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	<title>Stimmenhandel &#8211; politik-digital</title>
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	<description>Information, Kommunikation, Partizipation</description>
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	<title>Stimmenhandel &#8211; politik-digital</title>
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		<title>Wahlsaison bei eBay</title>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 09 Sep 2005 22:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Neuwahlen zum Bundestag 2005]]></category>
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					<description><![CDATA[
                            Es war wohl nur eine Frage der Zeit, bis bei der Online-Plattform eBay ein ganz besonderes „Saisonangebot“ auftauchte: die Wählerstimme. Seit Mitte dieser Woche ist dort unter dem Suchstichwort „Bundestagswahl“ ein reges Kommen und Gehen beobachten: Von der politischen Lage offenbar frustierte Nutzer bieten den Verkauf ihrer Erst- oder Zweitstimme an oder stellen den Versand der Wahlunterlagen in Aussicht.
                            ]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p class="fett">
                            Es war wohl nur eine Frage der Zeit, bis bei der Online-Plattform eBay ein ganz besonderes „Saisonangebot“ auftauchte: die Wählerstimme. Seit Mitte dieser Woche ist dort unter dem Suchstichwort „Bundestagswahl“ ein reges Kommen und Gehen beobachten: Von der politischen Lage offenbar frustierte Nutzer bieten den Verkauf ihrer Erst- oder Zweitstimme an oder stellen den Versand der Wahlunterlagen in Aussicht.
                            </p>
<p><!--break--></p>
<p>Am 8. September waren im Laufe des Tages etwa zehn Angebote zum Verkauf von Erst- und Zweitstimmen online – gegen Abend waren die obskuren Auktionen wieder verschwunden. „Bei den Angeboten von Wahlstimmen zur Bundestagswahl 2005 handelt es sich um absolute Einzelfälle. Wenn wir von solchen Angeboten Kenntnis erhalten, entfernen wir die Angebote umgehend&#8221; erklärte der Leiter „Government Relations“, Dr. Wolf Osthaus, das Vorgehen von eBay. „Die Anbieter bekommen eine Nachricht, dass es sich um einen Verstoß gegen unsere Grundsätze handelt.&#8221;</p>
<p>In der Tat erscheinen zwei Handvoll Stimmenangebote angesichts von stets etwa vier Millionen laufenden Angeboten als nicht besonders aufregend. Die meisten Anbieter scheinen aber ohnehin nicht auf größere Profite aus, sondern nutzen eBay vielmehr als Kanal für eine neuartige Kritik am politischen System und dessen Vertreter(innen). Der Tenor der meisten Einträge lautet ungefähr: „Ich versteigere meine Stimme, damit ich wenigstens etwas von dieser Wahl habe.“ Das ist nicht nur starker Tobak, sondern auch am Rande der Legalität und darüber hinaus. „Das Wahlrecht ist ein persönliches Recht – und damit unveräußerbar. Daher darf es nicht gehandelt werden“ erläutert Osthaus.</p>
<p>Bereits am 15. August hatte einer der eBay-Auktionatoren auf der Online-Plattform<br />
                            <a href="http://www.ich-gehe-nicht-hin.de" target="_blank" rel="noopener noreferrer">ich-gehe-nicht-hin.de</a> das gleiche Vorhaben angekündigt. Ein anderer Nutzer hatte daraufhin umgehend auf ein mögliches Rechtsvergehen hingewiesen – einschlägig erscheint in dieser Hinsicht der Tatbestand der Wählerbestechung, der im Strafgesetzbuch § 108 geregelt ist:</p>
<p>„(1) Wer einem anderen dafür, daß er nicht oder in einem bestimmten Sinne wähle, Geschenke oder andere Vorteile anbietet, verspricht oder gewährt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.</p>
<p>(2) Ebenso wird bestraft, wer dafür, daß er nicht oder in einem bestimmten Sinne wähle, Geschenke oder andere Vorteile fordert, sich versprechen läßt oder annimmt.“</p>
