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	<title>Schrems &#8211; politik-digital</title>
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	<title>Schrems &#8211; politik-digital</title>
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		<title>Gibt es bald Schrems &#8211; frei für die Schulen?</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Michael Erle]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 12 Oct 2020 08:19:32 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
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					<description><![CDATA[]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="wpb-content-wrapper"><div data-parent="true" class="vc_row row-container" id="row-unique-0"><div class="row limit-width row-parent"><div class="wpb_row row-inner"><div class="wpb_column pos-top pos-center align_left column_parent col-lg-12 single-internal-gutter"><div class="uncol style-light"  ><div class="uncoltable"><div class="uncell no-block-padding" ><div class="uncont" ><div class="uncode_text_column text-lead" ><p>Das Urteil kam zur Unzeit: Schulen und Schulträger hatten in wenigen Wochen den digitalen, fernmündlichen Unterricht für ihre Schüler*innen aus dem Boden stampfen müssen. Jetzt, <a href="https://t3n.de/news/privacy-shield-gekippt-muessen-1305303/">im Juli 2020</a>, verkündete der Europäische Gerichtshof (EuGH) sein Urteil im Fall Schrems vs. Facebook (“Schrems II”) &#8211; und legte damit die Basis für einen schwelenden Streit zwischen Datenschutzbeauftragten und Kultusministerien. In der Schusslinie: Kommunen und andere Schulträger. Die Tragweite für die Digitalisierung der Schulen im Corona-Jahr könnte nicht größer sein.</p>
</div><div class="vc_custom_heading_wrap "><div class="heading-text el-text" ><h2 class="h2" ><span>Die Bedeutung von Schrems II</span></h2></div><div class="clear"></div></div><div class="uncode_text_column" ><p>Was war dieses schwerwiegende Urteil? Es geht um den Schutz persönlicher Daten durch die <a href="https://www.politik-digital.de/news/eu-dsgvo-mehr-sicherheit-im-datenschutz-152390/">Europäische Datenschutzgrundverordnung EU-DSGVO</a>. Das seit dem Jahr 2018 geltende Gesetz verpflichtet Unternehmen, die solche Daten speichern, zu deren Schutz, zur Rechenschaft darüber, was mit den Daten geschieht, unterbindet die unberechtige Weitergabe und gibt den Bürger*innen weitgehende Selbstbestimmung darüber, wem sie ihre Daten für welchen Zwecke geben &#8211; inklusive des Rechts der Löschung. Diese DSGVO (oder “GDPR”) ist eines der weitreichendsten, fortschrittlichsten Gesetze, die in diesem Bereich je erlassen worden sind.</p>
</div><div class="uncode_text_column" ><p>Um es US-Firmen einfach zu machen, die persönlichen Daten von EU-Bürger*innen zu speichern und zu verarbeiten, vereinbarten die EU und die USA 2000 (lange vor der EU-DSGVO) das “Safe Harbour”-Abkommen. Es gab US-Unternehmen die Möglichkeit, sich mittels einer Selbstverpflichtung als den europäischen Datenschutzvorschriften konform zu erklären. Es wurde durch eine Klage des österreichischen Juristen Max Schrems 2015 vom EuGH für ungültig erklärt. Als Ersatz schlossen die EU und die USA das “Privacy Shield”-Abkommen, welches mit leichten Änderungen den gleichen Inhalt hatte. Es war vielen Kennern der Materie klar, dass es spätestens mit Inkrafttreten der DSGVO das gleiche Schicksal erleiden würde wie sein Vorgänger Safe Harbour. Im Urteil Schrems vs. Facebook II erklärte der EuGH Privacy Shield für unvereinbar mit europäischem Recht. Mehr noch: das Gericht machte klar, dass kein bilateraler Vertrag mit den USA das nötige Schutzniveau für die Daten von EU-Bürgern garantieren kann, solange die USA nicht ihre Geheimdienstgesetze wie den Cloud Act oder Fisa ändern. Diese gelten für alle US-Unternehmen und verpflichten sie, auf Anfrage sämtliche Daten zugänglich zu machen, auf die sie Zugriff haben.</p>
