese Woche dreht sich in unserer Presseschau alles um Informationen: Wie man sie nutzen kann, um Verbrechen vorauszusagen; woher der [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Diese Woche dreht sich in unserer Presseschau alles um Informationen: Wie man sie nutzen kann, um Verbrechen vorauszusagen; woher der NSA-Untersuchungsausschuss sie nehmen soll, wenn nicht aus den ihm vorliegenden Akten; und wer eigentlich darüber entscheidet, ob sie aus dem Internet verschwinden oder nicht. Außerdem: Ein Troll erzählt seine Geschichte. Na, wenn das nicht informativ ist.</p>
<h3>Video der Woche</h3>
<p>https://www.youtube.com/watch?v=lpAKTOGcfuw<br />
Im Mai entschied der Europäische Gerichtshof, dass jeder Bürger im Internet ein „Recht auf Vergessen“ hat. Eigentlich eine gute Sache, doch nach welchen Kriterien Google über die seither eingetroffenen 100.000 Löschanträge entscheidet, ist unklar. Unser Video der Woche erklärt, wie ein neu ins Leben gerufener Expertenbeirat Google jetzt helfen soll, die richtige Balance zwischen Privatsphäre und Informationsfreiheit zu wahren und wer in Zukunft über Löschanträge entscheiden könnte.</p>
<h3><a href="http://www.spiegel.de/spiegel/spiegelblog/warum-der-spiegel-ein-eingestuftes-originaldokument-veroeffentlicht-a-991134.html#spRedirectedFrom=www&amp;referrrer=" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Kuschen vor Big Brother</a></h3>
<p>Apropos Informationsfreiheit: Die Bundesregierung weigert sich, ein Dokument mit Handlungsanweisungen zur Ausspähaffäre um Angela Merkels Handy herauszugeben und begründet das mit der Sorge „um nachteilige Auswirkungen auf internationale Beziehungen“. SPIEGELblog erklärt, warum das eine Frechheit ist, und veröffentlicht stattdessen ein Faksimile.<br />
<a href="http://www.spiegel.de/spiegel/spiegelblog/warum-der-spiegel-ein-eingestuftes-originaldokument-veroeffentlicht-a-991134.html#spRedirectedFrom=www&amp;referrrer=" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><em>SPIEGELblog</em></a></p>
<h3><a href="http://www.zeit.de/politik/deutschland/2014-09/nsa-ausschuss-akten-geschwaerzt" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Der NSA-Ausschuss sieht schwarz</a></h3>
<p>Ein Untersuchungsausschuss soll die Regierung kontrollieren, er ist ein wichtiges Instrument der Demokratie. Doch wie soll man untersuchen und aufklären, wenn man keine Informationen bekommt? Vor dieser Frage stehen aktuell die Mitglieder des NSA-Untersuchungsausschusses, denn die Akten zu NSA, BND und Prism, die sie zu Gesicht bekommen, sind häufig bis auf die Anrede geschwärzt. So bleibt nicht nur im Dunkeln, was die Bundesregierung über die Spähaktivitäten amerikanischer Geheimdienste wusste, sondern auch, in welchem Maße deutsche Dienste spionieren. Das wollen sich die Grünen nicht gefallen lassen und erwägen eine Klage.<br />
<a href="http://www.zeit.de/politik/deutschland/2014-09/nsa-ausschuss-akten-geschwaerzt" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><em>zeit.de</em></a></p>
<h3><a href="http://www.sueddeutsche.de/digital/ermitteln-mit-predictive-policing-algorithmen-polizei-software-soll-die-zukunft-voraussagen-1.2121942" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Die Polizei als Hellseher</a></h3>
<p>Während die Parlamentarier noch versuchen, Licht ins Dunkel der Geheimdienstaktivitäten zu bringen, gibt es schon wieder Neues zum Thema Überwachung im öffentlichen Raum. „Predictive Policing“ heißt die Technologie, die es jetzt auch deutschen Behörden erlauben soll, mittels verschiedener Computerprogramme Verbrechen vorherzusagen. Klingt nach Minority Report, ist in den USA jedoch schon längst Realität. Aber sind Nullen und Einsen wirklich gute Polizisten? Ist das nicht eine Form von Rasterfahndung? Und wie verhindert man, dass Unschuldige aufgrund ihrer Hautfarbe oder sozialen Kontakte ins Visier geraten? Fragen über Fragen.<br />
<a href="http://www.sueddeutsche.de/digital/ermitteln-mit-predictive-policing-algorithmen-polizei-software-soll-die-zukunft-voraussagen-1.2121942" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><em>sueddeutsche.de</em></a></p>
<h3><a href="http://www.nytimes.com/2014/09/11/upshot/on-facebook-nobody-knows-youre-a-voter-well-almost-nobody.html?referrer=&amp;abt=0002&amp;abg=0" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Wählen Sie Facebook!</a></h3>
<p>Sie haben grade im Internet eine Reise gebucht und jetzt zeigt Ihnen Facebook nur noch Anzeigen für Hotels auf Costa Rica? Ein typisches Beispiel für personalisierte Werbung. Ähnliches gibt es jetzt auch politischer Ebene. In den USA nutzen politische Akteure nämlich seit einiger Zeit ein Tool, um Wählerlisten mit Facebookprofilen abzugleichen und anschließend zielgruppenspezifische Wahlwerbung zu platzieren. Eine große Arbeitserleichterung für Wahlkämpfer und ein gutes Geschäft für Facebook.<br />
<a href="http://www.nytimes.com/2014/09/11/upshot/on-facebook-nobody-knows-youre-a-voter-well-almost-nobody.html?referrer=&amp;abt=0002&amp;abg=0" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><em>nytimes.com</em></a></p>
<h3><a href="http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/hass-im-netz-ich-bin-der-troll-13139203.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Ich bin der Troll</a></h3>
<p>Viel wurde in letzter Zeit geschrieben über die mangelnde Debattenkultur im Netz, über Sexismus und Rassismus sowie die Frage, ob das Deaktivieren der Kommentarfunktion einer Zensur gleichkommt. Darüber könnte man sachlich diskutieren. Oder man könnte es wie Uwe Ostertag machen und mit einem polemischen Kommentar provozieren – denn Ostertag ist ein Troll. Timo Steppat hat ihn besucht und versucht auf faz.net herauszufinden, wie ein Mensch tickt, der jeden Tag etwa 200 Kommentare verfasst. Uwe Ostertag selbst hat den Beitrag <a href="https://sites.google.com/site/brotundgames/medienfutter" target="_blank" rel="noopener noreferrer">kritisch kommentiert</a> – was auch sonst?<br />
