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		<title>Gesetz ohne Kraft in Kraft</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Alinka Rother]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 01 Aug 2013 14:10:31 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Heute ist das neue Leistungsschutzrecht in Kraft getreten. Presseverleger können nun Lizenzen für die Nutzung ihrer Artikel durch Dritte verlangen. [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/Zeitungen.jpg"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="alignleft size-large wp-image-130731" alt="Zeitungen" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/Zeitungen-630x421.jpg" width="630" height="421" /></a>Heute ist das neue Leistungsschutzrecht in Kraft getreten. Presseverleger können nun Lizenzen für die Nutzung ihrer Artikel durch Dritte verlangen. Faktisch aber tritt das auch als &#8220;Lex Google&#8221; bekannt gewordene Gesetz nur bedingt in Kraft. Denn Google stellt die Verleger vor die Wahl: Entweder sie erklären sich bereit, Google ihre Artikel weiterhin zu Verfügung zu stellen, oder Google wird den jeweiligen Verlag in seiner News-Funktion nicht mehr auflisten. Mittlerweile hat sogar der Springer Verlag, einer der größten Befürworter des Leistungsschutzrechts, die Bestätigungserklärung für Google unterzeichnet.<br />
Nach heftigen Debatten tritt heute das höchst umstrittene neue Leistungsrecht in Kraft. Damit haben nun Presseverleger das alleinige Recht, ihre Artikel oder Teile davon „zu gewerblichen Zwecken öffentlich zugänglich zu machen“. Die Verleger können also in Zukunft Geld für die Nutzung ihrer Beiträge durch Dritte verlangen. Davon ausgenommen sind lediglich einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte. Das heißt konkret:  Pressverleger können  Lizenzgebühren auch und insbesondere von Suchmaschinenbetreibern und News-Aggregatoren einfordern, wenn diese größere Ausschnitte, für die der jeweilige Verleger die Rechte hat, auf ihrer Seite veröffentlichen oder mithilfe des Ausschnitts auf den gesamten Artikel verlinken. Nach wie vor aber bestehen rechtliche Unsicherheiten. Ein Beispiel: Wie lang oder kurz  ein Textausschnitt genau sein muss, damit er nicht „kostenpflichtig“ ist,  wurde im Rahmen des vage formulierten Gesetzestextes nicht umfassend festgelegt.<br />
Bereits am 1. März 2013 hatten die Abgeordneten des Bundestages das sogenannte &#8220;achte Gesetz zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes&#8221; mit 293 Ja-Stimmen verabschiedet. Den überwiegenden Teil der Ja-Stimmen hatten dabei die Abgeordneten der Regierungskoalition abgegeben – trotz des Protests aus den eigenen netzpolitischen Reihen. Noch im März wurde das Gesetz auch vom Bundesrat gebilligt. Mit dem heutigen Inkrafttreten des Gesetzes ist die Debatte um das neue Leistungsschutzrecht (LSR) auch in den etablierten Medien neu entflammt. Denn das Gesetz ist zwar nun in Kraft, findet faktisch aber nur bedingt Anwendung.<br />
Der Grund:  Ein Hauptbetroffener des LSR ist Google. Das neue Gesetz betrifft die Listung von Artikeln auf Google News, der Nachrichtenseite von Google. Dort werden verlinkte Artikel in der Länge von 250 Zeichen angerissen (als sogenannte Snippets).  Diese Listung  kann die Reichweite eines Mediums deutlich erhöhen. Laut LSR müsste Google ab heute Geld an die Verleger zahlen, um deren Texte in die News-Übersicht aufnehmen zu dürfen. Google hat darauf allerdings schon Ende Juni mit einem Trick, dem sogenannten Opt-in-Verfahren, reagiert: Online-Medien, die ihre Artikel weiterhin auf Google News gelistet sehen möchten, müssen explizit ihr Einverständnis erklären, Google News ihre Artikel weiterhin zur Verfügung zu stellen. Damit bot Google den Verlagen praktisch die Möglichkeit, das LSR nicht zu nutzen. Nach Rechtsauffassung von Google wäre die Einverständniserklärung im Grunde gar nicht nötig. Denn im Gegensatz zu den Verlagen ist Google der Ansicht, dass die Snippets aufgrund ihrer Kürze gar nicht von dem neuen Gesetz betroffen sind. So oder so: Der News-Aggregator wird weiterhin keinen Cent für Ausschnitte von Artikeln bezahlen.</p>
