<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>Recht auf Vergessenwerden &#8211; politik-digital</title>
	<atom:link href="https://www.politik-digital.de/tag/recht-auf-vergessenwerden/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>https://www.politik-digital.de</link>
	<description>Information, Kommunikation, Partizipation</description>
	<lastBuildDate>Mon, 18 May 2015 11:45:11 +0000</lastBuildDate>
	<language>de</language>
	<sy:updatePeriod>
	hourly	</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>
	1	</sy:updateFrequency>
	<generator>https://wordpress.org/?v=6.9.4</generator>

<image>
	<url>https://www.politik-digital.de/wp-content/uploads/2020/07/cropped-Politik-Digital_Logo_Sign_Gradient-512-32x32.png</url>
	<title>Recht auf Vergessenwerden &#8211; politik-digital</title>
	<link>https://www.politik-digital.de</link>
	<width>32</width>
	<height>32</height>
</image> 
	<item>
		<title>Das Google-Löschungslabyrinth</title>
		<link>https://www.politik-digital.de/news/das-google-loeschungslabyrinth-145740/</link>
					<comments>https://www.politik-digital.de/news/das-google-loeschungslabyrinth-145740/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[Saskia Fritzsche]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 18 May 2015 11:45:11 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Google]]></category>
		<category><![CDATA[Europäischer Gerichtshof]]></category>
		<category><![CDATA[Löschantrag]]></category>
		<category><![CDATA[Recht auf Vergessenwerden]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://politik-digital.de/?p=145740</guid>

					<description><![CDATA[Ein Jahr ist es her, seit Mario Costeja González vor dem Europäischen Gerichtshof ein bahnbrechendes Urteil gegen Google erwirkte. Der [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/googlehq_bearb.jpg"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-145744" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/googlehq_bearb.jpg" alt="googlehq_bearb" width="640" height="280" /></a>Ein Jahr ist es her, seit <span id="pagePrincipale">Mario Costeja González</span> vor dem Europäischen Gerichtshof ein bahnbrechendes Urteil gegen Google erwirkte. Der Spanier hatte geklagt, weil sich Google weigerte, Verlinkungen auf alte Zeitungsartikel bei Suchanfragen mit seinem Namen zu löschen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied, dass es auch im Internet ein Recht auf Vergessen gibt und Google in der Pflicht steht, Nutzeranfragen nach Löschung von Links zu personenbezogenen Daten nachzukommen. Wir haben den Weg zum Löschantrag ausprobiert und fragen uns: Soll eine unübersichtliche Benutzerführung als Mittel gegen die Antragsflut helfen?</p>
<p>„Sehr überrascht“ und „enttäuscht“ – mit diesen knappen Worten machte Google vor einem Jahr seiner offensichtlichen Missbilligung des <a href="http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf;jsessionid=9ea7d2dc30dd52d8654026584fb6b859c01fe3c6960e.e34KaxiLc3qMb40Rch0SaxuQa3b0?text=&amp;docid=152065&amp;pageIndex=0&amp;doclang=DE&amp;mode=lst&amp;dir=&amp;occ=first&amp;part=1&amp;cid=425939" target="_blank" rel="noopener noreferrer">EuGH-Urteils zum Recht auf Vergessenwerden</a> Luft. Welche Konsequenzen man aus dem Urteil ziehen werde, ließ der Konzern seinerzeit noch offen. Heute und damit zwölf Monate nach dem Privacy-Paukenschlag aus Luxemburg ist klar: Google hat schnell und offensiv mit der Bereitstellung eines Löschungsformulars, personellen Ressourcen zur Bearbeitung der Anträge, einem <a href="http://www.google.com/transparencyreport/removals/europeprivacy/?hl=de" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Transparenzbericht</a> und der Einsetzung eines Expertenbeirates für Fragen der Löschungspraxis reagiert. Die ablehnende Haltung des Unternehmens gegenüber datenschutzrechtlichen Löschungspflichten ist damit aber keinesfalls passé. Sie kommt nur deutlich subtiler zum Ausdruck als noch vor einem Jahr, nämlich eingebettet in die Benutzerführung von Googles Support-Seiten für Löschungsersuchen. Mit mehrdeutigen Auswahloptionen, unverständlichen Erläuterungstexten, irreführenden Zusatzinformationen und einer unübersichtlichen Seitenstruktur bringen die Usability-Profis von Google nicht nur juristische Laien, sondern auch doppelt examinierte Datenschutzrechtsexperten zum Verzweifeln.</p>