<a href="http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/hass-im-netz-ich-bin-der-troll-13139203.html"><em>faz.net</em></a><br />
Foto: Screenshot<br />
<a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x11011.png"><img decoding="async" class="alignleft  wp-image-139428" alt="CC-Lizenz-630x1101" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x11011.png" width="441" height="77" /></a></p>
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		<title>Löschen, Schwärzen, Trollen &#8211; Digitale Presseschau KW37</title>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 12 Sep 2014 14:46:52 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Diese Woche dreht sich in unserer Presseschau alles um Informationen: Wie man sie nutzen kann, um Verbrechen vorauszusagen; woher der [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Diese Woche dreht sich in unserer Presseschau alles um Informationen: Wie man sie nutzen kann, um Verbrechen vorauszusagen; woher der NSA-Untersuchungsausschuss sie nehmen soll, wenn nicht aus den ihm vorliegenden Akten; und wer eigentlich darüber entscheidet, ob sie aus dem Internet verschwinden oder nicht. Außerdem: Ein Troll erzählt seine Geschichte. Na, wenn das nicht informativ ist.</p>
<h3>Video der Woche</h3>
<p>https://www.youtube.com/watch?v=lpAKTOGcfuw<br />
Im Mai entschied der Europäische Gerichtshof, dass jeder Bürger im Internet ein „Recht auf Vergessen“ hat. Eigentlich eine gute Sache, doch nach welchen Kriterien Google über die seither eingetroffenen 100.000 Löschanträge entscheidet, ist unklar. Unser Video der Woche erklärt, wie ein neu ins Leben gerufener Expertenbeirat Google jetzt helfen soll, die richtige Balance zwischen Privatsphäre und Informationsfreiheit zu wahren und wer in Zukunft über Löschanträge entscheiden könnte.</p>
<h3><a href="http://www.spiegel.de/spiegel/spiegelblog/warum-der-spiegel-ein-eingestuftes-originaldokument-veroeffentlicht-a-991134.html#spRedirectedFrom=www&amp;referrrer=" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Kuschen vor Big Brother</a></h3>
<p>Apropos Informationsfreiheit: Die Bundesregierung weigert sich, ein Dokument mit Handlungsanweisungen zur Ausspähaffäre um Angela Merkels Handy herauszugeben und begründet das mit der Sorge „um nachteilige Auswirkungen auf internationale Beziehungen“. SPIEGELblog erklärt, warum das eine Frechheit ist, und veröffentlicht stattdessen ein Faksimile.<br />
<a href="http://www.spiegel.de/spiegel/spiegelblog/warum-der-spiegel-ein-eingestuftes-originaldokument-veroeffentlicht-a-991134.html#spRedirectedFrom=www&amp;referrrer=" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><em>SPIEGELblog</em></a></p>
<h3><a href="http://www.zeit.de/politik/deutschland/2014-09/nsa-ausschuss-akten-geschwaerzt" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Der NSA-Ausschuss sieht schwarz</a></h3>
<p>Ein Untersuchungsausschuss soll die Regierung kontrollieren, er ist ein wichtiges Instrument der Demokratie. Doch wie soll man untersuchen und aufklären, wenn man keine Informationen bekommt? Vor dieser Frage stehen aktuell die Mitglieder des NSA-Untersuchungsausschusses, denn die Akten zu NSA, BND und Prism, die sie zu Gesicht bekommen, sind häufig bis auf die Anrede geschwärzt. So bleibt nicht nur im Dunkeln, was die Bundesregierung über die Spähaktivitäten amerikanischer Geheimdienste wusste, sondern auch, in welchem Maße deutsche Dienste spionieren. Das wollen sich die Grünen nicht gefallen lassen und erwägen eine Klage.<br />
<a href="http://www.zeit.de/politik/deutschland/2014-09/nsa-ausschuss-akten-geschwaerzt" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><em>zeit.de</em></a></p>
<h3><a href="http://www.sueddeutsche.de/digital/ermitteln-mit-predictive-policing-algorithmen-polizei-software-soll-die-zukunft-voraussagen-1.2121942" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Die Polizei als Hellseher</a></h3>
<p>Während die Parlamentarier noch versuchen, Licht ins Dunkel der Geheimdienstaktivitäten zu bringen, gibt es schon wieder Neues zum Thema Überwachung im öffentlichen Raum. „Predictive Policing“ heißt die Technologie, die es jetzt auch deutschen Behörden erlauben soll, mittels verschiedener Computerprogramme Verbrechen vorherzusagen. Klingt nach Minority Report, ist in den USA jedoch schon längst Realität. Aber sind Nullen und Einsen wirklich gute Polizisten? Ist das nicht eine Form von Rasterfahndung? Und wie verhindert man, dass Unschuldige aufgrund ihrer Hautfarbe oder sozialen Kontakte ins Visier geraten? Fragen über Fragen.<br />
<a href="http://www.sueddeutsche.de/digital/ermitteln-mit-predictive-policing-algorithmen-polizei-software-soll-die-zukunft-voraussagen-1.2121942" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><em>sueddeutsche.de</em></a></p>
<h3><a href="http://www.nytimes.com/2014/09/11/upshot/on-facebook-nobody-knows-youre-a-voter-well-almost-nobody.html?referrer=&amp;abt=0002&amp;abg=0" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Wählen Sie Facebook!</a></h3>
<p>Sie haben grade im Internet eine Reise gebucht und jetzt zeigt Ihnen Facebook nur noch Anzeigen für Hotels auf Costa Rica? Ein typisches Beispiel für personalisierte Werbung. Ähnliches gibt es jetzt auch politischer Ebene. In den USA nutzen politische Akteure nämlich seit einiger Zeit ein Tool, um Wählerlisten mit Facebookprofilen abzugleichen und anschließend zielgruppenspezifische Wahlwerbung zu platzieren. Eine große Arbeitserleichterung für Wahlkämpfer und ein gutes Geschäft für Facebook.<br />