</div><div class="vc_custom_heading_wrap "><div class="heading-text el-text" ><h2 class="h2" ><span>Wie betrifft das Urteil die Schulen?</span></h2></div><div class="clear"></div></div><div class="uncode_text_column" ><p>Warum ist das von Bedeutung für Schulen in Deutschland? Es gibt zweierlei relevante Bereiche.</p>
<ul>
<li>Zum einen ist da der <a href="https://www.politik-digital.de/news/mut-zur-nachhaltigkeit-das-problem-der-finanzierung-von-zeitgemaesser-bildung-156332/">Digitalpakt</a>. Er gewährt Schulen 5 Milliarden Euro an Fördermitteln für die digitale Ausstattung. Dies soll die digitale Teilhabe der Schüler ermöglichen, Digitalkompetenz vermitteln, kurz: die digitale Transformation des Unterrichts unterstützen. Ein Großteil dieses Geldes ist noch nicht ausgezahlt worden, da die Planung, Ausschreibung und Antragstellung aufwändig sind.</li>
<li>Zweitens besteht das Problem des Remote-Unterrichts, den die Corona-Krise nötig gemacht hat. In einem schier unglaublichen Schub dezentraler Innovation haben Schulen in Deutschland innerhalb kürzester Zeit Lösungen aufgebaut, um ihren vom Lockdown betroffenen Schüler*innen zumindest eine Minimalversion von Unterricht zu erteilen. Das verlief weder reibungslos, noch sei hier bestritten, dass ein Großteil der entfallenden pädagogischen Arbeit auf die Schultern der Eltern abgeladen wurde. Im Gegenteil: dies belegt, dass es ein organisatorischer Kraftakt war, der nur gelingen konnte, indem an jedem Punkt erhebliche Zugeständnisse gemacht wurden.</li>
</ul>
<p>
</div><div class="uncode_text_column" ><p>Eines dieser Eingeständnisse war der Datenschutz. In der Not griffen Schulen auf jedes digitale Mittel zurück, das sich schnell und unkompliziert einsetzen ließ. Bedenken bezüglich der Sicherheit und Datensicherheit gerieten dabei ins Hintertreffen. Diese pragmatische Entscheidung wurde vielerorts gedeckt durch die Kultusministerien: Der Freistaat Bayern fällt durch eine besonders Microsoft-freundliche Politik auf. Erst Anfang August hatte er allen Schulen des Bundeslandes <a href="https://www.km.bayern.de/allgemein/meldung/6968/digitales-werkzeug-unterstuetzt-lernen-zuhause.html">Microsoft Teams zur Nutzung</a> zur Verfügung gestellt. Das US-Unternehmen hat seinen deutschen Hauptsitz übrigens in München, kaum 20 Minuten von der Staatskanzlei entfernt. Auch das Land Baden-Württemberg hatte im Mai die Microsoft-Cloud-Lösung <a href="https://taz.de/Digitales-Lernen-in-Corona-Zeiten/!5686062/">Office 365 für Schulen zugelassen</a>.</p>
</div><div class="uncode_text_column" ><p>Weniger laut waren lange Zeit die warnenden Stimmen der Datenschutzbeauftragten. So schließt die <a href="https://www.datenschutz-berlin.de/fileadmin/user_upload/pdf/orientierungshilfen/2020-BlnBDI-Hinweise_Berliner_Verantwortliche_zu_Anbietern_Videokonferenz-Dienste.pdf">Datenschutzbeauftragte des Landes Berlin Maja Smoltczyk</a> für Zoom, Skype und Teams eine “rechtskonforme Nutzung des Dienstes aus [&#8230;]” und bescheinigt ihnen unter anderem “Unzulässige Datenexporte”. Die Datenschutzkonferenz von Bund und Ländern (DSK) <a href="https://netzpolitik.org/2020/datenschutzkonferenz-deutsche-verwaltung-nutzt-microsoft-produkte-nicht-rechtskonform/#vorschaltbanner">zeigt Microsoft ebenfalls die rote Karte</a>. Darin fand sich die klare Empfehlung, Lösungen von US-Anbieter*innen wie Microsoft nicht zu verwenden. Das Land Bayern in Person seines Landesbeauftragten für den Datenschutz verzögert derzeit die Veröffentlichung des Berichts.</p>