<p>Doch berühren unmittelbare strafrechtliche Konsequenzen im Einzelfall nur einen Teil des Problems – nicht nur dürfte im konkreten Fall hier eine „Straftat gegen Verfassungsorgane sowie bei Wahlen und Abstimmungen“ (Vierter Abschnitt des Strafgesetzbuches) vorliegen, darüber hinaus werden mehrere Wahlrechtsgrundsätze verletzt. Eine von digitalem Stimmenhandel betroffene Wahl wäre nämlich nicht mehr „gleich“ (eine oder mehrere Personen haben mehr als eine Stimme), sie wäre auch nicht mehr im ursprünglichen Sinne „geheim“ (eine oder mehrere Personen kennen die Wahlentscheidung einer anderen). Was hier nach praxisferner Demokratietheorie klingt ist nicht auf die leichte Schulter zunehmen – schon gar nicht bei einer Wahl wie der diesjährigen, die ja bereits auf eine verfassungsrechtliche Vorgeschichte zurück blicken kann. Und: eBay ist selbstverständlich nicht die einzige Plattform, auf der ein solcher Stimmenhandel organisiert werden kann, sondern nur die populärste und professionellste – damit zugleich aber auch die am wenigsten geeignete. In den nächsten Tagen gilt es zu beobachten, ob „spill-over“-Effekte auftreten und sich die ausbreitende Blog-Community oder die verschiedenen Websites rund um „Nichtwählen“ sich dieser Thematik annehmen.</p>
<p>Es wäre jedoch zu kurz gegriffen, bei den vorliegenden Angeboten pauschal von plumper Wahlmanipulation zu sprechen. Ein näherer Blick auf die „Artikelbezeichnungen“ zeigt, dass es sich hier eher um den Ausdruck von Politikverdrossenheit im Verbund mit Protestäußerungen handelt:</p>
<p>Ja richtig gelesen. Ich versteigere aus Frust und Politikverdrossenheit meine zwei Stimmen zur Bundestagswahl am 18.09.2005 meistbietend. Wer am meisten bietet, dessen gewünschte Partei/Kandidaten werde ich wählen. So habe ich wenigstens auch was von dieser Wahl.</p>
<p>Ähnliche Töne und Formulierungen, manchmal auch ein paar Lagen schärfer, finden sich in den meisten Angeboten. Die Startpreise der Auktionen liegen fast immer bei einem Euro, manchmal werden ergänzende Limitierungen vorgenommen, die ebenfalls im niedrigen einstelligen Bereich angesetzt sind. Ein finanzielles Interesse am Stimmenverkauf scheint also nicht der erste Beweggrund für die verhinderten Auktionäre zu sein. Von einer solchen Argumentation zeigt sich Osthaus unbeeindruckt: „Auch wenn es sich um symbolische Angebote ohne kommerzielle Interessen handelt, die eher eine Art der politischen Meinungsaussage sind, sind wir nicht der richtige Ort. Wir sind eine e-Commerce Plattform, daher werden symbolische Angebote nicht angenommen.“</p>
<p>eBay handelt nach der Logik eines kommerziellen Akteurs und dabei stören alle Angebote, die möglicher Weise negative Folgen auf das Plattform-Image haben könnten. Schließlich kann man die Versteigerung des so genannten „Papst-Golf“ auch als „symbolisches Angebot“ auffassen, doch bei einem Endpreis von 188.938,88 Euro und einem überwältigenden Medienecho überwog wohl die positive Publicity.</p>
<p>Ebenso logisch agieren aber auch die Anbieter, die die Möglichkeiten der Auktionsplattform nutzen, um ihr „Anliegen“ auf unkonventionelle Weise publik zu machen. Die überragenden Kommunikations- und Verbreitungsmöglichkeiten innerhalb der eBay-Community verlockten nur zur weithin sichtbaren Platzierung solcher „politischer Meinungsaussagen“. Dass die eBay-Medaille zwei Seiten hat, wussten auch die Alternative-Rocker von Chumbawamba: „There´s stuff dressed up as truth and then there´s stuff dressed up as lies and it all ends up as stuff that you can buy – on eBay.“<br />
                            </p>
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			</item>
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		<title>Wählen im Kollektiv?</title>
		<link>https://www.politik-digital.de/news/wahlkampf-bundestagswahl2002-koll-shtml-3144/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 18 Sep 2002 23:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[E-Democracy]]></category>
		<category><![CDATA[Großbritannien]]></category>
		<category><![CDATA[Stimmentausch]]></category>
		<category><![CDATA[Satire]]></category>