<div class="c33l info-box"><div class="subc"></p>
<p>EuGH-Entscheidung zum Recht auf Vergessenwerden (Urteil vom 13.05.2014, Rs. C‑131/12)</p>
<p>Auf Vorlage des spanischen Audiencia National hat der EuGH im Mai letzten Jahres entschieden, dass Suchmaschinenbetreiber auf Verlangen des Betroffenen verpflichtet sind, persönlichkeitsrechtsverletzende und datenschutzwidrige Suchergebnisse zum Namen des Betroffenen aus ihrem Suchindex zu löschen (das sogenannte Recht auf Vergessenwerden). Hintergrund des Vorabentscheidungsersuchens war der Fall des Spaniers Costeja González. Zu dessen Namen waren bei Google Search mehrere Zeitungsartikel zur pfändungsbedingten Versteigerung seines Grundstücks zu finden. González war der Ansicht, die Öffentlichkeit könne kein Interesse mehr daran haben, dass diese Artikel in den Suchergebnissen zu seinem Namen gelistet werden, da die Pfändung bereits seit mehreren Jahren vollständig erledigt sei. Er legte deshalb Beschwerde bei der spanischen Datenschutzbehörde ein.</div></div>
<p>Dabei sind die Forderungen des Google-Löschungsbeirates zur Gestaltung des Google-Löschungsformulars sind an Eindeutigkeit kaum zu überbieten: „Einfach zugänglich und verständlich“ lauten die Designvorgaben des achtköpfigen Expertengremiums in seinem <a href="https://drive.google.com/a/google.com/file/d/0B1UgZshetMd4cEI3SjlvV0hNbDA/view?pli=1" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Bericht zum Recht auf Vergessenwerden</a> vom 6. Februar 2015. Kein Problem für Google-Programmierer, möchte man meinen. Verspricht deren Credo bzw. <a href="http://www.google.com/about/company/philosophy/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Googles Firmenphilosophie</a> doch fast inhaltsgleich, neue Tools und Anwendungen so zu konzeptionieren, „dass niemand einen Gedanken daran verschwende, was man hätte anders machen können“ und kontinuierlich Verbesserungen vorzunehmen, damit die Nutzer „Informationen schnell und mühelos finden“.</p>
<h3>Rätselhafte Wegweiser, Wegschleifen und Sackgassen</h3>
<p>So einfach, wie dieses Versprechen glauben machen möchte, gestaltet sich die Probe aufs Exempel allerdings nicht. Statt dem Nutzer bei einer Google-Suche nach „google + suchergebnis + löschen + formular“ den direkten Zugriff auf das Löschungsformular anzubieten, erscheint ganz oben in den Suchergebnissen die Google-Supportseite <a href="https://support.google.com/websearch/troubleshooter/3111061?hl=de" target="_blank" rel="noopener noreferrer">„Informationen aus Google entfernen“</a>, die sich als kompletter Gegenentwurf zu der vom Löschungsbeirat geforderten Benutzerfreundlichkeit entpuppt. Einer Erhebung im Kollegen- und Freundeskreis zufolge dauert der Klickweg durch das virtuelle Support-Labyrinth bis zum Google-Löschungsformular aufgrund rätselhafter Wegweiser, Wegschleifen und Sackgassen beim ersten Versuch mindestens 20 Minuten.</p>
<p>Die Verunsicherung beginnt bereits im Infotext der Websuche-Hilfe. Statt von der Löschung veralteter oder diffamierender Suchergebnisse ist hier bloß vom Entfernen privater Bankkontonummern oder handschriftlicher Unterschriften und von der erforderlichen Vorabkontaktierung des Webmasters der betroffenen Website die Rede.</p>
<p>Wer sich davon nicht irritieren lässt, der kann im nächsten Absatz unter den Optionen</p>
<ol>
<li>a) In der Google-Suche angezeigte Informationen entfernen, und</li>
<li>b) Das Erscheinen von Informationen in der Google-Suche verhindern</li>
</ol>
<p>wählen; beides durchaus attraktive Alternativen in den Ohren des Löschungssuchenden. Entscheidet man sich für Option a), schickt diese einen allerdings über kurz oder lang und nach erneutem Verweis an den Webmaster wieder zurück zur Ausgangsseite <a href="https://support.google.com/legal/troubleshooter/1114905#ts=1115655,6034194" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Entfernen von Inhalten aus Google</a>. Ebenso unergiebig ist Alternative b). Sie erweist sich als Sackgasse, an deren Ende Löschungssuchende mit Tipps zum Schutz von eigenen Social-Media-Profilangaben vor Webcrawlern abgespeist werden.</p>