</div><div class="uncode_text_column" ><p>Aktuell herrscht eine Art Patt-Situation, was die Frage des Datenschutzes bei der Digitalisierung der Schulen angeht. Der EuGH hat die lange gehegten Bedenken der Datenschützer*innen bestätigt. Schulen und Kommunen bewegen sich auf dünnem Eis (es drohen Klagen von Eltern, Rückforderungen von Seiten des Bundes für Fördermittel). Die Kultusministerien scheinen zu hoffen, dass es so schlimm schon nicht kommen wird &#8211; Hauptsache, 2020 findet irgendeine Art von Unterricht statt.</p>
</div><div class="uncode_text_column" ><p>Das ist eine pragmatische Herangehensweise &#8211; die Schäden, die Schüler*innen und der Gesellschaft durch den entfallenen Unterricht entstehen, sind erheblich. Man kann durchaus der Ansicht sein, dass der Datenschutz weniger schwer wiegt. Doch damit ignoriert man, dass es kaum sensiblere Daten gibt als jene, die im Schulbetrieb verwendet werden. Autoritäre Regimes könnten im Exil lebende Dissidenten damit überwachen. Krankenkassen könnten die Zahl der Fehltage nutzen, um Risikoprofile zu erstellen und gegebenenfalls chronisch kranke Menschen zu benachteiligen. Politische Parteien könnten den formellen Bildungsabschluss nutzen, um einzelne Schüler*innen gezielt mit Propaganda anzusprechen. Es ist eine Lehre der IT, dass jeder Datensatz irgendwann in die Öffentlichkeit gerät, und dass es immer jemanden gibt, der daraus Kapital schlägt. Gerade junge Menschen sollten davor geschützt werden, dass ihre Zukunft durch geleakte Daten beeinträchtigt wird.</p>
</div><div class="vc_custom_heading_wrap "><div class="heading-text el-text" ><h2 class="h2" ><span>Was folgt aus Schrems II? Schulfrei?</span></h2></div><div class="clear"></div></div><div class="uncode_text_column" ><p>Wie geht es weiter? Wir haben vermutlich noch einige Phasen von Remote-Unterricht vor uns. Selbst wenn die Schulen geöffnet bleiben &#8211; Lehrer*innen, die Risikopatient*innen sind, sind auf dieses Hilfsmittel angewiesen, um sich selbst zu schützen.</p>
<p>Doch es ist kaum anzunehmen, dass die Kultusministerien jetzt wegen Schrems II den Stecker ziehen und die mühsam provisorisch aufgebaute Lösung zum Einsturz bringen. Sie könnten hoffen, dass es keine Klagen von Bürger*innenseite geben wird, und politischen Druck auf die zuständigen Stellen ausüben, sich mit Rügen zurückzuhalten (so geschehen möglicherweise im Fall des Bayerischen Landesdatenschutzbeauftragten). Es könnte ausreichen, um den Winter 2020/2021 zu überbrücken. Doch spätestens dann muss das geltende Recht in eine klare Handlungsanweisung umgesetzt werden: Lösungen, die Cloud-Technologie von US-Anbieter*innen enthalten, sind für den Schulbetrieb nicht geeignet. Plattformen und Tools wie Teams, Zoom (oder gar Whatsapp) müssen spätestens dann außer Betrieb genommen werden.</p>
</div><div class="uncode_text_column" ><p>Schon jetzt aber sollten die Kultusministerien entsprechende Richtlinien in die Vorgaben zu Projekten im Digitalpakt aufnehmen. Denn auch hier, wo es in erster Linie um Hardware geht, kommt Cloud-Technologie zum Einsatz. Vor allem die Konsolen zur Verwaltung, Steuerung und Wartung der eingesetzten Komponenten sind oft Cloud-basiert. Produkte aus den USA, aus China oder einem anderen Land, dass nicht auf der Empfehlungsliste der EU steht, dürfen nur dann verbaut werden, wenn keine Cloud-Technologie zum Einsatz kommt. Und selbst dann sollten die Schulen auf die No-Spy und No-Backdoor-Klauseln bestehen, welche etwa die <a href="https://www.cio.bund.de/SharedDocs/Publikationen/DE/IT-Beschaffung/evb_it_handreichung_z_techn_no_spy_klausel_download.pdf?__blob=publicationFile">EVB-IT</a> (“Ergänzende Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen”) vorgibt.</p>