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		<category><![CDATA[USA]]></category>
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					<description><![CDATA[Über den Handel mit Wählerstimmen im Internet]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Über den Handel mit Wählerstimmen im Internet<!--break-->
                    </p>
<p>Auf den letzten Metern vor der Wahlurne haben Berichte über Verkaufsangebote für Wählerstimmen nicht nur die Bundeswahlleitung aufgeschreckt. Über das Internet sind in den vergangenen Wochen gleich mehrere Varianten innovativer „Zweitstimmenkampagnen“ aufgetaucht. Bisher dominierten dabei eher plumpe Aufrufe zum Tausch „Stimme gegen Geld“, die Empörung und Besorgnis ausgelöst hatten. Angenehmerweise wurde dabei nicht der Überbringer der bösen Botschaft – das Internet – zur Rechenschaft gezogen. Tatsächlich eignet sich aber die neue Medienumgebung in hervorragender Art und Weise zum Handel mit Wählerstimmen. Besteht nun auch in Deutschland das Potenzial für einen florierenden Handel mit der kostbaren Währung der Demokratie?</p>
<p>
                    <strong>Der Fall „Fortschritt“<br />
                    <br /></strong>Der schillernde Fall des Kieler Unternehmens „Fortschritt“ brachte es an die breite Öffentlichkeit – Wählerstimmen in Paketen von 1000 oder 10.000 Stimmen wurden im Internet über die Website<br />
                    <a href="http://www.cashvote.com" target="_blank" rel="noopener noreferrer">cashvote.com</a> zum Kauf angeboten – zu haben für satte vier- bis fünfstellige Euro-Beträge. Der offenbar organisierte Handel mit vakanten Wählervoten wurde noch in der vergangenen Woche von Bundeswahlleiter Johann Hahlen als „pervers und hochkriminell“ eingestuft, konfligierten die Angebote doch mit einschlägigen Paragrafen des Strafgesetzbuches, die die Beeinflussung der Wahlentscheidung mittels Geld- oder sonstigen Geschenken untersagen (vgl. dazu<br />
                    <a href="http://www.spiegel.de/netzwelt/politik/0,1518,214038,00.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">bei spiegel.de</a>). Aber zu guter letzt entpuppte sich das unmoralische Angebot doch noch als naseweises Satireprojekt – zumindest stellt es sich als solcher auf der noch immer aktiven Website dar.<br />
                    <br />Schon vor der Cashvote-Aktion hatte es bereits Einzelofferten von Privatpersonen gegeben, die dazu Versteigerungsplattformen wie ebay.de genutzt hatten – und sich dadurch den Zorn der Anbieter zuzogen. Scheinbar ratlose Bürger wollten angesichts der „allgemeinen politischen Lage“ ihre Stimme meistbietend versteigern und nutzten dazu die praktische Internet-Plattform als Schaufenster für ihre politische Verzweiflungstat. Beinahe ebenso unvermittelt wie die Angebote zum bezahlten Ankreuzen erschienen waren, hatte das Online-Auktionshaus die umstrittenen Artikel wieder vom Netz genommen.</p>
<p>
                    <strong>Vorbilder in den USA und GB<br />
                    <br /></strong>Dabei handelten die deutschen Online-Versteigerer in guter Tradition: auch in den USA und Großbritannien waren solche Stimm-Auktionen in den letzten Wochen vor Präsidentschafts- oder Unterhauswahlen an der Tagesordnung. Den Anfang machten vor zwei Jahren die US-Amerikaner. Bei der noch heute denkwürdigen Wahl von George W. Bush ins Weiße Haus hatte es bereits im Sommer 2000 über die Adresse „<br />
                    <a href="http://www.voteauction.com" target="_blank" rel="noopener noreferrer">voteauction.com</a>“ Online-Offerten für Stimmenpakete in Einzelstaaten gegeben – die Aktion entpuppte sich jedoch als effektvolle „Performance“ des österreichischer Netzkünstlers Hans Bernhard aus dem Umfeld der Internet-Aktivistengruppe „eToy“. Ganz offenbar stand dieses Projekt Pate für die Kieler „cashvote“-Aktion.<br />