<h3>Eingeknickt</h3>
<p>Vor diese Wahl gestellt, hat sich eine große Anzahl bedeutender Verlage und Zeitungen zumindest übergangsweise für diese Option entschieden. Dazu zählen unter anderem die Frankfurter Allgemeine Zeitung, Spiegel Online, die Süddeutsche Zeitung sowie die Medien der Hubert Burda Media. Mittlerweile hat sich auch die Axel Springer AG mit einem „Opt-in“ dafür entschieden, ihre Inhalte weiterhin auf Google News listen zu lassen. Dieser Schritt ist zumindest erstaunlich. Denn der Springer Verlag hatte zu den entschiedenen Befürwortern des Leistungsschutzrechts gezählt. Seine Lobbyisten kämpften massiv für die Einführung des Gesetzes. Springer selbst weist darauf hin, dass der Verlag sehr wohl anstrebe, das LSR zu nutzen. Aus juristischen und technischen Gründen aber entstehe „zwangsläufig ein Intermezzo“. In dieser Phase wolle Springer das „Opt-In“-Verfahren nutzen, „allerdings unter der Maßgabe und mit ausdrücklichem Hinweis, dass dies nur vorläufig bis zur geregelten Rechteverwertung und ohne Anerkennung der einseitig von Google gesetzten Konditionen geschieht“.<br />
Nicht alle Verlage aber geben Google die Nutzungserlaubnis für ihre Artikel. Die Rhein-Zeitung aus  Koblenz beispielsweise verweigert Google die Nutzung ihrer Artikel. In der Konsequenz ist die Zeitung ab heute nicht mehr auf Google News gelistet. Chefredakteur Christian Lindner sagte gegenüber der dpa: &#8220;Die @rheinzeitung verlässt Google News völlig gelassen &#8211; weil wir eigene Wege für die Verbreitung unseres Contents haben.&#8221; Man wolle in Zukunft keine Artikel mehr verschenken. Trotzdem sei nicht Google der Gegner. &#8220;Uns geht es darum, wie wir unsere traditionellen Leser und das Publikum im Web so erreichen, dass wir mit ihnen Kundenbeziehungen halten oder aufbauen können. Da wir in weiten Teilen regionale Themen auf unseren Websites haben, finden wir unsere Online-Leser auf anderen Wegen als mit Google&#8221;, so Lindner weiter.<br />
Und Google selbst? &#8220;Wir freuen uns sehr, dass hunderte deutsche Verlage ihr Einverständnis bestätigt haben und weiterhin geschätzte Partner von Google News bleiben&#8221;, erklärte Google-Sprecher Kay Oberbeck gegenüber der dpa. Faktisch kann Google nun sogar vom LSR profitieren. Denn andere, kleinere News-Aggregatoren müssen aufgrund des des neuen Gesetzes womöglich vom Netz gehen. Rivva, ein deutscher Blog-Aggregator, steht bereits vor großen Problemen: Aufgrund der aktuellen Rechtsunsicherheit sieht sich der <a href="http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/leistungsschutzrecht-und-was-passiert-jetzt-12314388.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Betreiber gezwungen</a>, circa 650 Lokalzeitungen, Magazine und Blogs aus seiner Aggregation zu entfernen. Der Aufwand, jeden Anbieter einzeln um dessen Erlaubnis für die Abbildung seiner Inhalte zu bitten, sei schlicht zu hoch. Ob der Dienst weitergeführt werden könne oder nicht, hänge von klärenden Urteilen zur Ausgestaltung des Gesetzes ab.<br />