</div><div class="vc_custom_heading_wrap "><div class="heading-text el-text" ><h2 class="h2" ><span>Fazit: Wer seine Hausaufgaben nicht macht&#8230;</span></h2></div><div class="clear"></div></div><div class="uncode_text_column" ><p>Schrems II war ein Erfolg für die Sicherheit und die digitale Souveränität. In untypischer Manier haben Bund und Länder die Konsequenzen, die sich aus dem geltenden Recht ergeben, bisher weitgehend ignoriert. Das mag pragmatisch gewesen sein, darf jedoch nur ein Notnagel in der Corona-Krise sein. Es muss allen Verantwortlichen schon jetzt klar sein, dass ihnen 2021 heftige Nacharbeit sicher ist.</p>
</div></div></div></div></div></div><script id="script-row-unique-0" data-row="script-row-unique-0" type="text/javascript" class="vc_controls">UNCODE.initRow(document.getElementById("row-unique-0"));</script></div></div></div><div data-parent="true" class="vc_row row-container" id="row-unique-1"><div class="row limit-width row-parent"><div class="wpb_row row-inner"><div class="wpb_column pos-top pos-center align_left column_parent col-lg-12 single-internal-gutter"><div class="uncol style-light"  ><div class="uncoltable"><div class="uncell no-block-padding" ><div class="uncont" ><div class="uncode_text_column" ><p>Photo by <a href="https://unsplash.com/@austriannationallibrary?utm_source=unsplash&amp;utm_medium=referral&amp;utm_content=creditCopyText">Austrian National Library</a> on <a href="https://unsplash.com/?utm_source=unsplash&amp;utm_medium=referral&amp;utm_content=creditCopyText">Unsplash</a></p>
</div></div></div></div></div></div><script id="script-row-unique-1" data-row="script-row-unique-1" type="text/javascript" class="vc_controls">UNCODE.initRow(document.getElementById("row-unique-1"));</script></div></div></div><div data-parent="true" class="vc_row styleptrl--cc-module has-bg need-focus style-color-gyho-bg limit-width boxed-row row-container" id="row-unique-3"><div class="row unequal col-no-gutter single-top-padding single-bottom-padding single-h-padding row-parent"><div class="wpb_row row-inner"><div class="wpb_column pos-middle pos-center align_left column_parent col-lg-4 styleptrl--cc-module--col single-internal-gutter"><div class="uncol style-light"  ><div class="uncoltable"><div class="uncell no-block-padding  unradius-std" ><div class="uncont" ><div class="uncode_text_column" ><p>Text: <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">CC-BY-SA 3.0</a></p>
</div></div></div></div></div></div><div class="wpb_column pos-middle pos-center align_right column_parent col-lg-8 styleptrl--cc-module--col single-internal-gutter"><div class="uncol style-light"  ><div class="uncoltable"><div class="uncell no-block-padding" ><div class="uncont" ><div class="uncode_text_column" ><p><img decoding="async" class="alignnone size-medium wp-image-159021" src="https://www.politik-digital.de/wp-content/uploads/2020/05/CC-Lizenz-630x110111-305x53-1-300x52.png" alt="" width="300" height="52" srcset="https://www.politik-digital.de/wp-content/uploads/2020/05/CC-Lizenz-630x110111-305x53-1-300x52.png 300w, https://www.politik-digital.de/wp-content/uploads/2020/05/CC-Lizenz-630x110111-305x53-1.png 305w" sizes="(max-width: 300px) 100vw, 300px" /></p>
