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	<title>Rechtsprechung &#8211; politik-digital</title>
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	<title>Rechtsprechung &#8211; politik-digital</title>
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		<title>Wenn Algorithmen richten &#8211; Künstliche Intelligenz in der Rechtsprechung auf dem Vormarsch</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Johannes Beger]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 13 Feb 2024 10:44:30 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Themenseite]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsprechung]]></category>
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		<category><![CDATA[Algorithmen]]></category>
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					<description><![CDATA[]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="wpb-content-wrapper"><div data-parent="true" class="vc_row row-container" id="row-unique-0"><div class="row limit-width row-parent"><div class="wpb_row row-inner"><div class="wpb_column pos-top pos-center align_left column_parent col-lg-12 single-internal-gutter"><div class="uncol style-light"  ><div class="uncoltable"><div class="uncell no-block-padding" ><div class="uncont" ><div class="uncode_text_column text-lead" ><p>Expert*innen beschäftigen sich zurzeit mit der Frage, ob in Bereichen wie der Justiz menschliche Urteilskraft unabdingbar sei. In dem Diskurs werden oft ethische und moralische Richtlinien angeführt, die mit der Vorstellung verknüpft sind, dass ein Algorithmus nicht über Gerechtigkeit und Moral entscheiden kann. Die Hoffnung besteht, dass KI-Systeme sogar dabei helfen können, gerechtere Urteile zu sprechen.</p>
</div><div class="uncode_text_column" ><p>Ohne Zweifel gibt es erschreckende Beispiele, die die Schattenseite individueller menschlicher Entscheidungshoheit im Rechtsystem offenbaren. <a href="https://www.pnas.org/doi/10.1073/pnas.1018033108">In einer prominenten Studie der New Yorker Columbia University und der israelischen Ben-Gurion-Universität</a> wurden mehr als tausend Urteile von acht unterschiedlichen Richter*innen an zwei israelischen Gerichten untersucht. Das Ergebnis macht in eindrucksvoller Weise die inhärente Willkür von verschiedenen Einflussfaktoren auf die Richter*innen in gerichtlichen Prozessen deutlich. Die Forscher*innen untersuchten, ob die Angeklagt*innen eine Bewährungs- anstatt einer angedrohten Haftstrafe erhalten. Das Ergebnis ist erstaunlich und sorgte nicht nur im soziologischen Diskurs für Aufmerksamkeit. Es stellte sich nämlich heraus, dass Richter*innen vor einer Mittagspause dazu tendieren, im Sinne des Status Quo zu urteilen, und dieser Effekt nach eingenommenen Mittagessen verblasst. Mit anderen Worten sind Gerichtsurteile davon beeinflusst, ob der oder die zuständige*r Richter*in <em>hangry</em> ist oder nicht.</p>
</div><div class="vc_custom_heading_wrap "><div class="heading-text el-text" ><h2 class="h2" ><span>Zwischen Nützlichkeit und impliziten Gefahren</span></h2></div><div class="clear"></div></div><div class="uncode_text_column" ><p>Hinsichtlich der Ergebnisse der Studie scheint eine Utilisierung von emotionslosen, algorithmus-basierten KIs auf den ersten Blick sehr hilfreich. Die Mathematikprofessorin Hanna Fry identifiziert in ihrem Buch <em>Hello World &#8211; Was Algorithmen können und wie sie unser Leben verändern</em> verschiedene gerichtliche und anwaltliche Prozesse, bei denen künstliche Intelligenz bereits heute eine Rolle spielt. Zum Beispiel benutzen Anwält*innen innovative Instrumente, um Verträge zu erstellen oder lassen sich bei der Beurteilung und Einordnung von Beweisen unterstützen. Des Weiteren können sogenannte <em>Language Processing Models</em> Anwälte dabei unterstützen, <a href="https://www.researchgate.net/publication/358187814_The_Impacts_of_Artificial_Intelligence_on_Research_in_the_Legal_Profession">Vergleichsfälle und frühere Urteile zu recherchieren</a>. Dadurch können in manchen Fällen die Anwaltskosten signifikant gesenkt und somit der Zugang zu rechtlichem Beistand für viele erleichtert werden. Außerdem unterstützen KI-Systeme die Richter*innen bei der Einschätzung über die Wahrscheinlichkeit der Rückfälligkeit von Straftäter*innen durch die Auswertung von demografischen und personenbezogenen Daten oder schlagen passende Interventionsprogramme vor. In den USA sind diese sogenannten <em>Risk Assessment Tools</em> <a href="https://www.technologyreview.com/2019/01/21/137783/algorithms-criminal-justice-ai/">bereits fester Bestandteil der juristischen Praxis</a>. Jedoch sorgen diese seit der Implementation für Kritik und es wird gemahnt, dass durch die Funktionsweise des maschinellen Lernens ebenfalls Ungerechtigkeiten entstehen können.</p>
