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	<title>Störerhaftung &#8211; politik-digital</title>
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	<title>Störerhaftung &#8211; politik-digital</title>
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		<title>EuGH-Urteil zur Störerhaftung enttäuscht Befürworter offener Netze</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Michael Mahler]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 15 Sep 2016 14:07:31 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[EuGH]]></category>
		<category><![CDATA[freies WLAN]]></category>
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		<category><![CDATA[Europäischer Gerichtshof]]></category>
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					<description><![CDATA[Freifunker haften nicht für Rechtsverstöße, die Nutzer ihres WLAN-Hotspots begehen. Das hat heute der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden. Allerdings müssen [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/WLAN-Gerd-Altmann-CC0-Public-Domain-via-pixabay.jpg"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="alignnone wp-image-150252 size-full" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/WLAN-Gerd-Altmann-CC0-Public-Domain-via-pixabay.jpg" alt="wlan-gerd-altmann-cc0-public-domain-via-pixabay" width="640" height="367" /></a>Freifunker haften nicht für Rechtsverstöße, die Nutzer ihres WLAN-Hotspots begehen. Das hat heute der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden. Allerdings müssen Anbieter von freien WLAN-Netzen diese gegebenenfalls mit einem Passwort schützen. Für Befürworter offener WLAN-Netze eine Enttäuschung.</p>
<p>Das heutige Urteil des EuGH bewahrt Freifunker vor Schadensersatzklagen, wenn Dritte über den von ihnen zur Verfügung gestellten Internetzugang Urheberrechte verletzt haben. Die Richter wollen damit eigenen Angaben zufolge dem Recht der Anbieter von Internetzugangsdiensten auf unternehmerische Freiheit und dem Recht der Internetnutzer auf Informationsfreiheit entsprechen. Jedoch kann von dem Anbieter eines öffentlich zugänglichen WiFi-Netzes gerichtlich verlangt werden, ein Passwort einzurichten, um den Verstoß gegen das Urheberrecht zu beenden oder allein schon, um einem solchen vorzubeugen. Maßnahmen, wie die Überwachung der durch das Netz übermittelten Informationen oder gar die vollständige Abschaltung des Internetanschlusses, erteilte das Gericht in Luxemburg allerdings eine Absage.</p>
<h3>&#8220;Herber Rückschlag für eine flächendeckende Versorgung mit offenen Netzen&#8221;</h3>
<p>Befürworter offener WLAN-Netze zeigen sich trotz allem von dem Richterspruch enttäuscht. Sie stoßen sich besonders an dem Hinweis des EuGH, dass Nutzer im Falle einer angeordneten Verschlüsselung für ein zuvor frei zugängliches WLAN-Netz, „ihre Identität offenbaren müssen, bevor sie das erforderliche Passwort erhalten.“ Völlig unklar bleibe nämlich, wie diese Identitätsfeststellung erfolgen solle und wie lange und in welcher Weise die Daten aufbewahrt werden müssten, <a href="https://digitalegesellschaft.de/2016/09/eugh-stoererhaftung-fragen/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">erklärte etwa Volker Tripp</a>, politischer Geschäftsführer des Vereins Digitale Gesellschaft: „Muss ich im Café demnächst meinen Ausweis vorlegen und einscannen lassen, um an das WLAN-Passwort zu gelangen?“ Das Urteil sei deshalb „ein herber Rückschlag für eine flächendeckende Versorgung mit offenen Netzen.“</p>
<p>Ähnlich äußerte sich Kläger Tobias Mc Fadden. Er hatte ein frei zugängliches WiFi-Netz zur Verfügung gestellt, über das 2010 ein musikalisches Werk illegal zum Herunterladen angeboten worden war. Die Folge war ein bis jetzt andauernder Rechtsstreit. Das abschließende Urteil des EuGH werten Beobachter als Schritt zu mehr Rechtssicherheit: Denn trotz der kürzlich erfolgten Abschaffung der Störerhaftung in Deutschland durch das reformierte Telemediengesetz, sei die <a href="https://netzpolitik.org/2016/abschaffung-der-wlan-stoererhaftung-fuer-jubel-ist-es-zu-frueh/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Gefahr von Abmahnungen</a> gegen WLAN-Betreiber nicht explizit ausgeräumt gewesen. Anwälte hätten sich nach wie vor auf Unterlassungsansprüche stützen können.</p>
<p>Titelbild: <a href="https://pixabay.com/de/telefon-wlan-wifi-handy-anrufen-1582893/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">WLAN</a> von <a href="https://pixabay.com/de/users/geralt-9301/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Gerd Altmann</a> via <a href="https://pixabay.com/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">pixabay</a>, licenced <a href="https://pixabay.com/de/telefon-wlan-wifi-handy-anrufen-1582893/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">CC0 Public Domain</a></p>
<p><a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x11011.png" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><img decoding="async" class="alignleft  wp-image-139428" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x11011.png" alt="CC-Lizenz-630x1101" width="441" height="77" /></a></p>
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		<title>Kommentar zur Störerhaftung: Die Hoffnung liegt auf dem Bundesrat</title>
		<link>https://www.politik-digital.de/netzstandpunkte/kommentar-zur-stoererhaftung-die-hoffnung-liegt-auf-dem-bundesrat-147425/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Daniel Schwerd]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 05 Nov 2015 16:16:53 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Netzstandpunkte]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesrat]]></category>
		<category><![CDATA[WLAN]]></category>
		<category><![CDATA[Internet]]></category>
		<category><![CDATA[Störerhaftung]]></category>
		<category><![CDATA[NRW]]></category>
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					<description><![CDATA[Zur Störerhaftung wie auch zur Bedeutung freier Bürgernetzwerke und freier Internetzugänge in Nordrhein-Westfalen hat der Landtag in NRW eine eindeutige [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/NRW.jpg"><img decoding="async" class="alignnone wp-image-147436 size-full" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/NRW.jpg" alt="" width="640" height="280" /></a>Zur Störerhaftung wie auch zur Bedeutung freier Bürgernetzwerke und freier Internetzugänge in Nordrhein-Westfalen hat der Landtag in NRW eine eindeutige Beschlusslage hergestellt. Man sieht mehrheitlich die Notwendigkeit, die Haftungsfrage von WLAN-Netzwerk-Betreibern gesetzlich zu klären, man weiß um die Wichtigkeit der Verbreitung freier Zugänge zum Netz, zum Beispiel für Tourismus, Wirtschaft und der kulturellen Entwicklung unseres Landes. Uneins ist man sich allerdings in der Wahl der Mittel.<br />
<br/><div class="subcolumns">
             <div class="c75l">
               <div class="subcl">
                 <div class="entry-content-position">