                    <br />Etwas mehr als einen Monat vor dem traditionellen Wahltermin im November 2000 hatte dann allerdings der Internet-gestützte Tausch von Wählerstimmen, das so genannte „Vote-Swapping“, seinen Lauf genommen: dabei wurden über verschiedene nicht-kommerzielle Online-Plattformen Wählervoten quer zu den Einzelstaaten vermittelt. Der wichtigste Unterschied zu den schnöden Stimmversteigerungen war das Tauschmedium: gehandelt werden sollten nicht Stimmen gegen Geld, sondern Stimmen gegen Stimmen. Genau diese feine Abweichung machte aus einem offensichtlichen Wahlbetrug eine subtil-subversive Form demokratischer Partizipation (vgl. zum<br />
                    <a href="/archiv/edemocracy/usa/voteswapping.shtml" target="_blank" rel="noopener noreferrer">amerikanischen Vote-Swapping</a>).<br />
                    <br />Ein zu erwartendes Echo dieser Ereignisse war im vergangenen Jahr in Großbritannien zu beobachten – aufgrund einer ähnlichen Wahlsystematik mit starrem Mehrheitswahlsystem bei einem stabilen Konkurrenzverhältnis zwischen „Labour Party“ und Conservative Party“ mit sporadischem Drittparteivorkommen hatte es hier ähnlich profitable Konstellationen gegeben. Folgerichtig hatten sich auch hier einige „Swapping-Sites“ gebildet, die das überalterte „First-Past-the-Post“-Verfahren kreativ kritisierten: Angebote wie tacticalvoter.net oder votedorset.net widmeten sich der Vermittlung von Wählerstimmen zur Unterwanderung des Wahlverfahrens und der „Umwertung“ verlorener Stimmpotenziale erzielen (vgl. zum<br />
                    <a href="/archiv/edemocracy/uk/voteswapping.shtml" target="_blank" rel="noopener noreferrer">„Tactical Voting“ in Großbritannien</a>).</p>
<p>
                    <strong>Stimmenhandel in Deutschland?<br />
                    <br /></strong>Angesichts dieser Entwicklungen stellt sich nun wohl die Frage, wie hierzulande die Erfolgschancen für ein „Vote-Swapping“ stehen. Zunächst spricht vor allem der zeitliche Rahmen gegen das kollektive Wählen per digitalem Stimmentausch – um den Handel mit Wählerstimmen über „Peer-to-Peer“-Angebote noch etablieren zu können, ist es längst zu spät. Die Beispiele aus den USA und Großbritannien haben gezeigt, dass etwa ein Zeitraum von sechs bis acht Wochen nötig ist, um überhaupt messbare Effekte zu erzielen.<br />
                    <br />Ein anderer, weitaus wichtiger Hinderungsgrund ist selbstverständlich das komplexere deutsche Wahlsystem, das auf eine Mischung von Mehrheits- und Verhältniswahlrecht setzt. „Tauschfähig“ wären hierzulande lediglich die Erststimmen für die Mehrheitswahl der Direktkandidaten im Wahlkreis, die nach dem Verhältniswahlrecht zu vergebende Zweitstimme ist nicht im Sinne des anglo-amerikanischen „Vote-Swappings“ übertragbar. Dies gilt selbstverständlich nur für die bei der Bundestagswahl angewendete Melange aus Verhältnis- und Mehrheitswahl – bei Wahlverfahren wie etwa den mehrstufigen Direktwahlen um Bürgermeisterposten wäre eine solche Stimmenvermittlung durchaus praktikabel.</p>
<p>
                    <strong>Ein Beispiel<br />
                    <br /></strong>Mit etwas Phantasie wäre aber doch ein Anwendungsfeld für einen Stimmentausch zur Bundestagswahl denkbar, wenngleich die besondere Konstellation den Wählern erhebliche Flexibilität und viel Vertrauen aufnötigen würde. Ein denkbarer Ansatzpunkt wären nämlich die drei Direktmandate, die die PDS im Falle des Verfehlens der Fünf-Prozent-Hürde erringen müsste, um doch in den Bundestag einzuziehen.<br />
                    <br />Mit dem Wissen der inflationär auftretenden Umfragen und vor allem den offiziellen Daten der Bundeswahlleitung lassen sich mehrere aussichtsreiche Wahlkreise ermitteln, in denen die PDS-Direktkandidaten auf Tauschstimmen hoffen könnten – solche Wahlkreise liegen insbesondere im Osten Berlins, in Mecklenburg-Vorpommern oder in Sachsen-Anhalt (vgl. dazu die<br />
                    <a href="http://www.bundeswahlleiter.de/bundestagswahl2002/deutsch/ergeb98_um/btw2002/index_btw2002.htm" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Berechnungen der Bundeswahlleitung</a>).<br />