</div><div class="uncode_text_column" ><p>Das Justizsystem weiß selber, dass es nicht perfekt ist. Jedoch ist nicht ohne Grund der oft postulierte Anspruch: <strong>Justitia ist blind</strong>. Nichtsdestotrotz gibt es ungerechte Urteile beziehungsweise viele Urteile fühlen sich ungerecht an. Ist dementsprechend ein blinder Algorithmus, dem keine Intuition und Gefühlszustände zugrunde liegen, letzten Endes ein besserer Richter? KI kann zwar bei der Entscheidungsfindung der Gerichte helfen, birgt aber bei der Anwendung in juristischen Prozessen selbst auch gewisse Fallstricke. Grundlage für KI-Systeme sind immer Daten. Bei der Anwendung innerhalb der Rechtsprechung werden diese Daten zumeist direkt aus der juristischen Praxis entnommen. Die Algorithmen werden mit den Ergebnissen von vergangenen Prozessen trainiert &#8211; dadurch werden beispielsweise rassistische und sexistische Einschätzungen menschlicher Entscheidungsträger*innen direkt übernommen und somit herrschende Ungleichheiten reproduziert. Beispielsweise beschreibt das Deutsche Institut für Menschenrechte in seinem Bericht <a href="https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/Redaktion/Publikationen/Praxis_Rassismus_in_der_Strafverfolgung.pdf"><em>Rassismus in der Strafverfolgung</em></a> in mehreren Fachbeiträgen Missstände in den gerichtlichen Arbeitsabläufen. Die Expert*innen stellen fest, dass ausländische Kläger*innen aufgrund verschiedener Gründe wie zum Beispiel Sprachbarrieren oder Vorurteilen weniger ernst genommen werden, aber auch explizit rassistisch motivierte Straftaten oft nicht hart genug bestraft werden würden. Dieselben Gefahren werden von der Rechtsprofessorin Giula Gentile skizziert. Sie betrachtet die Voreingenommenheit der Datengrundlage als eine der größten Risiken. Es gäbe keine Garantie dafür, dass <a href="https://blogs.lse.ac.uk/politicsandpolicy/trial-by-artificial-intelligence-how-technology-is-reshaping-our-legal-system/">KI-gestützte Gerichte mit grundlegenden Werten wie der Unabhängigkeit der Justiz und letztlich der Rechtsstaatlichkeit im Einklang stehen</a>.</p>
</div><div class="vc_custom_heading_wrap "><div class="heading-text el-text" ><h2 class="h2" ><span></p></span><span><div>Algorithmen als Unterstützer der Justiz</div></span><span><p></span></h2></div><div class="clear"></div></div><div class="uncode_text_column" ><p>Verschiedene Wissenschaftler*innen sind sich zumindest einig, dass schon heute künstliche Intelligenz dazu beiträgt, eine Effizienzsteigerung bei juristischen Arbeitsprozessen zu erzielen. Diese Entwicklung wird sicherlich in den kommenden Jahren zunehmen. Giula Gentile mahnt, dass es in dem Zusammenhang jetzt die Aufgabe von Expert*innen sei, festzustellen, was bei der Algorithmisierung der Justiz verloren geht. Sie betont, dass KI kein Allheilmittel für die Fehlerhaftigkeit von Gerichten sein kann.<br />
Außerdem hält sie fest, dass sich durch den Einfluss von Algorithmen auf die Rechtspraxis das Bild von Richter*innen und deren Autorität verändern wird. Das Bild der Rechtsprechung als moralische Institution wird sich zunehmend wandeln. Schon heute kann künstliche Intelligenz durch Einschätzungen und Prognosen der Justiz dabei helfen, gerechtere Urteile zu fällen. Beispielsweise werden Empfehlungen zur Bewährungsdauer artikuliert, passende Interventionsprogramme vorgeschlagen oder die Höhe von Kautionen empfohlen. Hanna Fry fasst das wie folgt zusammen: Algorithmen seien zwar noch nicht in der Lage, Beweise zu analysieren und Reue zu bewerten und somit über Schuld zu entscheiden &#8211; jedoch können Sie die Richter*innen dabei unterstützen möglichst viele Aspekte in ihr Urteil mit einzubeziehen. Die juristische Entscheidung bleibt somit weiterhin (noch) in menschlicher Hand. Ob und wie Künstliche Intelligenz in der Rechtsprechung unterstützt, sollte zumindest in der Begründung von Urteilen transparent gemacht werden müssen. So gibt es zwar Diskussionen darüber, wie eine Transparenz, insbesondere bei komplexen maschinellen Lernsystemen, sichergestellt werden kann, inwiefern diese Bedenken auch im <a href="https://artificialintelligenceact.eu/de/">AI Act</a> ausreichend aufgegriffen werden, bleibt abzuwarten.</p>