                   Leider trägt der derzeitig vorliegende Gesetzentwurf zur Störerhaftung auf Bundesebene diesen Anforderungen überhaupt keine Rechnung. Er macht die Freistellung von Störerhaftung von einigen Bedingungen abhängig. Zwar ist die Verschlüsselungspflicht in der letzten Version des Gesetzentwurfes nicht mehr explizit genannt, aber von &#8220;angemessenen Sicherheitsmaßnahmen&#8221; ist nach wie vor die Rede, ohne das näher zu klären. Das stellt ein Einfallstor für neue Abmahnwellen und Quell neuer Rechtsunsicherheit dar.</p>
<p>Der Gesetzgeber fordert von Betreibern eines WLAN-Netzwerkes Kenntnis über die Identität seiner Nutzer, damit die sich auf die Haftungsfreistellung berufen dürfen, was bei offenen Netzwerken schlicht nicht zu bewerkstelligen ist. Damit würde der Freifunk-Bewegung offener drahtloser Bürgernetzwerke der Todesstoß versetzt, es konterkariert alle Bemühungen, bessere Internetversorgung in unserem Land zu schaffen.</p>
<p>Und eine Belehrungspflicht ist vorgesehen, die jeden Zugangspunkt betrifft, und die dem freien Bewegen in einem freien Netz im Wege steht: Stellen Sie sich vor, sie müssten bei ihrem Telefon bei jeder neuen Funkzelle ihre Pin neu eingeben. Das ist schlicht nicht praktikabel. Dass so eine Dauerbelehrung, die Gesetze einzuhalten, keinen sittlichen Nährwert hat, versteht sich von selbst.</p>
<p>Letztlich ist auch vollkommen unbewiesen, dass offene WLAN-Zugänge eine nennenswerte Auswirkung auf illegales Filesharing haben, oder das Belehrungen oder namentliche Kenntnis der Nutzer an Urheberrechtsverletzungen irgendetwas ändern.</p>
<p>Das alles hat glücklicherweise auch der Bundesrat erkannt. In den Fachbefassungen in den Ausschüssen für Wirtschaft, für Recht und für Kulturfragen wurde genau das thematisiert, und man hat eine Alternativformulierung für dieses Gesetz gefunden, die die Haftungsfrage klärt, ohne die beschriebenen Nachteile auszulösen. Ich finde diese Formulierung sehr gut, ich appelliere an die Landesregierungen, sich diesen Vorschlag zu eigen zu machen.</p>
<p>NRW könnte im Bundesrat vorangehen, diesen Vorschlag aufgreifen und eine entsprechende Initiative auf dieser Grundlage starten. Im Landtag NRW habe ich am Donnerstag mit einem Antrag (Drucksachennummer 16/10056) dafür geworben. Damit könnte man auf elegante Weise der Beschlusslage in NRW zur Geltung verhelfen, und hätten in Form der Fachausschüsse direkt wichtige Befürworter. Am Freitag ist bereits die Befassung – ich setze meine Hoffnungen auf den Bundesrat.</p>
<p>Bild: <a href="https://www.flickr.com/photos/lanier67/">lanier67</a><a href="https://unsplash.com/josemartinramirezcarrasco"> </a>(<small><a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">CC-BY-NC-ND 2.0</a>)</small></p>
<p><img decoding="async" src="http://i0.wp.com/politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x1101.png?resize=305%2C53" alt="CC-BY-SA" width="305" height="53" />
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		<title>Abschaffung der Störerhaftung: Bundesregierung in der Kritik</title>
		<link>https://www.politik-digital.de/news/abschaffung-der-stoererhaftung-bundesregierung-in-der-kritik-147429/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Robert Meyer]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 05 Nov 2015 16:01:28 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesregierung]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesrat]]></category>
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		<category><![CDATA[Störerhaftung]]></category>
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					<description><![CDATA[Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Abschaffung der Störerhaftung für Betreiber öffentlicher WLAN-Hotspots produziert mehr Unsicherheiten als er beseitigt. Das bemängelt [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/Teaser-Stoererhaftung.jpg"><img decoding="async" class=" size-full wp-image-147431 alignleft" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/Teaser-Stoererhaftung.jpg" alt="Teaser-Stoererhaftung" width="640" height="280" /></a>Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Abschaffung der Störerhaftung für Betreiber öffentlicher WLAN-Hotspots produziert mehr Unsicherheiten als er beseitigt. Das bemängelt der Bundesrat in seiner Stellungnahme und spricht sich für deutliche Korrekturen aus, um Providern von Hotspots Rechtssicherheit zu geben.</p>
<p>Mehr offene WLAN-Hotspots in Deutschland – dieses Ziel hat sich die Bundesregierung auf die Fahnen geschrieben. Jedoch erschwert die unklare Rechtslage im Telemediengesetz deren Verbreitung bisher. Viele Betreiber, beispielsweise Cafés oder Hotels, scheuen vor der Bereitstellung von frei zugänglichem WLAN für ihre Kunden aufgrund der sogenannten Störerhaftung. Diese besagt, dass Betreiber als „Mitstörer“ haftbar gemacht werden können, wenn über ihren Internetzugang urheberrechtsgeschützte Dateien heruntergeladen werden.</p>
<p>Die Bundesregierung möchte dieser Problematik nun begegnen, indem sie die Rechtsunsicherheit für Betreiber abbaut. Sie sollen in Zukunft nicht mehr schadenersatzpflichtig gegenüber den Verstößen ihrer Nutzer sein. Dies gilt, sofern sie „zumutbare Maßnahmen ergriffen haben, um eine Rechtsverletzung durch Nutzer zu verhindern“. Dem WLAN-Betreiber bleibt es selbst überlassen, auf welche Art er sein Netzwerk schützt. Der Nutzer muss in Zukunft durch einen Klick bestätigen, dass er keine Urheberrechtsverletzungen begehen wird, damit der Betreiber aus der Haftung genommen wird.</p>
<h3>Bundesrat kritisiert den Regierungsentwurf</h3>
<p>Dieser Vorschlag der Bundesregierung wird von vielen Seiten deutlich kritisiert. Der Bundesrat, dem der Gesetzentwurf für eine Stellungnahme vorgelegt wurde, hat ebenfalls Bedenken bezüglich der Vorlage: „Die Regelungen des Regierungsentwurfs sind nicht geeignet, die verfolgten Ziele – die Verbreitung von WLAN im öffentlichen Raum zu stärken und diesbezügliche Rechtssicherheit zu schaffen – zu verwirklichen.“ Die Länderkammer kritisierte vor allem unscharfe Ausdrücke wie „zumutbare Maßnahmen“ und „angemessene Sicherungsmaßnahmen“, die die Provider treffen müssen, um ihren WLAN-Zugang zu schützen. Solche Begriffe bedürfen einer gerichtlichen Auslegung. „Dies führt im Ergebnis zu keiner Verbesserung im Vergleich zu der jetzigen Rechtslage.“</p>
<p>Laut Bundesrat brauche es die Sicherungsmaßnahmen, wie sie der Regierungsentwurf vorsieht, überhaupt nicht. Ein Anstieg von Urheberrechtsverletzungen sei nicht zu erwarten, da öffentliche Hotspots in aller Regel nicht genügend Bandbreite für das datenintensive Streaming über illegale Plattformen haben. Auch seien keine nachteiligen Effekte auf die Strafverfolgung zu erwarten.</p>
<p>Wie sich die Bundesregierung bezüglich der Stellungnahme des Bundesrats verhalten wird, ist noch unklar. Die Bundestagsfraktion der SPD hat sich letzte Woche wohlwollend gegenüber dem Vorschlag der Länderkammer geäußert und man hoffe, den Koalitionspartner von der Idee überzeugen zu können. Wohlgemerkt stammt die Initiative eigentlich aus dem SPD-geführten Wirtschaftsministerium unter Sigmar Gabriel. Auch aus Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Bayern gab es kritische Stimmen gegenüber dem Regierungsentwurf, Thüringens Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee kündigte sogar eine eigene Bundesratsinitiative an. Daniel Schwerd, Landtagsabgeordneter in Nordrhein-Westfalen und ehemaliges Mitglied der Piratenpartei, wirbt <a href="http://politik-digital.de/news/kommentar-zur-stoererhaftung-die-hoffnung-liegt-auf-dem-bundesrat-147425/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">in einem Gastbeitrag</a> für den Vorstoß des Bundesrats.</p>