<a href="http://www.nytimes.com/2014/09/11/upshot/on-facebook-nobody-knows-youre-a-voter-well-almost-nobody.html?referrer=&amp;abt=0002&amp;abg=0" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><em>nytimes.com</em></a></p>
<h3><a href="http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/hass-im-netz-ich-bin-der-troll-13139203.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Ich bin der Troll</a></h3>
<p>Viel wurde in letzter Zeit geschrieben über die mangelnde Debattenkultur im Netz, über Sexismus und Rassismus sowie die Frage, ob das Deaktivieren der Kommentarfunktion einer Zensur gleichkommt. Darüber könnte man sachlich diskutieren. Oder man könnte es wie Uwe Ostertag machen und mit einem polemischen Kommentar provozieren – denn Ostertag ist ein Troll. Timo Steppat hat ihn besucht und versucht auf faz.net herauszufinden, wie ein Mensch tickt, der jeden Tag etwa 200 Kommentare verfasst. Uwe Ostertag selbst hat den Beitrag <a href="https://sites.google.com/site/brotundgames/medienfutter" target="_blank" rel="noopener noreferrer">kritisch kommentiert</a> – was auch sonst?<br />
<a href="http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/hass-im-netz-ich-bin-der-troll-13139203.html"><em>faz.net</em></a><br />
Foto: Screenshot<br />
<a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x11011.png"><img decoding="async" class="alignleft  wp-image-139428" alt="CC-Lizenz-630x1101" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x11011.png" width="441" height="77" /></a></p>
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		<title>Digitale Agenda: Das Hausaufgabenheft</title>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 20 Aug 2014 16:57:30 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Am Mittwoch wurde in der Bundespressekonferenz die Digitale Agenda der Bundesregierung vorgestellt. Obwohl der Inhalt schon im Vorfeld bekannt war, [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/Bundepressekonferenz.jpg"><img decoding="async" class="alignnone size-large wp-image-141541" alt="Bundepressekonferenz" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/Bundepressekonferenz-630x274.jpg" width="630" height="274" /></a>Am Mittwoch wurde in der Bundespressekonferenz die Digitale Agenda der Bundesregierung vorgestellt. Obwohl der Inhalt schon im Vorfeld bekannt war, stellten sich die drei zuständigen Minister hier erstmals den Fragen der Hauptstadtpresse. Und sich selbst die Frage: Was ist das hier eigentlich?<br />
Voll ist es nicht. Kurz vor der Ankunft des Ministertriumvirats kommen dann doch noch einige Medienvertreter  in den Saal der Bundespressekonferenz direkt an der Spree. Ein Vormittag kurz vor Ende der Sommerpause, Deutschland diskutiert über den Islamischen Staat, über Gaza und die US-amerikanische Stadt Ferguson.<br />
Digitale Agenda? So what. Böse Zungen könnten vermuten, dass hinter dem ganzen Prozess, mit dem sich die unterschiedlichen Versionen dieses Papiers ihren Weg in die öffentliche Meinung gebahnt haben, <a href="http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/ballonfahrer-der-digitalen-agenda-der-bundesregierung-geht-die-luft-aus-13060695.html">Kalkül</a> steckte. Durch die frühzeitige Veröffentlichung konnten alle Beteiligten – und insbesondere die so genannte Netz-Community – ihrem Ärger frühzeitig Luft machen. Und wie häufig zu beobachten, flaute das Interesse sukzessive wieder ab. Ob das auch nach diesem Mittwoch so bleibt, hängt maßgeblich mit der Frage zusammen, ob man sich mit den Floskeln und Worthülsen, mit denen der Leser auf 40 Seiten durch das Taka-Tuka-Land des Internets geschaukelt wird, zufrieden gibt. Oder ob die Regierung an ihren hehren – aber durchweg unspezifischen Zielen – auch gemessen wird.<br />
Die Minister wirkten aufgeräumt, insbesondere Sigmar Gabriel zwar müde, aber zufrieden mit sich und angriffslustig wie immer. Bevor es zur Sache geht, widmen sich die drei Minister aber erstmal der Frage, um was es sich bei diesem Papier eigentlich handelt. Das ist interessant, denn es beschäftigt nicht nur die drei Herren auf dem Podium.<br />
Bis zum zweiten, „ressortabgestimmten“ Entwurf hatte das Papier noch schlicht „Digitale Agenda“ geheißen. Vor der Abstimmung im Kabinett am Mittwoch ist es um einen Zeitraum ergänzt worden: „Digitale Agenda 2014-2017“ prangt da jetzt auf den am Eingang verteilten Heften. Sigmar Gabriel möchte gleich zu Beginn aber noch betonen, dass es sich weder um Subventionen noch um ein Maßnahmenpaket handele. Und, um ja keine zu großen Erwartungen zu wecken, schickt er noch voraus: „Wir haben nicht den Anspruch, alle offenen Fragen damit zu beantworten“. Es gehe um eine „Einladung zum Dialog“. Die Anzahl der an diesem Morgen verwendeten Metaphern ist beeindruckend: Da wird die Digitale Agenda als „Hausaufgabenheft“ bezeichnet. Als Fahrplan und Plattform. Und doch schwingt immer der Unterton von Seiten der Politik mit: <a href="http://politik-digital.de/digitale-agenda-hoch-drei/">Erwartet nicht zu viel von uns, schließlich ist das alles auch nicht allein unser Job.</a><br />
Gabriel lässt noch verlauten, es habe keine „Ressortegoismen“ in der Erstellung des Textes gegeben. Na sicher. Dazu passt nicht ganz, dass die drei Ziele, die von den Politikern aus ihrer Agenda destilliert werden, genau auf die drei Ministerien und ihre Zuständigkeiten passen. Die drei Ziele sind, kurz zusammengefasst, die wirtschaftliche Nutzung des Internets (Wirtschaft), flächendeckender Internetzugang (Verkehr und digitale Infrastruktur) sowie Sicherheit und Schutz von IT-Systemen (Inneres).</p>