</div></div></div></div></div></div><script id="script-row-unique-0" data-row="script-row-unique-0" type="text/javascript" class="vc_controls">UNCODE.initRow(document.getElementById("row-unique-0"));</script></div></div></div><div data-parent="true" class="vc_row styleptrl--cc-module has-bg need-focus style-color-gyho-bg limit-width boxed-row row-container" id="row-unique-2"><div class="row unequal col-no-gutter single-top-padding single-bottom-padding single-h-padding row-parent"><div class="wpb_row row-inner"><div class="wpb_column pos-middle pos-center align_left column_parent col-lg-4 styleptrl--cc-module--col single-internal-gutter"><div class="uncol style-light"  ><div class="uncoltable"><div class="uncell no-block-padding  unradius-std" ><div class="uncont" ><div class="uncode_text_column" ><p>Text: <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">CC-BY-SA 3.0</a></p>
</div></div></div></div></div></div><div class="wpb_column pos-middle pos-center align_right column_parent col-lg-8 styleptrl--cc-module--col single-internal-gutter"><div class="uncol style-light"  ><div class="uncoltable"><div class="uncell no-block-padding" ><div class="uncont" ><div class="uncode_text_column" ><p><img decoding="async" class="alignnone size-medium wp-image-159021" src="https://www.politik-digital.de/wp-content/uploads/2020/05/CC-Lizenz-630x110111-305x53-1-300x52.png" alt="" width="300" height="52" srcset="https://www.politik-digital.de/wp-content/uploads/2020/05/CC-Lizenz-630x110111-305x53-1-300x52.png 300w, https://www.politik-digital.de/wp-content/uploads/2020/05/CC-Lizenz-630x110111-305x53-1.png 305w" sizes="(max-width: 300px) 100vw, 300px" /></p>
</div></div></div></div></div></div><script id="script-row-unique-2" data-row="script-row-unique-2" type="text/javascript" class="vc_controls">UNCODE.initRow(document.getElementById("row-unique-2"));</script></div></div></div><div data-parent="true" class="vc_row row-container" id="row-unique-3"><div class="row limit-width row-parent"><div class="wpb_row row-inner"><div class="wpb_column pos-top pos-center align_left column_parent col-lg-12 single-internal-gutter"><div class="uncol style-light"  ><div class="uncoltable"><div class="uncell no-block-padding" ><div class="uncont" ><div class="uncode_text_column" ><p>Foto von <a href="https://www.vecteezy.com/members/armmypicca">Titiwoot Weerawong</a> auf <a href="https://www.vecteezy.com/photo/11568822-lawsuit-and-justice-concept-lawyer-working-with-partner-at-law">vecteezy</a></p>
</div></div></div></div></div></div><script id="script-row-unique-3" data-row="script-row-unique-3" type="text/javascript" class="vc_controls">UNCODE.initRow(document.getElementById("row-unique-3"));</script></div></div></div>
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		<title>Hauptstadtrecht im Netz</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Johann Eggert]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 21 Apr 2011 14:36:02 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Uncategorized]]></category>
		<category><![CDATA[Berlin]]></category>
		<category><![CDATA[Gesetzgebung]]></category>
		<category><![CDATA[Justiz]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsprechung]]></category>
		<category><![CDATA[Senat]]></category>
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					<description><![CDATA[Von A wie Abfallablagerungsverordnung bis Z wie Zwölfter Rundfunkänderungsstaatsvertrag - die für die deutsche Hauptstadt gültigen Gesetze und Verordnungen können seit kurzem <a href="http://www.gesetze.berlin.de" target="_blank" rel="noopener noreferrer">online</a> von jedermann eingesehen werden. Hervorgegangen ist das Projekt aus einer Kooperation der Berliner Senatsverwaltung für Justiz und dem Fachverlag Beck.