<p>Bild: <a href="http://www.bundesrat.de/DE/presse/pressebilder/gebaeude/gebaeude-node.html?cms_imageindex=5#gallery" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Bundesrat</a></p>
<p><img decoding="async" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x1101-305x53.png" alt="CC-BY-SA" width="305" height="53" /></p>
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			</item>
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		<title>Internetfreie Zonen – Warum wir mehr freies WLAN brauchen</title>
		<link>https://www.politik-digital.de/news/internetfreie-zonen-warum-wir-mehr-freies-wlan-brauchen-147030/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 30 Sep 2015 09:58:34 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[mobiles Internet]]></category>
		<category><![CDATA[Störerhaftung]]></category>
		<category><![CDATA[Breitbandausbau]]></category>
		<category><![CDATA[freies WLAN]]></category>
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					<description><![CDATA[Immer mehr Menschen gehen mobil ins Internet. Auch deswegen brauchen wir endlich ein freies und offenes WLAN. Im Sommer war [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/Free-Wifi.jpg"><img decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-147007" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/Free-Wifi.jpg" alt="Free Wifi" width="640" height="280" /></a><br />
Immer mehr Menschen gehen mobil ins Internet. Auch deswegen brauchen wir endlich ein freies und offenes WLAN.</p>
<p>Im Sommer war ich mit einem alten Freund in der Fränkischen Schweiz wandern. Eine wunderschöne Landschaft, hervorragend ausgeschilderte Wanderwege und natürlich die typische fränkische Brauerei- und Essenskultur, die zu so einer Wanderung dazugehört. Das letzte Mal war ich vor über 20 Jahren dort, viel hat sich nicht verändert, leider auch die Situation, dass es außerhalb der größeren Städte fast keinerlei Handy-Empfang gibt. Ich habe Jugendliche gefragt, wie sie das so mit dem Telefonieren und dem Internet machen. Die Antwort war, dass ich auf die Dorfbrücke gehen sollte, Flugmodus einmal an- und ausschalten und dann bekäme ich wahrscheinlich einen „Balken“. Abends, als die Sonne unterging, traf sich dort das halbe Dorf, um zu telefonieren oder zu „whats-appen“.</p>
<p>Warum ich das erzähle? Weil ich wieder mal gemerkt habe, welches Grundbedürfnis der Zugang zum Internet heutzutage für mich geworden ist und wie selbstverständlich ich diesen voraussetze. Leider ist dies in vielen Teilen Deutschlands immer noch nicht der Fall und wir leben diesbezüglich immer noch in einer Zwei-Klassengesellschaft.</p>
<p>Obwohl der Breitbandausbau &#8211; wenn auch zu langsam &#8211; voranschreitet, wird oft vergessen, dass die Nutzung des Internets immer stärker mobil erfolgt. Das bedeutet, wir brauchen zum einen mehr und effektivere Sendemasten und zum anderen endlich freies und offenes WLAN in diesem Land. Bislang scheiterte dies meist an der sogenannten Störerhaftung. Als Betreiber eines freien und offenen WLAN bin ich auch verantwortlich und haftbar dafür, was die Nutzer so in meinem WLAN treiben.</p>
<p>Zwar sieht das neue Telemediengesetz vor, dass WLAN-Provider nicht mehr grundsätzlich für Rechtsverletzungen ihrer Nutzer haften, aber der Gesetzgeber fordert weiterhin „angemessene Sicherungsmaßnahmen“. Das bedeutet: Wenn jemand ein freies WLAN betreibt, ohne dass er es z. B. mit Zugangscodes sichert oder der Nutzer vorher erklärt hat, keine Rechtsverletzungen zu begehen, und ein anderer loggt sich ein, um Kinderpornos herunterzuladen, ist der Betreiber haftbar. Vielleicht nachvollziehbar, andererseits sind es nicht nur die sogenannten Freifunker, die den jetzigen Gesetzesstand kritisieren. Auch der Verband der deutschen Internetwirtschaft sieht keine wirkliche Verbesserung der Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber. Gerade für kleinere Shops oder Cafés ist ein freier und kostenloser Internetzugang, der ohne Hürden zu erreichen ist, ein enormer Erfolgsfaktor.</p>
<p>Was in anderen europäischen Ländern schon längst selbstverständlich ist, scheitert hier immer noch an der „German Angst“ und natürlich auch an den Geschäftsmodellen der großen Telekommunikationsanbieter. Während in der 80 Jahre alten Moskauer U-Bahn ein freies, kostenloses WLAN angeboten wird, muss man im ICE für einen Telekom-Hotspot immer noch bezahlen. Es sei denn man ist Telekom-Kunde oder fährt in der 1. Klasse. Auch eine Form von Marketing.</p>
<p>Bild: <a href="https://www.flickr.com/photos/wwworks/5349327692/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">woodleywonderworks</a><a href="https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">(CC BY 2.0)</a></p>
<div class="attribution-info"></div>
<div id="yui_3_16_0_1_1443091126297_764" class="view follow-view clear-float photo-attribution"> <img decoding="async" class="alignleft size-medium wp-image-130752" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x1101-305x53.png" alt="CC-BY-SA" width="305" height="53" /></div>
<div id="yui_3_16_0_1_1443091126297_763" class="view attribution-view requiredToShowOnServer clear-float photo-attribution"></div>
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			</item>
		<item>
		<title>Störerhaftung: Angst schaden Internet</title>
		<link>https://www.politik-digital.de/news/stoererhaftung-angst-schaden-internet-145345/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Daniel Schwerd]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 13 Apr 2015 10:26:08 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Netzpolitischer Einspruch]]></category>
		<category><![CDATA[Nordrhein-Westfalen]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrechtsverletzung]]></category>
		<category><![CDATA[Piratenpartei]]></category>
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		<category><![CDATA[freies WLAN]]></category>
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					<description><![CDATA[]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="wpb-content-wrapper"><div data-parent="true" class="vc_row row-container" id="row-unique-0"><div class="row limit-width row-parent"><div class="wpb_row row-inner"><div class="wpb_column pos-top pos-center align_left column_parent col-lg-12 single-internal-gutter"><div class="uncol style-light"  ><div class="uncoltable"><div class="uncell no-block-padding" ><div class="uncont" ><div class="uncode_text_column text-lead" ><p>Die Bundesregierung bereitet derzeit eine Änderung des Telemediengesetzes vor, die den Betreibern von WLAN-Netzwerken endlich Rechtssicherheit geben soll. Was in anderen Ländern längst gang und gäbe ist, soll nun auch in Deutschland Realität werden – freies WLAN im öffentlichen Raum. Doch dafür muss zunächst das Providerprivileg ohne Ausnahmen für alle Betreiber von offenen Netzen gelten. Daniel Schwerd (Piratenpartei) ist Mitglied des Landtags in Nordrhein-Westfalen und schreibt in einem Gastbeitrag, warum der aktuelle Entwurf des Telemediengesetzes mal wieder ein Schritt nach vorn und zwei Schritte zurück ist.</p>