Trotz vieler kritischer Stimmen, rechtlicher Unsicherheiten und der nur bedingten Umsetzung des LSR feiert die Regierungskoalition das neue Leistungsschutzrecht als Erfolg: Der CDU-Abgeordnete Ansgar Heveling bezeichnete das LSR <a href="http://www.tagesschau.de/inland/leistungsschutzrecht126.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">gegenüber der Tagesschau </a>als „wichtige und richtige Regelung“. Im Zeitalter der Digitalisierung mache man &#8220;damit deutlich, dass auch im Internet Gesetze gelten, an die sich alle Marktteilnehmer zu halten haben&#8221;. Spannend wird es, zu beobachten, wie die Verleger in Zukunft mit dem neuen Gesetz umgehen – auch und besonders im Hinblick auf angekündigte Bezahlmodelle.<br />
Bild: <a href="http://www.flickr.com/photos/subpop77/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Nicholas Boos</a> <a href="http://creativecommons.org/licenses/by-nd/2.0/deed.de" target="_blank" rel="noopener noreferrer">(CC BY-ND 2.0)</a></p>
<div><img decoding="async" title="Klett-Cotta " alt="" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x110.png" width="403" height="70" /></div>
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		<title>Der Bundestag beschließt das LSR für Presseverlage</title>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 01 Mar 2013 14:26:29 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage wurde heute im Bundestag mit 293 Ja-Stimmen und 243 Nein-Stimmen bei drei Enthaltungen beschlossen. Eine Entscheidung [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/Tobias-Schwarz-Leistungsschutzrecht.jpg"><img decoding="async" class="alignleft size-large wp-image-127279" alt="Tobias Schwarz (CC BY-SA 3.0)" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/Tobias-Schwarz-Leistungsschutzrecht-630x419.jpg" width="630" height="419" /></a><br />
Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage wurde heute im Bundestag mit 293 Ja-Stimmen und 243 Nein-Stimmen bei drei Enthaltungen beschlossen. Eine Entscheidung der schwarz-gelben Bundesregierung gegen die Presse- und Meinungsfreiheit in Deutschland, gegen Innovation, die Informationsfreiheit aller und vor allem gegen die Interessen der urhebenden Journalist_innen. So schlimm diese Entscheidung ist, umgesetzt wird die nun beschlossene Gesetzesvorlage wahrscheinlich nie.<br />
<strong>Das Leistungsschutzrecht ist ein Beweis von Macht</strong><br />
Bis auf 81 Abgeordnete waren heute alle Bundestagsabgeordneten bei der Abstimmung anwesend. Das lag sicher nicht nur am Leistungsschutzrecht für Presseverlage. Die engagierten Redebeiträge aller Parteien zeigten aber, dass das Thema nicht ohne Bedeutung ist. Es geht auch um Macht. Besonders um zu zeigen, wer die Macht besitzt und das ist immer noch die schwarz-gelbe Regierungsfraktion.<br />
Macht bedeutet jede Chance, innerhalb einer sozialen Beziehung den eigenen Willen auch gegen Widerstreben durchzusetzen, gleichviel worauf diese Chance beruht. Max Weber hat das vor über 100 Jahren in seinem Werk <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Wirtschaft_und_Gesellschaft">″Wirtschaft und Gesellschaft″</a> geschrieben und wie so vieles von Weber, trifft diese Feststellung auch heute noch zu. Die Regierungsfraktion hat, gegen jede Vernunft und Warnung von den verschiedensten Seiten, das viel kritisierte Leistungsschutzrecht für Presseverlage durchgesetzt. Es ist schwerer gefährlichen Unsinn durchzusetzen als etwas vernünftiges. Die Regierung hat Macht bewiesen.<br />
Die Presseverlagslobby, angeführt vom Axel Springer Verlag und Hubert Burda Media, hat ihre eigenen Wünsche mit einer dafür empfänglichen Bundesregierung in einen Gesetzestext gießen können. Wer die inzwischen vier Gesetzesentwürfe, die das Leistungsschutzrecht von Springer-Lobbyist Christoph Keeses ersten Idee bis zum heute beschlossenen Gesetzestext liest, wird aber feststellen, dass die Verlage viele Forderungen verloren haben. Vieles davon wird jedoch sowieso nur Verhandlungsmasse gewesen sein und mit dem jetzigen Gesetz werden die Verlage zufrieden sein.<br />
<strong>Das Leistungsschutzrecht schafft noch mehr Rechtsunsicherheit</strong><br />