<p>Bereits etwas frustriert kann man sein Glück nun noch mit einem Klick auf die „<a href="https://support.google.com/websearch/answer/2744324" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Richtlinien zum Entfernen von Inhalten</a>“ versuchen. Hinter diesem Link verbirgt sich zwar ebenfalls nicht das gesuchte Antragsformular. Dafür aber der vielversprechende Unterpunkt „Antrag auf Entfernung personenbezogener Daten“ mit den Auswahloptionen:</p>
<ul>
<li>personenbezogene Daten aus den Google-Suchergebnissen entfernen</li>
<li>Informationen aus rechtlichen Gründen entfernen.</li>
</ul>
<p>Getreu dem Motto „Probieren statt Studieren“ stellt man allerdings schnell fest, dass es sich bei der ersten Option wieder um eine Art Monopoly-Funktion „Gehe zurück auf Los“ handelt, die den Löschungswilligen erneut zurück auf die Seite <a href="https://support.google.com/legal/troubleshooter/1114905#ts=1115655,6034194" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Entfernen von Inhalten aus Google</a> katapultiert. Erst bei Klick auf die zweite Option kommt man dem gesuchten Löschungsantrag durch Weiterleitung auf ein neues <a href="https://support.google.com/legal/troubleshooter/1114905?rd=1#ts=1115655" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Auswahlmenü</a> ein Stück näher. Unter den sieben Auswahlmöglichkeiten findet sich hier der passende Menüpunkt „Ich möchte, dass meine personenbezogenen Daten aus den Google-Ergebnissen gelöscht werden.“</p>
<p>Doch noch ist die Odyssee nicht zu Ende. Auch diesmal öffnet sich eine <a href="https://support.google.com/legal/troubleshooter/1114905?rd=1#ts=1115655,6034194,6033173" target="_blank" rel="noopener noreferrer">weitere Auswahlliste</a>, die unter fünf mehr oder weniger spannend klingenden Alternativen die Option „Entfernung von Inhalte aus den Google-Suchergebnissen aufgrund eines Verstoßes gegen Europäisches Datenschutzrecht“ anbietet. Nur wer hierauf klickt, hat es fast geschafft: jetzt lediglich noch bis an das Ende der aufgefächerten Support-Seite scrollen, einen letzten Klick auf den ganz unten platzierten Link „Andernfalls verwenden Sie dieses Formular“ tätigen und endlich öffnet sich in einem neuen Tab der gesuchte <a href="https://support.google.com/legal/contact/lr_eudpa?product=websearch" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Google-Löschungsantrag</a>.</p>
<h3>Absichtliche Irreführung, statt einfache Nutzbarkeit</h3>
<p>Liebe Leserinnen und Leser, sie werden mir zustimmen, dass dieser Klickmarathon mit der geforderten leichten Zugänglichkeit des Löschungsformulars so wenig zu tun hat, wie Googles Geschäftsmodell mit Datensparsamkeit. Ebenfalls nicht von der Hand zu weisen ist die Vermutung, dass zahlreiche Löschungswillige angesichts des Löschungslabyrinths die Flinte ins Korn bzw. ihr Löschungsersuchen in den digitalen Papierkorb werfen. Das gilt umso mehr, als in den Google-Suchergebnissen zu den Suchbegriffen „google + suchergebnis + löschen + formular“ zumindest auf den ersten drei Seiten kein direkter Link zu dem gesuchten Google-Löschungsantrag zu finden ist.</p>
<div class="c33l info-box"><div class="subc"></p>
<p>Google-Löschungspraxis in Zahlen</p>
<p>Laut Google-Transparenzbericht sind bis Mitte Mai 2015 rund 255.000 Löschungsersuchen bei Google eingegangen. Knapp 17 Prozent dieser Anträge stammen aus Deutschland. Zahlenmäßig am antragsfreudigsten ist Frankreich mit mehr als 52.000 Ersuchen (über 20 Prozent aller Anträge). Von den insgesamt zur Überprüfung gestellten mehr als 925.500 URLs hat Google 41,3 Prozent nach abgeschlossener Prüfung aus den antragsgegenständlichen Suchergebnissen entfernt, für 58,7 Prozent der antragsgegenständlichen URLs aber die beantragte Löschung abgelehnt. Die Erfolgsquote der deutschen Anträge liegt etwas höher bei 48,8 Prozent der beanstandeten URLs.</div></div>