<p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Von A wie Abfallablagerungsverordnung bis Z wie Zwölfter Rundfunkänderungsstaatsvertrag &#8211; die für die deutsche Hauptstadt gültigen Gesetze und Verordnungen können seit kurzem <a href="http://www.gesetze.berlin.de" target="_blank" rel="noopener noreferrer">online</a> von jedermann eingesehen werden. Hervorgegangen ist das Projekt aus einer Kooperation der Berliner Senatsverwaltung für Justiz und dem Fachverlag Beck.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Angesichts des frühlingshaften Wetters in der deutschen Hauptstadt wird es die Berliner und ihre Gäste in den kommenden Tagen wieder verstärkt ins Freie ziehen. Ein Blick in das Grünanlagengesetz (GrünanlG) vom 29. 09. 2004 sollten jedoch alle diejenigen werfen, die planen, das milde Wetter zum Grillen zu nutzen. “Tätigkeiten, wie Rad-, Skateboardfahren, Ballspielen, Baden, Bootfahren, Reiten und Grillen sind nur auf den dafür besonders ausgewiesenen Flächen gestattet“, heißt es wörtlich in Paragraph 6, Absatz 2, Satz 1. Auch für alle weiteren Lebenslagen bietet das am heutigen Donnerstag offiziell vorgestellte Gesetzesportal der Senatsverwaltung für Justiz rechtliche Orientierung.</p>
<p align="center"><a href="http://www.gesetze.berlin.de" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><img decoding="async" title="Berliner Vorschrifteninformationssystem" src="/wp-content/uploads/berlinergesetzeonline.jpg" alt="Berliner Vorschrifteninformationssystem" width="480" height="307" /></a></p>
<p>Die einzelnen Gesetze, Vorschriften und Verordnungen im sogenannten &#8220;Berliner Vorschrifteninformationsssystem&#8221; sind in einer benutzerfreundlichen Menüleiste nach Rechtsgebieten angeordnet, über eine Suchfunktion erschlossen und können vom interessierten (oder persönlich betroffenen) Internetnutzer ebenfalls ausgedruckt werden. Laut den <a href="http://www.berlin.de/sen/inneres/itk/egovernment/index.html#ziele" target="_blank" rel="noopener noreferrer">eGovernment-Zielen</a> des Berliner Senats, in die sich die heute vorgestellte Initiative einfügt, sollen Vorschriften und Gesetzestexte den Bürgern &#8220;rasch und ohne Aufwand zugänglich sein&#8221;.</p>
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		<title>Was es bedeutet, nicht verlinken zu dürfen</title>
		<link>https://www.politik-digital.de/rechtsextremismus-im-netz/extremismusnichtverlinken101-shtml-3088/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[afreude]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 26 Jan 2005 22:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Rechtsextremismus im Netz]]></category>
		<category><![CDATA[Amtsgericht Stuttgart]]></category>
		<category><![CDATA[Haftung]]></category>
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		<category><![CDATA[Netzrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[Das Amtsgericht Stuttgart hat in einem nicht rechtskräftigen Urteil den Autor dieser Zeilen zu einer Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen verurteilt. Er hatte sich auf zwei Webseiten kritisch mit den Sperrverfügungen der Bezirksregierung Düsseldorf auseinandergesetzt und Links zu den zu sperrenden rechtsextremistischen Web-Seiten gesetzt hat. Der folgende Artikel beschäftigt sich mit den Hintergründen und den möglichen Folgen, sollte das Urteil in der nächsten Instanz bestand haben.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p class="fett">Das Amtsgericht Stuttgart hat in einem nicht rechtskräftigen Urteil den Autor dieser Zeilen zu einer Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen verurteilt. Er hatte sich auf zwei Webseiten kritisch mit den Sperrverfügungen der Bezirksregierung Düsseldorf auseinandergesetzt und Links zu den zu sperrenden rechtsextremistischen Web-Seiten gesetzt hat. Der folgende Artikel beschäftigt sich mit den Hintergründen und den möglichen Folgen, sollte das Urteil in der nächsten Instanz bestand haben.</p>