<h3>Wir patriotischen IT-Weltmeister</h3>
<p>Gabriel scheint den Platzhirsch zu geben und beginnt mit der Vorstellung der wirtschaftlichen Teile der Digitalen Agenda. Was in der vorab verteilten Pressemitteilung der drei Ministerien als „Erschließung des Innovationspotenzials unseres Landes“ bezeichnet wird, bringt er mit einer rhetorischen Frage ganz konkret auf den Punkt: „Wird Eric Schmidt einmal die Cebit eröffnen?“. Eric Schmidt ist der Chef von Google und Cebit die größte deutsche Technologiemesse. Worauf der SPD-Chef damit aber hinaus will: dass keines der Monopolunternehmen, die die Welt des Internets formen, aus Deutschland kommt.</p>
<h3>Selbst handeln statt behandelt werden</h3>
<p>Auch wenn Gabriel diese nur als „marktbeherrschende Unternehmen“ nicht beim Namen nennt, geht es ihm vor allem darum, nicht in Abhängigkeit von diesen zu geraten. Wenn Unternehmen außerhalb von Deutschland sitzen, damit also unter ausländisches, oder – falls Google seine Ankündigung wahr machen sollte, auf staatenloser Hochsee zu operieren – gar kein Recht fallen: Wie können dann die Auswirkungen, die das Handeln solcher Unternehmen in Deutschland haben, wirksam kontrolliert werden? Diese Frage beschäftigt die drei Minister ebenso wie viele deutsche IT-Unternehmen.<br />
Dobrindt ergänzt Gabriels Analyse später mit dem Satz: „Wir wollen Handelnde sein und nicht Behandelte“, und de Maiziére streut ein, es gehe auch um einen „aufgeklärten Technologiepatriotismus“. Er als Innenminister würde, wenn es um die Sicherung der Kommunikation der Bundesregierung geht, lieber auf ein europäisches oder deutsches als ein außereuropäisches Unternehmen setzen. An diesem Beispiel ist gut die Verstimmung herauszuhören, die NSA-Affäre und Abhörskandal trotz allem auch bei der Bundesregierung hinterlassen haben.<br />
Unabhängig davon, ob man die Einstellung teilt: Die Digitale Agenda stellt in der Praxis lediglich fest, es brauche eine Erhöhung der Zahl deutscher Start-Ups und Instrumente, die insbesondere in deren „Wachstumsphase“ (Gabriel) wirksam wären. Die Zahl von 15.000 anzustrebenden Start-Ups steht im Raum. Das war im Vorfeld schon bekannt gewesen und wird von den Ministern auch während der Pressekonferenz nicht weiter konkretisiert.</p>
<h3>Wir haben hier (auch) die Hosen an</h3>
<p>Innenminister Thomas de Maiziere stellt anschließend seine Themen der Digitalen Agenda vor. Verwiesen wird auf die „Digitale Verwaltung 2020“, ein weiteres Eckpunktepapier der Bundesregierung. Dieses soll in einer präziseren Form (irgendwann, irgendwie?) erklären, wie die 100 häufigsten Verwaltungsvorgänge, wegen derer heute noch der Besuch einer Behörde notwendig ist, in Zukunft online abgewickelt werden können.<br />
Auch das Thema „Sicherheit, Schutz und Vertrauen für Gesellschaft und Wirtschaft“ fällt in den Bereich des Innenministers – also das Thema Datenschutz. Die deutschen Regelungen sollen ab dem Jahr 2015 durch eine europäische Datenschutzreform ersetzt werden. Als die ersten Arbeitsentwürfe zur Digitalen Agenda in Umlauf gerieten, hatte das überrascht. Schließlich hatte gerade Deutschland das Fortkommen einer solchen mehrfach behindert. Nun rühmt sich de Maiziere, die Verhandlungen zu diesem Thema seien auf seine eigene Initiative hin weiter vorangetrieben worden. Auch wenn das verwirrend erscheinen mag: Es war an diesem Tag wieder nichts Neues.<br />
Außerdem betont de Maiziere noch einmal, wer seiner Ansicht nach im Internet eigentlich die Hosen anhaben soll – der Staat natürlich. Anlass dazu gab die Frage von Markus Beckedahl, wie sich denn eigentlich zwei Ziele miteinander vertragen sollen, die gleichermaßen in der Digitalen Agenda ausgegeben werden, nämlich die Förderung anonymer Geschäftsmodelle und die bessere Verfolgung von Online-Kriminalität. Um hierauf zufriedenstellend zu antworten, hätte der Minister zaubern müssen. Stattdessen flüchtete er sich in den Hinweis „Das Recht auf Strafverfolgung darf nicht privatisiert werden“. Gemeint war die unrühmliche Situation, in der momentan Google-Sachbearbeiter dazu auserkoren sind, das vom Europäischen Gerichtshof etablierte „<a href="http://politik-digital.de/google-und-die-netznazis-digitale-presseschau-kw33/">Recht auf Vergessen</a>“ umzusetzen.<br />
So richtig diese Einschätzung sein mag, sie macht auch zwei Kernproblem der Digitalen Agenda deutlich. Zum einen, dass zwei durchaus gute Ziele sich dennoch wiedersprechen können. Und zum anderen: Wenn die Politik sich daran macht, einen Ordnungsrahmen für das Internet zu schaffen, kann am Ende niemand erwarten, dass dabei ein libertäres Konzept herausspringt. Die Einschätzung von netzpolitik.org zur Digitalen Agenda („<a href="https://netzpolitik.org/2014/die-digitale-agenda-der-bundesregierung-im-beta-schnelltest-zu-wenig-zu-spaet/">zu wenig, zu spät</a>“) kann deshalb auch missverstanden werden. Einigen in der deutschen Internet-Community wäre es nämlich noch lieber gewesen, wenn sich überhaupt niemand mit Regulierungsinstrumenten beschäftigt hätte. Das kann man seit Snowden aber auch nicht mehr ernsthaft fordern.</p>
<h3>Mit Kupfer in die Zukunft</h3>
<p>Zu guter Letzt darf auch Alexander Dobrindt noch was sagen. Und er spricht über das Thema, auf das die Digitale Agenda in den letzten Wochen noch am ehesten heruntergebrochen wurde. „Digitale Infrastruktur“, die Versorgung mit flächendeckend schnellem Internet, ist in dem Papier sogar als erstes Kapitel benannt – was ihm trotzdem in der Redehierarchie nicht auf den ersten Platz verholfen hat.<br />