<p>Google erweist seinen Nutzern mit den Löschungs-Supportseiten folglich einen Bärendienst bei der Durchsetzung ihres Rechts auf Vergessenwerden. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Und noch mehr Schelm, wer an dieser Stelle darauf hinweist, dass das Google-Löschungslabyrinth in aller Deutlichkeit vor Augen führt, wie Suchmaschinenbetreiber ihr Wissen um menschliche Suchroutinen und -strategien ganz offensichtlich auch dafür missbrauchen können, ihre Nutzer par excellence im Kreis, in eine falsche Richtung oder eben in die Irre zu führen.</p>
<p>Geht man demgegenüber getreu Googles „Don’t be evil“-Philosophie vom guten Willen des Unternehmens aus, ist auch eine andere Lesart möglich. Dann erscheint es zumindest denkbar, dass die offensichtlich gezielte Zugangserschwerung dazu dienen soll, die in der EuGH-Entscheidung zu Lasten von Informations-, Meinungs- und Medienfreiheit angelegte Unwucht durch Zugangsbarrieren für die Durchsetzung persönlichkeitsrechtlicher Interessen auszugleichen. Eine solche Korrektur des von der Rechtsprechung statuierten Rechts auf Vergessenwerden steht allerdings nicht Google, sondern in erster Linie dem EuGH selbst und daneben allenfalls den nationalen Verfassungsgerichten zu.</p>
<p>Gleich welcher Motivation das Google-Löschungslabyrinth aber auch entspringt, zu einem taugt es bestimmt: als Frustrationstest in juristischen Assessment-Centern und als Büro-Challenge für verregnete Mittagspausen – ganz besonders bei Liebhabern von Hecken-Irrgärten und Maislabyrinthen.</p>
<p>Bild: <a href="https://www.flickr.com/photos/brionv/136777729" target="_blank" rel="noopener noreferrer">brionv</a></p>
<div></div>
<div class="attribution-info"></div>
<p><a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x11011.png" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><img decoding="async" class="alignleft  wp-image-139428" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x11011.png" alt="CC-Lizenz-630x1101" width="441" height="77" /></a></p>
]]></content:encoded>
					
					<wfw:commentRss>https://www.politik-digital.de/news/das-google-loeschungslabyrinth-145740/feed/</wfw:commentRss>
			<slash:comments>0</slash:comments>
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Ein gutes Urteil? – Google-Expertenbeirat diskutiert Recht auf Vergessenwerden</title>
		<link>https://www.politik-digital.de/news/ein-gutes-urteil-google-expertenbeirat-diskutiert-recht-auf-vergessenwerden-142454/</link>
					<comments>https://www.politik-digital.de/news/ein-gutes-urteil-google-expertenbeirat-diskutiert-recht-auf-vergessenwerden-142454/#comments</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[Pia Thiele]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 16 Oct 2014 08:57:06 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Google]]></category>
		<category><![CDATA[Suchmaschine]]></category>
		<category><![CDATA[Öffentlichkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Eric Schmidt]]></category>
		<category><![CDATA[Löschantrag]]></category>
		<category><![CDATA[Recht auf Vergessenwerden]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://politik-digital.de/?p=142454</guid>

					<description><![CDATA[Wie soll Europa mit dem „Google-Urteil“ umgehen, mit dem der Europäische Gerichtshof ein Recht auf Vergessenwerden geschaffen hat? – vermeintlich, denn [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/Eric-Schmidt_crop.jpg"><img decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-142455" alt="Eric Schmidt_crop" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/Eric-Schmidt_crop.jpg" width="640" height="280" /></a>Wie soll Europa mit dem „Google-Urteil“ umgehen, mit dem der Europäische Gerichtshof ein Recht auf Vergessenwerden geschaffen hat? – vermeintlich, denn diese Lesart wird kontrovers diskutiert. Google hat zur Beantwortung offener Fragen eine Reihe von europaweiten Expertengesprächen organisiert. Am Dienstag kam das Gremium in Berlin zusammen und traf auf deutsche Experten.<br />