<p><!--break--></p>
<p class="normal">Das<br />
                          <a href="http://www.w3.org/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">World Wide Web Consortium</a> (W3C) &#8211; quasi das Normungsinstitut des Web &#8211; hat Ende 2003 die Technical Architecture Group ins Leben gerufen. Dieses Gremium soll für Konsens bei generellen Fragen zur Web-Architektur sorgen. Die Technical Architecture Group ist der<br />
                          <a href="http://www.w3.org/2001/tag/doc/deeplinking.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Ansicht</a>, dass der Versuch, den Gebrauch von Internet-Adressen zu limitieren und Links strafrechtlich zu verfolgen, ungeeignet ist und auf einem Mißverständnis der Web-Architektur beruht. Das Amtsgericht Stuttgart ist nicht dieser Ansicht. Es sieht Links nicht als in erster Linie neutrale Verweise, sondern als Verbreitung und Zugänglichmachung der verlinkten Inhalte sowie all ihrer Unterseiten an. Demnach sind Links auf Seiten mit strafbaren Inhalten selbst strafbar, sofern nicht eine der im Strafrecht vorgesehenen Ausnahmen zutrifft.</p>
<p>Zum Zwecke der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Berichterstattung über das Zeitgeschehen, im Rahmen von Kunst und Kultur ist beispielsweise die Abbildung verfassungsfeindlicher Symbole nicht strafbar. Ohne diese Ausnahmen könnte, um ein populäres Beispiel zu nennen, keine Zeitung ein Bild des als Nazi verkleideten englischen Prinzen abbilden. Diese Priviligierung greift nach Ansicht des Gerichts im Stuttgarter Fall jedoch nicht. Der Bericht über die<br />
                          <a href="http://odem.org/zensur/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">alte Version</a> der<br />
                          <a href="http://odem.org/informationsfreiheit/o-ton--wieviel-und-was.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Sperrverfügungen Bezirksregierung Düsseldorf</a> sei keine Berichterstattung über das Zeitgeschehen. Und das Angebot von<br />
                          <a href="http://w2p.odem.org/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">FreedomFone</a>, sich beliebige Internet-Inhalte inklusive der Teilnahme an Tauschbörsen am Telefon vorlesen zu lassen sei &#8220;keine Kunst und somit keine Satire&#8221;.</p>
<p>Nach Ansicht des Gerichts, dass sich auch in der<br />
                          <a href="http://odem.org/linkverfahren/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">schriftlichen Urteilsbegründung</a> im Wesentlichen mit den Inhalten auf Unterseiten der verlinkten Websites und nicht mit der Tat-Website befasste, sei dies nur eine vorgeschobene Begründung für das eigentliche Ziel einer Errichtung eines &#8220;zensurfreien Internets&#8221;. In einem ähnlichen Fall ermittelte bereits 2000 die Staatsanwaltschaft Berlin gegen den Journalisten Burkhard Schröder: Er verlinkt auf seinem<br />
                          <a href="http://www.burks.de/nazis.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Informationsportal Rechtsextremismus &amp; Antisemitismus</a> sowohl antifaschistische als auch rechtsradikale Internet-Seiten. Nach einer Untersuchung stellte die Staatsanwaltschaft Berlin das Verfahren 2001 ein: eine strafbare Handlung konnte nicht festgestellt werden.</p>