Dobrindts Ausführungen sind ebenso wenig neu oder überraschend wie die seiner Kollegen, dennoch macht er sich angreifbarer. Das Thema Zugang zum Internet ist von den vielen in der Agenda angeschnittenen Themen am konkretesten und am ehesten in der Lage, massentauglich interessant zu sein. So gibt Dobrindt erneut die Devise aus, bis 2018 alle deutschen Haushalte mit 50 Mbit/s-Zugängen auszustatten.<br />
Wie das genau geschehen soll und ob das schon alles ist, wird aber noch weniger klar. „Investitionswillige Unternehmen“ sollen in einer „Netzallianz Breitbandausbau“ zusammengeführt werden und ein „Kursbuch“ vorlegen. Im Oktober dann. Ob es eigentlich auch investitionsunwillige Unternehmen gibt, wird nicht klar. Finanziert werden soll das Ganze durch die Versteigerung von frei werdenden Rundfunkfrequenzen. Gegen dieses vage anmutende Konzept stand aber auch schon während der Pressekonferenz die Zahl von 20 Milliarden Euro im Raum. So viel soll laut einem <a href="http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/Publikationen/Studien/kostenstudie-zum-breitbandausbau,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf">Gutachten</a> des TÜV der Breitbandausbau mit dem gesteckten Ziel kosten. Und zwar mindestens, in der günstigen Variante.<br />
Günstig allerdings ist laut Dobrindt scheinbar nicht genug. Er kritisierte die TÜV-Studie dafür, dass sie von einem flächendeckenden Ausbau mit Glasfaserkabeln ausgeht. Sprich: Der Minister geht nicht davon aus. Ein Pressevertreter will wissen, ob es angesichts der vehementen Kritik an diesem Konzept nicht auch Gründe zum Nachbessern gebe. Das kontert Dobrindt damit, dass man doch nichts kritisieren könne, wozu es noch keine genaue Zahl gibt. Aber genau das ist auch das Problem.</p>
<h3>Zum Schluss ein breites Grinsen</h3>
<p>Es sind deswegen auch weniger die Beteuerungen und Wiederholungen der Minister, die die Pressekonferenz zu einem interessanten Erlebnis machen, es sind die Zwischentöne. So zum Beispiel die Nachfrage der New York Times-Kollegin, ob man denn das mit dem IT-Standort Nummer Eins wirklich ernst meinen könnte, wenn man hierzulande doch ständig nach einem offenen WLAN suchen muss? Gabriel reagiert mit Hinweisen auf die Störerhaftung, doch der Stich sitzt.<br />
Ein weiterer Kollege fragt, ob es nicht peinlich sei, dass Deutschland erst im Jahr 2014 mit einer eigenen Digitalen Agenda auffährt. De Maiziere kontert mit „Besser spät als nie!“, und fast möchte man ihm zustimmen. Wäre da nicht auch die Nachfrage gewesen, ob man denn diese Agenda alles in allem für ein ambitioniertes Programm hält. Gabriel sagt daraufhin: „Wenn wir nicht der Meinung wären, es sei anspruchsvoll, hätten wir uns nicht zu Ihnen getraut“. Er grinst dabei so breit, dass man sich nicht sicher ist, ob man das glauben soll.<br />
Wer sich selbst ein Hausaufgabenheft schreibt, muss auch anfangen, die Aufgaben zu erledigen. Das Heft ist auf den Zeitraum 2014-2017 ausgestellt. Das bedeutet zwar zunächst einmal eine Einschränkung, aber es macht die Sache auch überprüfbarer. Denn spätestens zur nächsten Bundestagswahl werden die Hausaufgaben kontrolliert.<br />
&nbsp;<br />
Foto: dbwv.de<br />
<a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x11011.png"><img decoding="async" class="alignleft  wp-image-139428" alt="CC-Lizenz-630x1101" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x11011.png" width="441" height="77" /></a><br />
&nbsp;</p>
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		<title>Digitale Agenda: Das Hausaufgabenheft</title>
		<link>https://www.politik-digital.de/news/digitale-agenda-das-hausaufgabenheft-2-141541/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Lukas Böhm]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 20 Aug 2014 16:57:30 +0000</pubDate>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/Bundepressekonferenz.jpg"><img decoding="async" class="alignnone size-large wp-image-141541" alt="Bundepressekonferenz" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/Bundepressekonferenz-630x274.jpg" width="630" height="274" /></a>Am Mittwoch wurde in der Bundespressekonferenz die Digitale Agenda der Bundesregierung vorgestellt. Obwohl der Inhalt schon im Vorfeld bekannt war, stellten sich die drei zuständigen Minister hier erstmals den Fragen der Hauptstadtpresse. Und sich selbst die Frage: Was ist das hier eigentlich?<br />
Voll ist es nicht. Kurz vor der Ankunft des Ministertriumvirats kommen dann doch noch einige Medienvertreter  in den Saal der Bundespressekonferenz direkt an der Spree. Ein Vormittag kurz vor Ende der Sommerpause, Deutschland diskutiert über den Islamischen Staat, über Gaza und die US-amerikanische Stadt Ferguson.<br />
Digitale Agenda? So what. Böse Zungen könnten vermuten, dass hinter dem ganzen Prozess, mit dem sich die unterschiedlichen Versionen dieses Papiers ihren Weg in die öffentliche Meinung gebahnt haben, <a href="http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/ballonfahrer-der-digitalen-agenda-der-bundesregierung-geht-die-luft-aus-13060695.html">Kalkül</a> steckte. Durch die frühzeitige Veröffentlichung konnten alle Beteiligten – und insbesondere die so genannte Netz-Community – ihrem Ärger frühzeitig Luft machen. Und wie häufig zu beobachten, flaute das Interesse sukzessive wieder ab. Ob das auch nach diesem Mittwoch so bleibt, hängt maßgeblich mit der Frage zusammen, ob man sich mit den Floskeln und Worthülsen, mit denen der Leser auf 40 Seiten durch das Taka-Tuka-Land des Internets geschaukelt wird, zufrieden gibt. Oder ob die Regierung an ihren hehren – aber durchweg unspezifischen Zielen – auch gemessen wird.<br />
Die Minister wirkten aufgeräumt, insbesondere Sigmar Gabriel zwar müde, aber zufrieden mit sich und angriffslustig wie immer. Bevor es zur Sache geht, widmen sich die drei Minister aber erstmal der Frage, um was es sich bei diesem Papier eigentlich handelt. Das ist interessant, denn es beschäftigt nicht nur die drei Herren auf dem Podium.<br />