</div><div class="uncode_text_column" ></p>
<p style="text-align: left;" align="JUSTIFY">Es scheint eine zutiefst deutsche Eigenart zu sein: Die Suche nach jemandem, den man für den Fall des Scheiterns verantwortlich macht. Kann man den Verursacher selbst nicht greifen, soll wenigstens jemand anderes für den Schaden haften. Und bevor man etwas Neues zulässt, unterhält man sich erst einmal über die Schadenersatzpflicht. Im deutschen Internet gibt es dafür die sogenannte Störerhaftung: Wenn über ein drahtloses Netzwerk urheberrechtsgeschützte Dateien heruntergeladen werden, so kann nach gegenwärtiger Rechtsprechung der Betreiber des Netzwerkes als „Mitstörer“ in Anspruch genommen werden.</p>
<p style="text-align: left;" align="JUSTIFY">Dabei hat der Gesetzgeber es anders gewollt: Im Telemediengesetz ist niedergelegt, dass ein Netzwerkzugangsbetreiber für Rechtsverletzungen seiner Nutzer nicht haftet, solange er davon keine Kenntnis hat. Diese Haftungsfreistellung nennt sich „Providerprivileg“. Dabei orientiert man sich an der Post: Auch sie ist nicht dafür verantwortlich, wenn sie Bombenbaupläne, Erpresserbriefe, anstößige Fotos oder raubkopierte Bücher transportiert. Und niemand verlangt von ihr, jeden Brief zu öffnen und auf Rechtsverstöße zu überprüfen – ganz im Gegenteil, das Postgeheimnis verbietet ihr das sogar.</p>
<p style="text-align: left;" align="JUSTIFY">Das Providerprivileg im Telemediengesetz ist aber kein Freibrief: Es gilt nämlich nicht, wenn sich der Netzbetreiber die Inhalte zu eigen macht, er Kenntnis von illegalen Inhalten bekommt, oder ihn jemand auf Rechtsverstöße hinweist: Er muss dann umgehend tätig werden und ist ab diesem Zeitpunkt sehr wohl haftbar für beanstandete Inhalte. Damit soll verhindert werden, dass sich jemand auf dem Providerprivileg ausruht und es zulässt, dass in seinem Netz fortlaufend Rechtsverstöße begangen werden. Aber es handelt sich um eine Ex-Post-Regelung: Zu vorauseilendem Gehorsam ist niemand verpflichtet.</p>
<h3 style="text-align: left;" align="JUSTIFY">Störerhaftung &#8211; ein deutscher Sonderfall</h3>
<p style="text-align: left;" align="JUSTIFY">Aus irgendeinem Grund hat die deutsche Rechtsprechung die Betreiber von drahtlosen Internetzugängen, also von WLAN-Netzwerken, bislang oft anders behandelt. Ihnen wurden die Kosten der Rechtsverfolgung auferlegt, auch wenn ihnen persönlich gar kein Rechtsverstoß nachgewiesen wurde: Das Gericht ordnete dem Betreiber des Netzwerkes das Delikt auch ohne sein Wissen und Wollen zu. Daraus hat sich eine Abmahnindustrie in Deutschland entwickelt, die gezielt nach Urheberrechtsverstößen über Internetzugänge sucht und von den Betreibern des Zugangs dann horrende Kosten des Rechtsinstrumentes der Abmahnung einfordert. Darauf spezialisierte Kanzleien erzielten zwei- bis dreistellige Millionenbeträge an Gebühren pro Jahr.</p>
<p style="text-align: left;" align="JUSTIFY">Betreiber von WLAN-Netzwerken in Schulen, Cafés, Hotels, aber auch private Betreiber von Netzwerken in Wohngemeinschaften, Nachbarschaften und Familien sahen sich mit solchen kostenpflichtigen Abmahnungen konfrontiert und sollten zahlen, auch wenn sie die Rechtsverletzungen weder persönlich begangen hatten noch überhaupt davon wissen konnten. Menschen, die ihren Internetzugang mit ihren Nachbarn oder Passanten teilen, Betreiber von sogenannten Freifunk-Knoten, mussten mit diesen Problemen ebenfalls rechnen. Unter diesen Voraussetzungen sind nicht viele Netzwerkbetreiber bereit, ihren Internetzugang zu teilen – und das ist schlecht für die öffentliche Netzversorgung mit drahtlosen Internetzugängen in Deutschland.</p>
<p style="text-align: left;" align="JUSTIFY">In vielen anderen Ländern ist WLAN-Zugang im öffentlichen Raum eine Selbstverständlichkeit. Ob in öffentlichen Nahverkehrsmitteln, Fußgängerzonen oder irgendwo in Wohngebieten: Ein freies WLAN findet sich immer. So etwas wie die Störerhaftung gibt es nur in Deutschland, kein anderes Land kennt dieses Rechtskonstrukt.</p>
<p style="text-align: left;" align="JUSTIFY">Die Politik hat das Problem ebenfalls erkannt: Eine Klarstellung, dass das Providerprivileg, die prinzipielle Haftungsfreistellung für Netzwerkbetreiber, eben auch für WLAN-Betreiber gelten muss, wurde gefordert. Und der derzeitig vorliegende Gesetzentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums nimmt sich dieser Forderung vordergründig zunächst an. Doch wie so oft in der deutschen Netzpolitik geht es einen Schritt voran und gleichzeitig zwei Schritte zurück: Der Gesetzentwurf enthält einen ganzen Katalog von Ausnahmen und Vorschriften, die das Providerprivileg für Betreiber freier Netzwerke sogleich wieder aushebeln. Und damit wird eben gerade keine Haftungsfreistellung erreicht, sondern Haftung für Rechtsverstöße auch ohne Kenntnis wird festgeschrieben – damit wird die bisherige Rechtsprechung zementiert und gesetzlich festgelegt, und neue Abmahnfallen werden eröffnet.</p>
<p style="text-align: left;" align="JUSTIFY">WLAN-Betreiber sollen nämlich laut Gesetzentwurf „geeignete Maßnahmen“ ergreifen, Rechtsverstöße im Vorfeld zu verhindern. Welche das sein könnten, zählt das Gesetz nur exemplarisch auf: Verschlüsselung des Zugangs, Belehrung zu Beginn, keine Rechtsverstöße zu begehen, Identifizierung der Nutzer etc. Private WLAN-Betreiber sollen sogar den Namen jedes Benutzers feststellen. Damit werden Interpretationsspielräume eröffnet, die die Abmahnindustrie dankbar aufgreifen wird. Denn was ist eine geeignete, zumutbare Maßnahme? Es wird wieder Klagen und Prozesse geben, und Richter werden interpretieren, wieweit diese Maßnahmen ex-ante gehen müssen. Zu leicht kann man dann im Betrieb eines Netzwerkes etwas falsch machen, und die Abmahnung ist da.</p>
<h3 style="text-align: left;" align="JUSTIFY">Keine Ausnahmen beim Providerprivileg</h3>
<p style="text-align: left;" align="JUSTIFY">Warum sollen WLAN-Betreiber grundsätzlich schlechter gestellt werden als andere Netzzugangsanbieter? Warum werden private Anbieter wiederum schlechter gestellt als gewerbliche? Und warum soll der Betrieb eines offenen, unverschlüsselten WLAN völlig vom Providerprivileg ausgenommen werden? Ein echter Freifunk ist mit einer Identifizierungspflicht seiner Nutzer nicht mehr realisierbar.</p>
<p style="text-align: left;" align="JUSTIFY">Mit der Klarstellung, dass auch WLAN-Betreiber Provider sind, und das Providerprivileg somit auch für sie gelten soll, ist eigentlich bereits alles Notwendige gesagt: Denn auch damit sind WLAN-Betreiber nicht frei von jeglicher Verantwortung: Sie müssen – wie alle anderen Provider auch – ab Kenntnis eines Rechtsverstoßes handeln. Tun sie das nicht, sind sie sehr wohl verantwortlich für illegale Vorkommnisse.</p>