<h5>Bedeutung und Folgen</h5>
<p>Sollte das Stuttgarter Urteil in der nächsten Instanz Bestand haben, drohen weit reichende Folgen für das Internet. Ein Linkverbot hätte zwangsläufig zur Folge, dass über betreffende Internet-Seiten nicht diskutiert werden kann. So wäre auch die bloße Nennung einer einschlägigen Adresse in einem Online-Diskussionsforum strafbar. Dennoch wären diese Seiten nicht verschwunden, sie würden lediglich aus dem öffentlichen Bewußtsein ausgeblendet. Gerade der (Wieder-)Einzug rechtsextremistischer Parteien in die Landtage von Brandenburg und Sachsen zeigt, dass das Ignorieren von gefährlichen gesellschaftlichen und politischen Themen wesentlich riskanter ist als die öffentliche Auseinandersetzung damit. Für das Internet gilt das nicht weniger. Ohne das Nennen von Links, also ohne Quellenangabe, ist eine sinnvolle Auseinandersetzung mit einschlägigen Inhalten nur schwer möglich.Der Nutzen eines generellen Linkverbots im Kampf gegen Rechtsextremismus ist zweifelhaft.</p>
<h5>Ausblick</h5>
<p>Der Gesetzgeber hat sich bisher nicht darum bemüht, eine klare Regelung zur Linkhaftung zu schaffen und dies lieber den Gerichten überlassen. Die Bundesregierung äußerte sich im Gesetzgebungsverfahren dahingehend, dass man &#8220;im Hinblick auf die Komplexität&#8221; davon abgesehen habe, &#8220;Regelungen für Hyperlinks&#8221; aufzunehmen. Nur zeigt sich immer wieder, dass auch die Gerichte mit dieser Komplexität überfordert sind. Dies hat in vielen Bereichen für Unsicherheit und zu Abmahnwellen geführt. So ist es für viele private Homepage-Betreiber oft finanziell nicht möglich, sich gegen entsprechende Abmahnungen zu wehren, auch wenn die Erfolgsaussichten hoch sind. Es wäre daher zu begrüßen, wenn die aktuell anstehende Novellierung der relevanten Gesetze dazu genutzt würde, eine Netzfreundliche und eindeutige Regelung für Links zu finden. Wer auf fremde Dokumente verweist, sollte für die dortigen fremden Inhalte nicht zur Verantwortung gezogen werden, sofern er sich diese nicht explizit zu eigen macht.</p>
<h5>Links sind neutrale Literaturhinweise</h5>
<p>Oder anders gesagt: Ein Link ist nichts weiter als ein Literaturhinweis und ist an sich erst einmal neutral. Erst durch den Kontext, in den er eingebettet ist, kann eine Wertung der verlinkten Seite zustande kommen. In letzter Zeit hat sich das Internet wieder von der alleinigen kommerziellen Wahrnehmung emanzipiert: Blogs, Wikis, Filesharing, Diskussionsforen und vieles mehr bieten ein Netz, das den Vorstellungen der Brecht&#8217;schen Radiotheorie wieder näher kommt. Jeder kann sowohl Rezipient als auch, wenn er möchte, Publizist sein. Dass die eine oder andere Interessengruppe Angst vor der wiedererstarkten Nutzerautonomie hat, ist nachvollziehbar. Dies darf aber nicht dazu führen, dass das Internet zu einem zweiten Fernseher und damit zu einem Einweg-Kanal für die Distribution von Medieninhalten wird. Die Kriminalisierung von Links erzeugt Angst, Mißtrauen und Zweifel unter den Nutzern. Sie führt dazu, dass das zarte Pflänzchen der Informationsgesellschaft Schaden nimmt. Auf<br />
                          <a href="http://odem.org/linkverfahren/">odem.org</a> sind Informationen zum Verfahren, die Anklageschrift, das Urteil und weitere Materialien zu finden. </p>
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