Bis zum zweiten, „ressortabgestimmten“ Entwurf hatte das Papier noch schlicht „Digitale Agenda“ geheißen. Vor der Abstimmung im Kabinett am Mittwoch ist es um einen Zeitraum ergänzt worden: „Digitale Agenda 2014-2017“ prangt da jetzt auf den am Eingang verteilten Heften. Sigmar Gabriel möchte gleich zu Beginn aber noch betonen, dass es sich weder um Subventionen noch um ein Maßnahmenpaket handele. Und, um ja keine zu großen Erwartungen zu wecken, schickt er noch voraus: „Wir haben nicht den Anspruch, alle offenen Fragen damit zu beantworten“. Es gehe um eine „Einladung zum Dialog“. Die Anzahl der an diesem Morgen verwendeten Metaphern ist beeindruckend: Da wird die Digitale Agenda als „Hausaufgabenheft“ bezeichnet. Als Fahrplan und Plattform. Und doch schwingt immer der Unterton von Seiten der Politik mit: <a href="http://politik-digital.de/digitale-agenda-hoch-drei/">Erwartet nicht zu viel von uns, schließlich ist das alles auch nicht allein unser Job.</a><br />
Gabriel lässt noch verlauten, es habe keine „Ressortegoismen“ in der Erstellung des Textes gegeben. Na sicher. Dazu passt nicht ganz, dass die drei Ziele, die von den Politikern aus ihrer Agenda destilliert werden, genau auf die drei Ministerien und ihre Zuständigkeiten passen. Die drei Ziele sind, kurz zusammengefasst, die wirtschaftliche Nutzung des Internets (Wirtschaft), flächendeckender Internetzugang (Verkehr und digitale Infrastruktur) sowie Sicherheit und Schutz von IT-Systemen (Inneres).</p>
<h3>Wir patriotischen IT-Weltmeister</h3>
<p>Gabriel scheint den Platzhirsch zu geben und beginnt mit der Vorstellung der wirtschaftlichen Teile der Digitalen Agenda. Was in der vorab verteilten Pressemitteilung der drei Ministerien als „Erschließung des Innovationspotenzials unseres Landes“ bezeichnet wird, bringt er mit einer rhetorischen Frage ganz konkret auf den Punkt: „Wird Eric Schmidt einmal die Cebit eröffnen?“. Eric Schmidt ist der Chef von Google und Cebit die größte deutsche Technologiemesse. Worauf der SPD-Chef damit aber hinaus will: dass keines der Monopolunternehmen, die die Welt des Internets formen, aus Deutschland kommt.</p>
<h3>Selbst handeln statt behandelt werden</h3>
<p>Auch wenn Gabriel diese nur als „marktbeherrschende Unternehmen“ nicht beim Namen nennt, geht es ihm vor allem darum, nicht in Abhängigkeit von diesen zu geraten. Wenn Unternehmen außerhalb von Deutschland sitzen, damit also unter ausländisches, oder – falls Google seine Ankündigung wahr machen sollte, auf staatenloser Hochsee zu operieren – gar kein Recht fallen: Wie können dann die Auswirkungen, die das Handeln solcher Unternehmen in Deutschland haben, wirksam kontrolliert werden? Diese Frage beschäftigt die drei Minister ebenso wie viele deutsche IT-Unternehmen.<br />
Dobrindt ergänzt Gabriels Analyse später mit dem Satz: „Wir wollen Handelnde sein und nicht Behandelte“, und de Maiziére streut ein, es gehe auch um einen „aufgeklärten Technologiepatriotismus“. Er als Innenminister würde, wenn es um die Sicherung der Kommunikation der Bundesregierung geht, lieber auf ein europäisches oder deutsches als ein außereuropäisches Unternehmen setzen. An diesem Beispiel ist gut die Verstimmung herauszuhören, die NSA-Affäre und Abhörskandal trotz allem auch bei der Bundesregierung hinterlassen haben.<br />
Unabhängig davon, ob man die Einstellung teilt: Die Digitale Agenda stellt in der Praxis lediglich fest, es brauche eine Erhöhung der Zahl deutscher Start-Ups und Instrumente, die insbesondere in deren „Wachstumsphase“ (Gabriel) wirksam wären. Die Zahl von 15.000 anzustrebenden Start-Ups steht im Raum. Das war im Vorfeld schon bekannt gewesen und wird von den Ministern auch während der Pressekonferenz nicht weiter konkretisiert.</p>
<h3>Wir haben hier (auch) die Hosen an</h3>
<p>Innenminister Thomas de Maiziere stellt anschließend seine Themen der Digitalen Agenda vor. Verwiesen wird auf die „Digitale Verwaltung 2020“, ein weiteres Eckpunktepapier der Bundesregierung. Dieses soll in einer präziseren Form (irgendwann, irgendwie?) erklären, wie die 100 häufigsten Verwaltungsvorgänge, wegen derer heute noch der Besuch einer Behörde notwendig ist, in Zukunft online abgewickelt werden können.<br />
Auch das Thema „Sicherheit, Schutz und Vertrauen für Gesellschaft und Wirtschaft“ fällt in den Bereich des Innenministers – also das Thema Datenschutz. Die deutschen Regelungen sollen ab dem Jahr 2015 durch eine europäische Datenschutzreform ersetzt werden. Als die ersten Arbeitsentwürfe zur Digitalen Agenda in Umlauf gerieten, hatte das überrascht. Schließlich hatte gerade Deutschland das Fortkommen einer solchen mehrfach behindert. Nun rühmt sich de Maiziere, die Verhandlungen zu diesem Thema seien auf seine eigene Initiative hin weiter vorangetrieben worden. Auch wenn das verwirrend erscheinen mag: Es war an diesem Tag wieder nichts Neues.<br />
Außerdem betont de Maiziere noch einmal, wer seiner Ansicht nach im Internet eigentlich die Hosen anhaben soll – der Staat natürlich. Anlass dazu gab die Frage von Markus Beckedahl, wie sich denn eigentlich zwei Ziele miteinander vertragen sollen, die gleichermaßen in der Digitalen Agenda ausgegeben werden, nämlich die Förderung anonymer Geschäftsmodelle und die bessere Verfolgung von Online-Kriminalität. Um hierauf zufriedenstellend zu antworten, hätte der Minister zaubern müssen. Stattdessen flüchtete er sich in den Hinweis „Das Recht auf Strafverfolgung darf nicht privatisiert werden“. Gemeint war die unrühmliche Situation, in der momentan Google-Sachbearbeiter dazu auserkoren sind, das vom Europäischen Gerichtshof etablierte „<a href="http://politik-digital.de/google-und-die-netznazis-digitale-presseschau-kw33/">Recht auf Vergessen</a>“ umzusetzen.<br />