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		<title>Die Sache Schrems: Wo geht es hin?</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Katja Hellmys]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 21 Oct 2015 14:13:25 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[EU-Standardklausel]]></category>
		<category><![CDATA[europäischer Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Safe Harbor]]></category>
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					<description><![CDATA[Am 06. Oktober 2015 fiel das schon lang erwartete Urteil in der Sache Schrems gegen Facebook. Das Urteil wurde bereits [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><em><a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/Schrems_neu.png"><img decoding="async" class="alignnone wp-image-147296 size-full" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/Schrems_neu.png" alt="" width="640" height="280" /></a></em></p>
<p>Am 06. Oktober 2015 fiel das schon lang erwartete Urteil in der Sache Schrems gegen Facebook. Das Urteil wurde bereits vor seiner Verkündung als Grundsatzentscheidung in Sachen Datensicherheit eingeschätzt. Doch ist das Urteil auch wirklich ein Anstoß in Richtung Neuausgestaltung des europäischen Datenschutzes?</p>
<p>Der Datenschutzexpertin Saskia Fritzsche zufolge wird das Urteil zunächst praktische Konsequenzen entfalten. Aber auch Konsequenzen im Zusammenhang mit der <a href="http://ec.europa.eu/justice/data-protection/document/review2012/com_2012_11_de.pdf">Datenschutzgrundverordnung</a> seien zu erwarten. Die Datenschutzgrundverordnung soll den europäischen Datenschutz zugunsten einer besseren Kontrolle der Bürger über ihre personenbezogenen Daten vereinheitlichen. Als Schutzmechanismen sieht die Verordnung das Recht auf Vergessenwerden und das Recht auf Datenportabilität vor. Das Recht auf Vergessenwerden wurde zuletzt mit dem <a href="http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&amp;docid=152065&amp;pageIndex=0&amp;doclang=DE&amp;mode=req&amp;dir=&amp;occ=first&amp;part=1">Urteil gegen Google Spain</a> im Jahr 2014 konkretisiert: Der EuGH bestimmte darin das Recht auf Löschung von bestimmten personenbezogenen Daten. Die Datenportabilität beschreibt wiederum das Recht, die eigenen Daten von einem Portal zu einem anderen zu transportieren.</p>
<h3>Alternativen zu Safe Harbor gesucht: Die EU-Standardklausel</h3>
<p>Doch welche praktischen Konsequenzen sind für den EU-Bürger zu erwarten? Nach Fritzsche ist hier das Schutzniveau bei der laufenden Übermittlung von Daten bedeutend. Als Stichwort fallen die EU-Standardklauseln, die als zukünftige Alternative zu Safe Harbor gelten könnten. Standardklauseln werden dem eigentlichen Vertrag über Dienstleitungen ergänzend zugefügt. Sie sollten ursprünglich ein Schutzniveau in den Fällen gewährleisten, in denen ein Vertrag mit einem Drittland besteht in denen ein Vertrag mit einem Drittland ohne ausreichendes Datenschutzniveau besteht. Das Instrument der Standardverträge wurde 2001 von der Europäischen Kommission entwickelt. Die Standardklauseln sind von den Vertragspartnern einklagbar. So könnten z.B. Personen klagen, wenn der Datenexporteur die Regelungen zur Verarbeitung ihrer übermittelten personenbezogenen Daten verletzt. Damit stellen die Standardklauseln ein geeignetes Instrument dar, um in angemessener Weise den Schutz der eigenen Privatsphäre zu gewährleisten.</p>