<p style="text-align: left;" align="JUSTIFY">Wie albern die Vorschrift ist, den Nutzer eines Netzwerkes zu belehren, keine Rechtsverstöße zu begehen, ist offensichtlich: Wer illegale Downloads durchführen will, wird sich durch eine Vorschaltseite kaum davon abhalten lassen – dass man sich an geltende Gesetze halten soll, ist eine Selbstverständlichkeit, die eigentlich keines Hinweises bedürfen sollte. Hier zeigt sich vielmehr wieder der Versuch, unbedingt jemanden verantwortlich machen zu wollen, wenn etwas scheitert.</p>
<p style="text-align: left;" align="JUSTIFY">Alle Dinge bergen das Risiko des Missbrauchs in sich. Auch eine Latte aus einem Gartenzaun kann dazu benutzt werden, sie jemandem über den Schädel zu ziehen. Wenn dann so ein Missbrauch passiert, ist der Gartenbesitzer nicht verantwortlich, und auch ein Verbotsschild am Zaun hätte die Tat nicht verhindert.</p>
<p style="text-align: left;" align="JUSTIFY">Wir sind gut beraten, dem Fortschritt des Internets mit Optimismus entgegenzutreten, und ihn nicht aus Angst vor Missbrauch stoppen zu wollen. Oder wie Victor Hugo es ausdrückte: „Die Zukunft hat viele Namen. Für Schwache ist sie das Unerreichbare, für die Furchtsamen das Unbekannte, für die Mutigen die Chance.“</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Bilder: <a href="http://www.flickr.com/photos/95284782@N06/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">marsmet548</a> <a href="http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.0/deed.de" target="_blank" rel="noopener noreferrer">(CC BY-NC-SA 2.0)</a></p>
<div class="attribution-info"></div>
<p><a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x11011.png" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><img decoding="async" class="alignleft wp-image-139428" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x11011.png" alt="CC-Lizenz-630x1101" width="441" height="77" /></a></p>
</div></div></div></div></div></div><script id="script-row-unique-0" data-row="script-row-unique-0" type="text/javascript" class="vc_controls">UNCODE.initRow(document.getElementById("row-unique-0"));</script></div></div></div>
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		<title>Netzpolitik im Hamburger Koalitionsvertrag</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Julie Rothe]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 09 Apr 2015 11:10:55 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[SPD]]></category>
		<category><![CDATA[Grüne]]></category>
		<category><![CDATA[Hamburg]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[rot-grüne Koalition]]></category>
		<category><![CDATA[Hamburgische Bürgerschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Störerhaftung]]></category>
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		<category><![CDATA[Hamburgwahl]]></category>
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					<description><![CDATA[Gut zwei Monate liegt die Wahl in Hamburg zurück, jetzt haben sich SPD und Grüne endlich auf einen gemeinsamen Koalitionsvertrag [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/hh-rathaus_bearb1.jpg"><img decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-145319" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/hh-rathaus_bearb1.jpg" alt="hh rathaus_bearb" width="640" height="280" /></a>Gut zwei Monate liegt die Wahl in Hamburg zurück, jetzt haben sich SPD und Grüne endlich auf einen gemeinsamen Koalitionsvertrag geeinigt. Nachdem wir uns vor der Senatswahl bereits die Wahlprogramme der Parteien genauer angesehen haben, werfen wir nun aus netzpolitischer Sicht einen Blick auf den Koalitionsvertrag.</p>
<p><a href="http://www.spd-hamburg.de/linkableblob/128150/data/koalitionsvertrag_download.pdf" target="_blank" rel="noopener noreferrer">„Zusammen schaffen wir das moderne Hamburg“</a>. Ein bisschen sperrig kommt er daher, der Titel des Koalitionsvertrags zwischen SPD und Grünen für die gemeinsame Regierungsbildung in den kommenden fünf Jahren. Tatsächlich haben beide Parteien einen Großteil ihrer netzpolitischen Ankündigungen aus den <a title="Netzpolitik an der Waterkant: Die Wahlprogramme zur Hamburger Bürgerschaftswahl" href="http://politik-digital.de/netzpolitik-an-der-waterkant-die-wahlprogramme-zur-hamburger-buergerschaftswahl" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Wahlprogrammen</a> übernommen und so ein zeitgemäßes Programm geschnürt. Die wichtigsten Vorhaben im Überblick.</p>
<p><strong>Digitale Stadt</strong></p>
<p>Der Bereich eGovernment soll in den nächsten Jahren verstärkt ausgebaut werden und mehr niedrigschwellige und kundenfreundliche Verwaltungsangebote schaffen, ohne gleichzeitig persönliche Dienstleistungen der Verwaltung abzubauen. Diese sollen wenn möglich auch über entsprechende Apps zugänglich gemacht werden und so den Behördengang für Bürgerinnen und Bürger erleichtern.</p>
<p>Für die Hamburger Stadtverwaltung plant der neue Senat, verstärkt OpenSource-Lösungen zum Einsatz kommen zu lassen und externe IT-Dienstleister durch No-Spy-Klauseln zur Einhaltung von Datenschutz und Vertraulichkeit zu verpflichten. Beide Anliegen fanden sich bereits im Wahlprogramm der Grünen und haben nun Eingang in den gemeinsamen Koalitionsvertrag gefunden.</p>
<p>Der Landesdatenschutzbeauftragte Hamburgs soll in den kommenden Jahren mit seinem Amt vollständig vom Senat gelöst und dadurch in seiner Unabhängigkeit weiter bestärkt werden. Wie in den meisten Bundesländern ist der Datenschutzbeauftragte der Hansestadt für die datenschutzrechtliche Aufsicht und Beratung öffentlicher und nicht-öffentlicher Stellen sowie für die Informationsfreiheit und Akteineinsicht zuständig.</p>
<p><strong>Ausbau freier WLAN-Angebote</strong></p>
<p>Nachdem der Hamburger Senat bereits 2012 die Bundesratsinitiative zur Schaffung von Rechtssicherheit bei der Störerhaftung angestoßen hat, unterstreicht die künftige Regierungskoalition nun diesen Anspruch. Gewerbliche und private WLAN-Netze sollen noch in dieser Legislaturperiode ein möglichst flächendeckendes freies Angebot ermöglichen. Dafür muss jedoch auf Bundesebene endlich Rechtsklarheit für die Betreiber solcher Netze geschaffen werden.</p>
<p><strong>Urheberrecht – zwischen klassischen Geschäftsmodellen und neuen Vertriebswegen</strong></p>
<p>Der Senat will sich aktiv in die Diskussion um die künftige Ausgestaltung des Urheberrechts in Deutschland und Europa einbringen und für einen fairen Ausgleich der Interessen von Urhebern, Verwertern und Nutzern eintreten.</p>
<p><strong>Öffentlich-rechtliche Inhalte länger verfügbar</strong></p>
<p>Viele Beitragszahler des Rundfunkbeitrags ärgern sich regelmäßig, wenn eine verpasste Sendung nach sieben Tagen nicht mehr in den Mediatheken der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten verfügbar ist. Auch der neue Hamburger Senat sieht hier Handlungsbedarf und will sich gemeinsam mit anderen Bundesländern für eine längere Verfügbarkeit öffentlich-rechtlicher Produktionen einsetzen. Die Rechtsgrundlagen hierfür sollen im Hinblick auf das sich wandelnde Seh- und Nutzungsverhalten der Beitragszahler geschaffen werden, und das unter Berücksichtigung der Interessen privater Anbieter.</p>
<p><strong>Bildung im digitalen Zeitalter</strong></p>