So richtig diese Einschätzung sein mag, sie macht auch zwei Kernproblem der Digitalen Agenda deutlich. Zum einen, dass zwei durchaus gute Ziele sich dennoch wiedersprechen können. Und zum anderen: Wenn die Politik sich daran macht, einen Ordnungsrahmen für das Internet zu schaffen, kann am Ende niemand erwarten, dass dabei ein libertäres Konzept herausspringt. Die Einschätzung von netzpolitik.org zur Digitalen Agenda („<a href="https://netzpolitik.org/2014/die-digitale-agenda-der-bundesregierung-im-beta-schnelltest-zu-wenig-zu-spaet/">zu wenig, zu spät</a>“) kann deshalb auch missverstanden werden. Einigen in der deutschen Internet-Community wäre es nämlich noch lieber gewesen, wenn sich überhaupt niemand mit Regulierungsinstrumenten beschäftigt hätte. Das kann man seit Snowden aber auch nicht mehr ernsthaft fordern.</p>
<h3>Mit Kupfer in die Zukunft</h3>
<p>Zu guter Letzt darf auch Alexander Dobrindt noch was sagen. Und er spricht über das Thema, auf das die Digitale Agenda in den letzten Wochen noch am ehesten heruntergebrochen wurde. „Digitale Infrastruktur“, die Versorgung mit flächendeckend schnellem Internet, ist in dem Papier sogar als erstes Kapitel benannt – was ihm trotzdem in der Redehierarchie nicht auf den ersten Platz verholfen hat.<br />
Dobrindts Ausführungen sind ebenso wenig neu oder überraschend wie die seiner Kollegen, dennoch macht er sich angreifbarer. Das Thema Zugang zum Internet ist von den vielen in der Agenda angeschnittenen Themen am konkretesten und am ehesten in der Lage, massentauglich interessant zu sein. So gibt Dobrindt erneut die Devise aus, bis 2018 alle deutschen Haushalte mit 50 Mbit/s-Zugängen auszustatten.<br />
Wie das genau geschehen soll und ob das schon alles ist, wird aber noch weniger klar. „Investitionswillige Unternehmen“ sollen in einer „Netzallianz Breitbandausbau“ zusammengeführt werden und ein „Kursbuch“ vorlegen. Im Oktober dann. Ob es eigentlich auch investitionsunwillige Unternehmen gibt, wird nicht klar. Finanziert werden soll das Ganze durch die Versteigerung von frei werdenden Rundfunkfrequenzen. Gegen dieses vage anmutende Konzept stand aber auch schon während der Pressekonferenz die Zahl von 20 Milliarden Euro im Raum. So viel soll laut einem <a href="http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/Publikationen/Studien/kostenstudie-zum-breitbandausbau,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf">Gutachten</a> des TÜV der Breitbandausbau mit dem gesteckten Ziel kosten. Und zwar mindestens, in der günstigen Variante.<br />
Günstig allerdings ist laut Dobrindt scheinbar nicht genug. Er kritisierte die TÜV-Studie dafür, dass sie von einem flächendeckenden Ausbau mit Glasfaserkabeln ausgeht. Sprich: Der Minister geht nicht davon aus. Ein Pressevertreter will wissen, ob es angesichts der vehementen Kritik an diesem Konzept nicht auch Gründe zum Nachbessern gebe. Das kontert Dobrindt damit, dass man doch nichts kritisieren könne, wozu es noch keine genaue Zahl gibt. Aber genau das ist auch das Problem.</p>
<h3>Zum Schluss ein breites Grinsen</h3>
<p>Es sind deswegen auch weniger die Beteuerungen und Wiederholungen der Minister, die die Pressekonferenz zu einem interessanten Erlebnis machen, es sind die Zwischentöne. So zum Beispiel die Nachfrage der New York Times-Kollegin, ob man denn das mit dem IT-Standort Nummer Eins wirklich ernst meinen könnte, wenn man hierzulande doch ständig nach einem offenen WLAN suchen muss? Gabriel reagiert mit Hinweisen auf die Störerhaftung, doch der Stich sitzt.<br />
Ein weiterer Kollege fragt, ob es nicht peinlich sei, dass Deutschland erst im Jahr 2014 mit einer eigenen Digitalen Agenda auffährt. De Maiziere kontert mit „Besser spät als nie!“, und fast möchte man ihm zustimmen. Wäre da nicht auch die Nachfrage gewesen, ob man denn diese Agenda alles in allem für ein ambitioniertes Programm hält. Gabriel sagt daraufhin: „Wenn wir nicht der Meinung wären, es sei anspruchsvoll, hätten wir uns nicht zu Ihnen getraut“. Er grinst dabei so breit, dass man sich nicht sicher ist, ob man das glauben soll.<br />
Wer sich selbst ein Hausaufgabenheft schreibt, muss auch anfangen, die Aufgaben zu erledigen. Das Heft ist auf den Zeitraum 2014-2017 ausgestellt. Das bedeutet zwar zunächst einmal eine Einschränkung, aber es macht die Sache auch überprüfbarer. Denn spätestens zur nächsten Bundestagswahl werden die Hausaufgaben kontrolliert.<br />
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Foto: dbwv.de<br />
<a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x11011.png"><img decoding="async" class="alignleft  wp-image-139428" alt="CC-Lizenz-630x1101" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x11011.png" width="441" height="77" /></a><br />
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		<title>Google und die Netznazis – Digitale Presseschau KW33</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Lukas Böhm]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 15 Aug 2014 11:04:51 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Haben Sie einen Moment Zeit? Gut. Dann lesen sie den Artikel im Wired über Edward Snowden. Nicht? Dann lesen Sie [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Haben Sie einen Moment Zeit? Gut. Dann lesen sie den Artikel im Wired über Edward Snowden. Nicht? Dann lesen Sie ihn trotzdem. Im Video gibt es diesmal außerdem die wöchentliche Dosis „Recht auf Vergessen“. Und in den Artikeln eine Auseinandersetzung über Anstand und Kultur im Netz. Das klingt zu konservativ? Dann eben: „Über weniger Schleppscheiße im Netz“. Und zum Wochenende gibt es am Ende noch eine gute Nachricht für USB-Versager.</p>