                    <br />Erfolg versprechend wären dabei Vermittlungen innerhalb des linken politischen Spektrums – so könnte etwa ein Anhänger der Grünen in einem für die PDS aussichtsreichen Wahlkreis seine Erststimme der PDS zur Verfügung stellen. Zum quasi-paritätischen Ausgleich müsste im Gegenzug ein PDS-Wähler in einem anderen Wahlkreis seine Zweitstimme an die Grünen vergeben und so deren Stellung gegenüber der FDP stärken. Ähnliches gilt prinzipiell auch für einen SPD-Anhänger, sofern der Eigenkandidat im fraglichen Wahlkreis nicht selbst eine Chance auf das Direktmandat hat. Die genannten Beispiele zeigen, dass außerdem die unterschiedliche Bedeutung von Erst- und Zweitstimme den Tausch erschwert – schließlich entscheidet lediglich die Zweitstimme über die Verteilung der Bundestagsmandate, die Erststimme stellt nur eine ergänzende und personalisierende Komponente dar.<br />
                    <br />Für den Prozess des Stimmentauschs wäre die besondere Leistung der Online-Plattformen einerseits die Bekanntmachung entsprechender Konstellationen und umstrittener Wahlkreise, sowie außerdem die Kontaktherstellung zwischen interessierten Bürgern, die alle weiteren Absprachen dann direkt übernehmen müssten. Rechtlichen Problemen und Anfechtungen könnte dabei mit dem Verweis auf den informellen „Abmachungscharakter“ begegnet werden – aus diesem Grund waren auch die amerikanischen Tausch-Websites weniger als „Interventionsplattformen“ ausgelegt, sondern eher als „politische Kontaktbörsen“ getarnt.</p>
<p>
                    <strong>Wahlartistische Fähigkeiten<br />
                    <br /></strong>Anhand solcher Überlegungen wird deutlich, dass der digitale Stimmentausch gewisse wahlartistische Fähigkeiten erfordert – und ein hohes Maß an Vertrauen zum Tauschpartner. In den USA und Großbritannien haben die wenigen Untersuchungen zum „Vote-Swapping“ gezeigt, dass ein solches Vertrauen tatsächlich oft in den Tauschakt eingebracht wurde. Darüber hinaus haben die Tauschplattformen vor allem einen Beitrag zur politischen Bildung und Aktivierung geleistet. Teilnehmende oder auch nur interessierte Bürger frischten auf diese Weise ihre Kenntnis des politischen Systems und des Wahlverfahrens auf. Als Resümee der anglo-amerikanischen Erfahrungen ist bislang fest zu halten, dass dem „Vote-Swapping“ als zwar risikoreichem, prinzipiell aber hoch-rationalem Wählerverhalten durchaus Zukunftschancen eingeräumt werden können.<br />
                    <br />Ähnliches hätte wohl auch hierzulande geschehen können, doch ist die Zeit dafür bereits abgelaufen. Die plumpen Versuche des Stimmenhandels über Internet-Auktionen werden vermutlich als kurze, für manchen auch teure Episode enden. Dennoch dürfte die auch bei zukünftigen Wahlen bevor stehende Diskussion um den Handel mit Wählerstimmen via Internet ein Vorgeschmack sein auf kommende Verwicklungen – insbesondere angesichts der Neueinteilung der Wahlkreise und der damit verbundenen, teilweise massiven Verschiebungen der Wählerpotenziale. Insofern könnte der profitorientierte Handel mit Stimmenpaketen auch ein Startsignal für kreative Überlegungen sein, ob es nicht doch Einsatzfelder für den digital vermittelten Stimmentausch gibt und damit eine legitime Modifikation der Stimmenverteilung innerhalb des personalisierten Verhältniswahlrechts möglich ist.</p>
<p>Ein ausführlicher Artikel von Christoph Bieber über den Stimmenhandel in den USA, Großbritannien und Deutschland erscheint am 20.9.2002 auf der Dokumentationsseite der Frankfurter Rundschau.</p>
<table cellpadding="2" width="146" border="0">
<tbody>
<tr>
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<div class="tidy-2">Erschienen am 19.09.2002</div>
</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>                    <!-- Content Ende --></p>
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