Die an dem Gesetzesvorhaben aktiv beteiligten Politiker_innen von CDU/CSU und FDP rühmen sich damit, dass ″einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte″ weiterhin ohne Lizenz benutzt werden können. Was das bedeutet, wie lange diese Snippets genannten Textausschnitte genau sind, wissen sie auch nicht. Das wollen sie auch gar nicht, denn ihrer Meinung nach werden das die Gerichte klären. Ein merkwürdiges Verständnis von Gesetzesmacher_innen, die aber ganz im Interesse der Verlage ist. Erst am Montag erklärte Thomas Höppner vom Bundesverband der Zeitungsverleger (BDZV) in einer Anhörung im Bundestag, dass Details sowieso erst nach Verabschiedung des Gesetzes zu klären seien.<br />
Die Presseverlage haben jetzt ein Gesetz bekommen, dass noch befüllt werden muss. Eine Welle an Gerichtsverfahren um jedes einzelne nicht lizenzierte Wort ist vorprogrammiert und von den Verlagen auch gewünscht, denn hier können sie ihre Marktmacht vollkommen ausspielen. Kleine Aggregatoren werden durch ihre schlechtere Position nicht mit am Tisch sitzen, wenn sich die wenigen großen Newsaggregatoren mit den wenigen großen Presseverlagen den Markt aufteilen werden. Die beliebte Newsaggregatoren-App Flipboard hat es vorgemacht und Verträge mit der New York Times, dem Guardian oder Forbes abgeschlossen.<br />
Passiert dies in Deutschland wird eine Folge sein, dass eine Hand voll Presseverlage die einzelnen Lieferanten von Nachrichten auf den Plattformen sein werden, die von den meisten Menschen zum Konsum von Informationen genutzt werden. Kleinere oder neue Startups werden leer ausgehen, genau wie die kleinen Verlage und vor allem die urhebenden Journalist_innen. Wie viel sie bekommen werden ist ungewiss, das es am Ende wenig sein wird, ist anzunehmen. Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage war auch nicht für sie gemacht.<br />
<strong>Warum das Leistungsschutzrecht doch nicht kommen wird</strong><br />
Das Gesetz muss nun in den Bundesrat gehen, in dem die Oppositionsparteien aus dem Bundestag eine Mehrheit gegenüber Schwarz-Gelb besitzen. Bereits am 6. März wird sich der Rechtsausschuss des Bundesrats mit dem Gesetz beschäftigen, am 22. März folgt dann die Diskussion im Plenum. Das Gesetz ist zwar nicht zustimmungspflichtig, aber ein Einspruchgesetz &#8211; der Bundesrat kann es deshalb immer wieder vertagen. Theoretisch bis nach der Bundestagswahl, falls es nicht vorher im Vermittlungsausschuss erledigt wird. Das Leistungsschutzrecht würde dann unabgeschlossen versanden und müsste in der nächsten Legislaturperiode neu eingebracht werden. Sollten CDU/CSU und FDP dann nicht mehr in der Regierung sein, wäre das Gesetz beendet.<br />
Im Oktober äußerten sich zwar auch einige rot-grünen Ländern nicht so ablehnend wie die Bundestagsfraktionen zum Leistungsschutzrecht, aber seitdem haben sich die Länder Niedersachsen und Schleswig-Holstein konsequent gegen das Gesetz ausgesprochen. Um sich klarer gegen Schwarz-Gelb abzugrenzen, werden auch die anderen Ländern sich in das Lager der LSR-Gegener einordnen. Und die Europäische Kommission könnte auch noch mitreden wollen, denn falls sich das Gesetz als Zertifizierungspflicht herausstellt, könnte die Kommission es stoppen. Eine Sprecherin der Kommission erklärt auf Anfrage von Süddeutsche.de, man habe beim Bundesjustizministerium Informationen angefordert, um diese Frage zu klären. Auf einen der beiden Wege wird das Leistungsschutzrecht für Presseverlage gestoppt werden.<br />
<em>Dieser Artikel erschien zuerst auf <a href="http://carta.info/54938/der-bundestag-beschliest-das-lsr-fur-presseverlage/">carta.info</a></em><br />
Bild: Tobias Schwarz (cc by-sa 3.0)<br />
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