Eric Schmidt, der eigens nach Berlin angereiste CEO von Google, eröffnete das Panel mit den Worten: „Google begrüßt dieses Urteil nicht, respektiert aber die Autorität des Gerichtes“. Er meint damit die gemeinhin als <a href="http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&amp;docid=152065&amp;pageIndex=0&amp;doclang=DE&amp;mode=req&amp;dir=&amp;occ=first&amp;part=1">„Google-Urteil“</a> bekannt gewordene Grundsatzentscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Mai dieses Jahres. Man sei nun verpflichtet, europäischen Bürgern das „Recht auf Vergessen“ einzuräumen. Die Experten, darunter Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, der Wikipedia-Gründer Jimmy Wales und Frank La Rue, UN-Sonderberichterstatter für das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen (UNHCR), hatten vorher bereits Madrid, Rom, Paris und Warschau besucht und sich dort mit nationalen Experten ausgetauscht. In den kommenden zwei Wochen folgen noch Veranstaltungen in London und abschließend in Brüssel.<br />
Laut Schmidt seien bereits 146.000 Anträge auf Löschung eines Eintrags in der Suchmaschine eingegangen. Kurz zählte der Google-Chef auf, welche Anträge unproblematisch entfernt würden, beispielsweise Berichte über Personen, die Opfer eines Verbrechens geworden sind. Nicht entfernt hingegen werden Löschanträge, die sich auf pädophile Straftaten beziehen, oder Links, die auf Beteiligte eines politischen Skandals hinweisen. Strittig hingegen ist die Entfernung sensibler persönlicher Daten, illegaler Inhalte aus politischen Reden mit Personenbezug oder solcher Inhalte, die sich auf länger zurückliegende Verbrechen beziehen.</p>
<h3>Was ist privat, was öffentlich?</h3>
<p>An vielen Stellen kamen die Diskutanten immer wieder auf die dem Urteil zugrundeliegende hochinteressante Frage zurück, wo die Grenze zwischen Privatheit und Öffentlichkeit gezogen werden sollte. Denn: Informationen, die von öffentlichem Interesse sind, sind von der Löschung ausgenommen. Aufschlussreich waren hier die Ausführungen von Susanne Dehmel, Juristin und Bereichsleiterin für Datenschutz beim BITKOM e.V.: „Öffentliches Interesse liegt vor, wenn der Sachverhalt für das politische Leben relevant ist und zur Meinungsbildung beiträgt“, so Dehmel. Sie stellte klar, dass das Urteil des EuGH nicht viele Anhaltspunkte in dieser Frage gebe. Trotz allem habe das Gericht Hinweise darauf gegeben, wie die Unterscheidung getroffen werden könne. Laut Gericht sollten das Presse- und Persönlichkeitsrecht herangezogen werden, um eine Entscheidung treffen zu können. Da der Schutzbereich der Informationsfreiheit betroffen sei, sollte zusätzlich das Interesse der Öffentlichkeit an der Information hinzugezogen werden; wirtschaftliche Interessen der Suchmaschine müssten in diesem Falle eine untergeordnete Rolle spielen. In einem anderen Urteil habe der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eine Unterscheidung zwischen absoluten und relativen Personen der Zeitgeschichte vorgenommen. Die Abwägung müsse jeweils ereignisbezogen stattfinden.<br />
Ein Regierungsmitglied ist beispielsweise von öffentlichem Interesse – aber nur in dieser Funktion und nicht als Privatperson. Ob Informationen irrelevant geworden sind und somit für die Löschung in Frage kommen, müsse jeweils im Moment des Sperrbegehrens entschieden werden. Dehmel sieht in der Einzelfallentscheidung das am besten geeignete Mittel. Auf die Frage von Luciano Floridi, Professor für Informationsphilosophie und Informationsethik an der Universität Oxford, welche Entscheidung im Falle, dass eine Person aufhöre, eine Person des öffentlichen Lebens zu sein, zu treffen sei, entgegnete Dehmel, dass eine gewisse Öffentlichkeit auch dann bestehen bleibe. Hinsichtlich veröffentlichter Informationen, die auf Minderjährige verweisen, hält Dehmel es für überlegenswert, diese generell als privat einzustufen. Ähnlich sah das auch Moritz Karg, Referent beim Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit in Hamburg. Er sprach sich ebenfalls für Sonderrechte für Minderjährige aus; allerdings solle man im jeweiligen Einzelfall nach Informationsquelle und Alter der Betroffenen die Entscheidung abwägen.<br />
Matthias Spielkamp von Reporter ohne Grenzen wies darauf hin, dass die Unterscheidung von privat und öffentlich in der deutschen Rechtspraxis bislang so gut wie keine Relevanz hat. In anderen Rechtsräumen sei sie hingegen durchaus üblich. Doch hält er es für unangebracht, dass ein privates Unternehmen wie Google nun gerade diese schwierige Abwägung leisten soll.</p>
<h3>Der Faktor Zeit</h3>