<p>Die Kontroverse um die Herauslösung des Informatikunterrichts aus dem Pflichtfach Naturwissenschaft und Technik hatte 2013 zu hitzigen Diskussionen in der Hansestadt geführt. SPD und Grüne haben bei diesem Thema in der vergangenen Wahlperiode unterschiedliche Standpunkte vertreten. Die Einigung scheint jetzt ein Minimalkonsens zu sein. Im Koalitionsvertrag wird nun lediglich ein neuer Rahmenlehrplan für das Wahlpflichtfach Informatik angekündigt.</p>
<p>Die Nutzung digitaler Medien soll verstärkt in den Unterricht integriert und hierfür sollen auch das WLAN-Angebot an Schulen und der Einsatz freier Lernressourcen ausgebaut werden.</p>
<p>Eine positive Entwicklung wird im Bereich der Hochschulbildung und Lehre angekündigt. Die Urheberrechtsregelungen für die Produkte wissenschaftlicher Forschung will der Senat im Hinblick auf die Anforderungen und die heutige Praxis von wissenschaftlichem Arbeiten und Lehre auf den Prüfstand stellen. Der digitale Zugang zu Publikationen könnte für Studierende und Lehre so endlich ausgebaut und erleichtert werden. Studien, Analysen und Gutachten, die mit öffentlichen Geldern gefördert wurden, sollen der Öffentlichkeit in Zukunft nach Open Data-Prinzipien zugänglich gemacht werden.</p>
<p><strong>3-D-Print-Initiative</strong></p>
<p>Ein wenig überraschend kommt die 3-D-Druck-Strategie des Senats daher. Als vielversprechende Querschnittstechnologie, die einen Strukturwandel in Medizintechnik, Luftfahrt, Logistik und Handel befördern soll, erhofft sich die künftige Regierung Standortvorteile vom 3-D-Druck. Die bereits vorhandenen Kompetenzzentren sollen durch eine übergreifende Strategie weiter gefördert und unterstützt werden und Hamburg als Technologieführer etablieren. Was genau geplant ist und in welchem Umfang zum Beispiel Arbeitsplätze entstehen könnten, bleibt allerdings offen.</p>
<p><strong>Schaffung eines Start-up-Ökosystems</strong></p>
<p>Die Unterstützung von Start-up-Hubs und die gezielte Förderung von Start-ups soll auch in der nächsten Legislaturperiode fortgeführt werden. Besonders die Hochschulen und Universitäten rücken hier als Ausgangspunkt für wissensbasierte Gründungen in den Mittelpunkt.</p>
<p>Interessanterweise spielen <a title="Faktencheck Netzneutralität – gleiches Internet für alle?" href="http://politik-digital.de/faktencheck-netzneutralitaet-gleiches-internet-fuer-alle" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Netzneutralität</a> und Vorratsdatenspeicherung, trotz vieler aktueller Diskussionen auf Bundes- und EU-Ebene, im Koalitionsvertrag keine Rolle. Andere Themen wie Störerhaftung, Urheberrecht oder die Verlängerung der Speicherfristen der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten kann Hamburg nicht alleine angehen. Gemeinsam mit gleichgesinnten Bundesländern wird viel Überzeugungsarbeit geleistet und gegen starke Lobbyinteressen Stand gehalten werden müssen. Der Koalitionsvertrag zeigt, dass SPD und Grüne den Anforderungen an die digitale Zukunft Hamburgs gerecht werden wollen und hier eine wichtige Querschnittsaufgabe erkannt haben. Wie ernst sie es damit meinen, wird sich daran messen lassen, welche Ankündigungen sie in den kommenden fünf auch umsetzen.</p>
<p>Bild: <a href="https://www.flickr.com/photos/uranwolle/9067046118" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Markus Daams</a></p>
<p><a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x11011.png" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><img decoding="async" class="alignleft  wp-image-139428" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x11011.png" alt="CC-Lizenz-630x1101" width="441" height="77" /></a></p>
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		<title>Störerhaftung erstickt freien Internet-Zugang im Keim</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Stefan Körner]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 26 Nov 2014 14:31:04 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Netzpolitischer Einspruch]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrechtsverletzung]]></category>
		<category><![CDATA[große Koalition]]></category>
		<category><![CDATA[Digitale Agenda]]></category>
		<category><![CDATA[Störerhaftung]]></category>
		<category><![CDATA[freies WLAN]]></category>
		<category><![CDATA[WIFI]]></category>
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					<description><![CDATA[]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="wpb-content-wrapper"><div data-parent="true" class="vc_row row-container" id="row-unique-1"><div class="row limit-width row-parent"><div class="wpb_row row-inner"><div class="wpb_column pos-top pos-center align_left column_parent col-lg-12 single-internal-gutter"><div class="uncol style-light"  ><div class="uncoltable"><div class="uncell no-block-padding" ><div class="uncont" ><div class="uncode_text_column text-lead" ><p>In anderen Ländern ist der Zugang zu freiem WLAN längst schon Alltag, egal ob in Flughafen, Cafés oder Großstädten. In Deutschland wird dieses Ziel wegen der Störerhaftung auf längere Sicht nicht erreicht werden. Der Bundesvorsitzende der Piratenpartei Stefan Körner fordert in einem Gastbeitrag dieses &#8220;Supergrundrecht&#8221; von der Bundesregierung ein.<br />
Vor rund zwanzig Jahren schien es nur eine Frage der Zeit, bis jedes Café, jedes Restaurant seinen Gästen den Internetanschluss per offenem WLAN so selbstverständlich zur Verfügung stellen würde, wie es Tageszeitungen ausliegen hatte. Es sah nach einer &#8220;goldenen Zukunft&#8221; im digitalen Zeitalter aus: Alles Wissen der Welt für jeden verfügbar, immer und überall. Aber die Geschichte entwickelte sich dann etwas überraschend anders.</p>
</div><div class="uncode_text_column" ></p>
<h3>Störerhaftung vernichtet Verbreitung freier Zugänge</h3>
<p>Statt einer Verbreitung des freien Zugangs zum Netz für die Gäste gab es eine Verbreitung von Prozessen für die Inhaber der Anschlüsse. Cafébetreiber und Restaurantbesitzer mussten sich zuhauf für die vorgeworfenen Urheberrechtsverletzungen ihrer Kunden verantworten. Die sogenannte Störerhaftung machte es für die Anschlussinhaber zu einem ziemlich unkalkulierbaren wirtschaftlichen Risiko, ihren DSL-Anschluss per WLAN von ihren Gästen nutzen zu lassen. Unzählige Male standen Anschlussinhaber vor Gericht, um sich für ein paar über ihren Anschluss kopierte MP3-Dateien oder ähnlich banale Verstöße gegen das Urheberrecht zu verantworten, und mussten nicht selten vierstellige Beträge an Anwalts- und Gerichtskosten bezahlen. Damit war die Verbreitung freier WLAN-Hotspots praktisch vernichtet, bevor sie beginnen konnte.<br />
Inzwischen gibt es für Hoteliers nur mit einer entsprechenden Infrastruktur aus geschützten Zugängen, verbunden mit der weitreichenden Protokollierung der Zugriffe, die einigermaßen sichere Möglichkeit, ihren Gästen einen Zugang ins Internet zur Verfügung zu stellen. Damit werden aber die Inhaber der Anschlüsse dazu gezwungen, wie eine Art Hilfspolizei auf ein regelkonformes Onlineverhalten ihrer Besucher zu achten.<br />