<p>Ein anderes Instrument sind die Binding Corporate Rules (<a href="https://ico.org.uk/for-organisations/binding-corporate-rules/">BCR</a>). Unter den BCR werden rechtlich verbindliche Unternehmensregelungen verstanden. Sie regeln den Umgang mit personenbezogenen Daten in Drittländern wie den USA. Die Sicherheitsstandards werden dabei von den jeweiligen nationalen Datenschutzbehörden bestimmt. <a href="http://download.microsoft.com/download/9/6/9/969FA09F-6426-4244-9CA3-E8223AD50A8B/Accountability%20whitepaper%20-%20final.pdf">Microsoft</a> als prominentes Großunternehmen wendet die BCR bereits an.</p>
<h3>Alternativen, ja –Effektivität, &#8230;?</h3>
<p>Beiden Instrumenten ist eins gemein. Sie sollen Sicherheit und Transparenz im Umgang mit personenbezogenen Daten gewährleisten. Fraglich ist, ob sie diesem Anspruch auch gerecht werden, wie sich jetzt im Urteil Schrems zeigte. Das grundlegende Problem ist die mangelnde Durchsetzungsfähigkeit, da sie für Unternehmen nicht verpflichtend sind. Ob und inwiefern die Unternehmen von ihnen Gebrauch machen wollen, steht weitestgehend in ihrem Ermessen.</p>
<p>Dem schließt sich die Frage nach der Qualität des Schutzniveaus an. Die Frage stellt sich vor allem bei ihrer Gegenüberstellung mit Safe Harbor. Das Begriffspaar „angemessenes Schutzniveau“ bleibt dabei auch im Urteil Schrems weitestgehend unbestimmt. Generalanwalt Bot führte dazu in seinem <a href="http://curia.europa.eu/juris/liste.jsf?td=ALL&amp;language=de&amp;jur=C,T,F&amp;num=362/14">Schlussantrag</a> aus, dass der Begriff voraussetzt, dass ein Schutzniveau besteht, dass die europäischen Freiheiten und Grundrechte gewährleistet. Als Maßstab gilt das in den EU-Verträgen und der Grundrechte Charta garantierte Niveau.</p>
<h3>Unternehmen: Schutzniveau und Umgang mit personenbezogenen Daten</h3>
<p>Wird das geforderte Schutzniveau nicht eingehalten, sind nationale Behörden fortan zur Anzeige verpflichtet. Das wirkt sich unmittelbar auf den Umgang der Unternehmen mit personenbezogenen Daten aus. Sie müssen das Einverständnis zur Datenübermittlung mit den Kunden neu regeln. Möglich ist das sowohl auf gesetzlichem wie auch privat-autonomem Weg. Als Problem stellt sich in beiden Fällen der Aspekt der Geheimhaltung, so Fritzsch.</p>
<p>Die Geheimhaltungspflicht bezieht sich unmittelbar auf den Schutz der Daten. Dabei stellt sich die Frage, wie transparent ein Unternehmen mit dem Thema Datenschutz umgeht. Wie Fritzsche betont, müssen an dieser Stelle vor allem politische Lösungen implementiert werden. Im Fokus müsse dabei der Bürger und der für ihn nachvollziehbare Umgang mit seinen Daten stehen. Als Säule dienen dabei die Grundrechte – auf die sich der EuGH in seinem Urteil unmittelbar bezog. Allen voran Art. 7 und Art. 8 EU-GrCH, die Achtung des Privatlebens und der Schutz personenbezogener Daten. Die Union bekennt sich mit seinem Urteil unmissverständlich zu dem Datenschutz als EU-Grundrecht.</p>
<h3>Europäischer Grundrechtsschutz: Chance und Herausforderung</h3>
<p>Soll das Grundrecht nicht nur eine leere Phrase sein, gilt es den europäischen Datenschutz anders zu begreifen. Die Chance dazu bietet das Urteil Schrems. Wichtig ist, die Ausgestaltung des Rechts nicht wirtschaftlichen Erwägungen zu unterordnen. Eine entscheidende Frage ist, welche personenbezogene Daten warum gespeichert werden. Das muss für den Nutzer nachvollziehbar geregelt sein. Datenschutzexpertin Fritzsche sieht hier eine reale Gefahr der mitunter diskriminierenden Wirkung der massenhaften Speicherung von Daten. Wie Fritzsche ausführt, sei für die Nutzer weder transparent nach welchen Kriterien die Daten ausgewertet werden, noch könnten diese beeinflusst werden.</p>