<p>Neben der Debatte um die Definition von Öffentlichkeit und Privatheit wurde auch die Entscheidung des Gerichtes, Zeit zu einem maßgeblichen Kriterium für die Löschung zu machen, diskutiert. Es ist durchaus eine Frage der Auslegung, wann eine Information irrelevant wird. Im Falle des Urteils des EuGH waren dies nach Ansicht der Richter 16 Jahre – doch hätten vielleicht auch 15 gereicht? Michaela Zinke vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), findet, dass es mehr als nur den Zeitfaktor brauche. Weitere zu berücksichtigende Kriterien seien zum Beispiel die Rolle, in der sich der Betroffene befinde, oder die Frage, wie sensibel die Information sei. Ein Kriterienkatalog, der weitere zu definierende Faktoren festlege, sei daher vonnöten. Ulf Buermeyer, Richter am Landgericht Berlin und Professor an der Viadrina-Universität, wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es auch Informationen gebe, die nach einiger Zeit erst wieder relevant werden könnten.</p>
<h3>Lokal, kontinental oder global löschen?</h3>
<p>In der Frage, in welchem geografischen Ausmaß gelöscht werden sollte, bestand die größte Uneinigkeit zwischen den Panel-Beteiligten. Michaela Zinke (vzbv) sprach sich gegen eine länderspezifische Beschränkung der Löschung aus, da diese kaum umzusetzen sei. Die Löschung müsse europäisch gedacht werden. Matthias Spielkamp hingegen plädierte für eine lokale Löschung, um die europäische Vielfalt zu wahren. Anders würde seiner Meinung nach ein Dilemma entstehen: Sollte man Löschanträge aus demokratischen und solche aus autoritären Staaten gleich behandeln? Christoph Fiedler vom Verband deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) äußerte sich ähnlich. Globale Harmonisierung würde nicht zu mehr Freiheit führen. Kulturelle Normen seien „kein Fluch, sondern ein Segen“. Rechtsanwalt Niko Härting sprach sich für ein „territoriales Denken“ aus: Der Löschanspruch eines Spaniers gelte bis zu den Grenzen Spaniens und nicht darüber hinaus. Der spanische Jurist José-Luis Piñar entgegnete mit der Frage: „Aber ist das Internet nicht immer extraterritorial?“ Zweifellos, aber in juristischer Hinsicht wird diese Tatsache durchaus in Frage gestellt.</p>
<h3>Ist das Urteil gut?</h3>
<p>Auch diese Frage wurde von dem Expertenkreis diskutiert. Die ehemalige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger wertete das Urteil als ein „wichtiges“. Das Recht auf Privatheit hat ihrer Ansicht nach mit dem Urteil ein stärkeres Gewicht bekommen. Allerdings müsste auch das Recht auf Meinungs- und Pressefreiheit mit berücksichtigt werden. Peggy Valcke, Jura-Professorin an der Universiteit Leuven, stellte klar, dass das Urteil nur so gut wie die Klage selbst sein könne, da es die spezifischen Fragen der Klage kläre. Der UN-Sonderberichterstatter für das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung Frank La Rue positionierte sich klar gegen das Urteil. Er findet es nicht angemessen, dass ein privates Unternehmen nun den Auftrag hat, über Privatsphäre und Datenschutz zu entscheiden. Sylvie Kauffmann, Chefredakteurin von Le Monde, lobte das Urteil als Impulsgeber für die nun stattfindende Debatte. Dass Google eine Expertenanhörung organisiert, die eigentlich in den Aufgabenbereich der Politik fällt, findet sie nicht bedenklich: „Es ist okay, wer auch immer das organisiert“. Denn es gehe ausschließlich um die Sache. Dass Google sich nun darum kümmert, zeige, dass das Unternehmen das Urteil ernst nehme und bestrebt sei, verbindliche Regelungen zu finden.<br />
Bild: <a href="http://www.flickr.com/photos/techcrunch/5033339673">TechCrunch</a><br />
<a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x11011.png" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><img decoding="async" class="alignleft  wp-image-139428" alt="CC-Lizenz-630x1101" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x11011.png" width="441" height="77" /></a><br />
&nbsp;</p>
]]></content:encoded>
					
					<wfw:commentRss>https://www.politik-digital.de/news/ein-gutes-urteil-google-expertenbeirat-diskutiert-recht-auf-vergessenwerden-142454/feed/</wfw:commentRss>
			<slash:comments>1</slash:comments>
		
		
			</item>
	</channel>
</rss>