Aber es sind nicht nur Hoteliers von der bedrohlichen Gesetzeslage betroffen. Auch private Wohngemeinschaften und sogar Schulen laufen Gefahr, für das Verhalten anderer in Haftung genommen zu werden. Der Gesetzgeber erwartet von ihnen allen, möglichst jeden Internetverkehr &#8211; Suchanfragen, private Nachrichten an Freunde und Familie, das Informieren über politische Themen und alles, was wir sonst noch im Netz erledigen &#8211; zu überwachen, um potentielles Fehlverhalten zu entdecken und zu unterbinden. Während niemand im Traum auf die Idee käme, die Post für den Inhalt eines Briefs oder die Telekom für den Inhalt eines Telefonats zur Verantwortung zu ziehen, scheint eben das beim Thema &#8220;Internet&#8221; für die Regierung selbstverständlich zu sein, da ihr wohl einfach das Verständnis dieser für sie offensichtlich immer noch recht neuen Technologie fehlt. Und was man nicht versteht, das macht eben Angst. Das kann man bei Privatleuten noch für verständlich halten, bei unserer Regierung sollten wir aber erwarten, dass solche Gefühle nicht in die Gesetzgebung Einzug halten.</p>
<h3>Deutschland bleibt im internationalen Vergleich schwach</h3>
<p>Diese Gesetzgebung unterscheidet Deutschland im Übrigen sehr deutlich von vielen anderen Ländern rund um den Globus. Dort nämlich ist es oft selbstverständlich, per Smartphone, Tablet oder Notebook überall über offene WLAN-Zugänge &#8211; häufig auch als WiFi bezeichnet &#8211; online zu gehen. Der erstaunte Blick internationaler Besucher, selbst in unseren Großstädten kein freies Netz vorzufinden, bietet immer wieder Anlass zur Fremdscham über unsere Regierung. Welche Bedeutung der Zugang zum Netz per WLAN weltweit hat, kann man vielleicht auch daran ablesen, dass Apple ganze Kategorien mobiler Arbeitsgeräte nur mit einem WLAN-Modul statt der hierzulande inzwischen aus der Not heraus etablierten UMTS-Verbindungen ausstattet.<br />
Die Hoffnung, dass sich die Bundesregierung aus Union und SPD an ihre Wahlkampfversprechen erinnert und mit ihrer Arbeit der zunehmenden Digitalisierung der Gesellschaft Rechnung trägt, hat sich spätestens mit der Veröffentlichung der so prominent vorgestellten wie inhaltlich dünn gestrickten Digitalen Agenda schlagartig erledigt. Die Große Koalition möchte im Rahmen ihrer Digitalen Agenda zwar grundsätzlich die Verfügbarkeit und die Verbreitung von mobilem Internet via WLAN verbessern. Dafür gibt sie an, die Rechtssicherheit für gewerbliche Anbieter wie Flughäfen, Hotels und Cafés verbessern zu wollen. In der finalen Fassung der Agenda wird der Vorstoß allerdings dahingehend wieder eingeschränkt, dass &#8220;die IT-Sicherheit gewahrt bleibt und keine neuen Einfallstore für anonyme Kriminalität entstehen&#8221; sollen. Keine Rede mehr ist vom globalen Anspruch, in deutschen Städten mobiles Internet &#8220;für jeden verfügbar zu machen&#8221; und die &#8220;Etablierung heterogener, frei vernetzter und lokaler Communities und ihrer Infrastrukturen zu forcieren&#8221;. Die &#8220;Digitale Agenda&#8221; der Bundesregierung ist in dieser Hinsicht sogar im Vergleich zum Koalitionsvertrag ein Rückschritt und die Hoffnung an dieser Stelle wohl vergebens.</p>
<h3>Forderung an die Regierung: Störerhaftung beseitigen!</h3>
<p>Zusammenfassend bleibt die klare Forderung an die Regierung, eine Änderung der gesetzlichen Grundlagen über die Ankündigung der Digitalen Agenda hinaus vorzunehmen und die aus dem Ruder gelaufene Rechtsprechung an dieser Stelle zu korrigieren und das typisch deutsche Konstrukt der Störerhaftung zu beseitigen. Damit Gastgeber ihren Gästen auch hierzulande überall auf die Frage nach einem &#8220;free WiFi&#8221; mit &#8220;aber selbstverständlich!&#8221; antworten können. In einer digitalisierten Gesellschaft ist der Zugang zur Digitalen Welt eben kein &#8220;nice to have&#8221; sondern so etwas wie ein Supergrundrecht &#8211; oder zumindest so wichtig, dass wir uns wirklich darum kümmern müssen.<br />
Bild: <a href="https://www.flickr.com/photos/suttonhoo22/418758606" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Dayna Bateman</a><br />
<a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x11011.png" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><img decoding="async" class="alignleft wp-image-139428" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x11011.png" alt="CC-Lizenz-630x1101" width="441" height="77" /></a></p>
</div></div></div></div></div></div><script id="script-row-unique-1" data-row="script-row-unique-1" type="text/javascript" class="vc_controls">UNCODE.initRow(document.getElementById("row-unique-1"));</script></div></div></div>
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		<title>Vom Nutzen der Nutzerdaten &#8211; Digitale Presseschau KW 44</title>
		<link>https://www.politik-digital.de/presseschau/vom-nutzen-der-nutzerdaten-digitale-presseschau-kw-44-122530/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Julia Solinski]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 02 Nov 2012 15:36:49 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Presseschau]]></category>
		<category><![CDATA[US-Wahlkampf]]></category>
		<category><![CDATA[Störerhaftung]]></category>
		<category><![CDATA[Jaron Lairen]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
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					<description><![CDATA[Wohin mit den Datenbergen, was tun gegen Ausverkauf von Kundendaten, und wieso eigentlich Störerhaftung? Unsere Presseschau klärt auf. Das Video [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Wohin mit den Datenbergen, was tun gegen Ausverkauf von Kundendaten, und wieso eigentlich Störerhaftung? Unsere Presseschau klärt auf. Das Video der Woche geht der Frage nach, ob wir uns schon zur nächsten Bundestagswahl mit den Methoden des US-Wahlkampfes konfrontiert sehen könnten.</p>
<h3>Video der Woche</h3>
<p>[youtube https://www.youtube.com/watch?v=tqTFvdN66MU w=630&amp;h=354]<br />
Die Methoden der amerikanischen Wählerwerbung hören sich hierzulande noch an wie Science-Fiction &#8211; und könnten schon im nächsten Jahr Wahlkampfrealität sein. ZDF-Info hat bei SPD und CDU nachgefragt.<br />
</p>
<h3><a href="http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/digitale-informationsspeicher-im-meer-der-daten-11939522.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Im Meer der Daten</a></h3>
<p style="margin-bottom: 0cm">Blick in die Zukunft: Stephan Finsterbusch und Carsten Knop betrachten, was hinter dem schillernden Begriff „Big Data“ steckt, und wie riesige Datenberge für Prognosen über den Energieverbrauch genutzt werden können.</p>
<p></p>
<h3><a href="http://www.zeit.de/digital/internet/2012-10/stimmung-analyse-social-media" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Die Stimmung des Netzes erfassen</a></h3>
<p style="margin-bottom: 0cm">Wie kann eine „Meinungsumfrage“ im Netz aussehen? Was denken Twitter-Follower und Facebook-Fans über aktuelle Themen, Produkte, Prominente? Astrid Herbold berichtet über die Entwicklung des Social Media Monitorings, der Auswertung von Kommunikationsströmen in den sozialen Medien.</p>
<p></p>
<h3><a href="http://www.spiegel.de/netzwelt/gadgets/telefonica-keine-auswertung-von-bewegungsdaten-in-deutschland-a-864772.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Sieg der kritischen Öffentlichkeit: Kein Verkauf von Standortdaten</a></h3>