<h3>Video der Woche</h3>
<p>https://www.youtube.com/watch?v=VSriXfMa-i0<br />
Das Video der Woche dreht sich mal wieder um das „Recht auf Vergessen“. Nicht weil uns nichts Besseres eingefallen ist, sondern weil es wichtig ist: Gut organisierte Rechtsradikale nutzen das EUGh-Urteil zur Imagekorrektur. Warum sagt eigentlich Google nie was dazu? Zum Beispiel, was ihrer Auffassung nach wichtig ist für die Öffentlichkeit und was nicht? Verdammt, so haben wir uns das doch nicht vorgestellt.</p>
<h3></h3>
<h3><a href="http://www.wired.com/2014/08/edward-snowden/">Auf eine Pizza mit  Edward</a></h3>
<p>Die Medien der letzten Tage waren voll mit Details aus dem neuesten Interview mit Edward Snowden. Der Internet-Blackout in Syrien und das automatische Cyberwar-Programm „MonsterMind“: Über beides berichtete der Whistleblower erstmalig im Interview mit dem Journalisten James Bamford für dessen Artikel im Wired. Der sehr ausführliche Text beleuchtet außerdem seinen Weg vom erfolgreichen Geheimdienstler zum „most wanted man in the world“, seine Kindheit und beruflichen Stationen. Wir verlinken hier auf das Original. Da der Text doch sehr lang ist, gibt auf <a href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/NSA-Skandal-Monstermind-fuer-den-automatischen-Cyberkrieg-2292208.html">heise.de</a> eine Zusammenfassung für Eilige.<br />
<a href="http://www.wired.com/2014/08/edward-snowden/"><em>wired.com</em></a></p>
<h3></h3>
<h3><a href="http://www.sueddeutsche.de/digital/debatten-im-netz-hart-aber-fair-1.2085039">Für weniger Schleppscheiße!</a></h3>
<p>Mit diesem Begriff, so berichtet Dirk von Gehlen auf sueddeutsche.de, belegen Online-Journalisten mittlerweile die Kommentarspalten ihrer Artikel, die sich vor allem unter dem Eindruck von Ukraine- und Gaza-Konflikt in den letzten Woche häufig mit rassistischen, antisemitischen oder schlicht verschwörungstheoretischen Inhalten füllten – und mit Beleidigungen gegen die Autoren. Warum diese Haltung möglicherweise aber ein Teil des Problems ist, genauso wie die Talkshowkultur der Fernsehsender – das können Sie selber nachlesen.<br />
<a href="http://www.sueddeutsche.de/digital/debatten-im-netz-hart-aber-fair-1.2085039"><em>sueddeutsche.de</em></a></p>
<h3></h3>
<h3><a href="https://www.freitag.de/autoren/axel-brueggemann/mein-unsichtbares-profil">&#8220;Ich habe innerlich vor der dunklen Seite des Netzes kapituliert&#8221;</a></h3>
<p>Dieser Satz kann einen traurig stimmen, und das sollte er auch. Aber was Axel Brüggemann für den Freitag beschreibt, ist nicht weniger als das Gefühl, das viele umtreiben dürfte, die zwar die Enthüllungen um den absoluten Kontrollverlust über unsere Daten nicht einfach nur hinnehmen wollen, aber sich kaum zu helfen wissen. Er teilt das Netz in drei Sphären: das für einen selbst Sichtbare sowie das öffentlich Sichtbare. Und das Unsichtbare. Unser digitaler Zwilling, geschaffen von Geheimdiensten aus logischer Kombination und Algorithmen. Aber ist uns dieser Zwilling überhaupt noch ähnlich? Und was, wenn nicht?<br />
<a href="https://www.freitag.de/autoren/axel-brueggemann/mein-unsichtbares-profil"><em>freitag.de</em></a></p>
<h3><a href="http://schulesocialmedia.com/2014/08/12/bitte-verzichtet-auf-den-begriff-digital-natives/">Verwendet den Begriff „Digital Natives“ nicht mehr!</a></h3>
<p>Philippe Wampfler räumt auf schulesocialmedia.de gründlich auf mit einem Begriff, der immer und immer wieder in den Debatten rund um Medienkompetenz und Internetnutzung auftaucht: Digital Natives. Wie er kompakt erklärt, wäre es dringend an der Zeit, diesen Begriff aus dem Wortschatz zu streichen, denn: Das Geburtsjahr, und damit das Alter, entscheidet nicht über die Kompetenz beim Umgang mit neuen Medien. Viel entscheidender sind die altbekannten Faktoren des sozialen Hintergrunds und der Bildung.<br />
<a href="http://schulesocialmedia.com/2014/08/12/bitte-verzichtet-auf-den-begriff-digital-natives/"><em>schulesocialmedia.de</em></a></p>
<h3></h3>
<h3><a href="http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2014-08/public-privacy-oeffentlichkeit-internet">Die Scheinwerfer im Internet</a></h3>
<p>Was du im Netz postest, ist öffentlich, darum sei höllisch vorsichtig, was du schreibst. Dieser Hinweis ist genau genommen richtig. Es beachtet ihn nur keiner. Lenz Jacobson macht auf zeit.de einen anderen Vorschlag: Wir haben doch auch in der analogen Welt so etwas wie Konventionen. Kann es die nicht auch im Netz geben? Den Tweet einer Privatperson medienwirksam vor ein Millionenpublikum zerren, um dafür Aufmerksamkeit zu bekommen, sowas gehört sich nicht. Das ist sicher ein frommer Wunsch. Aber man möchte ihn aus vollem Herzen teilen.<br />
<a href="http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2014-08/public-privacy-oeffentlichkeit-internet"><em>zeit.de</em></a></p>
<h3><a href="http://www.zeit.de/digital/internet/2014-08/usb-typ-c-spezifikation-fertig">Es ist egal, wie man ihn reinsteckt!</a></h3>
<p>Häufig tauchen in unserer Presseschau Ankündigungen, Besprechungen oder auch Kritik zu neuer Technik auf. Dabei ist es Zeit, sich auch mal über die kleinen Dinge zu freuen. Das tut zum Beispiel Patrick Beuth: Da es erwiesenermaßen nicht möglich ist, einen USB-Stecker beim ersten Anlauf richtig herum in die Buchse zu stecken, wird der neue C-Standard der Anschlüsse das hektische Rumfummeln überflüssig machen. Das ist zum Ende der Woche einen kleinen Jubelschrei wert!<br />
<a href="http://www.zeit.de/digital/internet/2014-08/usb-typ-c-spezifikation-fertig"><em>zeit.de</em></a><br />
Foto: Screenshot<br />
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