<p>Wird nun ein ernsthafter Versuch zur Neuausgestaltung des europäischen Datenschutzes vorgenommen? Wenn ja, dann gelte es nach Fritzsche zwischen persönlichen und unpersönlichen Daten zu unterscheiden. Vor allem persönlichen Daten fordern die Einhaltung des von dem EuGH geforderten hohen Schutzniveaus. Der Ausgangspunkt muss dabei klar sein: Datenverarbeitungssysteme auf Unternehmensseite sind den europäischen Grundrechtsstandard unterworfen. Spielräume zur rechtlichen Ausgestaltung dieses Standards sind der Nährboden für hoffentlich ergiebige zukünftige Diskussion und mehr noch: Lösungen.</p>
<p>Bild:<a href="https://www.flickr.com/photos/tammylo/"> tammylo (CC BY-NC 2.0)</a></p>
<p><img decoding="async" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x1101-305x53.png" alt="CC-BY-SA" width="305" height="53" /></p>
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		<title>EuGH: Der Fall (von) Safe-Harbour</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Katja Hellmys]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 06 Oct 2015 10:37:52 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Datensicherheit]]></category>
		<category><![CDATA[EU]]></category>
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		<category><![CDATA[EuGH]]></category>
		<category><![CDATA[Save-Harbour-Abkommen]]></category>
		<category><![CDATA[Schrems]]></category>
		<category><![CDATA[USA]]></category>
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					<description><![CDATA[Der EuGH hat mit seiner jüngsten Entscheidung das Datenabkommen mit den USA zu Fall gebracht. Damit ist das bilaterale Abkommen [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/EuGH-e1444314063605.png"><img decoding="async" class="alignnone size-large wp-image-147161" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/EuGH-630x272.png" alt="EuGH" width="630" height="272" /></a>Der EuGH hat mit seiner jüngsten Entscheidung das Datenabkommen mit den USA zu Fall gebracht. Damit ist das bilaterale Abkommen der Europäischen Kommission mit den Vereinigten Staaten – Safe-Harbor-Abkommen – für ungültig erklärt worden.</p>
<p>Nationale Behörden sind somit befugt, die Übermittlung von Daten in die USA zu verbieten. Seine Entscheidung begründete der Europäische Gerichtshof mit dem unzureichenden Schutzniveau der USA. Die Daten europäischer Nutzer seien vor einem staatlichen Eingriff nicht ausreichend geschützt.</p>
<p>Dem Rechtsstreit voraus ging das Verfahren des 27-Jährigen Juristen Maximilian Schrems, der vor dem irischen Gerichtshof gegen die Speicherung seiner Daten bei Facebook klagte. Der Österreicher sah durch die massenhafte Speicherung seiner Daten bei dem Social-Media-Dienst sein Recht auf Schutz seiner Privatsphäre und seiner personenbezogenen Daten (Art. 6, Art. 7 GrCH – Grundrechte Charta EU) verletzt. Der High Court of Ireland legte am 25. Juli 2014 die Sache zum Vorabentscheidungsverfahren dem EuGH vor. Mit seinem Urteil entschied der Gerichtshof, dass die nationalen Behörde unabhängig von der Regelung der Europäischen Kommission, das Einhalten der Datenschutzregelungen prüfen kann. Letztentscheidungsbefugnis über die Gültigkeit einer Regelung hat allerdings auch weiterhin der Gerichtshof.</p>
<p>Bild: <a title="Europäischer Gerichtshof in Luxemburg" href="https://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ischer_Gerichtshof">Wikipedia (CC BY-NC-SA 2.0)</a></p>
<p><a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x11011.png"><img decoding="async" class="alignnone size-medium wp-image-139428" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x11011-305x53.png" alt="CC-Lizenz-630x1101" width="305" height="53" /></a></p>
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