<p>Na bitte, es geht doch! Konsumenten können in das Verhalten der Produzenten eingreifen &#8211; und so zum Beispiel die Vermarktung ihrer Bewegungsprofile verhindern. Anfang Oktober hatte der O2-Mutterkonzern Telefónica angekündigt, anonymisierte Bewegungsdaten seiner Kunden vermarkten und sich damit neue Einnahmequellen erschließen zu wollen. Wie der SPIEGEL berichtet, hat der Konzern davon nun wieder Abstand gewonnen. Grund dafür waren Proteste der Kunden sowie <a href="https://www.taz.de/!104652/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">die mediale Kritik</a>.<br />
</p>
<h3><a href="http://futurezone.at/netzpolitik/12168-information-darf-nicht-kostenlos-sein.php?rss=fuzo&amp;utm_source=rechtsfrei&amp;utm_medium=twitter" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Information darf nicht kostenlos sein</a></h3>
<p>Quizfrage: Wo werden Konsumenten dafür bezahlt, mit ihren Kundendaten zur Verbesserung eines Produktes beizutragen? Antwort: In der Idealvorstellung von Jaron Lanier, einem Pionier des Internets. Im Interview mit futurezone.at erläutert Lanier, welche negativen gesellschaftlichen Entwicklungen der freie Zugang zu Wissen mit sich bringt.</p>
<h3><a href="https://www.taz.de/Gesetzesentwurf-fuer-Stoererhaftung/!104561/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Alle sind unzufrieden</a></h3>
<p>
Internet könnte so schön und frei sein, wenn da nicht das Gesetz der Störerhaftung wäre. Das nämlich macht Betreiber von öffentlichen W-Lan-Netzen für das Treiben der Nutzer haftbar &#8211; bisher. Nun hat die LINKE einen Gesetzesentwurf eingereicht, um die Betreiber von der Haftung zu befreien. Die taz bezweifelt allerdings, dass die Fraktion damit noch vor der kommenden Bundestagswahl durchkommt.<br />
</p>
<h3 style="margin-bottom: 0cm"><a href="https://www.nytimes.com/2012/10/28/us/politics/tracking-clicks-online-to-try-to-sway-voters.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Tracking Voter´s List Online</a></h3>
<p style="margin-bottom: 0cm">Unser Video der Woche spricht das Thema bereits an, dieser Beitrag aus der New York Times vertieft es: den Internetwahlkampf in den USA. Demokraten wie Republikaner benutzen Software, um vermeintliche Sympathisanten im Internet zu identifizieren. Durch gezielte Ansprache im Internet – Pop-Ups oder Banner auf Internetseiten &#8211; wollen sie Wähler mobilisieren.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p style="margin-bottom: 0cm" lang="de-DE"><span style="color: #000000"><span style="font-family: 'Calibri', sans-serif"><span style="font-size: x-small"><br />
</span></span></span></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Digitale Presseschau 12/2012</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Sophie Bachmann]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 23 Mar 2012 14:05:27 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Presseschau]]></category>
		<category><![CDATA[Online-Wahlkampf]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrechte]]></category>
		<category><![CDATA[Anonymous]]></category>
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		<category><![CDATA[Reizüberflutung]]></category>
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					<description><![CDATA[Wer sind die Gewinner des Urheberrechts, wer versteckt sich hinter Anonymous, wer kontrolliert die Auswahlmöglichkeiten im Netz und wer liegt [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Wer sind die Gewinner des Urheberrechts, wer versteckt sich hinter Anonymous, wer kontrolliert die Auswahlmöglichkeiten im Netz und wer liegt vorne im Onlinewahlkampf der USA? &#8211; die Antworten und mehr in dieser digitalen Presseschau. </strong></p>
<p style="text-align: left" align="center"><strong><br />
</strong></p>
<h3 align="center"><strong>Video der Woche</strong></h3>
<p>[youtube http://www.youtube.com/watch?v=OEVsCLVsDR4&amp;w=560&amp;h=315]</p>
<p>Das NDR Magazin Zapp berichtet in seinem Beitrag über das Urheberrecht aus Sicht der Journalisten. Der Madsack-Verlag verlangt jetzt Geld für Onlineartikel, beteiligt die Verfasser jedoch nicht am Gewinn. Dieses Beispiel zeigt, wie wenig die Journalsiten vom Leistungsschutzrecht profitieren könnten.</p>
<p><a href="http://www.freitag.de/wochenthema/1212-das-spiel-ist-aus" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Was will Anonymous?</a></p>
<p>Gabriella Coleman kommt im Freitag zu dem Ergebnis, dass die unterschiedlichen Charaktere der Akteure bei Anonymous und deren lose Organisation es unmöglich machen, ein umfassendes Bild der Gruppe zu zeichnen. Sie stellt jedoch fest, dass die Mitglieder eins vereint:  Auf Kosten anderer zu lachen.</p>
<p><a href="http://www.ftd.de/it-medien/medien-internet/:top-oekonomen-esther-dyson-wird-das-internet-schliessen/70012218.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Esther Dyson &#8211; Wird das Internet schließen?</a></p>
<p>Im Internet kann man schnell das Gefühl bekommen, dass große Firmen wie Facebook und Apple den Markt kontrollieren und die Spielregeln bestimmen. In der Financial Times Deutschland äußert sich Esther Dyson dennoch optimistisch, dass die Nutzer auch weiterhin viele Auswahlmöglichkeiten haben werden.</p>
<p><a href="http://diskurs.dradio.de/2012/03/20/der-ort-des-politischen-in-der-digitalen-medienwelt/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Der Ort des Politischen in der digitalen Medienwelt </a></p>
<p>Thomas Krüger stellt bei diskurs.dradio.de fest, dass die durch den digitalen Wandel entstehende Mitmachdemokratie die Arbeit der Politiker und der öffentlich-rechtlichen Institutionen verändert. Wenn keine kompetente Mediengesellschaft aktiviert werde, drohe die Diktatur der „GutVernetzten“.</p>
<p><a href="http://www.sueddeutsche.de/digital/folgen-der-internet-revolution-digitaler-wake-up-call-1.1313387" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Digitaler Wake-up-Call </a></p>
<p>Wie soziale Netzwerke und die Reizüberflutung im Internet auf uns wirken beschäftigt Bernd Graff von der Süddeutschen Zeitung. In seinem Artikel stellt er verschiedene Positionen in der herrschenden Debatte dar.</p>
<p><a href="http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/thema/1710995/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">„Ein ziemlich gläsernes Wählerprofil“ in den USA</a></p>
<p>Der Internetwahlkampf in den USA basiert in beängstigender Weise auf der genauen Kenntnis der Profile der Wähler. Wie einfach Politiker an deren Daten gelangen, erklärt der Politikberater Julius van de Laar im Gespräch mit Susanne Führer bei Deutschlandradio Kultur.</p>
<p><a href="http://www.zeit.de/digital/internet/2012-03/stoererhaftung-wlan-oberholz" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Freie WLANs werden aus Angst vor Störerhaftung selten</a></p>
<p>Kai Biermann berichtet in der Zeit über ein Dilemma: Die Bundesregierung möchte einerseits freies Internet an öffentlichen Plätzen zur Verfügung stellen, damit jeder Bürger die Möglichkeit hat online zu sein, andererseits bieten viele Cafés inzwischen kein kostenloses WLAN mehr an, weil sie als Besitzer des Routers haften, wenn ihre Kunden Urheberrechtsverletzungen begehen.</p>
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